1843 / 58 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

selben Nummer der Geseß-Sammlung enthaltene Al- lerhöchste L rorditiittg iber die Organisation der Censur - Behörden erhö T a2 Ls endermaßen: , lautet folS iedrich Wilhelm, S Preußen 2c 2

Die in der

von Gottes Gnaden, König von Í n biermit zu wissen: thun fund und L Ll rébitrng der Censur-Behörden dem Bedürfniß nicht Da die dia entspricht, so haben Wir eine Revision der darüber beste mehr vo N arschriften veranlaßt und verordnen auf deu Antrag Unseres Staats Mínisteriums, was folgt: E ain Ñ :

8, 1, Zun jedeu Negierungs-Bezirke soll zur Censur aller in demsel ben erscheinenden censurpflichtigen Schristen ohne Unterschied ihres Gegen- standes mindestens cin Censor angestellt werden, welcher in der Regel sci uen Siß am Orte der Negierung hat. (Bezirks-Censor.)

&, 2. Außerdem sind nach Maßgabe des Bedürfnisses für die Censur der Togesblätter und periodischen Schriften an den Orten, wo sie erschei- nen, Censoren zu ernennen. (Lofal-Cenforen.)

8. 3, Die Censur solcher geringfügiger Drucksachen, welche, wie z. B. Ankündigungen, Cirkulare, Formulare u. st. w., nicht für den Buchhandel oder uicht zur Aufnahme in periodische Blätter bestimmt sind, liegt, sofern sie nicht dem Bezirks - oder Lokal -Censor besonders übertragen wird, der Polizei - Behörde des Orts ob, wo der Druck dieser Sachen erfolgen soll. Alle übrigen censurpflichtigen Schriften dagegen bedürfen der Genehmigung desjenigen Bezirks -Censors, in dessen Bezirke sie gedruckt werden sollen, oder, falls es Tagesblätter oder periodische Schriften sind, des an dem

Druck{-Orte angestellten Lokal-Censors, Das Jmprimatur für solche Schrif ten, welche im Auslande gedruckt, aber im Julande herausgegeben werden sollen, kann nur von dem Censor desjenigen inländischen Bezirks oder Orts, wo die Herausgabe geschehen soll, ertheilt werden.

§8. 4. Zu Censoren sollen nur Männer von wissenschaftlicher Bildung und erprobter Rechtschaffenheit erwählt werden. Jhre Anstellung erfolgt durch den Minister des Junern, welcher auch ihre Entlassung verfügen kann. Die Ober-Präsidenten sind befugt, bei vorübergehender Behinderung eines Censors cinen Stellvertreter zu erneunen,

§. 5. Die Ober - Präsidenten beaufsichtigen die Presse und leiten die Censur - Verwaltung iu der Provinz nah den Anweisungen des Ministers des Junern, Sie begutachien die Anträge auf Konzessionirung zur Her- ausgabe neuer Zeitungen und anderer Zeitschriften und wachen darüber, daß diese Schriften sich innerhalb der Gränzen ihrer Konzession und ihres genehmigten Planes bewegen. Sie sind die nächsten Amtsvorgeseßten der Censforen, beauffichtigen deren Geschäftsführung und haben dahin zu win fen, daß die Censur sowohl in Beziehung auf die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, als in Beziehung auf die freie Bewegung des literarischen Verkehrs genau im Geiste der deshalb bestehenden Vorschriften gehandhabt werde.

Die Ober-Präsidenten entscheiden: t

1) über die Bescbwerden, welche bei ihnen gegen die Censoren wegen

verweigerter Druck - Erlgubniß angebracht werden, in erster Justanz

sie sind aber befugt, der Entscheidung in Fällen, wo dieselbe ihnen zweifelhaft erscheint, sich zu enthalten und solche sogleich dem Ober

Censurgericht zu überlassen, welchem sie alsdann die Beschwerden, un

ter sofortiger Benachrichtigung der Beschwerdeführer, zu übersenden

haben. “Eben so steht guch den Leßteren \rei , ihre Beschwerden über die Censoren unmittelbar bei dem Ober-Censurgericht anzubringen ;

9) über alle Coutraventionen gegen die Censur (Gesetze ;

3) über Siejenigen Contraventionen, deren sich Verfasser, Verleger oder Drudcker censurfreier Schriften dadurch schuldig machen, daß sie es, Unserer Ordre vom 4, Oktober v. J. zuwider, unterlassen, vor dem Ausgeben solcher Schriften ein Exemplar dersclben bei der Polizei Behörde niederzulegen.

Jn denjenigen Landestheilen, in welchen die Untersuchung und Vestra fung von Polizei - Contraventionen verfassungsmäßig den (Gerichten zustebt, soll dies auch rücksichtlich der vorstehend unter Nr. 2 und 3 bezeichneten Contraventionen eintreten. Zieht eine solche Contravention den Verlust des Rechts zum Gewerbe des Buchhandels oder der Buchdruckerei nach sich, so ist die Entscheidung bei dem Ober - Censurgerichte (§. 11 zu 5) f bean tragen.

6, 6. Die Polizei - Behörden sind verpflichtet, alle zum Debit ode1 sonst zu Verbreitung bestimmte Schriften, deren Jnhalt gefetlich strafbar ijt oder die dur die Geseßze verboten, imgleichen diejenigen, welche cenju vflichtig, aber ohne Erlaubniß des Censors gedruckt sind, in Beschlag zu

nehmen und das weitere Verfahren hinfichtlich derselben bei den kompetenten Behördeir zu beantragen.

6, 7. Aber auch der Debit anderer als der §. 0 bezeichneten Schriften, sie mögen censurfrei oder censirt sevn, kann, wenn ihr Jnhalt als gefährlich für das gemeine Wohl zu erachten ist, durch Entscheidung des Ober-Censurgerichts und bis diese ergebt, einstweilen durch polizeiliches Einschreiten verhindert werden, Die Befugniß zu solchen polizeilichen Anordnungen steht den Ober - Prä denten und Regierungs-Präsidenten zu. Lokal- und Kreis-Behörden können dergleichen Maßregeln zwar vorläufig verfügen, sind aber verpflichtet, un verzüglich die Genebmigung des Regierungs - Präsidenten nachzusuchen. Wird diese vom Negierungs-Präsideuten ertheilt, vder hat er die Maßregel selbs augcordnet, so liegt ihm ob, dem Ober Präsidenten sofort davon An zeige zu machen. Diesem gebührt die Bestimmung über die Fortdauer dez Debits-Suspension; auch is er befugt, die Suspension auf die ganze Pro vinz auszudehnen. Er hat aber von jeder Suspension, es mag solche von ihm verfügt oder genehmigt worden seyn, unverzüglich, mit Beifügung eines Eremvlars der Schrift, dem Staats-Auwalt beim Ober Censurgericht (§. 12) Mittheilung zu machen, um den Erlaß des Debits Verbots bei diesem (He richt zu beantragen. (§. 11. Nr, 2.) Zugleich hat der Ober - Präsident von der für seine ganze Provinz verfügten Debits-Suspension ciner Schrift den Ober - Präsidenten der anderen Provinzen behufs ihrer Erwägung, ob auch in ihren Provinzen auf gleiche Weise gegen die Schrift vorlaufig ein zuschreiten sey, Nachricht zu geben, Was in BRorstehendem von den Ne gierungs-Präsideuten bestimmt is, findet auch auf den Polizei-Präsidenten vou Berlin Anwendung.

§. 8. An der Spitze der gesammten Censur-BVerwaltung steht der Minister des Junern. Derselbe konzessionirt neue zeitungen und Zeitschrif ten und bestätigt die Redacteure inländischer privilegirter Zeitungen, Er ertheilt und entzieht die Abonnements- und Eingangs - Erlaubniß für poli- tische, in Deutscher oder fremder Sprache außerhalb der S taaten des Deut- schen Bundes, so wie in Polnischer Sprache außerhalb der Preußischen

Staaten erscheinende Zeitungen, Auch steht ihm, jedoch nur nach Einho lung Unserer Genehmigung, der Erlaß von Eingangs- oder Debits-Berbo ten gegen solche politische Zeitungen zu, welche außerhalb der Preußischen, aber innechalb der Staaten des Deutschen Bundes erscheinen. Er ist der oberste DiGiplinar-Vorgesegte der Censoren, regelt deren (Geschäftsführung Verbbrnts S darüber, daß sie dic Censur den (Gesegen und viesenigen Ea a Er entscheidet in leter Znstanz über Präsidenten in erster R „hinsichtlich welcher nach §. 9. von den Ober tiger Vergchen in eist Jkstanz der G worden ist, Wo die Nüge derar Gabe T OIs Me V e T Be)

4:0, Sur: Reso “% L Apvellationsgerichte anheim. L ;

Sd l Aus an den Minister des Innern gegen Straf - Neso- lute, welche der Ober-Präsident in de Ls Me R i S

ail G n den nah §. 5. Nr, 2, und 3, zu seiner Cognition gehörigen Contraventions - Sachen erlassen hat ß innerhalb derjenigen zehn Tage, welche auf den Tag der Public fia Lee Brhändi gung des Resoluts folgen, beim Ober-Präsidenten ita seat en Behändi genfalls es bei der ersten Entscheidung bewendet, N L E

_S. 10, Unabhängig von der Censur-Verwaltung soll ein Ober-C gericht, aus einem Präsidenten und mindestens acht Mitgliedern bestehend eingeseßt werden. Zwei der lehteren sollen aus den Mitgliedern vir Akg-

ensur-

| feln, welche sih auf politische Verhältnisse des

\_ zu erlassen hat.

demie der Wissenschaften und der Universität zu Berlin, die übri - Personen, welche zum höheren Richteramt qualisizirt sind’, at Der Präsident und die Mitglieder werden auf den Vorschlag des Stgats- Ministeriums von Uns ernaunt; die Erncunung der Mitglieder ersolgt auf drei Jahre, doch können dieselben nah Ablauf dieser Frist aufs neue er- nannt werden; einen Wechsel in der Person des Präsidenten eintreten zu lassen, behalten Wir Unserer Entsbliefung vor, wie Wir auch in jedem Falle bestimmen werden, welches Mitglied in Krankheits - oder Behinde- rungsfällen des Präsidenten dessen Functionen übernehmen soll. Das Ober-Censurgericht steht unter der Ober-Aufsicht des Justiz-Ministers.

8. 11. Zur Kompetenz des Ober-Censurgerichts gehört: 1) die Ent- scheidung über Beschwerden, welche gegen die Seitens der Censoren oder

238

Ober-Präsidenten erfolgte Versagung der Druef-Erlaubniß 2) der Ausspruch von Debit-Verboten gegen solche Schriften, ( schon geseßlich für verboten zu erachten sind; ausgenommen hiervon bleibt jedoch die Verfügung von Verboten gegen auswärtige politische Zeitungen (8. 8.)z 3) die Ertheilung oder Entziehung der Debits-Erlaubuiß für Schrif ten, welche außerhalb der Staaten des Deutschen Bundes in Deutscher, oder außerhalb Unserer Staaten in Polnischer Sprache gedruckt sind, jedoch ebenfalls mit Ausnahme politischer Zeitungen (§. 8.); 4) die Entscheidung über den Verlust von Privilegien oder Konzessionen zu Zeitungen oder an- deren Zeitschriften (Art, XV11. des Edikts vom 18. Oktober 1819), so wie über die Zurücknahme der dem Redacteur einer privilegirten Zeitung ex theilten Bestätigung , imgleichen über die Entfernung des Redacteurs einer fonzessionirten Zeitung ; 5) die Entscheidung über den Verlust des Rechts zum Gewerbe des Buchhandels oder der Buchdruerci in denjenigen Fällen, in welchen dieses Recht durch Uebertretung der Censur-Geseze verwirkt wird; 6) das Verbot des Debits sämmtlicher Verlags- und Kommissions - Artikel ciner ausländischen Buchhandlung, welche, der ausdrüdlichen Verwarnung ungeachtet , fortfährt, verwerfliche S christen im Julande zu verbreiten.

8, 12, Bei dem Ober-Censurgericht soll ein rechtsverständiger Staats- Anwalt bestellt werden. Derselbe wird von Uns zu diesem Amte ernannt, aus welchem er auf den Antrag des Ministers des Juuern zu jeder Zeit von Uns wieder entlassen werden kaun. Er is in seiner Amtsführung dem Minister des Jnnern untergeordnet. Er hat die Entscheidung des Ober Censurgerichts in allen Fällen, wo das öffentliche Juteresse es erheischt, zu beantragen und dieses Juteresse bei den Verhandlungen zu verthel- digen, Das Gericht darf in keiner der im §. 11 gedachten Sachen entscheiden, bevor nicht der Staats - Anwalt mit feiner Extlärung gehört worden is, Die Entscheidungen des Gerichts sind ihm stets vollständig mitzutheilen und hat er von denselben dem Minister des Junern, Behufs der erforderlichen weiteren Verfügungen, Anzeige zu machen, Auch hat e1 die betreffenden Verwaltungs-Behörden zu benachrichtigen, wenn er von dem Erscheinen unzulässiger Schriften, von gesetzwidrigen Handlungen der Cen- soren oder von begangenen Censur Bergehen Kenntniß erhält, Lie näheren Bestimmungen über die Ausübung seiner Befugnisse und Verpflichtungen und über die Art seiner Geschästsführung werden emer besonderen, vom Minister des Junern zu erlassenden Jnstcuction vorbehalten. Jst der Staats-Anwalt vorübergehend au der Ausübung seines Amtes behindert, so fann cin Stellvertreter von dem Minister des Junnern ernannt werden,

8. 12, Das Ober - Censurgericbt ertheilt seine Entscheidungen nach Stimmen-Mehrheit, Bei Stimmen - Gleichheit giebt die Stimme des Vor sizeuden den Ausschlag. Zu emem gültigen Beschlusse is die Anwesen heit von mindestens fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden erfor derlich, Gegen die Entscheidung des Gerichts ist feine weitere Verufung zulässig. Dasselbe entnimmt die (HSründe seiner Entscheidungen aus den gesetzlichen Vorschriften, Sollten besondere Zeitumstände vorübergehend den Erlaß von speziellen Anweisungen an die Censoren über die Gestat tung oder Versagung des Druckes oder Debits von Schriften und Atti Jnlandes oder auf aus- wärtige Staaten und Negierungen bezichen, nothwendig machen, so hat das Ober - Censurgericht solche Anweisungen, wenn sie mit Unserer Gench-

migung erfolgt und zu seiner Kenntniß gebracht sind, bei seinen Entschei-

geführt werden; welche nicht

| dungen über diejenigen Beschwerden zu befolgen, welche wegen derx durch die Censoren resp. Ober-Präsiden!en erfolgten Versagung des

Drudes oder Debits solcher Schriften und Artikel bei demselben erhoben werden, Dem Ermessen des Gerichts bleibt überlassen, inwiefern in den einzelnen Fällen ven Betheiligten die Gründe der Entscheidung zu eröffnen sind,

8, 14, Die näheren Bestimmungen wegen des Verfahrens vor dem

| Ober-Censurgerichte bleiben einem besonderen Reglement vorbehalten, wel

ches der Justiz-Minister im Einvernehmen mit dem Minister des Junern

D,

Gegenwärtige Verorvnuung tritt erst am 1, S Nast.

| Mit eben dviesem Tage hört die Wirksamkeit des jeßigen Ober Censur-Kol

legiums auf, so wie die (Hültigkeit aller bisherigen, dieser Verordnung ent gegenstehenden gefezlichen Bestimmungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschuist und beige

| drucftem Königlichen Jusiegel.

(Gegeben Berlin, den 23, Februgr 1843, 89 Friedrich Wilhelm, Prinz vou Preußen.

Mühler, Rother. von Alvensleben,

von Savignvu, von Bodelschwingh.

Eichhorn.

von Boveu, von Arnim,

o SUE Breslau, 23. Febr, Der Dichter Friedrich von Se Der

seit einigen Jahren hier lebte, ist am Z2lsten d, zu Reichau bei

Nimptsch im Z31steu Jahre seines Alters mit Tode abgegangen,

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

des Großen, geschrieben von gezeichnet von Adolph Menzel. Weberschen Buchhandlung.

Geschichte Friedrichs Franz Kugler, Liz Vilig der I: J 78 Bogen, *)

Das Leben und die Thaten unseres großen Königs haben schon vielen Anlaß gegeben, seine Geschichte zu schreiben. Wenn nun auch solche Dar- stellungen häufig eines höheren historischen Werthes entbehren, da es nicht leicht ist, die Geschichte des Mannes zu schreiben, welcher der Einzige und (Größte seiner Zeit und darum der Träger dieser Zeit war, da seine Ge- schichte cin Haupttheil der Geschichte Europas im 18ten Jahrhundert ist, und deren Darstellung das Talent eines ausgezeichneten Historikers ersor- dert, so verdienen doch solche Lebensbeschreibungen eine besondere Würdi gung und Anerkennung, weil sie uns neben dem Könige, dem Helden und S taatsmannue insbesondere Friedrich als Menschen zeigen, und wir ihm, durch das Menschliche in seiner Natux ihm näher gebracht, mit derjenigen Verehrung uns nahen, welche im Gemüthe wurzelt und uns also in die Verfassung seßt, ihn lieben zu tönnen. Die vorliegende Schrift, von sol- chem Standpunkte ausgehend, macht deshalb keine Ansprüche auf höhere Geschichtsschreibung, sondern giebt uns die Persönlichkeit des großen Maunes von der Geburt bis zum Tode in allen Stadien ihrer Entwickelung, mit besonderer Rücksicht auf das Menschliche, in ihrem Charakter treu, ein- fach und anspruchslos wieder. | 2 / i

Das Werk zerfällt in vier Abtheilungen. Die exst e, betitelt „Zu gend““, umfaßt den. Zeitraum von der Geburt bis zur Thronbesteigung und ent- bält die bedeutsame Jugendgeschichte Friedrichs, heine harte Prüfung, die {hu lehrte, die Willkür seines Geistes zu beugen und sich dem (Geseh der Nothwendigkeit zu unterwerfen, Das zweite Buch, überschrieben „Glanz“ zeigt uns den jungen König auf dem Schauplabe, wo er sich sein Recht ertämpft, uicht als einen fertigen Held, sondern als einen Schüler in der Schule des Kricges, wo er lernt, Sieger zu jevn, Wir sehen daneben ven Philosophen von Sanssouci, der aber doch den ihm aus wissenschaftlicher, künstlerischer und dichterischer Beschästigung entstehenden höchsten Genuß scinem heiligen Berufe als König unterzuordnen weiß, Mit dem Aus- bruche des siebenjährigen Krieges beginut das dritte Buch, das „Hel den- thum“, Der vollendete Held, der große Friedrich, groß in seinen Siegen wie in seinen Niederlagen, tritt uns hier entgegen. Das Schwert ist ihm aufgedrungen, aber er versteht es zu führen; er führt es bis zum leßten Schimmer von Hoffnung auf Sieg, ja, schon hoffnungslos läßt er es nicht sinken, seines Berufes eingedenk, für das Wohl seines Volks und scines Staates zu leben. Der vierte Abschnitt endlich „das Alter“ zeigt uns die Wieder- herstellung der heimischen Verhältnisse im Frieden, die innere Regierung des Kö- nigs und sein häusliches Leben. Er hat alle Lagen des menschlichen Lebens ken- nen gelernt, und darum sich den Sinn erhalten, auf die Gedanfkenkreise und die Bedürfnisse auch des Geringsten mit liebevoller Theilnahme einzu- gehen. Das, schen wir, hat ihn zum Mann des Volks gemacht.

Die \{ône Ausstattung des Buches in großem Oktav - Formate, so wie die fast auf jeder Seite in den Text eingeschalteten charakteristischen Holzschnitte verdienen noch besonders hervorgehoben zu werden, Ju Be- tre} der Person Friedrichs sind überall die noch vorhandenen Portraits

*) Prachtvoll eingebunden zu haben in der Gropiusschen Buch - und Kunsthandlung. (Neue Bauschule Nr, 12.)

|

aus allen Altersstufen vom vierten Jahre an benußt worden z ‘es von denen anderer mehr oder weniger bedeutender Personen, wuche * H Geschichte Friedrichs verflochten sind. Große Sorgfalt ist auch auf di tige Darstellung der Baulichkeiten, Geräthe und Kostüme damaliger Zeit ..nd besonders der militairischen Uniformen und ihrer verschiedenartigen Abstufun gen verwandt worden, sowohl in Betreff des auswärtigen als insbesondere des Preußischen Militairs. Dem Verdienst, welches sih namentlich auch in dicser Bezichung der Verleger dieses vaterländischen Werkes, J. J: Weber zu Leipzig, erworben hat, is unlängst die s{hönste Anerkennung dadurch zu Theil geworden, daß Se, Majestät der König ihm, als Zeichen besonde ren Beifalls, die Goldene Huldigungs-Medaille zukommen ließen. 42,

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Nach einmaliger

Meteorologische Beobachtungen. |

Morgens | Nachmitiags |

6 Ube Se A

1843.

24, l’ebruar. |

| 10 Ubr.

Abends Beobachtung.

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Luftdruck .... 332,04” Par, [330,78 / Par. 330 0 adi Par. Luftwärme ..- T 29M + 4,5° R. +T Ba R.| Flusswärme I; ch4 Thaupunkt ... + 1,07 R. |-+ 3,4 Ri -+- I,4 9 R. Bodenwärme 4,0 Dunstsättigung | 90 pt. | 91 pCt. | 90 pCt. | Ausdünstung 0,00 Welter | Regen, | Regen. Regen. | Niederschlag 0,088" K,

Quellwärme G

Wind ONO. ONO. | Würmew-echsel -+ s Wolkenzug . - - ONO., - | -+ 4,0° R. Tagesmittel: 330,95 Par... +2,7° R... -+ 1,9" R... 90 pci. ONO

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Den 25 Februar 1

Pr. Cour.

| Brief. | Geld, | Gem.

Pr. Cour. Brief. | Geld.

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Amsterdam 250 Fl. do. 250 FI. 300 Mk. 300 Mk. LS t, 300 Fe. 150 F1. |

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Antw erpen, 20. Febr. Zinsl, —, Neue Aul. 18%,

Hambu rge, 33. Febr. Bank - Actien 1630. Eugl. Russ. 110!

London. 17. Febe. Cons. 3% 951. Belg. 103. Neue Aul. 19%. Pas- sìve 3m Ausg. Sch, 107. 21% Holl, 54%, 5% 1027. 5% Port. —. 3% Engl. Russ. 1155. Bras. 76. Chili 78. Columb. 237. Mex. 307. Peru 18,

Paris, 20. Febr. 5% Reùte fin cour. 121. 55. 3% Rente fin cour. 80, 40, 5% Neapl, fin cour. 106. 85. 5% Span, Rente 26. Pass. 4%

Wien, 20. Feber. 5% Met. 110%. 4% 101. 3% E 1% —. Bank-Actien 1625. Aul. de 1834 144. de 1839 116%.

Pass, 4 li Ausg. —.

c) 1 21%

E Königliche Schauspiele.

Sonntag, 26. Febr, Jm Opernhause: Die Krondiamanulteit, Oper in 3 Abth., mit Tanz. Musik vou Auber.

Jm Schauspielhause: Doktor Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von R, Benedix. ;

Montag, 27. Febr. Jm Schauspielhause: Vicomte von Létorières, oder: Die Kunst zu_ gefallen. _ e O

Dienstag, 28. Febr. Jm Opernhause: Die Schwestern von Prag.

Jm Schauspielhause: 1) Veuye el garçou. 2) En pénitence. 3) Moiroud et Compagnie.

Königsstädtisches Theater.

Sonutag, 26. Febr. Die Teufelsmühle am Wiener - Berge. Volks - Mährchen mit Gesang in 4 Akten nah Huber, Musik von Wenzel Müller. (Neu einstudirt.)

Montag, 27. Febr. (Jtalieuische Opern-Vorstellung.) La luna di micle, (Die Flitterwochen.)

Dienstag, 28. Febr. Das Schreckensgewebe, Posse in 4, Aft, von B. A. Herrmann. Hierauf: Vorstellung der Pantomimisten, Herren Gebrüder Lebmann: Luzifer und der Küper. Dann: Canova’s Atelier, oder: Klassische Statüengruppen auf beweglichem Piedestal. Hierzu: Jutermezzos, ausgeführt durch die Herren Whittoyne und Maurice. Zum Schluß: Pierot als Doppelgänger.

Oeffentliche Aufführungen.

Sonutag, 26. Febr., Abends halb 7 Uhr, im Saale der Sing- Akademie: Konzert des dreizehnujährigen Pianisten M. A. Russo, worin derselbe Ußt's Andante aus „Lucia von Lammermoor‘“, Kul- las Transscription einer Cavatine aus „Robert der Teufel“, Thal- berg's Mi manca la voce und Fantasie aus der „¡Nachtwandlerin““, Etüden von Chopin und Rimembrenze di Bellini, von ihm selbst fomponirt, vortragen wird. Die Damen Burchardt und Hähnel und der Flötist Herr Thiel werden in dem Konzert mitwirken. Billets à 1 Rthlr. und für die obere Gallerie à * Rthlr. sind in den Musik- handlungen von Schlesinger und Challier und am Sonntag beim Hauswart der Sing-Akademie zu haben,

eei cio e met f Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W, Zinkeisen,

Gedruckt in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei.

Preis: A Rthlr. für { Iahr. - 4 thlr. - § Iahr. 8 Rlhlr. - L Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Allgemeine

reußische Staats-Zeitung.

Alle Þost - Ansfkalten des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung an, für Serlin die Expedition der Staats - Zeitung: Fricdrichsstrasse Ur. 72.

Berlin, Montag den 27ck Februar

: Inhalt. mntliche Nachrichten.

rankreich. Paris. Der Herzog von Nemours. Die Kommission der geheimen Fonds. Näheres über die lezten Operationen in Algier, Bricfe aus Paris. (Die Kabinets - Frage und die Stellung der ® Legitimisten zur Regierung. Die Opposition und ihre nächsten parla- mentarischen Bestrebungen: Bestimmung des Attentats ; Aufnahme der Kapazitäten unter die Wähler und Ausschließung der Beamten aus der immer.) ‘itanien und Irland. Ober- und Unterhaus. Dank- a an die Indische Armee. Erfolglosigkeit der Unterhandlungen ut Paraguay. London. Rückkehr des Hofes, Die Debatte über Afghanistan, Ueber die Reduction des Schaykammerschein-Zinses. Klagen über die Ungewißheit im Handel, Vermischtes. Briefe aus London, (Cobden, die Ohnmacht der Demokraten und Lord Broug- hemz Lord Ellenborough; der Ertrag der Einkommen - Steuer. Afghanistan und Lord Ellenborough; die jüngste Parlaments - Debatte über dic Landesnoth.

Niederlande. Haag. Befinden des Grafen von Nassau,

Deutsche Bundesstaaten. München, Abgeordneten - Kammer, Antrag auf eine neue Civil-Geseßgebung. Stuttgart. Abgceordne- ten - Kammer, Bundes-Kontingent. Festung Ulm, Grundzüge des Gesetz -Entwurfs hinsichtlich der Rekrutirung und des Kriegsdienstes. Hannover. Fackelzug der Bürgerschaft, Hamburg. Unterstüzungs- Behörde.

\terreich, Wien.

Spauien. Schreiben aus Paris, der Belagerungszustand.)

Wotan London. Die Ruhe in Porto nicht weiter gestört. Schreiben aus Lissabon, (Die jüngsten Unruhen zu Porto und die Septembristenz der Antrag zur Ernennung einer Untersuchungs- Kommission wird abgelehnt ; angebliche Differenzen mit Spanien.)

Serbien. Semlin. Ausfstands-Versuch der Michaelisten,

Julaud, Berlin. Königl. Kabinetsordre und Verfügung des Justiz- Ministers die Vorschristen über den Verlust des Adels 2c. betreffend. Frauen - Missions - Verein für Ostindien und Syrien, Düsseldorf. Elberfelder Eisenbahn.

Erzherzog Friedrich zum Contre-Admiral ernannt. (Die Wahlen zu Barcelona und

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : _ Der Sängerin Laura Assandri den Titel einer Kammer- Sängerin zu verleihen. Bekanntm Gn @

Bei dem am Dienstag den 28sten d. M. von Sr. Majestät dem KLuige befohlenen Bal masqué im Königlichen Schlosse zu welchem sämmtliche Einlgdungen, soweit dic Räumlichkeit solche irgend zuließ, bereits ergangen sind i ]

i die Anfahrt

vou der Seite des Lustgartens und zwar fahren :

1) die Equipagen der Prinzen und Prinzessinnen Königliche Hohei- ten und die Equipagen der, die Quadrillen bildenden Herrschaf- ten durch das Portal Nr. 5 (sogenanntes Dombportal) bei der IKendeltreppe vor und dur das Portal Nr. 1 ab; die Equipagen der Hofstaaten in dem Portal Nr. 3 (sogenann- tes Mühlenportal) vor und durch das Portal Nr. 2 abz und die Equipagen aller anderen geladenen Herrschasten fahren in deu Portalen Nr. 4 oder Nr. 5 vor und durch die gegenüber- liegenden Portale ab.

Die Abfahrt ist in entgegengeseßter Richtung, von der Seite des Schloßplabes, und zwar fahren: l

a, die Equipagen der Prinzen und Prinzessinnen Königliche Ho= heiten, so wie die Cquipagen der, zu 1 gedachten Herrschaften durch das Portal Nr. 1 bei der Wendeltreppe vor und durch das Portal Nr. 5 abz die Equipagen der Hofstaaten durh das Portal Nr. 2 in dem Portal Nr. 3 vor und dur eben dieses Portal abz und die Equipagen aller anderen geladenen Herrschaften fahren, nah Wahl und Bestimmung der Herrschaften, entweder durch das Portal Nr. 2 in dem Portale Nr. 4 vor und aus diesem leßteren Portale ab, oder durch das Portal Nr. 1 bei der Wendeltreppe vor und durch das Portal Nr. 5 ab; diese zu- leßt gedachte zweite Abfahrt bei der Wendeltreppe wird aber ers von 1 Uhr ab, nachdem das Souper beendigt i}, zulässig. Die Wünsche um Zuschauer-Billets konnten nicht berücksichtigt werden, indem solche überhaupt nicht ausgegeben worden sind,

Berlin, den 26. Februar 1843. Königliches Hof - Marschall - Amk,

Angekommen: Der Fürst zu Lynar, von Drehna.

Zeitungs -Vachrichten.

Ausland. —— ——ck Frankreidchdch.

Paris, 21. Febr. Der Herzog von Nemours arbeitet seit mehre- ren Monaten jeden Morgen mit dem Könige. Es scheint, daß der künf- tige Regent schon jebt bei allen wichtigen Geschäften zugezogen wird.

“Es bestätigt sich, daß die Kommission zur Prüfung der geheimen Fonds den Marschall Sebastiani zu ihrem Präsidenten und Herrn Viger zu ihrem Secretair ernannt hat.

Die Kommission der Deputirten - Kammer über die gea Fonds hat heute den Conseils-Präsidenten und die Minister der aus=-

wärtigen Angelegenheiten und des Jnnern vernommen. Die drei Mi- nister hatten drei volle Stunden gesprohen. Man glaubt, daß die öffentlichen Verhandlungen über die geheimen Fonds am 1. oder 2. März beginnen können.

Der General - Gouverneur Bugeaud berichtet aus Cherchell vom 7. Februar an den Kriegs - Minister: „Die zwei Kolonnen,

Kader zu verfolgen und die mit ihm verbundenen Stämme zu züch

ward jedoch erreiht; Abd el Kader nämlich und sein Kalifa el Bar Fani sind tief in den Westen getrieben, und die von ihnen bewerfstel- ligte große Versammlung der Kabylen ist, da jeder seine Fami-

den, Zwei der bedeutendsten Rebellen - Stämme, die Beni Menasser und die Beni Ferrah, sind streng bestraft wor- den. Zwei Kabylenstädte, Aghbel und Zatima, flehten am Abend des 4ten meine Gnade anz ih lud ihre Häuptlinge zu mir ein und ihre Ankunft war angekündigt, als eine Stunde später ein furchtbarer Orkan sich erhob, Hagel und Schnee ununterbrochen fortdauerten und ich daher genöthigt war, eilig von den Gebirgen hinabzusteigen, um das Sece-Ufer zu gewinnen, wo mein Convoi mich erwartete. Jh traf auch, jedoch niht ohue Schwierigkeit, am 5ten Abends bei demselben einz denn das shreckliche Wetter dauerte auf dem ganzen Wege fort, und die unterweges liegenden Berge waren sehr mühsam zu übersteigen. Besonders s{chlimm war aber die Nacht auf den 6, Februar: der Regen strömte so stark, daß alle Lagerfeuer erlo- hen, Wir zogen langsam auf Cherchell. Bäche waren zu rei- ßenden Strömen geworden , die große Gefahr drohten; Seile wur- den bei jedem Peloton von Flügel zu Flügel gespannt; die Maun- haft hielt sich daran und an ihren gegenseitig ausgestreckten Waffen fest, und \o gelangten wir über die Fluthen, verloren aber dennoh 2 Mann, 4 Maulthiere und eine Anzahl Esel und Geschüße. Wir haben auf dieser Expedition viele lebhafte Sharmüßel bestanden, und sie hat den Erfolg gehabt, daß die Aufstände, welche Abd el Kader im Westen bis zu den Beni Menasser hin bewirkt hatte, ohne Ergeb= niß bleiben werden. Jch glaube sogar, daß unsere Stellung innerhalb der Linien von Milianah und Medeah bis Algier noch stärker geworden, da die von uns ‘ernannten Häuptlinge und ihre untergebenen Bevölkerun- gen Gelegenheit zur Kundgebung ihrer Treue gegen uns erhielten, und sich dadurch dem Emir auf immer entfremdet haben. Meine Kolonne fand in Cherchell Schuß, und obgleich die hiesigen Kolonisten selbst \hlecht wohnen, brachten sie denno 700 Soldaten und 80 Offiziere unter, was für die ganz ershöpfte Mannschaft sehr wohlthätig war. Jch vernehme, daß der Herzog von Aumale gegen unsere südlich von Milianah befindlichen Feinde mehrere glänzende Handstreiche ausge- führt hat und durch die gemachte zahlreiche Beute im Stande seyn wird, die uns befreundeten Stämme des Aghaliks von Ouled-Ayad für die durch Abd el Kader's Razzias erlittenen Verluste vollständig zut entschädigen. Eben so bedeutend hat General Changarnier im Westen gewirkt, sein amtlicher Bericht fehlt mir aber noch. Das Unternehmen Abd el Kader's is somit durchaus zu seinem Schaden ausgefallen ; seine Anhänger haben ansehnliche Verluste erlitten, und seine Hülfsquellen sind mehr und mehr erschöpft worden.“ Ein Bericht des Generals Lamoricière meldet die Operationen, welche fein Armee-Corps während der leßten Hälfte des Januar in der Provinz ausgeführt hat. Man ersieht daraus, daß die feindlichen Stämme schwer -gezüchtigt worden sind, während den befreundeten fräftiger Schuß verliehen ward. /

Das Commerce enthält Folgendes: „Es ward gestern in der Kammer viel von einer Vereinigung gesprochen, die zwischen dem Grafen Molé und den Freunden des Herrn Dufaure zu Stande ge= fommen wäre. Man habe schon die verschiedenen Portefeuilles ver- theilt, und Herr Dufaure werde Minister des Jnnern werden. Der- selbe, hieß es weiter, würde bei der Erörterung über die geheimen Fonds das Wort nehmen und das Programm der neu zu bildenden Verwaltung guseinanderseßen.“ Es ist unnöthig, zu bemerken, daß alle diese Gerüchte blos verbreitet werden, um in den Augen des Publi- kums den Sturz des Ministeriums immer wahrscheinlicher zu machen und dadurch auf diejenigen Deputirten zu wirken, die vielleiht schon daran denken, sich dem neuen Ministerium gefällig zu bezeigen.

* x Paris, 21. Febr. Der Geseß-Entwurf über die geheimen Fonds wird bestimmt Gelegenheit zu ernsten Angrissen gegen das Kabinet geben. Der Graf Molé leitet die Bewegung, und es scheint,

welche Cherchell unter meinen eigenen Befehlen verließen, um Abd el tigen, die anderen aber mit Lebensmitteln zu versehen, wurden durch |

das schlechte Wetter gezwungen, gestern hierher zurüczukehren, ohne | den beabsichtigten Zweck vollständig erfüllt zu haben. Das Hauptziel |

lie und seine Heerde zu sichern wünschte, gänzlich zerstreut wor

daß Herr Thiers versprochen hat, ihn zu unterstüßen, jedoh unter der Bedingung, daß ein großer Theil der Seinigen, wie die Herren Billault, Vivien und Gouin, in die neue Combination eintreten, Das Ministerium scheint seinerseits entschlossen, sich bis auss äußerste zu vertheidigen. Die Konservativen werden von der Partei, welche sich der Gewalt bemächtigen will, ein Programm verlangen z und dies cheint uns eine sehr gewandte Taktik, denn Herr Molé würde, wenn er ans Ruder gelangte, doh gezwungen seyn, im Wesentli= chen die Politik des Herrn Guizot zu befolgen. Wenn eine Veränderung des Ministeriums stattfindet, so wird es aber- mals die Partei Dufaure - Passy seyn, die dieselbe entscheidet. Diese Partei hält seit langer Zeit das Ministerium und die Opposition in der Schwebe und is eine beständige Drohung für jedes B Man sagt, Herr Passy habe sich in einer Versammlung von Deputirten ofen gegen Herrn Guizot ausgesprochen und erklärt, daß die Unpopularität, welhe das Ministerium auf die Regierung häufe, ihn erschrecke. Die mit Prüfung des Geseß-Entwurfes über die geheimen Fonds beauftragte Kommission hat übrigens den Mar- hall Sebastiani zu ihrem Präsidenten und Herrn Viger zu ihrem Secretair ernannt; Beides sind ministerielle Deputirte. Herr Viger, ein intimer Freund des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, wird wahrscheinlich auch zum Berichterstatter ernannt werden.

Der größte Theil der legitimistishen Deputirten spielt in diesem Augenblick eine seltsame Rolle in der Kammer. Sie haben ihren Eifer gänzlich verloren, und einige derselben stimmen für Herrn Guizot, unter dem Vorwande, daß seine Politik die Dynastie Ludwig Philipp's direkt ihrem Untergange entgegenführe. Dies is aber offenbar nur

ein Vorwand, und wix glauben, daß jene merkwürdige Lauheit meh-

1843.

rerer. Mitglieder der legitimistishen Partei eine gan : hat. Man wundert sich oft iber das Stilihwei e ber Se EEL | ryer, denn dieser beredte und leidenschaftliche Redner spricht gegenwärtig | weit seltener als früher. Jm Lager der Legitimisten herrscht Spaltung | und die Regierung zieht daraus Vortheil. Diese allmälige Schwächung der legitimistischen Partei ist eine schr bedeutsame, und für die Re=- gierung sehr günstige Thatsache. Das Ministerium vernachlässigt nichts, um die Feindseligkeit einer Partei zu schwächen, welche in den Pro- vinzen noch einen unbestreitbaren Einfluß besißt. Bei allen Wahlen, die stattfinden, mögen es nun Deputirten- oder Munizipal- oder Ge- neral-Conseils-Wahlen seyn, giebt das Ministerium dem legitimistischen Kandidaten den Vorzug vor dem Kandidaten der Opposition. Daher hat die Zahl der Legitimisten in der Kammer si vermehrt, aber auch zugleich ihre feindselige Stimmung gegen die Regierung abgenommen. Die Hälfte von ihnen sind nur noch dem Namen nah Karlisten.

O Paris, 18. Febr. Die Mitglieder der Linken versammeln sich beinahe täglih, um eine Art Programm für die laufende Session zu ermitteln. Abgesehen von den rein ministeriellen Fragen, wie z. B. dem Votum über die geheimen Fonds, sind bis jeßt fol gende Gegenstände dabei erörtert worden: Definition des Attentats gegen die Sicherheit des Staats, Wahl - Reform und Ausschließung der öffentlichen Beamten aus der Deputirten-Kammer. / Niemand fann leugnen, daß die Definition des „Attentats grgen die Sicherheit des Staates“, so wie die September =Gesebe sie ent= halten, zu elastish is. Ein Beispiel wird dies am besten “fihaulich machen. Nach allgemeinen Begriffen wird nur das Attentat gegen das Oberhaupt des Staates, also gegen die Person des Königs, als ein Majestäts - Verbrechen betrachtet und bestraft. Die Mitglieder der Königlichen Familie sind darunter nicht begrissen, aus dem einfachen Grunde, weil ihnen die Souverainetät nicht zusteht. Bor ungefähr drei Jahren enthielt ein Pariser Journal beleidigende An= griffe gegen den verstorbenen Herzog von Orleans, dem vor= geworfen wurde, daß er L einen gegen die Charte streitenden Einfluß auf die Ernennung der Offiziere in der Armee erlaube. Das damalige Kabinet vom 12. Mai sah darin ein Attentat gegen das Staats-Ober= haupt, weil der König und der Kronprinz als in dieser Beziehung sich gleichstehend zu betraten wäre. Es fehlte wenig, daß das Kalinet den Géranten jenes Pariser Blattes vor den Gerichtshof der Pairs= Kammer gezogen hätte. Man begnügte sich jedoch, den Beschuldigten vor die Assisen zu stellen, welche den Géranten freisprachen, und zugleich erklärten, die Jujurien - Beleidigungen gegen die Mitglieder der Kö- niglichen Familie, mit Ausnahme derer, welche gegen den König selbst gerichtet wären, müßten als einfahe Verbrechen von der Zuchtpolizei gerichtet werden. Die gesammte Oppositions-Presse verfehlte natür= lich nit, das Urtheil der Assisen als einen politischen Triumph aus- zubeuten. Gegenwärtig aber liegt es im Jnteresse aller Parteien, endli eine genaue Definition des Attentats zu geben.

Die größte Schwierigkeit dabei machen die als Folge der Be= stimmung des Attentats zu betrahtenden Preß= oder September=-Gesebe, woran Niemaud die Hand zu legen wagt, aus Furcht, eine zu große Verantwortlichkeit auf sich zu laden. Unter der Verwaltung vom 12. Mai erklärte der damalige Minister der Justiz, Herr Teste: „„J’avoue s d’après mes convinctions il y a quelque chose à faire au sujet de Pattentat.“ Aber dieses „quelque chose“ wurde noch nicht ermittelt, Die Mitglieder der Linken sind willens, im Laufe der Session das Kabinet aufzufordern, der Kammer eine genauere Definition des Attentats vorzulegen, und nöthigenfalls werden sie selbs einen Vor= schlag darüber auf das Büreau der Kammer niederlegen. Ferner soll die Regierung sich verbindlih machen, in der Zeit zwischen den beiden Sessionen cin entsprehenderes Preßgeseß auszuarbeiten, welches im Anfang der nächsten Session erörtert werden soll. Die Opposition will ferner die von den politischen Blättern zu entrichtende Stempel= Taxe abgeschafft wissen, während sie die vom Géranten zu leistende Caution als eine größere moralische Garantie beizubehalten wünscht.

Jn Betreff der Wahl-Reform soll, so lange nicht ein allgemeines Prinzip von den verschiedenen Nüancen der Opposition darüber an= genommen wird, die Zulassung der Kapazitäten erzielt wer= den, welhe darin besteht, allen Bürgern, welhe die Sup= plementar - Liste der Geschwornen bilden, ohne Berücksichtigung ihres Wahl - Census, das Recht einzuräumen, bei der Wahl eines Deputirten ihre Stimme abzugeben. Bis zur Stunde genießen nur die Mitglieder der Akademie der Künste und Wissenschaften, welche 100 Fr. Steuer bezahlen, so wie die Civil -= und Militgir= Beamten gewisser Kategorieen, die Begünstigung, an der Wahl eines Deputirten Theil zu nehmen, ohne den erforderlichen Wahl - Census von 200 Fr. zu bezahlen. Schon im verslossenen Jahre, als um diese Zeit die Zulassung der Kapazitäten in der Deputirten-Kammer verhandelt wurde, hing es nur von wenigen Stimmen ab, daß der Vorschlag ungeachtet der energischen Bekämpfung desselben von Seiten des Kabinets, von der Kammer angenommen worden wäre. Die Opposition verspricht sich gegenwärtig dabei einen um so größeren Erfolg, als viele konservativen Deputirten der Ansicht sind, man könne nur dadur einer umfassenderen Wahl - Reform, die immer lauter begehrt wird, vorbeugen.

Die Aus\chließung der öffentlichen Beamten aus der Kammer endlich is eine reine Unmöglichkeit bei den gegenwärtigen Bestandtheilen der Kammer, welche uiht weniger als 181 Staatsdiener in si faßt. Man kann natürlich niht annehmen, daß dieselben gegen ihr eigenes Jnteresse stimmen würden, um o mehr, da die Regierung gerade das Gegentheil von ihnen wünscht. Man weiß, daß Herr von Lamartine immer gegen eine solche Ausschließung, die er vor einem Jahre von der Tribüne herab als eben so ungereht, als unpolitish sbilderte, gesinnt war. Seiner damaligen Ueberzeugung getreu, bemüht er sich, die Linke zu seinen eigenen Ansichten zu bringen, und dem m L A nach sollen die Herren Odilon Barrot, Beaumont, Tocqueville u. }. w., furz die sogenannte gauche vertueuse mit ihm hierin schon völlig

einverstanden seyn. ——ck ——

Grossbritanien und Irland. ias Oberhaus. Sibßung vom 20. Februar. Der Hei, von Wellington stellte an diesem Abend den Antrag, dei General-Gouverneur vou Ostindien, Loxd i H