1843 / 33 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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s , L Lis ad tanen Wahnsinn Bos f ee Pen, Bielleicht römut folgende im Motiv für seine That dal Faestellte Ver ung der Wahrheit Gla s gow Can s me ARE E S haben Teunéis scheint am aeben bten bis auf die Sache mit den Tories, cin leiblich vernünftiger Mensch gewesen zu seyn. Nachdem er aber in inem Kopf eine geraume Zeit allerlei unsinniges Ze g Peryt idr Bak jener Partci herumgewälzt hatte, hein er Zu em Schluß gekommen zu seyn, daß die Vertilgnng irgend ey von ihnen, ein dem Vaterlande geleisteter Lien seyn würde. Er hatte mehrere Tage am Cingang des Schaß-Amts gewartet, und er mag dort Herrn Drummond öfter haben aus- und eingehen jehenz diejer Umstand, aus welchem er vermuthlich s{chloß, daß jener Unglückliche ein Tory, also einer seiner Feinde jey, war für thn vielleicht der ein zige Beweggrund zur Verübung der abscheulichen That.‘ x Man wird si des Berichtes erinnern, welheu der Standard vor einigen Wochen über den Stand der Unterhandlungen zwischen dem Britischen und dem Französischen Kabinet hinsichtlih der Frage wegen des Durchsuchungs-Rechtes gabz einige Englische Blätter er klärten diesen Bericht damals für fals, andere sprachen wenigstens Zweifel über seine Authentizität aus. Das genannte ministerielle Blatt beruft sich nun auf die Bestätigung, welche alle seine damaligen Angaben durch die jeßt von Herrn Guizot in der Pairs-Kammer ge- haltene Rede fanden. Bei dieser Gelegenheit bemerft der Stan dard, daß man sih auf Alles verlassen könne, was er mit dem Hin- zufügen berichte, daß es aus wirkliher Sachkenntuiß herrühre.

“Am Dienstag fand zu Buckingham eine Versammlung der kon servativen Association von Buckingham unter dem Vorsiße des Her zogs von Buckingham statt, die sich dadurch auszeichnete, daß bei die ser Gelegenheit mit größerer Uebereinstimmung für die Behauptung der jeßt bestehenden Korngeseße gesprochen wurde, als dies in der leßten Zeit bei ähnlichen Veranlassungen von Seiten der Toryistischen Grundbesißer zu geschehen pflegte. j :

Auch in Stirling hat eine von 1500 Personen besuchte Demon stration zu Gunsten des freien Handels stattgefunden, bei welcher Herr Cobden zugegen war. Die Aufregung gegen die Korngeseße dauert überhaupt fort, und es werden noch immer Beiträge zu dem Fonds des Haupt-Vereins eingesandt. : :

Dem Vernehmen nah, wird im Oberhause der Herzog vou Cleveland die Antworts - Adresse auf die Thron - Rede beantragen.

Das Paketschiff „Trent“ bringt neuere Nachrichten aus Westin- dien, die aus St. Thomas bis zum 26. Dezember reichen. Die Kolonial-Versammlung von Jamaika beschäftigte sich vorzugsweise mit Angelegenheiten von rein lokalem Juteresse. Dem früheren General Gouverneur Sir Charles Metcalfe hatte sie ein Ehren-Deukmal vo- tirt und 3000 Gourden dafür ausgeseßt. Der Britische Admiral Adam befand sich in Bermuda, nachdem er die Blokade von San

Juan de Nicaragua aufgehoben hatte, in Folge der Anzeige des Bri

tischen General-Konsuls in Central-Amerika, daß den dort ansässigen Britischen Unterthanen die ihnen abgepreßte Zwangs =- Anleihe, die Ursache der Blokade, zurücerstattet worden jey. as

Nach einem Schreiben aus Badayuy, an der Westküste von Afrika, vom 14. Oktober v. J., war am Tage zuvor das Londoner Schiff „New Times“, das eine Quantität Schießpulver am Bord hatte, dur eine Explosion zertrümmert worden, welche den Capitain mit der gesammten Mannschaft, zwölf an der Zahl, in die Lust sprengte. Von dem Schiffe war außer vielen au die Küste geworfe- nen Trümmern und Theilen der Ladung keine Spur mehr zu jehen.

Jn Plymouth hat man die Nachricht erhalten, daß eines der Britischen bei Nanking in China liegenden Transportschisse, welches Truppen und Regierungs - Vorräthe, worunter Pulver und Raketen, an Bord hatte, am 30, August vom Blibe getroffen wurde, der, durch ein Kettentau am Hauptmast angezogen, diesen von oben bis unten spaltete, zum Glü aber weiter fein Unglück anrichtete. Das Schiff hatte keinen Blißableiter, womit, wie bei dieser Gelegenheit bemerft wird, besouders in China, wo Gewitter sehr häufig siud, alle Schiffe versehen seyn sollten.

[I London, 27. Jan. Obgleich die Englische Jurisprudenz von auffallenden Widersprüchen wimmelt, so giebt es doch wohl kaum eine größere Anomalie, als die entgegeugeseßte Weise, wie der Wahn sinn hinsichtlich seines Einflusses auf das bürgerliche Leben und guf Verbrechen betrachtet wird. Nichts is in England s{hwieriger, als Jemanden durch eine Wahnsinns-Erklärung die Verwaltung seines Eigenthums zu entziehen, d. h. daß nichts Geringeres als völlige Geistes-Zerrüttung oder gänzlicher Blödsinn von einer Jury (die zu diesem Zwecke einberufen werden muß) das Verdikt zu erhalten, das der unglückliche Gegenstand einer solchen Untersuchung geistesfranf und bürgerlich unfähig sey. Manu stelle aber dasselbe Judividuum unter der Anschuldigung eines abscheulihen Verbrechens vor die Schranken eines Kriminalgerihts und übertrage derselben Jury den Urtheilsspruch, so reicht das geringste Anzeichen von Ucberspanntheit, die bloße Vermu- thung von Geisteskrankheit schon hin, um den Angeklagten von aller mora- lischen Verantwortlichkeit eben so gut freizusprechen, als wenn der Wahn- sinn vollkommen bestätigt sey. Jch kann in der That nicht begreifen, warum nicht in beiden Fällen dasselbe Maß der Geistesfähigkeit angewendet wird. Es ist befaunt, daß Verbrecher jeden Grades unter dem Vorwande des Wahnsinus freigesprochen worden sind, obgleich nie Jemand daran gedacht hat, sie für wahnsinnig genug zu halten, um sie deshalb unter Aufsicht zu stellen oder sie von ihren gewöhnlichen Beruss= Geschäften zu entfernen. Aber durch ein sonderbares Raisonnement hat man das Verbrechen selb, wenn es nur hinreichend \{hrecklich und unerklärlich is, zu seinem eigenen Palligtiv gemacht. Diese Strasflosigfkeit der Wahnsinnigen dient zuerst dazu, den Wahnsinn zu befördern. Keine Menscheuklasse bedarf \o sehr des Zaumes oder hegt eine heil- samere Furcht vor der Strafe; gber die Wahnsinnigen glauben ge- wöhnlich und in England mit hinreichendem Grunde daß, wenu sie nur der Zwangsjacke entgehen können, sie uihts von dem „wange der Geseße zu fürchten haben. Auf diese Weise werden also diejenigen Zndividuen, die man vor Allen in Furcht setzen sollte, und bei denen schlechte Eindrücke sih am wahrscheinlichsten ungehemmt entwickeln, außer dem Bereich der Schreckden der Justiz oder der Macht der Züchtigung gestellt, Das Bewußtseyn des Wahnsinns und die Art des damit verknüpften Privilegiums ist die furchtbarste Quelle von Exzessen.

Diese Betrachtungen wurden mir dur das nahe bevorstehende Verhör des Mörders von Herrn Drummond aufgedrängt. Man fürchtet jedo sehr, daß er nicht überwiesen werden wird ih sage, „man fürchtet“, denn 1h halte dies falsche Mitleid mit vorgeblichem Wahnsinn für eine dem Gemeinwesen höchst nachtheilige Verkehrtheit der Gerechtigfeit, Mac G Ptey scheint ein mürrisher Schotte zu seyn, der wahrscheinlich mit den geheimen Verbindungen der Hand= werker, in Glasgow in Verbindung steht ein Mensch von eigenthüm- lihen Gewohnheiten, der ein herumstreifendes Leben führt; bis jetzt ver= lautet jedo noch nichts, was auf mehr als Ueberspanntheit und politischen Enthusiasmus {ließen ließe. Nichtébestoweniger wird man dargus einen starken Vorwand hernehmen, um sein Leben zu rettenz das Leben eines Menschen, dessen That von Jedermann in dem vereinig- ten Königreiche verabscheut wird! Es s in der That eine übel an= gebrachte ober irrthümlihe Milde, wenn man die Würde des Gesebes

lich in Kampf mit England bringen würde. | 1 von jenen Großprahlereien, womit man, den bevorstehenden Wahlen

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dadur zu vertheidigen sucht, daß man seine Wirksamkeit lähmt! Sehr viel hängt natürlich von der Jury ab; aber es is dies eine Angelegenheit, in Betreff deren die öffentlihe Meinung ihren eigenen Gang gehen muß, denn die Presse kann n einem solchen Falle sich nicht hineinmischen, um das Urtheil über diesen Menschen im voraus zu bedingen. ; s

Es thut mix ungemein leid, daß ich in meinem leßten Schreiben darauf hindeutete, Herr Drummond möchte vielleicht mit Mac Nanghten einen Streit wegen einer Liebesgeschichte gehabt haben. Vies Gerücht war verbreitet, is aber durchaus ungegründet. Drummond war eim Mann vou merkwürdiger Sittenreinheit, und jem Sterbebett gewährte den Anblick jener ruhigen Triumphe, mit denen das Leben eines Christen {ließt. Seine leßten Worte waren eine Bitte um Berge bung für seinen Mörder. S :

Daraus, daß ich mi so weitläuftig über diesen Gegenstand aus gelassen habe, mögen Sie ersehen, wie sehr derselbe hier Jedermann beschäftigt. Sir Robert Peel ist außerordentlich ergriffen.

In der nächsten Woche wird die Session beginnen, aber bis jeßt verlautet wenig über die Absichten der Regierung. Jch glaube, daß die Reform der geistlichen Gerichte und die Einseßung lokaler Gerichtshöfe im ganzen Königreiche in der Thron-Rede angekündigt werden wird. Man wünscht auch sehr ernstlich, daß die Thron-Rede auch die allgemein herrschende Mißbilligung der in Afghanistan durch die Armee verübten Gräuel erwähne. Die Königin wird das Par lament nicht in Person eröffnen, da sie in weniger als zwei Mona ten ihrer Entbindung entgegensieht.

y London, 27. Jan. Die Debatten in den Französischen Kammern hatten hier so viel Aufmerksamkeit erregt, daß man durch die Ermordung des armen Drummond weniger erschüttert schien, als wohl sonst der Fall gewesen seyn würde. Was Mac Naughten zu der gräßlichen That bewogen, i} zwar noch immer im Dunkel ge hülltz man glaubt aber doch, daß es irgend ein politischer Grund gewesen seyn müsse. Uebrigens sind alle Stände laut in der Vei dammung einer solchen That, und man sieht selbst in den gemeim|ten Volksblättern keine Theilnahme. für den Thäter, oder den entfernte sten Versuch, ihn zu entschuldigen, wenn man anders die Meinung, er müsse wahnsinuig seyn, als einen solchen ansehen könnte. |

Sie schen wohl aus unseren Zeitungen, daß sowohl der Prä sident als der S-nat der Vereinigten Staaten, ernstlich darauf aus gehen, das Oregon - Gebiet, worauf England wenigstens eben o scheinbar Anspruchsgründe hat, ohne weiteres thatsächlich ihrer Union einzuverleiben. Jundessen behaupten Männer, welche Land und Volk genau kennen, man würde sich hüten, den dem Senat vorgelegten Gesebes-Vorschlag zum Gesetze zu erheben, da solches es augenblidck Es sey vielmehr eine

zu Liebe, dem Volke zu schmeicheln suche. Alle denkende Amerika ner wüßten nur zu gut, daß England sich ein solches Verfahren würde gefallen lassen, und könnten nicht zweifeln, daß unter den obwalten den Verhältnissen, England überall siegreich seyn müsse. Aber auch ohne dieses seyen Gutsbesißer und Bauern, im Süden wie im Nor den und Westen, besonders seitdem beiden leßteren Gegenden (wenn auch zum Theil nux durch Kanada) der Englische Markt für 1hre Erzeugnisse geöffnet worden, so wie auch die meisten Kaufleute und Kapitalisten jedem Krieg mit England entgegen. Aber die 1hn wollen fönnten, Abenteurer ohne Geld oder Land, welche nur im Trüben zu fischen meinten, segen weder zahlreih noch einflußreich genug, um einen solchen zuwegezubringen. England hat sich indessen seit den Friedens -= Nachrichten von Asien her nicht entwaffnet; im Gegentheil scheint es, als sey man seit kurzem [mit dem Bauen von Schiffen sowohl als mit den Arbeiten fn-den Zeughäusern thätiger geworden. Das Ober-Gericht zu Edinburg is so eben in Bezug auf die firhlichen Streitigkeiten zu einer wichtigen Entscheidung gekommen. Es ist bekannt, daß es zwar immer Gegner des Patronatsrechtes in der Kirchen - Versammlung gegeben hat, daß diese aber erst dadurch zur Mehrzahl wurden, daß die Kirchen- Versammlung vor einigen Jahren zur Entscheidung gekommen war, die Prediger der Nebenkir hen sollten in ihrer Mitte eben so gut als die Pfarrer und Aeltesten der alten Kirchspiele Sil und Stimme haben. Nun hat jener Ge richtöhof auf vorgebrachte Klage erklärt, die Kirchen - Versammlung habe fein Recht gehabt, jene Prediger zuzulassen. Js dem aber so, und unterwirft sie sich in diesem Punkte dem Staate, so häkten jene die ganze Zeit über unrechtmäßig mitgestimmt, und es würde sich wahrscheinlih finden, daß ohne diese unrehtmäßi gen Stimmen, das berüchtigte Veto - Geseb, worüber die Mehrheit der Geistlichkeit auf dem Punkte steht, sich von der Staats Kirche zu trennen, gar nicht durhgegangen wäre. Stellte sich dieses aber so heraus, so würden jene Herren dadurch ein Auskunftsmittel finden, sih mit dem Staate zu verständigen. Es is jedoch kaum zu erwarten, daß jene, gegen welche der weltliche Gerichtshof so ent schieden hat, in der Kirchen - Versammlung in ihre eigene Ausschlie=# ßung willigen werde, besonders da es hier so leicht is, thre eigene Sache zur Sache Gottes zu machen; und ohne ihre Zustimmung! dürfte sich schwerlich eine Mehrheit finden. Was also zu einer Aus gleichung eines gefahrdrohenden Zwiespalts Hoffnung giebt, dürfte, demnach eine neue Quelle des Streites werden. |

Aber auch in der Englischen Kirche trübt es sich immer mehr. f Besonders is} der Versuch des Bischofs von London, durch einige f

Nachgiebigkeit gegen die Puscyiten 1n Bezug auf deren Borliebe für Formen, Einheit zu stiften, nicht glücklich ausgefallen. Die meisten Geistlichen haben auf seine Empfehlungen gar feine Rücksicht EE nommenz Andere nur zum Theil, und wo man alle seine Borschlage angenommen hat, sind die Gemeinden im hohen Grade aufgeregt, und es bedarf nux wenig, um eine große Anzahl Laien deu Dissen

ters zuzuführen. Jm gestrigen Standard finden Sie in dieser Be

ziehung einen wichtigen Brief von einem bekannten hiesigen Pfarrer, Dr. Dibbin, an den Bischof von Landaff, dessen Hirtenpredigt er lobt, um die aller anderen Bischöfe und darunter die des eigenen Bischofs zu tadeln. Ju diesem Briese schen Sie dann auch, daß lebten Sonntag einer unserer Geistlithen die Transsubstantiouslehre in einer Cng= lischen Kirche gepredigt hat. Jch selbst weiß einen Fall, wo ein Pfarr Gehülfezu einer Dame sagte: „Jch bin Jhr Priesterz von mix müssen Sie hören, was Sie glauben sollen, und es nicht in der Bibel suchen. Wenn ih Jhnen sagte, Sie hätten 10 Augen, so dürften Sie nicht zum Spiegel gehen, um zu sehen, ob dem so ist, Jch kann, wenn ih will, Sie in den Bann thun und dann sind Sie auf ewig ver

dammt,“ Wenn John Bull sich dieses gefallen läßt, so hat seine Stunde geschlagen. Aber so gern er auch die Religion sich als ein Gegebenes überantworten läßt, so wenig wird er sich eine solche Priesterherrschaft gefallen lassen. Es muß ihm wenig freistehen zu den- fen, was er will, und das Gedachte nah Belieben frei heraussagen zu dürfen. Aber er findet auch gewiß einen großen Theil der Geist- lichkeit selbs auf seiner Seite, und im Nothfall haben die Laien selbst Theologie genug, um mit der Priesterschaft in den Kampf zu gehen.

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Schweden und Uorwegen. Stockholm, 20, Jan. Der hiesige Magistrat, der den Be-

{luß gefaßt hatte, den 25sten Jahrestag der Thronbesteigung Sr.

Majestät des Königs durch ein Fest in dem s{chönen Börsen-Lokal zu

feiern, ernannte eine T eputation, um den Köuig zu bitten, daß er den Tag dieser Feier festseßen möge, und um die Hoffnung auszu drücken, daß Se. Majestät selbst bei dem Feste erscheinen würden. Der Präsident dieser Deputation richtete an deu König folgende Worte :

„Sire! Jeder Bürger, der sein Vaterland liebt, jeder treue Un terthan, der die glücklihe Lage zu würdigen weiß, in welcher man sich während der ruhigen Zeit des Friedens den bürgerlichen Bc shäftigungen und Unternehmungen überlassen darf, is mt blos von Dankbarkeit gegen die Vorsehung, deren hüßende Hand über Ew. Majestät gewacht, während sie Jhre kostbaren Tage erhalten hat, sondern auch von tiefster und ehrfurchtsvollster Erkenntlichkeit gegen den erlauchten Monarchen durchdrungen, welchem die Bewahrung die- ses Friedenszustandes mit der Unabhängigkeit der beiden Brude1 Bölker anvertraut ward und der die unverwelklichen Lorbeeren des Ruhmes mit der Palme eines 25jährigen Friedens zu verbinden g wußt hat. Belebt von diesen Gefühlen und eingedenk, dasz der Jahrestag sih naht, anu welchem Ew. Majestät vor einem Viertel jahrhundert das Scepter einer Nation empsingen, die in dem Ruhme Ew. Majestät, ihres Königs, den eigenen wieder ei blühen sah, haben der Magistrat und die Bürgerschaft von Stockholm gewünscht, diesen Tag dur ein Fest feiern zu können, bei welchem es ihnen verstattet seyn wird, in ihrer Mitte Ew. Majestät und Zhre erhabene Familie zu sehen. Darum erscheinen wix, Sire, 1m Namen des Magistrates und der Bürgerschaft, Ew. Majestät zu bitten, den Tag festseßen zu wollen, an welchem es 1hneu gestattet seyn mag, im Börsen - Lokale ein Fest zu geben, in der erfreulichen Hossnung, daß Ew. Majestät geruhen werden, es mit Jhrer hohen Gegenwart zu beehren. : E ]

„Sire! Wenn wir so glücklich seyn sollten, unseren Kommittenken die so lebhaft ersehnte Antwort zu bringen, daß Cw. Majestät die gehorsamste Bitte des Magistrats und der Bürgerschaft, die wix so eben vorgetragen, zu gewähren geruhen, so wagen wir zugleich zu hoffen, daß Ew. Majestät mit Rücksicht auf die Feierlichkeit des La ges, verbunden mit den Jutentionen, von denen wir beseelt sind, die Mängel in der Anordnung entschuldigen werden, die sich ctwa zu unserem Bedauern zeigen möchten. . i: N

„Wir bitten Ew. Majestät, uns Jhre Gnade und Jhr väterlichcs Wohlwollen auch fernex zu erhalten.“ S ;

Se, Majestät der König geruhten hierauf die nachstehende C1 wiederung zu ertheilen : j i :

„Meine Herren! Der 5. Februar, ein Trauertag für die beiden Königreiche der Skandinavischen Halbinsel uaght sich. Der Tod des Fürsten, welcher Mich als Sohn adoptirte, ward tief empfunden. Cin Vierteljahrhundert is seitdem verflossen und die Unabhängigkeit von außen hat nicht die geringste Verleßung erlitten. Auf die Achtung, welche die Gesehe heishen, und auf die rodliche Mitwirkung der Biù ger rechnend, habe Jch Mich bestrebt, die Gebiete des Handels und der Ändustrie zu erweitern. Veraltete Gewohnheiten haben zuweilen den guten Absichten Aller entgegengearbeitet, und es hat Veranlassungen gegeben, wo sich große Hindernisse gezeigt haben. Da der Wille Aller sich in der Liebe zum Vaterlande vereinigen muß, so müssen wir von diesem Punkte gus darauf geleitet werdeu, ohne zu viel ¿zeitvorlust und Erschütterungen das Ziel zu erreichen, welches unjer moerbegranztes Land uns anweist, Jch bin ungusgeseßt von Wünschen und Sorge für Jhre Ruhe, Jhx GOlück beseelt. Der 6. Februar 1518, dei Tag uh dan Berit, der die Brüderroiche betroffen, wai der, an welchem der Magistrat und die Bürgerschaft Sto holms Mich ihrer unerschütterlihen Freundschaft versicherten und Mich in Meinem Beschlusse bestärkten, nur an die Vei pflichtungen zu denken, die Mir als dem höchsten Leuker des Staats obliegen. Jch glaube, daß Jch vorzugsweise diejen Zahresfag wäh len muß, um Mich unter Jhnen einzufinden und dem Srinnerungs Feste beizuwohnen, zu welchem Mich der Magistrat und die Bürgo1 schaft der Hauptstadt durch Sie, 1hre Veputirten, eimladen, Jh nehme diese Einladung mit deu Gefühlen eines guten Ba ters att, der vont - ver Ergebenheit jener Rinder aeruorr T, der sie aber ermahut, sich nmccht von dem zärtlichen Wohlwol| len, wie dies oft geschieht, zu allzu großen Kosten verleiten zu lassen. Es is Jhre Ergebenheit, meine Herren, die Jch am Höch sten \häbßez denn sie erheitert die wenigen Tage, die noch für Mich auf dieser Welt übrig sind. Sie kennen Meine Gesinnung. Jch versichere Sie von neuem ihrer Dauer und beauftrage Sie, hei dem Magistrat und der Bürgerschast der Hauptstadt der Vertreter derfel- ben zu seyn.“

—— ————— Deutsche Bundesstaaten. Sißung der

München, 27. Jan. (A. Z.) Die heutige i Kammer der Abgeordneten dauerte von 9 bis gegen 2 U Der hon erwähnte, zunächst an die Kammer der Reichsräthe gelangte und dort unbedingt angenommene Geseß Entwurf in Betreff der Wiedereinführung der vormaligen Erbämter wurde nach einer mel als dreistündigen Debatte mit 61 gegen 40) Stimmen abgelehnt, eben so eine von dem Abgeordneten Kolb vorgeschlagene Modification, nach welchem der Geselz Entwurf folgende Fassung erhalten sollte: „Als Kanzleilehen können auch Hofämter als erbliche Ehren - Aemter, mit welchen keine politischen Vorrechte und Bezüge aus der Staats-Kasse verbunden sind, für einzelne Landestheile verliehen werden.“ 2c,

—— fr Oesterre

© Wien, 24. Jan. Den Anforderungen der Zeit entspre hend is auch bei uns der steigende Sinn der Gewerbtreibenden theoretische Belehrung über die Gegenstände ihrer täglichen Beschäf tigung, aus der zunehmenden Frequenz des hiesigen polytechnischen Justituts bemerkbar, Diese Lehr-Anstalt umfaßt 3 Haupt-Abtheilun gen : die Realschule, welche als Vorbereitungs- Klasse besteht, für dic höhere fommerzielle, dann technische Abtheilung. Der Besuch dieser leßteren is während der leßten 5 Jahre von 900 auf 1083 für die ordentlichen Lehrfächer eingeschriebenen Schüler gestiegen und wird überdies von vielen Hospitanten in blos einzelnen Lehr Gegenständen besucht. Einen viel geringeren Zuwachs zeigt dagegen die Roal schule, deren Schülerzahl während dieser Zeit uur vou 309 auf 340 stieg, was nur dadurch erklärt werden fann, daß viele Schüler der höheren Abtheilungen den Vorbercitungs Unterricht an den Real \hulen in den Provinzen empsingen. Auffallend ist dagegen der ge- ringe Besuch der kommerziellen Abtheilung, welcher selbst die im ge genwärtigen Jahre aufs Höchste gestiegene Schülerzahl mit nur 284 nachweist, während doch Wien allein über 1000 Kaufmanns- Firmen und die Provinz Nieder-Oesterreich deren an 800 zählt, es also fast scheint, als ob unser Kaufmanns=Stand cine tüchtige wissenschaftliche Vorbilvung nicht für durchaus nothwendig halte, wo denn freilich unsere Börse oft den Beweis liefert, daß man auch ohne wissen- schaftlichen Unterricht wenigstens an Geld Reichthümer erlangen fann. Uebrigens zählt das polytechuische Justitut 32 Lehrer, und die verschiedenen Sammlungen, welche zur Erläuterung der Lehr= Vorträge dienen, sind in 24 Sälen aufgestellt. Sehr erfreulich ist der starke Besuch des mit den verschiedenen Lehrsächern in Verbin-

dung stehenden Unterrichts im Zeichnen, der an 259 Tischen ertheilt

und von 956 Schülern besucht wird. —— T A T ürfishe Zeitung

Konstautinopel, 11. Jan. Die ) vom 2. Silhidsche 1258 (4. Januar 1843) enthält nachstehenden Artikel in Bezug auf die Unterhandlungen zur Beilegung der Diffe renzen zwischen der Pforte und Persien :

„Nachdem an die Stelle brüderlicher Eintracht, welche bisher zwischen der hohen Pforte und dem erhabenen Hofe von Persien bestanden, durch verschiedene Ereignisse Kälte und Entfrembnnig getreten, welche von Zeiten des obengenanuten Hofes sogar in thätliche ¿Feindjeligkeiten ausarteten, jo war die hohe Pforte bemüht, Gleiches mit (Gleichem zu vergelten und die ¿Feindseligkeiten abzuwchren, indem sie ihre Sireitfräfte in der Gegend von Crzerum und Bagdad zusammenzog. 20 wie aber, wenn jeder Hof die exriedensgrund)aße aufrecht hält, dies was wohl keiner weiteren Auseimnan derjezung bedarf —— eine Grundlage dauernder Nuhe für seine Unterthanen wird, eben o ist es im Gegentheile unzweifelhaft, daß die Aufhebung derselben Krieg unt Blutvergießen herbeiführt und den Wohlstand Aller der (GBeringen wie der Bornehmen untergräbt. Daher wollte man in dem vorliegenden ezalle, daß der Friede, der wahre Herr der Geseße, zurücfkebre, ohne daß die Fackel des Krieges auflodere, und beschloß, die Feindseligkeiten und die daraus entspringenden Uebel mit einemmale abzuschneiden. Bestand die hohe Pforte, welche vermöge ihrer erhabenen (Gerechtigkeit derlei Anzeichen fortdauernder Beunruhigung nicht dulden konnte, in einer Weise, wie sie ihrer Witide zulommt, einersei;s auf einer entsprehenden (Genugthuung, so war je andererseits auch geneigt, den Frieden neuerdings festzustellen und die gegenjeiige Freundschaft auf sichere Grundlagen zurückzuführen. als daher derselben von Seiten dec Persischen Hofes angezeigt wurde, daß der Kawam-ül-müll (Justiz-Minister) mit Vollmachten zu Un terhandlungen versehen worden sey, und als der genanute Hof den Wunsch ausdrückte, daß zugleich mit der Zurückzichung der bei Erzerum und Bag dad zusammengezogenen Truppen, auch die hohe Pforte Jemanden mik abnlichen Bollmachten versehen möchte, so hat Se. Hoheit der Sultan, dessen gnadenjpendende Wünsche nichts Anderes bezwecken, als Mittel all gemeiner und dauernder Nuhe herbeizuschassen und zu befestigen, in (Gna den zu beschließen geruht, daß Ciner von den Würdenträgern des hohen Hofes für dle zu Erzerum mit dem genannten Mirza Tali zu eröffnenden Unterhandlungen ernaunt und abgeschicft werden solle. Dem zufolge wurde Nuri Efendi, einer der ausgezeichnetsten Staats - Beamten und Mitgliet des Pforten-Conseils, einer der erprobtesten und einsichtsvollsten Diener der hohen Pforte, welcher durch lange Verwendung in den wichtigsten und schwierigsten Verhandlungen sich hervorgethan, und überdies für den Ab schluß von Verträgen besondere Wissenschaft und Talent beurkundet, mil dem Posten eines bevollmächtigten Ministers betraut, und der darüber c1 lassene Großherrliche Befehl bekannt gemacht. Der Persischerseits ernannt Botschaster soll dieser Tage in Erzerum eintreffen. Nuri Efendi, welcher bereits alle Borkfehrungen getroffen, hält sich deshalb reisefertig.“

Vercinigte Staaten von Uord - Amerika.

New-2ork, 25. Jan. Jm Repräsentanten- Hause zu Washing ton 11k der Antrag gemacht worden, die Tagesorduung zu suspendiren, um mit der Bill wegen Aufhebung des Bankerott -Gesebßes vorzuschrei ten, aber mit bedeutender Majorität verworfen. Man zeigte über haupt mehr Neigung, als in den heiden leßten Sessionen, die dem ause vorliegenden Angelegenheiten rasch nach einander zu erledigen, statt dieselben durch beständige Partei Debatten unterbrechen zu lassen, Uebrigens nimmt die bevorstehende Präsidenten-Wahl die öffentliche Aufmerksamkeit weit mehr in Anspruch, als das Detail der Gesetz acbundg. S

Lem Senat is eine Bill mit Hinsicht auf die Occupation des Oregon-(Gebiets vorgelegt worden.

Nach Eingang einer Botschaft an den Kongreß, worin der Prä sident die Ernennung eines Konsuls oder Handels-Agenten der Re qiorung der Vereinigten Staaten für China, so wie die nöthigen Maßregeln empsiehlt, um zu verhindern, daß Großbritanien nach dem mit China abgeschlossenen Traktat sich allein des ganzen dortigen Handels bemächtige, haben Senat und Repräsentanten - Haus ihre Zungen guf eimge Tage suspendirt.

leber New-Orleans hat man Nachrichten ans Vera-Cruz bis zum 4, Dezember und gus der Hauptstadt Mexiko bis zum 24. November, Santana hielt sich noch immer in Zurückgezogenheit zu Mango de Clavo, seinem Landgute, auf, während der Merikgui he Kongreß sich mit Erörterung der neuen Verfassung beschäftigte, welche Artikel vor Artikel genau durhgenommen wurde. Es erneuerte sich das alte Gerücht von einer bevorstehenden Revision des Meri kanischen Tarifs, wobei ein Hauptzweck die Erhöhung des Einfuh1 Zolls auf Baumwollen - Fabrikate seyn soll.

JulauD.

Yerlin, 31. Jan. Das in der Geseß-Sammlung enthaltene Geselz über die Verpflichtung zur Armenpflege besagt im Eingange ¿Folgendes über die Verpflichtung der örtlichen Armenverbände zur Armenpflege :

§. 1, Die Fürsorge für einen Armen hat, wenn dazu kein Anderer (Verwandter, TLienstherrschaft, Stiftung u. |. w.) verpflichtet und vermögent ist, diejenige Gemeinde zu übernehmen, in welcher derselbe 1) als Mitglicd ausdruüccklich aufgenommen worden is, oder 2) unter Beobachtung der Vor- schriften des Gesezes vom heutigen Tage über die Aufnahme neuanziehen- der Personen §. §8 einen Wohnsiß erworben, oder 3) nach erlangter Groß jährigkleit während der drei lezten Jahre vor dem Zeitpunkte, wo seine Hulfsbedürftigfkeit hervortritt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat.

§ 2, Ein Wohnsiß im Sinne des §. 1 Nr. 2. wird für Personen, welche als Dienstboten, Haus - und Wirthschafts Beamte, Handwerks - (Ge sellen, „Fabril-Arbeiter u. #. w. im Dienste eines Anderen stehen, an dem Orte, wo sie im Dienste sich befinden, durch dieses Dienstverhältniß allein memals begründet,

§. 3, Die Verpflichtung zur Fürsorge für den Verarmten beginnt in dem alle des §. 1 Nr. 1. mit dem Tage der Aufnahme, und in dem Falle des §. 1 Nr. 2, mit dem Zeitpunkte der Erwerbung des Wohnsitzes. Sind die im §, 1 unter Nr. 1, und 2. aufgestellten Bedingungen bei mehreren Gemeinden in Beziehung auf dieselbe Person vorhanden, so entscheidet deren gewöhnlicher Aufenthalt. :

__§. 4. Die durch die Vorschriften des §. 1 bestimmte Verpflichtung der emeinde erlischt, wenn der Verarmte nah erlangter (Großjährigkeit seit drei Jahren aus der Gemeinde abwesend ist, Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn die Abwesenheit durch blos vorübergehende Verhältnisse, insonderheit durch den Betrieb eines nicht stehenden (Gewerbes, durch Erfül lung der allgemeinen Militairpflicht, durch Abbüßung einer zeitigen Frei heitsstrase u. st. w., veranlaßt worden ist, i E

§0 Gutsherrschaften, deren Güter nicht im Gemeinde-Verbande sich besinden, sind zur Fürsorge für die im Gutsbezirke befindlichen Armen in gleicher Weise, ivie die (Gemeinden, verpflichtet,

9 G L iese Verpflichtung verbleibt den (Gutsherrschaften auch rücksicht- lich der Armen, welche auf den vom Gute zu Eigenthums -, Crbpachts- oder Érbzins Nechten veraußerten Grundstücken sich befinden, Ausnahmen hiervon treten ein: 1) wenn dergleichen Trennstücke nach den für einzelne Landestheile erlassenen Vorschriften mit den Gemeinden vereinigt werden (Berordnung, betreffend die Negulirung der Verhältnisse zwischen den Do- minien" und (Gemeinden in den ehemals Westphälischen Landestheilen der Provinz Sachsen, vom 31. März 1833, §. 9, Landgemeinde Ordnung für die Provinz Westphalen, vom 31, Oktober 1841, §, 9); 2) wenn eine

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solche Vereinigung unter ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde und mit (Henechmigung der Landes Polizci - Behörde erfolgt; 3) wenn die Vereini gung schon vor der Publication dieses eseßes, zwar ohne jene Zustim mung und Genehmigung (Nr. 2), jedoch ohne Widerspruch der Betheilig ten, wirklih in Ausführung gekommen is; 4) wenn aus den Trennstücken eine cigene Gemeine gebildet wird.

6. 7, Wo Domainen und Rittergüter, welche nicht im Gemeinde Verbande sich befinden, nach besonderer Verfassung oder in Folge freier Uebereinfunst mit Gemeinden zu einem gemeinschaftlichen Armen - Verbande vereinigt sind, is ein solher Verband in Beziehung auf die Armenpflege einer Gemeinde gleich zu achten.

8. 8. Einzelne Besißungen, als: Mühlen, Krüge, Schmieden 2c, welche weder zu einer Gemeinde gehören, noch auf Trennstücken von Do mainen - oder Nittergütern angelegt sind, sollen nah Anordnung der Lan des-Polizei-Behörde in Beziehung, wie aus alle Kommunal Verhältnisse, so auch auf die Armenpflege mit einer Gemeinde vereinigt werden,

(Es folgen nunmehr die Bestimmungen über die Land - Armen - Ver- bände 2c.)

Das Geselz über die Bestrafung der Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen lautet folgendermaßen :

,, Wir Friedrich Wilhelm, von Preußen 2c, 2c.

Gottes Gnaden, König von

Vorschriften über die Bestrafung der Lamndstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen einer Nevision unterworfen und verordnen dem nach auf den Antrag Unserer Minister der Justiz und des Junern unt nach erfordertem (Gutachten Unseres Staats-Naths für den ganzen Umfang der Monarchie was folgt:

6. 1. Wer geschäft oder arbeitälos umhenzieht, ohne sich darüber ausweisen zu können, daß er die Mittel zu seinem redlichen Unterhalt be size oder doch eine Gelegenheit zu demselben aufsuche, hat als Landstreicher (Gefangniß nicht unter sechs Wochen oder Straf-Arbeit bis zu se{chs Mo naten verwirkt, Nach ausgestandener Strafe i der Ausländer aus dem Lande zu weisen, und der JZnländer in eine Corrections- Anstalt (s. 8) zu bringen,

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haben die bestehenden

d. Betteln wird mit Gefängniß bis zu sechs Wochen geahn det, woruber m dem Bezirke des Appellations - Gerichtshofes zu Köln dic Polizeigerichte zu erkennen haben. Ausländische Bettler fönnen nach aus gestandener Skrafe von der Polizei- Behörde aus dem Lande gewiesen werden.

G 0 E bet solchen Vergehens bercits bestraft worden (§. 2), o sinden gegen 1hn die Bestimmungen des §, 1 Anwen- dung. Cben diese Bestimmungen treten ein: 1) wenn auf falschen Namen oder unter salscchliher Borschüßung von Unglücksfällen, Krankheiten ode1 (Gebrechen gebettelt wird; 2) wenn der Bettler Waffen bei sich führt oder sich Drohungen erlaubt, insofern uicht durch die Drohung eine härter trafe verwitt ist; 3) wenn Jemand eines fremden Kindes beim Betteln sich bedient, oder ein Kind zu diesem Zweck hergiebt.

g. 4, Den Bestimmungen der §§, 2 und 3 unterliegen auch diejenigen, welche Kinder zum Betteln anleiten oder ausschicken.

Wer Personen, die seiner Gewalt over Aufsicht untergeben int und zu jener Hausgenossenschaft gehören, vom Betteln abzuhalten unter laßt, hat Gefängnißstrafe bis zu acht Tagen verwirkt.

§. 6. Mit der im §. 2 bestimmten Strafe sind auch diejenigen zu be legen, 1) welche dem Spiele, Trunke oder Müßiggange sich dergestalt hin geben, daß sie in einen Zustand versinken, in welchem zu ihrem Unterhalt oder zum Unterhalt derjenigen, zu deren Ernährung sie verpflichtet sind, durch Vermittelung der Obrigkeit fremde Hülfe in Anspruch genommen wer den muß; 2) welche eine Unterstüßung aus öffentlichen Armen - Fonds em pfangen, wenn sie sich weigern , die ihnen von ver Obrigkeit angewiesene, ihren Kräften angemessene Arbeit zu verrichten; 3) welche nach Verlust ihres bisherigen Unterfommens binnen einer von der Orts-Polizei-Behörde zu be stimmenden Frist sich kein anderweitiges Unterkommen verschaffen und auch nicht nachweisen können, daß ste solches, aller angewandten Bemühungen ungeachtet, micht vermocht haben. Zm Nückfalle sind gegen dieselben die Bestimmungen des §, 1 amuwenden.

§. 7. Wo nach dex in einzelnen Provinzen bestehenden Einrichtung die Pandstreicher und Bettler sogleich nach deren Aufgreifung an die Lant armen oder Corrections- Anstalt abgeliefert werden, is die Untersuchung ge gen sie von dem JZustitiarins der Anstalt oder dem Gerichte des Orts, wo die Anstalt sich befindet, zu führen, und in leßterer auch die Strafe zu vollstrecken.

§. 8. Die Dauer der Einsperrung in der Corrections - Anstalt (§. 1) if von der Landes - Polizei - Behörde nach den Umständen zu ermcssen ; ste darf aber einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.

§. 9, Die VLandes-Polizei-Behörde kann diejenigen inländischen Lant streicher oder Bettler, welche sich binnen vier Wochen nach ihrer Entlassung aus der Corrections-Anstalt über einen zu ibrem Fortkommen hinreichenden Crwerb nicht ausweisen, bis zur Führung dieses Nachweises in der Anstalt wieder einsperren lassen. §9. 10. Zur Herstellung der erforderlichen Uebereinstimmung dieses eseßes mit den einzelnen Land - Amen - Neglements hat Unser Minister des „znnern tveitere Anordnungen zu treffen. i:

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige orucktem Königlichen Jusiegel,

Gegeben Berlin, den 6. Januar 1843.

0 S) MUYPaT; v,

Bettler wegen eines

De I)

Friedrich Wilhelm.

ve ViUf ind, Savignv. Gr. v. Arnim.

Beglaubigt : Fur den Staats-Secrcetair: Bornemann.

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VBevlin, 28, Jan. (Legislation über die von Frauenspersonen.)

Bürgschaft Aus den Grundsäßen des Römischen Rechts hervorgegangen sind die Bestimmungen unseres Allgemeinen Landrechts, nach welchen die Gültigkeit der Bürgschaften und einiger ähnlicher Geschäfte der Frauenspersonen von einer vorgängigen richterlihen Verwarnung oder Belehrung ablän gig gemacht wird. Diese Vorschriften erscheinen jedoch nicht mehr zeitgemäß, haben auch ihren Zweck weder erreiht, noch erreichen fönnen, vielmehr zu einer Rechtsunsicherheit geführt und verwiselte Prozesse veranlaßt.

Es möchte daher angemessen seyn, durch ein Spezialgeseß diese Verwarnung und Belehrung der Frauen abzuschaffen, aber uuter Bewahrung der gerichtlichen Form für die Juterzessionen der Frauen überhaupt.

Theorie und Erfahrung sprechen gleich laut für die Unhaltbar keit der bisherigen Certiorations-Theorie. Wird dieselbe geseblich aufgehoben, so heißt dies uicht, einem wahrhaft bestehenden Rechte seine Bedeutung entziehen, sondern lediglih die Bedeutungslosigkeit eines Scheinwesens aussprechen.

Es ließe sich freilich einwenden, daß man mit Abschaffung der Certiorations - Theorie auf halbem Wege stehen bleiben würde, wenn man nicht zugleich auch die Nothwendigkeit der ganzen gerichtlichen Form für die Juterzessionen der Frauen beseitigte. Und die volle Konsequenz is wüirklih nur in den Extremen des reinen Römischen Rechts und einiger neueren Geseßgebungen zu finden. Jenes gewährt durch die absolute Unwirksamkeit der Juterzessionen den Frauen einen durchgreifenden Schuß. Diese stellen Frauen und Männer in Anse- hung der Juterzessionen cinauder unbedingt gleih. Allein es möchte angemessener seyn, zur Zeit mr die Certioration abzu- schaffen, ohne die gerichtliche Form für die Juterzessionen der Frauen aufzuheben, und dies namentlich um deswillen, weil man damit dem bestehenden Rechte in zwei verschiedenen Beziehungen näher bleibt, Einerseits nämlich herrs{ht troß der aufgehobenen sogenannten Geschlechts-Kuratel bei Eingehung mancher Rechtsgeschäfte eine gewisse geseßliche Vorsorge für die Frauen, und

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die durhgängige gerichtlihe Form bei allen Juterzessionen der Fraue dürfte das erreihen, was die bisherige Geseßgebung mit der Certio= ration nur erreichen wollte. Andererseits haben wir für so viele Arten von Geschäften überhaupt die Nothwendigkeit der gerichtlichen Form, und das Volk ist daran so gewöhnt, es entstehen daraus so wenig Jrrungen, daß die Beibehaltung der einfachen gerichtlichen Form für die Junterzessionen der Frauen, resp. der Zuziehung von Beiständen für die zu Gunsten ihrer Mänuer interzedirenden Ehe

frauen, nihts Störeundes und Abweichendes haben kann. Ob aber vielleicht die Nothwendigkeit der gerihtlichen Form im Allgemeinen einer Beschränkung zu unterwerfen, oder ob und in welchen Beziehun= gen die gerichtliche mit der notariellen Form zu vertauschen seyn dürste, das ist eine Frage, die sih definitiv wohl nur im organischen Zusammenhange bei der Revision der Gerichts-Ordnung und Gerichts

Verfassung möchte entscheiden lassen. Dabei wird aber die Prüfung der Frage wieder eine ganz freie seyn, ob neben anderen Geschäften

etwa auch die Jnterzessionen der Frauen der Nothwendigkeit ge-

richtlicher Form zu entheben wären. ?

Pariser Judustriec:, Kunst- und Luxus-Gegenstände. (Vergl. St. Zig. Nr. 12)

5ilber- Arbeiten. und Krvstalle.

(Hold unt Uhren

Ktunst-Tischlere i, Karl Wagner,

L Paris, 27. Jan. Das Fach des Pariser Kunstfleißes, in welchem die schöusten und merkwürdigsten Dinge zu Tage gefördert werden, 1st das von feinen unnd reihen Möbeln und Zimmer=Verzie- rungen aller Art. Es läßt sih gar nicht beschreiben, zn welchem hohen Grade der Lurus in Zimmer-Geräthen und die Vollkommen heit der Arbeit an solhen Sachen gestiegeu ist. Tische, Stühle, Zchreibschräufe, Kommoden, Toiletten, Kasteu aller Form und Größe, Zpiegelrahmen und alles übrige Zimmergeräth, dem die üppige Be- quemlichfeit mit Zuziehung der Wälder von Europa, Asien, Afrika und Amerika, dem die Verschwendung mit Beihülfe aller Naturreiche, dem die Kunst mit dem Polireisen, dem Firniß, dem Lack, der Farbe; dem die Mode in threr abenteuerlihsten, erfinderischsten Laune Ent stehung, Pracht, Geschmack und Schwung gegeben haben; das Alles slndet man hier in den eleganten Möbel - Magazinen ausgestellt und aufgeschichtet. Der sonst allgemein herrschende Aegyptische Geschmad, in dem lange ¡Zeit Möbeln aller Art modemäßig geformt seyn muß= ten, hat fast ganz aufgehört; man findet ihn uur noch hier und da in Wand- und Spiegeltischen, deren große Marmorplatten auf bei- nahe lebensgroßen Aegyptisch geformten Löwen und Sphinxen aus vergoldeter Bronze, oder auf Drachen, oder soustigen feineren Aegyptischen Figuren liegen. Der Cinfluß der Antike im engeren Sinne is} aus der Kunstschreinerei eben so sehr verschwunden, als aus der Malerei. Die s{hönen biegsamen und s{lanken Griechischen Ka- ryatiden-Figuren, in gefällige, hübsche und graziöse Französinnen um- geformt, sind ziemlich Alles, was man von antiken Decorations-Mo- tiven noch zu modernen Zimmergeräthen benußt. So wie man ebe- mals Alles mit Gewalt Acgyptisirte und anutikisirte, so wird jeßt Alles gewaltsam Gothisirt und rokokisirt, wobei viel Barockes und Unsinmges znm Vorschein kommt, was unvermeidlich, wenn Alles nach der Mode des Tages gequält werden soll. :

Jm Ganzen aber sind die Möbeln von bequemer, erfinderischerer Einrichtung und besserem Geschmack, als sonst. Obgleich man hier mancherlei verunglückte und mißverstandene Nachal mungen Gothischer Möbelformen sieht, sv verdienen doch die großen, breitschultrigen und soliden Lehnstühle mit ihren festen Beinen immer nocch den Vorzug vor den kleinen, dünnen und mageren Sesselu, die jedes Kind um- stoßen fonnte und dem Sibenden eine wahre Folter anthaten. Ganz ausgezeichnet sind die prächtigen Stoffe für Möbel Ueberzüge. Es giebt hier Seiden- und Wollen-Damaste und gewirkte Sammetzeuge, die nichts zu wünschen übrig lassen, Bemerkenöwerth {eint mir eine Art Sammet, nach mechanischer Methode in Oel gemalt, von eíner unvergleichlichen Frische und Eleganz. Unter anderen s{chönen Probe-= stücken bewunderte ich von diesem Zeuge einen Tisch - Teppich auf braunem Grunde mit einem Paradiesvogel in der Mitte und blauem Jlieder in den Een, nebst einem auderen auf grünem Grunde mit einer Guirlande von Tausendschönchen und einem reichen Blumen- ]trauß in der Mitte, zwei kostbare Tafeldecken von großer Schönheit und vortrefflich ausgeführter Zeichnung. Dieses neue Zeug eignet sich auch sehr gut zu Zimmer=-Tapcten, fostet aber leider nicht weniger als 50 bis 00 Franken die Elle, Die schönsten Möbeln sind alle von Polixanderholz, entweder blos einfa polirt oder mit Berzierungen reich infrustirt. Mahagoni - Möbel sind fast ganz abgekommen und durchaus unfashionable, weil sie bis in die Thürsteher-Logen und qge= heimen Gemächer hinabgedrungen sind; sie verhalten sich jebt zu Polixander-Möbeln wie zinnerne Lösfeln zu silbernen, oder irdene Teller zu porzellanenen. Die allerfeinsten Möbelstücke sind Nachahmungen von Boulle mit Jukrustirungen von Elfenbein, Kupfer, Gold und Silber guf schildpattenem, ebenholzenem und einem aus einer Metall= und Zinnmischung bestehenden Grunde. Man fordert für solche Sachen ungeheure Preise, 4, 5, 6 oder 8000 Franken für einen Nachttisch, einen Secretair oder Bücherschrank, und doch sollen, wie mir mehrere Möbelhändler versicherten, sehr viele Bestellungen von fremden Höfen und hiesigen Neureichen auf solche theuere Stüde gemaht seyn. Denn das Mböbelfach ist das, was die meisten Liebhaber findet. Den kostbarsten Möbel-Vorrath sah ich bei Herrn Monbro Fils auf dem Boulevard der Kapuzinerinnen, dessen glänzendes Magazin die prächtigsten Tische von Porphyr und dem seltensten Marmor, mit vortrefflih gearbeiteten Mosaikplatten und eingelegten Verzierungen, reich mit Goldbronze ausgestattete Kom- moden, Schreibschränke und dergleichen Musterstücke von Schreiner- Arbeit, wahre Meisterwerke von Uhrgehäusen und alle möglichen Arten von Prachtstücken aus Marmor, Bronze und Polixander, Spiegel- rahmen, Kandelaber, Vasen, Tisch - Aufsäve, Toilettentishe u. \. w. umfaßt.

Was ich an vielen dieser Möbelsachen auszuseßen habe, i} der Fehler einer zu reihen Verzierung, den die Franzosen daran sehr gern zu begehen pflegen. Viele Stücke verlieren dadur das gefällige, einfache Wesen, womit die Engländer dergleichen Dinge \o sehr an- genehm zu machen wissen. Dies i auch der Fall bei den hiesigen Silbersachen, worunter einige ganz vortrefflich geformt und gearbeitet, andere hingegen gar zu sehr verziert und gehudelt sind. Die liebe Mode bringt auch hier bei der Auswahl der Formen und Motive einige ganz wunderliche Dinge hervor z z. B. Gothische Greifenrachen als Oeffnungen von silbernen Theekannen, die unmöglich dem leiden- schaftlichsten Antiquar den Thee würzen können. Welche angenehme Formen findet man dagegen meist in den Englischen Silberläden. Statt jener oft {weren Französischen Rand-Verzierungen und über= häuften Blumengehängen zieht der Englische Goldschmied höchstens eine feine Perlenschnur um sein Werk, und das Uebrige daran bleibt zum besseren häuslichen Gebrauch gewöhnlich ganz s{licht. Bei Allem dem, daß ih die so sehr vortrefflihe Französische Silber-Arbeit wohl zu schäßen weiß, bin ich doch in einem Englischen Silberladen immer fauflustiger, als in einem Französischen gewesen, Der