1843 / 20 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

halten, Sicherheits- und Beschränkungs -Maßregeln Lg e beinahe den spekulativen und erfinderischen es E füblte, der solhe zu exsinnen vermock E. A M : an versucht fühlte, Treien nah Erreichung des 20sten Lebensjahres Ee agu Pg die Herrschaft des gemelnen und natürlichen Rechtes stellen, i sondern einer Ausnahms - C ge: unterwerfen will, die sicherlich nicht an dem Gebrechen allzu gro zer Gelindheit leiden würde, so wird wohl Niemand, der die Sache bei etwas ng- herem Lichte beschaut, über den wahren Werth dieser Vorschläge der Spezial-Kommission von Bourbon 1n Zweifel seyn können,

Wenn nun au die Vorschläge des Berichts des Herzogs von Broglie vou der Gesellschaft für Sklaven-Emancipation in ihrer am Mitiwoch abzuhaltenden Versammlung wirklich angenommen werden, so ist damit immer noch wenig geschehen. Denn ihr Beschluß hat natürlich der Regierung gegenüber, wie große Bedeutung man ihm auch beilegen mag, doch nur die Bedeutung eines Gutachtens, wo dur der Regierung durchaus keine Verbindlichkeit auferlegt wird, die Maßregel der Emancipation früher ernstlich anzugreifen, als sie dies selbst für gut hält. Daß aber diejenigen, welhe durch die Zrelge- bung der Sklaven mehr oder miuder 1hr Privat - Jnteresse benach- theiligt glauben, auch ihren ganzen Einfluß aufbieten werden, um den fritishen Augenblick so lange als möglich hinausschieben zu machen, unterliegt keinem Zweifel. Jn der That kündet man chon jeßt und, wie es scheint, mit Grund an, daß in dieser Session der Kammern von Seiten des Ministeriums kein Vorschlag in diejer Beziehung an sie gelangen werde, weil die Zeit zur Vorbereitung des betreffenden Gejeß-Entwurfs nicht ausreihe. Die Erfahrungen bei anderen Fragen von ebenfalls großer Wichtigkeit für Frankreich lassen besorgen, daß noch mehr als eine Session dahin gehen wird, ehe wirflih etwas Ernstliches in der Skiaven-Frage von Seiten der Kammern geschehen wird, es müßte denn seyn, daß diese selbst kräftig die Juitiative dazu ergrissen.

B ——

Grossbritanien und Irland.

Londou, 13. Jan. *) Der Zwiespalt zwischen den Ulktras unter den Tories und dem Ministerium Peel hat dieser Tage neue Nahrung bekommen durch eine Rede, welche der Vice-Präsident des Handels-Büreau's, Herr Gladstone, bei Gelegenheit der Einweihung einer nah großartigem Maßstabe angelegten öffentlichen Schule in Liverpool, der sogenannten Collegiate Jnstitution, gehalten hat. Herr Gladstone, früher als einer der eifrigsten Verfehter der Hochfkirche angesehen, sprach sih in dieser Rede über die nothwendige Erziehung der Mittelklasse des Volkes in einer Weise aus, welche den Ansprüchen der Geistlichkeit auf das ausschließliche Recht, die öffentliche Erziehung ohne Ausnahme irgend einer Klasse zu leiten, keinesweges günstig erschei- nen muß. Besonders die Morning Post nimmt ihm das gewaltig bel, und weiß es sich nicht anders zu erklären, als daß Herr Glad- tone, der ein noch junger Mann ist, dur seinen Eintritt in das df- Lntliche Leben und die von seiner amtlichen Stellung vorgeschriebene Geschmeidigkeit der Gesinnung von der Wahrheit abwendig gemacht worden sey. Aber auch die Times spricht sich in gleichem Sinne aus und wirft sogar als Kämpe der Hochkirche dem ganzen Ministe= rium Peel den Fehdehandschuh zu. „Wie baid wir,“ sagt sie, „die- sen Kamyf auszufehten haben werden, wissen wir nicht; aber wir thun Sir Robert Peel hierdurch zu wissen, daß er auf jedem seiner Schritte den entschlossenen und wachsamen Widerstand aller Derjeni= gen finden wird, denen die Aufrechthaltung des religiösen Glaubens in diesem Lande am Herzen liegt. ‘“

Bem en.

Brúüssel, 11. Jan. Cine hiesige Zeitung meldet: Gestern | hatte der Botschafter Frankreichs in Begleitung des ersten Legations- |

Secretairs mit dem Grafen de Briey, Minister der auswärtigen An gelegenheiten, eine dreistündige Konferenz, in welcher von den geeig netsten Mitteln, das Ende der Unterhandlungen in Betreff des Zoll Vereins zu beschleunigen, die Rede gewesen ist.

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Schweden und Uorwegen.

Stockholm, 10. Jan, Herr von Törnebladh hat (wie be- reits erwähnt) den nachgesuchten Abschied vom Könige erhalten, und der Hofgerichts - Präsident in Jonköping, Herr von Gyllenhaal, ist zum Staats - und Justiz - Minister ernannt. Die Schwedische Staats-Zeitung theilt folgende, von dem Könige bei dieser Ge legenheit gehaltene Anrede mit:

„Wenn Jch Mich der langen, mehr als 50jährigen Zeit erinnere, welche Se. Excellenz Törnebladh als Beamter gewirkt, der unverän- derlichen Rechtschaffenheit, welche er als Richter gezeigt, seiner An- hänglichkeit an das Vaterland, seiner geprüften Treue, seines stets vermittelnden Charakters, kann Jh nur ungern sehen, daß er das wichtige Amt, welchem die höchste Aufsicht über die Ausübung der Ge\ebe des Reichs zukommt, verlassen wird. Jch muß indessen aner- tennen, daß au unter den glücklichsten Verhältnissen, selbst wenn die Anhänglichkeit des Bolkes an die Geseve die allgemeine Ruhe befe-

stigt, die Natur doch einen Zeitpunkt bestimmt, in welchem der Beamte

seine öffentliche Wirksamkeit als vollendet betr ih ins Pri

e eit q achten und sih ins Pri= Fevardidn zurückziehen darf, wiewohl immer nodh aa ieno buees Viè Beispiele, welche er in seiner Dienstzeit gegeben. Jch will also dem theilen - Gesuche Sr, Excellenz Törneblaby Meinen Beifall er-

——— Dänemark.

Kopenhagen, 14. Jan. Jhre Majestät die Königin «i di

i 2 e n «ist die=- sen Vormittag nah Augustenbuvg Be n ihre Frau hgt besuchen, welche frank ijt. (S. Angustenburg.)

Augustenburg, 14. Jan. Unser Königliches und fürstli Haus hat id \chmerzlichen Verlust zu bellaien Ae N Abend, 10 Uhr, entschlief nah kurzer Krankheit sanft und ruhig im 72steu Lebensjahre die verwittwete Herzogin von Schleswig-Holstein- Sonderburg - Augustenburg, Louise Auguste, geb. den 7. Juli 1771, Tochter des Königs Christian VI!, und Mutter Jhrer Majestät der jebt regierenden Königin von Dänemark,

———

Deutsche Bundesstaaten. Múnchen, 10. Jan.

der L Der Abg. Frhr. äußerte sich dahin :

näher zu entwickeln. d #) Die Englische Post ist heute nicht angekommen,

(N. K.) [Elfte öffentlihe Sibung der Kammer der Abgeordneten.] (Fortseßung. S. das vorgestrige Blatt von Rotenhan erhob sih und

„Es hätten die 36 Abgeordneten, welche den fraglichen Antrag in die Kammer gebracht, ihn mit dem Auftrage beehrt, denselben vor der Kammer Er thue dics mit der erfreulichen Zuversicht, welche

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eine wahrhafte Ueberzeugung von der Sache, die man ergrissen, mit sich bringe. Nur wenige und einfache Worte werde er an die Kammer richten. Unter dem 14. August 1838 sey die bekannte Kriegs-Ministerial-Ordre er bei

schienen, durch welche die Knicbeugung vor dem Sanktissimum

dem gesammten Heere und der Landwehr regelmäßig wieder ein geführt worden sey, Es habe diejes Kommando vorher nicht mehx bestanden, seit Bayern aufgehört habe, ein ausschließend

fatholishes Land zu seyn, und. daher auch ein ausschließend fatholijches Heer zu besien. Es habe nicht mehr bestanden, seitdem die drei cchrist lichen Konfessionen mit gleichen Rechten neben einander ständen, nicht mehr, seitdem jedem Unterthanen gleiche GHlaubens- und Gewissensfreiheit durch die Gescte zugesichert worden sey, nicht mehr, seit dem für die kirchlichen Rerhältnisse Bayerns bedeutungsveollen Jahre 1803. Jn dem anschulichen protestantischen Gebiete des Königreichs sev die Verordnung natürlich und begreiflicher Weise als eine ganz neue erschicnen, habe in dem ganzen protestantischen Theile des Königreichs die lebhafteste Sensation erregt. Sie habe niht allein die bedauerlichsten und schwersten Kollisionen zwischen den Forderungen der unbedingten militairischen Subordination und dem Gewissen der Einzelnen hervorgerufen, sondern sie habe überhaupt bei den Protestanten, welche Gefühl für die Freiheit und die Nechte ihrer Kirche in si tragen, Mißstimmung, Unzufriedenheit, ja Erbitterung erregt. Jeder, der die Dogmen und die Geschichte der pro testantischen Kirche kenne, wisse auch, daß die Ceremonie der Kniebeugung der Katholiken vor dem Sanktissimum sich nun und nimmermehr vertrage mit dem Glaubensbekenntnisse der protestantischen Kirche, und daß von jeher Zumuthungen der Art als arge Beeinträchtigungen der Gewissens freiheit betrachtet worden seven und noch als folche angeschen würden. Auch in der Gegenwart habe sich in dieser Bezichung nichts geändert, und könne sich nichts äudern, und daß dem so sey, zeige der Umstand, daß die berechtigten Organe der protestantischen Kirche sich alle darüber im gleichen Sinne ausgejprochen hätten. Vor Allem habe das Königl. Ober - Konsistorium vom Anfang an die Nechte seiner Kirche gegen diese Ordre verwahrt, Desgleichen hätten sich in gleicher Richtung auch die General - Synoden auf energische Weise ausgesprochen und von Jahr zu Jahr an die kirchlichen Ober - Behörden die dringendsten Bitten gerichtet, dieselben möchten sih für die Aufuebung der fraglichen Ordre geziemend verwenden, Zwar seyen einige mildernde Bestimmungen in Ansehung der prote stantischen Landwehrmänner geschehen, aber dieselben seyen nicht vermögend gewesen, den Grund der Beschwerde für die protestantische Kirche zu bese! tigen, Selbst der Landwehrmann se» nicht allen Kollisionsfällen entrüdckt, und für das gesammte Linien-Militair bestehe diese Ordre noch in vollem Maße, Es seyen zwar von beiden Ministerien Erläuterungen zu dem Zweck gegeben worden, die Gewissens-Beunruhigung zu beseitigen. Aber Ministerien könnten doch wohl nimmermehr über cine Sache entscheiden, welche Gegenstand des Glaubensbefenntnisses sey, Es hätten also auch diese Erläuterungen den Zweck, die beängstigten Gewissen zu be ruhigen, nicht erreichen können; man stehe noch immer auf dem alten Standpunkte, und diejenigen Mitglieder dieser hohen Kammer, welche den vorliegenden Antrag eingebracht, hielten sih für verpflichtet und in ihrem Gewissen aufgefordert, Alles, was in ihrem Vermögen und Berufe liege, anzuwenden, um zur Beseitigung eines Zustandes mitzuwirken, dessen ori bestand fie mit dem Wohle und dem Neligionsfrieden des Landes für un vereinbar bielten. Es sey die Form eines Antrages , welche dieselben zur Erreichung ihres Zweckes erwählt hätten, eines Antrages, der bezwecke, an Se. Majestät den König die ehrfurchtsvolle Bitte zu bringen, diese Kriegs- Ministerial - Ordre Allergnädigst zurückzunehmen, Dieselben wendeten sich mit dem Antrage zunächst an die Herren Kollegen, welche Genossen des christkatholishen Glaubens seyen. Sie könnten dies gewiß mit vollem Vertrauen, und sie thäten es mit dér herzlichen Bitte um deren Unterstüßung und Zustimmung, Der Antrag cithalte nihts, es werde um nichts gebe ten, was nur im Geringsten die Würde und Ehre der katholischen Kirche beeinträchtigen könnte, Niemand habe ja behauptet, daß die reglementairen Einrichtungen, welche in dieser Beziehung bei dem Heere von 1803 bis

1838 bestanden hätten, : mit den Dogmen und der Würde der fatholischen Kirche unverneipbagr, und unverträglich seven, Niemand babe behauptet, daß dieselhen, Diesen Dogmen nicht vollkommen

entsorochen hätten. Doch wollten. “die Antragsteller keinesweges den Keim zu einem Zwiste über die Dogmen dex beiderseitigen Konfessionen in diesem Saale legen, sie selbst wünschten, in wie weit möglich, die Frage von jedem anderen Gesichtspunkt aus, als von dem des Rechts, unerörtert zu lassen. Der Zweck könne auch ohne alle fremdartige Anregung erreicht werden. Es seyen nur zwei Thatsachen, auf die sich dieselben beriefen und ihren Antrag gründeten, Die eine- sey die Thatsache der Gewissens Beunruhigung, welche bei jedem Soldaten protestantischer Konsession, dem das Bekenntniß seiner Kirche Ernst und Ueberzeugung ev, bestehe und bestehen müsse. Die andere Thatsache scy der Bestand der Verfassungs - Urkunde , welche volle Glaubens und _Gewvissenssrel heit ausrecht erhalten und gesichert “{vissen wolle, Beide hatsachen ständen unleugbar da, und genügten, um das Tiefbedauerliche der in Nede stehenden Kriegs - Ministerial Ordre zu beurkunden. Sie ge- nügten, um in Allem die Neberzeugung herbeizuführen, daß die Zurüc- nahme dieser Ordre der dringende Wunsch eines jeden Vaterlandsfreundes, sion er auch angehören möge, und etnes jeden treuen An- den König seyn müsse. Vor einem Antrag, auf diese Thatsachen gründe, müßten alle Konfessionen schwinden, und es trete welches Alle gemeinschaftlich hätten, das Juteresse der Erhaltung des Neligionsfriedens und der Erhaltung der unverkürzten Glaubens- und Gewissens Freiheit. Darum, er wiederhole es, wendeten sich die Antragsteller getro! und mit vollem Vertrauen an die Kammer, an deren Gerechtigkeitsliebe“ und Billigkeit, an deren Patriotis- mus, Etwas Weiteres habe er vorläusig zur Entwickelung des eingebrach- ten Antrages nicht zu zuzufügen, Er ließe mit den Worten des Antra ges: „es möchten sih Bayerns Stände durch dessen Genehmigung ein Denkmal jenes Gemeinsinnes, jener Eintracht und Gerechtigfkeitsliebe seyen, die von jeher die Grundzüge des Bayerischen Charakters gewesen ! | Nachdem darauf der erste Präsident über die Grage, ob die Kammer den gestellten Antrag für zulässig erkläre, die L ebatte er- öffnet hatte, erhielt zunächst der Abg, geistliche Rath Lechner das Wort. Er ehre, sagte er, die Gewissenszartheit, welche protestanti- \cherseits an den Tag gelegt werde, und er wünshe - daß ur s testanten beunruhigtes Gewissen auf irgend eine Weise / i: ve- ruhigt werden können, Den Antrag jedoch fönne er uumöglih für Es handle sich von emem doppelten Gesichtspunkt, Zunächst berühre der Antrag ein militairisches Reglement, dann eine Gewissenssache. In keiner von beiden Beziehungen gehöre er vor die Kammerz aus der ersten nicht, weil militairische Reglements ein- zig und allein dem Ermessen des Königs anheim gestellt werden müßten, und aus der zweiten nicht, weil es sich nicht zieme, das Heiligthum des Glaubens in das Gebiet politischer Erörterungen zu ziehen. Zu- dem könnten doch die Herren Petenten nicht von ihren Kollegen in der Kammer erwarten, daß sie den König um Aufhebung einer Verordnung ersuchen sollten, die deren Glaubens-Ansichten vollkommen entspräche.

Darauf spra sich der Abg. Freiherr von Gumppenberg dahin aus: Er sey überzeugt, die Antragsteller hätten dem König- lichen Kriegs-Ministerium keinesweges die Absicht unterstellen wollen, dur die Ordre vom 14, August die constitutionellen Rechte der Protestanten zu fränken. Gleichwohl habe diese Ordre die Ge- a e (H der Petenten und der von diesen Vertretenen be- rührt. Allerdings hätten dieselben daher die Form der Beschwerde wählen können, allein er habe die Béweggründe zu dieser Wahl nicht zu erforschen, um so weniger, als es ja im Gebiete der Möglichkeit liege, daß das Ziel auf dem Weg der Bitte erreicht werde. Die förmliche Begründung eines Autrags müsse aus §§. 2 bis 19 Tit. VII. der Verfassungs-Urkunde deduzirt werden können. Jn dieser Bezie- dns sey es denn auch der §. 2, unter welchen sich der vorliegende

ntrag bringen lasse. Da heiße es: „Ohne den Beirath und die

welcher Konfes hängers an Se. Majestät welcher sich auf diese und nur a getheilten Juteressen der beiderseitigen nur das eine große Jnteresse hervor,

zulässig halten.

Staats-Angehörigen betrifft, erlassen, noch ein schon bestehendes ab- geändert, authentisch erläutert oder aufgehoben werden.“ Allerdings haudle sis hier nicht von einem Geseß, sondern von einer ministe- riellen Verordnung, zu welcher die Regierung die Zustimmung der Stände nicht bedurft habe. Doch sey zu eriunern, daß ein Minister Erlaß, welcher Verfassungs - Garantieen, wie die Gewissens = und Glaubens-Freiheit, berühre, gewiß ins Gebiet der Geseße hinabschreite. Voñ emer dogmatischen Begründung der stattgefundenen Gewissens beschwerung könne hier nicht die Rede seyn, da mañ es nur mit dem Formellen des Antrages zu thun habe. Gebe man aber überhaupt zu, daß die fragliche Ordre eine Verfassungs-Garantie, die der Glaubens und Gewissens-Freiheit, berühre, so werde man auch mit der Aus \{uß-Majorität annehmen, daß sih der vorliegende Antrag auf den citirten §. 2 stütze. Jn diesem könne unmöglich von der bloß per- sönlichen Freiheit die Rede seyn, es gebe eine höhere Freiheit, als die persönliche, nämlich jene des Gewissens. Jm Jahre 1840 habe die Regierung bei der Vorlage des Nachdruck-Ge}ebes ebenfalls zwischen ma-= teriellem und geistigem Eigenthum unterschieden, und sih dafür auf den selben Paragraphen bezogen, Nicht der todte Buchstabe, der Geist der Verfassung sey es, welcher ihr jeue hohe Bedeutung verleihe, die einem Staats-Grundgeseß innewohnen müsse, und sie auf alle Fälle im Leben anwendbar mache. Bei der jeßigen Erwägung habe man sich übrigens nur an deu formellen Standpunkt zu halten, und von allem Eingehen in den materiellen Theil fern zu bleiben, Werde der umgekehrte Fall später bei der Frage über die Annahme des An trags eintreten, dann werde er selbst gegen diesen stimmeä, Endlich habe er der Zulässigkeit das Wort geredet, weil das Ganze in die Form der Bitte gekleidet worden sey. Wie mäßig auch, und ganz

im Geiste des Friedens die Eingabe gehalten sey, dennoch fönnte fie leiht zum Zunder des Zwiespalts werden, wenn nicht auch in der Kammer bei der Berathung dieselbe Mäßi- gung beobachtet werde. Aber um wie weit leichter und gewis

ser würde der Zankapfel konfessioneller Kontroverse in die Kammer geworfen worden seyn, wenn die Petenten die Form der Beschwerde gewählt hätten! Mit Freuden erinnere er sich daher der Worte eines hochgeehrten Mitgliedes der Kammer, „daß jede Bitte die \{chönste und wahrste Demonstration des Vertrauens sey.“ (Gleiches lasse sich von der Beschwerde gewiß nicht sagen. Man möge daher dem Strom, vor dessen Rauschen sich {on Mancher üm voraus ent seßt hätte, ein breites Bett graben, damit er befruchtend und nicht verheerend und verderbend dahin ströme, sollte er sich au in den Ocean der nicht erhörten Bitten verlieren.

Hierauf bekennt sich der Abg. Frhr. v. Fuchs als das Aus\chuß Mitglied, welches allein gegen die Zulässigkeit des Antrags vor die Kammer gestimmt habe, und sohin die Minorität des Ausschusses bilde. Er entwickelt die Gründe, welche ihn zu dieser Abstimmung bewogen haben, und die vorzugsweise dahin gehen, daß der Antrag nicht zulässig sey, theils in formeller Beziehung, indem er sich unter die desfallsigen verfassungsmäßigen Bestimmungen nicht \ubsumiren lasse, theils weil Ministerial-Verfügungen nicht geseßliche Eigenschaft hätten und also auch nicht vor die Kammer gezogen werden könnten. Zudem kündige sich der Antrag schon durch seinen Eingang, Ge wissensfreiheit sey verfassungsgemäß garautirt, sey aber durch die bekannte Ordre verleßt worden, und darum werde um Zurücknahme eben dieser gebeten, völlig als Beschwerde, nicht als Bitte an. Darum habe er unmöglich die Ueberzeugung gewinnen fönnen, es vermöge sih die Kammer mit dem Antrag zu befassen, und so habe er, weil er wünsche, daß aller Grund zur Klage und Beschwerde jeder Partei beseitigt werde, die Hinübergabe an das Kriegs - Mini sterium beantragt. Er stimme gegen die Zulässigkeit.

Ganz in ähulicher Richtung wie der Abgeordnete Freiherr von Fuchs giebt der Abgeordnete D, Are T sein Votum ab, dabei zunächst von dem Prinzipe ausgehend: was den Ständen überwiesen werde, bestehe in zweierlei Functionen, 1m Beirath und in der Zu )stimmung. Beide sebten nothwendig einen Gesel -Entwurf voraus ; denn sonst wisse er nicht, zu was beizurathen oder wen zuzustimmen sey. Llllegire man also den §. 2 Tit, VII, so habe dies wohl keinen anderen Zweck, als die Regierung um Einbringung eines Geseß-Ent wurfs zu bitten. Wo Grund zur Beschwerde gegeben sey, stehe der Weg des Antrags gar nicht offen. Anträge zu stellen, sey ein stän dishes Recht. Beschwerdestellung aber sey kein Recht, sie Fey cine Pflicht und im ständischen Eide begründet, welcher auf Aufrechthaltung der Verfassung laute. Nun bezwecke aber der Antrag nicht die Vor lage cines Oeseb Entwurfs, sondern die Zurücknahme einer Militair=

Ordre, welche ein konstitutionelles Recht verleßt haben, Gewif sens - Beunruhigung veranlassen olle, So handle sich?s denn,

welchen Namen man auch der Sache gebe, in Wahrheit um eine Beschwerde wegen Verfassungs Verleßung. Zu einer solchen gehörten aber Beweise, und diese fehlten. Zwar fönne man sagen, das, wofür Belege verlangt würden, sey längst notorisch bekannt, man könne an die Ülmer Schrift erinnern und an Artikel öffentliher Blätter ; allein das sey in einem Fall von solcher Erheblichkeit feine Begründung, denn es fehlten die Garantieen für die Wahrheit jener öffentlichen Angabe. Ebendarum glaube er, daß die vorliegende Beschwerde wenigstens behufs der Nachbringung der Belege zurückgewiesen werden müsse. Auf jeden Fall müsse die Sache ers anu den Beschwerde Ausschuß kommenz denn der sey es, welcher Beschwerden an die Kammer bringe und au das Recht habe, solche sogleich zu verwer fen, wenn sie unbegründet seyen, Er stimme also gegen die Zu- lässigkeit.

Zur Widerlegung der Ausichten beider vorausgehenden Redner nimmt der Abg. Dr, Schwindel das Wort, Deren Meinungs Aeu- ßerungen nah könnten also Ministerial - Verordnungen durchaus nicht in die Kompetenz der Stände gezogen werden, solche sogar nicht, welche sich auf den Vollzug grundgeseßlicher oder sonstiger geseßlicher Bestimmungen bezögen. Was seyen denn aber Ministerial - Verord- nungen? Nichts Anderes als Vorschriften, in welcher Weise entweder Verfassungs- oder sonstige Gesebe vollzogen werden sollten. Wenn unn derlei Verordnungen mit den Geseßen nicht im Einklange ständen, sollten da die Stände nicht das Recht haben, diese Verordnungen in ihr Bereich zu ziehen und wegen ihrer Abänderung Wünsche, Bitten und Anträge an den Thron zu bringen? Wenn man dies geltend machen wolle, dann habe man feine Garantie der Verfassung, sondern jedes Ministerium fönne nah eigenem Belieben Gesehe alteriren und verleßen. Man werde wohl einwenden, dann stehe der Weg der Beschwerde ofen, und dies gebe er zuz allein es gebe auch Dinge, gegen welche man sich durchaus nicht einmal beshweren könne, oder bei welchen jede Beschwerde als solche zurückgewiesen werde, eben weil die getroffene Berfügung und Verordnung “nur eine allgemeine sey, die sich auf ein besonderes Geseß oder auf eine besondere ver- fassungsmäßige Damen nicht beziehe. Es segen solche Falle allerdings denkbar, Verordnungen erlassen werden könnten, worin Prinzipien verleßt und dennoch keine spezielle verfassungsmäßige Be- stimmung umgangen würde. Sollten nun die Stände nicht das

Recht haben, solche von den Grundgeseßen abweichende Verordnungen in Berathung zu ziehen und geeignete Bitten und Anträge an den Thron zu bringen. Müsse sih's denn immer nur um ein Geseß handeln ? Keinesweges. Wenn man den Fall annehme, . daß die oft berührte Ministerial-Ordre durchaus keine e he Erläuterung irgend eines

Zustimmung der Stände des Königreichs kann kein all emeines neues Geseyß, welches die Freiheit der Per onen ' oder das Eigenthum der

Verfassungs-Gesebes bezüglih der Gewissens-Freiheit beziele; \o liege

doch eine authentische Juterpretation auf indirektem Wege in ihr, denn das Faktum, daß schon Gewissen beunruhigt worden segen, zeige dies bereits an. Wäre diese Verordnung auch nur eine doctringire, o stünde es den Ständen frei, nah §. 19 Tit. VIl. deshalb ihre geeig neten Auträge au den Thron zu briugen. Wo die Kammer sich uicht veraulaßt finde, unter Beziehuug auf ein Geseß Beschwerde zu führen, werde ihr da der Weg der Bikte und des Wunsches verschlossen? Es solle ja nichts erzielt werden, als der Wunsch, daß die vorherrschende Gewissens - Beunruhigung beschwichtigt werde. Daß ein solcher Wunsch und Bitte zum Bereiche der Stände wirklich gehöre, fönne durchaus feinem Bedenken unterliegen. Die Zulässigkeit des vorliegenden Antrags sey ihm daher ganz klar. Daß man sich aber bei der Berathung niht auf dogmatische Erörterungen einlassen könne, liege in der Natur der Dinge. Einerseits sey die Kammer fein con cilinm tridenlinum, anderentheils müsse sich die fatbolische Majo rität wahrhaft selbst zu Pharisäern uud Schriftgelehrten stempeln, wenn die Religion in das Bereich politischer Berathung herabgezogen werden wolite. Die Zulässigkeit sey gegeben, weitere Bedenken ver möchten nur bei der speziellen Berathung und materiellen Prüfung des Antrags erläutert und çcehoben zu werden. Als Mitglied des Ausschusses und dort zur Majorität zählend, hält sich der Abg. De fan Vogel veranlaßt, das Wort zu ergreifen. Derselbe drückt die große Unruhe aus, die er fühle, über einen so zarten Gegenstand sprechen zu müssen, und seine Hoffnung, es werde ihn sein Votum nicht in Un- annehmlichkeiten verwickeln, wie er sie 1840 erlebt. Damals habe er sich dahin ausgesprochen, der 6te Ausschuß solle die Rechte der Kam

mer nicht beschränken, olle Alles in diejem Saal besprechen lassen, was des Landes Wohl und Bestes betreffe, hon darum, weil es fär Tausende ein großer Trost sey, wenn ihre Angelegenheiten hier be

sprochen würden. Nun hätten sich aber seine Ansichten seitdem nicht geändert, und nachdem er die Ueberzeugung gewonnen, daß der An

trag si unter §. 2 Tit. VII, subsumiren lasse, habe er sowohl im Ausschusse für die Zulässigkeit gestimmt, als er es jeßt thue. Auch spreche für dieselbe der fonstante, seit 1819 von der Kammer befolgte Usus. Er selbst habe sih 1840 bemüht, einem Pfarrer mit seinem Antrag aus Abschaffung der Jahrmärkte an Sonntagen durch die Thür in die Kammer zu helfen. Heuer solle er 36 Protestanten in dem Heilig- sten und Wichtigsten vor dieser Thüre abweisen? Stets sey Milde sein Grundsaß, und dieser leite ihn auch jeßt. Jhn solle man allge- mein befolgen, dann werde man nicht wegen des Buchstabens inm F. 2 Tit. VII. deuteln, sondern \i{ch daran erinnern, daß die Schrift sagt, der Buchstabe tödte und der Geist mache lebendig. Wie der Sabbath wegen des Meuschen und der Mensch niht wegen des Sabbaths, so sey auch die Constitution für das Bayerische Volk, und dieses nicht für die Constitution da, und es solle daher das Volk nicht durch den todten Buchstaben der Verfassung in seinen Rechten

beengt, sondern durch deren Geist in diesen beshüßt werden. Er

stimme, unter Vorbehalt seines Urtheiles gegen die Annahme des

Antrags, für dessen Zulässigkeit. (Fortseßung folgt.)

Freiburg, 13. Jan. (F. Z.) Anzeigen, die uns über das am 10, Januar Nachmittags eingetretene merkwürdige Gewitter, bei welchem der Blitz in den Münsterthurm s{lug, zugekommen, scheinen herauszustellen, daß mit demselben ein Meteor-Steinfall in Berbin- dung stand. Es behaupten mehrere, uicht eigentlich einen Blißz, son dern vielmehr eine feurige Kugel gesehen zu haben, die auf den Kirch thurm herniederfiel. Man erfährt, daß während auf dem Münster Plab diesseits der Bliß wie eine mächtige Flamme dahinrollte, jen- eits ein Feuerball bis zur nahen Hauptwache hinfuhr. Ein Soldat, der sich der Stelle näherte, wo derselbe zishend erlos, fand einen Stein, den er, im Begriff, ihn aufzuheben, wieder wegwarf, weil er, wie er behauptet, glühend heiß gewesen. Der wachthabende Offizier hat diejen Stein hernach in Verwahr genommen, und er ijt noch jeßt im Besiß desselben. i :

Freiburg, 14. Jan. Der von einem Soldaten unmittelbar nah dem Erlöschen des Blibstrahles, welcher unseren Münsterthurm bedrohte, bei der Hauptwache aufgefundene Stein i wirklich ein Aerolith. Derselbe ist ungefähr 2“ groß, sehr {wer , vou grau {warzer Farbe mit weiß metallenen Punkten bestreut, hart, auf der breitgedrückten Seite Spuren von oxidirtem Eisen zeigend, sein Bruch dicht, mit olivenfarbiger Färbung. Bei weiterem Nachsuchen fan den sich noch 40 bis 50 solher Steine von verschiedener Grüße, 1 Quentchen bis zu 5% Loth {wer, zusammen 1% Pfd. wiegend. Das von dem Soldaten gefundene Stück scheint ein Theil des inne ren Kernes der zersprungenen Kugel zu seyn, das durch längeres tär keres Glühen weiter fortgeführt und, von leichtflüssigen Bestandthei len bereit, in den Zustand von Meteor-Cisen übergegangen ift.

Braunschweig, 16. Jan. Jm Laufe des Jahres 1842 sind auf der Braunschweig - Harzburger Eisenbahn befördert worden

289/454 Personen, und für diese 46,074 Rthlr., so wie für die beför derten Güter 28,390 Rthlr., zusammen also 74,466 Rtblr. eingegangen,

Bremenu, 2. Jan. Ein Korrespondent der Allg. Zeitung giebt folgende vergleichende Uebersicht der Französischen und der Deutschen Rhederei:

„Es zählt die Handels-Marine von Frankreich, von Bremen

über 700 Tonnen oder 359 Last l 4 0A T00 300) à 350 Last D 19 9 à 600 250 à 300 - 4 1() 4 à 500 200 à 250 35 13 400 e 400 à B00 ¿s 151) Z 2 à 300 100 à 150 033 70 1 à 200 80a 100: - 1365 61)

60 à 100) 1561 5

305 [60 1301

30 und weniger 10,647

15,600 Schiffe

A : von 662,500 Tonnen.

Die lebten drei Französischen Positionen werden in Deutschen See- pläßben nicht mitgerechnet, da solhe in kleinen Küsten- und Fluß- Fahrzeugen bestehen, deren Zahl oder Unzahl Niemand kennt, weil feine Kontrolle darüber stattfindet, Läßt man nun diese aus der Rechnung weg, \o reduzirt sich die Tonnenzahl der Französischen See- handels-Marine auf etwa 300,000 Tonnen. Fügt man nun zu den 31,526 Last der Bremischen die Lastenzahl der den Unterweser-Pläten angehöreuden 119 Seeschiffe mit circa 8000 Last, so ergiebt sich für die Weser- Handels - Marine eine Masse von circa 39,500 Last oder 79,000 Tonnen, also über © der Französischen Marine. Bringt man dann die Schiffe der Ems, der Nordsee-Küste, der Elbe, von Meck- lenburg, Stettin, Danzig 2c. in Anschlag, so wird si sicher heraus- ort A Af e DSO größere Haudels-Flotte hat als Frauk- Rücfsicht atm hische Handels-Flotte is dabei noch gar keine

FSamburg , 16. Jan Beim Jal) e p pp j a R I, t E )res\{chlu}e belief sich die Summe der bei unserer öffentlichen Mag Bebel zum

Besten der Abgebraunten eingegangenen Geld 2: Thaler Preuß. Courant. E sendungen auf 2,311,500

l

Vor einigen Moitaten erschien hier eine viel Aufsehen erregende Schrift: „An Hamburg's Bürger und | die vom Gebiet. Vaterstädtisches von Jastram=-Suitger““. | Tendenz war durchaus revolutionair, es sollte dem Senat die ihm durch die von Kaiser und Reich octrojirte Verfassung zugesicherte Juitigtive entzogen, oder, genauer geredet, er genöthigt werden, sie

| ck= Hamburg, 16. Jan.

Tre S9Te

mit der Bürgerschaft zu theilen. Durch eine angestellte Untersuchung hat sich ergeben, daß der Verfasser ein gewt)jer W. ist, ein junger Mensch von hier, der die Rechte studirt hat, ohne jedoch bisher eine seinen unlengbaren Talenten angemessene Stellung in der bürgerl‘chen Gesellschaft finven zu können. S ne bedrângte Lage verleitete ihn vor zwei Jahren zu einem nicht bedeutenden Dieb stahl, wegen dessen er in Arrest und Untersuchun / gerieth, aber auf Fürbitte des Bestohlenen und weil er Besseruy , gelobte, begnadigt ward. [Wenn maun unseren jugendlichen Welty rbesserern auch gern und willig alle mit einer sonst ehrenhaften G simng verträglichen Uebereilungen zu Gute halten möchte, so sind vir doch noch mcht so weit fortgeschritten, um zu den Reformplär en solcher Menschen Vertrauen fassen zu können. Gleichwohl wir! ein zweites Heft des Jastram -Suitger angelündiat. Uebrigens hatten auch die Oberalten- eine Eingabe beim Senat gemacht, deren wesentlicher Jnhalt darauf ging, daß man dem Ver fasser der von Jastram Suitger verfaßten Schrift nachspüren und | denselben im Falle der Entdeckung zur Verantwortung ziehen möge.

Dem Vernehmen nah hat der Senat sich in seiner Antwort dahin | ausgesprochen, daß er die Sache auf sihch beruhen lassen wolle. Da | gegen soll sich der Senat in Bezug auf einen weiteren Antrag der Oberalten, daß man nämlich der patriotischen Gesellschaft untersagen möge, sich, wie bisher, mit den Reformen unsere Verfassung zu beschäftigen, dahin ausgesprochen haben, daß dazu ein hinreichender Grund nicht vorliege.

Jn den leßten Tagen haben hier bedenkliche Gerlichte geherrscht über den Untergang des Schiffes „St. Pauli‘, welches bekanntlich die von den Herren de Chapeaurouge und Comp. erpedirte erste Aus wanderungs - Gesellschaft nach Neu =- Seeland, etwa 4130 Persouen, nebs dem Ageuten und dessen zahlreicher Familie, an Bord hatte. Nach näher eingezogenen Erknudigungen beschränïen sich alle Nach rihten, die man bis jeßt über das Schiff erhalten, darauf, daß es an der Holländischen Küste gesehen worden ist, und man darf daher bis auf Weiteres das Gerücht für gänzlih unbegründet halten. És feblte bei diesem Anlaß nicht an solhen, welche laut über die ver wegene Sicherheit flagen, mit welcher man heutzutage in den für die Seeschifffahrt gefährlichsten Monaten Schiffe auslaufen läßt. Früher

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wurden bekanntlich in dieser Jahreszeit gar keine Versicherungen auf | |

See-Gefahr gezeichnet; jest aber kann man sie zu höherer Prämie leiht erhalten.

Die Eröffnung des Chinesischen Handels wird auch für hiesigen Plaß nícht ohne Folgen bleiben. Wie man vernimmt, beabsichtigt das hiesige Handlungshaus Anderson Höber und Comp. ein Eta- blissement im himmlischen Reiche zu gründen, und eben so wird ein AffsociÓ des Hauses J. C. Godeffroy und Sohn eine Reise dorthin unternehmen, um sich an Ort und Stelle über die Verhältnisse zu unterrichten.

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65 Paris, 14. Jan. Nách dem Ablaufe des auf den 5ten d. M. festgeseßten Termins zur Zahlung ‘der Contribution von 12 Millio nen Realen hat der General-Cpitain von Barcelona das folgende Schreiben an das Aguntamiento der Skadt gerichtet: „Excellenz! Jn diesem Augenblicke, um 10 Uhr Abends, an dem Tage, mit welchem die lebte von mir bewilligte Frist äbläuft, empfange ih die Mitthei lung Ew. Excellenz vom heutigen Datum, der ein Verzeichniß von sieben Personen beigefügt is, welche ihren Antheil an der auf das Grund=-Cigenthum fallenden Hälfte der Contribution entrichtet haben.“

„Dies Ergebniß beweist zwei Dinge, erstens die alte Gewohnheit dieser Provinz, die seit 1834 von den Cortes und der Regierung ausgegangenen Geseße und Befehle zu verspotten und zu verachten, und zweitens einen Mangel an Bereitwilligkeit bei Ew. Ercellenz selbst, die Vorschriften der oberen Behörde zu erfüllen, wie dieser aus der Fassung des Bando deutlich hervorgeht, durch welhen Ew. D G S Ad ias aufgefordert hat, den Befehlen der Regierung

És 1 jeßt zum erstenmal der Fall gekommen, daß Barcelona

und Ew, Cxcellenz, welche die Stadt vertritt, einen Befehl der Re gierung zu erfüllen hat, mit dessen Vollziehung ih beauftragt bin, und demgemäß gebiete ich Ew. Excellenz morgen in aller Frühe einen Bando zu veröffentlichen, der den Steuerpflichtigen auflegt, binnen fünf Tagen die ihnen zugewiesenen Summen zu bezahlen. Wer diese Frist ablaufen läßt, ohne Zahlung zu leisten, dem wird eine Anzahl Soldaten ins Haus gelegt werden, die er zu unterhalten und denen er einen mit jedem Tage der Verzögerung steigenden Sold zu zah len hat. Wenn dies Alles nicht hinreicht, so bleiben noch andere wirksamere Mittel übrig, um die Erfüllung des Befohlenen zu er= zwingen. ‘“ ¿¿Anderweitige Maßregeln behalte ih mir in Bezug auf Ew. Excellenz selbst vor, wenn Sie fortfahren sollten, den bösen Willen zu zeigen, den Sie bisher bewährt haben, und die Macht der Träg heit geltend zu machen, deren Anwendung Jhr ganzes Verfahren in dieser Sache von Anfang an charakterisirt hat. Barcelona, am 07 Qn (00) Wn ionio Seoie

Das Aguntamiento hat diesen Brief mit folgenden kurzen Wor ten beantwortet: „Ercellenz! Das Ayuntamiento erhält ebeu die Mittheilung Ew. Excellenz vom gestrigen Datum und mit Ueber- gelung der darin euthaltenen Beschuldigungen , die es von sich ab lehnt, beschränkt es sich darauf, Ew. Excellenz davon in Kenntniß zu sehen, daß es sofort die nachdrülihsten Maßregeln zur Veröffentli= chung des von Jhueu aubefohlenen Bando getroffen hat.“

Der fragliche Baudo selbst lautet folgendermaßen: „Alle Eigenthü- mer oder Vertreter von Cigenthümern, welche städtische oder ländliche Grundstüke in dieser Stadt, in Barceloneta und in Gracia besißen, haben sich von morgen an und bis zum l0ten einschließlich, auf dem iu dem Rath hause errihteten Contributions-Büreau zu melden, um 40 pCt. von ihrem Grund=Eigenthum zu entrichten. Das Ayuntamiento wiederholt, daß es den Ergebuissen dieser Zahlungen die größte Oeffentlichkeit geben wird, damit, der strengsten Billigkeit und Gerechtigkeit gemäß, so- gleich eine Entschädigung durch Steigerung des Werthes der Grund= stücke eintreten könne.‘ Diesem leßten Sabe liegt ohue Zweifel die stillshweigende Hoffnung zum Grunde, daß die Contribution später vom Staate entweder zurückgezahlt, oder auf die laufenden Steuern abgerechnet werden werde.

Was die dem Gewerb- und Handelsstande zufallenden 6 Mil- lionen betrifft, so is von demselben freilich eine ansehnliche Summe eingegangen, aber die Rückstände sind auf der anderen Seite doch so beträchtlich, daß der General-Capitain sich veranlaßt gesehen, an die Handels = Junta gleichfalls ein zürnendes Sreiben zu rihten, in welchem es heißt: „Nah den wiederholten Au- erbietungen und bestimmten Versprehungen der Handels - Junta, sehe ih aus den Zeitungen, daß heute noch nit einmal die per-

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sönlichen Quoten derjenigen Judividuen eingezahlt sind, welhe mich auf das dringendste um die Annahme des gegenwärtigen Systems der Vertheilung gebeten, das ih in der That als gerecht und billig in Kraft geseßt habe. Das kommt von dem alten Fehler der Bar= celoneser, den Befehlen der Regierung ungehorsam zu seyn, wobei sie überdies in dem gegenwärtigen Falle auch ihre heiligsten Versprehun- gen und gegen mich übernommenen Verpflichtungen verleßt haben.“

„E ist jeßt zum erstenmale der Fall eingetreten, wo die Be- fehle der Regierung treu vollzogen werden und die von ihr einge- seßten Behörden einen völligen Gehorsam finden werden, Demgemäß benachrichtige ih die Junta, daß in dem unverlängerlichen Termine von fünf Tagen dur die vou der Junta repräsentirten Klassen der ihnen aufgelegte Theil der Contribution einzuzahlen ist.“

¿Wenn die Junta in der Erfüllung dieser Vorschrift auf Hin- dernisse oder Widerstand stößt, so hat sie nur die Namens-Verzeich- nisse der Widerspenstigen einzureichen, denen militairische Einquartí= rung gegeben werden soll, vorbehaltlich anderer gegen dieselben und gegen dte Junta selbst zu ergreifenden Maßregeln, wenn diese den ihr zu Theil gewordenen Befehlen nicht gebührender Weise nach= fommt.““ Die Handels-Junta hat sich den Unwillen und die Dro- hungen des Geueral-Capitains stärker zu Herzen genommen als das Ayuntamieuto, und sie hat cine dringende Aufforderung an die Steuer= pflichtigen des Gewerb- und Handelsstandes erlassen, die jedenfalls von einem gewissen Eifer zeigt, wenn derselbe auch ohne Zweifel nur von der Furcht herrührt.

Das am 29sten v. M. an den Regenten gerichtete Gesuch, um Zurücknahme oder wenigstens Herabseßung der Barcelona aufgelegten Contribution, if, laut Schreibens des Kriegs-Ministers an den Ge- neral-Capitaín vou Catalonien, verworfen worden.

Der General Seoane hat kraft der ihm übertragenen politischen Functionen verschiedene sicherheitspolizeiliche Maßregeln getroffen, un- ter denen wir den Befehl auführen, daß jeder nach Barcelona kom- mende Fremde, sey er Spanier oder Ausländer, sich sofort bei hun- dert Realen Strafe auf dem Post - Büreau zu melden hat. Eine audere Verfügung legt deu Wirthen die Pflicht auf, alle bei ihnen einfehrenden Reisenden bei 200 Realen Strafe binnen 24 Stunden

| auf der Polizei anzumelden,

_ Die Spanische Regterung zieht an der Französischen Gränze eine ansehnliche Truppenzahl zusammen, vermuthlih um die bewaffnete Rückkehr der in Frankreich befindlichen Karlistishen und Christinischen Flüchtlinge zu verhindern, von denen nicht selten stärkere oder schwächere Haufen in Spanien einfallen, um zu den dortigen Banden zu stoßen.

B S BS I M12 S A A” L 2PM V TALIZI T M M!

Der Sklavenhandel und die Sklaven - Emancipa- tions- Frage in Nord- Anterika. Nord - Amerika?s Stellung zum Quintupel= Traktat vom 29. Dezember 1841. Eine Beleuchtung der Sklaven- und Handels - Verhältnisse der Vereinigten Staaten als Ver- such eines Kommentars zur Note des Generals Caff d. d. Paris, 13. Februar 1842. Nach amtlichen Daten von Hlof. Berg, Schwedish-Norwegischem Konsul. Königsberg 1842, bei Gräfe und Unzer. N _Afrikanische Sklavenhandel von feiner ersten Einführung in das neue Curopa vis aur dik 16Bige er Mt besonderer Rücksicht auf die Bemühungen der Bri- tischen Regierung, ihn auszurotten, von James Bandiíinel Bom auswärtigen Amte. Aus dem Englischen von

(XSQMr. A. Hechsel. Berlin 1843, bei Wilhelm Hermes.

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- Sklavenhandel und Sklaverei aus der Welt zu \ha}en, i} eine große Aufgabe unserer Zeit. Sie gehört niht mehr diesem oder jenem Staate ausschließlih an, sondern die ganze Christenheit der Erde hat ihre Lösung sich zum Ziel ihres Strebens gestellt. Alle Staaten Eurova's und alle civilisirten Mächte Amerikas haben den

Sflavenhandel für ein Verbrechen erklärt und durchs Geseß ihren Unterthanen ihn zu treiben förmlih verboten. Dies Verbot hat

jedo diesem Handel noch wenig Abbruch gethan, auf das Fortbestehen der Sklaverei aber fast gar keinen Einfluß geübt. Der Handel be- steht, weil Sklaverei noch besteht; er wird, wenn auch ungesetlich, fortgetrieben, weil er noch reihen Gewinn trägt und mit wenigen Mühen verknüpft ist, so lange die s{chwarzen Söhne Afrika's noch selbs ihre Brüder zum Verkauf bieten. Großbritanien, das den un=- bestreitbaren Ruhm hat, zuerst gegen Sklavenhandel und Sklaverei sich erhoben zu haben, arbeitet nunmehr {hon länger als 50 Jahre unter gewaltigen Anstrengungen, unter Darbringung großer Opfer, an der Realisirung seines großen Zwecks, Unterdrückung des Sfklaven= handels und Aufhebung der Sklaverei, Mit seinem Beispiele in den eigenen Kolonieen is es den übrigen Nationen vorangeschritten und durch eine unabweisbare Politik jeßt gezwungen, an der Fortsezung des zuerst aus Menschenfreundlihkeit hervorgegangenen Werkes zu arbeiten, Aber seinem Streben stellten bis jeßt sich noch unüber= windliche Hindernisse entgegen. Einmal vermag es nicht, die übrigen Nationen zur Aufhebung der Sklaverei zu bewegen, weil zu große Juteressen, ja das Bestehen und die Wohlfahrt ganzer Staaten mit derselben verbunden sind, weil zwei Jahrhunderte dindurcch alle Geset- gebungen die Negersklaven als Gegenstände des Cigenthums anerkannt und geheiligt haben und man unmöglich dies Eigenthum zerstören fann, ohne Entschädigung zu bieten, die aber Millionen erfordert ; das andere Mal sind seine Maßregeln zur gewaltsamen Unterdrückung des Sklaven- handels nicht ausreichend, weil ihm die nachdrücklihe Mitwirkung der bedeutendsten Seemächte fehlt. Das Endziel des Handels ist die Sklaverei in Amerika, seine Quelle der Mangel an Civilisation in Afrika *). Da die erstere nicht bewirkt wird, die leßtere aker nicht sogleih bewirkt werden fann, fo soll der Handel gewaltsam unterdrüdckt werden. Die Möglichkeit einer solchen Unterdrückung if aber nur vorhanden bei einer gemeinsamen und aufrichtigen Mitwirkung aller Nationen. Wenn au Englands energische Maßregeln , seine Ver- träge mit den meisten Mächten zur gegenseitigen Durchsuchung ver- dächtiger Schiffe, die Sklaven-Cinfuhr in den beiden Hauvtorten, wo sie noch besteht, nämlich in Cuba bis auf ein Drittel, in Brasilien bis auf ein Sechstel gegen früher, d. i, gegen 1838, reduzirt haben, so ist das gänzliche Aufhören des Handels doch niemals bei der fortge- seßten Weigerung Nord - Amerikas und Frankreichs, in solhe Ver- träge zu willigen, zu erwarten. Die Aufgabe unserer gegenwärtigeit Darstellung ist, die Juteressen zu zeigen, welche Nord=AÄmerika von

*) James Mac Queen, Verfasser einer geographischen Uebersicht von Afrika, mit cinem voran gestellten Briefe an Lord John Russell, giebt uns in der Vorrede dieses Werkes mit wenigen Worten die ganze und wahrhafte Ursache des Elends in Afrika und des abscheulichen Menschen- handels, Er erzählt, daß ein Capitain Cook jüngst in Zangebar den Leu- ten auf dem dortigen Sklavenmarkie Vorstellungen gegen die Fortseßung dieses entehrenden Treibens machte, indem er ihnen ricth, s{ einem chrenvolle- ren und vortheilhafteren Handel oder Landbaugewerbe hinzugeben. Als sie ihn fragten: „Was sollen wir anfangen 2?“ nannte er ibnen verschiedene Dinge und fügtc hinzu, als er eben eine Partie Elfenbein auf dem Markte ge- wahr wurde: „Wir werden euch lieber dieses abkaufen 1 und cten A

Menschen.“ Die Antwort darauf is eben so la ist leichter, einen Menschen zu fangen, als einen