1939 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

RNeich3. und Staat3anzeiger Nr. 295 vom 16. Dezember 1939.

22. durch Verfügüng vöm 4. Juli 1939: a) der LE D Metaillea Transport-Versiche- rungs-Gesellschaft zu Heilbronn die Ueber- nahme der Versicherungsbestände der Badi- schen Assekuranz-Gesellschaft Aktiengesellschaft in Mannheim und der Schiffahrts-Assekuranz- Gesellschaft Aktiengesellschaft _in Mannheim, b) gleichzeitig wurde der Württembergischen Transport-Versicherungs-Gesellschaft zu Heil- oronn die Aenderung ihres Namens 1in „Württembergische und Badische Vereinigte Versicherungsgesellschaften Aktiengesellschaf- ten“ genehmigt. 23. durch Verfügung vom 28. Juli 1939: / der „Securitas“ Bremer Allgemeine Versiche- rungs Aktiengesellschaft in Bremen die Ueber- nahme des Feuer- und Einbruch-Diebstahl-Ge- schäfte der „Gilde“ Deutsche Versicherungs Aktien- gele HRst in Düsseldorf, urch Verfügung vom 31, Juli 19392 der Schleswig-Holsteinishen Brandgilde von 1691 in Kiel die Aufnahme des Betriebes der Sturmschädenversicherung, 25. durch Verfügung vom 4. August 1939: der Nordstern Allgemeine Versicherung8- Aktiengesellschaft in Berlin die Uebernahme des von der „Fiume“ Societa Anonima di Assicurazioni & Reassicurazioni in Rom in Oesterrei betriebenen direkten Geschäftes in den Zweigen Feuer- und Feuer-Spezial-Ver- sicherung, sowie des von der Ersten Ungari- [Gen Allgemeinen Assekuranz Gesellschast in udapest in Oesterreih betriebenen divekten Geschafts in den Zweigen Feuer-, Feuer- Spezial- und Glas-Versicherung. 26. durch Verfügung vom 4. August 1939: dex Nordstern Allgemeine Versicherung3- Aktiengesellschaft in Berlin die Aufnahme des Betriebes der Sturmschädenversicherung, 27. durch Verfügung vom 14. August 1939: der Deutschen Beamten-Krankenversicherung Versicherungsverein auf Gegenyeitigkeit in Kob- lenz die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Krankenkasse der Beamten, Angestellten und Lehrerschaft der Stadtverwaltung Hagen i./W. V, a. G. in Hagen, 28, durch Verfügung vom 17. August 1939: : der Allianz und Stuttgarter Lebensversiche- rungsbank-Aktien-Gesellschaft in Berlin die Über- nahme des Versicherungsbestandes der Alten Stuttgarter Lebensversicherungs-Gesellschaft a. G. in Stuttgart, 29, durch CeMg vom 8. September 1939: der Mittelstandshilfe Krankenversicherung8- Anstalt a. G. zu Dortmund die Übernahme des Versicherungsbestandes der Freiwilligen Mittel= stands-Krankenkasse „Sanitas“ reg. Hilfskasse für den Sudetengau, Siy Brüx, : 30. durch Verfügung vom 15. September 1939: der- „Handwerk, Handel und Gewerbe“ Kran- kenversicherungsanstalt a. G. zu Dortmund“ die Übernahme des Versicherungsbestandes der Krankenkasse der JFnnungsmeister dex Fleischer- innung zu -M.-Gladbach. 31. durch Verfügung vom 5. Oktober 1939: , der Eidgenössishen Versicherungs Alktien- Gesellschaft die Aufnahme des Betriebes der Be- trieb8unterbrechungsversicherung, 32. O Verfügung vom 11. Oktober 1939: er Deutschen Mittelstandskrankenkasse „Volks3- wohl“ V. a. G. in Dortmund die Übernahme des Versicherungsbestandes der Krankenhilfskasse der Beamten und Angestellten der Brandenburgischen Landesanstalt Landsberg a./Warthe V. a. G. in Landsberg a./Warthe.

Berlin, den. 13. Dezember 1939. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Amend.

24.

Nachtrag 1 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 15. Dezember 1939. -

Auf Gcrund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) in Verbindung mit dex Verordnung über die Errichtung von Überwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirt- \haftsministers und des Reichskommissars für die Preis- bildung angeordnet: 1

Der § 4 der Gebührenordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 15. Dezember 1988 erhält fol-

gende Fassung: g 4

Die Devisengebühr beträgt

a) bei Waren der Einfuhrnummern 640—655 B 10 und 673 a des 11. Abschnittes des Statisttshen Warenver- zeichnisses fünf vom Tausend,

b) bei Waren der übrigen Einfuhrnummern des 11. Ab- s{hnittes und bei sämtlichen Waren des 12. Ab- schnittes des Statistischen Warenverzeichnisses eins vom Hundert

des Rechnungsbetrages, auf den die erteilte Bescheinigung odex Genehmigung lautet.

Die Verkehrsgebühr beträgt bei Verarbeitungsgenehmi- gungen j a) für Kunstfaserzellstoff, Zellstoff für Spezialzwedcke,

N und Sulfatpapiec 0,50 N. A je Tonne, b) für Sulfitze{söf 00 p, O Me A E O W d) für Holz\chliff C E As 0,30 E 9 e) für alle übrigen Waren drei vom Tausend des Rech- nungsbetrages, auf den die erteilte Genehmigung lautet. ;

Die Verkehrsgebühr beträgt bei der Erteilung von Zu-

lassuugsgenehmigungen zum Handel einheitlich 25,— M.

l

Die Verkehrsgebühr wird niht erhoben, wenn die Geneh- mi Ry aus\chließlich zur Herstellung von Ausfuhrwaren be-

eti Die Bearbeitungsgebühr beträgt 1,— RAM.

82 Dieser Nachtrag tritt am Tage nah seiner Veröffent- lihung im Reichsanzeiger und Preußishen Staatsanzeiger in Kraft, ° Berlin, den 15. Dezember 1939. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpakungswesen. Dorn.

Bekanntmachung Ir. 15 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Absaßregelung für den Einzelhandel). Vom 16, Dezember 1939.

Auf Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ in der Fassung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5, September 1939) wird bestimmt:

S 1 Lieserverbot. i Firmen des Einzelhandels dürfen mit folgenden Waren nicht beliefert werden: (aus ‘Nr. 43 des stat.

1. Agar-Agar zeichnisses), 2. Aetherische Oele; als solche gelten: a) Coniferenóöle der Nr. 353 a des stat. Waren- verzeichnisses (außer Terpentinöl und Pineöl), b) Citrusöle der Nr. 353 b des stat. Warenver- zeichnisses (auch gepreßte Agrumenöle), c) alle ätherishen Oele der Nr. 353 c des stat. Warenverzeichnisses,

Warenver-

3. Bienenwachs, roh oder gereinigt (Nr. 141, 247 a, 248 des stat. Wéxorborz e imilias,

4. Pflanzenwachs in jeder Form (Nr. 73, 247 b des stat. Warenverzeichnisses), E

5. Terpentinöl (Nr. 353 a des stat. Warenverzeichnisses),

6. Kasein (Käsestoff) für technishe Zwede (aus Nr. 373 des stat. Warenverzeichnisses), ;

7. v ole (Nr. 97 a des stat. Warenverzeich- nisses),

8, Se und andere Kopale (Nr. 97 b des stat. Warenverzeichnisses), |

9, Dammar-, Akaroid- und andere Hartharze; Weih-

rauh und andere Weichharze (natürlihe Balsame,

auch Storax, flüssig oder fest) und Gummiharze-

(Schleimharze), roh oder gereinigt (Nr. 97e des stat. Warenverzeichnisses),

10. Gummilack (Stock-, Stangen-, KörnerlaŒck) (Nr. 97 d des stat. Warenverzeichnisses),

11. Schellack (Nr. 97 e des stat. R r S

12. Akaziengummi (arabisches Gummi), Akajou-, Kirsch-, Kutera-, Bassoragummi; auch wässerige Auflösungen von Akazien- oder von Kirshgummi (Nr. ‘97 f des stat. Warenverzeichnisses),

13, Tragantgummi (Nv. 97 g des stat. Warenverzeich- nisses),

14. Kampfer (Nr. 99 des stat. Warenverzeichnisses),

15. Speisegelatine (aus Nr. 375 b des stat. Waren- verzeichnisses),

16. Tannin (Gallusgerbsäure) (Nr. 317N des stat. Warenverzeichnisses),

17. Wismutsalze (Nr. 317 Q des stat. Warenverzeich-

nisses). e 9.

Veräußerungsverbot.

(1) Die in § 1 genannten Waren dürfen von Firmen

des Einzelhandels weder angeboten noch veräußert werden.

(2) Die beim pn rets: dieser Bekanntmachung bei

ive des Einzelhandels vorhandenen Bestände der im 1 genannten Waren dürfen noch veräußert werden.

S3. Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be- fanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1430).

8 4. Jnkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlihung

im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1939. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus UngewitteL.

Bekanntmachung Mr. 16

ur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Absazregelung für kleine Mengen chemischer Rohstoffe).

Vom 16. Dezember 1939.

Auf Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ in der Fa! ung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5, September 1939) wird bestimmt:

81 Aufhebung der Beschlagnahme.

Für eine Reihe von Waren, die der Beschlagnahme auf Grund der Anordnung Nr. 13 (Anlage 1) unterliegen, werden Freigrenzen festgesebt. Für Waren, die im Rahmen der Frei-

renze geliefert, bezogen oder verbrauht werden, wird die eshlagnahme hiermit aufgehoben.

§2 Besreiung von der Lieferungs-, Bezugs- und Verbrauchs- -genehmigung.

kung: '

(1) Die Aufhebung der Beschlagnahme hat folgende Wir- l

iefecungen, die monatli die festgeseßten Frei-

M e d m Tür den ein E Abnehmer nicht Wer:

{chreiten, können Ene besondere Genehmigung vorgenommen werden. L /

b) Wer Waren monatlich nur bis zur Höhe der fest-

eseßten EGgrensen bezieht oder verbraucht, be-

einer Genehmigung. Die für ein-

arf hierfür E Verwendungsverbote

elne Waren erlassenen leiben jedoch bestehen. /

(2) Soweit für einzelne Waren von den Wirtschafts- bzw. Fachgruppen Einkaufsbescheide im Auftrage der Reichs8- stelle „Chemie“ erteilt werden, finden die Bestimmungen des Absatzes 1 keine Anwendung.

83 Befreiung von der Meldepflicht.

(1) Lieferungen im Rahmen der festgeseßten Freigrenzen sind bei den auf Grund der Anordnung Nr. 13 vorgeschrie- benen Meldungen ohne Angabe des Empfängers in einer Summe zu melden, } :

(2) Wer Waren nur bis zur Höhe der festgeseßten Frei=- grenzen bezieht und verbraucht, ist von den auf Grund der Anordnung Nr. 13 vorgeshriebenen Meldungen befreit.

84 Freigrenzen für Waren der Anlage 1.

Arsenige Säure (Arsenik) 25 kg Bienenwachs *) 3 kg Borax und Borsäure 25 kg Bormineral 50 kg Braunstein, natürlicher 50 kg

Kolophonium und Kopal (Nr. 97a und þ des stat.

Warenverzeichnisses) *) 5 kg Harze und Gummen (Nx. 97 c—g des stat. Waren- 2: verzeichnisses) *) 2 kg

mit Ausnahme von: Gummi Benzoe, Gummi Mastix, Gummi Myrrhae, Gummi Styrax, i : ‘Gummi tragant indishen Ursprungs (Gummi

Karaya), Balsamen (aus der Nr. 97 c des stat. Warenver-

zeichnisses). : Kampfer *) 1 kg Kunsthorcn 10 kg Schwefel l 50 kg Selen 1 kg Selenverbindungen 0 kg Terpentinöl (mit Ausnahme von Balsamterpentinöl

und Rohsulfattexrpentinöl) *) 20 kg

S5 Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August-1939 (Reichsgeseßblatt T S. 1430).

S608 t Feb L Diese Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung "im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1939. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

*) Diese Freigrenze gilt niht für den Einzelhandel (vgl. §8 f und 2 der Bekanntmachung Nr. 15). *

n

Bekanntmachung.

Die am 15. Dezember 1939 ausgegebene Nummer 249 des Reichsgesehblatts, Teil L, enthält:

Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Bank- und Sparkassenwesens. Vom 5. Dezember 1939.

Verordnung über Aenderungen in der geseßlichen Kranken- versicherung und in der Arbeitslosenhilfe. Vom 12. Dezember 1939.

Verordnung über die Untersuhung von Fleish und Fleisch- waren aus don Liftéealiedezten V iaebten auf Velen. Vom 13. Dezember 1939.

Verordnung Üübex die Verlängerung der Fristen auf dem Gebiete der Fideikommißauflösung. Vom 14, Dezember 1939.

Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des _Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 14. Dezember 1939.

Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 14. Dezember 1939.

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über den Waren- verkehr mit dem Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig. Vom 14. Dezember 1939, rang! 1 Bogen. ungsgebühren: 0,04 NAÆ für ein Stü nser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 16. Dezember 1939. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Verkaufspreis 0,15 NÆ. Postversen- ei Voreinsendung auf

Preußen.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 22 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 14 507, Neunundzwanzigste Verordnung über Wohn- siedlungsgebiete. Vom 5. Dezember 1939.

Nr. 14 508, Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholishen Kirhenvermögens vom 24. Züli 1924. Vom 11. Dezember 1939.

Umfang: !/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 K, AonA einer S von 3 f. Zu een durch: Â v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Ließenburger Str. 31, und durch den Buchhandel. ;

Berlin, den 16. Dezember 1939; Geschäftsstelle der Preußischen Geseysammlung.

. Erfolgsrechnung von dem

Nefkeh3. uns Stäat3anzeiger Nr. 295 vom 16. Dezember 1939. S. 3

Nichtamtliches.

Pofstivesen.

Berliner Postdienst zu Weihnachten und Neujahr.

Zu Weihnachten und Neujahr hat die Reichspostdirektion Berlin, für den Berliner Postdienst folgende Sondermaßnahmen getroffen: Am 17. und 24. Dezember 1939 werden Pakete, Post-

Uter und Päckchen bei den Bahnhofspostämtern N 4 (Stettiner ahnhof), W 9 (Potsdamer Bahnhof), SW 11 (Anhalter Bahn- hof), O 17 (Schlesisher Bahnhof), §0 36 (Görlißer Bahnhof), NW 40 (Lehrter Bahnhof) und SW 77 (Postbahnhof Luckenwalder Straße) ununterbrohen angenommen. Wegen Ueberlastung können die Paketzusteller bis zum 26. 12, auf ihren Zusiellfahrten keine Pakete usw. annehmen. Am 17, 24., 25, und 31. Dezember werden Pakete und Päckchen zugestellt, Außerdem werden am 17., 24. und 25. Dezember die Paketausgaben von 8—13 Uhr zur Abholung von Naketen offengehalten. Am 21.,, 25. und 31. Dezember werden ferner Post- und Zahlungsanweisungen sowie Wertbriefe zugestellt. Die Brie f zustellung wird am 31, 12. 1939 und am 1. 1, 1940 erweitert. Nähere Auskünfte über den Schalterdienst und die Zustellung geben die Postämter. erst sind auch aus den Aushängen in den Schalterräumen O

Luftpost nah Südamerika.

Am 21, Dezember eröffnet die italienishe Luftvérkehrsgesell- haft Lati die Luftpostlinie Rom—Rio de Janeiro, die vorläufig alle 14 Tage verkehrt und zur Beförderung von Luftpostsendungen nah Rio de Oro, den Kapverdishen Fnfeln und Südamerika be- nußt werden kann. Fn Rio de Janeiro und in Pernambuco (Recife) besteht Anschluß an die Flüge des Condor Syndikats und der amerikanischen Luftverkehrsgesellshaft Pan American Airways, d. h. mit Weiterbeförderungsmöglichkeiten nah Santos, Florianopolis, Porto Alegre, Montevideo, Buenos Aires, San- tiago de Chile und’ weiteren Orten in Brasilien, Argentinien, Bolivien, Peru, Venezuela, Kolumbien,“ Ekuador, Niederländisch Guyana und der Kanalzone. Luftpostsendungen nah Südamerika müssen, wenn sie mit der Luftpost Romn=-Rio de Janeiro be- fördert werden sollen, den Vermerk „Mit Luftpost nach Süd- amerika“ tragen, auf allen anderen Lustpostsendungen genügt die Angabe „Mit Luftpost“ oder das Bekleben mit einem Luftpost- cs, via Auskunft über die Gebühren usw. erteilen die Post- ämter.

Bildtelegraphendienst mit Rumänien.

Am 25, November 1939 wurde der TUNS ae a enl mit Rumänien, der bisher aus\{ließlich zwishen Bukarest und Berlin be: R worden ist, deutscherseits auf die Bildstelle Wien aus- gedehnt.

Uns der VBerivaltiung.

Geseg lber die Deutsche Landesrentenbank.

Jn Durchführung des Gesegzes über die Neubildung deutschen Bauerntums vom 14. Fuli 1933 Reichsgeseubl. 1 S. 517 —, wonach die bäuerlihe Siedlung allein Aufgabe des Reichs ge- worden ist, ist auf Grund einer Vereinbarung vom 16. Funi 1937 zwishen Reih und Preußen das gesamte preußische landwirt- schaftliche Siedlungsvermögen auf das Reih übergegangen. Fn S 6 dieser Vereinbarung ist bestimmt, daß die Preußische Landes- rentenbank in ein Reichskreditinstitut umgewandelt wird. Durch das nunmehr verabschiedete Geseg „betreffend die „Deutsche Landesrentenbank“ wird die Preußische Landesrentenbank auf

- Reichsreht umgestellt. Sie wird dadurh zu dem ausschließlichen

Dauerkreditinstitut des Reichs auf dem Gebiete der Neubildung deutshen Bauerntums gemacht.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 17. Dezember 1939 bis 1, Januar 1940.

Staatsoper,

Sonntag, den 17. Dezember. Der Ring des Nibelungen. 3. Tag: Götterdämmerung Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr. i

Montag, den 18. Dezember. Fn der Neuinszenierung: Tos ca.

_ Mutsikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 1914 Uhr.

Dienstag, den 19, Dezember. Fn der Neuinszenierung: Sizi- lianishe Vesper. Musikal, Leitung: Schüler. Be- ginn: 194 Uhr.

G @ »Steuerbilanzangleichung.““

Aus der Vortragsreihe des Deutschen Betriebs- wirtschaftertages.

Jm Rahmen der Vortvagsreihe des Deutschen Betrieb3wirt- [Qglertagss \sprach Dipl.-Kfm. Dr. Emil Ge1slerx in Berlin Uber das Thema „Steuerbilanzangleihung““. /

Nach der Rechtsprehung des R Ÿ. ist die Steuerbilanz die von der Handelsbilanz abgeleitete Bilanz, welche. Besteuerungs- zwecken dient, Der RFH. hat jedoch in Bib Rechtsprehung so zahlveihe Ausnahmen von L Grundsaß gemacht, bei denen er in der Steuerbilanz eine selbständige Bewertung vorgenommen dun daß so bedeutende Autoritäten wie Prof. Dr. Bühler und

Zraäsident ‘des Reichsfinanzhofs Mirre in ihren Büchern bereits davon sprechen, daß die bit mende A, in weitgehendem Umfange als eine von der Häandelsbilanz selbständige Bilanz angesehen werden kann, Jm besonderen wird dies für größere R chaften zutreffen, bei denen die Aktien im weiteren Publikum untergebracht sind und die aus Gründen der Vorsicht oft in ihren Handelsbilanzen piht die vom Steuerrecht verlangten höheren Werte ausweisen ‘wollen. Der grundlegende Unterschied zwischen Steuer- und Handelsbilanz beruht darauf, daß die kaufmännische vinzip des Gläubigevshußes beherrsht wird und daß daher in der Handelsbilang kein zu hoher Gewinn ausgewiesen und keine zu hohe Bewertung vorgenommen werden darf, Das Steuerreht verlangt dagegen, daß kein zu geringer Gewinn ausgewiesen und keine zu niedrige Bewertung vor-

enommen werden darf, wenn auch andererseits das Steuerrecht

der Bewertung nah oben hin Grenzen zieht, z. B. eine Bewer-

tung über die Anschaffungskosten hinaus in der Regel nicht zu- läßt, Grundsäßplih dürfen in der Steuerbilanz keine niedrigeren Wertansäße ausgewiesen werden als in der Handelsbilanz, Der Vortragende erläuterte dann in einex interessanten Zusammen-

Wirtischaftsteil.

Mittwoch, den 20. Dezember. Fn der Neuinszenierung: Mona Lisa. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr.

Donnerstag, den 21. Dezember. Jn der Neuinszenierung: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung; Heger. Be- ginn: 19 Uhr. :

Freitag, den 22, Dezember. Madame Butterfly. Musikal, Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 23, Dezember. Neueinstudierung. Don 16 A 8. Mursikal, Leitung: van Kempen a, G. Beginn: 1 L

Sonntag, den 24, Dezember. Geschlossen.

Schauspielhaus.

s den 17. Dezember. Fungfrau von Orleans. E: 19 Uhr.

Montag, den 18, Dezember. Die Tochterder Kathedrale,

| Beginn: 19!/2 Uhr.

Dienstag, den 19. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 BÉE

Mittwoch, den 20. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr.

Donnerstag, den 21. Dezember. Der Hochverräter. Beginn:

191/2 Uhr.

Freitag, den 22. Dezember. Hamlet. Beginn: 19 Uhr. onnabend, den 23. Dezember. Dantons To d. Beginn: 19 Uhr.

Sonntag, den 24. Dezember. Geschlossen.

Kleines Haus.

Bn, den 17. Dezember. Zum 25. Male. Der Ritter vom

irakel. Beginn: 19!/2 Uhr. M den 18. Dezember. Der Ritter vom Mirakel. eginn: 19!/2 Uhr. Dienstag, den 19. Dezember. Karl Ill. und Anna von Oesterreich. Beginn: 19!/2 Uhr. Mittwoch, den 20. Dezember. Karl Ill. und Anna von Oesterrei ch. Beginn: 19!/2 Uhr. Donnerstag, den 21. Dezember. Minna von Baxnhelm. Beginn: 191!/2 Uhr. Freitag, den 22. Dezember. Der Ritter vom Mirakel. Beginn: 191!/2 Uhr. Sonnabend, den 23. Dezember. Karl Ill. und Anna von j Oesterrei. Beginn: 19!/2 Uhr. i Sonntag, den 24. Dezember. Geschlossen. Weihnachts-Spielplan Staatsoper. Montag, den 25. Dezember. Die Meistersinger von 8 Ub nberg. Musikal. Leitung: v. Kárajan: Beginn: Ä,

Dienstag, den 26. Dezember. Der Rosenkavalier. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 18!/2 Uhr. i Mittwoch, den 27. Dezember. Fn der Drang, Mona

Lisa. Musikal, Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 28. Dezember. Fn der Neuinszenierung. on MO übe s. Musikal. Leitung: van Kempen a. G. Beginn: Di Freitag, den 29. Dezember. Schüler. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 30. Dezember. Fn der Neuinszenierung. Sizi- lianishe Vesper. Musikal. Leitung: Schüler. Be- ginn: 19!/2 Uhr. Sonntag, den 31. Dezember. Fn der Nets, Figaros Hochzeit, Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 18 Uhr. Montag, ' den 1. Januar. Lohengrin. Musikal. Heger. Beginn: 18 Uhr. Schauspielhaus. Montag, den 25. Dezember. R t. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 26, Dezember. Dantons3 Tod. Beginn: 19 Uhr. Mittrooch, den 27. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Os tv uer 28. Dezember. Dex HochverräteL. Beginn: 914 D. Freitag, den 29. Dezember. Zum 2. Male: Der Hochver- räter. Begirin: 1924 Uhr. Sonnabend, den 30. Dezember. 19 Uhr. Sonntag, den 31. Dezember. Egmont. Beginn: 1314 Uhr. Montag, den 1. Januar. Hamlet. Beginn: 19 Uhr.

Kleines Haus.

Montag, den 25. Dezember. Karl Ill, und Anna von Oesterreich. Beginn: 1914 G Dienstag, den 26. Dezember. Karl 111, und Anna von _ Oesterrei ch. Beginn: 19% Uhr. Mittwoch, den 27. Dezember. Karl 111. und Anna von Oesterreich. Beginn; 1914 Uhr. Donnerstag, den 28. Dezember, Minna von Barnhelm. __ Beginn: 1924 Uhr. Freitag, den 29. Dezember. Das Konzert. Beginn: 1914 Uhr. Sonnabend, den 30. Dezember, Karl [l]1. u 4 Anna von O e b erreich. Beginn: 1914 Uhr. Sonntag, den 31. Dezember. Uraufführung. Liebesbriefe. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 1. Fanuar. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 19% Uhr.

Carmen. Musikal. Leitung:

eitung:

Dantons Tod. Beginn:

stellung die vershiedene Bewertung in Handels- und Steuerbilanz bei den einzelnen T O Während das . B. in § 133 Nr. 5 des Aktiengeseßes angemessene jährliche Ab- Ge von einem aktiviertéèn Geschaftswert verlangt, läßt das Lee eine solche Gel Eartonns nur dann zu, wenn nah- weislih der Teilwert des Geshäftswertes unter den Bilanzwert ees ist. Bei anderen Bilanzpositionen wie bei den Gemein- osten bei halbfertigen Erzeugnissen und beim M des Senbel verlangt das Steuerreht eine Aktivierung, während das Handels- recht eine solche Aktivierung freistellt.

Der Vortragende legte alsdann an Hand eines ausführlihen Zahlenbeispieles dar, wie mannigfah im einzelnen Fall die Unter- \chiede zwishen den Bilanzpositionen der Steuer- und Handels- bilanz stnd und wie diese Unterschiede zahlenmäßig in dem steuer- nan Ausgleichskonto in der Steuerbilang erfaßt werden. Er erläuterte ferner, wie eine Korrektux der handelsrechtlichen Ge- winn- und Verlustrechnung zum: Zwecke der A des steuer- pflichtigen Gewinns erfolgt. Anschließend legte er dar, worauf die Unterschiede zwischen \Handels- und Steuerbilang zurück- A sind, und zeigte dann, wie eine Beseitigung dieser Unter- iede mögli ist, und zwar bei abshreibungsfähtgen Gegenständen dadurch, daß die Abschreibungsdauer in beiden Bilanzen am

leihen Zeitpunkt" endet, und bei stillen Resecven, welche in der Handelsbilanz vorhanden sind, dadur, daß diese stillen Reserven inder Handelsbilanz aufgelöst und die Werte der Handelsbilang an die Werte der Steuerbilanz angeglihen werden. Die dabei in der Handelsbilanz entstehenden Buchgewinne sind niht steuer- pflichtig. Eine \ he Angleihung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz ist grundsäßlih wünschenswert, weil die Frage der Beziehungen zwischen Steuerbilanz Und Handelsbilanz ein recht- lih sehr \hwieriges Gebiet ist, das häufig zu shwievrigen Aus- fee E zwischen Steuerpflichtigen und" Steuerbehörden r

Handel8recht

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Verliner Börse am 16. Dezember-

Am Wochenshluß waren die Umsätze an den Aktienmärkten verhältnismäßig klein, so daß die Festseßung der ersten Kurses ziemli zögernd erfolgte. Der Grundton blieb jedoch freundlih, obwohl die Kursgestaltung eine einheitliche Linie vermissen ließ. Größere Wertshwankungen waren nur in einzelnen Fällen zu verzeihnen, Bemerkenswert ist, daß nah wie vor echtes Anlage» bedurfnis besteht. (

Am Montanmarkt lagen Mansfelder Bergbau um 1% ge- bessect. Buderus und Hoesch stiegen um je 4 %, Harpener wur- den um 54 % heraufgeseßt. Niedriger lagen nur Vereinigte Stahlwerke um 4 und Rheinstahl um { %. Am Braunkohlen- aktienmarkt gaben Rheinebraun in Reaktion auf die am Vortage außerordentlich starke Befestigung um 3 % nah. Kaliwerte lagen freundlih, wobei Salzdetfurth 1 und Wintershall 14 % ge- wannen. Chemische Werte lagen niht ganz einheitlich, eher aber etwas gebessert, Farben stiegen bei einem Umsaß von 36 000 K.Æ um 4 % auf 1634, Schering zogen unt 4 und Goldschmidt um %% % an. Andererseits büßten Rütgers 4 und v. Heyden # % ein. Für Elektro- und Versorgungswerte zeigte sich überwiegend Fnteresse. Größere Befestigungen erfuhren Charlotte-Wasser und Schuckert um je s, Licht Araft um 14, Siemens um 12s, Ges- fürel um 154 und EW-Schlesien um 2 s. Demgegenüber gaben Dessauer Gas um s, Wasser-Belsenkirhen um 1, Elektr. Liefe- rungen um 1% und Accumulatoren 1m 2/4 % nach. Von Maschinenbauwerten büßten Rheinmetall-Borsig, von Metall= werten Metallgesellshaft je 124 % ein, Zu erwähnen sind noch Conti-Gummi mit + 4, BMW mit +- 4 und Hotelbetrieb mit + 1% %. Eine Sonderbewegung wiesen Reichsbankanteile auf die anfangs ausgeseßt, dann aber bei großem Bedarf um 24 %, auf 18214 heraufgeseßt wurden.

Jm Verlaufe trat der freundlihe Grundton noch etwas deuts liher in Erscheinung. Verschiedene Werte, darunter Accumus- latoren (+ 114), Wintershall (+ 2/1) und Dessauer Gas (+ 5) konnten ihren Kursstand bessern. Auch Farben stiegen um 4 % auf 164, Demgegenüber büßten Siemens 4, Hotelbetrieb 3/4 und Hoesch !/s H ein. BMW verloren gegen den Anfang 14 %.

In der lebten Viertelstunde das Geschäftstages war die Stim=- mung ruhig, - aber freundlich. Die Schlußkurse lagen vielfach etwas über dem leßten Verlaufs\stande. Goldshmidt waren mit 144 sogar noch um 2/4 % befestigt. Farben schlossen mit 163?/s. Berliner Maschinen, die späterhin mit 114 nah 1094 am Vor- tage zur Notiz gelangt waren, erhielten zum Schluß eine Strich» notiz. Andererseits bröcckelten AEG schließlich geringfügig ab.

Am Kassamarkt bewegten sich Banken meist auf lTeßtem Stande,“ Hypothekenbanken waren eher fester. Deutsche Zentral- boden büßten als einzige Ausnahme 4 % ein. Von Kolonial» papieren gingen Schantung gegen leßten Kurs um 1/2 9% zurü. Für die zu Einheitskursen gehandelten Fndustrieaktien traten ver- einzelt Shwankungen von 2!/2 2 nah beiden Seiten ein. Deutsché Steinzeug gewannen bei Repartiecung 34 %.

Von Steuergutscheinen T blieben Dezember und Fanaar un- verändert. Februar und März waren um je 2!/2 und April sowte Mai um je 2!4 bis 5 Pfg. fester. Steuergutscheine II blieben durchweg unverändert.

Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesitßanleihe 139 gegen 13854. Die Gemeindeumshuldung stellte sich auf 94,10 % (+ 10 Pfag.).

Am Kassarentenmarkt war die Lage ziemlich unverändert. Dies galt sowohl für Hyp.- und Liquidationsipfandbriefe sowie für Kommunalobligationen, Stadt- und Provinzanleihen. Altbesitz- emissionen konnten z. T. bis um 1 % höher ankommen. So u. a. Rheinprovinz und Mecklenburg. Dekosama 1 gewannen % %. Reichsanleihen und Länderanlethen bewegten sih meist auf Vor- tags\tand. Jndustrieobligationen waren niht ganz einheitlich, aber eher freundlih, Farbenbonds verloren allerdings 14 %.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erhöhte [ih der Belga auf 41,24 (41,20).

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Berliner Börse vom 15. Dezember.

Bei nicht ganz einheitliher Kursgestaltung war der Grundton an den Aktienmärkten überwiegend freundlih. Das Geschäft bewegte sih allerdings in verhältnismäßig engen Grenzen. {Fn- folge der Enge des Marktes genügten vielfah bereits kleine Ovrders, um nah der einen oder anderen Seite größere Ver- änderungen auszulösen, Eine Stütze erhielt der Markt dur die in den leßten Tagen erfolgten befriedigenden Dividendenvor-

schläge.

Um Montanmarkt eröffneten lediglih Vereinigte Stahlwerks um 1!/s und Mansfelder Berghaar um 24 s niedriger. Andererseits stiegen Hoesch und Mannesmann um je 4, Klöckner um !4 Und Harpener um 1%. Auch Braunkohlenwerte lagen freundlih bis fest, wobei Deutsche Erdöl %, Flse-Genußscheiue 1 und Rheine=« braun 3s % gewannen. Von chemishen Werten seßten Farben um 4 % Höher mit 16334 ein. Goldschmidt wurden andererseits um 2% herabgeseßt. Elektro- und Versorgungswerte lagen recht Pa und uneinheitlih. Bekula und Gesfürel kamen je % h er an, ferner gewannen Licht und Kraft 4 %. Demgegenüber tellten sich Schuckert um 1s, Siemens um 1!4, RWE um 12/3 und Schles. Gas um 214 % niedriger. Von Maschinenbauwerten seßten Berliner Maschinen die bereits am Vortage zu beobachtende Er- holung mit einer Befestigung um 1% fort. Orenstein büßtew demgegenüber 14 % ein. Zu erwähnen sind noch Gebr. Fung- hans mit + %, andererseits Conti-Gummi. und Felten, die im E Ausmaß nachgaben. Berger und Zellstoff-Waldhof ver- oren je 1 und Hotelbetriebsgesellschaft 14 %.

Im Verlaufe machte -sih \stärkeres Fnteresse für RheinstahC und Dt. Erdöl geltend, die um 134 bzw. 54 % heraufgeseßt wurden. Jm Zusammenhang hiermit belebte sich auch sonst die Kauflust, so daß vielfa Besserungen von 1/3—%4 % zu verzeihnen waren. Goldschmidt erholten sih sogar um 14 %, andererseits gingen u. a. Siemens um !4 und Demag um 1 % zurück.

{lossen mit 1635/s und Mannesmann mit 107%.

Am Kassamarkt traten für Banken keine besonderen Vera änderungen ein, Hypothekenbanken lagen vielfah s{wächer. Hamburger Hyp. z. B. um 10/0, Bei den Kolonialpapieren be=- festigten sich Doag von 75 auf 76. Von den zu Einheitskursen (G Jndustrieaktien waren Berliner Kindl (+4 5 gegen eßten Kurs) bei Repartierung mit größerex Besserung zu er- wähnen. Deutsche Steinzeug stiegen bei Zuteilung um 4 %%.

Steuergutscheine T lagen stetig und wichen s{chließlich kaum

vom Vortagsstand ab. Steuergutscheine ITT waren durchweg un- verändert. Am Kassarentenmarkte hielt die Nachfrage nah Pfandbriefen in unterschiodlihem Umfange an, Teilweise wurden wieder Repartierungen notwendig. Liquidationspfandbriefe lagen bei ruhigem Geschäft z. T. {wäher, auch in Kommunalobligationen bestand bei stillem Handel vereinzelt etwas Abgabeneigung. Stadt= anleihen hatten weiter freundlihé Tendenz und wurden gelegent- lih erneut um s °/o E. Die Umsattätigkeit hat aller- dings etwas nachgelassen. a lagen ruhig und be- hauptet. Von Altbesigemissionen ermäßigten sich Rheinprovinz um 19%, Een gewannen % %. Staats- und Länder- anleihen blieben behauptet, ebenso Reihsanleihen. FJndustrie- obligationen verkehrten bei kleinen Shwankungen und unregel- mäßiger Haltung. « Farbenbonds büßten 24 °/6 ein.

Der Privatdiskontsaß wurde bei 2% % belassen.

Am Geldmarkt blieben die Blankotagesgeldsäße mit A4 bis 2% Q R dliher Dédif

ei der amtlihen Berliner Devisennotierung seßte dex Bel; seine Erholung auf 41,20 (41,16) fort, N [edie deu Getgs