1843 / 29 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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rechtzeitig auf dem Markt oder am Verbrauchsort anzulaugen vermochten, Diese Unsicherheit nimmt aber durch den immer fühlba- rer werdenden Wassermangel in der oberen Nebe alljährlich zu, und es ist daher schr wünschenswerth, daß diese mangelhafte Verbindung einigermaßen durch die Eisenbahn ergänzt werde, wodurch nicht nur die Belebung des die Weichsel hinabkommenden Handels, sondern auch der Absabß der Produkte des fruchtbaren Kujaviens in dieser Richtung befördert werden würde, Dieselbe Rücksicht einer Ergän - zung der Wasser - Verbindung mit der Hauptstadt wird es ferner wünschenswerth machen, die Eisenbahn von Küstrin die Oder abwärts und demnächst nah Neustadt-Cberswalde zum Anschluß an die Ber lin-Stettiner Bahn zu dirigiren, um auch hier einzutreten und den selbst in der günstigsten Jahreszeit vielen Zufälligkeiten unterworfenen und dem Schiffsverkehr nur nothdürftig genügenden Finow-Kanal zu ergänzen. Da dieser Anschluß der Preußischen Eisenbahn indeß noch aus anderen Gründen der wünschenswerthere seyn dürfte, so wird es nothwendig werden, später noch auf denselben zurückzukommen, uud genügen, hier zu bemerken, daß diese Richtung nicht uur ebenfalls eine fruchtbare Gegend durchzicht, soudern die Berührung vou Wrieben und des Bades Freienwalde auch einigen uicht unerheblichen Personen= Verkehr mit Stettin und Berlin verheißt. L

Wenn nun aber die Verbindung zwischen der Oder und Weichsel nach Vorstehendem mit dem größten Vortheil für die gewerbliche Entwickelung des Landes und mit deu geringsten Opfern des Staats auf der Linie von Küstrin über Landsberg und Schneidemühl nach Bromberg erreiht werden kann, so fragt sich ferner: wo diese Bahn die Weichsel überschreiten müsse ?

Sowohl die kommerziellen Verhältnisse der Eisenbahueu zur Be förderung und wohlfeilen Herstellung des Güter =- Verkehrs, als mili tairische Rücksichten bedingen eine ununterbrochene Bahn, also einen festen, zu allen Zeiten gesicherten Uebergang über deu Strom, ein Be dürfniß, welches sich auch hon früher im Allgemeinen herausgestellt hat, und dessen Befriedigung daher von der Staats - Regierung in Aussicht gestellt worden ift.

Hier wird nun zunächst die Technik zu entscheiden haben, wo der mit den mindesten Opfern zu erlangende sichere Uebergang zu bewir- fen sey, indem das Weichselthal nicht nur eine bedeutende Breite hat, sondern auch in einer beträchtlichen Höhe zeitweiligen Ueberschwem mungen ausgeseßt is, die Fluth = Verhältnisse daher die Ausführung einer solchen Brücke ungemoin erschweren. Bei Thorn nähern sich die Thalränder der Weichsel auf ihrem ganzen Laufe von Warschau bis zum Ausfluß am meisten, und die zu Zeiten den Ueberschwem- mungen gusgeseßte Breite der Niederung, in welche der Fluß strömt, beträgt hier noch nicht 2000 Schritte. Bei Fordon i} diese Niede rung mehr als 3000 Schritt, bei Graudenz 7000 Schritt und bei Mewe eben so breit. Auf allen zwischenliegenden Punkten is diese Breite noch bedeutender, und zwischen Dirschau und Marienburg be trägt dieselbe sogar in gerader Unie 2% Meilen, in einer Ébene, welche zu Zeiten {hon gänzlich überschwemmt war. So wünschens werth es daher auch, besonders für Abkürzung der Verbindung zwi schen Danzig und Königsberg, erscheinen würde, dieselbe so nahe als möglich von der Weichsel -Mündung, also etwa über Dirschau und Marienburg, zu führen, so sehr dazu ferner die Berührung der volk reichen Städte Marienburg und Elbing einladet, so würde eine was serfrei zu haltende Verbindung von dieser Länge doch fast unerschwing liche Kosten verursachen, und die Bahn überdies bei ihrer weiteren Fortsehung von Elbing nah Braunsberg so ungünstige Terrain-Ver hältnisse finden, daß eine solche mit den für den Güter=Verkehr noth= wendigen günstigen Neigungen hier ebenfalls uicht ohne sehr erhebliche Kosten herzustellen seyn dürfte, Man würde deshalb den Uebergang über die Weichsel mindestens bis uah Mewe hinauf verlegen müssen, wenn derselbe bei Graudenz nicht eben so günstig zu bewirken wäre. Für den leßteren spricht aber der Umstand, daß eben bei dem gänz lichen Mangel einer in allen Jahreszeiten zuverlässigen Weichselbrücke (die gegenwärtig bei Thorn bestehende leichte Pfahlbrücke wird fast durch jeden Cisgang zerstört) eine solche in militairischer Beziehung cine so hohe Bedeutung gewinut, daß es jedenfalls wünschenswerth seyn möchte, dieselbe, um ihren Besiß zu sichern und ein so kostbares Werk in den Wechselfällen des Krieges wemger der ¿zerstörung aus zusobßen, unter den Schuß von Befestigungen anzulegen, was bei Graudenz am leichtesten zu bewirken seyn möchte. Ein Motiv, wel ches also eben sowohl aus militairischen, wie überhaupt aus Rücksich ten für den Schuß der Brücke, Graudenz als den geeignetsten Ueber gangspunkt der Preußischen Eisenbahn über die Weichsel erscheinen läßt*), Hierher würden sih also sowohl die über Konib als die über Schneidemühl und Bromberg zur Weichsel führenden Richtungen zu dirigiren haben,

Von hier aus möchte die Weiterführung der Bahn über Rieseu- burg und Preuß. Holland zur Passarge hinab nah Braunsberg, und von dort wahrscheinlih auf der alten vor der gegeuwärtigen Chaussce bestandenen Landstraße über Hoppenbruch nach Königsberg ein günsti ges Terrain finden und fruchtbare Landstriche durchschneiden, deren mittlere Bevölkerung auf dieser Strecke rechts der Weichsel durch schnittlih 2146 Einwohner auf die Quadratmeile beträgt. Die Ver zweigung der Preußischen Bahn nah Danzig würde in allen Fällen von Gruppe, gegenüber Graudenz, dem linken Thalrande der Weich sel folgen müssen. Eben so würde die Strecke von Graudenz auf- wärts bis Fordon unter allen Annahmen hergestellt werden; es sey nun, daß die Hauptbahn über Koniß zur Weichsel geführt werden sollte, in welchem Falle hier die Verzweigung nach Posen stattfinden müßte, pas „daß man die Richtung über Bromberg einschlüge, wo

sle cen Thel, der Hauptbahn vitos winde. Jn deu reisen, tele

ie Ci) angs der Weichsel vurchschneidet, beträgt die durch-

\chnittliche Bevölkerung 2530 Cinuwohuer auf die Quadratmeile und

die städtische Bevölkerung 88,000 Menschen.

Was nun endlich die Verzweigung nah Posen anbelangt, \o sind dafür mehrere Richtungen in Vorschlag gekommen. Eine solche, von Bromberg ausgehend direkt auf Posen, würde Kreise durch jhneiden, deren mittlere Bevölkerung 1700 Einwohner auf die Qua dratmeile austrägt, sie würde ferner fast nur die Verbindung mit den östlichen Provinzen des Staates bewirken, die mit den Marken und Pommern aber gänzlich außer Acht lassen. Diese Richtung bie tet endlich wegen ihrer Nähe an der Gränze für die militairische Benußung zu wenig Verlaß und scheint daher in keiner Bezieby empfehlenswerth, indem die Verbindung zwischen Preußen einerseits und Posen und Schlesien andererseits, nicht im entferntesten von sol“ chem Belange ist, um durch eine Abkürzung von wenigen Meilen die vorgedachten Nachtheile aufwiegen zu können. Eine andere Richtung, die von Schneidemühl nah Posen, läßt ebenfalls die Verbindung mit Berlin außer Acht, indem der Weg von Posen dahin noch etwas län- ger als der über Glogau und Sprottau seyn würde. Die Bahn is} ferner wenig mehr für die militairische Benußung gesichert, indem sie von Hause aus auf dem rechten Warthe - Ufer bleiben würde, und da sie nur eben so bevölkerte Kreise durchschneidet , wie die vbstbolgenbe Richtung, so scheint sie ebenfalls niht vor- zugsweise empfehlenswerth. Eine dritte Richtung würde vou Po-

*) Der vortheilhafteste Uebergangspunkt liegt i zwischen

Stadt und Festung Graudenz, wo der dort befindliche Schloßberg von cinem ctwa 200 Schritt langen Tunnel durchbrochen werden müßte,

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sen auf dem linken Ufer der Warthe über Samter nah Wrouke ge hen, hier die Warthe passiren und sich „entweder bei Driesen oder bei Filehne der Hauptbahn anschließen. Der erstere Anschluß würde besonders die Verbindung mit den Marken und Pommern abkürzen, der andere mehr in der Mitte zwischen dem Anschluß bei Driesen und Schueidemühl befindlich seyn und daher die Verbindung mit den gedachten Provinzen sowohl als mit Preußen etwa in gleichem Maße begünstigen. Die Führung der Bahn auf dem linken Warthe ufer bis Wronke, mit dem Anschlusse bei Driesen oder bei Filehne, sichert endlich die militairische Benußung durch ihr Verhältniß zur Warthe und ihre mehr zurücgezogene Lage bei weitem mehr als auf den Verzweigungen von Schneidemühl oder von Bromberg nach Posen. Es scheint also die Verzweigung über Wronke nah Posen, und zwar wegen der gleih begünstigten Verbindung nah Ost und West, die von Filehne ausgehende, in jeder Hinsicht vor den beiden anderen den Vorzug zu verdienen, um so mehr, als die Gegend, welche sie durchshneidet, eben so kultivirt, als die zwischen Schneide- mühl und Posen, und bei einer Bevölkerung von 1900 Einwohnern auf die Quadratmeile noch bevölkerter is als die zwischen Bromberg und Posen, Was endlich den Verkehr von Posen gégen Nord= west betrifft, so scheint für diese Provinz sowohl als für den ganzen Strich längs der Hauptbahu nächst der Verbindung mit der Haupt-= stadt diejenige mit dem Meere, das is mit Stettin, bei weitem wich- tiger als mit Frankfurt. Dahin findet nur zu gewissen Zeiten des Jahres ein Personen-Verkehr oder eine Beförderung leichter Waaren statt, die durch die Bahn bis Küstrin ebenfalls schou bedeutend begünstigt werden, während Getraide, Holz, Vieh, Metalle und andere s{hwere Er zeugnisse den Markt in Berlin oder Stettin suchen müssen und die Ko lonial-, so wie der größte Theil der Manufaktur - Waaren ebenfalls von diesen Orten bezogen werden. Abgesehen davon, daß Stettin auf der Bahn über Frankfurt vou diesen Gütern nur guf dem Um wege über Berlin, also fast gar uicht erreicht werden könnte, so wird auch selbst die Verbindung nah Berlin für {were Güter wohlfeiler auf dem Wege über Neustadt, als auf dem über Frankfurt zu bewir- ken seyn, Der Güter=Verkehr erfordert unabweislih geringe Fracht säße, welche für ihn ein viel wichtigeres Moment als die Beschleuni gung der Fracht sind. Solche Frachtsäße lassen sich aber nur auf Bahnen mit günstigen Neigungen erlangen, wie dies in anderen Ländern {on längst und zur Zeit auch mehr und mehr in Deutschland erkannt wird, wo man z. B. in der Richtung zwischen Berlin und Hamburg darüber rechtete, ob eine Strecke mit der sehr flahen Neigung von 1- nicht mit bedeutenden Geldopferu durch eine solche von -¡¿56 fr: set werden solle, oder in der Richtung zwischen dem Rhein und der Weser, wo von einer Seite es sogar vorgezogen wird, zur Gewin mg günstigerer Neigungen, mit der Bahn sehr gewerbreiche Land strie zu umgehen, weil dort die Natur des Bodens dazu zwingen würde, nur um wenig steilere Neigungen, wie sie hon gegenwärtig auf der Berlin-Frankfurter Bahu vorkommen, einzuführen. Außer den hon vorhandenen ungünstigen Neigungen auf der Frankfurter Bahn, würde ein an der Stadt Frankfurt vorbeizuführender Auschluß an dieselbe aber gar nicht ohne eine dur stehende Dampfmaschinen oder durch Gegengewichte zu betreibende geneigte Ebene zu bewirken seyn. Der Vertreter der vou Stettin ausgehenden Richtungen scheint uns daher (Nr. 95 der Börsen-Nachrichten) Vieles für sich zu haben, wenn er aus diesen Berhältuissen der Frankfurter Bahn, #o- wohl in Hinsicht auf den Güterverkehr als der militairishen Be mbßung, so wie aus der höheren Wichtigkeit Stettins in merkantiler und militairischer Nücksicht, den Vorzug der Stettiner vor der Frank- furter Bahu, als Ausgangspunkt der nach Preußen zu banenden Eisenbahnen, zu vindiziren sucht. 2

Jm Vorstehenden haben wir indeß versucht, nachzuweisen, daß, wenn die Stettiner Bahn auch als Ausgangspunkt der Verbindung nach Preußen und Posen geeigneter is, als die Frankfurter, der alleinige Werth von Stettin nicht für den direkten Anschluß an diese Stadt eutscheiden könne, Es würde dieser Anschluß gerade die frucht- barsten und gewerbreichsten Gegenden rets der Oder, welche sih auf der Linie Küstrin-Schneidemühl finden, vermeiden und der Bahn da durch die einzige Nahrungsquelle verkümmert werden, welche sie n diesen Gegenden aus dem schon bestehenden Binnenverkehr mit der Hauptstadt ziehen könnte. Die Verbindung zwischen Posen und der Hauptstadt würde ferner gar nicht berücksichtigt, sondern über Glogau gewiesen werden, welche Richtung zwar zu einer bequemen Berbindung uach Dresden, aber uicht nah Berlin geeignet is, Die Verbindung zwischen Posen und Berlin is es jedoch, deren Abkürzung im wohlver= standenen Juteresse dieser Provinz am wünschenswerthesten erscheint, Auch in militairischer Hinsicht dürfte endlich der Ausgangspunkt bei Neustadt-Eberswalde vorzüglicher als der von Stettin oder Frankfurt seyn, weil hier sowohl Küstrin als Stettin mit den Weichselpläßen und mit Posen verbunden werden, was bei feinem von jenen Ausgangspunkten der Fall ist, wo jedesmal nur ein Oderplaß mit der Weichsel in Verbin dung tritt, Eben \o erscheint die Verbindung mit Posen bei der Verzweigung von Filehne aus nicht nur kürzer, als die von Schneide- mühl ausgehende, sondern auch durch ihre Lage weniger dem feindli hen Andringen von Osten her ausgeseßt, Die von Stettin ausge henden Richtungen vermögen dagegen, wie wir glauben, kein Aequiva- lent, feine Hoffnung zu bieten, die eine nux annäherud sto umfassende Benutzung verspräche, wie sie im Verhältniß zu den Kosten einer Eisenbahn stehen müßte, um, wenn auch nicht das Anlage-Kapital völlig zu rentiren, doch indirekt dem Lande die darguf verwendeten Kosten wieder zu erseßen, Für die Richtung von Stettin über Konilz is mit der Betrachtung, daß der Uebergang der Bahn über die Weichsel nicht bei Dirschau erfolgen könne, das einzige Motiv fortgefallen, welches sie zu unterstüßen vermöchte. Die Richtung auf Schneidemühl mit der Verbindung von dort nach Posen spricht durch die Einfachheit ihrer Linien an. Man is geneigt, ihr im ersten An-= schauen den Vorzug zu geben, che man die Statistik über den Gehalt der Gegenden, welche sie durchzieht, befragt hat. Als Resultat sol her Betrachtung, und aus den mehrfach angegebenen Gründen, glauben wir aber, der von Neustadt ausgehenden, die Orte Freienwalde, Wrießen, Küstrin, Landsberg (% Meile an Friedeberg vorbei), Driesen, Filehne, Schönlanke, Schneidemühl, Wirsib, Nakel, Bromberg, Fordon, Schweß, Graudenz, Riesenburg, Pr. Holland, Braunsberg und Hei- ligenbeil berührenden Lime nah Königsberg, und deren Berzweigun- gen von Filehne nah Posen und von Graudenz (eigentlich von Gruppe) nah Danzig den Vorzug geben und eine vergleichende Spezial-Untersuchung auf dieselbe lenken zu dürfen.

Ein Weiteres beabsichtigen wir, wie schon im Eingange bemerkt worden, überhaupt uicht, indem wir keinen Anspruch darauf machen, eine unumstößlich richtige Ansicht aufgestellt zu haben. Obgleich uns die technischen und Terrain-Schwierigkeiten, welche sich in dem Detail der verschiedenen Richtungen zwischen Oder und Weichsel der Ausfüh- rung einer Bahn mit günstigen Neigungen entgegenstellen möchten, zum größeren Theile aus eigener Anschauung bekanut sind, so haben wir es doch absichtlich vermieden, dieselben hier zu berühren, weil sie sich erst nach einer genauen Untersuchung hinlänglich würdigen lassen.

Zur schuelleren Uebersicht it auf dem anliegenden Blatte die Lage der verschiedenen Linien und der davon berührten Hauptorte zu einander angegeben, und in Tabelle A die Länge der event. neu zu bauenden Linien nachgewiesen, wobei die gegenwärtigen Post-Entfer=

nungen zwischen den verschiedenen Orten zum Grunde gelegt sind,

die sih daher für die Eisenbahnen wahrscheinlich sammtlich gleich mäßig verringern dürften. Dasselbe wü: cde auch hinsichtlih der Ent

fernungen in der Tabelle B \tattsinde11, welche eine vergleichende Nachweisung über die Entfernungen zwichen den Hauptorten enthält,

je nachdem man eine oder die andere von den verschiedenen Rich tungen der Bahnen als ausgeführt anniu mt. Im Januar 1843. t

Meteorologische Beobachtungen.

1843,

27, Januar.

Morgens 6 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmaliger

Abends 10 Ubr.

Beobachtung.

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Lustwärme -+- 3,2° R. +- 3,8° R. |4- Thaupunkt „., -+ 1,3° R. + L K, [t Dunstsättigung 841 pCt. 83 pCt.

trüh. trüb.

SW. SW.

SW. 1M...

Lustdruck . ... [336,16 Pär. [335,61 Par. 333,78" Par. | Quellwärme 1,0° K,

Ls 5,4° R.} Flusswärme 0.37 R.

4,37 R. Bodenwärme B R.

91 pct. E Regen. SW.

Ausdünstung O, 009 Rh,

Niederschlag 0,099 Bb.

Wüärmewechsel + 129 -+ 6,6° R.

2,4" B... 89 pCL SW,

Wind Wolkenzug - - - "Tagesmittel: 335,19

m Too Den 28, Januar 1843.

r. Cour. ; r. Cour. Pr. C 7 Fr, &

Fonds. Aclien. Brief. | Geld. | Gem

| Brief. | Geld. Berl. Pots. Eisenb.| 5 _— | 125% do. do. Prior. Obl.| 4 1037 | —— Mgd. Lpz. Eisenb./| cim | 183 do, do. Prior. Ob1l.| Berl. Anh. Eisenb. 109 104 do, do. Prior. Obl.| - 1:3 1022 / Düss.Elb. Kisenb.| 5 | 647 | 635 do. do. Prior. Obl. | Va |

Rhein. Eiseub. | 85 841 0d, do. Por, Obl 97 96! / Gr BIAOLE Bie) ( 1047 | do. do. Prior, Obl, | ( 10:3 102! Ob.-Schles. Eisb.) é e em

10:3? A Z If A 4 5 [Friedrichs d’or. i 137 | 1:3 | E S E h And.Gldm.à 6 Th.|— 10% | 105 | Secblesische do. l 5 Dieaarlo. 8 R ¡B Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

St. Scbuld-Sch. |3%| 104%; 104 5 Pr. Engl. Ob1.30.| 4 | 1037 Scb. der| Seehandlung. |— Kur- u. Noumirk.| Scbuldverschr.|34 102 i _—_ Berl. Stadt-Obl. [3s 1023 102” Danz. do. in Th.|- 489 Westpr. Pfandbr. |34 103 Grossh. Pos. do. | 4| 1063 do. do. |35| 1025 Ostpr. Pfandbr. 37 1037 32 10:37, 3#| 104!

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Präm,

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O Uw Ge Brief. | Geld,

Amsterdam 250 FI. 300 Mk. 300 Mk. Î 1,8 6, 300 Fr. 150 Fl. 150 FI.

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250 F1. | | | | |

Augsburg

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Breslau Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. .

Frankfurt a. M,

Pétersbütm eee ooooo ototrectes

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Auswärtige Börsen.

Niederl. wirkl, Sch. 527. 5% do. 1023. 3% do. —. Pass. Ausg. - Zinsl. —, Vesterr. 1085. 4% Russ. Hope 89 1h *

Neue Aul. 18.

Amsterdam, 24. Jan. f Kanz-Bill. 5% Span. 18. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —.

N E !

Antwerpen, 23. Jan. Zinsl. 4, Engl. Russ. 1085.

120. 45. 3% Rente fin cour. 79. 45.

% Span. Rente 24. Pass. 3%

Hamburg, 26. Jan. Bank-Actien

Paris, 2 », Jan. 5% Rente fin cour. Anl. de 1841 —«. 5% Neapl. fin cour. 107. Petersb uUTZ5, 20. Jan. Lond. 3 Met. 37. Uamb. 3945. Paris 399. Poln. à Paris 300 Fl. 80, do. 500 FI. 81. do, 200 Fl. Wian. 2 n 0M O 20 U 2/0 (l: » «pl ; t 1% —. Bank-Actien 1612. Anl. de 1834 1433. de 1839 111 L,

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Königliche Schauspiele.

Sonntag, 29. Jan. Un Opernhause: Fernand Cortez. G1 oße Oper in 3 Akten, mit Ballets. Musik von Spontini. (L lle, Marr, engagirtes Mitglied der Königlichen Oper: Amazily, als crstes T ebüt.)

“Jm Schauspielhause: Doktor Wespe. Lustspiel in 5 Akten, von Benedix. S E

Montag, 30. Jan. Jm Schauspielhause: Vicomte vou Lekorieres, oder: Die Kunst zu gefallen. S

Dienstag, 31. Jan. Im Opernhause: Ver Tuczek: Zeila.)

Preise der Ne Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c.

“Jm Schauspielhause: 1) par M. Anicel. Bourgeols. deville en 3 acles, par [Bayard - E A S

Mittwoch, 1. Febr. Jm Schauspielhause: Die Frau 1m Hauje, Hierauf: Versuche.

Dounerstag, 2. Febr. Antigone.

Scene (Ole,

Ein Platz in den Logen des esten

En pénitence, vaudeville en 1 acle, 2) Un premier amour, drame-van

Im Schauspielhause: Auf Begehren :

Königsstädtisches Theater.

Sonntag, 29. Jan. Einen Jux will er sich g Posse mit Gesang in 4 Alten, von J. Nestroy. Musik gane Aen, M Montag, 30. Jan. (Jtalienische Vperu Vorstellung.) U Har-

biere di Seviglia. I E

Dienstag, 31. Jan. Nummer 777. Hierauf: Die drei Lieb haber in Verzweiflung. Dann: Jntermezzos, gusgesührk durch die Herren Whittoyne und Maurice. Zum Schluß: Zum erstenmale: Pierot als Doppelgänger. Komische Zauber-Pantomime in 2 Alten.

Wir beehren uns vorläufig ergebenst anzuzeigen, daß wir mit Allerhöchster Genehmigung Sonnabend den 18, eobruar einen masfirten und unmaskirten Subscriptions=Ball în den Sälen des Königl. Schauspielhauses, wie früher, veranstalten werden. i

Berlin, den 27. Januar 1843.

Hoguet. Blum.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen,

Gedruckt in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdrukerci,

Beilage zur Allg

Landtags - Angelegenheiten.

Nhein-Provinz.

Düsseldorf, 6. Juli, Achtunddreißigste Plenar-Sißung. (Schluß.) *) Der Herr Landtags - Marschall veranlaßt hierauf den Bortrag des Berichts des 3ten Ausschusses über den „Entwurf des gemeinen preußi schen Bergrechts und der Jnstruction zur Verwaltung des Berg-Regals, so wie der als provinzial-rechilich beizubehaltenden bergrechtlichen Bestimmungen,“

Der Referent äußert sich dahin: Die an den Landtag gelangten Bit ten und Klagen aus früherer und späterer Zeit, welche auf das Bergwesen im rechtsrheinishen Theile der Provinz Bezug haben, lassen sich im We sentlichen auf zwei Hauptpunkte zurückführen: 1) Klage über allzu große Bevormundung des Staats beim Betrieb und daraus fließenden Nachtheile ; 2) Klage über die Abgaben, welche als ungleich und in vielen Fällen als außer Verhältniß mit dem Nußen, den der Bergbau gewährt , geschildert werden, Bei der Beurtheilung des Entwurfs hat man daher geglaubt, die Prüfung vorab nach diesen zwei Gesichtspunkten vornehmen zu müssen, Jn Betreff des ersteren erschien es wegen seiner Wichtigkeit und seines Einfluf ses auf viele Theile des Gesel - Entwurfs nothwendig, dessen Berathung jeuer der einzelnen Paragraphen vorhergehen zu lassen und ihn der sorgfäl tigsten Prüfung zu unterziehen, Die Bergwerks - Steuer anlangend, haben zwar Se. Majestät in dem Allerhöchsten Propositions - Dekret für den sic- benten rheinishen Landtag zu bestimmen geruht, daß die Negulirung der Abgaben einer besonderen Festseßung vorbehalten bleiben solle, der 3te Aus {uß würde aber glauben, seiner Pflicht nicht Genüge gethan zu haben, wean er die so einstimmigen, lauten Bitten der Provinz in dieser Hinsicht nicht wiederholt zur Kenntniß Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Königs zu bringen beantragte, Es wird demnach dieser Gegenstand als besondere Bitte, jedoch hierher gehörig, der Prüfung der Geseß-Paragraphen vorher geschickt,

1). Wie weit wird sich die Aufsicht und Leitung desBerg werksbetriebs von Seiten des Staats erstrecken müssen, und wo dürften deren natürlihe Gränzen zu suchen seyn? Vergleicht man die von der Provinz vielfach geäußerten Wünsche um Ge- währung möglichster Selbstständigkeit beim Betriebe der Bergwerke mit den (Grundzügen des Entwurfs, so gewahrt man einen sehr großen Unterschied zwischen dem, was erbeten wird, und den Bestimmungen des der Berathung unterliegenden Geseß-Entwurfs, Der Entwurf geht nämlich in Bezug auf Bevormundung nur in sehr unwesentlichen Punkten vo1 dem System der heutigen Geseßzgebung des rechten Nheinufers der Provinz ab, und hält fest, daß die Gruben-Cigenthümer nur eine berathende Stimme haben, daß aber die Festseßung und Ausführung der Betriebs8p!äne lediglich und unbeschränlt der Bergwerks-Behörde anheim gegeben sind, kurz, daß die Gewerke, außer einem geringen Antheil am Haushalt, nur Zubuße zu zahlen und Ausbeute in Empfang zu nehmen haben, während das Wohl und Wehe ihres Berg Eigenthums lediglich von der Gewissenhastigkeit, der Thätigkeit und Geschick lichkeit der ihnen nicht verantwortlichen Staats-Beamten abhängt. Als (Grund für die Beibehaltung dieses Systems wurden angeführt :

l) Staatswirthschaftliche Zwecke. Da die Mineralschäßze sich nicht wieder erzeugten, so müsse im Juteresse des allgemeinen Wohles darauf gehalten werden , daß bei der Ausbeutung nichts davon verloren gehe und daß nicht aus Lockung zu augenblicklichem Gewinn solche Arbeiten vorge nommen würden (Naubbau), welche die spätere Gewinnung erschwerten oder gar unmöglich machten, Die Mineralschäße seien in der Negel tief in der Erde verborgen, die Lagerstätten hätten kein gleichartiges, vielmehr das aller verschiedenartigste Verhalten, und große Kenntniß und Erfahrung seien er forderlich, um nicht auh ohne Naubbau doch solche Fehler gegen die Berg- baufunst zu machen, daß daraus für die spätere Gewinnung die wesentlichsten Nachtheile entständen ; eine solche Kenntniß sei aber nur in der Negel von den Staats - Beamten vorauszuseßen, der Zweck sei nur dann vollständig gesichert, wenn die Betriebsleitung ausschließlich in den Händen des Staats verbleibe, ein geschehener Schade könnte selten wieder gut gemacht werden, Ein Betriebsplan bestehe nicht aus einzelnen Maßregeln , sondern aus dem Zusammenhange und dem Zusammenwüken verschiedenartiger Veranstaltun- gen, welche steten Modificationen ausgeseßt seien, indem eine genaue Kennt- niß der Lagerstätten erst dann erfolge, wenn der Bergbau seinen Zweck er reicht habe, d. h. wenn die Lagerstäite abgebaut sei; bei der oben erwähnten Berschiedenartigkeit der Lagerung wären alle Arbeiten gleichsam nur als cine fortlaufende Reihe von Versuchen anzusehenz daher sei die Ausführung oft wichtiger, als der Plan dazu, und müßten fortwährend unvorhergese hene Arbeiten eingeschoben, oder vorgesehene weggelassen werden, Endlich sei ein Aufsichtsreht von Seiten des Staats in der Hinsicht von keiner Zeite angefochten, Es wurde dem entgegnet : daß es im cigenon Juteresse der Berg-Eigenthümer liege, nicht durch Naubbau den Werth des Berg werfs für die Folge zu verringernz daß für einzelne Uebergriffe der Art eine Aufsicht und Belehrung über die Vortheile des nachhaltigen Betriebs durch die Berg-Behörde schübe ; daß endlich bei der heutigen Berwaltung der Bergwerke durch den Staat die Privaten weder Veranlassung noch Gele- genheit gehabt hätten, sich umfassende bergbauliche Kenntnisse anzueignen daß aber bei eigenem Betrieb nicht vorzusehen sei, warum sie sich diese Kenntnisse nicht eben so gut aneignen könnten, als die Staatsbeamten, und warum dieser Zweig gewerblicher Thätigkeit nicht eben so gut vortheilhafter durch Private betrieben werden könne, als durch Staats-Behörden, wie die {s für alle anderen Industriezweige schon allgemein anerkannt sei. Endlich könne der Staat zur Sicherung der höheren Juteressen ja verlangen, daß die- jenigen Personen, welche den Grubenbau leiten sollen, ein gleiches Maß von Kenntnissen nachweisen, wie die Staats Beamten, und anordnen, daß ihnen in der Hinsicht eine besondere Verantwortlichkcit auferlegt werde. Bei einiger Aufsicht von Seiten des Staates könne man daher eino Gefährdung des Gemeinwohls von dem Betricbe der Bergwerke durch Piivate nicht ge vahren, j n Polizei-Zwecke. Bei der großen (Gefahr, welche der Bergbau dar- bietet, bei der Schwierigkeit der Aussicht, indem immer nur einzelne Arbei- ter in den engen Räumen zusammen arbeiten können, und weil dadurch oft eine Menge von Arbeitspunkten, die sehr zerstreut sind, sich ergiebt, sei eine sehr strenge Aufsicht nothwendig. Die Unglücksfälle beim Bergbau rührten gewöhnlich her: a. Vom Zusammenbrechen der Arbeitsräume, wenn diesel- ben nicht gehörig oder nicht mit haltbarem Material verzimmert worden, oder sich unversehens anscheinend feste Felsmassen ablösten. h. D urch Eut- zündung brennbarer Gasarten oder durch Erstikung in Stickgas (Kohlen- säure). c. Durch Unvorsichtigkeit bei dem Sprengen dcr Felsmassen vermit- telst Schießpulvers. d. Durch unvermuthete Wasser - Einbrüche, welehe ge- wöhnlich viele Menschenleben auf einmal kosteten. Bei den Unglücksfällen ad a, b und c sei häufig Unvorsichtigkeit und Bequemlichkeit welche die Mühe der nothwendigen Sicherheits-Maßregeln scheue Schuld, gegen die snb d erwähnte Gefahr könnten die Arbeiter in der Regel nur durch Jahre lang vorausgesehene Shußz-Maßregeln, eíne umfassende Erfahrung und die konsequenteste Durchführung der daraus hervorgegangenen Betriebs-Bestim- mungen gesichert werden. Es lasse sich daraus die Nothwendigkeit einer täglichen Aufsicht abnehmen, Selten scien Arbeiten oder Verfahrungsweisen absolut schädlich, sondern nux unter gewissen Verbindungen mit anderen Arbeiten, und der Betrieb der Bergwerke müsse große Beschränkungen er- leiden, wenn man alles das verbieten wolle, über dessen zweckmäßige Aus- führung von Seiten der Privaten man nicht vergewissert sei, Der Berg- bau sei in der Hinsicht mit keinem anderen Gewerbe zu vergleichen und erheishe deshalb auch eigenthümliche Bestimmungenz es müsse oft schnell und kräftig eingegriffen werden, und dieses könne nur dann mit Sicherheit erwartet werden, wenn Gebot und Ausführung in Einer Hand liege, d, h. in jener der Staats - Behörden. Dagegen wurde angeführt, es könne die Aufsicht und spezielle Leitung nicht von der Berg - Behörde in eorpore ausgeübt werden, sondern rube die Verantwortlichkeit doch immer auf dem gausführenden Revier - Beamten, und hätte ein Revier- Beamter heute oft über 16 Gruben zu beaufsichtigenz nun sci aber gar nicht einzu-

*) Der Anfang dieser Sipung befindet sich im Hauptblatt von Nr, 28, Anm. d, Ned,

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schen, warum diese Verantwortlichkeit niht gerade eben so gut auf einem Privat-Gruben- Dirigenten ruhen könne, dem die Staats-Beamten kon trollirend zur Seite ständen, und der neben dieser Verantwortlichkeit noch den Sporn habe, die Unglücksfälle, welche der Grube immer nachtheilig sind, zu vermeiden, der endlich denselben Grad von Kenntnissen, wie die heutigen Revierbeamten, bei seiner Prüfung durch die Berg-Behörde nachzuweisen habe.

j 3) Gewerbe-polizeiliche Zwecke, Es handle sich beim Bergbaue häufig um die Gewinnung eines dem Publiknm nöthigen Materials, z. B. der Steinkohle, des Eisens, welches den Nerv der wichtigsten Gewerbe bilde und wo das Publikum interessirt sei, daß nur gute, preiswürdige Waare gelie fert werde, wo ein Mangel möglichst zu verhüten sei, Dagegen wurde be- merkt, die überall bestehende Konkurrenz sei viel geeigneter , diese Zwecke zu erreichen, als die Einwirkung des Staats, welcher dadurch nur in unan- genehme Konflikte mit den Privaten gerathe; auch sei kein Grund in der Beziehung, den Bergbau anders zu behandeln, als die übrigen Gewerbs- zweige von gleicher Wichtigkeit, welche einer solchen Beschränkung nicht un- terworfen seien,

4) Finanzielle Zwecke, d, h. Sicherung der Bergwerks- steuer, Dagegen erwiederte man, daß sih diese Steuer leicht auf andere Weise eben so gut, als heute, sichern lasse, um so mehr, als sie bis jetzt von dem geförderten Mineral - Quantum erhoben werde.

5) Privatrechtlihe Zwecke. Das Berg-Eigenthum sei schr ver theilt, und eine gemeinschaftliche Bewirthschaftung durch alle Gewerke sei deshalb nicht ausführbar. Es trete deshalb hier eín Verhältniß ein, wie bei Abwesenden oder Unmündígen, wo der Staat einschreiten müsse. Die Verwaltung durch den Staat verhüte viele Streitigkeiten unter den (Gewer- fen. Die Besißer von Freikuxen hätten Ansprüche auf Schutz durch den Staat, Endlich sei der bisherige Modus als nothwendig erkannt worden, um das Verhältniß zwischen den Arbeitern und der Gewerkschaft gehörig zu reguliren, dadurch, daß den Arbeitern cin Schuß für angemessenen Lohn gewährt, dagegen die Gruben - Eigenthümer gegen willkürliche Lohnserhö hungen der Arbeiter geschüßt würden. Es sei das jeßige Verhältniß auch eine Abwehr gegen das Verleiten von Arbeitern bei momentan günstigen Debits - Verhältnissen, und könne nur bei Fortsezung der bisherigen Weise allen Gruben (Gelegenheit gegeben werden, an den Wohlthaten des Berg baues ín gleihem Verhältniß Theil zu nehmen, dadurch, daß die Jnbe- triebsezung neuer Werke verhindert und die Förder-Quantitäten angemessen regulirt würden. Dagegen führte man an, die Gewerkschaften seien selbst ständige Gesellschaften, und könne ihnen die Billigkeit nicht verwehrt wer den, ihren Kurator in der Person des Gruben-Vorstandes zu ernennen und demselben ihre ganze Machtvollkommenheit zu übertragen. Kämen Klagen einzelner Gewerke wegen Uebervortheilung vor die Behörde, so könne die selbe ja immer einschreiten, eben so wie zum Schutze der Freikux - Besitzer. Was das Lohn-Ve1hältniß der Arbeiter betteffe, so sei bei den Bergwerken fein (Hrund vorhanden, es damit auf andere Weise wie für alle anderen (Gewerbe zu halten, das heißt, die Regulirung des Lohnes den betheiligten Parteien zu überlassen, welche sich gegenseitig wohl ge- nügend selbs! zu schüßen vermöchten, Wenn der bisherige Modus, wo der Staat alle Arbeiter an- und ablegt, auch ihren Lohn re- gulirt, die Verleitung von Arbeitern ausschließe, so {hade das Nivelli- rungs - System der Entwickelung der Thätigkeit, und seien guch nicht selten Klagen laut geworden, daß eine Grube vor einer anderen begünstigt und unthätige und ungeschickte Arbeiter gegen kas Juteresse der Gruben im Dienste erhalten worden seien. Was endlich die Vertheilung der Arbeiter und somit die Negulirung des Förder-Quantums für die einzelnen Gruben, so wie das gezwungene Fristen von einzelnen Zechen betreffe, #o sei es bei dem besten Willen der Staats - Beamten nicht zu verhüten, daß Manchem Unrecht geschehe, daß selbst die Begünstigtsten glaubten, noch nicht genügende Berücksichtigung gefunden zu haben, und daß immer Widerwille gegen solche gezwungene Vertheilung bestehe.

6) Erhaltung der Disziplin unter den Bergleuten. Es betrachteten sich jeßt die Bergleute als eine besondere Corporation, ihre Ar- beiten als ein Berufsgeschäft im öffentlichen Jnteressez die Abhängigkeit von den (Gewerken werde mit einem erniedrigenden Gefühle für sie verbunden sein; es werde bei eingetretener Abhängigkeit von den Gewerken das innere moralische Prinzip, das Streben nach Thätigkeit aufhören und an dessen Stelle nur der Neiz eines höheren Lohnes treten, Aufläufen und Coalitionen werde weniger kräftig rasch begegnet werden können, Dagegen wurde angeführt, daß dem Staate auch beim freien Bergwerks - Betrieb durch die Gewerke immer die Aufsicht und Entscheidung über die Arbeiter-Disziplin zustände, welche letztere durch Straf - Ordnungen und Knappschafts - Neglements eine geseßmäßigere Form als heute erhalten könnte; daß die heutige Willkür der Revier-Beamten in der Hinsicht auch für Bergleute weniger erwünscht sein müsse, als ein fest- geregelter Zustand, der ihr Ehrgefühl nur heben könne und der durch die parteilose Aufsicht der Berg - Behörde eine neue Befestigung erhalte, Das rasche Wechseln des Dienstes, weil den Berg-Arbeitern anderwärts zeitweise G Lohn geboten werden könne, wäre durch allgemeine reglementarische zestimmungen zu beschränken ; es müsse der Thätigkeit aber der Weg zu höherem Gewinn nicht „abgeschnitten lverden, weil man sonst nur faule Arbeiter heranziehe, Die Erfahrung in Belgien und in Ancien beweise, daß bei diesem freien Betrieb ein ganz tüchtiger, geschickter Bergmannsstand gebildet werden könne, ; / j

7) Für das bisherige System der Betriebsführung durch Staats Beamte spreche die Erfahrung von Jahrhunderten, das Emporblühen deut- chen Bergbaues und das Fortbestehen desselben selbst auf weniger lohnen den Lagerstätten. Endlich spreche noch dafür die geringere Zahl von Un- glücksfällen in den unter Staatsleitung stehenden (Gruben - Nevieren, Es kamen Todeéëfälle beim Bergbau vor in den Jahren 1822—1840:; Auf den Königlichen Steinkohlen-Gruben im Saarbrückenshen auf 769 Arbeiter jährlich ein tödtlicher Unglücksfall. Auf den Privat-Steinkohlen-Gruben im dürener Bergamts - Bezirke auf 282 Arbeiter jährlich ein Todesfall, Jm märkschen Bergamts - Bezirk auf §22 Arbeiter ein Todesfall. Jm essen werdenschen Bergamts - Bezirk auf 588 Arbeiter ein tödtlicher Unglücksfall. Jn Mülheim auf 751 Arbeiter ein tödtlicher Unglücksfall jährlich, Jm Durchschnitt auf allen Stein- und Braunkohlen - Werken in Preußen guf 500 Arbeiter jährlich ein tödtlicher Unglücksfall. Jn Belgien auf 339 Ar beiter jährlich ein tödtlicher Unglücksfall. Dagegen bemerkte man, daß auch in England, Frankreich und Belgien, wo der Bergbau lediglich durch Pri vate betrieben werde, er sih sehr entwickelt und gehoben habe und keines weges allgemein hinter dem deutschen Bergbau zurückstehe. Der Unterschied im Verhältniß der unter Privatleitung und beim Betriebe durch Staats Beamte sich ergebenden Todesfälle in der Nhein-Provinz rühre von dem un gewöhnlichen Unglück auf der Gulay-Grube und von der größeren Gefahr bei ersteren Gruben her, Der Bergbau im Mülheimschen beweise, daß unter Betriebsführung der Privaten sich anch weniger Todesfälle ercignen fönnen, als in den benachbarten Nevieren, in welchen von Staats-Beamten der Betrieb geleitet werde,

8) Es werde der Betrieb künstig viel theuerer werden, indem die Pri- vaten viel höhere Gehälter zahlen müßten, als der Staat, und das Ge- halt der Gruben-Dirigenten den Ausgaben geradezu zuwüchse, Wenn dice- ses auch nicht gerade in Abrede gestellt werden könne, so seien von der \chärferen Aufsicht auf den Haushalt und von erhöhter Thätigkeit auch wie- der so viele Vortheile zu erwarten, daß der Nachtheil sich wohl mehr als ausgleihe. Des Herrn Auge sehe viel schärfer als jenes des gewissenhaf- testen Beamten, das Juteresse sei bei der Schwäche der menschlichen Natur vermögender für Anstrengungen, als das Pflichtgefühl.

9) Werde die Betriebsführung den Händen der Privaten übergeben, so habe der Staat keine Gelegenheit mehr, seine Berg - Beamten allmälig praktis heranzubilden, und könne somit auch die S über den techni- \chen Betrieb, so wie die Belehrung der Privaten, welche sie wünschten oder bedürften, nicht mehr in so geeigneter Weise stattfinden, Ein großer Theil der Gruben - Dirigenten beim Privat - Bergbaue des linken Rhein-Ufers der Provinz sei im Staatsdienste gebildet und erst später auf Privatwerke über- gegangen. Da nun aber auf einer einzelnen Privat-Grube ein Beamter nie die nöthige Erfahrung in den so schr mannigfaltigen Verhältnissen des Bergbaues erlangen könne, so müsse auch der Privat - Bergbau durch den daraus entstehenden Mangel an tüchtigen Direktoren allmälig in Rückgang fommen, Dieses sei eine der wesentlichsten Rüefsichten für das Beibehalten

emeinen Preußischen Zeitung.

Sonnabend den 29?" Juli.

des heutigen Svstems der Betriebsführung durch den Staat, Wenn nun auch das Gewicht dieser Gründe keinesweges verkannt wurde, so war man doch der Ansicht, daß der Zweck auh auf andere Weise erreiht werden könne, und zwar: a) durch Errichtung von Bergbauschulen ín allen Haupt- Bergwerks - Revieren, welche eine praktishe Richtung haben müßten und hauptsächlich bestimmt wären, tüchtige Steiger, als das Fundament des Bergbaues , auszubilden; b) durch Stiftung zahlreiher Reise-Stipendien für alle unbemittelten jungen Bergleute, welche sh auf den Bergbauschulen und zugleich durch praktische Thätigkeit bewährt hätten; c) durch Errichtung von Lehrstühlen für Bergbau-Kunde auf allen vaterländischen Universitäten, zur Ausbildung derjenigen Personen, welche sich dem Posten als Gruben- Dirigenten widmen wollten; d) durch Bergwerks-Betrieb für Rechnung des Staats, als Muster - Anstalten und zur praktischen Ausbildung der Staats- und Privat - Beamten , und zwar in den verschiedenen Branchen des Berg- baucsz e) die Grubenbesiger selbst würden Veranlassung haben, si mit den Verhältnissen des Bergbaues genau vertraut zu machen und sich solche Kennt- nisse zu erwerben, welche erfo1derlih sind, um den Betrieb mit Erfolg zu leiten. Heute fehle ihnen die Gelegenheit, \sih praktische Kenntnisse zu erwerben, und fönne ihr Beirath bei den Betriebs - Festseßungen unter den gegenwärtigen Verhältnissen weniger nüßlih scin, als wenn sie

selbst den Betrieb führten. Was das Ausnahme - Verhältniß betrifft, welches der Schlußsaß des §. 70 schafft, wonach den Einzelbesißern von (§ruben die Befugniß gegeben werden soll, den Betrieb durch eigene Beamte ausführen zu lassen, so erklärte man sich allgemein dagegen, theils, weil es einen nicht zu rehtfertigenden Vorzug statuire und deshalb Miß- vergnügen und vielfache Reclamationen hervorrufen werde, theils, weil in staatswirthschaftliher und polizeilicher Hinsicht für den Gruben-Betrieb in keiner Weise dadurh mehr Garantie geboten werde, indem der Gruben Dirigent doch stets die dem Staate verantwortliche Person sein müsse, so- wohl beim Betrieb für Nechnung der Einzel-Besißer, als der Gewerkschaften.

Nachdem man Alles reiflih erwogen und diskutirt hatte und noch an- geführt worden war, daß die Bevormundung beim Bergbaue eíne Anomalíe gegen den allgemein angenommenen Grundsaß der Gewerbefreiheit sei, s{chlägt der Ausschuß cinstimmig vor: daß dem Staate volle Aufsicht und Leitung bleibe, insoweit polizeiliche und staatswirthschaftlihe Zwecke es er fo1dern, daß aber jenseits dieser Gränze dem Privaten alle Freiheit gewährt werden möge.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Diesem einstimmigen Vorschlage des Ausschusses könne er sih in seiner ganzen Bedeutung nicht anschließen z wenn man dem Staate die volle Aufsicht und Leitung übergebe, so habe man ihm Alles übergeben, und wenn es heiße: „insoweit poli- zeiliche und staatswirthschaftlihhe Zwecke es erfordern“, so habe man ihm hiermit das Ganze untergeo1dnet, Es scheine ihm, dem Redner, als habe man im Ausschusse „Leitung“ und „Aufsicht“ mit einander vermischt ; er müsse aber wünschen, daß dieselben hier streng geschieden werden, Cin Abg. der Landgemeinden: Jm Ausschusse sei die Frage auf das ausführ- lichste zur Sprache gekommen; alles darüber Gesagte im Referate wieder zugeben, würde dahin geführt haben, dasselbe zu ungebührlicher Breite aus- zudehnen. Mit dem Prinzipe der möglichst freien Bewegung der Bergbau treibenden sei sowohl er als der ganze Ausschuß einverstanden gewesen, so wie auch damit, daß der Private der Verwaltung gegenüber volle Ansprüche auf Schuß habe, Der Ausschuß habe aber kein andercs Mittel gesehen, dem Raubbau vorzubeugen, das Gemeinwohl gebührend zu {üyen. Die Erfahrung in Frankreich und Belgien habe die praktische Ueberzeugung ge- währt, daß das bloße Aussichtsrecht nicht zureihe, um das Gemeinwohl sicher zu stellen; es seien daher in verschiedener Beziehung beschränkeude Maßregeln auf legislatorishem Wege erlassen worden, wie z. B. die Maß regel über gemeinschaftliche Wasserlösung der Gruben vom Jahr 1838; hauptsächlich aber habe man sich genöthigt gesehen, die polizeilihen Mgßre geln so auszudehnen, daß auch staatswirthschaftlihe Zwecke dadurch erreicht werden können, Es fönne aber der große Nachtheil nicht verkannt werden, der daraus hervorgehe, daß man von vorn herein ungenügende Gesche erlasse und die Verwaltung gleichsam nöthige, dieselben zu forciren, um die nothwendigen Staatszweke zu erreihen. Aus eigener neulicher An- \chauung sei ihm bekannt, daß in den Steinkohlen-Bergwerken des südlichen Frankreihs man es an vielen Orten für etwas Vorzügliches halte, wenn nur ein Drittel verloren gehe, häufig aber gehe die volle Hälfte zu Grunde. Da die Mineralien sich nicht mehr erzeugten, so sei es einer der wesentlich ]sten Staatszwecke bei der Aufsicht des Bergbaues, eine solche Verschleude- rung des öffentlichen Gutes zu verhindern, diejenigen, welchen das Eigen thum vom Staate unter dieser Bedingung übergeben worden, mit Sicher heit in den geseßlichen Schrauken zu halten. Das öffentliche Jnteresse müsse vor Allem gesichert werden, und diesem gegenüber dürfe dem Privaten keine Willkür zustehen, Ein bloßes Aufsichtsreht genüge dazu keinesweges. Wenn die Administration nicht einschreiten solle, bleibe nur die gerichtlihe Ent scheidung übrig, und gebe er der Versammlung zu bedenken, ob ein Ge richtshof über solche schwierige tehnishe Materien jemals die nothwendige Einsicht gewinnen lönne, nicht vielmehr auf das Gutachten der Behörden oder einzelner Privatpersonen sein Urtheil basiren müsse, ob es nicht unbedingt vorzuziehen sei, die Leitung der parteilosen Behörde zu über- lassen, statt den leidigen und in diesem Falle höchst gefährlichen prozessua lischen Weg einzuschlagen. Der vorige Nedner: Wir stehen hier mitten in der Frage. Stehe dem Staate die volle Aufsicht und Leitung zu, was die staatswirthschafilichen Zwecke betreffe, so habe er das Ganze in Händen, und müsse sich der Redner hiergegen entschicden aussprechen. Der ewige Wechsel der Beamten werde auch einen Wechsel în dem Betriebe zur Folge haben. Wir haben in der Nheinprovinz Beamte, die an einem ge wissen Svstem festhalten, das würde aber beim Bergbau sehr zu bedauern sein, Die Ueberwachung müsse allerdings dem Staate verbleiben, das liege im Juteresse des Ganzen; aber die Leitung des Betriebes, wie und auf welche Weise er arbeiten wolle, das müsse dem Privaten überlassen bleiben : dieser wisse am besten, was ihm diene; der Staat wolle nur s{hön bauen und schön verwalten ; die Jndustrie sei aber in allen Richtungen \o weit vorgeschritten , daß dem Eigener auch füglich die Leitung ganz überlassen bleiben fönne,

Der Herr Landtags-Marschall: Er glaube nicht, daß es \sich hier schon werde klar stellen lassen, wie sich die Ansichten entgegenstehen. Es sei hier verlangt worden, die Leitung dem Eigenthümer zu überlassen; der Ausschuß drücke sich dahin aus, daß dem Staate die volle Aufsicht und Leitung verbleibe ; wie weit diese sich erstrecken solle, sei hier noch nicht zu diskutiren, dies müsse der Erörterung über die einzelnen Paragraphen vorbehalten bleiben ; auch sei es hier nicht zu ermitteln, inwiefern verschiedene Ansichten darüber vorhanden seien, Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Es liege wohl hier nur ein Miß verständniß zum Grundez der Ausschuß beabsichtige nur eine umfassende Aufsicht, weil diese für wesentlich nothwendig gehalten werde, keineäweges aber cine spezielle Leitung. Ein anderer Abgeordneter der Landgemein- den; Derjenige, der die Leitung habe, habe auch zu bestimmen, wie gebaut werden solle, wogegen derjenige, dem ein Aufsichtsrecht zustehe, nur dann einzuschreiten habe, wenn der die Arbeit Leitende von dem Gesetze abweiche, Er wünsche nicht, daß hier dem Staate die Leitung zugesprochen werde ; es sei dies gerade eíne Beschwerde der Provinz, daß die Beamten sich der Leitung auf eine Weise annehmen, die den Eigenthümer vielfältig beein trächtige, Ein anderer Abgeordneter der Landgemeinden: Das verehr- liche Mitglied scheine sih hier im Jrrthume zu befinden, die Leitung sei wohl zu unterscheiden vom Betriebe; der Betrieb sei lediglich Sache des Privaten, dagegen müsse die Leitung unbedenklih dem Staate verbleiben.

Der Herr Landstags-Marschall: Es scheine die jeßige Diskussion hier- über nur unfruchtbar sein zu können. Ein Abgeordneter der Landgemein- den: Da müsse er anderer Meinung sei. Es sei hier gleih an der Spihe des Geseßes zu amendiren , daß nur die Aussicht, nicht die Leitung dem Staate zustehen könne. Er bitte, die Diskussion bis zu §. 69 auszuseßeu. Ein anderer Abgeordneter der Landgemeinden: Jn Beziehung auf den Grundsaß des Ausschusses erlaube er sich, eine Frage zu stellen: wenn dem Staate die volle Leitung für den Bau auf dem rechten Nheinufer zugespro- hen werde, ob es dann wünschenswerth erscheine, daß dies auch auf dem linken Rheinufer eingeführt werde? Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Er erlaube sih zu bemerken, daß diese Diskussion erst bei den §§. 69, 70 und 71 eigentlih Play greifen könne, und ersuche er den Herrn Landtags-

Marschall, dieselbe bis dahin ausseßen zu wollen, Was hier