1843 / 56 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 25 Feb 1843 18:00:01 GMT) scan diff

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habe aber gesagt, nicht Einer unter einer Million sey ín Frankreich ein | Freund des Sklavenhandels.“ Ï S ¿

Der Lord-Kanzler: „Es muß ein Ucberseßungsfehler seyn, denn man läßt Sie völligen Unsinn sagen.“ E

Lord Brougham: „Es i} ganz unverständlich.“ E :

Nachdem sodann der Herzog von Wellington auf eine an ihn gerichtete Frage erklärt hatte, daß er seinen zum Montag angekündig= ten Antrag auf ein Dank-Votum wegen der Beendigung des Krieges in Afghanistan etwas modifizirt habe und dem Hause morgen davon Mittheilung machen werde, machte der Marquis von Land owgHe darauf aufmerksam, daß in den dem Parlament vorgelegten Papieren ein paar darin citirte wichtige Briefe fehlten, welche den Aufschluß darüber zu enthalten schienen, warum General Pollock den ihm im Mai 1842 vom General-Gouverneur ertheilten FJnjtructionen, den Rückzug sogleih anzutreten, uicht gehort habe; eben so fehle ein Aufschluß darüber, warum General Nott damals, wie ihm eben

ïngt, und von den Stämmen, die sich ihm angeschlossen

E e berelid mehrere von der shweren Rache der Granzosen erreicht worden. Privat-Nachrichten versichern, daß der General Bu- eaud die Araber diesmal das Gewicht seines Zornes und seiner

Üeberlegenheit mit nie zuvor bewährter Härte fühlen lassen. Wird aber durch blutige Strenge, durh Plünderung und Zerstörung das 5 nter- esse der Französischen Herrschaft in Afrifa gefördert werden? Die Völker haben ein langes Gedächtniß für Mißhandlungen. Wenn es wirkli möglich ist, die Araber zu bändigen, ohne sie zu vernichten, so wird es sdwerlich durch ein anderes Mittel geschehen können, als durch eine Propaganda der Verweichlihung und des Luxus. Aber die unaufhörlihen Raubzüge der Französischen Heer-Abtheilungen wir- fen einem solchen Zwecke geradezu entgegen, und sie werden die Ara- ber mit der Zeit zu einem immer härteren Feinde machen, der um jo

furchtbarer seyn wird, je weniger er zu verlieren hat. falls befohlen worden, Kandahar nicht geräumt habe. Der Herzog

= Paris, 18. Febr. Wie oft auch schon der Sultan von | on Wellington versprach, die Sache zu untersuchen und dem Marokko die züchtigende Haud verschiedener Europäischen Mächte, Hause Pla nöthige Auskfunst M geben. uamentlich auh Frankreichs fühlte, man sieht, die ihm gegebenen | ® D j Lectionen waren doch viel zu gelinde, als daß ihm nicht bald die Lust, das alte Spiel immer wieder von neuem anzufangen, hätte wiederkommen \ollen. Noch sind seine Streithändel mit den Ver- einigten Staaten von Nord-Amerika nicht vollkommen ausgeglicheu, und die in den orientalischen Sitten liegende Politik des Hinhaltens und demüthiger Versicherungen von Bereitwilligkeit zu jeder Genug- thuung, so oft ernstliche Reclamationen durch eine kräftige Demon- stration unterstüßt werden, wird schon noch einge Zeit auch gegen die Amerikaner angewendet werden, Noch sind kaum eimge Monate verflossen, daß er sih gezwungen sah, einem seiner Beamten, einem / Sherif, mit dessen Wissen und Theilnahme und unter dessen Antrieb | bemerklich machte, daß die Untersuchung der Mehrzahl dieser Be- eine Gewaltthätigkeit gegen den Frauzösischen Konsul zu Mogador | schwerden noch s{webe und daher aus einer vorzeitigen Berösfent- begangen worden war, etne öffentliche \himpflihe Strafe durch Er-= | lichung derselben nur Nachtheil, aber kein Vortheil entstehen könnte,

Unterhaus. Sibßung vom 16. Februar. Zu Anfang dieser Sibung wurde auf den Antrag des Herrn J. Palmer ein Aus\chuß ernannt, um die Ursachen der vielen Schiffbrüche zu unter- suchen, welche Britische Fahrzeuge in den leßten Jahren erlitten haben, und über bessere Mittel zur Rettung des Lebens und Eigen-= thums schiffbruchleidender Personen zu berathen. Eine Motion des Herrn Hardy auf Vorlegung einer Abschrift der von Seiten der Französischen Regierung an die Britische gerichteten Beschwerden über die Anhaltung oder Durchsuchung Französischer, des Sklavenhandels verdächtiger Schiffe wurde auf Dir R. Peel’s Ersuchen, welcher

theilung einer Anzahl Stockhiebe auflegen zu_lassen, uud bereits hat | gon dem Antragsteller wieder zurückgenommen. 6 er sich eine neue Verhöhnung Fraukreihs zu Schulden fommen lasseu, Hierauf wurde die Debatte über den Zustand der Nation fort indem er dem neuernaunten General-Konsul Pelissier zu Mogador | gesezt, aber, wie die Londoner Blätter selbst sagen, die Diskussion das Exequatur verweigert, unter dem Vorgeben, da bisher unter der | t matt, stumpf und ermüdend. Die Säche macht keine Fortschritte, Geschäftsführung dessen, der interimistisch das Kousulat zu Mogador | ¿s wird nichts Neues vorgebracht, und das Alte entbehrt selbst einer besorgte, Alles zu beiderseitiger Zufriedenheit von statten gegangen yifgnten Darstellung. Der einzige Oppositions-Redner von Gewicht, sey, jo bedürfe es eines General-Konsuls daselbst nicht, UND «Mert | der an diesem Abend für deu Howikschen Antrag auftrat, war Sir Pelissier, dem diese Mittheilung bei seiner Anfunst Q Tanger von | F, Baring, welcher der Regierung energisch vorwarf, sie spreche immer dem dortigen Französischen Konsul zukam mit dem Euer, daß gon Prinzipien, wende aber feines gehörig an und verderbe es dadurch mit alle Schritte desfalls bei dem Sultau vergeblich gewesen A P Ne | Freund und Feind. Jhm erwiederte der Kanzler dr S cha kammer, wohl oder übel einstweilen nah Oran zurückkehren, um dort die wel= | judem er ebenfalls die schon mehrmals vorgebrachte Erklärung abgab, das teren Maßregeln und Justructionen seiner Regierung abzuwarten. Haus möge abstimmen, ob es kein Vertrauen mehr zum Ministerium habe; Die öffentliche Meinung is darüber sehr gereizt und Veangs, La wenn es dies nicht wolle, so helfe eine bloße Untersuchung gar nichts. die Regierung ein- für allemal diesem frehen Hohne vou Maro ta- | Gänzliche Handels-Freiheit könne die Regierung nicht geben, weil sie nischer Seite ein Ende mahen möge. Man erinnert sich dabei, wie auch die finanziellen Bedürfnisse berücksichtigen mlissez die freie Ein: hon seit einer Reihe von Jahren der Sultan immer dasselbe System fuhr des Getraides würde den Grundbesiß erschüttern. Man müsse der Zweideutigkeit und mehrmals offfenbarer und nicht abzuleugnender also der Regierung es überlassen, nah den Umständen zu handeln, Unterstüßung des Hauptfeindes der Französischen Herrschaft in Asrika, | Die Debatte wurde hierauf nochmals vertagt.

Abd el Kader's, befolgt hat, und daß deshalb schon früher einmal |

der Obers Delarue anu ihn abgeschickt wurde, um ihm Vorstellungen | London, 17. Febr. Die heutigen ministeriellen Blätter thei- über dieses feindselige Benehmen gegen Frankreich zu machen, Und | ley das Marine - Budget für 1843 —44 mit, Es beläuft sich auf daß der Sultan die bestimmtesten Versicherungen, daß dies fünftig | 6,382,990 Pfd. St., während die im vorigen Jahre vom Parlament nicht mehr der Fall segn werde, gegeben hatte. Wie wenig er übri= | für den Marine - Dienst geforderte Summe 6,818,173 Pfd. betrug, gens guten Willen zeigte, seinen Worten Kraft zu geben, hat die | worunter 78,855 Pfd. für den Krieg in China dienen sollten. Die Erfahrung genugsam gezeigt, und gerade jeBt, wo das Wiederauftre= | Hgupt - Reduction in diesem Jahre trifft den Posten des Soldes für ten Abd el Kader's mit neuer Macht gegen die mit Frankreich ver= | pie Matrosen und Marine - Truppen und den für die Lebensmittel. bündeten Stämme der Araber neue Änstrengungen und Opfer an | Dex erstere is um fast anderthalbhunderttausend, der leßtere um nahe Geld und Leuten nöthig macht, und mehrfache Unglücksfälle bereits | qn hunderttausend Pfund heruntergeseßt. zur Folge gehabt hat, ist man um so mehr geneigt, dem geheimen Der Bund gegen die Korngeseße hat eine Adresse an das Volk Beistande von Marokkauischer Seite, dessen der Emir noch fortwäh= | ¿xlassen, worin er seine Freude über die Fortschritte zu erkeunen giebt, rend sicher seyn soll, einen großen Theil des Uebels zuzuschreiben, welche die gute Sache bereits gemacht hat, und zu allen geseßlichen Das Múnisterium ist jet, nachdem die Aussichten für den von | Mittelu auffordert, um im Parlament die Majorität zu gewinnen. ihm vorgelegten Geseß-Entwurf über die Zucker- Frage sich wieder | Das Monopol müsse ein Ende nehmen und werde es. Aber die Zeit günstiger gestellt haben, zur festen und eutschiedenen Aufrechthaltung | pränge, und jede Zögerung beschleunige den Ruin, Der Standard desselben vor den Kammern bereit. Die Erklärungen der Rübenzucker- | jeldet auch, daß der Vorsibende und mehrere der thätigsten Mitglie Fabrikanten selbst haben am meisten dazu beigetragen, auf die Depu-= | per des Bundes von Manchester in London angelangt seyen und be- tirten, welche noch in Zweifel waren oder schon zu Bekämpfung des | xeits mit den dortigen Freunden ihrer Sache sih berathen hätten, um Regierungs-Entwurfs entschlossen waren, Eindruck zu machen. Auch | eine fräftige Agitation gegen die Korngeseße in ganz London zu be die Auseinanderseßzung, welche das kürzlich errichtete Comité der Ha- | rfe D E : fenstädte, die so inuig bei der Entscheidung der Zucker=Frage bethei- Herr von Tocqueville, Französischer Deputirter, hat wegen einer ligt sind, über den Sachverhalt an die Kammer gerichtet hat, und | Rede Lord Brougham's im Oberhause, worin jenem eine merkwür- welche jeßt der Kommission dieser, die den Bericht über den Geseb= | dige Unkenntuiß der Frage wegen des Durchsuchungs-Rechts vorge- Entwurf erstatten soll, vorliegt, hat ihren Theil dazu beigetragen, | worfen wurde, ein Rechtfertigungsschreiben au deu Lord gerichtet, manchen bisherigen eifrigen Vertheidiger der Aufrechthaltung des Rü= | welcher jedoch in seiner Antwort darauf beharrt, daß Herr von benzuckers anders zu stimmen. Man darf kühn behaupten, daß, went | Focqueville eine arge Unkunde der Hauptpunkte, um die es sich bei die Kammer jeßt uo einmal die Mitglieder der Kommission zu er= | derx Dur(suchungs-Frage handele, bewiesen habe, nennen hätte, deren Zusammenseßung wohl anders ausfallen würde. ; l s : Die jebige Kommission sieht ihre {limme Stellung wohl ein, da, : was sie vertheidigen und bevorworten will, selbst von denen zurückge- Wrede ran De. En „Wird, U Lgren, Gunsten ihre Vorschläge angeblich hinzielen Aus dem Haag, 19. Febr. Dem ärztlichen Bülletin zu- sollen. Die Mitglieder wollen theils unmittelbare, theils progressive cla R bir Gesundheits - Zustand Sr, Majestät des Grafen von Gleichstellung der Auflagen auf beide Judustrieenz dur die eine wie N GE/ E he Fail a Sinstic E 5 durch die andere Weise erklären aber die Rübenzuer - Fabrikanten, | assau auch heute früh jehr gung, ruinirt zu werden, und andererseits erkennt jeder Unbefangene an, E ay der A E a AOE sey. Daher die Schwierig- Deutsche Bundesstaaten. Í T 0 ry . cY Pr . f , » eit für die Kommission, zu einer bestimmten Entscheidung über den x Dresden, 22. Febr. Nachdem in Leipzig zu Ende vorigen Jahres ein Advokaten - Verein sich gebildet hatte, ist durch viel-

vorzuschlagenden Modus der Abhülfe zu kommen. —————_— s E G S E 6 ‘ten auch in Dresden f / fältige Bemühungen einiger der hiesigen IOSoIatEn Q Grossbritanien und Irland. unlängst ein ähnlicher Verein ins Leben S. N j E Oberhaus. Sigung vom 16. Februar. Lord Broug- gedruckten, 22 Paragraphen enthaltenden Ss L MLILIE "atues ham wünschte noch einige nachträgliche Erläuterungen zu seiner frü- Ia us, tin „Zahr Gültigkelt A V& A 0 i terlic en heren Rede über das Durchsuchungs-Recht zu geben, namentlich über Jahres einer Revision in einex General - A ms, - : Hi d h die Unterhandlungen mit den Vereinigten Staaten : weil die Sache sollen, stellt als Zwet des Dereins auf : Hit: Semen S immer noch mißverstanden zu werden seine. j » | Zuteressen des Advokatenstandes nach allen Richtungen Au 5 „Diejenigen“, ans der Lord, „welche zuerst behaupteten, daß Frank- folgen, Gemeinsinn, 10 wie E auf Rechtlichkeit, Unbescholtenheit und reich sich dem Durchsuchungs - Recht ganz und gar widerseßen müsse, weil Berufstüchtigkeit gerichtetes Streben seiner Mitglieder zu R d Amerika es sich nicht gefallen lassen wolle, sagen jeßt, England habe den | Und zu erhalten, dadurch aber auf Hebung der W ür de des {d- vokatenstandes mit gemeinsamen Kräften hinzuwirken.“ Der

Amerikanischen Traktat nicht ratisiziren wollen, weil Amerika eine Verände- : 1 rung darin vorgenommen habe, wodurch Amerika von der Wirkung desselben | Verein, an dessen Spibe ein Direktorium von neun Personen und drei Stellvertretern steht, ist nah §. 2 nit auf die Advokaten Dres-=

wäre ausgeschlossen M, enu pak aber die einzige in dem Traktat vorgenommene Veränderung die, welche die Amerikanische Küste vom | dens beschränkt, sondern gesteht die Aufnahmefähigkeit jedem Königlich

N aub und Jelant i Ah 1A Küsten von Eng- Sühsishon O Silber die juristische Praxis ausübt, zu. la ae s Me tiitgg Wb 0 R Vaten L Die Advokatur isst in Sachsen befanutlih feine Staats-An- S T erve Ameridaruschen Küste, sollten dié Amerikanischen & chiffe stellung, sondern gehört, wenn sie au zu den öffentlichen Aemtern vurchsuht werden, und Amerika selbst {lug dies vor, Nichts konnte ver- | zu rechnen ist, doch unter die freien wissenschaftlichen 1óge geseblicher fehrter seyn, als die Behauptung, welche man jeßt in Bezug auf den Grund | Ausübung der advokatorischen Praxis, zu welcher vermöge Pie mit aufstellt, warum England sich geweigert habe, den Traktat zu ratifiziren. Bestimmungen (Verordnung vom 9. Juli 1836) im ganzen Lande mit Bei dieser Gelegenheit will ih bemerken, daß ih mich irrte, als i neulich | Einschluß der Öber-Lausiß jährlich eine Anzahl von fünf und s Aus sagte, der Amerikanische S en at sey den vorläufigen Beschlüssen beigetreten, | Adspirauten zugelassen wird (außerordentliche ins Ermessen des Ju- auf welche der Amerikanische Vorschlag des a s - Rechtes sich | stiz-Ministeriums gestellte Jmmatriculationen ungerenet) ist in Sach- gy gt habe, Jndeß war es nur ein Zufall, da Q Senat sich jenen | \en nicht mit der uweisung eines bestimmten Wohnsißes verbunden, e Paten Drin fat esustnijes Pom tes Neprdscntamenhauses des | teser ohl vielmehr ganz Jeigegeben fz ine Einigung, di dear ein | ges Votum 5, D em Charakter des freien Gewerbes entspricht und sich dur die da-

G wr i i ewerbes ent)p A

Hauses der Repräsentanten des Amerikanischen Volks. Es thut mir leid, | Furch dem Publikum verschaffte unbedingte Freiheit der Wahl em- pfichlt, zugleich aber auch manche Nachtheile, namentlich ein Zusam- mendrängen der Rechts-Kousulenten in Dresden und 200 erzeugt.

zu finden, daß in Folge einer falschen Uebersezung einer meiner Aeußerun- Für die innere und äußere Hebung und Verbesserung des Advoka-

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en mein uculich gehaltener Vortrag in Frankreich Anstoß erregt hat, Man at meine Worte so wiedergegeben, als hätte ih gesagt, es fänden si nicht über eine Million Freunde des Sklavenhandels in Frankreich; i

ten-Standes is von Seiten der Gesebgebung wenig oder nichts ge- shehen, was jedoch auch der Geseßgebung darum nicht zum Vor= wurf gemacht werden fann, weil dies der Natur der Sache nach der organischen Entwickelung des Standes selber von innen her- aus überlassen bleiben mußte. Einer solchen Entwielung hatte es aber bis jeßt bei dem gänzlichen Mangel jedes forporativen ; usammen haltens unter den Mitgliedern des Advokatenstandes an einem Mittel punkte gefehlt. Die Bildung von Advokaten-Vereinen in Leipzig und Dresden i} daher als ein erfreuliches Zeichen erwachten Bewußkseyns von der Nothwendigkeit eines solchen Mittelpunfts zu begrüßen, ob gleih der Advokatenstand die Erlangung der wahren ihm gebührenden Stellung wohl erst von einer Totalreform des Civil- und Kriminal- Prozesses mit den Formen der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit zu erwarten hat.

Leipzig, 21. Febr. (Leipz. Z) Am 18. Februar haben wir auch in unseren nächsten Umgebungen in der 10ten Stunde des Abends einen Erdstoß gespürt und in der darauf folgenden Nacht einen zwei- ten um 3 Uhr. Die Beobachtung hat man weniger in Unjerer Stadt, als im Süden derselben gemacht. Der erstere sowohl, als der leßtere Stoß war von einer bemerkbaren Erschütterung und von einem Getöse begleitet, wie wenn em Wagen über eine hölzerne Brücke fährt: so daß man sich veranlaßt sah, aus dem Hause ins Freie zu gehen, weil man sich belehren wollte, wie der Zustand der

Ritterung wäre. Beidemale war der Himmel klar und an ein Ge: witter nicht zu denken, aus welchem sich die Bewegung der Erde mit dem Getöse erklären ließe. Ju der Nacht aber war die Erschütkc rung auch der Häuser so stark, daß ganze «Familien aufwachten, und mehreere Personen dem Grunde der Erscheinung nachzuspüren sich ver anlaßt fanden,

Hannover, 21. Febr. (Hannov. Z.) Am gestrigen Tage

empfingen Jhre Königliche Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin zessin Morgens im Königlichen Schlosse die Deputationen der Land= haften, der Behörden, der Universität, der Städte, so wie der ein zelnen Regimenter der Königlichen Armee, welche alle gekommen waren, dem hohen neuvermählten Paare ihre Glückwünsche zu überbringen. Mittags war großes Galla-Diner im goldenen Saale. Abends fand in dem Königlichen Schauspielhause Fest - Oper in Galla statt. Als das bobe neuvermehlte Paar in die große Königliche Loge eintrat, wurde es unter dem Klange der Musik mit rauschendem Jubel em- pfangen, Zuerst wurde ein Festsptiel, gedichtet vom Theater-Direftor von Perglaß und in Musik geseßt vom Kapellmeister Marschner, ge- geben, worauf dann die Oper: Die Belagerung von Korinth, von Nossíni, folgte. _ E e in der Hauptstadt, in allen Theilen des Landes wurde der frohe Tag der Vermählung Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen mit der freudigsten Theilnahme gefeiert, wie die von allen Seiten eingehenden Berichte bezeugen.

IZeimar , 21. Febr. Auch der Geburtstag Jhrer Kaiserl, Hoheit der Frau Großherzogin is vor eimgen Lagen mit gleicher lebhafter Theilnahme wie der des Großherzogs gefeiert worden,

Gestern i} hier Jhre Excellenz die Frau Gräfin Ottilie Heudel von Donnersmarck, geb, Gräfin von Lepell , Ober - Hofmeister Jh rer Kaiserl. Hoheit der Frau Großherzogin, eine überaus würdige und allgemein geshäßte Dame, mit Tode abgegangen. Sie hak ein Alter von 88 Jahren erreicht und gehörte dem hiesigen Hofe eit 40 Jahren anu. 2

IJKiesbaden, 20. Febr. (O. P. A. Z.) Auf höchsten Spe- zial-Befehl Sr. Durchlaucht des Herzogs is heute von dem Herzog!. Geheimen Rath und Ministerial= Kanzlet- Direktor, Freiherrn von Dungern, die diesjährige Versammlung der Landstände mit nach stehender Rede eröffnet worden: i

„Hochzuverehrende, hochgeehrteste Herren! Von Sr. Herzogl. Durch- laucht is mir der gnädigste Auftrag geworden, die diesjährige Berlammnlg der Landstände des Herzogthums zu erössnen, Neue Geseßes - Vorschläge wird die Herzogl. Negierung zur Berathung des bevorstehenden Landtages zwar nicht vorlegen. Allein zwei Entwürfe, welche Jhnen im vorigen „Zahre mitgetheilt wurden, der eine zu einer neuen Handels- und Wechsel-Ordnung, der andere zur Abänderung des Conscriptions - (Gesetzes, sind beide noch in der Verhandlung begrissen, Der leßtere besonders wird durch seine doppelt wichtige Aufgabe, sowohl eine bundesmapßige Bewaffnungs-Art einzurichten, als auch die Dienstpflicht der Unterthanen danach zu bestimmen, Jhre volle Aufmerksamkeit und Thätigkeit in Anspruch nehmen. Diejenigen (Ge- seße und Einrichtungen der leizteren Jahre, welche die Znteressen der Unterthanen in Bezug auf den Verkehr und die Eigenthumsrechte so nahe berühren, haben unterdessen fortgefahren, die erwarteten günstigen Ergebnisse u lefern und bent Vertrauen , womit sie 1m Lande aufgenommen worden sind, zu entsprechen. __ Beim Rückblick auf das verflossene Far, während dessen große Unglücksfälle #0 viele Gegenden heimgesucht und auch unser Land nicht ganz verschont haben, werden Sie, hochzuverehrende und hoch- gechrteste Herren, dennoch der Borsehung gerne, vereint mit der Herzogli- chen Negierung, Jhren erneuerten Dank dafür darbringen, daß die ernsten Besorgnisse, welche die anhaltende TrocÏknung 11 Hinsicht des Ertrags der Aerndte erregt hatte, nicht in dem_ gefürchteten Maße in Erfül- lung gegangen sind. Dem gesammten Deutschen Vaterlande sind Frie- den und Nuhe bewahrt worden. Diesen Fricden auch fernerhin erhalten zu schen, is ein Bedürfniß für die Erwerbsquellen aller Stände, denselben zu befestigen und an sicheren und wahren Fortschritten fruchtbar werden zu lassen, ijt das Ziel der im Bunde vereinigten Deutschen Negie= rungen. Wenn die Zeitverhältnisse es auch mit sich bringen, daß die Aus- gaben des Landes fortwährend und nicht unbedeutend erhöht erscheinen, so darf doch der Umstand, daß leßtere ohne Vermehrung der direkten Steuer Erhebungen bestritten werden können, der Herzoglichen Negierung zur Be ruhigung gereichen. Sie, hochzuverehrende und hochgeehrteste Herren , wer- den aus den Voranschlägen, welche Jhnen in herkömmlicherweise vorgelegt werden sollen, auch Jhrerseits diese Ueberzeugung gewinnen und den ZU- stand unserer Finanzen als befriedigend erkennen. m Namen Sr, Durch- laucht des Herzogs erkläre ih den Landtag des Jahres 1843 sür eröffnet,

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47. Febr. (N. N. Z)_ Nach den gestern eingegan= aoner Beilsiew: alanbis man den unseligen Auflauf in Genf durch die ausgesprochene Amnestie beendigt. Doch fürchteten Viele eine Wiederholung, und diese cheint leider allzufrüh eingetreten: zu seyn z nach Briefen, die heute anlangten, haben die Jusurgenten die Wasfen aufs neue ergriffen, sich des Pulverthurmes Skt. Antoine bemächtigt, den sie früher nicht erobern konntenz auch scheint die Bereitwilligkeit der zum Schuß der Regierung eingetroffenen Milizen abzunehmen, weil man gegen die Schuldigen, die ergrissen worden, nicht mit Strenge eingeschritten sey. Es steht dahin, wie das traurige Drama enden wird,

45. Febr. Nachstehendes ist ein Bericht über die heu- tige Sis un is Großen Rathes : Die Sihung wurde mit einem lge Spur Besu des Herrn Rilliet-Constant erösfnetz hierauf wurde eine folgenden Amnestie-Vorschlag enthaltende Mittheilung des Staats= d lejen :

E Sans aus dem Protokoll des Staats - Rathes vom 14. Februar 1843” Der Staats-Rath, in Betracht des Art. 27 der Geschäfts-Ordnung des Großen Rathes; in Betracht der Dringlichkeit, beschließt: 1) dem Gro- ßen Nath den Vorschlag zu machen, daß ex ihn für die Eingabe des nach-

folgenden Beschlusses der Verpflichtungen entbinde, zufolge welchen nach den Art, 24, 25 und 26 der besagten Geschästs-Ordnung die Vorlage und Vertheilung an eine dreitägige Frist geknüpft ist; 2) ihm folgende Schluß-

nahme vorzuschlagen : Beschluß über eine Amnestie, Der Große Rath, auf

den Vorschlag des Staats - Rathes, beschließt: Einziger Artikel. Volle und gänzliche Amnestie is für alle Vorgänge bewilligt, welche in den Ta- gen vom 13ten und 14ten d, M. in Betreff des zu Genf unter den Bür- gern entstandenen Streites (collision) stattgefunden haben, Das Mit- glicd und der Secretair des Staats-Rathes: Le Fort.“

Herr Rigaud, erster Syndik, erstattete hierauf Bericht über die leßten Ereignisse. Während dieser Berichterstattung trat Herr Ril-= liet-Constant in den Saalz der Präsident zeigt ihm an, daß sein Entlassungs-Gesuch verlesen worden, Herr Rilliet spricht sein höch- stes Erstaunen darüber aus, indem er zwar anerkennt, dieses Gesuch geschrieben zu haben, aber versichert, er habe die Schrift weder selbst ab gegeben, noch durch irgend Jemanden abgeben lassen. Das Entlassungs= Gesuch wird daher als nichtig betrachtet. Es wurde nun der Vorschlag des Staats - Rathes nach kurzer Berathung fast einstimmig zum Be- {luß erhoben. Die Tagesordnung führte auf die Berathung des Budgets. Auf Antrag Herrn James Fazy's wurde die Sibung ver tagt. General Dufour und einige andere Mitglieder hatten diesen Antrag besonders unterstüßt. Herr Viridet erhielt auf seine An frage, ob die Gefangenen in Freiheit geseßt seyen, die Versicherung, die meisten seyen es schon, für die anderen sey der Befehl bereits gegeben. Dem Begehren des Großraths Balthasar Decrey, daß die noch aufgestellten Truppen entlassen werden, erklärte Herr Rigaud im Namen des Staats =- Rathes vorläufig noch nicht entsprechen zu fönnen,

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65 Paris, 19. Febr. Die heute eingetroffenen Barcelonueser Blätter vom 12ten bringen einen vom 11ten datirten Bando des Generals Seoane, durch welchen der Belagerungszustand für den folgen den Tag zum Zwecke der Munizipal-Wahlen aufgehoben wird, Der Ge neral-Capitain legt alle außerordentliche Gewalt ausdrücklich nieder, um den ordentlichen Behörden ihre regelmäßigen Befugnisse zurückzugeben, und er stellt denselben überdies die Truppen der Garnison zur Ver fügung, Eine Ausficht auf das Nichtwiedereintreten des Belagerungs- zustandes i} in dem Bando nicht gegeben, gleichwohl hofft mau in Barcelona stark, daß derselbe mit der fraglihen Maßregel sein defi nitives Ende erreicht haben werde. Ueber den vermuthlichen Ausgang der Wahlen, die für die nächste Zukunft von Barcelona und vielleicht von ganz Spauien die größte Bedeutung haben, herrscht völlige Un gewißheit. Der Constitucional eifert lebhaft gegen die Kandidaten per Christinischen Partei, welche fortwährend thätig is, die Verstim- mung der Barceloneser gegen die Regierung zu ihren Gunsten aus zubeuten, Der Jmparcial seinerseits räth den Bewohnern der Cata lonischen Hauptstadt, überhaupt keine Männer von entschiedener politi- {er Parteifarbe an die Spiße ihrer Verwaltung zu stellen, Der Christinishe Papagayo hat bis jeßt noch uicht wieder erscheinen dürfen, Der General Seoane hat zwar den Redacteur desselben, Herrn de la Roca, seiner Haft auf der Citadelle entlassen, ihm aber die Fortsetzung seines Blattes unter Androhung der Deportation nach Westindien untersagt. Auch die Erlaubniß zur Herausgabe einer neuen Zeitung is Herrn de la Roca rundweg abgeschlagen worden,

© Madrid, 12. Febr. Jch hole heute einige Umstände nach, die geeignet seyn dürften, auf die Art und Weise, in welcher die diessci tige Regierung die von Seiten der Französischen verlangte Genug- thuung zu gewähren oder zurückzuweisen sucht, ein helleres Licht zu werfen, Noch im Laufe der vorigen Woche galt es hier den Umge=- bungen des Regenten für eine ausgemachte Sache, daß der Franzö sischen Regierung keinerlei Art von öffentlicher Genugthuung bewilligt werden folle. Am 9ten Abends aber erhielt der Französische Ge \chäftsträger, Herzog von Glücksberg, einen Courier aus Paris und verfügte sich gleich darauf in die Staats-Kanzlei, indem er dringend verlangte, den Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu sprechen. Dieser, obgleih unpäßlih, erschien und berief, nahdem der Herzog ihm eine Mittheilung gemacht hatte, noch in der Nacht sämmtliche Mi nister zu einer Berathschlagung. Am folgenden Morgen erschien der Jhuen bereits mitgetheilte, eine Aeußerung des Gefe politico von Barcelona be richtigende Artikel in der Gaceta. Durch diesen scheinen die Französischen Anforderungen zum Theil befriedigt, zum Theil jedoch auch zu ferneren Re- clamationen Veranlassung gegeben worden zu seyn, wie man aus deu wie derholten Zusammenkünften {ließen will, die der Französische Geschäfts= träger vorgestern mitdem Minister der auswärtigen Angelegenheiten hatte, nachdem der Artikel bereits erschienen war, Auch verzögerte sich die Abfertigung des Couriers, den die Französische Botschaft seit vor gestern Mittag bereit hielt, bis gestern Vormittag. Der besprochene berichtigende Artikel erflärt nun zwar die Behauptung, daß der Fran- zösische Kousul die an Bord geflüchteten Rebellen wieder ausge|chisst habe, für unwahr; die Worte des Gefe politico, die De 6 M Verbindung mit der Partei der Moderirten als den Anstifter des in Barcelona stattgefundenen „Vandalismus“ bezeichnen, werden in dem berichtigenden Ärtikel mit Stillschweigen übergangen, Die diesseitige Regierung scheint in dieser ganzen Angelegenheit üblem Rathe ge folgt zu seyn, sonst würde sie schwerlich gleich anfangs die Saiten so hoch gespannt haben, auf der Abberufung des Französischen Kon suls zu bestehen. Deun wenn es gleich die Französishe Regierung selbst für angemessen halten dürfte, ihren Konsul vou einem Plaße abzuberufen, auf welchem seine fernere Anwesenheit bei neu eintreten deu Verwickelungen leicht zu neuen Mißhelligkeiten Anlaß geben dürfte, so wird sie sich doch wohl uicht leiht dazu verstehen, weun diese Ab berufung als Folge einer au sie gerihteten drohenden Anforderung erscheinen muß.

Wenn daher die diesseitige Regierung die Abberufung zu er reichen strebt und eine friedliche Ausgleichung der ganzen Angele= genheit herbeizuführen wünscht, so handelt das ministerielle Blatt el Espectador sehr unvorsichtig, indem es heute aufs neue den Konsul als den Anstifter des Aufruhrs von Barcelona darstellt und die Regierung auffordert, im voraus auf die Folgen zu denken, „welche entstehen können, falls sie zu der starken Maßregel schreiten míißte, einem Französischen Beamten, dessen Betragen Veranlassung gegeben hat, daß man ihm die Erlaubniß, am Orte des Aufruhrs ferner zu verweilen, nähme, das Exequatur zu entziehen.“ Dieser Artikel ist aus der Feder des Herrn Marliani geflossen, dem die Französische Regierung hefanntlih das Exequatur als General-Konsul verweigerte. Der= selbe Artikel bricht in lauten Triumph aus, weil die Französische De- putirten-Kammer auf Odilon Barrot's Antrag die Worte „mit der constitutionellen Regierung der Königin Jsabella 11.“, statt der Phrase „mit der Spanischen Monarchie“, in die Adresse aufnahm. Herr Marliani wiederholt bei dieser- Gelegenheit seinen überall gepredigten Sah von der Nothwendigkeit eines innigen Bündnisses der Spaui- {hen Uberalen mit der Französischen radikalen Oppositions-Partei, „Frankreich hegt, wir können es niht genug wiederholen““, so heißt es unter Anderem, „andere Gesinnungen gegen uns als das Fran-= zösische Kabinet. Dieses thäte wohl, seines Ursprungs eingedenk zu seyn, und si freundschaftlicher gegen eine Nation zu benehmen, deren Freundschaft und Allianz von großem Gewicht in der Wagschale Europa's und in dem Bündnisse der constitutionellen

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Prinzipien gegen die des noch immer eine drohende Macht entwickeln- den Despotismus seyn kann. .…. Wir danken der Volks-Kammer Frank- reichs herzlich für die durch das Amendement ausgedrückte Gesinnung. . . Die Kammer will, und Frankreich theilt diese Gesinnung, daß die Bezie= hungen zu der constitutionellen Regierung Spaniens innig segen, und daß man eine treue Freundschaft gegen sie hege, ohne die Gele- genheiten, das Band der Allianz zwischen beiden Natio- nen stärker zu knüpfen, zu umgehen. Dieses sind auch die Gesinnungen der Spanischen Nation u, fw.“

Die Gaceta enthält heute ein Dekret des Regenten, kraft dessen ein Staatsrath, unter der Benennung Conzejo de Gobierno, errichtet werden soll. Die Mitglieder desselben müssen bereits hohe Aemter bekleidet haben und erhalten keine Besoldung.

Ein anderes Dekret entseßt den vormaligen Diplomaten Campu= zano, der sich seit einigen Jahren zu den Republikanern hält, der einträglichen Stellen, die er als Secretair der Orden Karls Ul, und

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Asabella?s der Katholischen bekleidete.

Inlanu®?.

Berlin, 24. Febr. Das Amtsblatt der Königl. Regierun ] (

zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält folgende Kundmachung:

„Mittelst Beschlusses des Königl. Geheimen Staats-Ministeriums vom Aten d. M, isst der Herr Negierungs- Vice-Präsident Freiherr von Metternich zu Potsdam zum Stellvertreter des Ober - Präsidenten der Provinz Bran denburg bestellt worden, Dies bringe ih mit Bezug auf §. 14 der Jn struction für die Ober-Präsidenten vom 31. Dezember 1825 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. :

Berlin, den 15, Februar 1843,

Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. (gez) von Meding.“

Ueber die Ausdehuung der Befugnisse

der Notarien.

Die Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Gerichte und Notarien. Ein Beitrag zur Beantwor= tung des Justiz = Ministerial - Neskriptes vom 23, März 1842, vou Nudolph Schottki, Königl, Land- und Stadt= gerichts = Assessor zu Kempen, Breslau 1842. Verlag von Gerd. Qirt. 8,

Nach Preußishem Recht giebt es bekanntlich eine Anzahl von

Verträgen, die entweder ganz und gar nicht oder doh nur in einem

beschränkten Grade gültig sind, wenn ihre Schließung nicht vor einem

öffentlichen Beamten geschah. Notare und Gerichte sind es, welche diese Kontrakte aufzunehmen haben. Doch sind Beide durchaus nicht gleichgestellt in ihren Befugnissen. Während der Richter alle

Verträge aufnehmen darf, zu deren Aufnahme der Notar befugt ist,

sind andere Verträge durchaus nur an den Richter gewiesen, und die

Abschließung vor dem Notar genügt nicht zu ihrer Gültigkeit. Jn

neuerer Zeit hat man die Zweckmäßigkeit dieser Verschiedenheit in

den Befugnissen der Notare und Gerichte vielfach in Zweifel gezogen,

Der Herr Justiz-Minister Mühler hat in Folge Allerhöchster Veran-

lassung durch ein Reskript vom 23. März d. J. alle Landes = Justiz=

Kollegien aufgefordert, sich gutachtlih darüber zu äußern :

1) ob zu einer Ausdehnung der Befugnisse der Notare vom prak- tishen Standpunkte aus ein Bedürfniß vorhanden,

2) ob dies Bedürfniß \o dringend is, daß es nothwendig oder doch wünschenswerth erscheine, mit der in Rede stehenden Maß-= regel vor der allgemeinen Revision der Gerichts - Ordnung und der Gerichts = Einrichtungen vorzuschreiten , und hinsichtlichß welher einzelnen gegenwärtig* den Gerichten vorbe= haltenen Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Befug- niß zu deren Aufnahme den Notarien einzuräumen seyn möchte,

Das Ergebniß der hiernach erstatteten amtlihen Berichte ist noch nicht öffentlih bekannt geworden, Dagegen sind obige Fragen in Zeitschriften, und namentlih in dem von dem Justiz - Kommissa rius, Kreis =Justiz-Rath Straß zu Berlin redigirten juristischen Centralblatt beleuchtet worden, nirgends aber so umfassend, wie in der oben angeführten fleinen Schrift.

Der Verfasser beginnt damit, daß er die Veranlassung zu der durh die Gerichts-Drdnung und das Landrecht ausgesprochenen Verschiedenheit hinsichtlich der Befugnisse der Gerichte und Notarien in dem gänzlichen Mißkredit sucht, in welchen der ganze Stand der Notare zur Zeit der Ausarbeitung jener Gesebe gerathen war. Er führt mehrere Verordnungen aus dem Jahre 1780 an, in welchen die Advokaten das boshafteste, gewinnsüchtigste, trägste, unverständigste und leichtsinnigste Corps, das je existirte, genannt werden, in welchen ihr Stand als ein Metier und

- wie es in der Kabinets - Ordre vom 14. April 1780 heißt als

ein ganz unnüßes bezeichnet wird. Allerdings war damals

wirilich wissenschaftliche Rechts - Ausbildung zur Erlangung des Advo= faten - und Notarien - Amtes nicht nothwendig, und wir finden noch heut in den juristishen Bibliotheken die Promptugrien, welche damals

Stüße und Stab der Notarien ausmachten, z. B. H. G. Thiene-

mann's juristishes Handbuch für solhe Personen, die die Gesebe

nicht studirt und gleihwohl mit geseßlichen Geschäften zu thun haben,

als für unstudirte Notarien 2. 5 Thle. gr. 8. Leipzig 1790 94, Allerdings war der Stand der Advokaten und Notare niemals im Deutschen Reiche besonders geachtet, im Gegentheil er gehörte (und gehört da, wo eine Reorganisation der Justiz noch nicht erfolgt ist, theilweise noch heut) der alleruntersten Rangstufe an, so daß z. V. in der Kurfürstl, Sächs. Polizei - Ordnung von 1661 in it. 22. §8. 19 \chlechte Advocati und Notarii publici den gemei= nen Schreibern gleihgeachtet werden. Allerdings sind diese Zei= ten vorüber, und jede Verschiedenheit in den Befugnissen der Notare und Richter, welche durch die frühere Verschiedenheit in der Qualisi- cation Beider motivirt wurde, entbehrt aller Begründung in unseren Tagen, wo der Stand der Preußishen Justiz= Kommissarien den ehreuwerthesten im Staate beizurechnen und durh hohe Wissenschast- lichkeit ausgezeichnet i, wo der Justiz-Kommissarius dieselben Stu- dien, dieselben praktischen Uebungen zu machen, dieselben Prüfungen zu bestehen hat, wie der Richter, wo sogar sehr viele Justiz -=Kom- missarien ers Richter waren, ehe sie_in ihr Anwalts- und Nota- rien- Amt traten, wo also vom Standpunkte der Qualification aus betrachtet, nicht abzusehen ist, warum ein Notar, welcher viel- leiht gar {hon Richter gewesen is und in diesem Amte richterliche Akte vielfah aufgenommen hat, nicht geeignet seyn sollte, dieselben Akte auch als Notar aufzunehmen.

Dessenungeachtet hat der Verfasser eine Gleichstellung von Notar und Richter nicht für zweckmäßig erklärt, weder im Allgemei= nen, noch in Bezug auf einzelne Rechts = Geschäfte. Er will viel- mehr für die nicht streitige Gerichtsbarkeit (welhe übrigens sehr unei= O die freiwillige genannt wird, obgleih ihre A iveakana mit ehr geringen Ausnahmen durchaus nicht in dem freien Willen der Kontrahenten liegt) ganz eigene Beamte angestellt wissen, die dem

Amte des eigentlihen Richters, wie dem des Anwaltes, gleich fern ständen, so daß namentli die jeßige Vereiniguug des Anwaltes und Notars in einer Person nicht mehr zulässig wäre.

Obgleich diese Ansicht von dem Verfasser niht erschöpfend motivirt worden is, so i sie doch im Allgemeinen keinesweges zu verwerfen, Jm Gegentheil man wird von selbst zu ihr hingeleitet, wenn man erwägt, daß etwas ganz Anderes als die persönliche Qua=- lification der betreffenden Beamten die Verschiedenheit in den Befug= nissen des Notars und des Richters bisher unumgänglich nothwendig gemacht hat.

Das Amt des Konsulenten und des Richters vertragen sih nit. Der Richter i} nicht mehr parteilos, wenn er selbst zu einem Geschäfte gerathen, selbs zu dessen Realisirung mitgewirkt hat. Daher be- stimmt der §. 402 des Strafrechtes, daß Richter, welche in strei- tigen Sachen, die zu ihrer Entscheidung gelangen können, zum Schaden einer Partei Rath gegeben, mit 10 bis 100 Rthlr. Geldstrafe und im Wiederholungsfalle mit Amtsentsezung bestraft werden sollen. Daher wird den Richtern auch in nicht streitigen Sachen alles Konsuliren untersagt (§. 12. Th, ili. tit. 3, Ger, Ordnung), und manche Aufsichts= Behörde, wie z. B. das Königl. Ober - Landesgericht zu Glogau, wacht über der Aufrechthaltung die- fer Verordnung so streng, daß das Konsuliren in nicht streitigen Sachen für eine {were Verleßung der Amtspflicht erahtet wird, welche mit Bezug auf §. 333. des Straf =- Rechts (freilih mit einem offenen Widerspruch gegen den §. 402.) hon im ersten Begehungs- falle die Amtsentseßung nah sich ziehen soll. Es ist ferner in §§. 12. 13, 14. Th. IIl. tit. 3. und in §§, 142 Th. L. tit. 2. der Gerichts-= Ordnung vollkommen sachhgemäß festgeseßt, daß bei allen Angelegen- heiten, in welchen ein Richter als Hausfreund, oder wie immer sonst, hon als Konsulent Theil genommen hat, dessen Kompetenz suspen- dirt ist, so daß er in solchen Sachen aller und jeder richterlichen Functionen, mithin auh der Actas voluntariae jurisdictionis, sfckch zu enthalten hat. Hiernach kaun jeder Kontrahent,* welcher einen Ver= trag vor einem Richter zu vollziehen hakt, gewiß seyn, daß der Nich= ter vorurtheilsfrei und parteilos die Sache betrachten, den Aft so, wie das Geseß und die strengste Moral es erfordern, vollziehen, das Interesse beider Parteien gleich heilig halten und mit gleicher Pflicht= treue {chüßen wird.

Schwindet diese völlige Parteilosigkeit des einen solchen Akt voll= ziehenden Beamten, so verliert die ganze Sache ihre Bedeutung, und sie wirkt \{ädlich statt uüßlich. Das Motiv zu der fraglichen For- malität liegt, abgesehen von der Erleichterung des Beweises für künftige Streitfälle, hauptsächlih und wesentlich in dem Bestreben des Staats, bei Verträgen durch den Zutritt eines parteilosen, sah= verständigen Dritten künftigen Prozessen vorzubeugen und ehrliche, gerade ÜUnbefangenheit gegen die Schikanen einer lauernd falt berech= nenden Verschmibtheit durch offene Darlegung der Folgen der betref- fenden Willens - Erklärung zu \{chüßen. Das Alles kann aber nicht erreiht werden, wenn der fungirende Beamte nicht beiden Parteien gleich fern steht, wenn er der emen Partei \chon assistirt und somit der anderen \chon entgegen gehandelt, furz hon Partei ergriffen hat.

Betrachtet man die Art, in welcher der Regel nach die Functio-

| nen der Notare ausgeübt werden, fo stellt sih ein den hier entwidel-

ten Prinzipien sehr widersprechendes Verhältniß heraus. Alle unsere Notare sind zugleih Anwalte, und als solche diejenigen Personen, welhe der Staat ausdrüklich zu Rechts - Konsulenten bestellt hat. Wer also ein Geschäft vor sich hat, zu dessen zweckmäßiger Leitung Rechts - Kenntnisse nothwendig sind, wird, wenn er nicht selbst Rechts= gelehrter is, an einen Justiz - Kommissarius sich wenden, und dieser bietet nun seine Mühe auf, das Geschäft zu Stande zu bringen. Hat er als Konsulent unt Vermittler hierin reüssirt, so tritt er als Notar auf, und der Vertrag wird vor ihm in legaler Form zur Vollziehung gebracht.

Dem Notar also is erlaubt, was beim Richter niht uur nicht zulässig, sondern sogar strafbar erscheiut. Der Notar soll fungiren fönnen, wo des Richters Kompetenz durch das Geseß aufgehoben ist! Hierin liegt der Schlüssel, warum erstens dem Notar das dem Richter zukommende Vertrauen nicht zu Theil werden kann, indem Niemand den Rechts - Beistand seines Gegners für vorurtheilsfrei, für parteilos erachten wird, und warum zweitens eine völlige Gleichstellung in den Befugnissen des Richters und des Notars sih nicht rehtfer- tigen läßt, warum vielmehr die von dem Verfasser verlangte völ= lige Trennung des Anwalt - Amtes vom Notariat als sachgemäß sich darstellt.

Des Verfassers Vorschlag dürfte aber, seiner in abstracto

unleugbaren Zweckmäßigkeit ungeachtet, bci der jeßigen Beschaffenheit unserer Justiz = Eiurichtungen unausführbar seyn. Alle Notare haben auf ihr Auwalts= Amt eben sowohl begründete Rechte, wie auf ihr Amt als Notare. Eine Trennung dieser Aemter läßt sich demnach nicht erzwingen, ja sie erscheint faum wünschenswerth, da keines die= ser Aemter für s{ch allein die Mittel zum auskömmlichen Lebens= unterhalt des betreffenden Beamten gewähren dürfte. Zudem ist die ganze Frage über eine Aenderung der bestehenden Einrichtungen vor= zugsweise durch die Klagen der Justiz - Kommissarien angeregt wor= den, welche sih durch die Konkurrenz rihterliher Beamten (wie in Berlin durch die als richterliche Commissarli perpetui fungirenden

J

Kammergerichts - Secretaire) bei den Notariats = Geschäften in ihrem Einkommen beeinträchtigt fühlen. Auch hat das Eingangs erwähnte Justiz =Ministerial -Reskript nur eine Ausdehnung, keinesweges aber eine Beschränkung der Befugnisse der Justiz = Kommissarien im Auge.

Es ließe sih aber auch eine solhe Ausdehnung wirklich effek=

tuiren und die Kollision mit den oben ausgesprochenen wahren Zwecken der nicht streitigen Gerichtsbarkeit denno vermeiden, da, wie schon erwähnt, gegenwärtig wissenschaftlihe und moralische Qualification bei dem Notar und dem Richter auf ganz gleicher Stufe stehen, da ferner des Notars Akte, wegen der nothwendigen

Zuziehung zweier Zeugen, mehr äußere Bürgschaft gewähren, als die

des allein fungirenden Richters, so können füglich alle bisher dem Richter vorbehaltenen Akte dem Notar überwiesen werden, sobald nur der aus des Lebteren Konsulentenstellung erwahsende Uebelstand

gehoben wird. Und dies läßt sich durch ein Gebot bewerkstelligen,

nah welchem kein Justiz-Kommissarius in einer Sache, in welcher er als Konsulent oder Rechts=Beistand be- theiligt ist, als Notar fungiren darf, der Notar aber verpflichtet seyn soll, in der Beglaubigungs= Klausel bei jeder vor ihm ausgestellten Urkunde auf seinen Amtseid zu versihern, daß er keinem der kfontrahi- renden Theile als Rathgeber oder Vermittler in der Sache gedient habe.

Eine solche Anorduung dürfte wahrscheinlih allen Uebeln ab- helfen. Eine Verkürzung an dem Einkommen der Justiz= Kommissa- rien würde nicht eintreten, indem Geschäfts=Umfang und Einnahme ür den ganzen Stand sih erhöhen und nur eine geringe Aenderung in deren Vertheilung eintreten würde. Das Vertrauen zum ganzen Stande dürfte jedenfalls wachsen, da die Parteilosigkeit durch die Eidespfliht der Notare gesichert ist. Kollisionen der Art, daß ein- zelne Justiz - Kommissarien sih gegenseitig so zu Le substituirten, - indem A. alle von ihm negozürten Geschäfte bei B. und dieser wie- der die seinigen bei A, legalisiren ließe, dürften kaum zu befürchten