1901 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandels - Durchschnittspreise von Getreide für den Monat März 1901

nebst entsprehenden Angaben für den Vormonat.

Zufammengestellt im Kaiserlichen 1000 kg in Mark.

aare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt. )

Deutscher Reichstag. 75. Sißung vom 17. April 1901.

Am Bundesrathstische : . Nieberding. zweiten Lesung stcht der Geseßentwurf, betreffend Werken der Literatur auf Grund des Berichts der XI1. Kommission. Féferent i der Abg. Dr. Esche (nl.).

S 1 sollen nah Maßgabe dieses Geseßzes geshüßt

E 2M ae E "L CISN

Statistischen Amt. Staatssekretär des Reichs-Justiz-

(Preise für profuple 12 E 1W

“Urheberrect an

Königsberg. Roggen, guter, gesunder, 714 g per 1 Weizen, guter, bunter, 749 bis Hafer, guter, gesunder, 447 g per 1 Gerste, Brenn-, 647 s 652 g per 1 .

1) die Urheber von Schriftwerken und folchen Vorträgen und Neden, welche den Zwecken der Erbauung, der Belehrung oder der Unterhaltung dienen:

2) die Urbeber von Werken der Tonkunst:

3) die Urheber von solchen Abbildungen wissenschaftlicher oder technischer Art, welche nit ihrem Hauvtzweck nah als Kunstwerke Zu den Abbildungen gehören auch plastische

754 g per 1 1

Roggen, Mittelqualität

zu betrachten sind. Darstellungen. „Der S 1 wird unverändert angenommen,

desgleichen die 2 bis 10 nah den L

Beschlüssen der Kommission. Damit ist DBOOE I des Entwurfs,

des Schußes“, erledigt.

nisse des N

712 e per 1

Veten, guter, ais. mind esten 3 (090 & Per 1

Weizen, guter, gesunder, mindestens , guter, gesunder, mindestens 450 g per 1

Mannheim. Roggen, pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel Weizen, psälzer, russischer, amerik., rumän., mittel Hafer, badischer, Saticnbe rgischer, mittel Gerste, badische, pfälzer, mittel .

„Voraussezungen Der zweite Abschnitt regelt die Befug-

S V O! I 009 N ONN

Der G bat die ausschließliche Befugniß, S und gewerbsmäßig zu verbreiten ; auf das Verleiben. ferner, so lange nit der wesentlihe Jnhalt des Werkes öffentlich mitgetheilt ist, aut s\licßlich zu einer folchen Mittheilung befugt.

Das Urkbeberreht an einem Bübnenwerke O an E Werke der Tonkunst enthält auch öffentlich aufzuführen.

Der Urheber eines Schriftwerks oder eines Vortrags bat, so lange das Werk nicht erschienen ist, das Werk offentl lich vorzutragen. Rintelen Absaßz folgenden Zusat gegeben en,

Musikalische worden sind,

die aussließlide

erstreckt ih nicht Der Urheber ift

Weien, bayerischer, gut mittel die aussließliche

Gerste, ungarische, mährisce, mittel bayerische, gut mittel

Roggen, Pester Boden Weizen, Theiß- . Hafer, ungarischer, prima Gerste, slovakische .

Roggen, Mittelqualität .

die aus\hließliche Befugniß, (Zentr.) will

Druc veröffentlicht des Urhebers öffentli eber auf dem Titelblatt oder Recht der öffentlichen Aufführung

rde1 können chne Ge Cbe aufgeführt werden, falls nicht g Ur! an der Spitze des Werkes fich d vorbehalten hat.

Abg. Dr. Rintelen: bei dem bestehenden Necht belassen, öffentlichen Aufführung von der Genebmigung des Komporislen ik hängt, wenn derselbe ausdrücklih einen dahin gehenden Vorbehalt auf dem Tonwerk hat Mae es,

Abg. Nichte durch den Ptibeites gets;

Budapest.

Mein Antrag will wonah nur

w esentlichen

fer,

erste, Futter- : St. P etersbu rg. M Weizen, Saronka . O

B

Roggen, 71 bis Weizen, Ulka

: Es ist nicht nahgewiesen worden, daß r die Komponisten geschädigt worden Jedenfalls hat sich in Deutschland unter dem jeßigen Nechtszustand das Musikverständniß vielseitiger entwickelt als in den anderen Ländern. Ein große er Theil der Komponisten hat ut kein Interesse ren daß

Verbreitung ihrer Tonwerke ers Ne i Interesse daran, Die Ueberwachung der Ausführung d würde große Verwaltungskosten ve rursac jen. Ueberwachung e e n : Komponisten

O

6E 0 At Et E it C Beri

72 Kg per Hl E i

Roggen, 71 bis

72 kg per bl Weizen, 75 76 2

Gegentbeil ein abütär, werden. vorgeschlagenen Bestimmungen

_wie wi ill man

‘D o E

/ lieferbare Waare des laufenden Monats Odurfibetar.

Gefangverein

S Flaucrere Fn

Gerfte (Halle au blé)

Antwerpen. Donau, mittel Ned Winter Nr. 2 Walla Walla . Kansas . La Plata, mittel Kurrachee, roth

Amsterdam.

Paufcbquantum

e Schwierigkeit d Gs müssen also eben darauf aus lein, guten Menscher delt es ih um qute lad ten, Ih halte diese n crgge t We

p böbere (

; Man fr rit ‘Musikanten“ un praktis che Me nf ichen. g für di dba S ungangbar. Aus nab men

zu erörtern sein. Rintelen bis z

diesem Prinzip | statui

Si E er ¿ F TGIEE et _Pe L \chrift mit dem Antrag

27 zurüdckzi iste llen.

ee) bittet, bei dem Kommissionsbes{luß, ? der Fassung des Entwurfs zu bleiben. s A1 iffübr1 ingsrecht I pee

ed ver ¿ ; d aljo bei unv

Ronimifsio n dem Aufführungsr gleichstellen wolle: niht um den R eines um die Aufführung größer ere er Redner stellt l

a. Produktenbörse. 7 (Mark Lane) Californier an d if La Plata an

b. Gazette avoerag

englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten

n E L von Chor- und Orches

——

“Kommisfion gleichfalls unverändert

T len M

ist E es der Cinwi ligung desg em gewe rblide en Zwecke dienen und die Hörer obne Entgelt Im übrigen sind solche Auffübr j Berecßtigten z1 Ans:

mar roe va: n

Liverpool.

ungen ohne Ein-

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Mitglieder,

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: Der r Aba Dr. jeines Antra as zu

* den Fall E Annahme

E 2 die Worte e hinzugeseh

U fenden zug

Recs (Zentr.),

R impa au (nl) "* Dei den

ge f afz t wissen:

Mitwirkenden keine

entgegentreten.

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? L 4% tb a Ftlich S

ift muß g E werden , das if

Urbeber immer Urheber bleiben. Deshalb is der Vergar,: mit dem Ring, z¿. B. dem Kohlenring, nicht zutre

Wenn man von der Unmöglichkeit der Kontrole der Tantizme gesellschaften spricht, so zerbriht man sich unnöthig L Köpfe der Komponisten. In Belgien und Oesterreich bestehen 19 derartige Gesellschaften. Ès besteht die Gefahr, daß die _ französi,

Tantièmegesellshaft auch auf deutshem Boden festen Fuß faßt, es {on in Elsaß- Lothringen gesehen ist, und die ganze deuts Musikproduktion in ihre Hände bekommt. Jch kann Sie nur bitte an dem Beschluß der Kommission festzuhalten. en,

__ Abg. von Strombeck (Zentr.): Au ich wüns(e. daß die Komponisten finanziellen Erfolg von ihren Arbeiten bak sollen, aber i stehe troßdem auf dem Punkte des Antrags

Rintelen. Es wird wenig bekannten Komponisten überbauxt sehr schwer verden, fich in weiteren Kreisen bekannt zu machen, gleichviel, ob die Aufführung ihrer Tonstücke frei gegeben ist oder iht. Der großen Zabl der ärmeren Künstler wird es unmöglih sein, die Genehmigung durch Zahlung einer Gebühr sich zu beschaffen; sie werden entweder auf die betreffenden Vorträge verzichten oder sie ohne Ge. nebmigung reproduzieren, und daraus werden sich unzählige Prozefse entspinnen. Dasf selbe gilt von den Gesangvereinen, auf welche son Herr Nichter hingewiesen bat.

wie

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! JIch möchte mir zunächst ein Wort gestatten zy der Kritik, welche der Herr Abg. Dr. Rintelen an der Fassung unseres

Entwurfs geübt Vi der er in seinem Antrag eine bessere Fassung ent. gegengeseßt zu haben glaubt. Er moniert, daß wir im Entwurf ge- sprechen haben von Bühnenwerken und daneben von Werken der Tonkunst, indem er bemerkt, daß die Opern* sowohl unter die Bühnenwerke als auch unter tie Werke der Tonkunst fielen, daß infolgedessen eine Unklarheit entstehe, die beseitigt werden müsse. Eine Unklarbeit entsteht im Entwurf insofern nicht, als die Bühbnen- werke und die Werke der Tonkunst unter dieselben Grundsäße gestellt werden. Ob Sie nun die Opern als Bühnenwerke anseben wollen oder als - Werke der Tonkunst oder als beides, ift gleichgültig; die Grundsäße, welche für sie zur Anwendung kommen, sind nah der Fassung des Entwurfs ganz zw eifellos, und ein Irrthum : fann da nit entstehen. Ich glaube, der Herr Abg. Dr. Rintelen bat den Entwurf nach dieser Nichtung doch niht durchdacht.

Ich muß ibm aber meinerseits den Vorwurf, den er gegen unsere Fassung erhebt, bezügli seiner Fassung zurückgeben. Er unterscheit in seinem Vorschlag zwisWen Bühnenwerken und musikalischen Werken und meint nun, den Opern ihre richtige Stelle bei den Bühnenwerken angewiesen zu haben. Ja, das ist eine petitio principii. Die Opern gehören aub zu den musikalishen Werken im Sinne unseres Entwurfs. Es wird alfo auch hier ein Unterschied gemacht, der für die Opern keine klare Stellung ergiebt; man kann sie unter die Bübnenwerke bringen, aber au unter die musikalisGen Werke: und da der Antrag Rintelen für diese beiden Kategorien verschiedene Grundsäge aufstellen will, so trägt er eine Unklarbeit in den Entwurf binein, die nit statthaft ist.

Nun zur Sache selbst. Ich erinnere an das, was das Gesen

von 1870 gewollt hat, was nach meiner Meinung dasselbe

ist wie das, was unser Entwurf erzielen will. Das Ge sey

on 1870 stand geradeso wie unser Entwurf auf dem Standpunkt,

jeder Komponist verlangen kann Honorar für seine Komposition, G

obald fie öffentlih aufgeführt wird, und daß sich kein Komponist zufrieden zu geben brauce damit, daß son die Noten bezahlt werden, daß in der Bezablung der pons an und für sh noch nit das

Honorar liege für die öffentlite Aufführung, und daß das Geseß Vorsorge zu reffen habe, daß der Komponist aut

e öffentlide Aufführung seine Vergütung erhalte, falls er diese verlangt. Nun geht das Gesetz von 1870 von der Ver- muthung aus: der Negel nach wird der Komponist, namentlich der junge Komponist, auf Honorar keinen Anspruch erbeben, desbalb darf man E weiteres, wenn feine ausdrüdlide Willenserklärung nad diefer Nichtung vorliegt, annebmen, er giebt sein Werk der Oeffent: lichkeit preis, deshalb sollen diejenigen Komponisten, die ihr Werk der

2

R U 5 keit niht preisgeben wollen, einen entsprebenden Vorbebalt ausdrücklich bei der Publikation des Werks vermerken lassen. Diese

Bestimmung wurde S getroffen lediglich in der Voraussetzung, daß le Welt der Komponisten mit einer solhen Regelung Sandtaiebei sei:

diglich im Interesse ‘Dee Komponisten ist damals, und nicht wie ich dem Herrn Abg. Nichter gegenüber bervorbeben möcte, mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl und das Publikum, der gesetzliche

, s) 4 » L y F, a3 Schutz in dem Vorbehalt gefunden.

t

Nun, meine Herren, lasse ih dabingestellt, inwieweit die Vor-

usfeßung, von der das Geseß von 1870 ausgeht, damals thatsälich egründet war. Das \teht aber fest, daß sie zur Zeit nit mebr be gründet ist; zur Zeit ist die Vermuthung, daß die Komponisten i je ein Werk veröffentlichten, der Regel nach auf ein besonderes

Honorar für die Aufführung verzichten wollten, niht mebr bereckchtigt. Und wenn der Herr Abg. Nintel ei Begründung seines Antrags hier gesagt hat, die Komponisten ‘dâchte nicht daran, wenn sie K “aci guia E tlichten, ait ein Fade für die Aufführung An ruh zu erheben, so, glaube i, steht das mit der Wirklichkeit nit im Einklang. Auch wir haben uns darüber unterrichtet, und id glaube, wir sind bercchtigt, zu sagen, daß nach den Informationen

R die wir im Laufe der

Jahre aus weiten Kreisen der musikalii Welt gesammelt haben, der Regel nach der Komponist, auch der junge Komponist und auch für kleinere Komvositionen Anspru au

Honorar erhebt, wenn er cin Werk berausgiebt und für diese! Werk die öffentlihe Aufführung in Auésiht nimmt. Wir würd&

deshalb, wenn wir auf dem Standpu! ft des Gesetzes vei 870 bleiben und dem Komponisten nur in dem Fall ines ausdrüdcklichen Vorbebalts ein Honorar zubilligen wollten, den thatsäblihen Verhältnissen nicht Rechnung tragen, fondern im Gegentbeil uns mit den thatsähliden Zuständen in Widerspruch seßen und das Gesetz auf cinem Grund aufbauen, der

er Wirklichkeit nicht entspricht. infah diese Veränderung in de ‘erbältnifsen seit 1870 ist es, die uns davon auszugeben zwingt daß jede Komposition, wenn sie veröffentlicht ist, den Autor zu einem Honorar berechtigt, auch wenn er einen Vorbebalt nit gematht hat. JIch glaube, es kann gar fein Zweifel darüber bestehen, daß die übergroße Mehrheit der Verleger und Komponisten in diesem Punkte einverstanden ist trotz der entgegenstehenden Interessen, die sie zuw g vertreten, und daß, indem wir den Saß des Entwurfs auf stellen, wir sowohl den Wünschen der Komponisten als au denjenigen er Verleger entgegenkommen.

Die Stellung unserer Künstlerwelt auf musikalisGem Gebiete hai ich in den leßten drei Dezennien ganz außerordentlich entwidckelt, die

¿nstler sind an Selbstbewußtsein gewachsen, was ihnen früher zum theil anz fehlte, und dieses Selbstbewußtsein ist gestärkt an dem Beispiel, das ihnen. die Autoren anderer Nationen gegeben haben. Sie haben gesehen, . anderen Nationen die Gefeßgebung den Künstlern ohne wenn sie ihre Werke veröffentlicht haben, sie haben sih die Frage vorgelegt : sollen wir in Deutschland \{lechter stehen als unsere Kameraden auch gefragt : Komvonisten # öffentlichen Dramatiker gezahlt pom Bats dessen ungeachtet wird niemand die Pr ftenston aufstellen wollen, daß die Ge)eßgebung zu dem Standpunkte zurück- fehren oute, wona alle Aufführungen dramatischer Werke nun frei Mit Recht wirft der Komponiît die Frage auf : unserer Kompositionen i nur fkleine,

auch Anfpruch

auf Honorar

Deutschland

literarischer, Aufführung

—ck Ey u

A bezüglich stehen als

i dramatische Vere L e Aufführung auf dem die Gesetzgebung in ist der Standpunkt

ist der Standpunkt, * aiatien und Belgien steht,

was schon der Herr Abg. Müller hervorgehoben hat 2 auf den internationale Entwickelung mehr und mehr hindräng i zuf dem Pariser Kongreß 1896 bervorgetreten ist, als E in den Rerbandlungen der lebhafte Wunsch ausgesprochen wurde, : gebung der FgCTnen agt ene nun den Weg beschreiten, den die Gesetzgebung | Aer der A gegenüber d unabhängig machen internationalen eine gewisse Pfliht Nehnung zu tragen, wir ir doch einen großen Werth R müssen, an Mrs Verhandlungen Auf welchen Standpunkt kommen h wenn wir an der- artigen S Erörterungen \ympathish theilnehmen und dann zu Hause Geseße machen, die mit den Anschauungen, welche auf solchen internationalen Tagen vertreten wurden,

Aufführungen

Anregungen Beziehungen

Führung, in 9 internationalen

in E V E

in denjenigen Führung auf diesem Gebiete haben, besteht ein Net, wie wir sondern in naher Zukunft wird d zuch in den übrigen Kulturstaaten Europas seine Stelle einn

H ist der Herr Abg. ©

uns einführen

ichter auf die Frage i eine Bestimmung, wie wir sie hier vors{lagen, baupt- bli le werde, und er hat sie zu meiner Ueberraschung An der großen Soinponistén werde “dadurch entsprochen. Jh begreife niht, wie Die großen Autoren, d elt genießen, brauchen ein D nach Art unseres ihrem Vorbehalt aus und können alle ibre Verte unterbringen, auch wenn Rer Vorbe halt darauf steht. die Bs Komponisten,

Lage, gegenüber der O dem Stande der Konzertunternehmer mit ihren Werken Langs ratdat ‘6

das ift ni idt ricti err e zu ‘dieser Auffassung ge für ch Ansehen in der musikaliséen Entwurfs gar- die kommen

beranwacsenden Talente

effentlihkeit, dem Bêelégètfigade.

ibre Werke R,

Oeffentlichkeit

Künstler einen Anspruch darauf hat, Zerk öffentlich aufgéfübit wird, n gehender Vorbehalt auf dem Werle eiae wird. Sedan muß ich weiter fragen, iden Gesetz gedient wird,

sobald sein

für wen wirkt das Necht, besteht, und dagegen zu e runs n wird das Necht wirken, wie cht? Gegenwärtig kommt der ch- DikGoilin die as cas der Lag e gebern den Vorbehalt zu erzw den Unternehmern von Konzerten zu statten. é gleihgültig, das zahlt ns größeres Mutrilite als bei Werken, Ihiternckuit von Konzer Pon in dem einer

vurf bergestellt zu sehen wün orbehalts an Werken junge egenüber ihren Heraus ; Publikum ist d bei Werken, Aber für den Aren r muß dem Falle cin Honorar rg A iter dem jeßigen Recht unternehmern ( genüber webrlos d beil an den Q Geseßzgeb ung D auch Ausfühbrbarkei und es sind eine Menge Dru gestellt, aefährlich lauten ; wo sih der Verleg eger [hüßzt sei u. E w. iber den Bestimmun

vf immer értantì gen, der Autor vit am

um Sie scheu zu machen gegeni r Praxis werden \ich die D auébelfenden

eren Gändein geschehen

nisationen führen, besondere Belästigung bei entstanden wären. ? Komponisten

Ih g gehe e dabei inf die Frage der Herr Abg. eilen noch als Zukunfts- “wird das Gesetz" 1 sehr bald werden vet Gebiete Yaven, Vetmitiler sich anbieten, Fragen leiht erreichbare Auskunft Aufführungen ent- dem Komponisten ge-

eut) hen An stalt

n nnen obue erb ebliche S éwierigfeiten,

ertagenturen und äbnlie, elen binzukommen, die i etwaige Abgaben für die dem Gesey Nach dieser Richtung, glaube ich, T nissen bi ugebèn, i

L.

R

r Welt Bray B efórqui se wir ha aben E. SGver han dige

ff entlichkeit zur Kritik überge L nah t dieser Richtung bin sind

uns niemals ernste Bedenken entgegengetreten, im Gegentheil, die Bestimmungen, die wir vorgeschlagen baben, baben, glaube i, in der öffentlihen Meinung einen freundlihen Widerhall gefunden, und ih glaube, Sie handeln niht gegen das Interesse der Allgemeinheit, wohl aber für das Interesse der Komponisten, wenn Sie die an- gefohtene Bestimmung annehmen. Tragen Sie fein Bedenken, dies zu thun. (Bravo! rechts.)

Abg. Traeger: Die Anschauung, daß dem geistigen Eigen- thum ein wirksamer Schuß zuzubilligen sei, ist verb ältnißmäßig jung in Deutshland, und es giebt immer noch zahlreiche Leute, die den Begriff des geistig en Eigenthums für eigentlich inhalts sos halten, die mehr darin ein Woblwollen gegen die Urheber von Dichtungen und Kompositionen sehen. Von jedem anderen Arbeiter und Schöpfer eines Werks wird angenommen, daß er um des Ge- winnes, des Erwerbes, des Lobnes willen arbeite: aber der Dichter, der Komponist soll seine Schöpfungen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung stellen! Gegen diesen falschen Idealismus macht das Gesetz und die Kommission mit NRecht Front. Das Urheberrecht hat aller- dings Ehrenverpflihtungen auch gegenüber der Allgemeinheit, und diese sind in dem § 27 näber ange fen: Wir haben uns nun erlaubt, eine weitere Fassung des § 27 VOTzU- shlagen, welhe ich ihrer Geneigtheit empfehle. Danach follen die Aufführungen von Vereinen von der GenehmigungFéfreihett ausgenommen sein. Diejenigen, die für die Au ifrechterhalt ung dieser Bestimmung Set n, übersehen, daß es fich nicht allein um fleine E eine bhandeli, fondern auch um große Musik- vereine, welhe große Aufführungen für ihre Mitglieder und deren

e

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Angehörige ve fansia [ten und mit großem Aufwand Künstler und Vir- tuosen dazu beranziehen. Warum ollen diese nit auch dem Autor das Genebmi igungsrecht ver güte n? Weshalb jollen diesen Verei nigungen gege enüber die Komvonisten shußloë bleiben? Gerade größere Ton- werke, Oratorien, Kammermusik werden von derartigen Vereinen mit Vorliebe zur Aufführung gebraht. Die kleinen Gefsangvereine baben auch fein Anrecht darauf, eine Ausnahme zu machen; das Intere eise der Musikpflege kann doch nicht aus\laggebend sein. Es it nicht abzusehen, warum ihnen das Aufführungsrecht umsonst zustehen foll. Der Kcmponistenverein, den man auf Grund dieses Gesetzes son sih bilden sieht, würde durhaus mit großer Befriedigu1 grüßen sein; denn er würde dem Intere je der Kunst und r i

des Publikums gleihmäßig dienen, wie das französische Beispiel zeigt. Viele geistige Schöpfungen, sowohl Bühnen- wie Musikwerke, sind an einer s{lechten ersten Aufführung zu Grunde gegangen, und aus dieser Erkenntniß beraus haben sowohl die Bühnenschriftsteller

vereine wie die Komponisten sih längst zusammengethan, um mit aller Kraft dahin zu wirken, daß eine gute, eine gediegene Erstxufführung zu ftande kommt. So wenig man der Allgemeinheit das Rittergut anheimfallen lassen würde, welhes ein Komponist aus dem Ertrage seiner Werke erworben bat, so wenig kann man verlangen, daß sein ge es O der A (llgemeinbe it obne weiteres preisgegeben wird

Dr. Oertel: Nach dem bis ¿herigen RNechtszustande un

nach T n des Antrags Nin iele n wär j der Konzertunternehmer Zehntausende, di Tausende verdienten, während der Shöp mittler des Genusses, leer aus8ginge. D

Janz T steht auf dem Boden des § 11 und sieht in dem “biébecigen ‘Sultan l

ÎE

F 4

eine shwere Schädigung. Wir Reichstägs-Abgeordneten fin î allgemei inen die flügsten Leute, die besser wissen, wo ‘die Leut er Schuh drückt, als diese selbst; aber in etwas müssen wir doch die Herren selbst befragen, und wenn sie sih dur den § 11 nicht ge schädigt fühlen, so müssen wir dem doch ein gewisses Bewicht bei- messen. E ist für mi einer E wichtigsten Baraäarayben des ganzen Ges : er enthält einen der größten Fortschritte des geltenden Retpts, indem er das Auffübrungsreht als integrierenden Theil des Urhbeberrechts kbinstellt. Diesen wesentli ichen, maf gebenden Fortschritt können wir niht wieder beseitigen wollen, das ganze Urheberrecht würde damit ganz wefentlich entwertbet. Herr Rin elen selbst will ja auch den 1 Vorbebalt an den Stüeu zulassen; damit werden alle die Schwie igkeiten technischer Art herbeigeführt, Le man der Fassung des Gu itwurfs zum Vorwurf macht, wenn auch thre Zahl etwas geringer sein mochte. Die umher ziebenden Musiker auten ja vielleidt geschädigt werden, aber ihre SFnteressen können gegenüber der Gesammtbeit der Musiker nicht dur chslage nd in Betracht kommen. Unfer Antrag enthält be sondere Theile: er stimmt mit der Regierung übere

fre iung der Bol ffe 1e aus\ch{ließlich der 2 uffe iste un

der Veranstaltungen zu woblthätig 1 Zwecken ; der die vom Entwurf statuie ’Tten Sina ban für Vera feinem gewerblichen Zwecke dienen, und bei denen die Ö ry A «DETA S R

gelt zugelaffen werden. Daß diese Bestimmung wurde \chon in der Kommi}sion vielfach anerfan1 Begründung selbst die üblichen linen Kirche, Schule, des Heeres und der Flotte aufuefü wir diesen Passus in etwas weiterte rm i

aufgenommen; auch

baben feine erbebliden Bedenken dagegen geäuße ja a musikalishe Aufführungen an 45 tr lichkeit ein Betrag ogramme 1 tarderobe dieser Uu ngebung beugt unser Antrag vor. Der be strittez die Nichtzulassung von Gesangvereinsaufführunge haupten, daß er die Bethätigung dieser Vereine 1 sei. Aber die Vorlage will ihnen d nur geben wenn nur die Mitgliede d dabei sind Wie will ma! tit Wenn die Gesangve reine öffentlibe Aufführungen veranf werden fle ebenso wie alle anderen êffentlihen Unternehmer gaezw! sein, die Genebmigung de r Urbeber einzubolen. Wesentlich \{lechter L M werden die Vereine dadurch nicht gestellt. Bei Auf jen Entgelt würden sie ja {on nah der Vorlage die 1 einholen müssen Die Gesangvereine übertreiben un : Gefahr, die ibnen bier droht. In Mitteldeutschland baben vereine aktive und passive Mitglieder, die leßteren singen trinke und hören zu. Bei Aufführunge: ri oft auf eise das ganze Dorf zugela n. Die Tantièms« gesellschaf t if h Zukunftsmusik, aber sie wird bald Gegenwartêmusif werde è Anttalt gegründet werde n, twe! n die Sérañriebtng der Gesan gvereine auf dem Boden unseres Antrags zur Thatsache wird. Dann werden auch die Gesangvereine be sser dastebe n als bisber, fie werden niht mehr mit den einze [nen Kombvonisten, sondern nur mit der Zentrale der neuen Anstalt zu verhandeln habe Die Vertreter der verbündete! Negierungen \{einen ihre ur!?pr lihen Bedenken gegen die Strei ichung der Ziffer 3 ja auch zul rüd

gestellt ¿u baben, naddem eine Konferenz stattgefunden hat, welche das “Fnélebentreten einer folben Anstalt viel wahrscheinlicher gemacht hat. Wir wollen vo alle m aber das Necht des Urhebers

niet entsprehend klären und erweitern, und eine gedeihlihe Durch- l

führung dieser Absicht würde durhch diese Rücksicht auf die Gesang vereine dur) brochen werden. Was wir als richtig erkannt baben müssen wir gru ndfaß N ih festlegen. H

Geheimer Regierungsrath im Ministerium der geiit- liden x. A1! a Titechin n Müller: Jm preußi schen Kultus- Ministerium hat mit Tonkünstle rn über dicse Frage eine Konferenz stattgehabt: au die Akademie der Künste ist gehört worden. Diese hat ih einstimmig dafür ausgesprochen , daß es im Interesse der öffentlihen Musikpflege liegen würde, wenn die Fomvonisten für öffentlißhe Aufführungen eine gewisse Gebühr erheben fönnten. Auch die besten Komponisten haben mit

Sorgen zu kämpfen, fie können aus ihren Kompositiouen nicht so viel ziehen, daß sie davon bequem leben können, sie müssen Musik unterricht geben u. |. w., sodaß es ihnen niht möglich ist, thre Zeit auf das Komponieren zu konzentrieren. Die Genossenschaft deutscher Komponisten hat auf diesem Boden entsprehende Vorschläge gemacht.

Gegen den Antrag Oertel würden die verbündeten Regierungen einen Einwand nicht erheben.

Vom Abg. Nichter ijt folgender Antrag zum S 11 eingegangen :

„Werke der Tonkunst, welche durch den Druck veröffentlicht sind, fönnen Bie Genehmigung des Berechtigten „öffentlich a aufgeführt

verden, falls nit der Berechtigte auf dem Titelblatt oder an der

Spitze des Werkes sich das Recht der öffentlichen A1 ifführung vor- behalten hat. E :

Auf die bühnenmäßige Aufführung einer O per oder eines sonstigen Werkes der Tonkunst, zu we ieben ein Tert gehört, finden diese Vorschriften keine Anwendung.“

Abg. Beckh -Coburg (fr. Volksp.) : Im ersten von den verbündeten Regierungen veröffentlichten Entwurf war die Frei igabe der Gesangvereine an die Bedingung geknüpft, daß bei ihren Aufführunge n ein besonderes Interesse der Kunst nicht obwalte. Dieser Saß, der alle Schwierig- keiten ‘bese itigt, ist jeßt fortgekomme n. Ich kann nicht annehmen, daß die Autoren auf die Aufführungen der E einen so ausslaggebe ‘unden Werth legen. Ich habe mich in der Kom- mission vergeblich bemüht, festzustellen, wohin die Sängerfeste Cy gehören sollen, ob fie auch genehmi gungsfrei sein solle: oder nicht. Eine Klarstell llung ist nicht erfolgt. Gs sind auh einige Fragen wegen der kleinen Vereine, befonders der kleinen Ge- sangvereine, in der Kommission nicht beantwortet w: ahe n. Die Er lärung der deutshen Komponisten in Bezug auf die kleinen Vereine ist so vage gehalten, daß niemand etwas darauf geben fann. Biel- leiht erhalten wir im Verlaufe der Briathrna noch nähere Aufkläru ing. Ich für meine Person bin für die vollständige Freigabe der _ Gefangvereine. Wenn der Abg. ertel ange- führt hat, daß die Borschrift der Unentgeltlihkeit der Gesangs- vorträge dadurch umgangen werden fönne, daß man für Pro- gramme und Garderobe eine hoh e Gebühr erhebt, so fann das ja ausnahmsweise mal vorgekommen fein, giebt aber jedenfalls fein Recht zu einem generellen B erbot. en Komponisten follte es doch sehr erwünscht fein, wenn ihr é Werke von den Gesangvereinen auf- geführt und dadur populâr gemacht werden. Mir ist deshalb die Agitation, die in dieser Beziehung von den Komponisten ausgeht, nit erklärlich. Es ist jedenfalls von dem Abg. Oertel eine bodenlose Vebertreibung, wenn er sagt, daß das ganze Geseß E Werth habe, wenn die von mir befämpfte Bestimmung nicht in das Gesetz hineinkomme.

Staats}ekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Zwei kurze Erklärungen gegenüber dem Herrn Vorredner. Der Herr Vorredner hat eine Aeußecung vom Negie- rungstisch darüber gewünscht, ob denn auch bei fleinen Vereinen öffent- liche Aufführungen denkbar sein würden, die unter den § 27 des Entwurfs fielen. Ich bedauere, auf diese Frage eine Antwort, die al Fâlle deen würde, niht geben zu können. Es hängt dies von den Verbältniffen der einzelnen Fälle ab: es hänát das nament! E avon ab, wie die Mitgliedschaft in den Vereinen sich bildet, wie groß die Zahl der Mitglieder ist, in welhem Umfange die Angebö R, und weiteren Verwandten der Mitglieder zugelassen werden. Zweifellos giebt es

Anzahl kleiner Vereine, bei denen die Aufführungen als öffentlihe im Sinne des Entwurfs nicht charakterisiert werden kör Auf der anderen Seite kann man aber auch nicht beste iten, E

C

ry

s

manche Vereine ihre Au e ingen in einer Weise inscenieren, daß es ] wäre, sie als öffentlihe niht zu bezeihnen. Wie gesagt

das muß der B it der einzelnen Fälle vorbehalten bleiben Dann hat der Herr Vorredner nochmals Bezug genommen auf

F E] f Kto Vin a8 haaaakis Ï L die ÉErilarungen, die hier vom Negieru ngsti! [{ avgegeven wurden bezüglih der Ve rpflihtungen, die vou seiten der Genosßfsenschaft der deutshen Komponisten in Ansehung der Einshätßzung der kleinen

Vereine übernommen sind. Der Herr Vorredner meinte, diese Er-

flärungen seien so vage, daß ihnen irgend : eine entscheidende Be- deutung niht beigemessen werden könnte. Meine Herren, die Er- klärung, die Ihnen vorber mitgetheilt wurde, ist enthalten in einem formellen Schriftstück, das an meine Wenigkeit gerihtet ist, und ift i n unter dem 14. d. M. Sie ist unterzeihnet von dem ‘enden Auss{huß der Genossenschaft der deutshen Kom- vollzogen von dem Sap eister an der biesigen König

liden Oper Richard Strauß, von dem Mitgliede des Senats der bi Professor Nüfer und endlich von dem Kapellmeister Rösh. In dieser

Sortes bindet sh die Genofsen-

dahin, daß auch für den Fall,

Erwarte ine Erböbung ibrer Ein-

ollte \ ir Erhöhu brer Ein

auf die Einnabmen von den kleinen

unt allen Umständen für absebbare

die für diese Vereine in dem be-

thaltenen Sätze Bestimmtere

unter den obwaltenden Verbältnifsen

e Kritik, die der Herr E a

der deutschen Komponisten

1 der Sache nicht iee rvar

Abg. Dr. Rintelen begründet seinen Eventualantrag zu § 27 wonach bei Woblthätigfkeitsfonzerten au dann die Aufführungs freibei ehen bleibt, wenn an Stelle erkrankter Mit wirke blte Kräfte zugezogen werden müssen, damit dic Ron übrungen nicht überhaupt ausfallen müssen. Auf seine Frag um Gedichte obne Genebmigung des Autors deklamiert werden dürf , während einzelne Lieder niht ohne Genehmigung in Vereinen 2c. gesungen werden dürfen, babe ibm keiner der Redner, die 1eg seinen N trag zu § 11 gesprochen hbâtten, erwidert. Dem Staatssekretär gegenüber halte er daran fest, daß die Komponiste

kleiner Lieder Honoraransprüche nicht erheben würden Staatssekretär des Reichs-Justiza mts Dr. Nieberding: Der Herr Borredner meinte N ich bâtte Unrecht mit meiner

B ada ba d 4 P De D M Tyr e wuptung, daß auh die Komponisten kleinerer Lieder Anspruch auf

Honorar erbeben. Er fam darauf gra: daß die Kecmponisten kleinerer Lieder solche Ansprüche nie geltend machten. Jh will da nur einen Vorgang aus neuester Zeit anführen, der Jhnen Alten wobl noch in der Erinnerung sein wird, das Schicksal des berühmten und unglücklichen Lieder-Komponisten Nobert Franz Dieser bat dem

deutschen Volk Lieder geschenkt, welhe noch heute alle Kreise ent

zücken. Während seine Lieder aber gesungen wurden, kämpfte er unter

Erblindung mit der Noth. Das Volk hörte seine Lieder weiter, er bekam aber von den Kuffäbtiigen, welche diesen Liedern ihre Zug- kraft verdankten, nichts, und es mußten fih Freiwillige zusammenfinden um den armen Künstler zu unterstüßen. Ist das der ideale Zustand, den Herr Uör. Rintelen im Auge hat? und darf ih dem gegenüber nit bebauvten, daß Komponisten kleiner Lieder nit nur Anspruch baben, sondern ihn auch erheben auf einen Antheil an dem Gewinn, den die von ihnen gedihteten und öffentlih vorgetragenen Lieder bringen ?

Abg. Diel (Soz.): Von Harmonie zwischen Kapital und Arbeit war besonders. in den Ausführungen des Abg. Traeger nichts zu \spüren. Die Vorlage ist für uns das Beste. Wir sind ganz damit einver standen, daß \#ich eine Organisation der Autoren und Komponisten