1843 / 21 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

einen und dem Mutterlande auf der anderen Silts Hees es annähme. Dies wäre also die geringste Zahl von S E un) Cel ten, die zur Schifffahrt zwischen Frankreich und seinen Ke onieen i wendet werden, Diese kurze Darlegung mag genügen, um die Eee der Argumentation zu zeigen, womit die Handels-Kammer von Paris

er vertheidigen will. i E h den Baheend der Abschluß eines Handels=-Vertrags zwischen Frauk-

reich und England, dann 901 Verträgen zu Verminderung des Brief- Porto zwischen beiden Ländern und endlicher definitiver Feststellung der Verhältnisse der Küsten- Fischerei, worüber es zwischen den Engli= schen und Französischeu Fischern schon so oft zu mitunter blutigen Händeln gekommen 1, von England aus mit einer Bestimmtheit ge meldet wird, welcher die au hier darüber eingezogenen Erkundigun-= geu noch bestätigend zur Seite treten, ersieht man aus der Erklärung, welche vorgestern ein Minister in einem Büreau der Kammer machte, daß auh die Unterhandlungen wegen einer Uebereinkunft zwischen Frankreih und England, die gegenseitige Auslieferung gewisser Klas sen von Verbrechern betreffend, zum Schlusse gebracht sind. Unter diesen Kategorieen sollen namentlih die des Verbrechens betrügerischen Baunkerotts Schuldigen, die von einem der beiden Länder in das andere sich flüchten, inbegriffen seyn. Bisher hatten dergleichen Bankerottirer gewöhnlich von Frankreich nah England und umgekehrt sih geflüchtet, um sich den Verfolgungen ihrer Gläubiger zu entziehen. Dergleichen Verträge bestehen bereits zwischen Frank- reich und mehreren seiner Nachbarstaaten, namentlich mit Sardinien, und erst vorgestern is ein Fall des Vollzugs derselben vorgekommen. Ein gewisser Destefanis hatte sich wegen betrügerishen Bankferotts aus Turin hierher geflüchtet und unter dem falschen Namen Chiollis in der Rue St. Nicolas d’'Antin ein neues Geschäft begründet. Sei nen Gläubigern aber gelang es, ihn auszukundschaften, und sie wen deten sich daher an die Sardinische Regierung, welche sofort ihren Gesandten, den Marquis von Brignole Sale beauftragte, die Aus lieferung des Schuldigen zu verlangen, die auch vollzogen wurde. Vorgestern wurde derselbe plößlich festgenommen, zuerst auf die Po lizei-Präfektur gebracht, und dann dem Sardinischen Gesandten zur Verfügung gestellt. ——————— Grossbritanien und Irland.

London, 14. Jan. Die Königin und Prinz Albreht werden noch bis zum nächsten Soungbend in Claremont verweilen.

Der Globe giebt Auskunft über cine Unterredung, welche eine Deputation der die Auswanderung freier Neger von Afrika nach Westindien betreibenden Gesellschaft mit dem Kolonigl-Minister, Lord Stauley, dieser Tage gehabt hat. Die Ansichten vereinigten sich im Wesentlichen dahin, daß die Regierung die ganze Angelegenheit un- ter ihre Obhut zu nehmen habe und dieselbe durch den Gouverneur von Sierra Leone leiten lassen solle, welcher die Neger zur Aus wanderung aufzumuntern habe, und zwar besonders auch diejenigen, die von den Britischen Kreuzern aus der Sklaverei besreit worden segen. Die Regierung besorgt die Transportschisfe (vorläufig beab sichtigt man eine regelmäßige Reihenfahrt mittelst dreier Schisse, zu je 400 Passagieren, zwischen Sierra Leone und Westindien); die Kosten werden von den Kolonieen gedeckt, denen die Schiffe Einwan- derer zuführen. Vorzüglich sollen Guianag, Trinidad, Jamaika , Ta- bago und St. Vincent berüsichtigt werden, Nach fünfjährigem Aufenthalt in der Kolonie sind die Neger zu kostenfreier Rückfahrt in die Heimath berechtigt.

Den lebten Nachrichten aus China zufolge, wurden daselbst in Englischen Waaren ziemlich lebhafte Geschäfte gemacht, und nament lih ging der Preis der Baumwollgewebe etwas in die Obe, S Opium wurde viel spekulirt, und der Preis desselben ging von 900 bis auf 1000 Rupien pro Kiste hinauf, Dagegen klagen die lebten Berichte aus Kalkutta und Madras über fortdauernde Handels- Stockung. Der Preis des Jndigo war, bei dem geringen Vorrath dieses Farbestoffes, bis auf 20 und 22 Rupien (das Maund zu 40 Pfd.) hinaufgegangenz so kauften ihn die einheimischen Färber. An Schif- fen in den Indischen Häfen war Ueberfluß, und die Fracht nah Eng- land und nach China stand äußerst niedrig z viele Schiffe lagen müßig. L ——

Deutsche Bundesstaaten.

Müúünchen, 10. Jan. (N. K) [Elfie öffentlihe Sihung der Kammer der Abgeordneten. Fortsezung.] Nach dem Abg. geist- lihen Rath Zarbl, welcher zu einer friedlichen Erwägung der Frage ermahnt hatte, nimmt der Abg. Freiherr von Rotenhanu wieder das Wort und dankt zunächst dem Redner vor ihm für den in seinem Vortrag ausgedrückten wohlwollenden Sinn. Gewiß werde von pro- testantisher Seite Niemand in anderer, als iín der von dem geehrten Redner angedeuteten Weise sprecheu. Wie gern hätten die Autrag- steller den au für sie unerfreulichen Gegenstand vermieden! Aber es gebe Dinge, die, um des Gewissens willen, nicht zurückgehalten werden fönnten, und so fönne er nur hoffen, daß man sich über den vorliegenden Gegenstand in Frieden vereinigen werde. In Bezug auf die bestrittene Zulässigkeit des Antrags werde es ihm vielleicht gelingen, die desfallsigen Zweifel zu heben. Man habe übersehen, daß die Stände auch eine fkontrollirende Wirksamkeit hätten. Offenbar hätten sich die Stände nicht blos über Regierungs-Vorlagen und An- träge zu äußern, sondern auch dann, wenn sie fänden, daß durch Re- gierungs-Handlungen entweder die ständische Wirksamkeit umgangen oder bereits vorhandene Gesebe verleßt oder gefährdet wurden. Die Kriegs-Ministerial-Verordnung vom 14, August 1838 sey nun aber eine solche, von welcher behauptet werde, daß ein {hon bestehendes Geseß, nämlich ein Verfassungs-Geseß, in wichtiger Beziehung beein- trächtigt und mindestens gefährdet werde. És sey also aucl ent- schieden in den Wirkungsfreis der Stände gehörend daß sie diesen Gegenstand in den Kreis ihrer Berathungen zógen und (A Antrag darauf könme um \o gewisser gestellt werden, als dieses Recht der Anträge und Bitten den §8, 2 bis 19 in Tit VU der Verfassungs - Urkunde unmittelbar angereiht worden sey. Nach Tit. V1. §, 21 habe jeder einzelne Staatsbürger das Recht, Beschwerden über Det eung constitutioneller Rechte an die Stände- Versammlung zu bringen. Der Tit. X. §. 5 dagegen urtbe van Beschwerden, welche die Stände, und zwar über Verleßung der Staats- Verfassung, an die Königliche Regierung bringen könnten. Der Ein- zelne, welcher Beschwerden an die Kammer bringe, habe diese aller- dings zu belegen, und dann stehe dem fünften Aus\cuß die desfallsige Entscheidung zu. Wenn aber die Kammer si veranlaßt finde oi Beschwerde an den Thron zu bringen, \o sey dies etwas Anderes, und es müsse dann eine andere Form eingehalten werden. Das Recht, in Militairsachen Anordnungen zu treffen, bestreite Niemand ; aber daß eine dergleichen Regierungs Handlung, wenn die Stände glaubten daß Gard sie cin schon bedehenbes Geseb beeinträchtigt oder gefähr- det werde, in den ständishen Wirkungskreis gehöre, sey wohl auch außer Zweifel. Eben so gehöre endlih auch eine Glaubens-Angele= genheit, wenn es sih anders um Aufrechthaltung der garantirten Ge- wissens-Freiheit handle, allerdings vor die Kammer.

Dr. vou Wening E sich im Sinn des Abg. geistlichen Raths Zarbl für die Zulassung des Antrags aus, auch den Wunsch

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wiederholend, man möge sofort zur Berathung und Schlußfassung schreiten, und dies um so mehr, als in diesem Kreis von Männern fein Grund zu Befürchtungen gegeben sey, als die Session schon dem Ende des zweiten Monats entgegen gehe, als der Landtag viel Geld koste, als das Land viel von demselben erwarte, und als auch alle Mitglieder der Kammer über Das, wovon es sich handle, hin- länglih unterrichtet seyen. Gerade Dem aber glaubt der Abg. Freiherr von Gumppenberg widersprechen, und vielmehr die Ver tagung der Berathung über den materiellen Theil des Antrags be- antragen zu sollen. Ju einem sehr ausführlihen Vortrag widerlegt darauf der erste Secretair, Freiherr von Thon-Dittmer, alle gegen die Zulässigkeit des Antrags erhobenen Cinwände, und chließt in folgender Weise: Wenn die Thatsache der Gewissens- Beschwerung in keiner Weise bestritten werden könne, so lasse sich auch an der Zulässigkeit des Antrags nicht zweifeln. Wohl oft müsse der Mensch seine Gefühle, seyen sie auch der edelsten Art, seiner Ueber- zeugung unterordnen, und dieser seiner Ueberzeugung ein Opfer brin gen, das ihm {wer werde. Aber der besonnene Maun, welcher die ernste Aufgabe seiner Zeit erfasse, bringe dieses Opfer ohne Mur= ren, denn es beruhige ihn seine Ueberzeugung und ein höherer Glaube. Wenn aber die Ueberzeugung selbst geopfert wer- den solle, dann sey der Kampf ein ganz anderer und ernsterer. Wenn sie zum Opfer gebraht werden müsse, weil irgend ein Befehl eutgegenstehe, dam sey man auf einen gefährlichen Standpunkt geführt. Leicht könne man dann formell strafbar wer-= den und si auf Jrrwege verleiten lassen, auf denen man zu den traurigsten Folgen gelange. Man solle sich nur den Fall denken, daß ein Bruder oder Sohn, von der innersten Ueberzeugung getrieben und aus Eifer für seinen Glauben, der fraglihen Ordre nicht Folge leisten würde, und dies vielleicht in der ernsten Zeit des Krieges, wo jede derartige Uebertretung mit den shwersten Strafen und selbst mit dem Tode gebüßt werden müsse, man denke sih dann, wie Aeltern und Brüder, wie sehr immer die Form verdammend, doch den inner= sten Ausdruck der Ueberzeugung nur wünschen könnten, und dann frage ex, wer den ersten Stein gegen diejenigen aufheben wolle, welche sich gedrun= gen fühlten, auf geseßlichem Wege eine Sache zur Sprache zu bringen, die beseitigt werden könne und nicht unbeseitigt bleiben werde. Fürchte man Zwiespalt und Zerrissenheit, so sey er vielmehr der festen Ueber= zeugung, daß wegen des fraglichen Antrags in die Kammer unmöglich eine Spaltung kommen könne, denn ein Band bleibe ja, das Alle umschließe, das Band der Vaterlandsliebe, gehalten dur die Ver- fassung, geheiligt durch innige Ueberzeugung, nah welcher Jeder sprechen werde, ohne] daß Einer den Mann, welchen er zu ehren habe, mit der Sache verwechseln werde, über die er mit ihm nicht der gleichen Ansicht sey. Nachdem der Abg. Seewald darauf den Antrag gestellt hatte, daß die Namen derjemgen Mitglieder, welche die Petition wegen Abwesenheit nicht hätten unterzeichnen können, nachträglich aufgenommen werden sollten, erhält der Secretair des sechsten Ausschusses, Abg. Prof. Harleß, das Wort. (Fortseßung folgt.)

Dresden, 17. Jan. (L. Z) Der sechste, für die Berathung des Krimingl-Verfahrens in der zweiten Kammer bestimmte Tag sal als Sprecher die Abgeordueten Blüher, Leuner, Todt, Püschel, Hen-= sel, Hänbschel , Meisel, Brockhaus und Zezschwib auftreten, die sich sämmtlich in größerem oder geringerem Maße für das von der De putation empfohlene Prinzip aussprachen. Nur andeutend fann hier darauf hingewiesen werden, wie der Abg. Blüher die Ansicht aus sprach, daß unsere Straf-Prozeß-Theorie. auf einen Standpunkt ge- langt sey, von welchem sie auf einfachere Prinzipien zurückgeführt werden müsse, Vor“ der Erthéiluig der Verfassung sey Oeffent: lichkeit nur ein stiller "Wu. gewesen, jeßt aber ein Be- dürfniß, Ju Bezug “auf die“ Gerichts - Verfassung stimmte er niht für große, sondern für kleinere Gerichts Bezirke und be-= dauerte, wie in Gemäßheit des §. 41 der Verfassungs-Urkunde die Unabhängigkeit des richterlichen Amtes noch niht hinreichend gesichert sey. Der Abg. Leuner bemerkte von der Rednerbühne aus, wie er zwar nicht guf juristischem Boden stehe, allein für ihn noch genug anderes Feld übrig bleibe. Er erörterte den Grund der Scheu vor den Gerichten, vornehmlich der der Unstudirten, welche insbesondere durch das geheime Verfahren ausgebildet worden sey, und indem er dabei auf die Luthern bei seinem Gange auf den Wormser Reichstag durch Georg v. Freundsberg gewordene Anrede hinwies, kam er dar= auf, daß, als am Ende des Mittelalters die Hierarchie gewankt, die Regierungen daran gedacht hätten, dieselbe durch eine andere zu erseben, Diese moderne Hierarchie, die gegen die individuelle Freiheit der Staats- bürger gerichtet sey, suche dieselbe in der Verwirklichung des Begrisss eines echten Polizeistaats untergehen und verschwinden zu lassen. Cben- falls von der Rednerbühne aus \sprah nun der Abg. Todt und be- antwortete zuvörderst die Frage: warum ein neuer Geseß-Entwurf in der vorliegenden Beziehung vorgelegt worden? dahin, daß Alle die Mangelhastigkeit des bisherigen Verfahrens erkannt hätten. Cr gab die ihm nicht genügenden Verbesserungen desselben im Gesetz - Ent-= wurfe an und erinnerte, daß andere ohne Veränderung des Haupt- Prinzips nicht aufzufinden gewesen wären, Dann berührte der Ab- geordnete die Unsicherheit der Protokolle mit Rückblicken auf die eigene Erfahrung, da er selbst sieben Jahre Richter gewesen, und, wenn er auch nicht absichtlich das Recht verleßt habe, so dürfe er sich doch nicht rühmen, über die Doppelnatur der Richters hinweggekommen zu eyn, Nun ging der Redner auf einzelne ihm bekannt gewordene Bei- spiele der Unzuträglichkeiten des bisherigen Verfahrens über und sprach sich dahin aus, wie ohne Oeffentlichkeit keine Garantie für Gerechtigkeit vor= handen sey, während es doch nöthig erscheine, daß das Volk zu der Rechtspflege und den Richtern Vertrauen habe. Dann widerlegte er die Einwürfe wegen des Kostenpunktes, des Verlorengehens der al= ten Gründlichkeit, ferner das, was man wegen Behandlung politischer Verbrechen gesagt hatte. Bei alle diesem fehlte es uicht an \char= fen Entgegnungen, besonders wider den Abg. Sachße. Zum Schlusse äußerte der Redner, wie er es zwar beklagen müßte, wenn durch die gegenwärtige Berathung in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand nichts erreicht würde; allein die öffentliche Meinung werde endlich siegen, Nachdem der Staats-Minister von Kön-= neriß den angezogenen Beispielen andere entgegengeseßt hatte, {loß \sich der Abg. Püschel in der Hauptsache dem De- putations - Gutachten an, wenn er schon sich niht alsbald für Oeffentlichkeit in unbeschränktem Maße erklären könne, wes= halb er auch hinsichtlich der kommenden Fragstellung eine Spaltung des Deputations-Gutachtens in seine einzelnen Theile (wie schon früher der Secretair Rothe) verlaugte. Jhm folgte der Abgeordnete die A welcher äußerte, manches Bedenken wegen der Ausführung der Deputations-Vorschläge zu hegen, insbesondere hinsichtlich des Instanzenzuges; auch köune er nicht mit Oeffentlichkeit im vollkom- mensten Umfange übereinstimmen. Dagegen erklärte sih der Abg. Hänßsch el mit dem Deputations-Gutachten einverstandenz doch ver- zichtete er, mit Rücksicht auf das, was bereits gesprochen worden, auf eine ausführlichere Darlegung seiner Ansicht, Auch der Abg, Meisel erklärte ih in einer ausführliheren Rede für das Gutachten der Deputation und versicherte hierbei, daß dies auch die Ansicht seiner Mitbürger und ¿E Dea der Mitglieder des (Handels-) Standes, dem er angehöre, fast ohne Ausnahme sey. Ebenfalls in längerer Rede ließ \ich nun der Abg. Brockhgus vernehmen, der, weun

hon Laie, doch durch Bekanntschaft mit der Literatur und durch eigene Anschauung sich berechtigt glaubte, sich für das Deputations= Gutachten vollständig zu erklären. Wenn nicht aus dem Publikum noch mehrere Petitionen eingegangen wären, so liege dies wohl mit an der in dieser Hinsicht noch herrschenden Bequemlichkeitsliebe desselben. Er glaubte, daß der Vorstand des Justiz - Mini- steriums sich die \{önste Popularität erwerben würde, wenn er in Bezug auf das neue System vorangehe, und wie er ihn als zu patriotisch ansähe, als daß er, ungeachtet seiner persönlichen Ueberzeugung, die Einführung dessen abschlagen solle, was die Stände des Landes so schr wünschten. Der Staats-Mi nister äußerte, nachdem er sonstige Behauptungen des Abgeordneten widerlegt, hierauf, daß Minister niht nach Popularität zu streben, sondern nah ihrer- Pfliht und Ueberzeugung zu handeln hätten. Wenn er auch die Stimme aller Sachsen oder der Deutschen für sich hätte, so würde ihm dies das nicht erseßen, wenn ihm der Fluch eines Einzigen in das Grab folge, der durch das neue Verfahren verleßt worden sey. Schließlich sprach sich der Abg. v. Zezshwih für den De. Günthershen Antrag aus mit dem Wunsche, daß eine Theilung der Kriminal-Justiz nicht stattfinde.

Dresden, 18. Jan. (L. Z,) Die fernere Berathung der zweiten Kammer über das Kriminal - Verfahren ward am gestrigen Tage von der Rednerbühne aus durch den Abg. Jani eröffnet, welcher, indem er erinnerte, daß er dreißig Jahre lang den Schild der Justiz getragen, dahin sich äußerte, daß der Geseßz-Entwurf, in- sofern er den vorhandenen Mängeln des bisherigen Verfahrens ab-= helfe, seine Aufgabe zwar vollständig erfülle, aber nicht überall die objektiven Garantieen gebe, welche ein constitutioneller Staatsbürger nach der Verfassung zu verlangen berechtigt sey. Jm Sinne des Deputa tions-Gutachtens beleuchtete er die Verbesserungen des Entwurfs; hielt aber die Oeffentlichkeit nicht für unbedingt nothwendig, wenn er schon einen gewissen Grad von Oeffentlichkeit bevorwortete, Doch machte er noh darauf aufmerksam, wie das jeßige Kriminal-Verfahren durch die gegenwärtige Diskussion einen Stoß erlitten habe, und jedem De fensor die Waffen in die Hände gegeben worden seyen, das Ansehen, welches die bisherige Kriminal-Justiz noch genossen, völlig zu unter graben, was aber mit den Zwecken des Staates nicht vereinbar seyn werde. Der Königliche Kommissar Dr. Weiß entgegnete einzel nen Aeußerungen des Abgeordneten, der ihm überhaupt mehr für das Prinzip der Regierung gesprochen zu haben heine und erörterte da- bei die Behauptung, als ob das Geständniß als eine Unterwerfung unter die Strafe angesehen werden müsse, die Richter müßten prüfen und schen, ob das Geständniß der Wahrheit angemessen sey. Jm Juquisitions - Prozesse sey eine bessere Garantie enthalten, weil durch protokollarische Niederschriften eine Uebersicht aller in die Sache einschlagenden That-Unstände erlangt werde. Der nächste Redner, Dr, Geißler, sprach sih für das Deputations Gutachten aus und bemerkte in seiner längeren Rede, daß es sich hierbei nicht darum handle, eine Reihe willkürliher und des inneren Zusammenhanges entbehrender Verbesserungen in jenes Verfahren aufzunehmen, jon dern dasselbe auf eine sicherere und freiere Ansicht von der Kriminal Rechtspflege zu begründen. Gegen die Behauptung der Redners, daß der Deputation nichts entgegengeseßt worden sey, sprach sih der Königl. Kommissar ausz worauf der Abg. Rahlenbeck in einer kräftigen Rede sich für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit erflärte, indem er dics dadurch motivirte, daß er die Vertauschung des bishe gen Verfahrens mit einem würdigeren für nothwendig hielt, das die eigene Anschauung und Anhörung des Beschuldigten dem Richter die Ueberzeugung erleichtere, wodurh er vor späteren bösen Stunden mehr als jeßt bewahrt bleibe, woraus Zeit - Gewinn und Kosten Ersparniß hervorgehe und die Gewährleistung für das Geschick des Angeklagten größer werde. Jhm folgte der Abg. aus dem Winkel, der, nahdem er viele Jahre selbst unter der fremden Zwingherrschaft gelebt, kein großes Heil in den öffentlichen Verhandlungen er lite und dies nach seiner Erfahrung motivirte. Doch sprach er sich für eine Oeffentlichkeit im engeren Sinne des Wortes aus, Vie oy darin seßte, daß der Angeklagte vor seinem erkennenden Richter, in Gegenwart der zum Gerichte gehörenden Beisißer, der ¿Zeugen und des Anwaltes vernommen werde. Mündlichkeit ohne Schriftlichkeit fönne er sich nit denken, weil er sonst den ZJustanzenzug nicht für möglih hielte. Noch erklärte er sich in gewissem Sinne gegen die Abgabe der Patrimonialgerichte, worauf ihm der Abgeordnete vou Thielau insbesondere entgegnete, eben jo wie die Ab geordneten Dr. von Mayer und Braun überhaupt. , Nach dem sich der Abgeordnete Poppe ebenfalls für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit erklärt hatte, \prah sich der Abgeordnete von Beschwib dagegen und für das schriftliche Verfahren aus, während der Abg. Wieland in einer längeren Rede wohl glaubte, daß das von der Deputation vorgeschlagene Prinzip zwar \{chwer auszuführen, aber wohl möglich sey. Die bäuerlichen Abg. Speck, Zimmer = mann, Oehmigen und der Abg. van der Beck (Lebterer ein geborener Rheinländer) sprachen sich ebenfalls für dieses Prinzip aus, even so in gewissem Sinne der Abg. Clauß, dem der Staats Minister v. Könneriß entgegnete. So war die Zahl der einge schriebenen Redner geschlossen, und die nächste Sißzung dürfte das Beginnen der eigentlichen Debatte bringen,

XX Frankfurt a. M., 17. Jan. Die Bundes-Versammlung hält übermorgen am 19ten d,, nachdem die gewöhnlichen viermonat- lichen Ferien abgeflossen sind, wieder ihre erste Sißung. Da der Bundes-Präsidial-Gesandte, Herr Staats-Minister Graf von Münch- Bellinghausen frühestens im Februar von Wien hierher zurückkehren wird, präsidirt der Königlich Preußische Bundestags (Gesandte, Herr Graf von Dönhoff. Der neue Königlich Hannoversche Bundestags- Gesandte, Herr Baron von Lenthe, wird übermorgen eingeführt werden.

Die rühmlichs bekannte begann gestern auf unserer

Sängerin , Dlle. Sabine Heinefetter, Bühne einen Cyclus von Gastrollen, und ärndtete als Norma großen Beifall. Man bewundert fn ‘thr nicht allein die vollendete dramatische Sängerin, sondern auch thre durch die Zeit so wenig gelittene wundershöne Stimme-

Oesterreich. 5

10. Jan. Das Journal des L esterreichischen Lloyd bringt inne Uebersicht der Ausfuhr und Einfuhr der Oesterreichischen Monarchie im Berwaltungsjahre 1840, Die Ein- fuhr betrug gegen 106 Millionen Gulden, und zwar 1) aus den Oesterreichischen Sechäfen etwa 40,976,000 Guldenz 2) über die Gränzen von Jtalien 16,389,000 Gulden; 3) von Sachsen 15,050,000 Guldenz 4) von der Türkei 12,955,000 Guldenz 5) von Süddeutsch- land 7,953,000 Guldenz 6) von Preußen 6,467,000 Gulden ; 7) von der Schweiz 1,761,000 Gulden; 8) von Polen , Krakau und Ruß- land 3,615,000 Gulden. Die Ausfuhr betrug 104 Millionen Gul- den, und zwar 1) durch die Oesterreichischen Seehäfen 19,864,000 Gul- denz 2) nah der Schweiz 17,706,000 Gulden; 3) nah Sachsen 17,360,000 Gulden; 4) nah Jtalien 14,781,000 Guldenz 5) nach Süddeutschland 14,609,000 Guldenz 6) nah der Türkei 7,513,000

Triest ,

Gulden ; 7) nah Preußen 6,184,000 Gulden; 8) nach Polen, Kra- fau und Rußland 5,821,000 Gulden. Unter der Ausfuhr befin- den sich an roher gesponuener und ungesponneuer Seide, so wie an Seidenwaaren und Halbseide über 25 Millionen Gulden; an Ge- traide, Obst und Feldfrüchte für über 6 Millionen Gulden; an Schlachtvieh und thierischen Produkten für über 7 Millionen Gulden; an Metallen und Mineralien für über 7 Millionen Gulden, a

S M Wie l i},

Bern, 11. Jan. So eben geht die zuverlässige Nachricht hier ein, daß die neue Verfassung im Kanton Tessin mit großer Mehrheit verworfen wurde. Es is dies eine bedeutende Schlappe für die ra difale Partei. Die Abstimmung hat Sonntag den 8ten stattgefunden, nur die Provinzialstädte stimmten mit der Regierung für Annahme, die Landschaft votirte beinahe überall für Verwerfung.

Ein Bülletin der katholischen Staats-Zeitung bestätigt diese Nachricht. Von 33 Bezirken, deren Abstimmung bekannt, ha ben 28 verworfen und nur 5 angenommen, aus 5 Bezirken ist das Resultat noch unbekannt. Die Staats=Zeitung prophezeit den nahen Fall der jebigen radifalen Tessiner Regierung.

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Madrid, 8. Jan. Der Regent is jeßt {hon so weit wieder hergestellt, daß er gestern einem Minister -Conseil präsidirte, das von Mittag bis 3 Uhr währte,

Die Gaceta meldet, daß die nächsten Cortes sich ernstlich mit der Preßfreiheit beschäftigen sollen.

Die Partei der Moderados wollte eine entschiedene Stellung

bei den allgemeinen Wahlen einnehmen und hatte zu diesem Zwecke ein Central-Comité gebildet, das aus den Herren Casa Jrujo, Ver gara, Riva Herrera, Carasco und Pidal bestand; sobald aber das Defret der Auflösung der Cortes erschien, löste sich auch das Comité auf, Man weiß jeßt bestimmt, daß die Grandes von Spanien, selbst der Herzog von Osuña, dem Wahlkampfe fremd bleiben und weder Geld noch Einfluß darauf verwenden wollen. Der Castellano berichtet, daß die Regierung, um die lebte Erklärung der Presse zu neutralisiren, durch eine Ordonnanz eine Modification der Tarife verordnen wird, unter dem Vorwande, einen Versuch zu machen und den praktischen Erfolg desselbeu abzuwarten z die wahre Absicht dieser Maßregel is aber, den Forderungen des Englischen Ministeriums zu genügen, indem es unzufrieden mit der Verzögerung der endlichen Abschließung des Handels=Traktates ist.

Der Wiederaufbau der Citadelle von Barcelona wird so emsig

betrieben, daß sogar an Soun=- und Feiertagen gearbeitet wird. Die Stimmung zwischen den Bürgern und dem Militair wird täglich \hlimmer. Die Flüchtlinge von Barcelona haben, um Spanien und Eu ropa über die Ereignisse in Barcelona aufzuklären, ein Manifest und eine historisch - kritische Uebersicht des Aufstandes bekannt gemacht. Aus denselben gehen 3 Hauptthatsachen hervor: 1) daß der Kampf zwischen den Bürgern und der Garnison hätte vermieden werden fönnen, wenn die Militair - Behörden geeignete Maßregeln ergriffen hättenz 2) der Aufstand hatte keinen verabredeten Plan; 3) acht Tage vor dem Einrücken der Truppen in die Stadt war Barcelona hon wieder unter die Herrschaft CEspartero's zurückgekehrt ; das Bombardement war demnach nubßlos und eine Handlung barbarischer Gewaltthätigfeit, die aus Haß gegen eine gewerbreiche Stadt ge ha) und nur darauf berechnet war, die Stärke der Regierung durch den Schrecken, den der Brand von Barcelona ganz Spanien einflö= ßen follte, zu vermehren.

Inland.

Berlín, 20. Jan. Se. Majestät der König haben Allergnä digst geruht, dem General Major zur Disposition von Dedcker, die Anlegung des ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes 1ster Klasse des Herzoglich Braunschweigschen Ordens Heinrih's des Löwen zu gestatten.

Berlin, 20. Jan. Nachstehendes is die in der Gesebß Sammlung (Nr. 1 von 1843) euthaltene Königliche Verordnung, betreffend die Anstellung der Direktoren und Lehrer der Gymnasien E

| Versammlung gemacht haben. Feitigen Beleuchtung unterliegen. | Mber 1in

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König von Preußen 2c. 2c.

verordnen zur näheren Bestimmung der Vorschriften der Dienst-Justruction für die Provinzial - Konsistorien von 23, Oktober 1817 §§. 6 und 2 DOT Negierungs - Justruction vom nämlichen Tage §. 18 lit. a. und der Order vom 31. Dezember 1825 lit. B. Nr. 8 wegen Anstellung der Direk- toren und Lehrer der Gymnasien, der Schullehrer-Seminarien und der zur Entlassungs-Prüfung berechtigten höheren Bürger- und Real-Schulen, unte Aufhebung der bisher bestandenen theilweisen Suspension dieser Borschrif R ten, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt. N §8, 1. Das Recht zur Anstellung und Beförderung der Lehrer an den

Gymnasien und Schullehrer-Seminarien, und wo diese Anstalten dem Pa- tronate einer Stadt, oder anderen Corporation unterworfen sind, das Necht F zur Bestätigung der Lehrer steht den Provinzial-Schul-Kollegien zuz diese M

müssen jedoch zu der Anstellung, Beförderung oder Bestätigung, sofern solche nicht blos einen Hülfslehrer, oder einen auf Kündigung angestellten techni chen Lehrer betrifst, die Genehmigung des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten einholen. Auch sind dieselben verpflichtet, wenn das Ministerium sich in einzelnen Fällen veranlaßt findet, wegen der An stellung, Beförderung oder Berseßung eines Lehrers besondere Anweisung zu ertheilen, diese Anweisung zu befolgen. Dem Ministerium is daher von jeder Erledigung einer Lehrerstelle sofort Anzeige zu machen." : §. 2, Die Bestimmungen des §. 1 finden auch auf die Anstellung, Beförderung und Verseßung, imgleichen auf die Bestätigung der Lehrer an den zur Entlassungs-Prüfung nach der Instruction vom 8. März 1832 be rechtigten höheren Bürger- und Realschulen mit der Maßgabe Anwendung, daß in Beziehung auf diese Anstalten die Regierung in die Stelle des Provinzial-Schul-Kollegiums tritt. | _§. 3. Die Ernennung der Direktoren der in den §§. 4 und 2 er- wähnten Unterrichts-Anstalten, imgleichen die Bestätigung der Direktoren in den Fällen, wo jene Anstalten dem Patronate einer Stadt oder Corpora- tion unterworfen sind, behalten Wir Uns Selbst vor, A A Wall s C der Patrone der gedachten Unterrichts-Anstal- A zl nichts Bt und Lehrer wird durch die Bestimmungen der Urkundlich unter Unserer. Höchstei indi rif da dructem Königlichen eaen F seigenzänbigen.. Unterschrift und, heige (Gegeben Charlottenburg, den 9, Dezember 1842,

(L, S.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. v. Boven. Mühler. v, Rochow,

Rother. Graf v. Alvensleben. Freiherr v, Bülow,

w, v. Nagler. v. Ladenberg. v Bodel sle! MD e v. Savigny. Graf 9, Arnim Hraf zu Stolberg.

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Dasselbe Blatt der Geseb = Sammlung enthält nachstehende Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten.

„Die Kraft und Gültigkeit der unter Nr. 2224 und 2225 der Gese Sammlung (Seite 407 und folg, Jahrgang 1841) publizirten, zunächst für das Jahr 1842 abgeschlossenen Verträge

zwischen Preußen, für sich und in Vertretung der übrigen Miiglie-

der des Zoll - und Handels-Vereins, und Braunschweig einerseits,

und Hannover und Oldenburg andererseits, betreffend die steuerlichen

Verhältnisse verschiedener Herzoglich Braunuschweigischer Landestheile,

vom 16. Dezember 1841,

zwischen Preußen, für sich und in Vertretung der sämmtlichen übri gen Mitglieder des Zoll- und Handels Vereins, Hannover, Olden burg und Braunschweig, betreffend die Erneuerung des unter dem S, November 1837 abgeschlossenen Vertrages wegen Beförderung der ge- genseitigen Verkehrs-Verhältnisse, vom 417. Dezember 1841,

imgleichen der unter Nr. 2226 der Geseß-Sammlung bekannt gemachten Uebereinkunft zwischen Preußen und Hannover, betreffend die Erneue- rung der Uebereinkunft vom 1. November 1837 wegen der gleichen Besteuerung innerer Erzeugnisse in den dem Zoll Vereine Preußens und der mit diesem zu einem gemeinsamen Zoll- und Handels-Sv steme verbundenen Staaten angeschlossenen Hannoverischen Landesthei len, vom 17. Dezember 1841, .

ist im Einverständnisse sämmilicher kontrahirender Theile auf die Dauer

des Jahres 1843 ausgedehnt worden. Berlin, den 27. Dezember 1842.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Vülo w,

Berlin, 20. Jan. Die Berathungen über das in öffentlichen Blättern in gutem und bösem Sinne vielbesprochene neue Eheschei dungs - Geseß haben am 18ten d. M. im Staats - Rathe begonnen. Die Rede des Staats = und Justiz - Ministers vou Savigny, womit er den Geseß-Vorschlag einbrachte, soll durch die würdige und licht volle Behandlung des Gegeustandes einen großen Eindruck auf die Die Sache wird jedenfalls einer viel Nach dem zu urtheilen, was da! den früheren Stadien der Geseßgebung vorgekommen ist, Paltet über das Bedürfniß eines Gesehes, welches abzweckt, die Che A Gründe des Allg. Landrehts und das Prozeß - Verfahren barguf hinzuleiten, was in den übrigen Staaten des Deutschen Bun es als Geseß gilt, kein Zweifel ob; nur über die Gränzen, welche san sich hierbei zu seßen habe, fand eine Verschiedenheit der Ansich jen statt. Die unbefangene Prüfung des Geseß-Entwurfs vou Sei fen des Staats-Rathes und die Weisheit des Königs werden jeden- falls das rechte Maß der bevorstehenden Reform zu treffen wissen, ind man wird nicht zu besorgen haben, daß über dem Streben nach dem Besseren das Gute entschlüpft, dessen man dringend bedarf.

Uebrigens ermangelt die in der Kölnischen Zeitung enthal tene und dann in mehrere andere Blätter übergegangene Angabe, daß die in der Sache an den Staats-Rath gelangte Kabinets-Ordre die Bestimmung enthalte, „daß von Seiten des Staats-Rathes feine Untersuchung über die Prinzipien des Geselzes anzustellen sey, da diese fest begründet und unabänderlih wären “, alles (Hrundes.

Berlin, 20. Jan. Die Englischen Zeitungen und nach ihnen mehrere Blätter des Julandes haben vor kurzem der Strandung des Hannoverschen Schiffes „die gute Hoffnung“ an der Südküste von Wales und hierbei des Umstandes erwähnt, daß sich auf diesem Schiffe verschiedene für Se. Majestät den König bestimmte Kunstwerke und Alterthümer, unter anderen eine fostbare Marmor=Statue zum Werthe von 2000 Pfd. St, hefunden hahen. , Das wghre Sachvyerhältniß 1 dieses. Das genannte Schiff, das allerdings am 16ten' v, M. auf dem übel berüchtigten Clefn-Siden- Sand am Ausfluß des Bury River in der Nähe von Lanelly (Caermartenshire) auf den Strand gerieth und, den seitdem eingegangenen Nachrichtèn zufolge, verloren ist, hatte, außer einer für Se. Durchlaucht den Herzog zu Anhalt Deßau bestimmten neuen Marmor-Statue und einer Quantität Mar morplatten für das Bassin in Sanssouci, zwanzig Kisten mit Kunst- sachen und Alterthümern geladen, welche für die Kömglichen Museen in Jtalien erworben worden waren. Die ersten Berichte über dies bedauernswerthe Ereigniß lauteten so unbestimmt und zum Theil einander so widersprechend, daß es längere Zeit ungewiß blieb, ob etwas und wie viel von diesen Kisten gerettet sey. Die sehr ungün stigen Verhältnisse bei der Bergung der geretteten Gegenstände, ins besondere der Umstand, daß die aus dem Wrack geschassten Stücke acht Englische Meilen weit über den nassen Ufersaud geschleppt wer den mußten, wodurch die Signaturen der ganzgebliebenen Colli verwisht wurden, mochten eine gänziiche Verwirrung der einzelnen Bestandtheile der Ladung und jene Unbestimmtheit in den eingehenden Nachrichten hauptsächlih veraulaßt haben. Gegenwärtig steht fo viel fest, daß der größte Theil der in jenen zwanzig Kisten verlade nen Kunstgegenstände, uater denen vorzüglich eine werthvolle antike Replik des Meleager im Vatikan zu nennen is, geborgen wurde und beim Eintritt der günstigeren Jahreszeit zunächst nah Hamburg und dann weiter hierher befördert werden wird.

Breslau, 16. Jan. (Bresl. Z.) Ju der Disziplinar- Untersuchung wider den ordentlichen Professor der Philosophie, Pr. August Heinrich Hoffmann zu Breslau, ist vor kurzem die definitive Entscheidung erfolgt. Der Professor Pr. Hoffmann hatte im Herbst des vorigen Jahres in dem Verlage von Hossmann und Campe in Hamburg unter dem Titel: „Unpolitishe Lieder. Zweiter Theil“, eine Sammlung von Gedichten herausgegeben, welche bald nach ihrem Erscheinen nicht nur in Preußen, sondern auch in mehreren anderen Deutschen Bundesstaaten verboten wurden, Der Minister der geist- lichen 2c, 2c. Angelegenheiten fand sich hierdurh veranlaßt, den Pr. Hoffmann zur Verantwortung über die Herausgabe der gedachten Lieder-Sammlung aufzufordern, und da dieselbe uicht in befriedigender Art erfolgte, die förmliche Disziplinar - Untersuchung wider den Ver fasser, als ordentlichen Professor an der Universität Breslau, einzu leiten. Nachdem der Dr. Hoffmann vollständig gehört worden, wur den die verhandelten Akten dem Königlichen Staats-Ministerium zur weiteren Beschlußnahme vorgelegt. ;

Es fam in Frage: ob für die fernere Behandlung der Sache die Formen, welche die Allerhöchste Ordre vom 12, April 1822, be- treffend das Verfahren bei Amts - Entseßung der Geistlichen und Jugend=-Lehrer (Geseh -Samml, von 1822 S. 105) vorschreibt, zur Anwendung zu bringen, oder: ob die Vorschriften der Allerhöch- sten Ordre vom 21, Februar 1823, betreffend das Verfahren bei den auf administrativem Wege erfolgenden Dienst - Entlassungen der Ci- vil-Beamten (Geseß-Sammlung von 1823 S. 25) für maßgebend zu erachten seyen.

Ju Erwägung, daß die leßtere Verordnung eine Mitwirkung des Königlichen Staats-Raths vorschreibt, und es wenigstens zweifelhaft schien, ob auch bei dem Verfahren gegen ordentliche Universitäts= Professoren die Kabinets-Ordre vom 12, April 1822 zu Grunde ge legt werden könne, wurde zu Gunsten des Angeschuldigten die An- wendung des in der Allerhöchsten Ordre vom 21. Februar 1825 vorgezeichneten Verfahrens Va, und nachdem auf den Vortrag zweier Referenten die Beschlußznahme des ZänialiGen Staats - Mini= steriums dahin ausgefallen war, daß der Dr. Hoffmann aus seinem Amte als ordentlicher Professor an der Königlichen Universität zu

Breslau, ohne Peusion, zu entlassen sey, dem Königlichen Staats-= Rathe die weitere Berathung der Sache anheimgegeben. Der Kö= niglihe Staats-Rath nahm jedoch an, daß für den vorliegenden Fall die in der Allerhöchsten Ordre vom 12. April 1822 enthaltenen Vor= schriften über die Amts-Entsehung von Geistlichen und Jugend-= Lehrern lediglih Anwendung finden müsse, und erachtete sih daher nicht für kompetent, ein Gutachten abzugeben,

Durch diesen Beschluß war die Befugniß des Königl. Staats=- Ministeriums, in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 12. April 1822 Nr. 5, zu entscheiden, außer Zweifel gestellt. Um jedes mög= lihe Bedenken gegen die formelle Behandlung der Sache auch bei dem nunmehrigen Verfahren zu beseitigen, wurden durch den Mini= ster der geistlichen 2c. 2c. Angelegenheiten noch die Vota der Räthe in der Unterrichts - Abtheilung seines Ministeriums schriftlich zu den Akten erfordert, obschon von dem Staats-Ministerium bei dessen frü= herer Berathung angenommen worden war, daß eine Abstimmung der Räthe nah Nr. 4 der Verordnung vom 12. April 1822 nur für den Fall vorgeschrieben sey, wo es sich um die Abseßung eines nicht von Sr. Majestät dem Könige ernannten Beamten handelt, dessen Ent- lassung dem Minister der geistlichen 2c. 2c. Angelegenheiten allein durch die Verordnung übertragen is. Die Aften sind hierauf, nah Berichtigung aller Förmlichkeiten, dem Königl. Staats - Ministerium abermals zur Berathung und Beschlußnahme vorgelegt worden.

Der Angeschuldigte, Dr. August Heinrih Hoffmann, is seit dem Jahre 1830 als außerordentliher und seit dem Jahre 1835 als or= dentlicher Professor für das Fah der Deutschen Sprache und Litera- tur in der philosophischen Fakultät an der Königl. Universität zu Breslau angestellt gewesen. Ueber seine bisherigen Dienstverhältnisse lag nichts Nachtheiliges vor. Den Gegenstand der Untersuchung bildete die Herausgabe der genannten Sammlung: „Unpolitische Lieder. Zweiter Theil. Der Hr. Hoffmann hat zugestanden, die auf S. 1—170 abgedruckten Gedichte abgefaßt und dem Druck über= geben zu haben. Der Juhalt dieser Gedichte hat als ein durchaus verwerfliher erfannt werden müssen. Es werden in diesen Gedichten die öffentlichen und sozialen Zustände in Deutschland, und resp. in Preußen, vielfah mit bitterem Spotte angegriffen, verhöhnt und verächtlich gemachtz es werden Gesinnungen und Ansichten ausge= drückt, die bei den Lesern der Lieder, besonders von jugendlichem Alter, Mißvergnügen über die bestehende Ordnung der Dinge, Ber= achtung und Haß gegen Landesherrn und Obrigkeit hervorzurufen und einen Geist zu erwecken geeignet sind, der zunächst für die Jugend, aber auch im Allgemeinen nur verderblich wirken kann.

Judem der Verfasser auf solche Weise der öffentlichen Ordnung, den Landesherrn und bestehenden Zuständen feindselige, die (GSemü- ther verwirrende und zu Mißvergnügen® agufregende Gesinnungen und Ansichten durch die von ihm verfaßten und unter emem Namen dem Dru übergebenen Lieder verbreitete, hat er jeine Pflichten als vf= fentlicher Lehrer, vermöge deren erx vielmehr in einem ganz entgegen=- geselzten Geiste zu wirken berufen ist, gröblich verleßt und seine Un= fahigkeit zur Verwaltung des ihm anvertrauten Lehramtes dargelegt. Ganz abgesehen von etwa sonst verwirkten anderweiten Strafen konnte derselbe nach Maßgabe der durch das Patent vom 5. Zuli 1832 8.9 (Geseß - Sammlung Seite 216) für die Königlichen Staaten publi= zirten Bundes - Beschlüsse und in Anwendung des §. 333, Tit. 20, Thl, IT des Allgemeinen Laudrechts in seinem Amte nicht belassen werden.

Von diesen Folgen seiner Handlung kann ihn weder der Ein= wand, daß die poetischen Ergüsse uicht seine, sondern vielmehr die Zeit-Ansichten der Gegenwart darstellten und mit seinem Berufe als Professor nichts gemein hätten, noch die Auggabe , daß die unpoliti= hen Lieder mit Genehmigung der Hamburger Censur erschienen seyen, befreien. Ju ersterer Beziehung leuchtet von selbst ein, daß ein Pro-= fessor, der verwerflihe Ansichten sich aneignet und solche, statt sie zu bekämpfen, als Dichter in dem gefälligen Gewande von Liedern und Gesängen durch den Druck verbreitet, für solche Erzeugnisse als für eigene auch in seiner Eigenschaft als öffentliher Lehrer sih verauk=- wortlih macht. Ju letzterer Hinsicht war es aber der vorgeseßten Dienstbehörde des Angeschuldigten, selbst wenn die Censur-Gesete in Hamburg befolgt worden und insofern nah §§. 1 und 7 des Bun= des - Beschlusses vom 20. September 1819 den Verfasser der fragli= hen Lieder keine Strafe wegen Uebertretung der Censur=Gesebe tref- fen könnte, vom Standpunkte der Disziplin unbenommen, ja ihre Pflicht, zu dem Behufe einzuschreiten, damit ein des akademischen Lehr= Amtes unwürdiges Glied desselben daraus entfernt werde.

Jn Erwägung dieser Gründe hat das Königl. Staats Mirujte- rium den Beschluß gefaßt, daß der Dr. Hoffmann aus etnem Amte als ordentlicher Professor an der Königl. Universität zu Breslau ohne Pension zu entlassen sey. i

Dieser Beschluß is von Sr. Majestät dem Könige bestätigt und bereits auch in Ausführung gebracht worden. :

Der Sklavenhandel und die Sklaven - Emancipa- tions-Frage in Nord-Amerika.

Nord - Amerika'’s Stellung zum Quintupel = Traktat vom 20. Dezember 1841. Eine Beleuchtung der Sklaven= und Handels = Verhältnisse der Vereinigten Staaten als Ver= such eines Kommentars zur Note des Generals Caff d. d. Paris, 13. Februar 1842. Nach amtlichen Daten von Hlof. VBevrg, Schwedisch-Norwegischem Konsul. Königsberg 1842, bei Gräfe und Unzer. _

Afrikanishe Sklavenhandel von seinex ersten Einführung in das neue Europa bis auf die jetbige Zeitz mit besonderer Rücksicht auf die Bemühungen der Bri- tischen Regierung, ihn auszurotten, von James VBandiínel Esqr. Vom aguswärtigen Amte, Aus dem Englischen von A. Hesel. Berlin 1843, bei Wilhelm Hermes.

(Schl uß, Vergl. St. Z. Nr. 20.)

Zuvörderst geben wir zur besseren Würdigung des Folgenden über die Anzahl der Sklaven in den verschiedenen Sklaven = Staaten der Union die nachstehende vergleichende tabellagrische Uebersicht nah den Zäh- lungen von 1820 und 1830: a

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( 429,103 »« « +-.4 41,060,366

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205,017 638,829

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