1843 / 29 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Männern untersucht und berathen worden, welche

l Brehlinissen und Richtungen hin „getan ene :andtags - Marschall: Bei Berathung der einzelnen FPara=

ie A Tan O bicina sich bei weitem zweckmäßiger gestalten; und

B sei also bis dahin zu verschieben; für jeßt müsse die Sache auf sich be-

ruhen bleiben. ; Der Referent berich

sei im Ausschusse von Sache nach allen ihren

tet nun weiter, une as Bus in Daues der Trio t der em Bergbau, besonders dem Steinfohlenbau des S e s linen Rhein-Ufers lastenden Abgaben. Der Ausschuß habe sich für die Ermäßigung der auf dem rehten Ufer zu tragenden Lasten aus- gesprochen, Der Verlust, der hierdurch der Staatskasse erwachse, werde durch schnelle Zunahme der Consumtion an Kohlen schr bald verschwinden, sei aber auch nur scheinbar, weil der durch solchen Berlust für die Unter- thanen herbeigeführte größere und verbreitete Wohlstand die Steuerfähigfkeit von Tausenden erhöhe, und in der Kraft der Unterthanen die wahre Kraft des Staates beruhe, Sr. Majestät dürfe demnach die gehorsamste Bitte vorzutragen sein: daß Allerhöchstdiesen geruhen mögen, die auf der rechten Seite der Nhein - Provinz anf dem Bergbau lastenden Abgaben zu verein fachen, möglichst zu ermäßigen und ein, diese Abgaben regulirendes Gesebß auf verfassungsmäßigem Wege baldigst zu erlassen. Ein Abgeordneter der Städte fand cs nöthig, einige Erläuterungen zu geben, die sehr in das Detail eingingen und in deren Folge er s{loß: Da es in den Wünschen der Staats-Regierung liegen müsse, bei Emission eines neuen Gesetzes diescs für alle Provinzen angemessen zu fassen, die diesscitigen Landestheile wohl berechtigt seien, mit denen auf der linken Nheinseite in allen Abgaben gleichgestellt zu werden, so möchte die Bitte an Se. Majestät zu richten sein : „Die auf der rechten Seite der Rheinprovinz auf dem Bergbau lastenden

Abgabesaße möglichst zu vereinfachen, mit den auf der linken Nheinseite gleichzustellen und ein, diese Abgaben regulirendes Gesetz baldigst zu erlassen.“

Der Referent: Die Bergwerks - Abgaben betragen durchschnittlich 500,000 Rihlr, und die Schwierigkeit sei nur gewesen, wie dieser Ausfall gedeckt werden solle, Ein Abgeordneter der Städte: Es müsse um so viel weniger ausgegeben werden. Ein Abgeordneter der Städte: Es scien hier wohl besonders die Prinzipien ins Auge zu fassen, die sich im mer geltend gemacht haben, Gleichheit in jeder Beziehung war stets die Nichtschnur, also müsse auch auf eine Gleichheit der Steuern hingewirkt werden. Was der Herr Referent hinsichtlih des Ausfallens bemerke, scheine nicht hinderlich; möge der Staat in seinem Haushalte eine Ausgleichung ermitteln, Wenn wir die Prozentsäße hören, so stelle es sich offenbar her- aus, daß unser Kohlenhaudel nicht konkurriren könne, darum müsse eine Ermäßigung dringend erscheinen.

Der Herr Landtags-Marschall: Wenn die Gleichstellung nur dadurch möglich werde, daß der Staat einen Ausfall erleide, so müsse auch die Möglichkeit erwogen werden, denn wir wollen doch nur das Mögliche er bitten. Es frage sich also, ob es die Absicht sei, dem linken Ufer zuzuwei- sen, was dem rechten abgenommen werde. Ein Abgeordneter der Land- gemeinden; Wir haben schon vernommen, wie sehr die Ausfuhr der Kohlen abgenommen habe, und wie zu fürchten stehe, daß durch die höheren Preise unserer Kohlen niht mehr zu konkurriren sei, Wir ha- ben ferner gehört bei der Verhandlung über den größeren Schuß der Eisengewerbe, daß der Verbrauch an Kohlen schr bedeutend auf die Pro- ouction des Eisens einwirke, Die Formirung des Ausschusses genüge hier nicht, er müsse sich dem Vorschlage anschließen, daß dem rechten und linken Rhein -Ufer eine durchaus gleiche Besteuerung auferlegt werde. Eine un- gleihe Besteuerung sci immer ein Unrecht; das hierdurch etwa Fehlende müsse der Staat auszugleichen wissen, und seien hier keine desfallsigen Vor schläge zu machen. Ein Abgeordneter der Ritterschaft : Es msse dies

alles im Ausschusse reiflih erwogen und gründlich ‘geprüft werden, Ein Gesetz dieserhalb stehe noch zu erwarten; es handle sich hier um eine der wichtigsten Lebensfragen, und sei dieserhalb schon eine Bitte an des Königs Majestät gerechtfertigt, Man exemplifizire auf den Zehnten, der auf der linken Rheinseite keine Geltung habez der Zehnte könne aber auf dem rechten Rhein - Ufer nicht abgeschafft werden, auf dem linken sei derselbe in Folge der französischen Revolution dur einen Machtspruch aufgehoben worden. Eine Gleichstellung sei auf jede Weise zu wünschen, der Aus\chuß habe cs aber nicht für zweckmäßig finden können, dieserhalb eine besondere Petition in Antrag zu bringen. Es seien Gegenden vorhanden, wo das Regal nicht dem Staate, sondern Privatpersonen zustche, so daß es dem Staate nicht mehr freistehe, dasselbe dort aufzuheben.

Ein Abgeordneter der Städte tritt auch dem Antrage derjenigen Mit- glieder bei, welche die von den diesseitigen Bergwerken zu entrichtenden Ab gaben denen auf der linken Seite bestehenden gleichgestellt wissen wollen. Wenn behauptet worden sei, daß der auf der rechten Nheinseite lastende Zehnte in dieser Beziehung ein Hinderniß sein werde, so sei er nicht dieser Meinung, denn falls dieser Zehnte Privaten zugchöre, so würde er be- sichen bleiben. Wenn ferner gesagt worden sei, daß ehe und bevor die fragliche Verminderung der Bergwerksabgaben erfolgen könne, zuvor Mittel angegeben werden müßten, den dadurch entstehenden Ausfall in der Staats- kasse zu decken, so erlaube er sich, zu bemerken, wie er es in dieser Hinsicht bedaure, daß der von dem Herrn Deputirten der Landgemeinden gestellte besondere Antrag nicht zur Abstimmung gebracht worden fei; denn würde dieser Antrag die Zustimmung der Versammlung erhalten haben, so würden bei dieser Ausführung die so zahlreichen und gut besoldeten Bergwerks- Beamten vermieden werden können, weil die blos polizeiliche Aufsicht keine so große Menge von Angestellten erfordert; diese Verminderung würde ge wiß eine bedeutende Ersparniß an Ausgaben verursachen; denn es lasse sich nicht leugnen, daß die Bergbeamten einen sehr großen Theil des Ein kommens aus den Bergwerken aufzchren, wenn man nämlich den Ertrag des Salzregals nicht dazu rechnet, Und hierdurh würde also auch der Ausfall in den Staats - Einnahmen größtentheils schon gedeckt sein.

Der Referent: Er müsse bemerken, daß der Ausschuß den Vortheil, der für den Aufschwung der Gewerbe daraus erwachse, allerdings berücksichtigt habe, wie aus dem Referate hervorgehe; ferner daß von der heutigen Zahl der Beamten keine ausfallen dürften, indem {hon im Neferate erwähnt sci, daß die hentige Aufsicht keine genügende sei, indem Ein Revierbeamter bis zu 16 Gruben zu begufsihtigen habe. Der Beirath von der Ruhr habe sich auch ganz in demselben Sinne ausgesprochen, Der Ausschuß würde ganz einverstanden gewesen sein, daß die Abgaben gleichgestellt werden, wenn man nur vorzuschlagen gewußt hätte, wie der Ausfall zu deken sei,

Der Herr Landtags-Marschall bemerkt: Er habe bereits erwähnt, daß doch nux das zu erbitten sei , was möglih nur zu erwarten stehe, Den Ba, so müssen wir uns selbst fragen: könne und werde der

thun Die Frage Í Die Antwort ergab si, er könne und werde es nicht Weide viese E twn g Neito- oder Brutto-Ertrage die Steuer bezahlt zit érdrtéin Uo Ae Zragen seien bei einer künftigen Geseßes-Vorlage Vrrrièf daß vi Sta verden das desfallsige zu erwarten haben; aber er-

E Staat sämmtliche Reveniüen aufgeben werde , das sei un- wahrscheinlich. Cin Abgeordneter der Stä L z cs doh für wahrscheinlich halten er Städte bemerkt: Er möchte Rechts - Prinzipe ausgehen dürfe, L weil der Staat nur vom sinden werde, scheine zweifelhaft ein Ausfall überhaupt statt-

ddr Verbrau , da durch die verringerten Ab- gaben ) vermehrt werde, Was aber ven - / betrcffe, so dürfe dieser allerdings nic r den Zehnten der Privaten

; g2_ mit geschmälert werden; das sei ab auch nur eine Ausnahme, der Staat aber betrachte ven er ein Regal. achte den Zehnten als Ein Abgeordneter der Landgemeinden; Dex - 4

puivatrechtlicher Natur, er sei die Bieure und wen cOnte sei keinesweges irre, so sei er erst im Jahre 1803 in einen Theil vex" Provinz ner, nicht worden, Das verehrliche ® itglied von Duisburg werde Virrültr Le E Auskunft geben können. Cin Abgeordneter der Stävte führt T este Jahre 1803 kamen Essen und Werden an Preußen, und glei bei T Besiznahme wurde das preußische Landrecht eingeführt. Es bestanv in der Zeit in Essen und Werden ein Natural-Zehnte, wie er noch heute in Mül- heim erhoben wird sons bestanden keinerlei Abgaben noch Einwirkungen auf den Bergbau. Jn Levfang und Rellinghausen aber bestand kein Zehnte oder irgend eine Abgabe nnd Einmischung beim Betrieb, Nach

Einführung des Landrechts und Anstellung der Berg - Behörde wurden die Bergrechte in diesen Theilen des jebigen Bezirks Duisburg eingeführt ; die Be-

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schwerten der Gewerke in Levfang und Bete on haben in ihrer Zeit zwar

hefria protestirt, weil sie glaubten, cin Ge tein fie würden durch Execution zur Nuhe gebracht, die Gerichte urthe nur näch dem preußischen Landrecht,

ch fönne nicht rückwirkend Jn,

sten ex vorleßte Redner: Es werde

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hier zu berichten sein, daß nicht in Folge des Allgemeinen Landrechts, son- dern in Folge der bei der Besiznahme dieser Gebietstheile eingeführten Gleichstellung in der Besteuerung mit der benachbarten Grafschaft Mark der Zehnte dort eingeführt worden sci, mithin eben so gut, wie der Staat den Zehnten eingeführt, könue er ihn auch einseitig wieder aufheben. Was diejenigen Zehnten anbelange, welche etwa in die Hände von Priva- ten möchten übergegangen sein, so stände es zwar dahingestellt, ob bei der Aufhebung der Zehnten nicht auch diese fortfallen und dagegen vollständige Entschädigung der Jnhaber dur den Staat cintreten sollte; indessen möge davon abgeschen werden, indem durch den Uebergang ins Privat-Eigenthum solhe Zehnten mehr die privatrechtliche Natur einer Rente oder eines ali quoten Revenüen - Antheils angenommen hätten, weil dieselben dann auch nur ihren Antheil an den auf dem Ertrage lastenden Steuern entrichteten,

Éin Abg. der Städte; Alles, was er von der entgegengeseßten Scite gehört habe, bestimme ihn, auf den früheren Antrag zurückzukommen, daß nämlich eine gleiche Besteuerung für die rechte und linke Rheinseite bestimmt werden müsse. Der Herr Landtags - Marschall hält den Gegenstand für hinreichend erörtert und- glaubt, daß zur Fragestellung übergegangen wer- den könne,

Zunächst wurde der vom Auss{h"ß gestellte, bereits erwähnte Antrag zur Abstimmung gebrachtz er wird abgelehnt.

Nach einer lebhaften vielseitigen Diskussion über die Normirung der neu zu stellenden Frage cinigt man sich für die folgende Form: Sr. Maje- stät die gehorsamste Bitte vorzutragen: „Die auf der rechten Rheinseite der Provinz auf den Bergbau lastenden Abgaben dahin zu ermäßigen, daß sie denjenigen auf der linken Nheinseite gleich stehen,“ Die namentliche Abstimmung ergiebt cine große bejahende Majorität, mithin wurde diese Fassung von der Plenar-Versammlung angenommen..

Der Herr Landtags - Marschall veranlaßt hierauf die einzelnen Paragraphen. Der Referent verliest §. 1.

§. 1. Zum Bergreal gehören: Edelsteine, Metalle, Erze, Jnflamma- bilien mit Ausnahme des Torfes und Salze mit Ausschluß des Salpeters.

Von verschiedenen Seiten wurde die Ausschließung der Braunkohlen von den Regalien verlangt; die Plenar - Versammlung nahm jedoch den Paragraphen unverändert au. : : i ; ; L

Der Neferent verliest §. 2, Wer diese Mineralien gewinnen will, muß dazu vom Staate cine Verleihung erhalten haben. Dem Staate bleibt je- doch das ausschließliche Necht zur Benußung des Steinsalzes und der Salz quellen vorbehalten,

Der Ausschuß hatte si einstimmig dem Votum des 6ten rheinischen Landtages angeschlossen, welches dahin lautet: „Die Standesherren tragen zur Verwahrung ihrer Rechte als Besißer des Bergregals in den Standes Herrschaften auf Einschaltung der Worte, nach: „,„ vom Staale‘‘‘/ „(dder anderen Jnhabern des Bergregals''““ an,“ Der §. 2 wird in dieser Fassung des Ausschusses von der Plenar-Versammlung angenom- men. Der Referent verliest §. 34

8, 3, Will der Staat einen Bergbau für eigene Rechnung treiben, so ist dazu, ohne daß es der in §. 27 u. f. vorgeschriebenen Formen der Er werbung und Aufforderung an die Grund - Eigenthümer bedarf, nur eine öffentliche Erflärung und Bestimmung des Feldes Seitens der Bergbehörde erforderlich, che Jemand auf den betreffenden Gegenstand bereits ein Necht erlangt hat.

Im Ausschusse habe dieser Paragraph zu einer ausführlichen Dis- kussion Veranlassung gegeben. Die Majorität habe den Paragraphen mit der Einschaltung: „durch die Amtsblätter“ nach den Worten öffentliche Erklärung“ mit 6 Stimmen gegen 5 angenommen, die Minorität aber ein Separat-Votum eingelegt, nach welchem sie dem Staate uur gleiche Rechte mit dem Privaten einräumen tönne, und bezog dieselbe sich hierbei auf §. 46, Tit. 14, Th. 11. des Allgemeinen Landrechts, wo es heißt: „Bei dem Gebrauche der Benußung und Verwaltung der Domainen und Nega- lien kommen dem Staate, der Negel nah, nur eben die Nechte zu, wie einem jeden Privat-Eigenthümer,“

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Er würde auch nicht cinmal hierbei stechen bleiben, was die Minorität beabsichtigt habe, sondern er würde den Staat noch nach stellen, und zwar in der Art, daß derselbe nur da bauen dürfe, wo kein Privater bauen wolle, Der Staat habe viele Mittel, die dem Privaten nicht zu Gebote ständen, und Kollisionen zwischen dem Staate und den Privaten würden unvermeidlich sein. Er beantrage daher in diesem Sinne einen Zusaß. Ein Abgeordneter der Städte: Nach den Ansichten, welche er über die Staatswirthschast habe, solle der Staat fein Manufakturist, kein Handeltreibender und kein Monopolist scin, Hiervon ausgehend, erweitere er noch den Antrag des vorigen Redners und wünsche in- dem §, 3 die Bestimmung ausgenommen, daß der Fiskus zwar seine jet im Be- triebe befindlichen Bergwerke fortbaue, aber feinen neuen Bau für eigene Nech nung mehr treiben solle. Die Gründe hierfür seien schon entwickelt worden und seien augenfällig, Der Staat solle in keiner Weise in die Reihe der Gewerbtreibenden treten, Besser bleibe ein Grubenfeld eine Zeit lang un bebaut, als daß der Staat das Wagniß des Baues übernehme, dafür eine Menge Beamten besolde und sih der Gefahr ausseßze, mit seinen eigenen Verwalteten in Kollision zu kommen oder solche durch Konkurrenz zu be- nachtheiligen. Dieses Prinzip würde er, der Redner, selbs auf den Grund wahrscheinlicher Vortheile hin nicht aufgeben, und er bitte daher, scinen An- trag der Abstimmung zu unterwerfen, Der Referent: Dem Mitgliede aus den Landgemeinden könne er nicht beistimmen, denn der Staat könne dann nicht bestehen und dürfe sich auch nicht ín zwecklose Unternehmungen ein- lassen. Dem verehrlichen Mitgliede der Städte bemerke er: Es handle sh hier um etwas ganz Anderes , als um ein Monopolz der Staat könne niht Ingenieure bilden ohne Bergwerke, denn die Jngenieure können nicht dur Aktenlesen gebildet werden. Wenn die Staats - Beamten gehö- rige Aufsicht führen sollen, müssen dem Staate auch die Mittel gegeben werden, diese Beamten gehörig auszubilden, Jun dem Sinne habe auch der Staat bisher verfahren, indem er die kleineren Bergwerke verkauft und die g'ößeren behalten hat, Ein Abgeo1dueter der Landgemeinden: Jn dem Antrage des Abgeordneten der Städte sei hinlänglich Sorge für den vom Referenten berührten Gegenstand getragen. Der Staat habe in Saar- brücken, Siegen, Dortmund, in Ober- Schlesien und Halle Bergweike und folglich allenthalben Gelegenheit, scine Beamten theoretisch und praktisch auszubilden. Der Referent: der Bergbau sci ganz etwas Eigenthümliches und müsse deshalb auch eigenthümlich beurtheilt werden, Was die Frage betreffe, ob die Gelegenheit genügend sei, um die Beamten auszubilden, N fönne er, in Betres des bestehenden Bedürfuisses, durchaus nicht einverstan- den sein, Es sei Jedem bekannt, daß in Saarbrücken fast kein Tiefbau bestehe, daß aber Stollenbau und Tiefbau sehr verschiedene Verhältnisse darbieten , und daß der Staat Gelegenheit haben müsse, seine Beamten in jeder Beziehung auszubilden, z h: i: 4

Der Herr Landtags-Marschall veranlaßt zunächst dic Abstimmung über die Fassung der Majorität des Ausschusses z dieselbe wird von der Plenar- Versammlung abgelehnt. Die Abstimmung über den Vorschlag der Mino- rität wird mit allgemeiner Beistimmung auf die folgende Sißung vertagt.

Die Adresse an des Königs Majestät, die Stempelfreiheit für die Aus- fertigung der Gerichtsvollzicher bei prozessualischem Verfahren betresfend, wird verlesen und von der Plenar - Versammlung genehmigtz desgleichen wird die Adresse an des Königs Majestät, die Schifffahrt betresfend, ver- lesen und genehmigt. j ; Z

Der Herr Landtags - Marschall zeigte der Versammlung noch an , daß die nächste Sizung am 7. Juli stattfinden und darin die Fortsczung der Berathung des Bergrechts, so wie der Angelegenheiten der Presse, zur Ver- handlung kommen würde, und {loß hierauf die Sihung.

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Breslau, 24. Juli. (Br. Z.) Es wurde vor einiger Zeit von der Kabinets - Ordre Nachricht gegeben, welche Se. Majestät der König wegen der Weiterschaffung des Blücher=Steines nah Krieblo= wiß erlassen haben. Um dem diesfälligen hohen Auftrage nachzu= kommen, haben sich Se. Excellenz der Herr Graf vou Nostiz und der Herr Professor Rauch in diesen Tagen an Ort und Stelle begeben, Es steht zu erwarten, daß in kurzem das Ergebniß dieser Ünter- suchungen bekannt werden wird.

X Aus Mittelschlesien, 25. Juli. Unser gewerbsfleißiges Langenbielau beging am C das hundertjährige Jubelfest der ge stellung evange le Glaubensfreiheit und der Gründung scines eigenen Gotteshauses. Der kir lichen Feier, die in allen Gemüthern

Disfussion der

den erhebendsten Eindruck zurückließ, schlossen sich außerkirhlihe Fest- lichkeiten an, die in allen Familien gefeiert wurden. Am löten, dem 5ten Sonntage nach Trinitatis, beging die evangelische Kirchen- Gemeinde zu Rockshübß (bei Neumarkt) ein ähnliches Fest, bei welhem die Erinnerung an den früheren Zustand den Theilnehmern besonders lebendig zurügerufen wurde, Die Gemeinde zog nämlih zuvörderst ihre fünf Schulen und die Lehrer derselben an ihrer Spiße nach ciner Scheuer, in deren Nähe jene stand, in welcher die Vorältern genöthigt gewesen waren, ihren Gottesdienst zu halten. Hier hielt einer der anwesenden Herren Geistlichen eine ergreifende Rede, worauf die Gemeinde in geordnetem Zuge sich nach der im Junern ganz et

neuten und festlich geschmückten Kirche begab. S N)

Soest, 18. Juli. (Köln, Z.) Gestern und vorgestern wu den hier heitere Feste gefeiert, Die Landes-Kultur-Gesellschaft von Arnsberg tagte hier. OViese Gesellschaft steht mit den landwirthschaft lichen Kreis - Vercinen in den freundlihsten Beziehungenz sie besteht fast nur aus Mitgliedern der Kreis=Vereine des Regierungs-Bezirks Arnsberg, und ihre nicht unbedeutenden Mittel werden zum Besten der Kreis - Vereine verwandt. Sie hält jährlih ihre General - Ver- sammlung in einem Orte des Regierungs - Bezirks, wo zugleich ein landwirthschaftlicher Verein seine Versammlung hat; so voriges Jahr in Olpe, dieses Jahr hier. Die Gesellschaft is also eine wandernde, fommt überall selbst hin, braucht daher wenig zu schreiben, giebt übri gens als Centralpuukt ihrer Bestrebungen ein eigenes landwirthschaft lihes Blatt heraus, das ihre Mitglieder unentgeltlih erhalten. Am 16ten war nun die General-Versammlung der gedachten Landeskultur- Gesellschaft in unserer Stadt; fast aus allen Kreisen des Regierungs Bezirks waren Direktoren und Mitglieder der Kreis-Vereine, besonders denn auh aus dem hiesigen Vereine, anwesend. Eine Ausstellung von Produkten unserer Landwirthschast gab die Ucberzeugung von unseren Fortschritten. Darauf folgten die Berathungen der Versamm lung über ihre organischen und sonstigen Angelegenheiten. Anderen Tages veranstaltete der socster Kreis-Verein cin großartiges Pferd rennen, wozu nur im Kreise aufgewachsene oder doch wenigsteus nicht in einem mehr als zweijährigen Alter gekaufte Pferde zugelassen wurden, Gegen 95 Pferde mit ihren gewandten Reitern ranuten um die Ehrenpreise. Tausende shauten zu. Es is nur Eine Stimm über die großen Wirkungen dieser Einrichtung, die für das Land wie für das Heer gleich wichtig is. Für das nächste Jahr is die Gene ral - Versammlung der Landeskultur - Gesellschaft nah Lüdenscheid bestimmt,

NuslanuD. Deutsche Bundesstaaten. W. Z:)

Aus Bayern, im Juli, (D. Z.) Seit einiger Zeit sind in allen bedeutenden Städten des Königreichs Handelskammern 116 Leben getreten , die ihrer Bestimmung zufolge als Mittelorgane zwi schen Regierung und Publikum die Bedürfnisse des Handels und Verkehrs in Bitten und Anträgen vor den Thron bringen sollen. So große Erwartungen man sich anfangs von diejem Institute machte, so wenig Ursache hat man bis jebt, mi demselben besonders zufrieden zu fein.

Noch hat es wenigstens kein Lebenszeichen gege ben, welhes darauf schließen liesßze, daß jem Wirken für die Ju= dustrie und den Handel eim segensreiches sein werde.

Sachsen. Dresden, 24. Juli, (L, Z) Nachdem die erste Kammer in der leßten Zeit ihre Berathungen über das Ausgabe Budget und damit über das gesammte Budget becndigt hatte, ging sie zu der Berathung über den Geseß-Entwurf, die Einführung eines neuen Grundsteuer =Systems betresfend, über, worüber im Nächsten das Nähere. Die zweite Kammer hat wiederholt über die Errich tung eines landwirthschaftlihen Kredit-Systems berathen, wobei ins besondere der erste Punkt eine längere Debatte erzeugte, in Folge di ren die zweite Kammer folgenden vermittelnden Vorschlag ihrer Le putation: „Die zweite hohe Kammer wolle im Verein mit der er sten hohen Kammer die hohe Staats-Regierung ersuchen, bei Errich tung des landwirthschaftlichen Kredit - Vereins in den Erblanden den größeren bäuerlichen Grundbesiß bis zu einem Steuerschäßungswerthe von 1200 Steuer-= Einheiten oder 10,000 Rthlr. herab, sofort und unbedingt mit einzuschließen, hiernächst aber in Erwägung zu neh men, ob und inwieweit es in dem Juteresse des kleinen bäuerlichen Grundbesißes und des Justituts selbs liege, den Kredit - Ver ein in späterer Zukunft auch auf denselben auszudehnen“, mit 35 gegen 34 Stimmen ablehnte; dagegen aber den Antrag der ersten Kammer, welcher so lautete: „Daß die hohe Staats Regierung zu ersuchen sei, die Zuziehung des bäuerlichen Grund besibes zu dem erbländischen ritterschaftlihen Kredit Vereine zu vei mitteln, dafern dies aber nicht sofort ausführbar sei1 sollte, durch einen Zusaß in den Statuten dieses Vereins und bei dessen Bestä tigung sich die Vermittelung der künftigen Zuziehung vorzubehalten, wenn nicht unterdessen die Bildung eines seibstständigen bäuerlichen Kredit-Vereins mit gleichen Rechtsbegünstiguugen, wie die dem rik terschaftlichen Kredit-Vereine zugestandenen, zu Stande gebracht wer den sollte“, mit 36 gegen 33 Stimmen annahm. Ferner blieb die zweite Kammer, der Ansicht der ersten Kammer entgegen, bei ihrem früheren Beschlusse: „Die hohe Staats= Regierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob die Errichtung einer allgemeinen Hypothe fenbank herbeizuführen sei“ mit 45 gegen 25 Stimmen stehen. Daun hatte die erste Kammer gewünscht, daß die Hypothek der Baukfo1 derung dur nothwendige Subhastationen der verpfändeten Grundstüle nicht erlöschez allein die zweite Kammer war bei der früheren Berathung anderer Ansicht gewesen, Jeßt hatte nun die erste Kammer vou neuem einen Beschluß in der Sache gefaßt und ihren vorigen Beschluß dahin modifizirt, daß die Bestimmungen, welche diesen Gegenstand betreffen, und in §§, 48 und 50 des Statuten - Entwurfs unter A enthalten sind, der hohen Staats-Regierung mit deutlicher Entwicke lung der für sie sprechenden Gründe nur zur Erwägung auheimgege ben werden sollen. Die Deputation hat gerathen, diesem modif zirten Wunsche der ersten Kammer beizutreten und sona von i über 7e zurüdzugehen. Das Deputations - Gut- dem früheren Beschlusse zurückzugehen. = ) achten wurde mit 35 gegen 33 Stimmen abgelehnt. Fei ner faßte bei Gelegenheit der Berathung in der zweiten Kam- mer über die den Kredit - Vereinen nöthigen Sonderrechte die- selbe auf den Antrag eines ihrer Mitglieder den Beschluß: „Die Vorausseßung auszusprechen, wie nicht allein anderen sich bildenden Kredit - Vereinen, sondern überhaupt denjenigen Vereinen, welche sich als unzweifelhaft gemeinnübig auswiesen und dessen wesentlich bedürf- ten, gleiche oder ähnliche Begünstigungen gewährt werden würden, Einem solchen Antrage beizutreten, haite die erste hohe Kammer auf das Anrathen ihrer Deputation abgelehnt. Die zweite Kammer beharrte aber bei dem früheren Beschlusse. Daun berieth die zweite Kammer unter Anderem auch einen Bericht ihrer vierten Deputation über die Petition des Advokaten Buzzi zu Dresden, wegen des Abzugs von einem Prozent, welchen der dasige Stadtrath von allen aus demDresdener Amts= Bezirke gehenden Erbschaftsgeldern zur Versorgung seiner Armen erhebt. Der Antrag des Abgeordneten Klien: „Jm Verein mit der hohen

ersten Kammer die hohe Staats-Regierung zu ersuchen, das von der Stadt Dresden angesprochene Abzugsrecht für aufgehoben zu erklären, jedoch dabei der Lebteren, dafern sic damit fortzukommen sich getraue, nachzulassen, auf Entschädigung deshalb gegen deu Staats=Fiskus Klage zu erheben“, wurde gegen 2 Stimmen angenommen, so wie

gegen 18 Stimmen der Antrag des Abgeordneten von Thielau: „Die hohe Staats-Regierung zu vifiden, im Wege der Verordnung, oder da nöthig, Gesebgebung, aussprechen zu wollen, daß die Gerichte das von der Stadt Dresden in Anspruch genommene Armenprozent von aus der Stadt ausgehenden Erbschaften fernerhin nicht innebehalten dürfen.“ Am 14, Juli berieth die zweite Kam- mer einen Bericht ihrer vierten Deputation über zwei Petitionen, die Uebergriffe der fkatholishen Geistlichkeit betreffend. Nach einer umfänglichen Diskussion wurden folgende Anträge beliebt und zwar einstimmig: 1) „Die hohe Staats-Regierung zu ersuchen, ein die Ausübung des weltlichen Hoheitsrehts über die katholische Kirche betreffendes Regulativ der nächsten Stände-Versammlung vorzulegen, welches auch bestimme, daß allen römisch = katholischen Kirchen und Schulen, der Mitaufsicht halber, weltlihe Koinspektoren beigegeben werden‘; 2) in der ständischen Schrift die zuversichtlihe Erwartung auszusprechen: „Die hohe Staats Regierung werde inzwischen förder= hin allen den §§. 53 und 54 des Mandats vom 19, Februar 1827 zuwiderlaufenden Uebergriffen auf das strengste begegnen und eintre-= tendenfalls bei Kirchen oder einzelnen Geistlichen, welhe Unterstüßung aus den Staats - Kassen genießen, deren Auszahlung \uspendi= ren, und die Eröffnung oder Errichtung von Kirchen und Kapellen oder Schulen irgend einer Konfession nur dann gestatten, daferu solche durch deren ausreihende Dotation, ingleichen das Bedürfniß zu deren Eröffnung oder Errichtung durch das Vor handensein einer solhen Anzahl von Konfessions-Verwandten, die auf den Namen einer Kirhen- oder Schulgemeinde Anspruch zu machen befugt ist, zur Genüge gerechtfertigt worden.“ Noch trat die Kam mer 3) gegen 6 Stimmen dem Autrage des Abg. Schumann bei: „die hohe Staats-Regierung zu ersuchen, daß künftig keine evange lisch- protestantischen Militairs mehr zur Kniebeugung in die katholi- sche Kirche kommandirt werden,“ Ju ihren jüngsten Sitzungen be schäftigte sich die zweite Kammer mit der Geseßgebung über das Hy- pothekenwesen. Heute (als den 24, Juli) wurde aus der Negistrande in beiden Kammern folgendes Allerhöchste Dekret vorgetragen :

„Se. Königliche Majestät haben Sich über die dermalige Lage der ständischen Geschäfte Vortrag erstatten lassen und daraus die Ueberzeugung gewonnen, daß es möglich sein werde, die an die Stände-Versammlung gelangten Regierungs = Vorlagen innerhalb der nächsten Wochen vollständig zur Erledigung zu bringen. i

Se. Königliche Majestät haben daher den Schluß des gegeu= wärtigen Landtags auf den ein und zwanzigsten künftigen Monats zu bestimmen geruhet und erwarten, daß die noch rückständigen Er= lärungen spätesteus bis zum 19, desselben Monats eingehen werden, um die darauf zu ertheilenden Allerhöchsten Entschließungen , soweit thunlich, noch im Landtags=-Abschied eröffnen zu können.

__ Allerhöchstdieselben lassen den getreuen Ständen hiervon andurch Cröffuung thun und bleiben denselben in Huld und Guaden jederzeit wohlbeigethan,

Dresden, den 20, Juli 1843.

Friedrich August. Bernbard v, Lindeunal,“

Württemberg. Stuttgart, 23. Juli. Der heutige \chwäbische Merkur enthält einen ausführlichen Aufruf des Ab geordneten des Ober-Amts Münsingen, Finanz - Kammer -Direftors Werner zu Reutlingen, zur Bildung eines Auswanderungs=- und Co= lonisations-Vereins, mit Bezug auf die desfallsigen Verhandlungen auf lebtem Landtage. Sobald mindestens 200 Actien à 100 Fl. ge zeichnet sind, sollen die Actionaire zu einer General-Versammlung zu sammentreten, um sich als Verein förmlich zu konstituiren, die Sta tuten zu berathen und sie der Staats-Regierung zur Genehmigung vorzulegen. Die Voraussetzungen, von welchen der Abgeordnete von Münsingen hierbei ausgeht, und welche sih im Allgemeinen der Bei stimmung der Kammer und der Regierung erfreuten, sind folgende: 1) Der Verein soll nicht in den Gang der Ereignisse eiu- greifen und namentlich Alles vermeiden, was zur Auswan derung aureizen könnte; er wird da De 2) diejenigen e sich au ihu wenden, über die Gefahren, Mühen und Sorgen, die jede Auswanderung mit sih führt, belehren, und sie, wenn sich noch ein Unterkommen für sie im Lande finden läßt, hierin möglichst unterstüßen, wobei er jedoch, um seine Kräfte nicht zu sehr zu zer splittern, auf die besondere Mttwirkung der landwirthschaftlichen Ver- eine rechnen müßte. Der nächste uud unmittelbarste Zweck ist also: Diejenigen, welche beim Entschlusse der Auswanderung beharren, vor dem Ungemach und den Verlusten möglichst zu bewahren, welchen sie theils aus Unfenntniß und Mangel an Erfahrung, theils durch die Habsucht arglistiger Spekulanten und gemeiner Betrüger ausgeseßt sind; sodann aber, neben Abwendung dieser Nachtheile und Unbilden, in die Auswanderungen selbst mehr Plan und Ordnung zu bringen, damit neben der Sicherheit und Freiheit, mit welcher sih der Aus- wanderer eine neue Heimat gründen soll, der Menschheit auch der Segen gewonnen werde, den die Vorsehung in jene unvermeidliche Nothwendigkeit gelegt hat.

Hannover. Leer, 18. Juli. (O ftfr. Ztg.) Am 17. Juli feier= ten die Katholiken, dic im Amte Weener, am linken Emsufer wohnen, ein wahres und großes Freudenfest, die Einweihung ihrer neuen Kirche, die Eröffnung eines eigenen Gottesdienstes, die Gründung einer neuen Gemeinde. Bis zu diesem Tage waren sie an den Pfarrer in Leer verwiesen, und besuchten an Sonmn- und Festtagen die Kirchen in Leer, Rhede und Papenburg, wovon sie 2 bis 3 Stunden entfernt waren, Die Entfernung dieser Kirchen und die s{chlechten Wege ershwerten ihnen, ja machten es ihnen zu Zeiten unmöglich, der Tröstungen der heiligen Religion durch Beiwohnung des soun- und festtäglichen Got- tesdienstes theilhaftig zu werden. Die katholische Jugend konnte uur dürftig erzogen werden, und nicht selten ist die Erziehung in religió ser Beziehung ganz unterblieben. Schon vor 100 Jahren fühlten die Katholiken in und um Weener das Bedürfniß, einen katholischen Gottesdienst in Weener einzurihten; es konnte dies Bedürfniß aber nicht befriedigt werden, weil die Erlaubuiß zur Erbauung einer Kirche nicht zu erlangen war. i

Baden. Donaueschingen, 19. Juli. (O. Z) Kürzlich unterhandelte Herr Direktor Scholl aus Karlsruhe (Stifter und Vor- stand des schon längere Jahre bestehenden Vereins für Rettung ver- wahrloster Kinder) mit der fürstlihen Domainen-Kammer dahier um Abtretung eines Theils des Klosters Mariaghilf in Neidiugen zum Ge- brauche des Vereins. Se. Durchlaucht der Fürst von Fürstenberg, welcher in früheren Jahren schon durch eine ähnlihe Widmung der Klostergebäude die Entstehung des Blinden=Jnstituts möglih gemacht hatte, zeigte sich auch diesmal mit fürstlicher Freigebigkeit bereit, nicht nur auf sehr billige O einen Theil des Klosters mit Gar- ten und Feld dem Central - Vereine für verwahrloste Kinder zu ver- miethen, sondern dem Rettungshause auch für die Zukunft seinen

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werden.

Großherzogthum Hessen, Sei, 3)

shauderhaftes Verbreheu, wenn auch im Affekt begangenen, doch vor- \äßliheu Muttermord, betraf, entschieden, uud der desselben Auge- flagte, Schneider Peter Fuhrmann aus Vüdesheim, im Kreise Bin- gen, 26 Jahre alt, von den Geschroorenen für {huldig erklärt, zum Tode verurtheilt. Die fürchterlihen Folgen, welche \hlechtes Beispiel der Aeltern, eheliher Zwist, übele Erziehung der Kinder haben fönnen, zeigten sich hier in ihrer ganzen Schrecklichkeit. Die Ermordete, Justine, geborne Schmidt, Ehefrau des Schneiders Aureus Fuhrmann zu Büdesheim, war in ihrem Orte vou je=- her als ein sehr böses, zanksüchtiges Weib bekannt. Sie lebte mit

ter, theils der Mutter bei.

verurtheilt wurde.

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Nahrung Mangel leiden lasse. Unter diesen traurigen Familien-Ver

genoß, auch 6 Jahre lang brav im Großherzoglichen Garde Chevaurxlegers = Regiment dieute, wie sein Abschied vom 1, April 18453 beweist. Peter Fuhrmann stand von jeher scinem Vater bci, und so erzeugten sich, statt des natürlichen liebevollen Verhält nisses , wie es zwischen Mutter und Sohn bestehen soll, uur Gefühle des Hasses und der Verachtung zwischen denselben, welche endlich zu dem begangenen gräßlichen Verbrechen führten. Der Angeklagte hatte am 2. April d. J. eine Braut, Therese Ader= mann aus Biswangen bei Heilbroun, mit aus der Fremde nah Hause gebraht. Das Betragen seiner Mutter, der Wittwe Fuhrmanu, ge

gen diese Braut und ihren Sohn war so gehässig, und es entstanden dadurch so heftige und s{hmähliche Scenen zwischen Mutter und Sohn, daß endlich in diesem der entseßliche und verzweifelte Entschluß ent

staud, Rache zu nehmen an seiner eigenen leiblichen Mutter und sie

Schuß in Aussicht zu stellen. o wird schon im Verlaufe dieses

umzubringen. Ein Ausspruch derselben, „che wolle sie verbrennen, als dieje Heirath zugeben“, hatte auf die fürchterliche Art der Aus-= führung des gräßlichen Vorhabens Einfluß, Peter Fuhrmann bewog am Charfreitage (14. April) Abends seine Braut, dem Gottesdienste beizuwohnen, wohin sich auh seine Schwester Elisabeth begab, die noch bei der Mutter wohnte und auf deren Seite stand, wie er frü

her auf der Seite des Vaters. Als diese Schwester um 7 Uhr nach Beendigung des Gottesdienstes nach Hause zurückkehrte, fand sie das Haus verschlossen. Auf ihr Klopfen öffnete der allein bei der Mut-= ter zurückgebliebene Bruder und entfernte sich, Elisabeth Fuhrmann begab sih nah der Stube ihrer Mutter, die sie mit Rauch angefüllt faudz aus der anstoßenden Kammer hörte sie ein klägliches Wimmern, Sie fand hier ein schauderhafter Anblick ihre Mutter mit gänz lich verbranutem Kopfe, die Hände guf den Rücken geknebelt, in eine Kiste \o gewaltsam eingezwängt, daß ste nur mit Hülfe von Nachbarn herausgebraht werden fonnte, Durch die Scherben von unten in der Kiste befindlichen Porzellan und Arzneigläsern wax sie auch noch ver= wundet, Der Deckel der Kiste hatte von dem Mörder nicht ganz ge= schlossen werden können, sondern die Schlinge war mit einer Kordel an den Haken gebunden. Die Wittwe Fuhrmann, welche aller ange wandten ärztlichen Hülfe ungeachtet, nah 8 Tagen hauptsächlich an den Brandwunden des Kopfes, starb, gab noch ihren Sohn als den Thäter an. Die Brandwunden hatte er ihr beigebraht, nachdem er erst vergebens sich bemühte, sie mit einemNiemen um den Hals an einem Nagel zu erhängen, der uicht hielt! daß er es ift eutseblich zu sagen

Feuer in einen Kroppen anmachte, und um jenen Ausspruch der selben zu erfüllen, den Kopf seiner Mutter darüber hielt! Peter «Fuhrmann begab sich Anfangs an den Rhein, um sicch in denselben zut stürzen; kehrte aber Nachts 11 Uhr nah Büdesheim zurück, um seine Braut noch einmal zu sehen und sich dann der Gerechtigkeit preiszugeben, Er gestand seine s{hreckliche That mit allen Details ein, bereute síe nicht, sondern suchte sie als einen Aft der Gerechtig keit, veranlaßt durch der Mutter {limmes Wesen und Gehässigkeit, darzustellen. Später im Gefänguisse bereute er die That, die er endlich mehr als einen Aft des Selbstmordes der Mutter, nament E P mde betraf, darzustellen suchte, den sie aus Bos

' gegen ihren Sohn verübt habe, um diesen, gleich sei nem Vater ins Zuchthaus zu bringen, Daß solche Ausreden nichts halfen und die Vertheidigung niht zu retten vermochte, wo die Thatsachen # klar und unwiderleglih vorliegen, ist einleuchtend Peter Fuhrmann, ein kräftiger junger Mann, der in anstäudigem \{hwarzen Anzuge, mit modischem Haarschnitte und s{hwarzem Barte à la jeune France, vor Gericht saß, benahm sich ruhig und empfing eben so, wenn er guch während der langen Verhandlun- gen ergriffen war, die Nachricht seiner Verurtheilung zum Tode, Auf das Bemerken des Präsidenten, daß ihm drei Tage blieben, um Caf sation gegen das Urtheil einzulegen, erwiederte er, daß er dieses nicht thun werde, daß er für das Urtheil danke und damit zufrieden sei; er wolle lieber sterben, als auch nur 5 Jahre ins Zuchthaus gehen. Jus Gefängniß zurückgebracht, er mit Appetit und ruhig zu Nacht wiederholt erflärend, daß er keine Cassation nachsuchen werde. ¿4

Grossbritanien und Irland.

London, 22, Juli, Eine statistische Darstellung des Handels zwischen England und Nord-Amerika von Herrn Thornely, Parlaments Mitglied, is \o eben gedruckt worden und erregt bei Vielen erustliche Besorguisse hinsichtlich der künftigen Wohlfahrt des Landes. Sie giebt in der That Resultate, die solche Besorgnisse wohl rechtfertigen, und das namentlich bei den Männern der Opposition, welche zur Regierung uicht das Vertrauen haben, daß sie diesen Zustand des Handels beider Länder zu verbessern fähig oder geneigt ist, Das leitende Oppositionsblatt, die Morning Chronicle, hat darum die Darstellung des Herrn Thornely einem scharfen Angriffe gegen Sir R. Peel und Herrn Gladstone den Präsidenten des Handelsrathes, untergelegt, Die Hauptpunkte des Berichtes, woraus solche Resultate gezogen werden, beziehen sich auf die Angaben des Werthsbetrages der in jedem Jahre seit 1842 nach den Vereinigten Staaten ausgeführten britishen Produkte und Fabrikate und der Quantität der in England eingeführten Haupt-= Artikel amerikanischer Production. Aus diesen Angaben erhellt, daß der Total-Betrag der britishen Ausfuhr im Jahr 1842 weniger als die Hälfte der unmittelbar vorhergegangenen Jahre betrug z wie dies folgende Uebersicht näher erweist : f E

Zm Jahr 1838 betrug der Werth der Ausfuhr 7,585,760 Pfd. 1839 » 8,839,204 1840 » 9,283,020 18441 » 7,098,642 1842 » 3,528,807 Die Details des Berichts weisen nun ebenso näher na ie jeder Die h sen enso näher nah, wie jeder Zweig des britishen nordamerifanishen Handels \ich seit 1838

Jahres dieses Rettungshaus für eine Zahl von 30 Knaben eröffnet

N Mainz, 23. Juli. (Großb. In der verflossenen Nacht um halb 12 Uhr wurde der wichtigste. Prozeß der gegeuwärtigen Assisen, der ein so seltenes als

hältnissen also war der Angeklagte, Peter Fuhrmann, aufgewachsen, und sein Betragen war troß derselben so, daß er eines guten Rufes | lage unseres Handels, aber es kann nicht geleugnet werden, daß der

um mehr als die Hälfte verschlechtert hat :

Die Ausfuhr Baumwollen-Manufakturen betrug .… 1838

1,476,267 Pfd. 1842 i

487,276 , der Kurzwaaren 661,704 1842 298,881 E 1812 E e 1842 1838

634,395 394,854 944,589 463,045 378,006 1842 81,243 1838 1,887,177 1842 892,335 ¡Das sind die Thatsachen“, ruft die Moruing Chronicle

unbearbeitetes) ie von Leinenwaaren incl. Garn

vou Seidenwaaren

: von Wollenwaaren incl, Garn

| | | | ie von Eisen und Stahl (bearbeitetes und | | ( | /

ihrem Gatten im größten Unfrieden, und die Kinder, welche so das | hierüber aus, „welche Sir R. Peel uud Herx Gladstone während \chlimmste Beispiel stets vor Augen hatten, hielten theils dem Va-= ; M | |

j , _— pr - . , , ciner Session vor sich gehabt haben, in welcher niht ein einziger

/ Mutter Der eheliche Zwist war oft so arg, daß | Versuch gemacht worden is, den Handel unseres Landes vom Unter= beide Eheleute selbst längere Zeit getrennt lebten, und daß Fuhrmann | gange zu retten, Kann man erwarten, daß das Sinken der Handels einmal wegen Mißhandlung seiner Frau zu 6 Monaten Gefänguiß ;

Bewegungen, welches diese Zahlen anzeigen, zu Ruhe und Sicherheit

verur “Noch auf dem Todesbette flagte Fuhrmann, der | führt? oder warten die offiziellen Wächter der Landes = Juteressen so im Januar d. J. im ehelichen Hause starb, voller Furcht jedoch vor N Mißhandlungen seiner Frau, wie sie ihn übel behandle und selbst an

| lange, bis wir jeden Zoll unseres Terrains verloren haben, daß die | stegreiche Jndustrie eines Jahrhunderts gewonnen, ehe sie den | Kampf zur Wiederherstellung des Handels aufnehmen? | Es giebt natürlich mehr Ursachen als eine von der Nieder=

| amerifauishe Tarif den hauptsächlichsten Einfluß darauf ausübt. | Sir Nobert Peel muß das unermeßlihe Uebel, das dieser Tarif ver- | ursacht, kennen, er muß wissen, daß nichts als eine bedeutende Re- | duction der Zölle desselben den. englischen Handel von dauerndem | Nachtheil befreien kann. Js nun aber wohl ein Versuch gemacht | worden, eine Aenderung des Tarifs zu bewirken?“ Das Blatt | fährt in seinen Schmähungen gegen die „nichtsthuende Poliz | tif“ der Regierung fort, muß aber gleich darauf das Fak= tum eingestehen, daß der amerifanishe Kongreß bei seinem nächsten Zusammentreten am Shlusse des Jahres die Revision des Tarifs vornehmen wird, der in der That der hohen Prohibitivzölle wegen die Hauptursache der Niederlage des englishen Handels ift, aber unmöglich eine Schuld der englischen Regierung sein kann. Das Blatt wird deshalb doch erst erwarten müssen, welche Vortheile oder Nachtheile die Reductionen des Tarifs durch den Kongreß auf An= trieb der britischen Regierung für England haben werden, ehe es \o unbedingten Tadel über diese Regierung ausschütten kaun.

S Mw. £ Wg

Luzern, 18. Juli, (A. Z.) Die Tagsaßung bewegt si nur lang-= sam in ihrem Geschäftskreise vorwärts. Die ote, 7te und 8te Sibung waren abermals Militair - Gegenständen vorzugsweise gewidmet; die erheblicheren Beschlüsse sind: Auf den Bericht des Kriegsraths wurde einstimmig erkannt, geeignete Lokalitäten zur Aufbewahrung des Kriegs-= Materials im Centrum der Schweiz zu errichten z ferner ward erkannt, mit 125 Stimmen: im Jahre 1844 einen Lehr-Cours für Ober= und Unter-Jnstruktoren zu eröffnen, welche später die Truppen in den ein= zelnen Kantonen zu unterrichten haben werden. Auch kam die Klei= oungs= Ordnung, welche bereits leßtes Jahr viele Zeit in Anspruch genommen, wieder in Anregung, und es fanden lange unfruchtbare Bera= thungen statt. Für den Tschako nach polnisher Form (Käppi) stimmen 107 Stände (357 behalten das Protokoll ofen); für das konische Mo= dell 1 Standz ‘für den Tschako mit geshweifter Form 6 Ständez für den cylinderförmigen Tschako 3 Stände; für das Freistellen der | leßteren zwei Formen 5 Stände; für den oben verengten Tschako

l Stände; für das Scharfshüßen-Käppi 97 Stände; für den Rei= | terhelm bei der Kavallerie 65 Ständez für den Kavallerie - Tschako 5 Stände. Die Total-Abstimmung über das Kleidungswesen wird - | verschoben. Nebst diesen Kriegsgegenständen kam in der siebenten und | achten Sibung noch das bündnerishe Zollgeseß in Berathung, wofür | seit längerer Zeit von Seiten des betreffenden Standes erfolglos die | eidgenössische Ratification nachgesuht wurde. Nach verschiedenen Mo- | dificationen und Erklärungen wurden die bündnerischen Zolltarife die= |

ses Jahr endlich durch eine Stäude-Majorität genehmigt, jedoh haben sich die meisten Kantone noch die Ratification ihrer Großräthe vor- behalten. Nächstens kommt die Angelegenheit der Heimatlosen an die Tagesordnung, welche mehr Juteresse als die bisherigen Ver= haudlungs=Gegenstäude darbieten wird. N

Jtalten

Von der italienischen Gränze, 16. Juli, Das Befin den der Herzogin von Lucca hat sich in der leßten Zeit so sehr ver= s{hlimmert, daß in den dortigen Kirchen öffentliche Gebete angeordnet worden sind.

“Herr Vaccant, welcher wegen der noh nicht erledigten Gränz- Berichtigungs - Angelegenheit zwischen Modena, Parma und Lucca vou dem Großherzogl. tosfanischen Hofe eine Mission nah Modena erhalten hatte, is unverrichteter Sache noch Florenz zurücgekehrt. Der Herzog von Modena soll auf den buchstäblichen Vollzug der auf T E Kongresse in dieser Beziehung getroffenen Bestimmungen vestehen,

TULKRLA

__ Der Smyrnager JImpartial enthält folgendes Schreiben aus Stephanopolis auf der Jusel Samos, vom 1. Juli: „Die Zu- sammenberufung des Geschworenengerichts zum erstenmale seit der neuen Orgauisirung der Gerichtspflege guf dieser Jusel, hat hier so eben großes Aufsehen erregt, Aus allen umliegenden Gegenden wa- ron Neugierige herbeigeströmt, um der Verhandlung zweier, die öffent liche Sicherheit in hohem Grade betreffenden Prozesse beizuwohnen. Es handelte sich um zwei Jndividuen, welche des vorbedachten Mor-= des an einem Königlichen Beamten angeklagt waren. Auf die gewandte Vertheidigung der zwei Advokaten reyplizirte der öffent- liche Anwalt, seine Argumente aus dem Gebiete des öffentlichen Rechtes und der Moral so siegreih vorbringend, daß einer der Ange- klagten, von Rührung ergriffen, auf das Denegations-System ver= zichtend, freiwillig sein Verbrehen sammt allen Umstäuden gestand. Das Geschwornengericht sprah nah zweistündiger Berathung das Verdikt aus, wornah einer der Angeklagten als des Mordes, und der Andere als der Theilnahme daran schuldig erklärt ward, worauf der Richter dice §§. 302, 59 und 60 des französischen Strafgeseb- buches über dieselben anwendete. Die von dem ungewöhnlichen Vor= gange tief ergriffene Menge ging in größter Stille auseinander.

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