1843 / 65 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Berlin - Stettiner Eisenbahn. Fahrplan für die Wintermonate 18413. Abfahrt täglich. von Angermünde Mrg. 6 Uhr 30 M. Nchm, 2 Uhr 30 M, - Neustadt l D - 3 25 - Biesenthal P 45 s 3 45 - Bernau L E 10

Ankunft in Berlin Morg. 8 Uhr 45 Min, Nachmitt. 4 45 j Abfahrt täglich. von Berlin Vorm, 10 Uhr M. Abds, 6 Uhr 30 Min. - Bernau 10 - 40 23 Biesenthal - 411 s 50 - Neustadt - 11 25 22 Ankunft in Angermünde Mittags 12 Uhr 10 Min. Abends 9 20 Die täglich zweimal coursirenden Posten zwischen Neustadt Ebersw. und Freienwalde a. d. O., Anger münde und Stettin und Angermünde und Prenzlau schließen sich den Dampfwagenzügen genau an. Das Direktorium der Berlin - Stettiner Eisenbahu Gesellschaft,

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Berlin - Stettiner Eisenbahn.

Mit den auf der Bahnstrecke zwischen Berlin und Angermünde eingerichteten Güterzügen, welche regelmä- ßig 63 Uhr früh von Angermünde und 107 Uhr Vor mittags von Berlin abgehen, werden Güter aller Art (insofern selbige nicht als Eilgut deklarirt sind und des halb mit den Personenzügen gehen), so wie auch Vieh zu den tarifmäßigen Säßen befördert.

Güter, welhe nach Berlin gesandt werden sollen, können unmittelbar auf dem Bahnhofe in Angermünde in unserer Güter- und Gepäck- Expedition mit Fracht brief abgeliefert werden, und erfolgt Verladung und prompte Beförderung derselben ohne weiteres Hinzuthun der Absender,

Auch sind die Güter-Erpedienten in Berlin und An germünde autorisirt worden, die bis vahin aufgelaufe nen Fracht - und sonstigen Spesen gegen Vergütigung von 6 Pf. pro Thaler auf Verlangen vorzuschießen.

Dis Versendung der Güter von Berlin aus kann di rekt nah Stettin oder Prenzlau durch Adressirung an den Gastwirth Herrn Regierungs-Conducteur Schubert in Angermünde erfolgen, welcher sich gegen die Gesell schaft kontraktlich verpflichtet hat, den Weiter-Transport der Güter von Angermünde nach Stettin und Prenzlau zu besorgen und die Ablieferung an ihrem Bestimmungs orte bei Eilgut spätestens binnen 24 und bei anderem Gut in 48 Siunden zu bewirken.

Die Fracht für die Strecke von Angermünde bis Siettin wird für gewöhnliche Güter 7 Sgr. 6 Pf., für Eilgüter 15 Sgr. und für die Strecke von Angermünde bis Preuzlau 5 Sgr. pro Cir. und außerdem 3 Pf. Speditions-Gebühren pro Cir. nicht übersteigen.

Das Eisenbahn -Frachtgeld von Berlin bis Anger münde für nicht frankirte an Herrn Schubert adressirte Waaren wird derselbe vorschießen, auch is er bereit, die Spesen-Auslagen, die etwa der Absender von der ter-Ervedition in Berlin erhoben hat, zu erstatten und

die Wiedereinziehuug sciner Vorschüsse vom Empfänger

gegen eine Provision von 6 Pf. pro Thaler zu über nehmen.

Die Eisenbahu - Gesellschaft leistet in Gemäßheit der

geseßlichen Bestimmungen für allen Verlust"und Be- schädigungen Gewähr, welche auf dem Transport durch ihr Verschulden veranlaßt werden.

Vor Empfangnahme der Waare müssen desfallsige Erinnerungen angebracht, auch Fracht und vorgeschof sene Spesen berichtigt werden,

Das Direktorium der Berlin - Stettiner - Eisenbahn-

Gesellschaft.

Preuß. Renten- Versicherungs - Anstalt. Bekanntma Ung

Mehrseitige Anfragen veranlassen die unterzeichnete Direction, folgendes vorläufig mitzutheilen :

1, Die Jahres - Gesellschast für 1842 is in nach- ftehender Art zusammengetreten : :

l, Klasse 17,459 Einlagen mit 262,681 Thlr, Einl,-Kap. l. 2 GoS4. . 434,213 ;

I 102 - 80,129 N 1,912 - OBO0L

è E 562 - 42,209 HIe 8 310 31,000 -

Summa 29,164 Einlagen mit 618,553 Thlr.

il, An Nachtrags - Zahlungen auf unvoll- ständige Einlagen sind im vorigen Jahre bei allen bestehenden Gesellschaften eingegangen 164,592 Thlr.

111, Der Reserve - Fonds der Anstalt dessen iheilweise Ausschüttung, den Statuten gemäß, nach dem Schlusse der diesjährigen Gesellichaft erfolgt beträgt gegenwärtig circa 406,000 Thl.

Die ausführlichen Nachrichten wird der seiner Zeit erscheinende Rechenschafts-Bericht für das Verwaltungs- jahr 1842 enthalten.

1V. Zur Jahres - Gesellschaft 1843 sind bis heute 1,093 Einlagen eingezahlt worden,

Berlin, den 25. Februar 1843,

Direction der Preußischen Renten-Versicherungs-Anstalt.

Bekanntmachung.

Da es nicht zweckmäßig erscheint schon jeßt eine Ge- neral - Versammlung der Herren Actionaire zu berufen, so wird denselben hiermit angezeigt, daß nah Abzug aller Kosten und des statutenmäßigen Reservefonds, die Verwaltung des Actien - Speichers bis ult. Dezember 41842 eine Dividende von 6 Prozent pro Anno gelie- fert hat, welche bis zur nächsten jährlichen statutenmä- Figen Auszahlung den Herren Actionairen gutgeschrie- ben worden is. L

Stettin, den 4. März 1843,

Die Direction der Stettiner Speicher-Actien-Gesellschaft.

Dampfschifffahrt zwischen Magdeburg und Hamburg. Dienst für den Monat März für Passagiere und Güter. Von Magdeburg: Von Hamburg: Sonntag, SPOFgENG L 00e, Sd Dienstag, - 0 - Dienstag, Bots, - 7 - Mittwoch, Morgens 7 Uhr, Freitag, - 7 - Freitag, FEE i -Nähere Auskunft und Fahrbillets ertheilen in Berlin die Herren Herrmann & Meyer, Werderschen Markt Nr. 4, Magdeburg, den 1. März 1843, Die Direction, Holtapfel.

270

Mit Bezugnahme an vorstehende Bekannit- machung übernehmen wir dieVerladung von Gütern nah Hamburg per Eisenbahn und Dampfschiff zu 1% Thlr. pro Ctr. excl. Asse kuranz und 5 bis 6 Liefertagen.

Herrmann & Meyer.

BefaäayntmaGuns S Das auf der Oder beim Bleichholm hierselbst lie gende Stettin - Copenbagencr Dampfschiff „Dronnmng Maria“ soll mit dem vorhandenen Jnventarium aus freier Hand verkauft werden. Jm Auftrage der Jn teressenten habe ih einen Termin dazu auf den 13, März, Nachmittags 3 Uhr, in meiner Behausung angeseßt, zu welchem ich Kaufliebhaber hiermit einlade. Die Verkaufs - Bedingungen können bei mir und im Geschäfts-Lokale der Ritterschaftlichen Privat-Bank hier selbst eingeschen werden. Stcitin, den 9, Februar 1843. Der Justizrath Krüger,

Ein in der Gegend von Elbing belegenes Landgut von 630 Morgen Preuß. soll wegen persönlicher Ver hältnisse des Besißers aus freier Hand verkauft werden. Der Käufer darf nach den Lokalitäten und den seit 1834 geführten Registern auf einen Nein-Ertrag von 10 Thlr. pro Morgen mit ziemlicher Sicherheit rechnen, und ist das Grundstück vorzugsweise einem Kapitalisten anzupreisen, welcher sein Kapital zu möglichst hohen Zinsen anzulegen wünscht. Nach dem Preise, welcher gestellt wird, möchte auf Benußung des Anlage Kapi tals zu 10 Prozent zu rechnen sevn. Auch auf einen Tausch gegen ein anderes Gut würde unter Umständen eingegangen werden, Nähere Auskunft ertheilt

der Justiz - Kommissarius Schenckel, Marienburg, den 21. Februar 1843,

Johann Beckert von Mainbernheim, geboren den 20, März 1785, hat sich im Jahre 1817 als Bäer- geselle auf die Wanderschaft nach Kopenhagen bege ben und is nach eingezogenen Erkundigungen im Juli 1817 durch Lübeck und Rostock gewandert, von seinem ferneren Schicksale konnte nichts ermittelt werden.

Derselbe wird nunmehr nach dem Ablaufe von 25 Jahren seit der eßten Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte auf Antrag seiner nächsten Ver wandten hiermit öffentlich nebst seinen etwvnigen Lei bes - oder Testaments - Erben vorgeladen, sich binnen 6 Monaten in Peeson oder durch gehörig Vevoll mächtigte bei dem unterfertigten Gerichte unter Vor legung beglaubigter Zeugnisse zu melden, indem nach dem fruchtlosen Ablaufe der vorgesteckten Frist Johann Beckert für todt gehalten und scin bisher dahier ver waltetes Vermögen im Betrage von 685 Fl. an seine nächsten Verwandten ohne Caution hinausgegeben wer- den wird.

Mtkt, Stest, 22, November 1842,

Königl. Bayerisches Landgericht. Bekanntma na 1, Die diesjährige Leipziger Ostermesse be ginnt Den 1 Vi und endigt mit Lem 20. Ma 1.

2, Während dieser drei Wochen können alle in ländische, so wie die den Zoll-Vereins-Staaga- ten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen , öffentlich hier feil halten und Firmen aus- hängen.

3. Gleiche Berechtigung haben alle andere aus- ländische Fabrikanten und Handelsleute,

4. Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Han delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Ver faufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geld strafe bis zu 50 Thalern verboten, e

5, Jedoch ist zur Auspackung und Einpak kung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befindlichen Meß-Lokalien in der Woche vor der Bött cherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche ge- stattet.

6. Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schlic- ßung eines solchen Verkaufs - Lokals wird, außer der sofortigen Schließung desselben, mit ciner Geldstrafe, nach Befinden bis zu 25 Thalern, belegt.

7, Allen ausländi on, den Zoll - Bor- eins - Staaten nicht angchörigen Profes=- sfionisten und Handwerkern is nur während der eigentlichen Meß woche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet,

8, Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, werden durch Verlän- gerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche erseßt,

9, Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be- tricb von Meß - Speditions - Geschäften betrifst, so ver- weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20, Oktober 1837 crlassene Negulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend,

Leipzig, den 28, Februar 1843,

Der Rath der Stadt Leipzig. Otto,

SOITTATo L (U 4 9.

Nachdem zu dem überschuldeten Vermögen des vor- maligen Handelsmanns Friedrich Wilhelm Singer und dessen Ehefrau, Christiane Sophie, geborne Kehrer da- hier, der Konkurs-Prozeß eröffnet worden is, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger der Singer- schen Eheleute hiermit geladen,

den 22, Juli 1843 zur Vormittagszeit an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, ihre Forderungen bei Vermeidung, daß sie sonst von diesem Konkurse gänzlich ausgeschlossen, auch der Rechtswohlthat der Wiedereinseßzung in den vori- gen Stand für verlustig geachtet werden, gehörig an- zuzeigen und zu bescheinigen, hierüber mit dem bestell- ten Curator luis und nach Befinden unter sich selbst rechtlih zu verfahren, binnen 4 Wochen zu beschließen,

sodann aber den 24. August 1843 der Bekanntmachung eines Präfklusivbescheides gewärtig zu seyn, hiernächst aber __ den 5. September 1843 anderweit hierselbst zu rechter früher Gerichtszeit sich

cinzufinden, gegenseitig gütlihhe Unterhandlung zu pfle- gen und wo möglich einen Vergleich zu treffen, unter dem Verwarnen, daß die Außengeblicbenen für einwil- ligend in die Beschlüsse der Mehrzahl der Erschienenen werden gehalten werden, falls aber ein Abkommen nicht zu bewirken seyn sollte,

den 8, September 1843 der Inrotulation der Akten, so wie endlich

den 21. Oktober 1843 der Eröffnung eines Locations-Erkenntnisses sub poena publicati sich zu gewärtigen, Auswärtige haben zu Annahme künftiger Ladungen an hiesiger Gerichtsstelle oder in deren Nähe Bevollmächtigte zu bestellen und diesclben mit gerichtlicher Vollmacht zu versehen,

Elterlein, am 21. Februar 1843. Das Stadtgericht allda. Müller.

Ritterguts - Verpachtung in Anhalt-Köthen.

Das der hiesigen katholischen Kirche gehörige Rit- tergut in (Groß-Wülfknitz, dessen Grundstücke theilweise einzeln, theilweise als cin kleines Gut verpachtet ge wesen sind, soll

M 2/, Arril d, D, Vormittags 9.107, in dem Restaurations - Gebäude am Bahnhofe bei Köthen öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden, Zuerst werden das kleine Gut und die Acker, ungefähr wie sie bisher verpachtet gewesen sind, cin- zeln, demnächst aber wird das ganze Gut ausgeboten.

Das ganze eine fleine Stunde von Köthen entfernte (Gut, zu welchem a) zwei kleine nicht vermessene Gärten,

b) an umschlossenen Gärten 11 M, 134 IR. 43 C1Fß. c) an Ackerland 443 26 Ad größtentheils vorzüglicher Bodengüte und unweit des Wirthschaftshofes liegend, gehören, is mit ausreichen den, im guten Stande befindlichen Gebäuden, einer Branntweinbrennerci, der Hut - und Triftgerechtigfkeit, cinem Juventarium an Wirthschafts - und Brennerei- (Heräthschaften, an Obst- und wilden Bäumen, an Aussaat, Düngung und Bestellung versehen, hat 45 Stück Zinshühner und 4 Thlr. in Conv, -Münze Ge- fälle zu beziehen.

Die Pachtzeit der einzelnen verpachtet gewesenen Acker geht theilweise am 1, August, theilweise später in diesem Jahre zu Ende und beginnt daher früher, als die Pachtzeit des Johannis 1844 pachtlos werden den Hauptguts, Die neue Pachtzeit is auf zwölf| Jahre festgeseßt, dauert also theilweise bis Michaelis 1855 und theilweise bis Johannis 1856.

Zur Annahme werden etwa 5000 Thlx, erfordert. Die Bedingungen sind auf dem katholischen Pfarramte einzusehen.

Köthen, am 24, Februar 1843,

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4 Der KirwMent s Vorstand,

Schifffahrt von Bremen nach den Ver- enmglen Staalen von Nord-Amerika.

Wir bringen hierdurch zur Anzeige, daß wix, wie bis- her, so auch im gegenwärtigen Jahre, am 1sten und 15ten Tage eines jeden Monats schnellsegelnde und ge kupferte Schiffe erster Klasse nach New - York und Baltimore abfertigen, und mitunter auch nach Phila delphia und Charleston, so wie im Frühjahr und Herbst ebenfalls nah New-Orleans.

Die Frachten sind außerordentlich billig gestellt, und halten wir uns zur Beförderung von Waaren, Ueber machung von Geldern u. }. w, bestens empfohlen und ertheilen auf portofreie Anfragen gern das Nä- here, Bremen, im Februar 1843.

Lüdering & Comp., Schiffs-Nheder u. Kaufleute, auch Groß- herzogl. Badisches u. Hessisches Konsulat.

Am Ersten Mai 41843 erfolgt in Stuttgart öffentlich uud unter Leitung der : Behörden die Verloosung der berühmten Gewehr-Sammlung Sr. Hoheit des verewigten Herrn Herzogs Heinrich von Württemberg, im Werthe von Fl. 148,480,

Pläne sind gratis und Loose hierzu à 3 Fl, 30 Kr. oder 2 Thlr. Pr. Cour. bei unterzeichnetem Handlungs hause zu bezichen. Bei Abnahme von 10 Stück à S0 Doe 20S D Cour, Ino oe Le rei gegeben,

Die Gewiune werden den Gewinnern wohl verpackt und portofrei unter der aufzugebenden Adresse zugesandt.

Diejenigen, welche sih mit dem Verkauf der Loose befassen wollen, erhalten eine angemessene Provision, haben sih jedoch wegen ihrer Solidität auf ein Hand- lungshaus zu bezichen. ,

Briefe und Gelder werden portofrei erbeten.

F, E. Fuld in Frankfurt a. M. Der Debit der Loose für Berlin und Umgegend ist

ch

bei Herrn August K rüger, Spandauerstr, 76.

* . . Citerarishe Anzeigen.

So eben erscheint bei F. Frommann in Jena und is vorräthig in Berlin bei Alexander Dun- E, Königl. Hofbuchhändler, Franz. Str, 21:

Búlow - Cummerow, Preußen, seine Verfassung, seine Ver- waltung, sein Verhältniß zu Deutschland. 2 L S de 15 Bul,

So eben is} erschienen und in allen Buchhand- lungen, zunächst in der Stuhrschen, Berlin, Schloß- plaß 2, Potsdam, am Kanal neben der Post, zu haben :

Zur Beurtheilung der Nelation über die ständischen Ausschuß - Versammlungen in Nr. 280—300 der Königsberger Zei- tung v. J. Von einem Ostpreußen, Danzig, bei Gerhard. gr, 8, Preis 25 Sgr,

Jn Stuttgart bei Steinkopff is erschicnen und in Berlin in Oehm igke's Buchhdlg. (J. Bülow), Burgstr. 8, zu haben: S

Predigten von Pr. R. v. Grüneisen,

in der Hoffirche zu Stuttgart gehalten. Ein Jahrgang mit mehreren Fest- und Gelegenheits- Reden. ;

40 Bogen in gr, 8, auf Velin. Preis 24 Thlr.

Wir machen alle Gebildete auf diese durch christlichen Gehalt, anziehende Form und eigen-

thümliche Kürze gleih ausgezeichneten Predig- ten în der Ueberzeugung aufmerksam, daß ihre Lektüre per nicht ohne uberraschende Befriedigung bleiben wird, G

: Bei mir is erschienen und in Berlin vorräthig bei L, Hold, Königsstr, 62, neben der Post: Bron ves der Naturgeschichte, Für höhere F Urgerschulen entworfen von Dr, H. R. Schmidt. Zweite Abtheilung : Phyvtologie, Preis 1 Thlr, 7 Sgr. 6 Pf, E 6 . Der Verfasser glaubt mit diesem Werke zugleich dem längst gefühlten Bedürfnisse einer nach dem jeßi- gen Stande der Wissenschaft bearbeiteten Preußischen Flo ra abgeholfen zu haben. Er hat alle in unjerem Vaterlande bis zum Jahre 1841 auf gefundenen Pflanzen so weit ihm dieselben bekannt wurden aufgenommen (mit Ausnahme der kropto gamischen zzellenpflanzen) und dieselben mit ausführli- cher Diagnosie, in denen er sh so streng als möglich an Koch's Synopsis Etc, anschlof, begleitet , so daß dieses Werk als die neueste und vollständigste Flora von Preußen gewiß allen Liebhabern der vaterländischen Pflanzenwelt eine willkommene Erscheinung sevn wird, Danzig, im Februar 1843, L, G, Homann, Kunst- und Buchhändler.

Bei Friedr. Schultheß in Zürich i} so eben er schienen und in Berlin bei T, Trautwein, Breite Str. 8, zu haben :

SLIMPL U EN aus der Geschichte des Menschengeschlechts für die reifere Jugend. Zur Belehrung, Unterhaltung und Bildung der Gemüther, Von Joh. Andr. Hofmann.

8, brosch, 1 Thlr, 22 Sgr.

So eben i} erschienen und vorräthig in der Gro - pius schen Buch - und Kunsthandlung, Königl, Bau schule Laden 12: :

Bülow - Cummero, Preußen, scine Verfassung, seine Verwaltung, sein

Verhältniß zu Deutschland. 2x Theil. 15 Lhlr.

Liter. Anzeige von VW. Besser (Behrenstr, 44) So eben ist erschienen : Flicgende Blätter. NO, 4; Inhalt: Kann und soll eine Regierung Partei nehmen Preis brosch. 9 Ogr.

Bei mir is #\o eben erschienen und auch in allen Buchhandlungen zu haben :

Schelling's Offenbarungs - Philosophie Und vie Lon but belaintpfte Religions» Philosophie Hegel's und der Jutngyhegelianer.,

Drei Briefe. brosch. 75 Sgr.

Berlin, Februar 1843.

Julius Springer, Breitestr, 20.

Jn der Plahnschen Bachhandlung (L. Nie), Jägerstr. 37, ist zu haben :

Allgemeine Encyklopädie e Wini Iw asien und Kunste, herausgegrben von V S Ers up J G Gri bEr,

Der Pränumerationspreis beträgt für jeden Theil in der Ausgabe auf Druckpap. 3 Thlr. 25 Sgr., auf Ve- linpap. 5 Thlr.

Hiervon sind im Jahre 1842 neu erschienen :

Erste Section (\A—G)., Herausgegeben von J. G.

Gruber. 36ster und 37ster Theil.

Zweite Section (U -N), Herausgegeben von A.

G, Hoffmann, 2Wster und 21ster Theil.

Dritte Section (0—Z). Herausgegeben von M,

H, E, Meier. 1bter und 17ter Theil.

Bei dem Ankaufe des ganzen Werkes, oder einer be- deutenden Anzahl einzelner älterer Theile zur Ergän zung unvollständiger Exemplare, gewähre ich die billig sten Bedingungen.

Leipzig, im Februar 1843, F. A. Brockhaus.

In der P alm schen Verlags Buchhandlung in Er- langen ist s0 eben erschienen und in allen Buch handlungen zu haben, in Berlin in der Volsschen Buchhandlung (Charlottenstr. 29, Ecke der Doro- theenstr.) :

Dewald, G. À. St., Geogra phisc hcs Ta schenbuch für Jedermann. Eine Zu sammenstellung alles Wichtigen und Bemer kenswerthen aus der mathematischen, physischen und politischen Geographie, der Dampfschiff- fahrt und der vorzüglichsten Eisenbahne! Deutschlands etc. Nebst cinem tabellarisclhá Anhange der Europäischen und ausfscreurop schen Münzen, Masse und Gewichte, einer chr nologischen Uchbersicht der allgemeinen VV el! geschichte und viclen geographischen Bemerkun gen. Mit mehreren astronomischen Abbildun- gen und Karten. gr. 12. eleg. geb:

Preis 2 FI. oder 1 Thlr. 10 Sgr. i

Statt aller Anpreisungen verweisen WIlir nur auf das 3 Seiten lange Inhalts-Ver- zeichnils, woraus die grölste Mannigfal- tigkeit der Gegenstände, die behandelt

wurden, ersichtlich 1sf

Bei F. Dümmler, Linden 19, hat eben die Presse verlassen: V Ueber die wahrscheinlihe Lebensdauer des Menschen. Eine am 28. Januar 1843 im wissenschaftlichen Ver- eine gehaltene Vorlesung. . Von J, L, Caspar, geh. 74 Sgr.

Bei E. H. Schroeder, Linden 23, isst vorräthig : Bülow - Cummerow, Preuslsen, seine Versassung, secine Ver- waltung, sein Verhältniss. zu Deutsch-

land. 2r Theil. Jena 1843. 1 Thlr. 15 Sgr.

2 Kthlr. für 4 Kthlr. - Jahr. 8 Rthlr. - Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Preis: x Iahr. 1 3 |

N 05.

Amtliche Nachrichten, i

Landtags - Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. Ber lin. Eröffnung des Landtags. Allerhöchste Propositionen, Eröff nung der Landtage der übrigen Provinzen, mit Ausnahme der Rhein Provínz, und die dieselben besonders betreffenden Allerhöchsten Propofsi tionen,

Frankreich. Die Linke bei den Verhandlungen über die geheimen Fonds, Vermischtes, Brief aus Paris, (Thiers ín dem bevo! stehenden parlamentarischen Kampfe.)

Großbritanien und Jrland, Oberhaus. Motion in Betreff der Proclamationen Lord Ellenborough's und Aufschub einer Korngesebz- Diskussion, Unterhaus, Bowring's Anzeige einer Frage hinsicht- lich dexr protestantischen Kirche zu Jerusalem, Ueber die Aemter - Ver- cinigung in der Person des Herzogs von Wellington. Bewilligung der Armee - Veranschlagungen, Zimmetzoll, London, Schiffs bau, Handels - Verhältnisse. Englands Handels - Jnteressen in La Plata. Vermischtes. Schreiben aus London. (Der Bischof von Jerusalem und die Puseyiten; Lord Grosvenor und die League; der Portugiesische Tarif.) i

Belgien, Brüssel, General Vandermeeren,

Schweden und Norwegen. Christiania, Der Zoll von Waga- ren in Holländischen Schiffen.

Spanien. Schreiben aus Paris, (Neuestes über die Zustände der Jnsel Cuba.)

Portugal. Abbruch der Unterhandlungen zwischen England und Portu- gal und Maßregel zu Gunsten der Weinbau-Juteressen. Vermischtes,

Türkei, Konstautinopel, Differenz mit der Oesterreichischen Ge sandtschaft. Serbische Angelegenheit.

Vereinigte Staaten vou Nord-Amerika, Schreiben aus New Yorfk, (Näheres über die momentane Besiznahme von Monterey in Kalifornien, )

Inland, Berlin, Cirkular des Kiiegs - Ministers, Köln. Kar neval,

Der Entwurf des Preußischen Strafgeseßbuchs,

n A 4

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der Köuig haben Allergnädigst geruht :

Dem Konsistorial-Rath und Professor Dr. Kähler zu Königs- lerg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem ins Civil - Pfarr - Amt versoßten Divisions - Prediger Quehl den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; so wie dem Stammgefreiten

Nichtewiß vom 2ten Bataillon (Herzberg) 32sten Landwehr - Re="

giments die Rettungs - Medaille mit dem Bande, zu verleihen.

Jhre Königl, Hoheit die Prinzessin Albrecht is aus dem Haag hier eingetrossen, ]

Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg Schwerin ist, von Dresden kommend, nah Schwerin hier durh= gereist,

Der bisherige Oberlandesgerichts-Assessor Ohl y is zum Justiz Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Jbbenbüren und zum Notarius im Departement des Oberlandesgerichts zu Münster bestellt worden,

Angekommen: Se. Excellenz der Geueral = Lieutenant und Commandeur der 9ten Division, Freiherr von Lüßow, von Zerbst,

Der Königl, Großbritanische außerordentliche Gesandte und be- vollmächtigte Minister am Königl, Hannoverschen Hofe, Bligh, von Hannover.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und fomman dirende General des 6ten Armee-Corps, Graf von Brandenburg, nach Breslau.

Der Hof-Jägermeister, Graf von der Asseburg, nah Meis dors,

Landtags- Angelegenheiten. Provinz Brandenburg.

„__ Verlin, 5. März. Heute is der ahte Provinzial - Landtag „er Mark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder -Lausil er-

-úffnet worden,

Nachdem die Stände dem Gottesdienst in der Domkirche beige- wohnt hatten, begaben sih dieselben nah dem Landschaftshause, wo- selbst ihnen der von des Königs Majestät ernannte Landtags - Kom- missarius, Ober - Präsident von Meding, das Allerhöchste Eröffnungs - E vom 23sten v, M, mittheilte und den Landtag für eröffnet erklärte.

Dies Allerhöchste Dekret lautet folgendermaßen :

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 2c. entbieten Unseren zum Provinzial-Landtage der Kur und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder - Lausitz versammelten Ständen Unseren gnädigen Gruß.

: Eingedenk der in Unserem Eröffnungs-Dekrete vom 23, Februar 1841 gegebenen Verheißung, daß Wir zur Belebung der ständischen Wirksamkeit die Landtage aller Provinzen der Monarchie von zwei 8, hon Dn Ms ee ut haben Wir Unsere getreuen Stände gegenwärtig zur erneuten Ausübung i Äßi Sichel ebenst 48 g ihrer verfassungsmäßigen

Der Rükblick auf die zwei Jahre, welche seit ihrer leßten Ver- sammlung verslossen sind, erfüllt Uns mit innigem Dank gegen Gott, Es ist Uns in dieser Zeit die Freude zu Theil eworden, fast alle Provinzen Unseres Reiches E zu besuchen, Uns von ihrem Ge- deihen unter den Segnungen des Friedens und des Fleißes zu über- zeugen und ihre Wünsche und Bedürfnisse aus der unmittelbaren An- sprache Unserer getreuen Unterthanen zu vernehmen,

lgemeine

Staat

Montag den (6!

Ueberall, wo Wir verweilten, sind Uns die unzweideutigsten Be weise inniger Liebe entgegengebraht worden, Sie haben Unserem landesväterlihen Herzen wahrhaft wohlgethän.

Geslüßt auf diese Liebe, werden Wir in freudigem Vertrauen auf Gott und Unser Volk fortfahren in Unserer Fürsorge für die Chre und das Heil des Vaterlandes, für die Rechte und das Wohl aller Stände.

Wir sind in dem gedachten Zeitraume bei dem fortdauernden Frieden im Stande gewesen, eine Ermäßigung der Abgaben Unserer getreuen Unterthanen zu gewähren, Den Steuer-Erlaß, welchen Wir den leßtvergangenen Landtagen in Aussicht stellten, haben Wir nach vorher vernommenen ständischen Gutachten mit dem 1, Januar d. J. eintreten lassen und auf die Summe von zwei Millionen Thaler erhöht,

Jm Einverständniß mit dem Wunsche der großen Mehrzahl der Landtage haben Wir angeordnet, daß der Haupt-Betrag dieses Steuer Erlasses zur Herabseßung des Salzpreises verwendet werden solle, um hierdurch namentlich der ärmeren Klasse Unserer Unterthanen cine Er leichterung in der Beschaffung eines der wichtigsten Lebensbedürfnisse zu gewähren.

Durch die mit den vereinigten ständischen Ausschlissen aller Pro vinzen am Schlusse des vergangenen Jahres in Unserer Residenz Ber lin stattgehabten Berathungen 1 Unsere in dem Eröffnungs-Dekrete vom 23, Februar 1811 ausgesprochene Absicht verwirklicht, einen in der bisherigen Verfassung fehlenden Vereinigungspunkt der provinzial- ständischen Wirksamkeit zu bilden, Wir haben diese Berathungen nicht nir über die näheren Modalitäten des Steuer-Erlasses, sondern auch iber die damit in Verbindung gebrachte Beförderung einer umfassen den Cisenbahn - Verbindung zwischen den verschiedenen Provinzen der Monarchie, unter Beihülfe aus Staatôsmitteln, und über den {hon früher den Landtagen zum Gutachten mitgetheilten Entwurf eines für die Landes - Kultur sehr wichtigen Gesebes über die Benußung der Privatflüsse stattfinden lassen. Jun Folge dieser Berathungen ist der Steuer-Erlaß inzwischen bereits ins Leben getreten.

Das Gese über die Benußung der Privatflüsse i unter Beach tung der bei jener ständischen Schluß-Berathuug kundgegebenen Wünsche und Rathschläge von Uns vollzogen und wird unverweilt erlassen werden,

Wir sind endlich durch die mit so großer Uebereinstimmung von den vereinigten Ausschüssen abgegebene gutachtlihe Erklärung in Unserer Entschließung bestärkt worden, die Ausführung der von allen Provinzen als ein dringendes Bediürfuiß und als eines der wichtigsten Mittel für die immer kräftigere und lebeudigere Entwickelung des Staats und des Wohl standes erkannten Eisenbahn-Verbindungen durch die Uns zu Gebote stehenden Geldmittel, insbesondere durch Uebernahme einer Garantie für die Zinsen der Anlage-Kapitalien, zu befördern, Unser Finanz Minister is damit beschäftigt, diese Absicht theils durh die nöthigen technischen Vorarbeiten, theils durch Verhandlungen mit den Unter nehmern der Eisenbahn - Bauten zu verwirklihen, und rechnen Wir darauf, daß Unsere Verwaltung dabei durch eíne lebendige Theilnahme

F der vorzugsweise interessirten Provinzen, Kreise, Corporationen und Y Privaten in dem Maße unterstüßt werden wird, als es nöthig er “scheint, wenn das große Werk mit den dazu in Ausficht gestellten

Unterstüßungen aus den Staats - Kassen schnell und kräftig gefördert werden foll,

Wenn guf diese Weise der befriedigendste Erfolg jener Berathun- gen der Ausschüsse für die einzelnen Zweige ihrer Thätigkeit sich er: geben hat, so können Wir es Uns uicht versagen, auch bei dieser Ver- anlassung nochmals auszusprechen, wie die Erwartungen, die Wir von dem Geiste und der Wirksamkeit dieser Versammlung überhaupt ge= hegt haben, in reichem Maße erfüllt worden sind, und daß Uns das einmüthige und einsihtsvolle Eingehen in Unsere Absichten, so wie das Vertrauen, welches die ständischen Vertreter aller Provinzen zu den guf die Wohlfarht des Landes gerichteten Bestrebungen Unserer Behörden bethätigt haben, zur hohen Genugthuung gereicht hat.

Judem Wir Uns nun gegenwärtig an die verfassungsmäßige Wirksamkeit der Provinzial-Landtage wenden, so geschieht es in freu diger Erinnerung an den Geist der Liebe und des Bertrauens zu Uns, der die erste Versammlung derselben unter Unserer Regierung erfüllte.

Wir hosen mit Zuversicht, daß dieser Geist allezeit in Unseren getreuen Ständen vorwalten und guch bei der Berathung der nach= stehenden Gegenstände lebendig seyn möge, welche Wir ihrer sorgfäl- tigen und gründlichen Erwägung übergeben, und über welhe Wir ihrem wohlerwogenen Rathe entgegen sehen,

1. Das neue Strafgesepb u ch.

Nachdem Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestät eine Revision der Strafgesebße anzuordnen geruht haben, und in Folge der= selben der Entwurf eines Strafgesebbuches nah dem Gutachten Un- seres Staats-Raths abgefaßt worden i}, \o lassen Wir diesen Ent- wurf Unseren getreuen Stäuden zur Erklärung vorlegen.

Damit die Berathung über dieses wichtige und umfangreiche Werk eine sihere und bestimmtere Nichtung erhalte und nicht zu sehr durch Erörterung von Einzelnheiten aufgehalten werde, haben Wir aus dem Strafgesebbuche diejenigen Punkte, welche von besonderer praktischer Wichtigkeit sind, zusammenstellen und unter Beifügung einer diese Hauptpunkte erörternden Denkschrift Unseren getreuen Ständen als solche bezeichnen lassen, über welche dieselben zunächst und haupt- sächlih ihr Gutachten abzugeben haben. Es bleibt fien getreuen Ständen jedoch unbenommen, auh den übrigen Jnhalt des vorgeleg- ten Geseß - Entwurfes zur Erörterung zu bringen und darüber ihre gutachtlihe Erklärung vorzulegen,

Ferner lassen Wir Unseren getreuen Ständen den Entwurf eines Gesebes über die Einführung des Strafgesebbuches nebst einer beson- deren Denkschrift zur Erklärung zugehen,

2, Bearbeitung des Provinzial-Rechtes,

Es ist Unser gnädigster Wille, daß die Verhandlungen über das Provinzial-Recht der gesammten Mark Brandenburg, welche Unseren getreuen Ständen bereits mittelst Dekrets vom 13. März 1841 zu- gegangen, auf dem siebenten Provinzial-Landtage aber aus bewegen- den, von Uns genehmigten Gründen unerledigt geblieben sind, nun- mehr auf dem jeßigen Provinzial-Landtage in Erwägung und Begut- atung genommen werden, und wollen Wir über dieselben demnächst der Erklärung Unserer getreuen Stände zu Unserer weiteren Ent- \{ließung entgegensehen,

Alle Pos! - Austallen des In- und Auslandes nehmen Bestel- lung an, sür Berlin die Expedition der Staats - Zeitung: Fricdrichsslrassc Ur. 72.

(lig,

1843.

Anlangeud das Provinzial-Recht für Unser Markgrasthum Nie- der Lausilz, so sind zwar die auf solches Bezug habenden Verhandlun- gei, entsprechend Unserem darüber unter dem 15, Mai 1841 ertheil= ten Befehle, von dem Nieder = Lausißschen Kommunal - Landtage zur vorbereitenden Erwägung gezogen. Das von demselben über das Nieder=Lausibsche Lehnreht abgegebene Gutachten is jedoch in un=- mittelbare Verbindung mit Bitten uud Anträgen gesebßt, welche eine vorgängige Erörterung erforderlih machen, vor deren Erledigung des- balb eine fernere Berathung über diesen Gegenstand uicht pridlnen fann, Wir lassen daher für jeßt Unseren getreuen Ständen nur das von dem Nieder - Lausibscheu Kommunal - Landtage über das Civil- Recht ín Form eines vou Motiven begleiteten neuen Entwurfes ab- gegebene Gutachten zugehen, um darüber auch ihrerseits ihre Erflä- rung abzugeben.

Nach Abgabe der Erklärung Unserer getreuen Stände über das Provinzialreht der Mark Brandenburg und über das Provinzial-Ci- vilrecht des Markgrafthums Nieder - Lausiß wird zwar, so weit die Verhältnisse dies gestatten, Bedacht darauf genommen werden, mit der weiteren Prüfung der vorgelegten Entwürfe vorzuschreiten und nah Möglichkeit auf die Feststellung und Ordnung des Provinzial- rechts - Zustandes der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder-Lausiß hinzuwirken. Unsere getreuen Stände werden indessen selbst ermessen, daß diese fast gleichzeitig für die Mehrzahl der Pro= vinzen Unserer Monarchie vorliegende Arbeit, welche eine sehr ernste, umfassende, mit mannigfahher Schwierigkeit verbundene Prüsurg nothwendig macht, von zu bedeutendem Umfange is, um deren Voll- endung in furzer Zeit erwarten zu dürfen, zumal auch mehrere an- dere Gegeustände vorliegen, welche, wie die Kriminal- unv Civil= Prozeß-Ordnung, die Hypotheken- und Deposital-Orduung, unv was hiermit näher und entfernter in Beziehung steht, bei res Bey Bedeutung für das Gemeinwesen vorzugsweise Anspruch an die L â= tigkeit ver Gesebgebung zu machen haben, Vie Bollendung und Pu- büication ber Provinzial - Gesebbücher vermögen Wir daher für die nächste Zukunst nicht in Ausjicht zu stellen; Wir fönnen vielmehr die sofortige Erledigung im Wege. der Gesehgebung nur hiusichts solcher egenstände des Provinzialrehts verheißen, bei welhen sich ein drin- gendes Bedlirfuiß zur beschleunigten Erledigung herausstellt, Wir empfehlen deshalb Unseren getreuen Ständen, bei Abgabe ihrer Er- flärung über die ihnen vorgelegten Verhandlungen gleichzeitig diejen gen Gegenstände zu bezeichnen, hinsihts deren ein sofortige Erledigun

erforderndes Bedürfniß vorhanden seyn könnte, wobei Wir zugleich) Unseren getreuen Ständen eröffnen, daß das hierher zu rechuende Märkische Provinzial-Kirchen

und Schulrecht in der Veratbung be- griffen is und diese nah Möglichkeit beschleunigt werden joll.

3, Wegen Zusammenrehmnung der Besitßzeit der Erblasse1 und der Erben bei Beurtbeilung der zur Ausübung ständi- her Nechte erforderlihen Dauer des Grundbesizes,

Wir sind nicht abgeneigt, die in den Geseben wegen Anordnung der Provinzialstände enthaltene Bestimmung, wonach bei Ermittelung der für die Wählbarkeit zum Landtags-Abgeordneten in allen Stäu-= den erforderlichen zehnjährigen Dauer des Grundbesibes, wenn dieser Grundbesitz in auf- und absteigender Linie vererbt ist, die Besihzeit des Erblassers und des Erben zusammengerehnet werden kann, qu auf andere Vererbungen im Grundbesibe auszudehnen, dergestalt, da bei Berechnung des erforderlichen zehnjährigen Grundbesibes in jedem Bererbungsfalle die Besibzeit des Erblassers und des Erben zusam- mengerechnet wird,

“Zu dem Ende lassen Wir Unseren getreuen Ständen den beí- fommenden Entwurf einer desfallsigen Verordnung vorlegen, und wollen Wir ihrer gutachtlihen Aeußerung über denselben entgegensehen.

4. Wegen des fünfjährigen Vorbesißes für die Wählbar- feit zum Landraths-Amkt,

Aus den Berichten Unseres Ministers des Jnnern über die statt= gefundenen Landratl swahlen haben Wir entnommen, daß häufíg Männer zu Landraths-Amts-Kandidaten gewählt werden, welche sich die Wählbarkeit durch Erwerbung eines befähigenden Gutösbesißes erst furz vor der Wahl, und zwar nicht selten mittelst bloßer Schein- fäufe oder auch solcher bedingter Käufe, welche nichtig sind, sobald der Käufer die Bestätigung als Landrath nicht erhält, angxeeignet haben,

Da ein solches Verfahren dem Sinne und Zwecke Unserer Re- glements wegen der Wahlen der Landraths-Amts-Kandidaten und Kreis-Deputirten nicht entspricht, durch dasselbe auch leicht schädliche 2Wahl-Umtriebe hervorgerufen werden, so haben Wir in Erwägung, daß ähnlichen Mißständen in der Rhein-Provinz durch die Verord= nung vom 23, März 1839, wegen eines Vorbesißes von mindestens fünssähriger ununterbrochener Dauer, wirksam abgeholfen worden, auch für die übrigen Provinzen Unserer Monarchie zu demselben Zwecke eine Verordnung, welhe mit den Motiven hier beigefügt is, entwer- fen lassen und wollen darüber die gutachtliche Erklärung Unserer ge- treuen Stände vernehmen,

5. Wegen der bürgerlihen Rechte bescholtener Personen.

Von mehreren einzelnen, mit der Städte-Ordnung vom 19. No- vember 41808 betheiligten Städten is darauf angetragen worden, die Verordnung vom 18. Dezember 1841 über die bürgerlichen Rechte besholtener Persone: in den mit der gedahten Städte-Ordnung be- liehenen Städten der Provinz Preußen auch in ihnen einzuführen, indem sie den nah der jeßigen Einrihtung hervortretenden Uebelstand beseitigt wünschen, daß Personen, welche der bürgerlihen Ehrenrechte unwürdig und unfähig sind, dennoch das Bürgerrecht gewinnen und deshalb den Bürgerbrief und mit ihm den Chrentitel eines Bürgers erbalten müssen.

Wir haben zwar dem diesfallsigen Autrage der Stadt Breêlau mittelst Ordre vom 23. April 1841 stattgegeben, wollen aber, da sich die Anträge vermehren und es hierdurch das Ansehen gewinnt, als ob die allgemeine Einführung der Verordnung vom 18, Dezember 1841 gewünscht werde, das Gutachten Unserer getreuen Stênde darüber erwarten :

ob dieselben die Einführung der ged Verordnung in allen mit der Städte-Ordnung vom p T 1808 beliehenen Städten für wünschenêwerth ansehen.