Liidenscheid. [142169] In das Genossens{aftsregister ist bei der Genossenschaft „Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft Halver ein- etragene Genossenschaft mit be- chränkter Haftpflicht zu Halver“ worden: Durch vom 16. De- auf
olgendes eingetragen Pewevaldersammlungöbesckluß ember 1922 ist die Hastsumme 000 .4 erböbt. : Lüdenscheid, den 16. März 1923. Das Amtsgericht.
Lüchow. [142170]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 14. März 1923 bei der Vieh- verwertungêëgenossenschaft Clenze e. G. m. b. S. in Clenze folgendes eingetragen worden :
Der Oekonom Heinrich Schulz in Clenze ist ans dem Vorstand ausgeschieden und an feiner Stelle der Nittergutépäcter Adoif Gravenhorst in Cerwien getreten. Amtsgericht Lüchow, den 14, März 1923.
Liichow. [142171]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 16. März 1923 bei der Vich- verwertung8genvssenschaft e. G. m. b. H. in Bergen a. d. D. folgendes eingetragen worden :
Nab dem Beshluß der General- bersammlung vom 22. März 1922 ist der S 2 des Statuts wie folgt geändert : Der Nerkauf des Viehes der Genossen erfolgt kommisfion8weise, wobei die Genossen- \haît als Makler fungiert und die Ver- rechnung des Viehes vornimmt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1923.
Lüchew. [142172]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 15. März 1923 bei der Genossenschaft Spar- und Darlehnsfasse, e. G. m. u. H. in Gartow folgendes eingetragen Worden :
Der Kautmann August Schulze in Gartow ist verstorben und an seiner Stelle der Kaufmann Ferdinand Platte in Gartow in den Vorstand gewählt.
Der Rendant Wilhelm Behrens in Gartow und der Vollhufner Heinrich Beußel in Cayern sind aus dem Vorstand ausgeichieden und an threr Stelle der
Mendant Hermann Gerber in Gartow | Ÿ
und der Uhrmacher Karl Horsimann in Gartow in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1923.
LücRkew. [142173]
In das biesige Genossenschaftsregister f am 15. März 1923 bei der Genossen- schaft Spar- und Darlehnsfkafse e. G. in. u. S. zu Schnuega folgendes einge- tragen worden:
Der Schuhmachermeister Adolf Busse in Schnega ist verstorben. An feiner Stelle ist der Hofbesißer Adolf Busch in Leisten in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1923.
Lüchow. [142174]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 15. März 1923 bei der Genossen- schaft Spar- und Darlehnskafse e. G. m. b, S. zu Lemgow folgendes einge- tragen worden:
Durch Be\chluß der Generalversamm- Tung vom 17. Juni 1922 ist §10 Punft 6 des Statuts dahin geändert, daß die Haft-
umme für jeden Geschäftsanteil von 1000 Marf auf 5000 .4 erböbt ift. Amtégericht Lüchow, den 15. März 1923. Magdeburg. {142175) In das Genossenschaftsregister ift beute eingetragen bei :
¡. Ländliche Spar- und Darlehns- Xafse Diesdorf (Kreis Wanzleben), eingetragene Genossenschaft mit be- schräntter Haftpflicht in Diesdorf, Kr. Wanzleben: Durch Beschluß der Generalver!ammlung vom 27. Februar 1923 ist die Haftiumme auf 20 000 .4 erhöht.
2. Ländliche Spar- und Darlehns- kasse Ebendorf, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht in Ebendorf: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. März 1923 ist die Haftsumme auf 50 000 (4 erhöht.
Magdeburg, den 17. März 1923.
Das Amtsgericht A. Abteilung 8.
— mm C
Münster, Westf. [142176]
In unser Genossenschaftsregister ist Heute unter Nr. 153 die Zuchtgenossen- schaft für den rotbunten Tiefland- \chlag, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht ¿u Bauer- van Hembergen, eingetragen. Gegen- and des Unternehmens ist die Förderung der Nindviehzuht durch Au!stellung guter VBatertiere im Bezirke der Genossenschatt. Die Haftsumme beträgt 100 .4, der Geschäftsanteil 10 4, Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Ges nosse sih beteiligen tann, beträgt 15. Vorstandsmitglieder sind die Landwirte Bernard Tidde gen. Hesselmann, Heinrich ‘Hovest-Engberding, Bernard Häder, Hein: ‘xih Chmann, Joseph Heitmann, sämtli in Hembergen. Das Statut is am 16. Februar 1922 festgestellt. Die Be- Tanntmachungen erfolgen in der „Landwirt- fchastlihen Zeitung für Westfalen und Lippe“ und beim Eingehen dieses Blattes im Deutschen Reichsanzeiger. Das Ge- häftéjahr beginnt am 1. Januar und endigt am 31. Dezember. Die Willens- erflärungen und Zeichnung des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder. Die Einficht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Äedem gestattet.
Münster i. W., den 3. März 1923. Das Amtsgericht.
Nassau, Lahn. 142177]
In unterem Genossenschaftsregister ist bei der Genossenshaft „Oberuhofer An- & Verkaufsgenossenschaft, ein- getragene Genossenschaft mit be- jchränkter Haftpflicht zu Obernhof““ (Negister Nr. 15) folgendes eingetragen worden:
Spalte 5: „Landwirt Franz Strefler ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An seiner Stelle wurde Eisenbahnbeamter Heinrih Schmay von Obernhof gewählt, *
Nassau, den l5. März 1923,
Amtsgericht.
Neuwarp. [142178] Beim Konsumverein Eintracht e. G. m. b. H. für Neuwarp und Umgegend ist heute eingetragen, daß Nichard Witt aus dem Vorstand aus- geschieden und an seine Stelle Hermann Wesenidck getreten ist. Amtsgericht Neuwarp, 13. März 1923.
Ostercode, E2arz. [142179] Im Genossenscha1tsregister ist bei dem Konsumverein zu Förste a/H., e. G. m. b. §H.,, am 14. 3. 1923 eingetragen : Durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. Februar 1923 sind die 88 44 Abs. 1 und 46 der Statuten abgeändert. Die Haftsumme beträgt 5500 M. Amtsgericht Osterode a. H.
Osterode, Harz. [142180]
Im Genossen!chaftsregister ist bei der Molkerei Calefeid, e. G. m. u. H. in Calefeld, am 16. 3. 1923 eingetragen: An Stelle des ausgeschiedenen August Cickemeyer ist der Landwirt Hermann Hartmann in Calefeld in den Vorstand gewählt.
Amtsgericht Osterode a, H,
Osterode, Ostpr. [142181] In unser Genossenschaftsregister ift unter Nr. 1 bei der landwirtschaft- lichen Kreisgenossenschaft e. G. m. b. S., Osterode, Ostpr., am 6. Fe- bruar 1923 eingetragen, daß an Stelle der ausgeshiedenen Vorstandsmitglieder, des Nittergutsbesißers Nose aus Adl. Lichteinen und des Oberamtmanns Franz Müller aus Mörlen, der Nittergutsbesiter v. Negenborn, Klonau, und der Ritter- gutsbesißer Kaup, Gr. Shmückwalde, zu Borstandsmitgliedern bestellt sind. Amtsgericht Osterode, Ostpr.
Osterode, C@stpr. [142182] In un}er Genossenschaftsregister ist bei Nr. 18 Wirtschaftsverband Osterode Ostpr. e. G. m. b. H. am 31. Januar 1923 eingetragen, daß an Stelle von Paschke und Laskowski der Eisenbahn- sekretär Emil Schulz und der Eisenbahn- aisistent August Bajohr zu Vorstands- mitgliedern bestellt find. Das Statut ist durch a 100 E E vom 29. Januar 1923 in § 45 (GesMätts- anteil) und § 47 (Haftsumme) abgeändert. Die Haftsumme beträgt 1000 4. Amtségeriht Osterode, Ostpr.
Parchim. [142183] In unfer Genossenschaftsregister ist beute zur Molkerei- und Mühlengenofsen- schaft e. G. m. u. H. in Paarsch ein- getragen, daß der Häusler Hermann Siefert in Paarsch aus dem Vorstand ausgeschieden und der Hoftbesitzer Otto Quade in Paarsh in den Vorstand ein- getreten ift.
Parchim, den 14. März 1923.
Medtlenburgishes Amtsgericht.
Parchim, [142184] In unser Genossenschaftsregister ist beute zum Konsumverein für Varchim und Umgegend, e. G. m. b. H. in Parchim, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom l, Februar 1923 sind § 10 Abs. 1 und Î 42 Abs. 1 des Statuts geändert, wie L zu L der O er- 1Mtlich. ie umme ift auf zebn- tausend Mark erhöht. I Parchim, 15. März 1923.
Mel. Am tsgericht.
Rothenburg, O. L. [142185 In unfer Genossenschaftsregister if heute unter Nr. 4 bei der Spar- und Darlehnskasse, e. G. m, u. H., Rothen- burg, O. L., cingetragen worden, 08 an Stelle des aus dem Vorstand ausgeschie- denen Ackerbürgers August Sculze, hier, der Ackerbürger Johann Tzschoppe, hier, in den Vorstand gewählt worten ist. Amtsgericht Rothenburg, O, £., den 14. März 1923.
Saalfeld, Saale. [142187] In unser Genössenschaftsregister ist unter Nr. 23 bei dem Unterwellen- boruner Spar- und Darlehnskafsen- Verein, eingetr. Genosseuschaft mit unbeschr. Haftpflicht in Unterwellen- born, eingetragen worden: An Stelle der aus dem Vorstande ausgeschiedenen Mit- alieder Arno Hofmann und Hermann Leuthäuser sind Wiegemeister Otto Müller und Hüttenarbeiter Woldemar Schott in Unterwellenborn, ersterer als Vereinsvor- steher, gewählt.
Saalfeld (Saale), den 19. März 1923. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 4.
Schönberg, Mecklb, [142188] In unser Genossen|\chaftsregister ist heute bei der Sülsdorfer Molkerei - Ge- nossenschaft, e, G. m. u. H. in Süls- dorf, folgendes eingetragen worden:
Fur das statutenmäßig ausgeschiedene Borstandsmitglied t Karl Dunfkel- god in Sülsdorf ist in der Generalver- sammlung vom 26. Januar 1923 der Hauswirt Hans Sterley in Zarnewenz neu in den Vorstand gewählt worden.
Schönberg i. Meckib., den 16. März
Stnttgart-Stadt. [142189] Genofsenschaftsregistereinträge vom 17. März 1923.
Spar- und Koksverein Ostheim und Umgebung, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht, hier: Durch Bejchluß der Ge- neraiversammlung vom 31. 1. 1923 sind die Statuten neu gefaßt worden. Neuer xirmawortlaut: Spar- und Breénn- stoffverein Ostheim und Umgebung eingetragene Genossenschaft mit be- \chräukter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens: Gemeinschaftliher Einkauf von Brennmaterialien aller Art und Ab- gabe an die Mitglieder zu möglichst billigen Tagespreisen. Haftsumme 3000 4.
Verficherungsgenofsenschaft zu Stuttgart, eingetragene Senofsen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, hier: Durch Generalversammlungsbes{chluß vom 10. Februar 1923 find die S8 6, 31, 43 und 44 des Statuts geändert. Feder Genosse kann jeßt bis zu 15000 Ge- \chäftsanteile erwerben
Bekleidungs - Genossenschaft selb: ständiger Schneider und Schneide- rinnen, Stuttgart, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht, hier: Durch Generalversamm- lungébes{luß vom 25. 1. 1923 find die SS 25, 26 und 28 des Statuts geändert. Jedes Mitglied kann nur noch einen Ge- \chäftäanteil erwerben. Haftsumme 5000 4.
Früchtevexwertung Stuttgart, ge- meinnüßige Genossenschaft, einge- tragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht, hier: Durch Ge- neralverfammlungsbes{luß vom 9. und 23. 2. 1923 hat sich die Genossenschaft auf- gelöst. Liquidatoren find die seitherigen Vorstandsmitglieder Shmid und Meuret.
Amtsgericht Stuttgart Stadt. Tessin, MeckIh. [142190]
In unser Genossenschaftsregister ist beute unter Nr. 13 als neue Genossenschaft Elektrizitäts- undMaschinengenossen- schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit ihrem Siy in Praungendorf eingetragen. Die Satzung vom 26. Februar 1923 liegt zu [2] der Aften.
Gegenstand des Unternehmens ist Ver- sorgung der Genossen mit elektrishem Licht und elektrischer Kraft und Haltung von landwirtschaftlichen Maschinen für die Genossen. Die Haft)umme beträgt 1000.4 für jeden Ge)\chäfts8anteil. Die Höchst- zulässige Zahl der Geschäftsanteile eines Genossen beträgt 50. Der Vorstand gibt Willenserklärungen ab und zeichnet rechts- verbindlich für die Genossenschaft dur mindestens zwei Mitglieder. Die von der Genossen!chaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeihnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie erfolgen im Weklenburgischen Genossenschaftsblatt. Beim Eingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten General- versammlung, in welcher ein anderes Ver- öffentlihungsblatt zu bestimmen ist, der Deutsche Reichsanzeiger.
Mitglieder des Vorstands sind: die Hofbesißer Heinrich Suhrbier, Albert Krümmel und Heinri Nadeloff, sämtli in Prangendorkf.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Iuli bis 30. Juni.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Tessin i, M., den 12. März 1923.
Amtsgericht.
Trebnitz, Schles. [142191] In unser GenoFen|chaftsregister ist heute bei Nr. 83 Bullenhaltungs-Genossenschaft Groß Uieschüß Kreis Trebniy e. G. m. b. H. eingetragen, daß die Bekannt- machungen fünftig în der Schles. land- wirtschaftl. Genosienschaftszeitung erfolgen. Amtsgericht Trebuitz, 17. 3, 23,
Tübingen. [142192]
Genossenschaftsregistereintrag v. 5. 3. 23 bei dem Konsumverein Tübingen und Umgegend, eingetr. Genofsensch. m. E Haftpflicht in Tübingen: Durch Beschluß der Genera1versammlung vom 17. 12, 22 wurde die Hastsumme auf 9000 M festgeseyt und an Stelle des aus- aeshiedenen Vorstandsmitglieds Karl Scharr Obersekretär Otto Grießer ‘in Tübingen gewählt. Durch Aufsichtsrais- beshluß v. 30. 12. 22 ist für das zurüdck- getretene Vorstandsmitglied Karl Rieth- maier das Aufsichtsratsmitglied Gustav Prößdorf hier bis zur nächsten General- versammlung zum s1eUv. Vorstandsmitglied bestellt worden.
Amtsgeriht Tübingen.
Uelzen, Y2z. Wann. [142193]
In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Spar- und Darlehnskasse, eingetr. Gen. m. unbeschr. Haft- pflicht, Suhlendorf, eingetragen: § 20 des Statuts Abs. 1 ist gestriGen und lautet nunmehr: Die Berufung der Ge- neralversammlung erfolgt dur je eine Bekanntmachung in der AUgemeinen Zeitung der Lüneburger Heite und der Uelzen-Ifenhagener Zeitung.
Amtsgericht Uelzen, 13. 3. 23.
Verden, Aller. [142194] In das Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 16 bei der Landwirtschaftlichen VBezugs- und Absatgenossenschaft Verden, eingetr. Genoffenschaft mit beschränkter Haftpfliht in Verden, folgendes eingetragen worden: Das Statut ist in der Generalversammlung vom 3. März 1923 geändert. Die Haftfumme für jeden erworbenen Geschäftsanteil ist von 20 000 .4 auf 100 000 .4 erhöht.
19232 Das Amtsgericht. Abt. IT. Î
Amtsgericht Verden, 19. März 1923.
WaldbröL [1421 In das Genossenschaftsregister des A
der
haufen, folgendes eingetragen : a) Durch
13 und 37 geändert.
b) Der Kaufmann Heinrich Dörr aus
Fen und der Landwirt Karl Warden- a stand gewählt. Waldbröl, den 17. März 1923. Amtsgericht.
Wiesbaden. (142
In unser Genossenschaftsregister Nr. 53 wurde heute bei der Genossen|chaft „Be- amten- und Bürger-Konsumverein für Biebrich und Umgegend, einge- tragene Genoffenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht“‘ mit demSit in Biebrich eingetragen, daß dur Beschluß der Ge- neralverfammlung vom 16. Dezember 1922 das Statut geändert ist. Dte Haftsumme ist auf 2000 4 erhöht.
Wiesbaden, den 10. März 1923.
Das Amtsgericht. Abteilung 1. _
Wiesbaden. {142197] In unfer Genossenschaftêregister Nr. 100 wurde heute bei der Genossens eeDerdbuchgenossenschaft Einge- tragene Genossenschaft mit be- {räukter Haftpflicht“ mit dem Sih in Erbenhein eingetragen, daß dur die Generalversammlung vom 3. Januar 1923 das Statut geändert ist. Die Haft- fumme ist auf 10 000 .4 erbößt. Wiesbaden, den 10. März 1923. Das Amtsgericht. Abteilung 1.
Winsen, Luhe. [142198] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 33 — Wasserversorguugs- genossenschaft Südende, e. G. m. u. H. in Hanstedt — eingetragen worden: Heinrich Lüllau ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle ist Nichard Jlernhagen in Hanstedt gewählt. Amtsgericht Winfen a. L,, 2. 2. 23,
Winsen, Luñne. [142199]
In unser Genossenschaftsregister ift zu Nr. 78, Kartoffelsaatbauverein für die Winfener Geest, e. G. m. b, §, in Garlftorf, eingetragen : i:
Am 283. 1. 23 : Der Hofbesiter Rudolf Putensen in Garlstorf ist aus dem Vor- stande ausgeschieden und wiedergewählt.
Am 9. 2. 23: Der § 10 Ziffer 5 der Sagzung ist durch Erhöhung der Hasft- fumme auf je 50 000 4 für jeden weiteren Anteil geändert. § 26 ist durch Erhöhung des Geschäftsanteils auf 5000 #4 geändert.
Amtsgericht Winsen a. L.
Winsen, Luhe. [142200]
In unfer Genossenschaftsregister ist beute unter Nr. 96 die Landwirtschaftliche Bezugs- u. Absatzgenofsenschaft e. G, m. u. H. in Töunhausen eingetragen. Die Satzung ist vom 15. September 1922. Gegenstand des Unternehmens: Gemein- schaftlicher Bezug landwirtschastlicher Be- darfsfloffe und gemeinschaftlicher Absatz landwirtschaftliher Erzeugnisse. Bekannt- machungen erfolgen unter der Firnia in den Winfener Nachrichten und der Winsener Zeitung, gezeihnet von 2 Vorstandsmit- gliedern, die des Aufsichtsrats unter dessen Benennung von dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter. Vorstandsmitglieder : Bauunternehmer Martin Eggers in Laß- rönne, Kotsaß Otto Reimers in Tönn- hausen, Schiffbauer Dietrih Peper in Tönnhausen. Die Willenserklärungen ge- schehen durch mindestens 2 Mitglieder, deren Namensunterschriften der Firma als Zeichnung beizufügen sind. Die Ein- sicht in die Liste der Genossen ist gestattet. Amtsgerißi Winsen a. L., 10. 11, 22,
Winzig. ; [142201]
Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 56, Elektrizitätsgenofsenschaft Gimmel u. Umgegend, e. G, m, b. H., eingetragen worden :
1. Paul Gramsch ist aus dem Vorstande ausgeschieden und_ an seine Stelle der Nittergutsbesißer Otto Graupe in Lend- {chütz ren,
2. Gemäß Generalversammlungsbes{luß vom 26. 2, 1923 ist: a) die Haftsumme auf 10 000 4, b) die Zahl der Geschäfts anteile, auf die ein Genosse si beteiligen kann, auf 150 erhöht.
Amtsgeriht Winzig, den 15. März 1923.
[142202] Wolmirstedt, Bz. Magdeb,
In das Genossenschaftsregister ist Heute bei der . Ländlichen Spar- und Dar- lehnsfafse Meseberg, eingetragene Genossenschaft mit beschräukter Haft- pflicht in Meseberg eingetragen :
Durch Beschluß der Generalversamms lung vom 12. März 1923 ist die Hast- fumme auf 50 000 .4 erhöht.
Wolmirstedt, den 19. März 1923.
Das Amtsgericht.
Zehdeniek, [142203]
In unser Genossenschaftsregister ist beute zu Nr. 32, Gemeinuüßige Waren- versorgung der Beamten von Zeh- denick und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht, Zehdenick, eingetragen worden: Die Haftsumme ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 11. Februar 1923 auf 50 000 .4 vro Geschäftsanteil fest- e Amtsgericht Zehdenieæ, den 14. 3.
Ziesar. [142204] In unser Genossenschaftsregister Nr. 2, betreffend die „Ländliche Spar- unv
95] míts- gerihts wurde beute unter Nr. 84 bei Elektrizitätä@genossenschaft Fm: hausen, eingetzagene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Fm-
Beschluß der Generùlver-
fammlung vom 26. 11. 1922, 10. 12. 1922 und vom 7. 1. 1923 sind die S8 3, 11,
aus Niederhaufen sind in den Vors
Darlehnskasse Ziesar ein Genossenschaft mit beschräntter ete pflicht“, Ziesar, ist heute eingetr worden, daß durch Beschluß der Ge ‘e veriammlung vom 17. Februar 1993 Wb Höhe der Haftsumme (8 14 Ziffer 6 die Statuts) und die Höhe dez Geschäte anteils (8 37 Abs. 1 des Stati ändert find. Der Geschäftsantei[ beträgt 9000 A4 und die Haftsumme 50 000 Ziesar, den 13 März 1923. Das Armtsgerift.
[144 as Vermögen der offen HandelsFesellshaft Ewald Wehlish & Co. in Egsdorf bei Lufau ist hey Mittags 12 Übr, das Konkursverfar® eröffnet worden. Konkursverwalter it Rechtsanwalt Justizrat Dr. Kessel iy Luckdau. Erste Gläûbigerversammlun ay 11. April 1923, Vormittags 10 Uhr, Prüfungstermin am L, Juni 1923 ittags -10 Uhr. Öffener Arres e und Anmeldefrist bj
, den 20. März 1923 A Das Amtsgericht.
L L)
Das Amtsgeriht Nürnberg hat über dad Vermögen der Firma Vareiju Schoko, laden-Fabrik G. m. b. H. in Nürn berg, Feuerweg 2, am 20. März 199 Nachmittags 5 Uhr, den Konkurs ey öffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Karl Kublan in Nürnberg, Johannisstraße 24 Offener Arrest erlassen mit Anzeigefri| bis 14. April 1923. Frist zur Anmeldun der Konkursforderungen bis 5. Mai 1992 Zur Beschlußfassung über die Wahl eine anderen Verwalters fowie über die Bu stellung eines Gläubigeraus\{usses u über die in den S8 132, 134, 137 hej Konkursordnnng bezeihneten Angelegew heiten Termin am 19. April 19283, Vor mittags 94 Uhr, allgemeiner Prüfungs termin am 17. Mai 1923, Vor mittags 95 Uhr, jedesmal im Zimmet Nr. 107 des Justizgebäudes an der Fürt Straße. Z Die Gerichtsschreiberei des Amts
Osnabrück. [144 l Ueber das Vermöge, des Tischlers Frit Meyering in“ Ostabrück, Sa straße 3 a, ist am 20. März 1923, Nad, 5 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter Auktionator Heinrich Beckter in Osnabrüd, Anmeldefrist bis 2, Mai 1923. Erst Gläubigerversammlung 12. April 1923; Vorm. 9 UHr. AUgemeiner Prüfungs termin 12. Mai 1923, Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 2. Mai 1923, Amtsgericht Osnabrüct.
Rheydt, Bz. DiiseSWdorf. [14290 Das KonkursverfahrenFüber das Vev inögen des Otto Gr aus Rheydt wird nach erfolgter AbhFMtung des Schluß! termins hierdurch auf Nheydt, den 17. Amt Doeren
12) Tarif- und Fahr planbekanntmacchungen der Eisenbahnen.
[142951] : Ruppiner Eisenbahn. Infolge Ueberganges der Paulinenaub Neuruppiner Eisenbahn auf die Ruppintt Eisenbahn wird vom 1. April 1923 dl der Bahnhof Neuruppin PNE der jehige aulinenaue-Neuruppiner Eisenbahn a ütertarifstation aufgehoben und der W famtgüterverkehr auf dem Bahnhof Ne ruppin KWE der Nuppiner isenbabn der vom gleichen Tage ab die Bezeichnui „Neuruppin“ erbâlt, verwiesen. Hierdus treten im Verkehr mit unseren Stationtl einshließlih derjenigen der Strel d ruppin—Paulinenane teilweise En fernungserhöhungen bis zu 2 km ein. 4 Die Aenderungen sind aufsichtsbehör genehmigt. i: 1 Neuruppin, den 21. Mär; 192d. Die Direktion, °
{142952] tet Tfv, 9, Deutfcher Eisenbahng! tarif, Teil Tx. d Die in Nr. 38 vom 14. Februar d. « bekanntgegebenen Aenderungen wege i Verkehrs mit Neuruppin und L : des“ Bahnhofs Neuruppin PR2 sis Tarifstation für den Güterverfe! l von der Aufsichtsbehörde genehmigt Neuruppin, den 21. März A ab Direktion der Ruppiner Eisen
[142953] E Ost-Mitteldeutsch-Sächsischer Güterverkehr. lin Snfolge der Verschmelzung der Pa M aue - Neuruppiner Eisenbahn M! Nuppiner Eisenbahn wird am a 1923 der Bahnhof Neuruppin aufg Tarifstation für den Güterverkehr Heri hoben. Gleichzeitig erhält die * Cha A KW eichnung „Neuruppin“. Hieb \ i Verkehr E den Stationen 0 Nuppiner Eisenbahn teilweise Entlel erhöhungen bis zu 2 km cin. v ft i A e D aufsihtsbehördlih genehmigl. 5: Neuruppin, den 21. Värz 1929,
Direktion der Ruppiner Eisenbab
[142949]
Deutscher
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JFuhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Neich.
Ernennungen I
Exequaturerteilungen.
Verordnung über Aenderungen der Regelung des Kraftfahr- zeugverktehrs. -
Bekanntmachung -der Neufassung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910.
Erste Beilage.
Bekanntmachung über Kraftfahrzeugverkehr. i
Verordnung zur weiteren Erhöhung der patentamtlichen Ge- ihren. i
Be anntmachung, betreffend Zulassung von Systemen von Elek- rizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüf-
Ct, / Beicimntmachung, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 100 000 Mark.
9. Nachtrag zur Bekanntmachung vom 17. Januar 1923, be- treffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 5000 Mark. Bekanntmachung über Verkaufspreise für Monopoltrinktbrannt-
wein. s Betanntmachung, betreffend die Vorausseßungen für waggon- weise Bezüge von Brennstoffen. : : Velanntmachung, betreffend die Ausgabe von Zinsscheinen zu den Schuldverschreibungen der auf: das Reich übergegangenen vormals bayerischen Staatsschuld. : : Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Vereinsbank Nürnberg. Handelsverbot. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. . Verordnung über die Stüßung von Genossenschaften des öffent- lichen Nechts im beseßten Gebiet. A Bekanntmachung, . betreffend Auflösung der Deutschvölkischen Freiheitspartei. : j Erlaß, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen Angelegenheiten. Ve!anntmachung, betreffend Ziehung der 4. Klasse der 21. Preußisch-Süddeutschen (247. Preußischen) Klassenlotterie. Aufhebung eines Handelsverbots.. — Handelsverbote. Velanntmachung der nach Vorschrift des Geseßes vom 10, April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffent- lichten Erlasse usw.
T T R E S I M E S E R E A A E R C N Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Legationsrat Lauß ist zum Konsul in Kronstadt (Rumänien) ernannt worden.
Der Zollamtmann Junkel in Dortmund ist unter Ge- währung jag geseßlichen Ruhegehalts in den Ruhestand verseßt Worden.
Dem Königlich bulgarischen Generalkonsul in Düsseldorf, Dr. Reinhold Becker, und dem Königlich bulgarischen Houorargeneralkonsul in Hamburg Willi Stoewe ist namens des Neichs das Exequatur erteilt worden.
BELoLon Ung über Aenderungen der Regelung des Kraft- fahrzeugverkehrs.
Vom 15. März 1923.
(Veröffentlicht in der am 23. März ausgegebenen Nr. 21 des Reichsgeseßbl. S. 169.)
Die Reichsregierung verordnet nach- Zustimmung des
mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 (Reichsgeseßbl. S. 437) in Verbindung mit Artikel 179 Abs. 2 der Reda des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (Reichs8geseßbl. S. 1383) was folgt:
Arte! 1.
Die Verordnung über den Verkehr mit elo tenen vom 3. Februar 1910 (Reichsgeseßbl. S. 389) in der Fassung der Bekannt- machungen und Verordnungen vom 21. April 1910 (Reichsgeseßbl. S. 640) 1. März 1911 (Reichsgeseubl. S. 62), 21. Juni 1913 Eee, S, 326), 25. April 1914 (Reichbgeseßbl. S. 112), . Oktober 1920 (Retichs8gesebbl. S. 1739), 1. Februar 1921 (Reich8geseßbl. S. 150, Nr. 7975) und 19. Oktober 1922 (Zentral- blatt für das Deutsche Reich S. 1003) wird in folgenden Punkten i 1 erhält folgende Fass s erhält folgende Fassung: G : “lis Bratabraen e (Kraftwagen oder Krafträder) im Sinne dieser Vorschriften gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an „Bahngleise ge- bunden zu sein. Als Krafträder (Kraftzweiräder oder Krast- dreiräder) gelten Kraftfahrzeuge, die auf niht mehr als drei Rädern laufen, wenn ihr Eigengewicht in betriebsfertigem Zustand 200 Kilogramm nicht übersteigt; Anhänger, Bei- oder Vorsteckwagen bleiben bei Feststellung der Fahrzeugart außer Betracht. Als Krafträder gelten außerdem Kraftsahr- zeuge mit zwei Laufrädern und zwei seitlichen Stüßrädern ohne Anhänger, Bei- oder Vorsteckwagen, wenn ihr Eigen- ewicht in betriebsfertigem gun 300 Kilogramm nicht übersteigt. Al3 Kraftomnibusse gelten Personenkrastwagen mit mehr als acht Sibpläßen (einschließlih Führersiß). 2 Jm 8§ 2 Abs. 1- werden die Worte „den „Landes8zentral- behörden“ erseßt durh „der obersten Landesbehörde“, 3. 8 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: L : : Die nachstehenden Vorschristen gelten nicht für Kleinkraft-
räder, Raupenkraftfahrzeuge, Dampfstraßenlokomotiven, Straßenwalzen, ferner solche Kraftfahrzeuge, deren betrieb83=- fertiges Gewicht in beladenem oder unbeladenem Zustand neun Tonnen übersteigt, sowie selbstfahrende Arbeits- und Werkzeugmaschinen zu landwirtschaftlihen oder gewerblichen Zwecken (z. B. Dampf-, Motorpflüge, Motorsägen). Klein- krafträder sind Krafträder, deren nah der Steuerformel be- rehnete Nußleistung bei einem Außendurhmesser der Rad- reisen von mehr als 40 Zentimeter 4 E bei fleinerem-Außendurchmesser 1 Pferdestärke nicht übersteigt.
. § 4 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
4. mit einer am Fahrzeug befestigten Huppe zum Abgeben von Warnungszeichen; falls die Huppe mehrtonig ist, müssen die verschiedenen Töne gleichzeitig in einem harmoni- hen Akkord anklingen; Huppen sind als vorschriftsmäßig zu betrachten, wenn ein klarer, von Nebengeräuschen freier Ton oder Akkord durch Schwingungen vou Metallzungen, Platten (Membranen) oder anderen Teilen erzeugt wird. An. jedem Fahrzeug muß mindestens eine Huppe vorhanden sein, mit der auch bei stillstehendem Motor Warnungszeichen ab- C A le ine L ns
5. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 4 Í ? ritt Véfliber gelten nicht die Vorschriften über Feststell- barkeit der Bremse (Nr. 2) und Vorrichtungen zur Verhinde- rung der unbeabsichtigten Rückwärtsbewegung (Nr. 3) und der Jubetriebsezung durch Unbefugte (Nr. 6); es genügt eine hellbrennende Laterne mit farblosem Glase (Nr. 5), ausgenommen, wenn ein Kraftrad einen Beiwagen auf der linken Seite mitführt; eine auf das Wagenrad des Bei- wagens einwixrkende Bremse (Nr. 2) ist nicht erforderlich.
6. Im § 4 Abs. 5 und §5 S e Aeu Le
_„steuevpflichtigen Fahrzeugen“ erseßt durch „Krafträdern, Per 2 R R Ausnahme der Kraftomnibusse und bei Lastkraft- wagen bis 2,5 Tonnen Eigengewicht“.
7. § 4 wird durch folgenden Abs. 7 ergänzt: S Sun Abgeben e Warnungszeichen außerhalb geschlosse- ner Ortstetile bestimmte Pfeifen ‘ (§ 19 Abs. 3) gelten als vorschriftsmäßig, wenn durh sie Pfiffe gleicher Tonhöhe in der Weise erzeugt werden, daß unter Druck stehende ver- brannte Gase aus. dem Zylinder oder der Auspuffleitung durch die Pfeife entweichen. E
8, A S5 Abs. 2 fallen res Worte „eines Bundesstaats fort.
9. 8§ 5 Abs. 3 Say 5 wird unter Fortfall des Punktes wie
folgt ergänzt: h : E
E mit Bi Maßgabe, daß bei einem Eigengewichte des betriebs- fertigen Fahrzeugs bis 4 Tonnen für Kraftomnibusse, Last- kraftwagen sowie Zugmaschinen tra ber ie ein amtlicher Wiegeschein oder eine Bescheinigung über die unter behördliher Ueberwachung vorgenommene Wägung beizu- fügen ist.
10. § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: : |
Tür die Prüfungen nach Abs. 2 und 3 gelten die Vor- schriften einer „Anweisung über die Prüfung von Kraftfahr- zeugen“, die der Reichsverkehrsminister erläßt. Er hat da- von dem Reichsrat unverzüglih Kenntnis zu geben; erhebt der Reichsrat innerhalb eines Monats Widerspruch, so hat der Reichsverkehrsminister die beanstandeten Vorschristen aufzuheben. N : A :
11. Gnu s 6 U. 2 fallen die Love „ma beiliegendem
Muster 1° und „nach beiliegendem Mustor 2“ fort. Am Schlusse wird hinzugefügt: „Die Muster der Liste und der Bescheinigung hreibt der RNeichsverkehrsminister vor.
13. Jm § 8 Abs. 1 wird das Wort „Bundesstaats“ erseßt durch „Landes“. Saß 2 wird durh folgenden Wortlaut erseßt: „Die Verteilung der Kennzeichen innerhalb des Reichsgebiets er=-
108 nach einem „Plan für die Kennzeihnung der Kraftfahrzeuge“,
n der Reichsverkehrsminister nah Anhörung der beteiligten obersten Landesbehörden aufstellt“, Am Schlusse des Abs. 1 ivird Anga gt: : S Die Fläche des Kennzeichens muß zur Längsachse des Fahra zeugs senkrecht oder annähernd senkrecht stehen. Bei [piß ulaufenden Fahrzeugen kann jedoch das vordere und das Cliitove Kennzeichen durch je zwei Kennzeichen erseßt werden; diese müssen beiderseits an jedem spiß zulaufenden Ende des Fahrzeugs auf Flächen angebracht sein, die zur LängZ3achse des Fahrzeugs schräg, zur Fahrbahn senkrecht oder annähernd senkrecht stehen. 4 : 14. Im § 8 Abs. 2 fallen die Worte „(Muster 3)“ fort. 15. § 8 Abs. 3 Saß 3 erhält folgende Fassung: „Die Nummer kann unter den Buchstaben (römischen Ziffern) oder, durch einen wagerechten Strich getrennt, dahinter stehen.“; im Saße 4 werden die Worte „260 Millimeter (Muster 4)“ erseßt durch „bei zwei- zeiligen Kennzeichen 260 Millimeter, bei einzeiligen Kennzeichen 140 Millimeter, ferner bei einzeiligen Kennzeichen Stärke des Trennungsstrihs 15 Millimeter, Länge des Trennungsstrichs 30 Millimeter“. : 16. Jm § 8 Abs. 4 fallen die Worte „(Muster 5)“ fort. 17. § 8 wird durch /folgenden Abs. 5 ergänzt: Die- Muster für die Kennzeichen schreibt verkehrsminister vor. 18, § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung: i Bei Due a bei starkem Nebel sind hintere Kenn zeichen so zu beleuchten, daß sie deutlih erkennbar sind. Be- feu tungsvorrihtungen dürfen die Kennzeichen von keiner Seite verdecken; Vorrichtungen zum Abstellen der Beleuch- tung vom Siße des Führers oder vom Fnnern des Wagens aus sind nur zulässig, wenn beim Abstellen gleichzeitig sämt- liche Laternen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) verlöschen. 19. Jm § 12 wird das Wort „Muß“ erseßt durch „Jst der Dienststempel eines Kennzeichens unkenntlih geworden oder muß t fernex ist hinter „alsdann“ einzuschalten: „den Dienststempel zu erneuern oder“. A 20. § 14 Abs, 3 erhält folgende Fassung: A Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Bescheinigung (Führerschein) zu erbringen, deren Muster der Reichsverkehrsminister vorschreibt. : 21. Jm § 14 Abs. 4 fällt der Buchstabe „B“ fort. - 22, Im § 15 wird „(8 6 Abs. 2)“ erseßt durch „(S 6 Abs. 2 d 8 31 Ab. 1 und 2). : N 33. 8 17 Sei 3 wird durch folgende Bestimmung erseßt:
der ReichZ-
Das Oeffnen von Auspuffklappen innerhalb geschlossener Ortsteile ist ‘verboten. É 24. § 17 wird durch folgenden Abs. 4 ergänzt: E - Stark wirkende Scheinwerfer müssen innerhalb beleuchtieter Ortsteile, ausgenommen bei starkem Nebel, „abgeblendet werden, ferner da, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, insbesondere beim Begegnen mit anderen Fahrs zeugen. Der Reichsverkehrsminister bestimmt, i; welche Scheinwerfer als übermäßig stark wirkend und welche als stark wirkend gelten. N 25, § 18 erhält folgende Fassung: È E Die Fahrgeshwindigkeit ist so einzurichten, daß der Führer in der Lage bleibt, seinen Verpflihtungen Genüge zu leisten. Die höchstzulässige Fahrgeshwindigkeit beträgt bei Krafte fahrzeugen bis zu 5,5 Tonnen Gesamtgewicht innerhalb ge- chlossener Ortsteile 30 Kilometer in der Stunde; die höhere Zerwaltung8behörde kann Geschwindigkeiten bis zu 40 Kilo« meter zulassen. Bei Kraftfahrzeugen von mehr als 5,5 Tonnen Gesamtgewicht beträgt die höchstzulässige Fahr- geschwindigkeit 25 Kilometer, bei Mitführen von BEn A innerhalb geschlossener Ortsieile 16 Kilometer 1n der Stunde. : | Jst der Ueberblick über die Fahrbahn behindert, die Sicherheit des Fahrens durch die Beschaffenheit des Weges beeinträchtigt, oder herrscht lebhafter Verkehr, so muß fo langsam gefahren werden, daß das Fahrzeug auf kürzeste Entfernung zum Stehen gebraht werden kann. 26. § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung: L . : Da Führer hat bell dort, wo es die Sicherheit, de3 Verkehrs erfordert, durch deutlich hörbare Warnungszeichen rechtzeitig auf das Nahen des Kraftfsahrzeugs aufmerkfam zu machen. 27. I Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung: Ü Funerhalb geschlossener Oristeile dürfen nur kurze Wava nungszeihen unter ausshließlißer Verwendung der k 8 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgeschriebenen Duppe agene außer« halb geschlossener Ortsteile darf auch eine Pfeife benußt werden. i E ais Das Abgeben langgezogener Warnungszeichen, die Aehna4 lihkeit mit Feuersignalen haben, und die Anbringung und Verwendung anderer als der im Abs. 3 genannten Signals i ¿ute ist verboten. : ; os V C 20 Ab 1 Say 1 werden die Worte „es P erseßt durch „insbesondere Rücssihien auf den Vero en es erforderu“. Jm Saße 2 werden die Worte „den R S behörden zuz sie können“ erseßt durch „der obersten Landesdchorde
12, Jm § 7 werden die Worte „Vorschriften in §8 29,35“
Reichsrats auf Grund des § 6 des Geseyes über den Verkehr
erseßt durh „Vorschrift im § 29“.
zu; sie Tann“.