Zweite Beilage zum Reihs- und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 20. Dezember 1939. S. 4
§ Ak Beschaffung vou Mitteln durch Aufnahme von Darlehen.
Zur Unterstüßung der staatlichen Siedlungs- und Wohnungspolitik kann die Stadtschaft mit Ge- nehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers Beleihungsmittel für Bardarlehen (F 11 Abs. 4) durch Aufnahme von Darlehen bei öffentlichen und privaten Stellen beschaffen. Vorausseßung ist, daß die Darlehen seitens des Darlehnsgläubigers als unkündbare Tilgungsdarlehen oder sonst langfristig gegeben twerden.
V. Sonstige Bestimmungen. 8 22. Sonstige Geschäfte der Stadtschaft.
(1) Die Stadtschast ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsdarlehen bei öffent- lihen Kassen oder bei Banken aufzu.ehmen.
(2) Die Stadtschast hat verfügvares Geld nah den vom Verwaltungsrat aufzustellenden Grund- säßen vorübergehend nußbar anzulegen.
(3) Grundstücke darf die Stadtschaft nur erwerben, um Verluste an Hypotheken zu vermeiden oder Räume für die eigenen Bedürfnisse zu beschaffen.
(4) Die Stadtschaft darf sich an solchen Unternehmungen beteiligen, die der Förderung ihrer saßungs- mäßigen Aufgabe dienen. Die Beteiligungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reichs- und Preu- bischen Wirtschaftsministers. 2
Haushalt3plan und Jahre3abschluß.
(1) Das Geschäftsjahr der Stadtschaft ist das Kalenderjahr.
(2) Spätestens sech3 Wochen vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Ver- fvaltungsrat einen den bestehenden Vorschristen entsprehenden Haushalt38plan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reiht der Vorstand den Haushaltsplan mit der Stellungnahme des Verwal- tungsrats der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein.
(3) Spätestens sechs Monate nah Beginn des Geschäftsjahres bestellt der Vorstand mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Ab- {luß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den geseßlichen Vorschriften entsprechenden
ahresabshluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nah den bestehenden Vorschriften prüfen. Der rüfungsberiht is dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu bringen.
(4) Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäfts» berichts und die Entlastung des Vorstandes. Alsdann reicht der Vorstand den Jahresabschluß, den Ge- \chäft3beriht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.
(5) Der Jahresabschluß ist nach Genehmigung durch den Vertoaltungsrat entsprechend den Anord- nungen der Aufsichtsbehörde zu veröffentlichen. Jn allen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.
8 24. Verwendung des Reingewinns, Sicherheitsrüdlage.
(1) Zur Deckung von Hypothekenausfällen wird eine Sicherheitsrücklage gebildet. Der am Jahres- abs{luß sich ergebende Ueberschuß wird dieser Sicherheitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Rüd- lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen.
(2) Wenn die freien Rücklagen der Stadtschaft die Verpflichtungen der Stadtschaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die fonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. decken, dürfen aus dem Rein- gewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus § 5 Abs. 2 erstattet werden.
8 25. Bestimmungen über die Haftung.
(1) Für die Verbindlichkeiten der Stadtschaft gegenüber den Jnhavecn der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe und den Gläubigern der gemäß § 21 und § 22 Abs. 1 aufgenommenen Darlehen haftet neben der Stadtschaft der Provinzialverband der Provinz Ostpreußen als Gesamtschuldner.
(2) Für die an Stelle eigener Pfandbriefe der Stadtschaften von der Preußischen Zentralstadtschaft ausgegebenen Vfandbriefe regelt fich die Haftung nah den Bestimmungen der Saßung der Preußischen Hentralstadtschaft.*)
(3) Die vom Provinzialverband gemäß Abs. k und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Vrovinzialverbond aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrülage die Roon des in § 24 Abf. 2 festgelegten Betrages erreicht hat. Die Stadtschaft ist jedoch auf Verlangen des
rovinzialverbandes auch verpflichtet, zur Erstattung der vom Provinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersaßansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschaft geltend zu machen.
VI. Verwaltung.
8 26. Organe der Stadtschaft,
Organe der Stadtschaft sind:
1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. S 27: Vorstaud und Gefolgschaft.
(1) Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die Stadtschaft gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Der Vorstand besteht aus dem Leiter der Stadtschaft und mindestens einem weiteren ordent- lichen oder stellvertretenden Mitgliede. Der Leiter der Stadtschaft regelt die Geschäftsverteilung und Ver- tretung innerhalb des Vorstandes im Benehmen mit dem Vorsizer des Verwaltungsrats.
(3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sih nah § 148 des Deutschen Beamten- geseßes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vorschristen. Der Leiter der Anstalt und die übrigen ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden, sofern ihre Stellen Beamtenstellen sind, als Beamte auf Zeit, und zwar mindestens auf sechs, höchstens auf zwölf Jahre, in besonderen Fällen als Beamte auf Lebenszeit, sons auf Privatdienstvertirag, angestellt. Von der Anstellung als Beamter kann die Ableistung einer Probezeit im widerruflihen Beamtenverhältnis verlangt werden.
(4) Der Leiter der Stadtschast wird auf der Grundlage des Vorschlags des Verwaltungsrats durch den Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminister ernannt, entlassen und in den Ruhestand verseßt; die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt, entläßt oder verseßt in den Ruhestand der Verwaltungsrat mit Ein- willigung des Reichs- und Preußischen Wirtschastsministers. Sonstige Beamte der Stadtschast werden vom Leiter der Stadtschast ernannt, entlassen oder in den Ruhestand verseßt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von diesem bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entlassung von Beamten if die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. ¿
(5) Die Besoldung der Beamten richtet sich nach einer Besoldung3ordnung, die der Zustimmung des Verwaltungsrats und der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaft3ministers bedarf.
(6) Die nah dem Deutschen Beamtengesey dem Dienstvorgeseßten übertragenen Zuständigkeiten nimmt für die Vorstandsmitglieder die Aufsichtsbehörde wahr. Dienstvorgeseßter aller übrigen Beamten, Angestellten und Arbeiter is der Leiter der Stadtschaft. /
(7) Soweit die Vorstandsmitglieder zugleich Vorstandsmitglieder der Landesbank der Provinz Ostpreußen oder Provinzialbeamte find, verbleibt es bei der Regelung, die sich aus ihrem Amt bei der Landesbank oder dem Provinzialverbande der Provinz Ostpreußen ergibt.
§ 28. Zeihnungsbefugnis.
(1) Erklärungen im Namen der Stadtschaft erfolgen unter der Zeichnung „Ostpreußische Stadtschaft“ und bedürfen der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandsmitgliedes und eines vom Leiter der Stadtschaft mit Zustimmung des Verwaltungsrats bevollmächtigten Beamten oder Angestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unterschrift der ordentlichen Vor- ftand3mitglieder gleich. Für den laufenden Geschäftsverkehr kann vom Leiter eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wird durch bankübliche Unterschriftsverzeichnisse bekanntgemacht.
(2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeihnungsberechtigten Beamten oder Angestellten tragen (Absaß 1, Sah 1 und 2), und mit dem Siegel oder Stempel der Stadt- schaft versehen sind, sind für die Stadtschast ohne Rücksicht auf die Einhaltung sonstiger saßungsmäßiger Vorschriften rechtsverbindlich; sie sind öffentlihe Urkunden.
8 29,
/ Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
(1) Vorsißer des Verwaltungsrates ist der Landeshauptmann; er wird bei der Verhinderung durch einen von ihm bestimmten leitenden Beamten des Provinzialverbandes vertreten. Der Vorsizer bestellt
Anhörung des Leiters der Stadtschaft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils
drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde.
(2) Mindestens drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder der Stadtschast sein.
(3) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen dié bisherigen Mitglieder ihr Amt bis zum Eintritt der neuen Mitglieder fort.
(4) Für Mitglieder der Feareigast erlisht die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat mit dem Verluste der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft (§ 6) sowie mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Ver- mögen des Mitgliedes oder der g der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück, Die
*) § 16 (Saßung der Preußischen Zentralstadtschaft): 1, „Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den in den Deckungsregistern der Stadtschaften eingetragenen Deckungswerten, mit dem ersay| zur Deckungs bestimmten Geld Soweit die Decku erte und das ermögen der Zentral-
mit ihrem sonstigen Vermögen. es MEL:A gudreiden, hafte: R Tad befe ehtee Picttet S Aen hex: Falie r
nteils am Pfandbriefumlauf als Gesamtschuldner,“ Bagavs Höhe ihr
Aufsichtsbehörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne ausreichenden Grund ihre Mitarbeit versagen, oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mit- glieder und ihrer Stellvertreter widerrufen, wenn dies im Fnteresse der Stadtschaft geboten erscheint.
(5) Scheidei ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der Absäße 1 und 2 ein neues Mitglied bestellt werden.
(6) Die Mi:glieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen- eine Auf- wandsentschädigung gewährt werden. Hierüber und über die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind vom Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
§ 30. Ï Sitzungen des Verwaltung®2rats.
(1) Der Vorsizer beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt, oder wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Vorstand die Beschluß- fassung über einen bestimmten Verhandsungsgegenstand beantragen.
(2) Die Einladung muß die Tagesordnung enthalten und foll fo rechtzeitig abgesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sißung zugegangen is. Wenn der Vorsißer weiß, daß ein Mitglied verhindert ist oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter einzuladen.
(3) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn der Vorsißer oder sein Stellvertreter und mindestens pier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Veschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann binnen zweier Wochen zur Erledigung der gleichen Tage3ordnung eine neue Sißung einberufen werden, bie ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Hierauf ist bei der Einladung zur zweiten Sißung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Die Beschlüsse werden mit einfaher Stmmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt- der Vorsißer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme in eigener Ver- antwortung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht gebunden.
(5) Der Vorsißer des Verwwaltungsrats kann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungs3- rats auch im Wege der schriftlihen Umfrage herbeiführen. Hierzu ist notwendig, daß alle Mitglieder oder — im Falle einer Verhinderung — ihre- Stellvertreter der Umfrage ausdrülih zustimmen.
(6) An den Sihungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender
Stimme teil. (7) Der Vorsiger leitet die Sißungen des Verwaltungsrats. Ueber die Verhandlungen oder das
Ergebnis schriftlicher Rundfragen is eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorfißer und einem der Mitglieder zu unterschreiben ilt. g 31.
Zuständigkeit des Verwaltungsrats.
Außer den im § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2 und 4, & 27 Abs. 4 und 5, § 28 Abs. 1 und § 29 Abs. 6 bereits bezeichneten Aufgaben liegt dem Verwaltungsrat ob:
l, Die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforderlichen Prüfungen, insbesondere die Ueberprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beleihungen wobei erhebliche, nicht alsbald zu beseitigende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzügli der Aufsichtsbehörde anzuzeigen find;
2. die Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eigenen Grundstücken, es sei denn, daß beliechene Grundstücke zur Vermeidung von t aa an Hypotheken erworben, oder daß so erworbene Grundstücke verwertet werden ollen;
3, die Beschlußfassung über die Eingehung von Beteiligungen;
4, die Beschlußfassung über eine Aenderung der Satzung, über die Auflösung der Stadtscha und über den Austritt aus dem Verbande der Preußischen Zentralstadtschaft. Beschlüsse dieser. Art bedürfen der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaft3ministersz
5, die Zustimmung zu Saßzungsänderungen der Preußischen Zentralstadtschaft.
g 32. Auss{chuß.
Der Verwaltungsrat is befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen Ausschuß zu bestellen. Der Ausschuß arbeitet nach einer vom Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsordnung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Versammlungen.
VIL Schlußbestimmungen. § 33. Veröffentlichungen. Alle Veröffentlihungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reich3s- und Preußischen
Staatsanzeiger und die Amtsblätter der Regierungen zu Königsberg (Pr), Allenstein, Gumbinnen und Marienwerder. ca
Staat3aufsicht.
(1) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers von dem Oberpräsidenten in Ostpreußen ausgeübt.
(2) Die Aufsichtsbehörde is befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Gesetzen, der Saßung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.
Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:
a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Geschäftsräumen der Stadt- schaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige amtliche Schriftstücke Einsicht zu nehmen, sowie die Kassenbestände und diee Bestände an Wertpapieren zu prüfen;
b) jederzeit eine Bilanzprüfung anzuordnen;
0) jederzeit zu prüfen, ob die geseßlichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfandbriefe gewahrt sind;
d) die Vorlegung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vorgänge bei der Stadtschäft zu verlangen;
e) an allen Sißungen der Stadtschaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sißungen zu entsenden, auch solche Sißungen einzuberufen und die Tagesordnung für sie festzustellen;
f) Beschlüsse der Stadtschaft3organe, die gegen Reichs- oder Landesgeseße, gegen die Saßung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffene Bestimmungen verstoßen, zu beanstanden und ihre Ausführung zu untersagen.
(3) Die durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde entstehenden besonderen Kosten trägt die Stadtschaft.
8 35, Anflösung. - Das bei der Auflösung der Stadtschaft verbleibende Vermögen fließt. an den Provinzialverband der Provinz Ostpreußen, der es mit Zustimmung des Reich3- und Preußischen Wirtschastsministers zu gemein- nügzigen oder öffentlichen 2weden, die mit dem Zwedck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden darf.
8 36. Nebergangsbestimmun gen.
(1) Soweit die Darlehnsnehmer nah der bisherigen Saßung verpflichtet waren, einen Beitrag
ge Sonderrücklage zu zahlen, k die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten- eitrages weiter zu erheben.
(2) Die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrats scheiden aus diesem mit Ablauf von sechs Monaten nach Jnkrafttreten dieser Saßung aus. Bis dahin ist ein Verwaltungsrat gemäß § 29 zu bilden.
(3) Bei den zur Zeit des Jnkrafttretens dieser Saßung im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern und Beamten bleibt das bisherige Dienstverhältnis unverändert. Der zeitige Generaldirektor der Landesbank der Provinz Ostpreußen ist der Leiter der Stadtschaft; seine Berechtigüng, Schriftstücke gemäß § 38 Absah 3 der bisherigen Saßung allein zu unterzeichnen, wird durch F 28 dieser Sagung nicht berührt.
§ 37. Fnukrafttreten der Satzung. Die vorstehende Saßzung tritt mit Wirkung vom 1, Januar 1940 an die Stelle der bisherigen Saßung?
Wortlaut der Entschließung über dié Saßungs änderung.
Gemäß §8 44 Ziffer 6 und 45 Ziffer 1 der Saßung der Ostpreußischen Stadtschaft in Verbindung mit Artikel IT des Geseßes über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten vom 15. Dezember 1933 stimme ih der anliegenden neuen Saßung der Ostpreußischen Stadtschaft zu.
Königsberg (Pr), am 6, September 1939. j
Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen (Verwaltung des Provinzialverbande3) Koch.
Genehmigungsurkfunde. Die vom Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen (Verwaltung des Provinzialverbandes) gemäß L 45 der jeßigen Saßung in Verbindung mit Artikel TT des Geseßes vom 15. E 1933 (Ges. Bl, S. 477) festgeseyte neue Fassung der Saßung der Ostpreußischen Stadtschast wird hiermit genehmigt. Verlin, den 4. November 1939, Das Preußische Staatsministerium: (L. 8.) Der Finanzminister: Jm Auftrag, Meyer. Der Minister des Jnnern: Jm Auftrag,: Surón. Der Wirtschaftsminister: Jm Auftrag: Gott\chick. Genehmigungsurfkunde Wi 3837 Fin.M. V b IV 9 Nr. 1 (En) MdJ. IV Kred. 19811/39 WiM.
zun Deutschen Rei
Ir. 298
ZentrashandelSregisterbeilage
chSanzeigez und Preußischen StaatSanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich 4 Berlin, Mittwoch, den 20. Dezembe
R SESY E E STCIIE G EIDE 1
7 t l
1939
Dep
1. Handelsregister.
On die Angaben in ( ) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der Registergerihte nicht übernommen.
Bergreichenstein, [45382] Amtsgericht Bergreichenstein, 14. Dezember 1939.
H.-R. Bergreichenstein 12. Die offene Handelsgefellshaft „Brüder Straub“‘, Sägewerk in Kaiserhof, ist aufgelöst. Dex Alleininhabex Julius Straub führt die bisherige Firma weiter.
Berlin. [45383] Amtsgericht Berlin. /
Abt. 551. Berlin, 12, Dezbr. 1939. Neueintragungen :
'A 108921 HSermaun Dahm Brsot- fabrik, Berlin (Berlin-Weißensee, Langhansstraße 21).
Jnhaber: Bäckermeister Hermann Dahm, Berlin.
A 108922 Erich Boehleke, Berlin (Handelsvertretung in technishen Fest- hölzern, Farben und Lacken für Fahr- zeug- und Flugzeugbau, Berlin NW 87, Klopstockstr. 21).
Fuhaber: Oberingeniour Erich Boehlecke, Bexlin;
A 108923 Gerzelfa und Fromm- hagen, Verlin (Herstellung von Me- tallwaren, Berlin SW 68, Friedrih- ftraßé 10). i
ffene Handeksgesellshaft seit dem 1, Oktober 1939. Persönlih haftende Gesellschafter sind: Kaufmann Paul Grzelka, Berlin, und Kaufrnann Hetn- rich Frommßhagen, Berlin. Dex Gesell- hafter Paul Grzelka is zur Vertre- tung der Gesellschaft nur gemeinschaft-
Tie mit dem Gesellshasier Heinrih
Frommhagen odex nit einem Proku- risten der Gesellshaft ermächtigt.
A 108924 Khoutareff «& Co. Kom: mauditgesellschaft, Berlin (Groß- handel mit Leder, Berlin-Friedenau, Hertelstraße 9).
Kommanditgesellschaft seit dem 8. No- vember 1939. Persönlih haftender Ge- sellschafter ist der Kaufmann Diomid Khoutareff, Berlin. Es ist ein Kom- manditist beteiligt.
A 108925 Georg Bertram «& Söhne Kommanditgesellschast, Ber- lin-Spandau (Herstellung und Ver- trieb von Kontrollapparaten, insbeson- dere ‘von Tachographen, sowie von Me- tallteilen aller” Art, Berlin-Spandau, Schönwalder Straße 34). Kommanditgesell |chaft seit dem 1, Funi 1939. Persönlich haftender Ge- sellschafter ist der ¿Fabritkant Dr. Georg
ertram, Berlin-Spandau. Dem Her- mann Birth, Berlin-Spandau, und derx Ds Thea Steffens geb. Mülfarth, Beclin-Spandau, ist Gesamtprokura er- teilt. Sie vertreten die Gesellschaft ge- meinsam. Es sind drei Kommanditisten
beteiligt.
, Veränderungeu:
A 95892 Karosseriebau Habsburg Hans Grün.
Die Firma lautet fortan: - Hans Grün Karosserie- und Fahrzeugbau (Berlin NW 87, Kaiserin-Augusta-Allee
“Nr. 98—100).
A 102 974 No Kaßner (Ofen- bau und Handel, Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße 42).
Der Gesellschafter ea Kaßner ist verstorben. Die Gesellshast wird von dem. Gesellshafter Paul Müller, Ber- lin, und den unbekannten Erben nah dem verstorbenen Rudolf Kaßner fort-
führt. Der Gesellshafter Paul Müller, Berlin, ist allein vertretungs-
berechtigt. i Erlofchen: A 87905 Max Friedländer. A 92344 Harry Goldschinidt. A 95049 Fischer «& Unger. A 95307 Nathan Havelland. A 101 748 Martin Vaum. A 106 905 Paul Colani. Die Firma ist erloschen,
Berlin. {45384] Amtsgericht Berlin.
Abt, 552, Berlin, 12, Dezember 1939,
j Neueintragungen:
„A 108919 Jda Wollinger, Berlin
(Herstellung und Vertrieb von Mal-
een und Schablonen, Berlin-
lendorf, Ferd 15, EOeIn) unverehelihte Jda Wollin-
ger, Berlin.
“ Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatli 1,15 M eins{ließlich 0,30 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Anzeigenstelle 0,95 ÆÆ monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeïgenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 H. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages ein\{chließlich des Portos abgegeben.
A 108 920 W. Weber Kommandit- Gesellschaft, Berlin (Buchhandlung und Antiquariat, W 8, Französische Straße 21). :
Kommanditgesellschaft seit 5. Dezem- bex 1939, Persönlih haftende Gesell- schafter sind die Buchhändler Anton Buchholy und Karl von Rönne, beide in Berlin. Eine Kommanditistin ist beteiligt. Die Gesellschaft ist dur Umwandlung dexr W. Weber Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin entstanden (564. H.-R. B 55 310).
Veränderungen:
A 8 292 S. Sagert «& Co. (Kunst- handlung, W 35, Potsdamer Str. 87).
Kommanditgesellschaft seit 1. Novem- ber 1939, Persönlich haftende Gesell- schafter sind die Kaufleute Hans-Martin Husung und Walther Tigte, beide in Berlin. Ein Kommanditist ist be- teiligt.
A 95648 Pohls Werkstätte Wla- dislaus Pohl (Metallwarenfabrik, N 20, Freienwalder Str. 34—838).
Inhaber . jeßt: Wladislaus Pohl, Fabrikant, Berlin.
A 107417 Schramm «& Kuhn (Obst- und Südfruchthandlung, C 2, Zentralmaxrfkthalle 1 a). j
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Fried- rih Kuhn ist nunmehr AlleininhabeL.
Erloschen:
A 20247 Nud. Oscar Schmidt und
A 97780 Wilken & Co. Komman- dit-Geseilschaft: A
Die Gefsellshaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
A 91 291 Casper Marfwald:
Die Firma ist erloschen.
Berlin. [45385] Amtsgericht Berlin, Abt. 561. Berlin, 12. Dezember 1939, Veränderungen:
B 50602 Aktiengesellschaft für Eisenbeton und Tiefbau (Berlin- Lichterfelde, Unter den Eichen 127).
Das Vorstandsmitglied Walter Lau- dien ist „Diplom-{Fngenieur“.
Das Erlöschen nächstehender ver- mögensloser Firma, B 53417 Louis Berndt Nachf. Kommanditgesell: schaft auf Attien, soll in das .Han- delsregister eingetragen - werden. Wer ein bérehtigtes {Fnteresse an der Unter- lassung der Löschung hat, kann inner- halb eines Monats Widerspruch exr- heben.
Berlin. {45386]
/ Amtsgericht Berlin.
Abt. 563, Berlin. 12. Dezember 1939. Veränderungen:
B 50 549 Bertuch Großküchen-Ge- sellschaft mit beschränkter Hastung (W 8, Mohrenstraße 9).
Durch Beschluß der Gesellshafter vom 17, August 1939 ist das Stammkapital um 20 000,— f.Æ auf 80 000,— A erhöht und § 5 Saß 1 (Stammkapital)
geandert, : B 53985 Frico Grundstücks:Ge-“
fellschaft mit beschränkter Haftung O U Sophie - Charlotte -
traße 104 bei Hartog). e
Friß Cohn und der zwischenzeitlih bestellte Gerhard Richter sind nicht mehr Liquidatoren. Kaufmann Albert Jsrael Hartog in Berlin ist zum Liqui- dator Bs
B 54965 Diomedes Grundfstücks- erwerbsgesellshaft mit beschränkter Haftung «W 62, Kurfürstenstraße 117).
Erwin Fritsh is nicht mehr Liqui- dator, Jungenieur Erwin Schneider in Wien ist zum Liquidator bestellt.
B 57288 Gerhard Heinze Gesell- en mit beschränkter Haftung (Butter und Lebensmittel, 0 17, Mar- kusstraße 189.
Der Geschäftsführer Gerhard Heinze ist verstorben. Karl Gaedecke, Kausf- mann, Berlin, Rudolf Tittmann, Kaus- mann, Berlin, sind zu Geschäftsführern
bestellt, Erloschen:
B 53826 Georg Bashwiy «& Co. Schausfeustereinrichtungsgesell- schaft mit beshränkter Hastung,
B 54 864 Grundstüek8verwertungs:- gesellschaft „„Labor“' Gesellschaft mit beschränkter Hafiung,
B 55650 Gebrüder Kahn «& Co. Mete mit beschränkter Haf- ung,
B 56 406 S, Hirsch Gesellschaft mit beshränkter Haftung,
B 66417 Grundftüecksgesellschaft E IANE 15 mit beschränkter Haf- ung,
Tr Lad
Anzeigenpreis für den Naum etner
fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile
1,10 ÆÆ, Anzeigen nimmt die An-
zeigenstelle an. Befristete Anzeigen
müssen 3 Tage vor dem Einrückungs-
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
B 56485 „Glückhoff“/ Hausver- wertungsgesellschaft mit beschränk- ter Haftung und
B 56 940 „Haus Europa“ Droge- rien- und Parfümerienbedarfs- gesellshaft mit beschränkter Haf- iung:
Die Firma ist erloschen.
Berlin. [45387] Amtsgericht Berlin.
Abt, 563. Berlin, 13, Dezember 1939, _ Veränderungen:
B 63132 Der Vüchermarkt Gesell- schaft mit beschränfkter Haftung (SW 68, Alte Jakobstr. 156/157).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 8, Dezember 1939 ist der Gesellschafts- vertrag geändert in § 4 (Geschäftsjahr).
B 54 239 Gesellschaft für übersee- Ye bergbauliche Unternehmungen Hesellsschaft mit beschränfkter Haf- tung (NW 7, Dorotheenstraße 36).
Prokurist: Alfred Wunderlich in Ber- lin. Er und der bereits eingetragene Prokurist Hans Fassold vertreten jeder in Gemeinschaft mit einem Geschäfts- führer oder mit einem Prokuristen.
B 54404 Grundstüctsgesellschaft Idyll mit beschränkter Haftung (W 36, Graf-Spee-Straße 24).
Dr. Herbert Zscherlih ist niht mehr Geschäftsführer.
Erloscheu:
B 50 559 Berekx Berliner Anuschlag- und Retlamewesen Gesellschaft mit beschränkier Hastung (C 2, Grün- straße 17/20).
Die Gesellschafterversammlung vom 28. Oktober 1939 hat die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5, Fuli 1984 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Auss{hluß der Liquidation auf die alleinige Gesell- schafterin, die Reichshauptstadt Berlin, beschlossen. Die Firma der übertragen- den Gesellschaft ist erloshen. Als nicht eingetragen wird “ noch veröffentlicht: Den Glaubigern - der- Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheits- leistung zu beanspruchen. :
B 53385 Deutiche Buch-Gemein- schast Geselischaft mit beschränkter Haftung - (SW 68, Alte Fakobstraße Nr. 156/157).
Durch Gesellshafterbes{chluß vom 6. September 1939 und 1. Dezember 1939 ist die Umwandlung der Gesell- schaft auf Grund des Geseyes vom 5, Juli 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß -der Liqui- dation auf den alleinigen Gesellschafter, verwitwete Frau Erna Leonhard, geb. Lüscoww, aus Berlin, beschlossen worden. Die Firiná ist erloshen. Als nicht ein- getragen wird noch veröffentliht: Den Gläubigern dex Gesellschäft steht es frei, soweit sie niht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung * Sicherheitsleistung zu verlangen: ‘
B 50884 Gefellschaft für Junno- bilienverwaltung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und
B 54 636 Autäus Grundstück8gesell- schast mit beshränkter Haftung (beide: W 62, Shhillstraße 12):
Die Firma ist erloschen.
B 52131 Austria Wohlfahrts-Ver- trieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, g
B 53 984 Damen-Sportmäntel „„Re- kord“‘’ Gesellschaft mit beschränkter Haftung und
B 567284 „En-Te‘“ Grundfstücks- Erwerbsgesell\schaft mit beschränkter Haftung:
Die Fivma ist erloschen.
Berlin. {45388] Amtsgericht Verlin. : Abt. 564. Berlin, 12, Degember 1939. Veränderungen:
B 52 959 P. C. D. Maehler Gesell: schast mit beschränkter Haftung Cn ren und Tabakfabrikate, C 2,
pandauer Str, 28).
Karl Fechtner ist niht mehr Geschäfts- e. Kaufmann Karl Schwarz in
erlin ist zum Geschäftsführer bestellt
B 53094 e-Versicherung8ring““ Grunödstücksgesellschaft mit beschränk- ter Haftung (Wilmersdorf, Branden- ete Str. 59—61).
Geheimrat Hans Riese, Berlin, ist u weiteven Liquidator, und zwar mit
[leinvertretungs8macht, bestellt,
B 54 951 Mifa Mitteldeutsche Fahr: radwerke Gesellschaft mit beschränk: ter Haftung (Wilmersdorf, Hohen- zollerndamm 28). |
— .“
Fnhaltsübersicht, L Handelsregister. — 2, Güterrechtsregister. — 3. Vereinsregister. — 4. Genossenschaftsregister. =_— 5, Musterregister. — 6. Urheberrehtseintrags- rolle. — 7. Konkurse und Vergleichsfachen. — 8, Verschiedenes.
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Prokurist: Antonius Menke in San- gerhausen, Prov. Sa. Er vertritt ge- meinsam mit einem Geschäftsführer. Der Prokurist Otto Hesse vertritt nun ebenfalls gemeinsam mit einem Ge- schäftsführer. Die gleiche Eintragung wird für- die Zweigniederlassung bet dem Amtsgericht in Sangerhausen er- folgen, und zwar unter der gleihlauten- den Firma der Zweigniederlassung.
B 56799 Röchling’sche Treuhand- Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung (Ludwigshafen, Rhein, Oberes Rheinufer 29).
Prokurist: Kurt Stöckler in Mann- heim. Er vertritt gemeinsam mit einem Geschäftsführer odex mit einem Pro- kuristen.
B 56996 Unitex tecchnische Gesell- schaft mit beschränkter Haftung (Technishe Apporate und Hilfsmittel, NO 55, Elbinger Str. 63).
Durch Gesellshafterbeschluß _ vom. 7. Dezember 1939 ist die Gesellschafi aufgelost. Der bisherige Geschäfts- führer, Wirtschaftspcüfer Ludwig Loeber, Berlin, ist Liquidator.
B 58326 Verwaltungsgefsellschaft der N. V. Nederlandvfsche Vant- instelling Gesellschaft mit beschränk: ter Haftung (W 35, Stülerstraße 15).
Prokurist: Emil Schulz in Berlin. Er vertritt gemeinsam mit einem Pro- kuristen. Jeder der drei Prokuristen, Dr, jur. Wolf K. Martin, Kurt von Steuben und Emil Schulz, ist berechtigt, die Gesellschaft zusammen mit einem anderen Prokuristen zu vertreten.
Beuthen, O, S. [45389] Amtsgericht Veuthen, O. S., 13. Dezember 1939,
- Erloschen:
B 405 Schauburg Lichtspieltheater G. m. b. S., Beuthen, O. S.
B 432 Deli-Theater G. m. b. H., Beuthen, O. S.
B 539 Oberschlefishe Kohlenhan- dels G. m. b, H., Beuthen, O. S. Die Vertretungsbesugnis des Abwic- lers ist beendet. Die Firma is er- loschen.
Bocholt. [45390] Amtsgericht Bocholt.
_Jn unser Handelsregister Abt. B Nx, 124 it am 11. Dezember 1939 die Gesellshaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „„Unterstüßzungsktafse der Firma Johann Borgers K. G. Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung“ mit dem Siß in Vocholt einge- tragen. j
Der Gesellschaftsvertrag ist am 1. De- zember 1939 errichtet.
Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Unterstüßungen an Ge- folgshaftismitglieder der Firma ohann Borgers Kommanditgesellschaft oder an Hinterbliebene von Gefolgschaftsange- hörigen in Fällen wirtshaftlicher Not, insbesondere bei Krankheiten und Fn- validität.
Das Stammkapital beträgt 20 000,— Reichsmark.
Geschäftsführer sind: Betriebsleiter Wilhelm Diechues, Vorarbeiter FJo- Fans Schöttler, Prokurist Hubert
nland, alle in Bocholt.
Sind mehrere Geschäftsführer be- stellt, so vertreten "zwei Geschäftsführer die Gesellshaft gemeinsam.
Als nicht eingetragen wird veröffent- liht: Die Bekanntmachungen der Ge- sellschaft erfolgen nur im Deutschen Reichsanzeiger. :
Bocholt. : {45391] | Amtsgericht Bocholt.
Jm Handelsregister B Nr. 114 ist bei dèr Firma Vocholter Wohnungsbau- gesellschast m, b. H., Bocholt, am 12, Dezember 1939 eingetragen: An Stelle des Bürgermeisters Steuer ist der Bürgermeister Wilhelm Niehoff in Bocholt zum Geschäftsführer bestellt.
Der L lperteetende Le
Baurat Simons is} als solher ausge-
schieden.
Braunschweisg: [45392] Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig, 13. Dezember 1939, Veränderungen:
A. VI 444 Robert Brandhorft, Braunschweig ae ae Celler Straße 12), Neuer Fnhaber: Frau Dorothea Brandhorst geb. Brockmeyer n H Bas Jhre Prokura ist er- oschen.
Dieselbe Firma; Neuer Fnhaber:
Friedrich Müller, Kaufmann in Brauns
ves Der Frau |Fmma Müller geb. Reupke in Braunschweig ist Prokura
erteilt,
Erloschen: _A 801 Albert Stecthan, Vraun- schweig.
A 885 Brunonia - Gummi - Werke Richard Hagemaun, Braunschweig. _A 2563 Willy Schmidt, Brauns schweig.
Bremervörde. [45393] Amtsgericht Bremervörde, 12, Dezember 1939. Eingetrogen im Handelsregister A Nr. 197 bei Firma Joh. Vieweg & Co., Karlshöfen: Der Ort der Niederlassung ist nach Bremen verlegt.
Brix. [45394]
Handelsregister Amtsgericht Brüx.
Abt. 7. Brüx, den 5. Dezember 1939. Verändernngen:
Brüx H.-R. B — 5 Fa. „BVraus- gemeinde Brüx“/ mit dem Sitze in Vrür.
In der am 24. September 1939 statt= gefundenen Hauptversammlung dec Gesellshast wurde die verwaltungs- und saßungsmäßige Anpassung an das Aktienrecht unter Beibehaltung der bis- herigen Rechtsforim beschlossen.
Das Grundkapital der Gesellschaft be- trägt 2980 000 R.A.
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.
Die Gefsellshaft wird gerihtlich und außergerichtlich vertreten: a) wenn der Vorsiand- aus einer Perjon - besteht, dur diese, b) besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, dann entweder durch zwei Vorstandsmitglieder gemein- sam “oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen gemeinsam.
Das Amt der bisherigen Verwal- tungSsträger — Mitglieder des Ver=- wakltungsrates Dr. Karl Porsche, Ri- chard Zein, Rudolf Burghardt, Ernst Gärtner, Rudolf Nödl und Wilhelm Weber ist erloschen.
Zu Vorstandsmitgliedern sind bes- stellt: FUDr. Karl Porsche, Rechts- anivalt in Brüx, als Vorsiver und Rus dolf Nödl, Spediteur in Brüx. -
Die Firma wurde in das Registe Abt. B Nr. 5 für Brüx übertragen.
Als nicht eingetragen wird befannts- gemacht:
Die Bekanntmachungen der Gesell- haft erfolgen durch den „Deutschen Reichsanzeiger“ und durch eine in Brüyx erscheinende Zeitung.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 149 Brauanteile zu 20 000 NAÆ.
Als Beiräâte sind bestellt: Otto Müller, Landgerichtsdirektor, als Vor- sier, Dr. Adolf Füssel als Vorsiter- stellvertreter, Richard Zein, Kaufmann, Wenzel Fohn, Direktox, Gottfried Bertsche, Landwirt, alle in Brüx.
Brüix. [45396]
Handelsregister Amtsgericht Vrüx.
Abt. 7. Brüx, den 24, November 1939, Veränderungen:
H.-R. A TIl — 184 — 27 Fa. „Jo- sef Reiman & Comp. (Drahtsoil- faibrik) in Saaz.
FUDr. Ernst Kröbl. Rechtsanwalt in Saaz, wurde als Treuhänder des Unternehmens eingeseßt.
Die treuhändische Führung {ließt die Verwaltungstätigkeit anderer Per- sonen aus.
Die Prokura des Otto Schlapal und die kommissarishe Leitung des Karl Klement ist erloschen.
Brüix. [45396]
Handelsregister Amtsgericht Vrüx.
Abt. 7, Brüx, den 28. November 1939. Löschung:
S-R AU— 12 — 10 Fa. „Caut Musch“ (Fleishhauerei) in Komotau ist erloschen.
Brix, [45397] Handelsregister Amtsgericht Brüx. Abt, 7, Brüx, den 28. November 1939,
Veränderungen: j
H.-R. Einz. 1V — 18 Fa. „Eduard Landesmann“‘, Sig: Saaz, mit einer a Prag bestehenden HZweignieder- assung. |
Direktor Gustav Nedwed der Deuts- hen Hopfenverkehrs8gesell schaft in Saaz, wurde zum kommissarischen Leiter der Hauptniederlassung in Saaz bestellt.
Die hi8herige kommissarische Leitung des Adocf Taschnex ist erloschen.
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