1923 / 51 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

30 mm, bei allen Weltersprengstoffen nur 30 mm betragen. Jn besonderen Fällen kann auch ein anderer Patronen-

rhmesser zugelassen werden. z M H 4 e dem Oberbergamt festzuseßende Höchstlade- menge darf die in die „Liste der Bergbausprengstoffe“ auf-

enommene Lademenge nicht übersteigen, soweit nicht besondere

erhältnisse vorliegen, die dies rechtfertigen. Die E Jann für Schlagwetter und Kohlenstaub einheitlih festgeseß E Geben Sprengstoffe beim Gebrau zu besonderen An- ständen Anlaß, so können die Oberbergämter eine außergewöhnliche Nachprüfung durch eine Versuchsstrecke vornehmen lassen und bei ungünstigem Ausfalle der Prüfung die erteilte Zulassungs- genehmigung zurückziehen. Unter Mitteilung der Gründe ist dem Minister für Handel und Gewerbe zu berichten, der die Angelegenheit dem Sprengstoffausshuß überweist. .

8. Die Bekanntmachung der von den Oberbergämtern zum Gebrauch im Bergwerksbetrieb zugelassenen Sprengstoffe erfolgt im „Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger“; in gleicher Weise erfolgt die Bekanntmachung. derjenigen Sprengstoffe, deren Zulassung zurückgezogen bezw. deren BZuU- lassungsbedingungen geändert worden sind. A

9. Die „Anweisung für die nah den Bergpolizeiver- ordnungen der Oberbergämter zu Halle, Clausthal, Dortmund und Bonn vorgeschriebene Zulassung von Sprengstoffen und Zündmitteln im Bergwerksbetrieb“ vom 12. August 1920 tritt hiermit außer Kraft.

Berlin, den 26. Februar 1928. Der Minisier für Handel und Gewerbe. Siering.

Muster 1. d erzeiMnts der im Oberbergamt3bezitk.. 1+

E Gaus Tad Sprengstoffe. Von den in die „Liste der Pen E S Syprengstoff ind die nachfolgenden Sprengstoffe unter den - A zum beau im Bergwerksbetrieb zugelassen.

Hinweis Bezeich-

auf die f Bezeichnung R nung des : Nummer, | êes Spreng- | x; O Pa- Höchst] Soustige i DOR toffes Ftrma} Berg- t D! e. werks- |tronen- 2 Eitcas C und E durh- | lade- j Bedin- TeEng- DeCIcMiutnng, itr den a, L R Á ¿s j E “H 5 L A A Fabrik die Zu- [messer] menge] gungen ; E lassun genommen stoffes) i g ist / mm g

Anweisung | an die Oberbergämter für die Zulassung von Zünd- mitteln zur Verwendung in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben.

1. Dex Antrag auf Verwendung von Zündmitteln (Spreng- kapseln, Zündschnüre, elektrische Hünder und sonstige Fern- ündungen, Zündschnuranzünder) i} durch den Zündmittel- ferstéltee bei dem zuständigen Oberbergamt zu stellen.

2, Der Antrag hat zu enthalten:

a) die Bezeîhuung des Zündmittels,

b) den o UND Es der Firma,

rt der Herstellung,

N int Beschreibung dev Beschaffenheit und Wirckungéweise des Zündmiitels, h , i

e) eine Bescheinigung der Versuchestrede über die nah Ziff. 3 vorgenommene Prüfung, ; :

f) eine Angabe, ob die Zulassung für den gesamten Bergbau des ganzen Oberbergamtbezirks oder nur für einzelne Berghaus- zweige oder nur für einzelne Grubenbetriebe oder nur füx einzelne Betriebspunkte beantragt wird.

Bei Aenderungen bedarf der Autrag einer Ergänzung und erneuten (Genehmigung.

3. Die von der Versuchsstrede vorzunehmende Prüfung ist bei allen Zündmitteln, gleichgültig, ob sie in Gruben mit ent- gündliczen Gasen oder entzündlihem Kohlenstaub i weidung finden follen oder nicht, vorzunehmen. Sie hat sich zu erstrecken E

bei den Sprengkapseln : Lagerbeständigkeit,

bei’ den Zündschnüren: auf Brenudauer, Schlagwettersicherheit,

bei den oiektrischen Zündern: samkeit, : E Hs

bei den Zündschnuraz zündern: auf Zündfähigkeit und Schlag- wetterficherheit.

4. Nach formgerehtem Eingang des Anirags foll das Oberbergamt zunächst die Aeußerung einer Versuchsftrecke über die Verwendbarkeit des Zündmittels herbeiführen.

9. Das Oberbergamt kann die Entscheidung von einer

raktischen Erprobung im Grubenbetrieb abhängig machen. Jn Hdein galle hat es dem Antragsteller aufzugeben, ihm eine eeignete Grube, auf der die Erprobung stattfinden soll, nam- Bast zu machen. S - Die Durchführung der Erprobung hat unter Aufficht des uständigen Bergrevierbeamten im Einvernehmen mit der Ver- A altrete zu erfolgen. : E

6. Nach Eingang der Aeußerung der Versuchsstrecke bezw. nach Abschluß der praktischen Erprobung entscheidet das Ober- bergamt über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags und erteilt hierüber dem Antragsteller einen Bescheid. Der Bescheid muß enthalken:

2) die Bezeichnung des Zündmittels, b) den Namen und Sitz der herstellenden Firma, c) die Bezeichnung der Fabrik, in der das Zündmittel her- gestellt wird, d) die Be)\chaffenheit des Zündtuittels, e) eine Angabe, ob die Zulassung für den gesamten Bergbau des Oberbergamtsbezirks oder nur für bestimmte Bergbauzweige oder nur für bestimmte Gruben oder nur für bestimmte Betriebs8punkte gilt. 7, Kommt das -Oberdergamt zu einem ablehnenden Be- scheid, so ist dem Antragsteller Gelegenheit zur Aeußerung zu eben. Wenn nötia. kann das Oberbergamt nah Eingang der eußerung feine Cinscheidung bis nah Vornahme einer noch- maligen Prüfun zurückstellen. Erscheint eine solche nicht nötig oder ergibt fie ¡eine neuen Gesichtspunfte, so ist der Antrag unter Angabe der Gründe abzulehnen.

S. Gibt ein Zündmittel beim Gebrauh zu besonderen Anständen Veranlaffung, so kann das Oberbergamt die Er- teilung der Zulassungsgenehmigung jederzeit zurückziehen.

9. Hält das Obverbergamt eint außerordentliche Nachprüfung

auf Juitiierungsvermögen und Zündfähigkeit und

auf Zündfähigkeit und Wirt:

Ver-

10. Die „Anweisung für die nah den Bergpolizeiverord- nungen der Oberbergämier zu Halle, Clausthal, Dortmund und Bonn vorgeschriebene Zulassung von Sprengstoffen und Zünd- mittel im Bergbaubetrieb“ vom 12. August 1920 tritt hiermit außer Kraft. ¿

Berlin, den 26. Februar 1923.

Der Minister für Handel und Geroerbe. Siering.

Anweisung

die Oberbergämter für die Zulassung der Syronsarbeit mit E d N (fräsigem Sauer: der Aussi er Bergbe -

L A stehenden Betrieben.

1. Der Antrag auf Verwendung von flüssiger Luft (flüssigem Sauerstoff) als Sprengmittel in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben ist dur den Berg- werksbesißzer bei dem zuständigen Oberbergamt zu stellen. 9, Der Antrag hat zu enthalten: han Nalnen ind ohnort des Antragstellers, b) die Bezeichnung der Grube und des Betriebspunktes, an dem die Verwendung erfolgen foll, E c) die Angabe des Ortes, an dem die Erzeugung der flüffigen Luft (flüssigen Sauerstoffs) erfolgt und die-Art der Er-

zeugung, à) den Namen und Wohnort des Herstellers der verwendeten

Syprengluftpatronen, 4 e) eine Angabe der für die Patronen verwendeten Mischung in

nzen Hundertteilen, f) L Tie über die Zündungsart, bei Flüssigluftzündern über die Beschaffenheit der Zünder und den Hersteller,

g) die Angabe des Patronendurchinessers, E

h) die rechnungsmäßige (theoretische) Umsezungsgleihung vnd

die sih hieraus ergebende Zusammenseßung der Schwaden, i) für solche Flüssigluftpatronen, die in Gruben mit entzünd- lihen Gasen oder mit entzündlichem Kohlenstaub verwendet werden, eine Da O e Ver)uchsftrecke über die nah Ziff. 3 vorgenommene Prüfung, y k) M Anaabs über die Art der Tauch- und Transportgefäße fowie über Art und Ort ihrer Aufbewahrung. : Bei ‘Aenderungen in den zur Verwendung gelangenden Patronen oder Aenderungen der Zündungsart bedarf der Antrag einer Ergänzung und erneuten Genehmigung. :

3, Die von der R A Be vorzunehmende Prüfung hat fih auf die Auffaugefähigkeit, den Verdunstungsgrad, die Detonationsfähigkeit, die Detonationsübertragung, die Brisanz und die Sicherheit gegen entzündlihe Gase und entzündlichen Kohlenstaub zu erstrecken. | :

4. Nach formgerechtem Eingang des Antrages soll das Oberbergamt zunächst die Aeußerung einer Versuchsstrecke über die Verwendbarkeit des Schießmittels und die zuzulassende Höchstladung herbeiführen. 1 A 7 S Das Ohuiboruadit kann außerdem seine Entscheidung über den Antrag von dem Ausfall einer T A Erprobung abhängig machen. Die Durchführung der praktischen Erprobung findet uuter Aufsicht des zuständigen Bergrevierbeamten im Einvernehmen mit der Versuchsstrecte statt.

6. Nach Eingang der Sa der Versuchsstrecke bezw. nah Abschluß der prafktishen Erprobung entscheidet das Ober- bergamt über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags und erteilt hierüber dem Antragsteller einen Bescheid. Der Bescheid über -die Genehmigung muß enthalten:

a).die Bezeichnung des Sprengverfahrens, Sprengluftpatronen und Zündungéart,

b) A Heide und physitalische Beschaffenheit der Patronen- mung, : e) den Natten und Wohnst des Herstellers der Sprenglust- patronen und Sprengluftzünder, i E a) Die Bezeichnung der Grube und der Betriebspunkte, für welche die Zulassung gilt,

e) den Patronendurhmesjer, E

f) bei Verwendung in Schlagwetter- oder Kohlenstaubgruben die Lademenge.

7. Kommt das Oberbergamt zu einem ablehnenden Be- scheid, so ist dem Antragsteller Gelegenheit zur Aeußerung®zu geben. Wenn nötig, kann das Oberbergamt nach Eingang der Aeußerung seine Entscheidung bis nah Vornahme einer nochmaligen Prüfung zurücfstellen. Erscheint eine solche nicht nötig oder ergibt sie keine nèuen Gesichtspunkte, so ist der Antrag unter Angabe der Gründe abzulehnen. S

8. Gibt ein Flüssigluftsprengstoff beim Gebrauch zu be- ieren Anständen Veranlassung, so kann das Oberbergamt

ie erteilte Zulafsungsgenehmigung jederzeit zurücziehen.

9. Hält das Oberbergamt: eine außerordentliche Nachprüfung des genehmigten Schießverfahrens oder der verwendeten Pa- tronen für erforderlich, so gelten hierfür die Bestimmungen der Ziffer 3. l 2

10. Die „Anweisung für die nah deu Bergpolizeiverord- nungen der Oberbergämter zu Halle, Clausthal, Dortmund und Bonn vorgeschriebene Zulassung von Sprengstoffen und Zündmittel im Bergwerksbetrieb“ vom 12. August 1920 tritt hiermit außer Kraft.

Berlin, den 26. Februar 1923.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.

der verwendeten

Ministerium für Volkswohlfahrt. BekranntmacGUÊnag:

Durch den Herrn Reichsminister des Innern wird eine neue Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923 unter der Be-

zeichnung: „Deutsche Arzneitaxe 1923, dritte abgeänderte Ausgabe. Amtliche Ausgabe“ herausgegeben. Jch bestimme hiermit, daß ‘diese neue Ausgabe mit Wirkung vom 1. März 1923 ab für das preußische Staatsgeb.et in Kraft tritt. Sie erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer- straße 94, und kann von dort zum Preise von 1860 4 dbezogen werden. Berlin, den 27. Februar 1923. Dex Preußische Minister für Volkswohlfahrt, J. A.: Gottstein.

Generallotteriedirektión. Bekanntmachung. i

Die Neulose zur 3. Klasse der 21. Preußisch- Süddeutschen (247. Preußischen) Klassenlotterie find

nach den 88 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der Vortlasselose bis zum Donnerstag, den 8. März d. J.

_-

Die Ziehung der 3. Klasse beginnt Dounerstag, den N Mer d. N Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße 56.

Berlin W. 56, den 26. Februar 1923.

reußische Generalloiteriedirektion, P e Pons,

Bekanntmachung. L ¿3dlerin Emmi Petersen, ged. Scheel,

ate T Acldenstraße Nr. 72 K, ist auf Grund der Dns zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915/27. November 1919 der Trödelhandel, (ySpeTaIETE jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit wn ter- sagt worden. Altona, den 13. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lamp *l.

Bekanntmachung. in E Dem TrödlerAdolfJesselinAltona, Lagerjir. ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Per- fonen vom Handel vom 23. September 1915/27. November 1919 der Trödelhandel, insbeliondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Altona, den 13. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lamp *l.

Bekanntma ung e r Der Händlerin Martha Witt, geb, Kalet! ), in. Attona Bahrenfelder Straße 233 part, ist auf Grund der Ver- ordnung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. 9. 15/27. 11. 19 der Trödelhan del, insbesondere jéder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Altona, den 13. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. La my 'l.

Belanüt mah un g L Dem Händler Karl Marienfeld, Altona, König- straße 15, E: Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzubers lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. November 1919 der Trödelhandel, insbesondere jeder Handel mi t Metallen, wegen Unzuverlässigkeit unter} agt worden. Altona, den 13. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lamp L

BektanntmgchUnag at q Händler Josef Seel in Altona, Lindensiraße 2, ift de tas E Se zur Fernhaltung E Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. November 1919 jeder Handel mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit unterck- jagt worden, Altona, den 13. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. La mp ’l.

E, a

Der Tr ò rin Helene Ohland, geb. von Holdt, in N E 14, 1st auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. November 1919 der Trödelhandel, insbejondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. f

Altona, den 13. Februar 1923. Das Polizeiamt. Dr. Lamp l,

na an Dem Trödler Ferdinand Gundelad in ÄAliona, doeh 13 TII, (Geichäit Gustavstraße 119) ist auf Grund derx Verordnung zur Fernhaltung unzuverlätsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27, November 1919 der Trödelhandel, insbesondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässig» keit untersagt worden. Altona, den 13. Februar 19283.

Das Polizeiamt. Dr. Lamp ’l.

Bekan tmáäcch ung. :

Dem Kaufmann Paul Dienemann in Altona, Gustavstraße 45, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. No» vember 1919 jeder Handel mit Metallen wegen Unzuverlässige Teit unterjagt worden.

Altona, den 21. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lamp "k.

in

Bekanntmachung. i Dem KaufmannBernhardDienemannin Altona, Gustavstraße 45, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen bom Handel vom 23. September 1915/ 27. November 1919 jeder Handel mit Metallen wegen

Unzuverlässigkeit untersagt worden. Altona, den 21. Februar 1923. : Das Polizeiamt. Dr. Lam p'’L

Bekanntma Gun@ck Dem Trôödler Heinrih Windemuth in Altona, Kleine Bergstraße 24, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltun unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/ 27. November 1919 der Tröôdelhandel, insbesondere jedec Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Altona, den 21. Februar 1923. Das, Polizeiamt. Dr. Lam p ’l.

Bekanntmachung.

Dem Trsödler Henry Schneider in Altona, Gr. Gärtnerstraße 148 K, ist auf Grund der Verordnung zur Fernz haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23, Septembes 1915/27. November 1919 der Trödelhandel, insbesondere jedeë Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Altona, den 21. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lamp’.

aMternTI mw vere

Bekanntmachung.

F Dein ändler Neinhold Goebel inAltiona, Eulen ilraße Verordnung zur Fernhaltung R e ABEE Personen vom Han

vom 23. September 1915/27. November 1

worden. : Altona, den 22. Februar 1923.

der zugelassenen Zündmittel für erforderli, so gelten hierfür die Bes:immungen der Ziffer 3.

Abends 6 Uhr, bei Vermeidung des Anspruchsverlustes zu entnehmen.

Das Polizeiamt. Dr. Lamp *T.

Geschäftslokal : Lobuschstraße 45K), ist auf Grund -,

19 A C L TEnE insbe'ondere jeder Handel mit Metallen, untersagt

WeranntmaPMu na. :

Der Trödlerin Anna Goebel, geb. Rondt,“ în

Altona, Culenstraße 27 p. (Geschäft: Lobuschstraße 45 K), ift auf

Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom

pes vom 23. September 1915/27. November 1919 der Trödel-

andel, inébesondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Altona, den 22. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lam p'L

m aae nen M

BekanntimaGunt é

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Persouen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) in der Fassung der Verordnung vom 27. November 1919 (NGBL. S. 1909) habe ih den Eheleuten Hinrih Heinsohn und Magdalene geb. Treuel, Kleine Freiheit 16 hierselbst, durch Vertügung vom heutigen Tage den Handel mit Mill und Meiereiprodukten wegen Unzuverlässigkeit-in bezug aut diesen Handelsbetrieb untersagt.

Altona, den 23. Februar 1923.

Das Polizeiamt. Dr. Lam þ l,

am EE R

Deni a P Una

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NRGBI. S. 603) habe ih dem Uhrmacher Ernst Tsherningin Berlin- Neukölln, Ningbahnstraße 13, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inétbesondere mit Metall und Edelmetallen (Gold, Silber und Platin), wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. (T. 14. W. 23.) Berlin, den 10. Februar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckél.

Bekanntma ung

Auf Grund dex Bekanutmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen bom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) habe ih dem Kohlenhändler Karl Widcke und dessen Ebefrau Auguste, geb. Shmidt, in Berlin, Mitten- walder Straße 43, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Brennmaterialien aller Art wegen Unzuverlässigfeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 13. Februar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V. : Dr, Hinckel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmahung zux Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBlI. S. 603) habe ih dem Produktenhändler Paul Ostermann in Berltkn «Neukölln, Treptower Straße 99, dur Verfügung bom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 15. Februar 1923.

Der Polizeipräsident, J. V, : Dr. Hincke[.

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BelauntmaGbung.

Den Eheleuten Smers in Woltersdorf habe ih auf Grund der Bundesratéëverordnung vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, den Handel mit Lumpen, altem Eisen, Knochen, Pavier, uneolen Metallen und Fellen untersagt.

Berlin, den 26. Februar 1923.

Der Landrat des Kreises Niederbarnim.

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Dr, Sto. ck,

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBL, S. 603) haben wir dem Noßschlächter Willi Mannigin Brieg, Dorotheenstraße 2, den Handel mit Noßfleisch, Wurst sowie den Ankauf von Schlachtyferden wegen ÜUnzuver- läsfigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unte rant.

Brieg, den 24. Februar 1923.

Die Polizeiverwaltung. I. A.: Neumann.

/ BektanntmacG ung.

Dem Eduard Göh, Inhaber der Brotfabrik West- hafen, geboren am 22. Februar 1884 in Zentern, Geschäftsbetrieb Brotfabrik, Lage Lahnstraße 22, wird hierdurch wegen eérwiesener Unzuverlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere. mit Backwaren, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem

erartigen Handel unterjag t. »

Sraukfurt a. M., den 17. Februar 1923. Der Polizeipräsident... Ehr l e x.

Bekanntmachung.

. Dem Inhaber der Brotfabrik Westhafen Martin G ö g, geboren am 8. September 1875 in Zentern, Geschäftsbetrieb Brotfabrik, Lage Lahnstraße 22, wird hiermit wegen erwiesener Unzu- verlässigkeit der Han delmitGegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Backwaren, sowie jegliche mittel- bare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt.

Frankfurt a. M., den 17. Februar 1923.

Der Polizeipräsident. Eh rke r.

: BelanntmaMGung.

Dem Bäcker Philipp Kellner, geboren am 18. Juni 1889 in Großenbuh, Geschäftsbetrieb Bäckerei, Lage Gronguer Straße 27, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuveclässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Back waren, sowie jegliche mittelbare oder un- mittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersa gt.

Frankfurt a. M,, den 17. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Ehrler.

. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI S. 603) aben wir der Altwarenhändlerin Luise Bed, geb.

Lauer, Görliß, Langenstraße 42, den Trödelhandel (Handel- mit gebrauchten Möbeln, Uhren, Vtusikinstrumenten, Ge- weihen, Gold- und Silbersachen, alten Waffen) untersagt. Die Kosten für diese Veröffentlihung fallen der Betroffenen zur Last.

Görli, den 22. Februar 1923, Die Polizeiverwaltung. F. V.: Viebeg.

BekannimachGung. Der Geschäftsinhaberin Helene Se, geb. Arnold, in Königsberg, Hintertragheim Nr. 67, geboren 17, März 1882 ebendort, ist durch Verfügung vom heutigen Tage

auf Grund. des 1 der Bundesraisverordnung zur &ernhaltung unzu- verläisiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglichen

Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln, fowie jegliche mittelbare ‘oder unmittelbare Beteiligung an diesem Handel untersagt worden. Königsberg, Pr., den 21. Februar 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lange.

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Berau tmaGuna.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlälsiger Personen vom Handel (RGBl. Seite 603), haben wir der in Prenzlau, Neubranden- burger Straße 84, wohnhaften Händlerin Klara Rauten- berg durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit altem Cisen und unedlem Metallbruch untersagt,

Prenzlau, den 24. Februar 1923.

Die Polizeiverwaltung Dr. Schreib e r.

Beranntm&GUnkg,

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, bctreffend &ernhaltung uazuverläfsiger Personen vom Handel (Neichs- gesetzblatt Seite 603), haben wir den îtn Prenzlau, Vincentstraße 264, wohnhaften Händler Zalob Naber und dessen Frau Frieda Naber, geb. Negier, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Edelmetallen untersagt,

Prenzlau, den 24. Februar 1923. z

Die Polizeiverwaltung.

Mt R E

Dr. S(reiber.

Dea tma Un n

Dem Produktenhändler August Busse sowte dessen Ehefrau Maria geb. Gausmann, îin Eschen- dorf, Südstraße 10 wohnhaft, ist auf Grund der Bundesratsver- ordnung vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lumpen, altem Metallgerät aller Art, Metallbru ch und dergleichen, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittel- barer Beteiligung an einem folchen Handelsbetriebe wegen Unzüveriässigkeit nntersa gt worden. Die durch das Verfahren verursahten Auslagen, inêsbe}ondere die Gebühren für die nach 8 1 Absag 1 der obengenannten Verordnung vor efchriebenen öffentlichen Bekanntmachungen sind von den Eheleuten Busse zu erstattten.

Rheine, den 21. Februar 1923.

Die aas i: Der Amtmaun. Dr. Schulte W esth off.

L M Ä D T. Nichtamtliches,

Deutscher Reichstag. B07. Sißung vom 27. Februar 1923, Nachtrag.

Die Rede des Reich8wehrminisiers Dr. Geßler zum Etat des Reichswehrministeriums, die gestern wegen verspäteten Sage des Stenogramms nicht veröffentliht werden konnte, autet:

Meine Damen und Herren! Jch möhte an die Gedanken- gänge anknüpfen, denen eben der Herr Abgeordnete Künstler Aus= druck verliehen hat, wenn er von der Bevölkerung des Ruhrgebiets in ihrem Abwehrkampf gesprochen hat. Jch glaube, diese Be- ‘völkerung hat ein Recht darauf, daß wir niht in ihrem Rücken einen törihten Streit aufführen, einen deutshen Streit so nennen die Franzosen nämlich einen törihten Streit —, und daß ihr niht durch Shwäßer und Skribenten aller Art in den Rücken gefallen wird. (Lebhafte Zustimmung rechts und in der Mitte.) Meine Herren, ich glaube, in diesem Gesichtspunkt hätten wir einig sein müssen, Gevade in dem Schriftstück, das Herr Künstler hier vorgelesen hat, sehe ih das Machiverk eines solchen elenden Skribenten. JFch glaube, daß alle die Leute, die heute weit vom Schuß“ sien und nicht alle die Entbehrungen und seelishen Qualen durhzumachen haben, die Pflicht haben, sih jedes Wort doppelt und dreifah zu überlegen (sehr wahr!), ehe sie sich an die deutsche Oeffentlichkeit wenden. B

Aber es wird in allen Lagern gesündigt, meine Damen uud Herren! Herr Künstler hat, glaube ih, mit Recht darauf auf mertsam gemacht, daß nun alle möglichen Kriegspläne gegen Frank» reih von allen möglihen Unverantwortlichen ausgeheckt werden, Und es wäre ein interessanter Beitrag zur Zeitgeschichte, wenn ich JZhnen das Material im einzelnen vortragen würde. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Lieber nit!) Haben Sie keine Angst, Herr Abgeordneter Scheidemann, ih weiß die Würde des hohen Hauses zu schäßen. (Heiterkeit.) Aber was mir hier doGß (Zuvuf von den Kommunisten.) Zu Jhnen komme ih no, Herr Abgeordneter Höllein, nämlich deshalb, weil gevade verant- wortliche Leute aus Fhren Kreisen diese Kriegsheye auch betreiben, (Zurufe von den Komnuniften.) Das will ih Fhnen auch klar- machen, weil ih nicht nur darin eine Gefahr sehe, wenw von rets töriht geredet wird, sondern auch, wenn von Arbeiterführecn dem Proletariat törichtes Zeug vorgeredet wird. (Seh richtig! in der Mitte und rets.) Zum Beispiel hat dex Vorsißende eines Be- triebsvats auf einer Vertrauensmännerversammlung in Feuerbah am 12. Januar gesagt, daß der Kommunistischen Partei von seiten Rußlands in weitgehendem Maße Hilfe zugesagt worden sei. (Lachen.) Komme es zur Aktion (Zurufe links.) Ja, meine Damen und Herren, diese Gedankengänge spuken gang merk- würdig in den verschiedensten Köpfen. (Abg. Ledebour: Bei Hergt au!) Gewiß, Herr Ledebour, ih hatte vor, Jhnen nachher noch einige besondere Freundlichkeiten zu sagen. (Heiterkeit. Abg. Ledebour: Jch bin zur Revanche bereit!) Weiß ih, Herr Kollege, und ich weiß, daß mit Fhnen auch immer sehr angenehm zu disfutieren ist (Heiterkeit), weil Sie durch langjährige pavrla- mentarishe Erfahrung einen getwoissen Scharm in Jhren Reden haben. Das hätte ich auch zum Ausdruck gebraht. Es ist mir ganz ernst mit diesen Komplimenten. Aber ih will auf die Aeußerung in jener Vertrauensmännerversammlung zurückkommen, wo der Vorsizende des Betriebsrats sagte: Komme es zur Aktion, so würde Rußland sofort Polen mit seinen Roten Armeen über- rennen, um den deutschen und französishen Genossen zu Hilfe zu Tomimen; das werde aus dem Grunde verhältnismäßig nicht schwer jein, weil die kommunistishe Partei Polens in der keßten Zeit außerordentlih erstarkt sei und mit Sihmerzen auf deu Augenblick warie, die jezige Regierung zum Teufel zu jagen und die Räte-

republik zu errihteu. (Lachen.) So habe ih eine ganze Anzahk von Aeußerungen von verantwortlihen Führern. (Zuruse: Un» verantwortlichen!) Hierbei muß ich allerdings sagen, der Herr Abgeordnete Ledebour ist insofern im Unrecht, als ex annimmt, daß dann Hakenkreuz und Sowjetstecn gemeinsam gegen Frank« vreih fämpfen wollen. Nein, die Herren find fonsequenter, sié nehmen an, daß sie unterwegs auh noch geschwind den deutschen Kapitali8mus3 im Vorbeigehen totshlagen können. Sie schütteln mit Recht den Kopf; die ganze Theorie halte ih für falsch, vor allem halte ich es für völlig fals, daß etwa von Rußland heute dem deutschen Proletariat irgendwelche nennenswerte Hilfe kommen könnte (sehr richtig! rehts); denn ih glaube nicht, daß“ die öfono- mischen Verhältnisse Rußlands heute derartig sind, daß von dorí aus irgendeine größere Hilfe kommt. Es kommt ja nit nur darauf an, daß man Kanonen und Heere hat, sondern noch auf ganz andere Dinge, vor allem auc darauf, daß man etwas zu effsen hat, und wir wissen, wie s{hwierig die Verhältnisse gerade auf diesem Gebiete in Rußland sind. (Zucuf von den Sozialdemo- kraten: Hoffentlich sind das niht Jhre gangen Bedenken!) Herr Abgeordneter Crispien, ih habe auch noch andere Bedenken. (Abg. Crispien: Hoffentlih!) Da îh aber hier verantwortlich zu reden habe, beschränke ih mich auf das, was ih vevantwortlich sagen kann (sehr gut! bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum}, und überlasse das andere anderen, die erussmäßig oder die un= verantwortlich über diese Dinge zu reden haben. stimmung.) Fedenfalls möchte ih feststellen, daß ich diese Agitation, die jegt in Deutschland und vor allem in Arbeiterkreisen mit der russishen Hilfe getrieben wird, für ebenso bedenklich untd gefährlich halte wie jede audere Agitation, die heute in dieser Höchstspannung sih an den militärishen Appell richtet. Jch habe nich für ver- pilihtet erachtet, diesen Gedankengängen hier Ausdru zu ver- leihen.

Jm übrigen ist es niht meine Sache, zu Fragen dex aus- ivärtigen Politik Stellung zu nehmen. Da bitte ih Herrn Abge- „ordneten Ledebour das, was ih neulih bezüglih der Politik des Herrn Reichskanzlers gesagt habe, noch einmal durchzulesen. Jch glaube, ih habe wirkli keine andere Erklärung abgeben können; denn ich muß, wenn ih zu politishen Fragen Stellung nehme, selbsiverständlich streng im verfassungsmäßigen Rahmen bleibem. Sonst würde Herr Ledebour sagen: Herr Geßler treibt Sonder- politik, und die Politik macht er nicht selbst, sondern sie wird ihnz von seinen militärishen Ratgebern eingegeben. (Abg. Ledeboux: Es richtet sich dagegen, daß der Herr Reichskanzler hier nicht auf tritt und selber diese Politik vertritt!) Das hat éer ja getam. (Abg. Ledebour: Nein!) Fch stelle fest, daß der Herr Reichskanzler das getan hat. Sie sagten aber, Sie könnten diesen Standpunkt nit billigen. Dex Herr Reichskanzler hat hier festgestellt, was für eine Politik er treibt. Jch weiß, daß ex an dieser Politik untex allen Umständen festzuhalten entschlossen ist. Jch bin der Ueberzeugung, daß ein verantwortliher Staatsmann, wenn er eine von den Hause mit erdrückender Mehrheit gebilligte Politik ivegen Aenderung der Verhältnisse ändern möchte, dies auf verfassungs mäßigem Wege erklärt, Eine andere Regelung der Dinge kar ih mir niht denken. Jm übrigen, Herr Abgeordneter Ledebour, beuge ih mich vor Jhrer längeren parlamentarischen Erfahrung. Zu streiten hat ja auch wenig Sinn.

Herr Abgeordneter Künstler hat dann meine lehten Auss führungen für unbefriedigend angesehen. Gewiß, ih hätte mehn jagen können. Fch bin aber der Auffassung, daß in diesen kritischen Zeiten ein verantwortiliher Minister möglichst wenig sagen soll. (Lebhafte Zustimmung rechts und in der Mitte.) Und zwar des halb, weil [leider Gottes das, was hier gesprochen wird, vielfa niht wahrheitsgemäß, sondern mit den gröbsten Entsrellungen ins Ausland kommt. (Sehr richtig!) Jch erinnere mich eines Wortes von Lloyd George, der sagt, seine größten Feinde scien feiue ge=- haltenen Reden gewesen, während ihm aus den ungchaltenen nie- mals irgendwelche Schwierigkeiten erwachsen seien. (Heiterkeit.) Jh glaube, man kann hierin von diesem Staat3mann lernen.

Aber ih habe im übrigen gar keinen Anlaß, den an uri gestellten Fragen irgendwie auszuweichen. F habe zunächst nichl erklärt, daß keinerlei Beziehungen zwischen dec Reihswehr und den Selbstshußformationen beständen. -Jch habe das Gegenteil exklärt. Fa, ich habe erklärt, daß ich die politishe Lage in. Deutsch=« land für außerordentlich ernst ansehe, daß ih nach dieser Richtung hin mit dem Abgeordneten Schöpflin durchaus einig sei, und daß - deshalb die verantwortlichen Staatsmänner alle Veranlassung hätten, die Augen aufzumachen, damit sie nicht eines s{chönen Tages vor den peiunlihsten Ueberrashungen stünden. (Zuruf bei den Sozial demokraten: Das gilt besonders für den Herrn Reichswehrminister!) Schr richtig! Aus dem Grunde, weil ih geglaubt habe, die Augen aufmachen zu müssen, habe. ih mi seit Monaten mit den Kollegen Severing zusammengetan und habe mih mit ihm dahin verständigt, daß wir diesen Bestrebungen in engster, gemeinsamer Arbeit engegentreten wollen. (Hört, hört! bei den Deutschen Demoa kraten.) Denn wie liegen die Dinge? Jch selbst bin ja nur auf das angewiesen, was ih auf dem Diensiwege von meinen Leute erfahre. (Zurufe links.) Natürlich, ih habe keinen anderen Weg, Das ist doch die Regelung, die Sie selbst wünschen. Jch habe keine Gerichtsbarkeit mehr. Sie haben verlangt, daß ich alle Nach« vihtenstellen, alles abbaue. Das habe ih getan. (Zuruf von den Kommunisten: Gucken Sie die Nachrihhtenabteilungen an!) Ja, das ist etwas anderes, das sind die Brieftauben, Herr Höllein. (Lachew auf der äußersten Linken.) Jch lade Sie einmal ein, diese Briefa taubenstellen mitanzusehen. Dann kriegen Sie ein ganz anderes Bild davon. Da werden keine Putsche vorbereitet. (Erneute ZUs rufe von der äußersten Linken.) Fcch habe mich zu diesem Zweck mit Herrn Severing zusammengetan und habe dafür Sorge ge=* tragen das ist der Zweck dieser Abmachung —, daß wir in engster Verbindung bleiben, und daß alle die beunruhigenden Nachs richten sofort untersuht werden, und zwar möglichst unter Auss schaltung des Junstanzenguges, und daß vaschestens durgegriffen werden fann, weil ih die gegenwärtige Lage in der Tat für höchsú gefährlich ansehe bei dem allgemeinen Fieberzustand, in den Deutsch- land geraten ist. Aber ih muß mich doch sehr wundern, meiue Damen und Herren, wenn gerade die Herren auf der Linken muæ glauben, derartige Bewegungen ausschließlich mit dem Polizeisto bekämpfen zu können. (Sehr richtig! rets.) Sie selbst haben das früher doc, glaube ih, immer auf das entschicdenste bestritten, Sie haben selbst während des Sozialistengeseßes Jhre Erfahrungen gemacht, wie ohumächtig die Polizei geistigen Bewegungen gegena über ist; und darauf kommt es an, daß wir diese Bewegungen verfolgen. (Zuruf links: Das sind keine geistigen Bewegungen

(Heitere ZuU=-