1901 / 77 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

T E E E

Im Sanitäts-Korps. 23. März. ‘Dr. Wichmann, Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. 13. Inf. Regts. Nr. 178, von E Mammagado zur Universität Leipzig unterm 31. März 1901 ent-

oben.

Die Oberärzte: Dr. Dietel des Festungsgefängnisses, in das 8. Inf. Negt. Prinz Johann Georg Nr. 107 verseßt und vom 1. April 1901 ab zur Universität Leipzig kommandiert, Lücke des 1. Könt1gs- Hus. Regt. Nr. 18, in das Fuß-Art. Regt. Nr. 12, Dr. Ruscher des Schüßten-(Füs.)Regts. Prinz Georg Nr. 108, in das 1. Königs- Hus. Regt. Nr. 18, Dr. Seefelder des Fuß-Art. Regts. Nr. 12, in das Gellungögefän niß, verseßt. Dr. Atenstädt, Assist. Arzt des 15. Inf. Negts. Nr. 181, zum Oberarzt, Gruner, Unterarzt des 12. Inf. Regts. Nr. 177, zum Assist. Arzt, befördert.

XTIE. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Offiziere, Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 23. März. Mooßt, Königl. H Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, von dem Kommando nah Württemberg behufs Stellung zur Disp. und Verwendung als Kommandeur des Landw. Bez. Friedberg, leßteres mit Wirkung vom 1. April d. F. ab, enthoben. Martin, Major à la suits des Inf. Negts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 und Eisenbahn-Linien-Kommissar in Stuttgart, mit Wirkung vom 1. April d. J. als Bats. Kommandeur in das Inf. Reg. König Wilhelm I.- Nr. 124 verseßt. Bendler Pen: à la suite des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119 und Ei enbahn- Kommissar, mit Wirkung vom 1. April d. F., unter Enthebung von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Eisenbahn-Abtheil. des Großen Generalstabes und unter Belassung à la suite des genannten Negts., zum Eisenbahn-Linien-Kommissar in Stuttgart ernannt. Bernhard, Hauptm. à la suits des Kriegs-Ministeriums und kommandiert zur Dienstleistung bei demselben, mit dem 1. April d. J. in das Kriegs-Ministerium verseßt. v. Maur, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Friedrich König -von Preußen Nr. 125, mit Pension zur Disp. gestellt und zum ezirks-Offizier beim Landw. Bezirk Ulm ernannt. Frhr. v. Lüßow, Oberlt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, unter Beförderung zum Hauptm. als Komp. Chef in das Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von

reußen Nr. 125, Menzel, Oberlt. im Gren. Regt. König Karl

r. 123, untér E Oteruas zum Hauptmann, ‘als Kompagnie-Chef in das Inf. Negt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, E verseßt. Dinkelmann, Oberlt. à la suite des Inf. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 124 und zugetheilt dem Kommando des Ostasiat. Expeditions-Korps als Feldtopograph, unter Belassung in diesem Ver- hältniß und unter Verseßung zum Inf. Negt. [t-Württemberg Nr. 121, à la suits desfelben, zum überzähl. Hauptm. befördert, Baumann, Oberlt. an der Haupt - Kadettenanstalt, mit Ende d. M. von dem Kommando nach Preußen enthoben und in das Inf. Regt. Alt - Württemberg Nr. 121 eingetheilt. v.“ Koelckriß, Königl. Preuß. Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, mit dem 1. April d. J. pon dem Kommando nach Württemberg behufs Beförderung zum Fp mit Patent vom heutigen Tage und Verwendung als Komp.

hef im Füs. Regt. General - Feldmarschall Graf Moltke (Schle ) Nr. 38 enthoben. Krusemarck, Königl. Preuß. Oberlt., bisher im Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, kommandiert nah Württemberg, in das 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn eingetheilt.

Die Lts. Kolle’ Paschke im Inf. Regt. Kaiser Wilßelm, König von Preußen Nr. 120, Niebur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, diese drei vorläufig ohne Patent, Le) (ate Clausen im Drag. Regt König Nr. 26, Ben- inger, Clausen im Ulan. ÿtegt. König Karl Nr. 19, zu Oberlts die Unteroffiziere: Hartmann im 8. Inf. Negt. Nr. 126 Großheczog Friedrih von Baden, Horn im 10. Inf Regt. Nr. 180, Bruckmann, Picht im Feld-Art. Negiment König Karl Nr. 13, Burk im 2. Feld-Art. Regt. Nr. 29 Prinz - Regent Luitpold von Bayern, Rieder im 4. Feld-Art. Negt. Nr. 65, zu Fähnrichen,

- befördert. Graf v. Pückler u. Limpurg, Oberlt. im Ulan. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 20, von dem Kommando zur Dienst- leistung bei der Schloßgarde-Komp. enthoben. Hiller, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zur Dienstleistung bei der Schloßgarde- Komp. kommandiert.

In dem Kommando nach Preußen belassen: Schneider, Oberlt. im Inf. Negt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 und kommandiert als Erzieher bei der Haupt-Kadettenanstalt, unter Stellung à la suits des Regts. behufs Verwendung als Militär- lehrer von 1. April d. J. ab bei dem Kadettenhause in Wahlstatt, Dorrer, Major im Großen Generalstabe, behufs Verwendung als Abtheil. Kommandeur vom 1. April d. F. ab im Feld-Art. Negt. Nr. 41, Kinzelbah, Major im Großen Generalstabe, behufs Ver- wendung im Generalstabe der Kommandantur von Königsberg i. Pr., Klo, Oberlt. im Feld-Art. Regt. Nr. 72, behufs Dienstleistung beim Großen Generalstabe vom 1. April d. I. ab auf ein Jahr.

Nach Preußen kommandiert: Frhr. v. Houwald, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, vom 1. April d. J. ab behufs Ver- wendung als Erzieber beim Kadettenhause in Köslin, Günther, Lt. im Inf. Negt. König Wilhelm 1. Nr. 124, vom 1. April d. I. ab auf sechs Monate behufs Dienstleistung beim Telegraphen-Bat. Nr. 1, Schmegtger, Lt. im Ulan. Negt. König Karl Nr. 19, behufs Ver- wendung als Insp. Offizier an der Kriegs\chule in Hannover, Storck, Oberlt. im 2. Feld-Art. Nr. 29 Prinz-Negent Luitpold von Bayern, mit dem 1. April d. J., unter Beförderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, behufs Verwendung als Battr. Chef im Feld-Art. Regt. von Podbielski (Niederschles) Nr 9. Sauter, Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, dessen Kommando zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe vom 1. April d. J. ab um ein Jahr verlängert.

Die Oberlts.: Reinhardt (Walther) Königin Olga Nr. 119, Haußer im Gren Negt. König Karl Nr. 123, Blezinger, Schumacher im Inf. Regt. Kaiser

riedrih, König von Preußen Nr. 125, Ziegler im 10. Banf. Negt: Nr. 180, vom 1. April d. I. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe kommandiert.

Die Hauptleute und Komp. Chefs: Specht, Nick im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, Geigle im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Diehl, Beß im Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, Frhr. v. Lupin im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Gärttner im 10. Inf. Negt. Nr. 180, rhr. v. Gemmingen-Fürfeld, Hauptm. im Gren. Negt. König Karl tr. 123 und kommandiert als Adjutant bei der 51 Inf. Brig. (1. K. W.); die Oberlts.: Vöôlter im Inf. Reat. Alt-Württemberg Nr. 121, Fenb, Veil im Gren. Regt. König Karl Nr. 23, Süßkind im Znf. Regt. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, Engel - hart im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Lägeler im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Sußdorff im 10. Inf. Negt. Nr. 180, Veiel, Hauptm. und Battr. Chef im 3. Feld-Art. Regt. Nr. 49, ein Patent ihres Dienstgrades erbalten.

Im Beurlaubtenstande. 23. März. Dörtenbach (Georg) Oberlt. der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, zum Nittm., Moßtß, Oberlt. der Res. des 3. Feld-Art. Regts. Nr. 49, zum are. ; die Lts.: v. Dumreicher der Res. des Ulan. Negts. König

Vilbelm I. Nr. 20, Fischer der Res. des 3. Feld-Art. Regts. Nr. 49, Höring der Nes. des 4. Feld-Art. Negts. Nr. 65, Hailer, Laemmert yon der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stutt- gart, Hailer von der Inf. 1. Aufgebots des Landro. Bezirks Heilbronn, zu PYberlts.; vom Landw. Bezirk Stuttgart: die Vize-Feldwebel: Hirzel, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Klaiber, Schlöôör, Zech, zu Lts. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, Yelin, zum Lt. der Res. des 10. Inf. Reats. Nr. 180, Garni, Vize-Wachtm.,, zum Lt. der Res. des Drag Negts. König Nr. 26, Bürger, Vize-Wachtm, zum Lt. der Nes. des 2. Feldart. Reats. Nr. 29 rinz - Regent Luitpold von Bayern; die Vize-Feldwebel : Brill, Shüh vom Landw. Bezirk Reutlingen, zu Lts. der Res. des

im Gren. Regt.

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10. Inf. Regts. Nr. 180, Westermayer vom Landw: Bezirk ‘Leon- berg, zum Lt. der Nes. des Inf. Regts. Alt-Württemberg Nr. 121, Wecker vom Landw. Bezirk Heilbronn, Kick vom Landw. Bezirk an, zu Lts. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz oseph von Oesterreich, König von Ungarn, Ande vom Landw. Be- zirk Straßburg, zum Lt. der Nes. des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Groß- herzog Ros Baden, befördert. i s

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. März. Uhland, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Negt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter gtiihindweller Verleihung eines Ens seines Dienstgrades mit Pension und der Erlaubniß zum

ragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Krauß, Major a. D., zulegt Bats. Kommandeur im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreih, König von Ungarn, unter Er- theilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Negts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 mit seiner Pension zur Disp.“ gestellt. 2 :

Im Beurlaubtenstande. 23. März. Seitz, Oberlt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, mit Pension, Bosch, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots - des Landw. Bezirks Cllwangen, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Uniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung. :

22. März. Dischler, Zahlmstr. Aspir., beauftragt mit Wahr- nehmung der Zahlmeisterstelle beim 2. Bat. Inf. Regts. König Wilhelm T. Nr. 124, zum Zahlmstr. befördert.

Kaiserliche Schußtßtruppenu.

Berlin, 26. März. v. Raben, Königl. Württemberg. Lt. im Inf. Negt. E Wilhelm, König von Pi (2. Württemberg.) Nr. 120, nah erfolgtem Ausscheiden aus Königl. Württemberg. Diensten als Lt. mit Patent vom 13. März 1897 M nuter dem 6. April d. J. in der Schußtruppe für Kamerun angestellt.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 6. Sißung vom 29. März 1901, 111/, Uhr.

Das Haus seht die Berathung des Staatshaushalts- Etats für das Etatsjahr 1901 bei dem Etat der Justiz- verwaltung fort. :

Ober-Bürgermeister Struckmann: Ich habe schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß niht nur für die Städte, sondern auch für das platte Land die Gerichts- und Notariatsgebühren für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit außerordentlih hoh sind. Ich hatte vor- geschlagen, daß die Notare, die e öffentlihe Beamte find, vielleicht angehalten werden, einen Theil ihrer Gebühren an den Staat ab- zuführen, sodaß die Gebühren im Ganzen herabgeseßt werden können. Wohin haben inzwischen die Erwägungen geführt ?

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Jch habe mich über die von Herrn Struckmann angeregte Frage {hon im Abgeordnetenhause zu äußern Gelegenheit gehabt und kann nur dasselbe wiederholen, was ih dort gesagt habe. Sowohl auf Grund der vor zwei Jahren von Herrn Struckmann gegebenen Anregung, als auch auf Grund vielfa hervorgetretener Klagen über die Höhe der Gerichtskosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind von der Justizverwaltung sehr umfassende statistische Ermittelungen angestellt worden, um zu einem bestimmten Ergebnisse über die Frage zu kommen, wo etwa eine Ueberbürdung vorhanden sein, wo eine Erleichterung eintreten und in welcher Richtung ein Ausgleich gefunden werden könnte. Diese Ermitte- lungen haben einen außerordentli langenZeitraum in Anspruch genommen. Gs ist dazu eine Reibe von Hilfsarbeitern im Justiz-Ministerium be- rufen worden, um das riesige Zahlenmaterial zu klären und zu be- wältigen. Die Arbeiten haben zeitweise unterbrohen werden müssen, weil die ständigen Kräfte des Justiz-Ministeriums, auf deren Mit- wirkung bei der Arbeit nicht verzichtet werden konnte, dur andere dringlihere Arbeiten vollständig in Anspru genommen waren. Sie find aber vor einigen Monaten zum Abschluß gebracht und das Er- gebniß dieser statistischcen Aufstellungen mit einer Reihe von näheren Darlegungen ist dem Herrn Finanz-Minister mitgetheilt worden. Dort findet zur Zeit eine Nachprüfung statt, und wenn diese, voraussichtlich bald, ihr Ende erreiht haben wird, dann werden kommissarishe Be- rathungen zwischen den Vertretern des Finanz:Ministeriums und des Justiz-Ministeriums stattfinden, um zu sehen, welhe Schlüsse etwa aus den Zahlen gezogen werden müssen.

Die vor zwei Jahren von Herrn - Ober-Bürgermeister Struck- mann angeregte Frage, ob es nicht möglich sein würde, die Notare, die theilweise allerdings zu sehr hohen Einnahmen auf Grund des neuen Kostengesezes gelangt sind, zu einer theil- weisen Hergabe ihrer Einnahme an den Staat zu nöthigen: auch diese Frage wird natürlich bei den bevorstehenden Berathungen einen Gegen- stand der Erwägungen bilden. Ueber das voraussichtliche Endergebniß mich zu äußern, bin ich aber heute absolut außer stande. Wenn ih mich recht erinnere, hat der Herr Ober-Bürgermeister Struckmann seiner Zeit dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die von den Notaren aus ihren Einnahmen an die Staatskasse abzu- gebenden Summen verwendet werden könnten zur Herbeiführung einer Ermäßigung der Gerichtskosten für kleinere Objekte, um dadurch indirekt eine Erleichterung der Bevölkerung, die auf die JInanspruch- nahme der Gerichte angewiesen ist, zu erreihen. Ob dieser Gedanke sih ausführen läßt, darüber bin ich zu einer abschließenden Meinung noch nicht gekommen. Aber ih kann nur wiederholen, daß auch dieser Gedanke in den Kreis der Erwägungen hineingezogen wird, von denen ih hoffe, daß sie recht bald zu einem Ergebniß führen werden. Fch halte es aber, so wie die Sache liegt, für ausges{lossen, daß noch in der gegenwärtigen Session eine legislatorische Folgerung aus diesen Feststellunge" wird gezogen werden können.

Professor Riedler- Charlottenburg: Zweimal hat Seine Majestät der König die Schulreform in Anregung gebracht: 1890 und jeyt. Nicht Griechen und Römer, fondern junge Deutsche sollen erzogen, der Jugend foll Verständniß für das Kulturleben erschlossen werden. Die erste Jnitiative ist in der Schulkonferenz von 1890 erftickt worden. Jett soll eine neue Schulreform durchgeführt werden. Wieder ist die Allerhöchste Initiative die Triebfeder. (s wird auf dem Boden des Allerhöchsten Erlasses die Gleihwerthigkeit der Schulen an die Spiye gestellt. Dieses Bestreben sheint aber jeßt an den An- schauungen der Juristen zu scheitern. Weil die Juristen versagen, weigern sih auch die Mediziner ; die Reform wird für sie eine Standesfrage. So versagen die zwei wichtigsten Gruppen: Juristen und Mediziner. Dafür wird die philosophische Fakultät ge-

öffnet, die hinsichtlich des größten Gebiets, der Naturwissenschaften und neuen- Sprachen, schon für alle- Schulrichtungen offen war. Diese Neuerun „wird zu einer Massenausbildung der Ober- realshüler in alter P ilologie und den Alterthumswissenschaften wohl nicht führen, sie ist daher nicht entsheidend. Das wirkliche Hinderniß sind die Vorrechte der Juristen, ibre Herrschafts- und Macht-

bestrebungen. Erweiterung der Bildung is aber eine selbst-

verständliche Forderung, weil das Ortsbewußtsein- zum Welt, bewußtsein sich vervollständigt hat. Wer der Meinung i das Bestehende sei in bester Ordnung, der muß n geltenden Naturgeseßzen auch neue Staatsgeseßze verlangen und erzwingen: 1) der Wohlstand und die Bildung im Lande ist nicht über die Grenzen vor 30 Jahren auszudehnen; 2) die deutsche That- kraft muß sih auf das Arbeitsfeld der Väter zurückziehen und die Welt den Engländern und Amerikanern überlassen; 3) die Vermehrung der Bevölkerung des Landes über 25 illionen is \trengstens untersagt. Gegenüber den gewaltigen Veränderungen unserer Zeit sind die Forderungen der Schulreform wahrhaft be, scheiden. Die Lanbeayertbeiditun , d. i. die Selbsterhältung - auf olitischem und wirthschaftlichem Gebiete, ist mehr als je eine Lebens. fra e der Nation. Schwere Gefahren entftehen, wenn üicht alle Kräfte des Landes befreit werden, um die militärische und wirth- schaftlihe Wehrkraft und zugleich den Wohlstand zu \{chaffen. Alle einseitigen Kastenbestrebungen und Vorrechte schädigen die Erhaltung und Förderung der produktiven Stände des Landes. Den Offizieren, sowie den Juristen in -der Rechtspflege, als wichtigen Trägern des Königlichen Vertrauens und von „Hoheits rechten, mögen die höchsten Ehren und asle verantwortbaren Votrechte zukommen im Interesse des Staates und der Allgemeinheit, allen Organen der eten Negierung, wenn E wirkliche Hoheitsrechte des Staates auszuüben haben, möge alle Autorität und Machtvoll- kommenheit zukommen. Die Ausübung der Regierung if aber IABE keineswegs ein Juristenmonopol; früher waren es Offiziere und Cdelleute, welche zur Ausübung der Regierungsgewalt be, fohlen wurden, dann wurde das Studium der „Cameralicn® vorgeschrieben. An den damals einzigen Bildungsstätten, an den Universitäten, wurde das neue Bildungsgebiet an das Rechts- studium angegliedert, was sachlich keineswegs begründet, aber damals kaum anders möglich war. Wenn jeßt die Juristen troß völlig eänderter E weiter die Regierung und die Ausübung von Haßbettérechten in Anspruch nehmen wollen, so sind sie ver- pflichtet, ihren Bildungskreis zu erweitern, bezw. neue Kräfte zuzu- ziehen. Der überlieferte Bildungsinhalt ift längst unzureichend ge- worden. Die Verhinderung oder felbst Abshwächung der Schul- reform würde sih jeßt gegen den Allerhöchsten Willen und gegen die Anschauungen im Lande richten. S die Staatsverwaltung ein Interesse, an der bisherigen engen Bildungsbegrenzung festzubalten? Der Justiz-Minister müßte allerdings gegen die Zunftans{auunng auftreten und die einseitigen Machtbestrebungen der " Juristen bekämpfen. Klarsehende Juristen sehen aber wohl ein, daß ibr An- sehen im Lande troß der Monopole im Niedergang is in dem Maße, als selbst im eigentlißhen Rechtsleben Rechtsprehung mit Rechts. bewußtsein im Volke in Widerspruch kommen, in dem Maße, als die Nechtspraxis eine Kunst der Zunft wird, unzugänglih dem gesunden Menschenverstande. Das Rechtsleben \teht jedoch f hoh und ist so wichtig, daß in der weiteren Entwickelung die Juristen \ich selbs schaden, wenn sie niht durch neue Bildungselemente das Ueberliefert: ergänzen. Die Regierungsjuristen beherrschen gegenwärtig au die fadwinisterien. Was lernt aber das normale Produkt der staatlichen Juristenausbildung auf dem Gymnasium bezw. bei seinem Korps, bei seinem Einpauker? Was weiß es vor feiner Prüfungskommission, und was soll und muß der Jurist im praktischen HNeglerungsleben wissen, wo er, fern vom \{affenden Leben aufgewadsen, alle Thätigkeit beeinflußt und L auch bevormundet ? Jh frage den Minister-Präsidenten, den Minister den Innern : was hat denn der Staat und seine allgemeine Verwaltung davon, daß die Juristen die Erweiterung der Bildungsgrenzen hindern, während die \{chwierigen, vielseitigen Aufgaben der politishen Verwaltung immer weiter an- wachsen. Auch die auswärtigen Staatsinteressen find niht mehr bloß politische, sondern wirthschaftlihe Lebensfragen. Der Finanz Minister, der. frühere erfolgreiche Leiter einer großen Bank und Bürgermeister einer großen Stadt, der besser wie Jeder weiß, was die Entwickelung \chaffender Kräfte für die Staats- und Finanz- wirthschaft bedeutet, kann einen {limmeren Gegner nicht finden als Beamtenkasten, die das Land und sein wirth\ch{aftlides Schaffen nit verstehen. Der Handels-Minister ynd die Fath- Minister können noch weniger die Schulreform binder, Jurüten- vorrechte fördern wollen; denn ihre Dnleressen ¿. B. das der Landwirthschaft, sind ja garnicht im eigenen Ressort abgegrenzt. Die Juristen entsheiden in allen Ressorts über Lebensfragen aller Berufszweige; ih kann mir nicht denken, daß der Interessenstandpunkt eines einzelnen Ressorts irgend etwas mehr wünschen kann, als Ent- wickelung der produktiven Kräfte durch vielseitige Erziehung, Auf- hebung der überlieferten schädlihen Abgrenzung, Eindringen neuer Bildungselemente und baldigste Wirkung der Schulreform. Der Unterrichts-Minister hat ja alles gethan, was in seiner Madht steht: die Nealschüler können fogar Professoren der alten Sprachen und Alterthumswissenschaften und Erzieher der Juristen werden. Weiter reicht seine unmittelbare Macht nicht. Was die Zukunft bringen wird, wenn die Gegenwart auf die Allerhöchste Jnitiative nicht ein- geht, das mögen diejenigen verantworten, deren Pflicht das Regieren ist, deren Pflicht es ijt, die Kaiserlichen Absichten in lebensvolle That umzuwerthen. Die Geschichte wird einst berihten: Alle großen Herrscher der preußischen Lande widmeten \ih, oft inmitten harter Zedrängniß, der wichtigsten Frage, der Entwickelung der Schule. Zu Ende eines thatenreichen l nderiß, das den Deutschen das einige Reih und seine Weltstellung brachte, hat der junge Deutsche Kaiser zu Beginn seiner Regierung, seiner Zeit und seinen Räthen weit vorancilend, eine Schulreform gewollt. Der Zoe wurde nicht verstanden, seine Absichten wurden durch eine Schul konferenz vereitelt. Mit Beginn des neuen Jahrhunderts wendet der Kaifer wieder an seine Regierung. Die Allerhöchste Initiative wirkt, der Kaiserliche Erlaß erscheint, freudig begrüßt im ganzes Lande, in allen Familien, in allen produktiven Ständen un in der Lehrershaft als die Morgenröthe einer neuen Richtung Die längst nothwendige Vershmelzung längst bestehender Bildungsrichtungen soll zur That werden. Das Werk shêëint nun A C griffe zu sein, abermals zu scheitern, niht an sachlichen oder historischen Bedenken, niht am Widerstande von Fachleuten- oder der Regierung aber an Macht und Kastenbestrebungen der Juristen. Vena erkennen das Land und seine Regierung die Gefahr und ae bte Allerhöchsten Jnitiative und lassen sih nit erst durh die Gesch! und zu spät über die Nothwendigkeit der Reform belehren.

Justiz-Minister Schönstedt: E

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Professors Ries haben sih im wesentlihen auf die in Fluß befindliche Schulree bezogen und er hat in großen Zügen die Prinzipien dieser n reform beim Justizetat zur Sprache bringen zu müssen gee (Heiterkeit.) Nah meiner Auffassung würde diese Frage tiger Kultusetat erörtert worden sein, und ih habe keinen Anlaß, p ht schiedenen Gesichtspunkte hier näher einzugehen, die Herr pr Riedler vorgebraht hat. Herr Professor Riedler scheint D gegenwärtigen Stand der Sache besser unterrichtet zu sein, qu R bin, und deshalb kann ich auch nicht einmal alles das richtig S was er behauptet hat. Er hat davon gesprochen, daß die Es ün an dem Widerstande des Justizressorts zu s{heitern drohe und daß ven Chef der Justizverwaltung nicht stark genug sei, den s s Reihen der Juristen sich erhebenden Widerstand zu brechen, un

g t, Ba uis Gul, nan fotnem Siand°

hat daran Folgerungen geknüpft, die für die Justiz von seinem = nd punkt aus gewiß nicht {meichelhaft sein sollten. Nun, wee if ih weiß von diesen Dingen nichts. Der Erlaß Seiner Mle L E ja bisher nur in beschränktem Umfange zur Ausführung get0n

4, F Ln

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichs-

Ne T

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Soweit er das Studium der Medizin betrifft, unterliegt die Entscheidung dem Bundesrath, die meines Wissens noch nicht getroffen ist; soweit das philosophische Studium in Frage fommt, ist die Entscheidung, wie den Herren bekannt ist, ergangen; soweit die theologische Fakultät in Frage kommt, ist es niht eine Frage der Staatsverwaltung, sondern der Kirchengeseßgebung, da die Vorbildung der Theologen auf Kirchengeseß beruht und nur auf dem Wege des Kirchengesetzes abgeändert werdèn kann. Und, meine Herren, wie es mit den Juristen steht ih kann nur wiederholen : Herr Professor Niedler # cheint es besser zu wissen wie ih —, die Frage befindet sich noch in den ersten Vorstadien. Ih möchte nur der Auslegung entgegentreten, die Herr Professor Riedler dem Allerhöchsten Erlaß gegeben hat, indem er die Behauptung aufstellte, daß darin die Gleichberechtigung der ver- schiedenen Höheren Schulen für alle Studien zum Ausdruck ge- fommen sei, während man jeßt versuhe, diesem Erlaß eine andere Deutung zu gebèn, indem man den Begriff der Gleichwerthigkeit nicht identifizieren wolle mit dem Begriff der Gleich- berechtigung. Nun, meine Herren, dieser Unterschied ist aber in dem Allerhöchsten Ellasse selbst gemacht. Ich kann freilih den Wortlaut niht angeben, da ich nit vorbereitet bin auf diese Diskussion; aber das weiß ih, daß in dem Erlaß nur gesagt ift, die Neifezeugnisse der verschiedenen höheren Schulen follten als gleihwerthig für die all gemeine Bildung angesehen werden, daß dagegen die Frage, inwie- weit für gewisse Fachstudien die Abiturienten der einen oder der anderen Schule noch gewisse Ergänzungskenntnisse sih anzueignen und nach- ¡uweisen haben, offen bleiben und besonderer Erwägung vorbehalten werden müsse. . Diese Erwägungen {weben jeßt für das Fachstudium der Nechtswissenschaft. Jh bin nicht in der Lage, meine eigene Stellung zu dieser Frage kundzugeben. Ich verfrüht und ausgesch{lossen halten , da das’ - Staats- Ministerium als s\olches mit dieser Frage noch garniht be- hâftigt gewesen ist. Darüber aber kann ein Zweifel nicht bestehen, daß diese Frage mit aller Gründlichkeit und Objektivität und unter Berücksichtigung aller der Gesichtspunkte, die von den Vertretern der realen Bildung und der tehnishen Studien ins Feld geführt werden, erwogen werden wird. Vorläufig ift die Sache aber oh nicht so weit.

Meine Herren, ih muß aber weiter zu meinem großen Bedauern fonstatieren, daß hier aus dem Munde eines Herrenhausmitgliedes Aeußerungen gefallen sind in Bezug auf die Justiz und auf unsere Rechtspflege, wie man sie in diesem hoben Hause, glaube ich, zu hören bisher nicht gewohnt war. (Sehr richtig!) j

Herr Professor Riedler hat den Ausspruch gethan, daß das An

sehen und das Vertrauen zu unserer Justiz in starkem Niedergange begriffen sei, und daß die NehtspreWung dem Nechtsbewußtsein ent- fremdet und unzugänglih werde dem gesunden Menschenverstand. Es ist das ein Angriff so starker Art, daß ih niht zweifle, daß diese Aeußerungen in gewissen Kreisen lebhaften Widerball finden werden, die wir als staatserhaltende anzusehen nicht gewohnt sind. (Sebr ridtig !)

Hier derartige Angriffe zu hören, das ist im höchsten Grade be- dauerlih, und ih muß entschiedene Verwahrung einlegen gegen die Richtigkeit des absprechenden Urtheils, welches Herr Professor Niedler ohne sahlihe Begründung auszusprechen sich bewogen gefüblt bat

ge\uybilt bat. (Lbbaftes Bravo.)

würde das für

Ober-Bürgermeister A dies:

T fuhrt

f Ich glaube doch, daß die

igen des Professors Niedler die Frage aufwerfen, wie den t anderten Bedürfnissen entsprechend die Ausbildung der Juristen um ¡gestalten fein möchte. Die ganze wirthsch{aftlichde und volitisce Entwickelung hat eine totale Umwälzung auf diesem Gebiete bervor gebraht. Natürlich ift die Schulbildung ein wesentlices Clement in m allgemeineren Gebiet der Vorbildung überhaupt. Für mi eristiert

- Frage: Wie sind brauchbare Staatsbeamte heranzubilden ? D

auf die Monopolstellung der Juristen ist für mi

utungslos. Weite Kreise in der juristisben Welt bekämvfen ‘erdings die Gleichwerthigkeit der drei Schularten, weil sie glauben e gebe ohne das humanistische Gymnasium nicht. ne

Die Methode „Verx MNiedler anwendet, die Juristen zu bekämpfen, fann Plderstand der Juristen nur "verstärken. Die Frage, ob eine orbdildung der Juristen ohne Griecbisc mögli) ift, bat lungste Königlihe Erlaß gelöst. Wäre zum Berständniß technischen Ausdrücke das Griechische nötbig, fo würden au die Architekten, und vor allem die Mathematiker Griechisch treiben Was Aristoteles geschrieben hat, kann man durch Ueber ungen verstehen. Die Kenntniß des Lateinischen aber ist nach Keiner Meinung unentbehrlih, auch für den Juristen. Ich erkenne Yo an, daß sich die Regierung in \{wieriger Lage befindet bezüglich zien, was in Bezug auf die Zulassung der Abiturienten der Ober Aealschulen zum juristisGen Studium vorgeschrieben werden soll. Vie nahträglihen Nachweise der besonderen Fach- oder Sprach lenntnisse lollten jedenfalls in mildester Form erfordert werden, und die Zeit, wann dieser Nachweis geliefert werden soll, fönnte in das freie Erm hien des Studierenden gestellt werden. .„ Professor Dr. S{chmoller: Im Namen der Universität möcte Y vijje Uebertreibungen in den Auéführungen des Herrn Niedler t unwidersprohen lassen. Herr Niedler täuscht sich vollständig, er Macht- und Kasteninteressen der Juristen als das Hinderniß Rey Die Ausbildung der Juristen muß geandert werden, aber das angt mchckcht von der Aenderung der Zulaffung zum Studium, sondern A, „der Art der Ausbildung zwischen dem Referendar- und dem zuelor-Examen, namentli bezüglich der praktischen Bethätigung, ab. Sh cann die Juristen in Schuß nehmen, wenn fie für ibre Studien dea falls die Kenntniß des Lateinischen und unter Umständen auch die e riehischen fordern, welches letztere ih persönli nit für notb wig Halte. mission sgl Berichterstatter Graf vo n K önigsmarck: ? K om Standy mt auf dem von Herrn Professor Niedler entwickelten SHandpunkt. aufsiht t g L PuTten- C ¡aps fi bittet d m behalten. C le Fldeitommitte auf Iden all E E von Neichen bah- G o\chüß {ließt fi diesem Wunsch rofe. ittet ebenfalls den Minister, bei der Vorbereitung des ver uben Fideifommißgeseßes scinen Einfluß in diesem Sinne auf-

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Zweite Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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Berlin, Sonnabend, den 30. März

selben die Vorbereitung des Gesetzes noch als in so weitem Felde be- findlih betrachten. Die Sache sei son lange genug vershleppt, aber nicht in shuldhafter Weise, es sei eifrig gearbeitet worden. Hoffentlich komme der Gesetzentwurf baldigst an den Landtag.

Justiz-Minister Schönstedt:

Ich bitte, mir die Erklärung zu gestatten, daß ih aus den Aus- führungen der Herren Grafen von Hutten-Czapsfi und Neichenbach in keiner Weise eine Aufforderung an die Staatsregierung erblicken zu müssen geglaubt habe, die Neuregelung des Fideikommißwesens irgendwie zu verzögern und auf die lange Bank zu schieben. Jm Gegentheil, ih glaube, daß auch diese Herren den dringenden Wunsch haben, daß das Gesetz bald zum Abschluß kommt. Das ist auch der Wunsch der gesammten Staatsregierung. Ich kann nur bestätigen, was Herr von Zieten-Schwerin ausgesprochen hat, daß, wenn bis jeßt das Geseßz nicht zum Abschluß gekommen ist, es nit an Mangel an Fleiß gelegen hat. Der Entwurf eines Fideikommißgesetzes ist zunächst im Landwirthschafts-Ministerium ausgearbeitet ohne Mit- wirkung des Justiz - Ministeriums. Der dort fertiggestellte Entwurf unterliegt nunmehr seit einigen Monaten einer eingehenden fkommissarischen Berathung durch eine Kom- mission, die sich aus Näthen des Landwirthschafts-Ministeriums und des Justiz - Ministeriums zusammenseßzt. Diese Herren treten all- wöchentlih zu mehrstündigen Sißungen zusammen, und die Vor- bereitung zu diesen Sitzungen erfordert wiederum eine gewaltige Arbeit. Und darüber, meine Herren, dürfen Sie si feiner Täuschung hingeben: es ist eine der schwierigsten Materien, mit der wir über- haupt zu thun haben, die Neuregelung, die einheitliche Negelung des Fideifommißwesens für die ganze Monarchie. ‘Das Staats-Ministerium als solches ist mit der Vorlage noch nicht befaßt gewesen. Die zu- nächst berufenen Ressorts, die landwirthschaftlihe Verwaltung und die Justizverwaltung werden aber diese Erklärung kann ich hier ab- geben ihrerseits alles thun, was in ihren Kräften liegt, die Sache so rasch als möglich zum Abschluß zu bringen. (Bravo!) :

Herr von Stein fragt den Minister, - ob er niht in Aussicht nehme, einen Gefeßentwurf, welcher die Aufsicht über die Amtsrichter regelt, einzubringen, wie ihn {on 1891 Herr von Schelling eingebracht habe. Man sei dem damaligen Entwurf mit großem Wohlwollen be- gegnet, um Abgeordnetenhause sei er aber \tecken geblieben. Selbstver ständlich denke man nicht daran, die Unabhängigkeit des Nichterstandes an- zutasten. Diese Unabhängigkeit sei eine alte, hochzuhaltende Tradition. Eine Aufsicht bestehe ja \{chon, sei aber prafktisch nicht dur- zuführen. _Die Oberlandesgerichts- Präsidenten revidierten alle wei Zahre die Amtsgerichte, aber damit sei eine ordnungsmäßige Aufsicht nicht gegeben. Das Herrenhaus habe 1891 auf Antrag des Professors Vernburg eine Nefolution angenommen, nach welcher die Amtsgerichte

angewiesen werden sollten, bei Ausübung der freiwilligen Gerichtsbar leit die Bezirkseingesessenen thunlichst zu unterstüßzen und nicht auf etne formelle Ausübung ihrer Befugnisse ih zu beschränken. Dieses Wunsches follte die Justizverwaltung ih annehmen.

Graf von K önig smarck tritt den Anregungen des Vorredners entgegen. Solche Anweisungen seien der Autorität und Unabhängig- keit der Amtsrichter abträglih. Ueber eine andere B set weniger Klage tn Preußen geführt als über die Amtsrichter nich das Vertrauen der Bevölkerung in bobem Grade erworben hätten.

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Justiz-Minister Schönstedt:

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Amtsgericht haben be wiederholt gewechselt. Ausführungsgesetzes zum Gerichts war eine Bestimmung vorgeschlagen, die 1 mit mehreren Nichtern besetzten Amt Aufficht auch über die anderen Nicht jeßt geltenden MNechtes ist iterbeamten übertragen werden solle. hat damals die Zustimmung des C | es gefunden mit der Einschränkung, daf ie id | shränken folle auf solche Amtsgerichte, die mit mindestens 10 Nichtern | seßt seien. Als aber dann der Entwurf in dieser Gestalt an da rrenhaus kam, fand er hier ten ents{iedensten Widerspru, und sonders traten ihm entgegen die beiden früheren Justiz-Minister Graf r Lippe und von Bernuth: der Erfolg war der, daß diese Bestimmung

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tesem bohen Hause gestriden und die demnächst Gesetz gewordene betreffenden Paragravhen angenommen wurde Abgeordnetenhaus sich damit einverstanden erklart hatte.

un ist allerdings im Jahre 1890 oder 1891 von meinem verebrten

Verrn Amtsvorgänger bier eine Vorlage eingebra@t wort n, dic

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einem der Nichter auch d

Justiz-Minister die &rmachtigung ertheilen wollte, bei den ren Amtsgerichten, also den mit mebr als 10 Kichtern besetzten,

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jüngeren Beamten \tattaefunder Justizverwaltung machen müssen, daß id j waltung des Innern binübernebmen wc llte, daß diese es al als sie die große Disparität in den der Justizverwaltung erfubren. V) zweifle nit, da gleihheit nur vorübergehend sein wirt und daf, wenn \ich er Zurdispositionstellung älterer

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Auch damals sind in diesem hohen Hause die Meinungen weit aus- einandergegangen. Ich erinnere mich, daß besonders Herr Geheimer Nath Dr. Dernburg dem Gesetz mit großer Gntschiedenheit entgegengetreten ist. Troß alledem hat damals die Mehrheit dieses hohen Hauses dem Entwurf zugestimmt nit, wie ausdrücklich erklärt worden ist, um dadur ein Mißtrauen gegen die Amtsrichter zum Ausdruck zu bringen, sondern weil man der Meinung war, daß bei den großen Amts- gerichten durch die Ausstattung des leitenden Richters mit größeren Amtsbefugnissen ein besserer Geschäftsgang herbeigeführt werden würde, daß es also im Interesse der Bevölkerung liegen würde, eine solche Einrichtung zu treffen. Das Bedürfniß, auf dem der damals eingebrachte Gesetzentwurf beruhte, war wesentli aus den Erfahrungen bei den ganz großen Amtsgerichten, besonders bei dem Berliner Amtsgericht 1, entnommen worden. Im Abgeordneten- hause hat dann aber, wie Herr von Stein bereits erwähnt hat, dieser Entwurf den allerlebhaftesten Widerspruch gefunden, und zwar, wie ich sagen zu können glaube, bei der großen Mehrheit fast aller Parteien. Der Entwurf ist auch nicht, wie Herr von Stein bemerkt hat, in der Kommission \stecken geblieben, sondern die Kom- mission ist nah eingehenden Berathungen zur Ablehnung mit einem Stimmenverhältniß von, wenn ih nit irre, 8 zu 5 Stimmen ge- kommen; zur zweiten Plenarberathung ist der Entwurf allerdings nicht gelangt. Die Staatsregierung hat seitdem davon abgesehen, auf die Sache zurückzukommen, besonders nahdem es gelungen war, für die ausnahmsweise s{wierigen Verhältnisse bei dem Berliner Amts geriht T eine Neuregelung durch das den Herren bekannte Gesetz herbeizu- führen, welches dieses Gericht einem Amtsgerichts-Präsidenten unterstellte. Damit ist für diejenigen Mängel im Geschäftsgange Abhilfe ge- schaffen worden, die bei diesem großen Gericht hervorgetreten waren. Für die anderen Gerichte ih fann das aus meiner Erfahrung lagen ist ein s\olches Bedürfniß nicht hervorgetreten, jedenfalls niht in dem Maße, daß ein gesetzgeberishes Einschreiten erforderlich erscheine. Im Gegentheil, ic glaube sagen zu können, daß im Großen und Ganzen bei den A ntsgerihten auch in den großen Provinzialstädten der Geschäftsgang ein durchaus ge- regeller und prompter ist und daß die Aufsicht, wie sie das Geseß den Landgerichts - Präsidenten und den Oberlandesgerichts Präsidenten einräumt, ausgereiht bat, um überall für die Aufrecht- erhaltung eines geordneten Geschäftsganges zu sorgen und etwaigen Ausschreitungen und Verfehlungen entgegenzutreten. Ich bin der Ansicht, daß der Versuch, auf den früher zurückzukommen, ohne Noth wieder dieselb Aufregung in den Krel]en der Richter hervorrufen würde, di damals zu Tage getreten ist. Im Abgeordnetenhause ist in dieser Session die Frage bei der Berathung des gestreift , und ih glaube, daß dort der Widerstand gegen ein folhes Geseß jeßt nod größer jein würde als früher. Jch würde nit in der Lage sein, die Nothwendigkeit eines \olchen Gesetzes aus den vorliegenden kann ich auf die Frage, die

n gestellt hat, nur eine verneinende Untwort geben.

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