1843 / 3 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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men oder empfohlen werden, strebungen, die seit Kurzem z1 des Ceremoniells der Englisch

so sehr dur seinen gemäßigten 1 Uebertreibungeu derselben zu unte

ügt.

ihren Fertgang.

Lor der umfassenden Grundlagen, worauf t

T BEETHLEE

Aus dem Haag, 29, Dez. t Denkmal, welches Wilhelm 1. von Orguien geseßt werden soll, haben Auch aus dem Auslande gehen zahlreiche Beiträge ein. Unter Anderem befindet sich darunter einer von 300 Gulden von dem Schwedischen Grafen Geer von Leufste, dessen Familie aus den

Niederlanden stammt.

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Deutsche Bundesstaaten.

München, 28. Dez. Bexbacher Eisenbahn,

getreten war, gewinnt nun neues Juteresse.

vom 26. Dezember hat der Verwaltungs-Ausschuß eine Generalver=

Stuttgart, 28. Dez.

Altona, 30. Dez. Vertrages mit dem Fürstenthum Lübeck erlassene Besibnahme - Patent vom 17. Dezember d. J J

„Wir Christian der Achte 2c. 2c. entbieten den sämmtlichen Ein- gesessenen der bisher zu dem Fürstenthum Lübeck gehörigen, unter dem Reue des Amtes Collegiatstift zusammengefaßten Dörfer, Rathjensdorf im Kirchspiele Heiligenhafen, Nanndorf, Altgalendorf, Techelwiz, Teschen- dorf, Klein-Wesseck und Rellin, Großherzoglichen Antheils, im Kirchspiele Oldenburg, so wie den sämmtlichen Eingesessenen des bisher mit dem (Groß- herzoglichen Amte Großvogtei verbundenen Kirchdorfes Hamberge, und der zum Kirchspiele dieses Namens gehörigen Kommune Hanösfelde, imgleichen den sämmtlichen Eingesessenen der Dorfschaften Groß - und Klein - Barniß im Kirchspiele Klein-Wesenberg, der Dorfschaft Tankenrade im Kirchspiele Prohnsdorf, der Dorfschaft Travenhorst im Kirchspiele Gnissau, und der Dorfschaft Giesselrade im Kirchspiele Sarau, Unsere Gnade,

„Nachdem Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Oldenburg durch den bereits zur öffentlichen Kunde gebrachten Vertrag über die Gebiets- gränzen und Gränz - Verhältnisse zwischen dem Herzogthum Holstein und dem Fürstenthum Lübeck vom 14. Februar d. J. Uns und Unseren Nach- folgern die genannten Ortschaften für Sich und Höchstihre Nachfolger mit voller Souverainetät und Proprietät vom 4, Januar 1843 an cedirt ha- ben, gewärtigen Wir, daß die Eingesessenen dieser Ortschaften sammt und sonders von dem gedachten Tage an Uns hinführo für ihren einzigen und rechtmäßigen Landes- und Oberherrn erkennen, Uns die gebührende unver- brüchliche Treue und schuldigen Gehorsam in Befolgung aller von Uns zu treffenden geseßlihen und anderen Anordnungen leisten und sich in aller Hinsicht wie folgsame Unterthauen gegen ihre ihnen vorgeseßte Landes- Dagegen werden Wir ihuen sammt und son- ders Unsere Königliche Gnade und Beschirmung gleich den übrigen Unter- thanen Unserer Reiche und Lande angedeihen lassen, sie insgesammt bei ihren wohlerworbenen Nechten Königlich schüßen und mit landesväterlicher Fürsorge auf die Beförderung ihres Wohls bedacht sevn,

‘Budleich fügen Wir zu wissen,

Herrschaft betragen werden.

sammlung auf den 6. Februar k, J. ausgeschrieben, in welcher unter Anderem Eröffnungen in Beziehung auf die Betheiligung des Stag- tes bei dem Unternehmen vorgelegt werden sollen.

CA: M.) Dâs

. lautet also:

O

beizupflichten, oh alle ir Wiederherstellung der Disziplin und en Kirche gemacht worden sind, seinen mächtigen Beistand und er wird zur Förderung diejer Absichten eben g | ind versöhnlichen Ton, womit er die rdrücken sucht, als durch seine Billi

Die

Die Angelegenheit der Rheinschanz- die seit eimger Zeit in den Hintergrund

Der Deutsche Courier, redigirt von Dr. Karl Weil, welcher früher als täglihe Zeitung und seit einigen Jahren als Wochenschrift herauskam, hat jeßt aufgehört zu er- cheinen. Er trug eben so wie die in Karlsruhe erschienene Ober- deutsche Zeitung einen liberalen Charakter. Ueber die Republikation der leßteren in Form eiuer Wochenschrift, die bereits am 1. Dezember von neuem ausgegeben werden sollte, ist bis jeßt noch nihts Näheres bekannt worden.

daß Wir die Dörfer Nathjensdorf, Nanndors, Altgalendorf, Techelwiz, Teschendorf, Klein-Wesseck, nebst dem Uns cedirten Theile des Dorfes Nellin, mit Unserem Amte Cismar, das Kirchdorf Hamberge und die Kommune Hansfelde mit Unserem Amte Rein-

leibt er doch alleu Be-

dieselben beruhen, unter

Subscriptionen für das

Durch Bekanntmachung

in Folge des Austagusch=

feld, die Dorfschasten Groß- und Klein-Barniß mit unserem Amte Reth- wisch, und die Dorfschaften Tankeurade, Travenhorst und Giesselrade mit Unserem Amte Ahrensböck zu vereinigen Uns bewogen gefunden haben.

,,Es haben demnach die Eingesessenen der genannten Ortschaften in Uebereinstimmung hiermit den für das Amt, zu welchem sie gelegt sind, Allerhöchst verordneten Behörden und Beamten den schuldigen Gehorsam

zu leisten,“

verseßen. Die er

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S

ss Paris, 28. Dez. Die durch den Aufstand von Barcelona heroorgerufenen Gegenwirfungen mußten die Bevölkerung der Catalo- nischen Hauptstadt natürllher Weise in eine sehr üble Stimmung c\eb folgten Hinrichtungen haben den geringsten Antheil bei dieser Wirkung. Aber die Entwaffnung der National-Garde, der Wiederaufbau der Citadelle, die de 1 12 Millionen Realen, kurz alle jene Maßregeln, welche auf eine De- müthigung der Besiegten hinguslaufen, haben den stolzen Sinn der Barceloneser auf das heftigste gereizt. Barcelona wird sich nicht leicht wieder mit Espartero aus i

jeden Augenblick wie e Regierung schweben.

r Stadt aufgelegte Geldstrafe von

\öhnen, und so lange dessen Regentschaft dauert, ine furchtbare Gefahr über dem Haupte der In diesem Sinne i} also der Aufruhr vom

15. November fein verfehlter gewesen , in diesem Sinne hat ex einen vollständigen Erfolg gehabt. Damit mag gewissen Parteizwecken ge- dient seyn, aber der Vortheil der Nation ist dadurh wahrlich nicht efördert, denn das Spanische National -Jnteresse besteht vor allen

; in bei der Befestigung der öffentlichen Gewalt und der nationg- en Einheit. Man würde u sehr irren, wenn man aus der leidenschast-

lichen Sprache der

ladrider Oppositions-Blätter schließen wollte,

daß dies Verfahren der Regierung gegen Barcelona im übrigen Spanien in ähnlicher Weise beurtheilt werde als in Catalonien. Die zahlreichen Adressen der National = Garden, der Azuntamientos, der Provinzial-Deputationen, welche alle Tage in Madrid eingehen , be- weisen. vielmehr, daß die öffentliche Meinung in einem großen Theil des Landes mit der Regierung über die Nothwendigkeit eines \tren-

en Einschreitens ist. Der Re

dem Spani ment. von

des- Aufstandes überlebt haben,

egen die Catalonischen Jusurgenten einverstanden ent is nicht etwa nur bei der Armee, sondern auch bei

en Volke als Ganzes betrahtet nah dem Bombarde-= / arcelona eben \o populair als zuvor, und es is sehr wahrscheinli, daß er mit Hülfe eines Kabinets - Wechsels, troß aller Feindschaft der Catalonier, für seine Regierung die entschiedene Ma- jorität. der Cortes wiedergewinnen könnte.

Von den beiden Barceloneser Blättern, welhe den Umschwung

macht der Constitucional eine

lich energische, aber durchaus nicht über die Gränzen der Verfas- par gle q, während der Jmparcial in Folge

und; sich:

auf-

das Einregistriren amtlicher

E

i s ide Opposition g Ta ge E A auf alle Jndividualität verzichtet hat,

Bekänntinghungen, auf das

10

Ausschreiben unschuldiger Neuigkeiten und auf sonstige Artikel be schränkt, die mit der Politik in gar keinem Zusammenhange stehen. | Als Urheber des Aufruhrs nennt der Constitucional, neben der | Christinischen Partei und den Republikanern, noch immer die Fran zosen. Ér ereifert sich schr dagegen, daß man bei den am 18ten eröffneten städtischen Wahlen den Gemäßigten das Feld überlasse, oder daß wohl gar ein Theil der Liberalen si denselben anschließe, bloß um fich der Regierung feindselig zu zeigen. ;

Am Msten ist noch ein Soldat auf der Esplanade der Citadelle erschossen worden, aber niht als Theilnehmer an dem Aufruhr, jon dern als Dieb. Wenn verschiedene Blätter, aller Evidenz zum Troß, fortwährend vou heimlichen Hinrichtungen in der Citadelle reden, 10 fann dies nur eine absichtlihe Verleumdung seyn. Man beurtheile das Verfahren der Spanischen Regierung so strenge als man will, man | lasse ihr aber wenigstens die Gerechtigfeit widerfahren, anzuerkennen,

ihrer Beschlüsse, Dekrete und sonstiger Maßregeln bewiesen hat, daß sie die Verantwortlichkeit für ihre Handlungen nicht scheut.

Die durch die Gazette du Midi gegebene Nachricht von der | Ernennung des Generals Zurbano zum Gouverneur von Barcelona ift | mindestens unwahrscheinlih. Die bis zum 20sten gehenden Cataloni- | schen Blätter geben fortwährend Nachrichten über die Wirksamkeit Zurbano's in Geroua. Das Ayuntamiento dieser Stadt war von | dem General beauftragt, die National-Garde von den Jundividuen zu reinigen, welche feine Bürgschaften für ihre Gesinnungen darzubieten | vermögen. Die städtische Behörde antwortete hierauf, daß die ihr | gestellte Aufgabe so schwierig sey, und daß ihre Vollziehung für die | dadur betroffenen Personen \o viel Verleßendes haben würde, daß | die völlige Auflösung der National-Garde und ihre spätere Reorga= | nisation ‘vorzuziehen scheine. Der General Zurbano hat sich dieser Ansicht angeschlossen, und die derselben entsprechenden Maßregeln vor bereitet. E s |

Aus dem Catalonischen Gebirge wird geschrieben, daß am | 10ten Abends der Flecken Osfor von funfzig bis sechzig bewaffne- | ten Räubern überfallen wurde, welche die ganze Nacht hindurch darin | hausten nud am anderen Morgen die \ämmtlichen Mitglieder des Ayuntamiento, bis auf den Syndikus, und die wohlhabendsten Ein wohner des Orts mit sih fortschleppten.

Der oftgenannte Oberst Prim befindet sich in Perpignan, von wo er erst nach Eröffnung der Cortes nah Madrid zurückkehren zu wollen scheint. Ob aber die jeßigen Cortes noch wieder einberufen werden oder ob sie aufgelöst und neue Wahlen ausgeschrieben werden sollen, ist bis jeßt durchaus ungewiß. Gar feine Beachtung verdienen die Jusinuationen, denen zufolge Espartero ge}onnen wäre, sich unter gänzlicher Beseitigung der Cortes zur Diftaturx aufzuschwingen.

daß sie dasselbe vom Anfange des Aufstandes in Barce lona in allen seinen Theilen dem öffentlichen Urtheile blos gestellt, daß sie ¿ durch die freiwillige Bekanntmachung aller |

L Vereinigte Staaten von Uord-Amerika.

New - Yorfk, 9. Dez. Nach den allgemeinen Bemerkungen über den mit England abgeschlossenen Vertrag wendet sich die Dot“ chaft des Präsidenten zu der Frage über den Sklavenhandel und das Durchsuchungs-Recht. Sie sagt in dieser Beziehung:

„Jn dem Traltate is ichts, was der Chre oder Würde der einen oder anderen Nation im geringsten zu nahe träte. Nächst Feststellung der Gränzlinie, die stets eine schwierige Sache zwischen Staaten wie zwischen Jndividuen seyn muß, war die Frage, welchè mt der größten Verwikelung zu drohen schien, die den Afrikanischen Sklavenhantêël'betrestende. Durch den 10ten Artikel des Traktats von Geut wurde ausdrticklich erklärt, daß „da der Handel mit Skla- ven mit den Grundsägen der Menschlichkeit und Gerechtigkeit unvereinbar ist, und da sowohl Zhre Majestät als die Vereinigten Staaten ihre Bestrebungen fortzu- seßen wünschen, umdessen gänzliche Abschaffung zu fördern, so wird hierdurch be- stimmt, daß beide fontrahirende Parteien ihr Möglichstes thun werden, um einen so wünschenswerthen Zweck zu erreichen.“ Bei der Handhabung der Geseße und trakftatenmäßigen Stipulationen (Großbritaniens drohte von Seiten seiner Kreuzer ein Verfahren aufzukommen, welches unter Amerika- nischer Flagge segelnde Schiffe der Visitation unterwarf, und das, während es unsere Seerechte ernstlich involvirte, einen in täglichem Zunehmen A griffenen Zweig unseres Handels, welcher der pslegenden Sorgfalt der Re- gierung bedurfte, der Belästigung ausseßen würde,“ Ï E S

„Und obwohl Lord Aberdeen, in seinem Briefwechsel mit den Ameri- kanischen Gesandten in London ausdrüdcklich auf alles Necht verzichtete, ein Amerikanishes Schiff, es möge seyn, welches es wolle, auf offenem Meere anzuhalten, selbst| wenn eine Ladung von Sklaven an Bord desselben ge- funden würde, und die Britische Forderung auf bloße Besuchs- und Nach- forshungs-Ansprüche beschränkte, so konnte doch die ausübende Gewalt der Vereinigten Staaten nicht recht einschen, wie etn solches Besuchen und Nachforschen ohne Aufenthalt und daraus folgende Unterbrehung des Han- dels geschehen könne, Man betrachtete es als Durchsuchungsrecht, nur in ei- ner neuen Form dargestellt und in anderen Worten ausgedrückt, und ich hielt es daher für meine Pflicht, ausdrücklich in meiner Jahres - Botschast an den Kongreß zu erklären, daß keine derartige Konzession gemacht werden fönne, und daß die Regierung der Vereinigten Staaten sowohl den Willen als die Macht haben werde, ihren eigenen Geseßen Achtung zu verschaffen und ihre Flagge gegen die Benußung zu Zwecken zu schüßen, welche jene Geseze verbieten und die dem moralischen Tadel der Welt unterworfen sind.

„Jene Botschaft als sein Instructionsschreiben betrachtend , fand sich unser damaliger Gesandter in Paris aufgefordert , denselben Standpunkt in einer Vorstellung einzunehmen, die er Herrn Guizot und durch ihn dem

Könige der Franzosen gegen dasjenige, was man den Quintupel - Traktat A p A überreichen für seine Pslicht hielt, und sein N dieser Hinsicht fand den Beifall seiner Regierung. Jn nauer, V t stimmung mit diesen Ansichten wurde der 8te Artikel des Genter E On s abgefaßt, wodurch stipulirt wird, /, daß jede der beiden Nationen in A a- nischen Gewässern eine Seemacht von nicht weniger als 80 Kanonen unter ja! ten soll, welche in Folge der Instructionen ihrer respektiven Mtgienmigen Be dert und für sich zu handeln und deren respektiven Geseßze und Berpslich- tungen geltend zu machen haben.“ Hieraus geht hervor, daß das in je- ner Botschaft angenommene Prinzip vollkommen aufrecht erhalten worden, so wie, daß die Stipulationen des Geuter Traktats von beiden Ländern redlich ausgeführt werden müssen, und daß aller Vorwand zur Einmischung in die Amerikanischen Handels-Verhältnisse, um irgend eines Zwecks willen, von Seiten einer remden Regierung wegfällt.““ j

„Während also die Vereinigten Staaten als Verfechter der Frei- heit der Meere aufgetreten sind, haben sie doch zugleich nicht für geeig- net gefunden, daraus einen Vorwand herzuleiten, welcher sie von der Erfüllung ihrer vertragsmäßigen Verpflichtungen entbinden oder cinem Han- del Vorschub leisten könnte, den unsere Geseße verdammen. Eine ähnliche Uebereinkunft von Seiten der anderen großen Mächte würde unfehlbar deu Sklavenhandel von dem Ocean verscheuchen , ohne daß es nöthig wäre, in das Seerecht irgend ein neues Prinzip einzuschalten. Es sey uns vergönnt zu hoffen, daß dieses Beispiel von einigen derselben, wenn nicht von allen, werde befolgt werden. Wir gewähren dadurch auch dem redlichen Kauf- mann in jenen Meeren angemessenen Schuß, indem wir so zugleich die Gebote einer vernünftigen Politik erfüllen und den Forderungen der Ge- rechtigfkeit und Humanität genügen.“

Hieran {ließt sich ein Bericht über den Stand der das Ore=- gon - Gebiet betreffenden Frage, worüber sich der Präsident in fol- gender Weise äußert :

„Es würde noch mehr Ursache zur Beglükwünschung vorhanden seyn, wenn der Vertrag (mit England) alle Gegenstände hätte umfassen können, die dazu angethan sind, in Zukunft eine Mi helligkeit zwischen den beiden Regierungen herbeizuführen, Das Gebiet der Vereinigten Staaten, wel- ches gewöhnlich das Oregon - Gebiet genannt wird, am Stillen Ocean, nördlich vom 42sten Breitengrade gelegen, worauf Großbritanien zum Theil

Anspruch macht, fängt an, die Aufmerksamkeit unserer Mitbürger auf sich zu ziehen, und der Strom der Bevölferung, nachdem er sih in näheren Gegenden angeeignet hat, was noch vor kurzem eine undurchbrochene Wilk niß war, beginnt nun über diese weiten Bezirke sich zu ergießen, die sich von den Felsengebirgen bis zum Stillen Ocean ausdehnen. Ehe noch ein zelne Nechte auf diese Ländercien erworben werden, gebietet eine vernünf tige Politik, daß die beiden Regierungen alles Mögliche aufbieten, um ihre betreffenden Ansprüche ins Reine zu bringen,“

„Es gab sih bei den ‘leßten Unterhandlungen schon frühzeitig kund, daß für jeßt jeder Versuch, jene Nechte befriedigend festzustellen, zu langen Erörterungen führen würde, die, wenn sie fehlschlügen, andere dringendere Angelegenheiten mit sih ziehen möchten, und die Exekutive hielt es mcht für angemessen, alle Vortheile einer ehrenvollen Ausgleichung anderer sehr erhebliher und wichtiger Schwierigkeiten deshalb aufzugeben, weil dieje

niht so unmittelbar drängende im Wege stände, Wenn auch die erwähnte Schwierigkeit noch mehrere Jahre lang den Frieden der beiden Länder nicht stören dürfte, so werde ih doch nicht zogern,

Großbritanien die Wichtigkeit ihrer baldigen Erledigung dringend vorzustellen. Auch andere Gegenstände von fommerzieller Bedeutung für die beiden Lan der sollen nicht übersehen werden, und ih habe guten Grund, zu glauben, daß es der Politik Englands cben so wie der der Vereinigten Staaten zu- sagen wird, diesen Augenblick, wo die meisten Ursachen zu Crbitterung ver- {wunden sind, zu ergreifen, und durch weisliche Beseitigung aller (Grunde zu muthmaßlichen künftigen Reibungen den Frieden und die Eintracht zwi chen beiden Ländern zu befestigen.“ J i

Die Verhältnisse zu dem übrigen Europa werden in der Vot chaft nur kurz berührt; sie sagt darüber: Mit deu anderen Europäischen Mächten stehen wir fortdauernd in den freundschaftlihsten Beziehungen. Unsere vorhandenen Verträge mit ihnen müssen gewissenhaft beobachtet und eine jede mit den Juteressen der Be cinigten “Staaten verträglihe Gelegenheit muß ergriffen werden, um die (Grundlagen des Handels Verkehrs zu erweitern. Friede mit aller Welt 1st die wahre Basis unserer Politik, und derselbe kann uur dauernd sevn, wenn gleihmäßig und unparteiish Gerechtigkeit von Allen gegen Alle geubt wird. Unser Hauptwunsh muß dahin gehen, nur auf cine solche Nivalisirung uns einzulassen, die das allgemeine Beste in der Pflege der Wissenschaften, in der Erweiterung des Feldes der mechamschen Kunjte und in der Ausdehnung des Handels - Verkehrs dieses grojen Civili sirers über Land und Meer zu erblicken geneigt i, Jundem wir uns sorgsam aller Einmishung in Fragen enthalten, welche sich ausschließlich auf die politischen Juteressen Europa's beziehen, darf es uns gestattet evn, zu hoffen, daß auch die Europäischen Negierungen sich aller Einmischung in das, was die Staaten des Amerikanischen Festlandes betrisft, enthal- ten werden, ‘“ (Fortseßung folgt.)

O New-Yorfk, 8. Dez. Die Botschaft des Präsiden ten is heute Nacht hier eingetroffen. Sie ist, wie gewöhnlich, von außerordentliher Länge. Nach der gewöhnlichen Einleitung (). d, Art. Vereinigte Staaten im gestr. Bl. d. Staats=Ztg.) mit emei Daunksagung an die Vorsehung für die Wohlthaten, welche hie auch in diesem Jahre den Staaten der Union gespendet, beginnt der Prä sident mit Erwähnung des Vertrages zwischen England und den Bei einigten Staaten, der allerdings emes der s{öusten Denkmale jemer Diylomatie is, und dessen Ruhm billigerweise Herr Webster, der den Vertrag mit Lord Ashburton unterhandelte und zu Stande brachte, mit ihm theilt. Der Präsident spricht sich auf eine würdige Weije über dieses Werk gus, erklärt, daß dadurch die Unabhängigkeit der Amerikanischen Flagge gesichert worden scy, welcher Achtung zu ver schaffen die Vereimgten Staaten übrigens stets den Willen und die Mittel gehabt hätten. Er hofft, daß die Europäischen Mächte zu einer ähnlichen Uebereinkunft kommen werden, welche die (Freiheit dei Meere für Alle sichere und die Anforderungen einer gequnden Politik mit den Pflichten der Gerechtigkeit und Humanität veremng&

Der Präsident erklärt ferner, er vermeide jorgfaltig jede Sl mishung in die politischen Juteressen Europa's, glaubt daher aucl das Recht zu haben, zu erwarten, daß die Curopäischen Regierungen sich nicht in die Angelegenheiten des Curopäischen _Kontinents einmi {hen werden. Jm Uebrigen seyen die Vereinigten Staaten in Frieden mit aller Welt, die pecuniairen Streitigkeiten mit Mexiko jeyen auf dem Wege der Ausgleichung, worüber mehrere Andeutungen gegeben werden. Inzwischen deutet der Präsident die Gefahren an, welche die Gebietsstreitfrage des Oregon im Westen, 1ndem England guf einen Theil jenes Gebietes Ansprüche erhebt, in Zukunft bieten könne, wes halb er es für rathsam erachtet, sich stets jo gerüstet zu halten, um im Nothfalle die Amerikanischen Rechte vertheidigen zu können.

Die Ratificationen des Vertrages mit der Republik Aequator, abgeschlossen am 13. Juni 1839, wurden ausgewechselt, und der Ber trag selbst in den Vereinigten Staaten promulgirt, “Mit mehreren anderen Süd - Amerikanischen Staaten waren auch im verflossenen Jahre wegen der fortdauernden Militair - Revolutionen und mneren Konflikte in denselben keine Verhandlungen möglich. Chili hat sich zu Leistung einer Entschädigung für die Festhaltung der Ameritan! schen Brigg „Warrior‘““ zu Coquimbo 1820 verstanden, und der Prä sident hofft, daß es auch die anderen Reclamationen Amerikanicher Bürger befriedigen werde. Der Krieg mit den Zloridas hey beendigt und eine hinreichende Anzahl von Truppen zur Aufrechthaltung desselben solle dort unterhalten werden. : L A :

Das Desizit des Schaßes wird am l. Janar 1843 etwa eine halbe Million Dollars betragen, wenn man die Erträgnisse der Partie des Anlehens, die man zu Stande brachte, und die der Emissionen von Schaß-Bons in Anschlag bringt. Nun fommt der Präsident auf die wichtige Tarif - Frage, über welche er sich in folgender Weije äußert : |

„Der gegenwärtige Tarif wurde mit einiger Hast und Uebereilung am Schlusse der lezten Session des Kongresses votirt, s kann daher Nie- mand wundern, daß er mangelhaft is. Sie werden nicht verfehlen, Zhre ernstlihe Aufmerksamkeit auf die Mittel zu Abhülfe für diese Mängel des- selben zu richten, Es dürfte angemessen seyn, zu untersuchen, ob die Bor- auserhebung der Zölle in Baarem nicht die Einführung eines Sostems er- fordert, das die Erfahrung für die Länder, die es angenommen haben, höchst gewinnreih gemacht hat, Jch meine das System der Entrepots, L ie au und wichtigste Wirkung, welche es hervorbringen würde, wäre, den Markt gleichmäßig gegen die Ueberfüllung mit oder vor dem Mangel an Gegen- ständen ausländischer Fabrik zu beschüBßen , welche beide in der Folge dem Manufakturisten eben so nachtheilig sind als dem Einführer. S

„Da die Quantität der Waaren im Entrepot zu jeder Zeit schnell bekannt is, so würde dies den Einführer in den Das seßen, sich \o ge nau als möglich von den jeweiligen Bedürfnissen des Marktes Kenntniß zut verschaffen und demgemäß zu handeln. Würde er Worigens Fehler bege- hen dur cine das öffentlihe Bedürsnþ Übar steigende Mehreinfuhr, so fönnte er seinen Fehler wieder gut machen durch Benußung der Wohltha- ten und Vortheile des aufgestellten Systems. ¿l den Entrepots könnten die eingeführten Waaren die Nachfragen des Marktes abwarten, und ihr Ausgang aus denselben würde durch „die nach den öffentlichen Bedürfnis- sen Festgesegten Prinzipien geregelt. Dadurch würde man einer Gleichför- migkeit und Stabilität in den Preisen sich „annähern ,, welche, wenn sie zu erreichen A für den Handel und die Jndustrie merkliche Vortheile

hri vürden.

“ne Man fan besorgen, daß, ohne einige Milderung in der Strenge der Baarzahlungen, der ganze Einfuhrhandel in die Hände einiger reichen Ka- pitalisten dieses Landes und Europa's fallen möchte, Der kleine Einfüh- rer, welcher für seine Ankäufe im Auslande alle Fonds braucht, die er sich verschaffen kann, und der auch die uiedrigsten Zölle nur mit Mühe zu bezah- len vermag, wäre gezwungen, schon im voraus einen Theil seines Kapitals zurückzuhalten, um die Zölle zu bezahlen, und würde von dieser Summe während der ganzen Zeit, daß seine Waaren unverkauft blieben, die Zinsen Serlizeèn ; was seinen Gewinn verzehren würde, Der reiche Kapitalist im

Aus - oder Julande würde so in sehr kurzer Zeit ein beinahe aus\cließ-

liches Monopol des Einfuhrhandels besizen, und die zum gleichmäßigen Wohle Aller bestimmten Geseßze würden dadurch nur zum Gewinne einiger Wenigen beitragen. Dieses Resultat wäre antirepublifanisch in allen sei nen Tendenzen, und in völligem Widerspruche mit dem Geiste unserer Zn- jtiitutionen.““

„Das Entrepot-System würde den Einführer in den Stand seßen, den Marlt zu überwachen und seine Zeit zu wählen, um seine Waaren zum

Verkaufe auszubieten, Ein einträgliher Theil des Transporthandels in Artikeln, die eingeführt werden, um die Wohlthat des Rücfßzolls zu ge- nießen, muß ebenfalls ernstlichen Nachtheil leiden, wenn nit ein Aus-

funftsmittel zur Befreiung von der Baarbezahlung der Zölle angenommen wird, Das Entrepot-System würde diese Abhülfe darbieten, weil der die Waare Transportirende zu den öffentlichen Entrepots seine Zuflucht neh- men und, ohne die Zölle vorher zu bezahlen, in einer angemessenen ;Zeit- periode nach fremden Häfen wieder verladen könnte. Eine auderc Wir- fung dieser Maßregel wäre noch, uuser Nückzoll - System zu beseitigen und dadurh die Regierung wirksam gegen Betrug zu schüßen, da der Deben- tur - Zoll auf die Waaren nach ihrem Austritte aus den öffentlichen Ma gazinen keine Anwendung mehr finden würde. ““

„Bei ciner Ne vision des bestehenden Tarifs wenn Sie für zweckmäßig erachten, diese Nevision in der gegenwärtigen Session vor- zunehmen fann ih Jhnen nur die Andeutungen und Anempfehlungen wiederholen, welche ih bei verschiedenen Anlässen vor den Kongreß bringen zu müssen geglaubt habe, Das große, das hauptsächliche, das úüberwic gende Jnteresse des Amerikanischen Volkes is die Einheit nicht allein die Cinheit in den bloßen Regierungsformen, Formen, die gewechselt we1 den können fondern die auf wechselseitige Anhänglichkeit der Staaten und der Judividuen an cinander sich gründende Einheit. Diese Einheit in den Gesinnungen und Gefühlen kaun nur durch die Annahme einer Poli tif aufrecht erhalten werden, welche nicht den Einen ausschließliche Wohl- thaten gewährt und eben so wenig den Anderen unnöthige Opfer auferlegt, die durch Befolgung einer Bahn der Mäßigung, durch das Streben in der öffentlichen Meinung Harmonie hervorzubringen, und dadurch, daß man das Volk fühlen und schen läßt, wie die Negierung gleihmäßig über die Znteressen Aller wacht, aber auch die Juteressen Aller mit einander ver- söhnen muß. Jn keinem Betreff ist die Mäßigung, vereinigt mit einer klu- gen Rückfsichtsnahme, nothwendiger, als in Betreff der Auflagen von Ein fuhr-Zöllen.““

_1„Dies is} eine absolute Wahrheit, sowohl hinsichtlich der Staats-Ein- fünste, welche der primitive Zweck der Taren sind, als hinsichtlich der Nebenumstände, die aus ihrer Auferlegung hervorgehen. Uebermäßige Auf lagen verfehlen ihren Zweck und ihr Ziel, indem sie nicht allein in der öffentlichen Meinung eine Feindseligkeit gegen die Manufaktur - Juteressen hervorufen, sondern auch zu einem Svstem der Contrebande in großem Maßstabe und zu jeder Art von Mitteln zur Defraudation aufmuntern, was die thätigste Wachsamkeit der Negierung nicht gehörig zu unterdrücken vermag. Cine entgegengeseßzte Politik würde wesentlich verschiedene Resul- tate’ haben, aus denen alle sozialen Juteressen, und die Manufaktur-Juter- essen mehr als alle anderen, bedeutende Vortheile ziehen würden. Eine der hervorstechendsten unter diesen Wohlthaten würde aus der allgemeinen Ein- stimmung des Landes in diese Politik hervorgehen, so wie aus der Dauer- haftigkeit und Stabilität, die dadurch alle Operationen der Jundustrie er- halten würden, Man fann nicht oft genug wiederholen, daß ein Geseßz- gebungs - System, welches ungewiß und Schwankungen unterworfen ist, niemals klug sevn kaun. Kein Jnteresse kann unter ihm gedeihen.“

„Der umsichtige Kapitalist würde niemals sein Geld in Begründung von Manufakturen und anderen Hauptgewerben des Lebens anlegen, wenn er glauben fann, daß die Regierung morgen das heute gegebene Geseh zurücrufen wird. Die zufälligen Gewinnste, wie hoch sie auch seyn mögen, werden ihn kaum in Versuchung bringen, das Geld, welches er durch ein arbeitsames Leben erworben hat, in ein gewagtes Unternehmen einzusetzen, wenn eine schwankende Politik der Negierung ihn mit verderblichen Ver- lusten bedroht. Jch gehorche also nur einem Geiste der Versöhnung und dem Wunsche, die großen National-ZJnteressen dem Schlunde der politischen Zwistigkeiten zu entziehen, ich erfülle nur die höchste unv feierliche Pflicht des Amtes, welches ich jéßt einnehme, wenn ih mäßige mit weiser Unter- scheidung rücksichtlich ihrèr verschiedenen Zwecke auferlegte Zölle nicht allein als die dauerhaftesten, aller Wahrscheinlichkeit nach, sondern auch als die ersprießlichsten für alle Jnteressen der Gesellschaft anempfehle.““

_ Der Präsident verspricht ferner, daß die für die Schifffahrt so gefährlichen Klippen im Mississippi weggeräumt werden sollen, aller dings ente eben so große, als \{chwierige, aber auch nübliche Aufgabe. Cs werden 250,000 Dollars für Unterhaltung einer Escadre an der Afrikanischen Küste verlangt. Das Departement der Posten i} dahin gefommen, das Gleichgewicht in seinen Einnahmen und Ausgaben herzustellen, lediglich durch strengere Beaufsichtigung der leßteren und ohne daß die ersteren sih vermehrt hätten, freilich ein \{chlimmer Be weis für die Redlichkeit der Berwaltung der Posten in den früheren Fahren. Der Präsident entwirft ein eben nicht shmeichelhaftes Ge- málde von dem Zustande des Amerikanischen Kredits im Innern und im Auslande, daß aber einen neuen Beweis seines Freimuthes und seiner Offenheit liefert. Um den Uebeln, die auf dem Kredit lasten, wirksam abzuhelfen, empfiehlt er aufs neue seinen {hon früher vor gebrachten Finanzplan, und am Schlusse räth er dem Kongresse an, dem alten General Jackson die Geldstrafe zurückzuzahlen, in welche er von den Tribunalen von New - Orleans wegen Verleßung der Civilgeseße verurtheilt worden war. Gerade aber, daß General Jacfson durch Bezahlung jener Geldstrafe einen Beweis seiner Unter-= werfung unter die Geseße, während er die Macht in Händen hatte, gab, war einer der ruhmwürdigsten Akte für ihn, so wie es die Un- abhängigkeit der Tribunale beweist, die sich nicht s{heuten, troß deut, daß er damals siegreih und so zu sagen allmächtig war, ihn zu ver urtheilen, weil er dem Grundsaße nah \s{huldig war, Ob also da- durch, daß man ihm jeßt diese Geldbuße zurückzahlen will, dem Ge- neral Jackson ein wirkliher Dienst geleistet wird, is noch sehr zu bezweifeln.

Inland.

Neuß, 28. Dez. (Rhein. Blätter.) Nach einer so eben eingehenden amtlichen Nachricht haben des Königs Majestät zu dem dringenden Reparaturbau des hiesigen St, Quirins - Münster ein Geschenk von 10,000 Thalern zu bewilligen geruht, Jn Verbindung mit den Mitteln, welche die Gemeinde aufzubringen hat, wird diese Königliche Munificenz uns in den Stand seben, alsbald Hand an die durchgreifende Restauration eines kirhlihen Gebäudes zu legen, welches als ein höchst seltenes Denkmal mittelalterlicher Architektur die Aufmerksamkeit und Bewunderung der Kunstkenner und aller derer in Anspruch nimmt, denen für die sparsam zerstreuten Monu- mente einer fräftigen Vorzeit Sinn und Gefühl beiwohnen. Unter allen hiesigen Bewohnern hat diese Nachricht die lebhafteste Freude und die Aeußerung des tiefgefühltesten Dankes für den erhabenen Geschenkgeber hervorgerufen.

__ Der ehristliche Staat. Ueber den christlichen Staat. Rede, am 15, Oktober 1842 in

der Königl. Deutschen Gesellschaft gehalten von Dr. J. ( Königsberg 18424) esellschaft gehalten von De, J+ Nupp

__ Das Thema dieser Rede gehört zu den dankbarsten, die Jemand wählen könnte, Die Verworrenheit zu heben, in welcher der Begriff

*) Weil die Rede des Dr, Rupp sichtlich auf Zeitfragen berechnet ist und außerdem zu mehrseitigen Verdêct M I u Vie L Zeitung Anlaß gegeben hat, hegen wir die Erwartung, daß eine gründ- liche Beleuchtung derselben unseren Lesern niht unwillkommen sevn werde, An sih betrachtet, würde dieselbe für die gegenwärtige umfassende Recen- sion schwerlich bedeutend genug erschienen seyn. “Anm, d, Red,

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des christlihen Staates bei Vielen liegt, den Mißverstäudnissen, den Vorurtheilen zu begegnen, denen er so häufig ausgeseßt ist, den falchen Ansprüchen und Folgerungen, die si bei Anderen an denselben fuüpfen, 1 eine Aufgabe, die eines einsihtigen und wohlgesinnten Maunes würdig und zugleich nicht eben {wer zu lösen ist, Der Verfasser mochte immerhin davon ausgehen, daß dieser Ausdruck ZzU= nächst „nichts anderes bezeichne, als daß die bei weitem größte Zahl der Bewohuer dem christlichen Glauben angehöre“ (S. 4); nur durfte er uit verkennen, daß eine solche „statistishe Notiz“ nicht ohne Be deutung für den politischen Charafter eines Staates bleiben könne; denn wenn das gemeinsame Jnteresse eines großen Theils, z. B. der Engländer oder Holländer, ihrem Staate den politishen Charakter eines Handelsstaates giebt: warum sollte denn das gemeinsame christ liche Juteresse des bei weitem größten Theils der Staatsbürger ohne Einfluß auf die Gestaltung ihres bürgerlichen Lebeus bleiben# Wenn sich der Geist des Christenthums in allen Lebens-Verhältnissen äußern muß, warum sollte man dies denn gerade in den politischen Verhält nissen vermissen, und uicht, wie die christlihe Ehe von einer Muha medanischen, die christlihe Baukunst von der Aegyptischen, so auch den hristlihen Staat von dem des heidnishen Roms an den Aeuße rungen jenes Geistes in den Geseßen und Einrichtungen des ersteren unterscheiden fönnen? Es fäme nur darauf an, entweder von der in ihrer Tiefe erfaßten Jdee des Christenthums aus ihre nothwendige Einwirkung auf das Staatsleben zu verfolgen, der philosophische Weg, oder, auf dem geschichtlichen Wege, durch allseitige, gründ liche Betrachtung der eigenthümlichen Entwickelung des Staats, #o wie der Familie, der Kunst, der Wissenschaft in dem neueren christ- lichen Europa, gegen die der autifen Welt oder des Orients gehalten, die Einwirkung des christlichen Prinzips zum Bewußtseyn zu bringen; zu Beidem giebt es so viele und trefflihe Vorarbeiten, daß dem Redner nur die Mühe der Auswahl und einer allgemein ansprehenden Darstellung bleibt. Würde sodann in Betracht gezogen, theils, in wiefern etwa die Anforderungen des Christenthums unrichtig aufgefaßt wären, z. B. die Erinnerung, daß unser Wandel, roXcrevuæ, im Himmel sey, als eine Ermahnung, uns aus dem bürgerlichen Getreibe gänzlich zurückzuziehen, theils inwiefern vielleicht die Staatsgewalt für Zwecke in Auspruch genommen worden, die mit geistigen Mitteln ins Werk gerichtet seyu wollen, z. B. die Ausbreitung des Glau bens, die Bekämpfung des Jrrthums : theils, inwiefern etwa ein höherer Grad christlicher Durchbildung irrigerweise als Maßstab für eine in christliher Vollkommenheit noch nicht so weit fortgeschrittene Zeit geltend gemacht wäre, z. B. wenn einige Sekten den bei allge- mein verbreiteter cristliher Wahrhaftigkeit allerdings unnöthigen Eid schon jeßt abgeschafft wissen wollen, so dürsten damit so ziemlich die Quellen der Jrrthümer ers{chöpft seyn, die bei den falshen Fol- gerungen aus dem Begriffe des christlihen Staates vorzukommen pflegen, und es würde anziehend seyn, einem Manne von Geist, Er- fahrung und Belesenheit in einer solchen Entwickelung seiner Ansichten zu folgen, selbs wenn man mit diesen nicht einverstanden seyn könnte.

Ganz andere Wege hat jedoch der Verfasser einzuschlagen für gut gefunden. Aus einem seltsamen Grauen vor dem christlichen Staat, der mehr seyn will, als eine bloße „statistische Notiz“, sieht er zuerst in ihm das mittelalterlihe Gespenst „jenes Bundes des Priesterthums und der Aristokratie“ (S. 5), was Manche unserer Zeit als Schrebild vorzuhalten lieben; dasselbe Gespenst sieht er dann noch am hellen Tage des protestantischen Deutschlands bis zum Religions - Edikte hin sein unheimlich Wesen treiben, bis ilm der Staat Friedrih des Großen uud der Französischen Revolution zu verschwinden gebietet; mit gerechter oder wenigstens entshuldbarer Entrüstung tritt dieser der dunkeln Hetmath des Gespenstes, dem Chriftenthume selbst, entgegen; unerwarteterweise aber zeigt si, daß dieser das Christenthum bekämpfende, oder, was noch s{chlimmer seyn soll, gegen dasselbe indifferente Staat selbst ein christliher, ja der wahrhaft christlihe ist; denn der Verfasser macht die große Ent- deckung, daß das Christenthum gar feine Religion sey, woraus denn freilich folgt, daß Jemand der Religion den Rücken kehren und dabei doch der beste Christ seyn kann. Dies i} im Allgemeinen der Gang, den der Redner nimmt; versuchen wix es, ihn guf demselbe1 zu begleiten.

Zuerst also stellt er den Begriff des christlichen Staates im Mittelalter auf; nicht etwa, wie er von einem Schriftsteller des Mittelalters aufgefaßt und entwickelt worden (was freilich dem, der gern wüßte, ob und wie das Mittelalter selbst sich dessen bewußt war, das erwünschteste gewesen wäre, allerdings aber nicht leiht aus zuführen, weil in der That der ganze Begriff in dieser Fassung dem Mittelalter fremd war), auch nicht, wie er sih aus einer umfassenden historischen Betrachtung ergiebt, wobei der Einfluß des Christenthums auf alle Verhältnisse des bürgerlichen Lebens sorgsam erwogen und aufs jem Prinzip zurückgeführt wäre; dem Verfasser steht eine Ér kenntnißquelle zu Gebot, aus der si leichter s{böpfen läßt; es sind die gewöhnlichen Vorstellungen von dem eben so psfiffigen als herr\h- süchtigen Klerus, der dem einfältigen Staat die Ehre, ein christlicher zu seyn, für den theueren Preis vollkommener Abhängigkeit und der reichen Ausrüstung der Geistlichkeit mit Macht und Besiß verkauft, indem er sich mit der Aristokratie zur Unterdrückung des Volkes ver- bindet. Die Darstellung der Transactionen, wodurch dies Werk der Finsterniß vollzogen i}, is nicht ohne ein gewisses dramatisches Jn- teresse; hade nur, daß man sich wenigstens von der einen der han- deluden Personen, dem Staate, der dem Papst und Klerus gegen- übersteht, feine rechte Vorstellung machen kanu, eben weil der Staat nichts Anderes als die Gesammtheit der sich zum Christenthum be- kennenden, von christlichen Vorstellungen und Gefühlen durhdrungenen, mithin die Kirche in sih tragenden Bewohner war, denen gegenüber der Klerus keine Macht besaß, als welche ihr Gewissen demselben lieh. Doch i die ganze Darstellung zu sehr nux um des Folgenden willen da, zur Vorbereitung des Cffektes, den der ristlihe Staat des Religions - Cdiktes auf den Leser machen soll, als daß es billig wäre, sie zu beurtheilen, als wenn ste für si selbs Bedeutung hätte. Der Verfasser wendet si zum christlihen Staat des Protestan- tismus, Wer erwarten wollte, daß er die so durchgreifenden als einfah und klar ausgesprochenen Grundsäße, die über das Verhältniß der geistlihen und bürgerlichen Macht nicht blos von Luther, sondern vou den protestantishen Bekeuntnissen (z. B. der Augsburgischen Konfession) aufgestellt worden sind, nach ihrer Bedeutung entwickelu, daß er die völlige Umwandlung, die jenes Verhältniß in der Anweu-= dung erfuhr, indem, was die Abhängigkeit der einen von der der anderen betrifft, Staat und Kirche ihre Rollen ganz zu wechseln \chienen, gehörig würdigen, daß er vielleicht die so sehr verschiedene Wendung, welche die Sache in verschiedenen protestantischen Ländern nahm, daß er z. B. die Kämpfe, die dadur in England hervor- gerufen wurden, berücksichtigen, die Theorieen, welche darüber auf- gestellt wurden, nicht übergehen, den Einfluß, den unabhängig von allem bürgerlichen und Kirchen-Regiment das Christenthum auf die herrschenden Vorstellungen, Sitten, Verhältnisse der protestantischen Staaten übte, beachten und nahweisen würdez wer dies für die Haupt-Aufgabe dessen halten wollte, der den Begriff des christlichen Staats im Sinne des Protestantismus zu erörtern beabsichtigte, der würde seine Erwartung sehr getäuscht finden; mit einigen kühnen Sprüngen seßt der Redner über das Alles hinweg und is plöplich

bei dem Religions - Edikt und dem aus diesem deduzirten Resultate,

daß der christliche Staat des Protestantismus von dem des Mittel alters niht wesentlich verschieden sey, ohne die Verwunderung, wie doh aus so entgegengeseßten Theorieen und Thatsachen das völlig gleihe Ergebniß habe hervorgehen fönnen, nur eines Wortes werth

| zu ahten. Doch sind wir froh, den Verfasser endlich auf einem | Wege zu finden, wo er nicht blos nach aufgegriffenen Meinungen, sondern aus einem historischen Dokument eine urkundliche Nachweisung | jenes Begriffes zu geben verspricht, und wollen uns daher auch nit | erst damit abmühen, den Grund zu entdecken, warum er gerade im Religions - Edikt von 1788 eine Haupt - Urkunde für seine Deduction zu finden glaubt (es dürfte nicht ganz leiht seyn, in dem Sahße S. 12: „Dies Geseß läßt uns die Gestalt, welhe der christliche Staat des Mittelalters im gegenwärtigen Europa angenommen, um so sicherer erfennen, da das Edikt dur fein \späteres Geseß auf- gehoben, sondern nur von Friedrich Wilhelm 11. der öffentlichen Verachtung preisgegeben ist‘“’, den durch die Wörthen: um #0 da fondern, angedeuteten Zusammenhang zu entwickeln). Nur mußte, follte der Versuch gelingen, die Auslegung dieser Urkunde eine gründlihere und unparteüschere seyn, als ihr zu Theil wird. Denn abgeschen von der Frage, ob, wenn das Religions - Edikt für eine der ersten Pflichten eines christlihen Regenten erklärt, in seinen Staaten die cristlihe Religion zu {hüßen, damit das Wesen des christlichen Staats ershöpft oder auch nur ausgedrückt habe werden sollen, so fann doch nur ein Ausleger, der nicht sowohl den Sinn | eines Dokuments auszumitteln, als vielmehr Unsinn darin zu finden | für seine Aufgabe hält, sich in einer Auseinanderseßung wie die | S. 12 gefallen, nah welcher die Absicht, die Grundlehren tes Chri= stenthums in der Art, wie sie in den Symbolen der drei Haupt- Konfessionen ausgesprochen sind, aufrecht zu halten, wegen der ab- | weichenden Bestimmungen derselben einen Widerspruch enthalten soll|; es versteht sich doch wohl von selbst, daß hierbei eutweder nur von dem allen drei Konfessionen gemeinsamen Glaubens-Junhalt die Rede seyn fann, oder von der Beaufsichtigung der Lehren, damit Jeder sich den Symbolen der Konfession gemäß verhalte, zu deren Dienste | er sich verpflihtet hat. Daß eben nur dies, die Beaufsichtigung der Lehre, in der Jutention des Religions -Ediktes lag, is bekannt, und der Redner weiß es auch selbst so gut, daß er es demselben später (S. 21) hoh anrechnet, hierbei dem Grundsaß, daß der Staat nicht die Gesinnung zu -inquiriren, sondern die That zu rihten habe, zu viel eingeräumt zu haben; doch fann er hier (S. 13) nicht der Ver= suchung widerstehen, von der Bestrafung Aller zu reden, die nicht glauben, daß drei eins sege und eins dreiz stehts auch niht im Edikt, \o fällts doch gehässiger ins Ohr. Aber einen noch eklatan- teren Belag der Kunst, doch nicht der Kunst, sondern der Dreistig= feit im Unterschieben eines dem wahren geradezu entgegenge= seßten Sinnes giebt der Redner gleih darauf, wenn er als Beweis von der „Bekleidung der Geistlichkeit mit wirklicher | Macht“ die Worte des Ediktes anführt: daß kein Geist- | liher, Prediger oder Schullehrer der protestantishen Religion | bei ungusbleibliher Cassation u. #. w. Jrrthümer wider die Bibel | und die anerkannten Symbole auszubreiten sich unterfangen solle. | Auf so befangene Hörer oder Leser glaubte der Verfasser rechnen zu dürfen, daß sie eine gegen die Willkür der Geistlichen im Ge- | brauche ihrer Lehr- Autorität gerichtete Bestimmung für eine Beklei= | dung derselben mit wirkliher Macht zu halteu ih sollten einreden lassen? Er muß doch wohl, sonst würde er wenigstens der Gefahr, daß man ihm gerade ins Gesicht lachte, ausgewichen seyn, und äls Beweis der vom Religions-Edikt den Geistlichen verliehenen Macht niht den Befehl der leßten Paragraphen (nah S. 14) angeführt haben, „daß der geistlihe Stand geachtet werden und daß die Pre- digersöhne unter gewissen Bedingungen vom Soldatenstande frei seyn follten.“ Das also is dem Redner schon zu viel, wenn der geistlihe Stand in einem Staate geachtet wird! Freilih weiß er (obwohl das Edikt nichts davon sagt), daß man auch den Grund- besiß desselben erweitert haben würde, wenn nicht zum Glüde da=- mals gerade das revolutionaire Frankreich mit dem physiokratischen Systeme experimentirt hätte. Und damit doch an dem Beweise der Verwandtschaft des christlichen Staats der Protestanten mit dem Römisch - katholishen gerade der Zug nicht fehle, der zur Ein-= flößung eines heilsamen Schreckens der wirksamste zu seyn pflegt, der mittelalterlihe Bund der Aristokratie und des Priesterthums, so wird die Lücke, die leider! hier das Religions =Edikt darbietet, aus dem poetischen Traume der Romantik““ ergänzt (S. 15), obgleich der Verfasser es unnöthig findet, noch besonde1s zu zeigen, daß in der That im Religions - Cdikte derselbe Geist walte, wie in Tiecks und Novalis? romantischen Dichtungen.

Das heißt doch Kunst der Juterpretation, der Deduction! Erst wird aus Hierarchie und Aristokratie, aus Glaubenszwang und Ver= folgung, aus Priestermaht und anderen der modernen Welt verhaß=- ten Jugredienzien der Staat des Mittelalters zusammengeseßt; dann wird dieser Popanz in das Religions-Ddikt hineingetragen, und dies ist dann der christlihe Staat des Protestontismus wie des Mit= telalters!

Diesem sogenannten christlichen Staat wird nun der Staat Friedrichs 11. und des tliers-élat, wie der Verfasser ihn nennt, ent- gegengeseßt. Das Unterscheidende desselben soll darin bestehen, daß er auf der Idee der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des Staa- tes basirt sey, daß lebterer nicht blos als Vorhalle der christlichen Kirche, sondern selbs als göttlicher Ordnung erkannt, daß der Gerechtig- feit als solcher ein eigenthümliher Werth beigelegt werde; dies ent- deckt zu haben, wird als einer der größten Fortschritte des mensh- lichen Geistes gepriesen. Dies zugegeben, würde diese Entdeckung doch nicht ers dem achtzehnten Jahrhunderte vorbehalten seyn; ste fonnte \hwerlich klarer ausgesprochen seyn, als dies in den Schriften der Reformatoren und den Symbolen der evangelischen Kirche (z. B. im 28sten Artikel der Augsburger Konfession: von der Bischöfe Ge- walt) geschehen is. Um #o gespannter muß man auf den Beweis seyn, wie die Jdee der Gerechtigkeit und ihres selbstständigen Wer= thes an sich zu Grundsäßen führen müsse, die denen des christlichen Staats im Sinne des Protestantismus, oder geradezu des Reli= gions = Ediktes, widerstreiten. Denn eben als eine Forderung der Gerechtigkeit, sollte man denken, müsse es erscheinen, wenn eine Ge= sellschaft, (so wollen wir die Kirche blos ansehen) die einem gewissen Glauben anhängt und ihn zu lehren Jemand angenommen hat, von diesem die Verkündigung gerade dieses und keines anderen Glaubens fordert, und in Verfolgung dieses Rechts vom Staate geschüßt seyn will, Es war ja nicht der christlihe, es war der heidnische Staat des alten Roms, der auf die Beschwerde der Christen den Paul yón Samosate zwang, den Bischofssiß in Antiochien zn räumen weil er dem Glauben der Christen nicht gemäß lehre; und wie in diesem Falle Aurelian, scheint doch auch Friedrih der Große über das, was der Gerechtigkeit gemäß sey, gedacht zu haben, wenn er, obgleih, wie der Verfasser S. 16 erzählt, für sich „noch niht re- solvirt“’, zu welcher Kirche oder Partei er gehöre, für seine Unter- thanen in Neuchatel doch allerdings resolvirte, daß, wenn sie eiten Prediger, der ihrem Glauben zuwider die Ewigkeit der Höllenstrags verwarf, zurückwiesen, ihnen dieser nicht aufgedrungen werden i Kurz, wenn „eine unversöhnlihe Feindschaft

des philosophischen Jahrhunderts »nd men hescränkten Christen hume bejrand (Z._