1901 / 85 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Apr 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs

-Anzeiger

taats-Nnzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 ( 50 ß.

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für Berlin außer den Post-Anstalten au die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 „.

M S.

Junhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Ernennungen, Charakterverleihungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung cisenbahn.

eung von Flaggenzeugnissen.

Landespolizeilihe Anordnung des Regierungs-Präsidenten in Bromberg, betreffend die Einfuhr von Thieren in den Regierungsbezirk und die Untersuchung der im Grenzverkehr benußten russishen Pferde.

Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber durch die Gemeinde Kostheim in Hessen betreffend.

einer Neben-

: Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Häuser-Administrations-Jnspektor a. D.,, Rechnungs- rath Neuendorff zu Berlin den Rothen Adler Orden drittec Klasse mit der Schleife, dem Zeug-Hauptmann a. D. Engfer zu* Thorn, bisher beim Artillerie-Depot daselbst, dem Gerichtskassen-Nendanten, Rechnungsrath Sperling zu Naumburg a. S., dem Ober- Sekretär a. D., Kanzleirath Schubert zu Rawitsch, den Ge- rihts\s{chreibern a. D.,* Kanzleiräthen Nathan zu Hultschin im Kreise Ratibor, Neichert zu Charlottenburg und Kot ows ki zu Königsberg i. Pr., dem Eisenbahn-Stations-Vorsteher erster Klasse a. D. Bienert zu Ostrowo und dem Kreissekretär a. D. Paul Hoffmann zu Breslau den Rothen Adler-Orden viérter Klasse, dem Korvetten-Kapitän a. D. Benzler zu Friedenau, bisher Navigations-Direktor der Werft in Wilhelmshaven, und dem Geheimen Kommerzienrath Karl Liman zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Eisenbahn-Betriebs-Sekretär a. D. Holz zu Posen, dem Steuer - Einnehmer zweiter Klasse a. D. Hermann Müller zu Breslau, dem Zoll-Einnehmer zweiter Klasse a. D. Spittler zu Bobishau im Kreise Habelshwerdt, dez1 städtischen Steuerverwaltungt-Sekretär Karl Fach zu Breslau und dem Förster a. D. Johann Müller zu Tilsit, bisher u Obolin im Kreise Niederung, den Königlichen Kronen- rden vierter Klasse, dem Hof-Klempnermeister Ferdinand Thielemann zu Berlin das Kreuz der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, den Steuer-Aufsehern a. D. Wilhelm Heidenreich zu Soest und Andreas Peschke zu Kreuzburg O.-Schl. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie den Gemeinde-Vorstehern Daberkow zu Rehwinkel im Kreise Saaßtig, Falkenberg zu Kublank im Kreise Greifenhagen, Wilck zu Sinzlow désselben Kreises, Staschik zu Oriowen, Puppa zu Strzelniken, Pat zu Karpa, Rosinski zu Gutten E. und Reiner zu Niedzwedzen im Kreise Johannis- burg, den Eisenbahn-Zugführern a. D. Ludwig Müller zu Harburg und de Not zu Emden, dem Kanzleigehilfen a. D. akob Thomsen zu Flensburg, dem Gerichtsdiener a. D. arl Tobias zu Swinemünde, dem Steuer-Aufseher a. D. Karl Voigt zu Bensberg im Kreise Mülheim a. Rh. und dem Briefträger a. D. Karl Eshmann zu Bialla im Kreise Johannisburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Professor, Oberstleutnant der Landwehr a. D Dr. phil. Frühling zu Braunschweig und dc.m Justizrath, ann der Landwehr a. D. Windisch zu Dresden den othen Adler-Orden dritter Klasse, dem Pr I eT, Major der Landwehr: Kavallerie sreihertn von Süßkind-Shwendi auf Schwendi in ürttemberg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Königlih bayerishen Generalleutnant z. D. Ritter von Waagen zu München den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse, dem Königlih württembergischen Ministerialrath und vor- tragenden Rath im Finanz-Ministerium Dr. jur. Geyer zu Stuttgart den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Prokuristen der Braunschweigischen Maschinenbau- Anstalt, Kaufmann Johann Wöhlert zu Braunschweig den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie dem Waisenhausverwalter Karl Bosse zu Wolfenbüttel Und dem Schneidermeister Karl Reimker zu Gandersheim im Herzogthum Braunschweig das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. f

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Berlin, Donnerstag,

den 11, April, Abends.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Deutsches Reich.

Dem Vize- und Deputy-General-Konsul der Vereinigten O von Amerika George H. Murphy in Frankfurt a. M. owie

Schlesien mit dem Amtssiß in Breslau Theodor Ehr lich ist namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.

Bei der Reichsbank sind die Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstellen, bisherigen Bank-Rendanten Branden- burg in Darmstadt, Guischard in Met und Kühlwetter in Landsberg a. W. zu Bank-Affessoren ernannt worden.

Dre tma Gun.

Am 11. d. M. wird bei den Königlih württembergischen Staatseisenbahnen die von der Strecke Heilbronn—Crailsheim bei km 2,75 abzweigende, 2,80 km lange normalspurige Nebeneisenbahn Heilbronn Hauptbahnhof—Heil- bronn Südbahnhof für den Güterverkehr eröffnet.

Berlin, den 10. April 1901.

Der Präsident des S O Schulz.

Flaggenzeugnisse sind ertheilt worden :

1) von dem Kaiserlichen Konsulat in Glasgow unter dem 9. März d. J. dem in Greenock und Glasgow aus Stahl neu erbauten Dampfschiff „Helsingborg“ von 507,91 Re- gistertons Netto-Raumgehalt nah dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der Bißmark-Linie, G. m. b. H. in Hamburg, welhe Hamburg als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat ;

2) von dem Kaiserlichen Konsulat in Newcastle on Tyne unter dem 20. März d. J. dem im Jahre 1883 in Wallsend aus Eisen erbauten, bisher unter britisher Flagge gefahrenen Dampfschiff „Fron Prince“ von 897,84 Registertons Netto- Raumgehalt nah dem Uebergange desselben unter dem Namen „August Leonhardt“ in das ausschließlihe Eigenthum der Firma Leonhardt u. Heeckt in Hamburg, welhe Hamburg als Heimathshafen des Schiffes angegeben hat.

Landespolizeilihe Anordnung.

Auf Grund der S8 6 und 7 des Reichs-Viehseuchengeseßzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des 8 3 des preußischen Ausführungsgeseßes vom 12. März 1881/18. Juni 1894 wird mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für den Regierungsbezirk Brom- berg Folgendes bestimmt:

I. Einfuhr von Thieren.

8 1. Die Einfuhr von Pferden und Eseln und zu Zucht- zmecen bestimmten Schafen aus Rußland hat nur auf der Jollstraße an den Grenzübergängen Walentynowo, Papros, Yerzyce, Woncin, Krumknie und Anastazewo zu erfolgen.

Die Einfuhr sonstiger Wiederkäuer und Schweine verboten.

8 2. Sämmtliche zur Einfuhr gelangenden Thiere (S 1) sind an der Landesgrenze durh beamtete Thierärzte auf ihren Gesundheitszustand zu untersuhen. Die an einer übertrag baren Seuche leidenden Thiere sind von der ‘Einfuhr auszu- schließen.

S 83. Für die von den einführenden Personen eine von den Zollstellen erhebende Vergütung nach foigenden Säßen zu entrichten:

für Pferde 3,— H für jedes Stü, Schafe 0,10 für jedes Stü, Lämmer 0,05 ,„ für jedes Stü,

8 4.“ Die Einfuhr ist nur an folgenden - Tagen zeder Woche in den Nachnittagsstunden und zwar vom 1. April bis 1. Oktober von 3—6 Uhr und vom 1. Oktober bis Ende März von 1—83 Uhr gestattet:

in Walentynowo am Montag jeder Woche :

in Papros am Dienstag und Freitag jeder Woche;

in Woycin am Montag, Mittwoh und Freitag jeder Woche: Jerzyce am Montag, Woche ; Krumknie am Dienstag jeder Woche; Anastazewo am Montag und Mittwoch jeder Woche.

Die Anmeldung der einzuführenden Thiere hat spätestens bis Abends 8 Uhr am Tage vor dem Einfuhrtage bei dem zuständigen beamteten Thierarzt, entweder direkt oder durch das diesseitige Grenzzollamt auf Kosten des Einführenden zu

geschehen.

bleibt

thierärztlihe Untersuhung der Thiere ist zu

in Mittwoh und Freitag jeder

in in

dem Königlich spanischen Honorar-Konsul für die Provinz |

Die Untersuchung der einzuführenden Thiere if für den

Ueberganagsort :

Walentynowo )

Papros s

Bera Ye J dem Kreis- und Grenz-Thierarzt in Krushwit,

Woycin dem Kreis-Thierarzt in Mogilno,

Anastazewo dem Kreis-Thierarzt in Witkowo übertragen.

dem Kreis-Thierarzt in Jnowrazlaw,

[T Untersuchung der im Grenzverkehr benußten russischen Pferde.

S Pferde, die in Nußland ihren Standort haben und ohne zur Einfuhr bestimmt zu sein, die Landesgrenze in regel- mäßigem Verkehr monatlich ein oder mehrere Male überschreiten (fleiner Grenzverkehr) oder Feldarbeiten auf diesseitigem Gebiete verrichten, sind auf ihren Gesundheitszustand durhch einen preußischen beamteien Thierarzt zu untersuchen.

S 6. Die Untersuchung erfolgt an den Grenzzollstellen in Walentynowo, Papros, Jerzyce, Woycin, Krumknie und Anastazewo oder an dem Wohnsitze des beamteten Thierarztes.

S 7. Die Führer der im 8 1 bezeichneten Pferde haben bei deren Vorführung zur Untersuhung dem Thierarzt ein auf den Namen des Besizers der Pferde lautendes Buch vor- | zulegen, in welhem für jedes Pferd ein besonderer Abschnitt | mit genauer Angabe der Kennzeichen des Pferdes angelegt ist.

J Werden die Pferde bei der Untersuhung weder an einer ansteckenden Krankheit leidend, noch einer folhen ver- dächtig befunden, so hat der untersuchende Thierarzt eine Be- scheinigung hierüber unter Angabe des Untersuchungstages in das Buch einzutragen.

S 9. Die B-scheinigung gilt 4 Wochen.

Während des Laufes dieser Frist können die Pferde erneut zur Untersuchung vorgeführt werden. Die Bescheinigung über den Befund gilt alsdann wiederum 4 Wochen vom Tage der Ausstellung ab.

Für die Untersuhung und für die Bescheinigung werden Gebühren und Kosten nicht entrichtet

S 10. Pferde der im §8 5 bezeich Art, eine gültige Bescheinigung nicht vorgelegt werden die Grenze niht überschreiten.

Die Führer der Pferde haben die Untersuhungsbücher während ihres Aufenthalts in Preußen mit sih zu führen und den Zollbeamten, Polizeibeamten und den beamteten Thier- ärzten auf Erfordern vorzuzeigen.

S 11; D vierwöchentlihe Untersuchung durch die beamteten Thierärzte geschieht an folgenden Tagen in den Nachmittagsstunden, und zwar vom 1. Oktober bis Ende März von 1 bis 4 Uhr und vom 1. April bis 1. Oktober von 3 bis 6 Uhr:

in Walentynowo an jedem ersten Montag im

in Papros am Freitag jeder Woche;

in Jerzyce am Freitag jeder Woche:

in Krumknie am ersten und dritten Dienstag im Monat ;

in Woycin am Montag jeder Woche; in Anastazewo an dem ersten und dritten Montag im Monat

Fällt ein staatlih gebotener Feiertag auf einen der vor- benannten oder im § 4 genannten Tage, so wird am nächfst- folgenden Wochentage die Untersuchung stattfinden

S 12, Die Könialichen Landräthe der Grenzkreise sind ermächtigt, sofern die zuständigen hierärzte

S 5.

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welche durften

TULC E 7 ann,

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Monat :

beamteten Th 1b- fömmlich find, die Untersuhungen (8 4 und 8 11) ausnahms- weise und in dringenden Fällen auch an anderen Tagen und zu anderen Tageszeiten zu gestatten

An anderen als den regelmäßig festgeseßten Einfuhrtagen und Stunden haben die Importeure bezw. Pferdebesißer außer der Gebühr des 8 3 auch die Reisekosten und Tagegelder des Kreis-Thierarztes zu tragen.*)

Die beamteten Thierärzte Einfuhrtagen und -Stunden die suchung vorzunehmen.

S 13. Die bestehenden Verbote und Beschränkungen der Vieheinfuhr werden durch die vorstehend angeordneten all- gemeinen thierärztlihen Untersuchungen einzuführenden Viehes nicht berührt.

S 14. Zuwiderhandlungen werden gemäß f des Neichs-Viehseuchengeseßes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 oder S 328 des Reichs-Strafgeseßbuchs geahndet

S 15. Die landespolizeilihen Anordnungen vom 2. Juli 1894 Amtsblatt Seite 258, vom 28. Januar 1897 Amtsblatt (Beilage zu Nr. 4 des Amtsblatts von 1897 Seite 1), vom 14. Januar 1895 Amtsblatt Seite 18, vom 8. August 1895 Amtsblatt Seitc 407, vom 16. Januar 1897 Amtsblatt Seite 47, vom 22. Oktober 1895 Amtsblatt Seite 562 werden hiermit aufgehoben

sind auch verpflichtet, an den im 8 11 angeordnete Unter-

Des

H QO B 39

| 65 und 66

D Die Zablung dieser Reisekosten und Tage-

) Anmerkung i ) der Zollstellen unmittelbar an dis

gelder hat ohne Vermittelung beamteten Thierärzte zu erfolgen.