1939 / 288 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 238 vom 8. Dezember 1939. S. 2

Für Genossenschaften (ohne Zentralkassen)

Anlage zur Jahresbilanz von Ende

(16. Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 4. Dezember 1939 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288 vom 8. Dezember 1939 —)

ooooooooooo ooooooooooo ooooooo. o... e.

(Name der Genossenschaft)

L, Erläuterungen zur Jahresbilanz (bezogen auf das vorgeschriebene Formblatt) : A. Aftiva: | E (in R.A) 1. Zu Posten 7: darunter festgeshriebene Forderungen aus der landwirtschaftlichen “rie Entschuldung ….. 2. Zu Posten 15: Verlust gedeckt durch:

B. Passiva: . Zu. Posten 1b: Zahl der Konten Zu Posten.Lo: Zahl der Konten... 4. .. ZU Posten. 3: Zahl: der Könten..….....-.- (Die Ziffern 1 bis 3 sind nicht au3zufüllen von Genossen: schaften mit einer Bilanzsumme unter 500 000,— 2./) . Zu Vosten 16: darunter Wechsel nach § 12 Abs. 4 KWG (Anm. 2a) . e . Zu Posten 22: der Geschäftsanteil von i a) ist voll eingezahlt; soll lt. Saßung bzw. Generalversammlungsbeschluß voll ein- gezahlt werden*), b) die PVflichteinzahlung beträgt . Zu Posten 13: Der Reingewinn wird verwendet: a) zur Aùffüllung, der Geschäftsguthaben . . . b) zur Stärkung der Rücklagen nach § 11 KWG c) zur Ausschüttung von % Dividende *) Nicht Zutreffendes is zu sireichen,

. . ® e. . o ® . o o * .

17. Gliederung der Kredite2)?) (Bilanzposten: Aktiva 3, 6, 7; Passiva 14 a bis 16; fer- ner ILTI, 1, b bis d abzüglich III, 2, a unv þ dieser Anlage)

——

Jn nebenstehenden Krediten sind enthalten Forderungen an:

Größengruppen

(dazu nach Anm. 3 die

Höchstkreditgrenze nach § 12 KWG) 2)

Hauptamtliche Ehxren- und | Aufsichtratsmit- 7 lieder) u. sonstige Vorstand3mit- E im §14 Ab s u. ; , L dd W enannte glieder (einschl.| s\tandsmit- | gersonen (Beamte, Betrag Rechner) 4) glieder #) Angestellte usw.) in 6 [Betrag in « » [Betragin| ck,, » |Betragin in R 1000 R | Stü 1000 A.6| Stü 1000 s S 1000 2.4

Kredite

bis 1000 über 1-000. 5 000 A 20000 10000 10 000 20 000 20000 . 50000 50 000 100 000 100 900 , :200 000

200 000

Jisgesamt-. « [100] 100] TTI, 1, Der Gesamtbetrag der gegliederten Kredite enthält:

Zahl der Betrag Kreditnehmer (in 1000 A) a) Kredite an Mitglieder der Reihsgruppe Banken . »« - « « - -

an’ Gebiets- und sonstige öffentlich-rechtlihe Körperschaften bne a a ant Mitglieder dex Reithsgtüuppe Ztousttié) 4. ¿: an Mitglieder- der -Reichsgruppe* Handwerk*) an Mitglieder der Reichsgruppe Handel*) an Bauern und Landwirte . an sonstige Kreditnehmer

in3gesamt (übereinstimmend mit Ziffer IT)

(Ziffer 1, a) ist nicht auszufüllen von Genossenschaften mit einer Bilanzsumme unter 500 000,— kL4)

*) (Kreditnehmer, die mehreren Reichsgruppen angehören, sind in der Gruppe zu exfassen, in die sie mit dem überwiegenden Teil des Geschäfts gehören) b) in der Jahresbilanz von den Krediten still abgeseßte Beträge (stille Reserven usw.) ec) in der Jahresbilanz mit Guthaben der Kreditnehmer ganz oder teilweise kompen- sierte Kredite i a) nach Anm. 1 heranzuziehende Beteiligungen an Unternehmen der Kreditnehmer 2. Die in vem Gesamtbetrag der Kredite nah Ziff. IT nicht enthaltenen a) Kredite nah § 12 Abs. 4 KWG (Anm. 23) betragen b) Privatdiskonten -oder Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank (Anm. 2b) betragen

Anmerkung 1: Die Begriffsbestimmung der Kredite ergibt sich aus § 12 Abs. 3 KWG. Danach sind áls Kredite. anzusehen alle Arten von Krediten mit Einschluß von Wechselkrediten, Bürgschaften usw., bei Kreditinstitüten, die gleichzeitig andere Handelsgeschäfte, insbesondere Warengeschäste, betreiben, auch die aus diesen Geschäften. entstandenen Kredite. Beteiligungen des Kreditinstituts an dem Unternehmen des Kreditnehmers sind nur dann den sonstigen gewährten Krediten hinzuzurehnen, wenn der Nenn- betrag insgesamt den vierten Teil des Eigenkapitals (ohne Reserven) des kreditnehmenden Unternehmens erreiht. Guthaben des Kreditnehmers bei dem Kreditinstitut bleiben außer Betracht, desgl, dürfen offene oder stille Rückstellungen (Delkrederereserven und Wertberichtigungen) von den Krediten nicht abgeseßt werden. Bei der Gliederung der Kredité sind mehrere Kredite an ein und denselben Kreditnehmer stüzahl- und betragsmäßig statistisch als Einheit in der ihrer Gesamthöhe entsprehenden Größengruppe zu erfassen. Als ein und derselbe Kreditnehmer gelten außer dem Kreditnehmer selbst die von ihm abhängigen Unter- nehmen, die Unternehmen, von denen der Kreditnehmer abhängt, sämtliche demselben Konzern angehörenden Unternehmen und bei Perfonengesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit die Gesellschaft und ihre Gesellschafter.

‘* Anmerkung 2: Bei der Gliederung der Kredite sind nieht zu erfassen:

a) Kredite nach § 12 Abs. 4 KWG (Kredite, die an das Reich oder die Länder gewährt oder von diesen verbürgt oder von diesen sonst gesichert sind),

b) die von anderen Kreditinstituten angekauften Akzepte oder Solawechsel von Banken oder Finan- zierungsinstituten mit einer Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten, soweit sie im Geldmarkt üblicher- weise gehandelt werden (Privatdiskonten, Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank).

Anmerkung 3: Die Höchstkreditgrenze nach § 12 Abs, 1 KWG bzw. die ersaßzweise in Fräge kom-

mende Mindestgrenze nach Art. 1 Abs. 2 der Dritten Bekanntmachung des Aufsichtsamts für das Kredit- -

wesen vom 24.6, 1936 (Dt., Reichsanzeiger Nt. 149) beträgt Ende des Berichtsjahres M Dieser Betrag is sofern er nicht einer der Größengruppen entspriht als zusäßlihe Größengruppe in die Gliederung aufzunehmen und der Größe entsprehend zwischen der nächst niedrigeren und nächst höheren Größengruppe' einzuordnen. aa 2 saßzungsmäßige. Höchstkreditgrenze gemäß § 49 Abs. 2 Gen.-Ges. beträgt Ende des Bericht3- jahre

Anmerkung 4: Zu erfassen sind auch Kredite an Unternehmen, deren Jnhaber oder persönlich haftende Gesellschaster dem kreditgewährenden Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied des -Aufsichtsrates angehören.

Muster 7 Für Zentralkassen Anlage zur Jahresbilanz von Ende .......... 19...

(16, Bekanntmachung des Reichsaufsihtsamts für das Kreditwesen vom 4, Dezember 1939 Deutscher i i j Reichsanzeiger Nr. 288 vom 8, Dezember 1939 —)

eo ooooo ooo aao o a u a a a oa c a a aa o e 0 u 0a. ...….…...

(Name der Zentralkasse)

I. Erläuterungen zur Jahresbilanz (bezogen auf das vorgeschriebene Formblatt):

A. Aktiva: ; L ial ; 1, Zu Posten 7:- darunter festgéshriebene Forderungen aus- der landwirtschaft- Üchen Entschuldung + «eo oooooooooo oa ooooooo aer aco)

(in 1000 R.)

B. Passiva: 1. Zu Posten 1b: Zahl der Konten 2, Zu Posten 1e: Zahl der Konten 3, Zu Posten 3: Zahl der Konten ; 4, Zu Posten 1e und 3: darunter Guthaben von Gebiets- und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften a) Spareinlagen . « . o-.o o ooo 000000 0900000... b) sonstige Einlagen 5. Zu Posten 16: darunter Wechsel nah § 12 Abs. 4 KWG (Anm. 2a) . « + » -

C. Gliederung der Kredite (Il) und der fremden Gelder nach Kundengruppen N

Kredit- Waren- | Molkerei-| sonstige E j Ins-

; Waren- l genossen- genossen- | genossen- | Genossen- N schaften | zentrale | schaften | schaften | schaften | |Vaitie | gesamt

P

in 1000 RNM

1. Kredite ; : R

in o, e o, ® % 100 %

s 2. Fremde Gelder 1000 RM Cs 1 E

B %, o, % % % % R 2

IL. Gliederung der Kredite!)?) (Bilanzposten: Aktiva 3, 6, 7; Passiva 14 a bis 16; fer=- ner III, 1, a bis e abzüglich II1, 2, a und þ dieser Anlage) | Jn nebenstehenden Krediten sind enthalten Forderungen an:

| Aufsichtsrat3- ehrenamtlih | itglieder 4) und

Hauptamtliche tätige sonstige im § 14 Abs. 1 u. 3 KWG

Vorstand3- t N Aue Borstands- | ¿nannte Personen mitglieder") | mitglieder!) | (Beamte, Ange- stellte usw.)

Bétrag' Betrag | Betrag Betrag in Stück] in Stück| in Stück in in RM 1000 NA 1000 NM 1000 NM 1000 NM

Größengruppen

(dazu nach Anm. 3 die

Höchstkreditgrenze. nach § 12 KWG) è)

Kredite

bis 20 000

über 20000 100 000

100 000 ,„ 200 000

200 000 500 000

500 000 , 1 000 000

1 000 000 ,„ 2 000 000 2 000 000

Jnsgesamt: 100 100

TTI. 1. Der Gesamtbetrag ver gegliederten Kredite enthält: (in 1000 R.Æ) a) in der Jahresbilanz von den Krediten still abgeseßte Beträge (stille Reserven usw.) b) in der Jahresbilanz mit Guthaben der Kreditnehmer ganz oder teilweise kompen- sierte Kredite e) nach Anm. 1 heranzuziehende Beteiligungen an Unternehmen der Kreditnehmer 2. Die in dem Gesamtbetrag der Kredite nah Ziff. Il n i ch t enthaltenen a) Kredite nach § 12 Abs. 4 KWG (Anm. 2a) betragen b) S es oder Solawéchsel der Deutschen Golddiskontbank (Anm. 2Þ) etragen . . Anmerkung 1: Die Begriffsbestimmung der Kredite ergibt sich. aus §. 12.Abs. 3 KWG. Danach sind als Kredite anzusehen alle Arten von. Krediten. mit Einschluß .vou ‘Weclelltediten, Büxgichasten usw. Beteiligungen des Kreditinstituts an dem Unternehmen des Kreditnehmers sind nur dann den sonstigen gewährten Krediten hinzuzurechnen, wenn der Nennbetrag insgesamt den vierten Teil des Eigenkapitals (ohne Reserven) des kreditnehmenden Unternehmens erreicht. Guthaben des Kreditnehmers bei dem Kreditinstitut bleiben außer Betracht, desgl. dürfen offene oder stille Rückstellungen (Delkrederereserven und Wertberichtigungen) von den Krediten nicht abgeseßt werden. Bei der Gliederung dex Kredite sind mehrere Kredite an ein und denselben Kreditnehmer stüczahl-und betragsmäßig statistisch als Einheit in der ihrer Gesamthöhe entsprechenden Größengruppe zu erfassen. Als ein und derselbe Kreditnehmer gelten außer dem Kreditnehmer selbst die von ihm abhängigen Unternehmen, die Unternehmen, von denen der Kreditnehmer abhängt, sämtliche demselben Konzern angehörenden Unternehmen und bei Personen- gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit die Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Anmerkung 2: Bei der Gliederung der Kredite sind nicht zu erfassen:

a) Kredite nach § 12 Abs. 4 KWG (Kredite, die an das Reich oder die Länder gewährt oder von diesen verbürgt oder von diesen sonst gesichert sind),

b) die von anderen Kreditinstituten angekauften Akzepte oder Solawechsel von Banken oder Finan- zierungsinstituten mit einer Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten, soweit sie im Geldmarkt üblicher- weise gehandelt werden (Privatdiskonten, Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank).

Anmerkung 3: Die Höchstkreditgrenze nach § 12 Abs. 1 KWG bzw. die ersaßweise in Frage kom- mende Mindestgrenze nach Art. 1 Abs. 2 der Dritten Bekanntmachung des Aufsichtsamts für däs Kredil- wesen vom 24. 6. 1936 (Dt. Reichsanzeiger Nr. 149) béträgt Ende des Berichtsjahres KNM.......... J Dieser Betrag is sofern er nicht einer der Größengruppen entspricht als zusäßliche Größengruppe in die Gliederung aufzunehmen und der Größe entsprechend zwischen der nächst niedrigeren und nächst höheren Größengruppe einzuordnen.

Anmerkung 4: Zu erfassen sind auch Kredite an Unternehmen, deren Jnhaber oder persönlich haftende Gesellschafter dem kreditgewährenden Kreditinstitut als Ge chäftsleiter oder Mitglied eines Ver- waltungsträgers angehören.

Muster 8

ür Spar- und Girokassen (für Preußen auch Regierungsbezirk) i B y i Anlage zur Jahresbilanz von Ende

(16. Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 4. Dezember 1939 Deutscher j

Reichsanzeiger Nr. 288 vom 8. Dezember 1939 —)

ooooooooo ooo ou oa ooooo ooooooo ano e... o.

(Name der Spar- bzw. Girokasse)

L, Erläuterungen zur Jahresbilanz (bezogen auf das vorgeschriebene Formblatt): A. Aftiva: :

L f Posten 6b: davon mit einer Fälligkeit bis zu 6 Monaten 2. Zu Posten 7b: darunter Forderungen an den Gewährverband. aus seiner Ge- währleistung für Verluste i a) aus dem Berichtsjahr. » s «co o ou aaa os b) aus früheren Jahren . « « 3, Zu Posten 8: darunter festgeschriebene Forderunge Entschuldung 4, Zu Posten 17: Verlust gedeckt a) aus Rücklagen b) vom Gewährverband durch Zahlung durch Schuldanerkenntns8 „e eee eee 5, Zu Posten 18a: außerdem Forderungen an dem Gewährverband angehörende Gemeinden (3. B. bei Kreis- oder Zwecckverbandssparkassen)

(in 1000 NA)

. . . . . . . . .

B. Passiva: 1, Ba Posten 1: Zahl der Konten 2, Zu Posten 2b: Zahl der Konten 3. M Posten 2c: Zahl der Konten 4. Zu Posten 1 und 2e: darunter Guthaben von Gebiets- und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften M IODOCE E e a e 4 D) ToNHde Cinlagét » aa o e o o a oa u aaa)

Eee O e L E O O e e

Erste Beilage zum Nefïh3- und Stáäat8anzeiger Nr. 288 vom 8, Dezember 1939. S. 5

5. Zu Posten 11: Verteilung des Gewinns a) an die Sicherheitsrüdlage b) an den Gewährverband c)

6. Zu Posten 13: darunter Wechsel nach § 12 Abs. 4 KWG (Anm.'2a)

IT. Gliederung der Kredite!)?) (Bilanzposten : Aftiva 4, 7; Passiva 12, 13; ferner 111, 1, þ und ec abzüäglich I1I, 2, a und b dieser Anlage)

—— —— —— E E E E

In nebenstehenden Krediten sind enthalten Forderungen an:

Mitglieder | sonstige im § 14 | Ee des Vorstandes | Abs.1 u. 3 FWG Körperschaften (Verwaltungs- | genannte Per- (V6a2 Iangti s rates) 4) einschl. sonen (Beamte, L fungen Sparkassenleiter Angestellte usw.) | „5 ch Ma 0 e)

Größengruppeu

(dazu nach Anm. 3 die

Höchstkreditzrenze nah § 12 KWG) 2)

Kredite

Betrag Á « G in a4 | Betragin | ck,; etragin | x, etrag in in RA 1000 K tüûd | 1000 #4 | Stüd | 1000 #4 | Stüd | 1000 Ra

bis 1000

über 1000 5000 5000 , 10 000 10000 20000 20 000 50 000

»

„50000 , 100 000 100 000 ,„ 200 000 200 000 500 000 500 000

j Jnsgesamt . 1100| 100 TTI. 1, Der Gesamtbetrag der gegliederten Kredite enthält:

Zahl der Betrag Kreditnehmer (in 1000 K Æ) a) Kredite an Mitglieder der. Reichsgruppe Banken

an Gebiets- und sonstige öffentlih-rechtliche Körperschaften (ohne Banken) e

an Mitglieder der Reichsgruppe Jndustrie*) .

an Mitglieder der Reichsgruppe Handwerk*)

an Mitglieder der Reichsgruppe Handel*) .

an Bauern und Landwirte « «o.

an sonstige Kreditnehmer . « -.- o...

in3gesamt (übereinstimmend mit Ziffer IT)

*) (Kreditnehmer, die mehreren Reichsgruppen angehören, sind in der Gruppe zu erfassen, in die sie mit dem überwiegenden Teil des Geschäfts gehören) b) in der ZFahrebilanz mit Guthaben der Kreditnehmer ganz oder teilweise fompensierte Kredite c) in der Jahresbilanz gegen die ausgewiesenen Kredite aufgerehnete Wertberichti- gungen 2. Die in dem Gesamtbetrag der Kredite nah Ziff. Il n i cht enthaltenen a) Kredite nah § 12 Abs. 4 KWG (Anm. 23) betragen b) en oder Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank (Anm. 2Þb) etragen

Anmerkung l: Die Begriffsbestimmung der Kredite ergibt sich aus § 12 Abs. 3 KWG. Danach sind als Kredite anzusehen alle Arten von Krediten mit Einschluß von Kontokorrentkrediten, Wechselkrediten, Bürgschaften usw. Jn der vorstehenden Zusammenstellung bleiben Guthaben des Kreditnehmers bei der Spar- bzw. Girokasse außer Betracht, desgl. dürfen in der Gliederung der Kredite die von der Spar- bzw. Girokasse gebildeten Wertberichtigungen von den Krediten nicht abgeseßt werden, im Gegensaß zur Fahres- bilanz, wo die Kompensierung der Kredite mit Guthaben der Kreditnehmer und die Aufrehnung von Wert- berichtigungen gegen die Kredite statthaft ist. Bei der Gliederung der Kredite sind mehrere Kredite an ein und denselben Kreditnehmer stückzahl- und betragsmäßig statistisch als Einheit in der ihrer Gesamthöhe entsprechenden Größengruppe zu erfassen. Als ein und derselbe Kreditnehmer gelten außer dem Kredit- nehmer selbs die von ihm abhängigen Unternehmen, die Unternehmen, von denen der Kreditnehmer ab- hängt, sämtliche demselben Konzern angehörenden Unternehmen und bei Personengesellshaften ohne Rechtspersönlichkeit die Gefellschäft und ihxe Gefellschafter. i

Anmerkung 2+ Bei der Gliederung der Kredite sind nieht zu erfassen:

a) Kredite nach-§°12 Abs. 4 KWG-(Kredite, die an das Reich oder die Länder gewährt oder von diesén verbürgt oder von diesen sonst gesichert sind),

b) die von anderen Kreditinstituten angekauften Akzepte oder Solatoechsel von Banken oder Finanzie- rungsinstituten mit einer Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten, soweit sie im Geldmarkt üblicher- weise gehandelt werden (Privatdiskonten, Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank),

e) die nach Art. 3 Buchst. d der Dritten Bekanntmachung des Aufsichtsamts für das Kreditwesen vom 24, 6. 1936 (Dt. Reichsanzeiger Nr. 149) im Rahmen der geseßlihen und saßzung2mäßigen Vorschriften gewährten langfristigen Ausleihungen. Als solche gelten 1. die reinen Hypotheken und Grundschulden (Aktivposten 8) sowie 2. Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nicht binnen vier Fahren seit der Entstehung rückzahlbar oder regelmäßig tilgbar sind.

Anmerkung 3: Die Höchstkreditgrenze nach § 12 Abs. 1 KWG bzw. die ersaßweise in Frage fommende Mindestgrenze nah Art. 1 Abs. 2 der Dritten Bekanntmachung des Aufsicht3amts für das Kredit- wesen vom 24. 6. 1936 (Dt. Reichsanzeiger Nr. 149) beträgt Ende des Berichtsjahres KAM Dieser Betrag is sofern er nicht einer der Größengruppen entspriht als zusäßlihe Größengruppe in die Gliederung aufzunehmen und der Größe entsprechend zwischen der nächst niedrigeren und nächst höheren Größengruppe einzuordnen.

Die sazungsmäßige Höchstkreditgrenze beträgt Ende des Berichtsjahres K.

Anmerkung 4: Zu erfassen sind auch Kredite an Unternehmen, deren Fnhaber oder persönlich haftende Gesellschafter dem kreditgewährenden Kreditinstitut als Vorstandsmitglied (Verwaltungsrats- mitglied) angehören.

Muster 9

Für öffentlih-rechtlißhe Kreditanstalten (Nicht für Sparkassen) Anlage zur Jahresbilanz von Ende 10s (16. Bekanntmachung des Reichsaufsicht3amts für das Kreditwesen vom 4. Dezember 1939 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288 vom 8. Dezember 1939 —)

(Name des Kreditinstituts)

Name des Kreditinstitut3:

L. Erläuterungen zur Jahresbilanz (bezogen auf das Formblatt für Aktienbanken)+ A. Aktiva: (in 1000 E A) 1. Zu Posten 11: darunter Akzeptkredite von diesen Akzepten sind aus der Hand des Ausstellers angekauft 2. Zu Posten 12: darunter festgeschriebene Forderungen aus der landwirtschastlichen

Entschuldung B. Passiva: 1, Zu Posten 1e: Zahl der Konten 2, Zu Posten 14: Zahl der Konten 3, Bu Posten 3: Zahl der Konten 4, Zu Posten 14 u. 3: darunter Guthaben von Gebiets- und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften a) Spareinlagen b) sonstige Einlagen s 5, Zu Posten 16a: außerdem durch Tausch (ohne Giro) begebene Bankakzepte. - « 6. Zu Posten 16e: darunter Wechsel nach § 12 Abs. 4 KWG (Anm. 2a) C. Jn den Aftiven und in den Passiven 14, 15 und 16 sind enthalten Forde- rungen an den GewährvervanD

IT. Gliederung der Kredite!)?) (Bilanzposten: Attiva 4, 9 bis 13, gegebenenfalls 7; Passiva 14 bis 16; ferner IL11, 1, þ bis d abzüglich II1I, 2, a und þ dieser Anlage)

D

Jn nebenstehenden Krediten sind enthalten Forderungen an:

sonstige im §14 | öfsentlih-recht- Mitglierer | Abj.1u.3 KWG | liche Körper- de3 genannte schaften (ohne Perjonen #) langfristige Vorstandes 2) (Beamte, Ausleihungen Betrag Angestellte usw.)| nah Anm. 2e) in % 1 ck45 |Betragin| 5 s |Betragin| ck Betrag in in NA | [100024 | | Stüd 1000 Ra) S 1000 ÂK Stüd 1000 B

Größengruppen

(dazu nach Anm. 3 die

Höchstkreditgrenze nah 8 12 KWG)3)

Kredite

|

bis 1000 über 1000 10000 „10000 50000 50000 160000 100000 7 1000000 1000000 , 5000000 5000000 , 10000000 10000000

JIn3gesamt . « « 100 [100 | TIT. 1, Der Gesamtbetrag der gegliederten Kredite enthält:

Zahl der Betrag j | Kreditnehmer (in 1000 N.) a) Kredite an Mitglieder der Reichsgruppe Banken don an. Gebiets- und sonstige öffentlich-rechtlihe Körperschaften (ohne Banken) an Mitglieder der Reichsgruppe Jnduftrie*) . an Mitglieder der Reichsgruppe Handwerk*) an Mitglieder der Reichsgruppe Handel*) ai Bali und Se s o e ee S Ult OHHdE Leb « o o «o 9

insgesamt (übereinstimmend mit Ziffer Il) . e - o

*) (Kreditnehmer, die mehreren Reichsgruppen angehören, sind in der Gruppe zu erfassen, in die sie mit dem überwiegenden Teil des Geschäfts gehören) b) in der Jahresbilanz von den Krediten fill abgeseßte Beträge (stille Reseeven usw.) c) in der Jahresbilanz mit Guthaben der Kreditnehmer ganz oder teilweise kompenjsierte Kredite d s d) nach Anm. 1 heranzuziehende Beteiligungen, an Unternehmen der Kreditnehmer »-.----.-.

. Die in dem Gesamtbetrag der Kredite nah Ziff. Il n i ch t enthaltenen a) Kredite nah § 12 Abs. 4 KWG (Anm. 2a) betragen b) Colon oder Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank (Anm. 2b) E ragen ck22... D

Anmerkung 1+ Die Begriffsbestimmung der Kredite ergibt -sich aus §12, Abl 3 KWG, Danach sind als Kredite anzusehen alle Arten von Krediten mit Einshluß von Wechselkrediten, Bürgschaften usw. Beteiligungen des Kreditinstituts an dem Unternehmen des Kreditnehsmers find nur dann den sonstigen gewährten Krediten hinzuzurechnen, wenn der Nennbetrag insgesamt den vierten Teil des Eigenkapitals (ohne Reserven) des freditnehmenden Unternehmens erreiht. Guthaben des Kreditnehmers bei dem Kreditinstitut bleiben außer Betracht, desgl. dürsen offene oder stille Rück- stellungen (Delkrederereserven und Wertberichtigungen) von den Krediten nicht abgeseßt werden, Bei der Gliederung der Kredite sind mehrere Kredite an ein und denselben Kreditnehmer stückzahl- und betragsmäßig statistisch als Einheit in der ihrer Gesamthöhe entsprechenden Größengruppe zu erfassen. Als ein und derselbe Kreditnehmer gelten außer dem Kreditnehmer selbst die von ihm abhängigen Unter- nehmen, die Unternehmen, von denen der Kreditnehmer abhängt, sämtlihe demselben Konzern an- gehörenden Unternehmen und bei Perfonengesellshaften ohne Rechtspersönlichkeit die Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Anmerkung 2: Bei der Gliederung der Kredite sind nit zu erfassen:

a) Kredite nach § 12 Abs. 4 KWG (Kredite, die an das Reich oder die Länder gewährt oder von diesen verbürgt oder von diesen sonst gesichert sind),

b) die von anderen Kreditinstituten angekauften Akzepte oder Solawecsel von Banken oder Finanzie- rungsinstituten mit einer Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten, soweit sie im Geldmarkt üblicher- weise gehandelt werden (Privatdiskonten, Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank),

e) die im Rahmen der gesetzlichen und saßungsmäßigen Vorschriften. gewährten lang= sristigen Ausleihungen. Als langfristige Ausleihungen gelten Hypotheken und Grundschulden, ferner Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nicht binnen 4 Jahren seit der Entstehung rückzahlbar oder regelmäßig tilgbar sind. |

Anmerkung 3: Die Höchstkreditgrenze nach § 12 Abs. 1 KWG bzw. die ersaßweise in Frage kommende Mindestgrenze nach Art. 1 Abs. 2 der Dritten Bekanntmachung des E B Kredit- wesen vom 24. 6. 1936 (Dt. Reichsanzeiger Nr. 149) beträgt Ende des Berichtsjahres RAM Dieser Betrag is sofern er nicht einer der Größengruppen entspriht als zusäßliche Größengruppe in die Gliederung aufzunehmen und der Größe entsprechend zwischen der nächst niedrigeren und nächst höheren Größengruppe einzuordnen.

Anmerkung 4: Zu erfassen sind auch Kredite an Unternehmen, deren Jnhaber oder pe önli haftende Gesellschaster dem fkreditgewährenden Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mienied cines Verwaltungsträgérs angehören.

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O. E S . 0. ..0.2.22.-2

Muster il Anlage

zum Zwischenausweis für Ende

Verftrauli!

AuslandsgeschGäft unserer Bankstellen im Deviseninland

Anlage

zu den Zwischenausweisen für Ende April, August und Dezember, spätestens zum Ende des folgenden Monats dem Reichsbankdirektorium (Volkswirtschafilihe und Statistische Abteilung Stelle für Bilanzen nah dem KWG —), Berlin C 111, einzureichen, Gese über das Kreditwesen vom 25. Séptember 1939 § 20 Abs. 4, Sechzehnté Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 4, Dezember 1939 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288 vom 8. Dezember 1939 —,

Der Vordruck darf nicht geändert werden,

An dífe

Volkswirtschaftlihe und Statistishe Abteilung der Reichsbank =— Stelle für Bilanzen nah dem KWG l Berlin C 111

Nicht von dem Kreditinstitut au 83zufüllen! Kartei eingetragen | rechnerish geprüft bearbeitet