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gäbe sind, in denen sie sih aller Rehte und Vortheile ihres Urheber- rehts begeben. (Redner zitiert einen folhen Vertrag mit einer Leipziger Firma.) Sollen wir diese Ausbeutung nun auf 50 Jahre verlängern? Wenn Liebesgaben an Brenner u. f. w. gezahlt werden, so kann man s\ich sehr wohl denken, daß auch die Familie Wagner kommt und sagt : Liebe Nation, gieb auch uns eine Subvention! Diese Subvention würde eine Million auf 20 Jahre betragen.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Nur eine kurze Bemerkung. Der Herr Abg. Dieß hat eine Andeutung gemacht, die auch bereits in der Kommission her- vortrat und mir dort Veranlassung gab, eine Verwahrung auszu- sprechen, mit der ih glaubte, daß die Sache erledigt sei. Nachdem der Herr Abg. Dieß aber hier im. Plenum troß meiner in der Kommission abgegebenen und, wie ih glaube, unumwundenen, einwandsfreien Erklärung auf den Fall zurückgekommen ist, halte ich mi für verpflichtet, auch hier eine Erklärung abzugeben.
Herr Dietz hat die Meinung ausgesprochen oder die Möglichkeit angedeutet, als ob die Familie Wagner mit ihren Interessen an dem 8 33 betheiligt sei und deshalb Veranlassung genommen habe, in den Kreisen derjenigen, die an der Vorbereitung dieses Gesetzes be- theiligt gewesen sind, für die Wahrung ihrer Interessen durch eine Verlängerung der Schußfrist zu wirken. Dem gegenüber erkläve ih das, was ih bereits die Ehre hatte, in Ihrer KommissionKu sagen, daß weder mit mir, noch mit einem der anderen Herren, die mit mir zusammen an dem Entwurfe gearbeitet haben, irgend eine Kommunikation, direkt oder indirekt, persönlicher oder schriftlicher Art, mit irgend einem Mitgliede -oder Bevollmächtigten der Familie Wagner stattgefunden hat, daß ih überhaupt keinen An- gehörigen dieser Familie fenne, daß mir quch von vorge- seßter Stelle, vom Herrn Reichskanzler weder cin Wort gesagt noch eine Andeutung gemacht ist, die auf diesen Gegenstand und auf die Fnteressen der Familie Wagner Bezug hätte. Jch glaube, unter folchen Umständen berechtigt zu sein, diese Andeutung, die da gemacht ist, als wenn die Regierung bei der Abfassung ihrer Geseße, fih von einseitigen Interessen mitbestimmen ließe, als eine grundlose zu be- zeichnen.
Abg. Dr. Müller - Meiningen: Auf meinen Antrag ist in der Kommission in zweiter Lesung der in erster Lesung gestrihene § 33 angenommen worden. Damals sind auch die Sozialdemokraten dafür eingetreten. Der Haupteinwand gegen die Schußfrist von 50 Jahren
eht in der Presse dahin, daß der Autor nicht nur aus fich heraus, Pldern aus der Kultur seines Volkes \{chöpfe, und daß deshalb der Autor das Pfund, das ihm vom Volk anvertraut ist, nach einer gewissen Zeit dem Volk zurückzugeben hat. Man s doch berücksichtigen, daß manche Theater- und Tonstücke durch Zufall bei der ersten Aufführung auf Jahrzehnte hinaus todtgemacht werden. Ich erinnere nur an „Tann- häuser“ von Wagner, an verschiedene Symphonien von Mendelsfohn. Fch erinnere ferner an die Oper „Der Widerspenstigen Zähmung“ von Göß, an sämmtliche Werke von Hebbel, Grillparzer u. f. w. Manche dieser Werke sind erst spät, nahdem die Schußfrist von 30 Jahren verstrichen war, zur Geltung gekommen. Die einzige Einrede besteht in der Vertheuerung der theatralishen und musikalischen Produktion. Diese Einrede ist s{chon vom Staatssekretär als haltlos nahgewiesen worden. Eine Wagner\{he Oper wird um keinen Pfennig theurer als eine flassishe Oper von Mozart und Beethoven. Dasselbe gilt au von den Konzerten. Der Autor felbst Hat das allergrößte Snteresse daran, daß sein Werk aufgeführt wird. Man hat die Tantidmegesellshaft vorgeführt. Die Befürchtung, daß diefe Ge- sellshaft allzu hohe Gebühren verlangen fönnte, ist {on aus dem Grunde ausgeschlossen, weil den Autoren selbs an der Aufführung eer Werke gelegen sein muß. Was den angeblich beinahe unsittlihen Vertrag betrifft, den vorhin der Abg. Dietz vorgelesen hat, fo hatte ich déilelben \hon bei meinen vorgestrigen Ausführungen im Auge. Ich schließe aber etwas Gegentheiliges daraus. Jch sage, gerade des- halb muß ein NRechtszustand eraeneitt werden, bei dem nicht der Verleger, sondern der Autor den Vortheil hat. Wir wollen aus den Autoren praktische Leute machen, die selbst nah dem Rechten sehen können, wenn cs sich um ihre eigenen Produktionen handelt. Insofern werden die Tantièmegenossenshaften wohl Kampfgenossenschaften sein, aber niht in dem von dem Abg. Richter gemeinten Sinne, da die Ver- leger selbst, in ihrer Mehrzahl, dabei sein werden. Die ganze Ent- wickelung der internationalen Gesetzgebung geht dahin, den Vorbehalt überall zu beseitigen. Die Konsequenz davon ist die Verlängerung der Schußfrist. Komponisten und Verleger werden geschädigt, wenn sie in einem Auslande mit längerer Schußfrist nur eine dreißigjährige Schußfrist genießen, denn fie haben dann auf die längere unr nah dem Wortlaut der Berner Konvention keinen Anspruch. Nicht weniger als 15 Länder, darunter Frankreih, Belgien, England, Spanien, Italien, haben eine Schußfrist von 50 bis 80 Jahren. Alle diejenigen, die gegen den von den Autoren vertretenen Standpunkt Divi machen, stehen auf dem Standpunkt der alten Prämien- und rivilegientheorien. __ Abg. Dr. Spahn: Da der Abg. Nichter so grausam gewesen ist, meinen Artikel zu zitieren, und der Staatssekretär fogar von Schreckschüssen gesprochen hat, muß auch ih das Wort ergreifen. h Dummheiten, die man gußer dem Hause macht, sollte man im aufe niht verantwortlich gemacht werden. Ih muß nun durchaus au dem Standpunkt stehen bleiben, daß die Verlängerung des Auf- führungsrehts auf 50 Jahre bei den Musikverlegern die Erwartung rege machen wird, daß das ganze Urheberreht entsprehend verlängert wird; der Musikalienverlag wird zunächst damit gegen uns anstürmen, und der N wird folgen. Dieser Konfequenz haben wir ins Auge zu sehen. Ich bin von ditser Ueberzeugung niht mehr abzubringen; ob es ein paar Jahre früher oder später erfolgt, ist eine andere Frage. Von einer bedeutenden Verlagsfirma is mir mit- etbeilt worden, daß sie niht zu denjenigen gehöre, welche bei der ründung der neuen Komponistengenossenschaft interessiert sind; wenn ih so etwas erfahre, werde ih auch gegen die Zuversicht \keptish, mit welher man hier diese Zukunftsgenossenshaft immer wieder ins Feld führt. Jch will mich indessen weder für, noch gegen die Kom- mission engagieren. :
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Der Abg. Spahn hat bisher in allen Punkten die Kommissionsbesc{lüsse vertreten, um so überraschender ist es mir, daß er es in diesem Fall niht thut. Jn der ersten Lesung der Kommission herrschte ziemlich allgemein Uebereinstimmung für die 50 Zahre. Wenn jeßt das Haus einen anderen Beschluß fassen will, sollte man annehmen, daß neue Gründe vorgebracht werden tönnten. Dieselben Gründe wie hier sind aber {on in der Kommission gegen die 50 Jahre geltend gemacht worden. Gegen die Verlängerung des literarishen Verlagsrechts sprehen Gründe aus dem Interesse des Konsumenten heraus, anders ist es aber mit den musikalishen Aufführungen. Die Auswanderung in das Ausland wegen einer fürzeren “Frist is allerdings nur ein Schreckshuß. Für das allgemeine Publikum liegt hier nicht das mindeste Interesse vor, sondern nur das Interesse der Konzert- und Theaterunternehmer kommt hier in Frage. Die Parallele des Abg. Richter in Bezug auf die Patente if durhaus unzutreffend. Mit den Bühnenaufführungen ist es etwas ganz Anderes. Ich bin gegen die Interessen der Komponisten gewesen bei den Bestimmungen über die Vereine und die Musikautomaten, weil wirth\{aftlihe Inter- essen dabei mit ins Spiel kommen; um _ fo mehr halte ich mi für verpflichtet, an dieser Stelle die Interessen der Komponisten wahr- zunehmen. Herr Dieß hat uns nicht nachgewiesen, daß in dem Verlag, dessen Vertrag er uns verlesen hat, irgend ein Werk erschienen ist, | das unter den § 33 fällt. Jch bitte, die Regierungsvorlage anzu-
Bei der Abstimmung wird der d. 33 abgelehnt, da neben der großen Mehrheit des Zentrums die Nationalliberalen, ein Theil der Freisinnigen und die -große Mehrheit der Sozial-
demokraten gegen denselben stimmen.
Der vierte Abschnitt (§8 37 bis 52) handelt von den Rechtsverleßungen. :
Lun den S 39, der für strafbaren Nachdruck oder straf- bare Verbreitungen Geldstrafen bis zu 3000 M. festseßt, be- antragi der Abg. Haußmann- Böblingen (d. Volksp.) folgenden neuen S 39a einzufügen:
„Eine strafbare Handlung des verantwortlichen RNedakteurs oder Herausgebers einer Druckschrift gilt als am Orte der Herausgabe der Druckschrift begangen.“
Eventuell : „Wird wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung der Redakteur oder der Herausgeber einer Druckschrift als für deren íInhalt verantwortlich verfolgt, so sind hierfür aus\cließlich die Gerichte zuständig, in deren Bezirk die Drukschrift herausgegeben wird.“
Der Eventualantrag ist von den Abgg. Dieß und Genossen (So0z.) nteitat
Abg. Haußmann-Böblingen: Wir müssen hier mit der Aus- legung der Juristen rechnen. Es könnte unter Umständen gesagt werden, daß nicht allein da, wo ein Nachdruck, sondern auch da, wohin die Cremplare verbreitet werden, der Nachdruck begangen wird. Es ist nun sofort die Frage hervorgetreten, ob es nicht wünschenswerth sei, hier auch die Frage des fliegenden Gerichtsstandes zu erledigen. Der fliegende Ge- rihts\tand wird von der ganzen Presse sehr \{chwer empfunden. Es herrscht in dieser Beziehung eine geradezu heillose Rechts- unsicherheit insofern, als ein Redakteur, der in Berlin schreibt, in München vor das Gericht gezogen werden fann, oder ein Redakteur, der in Frankfurt schreibt, in Gießen oder in Königsberg zur Verantwortung gezogen wird. Das verleßt prinzipiell den Sruias daß Niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden soll. Es ist aber auch in praktischer Be- ziehung eine ganz wesentliche Erschwerung. Es kann vorkommen, daß ein Staatsanwalt einem Redakteur gerade da den Prozeß macht, wo eine \hneidige Gerichtspraxis üblih ist. Bekanntlich bestehen in den ver- schiedenen Gerichten der deutschen Vaterländer darüber sehr wesent- liche Verschiedenheiten der Auffassung; dazu fommen die hohen Meise- fosten und die Schwierigkeit, an einem entfernten Ort einen Vertheidiger zu finden. Alle diese Gründe führten uns in der Kommission zu dem An- trag, auch den fliegenden Gerichtsstand zu beseitigen. Man hat nun ein- gewendet, diese Materie gehöre nicht in dieses Gesetz hinein, denn es sei eine prozessuale Bestimmung. Das ist nicht richtig ; es handelt fih um eine materielle, nit um eine prozeßrehtliche Bestimmung. Andererseits ist eingewendet worden, die Sache sei noch nicht spruchreif. Der Staatssekretär sagte, er sei infolge der Unzuträglichkeiten des fliegenden Gerichtéstandes über ae Frage mit den* Bundesregierungen in Ver- handlung getreten und habe Erhebungen veranlaßt. Das ist also ein dilatorishes Verfahren, die Regierung hätte diese Erhebungen längst zum Abs{luß bringen können. Es handelt sich um eine sehr einfache Sache, die Regierung hätte nur an die Strafkammern, die Staatsanwälte und Amtsgerichte zu schreiben brauchen, wieviel folche Prozesse in den leßten Jahren bei ihnen anhängig gewesen seien. Sind auch nur wenig solhe Fälle vorgekommen, so besteht doch immer die Unsicher- heit und Gefahr, daß irgend ein schneidiger Staatsanwalt von dem fliegenden Gerichtsstand in jedem Augenblick wieder Gebrauh macht. Dieses ganze dilatorische Verfahren erinnert stark an das Vorgehen des Abg. von Zedliß in der Kanalvorlage. In diesem Falle könnten
die Erhebungen erst nach der dritten Lesung zum Abschluß kommen. Man sagt, man solle auf die Strafprozeßordnung warten. Da fönnen wir lange warten, die „lex Rintelen“ wird noch lange nicht das Tageslicht erblicken und dann auch nur ein todtgeborenes Kind sein. Der Staatssekretär hat dann noch_ gemeint, auch in Frankreich sei der fliegende Gerichtsstand üblih. Seit wann holen wir uns denn unsere Vorbilder aus Frankreih? Man hat gemeint, die Regierun würde das ganze Geseß an dieser Bestimmung scheitern lassen; ih verstehe das niht; der Staatssekretär hat doch selbst erklärt, daß die Erhebungen noch nicht abgeschlossen feien Ich glaube, die Regierung wird es sih sehr überlegen, ob sie das Gesetz an dieser Bestimmung scheitern läßt; das ginge doch weiter, als man bisher gewohnt war, anzunehmen. Diese ganze Frage illustriert so recht die Stellung, die der Reichstag sich gefallen läßt. Da leitartifelt man in der Presse über den s{chwachen Besuch des Reichstages, da klagt man, wie \hwer es sei, Kandidaten für die Neichstagswahl aus dem bürger- lihen Leben zu bekommen, und vergißt den Hauptgrund, daß sehr viele gute Bürger müde werden, wenn sie erkennen, daß selbst mit berehtigten und von der Mehrheit der Volksvertretung anerkannten Anliegen der Bevölkerung nichts zu erreichen ist, und daß die Ne- gierung sie in den Papierkorb wirft. Sollen wir hier freiwillig ate, vage Fh glaube, alle Parteien müssen die Gelegenheit er- greifen, um die Frage jeßt zu ‘regeln und in das Gese hinein- zuschreiben. Wenn wir es jeßt nicht thun, werden die Autoren und Nedakteure lange warten müssen. Es wäre {wächlich, wenn wir jeßt freiwillig darauf verzichteten, den Zeitpunkt zum Schuß der deutschen Presse ungenüßt vorübergehen zu lassen.
Staatssekretär des Neichs-Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Die Erklärung, die ih die Ehre hatte, in der Kommission zu dieser Frage abzugeben, war wirklich nicht so böse ge- meint, wie der Herr Abgeordnete, der soeben das NRednerpult verlassen hat, sie aufzufassen s{chien. Wenn ih damals mi berufen habe auf den Rechtszustand in Frankreich, so habe ich damit den vielfach in der Oeffentlichkeit vorgekommenen Uebertreibungen entgegentreten wollen, als ob der Nechtszustand, der jeßt bei uns, gilt, ein so un- geheuerlicher sei. In Frankreich, meine Herren, besteht das gleiche Recht nicht nur etwa beute, das besteht {on seit einem Jahrhundert mit kurzen Unterbrehungen. Ich könnte auch andere Staaten an- führen, in denen der gleihe Rechtszustand besteht. Jch will ihn damit niht rechtfertigen, sondern nur andeuten, daß es eine \tarke Ueber- treibung ist, wenn man von Ungeheuerlichkeiten spricht, die si in unserer Nechtspflege fänden. Das war der Zweck meiner Ausführung.
Dann, meine Herren, wenn ih von Erhebungen gesprochen habe, so habe ih es in der Absicht gethan, die Herren in der Kommission über unsere reellen Intentionen aufzuklären, aber niht, um einen Vorhang zu finden, hinter den ih die Negierung auf längere Zeit zurückziehen könnte mit etwaigen weiteren Maßnahmen. Das Re- sultat der Erhebungen liegt vor. Sie sind gar niht von so großem Umfange gewesen, wie Herr Abg. Haußmann zu besorgen schien. Sie werden auch nicht ect angestellt werden, wie ver Herr Abg. Hauß- mann fürchtete.
Und wenn endlih der Herr Abgeordnete es monierte, daß ich ge- sagt hätte, die Regierungen würden dieses Gesey nicht annehmen, falls eine solche Bestimmung über prozeßrechtlihe Verantwort- lihkeit darin aufgenommen würde, so glaube ich allerdings damit den Standpunkt der verbündeten Regierungen, soweit er mir jeßt bekannt ist, kundgegeben zu haben. (Hört! Hört! links.) Jh glaube, das hohe Haus würde es \si{ch auch nicht gefallen lassen, wenn in einen Gesehentwurf, der aus seiner Initiative hervor- gegangen is und über den man im übrigen einverstanden ist, Þplöôß- lih die Regierung eine Bestimmung hineinzwingen wollte, die dem Hause nicht gefällt, um dadurch das Haus zu nöthigen, sie anzu- nehmen. Darum können Sie niht verlangen, daß in diesem Falle eine solhe Pression auf die Regierung ausgeübt werden darf,
nehmen.
welche die Regierung sh nit gefallen lassen wird, wenn sie au in
der Sache vielleicht nicht so weit von Ihrem Standpunkt entfernt p
wie der Herr Vorredner das anzunehmen fien.
Was die Thätigkeit der Regierung in der Sache betrifft, deren ih in der Kommission Erwähnung gethan habe, so möte ; Folgendes bemerken. Im Herbst v. J. sind die Bundesregierungen Veranlassung der Reichsverwaltung über die Frage in Verbindung getreten, wie am zweckmäßigsten den unleugbaren Mißständen abge. holfen werden könnte, welche sich an den sogenannten fliegenden G. rihtsstand hier und da knüpfen. Die Regierungen und auch die Reichs - Justizverwaltung erkennen zwar nit gy daß die Uebertreibungen, die nach dieser Richtung hin in der Oeffentlichkeit hervorgetreten sind, berechtigt sind. Aber, meine Herren, auch kleine Mängel in der Geseßgebung, das gebe ih zy fönnen, wenn ihre Heilung beharrlich abgelehnt wird, eine politis nicht angenehme Stimmung erzeugen, und es is von der Regierung immer klug gehandelt, wenn sie derartigen Schwierigkeiten Abhilfe zu schaffen suht. (Sehr richtig! links.) Das ist unsere Absicht gewesen, als wir die Jnitiative zu unseren Erwägungen ergriffen haben.
Die Erwägungen sind im wesentlihen auch beendigt, aber einen abschließenden Standpunkt haben die verbündeten Regierungen noch niht eingenommen. Wir haben erst vor kurzem die Aeußerungen sämmtlicher Regierungen beisammen gehabt. Nach diesen Aeußerungen glaube ich annehmen zu dürfen, daß die Frage eine Lösung finden wird, mit der vielleiht auch das Haus zufrieden sein könnte, wenn auch denjenigen Ansprüchen, die in den bis jeßt hier hervor-
.getretenen- Anträgen gekennzeichnet sind, nah meiner Meinung nit
entsprochen werden wird und, wie ih glaube, auch nicht entsprochen werden kann.
Was die Erhebungen betrifft, so haben wir sie nur angestellt, um ein Bild zu bekommen von dem Umfang, in welchem Miß. stände in den leßten Jahren wirklich hervorgetreten sind, und um danah die Beschwerden beurtheilen zu können, die in der Presse laut wurden. Da hat sich nun Folgendes ergeben. In den beiden leßten Jahren sind Anklagen auf Grund des fliegenden Gerichtsstandes in Deutschland insgesammt 26 erhoben worden. Von diesen 26 Fällen fallen 5 Fälle auf Vergehen landesretlicher Art wie Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Geheimmitt([ oder über die Lotterien u. \. w., die nicht weiter interessieren. Di: anderen, die auf die Neihsgesezgebung Bezug haben, belaufen sich im Ganzen auf 21, das heißt also in jedem Jahre noch nicht ganz auf 11. Ds sind die ungeheuren Mißstände, von denen bisher so häufig die Rede gewesen ist. Jch glaube nicht, daß man, ohne si einiger Ueber treibung schuldig zu machen, sagen kann, daß es zu unerträglichen Zuständen führt, wenn in 11 Fällen in ganz Deutschland jährli auf Grund des fliegenden Gerichtéstandes Anklage erhoben worden ist. Wenn das in so geringem Umfange geschehen ist, so beruht das darauf, daß die Justizverwaltungen der einzelnen Staaten selb bemüht sind, jeder zu weit gehenden Anwendung des fliegenden Gerichtsstandes entgegenzutreten. So hat namentlich der preußische Herr Justiz-Minister die Anklagebehörden ausdrücklich angewiesen, nur in Ausnahmefällen, deren Vorausseßungen er bezeichnet hat, zu dem fliegenden Gerichts\sttand zu greifen, in den übrigen Fällen aber den regelmäßigen Weg zu beschreiten. (Hört! hört! rechts.) Nach dieser Nichtung hin werden Sie also zugeben müssen, daß eine, Voreingenommenheit bei den verbündeten Regierungen nicht besteht, fondern der Wunsch vorhanden ist, zu einem Einverständniß zu kommen. Ich kann aber nur bitten, einen Weg zu wählen, der nicht in dieser \hroffen Weise gegen die verbündeten Regierungen \ich richtet und der nicht erkennen läßt, daß Sie unter allen Umständen mittels einer Pression die Regierungen zu Ihrem Willen bringen wollen. Das werden \ih die verbündeten Regierungen nicht gefallen lassen, ebenso- wenig, wie sih das hohe Haus das gefallen lassen würde.
Was nun die Anträge betrifft, die hier vorliegen, so muß i sagen, bin ih über die Tragweite derselben troß der Ausführungen des geehrten Herrn Antragstellers noch immer nicht ganz klar ge worden. - Der erste Antrag, der von ihm gestellt worden ist, sagt, daß eine strafbare Handlung des verantwortlichen Redakteurs oder Heraus- gebers an dem Orte der Herausgabe der Druckschrift als vollzogen gelten soll. Ja, meine Herren, das wird doch beim Nachdruck in der Regel der Fall sein. Bei Nachdrucksvergehen kommt doch der fliegende Gerichis- stand überhaupt nit in Frage. Jh weiß deshalb nicht, weshalb der Herr Antragsteller bezüglich des Nachdrucks hier noch etwas besonders bestimmen will. Das ist aber vielleiht auch garnicht der Fall, weil hier der verantwortlihe Redakteur oder Herausgeber genann! wurde. Der verantwortlihe Redakteur oder Herausgeber kann wegen Nachdrucks niemals angeklagt werden; wenn er wegen Nad- drucks angeklagt wird, so wird er angeklagt wie jeder andere Mann, der an einem Nachdruck betheiligt if. Als verantwortlicher Redakteur kann seine Verfolgung nur in Frage kommen wegen der im Preßgeseß vorgesehenen strafbaren Handlungen, niht aber wegen anderer \trafbarer Handlungen, die auf Grund anderer Geseze zur Verfolgung gelangen. Deshalb scheint mir der erste Say wirklich niht recht für die Geseßgebung brauchbar zu sein.
Was den zweiten Sat, den Eventualantrag betrifft, so will der Herr Antragsteller hier eine \trafprozessuale Vorschrift geben in Ar lehnung an das Preßgeseg. Da muß ih aber wieder fragen, weshal er nur den Redakteur und Herausgeber erwähnt, nicht aber die e in Betracht kommenden Personen. Also auch nach diefer Richtung W der Antrag nicht reif für die Gesezgebung. Ih möchte mt überhaupt erlauben, anzunehmen, daß der Herr Antragsteller seinen Antrag nur gestellt hat, um seine Stellung zu markieren; denn, wenn er si die Aussicht gemacht hätte, ihn angenommen zu sehen, T würde er ihn sicherlich mehr durhgearbeitet haben, als i dies 1 meinem Bedauern bisher anerkennen kann. Î
(bg. Dr. Sü . Du spri ebens viel, um zu # d dee Anders bort on em M a1 Die angeführt 26 Kâlle sind 26 Fälle zu - viel. Mit demselben Necht könnte Direktor der Großen Berliner Straßenbahn pas Jch fa lich nur drei Menschen todt! Unter dem heutigen arte E zu keinem ruhigen Ed stetigen L ; achlih wird die oppositione etroffen. F! "oriditen- Württemberg E L "pen Schwurge por Werden dortige Redakteure kraft des fliegenden Gerichtstara preußische oder \ächsishe Gerichte gefordert, 10 werden J Volksgeriht entzogen. Im Volke würde B t verstehen, wenn der Reichstag die Gelegenheit nicht benuß.e, Redakteure dur Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes s Auf die Bemerkung des Staatssekretärs, daß der Reicht E auch nit gefallen lassen würde, wenn der Bundesrath ein
| n in eine Vorlage ieben wollte, ist nihts zu geben. pas mi cht das richtige Vehäliniß zwischen Bundesrath und
# tag, daß sie wie Hund und Kaße u , agt uva 68 Ri ent Graf von Ballestrem: Sie dürfen nicht sagen, Bundes- (Ps ind Reichstag ständen sich wie Hund und Kaye gegenüber; das 10 nparlamentaris .) Den juristishen Ausführungen des Abg. t nann habe i nihts hinzuzufügen. Ich kann nur sagen:
luden Sie erst unseren Antrag,“ dann werden wir die Vorlage
g. Dr. Spahn: Wir haben es hier mit einem Gesetz privat- ahtlihen Inhalts zu thun, in welches eine solche strafprozessualische stimmung nit gehört. Jh bin auch Gegner des fliegenden Ge- rihtsstandes der Presse, aber die Frage kann nur bei der Revifion der Strafprozeßor La geregelt werden. L j Abg. Beckh- Coburg (fr. Volksp.): Ich bin seit Jahren mit dem Antrag auf Beseitigung des fliegenden Gerichts\tandes der Presse n den Reichstag getreten; in der Kommission für die „lex Rintelen“ ist V feine rechte Aussicht auf seine Annahme, weil man dort {hon mit Unteranträgen den Weg zu dem zu erreichenden Ziele ver- [egt hat. Solche Verballhornifierung fann uns natürlich nicht geneigt machen, auf die sich hier bietende günstige Gelegenheit zu ver- iten. aß die Staatsanwälte angewiesen worden sind, um die Fra e des fliegenden Geri tsftandes mögli gegenstandslos zu machen, hat für uns wenig edeutung, heute erläßt man eine solche Nerordnung, morgen wird das, I Stier verfügt. Andererseits macht sich jeßt vet den Gerichten mehr und mehr das Bestreben bemerklich, dieser staatsanwaltlichen Tendenz entgegenzutreten, und das. ermuntert uns noch mehr, diese Gelegenheit zu ergreifen. Ï Abg. Werner (Reformp.) spriht si für den Antrag Hauß- mann aus, dem u LrREr durchaus zugestimmt werden plid ei Der asutrag gebe dem Bundesrath die Veranlassung, sich endlich einmal mit dieser hohwichtigen Frage zu beschäftigen. Die entgegen- fommenden Erklärungen des Staatssekretärs hätten nicht eine allzu hohe Bedeutung, denn oft schon fei die Erfüllung folher Versprehungen lange Jahre ausgeblieben, und lange Jahre wird es vielleiht auch noch dauern, bis eine Novelle zum Strafprozeß zu stande komme. Die geringe Zahl der vorgekommenen Fälle vershlage nihts. Es stehe auch fest, daß bei den Geshworenen der angeschuldigte Preß- vertreter viel glimpflicher davonkomme als vor Berufsrichtern. Auch die Verschiedenheit des Begnadigungsrechts in den einzelnen Staaten bedeute für die Préßsünder unter den jeßigen Umständen eine gewisse irte. Der Reichstag habe hier eine gute Gelegenheit, er solle die ügel niht aus der Hand geben; ein Sperling in der Hand sei mehr werth als zehn auf dem Dache. i S E : Abg. Haußmann- Böblingen zieht seinen L aiaens zurü. Ju dem Eventualantrag fügt er nah dem Worte „Herausgeber“ die Worte „Verleger oder Drucker“ uud bittet den Abg. Südekum, sich damit einverstanden zu erklären. Es handle si hier niht um etwas, das man sich gefallen lasse oder nicht, sondern der Reichstag [ei verpflichtet, diese Gelegenheit, ein altes Unreht gut zu machen, zu ergreifen. Die preußishe Staatsregierung werde sih in die Kanalvorlage von den Konservativen noh ganz andere Dinge e inicbreiven A müssen, als es hier beabsichtigt sei. Eine sebr wichtige Rolle spielten in der Sache auch die Anklagen wegen Majestätsbeleidigungen und die Handhabung des Dru d gun gere Der Abg. Spahn habe gesprochen, wie cin Reichsgerichtsrath in folchem Falle zu sprehen pflege (Präsident Graf von Ballestrem ersucht, nicht die Stellung der Redner außerhalb des Haufes zu erwähnen); seine formellen Erwägungen könnten aber niht für das Haus ent- \ceidend sein. Die Antragsteller hätten in Erwägung gezogen, für die dritte Lesung über dieje Frage eine namentlihe Abstimmung herbeizuführen. : ; : i i L Abg. Büsing (nl.): Wir bedauern ebenfalls außerordentlich, daß der fliegende Gerichtsstand besteht, sind aber nicht in der Lage, für die gestellten Anträge stimmen zu können, weil diese Anträge nicht in die Vorlage hineinpassen. Den Versuch, Dinge, welche niht zusammen- gebören, zu verquien und damit einen Druck auszuüben, können wir nit billigen. Wir sind einig in der Auffassung, daß diese Be- stimmung nicht in das Gese gehört und die verbündeten Regierungen das Geseß mit dieser Bestimmung nicht annebmen werden. Mit der Tendenz der Anträge sind wir einverstanden und beantragen deshalb eine Resolution, worin die verbündeten Regierungen um baldmög- lichste Vorlegung eines entsprechenden Geseßentwurfes ersucht werden. Abg. Stadthagen (Soz.): Wenn die Anträge niht zum Geseß gehören, gehört auch die Resolution nicht dazu. Die mecklenburgische Regierung hat sih troß ihres Vetos ebenso wie die verbündeten Me- gierungen gefügt, als der Reichstag ein Postgeseß_ mit der Sonntags- rube in Verbindung brachte, und gerade Herr Büsing hat sih damals dafür ins Zeug gelegt. Die vorgeshlagene Bestimmung gehört recht eigentlih ins Ürheberrecht. i Damit \chließt die Diskussion. Der Antrag Dich wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freittnnigen abgelehnt; desgleichen der modifizierte Antrag Haußmann mit derselben Minderheit, der sih noch der Abg. Werner anschließt. Bei dem Abschnitt V, „Schlußbestimmungen“, und zwar bei dem 8 55, „Schuß der Ausländer“, bittet der i Abg. Dr. Müller - Meiningen die verbündeten Regierungen, den Beitritt weiterer Staaten, insbesondere Numäniens, zur Berner Konvention zu betreiben und au sih für den Abschluß eines Literatur- vertrages mit den Vereinigten Staaten einzulggen.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: Die Wünsche des Herrn Vorredners sind auch unsere Wünsche. Ihre Verwirklichung hängt aber von \o vielen wirthschaftlichen Kon- stellationen und politishen Erwägungen ab, daß ih eine bindende Zu- sage in der von dem Herrn Vorredner bezeichneten Richtung zu meinem lebhaften Bedauern zur Zeit nicht abgeben kann.
Der § 55 wird angenommen. Nach der L vân Bestimmung des § 64 sollen 6 Monate nah dem Jnkrafttreten des Ge- seßes Vervielfältigungen, welhe nah diejem Geseße unzulässig sind, aber inzwischen fertiggestellt wurden, nur dann verbreitet werden dürfen, wenn die Exemplare vor diesem Zeitpunkt mit einem besonderen Stempel versehen sind. n
Die Abgg. Diet, Lurz, Dr. Müller-Meiningen und Genossen beantragen die Streichung.
Nach kurzer Befürwortung diejes Antrages durch den Abg. Dr. Spahn wird der Antrag angenommen. Der Rest des Gesehes wird ohne Debatte angenommen. Vor der Ver- handlung der von der Kommission beantragten Resolutionen ver- tagt sfih das Haus um 53/4 Uhr. i ;
Nächste Sißung Sonnabend 1 Uhr. (Resolutionen über das Geseß über das Urheberrect: _Verlagsrecht ; erste Be- rathung des Geseßes wegen der Süßstoffe.)
Land- und Forstwirthschaft.
Getreidemarkt Genuas im Monat März 1901.
Der Kaiserliche General-Konsul in Genua beridtet unter dem
10. d. M. Folgendes: : : . Die Kauflust auf dem Markte war im vergangenen Monat eine zurückhaltende. Die Preise gingen infolge der {wachen Nachfrage angsam, aber stetig zurück. Diese rückgängige Bewegung wurde noch verstärkt durch die außergewöhnlih frühe Eröffnung der Schiffahrt im Azowschen Meer, welche ein stärkeres Ausgebot in bereiter Waare im Gefolge hatte. Die Preise sind seit Februar um, ca. {9 Cts.
Preise : Dur Eaganrog u/o Novorossisk P. 10,06 April Fr. 17,25,
_ do. Mai/Juli repartiert E E25 S Fr. 17—16?/s, Ghirka/Ulka Nicolaieff /Schwarzmeer u/o
A C ARHO T Azyma/Odessa/Azoff P. 10—10,10. „17 —18, Dona eten S Ee E 18
Am 31. März d. J. stellten sih die Getreidevorräthe in Genua und die Preise für den Doppelzentner, wie folgt: d E unverzollt inländisch Weichweizen 19 500 az 17,00—17,50 Goldfranken 27,50—28,00 Lire erade 8250 „, 17,00—17,50 A 27,50—28,00 ,„
ais... 11000, 10,76-——11,00 é 18,25—18,50 ,„ Hafer \ Kein Lager 12,00—12,29 V 18,00—18,29 „- große Nachfrage
Saatenstand in Belgien.
Der Kaiserliche General-Konsul in Antwerpen berichtet unter dem 13. d. M. Folgendes: Bis Ende Dezember blieb die Witterung mild. Alsdann trat Frost ein, der bei theilweise geringem Schneefall und von nur kurzen Thauperioden unterbrochen, bis gegen Ende März herrshte und namentlich im Februar ungewöhnlich streng war. Diesen ungünstigen Witterungsverhältnissen entsprehend haben die Saaten während des Winters vielfa gelitten. Bei entsprechender Fortdauer des Anfang April eingetretenen günstigeren Wetters dürfte jedoh eine wenigstens theilweise Erholung der Saaten von den Winterschäden zu erwarten fein. Ueberhaupt werden die Witterungsbedingungen während der E Wochen von wesentlihem Einfluß auf die Saatenentwicke- ung sein. In der Provinz Antwerpen hat sich das Wintergetreide, das unter günstigen Bedingungen gesät wurde und gut aufging, bei dem zuträglichen ami N di kräftig entwickeln können. Stellenweise wurde nur über Schäden durch Schnecken und Krähen geklagt. Die Winterschäden lassen sih gegenwärtig noch nicht völlig übersehen, ade auch noch kein Voranschlag über das voraussihtlihe Ernte-Ergebni} möglich ist. Im allgemeinen scheint indessen, abgesehen von einigen Gerstesaaten, das Wintergetreide sowie auh Klee dem langen und strengen Winter verhältnißmäßig gut widerstanden zu haben. i In der Provinz Mita Ftandrn ist sowohl die Winter-, wie die Frühjahrsaussaat unter günstigen Bedingungen erfolgt. Neu- bestellung von Wintergetreidefeldern brauchte nur in geringem Um- fange vorgenommen zu werden. Immerhin hat aber das Wachsthum unter dem Einflusse des Frostes sehr erheblich gelitten, und sämmtliche Getreidearten sollen in der Entwickelung zurückgeblieben sein. Das E Ernteergebniß läßt sich auch hier noch nicht übersehen. Auch in der Provinz Ost-Flandern sollen die widrigen Witterungsverhältnisse einen ungünstigen Einfluß auf die Saaten- entwickelung ausgeübt und foll besonders der scharfe Frost im O während welchen Monats wenig Schnee in der Provinz fiel, eträcht- lichen Schaden verursaht haben, sodaß hinsichtlich des Wintergetreides ein Ernteausfall befürchtet wird. Indessen läßt sich hierüber auch in dieser Provinz ein sicheres Urtheil zur Zeit noch nicht bilden. Jn der Provinz Limburg haben die Wintersaaten unter dem
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Schuße einer ausreihenden Schneedee während der langen Frost- perioden wenig gelitten und sind gegenwärtig im allgemeinen von gutem Aussehen. Nur Weizen soll während des häufigen Wechsels von Frost und Thau im März einigen Schaden erfahren haben, von dem er si aber bei der Fortdauer einigermaßen günstigen Frühlings-
wurde, so büßten die Preise gegen Monats\{luß um circa 5 Fl. per- Last gegen den höchsten Werthftand ein. : Bezahlt wurden für die Last gleich 2100 kg cif Rotterdam: elena 75/76 kg pro Pelioliter ärz/April L 18937, elena 77/78 kg pro Hektoliter März/April-. . . . - ,40, aganrog 73/74 kg pro Hektoliter April . . - . - # 134,30, St. Petersburg 71/72 kg pro Hektoliter Juli/August . „ 130,—. nfang April lagen Angebote zu diesen Preisen noh vor. Agebline Vorräthe in Lasten: am 1. März: 2500, am 1. April: 2000. S O Hafer. Da die inländishe Ernte bereits größtentheils geräumt ist, so setzte das Geschäft von auswärts mit stärkerem Nachdruck ein, als in anderen Jahren. Nachdem jedo niht unbelangreiche Mengen von amerifanishem und nordrussishem Hafer gekauft worden sind, ift die Unternehmungslust vorläufig befriedigt. Bezahlt wurden für 1000 kg cif Rotterdam: Amerik. Whiteclipped 38 Pfd. engl. per April . St. Petersburger 46/47 kg per hi1 per Juni . . " v e A Juli/August E u v E Au S 59/58. Gerste erfreute ih für Futterzwecke nur geringsü iger Nach- frage. Das Geschäft beschränkte sich, da die amerikanishen Sorten abfielen, fast aus\cließlich auf südrussische Waare, welche bei 60/61 kg mit Fl. 118/16 per Last gieih 2000 kg bezahlt wurde. Für Brenn- zwecke wurden ansehnlihe Mengen gedarrter Waare in der ae von Fl. 136/142 per Last gleih 1950 kg von den altischen Ausfuhrpläten E ; : Angebliche Vorräthe in Lasten: am 1. März: 1000, am 1. April: 900. Ausgeprägte Bedeutung im hiesigen Getreidegeschäft hat seit etwa Jahresbeginn die gegen alles Erwarten geringe Nachfrage nach Mais, für welchen Artikel der hiesige Markt bis dahin eine von Jahr zu Jahr steigende Aufnahmefähigkeit gezeigt hatte. Bei regel- widrig geringen Umsäßen wurde bezahlt für die Last = 2000 kg cif Rotterdam: J Bunter amerikanischer La Plata (s{hwimmend) ¿ dto. (Juni/Juli) Fofksani (Galaß-Foksani, Gal-For) . . dessa, shwimmend Cinquantis (cinquantino)
Fl. 64/3 62/84,
60/59,
Ernteaussichten und Getreidehandel in S yrien und Palästina. Der Kaiserliche General-Konsul in Beirut berichtet unter dent 6d M:: O : Die bis jeßt ununterbrohen andauernde Trotenheit stellt eine \{lechte Ernte in Aussicht. Im Bezirk des Hauptproduktionsgebiets, dem Hauran, {äßt man den Ernteausfall auf ein Viertel des Durh- schnitts; noch ungünstiger liegen die Verhältnisse in Palästina (Jaffa, Gaza) und in der Umgebung von Damaskus bis nah Homes hin. Fn den Distrikten Aka, Sur, Saïda und Merdj-Ajun rechnet man auf die Hälfte des gewöhnlichen Ertrages. In der Gegend von Haïfa sind außerdem von Egypten herkommende Heuschreckenschwärme auf- etreten. : H s Die Preise sind demna bedeutend gestiegen. Die Kelé (37 1) Weizen wird in Damaskus zur Zeit für 40—45 Piaster, gegen 25 Piaster früher, verkauft. f Anfangs März wurden nah Egypten verfrachtet : von Beirut 4000 Kelé Weizen, yon Tripolis ebensoviel,
wetters wieder wird erholen können. Auch Klee und Luzerne (leßtere in dieser Provinz wenig angebaut) haben kaum gelitten. Die häufigen und reichlichen Niederschläge während des Monats März haben aber die Akerbestellung in dieser Provinz verzögert, sodaß erst gegen Ende des Monats mit den Frühjahrsaussaaten und -Pflanzungen allgemein begonnen wérden konnte. : E
In den Provinzen Lüttich und Luxem burg soll das Winter- getreide nah den vorliegenden Nachrichten im allgemeinen schön stehen; nur die späteren Wintersaaten follen durch den strengen Winter und die Märzfröste gelitten haben und aus diesem Grunde zu wünschen übrig lassen. Klee und Weiden follen in gutem Zustande sein. JÎn- folge widrigen Wetters sind die Feldarbeiten in Rückstand gerathen ; die Düngerungéarbeiten sind kaum beendet worden. Die Kartoffeln der leßten Ernte a fich \{lecht verkauft und sollen noch in großen Mengen aufgespeichert sein. V es S
Sn der Provinz Brabant haben die späten Fröste die Ent- widelung des Wintergetreides aufgehalten, und an gewissen Stellen, insbesondere auf dem Schlammboden in den Gegenden von Tirlemont und Jodoigne, soll der Weizen auf einigen Feldern theilweile und selbst fast gänzlich erfroren fein. Wiesen, Klee und Luzerne sind eben- falls infolge der anhaltenden Kälte in der Entwickelung zurück- geblieben. Jn feuhten Gegenden haben die Kulturen auch nit un- erbeblich dur die falten Niederschläge gelitten, und stellenwet]e sollen die Wurzeln des Roggens vollständig bloßgelegt fein. Während der wenigen \{chönen Tage im März sind die Wiesen, Klee und die Winter- fulturen gedüngt worden. Bis Anfang April haben die Frühjahrs- ausfaaten faum in Angriff genommen werden fönnen, und es wird überall eine sehr späte Ernte erwartet. e : j
In der Provinz Hennegau waren die Saaten während des «Monats Februar und fast auch während des ganzen Monats März unter Schnee. Nach den bisherigen Feststellungen hat das Getreide, besonders chwacher und spät gesater Weizen, nicht unerheblich dur den Frost gelitten, und viele Felder werden für Frühjahrsaus)aaten, vorzugsweise Hafer, neu bestellt werden müssen. Die Aerbestellung und selbst die Dungzufuhr hat im Marz ruhen müssen. _ In der Gegend von Chimay hat es Ende März noch geschneit. Im allge- meinen sind die Feldarbeiten um einen vollen Monat im Rückstand. Auch die Wiesen un Pegen des mangelnden Sonnenscheins in der Fntwickelung zurückgebltieben. : J e P! ovinz N amur lag Ende März noh mehr als 5 em Schnee. Im Februar war der Boden }o lange und so tief mit Schnee bededt, daß der Roggen, der vorher \{chön stand, darunter gelitten hat. Im allgemeinen find zwar die spät reifenden und die mittleren Sorten nicht stark beschädigt, immerhin soll es aber doch unter den GObeen der ersteren einige geben, deren Bestand eine Entblößung von mehr als 5009/6 erfahren hat. Weizen hat ebenfalls gelitten, besonders der spät reifende, und es wird befürchtet, daß gewisse Felder selbst nah eeigneter Düngerung ungenügend bewasen bleiben würden und des- alb einer theilweisen Neubesäung durch Sommergetreide bedürfen werden. Auch in dieser Provinz sind die Feldarbeiten sehr im Nückstand.
Rotterdamer Getreidemarkt im März 1901. Das Kaiserlihe Konsulat in Notterdam berichtet unter dem . M. Folgendes: i i : S T V Obaleidh von keinem der Produktionsgebicte während des Monats dringendes Angebot vorlag, Südrußland überhaupt kaum etwas abzugeben hatte, herrschte hier nur mäßige Unternehmungslust außer an wenigen Tagen, als Befürchtungen über Beschädigungen der Saaten dur Frostwetter die Oberhand gewannen. i | Bezahlt wurden für die Last gleich 2400 kg cif Rotterdam: Amerika Kansas 111 per April/Mai Sl. 1853 Bulgarien ¿ 7 e 166—171 La Plata semence russe per April . 193,1 Kurrachee per Juni/Juli . .. . + - 176,4. T Angebliche Vorräthe in Lasten : am 1. März 1500, am 1. April 1200. Noggen. Nordrußland zeigte mehr Lust zu Abschlüssen für die Sommermonate als für die nahe bevorstehende Eröffnung der Schiff- fahrt, Südrußland dagegen und he Meer, wo die
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speziell das Asow! J Schiffahrt dieses Jahr verhältnißmäßig früh eröffnet worden 11, war flotter Abgeber für Abladungen per April. Noch größerer 2 eachtung erfreuten si indessen die Anerbietungen prompt abzuladender Waare von der Donau, welche zunächst zu anziehenden Preisen \{lank aus
Ur Hartweizen ü : ä d Weichweizen ziemli stabil geblieben sind, zurückgegangen, währen ;
dem Markt genommen wurde; da der Markt infolge davon überfahren
zum Preise von 174 Franken pro Di. fa: B. i
Der Preis für den Dz. Braugerste it um einen Franken ge- stiegen. Étwa 40 000 Kelé lagern noch verschiffungsbereit in Tripolis und Beirut, werden aber wegen der günstigen Preisverhältnisse für den Verkauf im Lande selbt zurückgehalten.
Das Kaiserliche. Konsulat in Jerusalem berichtet unter dem g. v. M.
Nachdem seit Anfang ; Aussicht auf einen Ernteertrag im sehr gering. Im Ostjordanlande soll t H 1 erwartet werden, während in anderen Theilen die Saaten ebenfalls dur die Trockenheit bedroht sind. Im Jordanthale wie auch in einzelnen Strichen des Ostjordanlandes treten Heuschreckenschwärme auf.
Die Preise sind infolge dessen fehr gestiegen und stehen heute, wie folgt:
Weizen pro Tabbé = circa 235 kg 4,49 M,
Gerste pro Tabbé = circa 183 kg = 3,14—3,29 M.
März kein Regen mehr gefallen, ist die Gebiete des Westjordangebirges theilweise eine gute Ernte
- SFerusalem Piaster 30 =
Ferusalem Piaster 21-22
Saatenstand und Getreidehandel in Rumänien. Das Kaiserlihe Konsulat in Galatz berihtet unter dem 10d. M: L - : Die Witterungsverhältnisse im Monat März waren fortgeseßt günstige. Die Wintersaaten haben gut überwintert; hie entwickeln sich indessen langsam, weil die Witterung besonders in den Nächten immer noch recht fühl war. Die Frühjahrsfaat is unter guten Verhältnissen vor ih gegangen, sodaß die Aussichten für die Ernte fortgeseßt ünstige sind. : E fu der Donau beginnt der Verkehr lebhafter zu werden. Die Verladungen gehen flott vor sich. Frachten ab Galay/Braila für Rotterdam/Antwerpen notierten 8/—, 8/3—, 8/6—. Die Getreidevorräthe in Gala werden, wie folgt, angegeben : Stet E s WOOO K i s 12 000 , G. 3500, M s 2/000
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrung®- Maßregeln.
Nachweisung : Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 15. April 1901. (Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im
Kaiserlichen Gesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) verzeichnet, in welchen Mos, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche oder Schweineseuche (einschl. Schweinepest) am 15. April herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind — leßtere in Klammern — bei j
über den
bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor- handener Sèuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts ge]perrten Gehöfte, in welchen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Rot (W'irm).
Preußen. Reg.-Bez. Königsberg: Fischhausen 2 (2). Reg.- Bez. Gumbinnen: Olebßko 1 (1). Reg.-Bez. Marienwerder: Strasburg i. Westpr. 2 (2), Briesen 1 (1), Graudenz Stadt 1 (1). Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg.-Bez. Potsdam: Niederbarnim 1 (1), Ruppin 2 (3), Ostprigniy_1 (1). Reg. - Bez. Frankfurt: Kalau 1 (1). Reg.-Bez. Posen: Schrimm 1 (1). Neg.-Bez. Brom- berg: Znin 1 (1), Witkowo 1 (1). Reg.-Bez. Breslau: Walden- burg 1 (1). E Le Oppeln: Groß-Strehliy 1 (1), Tost- Gleiwitz 1 (1), Zabrze 2 (2), Kattowiy 2 (3). Reg. - Bez. Hildes- heim: Peine 1 (1), Göttingen 1 (1). Reg.-Bez. Arnsberg: Brilon 1 (1), Dortmund 1 (1). Reg.-Bez. Düsseldorf: Ruhrort 1 (1), Kemven i. Rbl. 1 (1). Neg.-Bez. Aachen: Erkelenz 1 (1). Bayern. Neg.-Bez. Niederbayern: Vilsbiburg 1 (1). Sachsen. Kreis- bauptm. Bautzen: Zittau 1 (1). Kreishauptm. Leipzig: Leipzi Stadt 1 (1). Vaden. Landeskomm. - Bez. Freiburg: Breisad