1939 / 290 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Neich3- und Staatsanzetger Nr. 290 vom 11. Dezember 1939. S. 4

Wirtschaft des Auslandes.

Britische Seeräuberei vernichtet die Mittelmeer- Schiffahrt. Scharfer Verkehrsrückgang in den sugoslawischen Adriahäfen.

Belgrad, 9. Dezember. Die Handels- und Fndustriekammer Split veröffentliht die Zahlen über den Schiffsverkehr in den jugoslawishen Adriahäfen im Oktober 1939. Fn diesem Monat verkehrten 6952 Schiffe mit 1086710 t gegenüber 8315 Schiffen mit 1575725 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres, so daß \sih also die Zahl der Schiffe um 16,39 9% und die des Schiffsraumes um 31,03 % verringerte. Noch aufschlußveicher wird dieser Rül- gang, wenn man erfährt, daß die jugoslawishe Seeschiffahrt m Oktober 1939 mit 88,69 % und ausländishe Schiffe mit 11,31 % tonnagemäßig an diesem Verkehr beteiligt waren, während in der entsprehenden Zeit des Vorjahres der jugoslawishe Anteil 75,48 % und der ausländische 24,51 2 betrug. Die Zahl der jugoslawishen Schiffe ging im Oktober 1939 gegenüber 1938 um 1072 Stü (13,84 %) und 225 739 t (18,98 %) zurück, während die Zahlen der in jugoslawishen Häfen verkehrenden ausländischen Schiffe sich um 291 Einheiten (68,18 %) und 236 276 t (50,96 %) verringerten. Der katastrophale Rückgang des internationalen Seehandels wird noch durch die Nationalität der in jugoflawischen Häfen verkehrenden ausländishen Schiffe betont. Von den 280 ausländishen Schiffen mit einer Tonnage von 122 865 t, die im Oktober 1939 in den jugoslawishen Adriahäfen verkehrten, fuhren 242 Schiffe (86,45 2) mit 110349 t (89,81 %) unter italienischer Flagge. Dann kamen noch zehn griehische Schiffe mit 5178 t, während der Anteil der übrigen Nationen noch geringer war. Diese Zahlen zeigen beredter als alle Beteuerungen der Londoner Machinhaber, wie die -britishe Seeräubecei planmäßig die Schiff- fahrt der Neutralen auch im Mittelmeer vernichtet.

Berschärfung der Devifendbestimmungen in Dänemark. Rur - noch beschränkte Devisenzuteilung für Reisezwecke.

Kopenhagen, 10. Dezember. Die Devisenlage Dänemarks hat eine sehr starke Einshränkung aller Auslandsreisen nötig gemacht. Nach einex Mitteilung der Dänischen Nationalbank werden künftig denjenigen, die ins Ausland reisen wollen, im Höchstfalle Devisen im Gegentvert von 500 dänischen Kronen pro Halbjahr (e Ver- fügung gestellt werden. Diese Bestimmung gilt sowohl für Ver- gnügungs- als auch für Geschäftsreisen und auch für einen etwaigen Kuraufenthalt. Ausnahmen sind nux für olche Fälle zugelassen, in denen der Antragsteller der Nationalbank den zwin- genden Grund für eine Höhere Devisenbewilligung nachzuweisen vermag. Wer Devisen für Reisezwecke kauft, muß von jeßt ab eine Erklärung auf Treu und Glauben unterschreiben, daß er niht schon anderswo Valuta, Reiseschecks, Hotelscheine oder andere Devisen- werte erworben hat; etwaige Restbeträge müssen nah der Rückehr von der Reise bei der Ankausfsstelle gegen den Gegenwert 1n dänischen Kronen abgeliefert werden. Gleichzeitig mit diesen Reisevorschriften sind Maßnahmen getroffen worden, um die Kon- trolle über den Devisenhandel zu vershärfen.

Die Nettodevisenshuld der Dänishen Nationalbank ist auf 425 Mill. Kr. gestiegen. Wie der Bankausweis für die erste

Die Elektrolytkuvfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. Dezember auf 74,00 LM (am 9. Dezember auf 74,00 L) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devijsen- und TSertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 9. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin

—, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 11430*), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,23#. Paris 64,70*), Stockholm 696,00, Polnishe Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzia —,—, Warschau —,—. i

*) Für innerdeutshen Verrehnungsverkehrx.

Budapest, 9. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,86, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,424, Prag 11,86, Sofia 413,00, Züricb 85,20, Slowakei 9,65.

Dezember-Woche zeigt, waren die Veränderungen des Status allerdings nur gering: die Devisenguthaben der Bank im Ausland verminderten sich um rund 20 000 Kronen, die ausländischen Devisenschulden stiegen um etwa 50 000 Kronen.

Kein Zinstransfer mehr für die finnische Anleihe von 1937.

Amsterdam, 10, Dezember, Wie der Amsterdamer „Telegraaf“ erfahren hat, ist den Fnteressenten der 4 %igen an nlei von 1937 von der Finnishen Staatsbank die Mitteilung gemacht worden, daß die Staatsbank Finnlands in Verbindung mit dem gegenwärtigen Kriegszustand nicht mehr bereit ist, finwische Mark in Auslandswährung umzuseßen. Diese Mitteilung der Finni- schen Staatsbank bezieht ih auf Abschnitte und Ablösungen der 4 %igen finnishen Anleihe, die 1937 in Anisterdam aufgelegt wurden. Der Kurs der Anleihe belief sih 1938 auf 64/4 bis 60%. Jett bietet man diese Werttitel nach der Meldung bes „Telegraaf“ zu 25 an.

ESrfolgreiche sowjetrussisch-lettische Wirtschafts- verhandlungen.

Riga, 9. Dezember. Die lettishe Wirtshaftsabordnung der Ein- und Ausfuhrorganisation, die in Moskau E über die Erweiterung der gegenseitigen Handelsbeziehungen ge- führt hat, ist nah 12tägigexr Abwesenheit nah Riga zurückgekehrt, Es verlautet, daß bei den Verhandlungen eine Uebereinstimmung über die Belieferung Lettlands mit Rohstoffen in einem Aus- maße erzielt werden konnte, das die lettishen Bedürfnisse nahezu dedt. Lettland wird in verstärktem Maße Fndustriewaren nah der Sowjetunion liefern.

Devisenbewirtschaftung.

Ireue Bestimmungen liber die Behandiung von ASKI, Zranfic-ASKI, Ausländerinkasso- Konten und ZGnlandstonten.

Der Reichswirtshaftsminister hat durch RE. 142/39 D.St. 59/39 R.St. neue Bestimmungen über die Behandlung von ASKI, Transit-ASKI, Ausländerinkasso-Konten und Fnklandskonten er- lassen, und zwar in teilweiser Abänderung des RE, 46/38 D.St. 19/38 Ue.St. Bisher mußten die Devisenstellen und. Reichs- stellen über die Verlängerung bestehender ASKI usw. an das Reichswirtschaftsministerium berichten. Dies ist jeßt nur noch er- forderlih, wenn besondere Bedenken bestehen. Fm übrigen kann die Verlängerung von den genannten Stellen in eigener Zustän- digkeit ausgesprochen werden, und zwar nicht mehr wie bisher auf die Dauer cines halben Jahres, sondern grundsäßlih unbefristet. Auf Grund der neuen Bestimmungen kann außerdem die Aufnahme der Höchstbeträge für Einzahlungen in den Genehmigungsbescheid unterbleiben. verlängert werden zur Abwicklung ausstehender Zahlungen im Rahmen des RE. 130/39 D.St. 55/39 R.St.

London, 11. Dezember. (D. N. B.) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00—177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B, Amsterdam 7,52—7,58, Brüssel 24,15—24,40, Ftalien (Freiv.) 77,00 B., Schweiz 17,80—17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,15 B., Stockholm 16,75—16,95, Oslo 17,55—17,75, Buenos Aires Jmport 17,15—17,65, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,16 B.

Paris, 9. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.| Berlin 75,55, London 7,36, New York 1887/14, Paris 417,50, Brüssel 31,06, Schweiz 42,24, Ftalien —,—, Madrid —,— Oslo 42,80, Kopenhagen 36,423, Stockholm 44,90, Prag —,—.

Zürich, 9. Dezember, (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,873, London 17,44, New York 446,00, Brüssel 73,56, Mailand 22,50, Madrid —.—, Holland 236,70, Berlin 1785/z, Stockholm 106,15, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,10, Sofia 540 00 B., Budapest 80 00 B., Belgrad 10,00, Athen 340,00 B,, Konstantinopel 3509,00 B., Bukarest 340,00 B., Helsingfors 890,00 B., - Buenos Aires 102,50, JFapan 104,75.

(D. N. B.)

Zürich, 11. Dezember. (11,40 Uhr.] Paris 9,87, London 17,44, New York 446,00, Brüssel 73,55, Mailadu

ASKI feindliher Ausländer können ohne Antrag

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22,50, Madrid —,—, Holland 236,75, Berlin 1785/3, Stockholm

106,20, Oslo 101,324, Kopenhagen 86,15, Sofia 530,00 B., Budapest 79,00 B., Belgrad 10,00. Athen 335 00 B., Konstaniinope! 350 00 B,, Bukarest 330,00 B., Helsingfors 875,00 B., Buenos Aires 102,00, Japan 104,50. Kopenhagen, 9. Dezember. (D. N. B.) London 20,23, New Yort 518,00, Berlin —,—, Paris 11,60, Antwerpen 85,657 ürih 116,65, Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,50, slo 117,95, Helsingfors 10,55. Prag —,— Madrid —,—, Warschau —,—. É Stockholm, 9. Dezember. (D. N. B.) London 16,50, Berlin 169,00, Paris 9,45, Brüssel 70,50, Schweiz. Pläye 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau 81,00, Oslo, 9, Dezember. (D. N. B.) London 1727, Berlin 179,00, Paris 10,10, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,50, Helsingtors 9,20, Antwerpen 74,50, Stockholm 105,25, “Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau =—,—. Moskau, 28. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 20,83, 100 Reichsmark 212,59.

London, 9. Dezember. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn- abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurta. M., 9. Dezember. (D. N. B.) Reichs-Alt- besiganleihe 137,20, Aschaffenburger Buntpapier 62,50, Buderus Eisen 98,50, Cement Heidelberg 140,00, Deutsche Gold u. Silber 221,00, Deutsche Linoleum 124,50, Eßlinger Maschinen 111,00, Felten u. Guill. 142,00, Ph. Holzmann 147,00, Gebr. Junghans 94,00, Lahmeyer 119,50, Laurahütte 26,00, \Mainkraftwerke 92,00, A UENowee 153,00, Voigt u. Häffner«—,—, Hellstoff Waldhof

5,50.

Hamburg, 9. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner -

Bank 1058/2, Vereinsbank 114,00, Hamburger Hochbahn 97,50, Hamburg - Amerika Paketf. 44,25, Hamburg - Südamerika —,—, Nordd. Lloyd —,—, Alsen Zement 210,00, Dynamit Nobel 84,00, Guano 93,00, Harburger Gummi 170,00,—- Holsten- Brauerei 137,50, Neu Guinea —,—, Otavi 17s/g.

Wien, 9. Dezember. (D. N. B.) 6# 9/4 Ndöst. Lds.-Anl. 1934 101,30, 5 9/9 Oberöst. Lds.-Anl. 1936 99,70, 6+ % Steiers- mark Lds, 1934 100,50, 6 %/9 Wien 1934 100,00 K, Donaüs Dampfsch. - Gesellshaft —,—, A. E. G. -Union Lit. À —,—, Brau A-G. Oesterreih ——+{, Brown-Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl ——, „Elin“ AG. f. el. Fnd. 19,00, Enzes- felder Metall 24,00, Felten-Guilleaume —,—+}, Gummi Semperit 75,25 f, Hanf - Jute - Textil —,—, Kabel- u. Drahtind. —,—, Lapp - Finze AG. 75,50, Leipnik - Lundb. —,—, Leykam - rFFojefs- thal —,—, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,—{, Schrauben - Schmiedew. —,—, Siemens - Schuckert. ——, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—+, Steirishe Wasserkraft —,—, Steyr-Daimler- Puh 112,75, Steyrermühl Papier 46,00, Veitsher Magnesit —,—, Vaagner - Biro —,—+, Wienerberger Ziegel —,— |

+ = Variable Kurse.

Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) 3 9%% Nederland 1937 79,00, 53 9/9 Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 11,50, 4% England Funding Loan 1960—1990 —,—, 4} 9/9 Frankreih Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst- zijde Unie (Aku) 3615/4 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding-Ges.) 1255/9 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 925/z M., Koninkl, Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 244°/z M., Philips Petroleum Corp. (Z) 299/,z M., Shell Union (Z) 98/15 M., Holland Amerika Lijn 87,00, Nederl. Scheepvaart Unie 99?/z M., Rotter damshe Lloyd 86,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuux Miÿ. 187,25, 79/9 Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6F 9/9 Bayern 1925 (nat.) 10,90, 6 °%/9 Preußen 1927 (nat.) 10,25, 79/9 Deutsche Rentenbk. Kred. Ant. 1925 (nat.) 11,50, 79/6 Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.- u. Giroverb. 1926 (nat.) 105/35, 7% Deutsche Hyp. - Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —— 45 %% Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) 12,50, 7/9 Preuß. Pfand- brbk,, Pfdbr. (nat.) —,—, 7°/9 Rhein.-Westf. Bod.-Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Säch). Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 54 9% A. R. de B. E. D. (Acióries Réunies) 105%; 7/9 Rob. Bosch A. G. (nat) ——, 7% Conti Gummi - Werke A. G. (nat.) —,—, 79/9 Deutsch. Kali-Syndik., Sinking Funds - (niht nat.) 15,50, 6 9/9 Harpener Bergb.. 20 jähr. (nat.) —,—, 6/6 F. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (niht nat.) (ZY —,—. "1 % Rhein - Elbe Union (nat) —,—, 64% Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 6 9%/% Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) 7 9/6 Vereinigte Stahlwerke (nat,). ——, 64 9% Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr. Serie C (nat.) 6.9/9 Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 2/9 Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1925) nat.) —,—, 72/0 Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 °/9 Rhein. - Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6/0 Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 875/z, Rotterdamsche Bank Vereeng. 875/z, Deutsche Reichs- bank (niht nat.) 21,50, Holl. Kunstzijde Unie 33,00, Fnternat, Viscose Comp. 15,25, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A, , J. G. Farben (nicht nat.) (Z) —,—, Algem. Nederl.-Fnd. Electriciteits Mij. (Holding-Ges.) 213,00, Montecatini —,—

(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

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Öffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 2, Zwangßsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen,

5. Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7, Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschasten auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellshaftenu,

10. Gesellschaften m. b. H,,

11. Genossenschaften,

12, Offene Handels- und Kommanditgesellshaften, 13, Unfall, und Fuvalidenversicherungen,

14, Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Druxckaufträge müssen auf einseitig beshriebenem Änderungen redaktioneller Art- und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. - Verufungen auf die Ausführung früherer Druckausträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereihte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Hastung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Drudckvorlagen nicht völlig druckreif eingereiht werden,

völlig druckreif eingesandt werden.

L Untersuchungs- und Gtrafsachen.

olgenden angefang

[44355 Steuerstecbbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der frühere Rechtsanwalt Dr. Armin Fsrael iebenshein, geboren am [1, Februar 1883 zu Straßniy, f 1

undert des Rüsstandes. Gemäß § 9 Ziffer 2

vohnhaft in Wien, 1., Herrengasse 14, ur Zeit „unbekannten Aufent alts,

Papier

is dem Reih eine Reichsflucht- teuer von 25000 NAÆ, die am 15, De-

Zuschlag von eins vom Hundert

ads auf den Berau der Fällig ngenen . Monat.

ushlag beträgt mindestens zwéi vom

fluchtsteuergesézes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesegblatt I 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das in- [d ländishe Vermögen des Steuerpflich- ( tigen zur Sicherung der Ansprüche auf | Leistung keine Kenntnis von

s{chlagnahme

Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf i ( auch kein

die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht- steuergesebes festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren ent- standenen und entstehenden Kostén be- schlagnahmt. U

Es evgeht Hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im 7Fn- land einen Wohnsiß 1 i | Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfsts- leitung oder Grundbesiß“ haben, das Ver- bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver- züglich, spätestens innerhalb eines Mo-

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glei.

‘Steuer gefährdaun

: z l olizei- eit ustehenden Forderungen ‘odéx sonstigen | S Der E L N Wer nach der DeröfgenttiGung, dieser Bekanntmachun zu Zivecke j des Reichs- | füllung an den Steuerpflichtigen eine des Reichsfluchtsteuerge]eßes hierdurch em Reich gegenüber - nur dann befreit, eit der x Be-

wenn er beweist, daß er zur

evshulden an der Un- kenntnis trifft. : steht das Verschulden eines Vertreters

Wer seine Anzeigepflicht vorsäßlich. oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah 8 ‘10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- ihren gewöhnlichen |geseßes,. sofern nicht der Tatbestand der

, hinterziehung oder dex Steuer- (88 396, . 402 der Reichs- abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit (§. 313 der

Reichsabgabenordnung) bestraft. ts, dent terzeihneten Finanzamt Gee f 1 L e

2; ; : nats, dem unterze1chnelen Tanz euergeseßes ;

zember 1938 fällig gewesen ist, nebst A Anzeige über die dem Steuerpflichtigen v 9 4 Si erheitdienstes, 2 | 1 teuerfahndungsdienstes und des Zoll- nsprüche zu machen. ' ahudungödienstes sowie jedex * andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der der Er- | zum Hilfsbeamten - der Staatsanwalt- hast bestellt ist, L Bilaa a

; ; ; 10 Absaß 1 ichtigen, wênn erx im Fnland- betro\- Les Bw Au e 3 y fi wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten “Steuerpflichtigen, falls ex im Juland betroffen wird, vor-

läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absaß 2 des Reichsflbuchtsteuergeseßes unverzüglih dem Amtsrihhter des Bes zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. / Zien, I. 18, November 1939. Finanzamt Junnere Stadt-Oft.

ehabt hat und daß ihn Eigenem * Verschulden

Verantwortlich: ür den Amtlichen und Nichtamtlichen den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lany\ch in Berlin- harlottenburg. Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstr 832.

Vier Beilagen

(eir.shließlich* Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregister-Beilage.)

erfüllt ist, wegen | Teil,

ist jeder Beamte des

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[44353]

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E 1 L t F F L E hi R Le

Erste Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 11. Dezember

1939

1. ÜUntersuchungs- und Strafsachen.

[44354] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der frühere Rechtsanwalt Dr. Ar- Israel Rafael, geboren am 29. Fanuar 1892’ zu Gablonz, und seine Ehefrau Helene Sara geboxene Kupfer- mann,“ geboren am 7. März 1896 zu Tarnow, zuleßt wohnhaft in Wien 1, Eßlinggasse 8, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, [chulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 71.759 RM, die am 10. August 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angesangenen Monat. Der Zuschlag beträgt minde- stens zwei vom Hundert des Rückstandes.,

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; E I 1938 S. 389) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigèn zur Sicherung der Busdláns auf Reichs- fluhtsteuer nebst Zuschlägen, auf die ge- mäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuer- gesezes festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren ent- tandenen und entstehenden Kosten be- chlagnahmt. E

Es ergeht hiermit an alle natüxlihen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsig, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschästs- leitung oder Grundbesiy haben, das Verbot, Zahlungen odex sonstige Lei- stungen an die 1 wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhälb eines Monats, dem unterzeihneten Finnz- amt Anzeige über die den Steuerpflid- tigen zustehenden Forderungen oder lden Ansprüche zu mathen.

Wer nach der Veröffentktihung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absay'1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn ex beweist,“ daß er zux Zeit der

Leistung keine Kenntnis von der Be-

shlagnahme gehabt hat und daß ihn-

auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters. gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßplich oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah

8 10 Absaz 5 des Reichsfluchksteuer-"

geseves, sofern nicht der Tatbeftand' der Steuerhinterzichung oder drr“ Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichsab- gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer- ordnungstwwidrigkeit 413 der Reichs- abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absag 1 des Reichsflucht- ge L jeder Beamte des olizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- S fowie jeder anrdere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeanten ‘der ‘Stants§an- waltschaft bestellt ift, verpfkichtet, * die Steuerpflichtigen, wenn \siè tm Fnland betroffen werden, vorläufig“ festzu- nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 11 Absay 2 des Reichs Citsolter- gesees unverzüglih dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme exfolgt, vorzuführein Wien 1, 16. November 1939.

Finanzamt Juniere Stadt-Ost,

Steuersteckbrirf- und Vermögensbeschlagnähme. Die geschiedene Frau Dorothy

Franke geborene Wreford, geboren" am

18, Fanuar 1897 zu Bossäls, Amerika, zuleßt wohnhaft în Eistnäch, KaLt- E 2 (leßter Aufenthalt im Jn- and, Aachen, Marienheim, Bergdrish Nr. 44), zur Zeit in Amerika, schuldet

dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von"

12500 ÆAÆ, die am 26. September 1939

fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag

von 1 v. H. für jeden auf den HZeît- punkt der Fälligkeit folgenden angefan- genen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 u. f, dex Vorx-

shristen über die Reichsflüchtsteuer (R.-G.-Bl. 1931 1 S. 699, R.-G.-Bl

1932 1 S. 571, 572, R.-G.-Bl, 1934 L

S, 392, R.-G.-Bl, 1935 1 S. 844, 850, R.-G.-Bl. 1936 1 S. 961, 975, R.-G.-Bl. 1937 1 S, 1385) wird hierdurch das in- ländishe- Vermögen der Steuerpflichti- gen zur Sicherung dexr Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, au die § 9 Ziffer 1 a. a. O. fostzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer-- und Strafverfahren entstandenen und ent- stehenden Kosten beschlagnahmt.

, Es ergeht hierdurch an alle natür- lichen und juristishen Personen, die im v„Fnland einen Wohnsiß, ihren E lichen Aufenthalt, ihren Sit, ihre Ge- châftsleitung oder Grundbesiß haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuexpflichtige zu

hiermit aitjgeson be-

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bewirken; sie werden hierdurch aufge- fordert, unverzüglich, spätestens inner- B eines Monats, dem unterzeichneten

inanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forderun- gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absahb 1 der Vorschriften über die Reichsflucht- steuer gemäß hierdurch dem Reich gegen- über nur dann befreit, wenn er be- weist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn au kein Ver- \hulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver- schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird § 10 Absaß 5 der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer gemäß, - sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder Steuergefährdung (§8 396 und 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ift, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

§ 11 Absaß 1 der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer gemäß ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheits- dienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanz- verwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver- pflihtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im JFnlande betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hierdurch die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, wenn fie im Fnland betroffen wird, vorläufig estzunehmen und sie § 11 Absatz 2 der A über die Reichsfluchtsteuer gemäß unverzüglich dem Amtsrichter

des Bezirks, in welchem die Festnahme -

erfolgt, vorzuführen., Eisenach, 30. November 1939. Finanzamt.

3. Ausgebote.

[44376] Aufgebot.

Dex Baumeister Gustav Frank aus Witkowo, Kreis Gnesen, hat das Auf- gebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Sparbuchs Nr. 5681 der Zweig- stelle Witkowo der Kreissparkasse 1n Gnesen, lautend auf einen Betrag von 13 384 ZBloty und 9 Groschen, beaniragt. Der - Besißer des bezeichneten Spar- fassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1940, vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich- ueten Gerichte, Zimmer 1, anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte an- zumelden und das Sparkassenbuch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklarung des Buches erfolgen wird,

Witkowo, den 5. Dezember 1939.

Das Amtsgericht.

[44372] Beschluß.

Am 25. April 1937 ist zu Magdeburg die Witwe Anna Sperling, geb. Zie- sing. deutsche Staatsangehörige, verstor- ben. Da ein Erbe des Nachlasses bis- her nit ermittelt worden ist, werden diejenigen, welhen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. März 1940 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmel- dun u bringen, widrigenfalls die Festste ung erfolgen wird, daß ein an-

4 derer- Grbe als ‘das Deutsche Reich nicht 4 vovhanden ist. Der Wert des reinen

Nachlasses beträgt etwa 2400,— liAK. Magdeburg, den 5. Dezember 1939. . Das Amtsgericht A. Abteilung 11. *

[44373] / Am 19, 5. 1911 starb in Montabaur

‘die 1. Ehefrau des Landwirts Fohan-

nes, Hammerstein, Margareta geb. Schlag. Lebende Verwandte derselben konnten niht ermittelt werden, Fhre Eltern sollen zuleßt in Groningen (Holland) gewohnt haben.

Am 17. 6. 1937 starb in Montabaur die 2. Ehefrau des Landwirts Fohan- nes Hammerstein, Christine geb. Par- bel. Zu ihrem Erben sind zur Hälfte ihres Nachlasses die geseßlihen Erben ihres Mannes berufen. Ein Bruder des Mannes, der am 9, 6. 1833 in Mon- tabaux geborene Petex Hammerstein, ist seit 1878 in Amerika verschollen. Er soll 2 Kinder gehabt haben, die in jun- gen Jahren gestorben sein sollen. Näheres konnte nicht ermittelt werden.

Hiermit werden alle Verwandten der Margareta ‘Hammerstein geb. Schlag und alle Abkömmlinge des Peter Ham- merstein aufgefordert, ihre Erbrechte an dem Nachlasse der genannten Erblasse- rinnent bis zum 31, Januar 1940 bei dem unterzeihneten Gericht anzu- melden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß andere Erben der Margareta Hammerstein geb. Schlag als ihr Ehemann und andere Erben der Christine Hammerstein geb. Parbel als die bekannten niht vorhanden E

E den 29. 11, 1939,

mtsgericht,

[44365] Aufgebot.

F. 4/1939. Der Rechtsanwalt Meyer in Cloppenburg hat als Nachlaßpfleger über den Nachlaß der am 12. Marz 1939 in Cloppenburg verstorbenen Rentnerin Elisabeth Siemer in Clop- penburg das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von NadE gläubigern beantragt. Die Nachla gläubiger werden daher aufgefordert, thre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Elisabeth Siemer spä- testens in dem auf den 14. Februar 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstücke sind in Ur- shrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih niht mel- den, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsrechten, Vermächtnissen und Auf- lagen berücksihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergöïbt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nach- lasses nur für den seinem Erbteil ent- sprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nux der Rechts- nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nux für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Vevbindlichkeit haftet.

Cloppenburg, 29, November 1939. Amtsgericht.

[44374] Bekanntmachung.

VI 74/39. Betreff: Nachlaß Häffner,

Melanie, Oberstenwitwe in Klaus. Beschluß:

Es ergeht folgende öffentliche Auf- forderung: Die am 8. Ma 1939 ver- storbene Oberstenwitwe Melanie Hüäff- ner aus Klaus, Gde. Grassau, adoptierte von Radberg, deutshe Staatsangehö- rige, ist, ohne daß die geseßlihen Erben evmittelt werden konnten, verstovben.

Alle Personen, denen Erbrehte an dem Nachlaß zustehen, werden hiermit von Amts wegen aufgefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 15. Fe- bruar 1949 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls ge- mäß § 1964 B.-G.-B. festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.

Traunstein, den 4. 12. 1939.

Amtsgericht. Dr. Gshwändler, Amisgerichtsrat.

[44356] Aufgebot. L Rechtsanwalt Justizrat - Dr, Rudolf Dix, Berlin W 8, Behrenstr. 20, hat als Verwalter des Nachlasses der am 2. 3, 1939 verstorbenen, zuleßt in Ber- lin-Schmargendorf, Elgersburger Str. 3, wohnhaft gewesenen Witwe Alice Sara Natus geb. Weyl das Aufgebotsver- fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge- fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Natus späte- stens in dem auf den 23. Februar 1940, 12 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Amtsgerichtsplaß, Zim- mer 113, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei- zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi- gung verlangen, als sich nah Befviedi- gung der nicht ausgeschlossenen Gläu- biger noch ein Uebershuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Tei- lung des Nachlasses nux E den seinem Evrbteil entsprehenden Teil der Ver- bindlihkeit. Für die Gläubiger aúûs Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für- die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Evbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nux füx den seinem Erbteil entsprechen- den Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin-Charlottenburg, 2. 12. 1939. Amtsgericht. (37. F. 109. 39.)

[44358] : :

F 183/1939, Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Schimmel & Co. A. G., Mil- tiv bei Leipzig, folgendes Aus\chluß- urteil erlassen: Die exste Ausfertigung des am 18. August 1939 in Hamburg in wei Ausfertigungen für den dem Nord- deutschen Lloyd in Bremen O Dampfer „Potsdam“ ausgestellten Kon- nossements über eine Kiste Parfümerien, brutto 30 kg, mit dem Märk. Signum: (eine arabishe 4 stehend auf einem auf

#

der Spiye stehenden Dreieck, dessen untere Spigve teilweise in einen Kreis hineinragt / 20 165 / Singapore) wird für kraftlos erflärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44359]

F. 235/1939, F. 230/1939. Das Amts- geriht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma A. E. Wassermann, Berlin W 8, Wilhelm- plaß 7, vertreten durch die Firma Harms & Marcus, Hamburg 836, Neuerwall 59, folgende urteile erlassen: Es werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antrag- stellerin in die Kosten des Verfahrens jeweils alle drei Ausfertigungen der folgenden in Hamburg für die der Deutschen Dampfschifsfahrtsgesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer: 1. „Neuenfels“ am 23. August 1939 ausgestellten Konnossemente mit dem Märk: S. H. D. Baghdad via Basrah 5036/1—400 = 400 crates Earthenware Tiles 9200 kg —, M. H. B. 5035/1—267 = 267 crates Earthenware Tiles = zus. 667 crates 15341 kg; 2. „Ockenfels“ - am 16. August 1939 ausgestellten Konnosse- mente mit dem Märk: SAHLING BASRAH Made in Germany 1009/1125 125 cases Lamp- chimneys 11 875 kg.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

[44220] Ausschlußurteil.

Durch Ausscchlußurteil vom 2. De- zember 1939 wurden von dem Konnosse- ment, ausgestellt in Hamburg am 12. August 1939 über 4 Kisten Par- fümerien, 233 kg, A B 1725 1726 HOG 1727 BHS 1728, zur Beförderung mit D. „KYTHERA“ nach Philippe- ville an Ordre, alle Stücke für kraftlos erflärt.

Amtsgeriht Hamburg, Abteilung 54.

[44360]

F 80/1939. Das Amtsgeriht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Becker & Mantels, Ham- burg 1, Hermannstraße 14, folgende Aussch{lußurteile erlassen: Es werden für kraftlos erflärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens jeweils alle drei Ausferti- gungen der folgenden: 1. in Hamburg für die der Deutschen Dampfschiff- rahrtsgesellshaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Rotenfels“, „Rauenfels“ und „Treuenfels“ in drei Ausfertigungen ausgestellten Konnosse- mente, und zwar: 1. Konnossement, ausgestellt am 18. August 1939, mit dem Märk: 2715 RANGOON Made in Germany 22 bales of Paper —, 2.

Bombay Made in Germany Nos. 6390/94 = 5 bales of Paper —, 3. Konnossement, auêgestellt am 19. Aug.

1939, mit dem Märk: H P 7620| cix ck 7 Ei ia M Bombay Made in Germany | A ade In Syiter-

Nos. 3590/3599 = 10 bales of Paper —, 4. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. H. P. M. MADRAS Made in Germany No. 1/5 = 9 bales of Paper —, No. 6/10

9 bales of Paper —, No. 11/12

2 bales of Paper —, No. 13/14

2 bales of Paper, = zus. 14 bales

Paper —, 5. Ronnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. M. K. A. 1119 MADRAS Made in Germany No. 1/3 = 3 hbales of Paper —, No. 3/7 = 4 bales of Paper —, No. 8/10 = 3 bales of Paper, = zus. 10 bales of Paper —, 6. Konnofse- ment, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. M. N. C. 1102 MADRAS Made in Ger- many No. 1/25 = 25 bales of Paper —, 7. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939 mit dem- Märk: 9716 CALCUTTA Made in Ger- many Nos. 1340/1349 = 10 bales of Pápèer —, 8. Konnossement, ausge- stellt am 22. August 1939, mit dem Märk: 5717 CALCUTTA Made in Germany Nos. 1280/89 = 10 bales of Paper —, 9. Ronnossement, ausgestellt ‘am 22. August 1939, mit dem Märk: 6834 MADRAS Made in Germany Nos. 380/97 = 18 bales of Paper —. 2. in Bremen für die dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Pots- dam“ in drei Ausfertigungen ausge- stellten Konnossemente, ausgestellt am 18. August 1939, mit dem Märk: S 4720 SINGAPORE Made fn

ZUS. ales of Paper. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44361] :

F 269/1939. Das Amisgericht Bremen hat am 5. Dezember 1939 im Auftrage der Firma Hermann Samtleben & Co., Hamburg 8, Catharinenstr. 20, vertreten durh Rechtsanwalt K.-H. Müller-Drenlk- berg, Hamburg 36, Poststraße 2—4, Hübner-Haus, folgendes Aus\{luß-

Ausshluß- | l

Nos. 3724/3745 -= E Konnosse- | ment, ausgestellt am 19. August 1939, | mit dent Mark: K B 7798 D

O Nos. 1/3 —, Nos. 7/11, =|*

urteil erlassen: Die zweite Ausfertigung des am 8. August 1939 in zwei Aus= fertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts-Gesellshaft „Hansa“ in Bremen (renden Dampfer „Tan=- nenfels“ in Calcutta ausgestellten Kon=- nossements mit dem Mark: Ham- burg MSL—DR—D —1134/ 1141 8 Bales (8) Eight Bales of Drysalted ox Cowhides wird für kraftlos erklärt unter Verurtei- lung dec Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

44362]

F 249/51/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 6. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Porzellan-Jndustrie=- A. G. Berghaus, Auma/Thür., folgendes Ausschlußurteil erlassen: Es werden für kraftlos exklärt unter Verurteilung der Antragstelierin in die Kosten des Ver=- fahrens jeweils beide Ausfertigungen der folgenden in Hamburg für dié der Deutshen Dampfschifffahrts-Gesellschaft Daa Bremen gehörenden Dampfer: 1. „Rotenfels“ ausgestellten Konnossements über 25 Kisten Vorzel=- lan-Fsolatoren und Eisenstüzen mit dem Märk: C. C. MDS Ltd. Tuticorin Ambasamudram No. 801/816 1064/1072 —, ausgestellt am 18. August 1939 —; 2. „Treuen=- fels“ ausgestellten Konnossements über 16 Kisten Porzellan-Jsolatoren und Eisenstüßen mit dem Märk: C. C. MDS Ltd. Madras No. 817 No B C C Ms L Madras No. 818/27 —, No. 1074/ 77 —, ausgestellt am 23. August 1939. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44363] F 209/1939. Das Amtsgeriht Vremen hat am 6. Dezember 1939 auf Antrag dexr Firma Geovg Dralle, Hamburg=- Altona 1, folgendes Aus\chlußurteil er- lassen: Die dritte Ausfertigung des am 18. August 1939 in Hamburg in drei Ausfertigungen für den dem Norddeut= hen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Potédam“ ausgestellten Kon=- nossements mit dem Märf: G D 6404 C'P L 465/76 12 cases Lotion 803 C P L 1 bale corrugated paper HH— CPL 464 1 case fruit sap G D 63944 CPL 477— L.case C060 articles Zus. = 15 Colli —, wird für kraftlos erflèrt unter Verurteilung der Antragstelle:in in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. D a E 3 C [44364]

F 260/1939. Das AnmtSsaeriht Vremen hat_ am 6. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Richd. Bouncken, Ham= burg 36, Esplanade 45, folgendes Augs-=- ichlußurteil erlassen: Das am -18. August 1939 in. Hamdurg in zwei Ausfertigun= gen für den dem Novddeutshen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Pot=- dam“ ausgestellte Konnossement "it dent Mat —— K L G 82!

G) .—

Rd N24 = 2 Hardware wird bezüglih beider Ausfertigungen für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44366] Ausfcchlußurteil.

Durch Ausscchlußurteil vom 4. Des zember 1939 wurden von den Konnosse- menten, ausgestellt in Hamburg am 17. August 1939 vom Führer des M/S „Belgrad“, Nr. 302 über 14 Kisten eiserne Nägel, 700 kg, J. S. Lattakia

A. H.

1—14, zur Beförderung nach Alex- andrette an Ovdre, Nr. 305, übeL 4 Kisten eiserne Ketten, 668 kg, M. H. N. & F. Damas 2637 1—4, zur Beför=- derung nah Beyrouth an Ordre, Nr. 334 über 13 Kisten eiserne Ketten, 10255 kg. A J K Tel Aviv 32.58 1—13, Nr. 333 über 19 Kisten eiserne Ketten, 1439,55 kg, A T _K Tel Aviv 3259 1—19, Nr. 332 über 8 Kisten eiserne Ketten, 11945 kg A J K Tel Aviv 3133 1—8, alles zur Beförde-= rung nach Tel Aviv an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgeriht Hamburg, Abteilung 54.

[44368] Ausf\chlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4, De- zember 1939 wurden von dem Konnosse- ment, ausgestellt in Bremen -am 19. August 1939 über 2 Kisten Stahl=- waren, 96 kg, J. S. Tripolis/S 776

A. W. und F. S. Tripolis/S 777, zur Beför- A. K. derung mit M/S „Belgrad“ nah Tripolis/S an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt. Amtsgeriht Hamburg, Abteilung 54.

[44367] Aus\chlußurteil.

Dur Ausschlußurteil vom 4. De- zember 1939 wurden von den Konnosse- menten: 1. ausgestellt in Bremen am 18. August 1939 über 2 Ballen Papier- tapeten, 186 kg, J A C Oran 9266

(two, cases