1923 / 72 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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E 7 Miu 1 Erste Beilage Dio Mas Lai R H L ° s I ay, 5 y ov So 4 » vi 3 e y - 4 f S - 4 - C Cbe Insassen /* Die Polizeibehörden können dur allzemeine polizeiliche Vor- lederzeit untersagt werden. Die Untersagung ist für das ganze Beit der Abfahrt und Rückkehr, der Fahrstrecke und 23 Dire der S w o j p T 9riften oder dur besondere für den einzelnen Fall getroffene | Reich wirksam. der Probefahrt einzutragen ist. N zum Deutschen MNeichSanzeiger und Breußifchen Staatsanzeiger

8 23. durch. Verfügung der zuständigen - höheren Verwaltungsbehörde gestells und Motors) und Angabe des Führers, der

eur A / p ; E 2 Da M c e colizeilihe Anordnungen, joweit der Zustand der Wege oder die G. Ausnahmen. S Vie nach Abs. 9 Und 6 zu führenden Listen sind den dUständi genart des Verkehrs insbesondere Rücksichten auf den FUßgänger- Beamten auf Verlangen vorzuzeigen. ——vlgen

en S S S : Tul 9 .. erkehr es erfordern, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen überhauvt E ; 2 80, L : Bei Fahrzeugen, die auf Grund einer Zulassun ei M î 1923 der mit Hraf as Arten auf bestimmten ect M wagen: Die höhere Berwaltungsbehörde kann für ihren Verwaltungs- | nah Abs. 2 mit einem vorläufigen Aufbau S ProbejageiLeitigung Ire T2. Berlin, Montag, den 26, März Îrücken verbieten oder beschränken. Für Wegestrecken, die dem | bezirk in jedem Falle unter Vorbehalt des Widerrufs, „r Last- | werden, darf auf dem Fabrikschild die Angabe des Eigengez, ubt m S R S / N Durchgangsverkehre dienen, steht dieje Befugnis der obersten fraftfahrzeuge auf Antrag des Eigentümers von der Vorschrift des | 4 Abs. 5) fehlen und auf der Zulassungsbescheinigung alt (x; 2 Es : | a E : vandesbehörde zu; sie kann die Befugnis auf die höheren Ver- S 3 Abj. 2 Vesreilung gewähren. Sie hat in jedem Einzelfalle gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs das betriebsfertige (F; is aus dem Hauptblatt.) Bei den Fahrprüfungen für Kraftivagen (vgl. 2b und c) muß | Anlagel 1. Für die Prüfungen nach § Abs. 2 und 3 gilt bei- valtungsbehörden übertragen. Bestimmungen über die zulässigen Geschwindigkeiten, den Ver- pr des Fahrgestells und als zulässige Belastung die zt s (Fortsezung pR E der prüfende Sachverständige auf dem Wagen Plaß nehmen*). Er liegende „Anweisung über die Prüfung von Kraftfahrs Für Vorschriften und Anordnungen nah Abs. 1, die die Fahr- | kehrsbereih und die Verkchrswege zu treffen und diese Bestim- ahigfeit des Fahrgestells angegeben werden. 0 4. ein Nachweis darüber, daß er den Fahrdienst bei einer durch | hat bei der Fahrt von Anweisungen soweit irgendmöglich abzusehen a E E eshwindigkeit beschränken, ist unbeshadet der Bestimmung im mungen in die Zulassungsbescheinigung einzutragen. L __ Die höhere „BVerwaltungsbehörde hat über die auS8gegebens die zuständige böbere. Verwaltungsbehörde zur Ausbildung | und sein Augenmerk besonders darauf zu richten, ob der Prüfling Anlage2 2. Für die im § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 2, 3 und 4, S 14 (bs. 1 Sab 2 die höhere Verwaltungsbehörde zuständig; die Höchst- E höchstzulässige eFahrgeshwindigkeit beträgt bei Verwendung Probefahrtkennzeichen eine Liste zu führen. Die Liste muß erkenp von " ührern ermächtigten Person oder Stelle (Fahrschule, | die nötige Ruhe und Geistesgegenwart, einen sicheren Blick und Abs. 3 und § 34 Abs. 1 und 2 vorgefchriebenen Listen, eschwindigkeit darf für Kraftfahrzeuge bis zu 5,5 Tonnen Gesamt- nichtelastischer Bereifung E E S ; lassen, ob das einzelne Kennzeichen für Kraftfahrzeuge jeder A Kraftsahrzeugfabrik) erlernt hat. Aus dem Nahweis muß | Verständnis für die Bedürfnisse des öffentlihen Verkehrs besißt Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen und Führers (ewicht niht auf weniger als 30 Kilometer in der Stunde festgeseßt a) bei „Fastkraftfahrzeugen mit cinem Gesamtgewichte bis zu | oder nur für Krafträder gilt. Geht ein Probesahrtkennzeichen u rt die Dauer der praktischen 2 usbildung im Fahren ersiht- | sowie ob er Entfernungen rihtig abzushäßen, die Gelände- und scheine gelten folgende beiliegende Muster: : erden. Vorschriften für den allgemeinen Fuhrwerksverkehr (8 2 9,9 LoUnmen außerhalb geschlossener Vrtsteile 10, innerhalb loren, 19 Vat die höhere Verwaltungsbehörde dem Empfanes: lich sein ata s T Verkehrsverhältnisse besonders beim Wechsel der Geschwindigkeit zu a) für die Listen nah §6 Abs. 2 das Muster L (bs. 1) bedürfen der Zustimmung der höheren Vewaltungsbehövde, geschlossener Ortsteile [2 Kilometer in der Stunde; berechtigten ein Probefahrtkenuzeichen mit einex anderen E / Die Ortspoli ibehörde hat zu prüfen, ob egen den Antrag- berüdsihtigen und zu g en, die Bremsen richtig zu handhaben b) für die Zulassungsbescheinigungen nah § 6 Abs. 2 enn sie auch für Kraftfahrzeuge bis zu 5,5 Tonnen Gesamtgewicht b) bei Lastkraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewichte von mehr | kennungsnummer auzuteilen; die bisherige Erkennungsnumy z : “Tatsachen E n (4. B. schwere Eigentumsvergehen, | und Geräush- und Geruthbelästigung nah Möglichkeit zu ver- das Muster 2, E : »lten sollen und eine Höchstgeshwindigkeit von weniger als ais 5,5 Tonnen außerhalb geschlossener wrtsteile 12, inner- | darf erst nah Ablauf von drei Fahren erneut ausgegeben werde steller Trunke oder u Ausschreitungen, insbesondere zu | meiden versteht. c) für die Kennzeichen nah § 8 Abs. 2, 3 und 4 die Kilometer in der Stunde vorschreiben. Die Bestimmungen 2D geschlossener Ortteile 8 Kilometer in der Stunde. | Ueberführungsfahrten stehen den Probefahrten im Sinne po»: D aon): bio ihn als 7A eeignet zum Führen eines Krast Wenn der Prüfling bereits im Besiße der Fahrerlaubnis für Muster 3 0186 : S eses Absaves gelten nit für Verkehrsbeschränkungen auf Brüfen e R E ReN M U Or s fe stehender Vorschriften gleih. Als Ueberführungsfahrten geste, ou 3 erscheinen lassen; nad Vornahme der Prüfung legt sie | eine bestimmte Betriebsart und Klasse von Fahrzeugen ist und die d) für die Führersheine nach § 14 Abs. 3 das nd Eisenbahnübergängen. geseut ELE, L ——— e L excchrten, die bei Eigentumswechsel oder Wechsel des Wohnorts 2 r N teilun des Er ebnisses den Antrag mit seinen Anlagen | Ausdehnung der Fahrerlaubnis auf eine andere Betriebsart oder C E e . Die höhere Verwaltungsbehörde kann auch Vorschriften oder S Vereinbarungen „E Ee benahbarten Behörde kann | Eigentümers lediglich der Verbringung des Fahrzeugs an r uer E V B [t Sbehörde vor. Diese stellt zunächst durch | Klasse wünscht, kann die mündliche und praktishe Prüfung nah e) für die Zulassungsbescheinigungen nach § „oronungen erlassen, durch die, abgeschen von dem Falle des | der Verkehrsbereich auch auf deren Bezirk ausgedehnt werden. neuen Einstellungsort dienen. Bei Verkauf eines Fahrzeugs ins Se vei der für das Deutsche Reich bestehenden Sammelstelle | dem Ermessen des Sachverständigen abgekürzt werden. Abs. 1 das Muster 8,

“hf der Verkehr mit Kraftfahrzeugen für best D E Die Vorschriften im Abs. 1 bis 4 finden auf Anhängewagen Ausland steht die Verbrinau! s Fahrzongs n G ) h I s E N Z ae : ; ür die Zulassungsbescheinigungen nah § 34 Abs. 2 iten nit Rit a E Sctle L E hinsichtlich der Befreiung von der Vorschrift im § 25 A L N 2 der E h A C een Srenzort für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen D V. Bei der Abnahme der Prüfungen ist be landeres Gewiht È) ur nebel inigungen nach | chränkt wird. s Í mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß von cinem Last- S s i : in Berlin) fest, was etwa über den Antragsteller A annt n auf die Fahrprüfungen zu legen; wenn der „Prüf ing U E Anlage 3 , Für E Verteilung der Kennzeichen innerbalb des Auf Verbote oder Beschränkungen nah Abs. 1 bis 3 ist durch kraftfahrzeuge nur ein mit nichtelastischer Bereifung versehener 9 ; F A 3 B h : i: Ergeben die Feststellungen, daß er ungeeignet O A S Unkenntnis oder Unsicherheit zeigt, ist e Pg abgubremen, a Neichsgebiets 8 Abs. 1) gilt beiliegender „Plan Zarnungstafeln hinzuweisen E Anhängewagen mitgeführt werdey darf und daß die zulässige Auf die Crasfahrzeuge der Wehrmaht, der Reichspost und Kraftfahrzeugs ist, so ist ihm die Erlaubnis zu Ver]agen. Andern- | Die Prüfung ist nur dann als bestanden anzusehen, eun der für die Kennzeihnung der Kraftfahrzeuge“. L R E, O s 8 94 A N AO Le Lea ges Boisener S van 12 M ti E a s B n e ‘Verordnung falls übersendet E E Cn N E i Ne S in allen Gegenständen genügende Sachkenntnis be- Sitaaed Für Lie Auen Le Sachverständigen J 4, meter und innerhalb geschlossener Ortsteile Kilometer in der En U e f 1e Irzeuge Warnunge, Anlagen dem amtlich anerkannten Sachver andigen (Hier 11) 5 wiesen hat. L i —— E G V, ven i Das Wettfahren und die Veranstaltung von Wettfahrten auf | Stunde beträgt. A zeichen au mit anderen als den im § 19 Abs. 3 genannten Siqual, De der Prüfung des Antragstellers über seine Befähigung N ee die zux Prüfung zugelassenen Personen und über das S 4 gelten Mee ad E „ffentlihen Wegen und Plätzen sind verboten. 8 31. : instrumenten abgeben dürfen und daß eine jederzeitige Unter« zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Der Antragsteller ist hiervon Ergebnis der Prüfung haben die amtlich anerkannten Sachverstän- Res L 8 Pri Ung von Kras[tsaÿrzeu gen Für Zuverlässigkeitsfahrten und ähnliche Veranstaltungen zu Als vorläufig zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Pläßen juchung der Fahrzeuge der Wehrmacht und der Reichspost und die Ÿ in Kenntnis zu seßen. digen ein Verzeichnis unter fortlaufender Nummer zu führen, ; E Kraftfahrzeug E s Ada rüfungszwedcken ist die Genehmigung der zuständigen Behörde er- zugelassen gelten ‘Kraftfahrzeuge während der durch den amt- | AUss{ch ießzung dieser Fahrzeuge durch die höhere Verivaltung: Für Reichs- oder Staatsbeamie, die als Führer von Kraft- Nach Abschluß der Prüfung haben die Sachverständigen unter | Anlages 59, O E Mere e, S order. Q, soweit mit ihnen Geshwindigkeitsprüfungen verbunden | H e ten Sachverständigen vorzunehmenden tecmischen | vebörde (F 28) nicht zulässig ist. s fahrzeugen verwendet werden sollen, kann der Antrag auf Er- | Rücksendung des Antrags und seiner Anlagen umgehend der höheren C e ¿nd, ist die Genehmigung der obersten Landesbehörde erforderlich, Prüfung. "Die Vorschrift im § 15 über die Mitführung der Zu- Die Kraftfahrzeuge der Reichspost brauchen außerdem nicht teilung der Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs von der Verwaltungsbehörde über das Ergebnis zu berichten; hierbei ist llandigen (3 29) gut beiltegende S die im Einzelfalle die Bedingungen festseßzt. lassungsbescheinigung findet in diesen Fällen keine Anwendung. U einer Huppe zum Abgeben von Warnungszeichen (S 4 Abs. 1 vorgeseßten Behörde bei der Ortspolizeibehörde gestellt werden. | die Nummer anzugeben, unter dex die Eintragung in das Ver- Nachdem meine Bekanntmachung über Prüfungsgebühren in N: Mitf ihren von Ans : Während der Prüfungsfahrten haben die Kraftfahrzeuge ein | N. Rergulehen zu sein. Die für die Fuhrwerke der Reichspost Der Antrag muß die erforderlichen Angaben über den Personen- | zeicnis erfolgt ist. : E tür | Nraftfahrzeugverkehr vom L. März 1923 (Reichsministerialbl. S. 215) . Meitfühvren on AUNnYangern. besonderes Kennzeichen (Probefahrtkennzeichen) zu führen, auf das | 1a Reichs= oder Landesgeseyen bestehenden Sonderrechte gelten stand des Prüflings enthalten und von den unter Nr. 2 bis 4 be- Fst die Prüfung bestanden, so ist insbesondere anzugeben, TUr ] durch Artikel VI Abs. 1 Abschnitt b der Verordnung über Aende» S 25; die Bestimmungen im § 8 mit der Maßgabe Antvendung finden, | für die Kraftfahrzeuge der Reichspost. zeichneten Anlagen begleitet sein. Von einer Feststellung, ob gegen welche Betriebsart und Klasse von Fahrzeugen der Prüfling sie rungen der Regelung des Kraftfahrzeugverkehrs vom 15. März 1923 Ein zum Verkehr auf öffentlihen Wegen oder Pläßen zuge- | daß dic Erkennungsnummer aus einer Null (0) mit einer oder 8 36. den Prüfling Tatsachen vorliegen, die ihn als ungeeignet zum | abgelegt hat. (RGBI. L S. 169) hinfällig geworden ist, sege ich Ee auf :assener Kraftwagen darf einen Anhängewagen nur unter folgenden | mehreren nachfolgenden Ziffern besteht, daß das Kennzeichen in Für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahr, Führen eines Kraftfahrzeugs erscheinen lassen, hat die Ortspolizei- VI. Ergibt der Bericht des Sachverständigen, daß dex Antrag- | Grund des Artikels Y daselbst die Gebühren, die den Sachverständigen vedingungen mitführen: : roter BVUlkenschrift auf weißem, rotgerandetem Grunde herzu- | zeugen der Wehrmacht, der Reichspost und der staatlichen Polizei behörde in solchen Fällen abzusehen. steller die Prüfung nicht bestanden hat, so ist die nachgesuchte Er- | für die Prüfung von Fahrlehrern, Lehrwagen und Lehumiiteln nach l. das Gesamtgewicht (einschließlich Ladung) des Anhänge- | stellen ist und daß von der festen Anbringung der Kennzeichen jowie für die Entziehung dieser Erlaubnis gelten die besonderen 1T. Die Prüfungen exfolgen bei den durch die höheren Ver- laubnis zum Führen cines Kraftfahrzeugs von der höheren Ver- | Ziffer X der Anlage zur Verordnung, betreffend die Auébildung von vagens darf 7,5 Tonnen nicht überschreiten; abgeschen werden kann. Derartige, mit dem Dienststempel der zorschriften unter Ziffer VII der im § 14 Abs. 4 näher bezeichneten waltungsbehörden amtlih anerkannten Sachverständigen. waltungsbehörde zu versagen. Auf Antrag des Prüflings kann Kraftfahrzeugführern, vom 1. März 1921 (NGBl. S. 212) zustehen, 2. die Radkränze des Anhängewagens müssen mit Gummi oder | höheren Verwaltungsbehörde versehene Kennzeichen sind den amt- Anweisung. 8 Die Sachverständigen bestimmen den Zeitpunkt für die jedo die höhere Verwaltungsbehörde ihre Entscheidung einstweilen | guf das Cinhundertfünzigfache der ursprünglichen Säge feft. E einem andereu elastischen Stosfe bereist sein und dürfen | lich anerkannten Sachverständigen (8 5) zur Verwendung bei diesen § 37. * Prüfung. | : aussezen und die Zulassung zur Wiederholung der Prüfung bei Diese Bekanntmachung tritt zugleich mit der Berordnung über keine Unebenheiten besißen, die die Fahrbahn beschädigen Purüfungsfahrten zur Verfügung azu stellen. Kraftfahrzeuge der Feuerwehren im Dienste brauchen nicht mit Der Prüsling hat ein Kraftfahrzeug der Betriebsart und U, Sachverständigen in Aussicht stellen; die Wiederholung Aenderungen der Negelung des Kraftkfahrzeugverkehrs vom 15. März A E 8 32. C bi, 1 Ne 4) uno birsen Q Nen n zu sein Klasse, für dessen Führung er den Ms ur i ogung f ist hierbei von dem E abhängig L 1923 (RGBI. L S. 169) in Kraft. . der Anhängewagen m ersehen sein: j E 5 A S S (S 4 Abs. r. 4) und dürfen Warnungszeichen auch mit auder bringen will, für die Prüfung bereitzustellen. as Fahrzeug muß, | [ing in der Zwischenzeit weiteren gründlihen Unterricht 6 D Berlin, den 15. März 1923. a) mit einer sicher wirkenden Bremse, i cind E Verpflichtung zur Führung des Kennzeichens 7) als den im § 19 Abs. 3 genannten S alatiastrwttaa aba, N e S A fe dies notivendig er- De Die dea ume darf keinesfalls vor Ablauf von vier Berlin, den l a es b) mit einer zuverlässigen auf die Fahvbahn wirkenden Vor- | 1m A E e a : f Sie unterliegen nicht den Vorschriften über die einzuhaltende Fahr- scheinen lassen, mit einem oder mehreren Gleitshußyreifen ver- | Wochen erfolgen. Wenn sih ergeben hat, daß dem Prüfling die er Reichsverkehrsminister. richtung, die in Steigungen die unbeabsichtigte Rückwärts- J. die Kraftfahrzeuge der Feuerwehren im Dienste, geshwindigkeit 18) und sind befreit von den Vorschriften über sehen sein i nötige Vorsicht, Ruhe und Geistesgegenwart fehlt, kann ausdrück- Groener. bewegung vèrhindert (Bergstüße); : e Ae an 4 uoelen der öffenflichen Straßenreinigung dienenden | das Ausweichen, Anhalten und Vorbeifahren in den im § 21 Abs. 2 O Die Vrlifuna: ift auf den Nachweis der Befähigung zum | lich eine längere Frist festgeseßt werden. Macht der Prüfling von Aulage 1, 4. die Verbindung zwischen Anhängewagen und Kraftwagen Kraftfahrzeuge. und 3 genannten Fällen; das gleiche gilt für im Dienste befindli ün Vin t es und Klassen von Kraftfahrzeugen der Wiederzulassung zur Prüfung innerhalb der von der höheren i E E K anv eigen muß so beschaffen sein, daß die Räder des Anhängewagens 8 33. Krasftfæhrzeuge der Wehrmacht und der staatlichen Polizei, wenn E N , 4 [eat Obe für Kraftfahrzeuge mit | Verwaltungsbehörde festgeseßten Frist keinen Gebrauch, so ist ihm Anweisuiig über die Prüfung von Kraftfahrzeugen. O E möglichst auf den Spuren des Kraft- Von der Verpflihtang zur Führung eines gestempelten Kenn- | Gefahr im Verzug ist. A S E E O die Fahrerlaubnis zu S as daß der Autrag I Allgemeine Bestimmungen. wagens ; eiens si ei j je auf der iaei- Un : 8besti N ¿rgi Beri 3 ständigen, er Antrag- ; i Verkchrssicherheit eines Krajtfahr- 5, M E O muß von außen sichtbar ein mit Nieten B 00s Vorführung ba iee M E lena L N E L een O A A hinen u N ‘hat, 6 erteilt die es e E e A A a qua »efestiates Schi E E barer S ; J S g Des yar Ul 7 1 ine ¿ durch Verbre göma]|chinen, RARE ö R itbrerschein für bi eff gel : Gs e T e E T a Li ‘Cos au E Kennzei )ens (55 6 und 9) öffentliche Wege und Pläve benugen Welche Behörden unter der Bezeihnung „Polizeibehörde“ und durch Dampfmaschinen, waltungsbehörde Ny N A Leon Bewegung befindlichen Fahrzeug eine Gefahr für den öffentlichen sowie Felgendruck auf 1 Son itar Selgenbreite Basis müssen. Als Ersaß für die fehlende Zulassunosbescheinigung und | Höhere Verwaltungsbehörde“ zu verstehen sind, bestimmt die durch sonstige Motoren, Betriebsart und K asse von A ? das Auftrags zur Vor- | Verkehr in sih s{ließt, nämlih Einrichtungen für Lenken, Brem)eune der Gummireifen im beladenen Zustand angibt, gleichzeitig als Ausweis für dieso Fahrt dient die schriftliche Auf- Ber Landesbehörde. und zwar: Gründe, dio nicht E E en D. zur Versagung der Verhinderung unbeabsichtigter Nückwärtsbewegung, Nückwärtsgang Der Führer ist dafür verantwortlich, daß der Anhängewagen forderung der Polizeibehörde, das Fahrzeug vorzuführen. __Reichswehr- und Reichspostminister bestimmen je für ihren !. für Krafträder, S e : S A Erlanbdie führen mien Sn Manahmelüllen rann und Nadkonstruktion. Diese Einrichtungen müssen E Ums *en Bedingungen des Abs. 1 entspricht und si in verkehrs\icherem 8 34 Dienstbereich die Dienststellen, welche die der höheren Verwaltungs 2. für Kraftwagen mit einem betriebsfertigen Eigengewichte M bia V dibelinashehaes iten Führerschein auch für die | ständen so beschaffen sein, daß ihr Verlagen bei tee E \Ustand befindet, Kann die Bremse nicht vom Führersiße des Soll ein Kraftfahrzeug zu Pr bef brt Ae Ht Weg behörde zugewiesenen Befugnisse ausüben, : A von mehr als 2,5 Tounen, E O / il N eines einzelnen bestimmten Kraftfahrzeugs ausstellen, haltung und Bedienung nicht zu befürchten it. Cinri as Ea raftwagens aus bedient werden, so muß auf dem Anhängewagen Nähr i Pia FrgeUg U Provesahrten auf öffentli en Tegen a) bei Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung ihrer Krast- 9. sr Kraftwagen mit einem hetriebsfertigen Eigengewichte | F ab L Vet C Que R Fahrzeug führen will, | Verjagen nur den Antrieb des Fahrzeugs stört oder S n Bremser mitfahren und eine Verständigung zwischen ihm und | Der Pläßen in Betrieb genommen werden, so hat dex Eigentümer fahrzeuge, bei Entscheidung darüber, ob Anhängewagen mit his zu 2,5 Tomien : D Dare Ga net MEE besondere Einrichtungen an: | (Störungen an der Maschine oder am ves ‘em Führer mögli sein. U bei der für seinen Wohnort zuständigen höheren Verwaltungs- Bremse und Bergstüße versehen sein müssen, bei Zulassung a) bis zu 8 PS (Nußleistung nach der Steuerformel berechnet), | das der Körperbeschaffenheit dur : i uge und dergleichen), kommen für die Prüfung nit in Betracht.

K Le : E : Und I 6 | J D e 4 E r 3 er mit Hilfe eines E iedes sicher führen ; N A T Die höhere Vevwaltungsbehörde kann allgemein für ihren | behörde die Zulassung nah 88 5 und 6 zu bewirkt. Jst die des Mitführens von Anhängeachsen zur Personenbeförde- b) über 8 PS (Nußleistung nah der Steuerformel berehnet). | gepaßt ist oder das er mit Hilfe eines Ersaßgliedes sicher füh O O O a Made aon Sia ten unte

i E ‘D | 9 G Nr L ; “r+ Bp 5 , ] , R E O O E A Dr fr S Jn diesen Fällen sind Kennzeichen, Firma, die das Fahr- : S L A + S en V rberasen ezirk von der Einhaltung der Bestimmung des Abs. 1 Nr. 3 Be- | Notwendigkeit der Probefahrten nachgewiesen, so erhält der Antrag- rung und bei Erteilung der Erlaubnis zur Verwendung Perjonen, die sür eine Betriebsart und Klasse von Fahrzeugen faun. an U en E E Fahraestells im | eigener Verantwortlichkeit überlassen, jedoch müssen Borderach|[e, ceiung gewähren. A e But D O nach T Mol: 2 einer nicht elastischen Bereifung bei Anhängetwagen, die für den Nachweis der Befähigung exbraht haben, An E Er- L breriGeie en A und Fa Ayr! Lenkhebel und Lenkgestänge aus gezogenem oder geshmiedetem Material

Das Mitfiüthre Anhängeachsen zur Lastenbeförder l L Oa gene B ReN nas einem »vesonderen tierishen Zug eingerichtet sind (§8 5 A nd 2, 88 6 laubnis zum Führen von Fahrzeugen einex anderen Betriebsart | Führershein anzugeben o S f verden. Die gewählten Abmessungen sind nur dann zu E Mitslhren von Anhängeachsen zur Laslenbeförderung und | om Reichsverkehrsminister vorgeschriebenen Muster mit kürzester E Pg O L 1 2 dbl g L L L E L Ha Ao deren Prüfung für diese Ueber die von ihr ausgestellten Führerscheine hat die höhere | hergestellt werden. Die gew ssunge O on mehr als einem Anhängewagen is nux mit Erlaubnis der Befristung je nach Lage des Falles und cin Kenn eiche d und 29 |. 9 un [. 4, § 30 Abs. 5, §8 3 Und ¿2 oder Klasse nur auf Grund einer besondere A E ; i S volizeibehörde und nur für deren Bezirk zulässig; das gleiche gilt 8 31 Abs 2 j Ce LENNZELCEn na) Abs. 1, 4 und 9, ferner § 34 Abs. 2 für ihre reichseigenen Vetricbsart und Klasse erhalten; jedoch {ließt der Nachweis der

s : Ds 4 ; E O E B Dec Mde Mente Verwaltungsbehörde eine Liste zu führen; die Numnier der Liste L O fich bei der Prüfung bleibende F C O! c : z "i L C d / / S t N Ñ i N , 6 ent machen. ir das Mitführen cines Anhängewagens, wenn demn Bedingungen Fur die Abstempelung gilt § 9 sinngemäß. Betriebe); Befähigung zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse 3b den derx ist in dem Führerschein anzugeben.

N ; j v \ x Ex is, der Aus» A 3 Expylosionsgefalr ; f 1 NA R. E e E Qr zeuafabrikenm, wet : » - Op on O ou atis a Guhl Nat hin, 1 die alie Bo S S Oa ans j Von jedem Falle der Versagung der Erlaubnis, der 21 I Geuers- und Gpplostionsgefahr. in Abs. L S oder 5 nit genügt ist. Dex Erlaubnis der . gfabrikn Ceghriten, Hweigniederlassungen von Kraftfahr b) bei Prüfung ihrer Kraftfahrzeugführer soivie Erteilung und Befähigung für die gleiche Betriebsart der Klasse 3a ein; auc kann E det C ibing oder der Erteilung eines Führerscheins Í S A E L G A0 L aubu Zolizeïbehörde bedarf es nicht, soweit nur dem Erfordernisse des zeugfabriken, rastfa )rzeughän er un solche Gewerbebetriebe, die Entziehung der Fahrerlaubnis (S8 14, 29 Abs. 1 und eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse auf Fahrzeuge 3 a0 bats Vorivaliungsbehbrde Amachend der Sammelstelle 1. Zur Vermeidung »on Geuers- ) Spplostonsg E ‘bs. 1 Nr. 3 nicht genügt ist und die höhere Verwaltungsbehörde | Zubehör- oder Bestandteile von Kraftfahrzeugen liefern oder Kraft Anlage); gleicher Betriebsart der Klasse 2 ohne besondere Prüfung aus- V e n iti u A Das gleiche gilt in den Fällen | seugen mit elektrishem Antrieb find die A S E E IIAS on der Befugnis, gemäß Abs. 3 Befreiung zu gewähren, Gebrauch E instandsezen, erhalten, „wenn ste A sind, auf e) bei Anerkennung von Angehörigen ihres Dienstbereichs als gedehnt werden, wenn ver Besißer der Fahrerlaubnis nachweist, Las n A E E O S angegebenen Vorschriften für eleftrich E ¿emacht hat. Jn Fällen polizeiliher Erlaubnis ist der Erlaubnis- | Antrag widerruflich im voraus ohne Vorlage eines achverstän- Sachverständige 5 Abs. 2 und Anlage Ziffer Il). daß erx Fahrzeuge der Klasse 3b ein Jahr lang geführt hat. An- des § A S En ( ‘find In Gründe ura mitzuteilen, 2 BU Dampffahrzeugen „muß die Kesielan E E ein bei der Fahrt mitzuführen und den zuständigen Beamten auf digengutachtens oder einer Ausfertigung DEL F Ypenbesheinigung Die Mitwixkung der Polizeibehörde nah § 6 Abs. 2 5A 2 trägen auf Erweiterung von Kraftradführersheinen ist ein ärzt- | ziehung E FrIOgAnA E Erlaubnis E Führen von nit von der zuständigen Dehörde Ausnahmen N S verlangen vorzuzeigen. Das Mitführen von Anhängeachsen zur | 5 Abs. 2 und 3) eine dem Umfang ihres Geschäftsbetriebs ent- SS 9, 12, 33 und 34 unterbleibt in diesen Fällen, die in der Anlage liches Zeugnis beizufügen; dieses muß auch eine Erklärung darüber I Fur die Erteilung der Er var e M O l A allgemeinnen_ polizeilichen Bestimmungen über die Anordnung Zersonenbeförderung kann von der höheren Verwaltungsbehörde Nane _HZahl von der höheren Verwaltungsbehörde vollzogener vorgesehene brauht nicht stattzu inden. | : euthalten, daß dem beamteten Arzte die untersuhte Person bekannt Kraftfahrzeugen der N und der Rei )Spo]t und Jur Landdampfkesseln entsprechen. Ferner ist bei E a ür ihren Bezirk allgemein oder im Einzelfalle zugelassen werden. | ulassungsbescheinigungen nach vom Reichsverkehr8minister vor=- Der Reichsverkehrsminister eßt mit Zustimmung des Reichs ist oder daß er sih dur das Lichtbild des Führerscheins von ihrer Entziehung dieser Erlaubnis gilt folgendes: n E s Brennstoffe darauf zu achten, daß der i unfenaugwur!] „verhin el Bei Mitsühren von Anhängewagen oder -ahsen muß außer geschriebenem Muster, in die sie selbst die Beschreibung des Fahr- | rats die Anforderungen fest, denen die von den höheren Ver- Nämlichkeit überzeugt hat. „_ Die Abhaltung der Führerprüfung sowie die 2 O è | wird. Endlich muß die Feuerstelle von allen brennbaren Teilen des dem vorderen Kennzeichen des 8 8 Abs. 2 das Kennzeichen nach zeugs einzutragen haben, und eine entsprechende Anzahl Kenn- ivaltungsbehörden anzuerkennenden Sachverständigen und die der [V. Die Prüfung zerfällt in einen mündlichen und einen | Führerscheins erfolgt duxch die gemäß J 38 Abs. 2 E Fahrzeugs genügend isoliert und der Aschenkasten jo gebaut und. Z 8 Abs. 9 entweder an der Hüdseite des legten Fahrzeugs oder B Brei e Lou e Wehrmacht und Reichspost genügen müssen. praktischen Teil. : | 'estimmien Dieustste N a D O an Sts, geordnet sein, daß keine glühenden Aschenteile heraus ad G ee S EIEEP Det A O O On bet den einzelnen Kraftfahr liavia: Vie nt id E Ves S 99, 1. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Fi E bi 1 O o E C 9 Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmaschine U E ens E e E Ae A L Ne Polizeibehörde ur Abstempelung vorzulegen: tf A Der Reichsverkehrsminister seßt die Gebühren fest, die det a) allgemeine Kenntnis der Hauptteile des vorgeführien | schein e N E Heugnisses eines beamteten Arztes | meidung von Feuers- und Explosionsgefahr folgende Vorschriften zu iben Reiner o einer Beleuchtung der des Fahrzeugs d der Polizeibehörde 8 9) ist nit erfte lid, amtlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung von Kraft Fahrzeugs, genaue Kenntnis 0 E O (Bifter L Abs 4 Nr, D Mbaastbes E das Lichtbild (Ziffer 1 Abs. 1 | befolgen: tér, d Une a G via f d N E Sir eine vot ot raftfal t 4 ; k 3 5 Abs. 2 und 8 Krasftfah ührern 14 seiner Verkehrssicherheit in Betraht kommenden Teile | (Zifse E O N N a) Behâlter, die zur Aufnahme flüssigen Brenustoffs dienen, fi L ¿Fur elne bon einer Kraftfahrzeugfabrik auf Grund einer Typen- | fahrzeugen (§8 5 Abs. 2 und 3) und Kraftfahrzeugführern 1 JENE E E T R S era m -. 3) nah der Prüfung vorgelegt werden. Die Vorschriften über R oan Po hüten Material berzustellen ; S 26, bescheinigung gleichzeitig fertiggestellte Gruppe von Fahrzeugen | Abs. 4) zustehen; er hat davon dem Reichsrat unverzüglich Kenntnis O Cel, SEIMO M El swe el, ide A M Cme fin NaeiGten heu Fiber von E E S Ein zum Verkehr auf öffentlihen Wegen oder Pläyen zu- | kann auh eine gemeinsame Zulassungsbescheinigung nah Saß 1 | zu geben; erhebt der Reichsrat innerhalb eines Monats Wider lauf und Radbereifung), Fraftfahrzeugen (Ziffer T Abs. 2 und Ziffer VI Abs. 4) finden Zahle MlNen, JoNeen Ne ‘Mit dura Zhieiing Und Löfung c7 N } fie R G E O E N o emeinjame HZulassungsbescheinigung O O h hat der Reichsverkehr8mini ; f Faubeben ) Voyl in besonderen Fällen (z. B. bei Schleudern des | Kraftfahrzeugen (Ziffer T Abs, 2 und Ziffer S No Hartlötung oder Schweißzung hergestellt sind, doppelt gefalzt elassenes Kraftrad darf Anhänger, Beis- oder Vorsteckwagen nur | ausgestellt iverden, in die außer der Bezeichnung der Gattung die pruch, so zat Er Ne O chrSminister diese Gebühren aufzuhe b) Rae int Q n L i E Fal N M etmane el | Anwendung. Die Erlaubnis beschränkt sih nicht auf die Führung S [ôtet i T Behälter sind mit einem bvydraulischen tiesithren, wenn deren Radkränze mit Gummi oder einem anderen | Fahrgestellnummern aller ¿u der Gruppe gehörenden Fahrzeuge | Und die bisherigen wieder in Kraft zu sehen. Tages Voi D IENT N 5 von Kraftfahrzeugen der betressenden Verwaltung; sie gilt nur Me n A ‘0,4 Atmosphären auf Dichthalten zu lastishen Stoffe bereift sind und keine Unebenheiten besiven, die | einzutragen sind. Die Vorschriften des Satzes 1 gelten von Be- Abs d bei N tens ¿rheit des Fahrzeugs vor | für die Bua des Dienstverhältnisses; dies ist auf dem Führer- U hr Ein A die Fahrzeuge ist so aus e Fahrbahn beschädigen könnten; auch muß der Anhänger, Bei- | trieben des Reichs und der Länder mit der Maßgabe, daß von der Anlage (5 14 Abs, 4). 0) a. O E O ¡cheine zu vermerken. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird E Cas Me möglichst gegen Stoß ge}Müßt find; E Nauen mit dem Kraftrad in zuverlässiger Weise ge- E ob die im Saße 1 enthaltenen besonderen Voraus- Anweisung über die Prüfung der Führer l E den Führer eines Kraftfahrzeugs maß- | der Schein eingezogen; auf Antrag ist dem Inhaber eine BDe- is tieffte Punkt ‘der Behälter und ihrer Armatur muß R U L E S A e R D IeRE P n E A von Kraftfahrzeugen. n a s eseblihen lnd volizeilichen Vorschriften. scheinigung zu erteilen, für welche Betriebsart und Klasse von auch bei voll belastetem Fahrzeug mindestens 15 Zenti«- Ler Fühver ist dafür verantwortlich, daß dev Anhänger, Bei- Bei Probefahrten zur Prüfung der Berkehrsficherheit eines I. Die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs erteilt A HENEN tir I t Kraftfahrzeugen ihm die Erlaubnis erteilt war. meter über dem Boden liegen. Das Füllrohr ist dur ein der e awagen N eien LEdingungen entspricht und sich in ver- Sara ist bejonders vorsichtig zu fahren (8 18 Abs. 1); für solche A für Ben Wohnort en betreffenden Person Ra lie den Ort, fe A L A e R atel der Bremsen und Lenk- Wiinscht ein früherer Fnhaber eines von derx Wehrmaht oder O S Seba n e Ou ehrssiherem Zustand befinde Fahr ie hs B, 8bebhör i S - Fur ) i a g ststellu Ol : : L E O R N 8 0 Aus\cet Swechletlbares setnma|chiges Vrahtneß ge( r O Hrsfiherem Zustand befindet. Fahrten kann die höhere Berwaltungsbehörde bestimmte Wege wo sie den Fahrdienst erlernt bat tändi F Verwaltungé a) Se] 11e e a Li S E D Vorberiae der Reichspost erteilten Führerscheins nah seinem Ausscheiden A Al zu sibern. Geschweißte Behälter müssen E vorschreiben. Wird eine Probefahrt über die Grenze des Reich8- „jlE DEN Fayrdten]t erlernt hat, zuständige höhere Verwalt! j vorrichtungen, Fngangseßen des Motors nah vorheriger 8 dem Dienstverhältnis einen Führershein nah Ziffer V1 für schlagen von Flammen zu siche ia S 27. gebiets ausgedehnt, so sind Kennzeichen und Zulassungsbescheini- | behörde. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist an die zu Prüfung der Zündvorrichtungen und einfahe Fahr- | aus em Lienslverh Qlasse V hrzeugen, zu deren Führung mit mindestens einem Schmelzpfropfen oder Sicherhei dde LoR vf, p eSooltimmungen des § 26 finden mit Ausnahine der ves | dung vor Verlässer d es Reis tes deutschen Grenzzollamt abzu- | ständige Ortspolizeibehörde zu richten. Dem Antrag ist bt | übungen auf kurzer Strecke (z. B. Einhaltung einer ge- R E Ar D eda u ohne nohmalige leben sein, Alle Anmaturleile müssen mit dem Vehältee h Say 2 erster Halbsaß keine Anwendung auf angehängte liefern. Bei Entziehung der Probefahrtkennzeichen dur die zu- | äufügen: ; gebenen Fahrtrihtung, Ausweichen vor angedeuteten | er nah der Bescheinigung A I a U Eiben etnes außer durch Lötung noch dur Nieten und Schrauben ver- traftfahrzeuge, die sih nit mit eigener Kraft fortbewégon. Sel4 E FiCqung, : i l Zus 1. ein Geburtsscei 2. ‘eet T A der ver- | Ablegung einer Prüfung über seine Befähigung zum Führen e sein. An dem tiefsten Punkte des Behälters ist eine MMTITYTAEUGE, Oie N nit mit eigener Kraft fortbewégen. 0e | ständige Verwaltungsbehörde oder bei Ablauf der in der Zu- - Ent urlSIem, i s Hindernissen, schnelles Halten mit Benußung er ver S O l so hat er einen Antrag unter Vor- bunden sein. An dem tessten Punkte des Beh E, dleppzüge müssen besonders vorsichtig fahren; geschleppte Kraft- lassungsbescheinigung vermerkten Frist sind Kennzeichen und lle 2. ein Heugnis eines beamteten Arztes darüber, daß del O e S, N nt nd No E L A in Mas uns bes Ablaßvorrihtung anzubringen, |o daß cine völlige Entleerung /ahrzeuge müssen mit je einem Begleiter beseßt sein, der Bremsen erteilten Zulassungsbescheinigungen der Polizeibehörde unverzüg- Antragsteller keine körperlichen E hat, die seine Fähig ohne Benußung der Rückwärtsfahrt); legung De E ties ballen S as Beendi- erfolgen kann. An Vorrihtungen zur Anzeige des Hl} sig« nd Lenkvorrichtung bedient. li abzuliefern. Unterbleibt die Ablieferung, so sind Kennzeichen keit beeinträchtigen können, ein Kraftfahrzeug sicher N b) Probefahrt auf freier Strecke in mäßigem edle mit | Lichtbilds (isser iverbülinisses boi der Ortépolizeibehötde seines keits\tandes muß mindestens der untere Ans{luß an den Be« F Unttrsägunades Betriebs und Hulassungsbescheinigungen einzuziehen; das Kennzeichen ist führen, insbesondere keine Mängel hinsichtlih des Seh- C Begegnen und Ueberholen von Fuhrwerk, Ausfahrt aus gung eines O tlassun Hl ia zu stellen E Im übrigen regelt hälter absperrbar sein, Erfolgt die Zuführung des Brenn - Untersagungdes Betriebs. nah Vernichtung des. Dienststempels in augenfälliger Weise un- Porvermögens; dieses Zeugnis fällt bei Anträgen, n einem Grundstü, Einbiegen in Bete Anwendung des | Z A A e Differ 1 aa s : stoffs dur den Druck der Auspuffgafe, so ist ein Reduziera 8 28. kenntlich zu machen, sofern es niht amtlih ausgegeben ist. a Si E Vin Führen eines Kraftrads s Warnungszeichens Wechsel der Ge Qwindigkeit (ivenn sich Ab E N L Mole Abs. 3 gelten auch für Führer- ventil mit vorgefchaltetem Siebe in die R Die Polizeibehörde kann jederzeit. auf Kosten des Eigentümers Bei Verkauf eines Fahrzeugs ist die Ausstellung der ZuU- N des ( E e E. groß 1 Unter möglih auch in Steigungen u n O an scheine, die von einer als höhere Verwaliungsbehörde anerkannten zubauen. Bei Behältern et d d A E N ine Untersuhung darüber veranlassen, ob ein Kraftfahrzeug den | lassungsbescheinigung und die Zuteilung des nunmehr endgültig gezogen), das auf der Rüseite mit der eigenhändige1 2 dent nußung der verschiedenen zu Gebote stchenden Hilfsmittel, E BeS staatlichen Polizei erteilt sind brauchen die Nähte bei Weichlötung ni oppe geTalat dl (ach Maßgabe dieser Verordnung zu stellenden Anforderungen | zu führendeu Kennzeichens unverzüglich bei der zuständigen höheren shrist des Antragstellers und des beamteten L, h Handhabung der Brem}jen unter verschiedenen Ver- | Dienststelle der stc E : sein, auch genügt für die Verbindung der Armaturteile mit utspricht. n l : Verwaltungsbehörde 5 Abs. 1) zu beantragen. War für das Datum derx Untersuchung und dem Dienststempel 10° in hältnissen; P E ; E : : dem Behälter einfade Lötung ohne Nieten und Schrauben. Genügt ein Kraftfahrzeug diesen Anforderungen nicht, so kann Fahrzeug eine. Zulassungsbescheinigung nach Abs. 1 ausgestellt, versehen sein muß; Unterschrift des beamteten i en auf c) abschließende Prüfung in freier Fahrt, auch durch belebtere *) Bei Kraftfahrzeugen, die keinen geeigneten Play bieten, Die Zuflußrohrleitung zur Maschine ist sorgfältig zu befestigen eine Ausschließung vom Befahren der öffentlichen Wege und so ist diese dem Antrag beizufügen; die höhere BVertvaltungsbehörde der nlexluMuing und Dienststempel fallen bei Uf for Verkehrsstraßen, in mindestens „einstündiger Dauerfahrt darf von der Befolgung dieser Vorschrift abgesehen iverden, sofern und fo zu verlegen, daß ein Ausgleich von Längenänderungen Pläße dur die höhere Verwaltungsbehörde verfügt werden. sendet nah Zulassung des eFahrzeugs die Bescheinigung an die Erteilung der Erlaubnis zum Führen eines Kraftrads unter Benußung aller am Prüfungsort und in seiner | dex Sachverständige sich auf andere Weise, z. B. durch Begleiten möglich ist. Die Verbindung einzelner Rohrstücke ist durch 8 99 Behörde zurü, die sie ausgestellt hat. Dem Antrag auf endgültige (Fortseßung in der Ersten Beilage.) näheren Umgebung zu Gebote stehenden Gelände- | mit einem anderen Kraftfahrzeuge, von den Fähigkeiten Ueber- eine über beide Rohrenden geshraubte und verlötete Muffe O, S e Zulassung eines Fahrzeugs, für das eine HZulassungsbescheinigung ge. verhältnisse. : E zeugung verschaffen kann. oder dur eine Vershraubungsart mit metallishen Dichtungs: : ÆBerdent Tatsachen festgestellt, die die Annahme rechtfertigen, | nah Abs. 2 ausgestellt war, ist das Gutachten eines E i Für die Führung von Krafträdern ist die Prüfung der Bauart E flächen (Kegelnippel Sgelbibvel, gestaudte Nohrenden) here P eine Qn pu! O an ern fayraeugen ungeeignet ist, N a f Ausfertigung der Typenbescheinigung 5 Abs. 2 des Fahrzeugs entsprechend zu gestalten. Nach dem Ermessen des E e Heliber Meise Ut die Befestigung der: Rebre uit o Tann ihr die Fahrerlaubnis dauernd oder für bestimmte Zeit | und 3) beizufügen. Sachverständigen kann dabei die Dauer der unter 2e vor- N iber Kraftfahrze ertehr C Gf a und Artnc ilen auszuführen, falls e T G S L A [ ne / S O ; h ; bbe : M eugverke hr. den Absperrv 1d Armaturteilen auszuführen, falls "ur die für ihren Wohnort zuständige höhere Verwaltungsbehörde Ueber die nah Abs. 2 ausgestellten Zulassungsbescheinigungen | Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlotten geschriebenen hn Fahrt eingeschränkt werden. N Cm Oug E Ï E ck H b a 16 fe R Ee E Flanschverbindungen mit Stoff- entzogen iverden; Na Per „Entziehung ilt „der FUhvrershein der hat der Empfänger eine Liste mit Beschreibung - der einzelnen Verantwortlich für den Anzeigen teil: Der Vorsteher der Geschäftsste Zur mündlichen Prüfung können mehrere Prüflinge gleichzeitig (Veröffentlicht m der N 2. Viärz 19% audÏgegebenen (r. 10 | vackung sind unzulässig. Alle mit der Benzinleitung verlötetent æhörde abzuliefern. Die Entziehung der ¿xahrerlaubmnis ist für Fahrzeuge und Angabe über den Verbleib der Zulassungsbescheini- Rechnungsrat Mengering in Berlin. zugelassen werden. Der praktischen Prufung sür Kraftwagen ist | des Reichsministerialblatts.) | Nippel müssen hart gelötet fein, während an den Brennstoffs

2as ganze Reich wirksam. Fm Falle der Entgiehung der Fahr- | gungen zu führen; er hat diese nah Beendigung dex Probefahrten Ner Geschäfts M ; in Berlin eder Prüfli ; ¿u unterziehen | 9 Gt 885 Abs 6 N, 2 88 Abs. 1 s ; 9 i] » ie Löôtu / 9 c 7 ° c . y!: vi D! “ap 09 ( J ? 7 è r . 2 e 7 O 2 L - . , le 4 T LE Mae A O P P ( ien Jenn die Lötung erlaubnis für bestimmte Zeit kann deren Wiedererteilung von der spatestens ein Jahr nah ihrer Ausstellung, unmittelbar der Be- erlag der Geschäftsstelle (Mengering) in jeder Prüfling einzeln zu unterzich Auf Grund des § lb). 4, S / | behältern und ihren Armaturteilen, we n(

; z : M Al ) ; 5 Die ische Prü l 0 vorzunehmen, wenn L Sa 3 8 34 Abs ind 2, § 38 Abs. 4 und A Qo di Weichlötun Iasi Oma gon AREGuns einer Brun oder der Erfüllung sonstiger laue Aw ne ausgestellt hat, abzuliefern; dies gilt auch für Zu- Druck der Notdauiiden Due druckerel und Verlagsanstalt, Prüfling E 268 ide Prüfung N a hat. ) Zu der Prüsung e J R E Rab arte Aa “Mir hu den : e E n r M 4 1g Bedingungen abhängig gemacht twerden. csungsbescheinigungen nah Abs. 1, wenn sie nihcht an andere erun, ZVltheumitr, 32. gemäß 2e dar : Prüfli ugelassen werden, wenn er bet 2s S E L E A 7 A an. D N L h akRY fang ine Absperrvorri®t Pers j "ähr ines vocitbevgehe1 uf j dertvalt Ö inaeret int c darf der Prüfling nur zugelassen werden, Hut 23 (NGL ck. 175) ord h, hinfichtlich der Nr. 4 mit Nähe des Brennstoffbehälters eine Absperrvorrihtung Personen, die nur während eines vorübergehenden Aufent- | höhere Beorwaltungsbehörden eingereiht sind. ; der Nit 9 : Sicherheit, Ruhe und Gewandtheit | 1923 (RGBl. [ S. 175) ordne ih, hinichilich abt (Ae L Y - t zi1aînalid feine halts in dem Gebiete des Deutschen Reichs ein Kraftfahrzeug , Ueber alle Probefahrten ist eine Liste zu führen, in die jede Sechs Beilagen cen S NOM, M UONE, MIDAY er / Zustimmung des Reichsrats, folgendes an : einzuschalten; dieselbe muß von außen leiht zugänglich feinz [Thren, kann aus Gründen, die nah Abs. 1 die Entziehung der | einzelne Benußung eines Probefahrtkennzeihens unter genauer und Erste, Zweite, Dritte, Vierte, Fünfte und Sechste O : ¿«ahrerlaubnis rechtfertigen, die Führung des Kraftfahrzeugs Bezeichnung des Wagens (Fabrikat, Fabriknummer des Fahv- Zentral-Handelsregister-Beilage