1923 / 72 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

io Ne hs Mor Dun 74 y S Die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen zu den Schuld- der}hreibungen der auf das Reich übergegangenen vorm. bayerischen Staatsschuld.

Die neuen Zinsscheinbogen zu den mit verzinslichen Schuldverschreibungen des auf das Reich Üüber- gegangenen vorm. bayerishen Staatseisenbahnanlehens mit Bebruar- und Augustzinsverfalltag werden durch die Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, Zinsscheinaus gabe, in München sowie durch Vermittlung der Reichsbankanstalten und an Orten, an denen eine mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbankanstalt nicht besteht, durch Vermittlung der NReichs- finanzämter ausgereit. E i

München, den 14. März 1923.

Direktion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung. von Sendel.

»

3 und mit 31/2 vH

Bekanntmachung,

Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Der Vereinsbank Nürnberg in Nürnberg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der geseßlihen und jabungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Jnhaber lautende, in Stücke zu 50 000, 10000 und 5000 b ein- geteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen : __ a) 60 Millionen Mark vierprozentige, | 60 Jahren im Wege der Verlosung, der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare, jedoh vor dem Jahre 1933 nicht verlosbare und nicht kündbare Bodenkreditobligationen (Hypothekenpfandbriefe), Neihe 43; _„„_H) 30 Millionen Mark vierprozentige, innerhalb längstens 60 Fahren im Wege der Verlosung, der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare Bodenkreditobligationen (Hypo- thekenpfandbriefe), Reihe 44. È München, den 22. März 1923. Bayer. Staatsministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbe. J. A: Dr Lindner:

betreffend

r ———

Lurch Beschluß des Polizei- und Verwaltungssenats der kreis- unmittelbaren Stadt Ludwigshafen a. Nh. vom 15. März 1923 ivurde Der Sia Möbelhaus Abraham, Uy Mori Abraham, Ludwigshafen a. N h, gemäß der Bekannt- machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 2% September 1915 und 27. November 1919, der C L S M öb eln und Polstermöbeln auf die Dauer von vorläufig drei Monaten untersagt. Während dieser Zeit vorgenommene Geschäfte, die dur vorstehend ausgesprochene Untersagung betroffen werden, find nihtig. Außerdem machen si beide Parteien strafbar: Getängnis und Geldstrafe; neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände, „auf die fich das unzulässige Geschäft bezieht, und zugleich auf Einziehung des dabei erzielten Gewinns erkannt werden.

Ludivigshafen a. Nh., den 20. März 1923,

Das Bürgermeisteramt.

Prenßen. Bona

Uver die Sihung von Genossenschaften des öffents- lichen Rechts im beseßten Gebiet. H

Vom 12. März 1923, (Veröffentlicht in der am 24. März ausgegebenen Nr. 14 der Geseßsamml. S. 73.)

Á Nuf Grund des Artikel 55 der Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920 (Geseßsamml. S. 943) wird in Uebereinstimmung mit dem Ständigen Ausschusse des Land- tags für den Umfang des beseßten Gebietes und für die Dauer der Besezung verordnet, was folgt:

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x Wenn von Genosseuschasten des öffentlichen Nechts infolge von Maßnahmen der Vesaßungshehörden oder Besaßungstruppen eine beschlußfähige Genossen|chafts8versammlung nit zustande gebracht werdeu kann, so kann auf Antrag der Minister für Landwirtschaft, Zomanen und Forsten den Vorstand der Genossenschaft ermächtigen, Beschlüsse an Stelle der Genosfenschaftsversammlung zu fassen.

_Vie Veschlüsse bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dieser ift berctigt, Vertreter zu den Vorflandssißungen zu entsenden, in denen Beschlüsse an Stelle der Genossenshaftsversammlung gefaßt werden sollen, Diesen Vertretern sind auf Verlangen alle zur Beurteilung

innerhalb längstens

des Ministers

gelegenheiten vom 15. Juni 1905

(Veröffentlicht in der am 24. März ausgegebenen Nr. 14 der

bezüge der Kreistierärzte, vom S. 169) werden im Einvernehmen mit dem minister und dem Preußischen Tarifs für die gelegenheiten vom 15. Juni 1905 dem dazu ergangenen Nachtrage vom 3. März 1913 (Geseßz- samml. S. 27) mit Wirkung vom 1. März 1923 an durchweg auf das 800fache erhöht.

Gebühren 15. Juni 1905 (Geseßsamml. S. folgt geändert:

treffend Aenderung

gerichtlichen Angelegenheiten, wird mit Ablauf des 28. Februar 1923 aufgehoben.

___ Das Preußishe Staatsministerium hat auf Grund des J 28 des Landesverwaltungsgeseßes vom 30. Juli 1883 Gejeßsamml. S. 195) den Regierungsrat Papendick in Gun- binnen zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des {usses in Gumbinnen auf die Dauer seines Hauptamts am Sipe des Bezirksausschusses, den Negierungsrat Tro stt in Arns- berg zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds der ersten Abteilung des Bezirksausschusses zu Arnsberg auf die Dauer seines Yauptamts ‘am Siße des Bezirksausschusses, den R »gierungs- ajsesjor Martinius in Münster zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirksausschusses in Münster und den Re- gierungsrat Wening in Münster zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirksausschusses daselbst auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitze des Bezirk sausschusses ernannt.

Auf Grund der §8 14 Abs. 2 und 19 Abs, 2 des Geseßes zum Schuße der Republik vom 21. Juni 1922 AGOD!. T S. 585 wird die Deutschvölkishe Frei- heitspartei „mit allen ihren Zweigvereinen und Organisationen einshließlih ihrer Jugendvereinigung Graf York von Warten- burg für das preußische Staatsgebiet aufgelöst und verboten.

Das Vermögen der aufgelösten Vereinigungen wird gemäß S 18 des Geseßes zu gunsten des Reichs beshlagnahmt. Die Durchführung auch dieser Maßnahme obliegt den örtlichen Polizeiverwaltungen.

Gegen diese Maßnahme ist nah §8 17 Abs. 3 des Gesetzes innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung die Beschwerde zu- lässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung.

Berlin, den 23. März 1923.

Der Minister des Junern, Severing.

Member ur Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

_ Der Regierungsobersekretär La genstein aus Berlin, der Kulturobersekretär Schmanns aus Hannover und der Kultur- obersekretär Sch ulß aus Frankfurt a. O. sind zu Ministerial- sekretären im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und &orsten ernannt worden.

Der Ingenieur Dr. Lichtenberger ist zum Vorsteher des maschinentechnischen Jnstituts an der Versuchs- und Forsch ungs- anstalt für Milchwirtschaft in Kiel ernannt worden. Z

Bezirksaus- |!

Bea nntmacGbGunag * gegen den Xa ufmann Karl Hofmann in V i 21. Dezember 1922 erlassene Ha are, 30 eute aufgehoben. elsve) den 20. März 1923. Der Landrafk.

——_——

s eBiar,

Bekanntmachung.

i Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung UntäUhourzen Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB[, habe ih den Althändlern Paul Haubrich in D N und Friedrih Röcher in Niederschelderhütt, Verfügung vom 22. Februar und 6. März 1923 den H E du Eisen- und Altmetallen jeder Art wegen Tniuraagel in bezug auf diesen Handelsbetrieb u ntêrsagt É Berat

Vet

hat Nechtskraft erlangt. Altenkirchen, den 21. März 1923. Der Landrat. F. A.: Dr. Stor E; Reg.-Referendar.

orre erner

DekanntmaMhung

Auf Grund dexr Bekanntmachung zur ernhaltun »1T 2 Personen vom Handel vom 23. Sa gur De 1915 RRB il habe ich dem Händler Otto HDertkovf in Berl Kottbuser Damm 43, durch Verfügung vom beutigen A Panzer m E Laden des täglihen g

ar wegen Unzuverläffigkeit in bezu i diesen H, ; r. fig zug auf diesen Handelshzt

Berlin, den 7. März 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I B Dr Hi Ee[

: DebanntmaGu na

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuy Personen vom Handel bom 23. Geptember 1915 (MGBl, habe ich dem KohlenhändlerHermann Elkan in Wilmersdorf, Gasteiner Straße 27, durch heutigen Tage den Handel mit Gegenstän lihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 8. März 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J.

erlas S. hi A N Del DersUgung h Anden des ti in bezug auf dio

B. : Dr. Hinckel[, Deraun eman Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsf

Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl, S | habe ich dem Händ Cer S ane O ar burg, Niebuhrstraße 74, durch Verfügung vom heutigen Tage

Cra ß für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, betreffend Aenderung des Tarifs für die ebühren der Kreistierärzte in gerihtlichen An- 1 1 (Geseplamml, S. 254) und vom 3. März 1913 (Geseßsamml. S. 27).

Vom 2. März 1923.

Geseßsamml. S. 74.)

Auf Grund des § 3 des Gesetzes, betreffend die Dienst- 24. Juli 1904 (Geseßsamml. / Preußischen Justiz- k Finanzminister die Säße des Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen An- (Geseßsamml. S. 254) und

__ Ferner wird die Vorschrift unter lfdr.

Nr. 10 des Tarifs für die der Kreistierärzte in Tarifs für di

gerichtlichen Angelegenheiten vom 294) vom 1. März 1923 ab wie

Schreibgebühren für Neinschriften, sofern der Veterinär- beamte sie nicht felbst anfertigt, für die Seite, die mindestens 32 Zeilen von durhschnittlich 15 Silben enthält, auch wenn A na: auf mechanischem Wege stattgefunden hat,

Jede angefangene Seite wird voll gerechnet. Der Erlaß vom 14. Februar 1923 (Geseßsamml. S. 65), be- des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in

Berlin, den 2, März 1923.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und

Forsten. Wendorff. o

der zu fassenden Beschlüsse erforderlicken Auskünfte zu geben. Auch find fie jederzeit zum Worte zu verstatten. A ; Die gefaßten Beschlüsse find nah Beseitigung der der Abhaltung einer befc lußtähigen Genossenschaftsversammlung entgegenstehenden Pee einer alsbald einzuberufenden Genossenschaftsversammlung S S2 s __Vird der Genossenschaftsvorstand infolge von Maßnahmen der VBesazuugsbehörde beschlußunfähig und kann die Beschluyfähigkeit auc nicht durch Einberufung von Stellvertretern oder durch Neu- wahlen wiederhergestellt werden, so ist der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten befugt, so viel Ersaßmitglieder für den O ernennen, als zur Herstellung seiner Beschlußfähigkeit orderlih ift. : :

S9

„Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist ‘er- mächtigt, Abweihungen von den für die Führung der Geschäfte der Genossenschaft maßgebenden Verfahrensvorschriften und Fristen zu ge- nehmigen, deren Erfüllung infolge von Maßnahmen der Besatzungs- behörden oder Besatzungstruppen ohne Schädigung der Interessen der | Genossenschaft nicht möglich ift. : E

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Vie}e Verordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 12, März 1923.

Das Preußische Staatsministerium. In Vertretung des Ministers für Landwirtschaft, Domäne und Forsten : Namm.

ir A L,

Finanzministerium. Q ‘Preußischen Finanzministerium ist der Geheime Ober- S Dr. Erythropel zum Ministerialdirektox ernannt )ordei!,

Ministerium des Jnnern. y Das Preußische Staatsministerium hat den Ministerialrat, Geheimen Regierungsrat Dr. Hausmann in Berlin zum Oberpräsidialrat ernannt. Er ist dem Oberpräsidium der Provin; Sachsen zugeteilt worden.

Süddeutschen nah den §8 6 und 13 Einnehmer unter Vorlegung der Tag Det O E D des Anspruchsverlustes zu entnehmen.

am Montag, 16. April d. J., Nachmittags 2 Uhr, saal des A i : i 4. Klasse beginnt Dienstag, 17. April d. J: S O 30, April, 1.—5., 7.

sophischen Fakultät der Universität zum ordentlichen Professor in der Universität Kiel ernannt worden.

| Realschule in Eernförde zum Studiendirektor des Städtischen Lyzeums in Elmshorn, des Städtischen Lyzeum Oberstudienrat an der Anstalt, des Studienrats Dr. brandt an den zum Oberstudienrat und Oberrealschule I in Bochum städtischen höheren Lehranstalt in Bochum sind bestätigt worden. |

| Handel

I mit Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) we

Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u N 11 Berlin, den 14. März 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. F. V.: Dr. Hintel,

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0) 4 E G P G O T e Auf Grund der Bekanntmachung zur Sernhaltung unzuverläss Perfonen vom Handel vom 283. Se ptember 1915 (NGB, Sd habe ih dem Kaufmapn Harry Friedenthal Der Gleditschstraße 34, durch Verfügung vom heutigen T den Handel mit Gegenständen des täglichen Y darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelébet Un T Can Berlin, den 15. März 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

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S B! Dp, Ql

i Bean na Gun d , Der Händlerin Amalie Unverzagt, bier, Ulmenstraße 9a wohnhaft, ist auf Grund des 8 1 der Belau machung zur Bernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel bl 23. September 1915 jegliher Handel mit Lebensmitte wegen Unzuverlässigkeit untersa gt worden. Bielefeld, den 20. März 1923.

Die Polizeiverwaltung. J.

geb. Wiened

Bi: Derttamy;

4 L Beta tian Dem Inhaber der Schankwirtschaft Messergasse Nr. 28 Weinkaufmann Ludwig Schreiner ist auf Grund Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 die Abgabe 11 Speisen und Geträn len jeder Art wegen Unzuverlässgl untersagt und die Shließung des Schankbetrie! angeordnet worden. Breslau, den 23, März 1923,

Der Polizeipräsident. F. V

a)

D Simon

me A

Generallotteriedirektion. BDelaunntimacGung.

Die E zur 4. Klasse

| der 21. Preußi\ch- | 247. Preußischen) G

| Klassenlotterie find | des Lotterieplans bei dem zuständigen E bis zum Diens- Abends 6 Uhr, bei Vermeidung | Die Einschüttung der Gewinnröllchen 4.* Klasse erfolgt N im Ziehungs- Jägerstraße 56. Di R: 1 [ , Morgens Hiehungstage sind 17.—21., 23.—28,, —, 11. und 12, 14—19, Mat 1993.

Berlin W. 56, den 22. März 1923.

Preußische Generallotteriedirektion. Gramms.,

dortselbst.

Ministerium für Wiss und Vollsbi

Der bisherige außerordentliche

O Qn Ou a.

Professor in der philo- Berlin Dr. Fraenkel ist philosophischen Fakultät der Die Wahlen des Studienrats Dr. Hoffman an der Studienrats Geier an dem nebst Studienanstalt in Duisburg zum t Del . G Gde Berlinischen Gymnasium zum Grauen Klofter des Studienrats Steinbeck an der zum Obersiudienrat an einer |

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Dem Kaufmann Viktor Drenker und dem Mal

| Hermann E s habe ih wegen Ünzuverlässigkeit den Hand lt Lebensmitteln Une Lag

Crefeld, den 10. März 1923.

_ Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. S tepkes.

BeranntmaGOin a __ Den Althändlern Abraham Wagowski, Walle [cheid, Voedestraße 46, Nathan Eckstein, Wattensdt! Boedestraße 46, und August Abendroth, Watten]! Bochumer Straße 149, habe ih mit Wirkung vom heutigen & den Handel mit sämtlichen Gegenständen des ti lihen Bedarfs, insbesondere Altmaterial und Lumpenha!! für das ganze Reichsgebiet wegen Unzuverlässigkeit unte A Ctwaige Wandergewerbescheine bezw. Legitimationekarten dieser Peti" verlieren damit ihre Gültigkeit. Gelsenkirchen, den 21. März 1923.

Der Landratk. S {r ö e r.

ea Ema N L Nach Vorschrift des Gesetzes vom 8 April 1872 (Ge!ehjan S. 3957) sind bekanntgemacht : 99 9 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums bout 2" vember 1922, betreffend die Genehmigung der von der f Grunder Eifenbaln-Aktienge|ellschaft in Frankfurt a. M. beschlo} Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft, durh das \ der Regierung in Arnsberg Nr. 8 S. 67, ausgegeben am 24. 1923 (vgl. Bekanntmachung S. 66 Nr. 2): 909 2. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom l vember 1922, betreffend die Genehmigung der Erhöhung kapitals - der Zschipfkau-Finsternalder Eisenbahn-Aftienge}eL einslerwalde N. L, durch das Autsblatt der Regierung i! rurt a. O. Nr. 9 S. 43, ausgegeben am 3. März 1923.

49°,)

(Nichtamtliches in der Zweiten und Dritten Beila9

A i P Er T a S Mr

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Zweite Beilage

//

Jum Deutschen Reichsanzeiger unò Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 26. März

_1923

Nr. 72.

Nichtamiliches. Deutscher Reichstag.

327. Sißung vom 24. März 1923, Vormittags 9 Uhr. (Bericht des Nachrichienbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)

Am Regierungstisch: Reichsschaßminister Dr. Albert und richt inister f ie Ernen und Landwirtschaft Dr. Luther.

Präsident Löbe eröffnet die Sißung um 9 Uhr x Minuten.

Reihsschaßminister Dr. Albert: Meine Damen und perren! Das Reichsschaßministerium legt Jhuen heute den niten Teil einer Denkschrift vor, die Sie über die Be- apungéfosten in den Rheinlanden erfordert haben. Jh möchte zie Vorlage der Denkschrift zum Anlaß nehmen, um auch den- jenigen, die uiht die Zeit haben, alle Einzelheiten zu lefen, die vichtigsten Daten in großen Zügen vor Augen zu führen. Denn peun auch die Lasten, die wir aus Anlaß der Beseßung der Rhein- (ande zu tragen haben, und die Leiden der Bevölkerung im alt- beseßten Gebiet im Augenblick s{cheinbar zurücktreten gegenüber den ingeheuerlicen Rechtsbrüchen und Schädigungen, die uns dur n Einbruch in das Ruhrgebiet und die ihm gleihstehenden Ge- biete zugefügt werden, so steht doch die Geschichte dieser Beseyung im engsten inneren Zusammeuhang mit dem neuerlichen Einbruch, und auch in dieser Hinsicht sprechen die in der Denkschrift gegebeuen Zahlen eine bevedte Sprache.

Lassen Sie mich zunächst einige dieser Zahlen Jhnen vor Augen führen. Die Besaßungskosten Haben sich vis Ende 1922 auf rund 4,5 Milliarden Goldmark belaufen (hört, hört! rets), ungerechnet der Kosten für die Beseßung des sogenannten Sank- tionsgebietes und ungerechnet der Kosten für die alliierten Kontroll- tommissionen. (Zuruf rechts: Unerhört!) Diese Sumuxe ist wichtig nit nur im Zusammenhang mit unseren Reparationsverpflich- tungen, indem man sich vergegenwärtigt, wie viel produktivex diese enormen Beträge auch zugunsten unserer Gläubiger Hätten ver- wendet werden können. (Sehr richtig!) Es genügt auch nit, an er Hand dieser Ausgaben sich zu vergegenwärtigen, daß damit der Wiederaufbau Noxrdfrankreichs in weitem Umfange Hätte finan- ziert werden können. (Sehr richtig!) Jutevessanter noch ist die veurieilung dieser Zahl unter einem politischen Gesichtspunkte. Jn den leßten vier Fohren unmittelbar vor dem Kriege betrugen die Ausgaben des Deutschen Reiches für seinen gesamten militä- hen Aufwand d. h. also für das Heer, die Flotte, das Reichs-

rgeriht us. nach den Etatsziffern rund 3,7 Milliarden Nark. Die Aufivendungen für die Besaßungsarmee im Rhein- land in den verflossenen vier Fahren übersteigen diese Ausgaben um rund 4 Milliarden Goldmark. (Hört, Hört!) Diese Beträge sind, abgesehen von den amerikanishen Anteilen, effektiv gezahlt worden, und zwar dur sogenannte Sacleisiuungen und durh Jahlungen an die Besazungsarmee in bar duxch Markvorschüsse und Devisen sowie durch fonstige unmittelbare Leistungen an esaßungs8armee.

Die Ursache dieser gewaltigen Ausgaben wird klar, wenn man sh die Besaßzungss\tärke vergegenwärtigt. Nach vem Sinne und Vortlaut des Verfailler Vertrages sowie des Rheiulaudabkommens war osfenkundig die ehemalige deutsche Belegungsstärke des be- seßten rheinischen Gebietes als Höchstmaß ins Auge gefaßt wörden. Darum spricht das Abkommen grundsäßlih von der Verpflichtung der deutschen Regierung, vorhandene militärishe Gebäude zur Ver- fügung zu stellen, Unteroffiziere und Mannschaften in vorhandenen Kasernen unterzubringen. Diese Auffassung ist in den Verhand- lungen, die dem Versailler Friedensvertrage vorausgingen, von dem französischen Delegierten ausdrücklih bestätigt worden (hört, hôrt!), indem ex ausführte, daß die Besaßung der Rheinlande die frühere deutsche Friedensbelegung nur wenig (legèrement) übex- shreiten werde.

Was ist stattdessen gesehen? An Stelle der deutshen Friedens velegung von rund 70 000 Köpfen in 288 Orten waren im September 92 im altbeseßten Gebiet der Rheinlande 2M Orte (Hört! Hört)) init rund 145 000 Köpfen von den Besaßzungstruppen und Teilen der Rheinlandkommission belegt. Dos ist nit nur das Doppelte der deutschen Friedensbelegung, sondern geht aud noch über das hinaus, was die alliierten Regierungen selbst im März 1922 dur tin besonderes Finauzministerabkommen festgelegt hatten. (Hört, hört!) Ju diesem Abkommen, das der deutshen Regierung amtlih lotifiziert wunde, ist die Stärke der einzelnen Besaßungs3armeen sür die französische Armee auf 90 400, für die belgische auf 19 300 sestgeseßt worden. Und doch sind au diese Zahlen wiederum von der französischen Armee um rund 12000, von der belgishen um tund 10 000 Mann überschritten worden, immer wieder abgesehen bon den Truppen, die in das sogenannte Sanktion3gebiet gesandt Worden siud.

Der Stärke der Belegung entspricht der Umfaug der Fuan- spruhuahme von Leistungen. Die Natural- und Dienstleistungen, Vie sie Artikel 6 als Gegenstand des Requisitionsrechts ausdrüd- lich eng umgrengt, werden von französischer und belgisher Seite dauernd gesteigert. Es werden Einrichtungen verlangt, die weder m Rheinlandablommen noch im Vertrage von Versailles vor- gesehen sind. Ebenso fordern Franzosen und Belgier auf Grund des Artikels 8 des Rheinlandabkommens Anlagen, auf die sie nah dem Abkommen entweder überhaupt keinen Anspruh haben oder e sie nur im Rahmen vorhandener ehemaliger deutscher mili- färischer Anlagen beansprucheu können. Jch erinnere in dieser vinsicht an landwirtschaftlihe Betriebe, an Flugpläße, Exerzier- läße usw. Außer den vorhandenen 32 deutschen Schießständen ind Exerzierplägen find 54 weitere militärische Anlagen der ge- nannten Art von Deutschland erzwungen worden; außer den

éits vorhandenen 7 Flugplägen sind weitere 19 neue Flugpläße

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__”) Mit Ausnahme der durch Sperrdxuck hervorgehobenen ‘Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

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——

auf Deutschlands Kosten hergestellt worden. (Erregte Rufe: Unerhört!)

Nur streifen will ih die von den Franzosen geforderte Ein- rihtung von Bordellen, die frauzösischerseits vielfa selbst in kleine Landstädtchen gelegt worden sind. {Pfuirufe.) Nicht unerwähnt aber darf bleiben die Inanspruchnahme von Fabrikanlagen und von bestem Aterland. Seit dem Beginn der Besatzung sind von der Besaßungs- armee in 61 Orten des altbesezten Gebietes 250 Fabrikanlagen und sonstige gewerbliche Unternehmungen durch Regquisitions- befehle beschlagnahmt worden, von denen Ende 1922 noch 176 be- fdlagnahmt waren, Es handelt sich dabei um Fabrikanlagen aller Art, um Spinnereien, Webereien, Möbelfabriken, um Kühlhäuser, Mühlen, Marmeladenfabriken, um Maschinenfabriken, Tonstruktionswerkstätten und andere mehr. Welhe Schädigung des wirtschaftlichen Lebens solche Beschlagnehmen sowohl dur ihren unmittelbaren Umfang als auch durch die mittelbar geschaffene große Unsicherheit mit sih bringen, bedarf keiner Darlegung. Und doh ist auch diese Shädigung nur ein klciner Teil des großen wirtschaftlichen Schadens, der durch die Beeinträhtigung der wirt» haftlihen Zusammenhänge wischen dem linken Rheinufer und dem übrigen Deutschland infolge der Beseßung dauernd entsteht, (Lebhafte Zustimmung.)

Jun ihrer Gesamtheit ergeben die füx die geschaffenen oder ihnen zur

Sesaßungsarmeen

belgischen Armee auf Kosten Deutschlands. französischen und belgischen Heere seit dem Waffenstillstand das deutsche Rheinland mit deutshen Mitteln unter Anwendung von &Zwaugsmitteln aller Art gegenüber Gemeinden und Beamten zu einem großen Heerlager planmäßig ausgebaut haben. (Lebhafte Rufe: Sehr wahr!) legungen der Denkschrift unmittelbar veranshaulicht.

Ein Wort noch muß ih hinzufügen über die Einquartierungs- lasten. Wenn maun sih vergegenwärtigt, was die Einstellung der Bautätigkeit während der Kriegszeit in allen Ländern dexr Welt, nicht nux iy Deutschland, an Wohnungsnot verursacht hat, welche Schwierigkeiten und Lasten selbst den Siegexrstaaten, noch mehr aber dem unbesceßten Deutshland in der Auswirkung diesex Woh- nungsnot nah dem Kriege entstanden sind, kann man ermessen, was es für eine Bevölkerung bedeutet, die auf einem kleinen Territorium neben dieser natürlihew Wohnungsnot noch die Lasten der Einquartierung eines ungeheuren Besaßungsheeres zu tragen hat. (Schr wahr!) Geradezu ins Unerträgliche jedoch werden diese Lasten durch die Auslegung gesteigert, die von französischer

“uvd belgisher Seite den Einquartierungsbestimmungen gegeben

werden. Während nach Artikel 8 des Nheinlandabkommens die zur Zeit der Unterzeichnung des Rheinlandabkommens bei jeder cinzelnen Armee in Kraft befindlihen Einquartierungs- bestimmungen maßgebend sein sollten, hat die französishe Bce- saßungsarmee auf Grund des Artikels 8 für sich das Recht in An- spruch genommen, die Einquartierungsbestimmungen jederzeit und nah Belieben zu ändern. (Erregte Rufe: Gewalt, nicht Recht!) Als Gesamtbild ergibt sih Hier, daß Ende des Jahres 1922 außer den vorhandenen Kasernen und den inzwischen neu errichteten Kasernen insgesamt rund 10 009 Wohnungen mit 37 500 Zimmern und außerdem 9400 Einzelzimmer zur Unterbringung vou Offi- zieren, Unteroffizieren und Mannschaften in Privatquartieren be- ¡chlagnahmt waren. Diese Fuanspruchnahme ist demjenigen kein Wunder, der sich vorstellt, daß neben den Truppen die Angehörigen der französishen und belgishen Besaßungsarmee auf Kosten Deutschlands untergebracht werden. So wohnen in der belgischen Zone in den einem unverheirateten Offizier zur zwangsweisen Verfügung gestellten fünf Herrshaftsgimmern mit Küche neben dem Offizier seine Großmutter, seine Mutier, zwei unverhei- ratete Schwestern, eine verheiratete Schwester, zwei Kinder der ver- beirateten Schwester, (Lebhafte Rufe: Unerhört!)) Während unsere deutshewm Beamten zum Teil infolge der Wohnungsnot oder auch infolge unmittelbarer Anordnung der Besaßungsarmee jahrelaug darauf verzichten müssen, mit ihrer Familie zusammen zu leben, nimmt die französische und belgische Besaßungsarmee für sih das Recht, die Familie mit unterzubringen, als selbstverständlih in Auspruch, eine Auffassung, die selbst dem militärishen Denken unmittelbar Hohn spricht.

Endlich ist zu erwähnen der systematische Ausbau dex franzöo- sischen und belgisGen Abteilung der Rheinlandkommission und des Delegiertenmausschusses in der französishen Zone. Bei den Ver- handlungen in Versailles im Juni 1919 wurde vou dex deutschen Regierung der Standpunkt vertreten, daß zu den vertraglih vor- gesehenen vier Mitgliedern der Rheinlandkommission höhstens noch einige Beamte treten dürften, um die Verbindung zwischen Rhein- landkommission und den deutschen Stellen aufrehtzuerhalten. Auch mit diesen Grundsäßen hatte sh der französifhe Delegierte aus- dritcklih einverstandeu exklärt. Statt dessen bewegte sich bereits im September 1922 die Zahl der Beamten der französishen Ab- teilung der Rheinlandkommission zwischen 65 und 70 (hört, hört! rechts), die der belgishen Abteilung um rund 20. Rechnet man hierzu die übrigen Beamten und insbesondere das in der franzü- sischen Zone planmößig und stark ausgebaute Delegiertensystem, mit dem die ganzen Rheinlande zu offenkundig politishen Zwecken systematish überzogen sind (Zuruf rechts: Aha!), so ergibt sih ein Gesamtpersonal der Rheinlandkommission und ihrer Delegierteu, das bereits im September 1920 sich auf rund 1300 Köpfe belief. (Rufe rechts: Unerhört!) Die Kosten der Unterbringuug dieser Beamten lassen sich nur \hägßen, da die Rheinlandkommission die Mittel nur summarisch anfordert, dagegen Angaben über die Ver- wendung oder über die Ausgaben bisher abgelehnt hat. Die Kosteu betragen allein für die französishe Abteilung rund 1,9 Milliarden Mark im Kalenderjahr 1920.

Meine Damen und Herren, wegen der Einzelheiten möchte ih Sie im übrigen auf die Deukschrift verweiseu. Die nüchternen Zahlez \sprechen ihre eigene Sprache. Sie geben Jhuen Material

Eisen- -

Verfügung gestellten Anlagen ein er- |

schütterndes Bild militärishen Aufmarsches der französishen und *

Sie zeigen, daß die | ganz abgesehen von den ungeheuerlihen Verstößen der Franzosen

| gegen dies Rheinlandablommen und den Friedensvertrag seit dem get ) :

Dies wird durch einige graphische Dar- |

zu der Frage, L welches die eigentlichen Ziele Franfreids bei ber Besetzung sind, und auch 2. zu der Frage, imvieweit die Beseßung eine einzige große Vorbereitung des Einbruchs war. (Sehr richtig! rechts.) Jch möhte es Fhnen überlassen, aus den Tatsachen selbst Jhre Schlüsse zu zichen. Nur auf zwei Momente möchte ih mir gestatten, noch hinzuweisen:

Die angeblichen Verstöße Deutschlands gegen den Vertrag vom Versailles haben während der ganzen Leidensjahre nah Abschluß des Vertrages im Vordergrund der Diskussion der Alliierten ge- standen. Sie haben im Fanuar für Frankreih den Ausgangs- punkt für den rechtswidrigen Einbruch in das Ruhrgebiet und später in badishes und anderes Gebiet gebildet. Wir dürfen Hhosfen, daß, die Welt einzusehen beginut, wie wenig dieser Ein- bruch mit den angeblichen Verstößen Deutschlands zu tun hat und wie wenig er mit dem Friedensvertrag in Einklang zu bringen ist. Aber was bisher im Auselande, ja selbst bei uns im Fnlande kaum genügend gewürdigt worden ist, das ist das, was aus den dret Denkschriften über die Besazungskosten mit Deutlichkeit hervor=- geht, nämlich daß Beseßung der Nheinlande in der Art, wie sie ausgeübt wird, in dem Umfange, in dem sie getätigt wird, in den Anforderungen, die dur sie gestellt werden, cine Kette von Vertragsverlezungen bedeutet (sehr rihtig! rechts), die dem Zwecke der Besazung, dem Geiste des Vertrages und dem Wortlaut, wie ihn jede unparteiishe Stelle ouslegen würde, un- mittelbar widerspricht, Verstöße gegen den Vertrag, die sih täg- lih und stündlich wiederholen und erneuern immer wieder

DIC

Ruhreinbruh.

Und noch ein anderes:

Auf Grund eines Vertrages, der nah seiner Vorgeshihte und durch seinen Wortlaut ausdrücklich die Abrüstung der Welt als Ziel aufstellte, der nur als ersten Schritt hierzu die Entwaffnung Deutschlands forderte (hört, hört! rechts), die inzwis{Gen weit über die Bestimmungen des Vertrages hinaus durchgeführt und deren Vollständigkeit felbst von maßgebender ausländischer Seite an- exktonnt i auf Grund dieses Vertrages ist ein ehemals blühen-

| des Laud aus seinen wirtschaftlichen Zusammenhängen heraus- | gerissen und zu einem Heerlager größten Stils gemabt worden.

(Sehr richtig!) Wenn je der Vorwurf des Militarizmus gerecht- fertigt war, so ist er es hier. Und dieser Militarismus Frank- reis fennzeihnuet fich noch dadurch besonders, daß er nicht auf

| Kosten des französishen Volkes durchgeführt wird, sondern daß er

si im wesentlihen unabhängig von der Bewilligung der erforder- lichen Mittel durch parlamentarische Vertretung Frankreichs auf Kosten einer andeven Nation betätigt (Rufe rechts: Unerhört!), einer besiegten Nation, der man dadurch gleihgeitig die Mittel für die wirtschaftlichen und finanziellen Leistungen entzieht, die ihr auf Grund des Fricedensvertrages auferlegt sind.

Dieser Ueberspannung militärishen Geistes, der sich felbst über} [chlägt, entspriht es, wenn troß alledem noch immer von der Sicher- heit Frankreihs die Rede ist. Auch für die Bedeutung dieser Forderung gibt die Denkschrift wertvolles Material. (Lebhaftes Bravo!)

Präsident Löbe teilt im Anschluß darau mit, daß in der leßten Zeit beim Meichskag eine große Anzahl von Sympathie fundgebungen zur Abwehr im Ruhrgebiet aus österreichischen und deutshen Städten, von Körperschaften und Vereinen eingegangen sind. (Beifall.) ¡ E

Der Antrag der bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft und dev Sozialdemokraten, dex den Finanzminister ermächtigt, die Tabakzölle für die Zeit wirtschaftlichen Bedürsnijses herab- zuseßen, wird gegen die Kommunisten in dritter Lesung angenommen.

Darauf wird die Aussprahe über den Etat des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft fortgeseßt. 3

Abg. Döbr ih (D. Vy.): Die Farina n der Wissenschaft missen möglichst bald in die Praxis ü van eh werden. Die Landivirtschaft ist dazu bereit. Deutschland hat immer diese wissen- schaftlichen ¿Forfchamgen für die Landwirtschaft gefördert. Aber diese muß sih au frei bewegen können. Die Beschwerdenausschüsse haben zu Klagen Anlaß gegeben, das liegt an der Unzulänglichkeit

8 Geseßes. Mit der Beschaffung einer Brotgetreidereïcrve und der Verbilligung des Brotes für die minderbemittelte Bevölkerung sind wix einverstanden; das steht auch in unserem Antxag. Unsere ganze Wirtschaftslage ist anders, als sie nah außen sheint; es ist nur eine Scheinblüte. Der Besiß als solcher ift allerdings erhalten geblieben, aber er ist überlastet. (Zustimmung.) Keineswegs wollen wir uns um die Belastung des Besißes herumdrücken, aber es darf nicht unbeachtet bleiben, daß wix nur eine Scheinblüte haben. Was als Gewinn erscheint, ist tatsä@lih ein Verlust, und je länger der jeßige Produktionsverlust dauert, desto größer wird der Verlust. Es besteht jeßt namentlih eine große Kreditnot. Alle Gewiun

hlen haben jeßt feinen twvirklichen rt. Die Preise der künst- lichen Düngemittel sind gestiegen, die Preise des umlagefreiem Getreides aber gefallen. Die oglihfeit spefulativer Gewinne ist ganz fortgefallen, denn es ne niemand mehr Kredit. Der Gedanke muß fallen gelassen werden, daß die Landwirtschaft aus der jeßigen Lage Gewinne erzielt. Leidet {hon der Großbetrieb unter der Kreditnot schwer, so weiß der kleine und mittlere Betrieb erst recht nicht, wie er si einrichten foll. Der kleine Landwirt kann niht mehr reiner Landwirt mit freier Ackernahrung sein, sondern ist au noch auf Jndustriearbeit angewiesen. Der Abg, Schmidt- Köpenick, der sonst verträglich 1st, hat gestern gang awobes Geschiüh aufgefahren und die Einheitsfront durchbrohen. Herr Schmidt freut sih noch der starken Regierung in Sachsen, die für Milch jorgt. Es herrscht aber selbst in kleinen Orten infolge dex falschen Preispolitik Milchnot. Mit dem sozialdemokratishen Antrag, daß Stickstoff gegen Getreide zu liefern ist, ist eine Produftionss förderung n1cht zu erreichen. Die verschiedenen Arten von Stick- [toff müssen Uberleat verwendet werden. Nur Lanbaivirte würden mit diesem Antrage glänzende Geschäfte machen können, weil der Stickstoff zum Weltmarktpreise zugrunde gelegt werden müßte und dadur der Getreidepreis auf das Dreifache steigen würde, aber wir lehnen diesen Antrag troßdem ab, weil er gang undurGführbar ist. Die Angelegenheit der Getreide-Kredit-Aktien- gesellschaft wollen wir an den Aus\{hnß zurückverwicsen Haben. 1m die Produktion steigern zu können, verlangen wir, daß die Hemmuisse der freien Wirtschaft beseitigt werden. Fort mit künst« lichen Preis\shaffungen, die innere Kanfkraft der Mark muß n in den Düngerpreisen zur Geltung gebraht werden. Sodann mu das Volk emig sein, und jeder muß produktive Arbeit leisteu, es