1901 / 79 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Apr 1901 18:00:01 GMT) scan diff

erti APcentewazlan nd iet

* x t t Ï d U e L T A H E H 4 E E L E L A g E L

Mannigfaltiges. Berlin, den 2. April 1901.

A. F. Veber „das siebenbürges Land und feine Kirchen - ._in der in. der „U

onatsversammlung der „Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen“ Dr. Alfred Engelmann auf Grund eigener, bei längerem Aufenthalt in Siebenbürgen gewonnener Anschauung. B den Bildwerfer vermittelten

8 muthete wie der Ausblick in eine fremde, an, diese zu einem großen Theil mehr Kastellen als Kirchen gleichenden Gotteshäufer in Städten und Dörfern mit ihren häufig doppelten Umwallungen und ibren Schießscharten neben und über den Kirhenfenstern zu schen. Sie sind Zeugen der bewegten, kriegerischen Vergangenheit eines fleinen, aber tapfern Volkes, das beständig von Feinden ringsum bedroht war

burgen®" sprach am Mittwoch v. gehaltenen

Sein Vortrag war von zahlreichen, dur Lichtbildern begleitet.

von der westlichen Kultur verschiedene Welt an,

und frommen Sinnes seine Kirchen zum Mittelpunkt der Vertheidis- gung machte, zumal den Ungläubigen gegenüber, die den Halbmond mit dem Kreuz auf dem Thurm zu vertauschen trahteten. Obgleich in der tinderzahl gegen Rumänen und Magyaren, waren und sind die Deutschen Siebenbürgens, welche diese Bauten zu Schuß und E in der Vergangen- ande „jenseits des

das alte Transsylvanien

heit aufgeführt haben, die Träger der Kultur im Maldes“, wie auch die Magyaren heute no

nach der Begründungßszeit

Kirchenburgen, so ist auf die leßten Jahrhunderte des Mittelalters

zurücßzugreifen: do bis zur endlihen Beshwörung der Türkengefahr,

haben sie große Dienste Les ge

also bis vor kaum 200 Iahren, und sind deshalb in

tungen, um einer großen Zahl von Vertheidigern,

rathsräumen noch

Lebens, Amiens und Leidens. einer Menge

12. Jahrhunderts stattfand.

,

Fürsten im Osten, die \ grafen von Brandenburg

deute Höfe im Lande gewesen sein sollen.

\{lagenden - Völkerwanderung war diese nach

an Lahn und Sieg saßen.

mit Naub und Verwüstung heimsuchte.

1 normalem Vertheidigungszustande eb Nur wenige von ihnen liegen in Ruinen ; einzelne, wie die größte An- lage in Tartlau, die Kirchenfastelle von Rosenau und Wolkendorf, die

heute ein - vermuthlich nirgendwo anders in der Welt in folcher Ursprünglichkeit erhaltenes Bild mittelalterlichen Die deutsche Landeschronik erzählt von ald glücklih, bald mit traurigem Ausgang geführter Nertheidigungen solcher Kirchenburgen, in denen häufig au als Feinde die benahbarten Szekler-Magyaren cine Rolle spielen. B ist die deutsche Kolonisation Siebenbürgens einer der zahlreichen Akte der großen, infolge Einbruhs der Nordsee in das Marschland rechts und links der Nheinmündungen in Bewegung gekommenen niederdeutschen Auswanderung nach den östlichen Ländern, welche um die Mitte des Schrecken \{heint damals die nieder- deutschen Bevölkerungen ergriffen zu haben, die See könne noch weiter über sie mächtig werden. So folgten sie willig dem Nufe einsichtiger [ ie mit offenen Armen aufnahmen, der Mark- und Meißen, des \{lesis{chen Piastèn, des ungarischen Königs Geysa I1I., der ihnen in Transsylvanien so viel Land anwies, daß {hon zu Beginn des 13. Jahrhunderts 50 000 f Doch ähnlih wie 800 Jahre früher bei der großen, den Weg A Westen ein- iten Emigration keineswegs auf die zuerst in Bewegung gerathenen BVolks- elemente beschränkt; fie ist vielmehr als ein Zug nah Osten zu be- traten, der große Gemeinschaften unwiderstehlich erfaßte. So famen damals fränkishe Einwanderer in Menge nah Schlesien, und bei den siebenbürger „Sachsen“ lebt die Sage, daß hre Voreltern bis 1140 Kaum drei Menschenalter nah ihrer Ein- wanderung trat die entseßlihe Mongolen-Invasion ein, die vor und nach der Liegnizer Schlacht die unglücklichen Deutschen am Vêäros In dieser Zeit mag der Gedanke

Siebenbürgen in é in Siebenbürgen erbaut hatte und die Dg I9Ees wurden. wie die Bilder zeigten, in. {öner,

Preußen een

rania” ab-

thürmige Katharinenthor vorfinden.

in der Philharmonie statt.

theiligung einer Reihe von Musi

Fragt man

der Anlegung des eigenartigen Vertheidigun und zwar in Anlehnung an eine kleine Za Deutsche Orden vor 1230, ehe er sich mit | auf. Einladung König päter der Grundstock des bäuerlichen Fast alle diese Kirchenburgen liegen,

ragenden Gebirgen und ausgedehntem Hochwald fehlt es

nicht, und man versteht daher die Anhänglichkeit der deutschen Eins

wanderer an dieses shöne Land. Vor allem réizvoll ift die Lage der

Han ptiaoe Kronstadt, wo sh noch esa 8s-Bauten des Deutschen itterordens, ein besonders standhaftes

Eine Ausstellung Berliner r L bestrebungen und Hausbedarf, veranstaltet vom „Deutschen Bund für Frauen-Crwerb“, findet in den Tagen vom 11. bis 16. Mai j ._ Sowohl bei der Eröffnung als auch bei der feierlichen Mer es finden große Konzerte unter Be-

-Konservatorien statt. stellung werden fast alle Zweige des Frauenerwerbs, von der privaten Kochschule bis zur Unterrichtsanstalt des Königlichen Kunstgewerbe- Museums, dur interessante Vorführungen vertreten scin. Den 1e t „Ul Wünschen um Ueberlassung von Pläßen zum Ausftellen passender Er- nennen wegen der mächtigen Wälder an der ( renzscheide gegen Ungarn, zeugnisse wird seitens der Ausstellungsleitung durch die Schriftführerin mit dem Siebenbürgen erst seit 1867 gegen den Wunsch seiner nicht- Frau Ober-Staatsanwalt Olga Henke, Bureau: Kochstraße 54 þ, ungarischen Bewohner vershmolzen zu werden anfängt.

c weit als thunlich, entsprochen werden. dieser einzig in ihrer Art dastehenden soweit als thunlich, entsproch

ystems entstanden sein, von Burgen, die der erzicht auf Ie Tung in ndreas? II.

malerisher Umgebung; denn an lebenbürgen

‘ithenkastell und das vier-

Vereine für Frauen-

In der Aus-

Königsberg i. Pr., 1. April. e Wetter fand heute lieben.

Bismarck statt. Der

geladene Gâste bei. heime Justizrath, Professor Zorn.

Breslau, 2. April. (W. T. ums{lag vom Sonnabend zum Nebeat

Bekanntlich

OQueiß vor überschwemmt.

Minden, 1. April.

ein Wagenwärter ha

Schwerin i. Enthüllung des D Bismarck statt.

Schwerin.

Vormittag auf dem selbst die Enthüllung eines Denkmals für den Fürsten Feier wohnten die Spigen der Zivil- und T: un Aa s z Militär- sowie die städtisGhen Behörden, ferner der Lehrkörper der Burgen von Keisd und Schüßburg, sind bemerkenswerth wohl erhalten F Universität, die Studentenschaft, die Kriegervereine, die höheren Schulen und geben mit ihren Vertheidigungsthürmen, ihren Ringmauern nd und - viele Wehraängen, ihren kugelsiheren Kirchengewölben und den Einrich- vermuthlih allen Dorfinsassen, Unterschlupf zu gewähren, ihren wohlverwahrten Vor-

Nach der Enthüllun Vorsitzende des Denkmal-Comités, h Denfmal dem Vorsißenden des Provinzial-Landtages Grafen zu Culen- burg-Prassen, welcher dasselbe namens des Provinzial-Verbandes über- nahm und ein Hoh auf Seine Majestät den Kaiser und König aus- brachte. Später fand in der Königshalle ein Festmahl statt.

lüssen der Oder Hochwasser. dung vom Striegauer Wasser, von der Wüthenden Neisse und von dem Seit gestern Nachmittag ist das Thal oberhalb von Lauban zwischen Steinkirch, Holzkirh und Wingendorf theilweise

(W. T. B.) Gestern, Sonntag, Mittags 12 Uhr 45 Min., entgleisten von dem zwischen Altenbeken und Herford verkehrenden Personenzug 575 von Herford infolge Schienenbruchs die Maschine und mehrere Wagen, darunter einige mit Neisenden beseßte. bed leihte Verleßungen davongetragen. Die

i: Strecke war um Mitternacht wieder fahrbar. gerichtete A: Mecklb., 1. April. städtishen Markt hierselbst fand heute Nachmittag die feierliche Landes-Denkmals für den Zugegen waren Seine Hoheit der Herzog- Negent mit Gemahlin, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin- Mutter Marie und Seine Hoheit der Herzog Adolf Vize-Präsident des Reichstages, Geheime Finanzrath Büsing hielt die Festrede und übergab das Denkmal dem Magistrat der Stadt

(W. T. B.) Bei prachtvollem Wilhelmsplaß hier-

Die Festrede hielt der Ge-

übergab der Graf von Lehndorff-Preyl, das

B.) Der plöglihe Witterungs- Sonntag veranlaßte in einigen teldungen darüber liegen

Amtlich wird gemeldet :

Vier Neifende und

(W. T. B.) Auf dem Alt-

Fürsten

Friedrih. Der

Gotha, 1. il. Am geftrigen Sonntag wurde das an der Kreuzung der Bahnhofs- und der Ohrdrufer Strafe in der Näh

zoglichen Schlosses errichtete Denkmal für den Zismardck enthüllt. Die Feier fand, wie die „Cob. Ztg.“ berichtet, in Anwesenheit Seiner Durchlaucht des Regenten - bei s{önem Frühlingswettér statt. Außerdem wohnten u. A. der‘ Staats-Minister Dr. Hentig, der * Geheime Stáatsrath Schmidt, der Landtags- Abgeordnete Grübel, der Schöpfer dés Denkmals, See Schilling- Dresden, fowie zahlreiche Kriegervereine dem festlichen Akte bei.

Dieddah, 1. April. (W. T. B.) Na einer bei Lloyds ein- gegangenen Meldung ist das türk ische Transp ortschiff „Aslam* in der Nähe von VYembo untergegangen. Einige zwanzig Soldaten sind ertrunken.

Nach Schluß der Redaktion cingegangenc Depeschen.

Berlin, 2, April. (W. T. B) S: M S: „Kaiséex Friedrich Ill.“ ist in der Nacht vom 1. zum 2. April nah Passieren des Adlergrund - Feuerschiffes (östlich von Arcona) R und auf bisher unerklärte Weise auf- gestoßen und ‘hat hierbei einige Havarien erlitten. Das Schiff efand sih 1m freión: Auseasée, in der gebräuchlichen Wasserstraße, mit westlihem Kurse. Der Karte nah soll an der Havariestelle eine Wassertiefe von 13 m sein. Ein Grund für das Aufstoßen ist aus der navigatorisch genau fesizustellenden Position des Schiffes. nicht abzuleiten und be- darf der näheren Untersuchung. Die entstandenen Schäden bestehen, soweit sih dies bisher schäßen läßt, in einer Ver- lezung der Außenhaut in drei Abtheilungen des Schiffes und einer Beschädigung des Ruderkokers. Das Schiff ist in Be- gleitung von S. M. S. „Kaiser Wilhelm 11.“ nah Kiel weitergedampft, um zur näheren Untersuhung des Schadens dort ins Dok zu gehen.

London, 2, April. -(W.. T: B.) Das ade Bureau“ meldet aus Peking vom 27. v. M.: Der russische Gesandte von Giers erhielt aus St. Petersburg die Weisung, nicht zu gestatten, daß russishe Flaggen auf dem strittigen Gebiet in Tientsin oder in der Nähe desselben angebracht würden, solange der Streitfall noch in der Schwebe sei.

London, 2. April. (W. T. B.) Das „Reuter'sche Bureau“ berihtet aus Tientsin vom gestrigen Tage: Ein indisher Posten wurde in der Naht zum Montag in den Oberschenkel geschossen; er giebt an, er habe zweimal wiedergeschosjen, und glaube, daß die Angreifer fremde Soldaten gewesen fen. 300 Mann deutscher berittener Infanterie seien am Sonntag zur Verfolgung von Räubern in! den Bitou-Distrikt abgegangen. Der Kapitän Barnett von dér indischen Armee sei am Sonntag Abend von 7 Franzosen angegriffen und durch Säbelhiebe, jedoch nicht gefährlih, verleßt worden.

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 2. April 1901, 8 Uhr Vormittags.

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| Wind- | stärke, | Wind- rihtung |

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JI¿ame der KBeobachtungs-| station

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Stornoway . Blacksod. …. Shields . Scilly . Isle d’Aix Paris Blisfingen . . Hilber Christiansund Skudesnaes . Sfagen Kopenhagen . Karlstad . . . Stockholm E. Haparanda . Borkum . Keitum Hamburg . &roinemunde Nügenwalder- münde Neufahrwafsser Memel Münster (Westf.). . Hannover .…. . | i s Chemniy Breslau .

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Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- baus. 88. Vorstellung. Samson und Dalila. Oper in 3 Akten und 4 Bildern von Camille Saint - Saëns. Text von Ferdinand Lemaire. Deuts von Richard Pohl. Ballet von Emil Graeb. In Scene geseßt vom Ober-Negisseur Teßlaff. Dirigent : Kapellmeister Strauß. Dekorative Ein- richtung vom Ober-Inspektor Brandt. Preise der Plätze: Fremden-Loge 12 #, Orchester-Loge 10 K, Erster Nang § K, Parquet 8 M, Zweiter Rang 6 M, Dritter Nang 4 X, Vierter Nang Sibßplaßz 2 M 50 „4, Vierter Nang Stehplay 1 Æ 50 S. Anfang 7# Uhr.

Schauspielhaus. 91.Vorstellung Macbeth. Trauer- spiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Nach der Schlegel-Tieck’schen Ueberseßung. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. Oeffentliche Konzert- probe zum 10, Symphonie-Abeud der König- lichen Kapelle. irigent: Herr Felix Weingartner. Anfang 74 Uhr. Die Theater-Billetkasse bleibt ge- chlossen.

Schauspielhaus: Geschlossen.

Neues Opern-Tbeater. Sonntag: Narciß. Anfang 74 Uhr. Billetreservesay Nr. 18. Montag: Die Fledermaus. Anfang Uhr. Billetreservesatz Nr. 19. Dienstag: Macbeth. Anfang 74 Uhr Billetreservesatz Nr. 20

Deutsches Theater. montag. Anfang 74 Uhr.

Donnersêtag: Das Lumpengesindel. Freitag: Geschlo}ien.

Mittwochß: Rosen-

Berliner Theaier. Mittwoch: Ueber unsere Kraft. (1. Theil.)

Donnerstag: Glü.

Freitag: Geschlossen.

Schiller-Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Hierauf : Im Schatten.

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Metz

Frankfurt (Main) . .

Karlsruhe . .

München

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Bodoe. ….. | 746,0 NW Ashalb bed. | 0,4 759,9 |S 1 [Regen 3,0

Der Luftdruck ist gestiegen. Ein Marimum von 768 mm liegt über Süddeutshland, ein Minimum von 742 mm über Lappland. In Deutschland ift das Wetter bei {wacher südwestlicher Luftströmung meist beiter und fübler. Rubiges, wärmeres Wetter wahrscheinli.

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Deutsche Seewarte.

| Der Erbförster.

Trauerspiel in 5 Aufzügen von Otto Ludwig, s

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein Schritt vom Pl gti ce

Freitag (Chbarfreitag): Geschlosjen.

Theater des Westens. Mittwo@ Na®- mittags 3 Uhr: Oedipus von Sophokles. Abends: Gastspiel von Frau Selma Schoder. Zum ersten Male: Fatiniza. Komische Oper in 3 Akten

von F. von Supps. E E Donnerstag: Lebtes Gastspiel des iNeR ie Suge-

Kammersängèrs Nicolaus Rothmühl. notten.

Freitag: Oratorium: Die Schöpfung von Haydn. (Dirigent : Professor Dr. Reimann.)

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Oedipus von Sophokles. Abends: Volksthümliche Vorstellung zu halben Prcisen: Der Troubadour.

Sonntag (1. Feiertag), Nachmittags: Undine. Abends : atiniya.

schwester. (Agnes Sorma.) Sorma.)

Freitag: Geschlossen.

Mittwoh: Gastspiel des Theaters. (Direktion: Konrad Lieserl von Schliersee.

plattler-Tanz. Donnerstag und Schliersee.

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Anfang 7# Uhr.

burg.) Mittwoch:

von Alfred Cavpus. in 1 Akt von Otto Berti. Donnerstag und Ehemäuner. Sonntag : Trilby.

Dienstag: Jugend.

(Ueberbrett'l). Anfang 7# Uhr

Ausstattung : Damenuschneider. schneider.

Der Bettelstudent. Die Fledermaus.

Vater. 5 Bildern. Im 5. Anfang 74 Uhr.

Bilde :

| Vater.

Anfang 74 Uhr. Donnerstag: Die Geisha. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: San Toy.

Montag (2. Feiertag), Nachmittags: Martha. Abends: Fatin ha.

Lessing-Theater. Mittwoch: Die Zwillings-

Donnerstag: Die Zwillingsschwester.

Neues Theater. (Direktion: Nuscha Buye.) „Schlierseer Dreher - Brakl,) _Volks\tück mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Hans Neuert.

folgende Tage: Lieserl von

Residenz -Theater.(Direktion: SigmundLauten- Leontinen's Ehemänner. (Les maris de Léontine.) Schwank in 3 Akten | nun Vorher: Teremtete. Schwank Anfang 7# Uhr.

folgende Tage: Vorher: Teremtete. C Nachmittags-Vorstellungen bei bis über die Hälfte

ermäßigten Preisen :

Montag: Der Schlafwageu-Controleur.

Secessionsbühne. (Alexanderstraße 40.) Mitt- wod): Gastspiel E. von Wolzogen's Buntes Theater

Donnerstag: Dieselbé Vorstellung. Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. (Direktion : Julius Frische.) Mittwoch: Mit neuer Carl Millôöcker's leßtes Werk: Der T ( Operette in 3 Huao Wittmann und Louis Herrmann Donnerstag und folgende Tage: Der Damen- Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen :

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen :

Thalia-Theater. Mittwoh: Der Kadetteu- Große Posse mit Gesang und Tanz in Das Ueberbrett”l.

Donnerstag und folgende Tage: Der Kadetten-

Bentral-Theater. Mittwoch: San Toy.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: baron. Abends 74 Uhr: Die Geisha.

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Der Bettelstudent. Abends 7#F Uhr: Die Geisha.

Belle-Alliance-Theater. (Gastspiel-Theater.) Sonnabend, den 6. April: T. Gesammt. Gastspiel der „Schwarzwälder““ (Schwäbische Bauern-Theater). Zum ersten Male: Die Spatze verzähle es. Schwarzwälder Bauernkomödie in 4 Akten von G. Kiedaish und E. Richard. Vorverkauf (Fauteuil 3 M, 1. Parquet 2 46) ohne Aufgeld von beute ab an der Tagesfasse.

(Agnes

Bauern-

Schuh-

Konzerte.

Saal Bechstein. Mittwoch, Anfang 7# Utt: Klavier-Abend von Margarethe Eusfsert.

- * . Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Cläre Cosack mit Hrn. Wilhelm Kleine jr. (Florenz—Lippstadt). Frl. Margarethe Cosack mit Hrn. Regierungs-Referendar Ferdinand Frhrn. von Schorlemer (Florenz—Arnsberg). Frl. Elsa von Stohausen mit Hrn. Hauptmann Georg Grafen vonRittberg (Becskow—Kunnersdorf O.-L). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Karl von Schüß (Butzow b. Anklam). Hrn. Lothar von Wulffen- Pietzpubl (Pietpubl). Hrn. Oberförster Hoff- mann - Scholy (Rheinsberg, Mark). Eine

Tochter: Hrn. Grafen Finck von Finckenstein (Prittag). Hrn. G. von Gundlah-Rumpshagen (Rumpshagen). , : Gestorben: Hr. Amtmann Hermann (Herscheid). Hr. Geheimer Regierungsrath, Stadtschulrath Professor Dr. Bernhard Schwalbe (Berlin). Hr. Kommerzienrath Hugo Jannasch (Bernburg). Fr. Olga von Uechtriß und Stein- firh, geb. Gräfin von Wartenëleben (Schloß Tzschoha, Schles). Verw. * Fr.

Leoutinen”s

Akten, Tert von

(Bèrlin, i geb. von Kries (Tursnißz). - Freiin von Werthern (Sangerhausen).

Sievers

Geheime Rechnungsrath Dorothea Unglaube, geb. Nagel Fr. Rittergutsbe}izer Therese Reichel, Stiftsdame Sophie

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (S{cholz) in Berlin.

Anstalt. Berlin 8W. Wilhelmstraße Nt. 39 Zwölf Beilagen (eins{ließliz Börsen-Beilage),

lichen Anzeigers (eins

Nr. 2 veröffentlichten

betre

und Eng en, 25,

Der Zigeuner- r Bis bis 30. März 1901,

Druck der Norddeutschen Buhdruckerei und Verlaaß-

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent- ießilich der unter

anuntmachungen)- Kommanditgesellschaften auf Aktien die Woche vom

M 7D Amlliches.

Königreich Preußen. Konzessions-Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb der seitens der Oster- Eisenbahn - Aktiengesellschaft zu erwerbenden S Nebeneisenbahn vonOsterwieck

wieck-Wasserlebener nach Wasserleben.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comité, welhes sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: Osterwieck- Wasserlebeher Gifen- a E llcaft vie gebildet hat, darauf angetragen worden ift, dieser Gesellshaft die Konzession zum Bau und Betrieb der zur Zeit von der S igeneate Osterwieck betriebenen und von der Gefell- ] j enden, für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Perfonêèn und Gütern im öffentlichen - Ver- F Epnorung für l N vollspurigen Nebeneisenbahn von Osterwieck nah Wasserleben zu ertheilen, A Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums g Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen

i i Bedingungen und mit der Wirkung hierdurh ertheilen, daß die landesherrlihe Konzessions-Urkunde vom 17. August 1881, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Osterwieck nah Feten durch die Stadtgemeinde Osterwieck, mit der In-

haft zu erwer

fehr bestimmten, den

N : i Vorschriften der die Nebeneisenbahnen

Deutschlands unterworfenen

unter den nachstehenden

betriebnahme der Bahn dur die Gesellschaft außer Kraft tritt.

I

Die Gesellschaft bildet sih unter der Firma Osterwrec-Wasser- lebener Eisenbahn-Aktiengesellshaft und nimmt ihren Sit in Berlin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten an

einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.

L:

Das zum Erwerbe sowie zur anshlagsmäßigen Ergänzung und

Erweiterung der Anlagen der Österwieck-Wasserlebener Eisenbahn er- forderlie Grundkapital (Anlagekapital) wird auf den Betrag von 500 000 Æ festgeseßt. _Der Nennbetrag der von der Gesellshaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Grundkapitals nicht übersteigen. Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglih zum Erwerbe und zur anshlagsmäßigen Ergänzung und Erweiterung der V der Osterwieck-Wasserlebener Eisenbähn zu verwenden. ie Aktien dürfen er|t nah dem Erwerbe und der Inbet:eb- nahme der Bahn durch die Gesellschaft ausgegeben werden.

ITI.

__ Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellshaft mit den geseß- lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aftien- gesellschaft vertritt und ‘für die Geschäftsführung, insoweit sie der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant- wortlich ist. O En Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Dersoues bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technishen Feger bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. : aid …_ Sofern die oberste -Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbft erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen au auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. :

LV.

E Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands, sowie [ämmtliche Beamten der Gefellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, foweit niht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inland ibren Wohnsiß haben.

lin f.

__ Die Staatsregierung ist berechtigt, \ch in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt eratet, bei den V ebnen E den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausäbung dieses Rechtes zu ermöglichen, ist der Staatsregierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent- haltendeit Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berehtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

FL,

Alle die juristishe Persönlichkeit der Gesellschaft, welcber die i Rede stehende Konzession als ein an ihre “i ab Res Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überbaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welhe nah dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats- Konze n auLlepungen niht entsprechen, unter denen die Al on ertheilt ijt, erlangen nur - dur ie C i ? Staatsregierung Gültigkeit. q A RRTERIT Me

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden

eralversammlungsbeshlüsse, bevor sie eine Abänderung des Gesell-

ftsvertrags zur Eintragung in das Handelsregister anmeldet, der taatöregierung mit dem Antrag auf die vorbezeihnete Prüfung und tebmigung vorzulegen und die Entscheidung der Staatsregierung nmeldung zur Eintragung in das Handelsregister beizufügen. Hebe nébesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die nahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung fi etricbs der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Gesell- n oder die Verschmelzung _mit einer anderen Gesellschaft aus- Le S oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb goege n werden foll, zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der n Sieen Soebtaeuierny s

e Genehmigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse

früherer ( r j om-S noi Generalvexsammlungen erforderlih, welhe vom Staate ge-

VITI

_ Für den'Bau und Betrieb der Bahn ind die Bahnord Ü die Ñébencisenbabnen Deutschlands vom 5. li 1892 (Mei 4 ‘Ge be Sit: 764) mit den Aenderungen vom 24. März 1897 (Reichs-Gesepbl.

166) und vom 23. Mai 1898 (Reichs-Geseybl. Seite 355)

vergl. & 55 der hnordnung) maßgebend. Die Spurweite der

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 2. April

VIII.

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten :

dur alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,

der Entwürfe für die Betriebsmittel und ibrer Anzahl.

licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau troffen werden mögen, nachzukommen.

erfolgen. X, Q C 4,0 A G r L c1!: Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

behörde.

A

Züge einzustellen. Auch soll derselbe,

von nur örtlicher Bedeutung ist, niht angehalten

Nichtung zu fahren. messen des Konzessionars überlassen.

der staatlichen Aufsichtsbehörde.

nehmens von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgestellt. Unternehmer bleibt überlassen, nah Maßgabe der reihs- E ha Ce: E E en : N Des Saße sür die Tarifflassen nach eigenem Ermessen festzuseßen Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensäßze obne die stimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. /

sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats eisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße z1

für erforderlih erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Jnbetriebnahme der Babn eine Erneuerungsfonds und neben dem in § 262 des sge { vom 10. Mai 1897 (Neichs-Geseßbl. Seite 219) vorgescchriebe: Reservefonds (Bilanz-Reservefonds) einen Spezial-Reservefonds nac

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Gandoles S

leßteren unter Genehmigung des Ministers der aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung Negulative zu bilden.

__ Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds sind sowobl vor einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft aetrennt 1 halten. G Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung

regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des

Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlös aus den entsprehenden abgängigen Materiali

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlih zu entnebmen

lage, deren Höhe dur das Negulativ festgesetzt wird,

c. die Zinsen des Erneuerungsfo

Der Spezial-Neservefonds dient zur Bestreitung von solcben durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor gerufenen Ausgaben, welche SéftchetiS werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternebmens nt- sprechenden Weise erfolgen kann. S In den Spezial-Reservefonds fließen:

a. der Betrag der nah dem Gesell]chaftsvertrage verfallenen abgebhobenen Gewinnantheile und Zinsen, H E

b. eine im Negulative festzusetzende, alljährlich den Betriel einnahmen zu entnehmende Nülage, :

c. die Zinsen des Spezial Neservefonds.

Í Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 10000 c, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten

offentlichen Arbei

volle Jahbreésrüdcklage wieder vermindert ist.

__ Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. f Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Nücklagen zum

zu, fo ist das Fehlende aus den Uebershüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon find mit Ge nehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Nücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial-Neservefonds vor. “1A Der Konzessionar ist verpflichtet : a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebsrehnungs abs{chluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen, S h. der Aufstellung der Rehnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen, c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwecken für nötbig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Auffichtsbehörden in den von ihnen festgesezten Fristen einzureichen. AL _ Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlih der Besezung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch niht zurückgelegt haben, die für die Staats-Cisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere mit Bezug auf die Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noh ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen. Auf- Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der

ers die ergebenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen hn foll 1,435 m betragen.

zu befolgen

wenn und soweit "solhes von dem Minister der öffentlichen Arbeiten

), e ÍU-

h Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den yreußi- {hen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und bin-

den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausfühbruna der

die Nücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine |

Erneuerungs- oder Spezial - Reservefonds nit oder nicht vollständig |

Konzessionar einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen

die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung

ß _ die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn estimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung

Dém Staate bleibt für alle dur die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Nechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nah Maß- gabe der geseßlichen Bestimmungen gegen den Konzefsionar vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei- beshäftigten Arbeiter ge-

VP 3) Der Erwerb und die Inbetriebnahme der Bahn durch die E esellschaft muß längstens binnen sech8s Monaten nah Eintragung der Sesellshaft in das Handelsregister gemäß Artikel XVI11 dieser Urkunde

A R i Z A 2

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- l Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Ver- XY. mittlung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die üge ; 5 so lange die Bahn nah dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwtegend von nur öôrtl / 4 1 werden können mehr als täglich zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder

Aw en. Vie Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus verkehren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Er-

D) Die Fostital E Torifs f f 2) Vie Feststellung und die Abänderung des Tarifs sowohl für den Personen-, als für den Güterverkehr unterliegt der Genehmigung der staa! sich In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entsheidenden Er- messen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung Hb wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Höchsttarifsäßze für die einzelnen 5 » 5 P or c tin 7 U i 1, J Güterklafsen unter Berüsichtigung der finanziellen Lage des Unter- Dem ¡tert eibt_ afen, j und landes8- geseßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsäße die

Î

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. 901.

Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlaß des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensfionierung der unmittelbaren Staatsbeamten c, maßgebend gewejen ist —, andererseits für die Wittwen- und Unterstüßungskassen nach de ge m , pre ut 0 en E . N en jet und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Pensionen und Unterstüßungen bestehenden Grundsäßen einzurichten

Arbeiter- Pensions-,

und zu diefen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

E

gehörigen Vollzugsbestimmungen.

XITII.

Bestimmungen zu unterwerfen.

AIVs L D Telegraphen-Verwaltung diejenigen Verpflichtungen zu Äbertiebtnen. Staatseisenbahnen jeweilig gelten.

mittels Zweigbahnen,

öffentlichen Arbeiten behalten.

XVL

der freien Strecke verpflichtet, sofern und öffentlihen Arbeiten : der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erahtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im ÎInter- esse der Landesvertheidigung erfolgen, find die desfallsigen Kosten dem | Konze] }ionar zu erstatten, wenn niht im Wege der Gesetzgebung

andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergl. Artikel T) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zur Last. j

X VIE. Sollten nah dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten O ny n ck 5 J A A o {3 S Ñ 4 5 J oder der obersten Neichs-Aufsichtsbehörde die Vorausfeßungen weg- Pi 1 ck7r ne 11€ Mak 2 ) e E , fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die An- wendung der Bahnordnung für die Nebeneifenbahnen Deutschlands sür statthaft erklärt ist, so is der Konzessionar verpflichtet auf Grfordern _des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und Thr Betrieb der Bal n nach Maßgabe der für Haupteisen- ahnen bestehenden estimmungen den desfallfigen Anordnungen des —Linisters ent]prehend umzuändern. Kommt der Kon- ze]nionar dtiejer Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geleßten Frist niht nach, fo hat er auf Verlangen der Staats- regierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Ge- wahrung der in Nr. 4 unter a, b und ec des § 42 des Eisenbahn- geseßes vom 3. 9 ovember 1838 bezeihneten Entschädigung, mindestens abel gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlage- nitala d Ho s «Apr Ptno “A » ck +2 4 L L

LAPI E A Den: DaFgas oder einen von der Staatsregierung zu be

j zeihnenden Dritten abzutreten.

XVITIT.

Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde Veröffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April ite 39) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung beglaubigter Zeichnungsscheine r! nachgewiesen und zugleich die ( c Zeichner von 1hm als genügend bescheinigt befunden , nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu feßzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt d diese Uebereinstimmung nachgewiesen, und nabdèm endli die Ge lscaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist. : In leßterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von te 1b zu berednenden se{ch8monatigen Aus\{luffrist die Eintragung rellshaft auf Grund des von der Staatsregierung als mit der jion übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrags in das lsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zwecke dem Gericht Anmeldung zur Eintragung eine beglaubigte Abschrift der ffions Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung betreffs r llebercinftimmung vorzulegen sind. 2 ; ¿l Wird diefe Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht Le ubri, o 1st die gegenwärtig ertheilte Konzession obne weiteres erio!Men Urkundlich

beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

Gegeben Kadinen, den 19. September 1900. (e 8) Wilhelm R.

1 Miguo j T Top Toi ä 4 sl D ique l. von T hic len. Freiherr von Hammerstein Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Studt.

¿Freiherr von NRbeinbaben.

- Nr. 13 der „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Ge- jundheitsamts“ vom 27. März hat folgenden Inhalt: Ge- sundheitêstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Mafß- regeln gegen Pest. Desgl. gegen Gelbfieber. Gesetzgebung u. s. w. (Preußen. Ostpreußen.) Geheimmittel gegen Pflanzenkrankbeiten. (Sachsen.) Viehseuchen. (Elsaß-Lothringen.) Gemeingefährliche Krankheiten. (Vesterreih.) Gemeinde-Sanitätsdienst in Krain. (Frankreih.) Sitgelegenheit in Magazinen. (Türkei.) Talghaltige Seife. (Vereinigte Staaten von Amerika. Massachusetts.) Arsenik- haltige Tertilerzeugnisse 2c Gang der Thierseucben im Deutschen Reiche, 15. März. Desgl. in Rußland, 2. Viertel- jahr 1900. Rinderpest in Shanghai. Maul- und Klauen seuche in Japan. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Preuß. Neg.-Bez. Hildesheim.) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Deutsches Reich.) Tuberkulose. Vermischtes. (Deutsches Neich.) Pest. (England.) Nattenpest Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Vrtken mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern 8 iter Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. - Witterung. Beilage: erptle Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Aerzte, Zahnärzte).

Q: 7 «r: D c

Qu Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwe e des Postdienstes regeln fih nah dem CEisenbahn-Postgeseße vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßblatt Seite 318) und den dazu

L N e A Ee Konzessionar ist verpflichtet, sih den bezügli der Leistungen t militärische Zwecke bereits erlassenen oder fünftig für die Eisen- ahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlichen und reglementarischen

gegenüber hat der Konzessionar welche für die preußischen

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Ans(luß an die Babn tels : als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der seitzuseßende Fracht- oder Bahngeldsäße vor-

Tos ( 9 Fs; 4 5 4 7 t Der Konzessionar ist zur Aenderung und Erweiterung der Bahn- anlagen, jowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und pslichtet, sofern und foweit der Minister der foles im Verkehrsiteresse oder im Interesse

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