1939 / 290 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

T 20A

Rei Eo T E E EA

NMeich3- und Staatsanzetger Nr. 290 vom 11. Dezember 1939. S. 4

Wirtschaft des uslandes.

Britische Seeräuberei vernichtet die Mittelmeer- Schiffahrt. Scharfer Verkehrsrückgang in den jugoflawischen Adriahäfen.

Belgrad, 9. Dezember. Die Handels- und JFndustriekammer Split veröffentliht die Zahlen über den Schiffsverkehx in den jugoslawishen Adriahäfen im Oktober 1939, Fn diesem Monat verkehrten 6952 Schiffe mit 1086710 {t gegenüber 8315 Schiffen mit 1575725 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres, so daß sih also die Zahl der Schiffe um 16,39 % und die des Schiffsraumes um 31,03 % verringerte. Noch aufshlußvreiher wird diesex Rüd- gang, wenn man erfährt, daß die jugoslawishe Seeschiffahrt îm Oktober 1939 mit 88,69 % und ausländische Schiffe mit 11,31 % tonnagemäßig an diesem Verkehr beteiligt waren, während in der entsprehenden Zeit des Vorjahres der jugoslawishe Anteil 75,48% und der ausländishe 24,51 % betrug. Die Zahl der jugoslawischen Schiffe ging im Oktober 1939 gegenüber 1938 um 1072 Stü (13,84 2%) und 225 739 t (18,98 2%) zurück, wä@hrend die Zahlen der in jugoslawishen Häfen verkehrenden ausländischen Schiffe sich um 291 Einheiten (68,18 %) und 236 276 t (50,96 %) verringerten. Der katastrophale Rückgang des internationalen Seehandels wird noch dur die Nationalität der in jugoslawischen Häfen verkebrenden ausländishen Schiffe betont. Von den 280 ausländischen Schiffen mit einer Tonnage von 122 865 t, die im Oktober 1939 in den jugoslawishen Adriahäfen verkehrten, fuhren 242 Schiffe (86,45 %) mit 110 349 t (89,81 %) unter italienischer Flagge. Dann kamen noch zehn griehishe Schiffe mit 5178 t, während der Anteil der übrigen Nationen noch geringer war. Diese Zahlen zeigen beredter als alle Beteuerungen der Londoner Machinhaber, wie die -britishe Seeräubecei planmäßig die Schiff- fahrt der Neutralen auch im Mittelmeer vernichtet.

Verschärfung der Devisendbestimniungen in Dänemark. Fur noch beschränkte Devisenzuteilung für Reisezwecke.

Kopenhagen, 10. Dezember. Die Devisenlage Dänemarks hat eine sehr starke Einshränkung aller Auslandsreisen nötig gemacht. Nach einer Mitteilung der Dänischen Nationalbank werden künftig denjenigen, die ins Ausland reisen wollen, im Höchstfalle Devisen im Gegenwert von 500 dänishen Kronen pro Halbjahr zur Ver- fügung gestellt werden. Diese Bestimmung gilt sowohl für Ver- gnügunos- als auch für Geschäftsreisen und auch für einen etwaigen Kuraufenthalt. Ausnahmen sind nux für solche Fälle zugelassen, in denen der Antragsteller der Nationalbank den zwin- genden Grund für eine höhere Devisenbewilligung nachzuweisen vermag. Wor Devisen für Reisezwecke kauft, muß von jeßt ab eine Erklärung auf Treu und Glauben unterschreiben, daß er niht hon anderswo Valuta, Reiseschecks, Hotelscheine oder andere Devisen- iverte erworben hat; etwaige Restbeträge müssen nah der Rückkehr von der Reise bei der Ankaufsstelle gegen den Gegenwert in dänischen Kronen abgeliefert werden. Gleichzeitig mit diesen Reisevorschriften sind Maßnahmen getroffen worden, um die Kon- trolle über den Devisenhandel zu verschärfen.

Die Nettodevisenshuld der Dänishen Nationalbank ist auf 42,5 Mill. Kr. gestiegen. Wie der Bankausweis für die erste

Dezember-Woche zeigt, waren die Veränderungen des Status allerdings nur gering: die Devisenguthaben der Bank im Ausland verminderten sich um rund 20 000 Kronen, die ausländischen Devisenschulden stiegen um etwa 50 000 Kronen.

Kein Zinstransfer mehr für die finnische Anleihe von 1937.

Amsterdam, 10, Dezember. Wie der Amsterdamer „Telegraaf“ erfahren hat, ist den Fnteressenten der 4 % igen Lin nlei von 1937 von der Finnishen Staatsbank die Mitteilung gemacht worden, daß die Staatsbank Finnlands in Verbindung mit dem gegenwärtigen Kriegszustand nicht mehr bereit ist, finnishe Mark in Auslandswöhrung umzuseßen. Diese Mitteilung der Finni- schen Staatsbank bezieht ges auf Abschnitte und Ablösungen der 4 %igen finnishen Anleihe, die 1937 in Anisterdam aufgelegt wurden. Der Kurs der Anleihe belief sich 1938 auf 644 bis 6054. Jeßt bietet man diese Werttitel nah der Meldung des „Telegraaf“ zu 25 an.

Erfolgreiche sowjetrussisch-lettisc)e Wirtschafts- verhandlungen.

Riga, 9. Dezember. Die lettishe Wirtshaftsabordnung der Ein- und Ausfuhrorganisation, die in Moskau E über die Erweiterung der gegenseitigen Handelsbeziehungen ge- führt hat, ist nach 12tägiger Abwesendeit nah Riga zurüdgekehrt. Es verlautet, daß bei den Verhandlungen eine Uebereinstimmung über die Belieferung Lettlands mit Rohstoffen in einem Aus- maße erzielt werden konnte, das die lettischen Bedürfnisse nahezu deckt. Lettland wird in verstärktem Maße Fndustriewaren nah der Sowjetunion liefern.

Devisenbewirtschaftung.

Iteue Bestimmungen liber die Behandlung von ASKI, Zranfic-ASKI, Musländerintasso- Konten und Zunlandskonten.

Der Reichswirtschaftsminister hat durch RE. 142/39 D.St. 59/39 R.St. neue Bestimmungen über die Behandlung von ASKI, Transit-ASKI, Ausländerinkasso-Konten und Fnkandskonten er- lassen, und zwar in teilweiser Abänderung des RE, 46/38 D.St. 19/38 Ue.St. Bisher mußten die Devisenstellen und. Reichs- stellen über die Verlängerung bestehender ASKIl usw. an das Reichswirtschaftsministerium berichten. Dies ist jezt nux noch er- forderlih, wenn besondere Bedenken bestehen. Fm übrigen kann die Verlängerung von den genannten Stellen in eigener Zustän- digkeit ausgesprochen werden, und zwar niht mehr wie bisher auf die Dauer eines halben Jahres, sondern grundsäßlih unbefristet. Auf Grund derx neuen Bestimmungen kann außerdem die Aufnahme der Höchstbeträge für Einzahlungen in den Genehmigungsbescheid unterbleiben. verlängert werden zur Abwicklung ausstehender Zahlungen im Rahmen des RE. 130/39 D.St. 55/39 R.St.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. Dezember auf 74,00 kLMA (am 9. Dezember auf 74,00 4) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devijen- und TBertpapiermärtten.

Devisen.

Prag, 9. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 114,30*), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,23}. Paris 64.70 *), Stockholm 696,00, Polnishe Noten =—,—, Belgrad 66,00, Danzia —,—, Warschau —,—. ;

*) Für innerdeutschen Verrehnungsverkehrx.

Budapest, 9. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,86, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,424, Prag 11,86, Sofia 413,00, Züri 85,20, Slowakei 9,65.

(D. N. B.) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00—177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.)

London, 11. Dezember.

38,50 B, Amsterdam 7,52—7,58, Brüssel 24,15—24,40, Ftalien (Freiv.) 77,00 B., Schweiz 17,80 —17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,15B., Stockholm 16,75—16,95, Oslo 17,55—17,75, Buenos Aires Fmport 17,15—17,65, Rio de Faneiro (inoffiz.) 3,16 B.

Paris, 9. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,55, London 7,36, New York 1887/,z, Paris 417,50, Brüssel 31,06, Schweiz 42,24, Ftalien —,—, Madrid —,— Oslo 42,80, Kopenhagen 36,423, Stokholm 44,90, Prag —,—.

Zürich, 9, Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uht.] Paris 9,874, London 17,44, New York 446,00, Brüssel 73,56, Mailand 22,50, Madrid —.—, Holland 236,70, Berlin 1785/z, Stockholm 106,15, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,19, Sofia 540 00 B., Budapest 80 00 B,, Belgrad 10,00, Athen 340,00 B,, Konstantinopel 3509,00 B., Bukarest 340,00 B., Helsingfors 890,00 B., - Buenos Aires 102,50, Fapan 104,75.

Züri ch, 11. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 9,87, London 17,44, New York 446,00, Brüssel 73,55, Mailadu

ASKI feindliher Ausländer können ohne Antrag

A

22,50, Madrid —,—, Holland 236,75, Berlin 1785/g, Stockholm= 106,20, Oslo 101,324, Kopenhagen 86,15, Sofia 530,00 B., Budapest 79,00 B., Belgrad 10,00, Athen 335 00 B., Konstantinope! 350.00 B., Bukarest 330,00 B., Helsingfors 875,00 B., Buenos Aires 102,00, Japan 104,50. Kopenhagen, 9. Dezember. (D. N.-B.) London 20,23, New Yortk 518,00, Berlin —,—, Paris 11,60, Antwerpen 85,657 ürich 116,65, Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,50, slo 117,95, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—. Z Stockholm, 9. Dezember. (D. N. B.) London 16,50, Berlin 169,00, Paris 9,45, Brüssel 70,50, Schweiz. Pläye 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00; Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau 81,00. Oslo, 9, Dezember. (D. N. B.) London 17 27, Berlin 179,00, Paris 10,10, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,50, Helsingfors 9,20, Antwerpen 74,50, Stockholm 105,25, *Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warshau =—,—. Moskau, 28. November. (D. N, B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 20,83, 100 Reichsmark 212,59.

London, 9. Dezember. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn- abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 9. Dezember. (D. N. B.) Reichs-Alts- besißanleihe 137,20, Aschaffenburger Buntpapier 62,50, Buderus Eisen 98,50, Cement Heidelberg 140,00, Deutsche Gold u. Silber 221,00, Deutsche Linoleum 124,50, Eßlinger Maschinen 111,00, Felten u. Guill, 142,00, Ph. Holzmann 147,00, Gebr. Junghans 94,00, Lahmeyer 119,50, Laurahütte 26,00, \Mainkraftwerke 92,00, see 153,00, Voigt u. Häffner«—,—, Hellstoff Waldhof

50.

Hamburg, 9. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 1059, Vereinsbank 114,00, Hamburger Hochbahn 97,50, Hamburg - Amerika Paketf. 44,25, Hamburg - Südamerika —,—, Nordd. Lloyd —,—, Alsen Zement 210,00, Dynamit Nobel 84,00, Guano 93,00, Harburger Gummi 170,00, Holsten- Brauerei 137,50, Neu Guinea —,—, Otavi 17°/z.

Wien, 9. Dezember. (D. N. B.) 6# 9/4 Ndöst. Lds.-Anl. 1934 101,30, 5 9% Oberöst. Lds.-Anl. 1936 99,70, 6+ 9/9 Steier- mark Lds, 1934 100,50, 6 % Wien 1934 100,00 K, Donaüs Dampfsch. - Gesellshaft —,—, A. E. G. -Union Lit. 4 —,—, Brau A-G. Oesterreih ——|{, Brown-Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl ——, „Elin“ AG. f. el. Fnd. 19,00, Enzes- felder Metall 24,00, Felten-Guilleaume —,—+, Gummi Semperit 75,25 f, Hanf - Fute - Textil —,—, Kabel- u. Drahtind. —,—, Lapp - Finze AG. 75,50, Leipnik - Lundb. —,—, Leykam - Jojefs-

thal —,—, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,— f, Schrauben - Schmiedew. ——, Siemens - Schuckert. ——, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische

Magnesit —,—+{, Steirishe Wasserkraft —,—, Steyr-Daimler- Puch 112,75, Steyrermühl Papier 46,00, Veitsher Magnesit —,—, Waagner - Biro —,—+{, Wienerberger Ziegel —,— |

+ = Variable Kurse.

Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B,) 39/9 Nederland 1937 79,00, 5F 9/9 Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl.. nicht nat.) 11,50, 49% England Funding Loan 1960—1990 —,—, 43 9/9 Frankreih Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst- zijde Unie (Alu) 3615/5 M,, Philips Gloeilampenfabr. (Holding-Ges.) 1255/, M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 925/z M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit, v. Petroleumbronnen 244°/, M., Philips Petroleum Corp. (Z) 299; M., Shell Union (Z) 98/15 M., Holland Amerika Lijn 87,00, Nederl. Scheepvaart- Unie 997/z M., Rotter=- damshe Lloyd 86,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mif. 187,25, 79/9 Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl.,, nicht nat.) —,—, 6F 9/9 Bayern 1925 (nat.) 10,90, 6 9% Preußen 1927 (nat.) 10,25, 7% Deutsche Rentenbk. Kred. Ant. 1925 (nat.) 11,50, 70/9 Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.- u. Giroverb. 1926 (nat.) 105/,, 7% Deutsche Hyp. - Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —— 4} °%% Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) 12,50, 7/6 Preuß. Pfand- brbk., Pfdbr. (nat) —,—, 7°/9 Rhein.-Westf. Bod.-Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Säch). Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 54 9% A. R. de B. E, D. (Aciéries Réunies) 1058, "7% Rob. Bosch A. G. (nat.) 7% Conti Gummi - Werke A. G. (nat.) —,—, 7 9/9 Deutsch. Kali-Syndik., Sinking Funds - (niht nat.) 15,50, 6 9/9 Harpener Bergb... 20jähr. (nat.) —,—, 6/6 F. G. Farben m. - Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (niht nat.) (Z —,—, 719%

1 ,

Rhein - Elbe Union (nat) —,—, 64 %2%/ Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) ——, 6% Siemens u. Halske m. Gewinnbeèteilig. (nat) ——, 7% Vereinigte Stahlwerke (nat) ——, 64 9% Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr. Serie C

(nat.) —,—, 6.9/9 Neckar A. G. (nat.) ——, 7 °?%% Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1925) nat.) —,—, 7°/0 Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 °/% Rhein. - Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) ; 6 v/6 Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 875/,, Rotterdamsche Bank Vereeng. 875/z, Deutsche Reichss bank (nicht nat.) 21,50, Holl. Kunstziide Unie 33,00, Fnternat« Viscose Comp. 1525, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A,

—,—, J. G. Farben (nicht nat.) (Z) —,—, Algem. Nederl.-Fnd. Electriciteits Mij. (Holding-Ges.) 213,00, Montecatini —,— (Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

Öffentlicher Anzeiger.

1. Untersuhungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

5. Verluft- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7, Aktiengesellschaften, 8, Nommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Geselishaften m. b. H,,

11. Genossenschaften,

12, Offene Handels, und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall- und Fuvalidenversicherungen,

14, Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

L Untersuchungs- und 6trassachen.

folgenden a

ushlag beträgt mindestens zwei vom | Wer nah der Véröfjentlichung. dieser „Del [44355] Steuerstecckbrief Vundéro des Rütstandez, G Es gu Zwecke der Er- n Hilfsbeamten - der - Staatsanwalt- und Vermögensbeschlagnahme. Gemäß § 9 Ziffer il des Reihhs- | füllung an den Steuerpflichtigen eine \ Der frühere Rechtsanwalt Dr. Armin |fluchtsteuergeseßes (Reichs

Fsrael Siebenschein,

vohnhaft in Wien, 1., Herrengasse 14, ux Zeit

Ane DruXaufträge müfßsen auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Art- und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Verufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereihte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nit verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nihcht völlig druckreif eingereiht werden,

s dem Reich eine Reichsflucht- teuer von 25 000 NA, die am 15. De- zember 1938 fällig gewe} en ist, nebst einem Zuschlag von eins vom H jeden auf den Penn der Fällig

ngefangenen Monat. Der

geboren am |S. 1269; Reichsgesegblatt I 1938 S. 389; ländishe Vermögen des Steuerpflih- | wenn erx beweist, daß er zur

l1, Febvuar 1883 zu Straßniy, L 18 I 1939 S. 125) wird hiermit das in-

unbekannten Aufenthalts, [tigen zur Sicherung dex Ansprüche auf

Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Rei sflucht- steuergeseßes festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren ent- standenen und entstehenden Kostèén be- \chlagnahmt. D

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im 7Fn-

auch kein

gleich.

Steuer

Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- b gefährdun

leitung oder Grundbesiß o das Ver- bot, Zahlungen odex sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver- züglich, spätestens innerhalb eines Mo- nats, dent unterzeihneten Finanzamt |steuergesezes Anzeige über die dem Steuerpflichtigen Roe / ustehenden Forderungen ‘oder sonstigen nsprüche zu machen. ' i

undert jür eit

des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit,

eit der

Leistung keine Kenntnis von

{lagnahme L

kenntnis trifft. : ] : i: steht das Verschulden eines Vertreters | zirks, in welchem die Festnahme erfolgt,

Wer seine Anzeigepflicht oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 8 ‘10 Absaÿ 5 des Reichsfluchtsteuer- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen | gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der

hinterziehung oder der Steuer- (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit (§. 313 der Reichsabgabenordmung) bestraft.

Nach § 11 der Reichsflucht- | für den Wirtschaftsteil und den übrigen i und Ra pin red me “des fabudungbdienstes sowi as 4 ahndungsdienstes sowie jedex * andere : ( Beamte bér Reichsfinanzverwaltung, der | Druck der Preußischen Druckerei- und

u bestellt ist, al ee- üerb j ewi it m 10 Absaß 1 ichtigen, wénn erx.im Fnland- betrof- tetterblatt 1937 | Leistung bewirkt, ist 0 8 ß fen Did "vollietlg: fostateatetén.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, x Be- [falls ex im JFuland betroffen wird, vor-

ehabt hat und daß ihn läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 ershulden an der Un- |Absaß 2 des Reichsfluchtsteuergeseßes

Eigenem ' Verschulden |unverzüglih dem Amtsrichter des Bes

vorzuführen. / Zien, I. 18, November 1939.

vorsäßlich. ;

Verantwortlich:

ür den Amtlichen und Nichtamtlichen den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

erfüllt ist, wegen | Teil,

Beamte . des redaktionellen Teil:

Rudolf Lany\cch in Berlin-

es Holl- harlottenbutg.

Verlags-Alktiengesellshaft, Berlin. Wilhelmstr 832. Vier Beilagen (eir.schließlich* Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregister-Beilage.)

[44353]

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Erste Beílage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 11. Dezember

1939

E ay It Pm

1. Untersuchungs- und Strafsachen.

[44354] Steuerstectbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der frühere Rechtsanwalt Dr. Ar- thur FJsrael Rafael, geboren am 29, Fanuar 1892’ zu Gablonz, und seine Ehefrau Helene Sara geboxene Kupfer- mann, geboren am 7, März 1896 zu Tarnow, zuleßt wohnhaft in Wien 1, Eßlinggasse 8, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, shulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 71 759 RM, die am 10. August 1939 fällig gewesen ift, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt dexr Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschläg beträgt minde- stens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgeseßblatt 1 1938 S. 389) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflihtigèn zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- fluchtsteuer nebst Bulblägen auf die ge- mäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuer=- geseßes festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren ent- tandenen und entstehenden Kosten be- chlagnahmt. '

Es ergeht hiermit an alle natüxlihen und juristishen Personen, die im 7Fn- land einen Wohnsiß, ihren ge&wöhnlihen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschästs- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden biermit affgefitditt, unverzüglich, spätestens innerhälb eines Monats, dem unterzeihneten Fincinz- amt Anzeige über die den Steuerpflich tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu mathen.

Wer nach der Veröffentktihung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absay' 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn exr beweist,“ daß er zux Zeit dex Leistung keine Kenntnis von derx Be-

shlagnahme gehabt hat und daß ihn-

auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht

das Verschulden eines Vertreters. gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsäßlich oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah

8 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer="

eseßes, sofern nicht der Tatbeftand' der Steuerhinterziehung oder der“ Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichsab- gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer- ordnungswidrigkeit 413 der Reichs- abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absag 1 des Reichsflucht- e ist jeder Beamte des olizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- D enne fowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeanrten ‘der Stantsan- waltschaft bestellt ift, verpfkichtet, die Steuerpflichtigen, wenn siè ktm Fnland betroffen werden, vorläufig festzu- nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 8 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- peln unverzüglih dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme exfolgt, vorzuführen

Wien 1, 16. November 1939.

Finanzamt Junere Stadf-Ost.

Sicuersteckbrie\ und Vermögensbeschlagnälume. Die geschiedene Frau Dorothy Franke geborene Wreford, geboren am 18, Fanuar 1897 zu Bossäls, Amerika, zulegt wohnhaft în * Etsenäch, KaLt- E 2 (leßter Aufenthalt im Fn- and, Aachen, Marienheinm, Bergdrisch Nx. 44), zur Zeit in Amerika, schuldet

dem Reich einé Reichsfluchtsteuex von"

12500 M, die am 26. September 1939

fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag"

von 1 v. H. für jédén aùuf den HZeit- punkt der Fälligkeit folgenden angefan- genen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 u. f, dex Vor-

christen über die Reichsflüchtsteuer (R.-G.-Bl, 1931 1 S. 699, R.-G,-Bl. 1932 1 S. 571, 572, R.-G.-Bl, 1934 1 S. 392, R.-G.-Bl., 1935 1 S. 44, 850, R.-G.-Bl, 1936 1 S. 961, 975, R.-G.-Bl. 1937 1 S. 1385) wird hierdurch das in- ländishe Vermögen der Steuerpflichti- gen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, 2 die § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer-_ und Strafverfahren entstandenen und ent- stehenden Kosten beschlagnahmt.

, Es ergeht hierdurch an alle natür- lichen und juristishen Personen, die im Jnland einen Wohnsiß, ihren Ae lichen Aufenthalt, ihren Siy, ihre Ge- hâftsleitung oder Grundbesiß haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuexpflichtige zu

bewirken; sie werden hierdurch aufge- 1[

fordert, unverzüglich, spätestens inner- halb eines Monats, dem unterzeichneten Nat Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forderun- gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absah 1 der Vorschriften über die Reichsflucht- steuer gemäß hierdurch dem Reich gegen- über nur dann befreit, wenn erx be- weist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von dex Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auh kein Ver- shulden an dex Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver- schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Angzeigepfliht vorsäblich oder fahrlässig niht erfüllt, wird § 10 Absaß 5 der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer gemäß, - sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder Steuergefährdung (§8 396 und 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. § 11 Absay 1 der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer gemäß ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheits- dienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanz- verwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsantoaltschaft bestellt ist, ver- pflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Fnlande betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hierdurch die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, wenn ije im Jnland betroffen wird, vorläufig estzunehmen und sie § 11 Absaß 2 der l über die Reichsfluchtsteuer gemäß unverzüglih dem Amtsrichter

des Bezirks, in welchem die Festnahme -

erfolgt, vorzuführen. Eisenach, 30. November 1939. Finanzamt.

3. Ausgebote.

[44376] Aufgebot.

Dex Baumeister Gustav Frank aus Witkowo, Kreis Gnesen, hat das Auf- gebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Sparbuchs Nr. 5681 der Zweig- stelle Witkowo der Kreissparkasse in Gnesen, lautend auf einen Betrag von 13384 Zloty und 9 Groschen, beaniragt. Der - Besißer des bezeihneten Spar- kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1940, vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich- ueten Gerichte, Zimmer 1, anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte an- zumelden und das Sparkassenbuch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des Buches erfolgen wird,

Witkowo, den 5. Dezember 1939.

Das Amtsgericht.

[44372] Beschluß.

Am 25. April 1937 ist zu Magdeburg die Witwe Anna Sperling, geb. Zie- sing. deutsche Staatsangehörige, verstor- ben. Da ein Erbe des Nachlasses bis- her nicht ermittelt worden is, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. März 1940 bei dem unterzeichneten Gericht zur Annmtel- dung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein an-

4 derer: Grbe als das Deutsche Reich nicht 4 vovhanden ist,

Der Wert des reinen Nachlasses beträgt etwa 2400,— li. K. Magdeburg, den 5. Dezember 1939.

4 - Das Amtsgericht A. Abteilung 11.

[44373] | Am 19. 5. 1911 starb in Montabaur

‘die 1. Ehefrau des Landwirts ‘Fohan-

ues, Hammerstein, Margareta geb. Schlag. Lebende Verwandte derselben konnten nicht ermittelt werden. FJhre Eltern sollen zuleßt in Groningen (Holland) gewohnt haben. y

Am 17. 6. 1937 starb in Montabaur die 2. Ehefrau des Landwirts Fohan- nes Hammerstein, Christine geb. Par- bel. Zu ihrem Erben sind zur Hälfte ihres Nachlasses die geseßlihen Erben ihres Mannes berufen. Ein Bruder des Mannes, der am- 9, 6. 1833 in Mon- tabaux geborene Peter Hammerstein, ist seit 1878 in Amerika verschollen. Er soll 2 Kinder gehabt haben, die in jun- gen Fahren gestorben sein sollen. Näheres konnte nicht ermittelt werden.

Hiermit werden alle Verwandten der Margareta ‘Hammerstein geb. Schlag und alle Abkömmlinge des Peter Ham- mexrstein aufgefordert, ihre Erbrechte an dem Nachlasse der genannten Erblasse- rinnen bis zum 31, Januar 1940 bei dem unterzeichneten Gericht anzu- mnelden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß andere Erben der Margareta Hammerstein geb. Schlag als ihr Ehemann und andere Erben der Christine Hammerstein geb, Parbel als die bekannten ni{ht vorhanden sind.

tit den 29. 11. 1939.

mtsgericht.

44365] Aufgebot. F. 4/1939. Der Rechtsanwalt Meyer in Cloppenburg hat als Nachlaßpfleger über den Nachlaß der am 12. Marz 1939 in Cloppenburg verstorbenen Rentnerin Elisabeth Siemer in Clop- penburg das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von NdE gläubigern beantragt. Die Nachla gläubiger werden daher aufgefordert, lhre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Elisabeth Siemer [pä- testens in dem auf den 14. Februar 1940, vormittags 10 Uhr, vorx dem unterzeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermîn bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstüke sind in Ur- [hrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht mel- den, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsLechten, Vermächtnissen und Auf- lagen berüsihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch hastet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nach- lasses nux für den seinem Erbteil ent- sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich niht melden, nur der Rechts- nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nux für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Vevbindlichkeit haftet. Cloppenburg, 29, November 1939. Amtsgericht.

[44374] Vefkanntmachung.

VI 74/39. Betreff: Nachlaß Häffner,

Melanie, Oberstenwitwe in Klaus. Beschluß:

Es ergeht folgende öffentlihe Auf- forderung: Die am 8. März 1939 ver- storbene Oberstenwitwe Melanie Häff- ner aus Klaus, Gde. Grassau, adoptierte von Radberg, deutshe Staatsangehö- rige, ist, ohne daß die geseßlihen Erben evmittelt werden konnten, verstorben.

Alle Personen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, werden hiermit von Amts wegen aufgefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 15. Fe- bruar 1949 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls ge- mäß § 1964 B.-G.-B,. festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.

Traunstein, den 4. 12. 1939.

Amtsgericht. Dr. Gshwändler, Amtsgerichtsrat.

[44356] Aufgebot. Rechtsanwalt Fustizrat - Dr. Dix, Berlin W 8, Behrenstr. 20, hat als Verwalter des Nachlasses der am 2, 3. 1939 verstorbenen, zuleßt in Ber- lin-Schmargendorf, Elgersburger Str. 3, wohnhaft gewesenen Witwe Alice Sara Natus geb. Weyl das Aufgebotsver- fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge- fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Natus späte- stens in dem auf den 23. Februar 1940, 12 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Amtsgerichtsplaß, Zim- mer 113, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei- zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus - Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi- gung verlangen, als sich nah Besfviedi- gung der nicht ausgeshlossenen Gläu- biger noh ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Tei- lung des Nachlasses nux für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Ver- bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für- die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sih niht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Evbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nux für den seinem Erbteil entsprechen-

den Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin-Charlotteuburg, 2. 12. 1939.

Amtsgericht. (37. F. 109, 39.)

-#

Rudolf

[44358] i :

F 183/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Schimmel & Co. A. G., Mil- tiß bei Leipzig, folgendes Aus\hluß- urteil erlassen: Die erste Ausfertigung des am 18. August 1939 in Hamburg in wei Ausfertigungen für den dem Nord- deutschen Lloyd in Bremen s Dampfer „Potsdam“ E ten Kon- nossements über eine e arfümerien, brutto 30 kg, mit dem Märk. Signum:

"eine arabische 4 stehend auf einem auf

der Spive stehenden Dreieck, dessen untere Spigze teilweise in einen Kreis hineinragt / 20 165 / Singapore) wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44359]

F. 235/1939, F. 230/1939. Das Amts- geriht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma A. E. Wassermann, Berlin W 8, Wilhelm- plaß 7, vertreten duxch die Firma Harms & Marcus, Hamburg 36, Neuerwall 59, folgende Auss{luß- urteile erlassen: Es werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antrag- stellerin in die Kosten des Verfahrens jeweils alle drei Ausfertigungen der folgenden in Hamburg für die der Deutschen Dampfschifffahrtsgesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden

ampfer: 1. „Neuenfels“ am 23. August 1939 ausgestellten Konnossemente mit dem Märk: S. H. D. Baghdad via Basrah 5036/1——400 = 400 crates Earthenware Tiles 9200 kg —, M. H. B. 5035/1—267 = 267 crates Earthenware Tiles = zus. 667 crates 15341 kg; 2. „Ockenfels“ - am 16. August 1939 ausgestellten Konnosse- mente mit dem Märk: SAHLING BASRAH Made in Germany 1009/11125 125 cases Lamp- chimneys 11 875 kg.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44220] Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 2. De- zember 1939 wurden von dem Konnosse- ment, ausgestellt in Hamburg am 12. August 1939 über 4 Kisten Par- TUNterien, 2339 ke A B 1725 1726 HOG 1727 BHS 1728, zur Beförderung mit D. „KYTHERA“ nah Philippe- ville an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgeriht Hamburg, Abteilung 54.

[44360]

F 80/1939. Das Amtsgeriht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Becker & Mantels, Ham- burg 1, Hermannstraße 14, folgende Auss{lußurteile erlassen: Es werden für kraftlos erflärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens jeweils alle drei Ausferti- gungen der folgenden: 1. in Hamburg für die der Deutshen Dampfschiff- fahrtsgesellshaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Rotenfels“, „Rauenfels“ und „Treuenfels

s“ in dret Ausfertigungen ausgestellten Konnosse- mente, und zwar: 1. Konnossement, ausgestellt am 18. August 1939, mit dem Mark: 2715 RANGOON Made in Germany Nos. 3724/3745 - = 22 bales of Paper —, 2. Ronnosse- ment, ausgestellt am 19. August 1939,

E Ot Ma R B 7/08 D!

Bombay Made in Germany Nos. 6390/94 = 5 bales of Paper —, 3. Konnossement, ausgestellt am 19. Aug. 1939, mit dat Märk: F P 7620

M Bombay Made in Germany

Nos. 3590/3599 = 10 bales of Paper —, 4. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. H. P. M. MADRAS Made in Germany No. 1/5 9 bales of Paper —, No. 6/10 9 bales of Paper —, No. 11/12 2 bales of Paper —, No. 13/14 2 bales of Paper, = zus. 14 bales of Paper —, 5. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C &n— K A 119 MADRAS Made in Germany No. 1/3 = 3 bales of Paper —, No. 3/7 =- 4 bales of Paper —, No. 8/10 = 3 bales of Paper, = zus. 10 bales of Paper —, 6. Konnofse- ment, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. M. N. C. 1102 MADRAS Made in Ger- many No. 1/25 = 25 bales of Paper —, 7. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem- Märk: 9716 CALCUTTA Made in Ger- many Nos. 1340/1349 = 10 bales of Pápèr —, 8. Konnossement, ausge- stellt am 22. August 1939, mit dem Märk: 5717 CALCUTTA Made in Germany Nos. 1280/89 = 10 bales of Paper —, 9. Konnossement, ausgestellt ‘am 22. August 1939, mit dem Märk: 6834 MADRAS Made in Germany Nos. 380/97 = 18 bales of Paper —. 2. in Bremen für die dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Pots- dam“ in drei Ausfertigungen ausge- stellten Konnossemente, ausgestellt am 18. August 1939, mit dem Märk: S 4720 SINGAPORE Made fn O Nos. 1/3 —, Nos. 7/11, = zus. 8 bales of Paper.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44361] :

F 269/1939. Das Amisgeriht Bremen hat äm 5. Dezember 1939 im Auftrage der Firma Hermann Samtleben & Co., Hamburg 8, Catharinenstr. 20, vertreten durch Rechtsanivalt K.-H. Müller-Drenk- berg, Hamburg 36, Poststraße 2—4, Hübner-Haus, folgendes Aus\{hluß-

I I

| burg

urteil erlassen: Die zweite Ausfertigung des am 8. August 1939 in zwei Aus- fertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts-Gesellshaft „Hansa“ in Bremen en Dampfer „Tans- nenfels“ in Calcutta ausgestellten Kon=- nossements mit dem Mark: Ham- burg M SL—DR—D —1134/ 1141 8 Bales (8) Eight Bales of Drysslted ox Cowhides wird für Ffraftlos erklärt unter Verurtei- lung der Antragstellerin in die Kosten des VerfaJrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44362]

F 249/51/1939, Das Amtsgericht Bremen hat am 6. Dezember 1939 auf Antrag de! Firma Porzellan-Jndustrie=- A. G. Berghaus, Auma/Thür., folgendes Ausschlußurteil erlassen: Es werden für kraftlos exklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Ver- fahrens jeweils beide Ausfertigungen der folgenden in Hamburg für bie er Deutschen Dampfschifffahrts-Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer: 1. „Rotenfels“ ausgestellien Konnossements über 25 Kisten Vorzel=- lan-Fsolatoren und Eisenstüßen mit dem Marl: C. C. MDS Ltd. Tuticorin Ambasamudram No. 801/816 1064/1072 —, ausgestellt am 18. August 1939 —; 2. „Treuen-=- fels“ ausgestellten Konnossements über 16 Kisten Porzellan-Jsolatoren und Eisenstüßen mit dem Mark: C. C. MDS Ltd. Madras No. 817 No. 1073 —, C. C. MDS Ltd. Madras No. 818/27 —, No. 1074/ 77 —, ausgestellt am 23. August 1939. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44363]

F 209/1939. Das Amtsgericht Vremen hat am 6. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Georg Dralle, Hamburg- Altona 1, folgendes Auscblußurteil er- lassen: Die dritte Ausfertigung des am 18, August 1939 in Hamburg in drei Ausfertigungen für den dem Norddeut- hen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Potêdam“ ausgestellten Kon=- nossements mit dem Märf: G D 6404 C P L 465/76 12 cases Lotion 83 C P L 1 bale corrugated paper HH— C P L 464 1 case fruit sap G D 6394 C P L 477 1 case cosm. articles Zus. = 15 Colli —, wird

| für fraftlos erflärt unter Verurteilung

der _Antragstelle-in in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

E ea 920 [44364]

F 260/1939. Das Amtsgericht Vremen hat. am 6. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Richd. Bouncken, Hams=- i; 36, Esplanade 45, folgendes Aug8s- chlußurteil erlassen: Das am -18. August 1939 in- Hamödurg in zwei Ausfertigun- gen für den dem Novddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „VPotch-

dam“ ausgestellte Konnossement "it dem Mart —— K. L C 382169 | SINGAPORE Made in Switzer- land No. .3/4 = 2 (two, cases Hardware wird bezüglich beider Ausfertigungen für kraftlos erklärt

unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44366] Aussch[lußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. De- zembex 1939 wurden von den Konnosse- menten, ausgestellt in Hamburg am 17. August 1939 vom Führer des M/S „Belgrad“, Nr. 302 über 14 Kisten eiserne Nägel, 700 kg, J. S. Lattakia

A. H.

1—14, zur Beförderung nah Alex- andrette an Ordre, Nr. 305 über 4 Kisten eiserne Ketten, 668 kg, M. H. N. & F. Damas 2637 1—4, zur Beför- derung nah Beyrouth an Ordre, Nr. 334 über 13 Kisten eiserne Ketten, 10255 ks A J K Tel Aviv 32.58 1—13, Nr. 333 über 19 Kisten eiserne Ketten, 1439,5 ks, A J K Tel Aviv 32599 1—19, Nr. 332 über 8 Kisten éisecite Ketten, 1194580 kg A T K Tel Aviv 3133 1——8, alles zur Beförde- rung nach Tel Aviv an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgeriht Hamburg, Abteilung 54.

[44368] Ausf\chlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. De- zember 1939 wurden von dem Konnosse- ment, ausgestellt in Bremen “am 19. August 1939 über 2 Kisten Stahl- waren, 9 kg, J. S. Tripolis/S 776

A. W. und J. S. Tripolis/S 777, zur Beför-

A. K.

derung mit M/S „Belgrad“ nah Tripolis/S an Ordre, alle Stücke für fraftlos erklärt.

Amtsgeriht Hamburg, Abteilung 54.

[44367] Auss\chll'ußurteil.

Durch Auss{lußurteil vom 4. De- zember 1939 wurden von den Konnosse- menten: 1. ausgestellt in Bremen am 18. August 1939 über 2 Ballen Papier- tapeten, 186 kg, J A C Oran 9266