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Für diejenigen Städte, in welchen die revidirte O gilt, is zwar die gedachte Verordnung ihrem Haupt =-Juhalte na niht anwendbar, da nah §. 14 der ersteren das Bürgerrecht über= haupt nur unbescholtenen Personen ertheilt werden darf, Bescholtene daher zwar städtishe Grundstücke erwerben und städtische Gewerbe betreiben, niemals aber das Bürgerrecht gewinnen und den Ehren= titel Bürger führen können. Hieraus ergiebt sihch aber in Beziehung auf die ablen an die städtishen Kassen cine Begünstigung der Bescholtenen vor den Unbescholtenen, indem die leßteren bei Gewin=- nung des Bürgerrechts die unter dem Namen Bürgerrehts= Gelder gewöhnliche Abgabe bezahlen müssen; von welcher die ersteren befreit leiben. Es ist daher in Autrag gebraht worden, zu bestimmen:
daß diejenigen, welhe nah §. 15 der revidirten Städte-Ordnung
nah dem Umfange ihres Gewerbes und Grundbesißes das Bür=
gerrecht zu gewinnen verpflichtet seyn würden, wenn sie unbeschol=
ten wären, dafern sie als Bescholtene dazu unfähig sind, dennoch
ein Aequivalent für die im Orte gewöhnlichen Bürgerrechts = Gel=
der zu erlegen verpflichtet seyn sollen.
Auch über diesen Autrag schen Wir dem Antrage Unserer ge=
treuen Stände entgegen.
6. Wegen Freilassung des Bettwerks bei Executions-
Vollstreckungen. Die zum siebenten Provinzial - Landtage versammelt gewesenen
Stände der Provinz Preußen haben darauf angetragen :
Die Bestimmung der Ordre Unseres in Gott ruhenden Herrn Va= ters Majestät vom 13. Dezember 1836 (Geseß-=Sammlung von 1837 Seite 1) dahin zu erweitern, daß bei der Vollstreckung von Executionen auch den Männern — im Gegensaß ihrer Ehefrauen, auf welche sich der gedachte ei bezieht — das nothwendige Bettwerk gelassen wer= den joll, Jn dem den gedachten Provinzial-Ständen ertheilten Landtags=
Abschiede vom 7. November 1841 haben Wir denselben Unsere Ge- neigtheit, auf jenen Antrag einzugehen, zu erkennen gegeben, und
demgemäß die anliegende Verordnung nebs Motiven entwerfen lassen, wollen jedo, bevor Wir dieselbe Allerhöchst sanctiomren, darüber die gutachtlihe Aeußerung Unserer getreuen Stände vernehmen.
7, Wegen des Verkaufs der Früchte auf dem Halm.
Nachdem auf den Antrag Unserer getreuen Stände der Provinz Westphalen durch Unsere Ordre vom 22. Mai 1842. (Geseß-Samm-=
lung Seite 200) die in dem §. 12 Tit. 7 Theil 11, und in dem 8. 594 Tit. 14. Theil 1. des Allgemeinen Landrechts enthaltenen be-
\chränkenden Vorschriften wegen des Verkaufs der Früchte auf dem Halm und des künftigen Zuwachses für die genannte Provinz auf- gehoben worden sind, haben Wir auch für die übrigen Provinzen Unserer Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht gilt, eine Verordnung wegen Aufhebung der gedachten Vorschriften durch Un= ser Staats-Ministerium entwerfen lassen, und übersenden diesen Ent= wurf nebs den dazu gehörigen Motiven Unseren getreuen Ständen anliegend zur Prüfung und Begutachtung, wobei Wir deuselben er- öffnen, daß Unsere Absicht nicht dahin gehe, in denjenigen Provinzen, deren Stände die Abändernng des Allgemeinen Landrechts nicht wün
\chen, das vorgelegte Geseß einzuführen.
8. Wegen der zum Zweck einer Auseinanderseßzung ein- : geleiteten Subhastation.
Der §. 2 No. 3 der Verordnung über den Subhastations-Pro= zeß vom 4. März 1834 (Geseß-Sammlung Seite 39) hat das Be- denken veranlaßt, ob es gerechtfertigt sey, die auf den Antrag eines Miteigenthümers zum Zweck der Auseinanderseßung cinzuleitende nothwendige Subhastation als solche mit ihren Wirkungen auch zum Nachtheile der Pächter, Miether und hypothekarischen Gläubiger ein= treten zu lassen. | — S i
Es ist dieserhalb der Bericht des Staats - Ministeriums , so wie das Gutachten des Staats = Raths erfordert und der Entwurf einer Verordnung vorgelegt worden, welchen Wir nebst der dazu gehörigen Denkschrift Unseren getreuen Ständen zur gutachtlichen Aeußerung zugehen lassen.
9, Declaration der Bestimmungen des Kurmärkischen Lehnrechts. Es is in der neuesten Zeit in Frage gestellt worden : j ob in der Kurmark — nämlich der Altmark, Priegniß, Mittel= und Ukermark, so wie im Beeskow- und Storkowschen Kreise, mit Ausschluß der Neumark — zur Verpfändung der Substanz eines Lehngutes der Konsens der eingetragenen Agnaten genügt, der : der Konsens aller bekaunten und unbekannten eingetragenen und niht eingetragenen Successions-Berechtigten erforderlich is, . indem das Kammergericht neuerdings sih für die leßtere Alternative erklärt hat. E , j Diese Ansicht is für den Hypothekenverkehr in Betreff der Kur= märkischen Lehngüter von den wichtigsten Folgen, und hat deshalb zu vielfachen Beschwerden theils von Privatpersonen, theils von der Kur- und Neumärkischen Haupt-Ritterschaftê-Direction Veranlassung gege- ben, welche leßtere zugleih bei den betheiligten Ministerien eine le- gislative Abhülfe in Antrag gebracht hat. e Zur Erledigung dieses Antrags und zur Beseitigung der ent- standenen Zweifel über die gedachte Frage haben Wir die beigefügte Declaration mit Motiven entwerfen lassen, und fordern Unsere ge- treuen Stände auf, hierüber ihre gutachtliche Erklärung abzugeben.
40. Wegen Abänderung und Erläuterung des Städte- Feuer-Sozietäts-Reglements vom 19, September 1838,
Auf den Autrag Unserer getreuen, zum siebenten Provinzial- Laudtage versammelt gewesenen Stände, haben Wir dur die Be= stimmung sub U. 2 in dem Landtags-Abschiede vom 20. Dezember 1841 die Berathung über die legislativen Gegenstände der Städte- Feuer-Sozietät der Kur= und Neumark und der Nieder: Lausitz, welche durch den §. 118 des Reglements vom 19. September 1838 den auf den Provinzial-Landtagen versammelten oder zu einer besonderen Versammlung einberufenen Provinzial - Landtags - Abgeordneten der assozürten Städte übertragen war, für die Zukunft dem gesammten
ovinzial-Landtage überwiesen. Ju Folge dieser Bestimmung finden
U
« Wir es angemessen, daß die legislativen Angelegenheiten, welche auf
dem siebenten Provinzial-Landtage allein von den Abgeordneten der
assoziirten Städte berathen worden sind, nochmals von dem gesamm-
ten Provinzial-Landtage in Berathung genommen werden.
Wir lassen daher Unseren getreuen Ständen
1) eine Aimebiat-Eingabe jener Abgeordneten vom 3. Mai 41841, die vorgeschlagenen Abänderungen und Erläuterungen des alle= girten Reglements betreffend, nebst diesen Vors
o wie
9) eine Jinimediat-Eingabe derselben vom 29. April 1841, wegen 2 A Elli der Pensions-Berechtigung des der=
anderweitiger Fe ensi i zeitigen ersten Ellvte-Folier-Sozietäts-Direktors,
j ehen, um die Anträge und Vorschläge in diesen Schrift R E Prüfung zu unterwerfen und Uns über diesel=
lägen selbst,
272 ben, unter gleichzeitiger Anführung der Modificationen, welche Unsere s Stände in Ansehung des mehrgedachten Reglements etwa
onst noch für zweckmäßig und nothwendig erachten, 1hr Gutachten abzugeben.
11, Einführung eines gleihen Haspel-Maßes,
Der von Unseren getreuen Ständen auf dem lebten Landtage gestellte Antrag auf gesetzliche Feststellung cines für alle Provinzen des Staats gleihmäßig bestimmten Maßes der Handhaspel ist bei den hierüber bereits anderweitig angeregten Erörterungen, auf welche in dem Landtags-Abschiede vom 20. Dezember 1841 Bezug genom-= men worden, mit zur Erwägung gekommen.
Mit Rücksicht auf die in der beifolgenden Denkschrift Unseres Finanz-Ministers enthaltenen Ergebnisse dieser Prüfung müssen Wir um so mehr Anstand nehmen, die beantragte geseßliche Bestimmung zu erlassen, da sih niht annehmen läßt, daß dieselbe den Wünschen anderer Provinzen entsprechen würde, wo, wie in Schlesien, schon ein Provinzial-Haspel-Maß geseßlich festgestellt, oder, wie in West= phalen die Einführung eines dem Herkommen und den dortigen be= sonderen Verhältnissen entsprehenden Provinzial-Haspel-Maßes wie= derholt und dringend in Antrag gebracht worden ift.
412. Allgemeine Wege-Ordnung. Der Unseren sämmtlichen Provinzial-Ständen zur Begutachtung
vorgelegte Entwurf einer allgemeinen Wege-Ordnung is auch von
dem sechsten Provinzial-Landtage der Mark Brandenburg und des Mark= grafthums Nieder=Lausiß geprüft; es sind in Folge dessen nicht unerheb- liche Erinnerungen gemacht und diese bei der weiteren Berathung über den Geseß-Entwurf benußt worden. Unsere getreuen Stände werden aus dem beiliegenden neuen Geseß-Entwurfe, wie er jeßt Unserem Staats- Rathe zur s\ließlihen Berathung vorliegt, und aus den gleichfalls angeschlossenen Motiven entnehmen, daß insbesondere in Betreff der Classification der Wege die Anträge des sechsten Provinzial-Landtags berüdsihtigt und damit viele erheblihe Erinnerungen gegen den frü= heren Entwurf erledigt sind.
Wir behalten Uns zwar, sowohl in Betreff des Systems des zu erlassenden Gesebes, als aller Bestimmungen des vorliegenden Ent-= wurfs Unsere Allerhöchste Entscheidung vor, bis Wir das erforderte Gutachten Unseres Staats-Rathes vernommen haben werden, geben Unseren getreuen Ständen aber zu erwägen, daß der von dem seh= | sten Provinzial-Landtage Uns vorgelegte umgearbeitete Entwurf einer | allgemeinen Wege-Ordnung sih {hon deshalb nicht für alle Provin=- zen Unserer Monarchie als anwendbar erweisen kann, weil bei der Prüfung und Begutachtung des dem Landtage vorgelegten Entwurfes vorzugsweise die Rücksichten auf die Bedürfnisse und Verhältnisse der den provinzialständischen Verband der Marken und Niederlausiß bil- denden Landestheile leitend gewesen sind, diese aber, wie die vorlie= genden Verhandlungen erkennen lassen, uicht gleihmäßig für alle übri= gen Theile Unserer Monarchie hervortreten; daß auch einem Gesete, welches, ganz allgemein, alle bestehenden provinziellen oder besonderen Geseße, Ordnungen und Observanzen als die principaliter zur An= wendung zu bringenden Normen der Entscheidung bezeichnen, und wel= hes nur in so weit Anwendung finden soll, als dergleichen nicht vor= handen sind oder über vorkommende Fälle keine Bestimmungen ent= halten, erhebliche Bedenken entgegentreten.
Halten Unsere getreuen Stände dafür , daß ein Geseh über die Beschaffenheit der öffentlichen Wege und über die Verpflichtung zu ihrer Anlegung und Unterhaltung, wenn es nah Anleitung des bei= liegenden Entwurfes erlassen würde, die in der Mark Brandenburg und in dem Markgrafthum Niederlagusiß bestehende Verfassung, die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse dieses Landestheiles nicht ge= niügend berücksichtige, so sind Wir nicht abgeneigt, den näher zu be= gründenden Anträgen durch gleichzeitige Publication zusäbliher pro=- vinzieller Bestimmungen zu der allgemeinen Wege= Ordnung mit der leßteren stattzugeben. Jn diesem Falle haben sie die Anträge als Zusäbe zu den Bestimmungen des Geseh - Entwurfs, nah der Folge scines Juhaltes, zusammenzustellen und zu begründen; insofern dabei auf bestehende provinzielle oder besondere Geseße, Ordnungen oder Observanzen Bezug genommen wird, diese, mit besonderer Berücksich= tigung der verschiedenen, den provinzialständischen Verband bildenden Landestheile zu bezeichnen, und, so weit es auf Gesebe oder Ordnun= gen ankömmt, den Juhalt derselben einer Revision zu unterwerfen, in deren Folge die einzelnen Bestimmungen, welche durch spätere Ver= orduungen etwa für aufgehoben erklärt, oder welhe den Bedürfnissen und Verhältnissen nicht mchr entsprechend erachtet werden, näher an= zugeben sind.
Wir haben die Dauer des Landtages auf vier Wochen bestimmt, und verbleiben übrigens Unseren getreuen Ständen in Guaden ge= wogen.
Gegeben Berlin, den 23. Februar 1843. (gez.) Friedrich TLilhelm. D O eet
v. Boyen. Mühler. v. Nagler. Rother. Graf v. Alvens= leben. Eichhorn. v, Thile. v. Savigny. v. Bodel= \chwingh. Graf zu Stolberg. Graf v. Arnim.
An die zum Provinzial-Landtage der Kur - und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder-Lausiß versammelten Stände.
Am heutigen Tage werden, nah dem Befehle Sr. Majestät des Königs, außer dem Provinzial - Landtage der Provinz Brandenburg und der Nieder - Lausib, auch die Provinzial - Landtage der übrigen Provinzen, mit Ausnahme der Rhein-Provinz, in welcher derselbe wie gewöhnlih im Frühjahr stattfinden wird, eröffnet. Ä
Das an dieselben gerichtete Allerhöchste Eröffnungs-Dekret ent- hält im Eingange dieselbe huldreiche Anrede Sr. Majestät an die Stände, wie solche in dem oben abgedruckten Dekrete für den Brau= denburgischen Provinzial - Landtag mitgetheilt worden istz auch sind die nachstehenden zur Berathung und Begutachtung vorgelegten Ge= genstände sämmtlicher Landtage gemeinschaftlich :
Die Entwürfe
1) des neuen Straf-Geseßbuchs z
Erblasser und der Erben bei Beurtheilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesibes;
3) einer Verordnung wegen Freilassung des Bettwerks bei Execu= tions=Vollstreckungen z x
4) einer Verordnung wegen Aufhebung der beshränkenden Vor= chriften über den Verkauf der Früchte auf dem Halm;
5) einer Verordnung wegen der zum Zweck der Auseinandersebung einzuleitenden nothwendigen Subhastation. Folgende Gegenstände sind einzelnen Landtagen zur Berathung
überwiesen : a. für Brandenburg, Preußen, Pommern, Schlesien, Sachsen und Westphalen: 1) die fernere Bearbeitung der Provinzial- Rechte, nah Lage der
bisherigen Behandlung dieses Gegenstandes in jeder Provinz z
y - Besibzei Ÿ ein heißer Feldzug werden, und die Hi 9 einer Verordnung wegen Zusammenrechnung der Besibzeit der F heißer Feldzug /
? leit des Kampfes zunimmt. Mine L iht darüber rechtfertigt sich
2) der Entwurf einer Verordnung wegen des fünfjährigen Vor- besibes für die Wählbarkeit zum Landraths-Amte.
b. für Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen, ; : Sachsen und Westphalen: die Proposition wegen der bürgerlichen Rechte bescholtener Personen. : : für Schlesien, Posen, Sachsen und Westphalen: L A cines Ausschusses zur Regulirung des Landarmen-= vejens. ;
d. für Brandenburg und Sachsen:
»
der Entwurf einer allgemeinen Wege - Ordnung. e. für Schlesien und Sachsen: die Aufhebung des §.2 der Ablösungs-Ordnung vom 7. Juni 1821. L für Brändenbira àlleiit die Declaration der Bestimmungen des Kurmärkischen Lehn= rechts in Betreff des Konsenses der eingetragenen Agnaten in die Verpfändung der Substanz eines Lehnguts. die Abänderung und Erläuterung des Städte-Feuer-Societäts- Reglements vom 19, September 1838. g: fir Schlesien: allet: das Ausscheiden der Ortschaften Leubus, Dyhrnfurt, Freyhahn und Karlsmarkt aus dem Staude der Städte; die Provinzial-Landtags=Fähigkeit der Görlißer Landsassengüter z der Uebertritt der Ortschaft Günthersdorf zur Provinz Schle= sien in provinzialständisher Beziehung und die Begutachtung des allgemeinen Bergrechts. S E die anderweite Einrichtung des Grundsteuerwesens in der Pro= vinz Posen. L O S aebi die Natural=- und Pferde = Lieferungen des Herzogthums Sach= sen in den Jahren 1805 bis 1815; die Verwaltung des Braunkohlen-Bergbaues z die in der Provinz befindlichen, ursprünglih aus ständischen Fonds gegründeten Jnstitute und Stiftungen z das Blinden-Justitut zu Halle und die Taubstummen-Schulen der Provinz. k, Für Westphalen allein: die Leistungen zum Wegebau innerhalb des ehemaligen Her=
v
zogthums Westphalen z
die periodische Revision des Grundsteuer - Katasters der beiden westlichen Provinzen und : der Entwurf einer Verordnung wegen Einführung eines gleichen Haspel-Maßes für Leinen-Handgespinst.
Zeitungs - Üachrichten.
Ausland. E N Lr Er e 1 9;
Paris, 28. Febr. Die Mitglieder der linken Seite versam- melten sich gestern, um sich über das Benehmen zu verständigen, welches sie bei Erörterung der geheimen Fonds befolgen wollen. Es ist beschlossen worden, daß die Versammlung für das Amendement stimmen soll, dessen Annahme als eine Verweigerung des Vertrauens
| betrachtet wird; hiernach soll es einem Jeden freistehen, die ganze
Summe der geheimen Fonds zu bewilligen oder zu verweigern. Herr O. Barrot sagte unter dem lebhaften Beifall der Versammlung, daß, wenn Herr Guizot am Ruder bliebe, die constitutionelle Opposition wenigstens sich deutlich und bestimmt gegen jenen Minister ausgespro= chen haben misse. ;
Die äußerste Linke, welche etwa aus 25 Deputirten besteht, und 15 Mitglieder der legitimistischen Partei sollen beschlossen haben, nur dann gegen das Ministerium zu stimmen, wenn diejenigen Mitglieder der Kammer, welche nach dem Portefeuille strebten, von der Redner= bühne herab ein zufriedenstellendes Programm verkündeten,
Der Courrier français behauptet, daß das Zuckergeseß eine wichtige Rolle bei der Erörterung über die geheimen Fonds spiele. Mehrere Deputirte der Häfen und Abgeordnete der Kolonieen wür= den gern gegen Herrn Guizot stimmenz aber sie fürchten, daß ein anderes Kabinet den Zuckergeseßz-=Entwurf zurücknehmen würde, Herr Guizot, unterstüßt von den Herren Cunin - Gridaine und Duchatel, wende sein Einschüchterungs - System auf das Zuckerrohr an, indem er die Runkelrübe als Schreckbild aufstelle, Die Herren Wüstemberg, Jollivet u. #. w. hätten zwei Gewissen, das eine, welches gegen Herrn Guizot protestire, das andere, welches gegen den inländischen Zucker sprehe, und man s{chmeichle sich, daß sie aus Anhänglichkeit für das Zukerrohr die Vertrauens-Bill votiren würden. |
Man spricht seit einiger Zeit von der Kreirung eines neuen Mi-= litair - Ordens, der nur für diejenigen Soldaten bestimmt seyn soll, welche sih in Algier auszeichneten. E : S
Die Administrations- Behörden der Stadt Paris haben beschlos sen, daß die Straßen der Hauptstadt nicht mehr mit Holz gepflastert werden s\ollen, da sich diese Pflasterungs - Methode als unpraktisch er= wiesen habe. 2
Börse vom 28. Februar. Das Geschäft war auch heute sehr unbedeutend, und die Course der Rente zeigten Neigung zum Sinken. Die Nachricht indeß, daß die Fractionen der äußersten, Lille fen und der äußersten Rechten für das Ministerium stummen ren flößte den Spekulanten Vertrauen zu der Dauer des Mes n, und die Renten hielten sich gegen Ende der Börse ziemlich fest,
= Paris, 28. Febr, Morgen beginnt in der Kammer die De-
‘men Fonds. Es wird jedenfalls gee be wird isi d Eta Anu-=
hmen, als die Aussicht auf Erfolglosig- zuntpaEs {hon früher ausgéspródein (n schon jeßt A Welt i} u che E a i Feuer eröffnet haben. e Welt i gespannt, o eter Ia O Ns E Ea seinem Antagonisten Herrn Guizot “ ntgegentreten, und auf der parlamentarischen Arena sich mit ihm mes Wen wird. Die Einen glauben niht daran, die Anderen künden cs Keht an, nachdem sie einige Zeit hindur geshwiegen hatten. Wenn Werr Thiers wirklich selbst auf der Tribüne erscheint, so darf man dies Lis einen Beweis betrachten, daß er selbst zu der Ueberzeugung ge- Aangt ist, daß für jebt auf einen Erfolg nicht zu rechnen is, Denn würde Pr wirklich an die Möglichkeit eines solchen glauben, so würde ihm die politische Mechenkunst und Klugheit, von denen er bei so manchem Anlasse un= Aäugbare Proben gegeben hat, rathen, au diesmal zu s{weigen und Hur, wenn ih so sagen darf, seine Vorposten agiren zu lassen. Sein
_batte über die Bewilligung der
greifenden in dem Maße
Organ, der Constitutionnel, wird schon gewaltig kleinlaut und findet es für nöthig, den Eifer der Oppositions- Deputirten und der sogenannten Dissidenten unter den Konservativen selbst, denen er übri= gens bereits unverhohlenes Mißtrauen bezeigt, durch Erinnerung an die bei den leßten allgemeinen Wahlen hervorgetretene leidenschaftliche Stimmung gegen Herrn Guizot und an die Versprehungen, welche ein Theil der Wähler den Kandidaten in Betreff der Bekämpfung des genannten Ministers abnehmen zu müssen glaubten, aufzu= stacheln. Wer seiner Sache so gewiß zu adi glaubt, wie der Constitutionnel seit längerer Zeit sich täglich den Anschein gab, es wirklih zu seyn, der hat nit nöthig, zu solhen Nothrufen seine Zuflucht zu nehmen. Ein Grund mehr, an dem mit allzu voreiligem Triumphtone angekündeten nahen Falle des jeßigen Ministeriuins zu zweifeln. E O
Grossbritanien und Irland.
Oberhaus. Sitzung vom 27, Februar. Lord Camp- bell beantragte die Vorlegung der zwei von Lord Ellenborough er- lassenen Proclamationen in Bezug auf die Abführung der Tempel= thore von Somnath und in Bezug auf die dabei zu befolgende Pro-= zessions- Ordnung. Der Herzog von Wellington hatte hiergegen nichts einzuwenden, worauf Lord Campbell im Namen des Mar= quis von Clanxicarde anzeigte, daß dieser am Donnerstag, den 9, März,
die Aufmerksamkeit des Hauses auf jene beiden Proclamationen lenken |
wolle. Nachdem sodann Lord Monteagle, auf Ersuchen des Her- zogs von Wellington, wegen Unpäßlichkeit des Präsidenten der Han dels-Kammer, Grafen von Ripon, seine angekündigte Motion in Be- tre} der Korngeseße für jeßt noch ausgeseßt hat, wurden einige Bills von untergeordnetem Juteresse um ein Stadium gefördert, worauf das Haus sich vertagte.
Unterhaus. Sibung vom 27. Februar. Zu Anfang dieser Sibung zeigte Dr. Bowring an, daß er am nächsten Abend die Minister befragen wolle, ob sie eine amtliche Nachricht über die Einmischung der Türkischen Behörden zu Jerusalem in den dortigen Ban einer protestantischen Kirche erhalten hätten, und ob es wahr sey, daß die Türkische Regierung sich geweigert habe, zur Begrün dung einer protestantischen Kirche daselbst ihre Einwilligung zu er- theilen. s
__ Lord J. Russell machte sodann auf den Umstand aufmerksam, daß der Herzog von Wellington eineu Siß im Kabinette habe und jeßt zugleih Ober-Befehlshaber der Armee geworden, ein Fall, der in neueren Zeiten nur ein einzigesmal, nämlich bei Lord Conway, vor= gekommen sey. Hiergegen wird jedoch angeführt, daß auch der Her: zog von Marlborough von 1702 bis 1712 Ober-Befehlshaber der Armee, und während dieser Zeit zweimal, im Jahre 1705 und im Zahre 1707, zugleich Premier-Minister gewesen. Lord J. Russell hatte gegen diese Aemter-Vereinigung einzuwenden, daß man bei dem Herzoge von Wellington, als einem der bedeutendsten politischen Häupter, vollkom= mene politische Unbefangenheit nicht voraussebßen könne, wie sie von dem Ober-Befehlshaber der Armee, dem Prinzip nach, verlangt werden müsse z auch führte er an, daß der Herzog selbst früher die Meinung ausge= sprochen habe, dieses höchste Militair=-Amt dürfe nicht mit einer Stelle im Kabinet vereinigt seyn. Sir R. Peel räumte ein, daß es in neuerer Zeit nicht gebräuchlich gewesen, dem Ober - Befehlshaber der Armee einen Siß im Kabinet zu geben, aber er wollte nicht zugeben, daß die Vereinigung zweier solcher Aemter ganz und gar keine ver- fassungsmäßige Analogie für sih habe; Lord J. Rufsell felbst habe das Präcedenz = Beispiel des General Conway angeführt, und der Herzog von Wellington sey auch schon einmal wenigstens General= Feldzeugmeister und Kabinets-=Minister zugleich gewesen.
„Als der verstorbene Lord Hill‘‘, fuhr der Minister fort, „sein Amt als
Ober-Befehlshaber niederlegte, rieth ih, mit Zustimmung meiner Kollegen, Jhrer Majestät, dem Herzog von Wellington dieses Ämt zu übertragen, und wir waren alle der Meinung, daß man cs den ausgezeichneten Civil- diensten Sr. Gnaden schuldig sev, ihn neben dem Kommando der Armce auf seinem Kabinets - Posten zu belassen, Jn früherer Zeit hielt man es allerdings für anstößig, daß ein und dasselbe Jndividuum die Aemter des Premier - Ministers und des Ober - Befehlshabers bekleidez aber eine andere Frage ist es, ob ein Pair, der einen Siß im Ka- binet hat, ohne ein bestimmtes Civil - Amt zu bekleiden, nicht, wenn ex die Ernennung zum Ober-Befehlshaber der A1mee annimmt, sei- nen Play im Rathe Jhrer Majestät behalten dürfe. Jch weiß nicht, ob der Herzog von Wellington in dieser Hinsicht mit meiner Meinung über- einstimmt, aber ich und meine anderen Kollegen, wir wollen die ganze Ver- antwortlichkeit dafür übernehmen. (Hört, hört!) Diese Ansicht wurde dem Herzog damals mitgetheilt, und er fügte sich derselben, Jch muß sagen, daß der Herzog hierin, wie ich glaube, in Uebereinstimmung mit den Ge- fühlen des Publikums und mit den Juteressen des öffentlichen Dienstes handelte, und ih bedaure es, daß heute Abend eine entgegengeseßte Ansicht geäußert worden is.“ (Hört, hört ) Hierbei hatte diese Angelegenheit ihr Bewenden, da dem Hause feine Motion darüber vorlag, und die Tagesordnung bestimmte nun die Konstituirung desselben zum Subsidien - Ausschuß, um die Armee= Veranschlagungen zu bewilligen. Ein hiergegen beantragtes Amende= ment des Herrn Sharman Crawford, welcher verlangte, daß die Bewilligung aller Subsidien so lange aufgeschoben werden solle, bis dem Hause die Veranschlagungen sämmtlicher Ausgaben und der Mittel zu ihrer Deckung vorlägen, weil in der jeßigen Zeit so aus= gedehnter Noth das Haus verpflichtet sey, erst zu erwägen, wie es durch möglichste Verminderung der Militair = und Civil= Ausgaben die auf dem Volke lastenden Steuern erleichtern fönne, wurde zwar von einigen Rednern, wie die Herren Williams, Hume und Oberst Johnson, unterstüßt, aber bei der Abstimmung mit 62 gegen 15 Stimmen verworfen. Der Kriegs= Minister, Sir H. Hardinge, legte nun die Armee-Veranschlagungen vor, aus denen sich eine Reduction des Heeres um 5740 Mann und eine Ersparniß von 133,000 Pfd. im Vergleich zu vorigem Jahre ergab. Die beiden Haupt-Forderungen, nämlich 100,846 Maun für den Landdienst und 3,619,327 Pfd. für die Kosten der Armee, wur= den, nah vergeblihen Reductions - Amendements des Herrn Hume, mit respektive 106 gegen 20 und 98 gegen 28 Stimmen, die übrigen Posten aber ohne Abstimmung bewilligt. Am Schluß der Sibßung zeigte Sir R. Peel noch an, daß der Ausfuhrzoll von Zimmet in Ceylon von 2 auf 1 Sh. reduzirt werden solle.
__ London, 28. Febr, Die Verwaltung will in diesem Jahre viel bei dem Bau neuer det n ersparen, Jhr System is, die vor= handenen lieber auf gutem Fuß zu unterhalten, als neue Kriegsschiffe zu bauen. Jn den lebten Jahren war der Bau sehr bedeutend. Jm Jahre 1840 hat man 13,707 Last Holz (à 50 Kubikfuß) verbraucht; im Jahre 1841 sogar 15,800 und im verflossenen Jahre 14,290. Seit 1841 sind 7 Linienschiffe, -6-Briggs, 14 Dampfschiffe und noch gegen 10 andere bedeutende Kriegs - Fahrzeuge vom Stapel gelaufen. Jebt sind unter anderen noch 9 Linienschiffe auf dem Stapel. Die Vertheidiger der Verwaltung meinen, daß für die Justandhaltung so= wohl als Vermehrung der Seemacht hinreichend gesorgt sey.
Die Baumwollen - Aerndte in den Vereinigten Staaten \oll in diesem Jahre 2,200,000 Ballen betragen, Der Friede zwischen Großbritanien und China hat den Handel in diesem Artikel ziemlich belebt,
273
Der Standard zeigt an, daß eines der wegen Schmuggelns vom Schatze gerichtlich verfolgten Häuser sich schuldig bekannt und die verhängte \{chwere Strafe von 168,000 Pfd. St. bezahlt habe.
Obgleich das Jahr 1841 durchaus kein ergiebiges war, so hat doch der deklarirte Werth der in demselben gemachten Geschäfte den der Geschäfte des leßten Jahres um fast 4 Millionen Pfd. St. über stiegen, wovon allein 2,300,000 Pfd. Skt. auf die fabrizirten Baum-= wollenwaaren fommen. Die Minder =- Einfuhr an Zucker betrug 200,000 Pfd. St. L -
Die Liverpooler und Londoner Kaufleute, welhe nach dem
-
und gesunder Menschenverstand mitrathen könne. Auch fürchtet man von 1h m feine Parteilichkeit.
Die Unterhandlungen mit dem Portugiesischen Ministerium über den Tarif sollen abgebrochen seyn. Man schien sih auf jener Seite einzubil- den, der Portwein würde hier nur von den Großen getrunken, und diese würden darum keine Flasche weniger davon trinken, ob das Dußend 4 Sh. mehr oder weniger foste, und wollten deêwegen die Konzessionen nicht machen, die man für die Zoll-Ermäßigung von diesem Weine von ihnen verlangte. Aber die Herren irren sich gewiß. Gerade bei den 2 1 , Kaus ad Vornehmen und Reichen nimmt der Geschmack an Französischen und Plata-Strome handeln, sind über die Weigerung des Präsidenten | Rheinweinen immer mehr zu, und man trinkt in deren Zirkel schon Rosas von Buenos = Ayres, seinen Streit mit Rivera, dem Präsi- längst niht mehr so viel von den hißigen Weinen des Südens denten der Republik Uruguay, der Vermittlung Englands und Frank= | wie son|. Machte aber Frankreich “oder Deutschland von reichs zu unterwerfen, höchst entrüstet, da der Erweiterung des dor- | dem Anerbieten unserer Regierung Gebrauch so würden die tigen Britischen Handels, der sonst bald höchst thätig und wichtig | minder Reichen sich hon der “größeren Wohlfeilheit wegen zu werden verspräche, dadurch ein ernstlihes Hinderniß erwächst. Die | bald an die fälteren Weine gewöhnen. Französishe Journa- Britische Schifffahrt nah Montevideo is seit 1830 aufs Fünffache | listen toben freilih gegen einen Handels-Vertrag mit ‘uns und meinen gestiegen, und die Häute - Ausfuhr von dorther hat sih seit 1837 | selbst die nähere Berührung mit England könne sie mit unserem bereits verdoppelt. Die Britishe Regierung wird daher, obgleih | Pauperismus anstecken. Die Herren vergessen aber, wie gar viele man ihre Vermittlung abgelehnt hat, dennoch ihren Einfluß zur Her= | die auf dem Kontinente sich über Britische Verhältnisse zu urtheilen stellung eines guten Einvernehnens zwischen den Staaten von Bue- | anmaßen, daß eine gesunde, naturgemäße Erweiterung eines nos =- Ayres und Uruguay zu benußen nicht unterlassen. | National - Gewerbes feinen Pauperismus droht, sondern vielmehr
Die bei der Dampfschifffahrt betheiligten Personen in der City } das Sperr- uud Ausschließungs - System, dem man hier zf lange Die gekünstelte Betriebsamkeit, die hieraus entsteht,
| widersprechen der neulih im Parlament von Sir Ch. Napier aufge- | gehuldigt hat. stellten Behauptung, daß der jeßige gedrückte Zustand der Rhederei |
besonders der Vermehrung der Dampfschifffahrt zuzuschreiben sey. Sie erklären, daß im Gegentheil durch die Dampfschifffahrt viele Be- schäftigung hervorgerufen sey, welche sonst nicht entstanden seyn würde.
So erfordere zum Beispiele der Dienst der Dampfschiffe nah der |
Pyrenäischen Halbinsel und dem Mittelländischen Meere etwa 50,000
Tonnen Kohlen jährlih, welhe mit Segelschiffen aus Wales oder |
von New-Castle nah Southampton gebraht würden. Was die Ein: mishung der Dampfschiffe in den auswärtigen Handel betreffe, so behaupten sie, daß dieselbe ganz und gar unbedeutend sey; die Dampf- schiffe hätten durh die Schnelligkeit ihrer Fahrten den Handelszweig, | mit welchem sie sich fast allein beschäftigten, nämlih deu Handel mit | Grüchten, selbst geschaffen, und die Geschäfte, die sie dadur an sich |
muß früher oder später ins Stocken gerathen, und gerade die ver- zweifelten Anstrengungen, womit man dem Uebel durch Erfindungen entgegenarbeitet, vergrößern nur immer das Uebel.
A
S e Uen,
VBrússel, 28. Febr. Jm Jndependankt liest man: „Herr Vandermeeren hatte in seinem Gesuch um Umwandlung seiner Strafe
| die Absicht ausgedrückt, Europa zu verlassen und nie wieder dahin | zurüzukehrenz es war daher kein Grund vorhanden, ihm, wie die
Emancipation gemeldet hat, besonders den Aufenthalt in diesem oder jenem Lande, und z. B. in Oesterreich zu untersagen.“ Dem Vernehmen nach, sagt der Commerce belge, hat Gene-
gezogen hätten, würden durch die Beförderung der Kohlen, die sie | ral Vandermeeren vor seiner Abreise sein im nördlichen Theile der verbrauchten, aufgewogen. | Provinz Antwerpen zu Postel gelegenes Gut für die Summe von 1,800,000 Frs. verkauft. Man versichert, diese {vöne Domaine,
P London, 28. Febr. Die eben eingegangene Nachricht vou | welche ein ganzes Dorf, eine Abtei, Kirchen mit großen Pertinenz-
der Störung des Protestantischen Kirchenbaues zu Jerusalem und der | Stücken, von mehr als 3000 Hectaren, umfaßt, sey für Rechnung Reise des Bischofs Alexander nah Beirut, um deswegen die Hülfe | einer religiösen Körperschaft, die unter der Leitung der Bischöfe Bel=
_gleichen bestehen, als auf dem Kirchenwesen.
FBruder des ungeheuer reichen Gutsbesißers Marquis von Westminster, Mst so eben ein Subskribent zum League- Fonds geworden. Jn dem
des Britischen und Preußischen Konsuls nachzusuchen, hat hier aufs | neue die Aufmerksamkeit auf dieses Bisthum gezogen. Dr. Bowring | will deswegen heute Abend eine Frage anu das Ministerium thun. | Dr, Bowring weiß bekanntlich aus persönlicher Anschauung viel von | den dortigen Verhältnissen z sonst is nicht wohl einzusehen, weswegen | gerade er ein erflärter Socinianer — sich um den Anglikanischen | Bischof und dessen Kirchenbau in Jerusalem zu bekümmern habe. Er müßte denn die Sendung dieses Prälaten, als ein neues Element des Streites unter den dortigen, bereits so vielfah feindlichen Gegensäßen oder das Hinwerfen desselben unter die Barbaren, ohne ihm vorher eine würdige Stellung gesichert zu haben, als eine für unseren künftigen Einfluß im Orient nachtheilige Handlung bezeihnen wollen. Die Puseyiten, Katholiken und Dissenters lachen und jubeln laut guf und meinen, ihre Prophe=
zeiungen über das Fehlschlagen des Unternehmens \chon erfüllt zu |
sehen. Wahrscheinlih wird dieser Umstand die Ersteren für den Augenblick hindern, den Erzbischof von Canterbury wegen seines an= geblichen Verraths an den Katholizismus der Anglikanischen Kirche, von dem sie in Gesellschaft ohne Rückhalt sprechen, zur Verantwor= tung aufzufordern. Uebrigens finden sie es auch klug, für jeßt nichts zu unternehmen, was Aufsehen erregen könnte. „Denn“, wie mir eben ein Freund von Oxford schreibt, „die Universität will durchaus Ruhe haben; und wehe der Partei, die solche zu stören wagte !‘’ Dabei
fügte er hinzu: „Die Lehre dieser Leute hat den Reiz der Neuheit |
sih niht mehr als einen Glaubens=Helden betrachten. Was dieselbe in unserer Kirche hat bewirken können, hat sie bewirkt: selbs ihre Gegner sind mehr hochkirhlich geworden. Die, welhe mehr vom Romanismus haben wollen, müssen Papisten werden: und Einige werden es wohl auch. Sollte die Partei aber, die gegenwärtige Stille mißverstehend, einen neuen Schritt in der Kirche selbst nah jener Richtung hin wagen, so würde sie die Kirche im Sturme ab- werfen. Judessen aber fömmt die Rückwirkung gegen die hochkirchlichen Jdeen früher oder später doch; und sie wird, leider, grell genug seyn,“
Jn der Stille arbeiten jedoch die Puseyiten fort, das protestan- tische Prinzip in der Nation zu untergraben. So giebt unter Anderen ein gewisser Paget, Kaplan des Bischofs von Oxford (!), Erzählungen und Romane heraus, deren Hauptzweck is, alle Personen, Geistliche wie Laien, lächerlih und verhaßt zu machen, welche mehr auf Glauben, persönliche Beziehung zum Erlöser, christlihen Wandel und der=
verloren, und ein Student, der jeßt als ein Puseyit auftritt, darf | l
Lord Robert Grosvenor (ih weiß nicht geuau, ob), Sohn oder
Briefe, womit er seinen Beitrag begleitet, sagt er, er würde zwar noch immer einen kleinen fixen Zoll einer gänzlich freien Getraide- Einfuhr vorziehen; aber unter dem obwaltenden Verfall des Fabrik- wesens sähe er sih genöthigt, sich an die League anzuschließen. Die- \es Beispiel wird wahrscheinlich bei den übrigen Whigs uicht ohne Wirkung bleiben, und eine Vereinigung zw hen ihnen und der League zu Wege bringen, die ihrer Opposition weit mehr Gewicht geben würde. Mit solchen Allgemeinheiten, das scheu sie wohl ein, wie die Motion des Lord Howick, ists nicht gethan. Die Minister können derselben ebenfalls mit Allgemeinheiten entgegentreten; man hält von beiden Seiten lange Reden, die das Publikum nicht lies, und Niemand kümmert sich um eine Entscheidung, die am Ende nichts entscheidet. Die Tories hatten es hierin, als sie in der Opposition waren, viel leichterz sie brauchten dem Ministerium nur immer hindernd entgegen- zutreten, um sich in der Nation ein Ansehen zu erwerben. Die Whigs aber fonnten während der vorigen Session — wenn sie auch dabei den Ministern immer vorwarfen, sie hätten ihnen ihre eigenen Maß- regeln abgestohlen — nichts weiter thun, als ihnen diese Maßregeln aus- führen helfen. Jebt aber sagen die Minister: wir haben für den Moment genug gethan; und cs is nun Sache der Whigs, der Nation durch bestimmte Vorschläge zu zeigen, was sie thun würden, wenn sie im Amte wären. Bis sie sich aber mit den Radika= len und der League verständigen können, sind sie hierin gelähmt und müssen sich an die Kritik einzelner Maßregeln der Verwaltung halten, wie Sie solche von Zeit zu Zeit im Parlamente vorkommen sehen. So z. B. tadelte es Lord John Russell gestern Abend, daß der Herzog von Wellington zu gleicher Zeit Ober = Befehlshaber der Armee und Kabinets-Minister sey, da doch der Herzog selbst noch im Jahre 1839 eine solche Verbindung für unstatthaft erklärte. Aber hierin hat das Kabinet die Stimme der Nation für \ih, indem selbst seine politishen Gegner den greisen Helden gern an dem Oberbefehl des Heeres sehen, dabei aber es bedauern würden , ein konservatives
Kabinet zu haben, worin nicht Wellington's Redlichkeit, Geradheit
giens gestiftet worden, angekauft. E E A E Schweden und Uorwegen.
Christiania, 24. Febr. Unterm 10ten d. M. hat der Kö= nig beschlossen, daß von Waaren, welche vom 1. Mai d. J. an in Holländischen Fahrzeugen hier im Reiche ein- oder ausgeführt wer- den, der Eingangs-= und Ausgangs = Zoll mit einer Zulage von 10 pCt. zu dem Belauf bezahlt werden, der von Waaren in Norwegi= \chen Schiffen verlangt wird.
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SPGA t e 0
2) Paris, 28. Febr. Durch die Fregatte „Maria de la Paz“ sind in Cadix Nachrichten aus der Junsel Cuba eingetroffen, welche bis zum 31, Dezember reichen. Nach der Darstellung der Spanischen Oppositions-Blätter, welche aber, wie ich neulih {hon bemerkte, nur bedingten Glauben verdient, da sie meistentheils das Werk allerle böser Leidenschaften ist und in der Regel mehr oder minder große Enktstellungen der Thatsachen sih erlaubt, wäre die Lage der Dinge dort damals nicht sehr ersreulich gewesen. Man warf den Behör=- den vor, den Bestrebungen einer auswärtigen Nation und den Machinationen threr Agenten, welhe nur dahin zielen, Spanien {sene herrlihe Kolonie, um die man es längst beneide, auf die eine oder andere Weise zu entreißen, nicht geshickt und thätig* genug entgegen- zuarbeiten. Der Bando des General=Capitains Valdez über die Po= lizei-Maßregeln und die Behandlung, welhe gegen die Sklaven in Anwendung zu bringen sind, ein Bando, welcher die Anforderungen dieser möglichst mit dem noch bestehenden Regime und den leider noh obwaltenden und wohl auch noch nicht so schnell zu beseitigenden Verhält= nissen der schwarzen Bevölkerung zu vereinbaren sucht, is fortwährend der Gegenstand der Angriffe der Pflanzer, welche ihr Interesse dadurh bedroht glauben. Es is traurig, zu sehen, wie die Spanische Presse fast durchaus der die Menschheit {händenden Sklaverei das Wort redet und jede Maßregel, die nicht absolut auf die Aufrechthaltung derselben hinzielt, als verwerflih angreift und gegen die Urheber solcher ihr ganzes Gift sprißkt. So ergeht es auch dem General= Capitain Valdez. Der Heraldo, cin Blatt, das sonst gewaltig mit seinen humanen und gemäßigten Jdeen Parade macht, hatte gleich anfangs jenen Bando des General - Capitains unpolitisch genaunt, schon deshalb, weil der General-Capitain ihn erlassen hatte, angeb= lih troß der Rathschläge der einflußreihsten und angesehensten Be= wohner der Jusel und der Vorstellungen der, wie der Heraldo sagt, aufgeklärtesten und erleuchtetsten Körperschaften. Nun sagt dieses Blatt mit einer Art Befriedigung, die \sich aus dem Hasse erklä= ren läßt, welchen es schon deshalb gegen den General =- Capitain hegt, weil derselbe von Espartero als Regenten auf feinen jeßigen wichtigen Posten berufen wurde, uun trage dieser Bando be= reits seine Früchte. Der Apfel der Zwietracht sey unter die ver= schiedenen Kasten der Bevölkerung geworfen, und das von England unterhaltene Feuer der inneren Spaltung habe neue Nahrung erhal=- ten. Die Wirkung, welche dieser Bando hervorgebracht habe, sey so ernster Natur gewesen, daß in mehreren der bedeutendsten Städte und Ortschaften der Jusel, wie in Santiago de Cuba, Boyamo u. a., die weißen Einwohner si dessen Veröffentlichung widerseßt hättey, und wie es scheine, der General Tello der Regierung Vorstellungen über die Folgen machen zu müssen geglaubt habe, welche dergleichen unpolitische Maßregeln für die Ruhe der Jnsel haben könnten. Nä= here Ausfklärung über den wahren Sachverhalt aus authentischer Quelle kann nicht lange auf sich warten lassen, und bis dahin wird man gut thun, sein Urtheil noch vorzubchalten.
2 ian Portugal.
Lissabon, 21. Febr. Lord Howard de Walden hat Justruc=- tionen aus England erhalten, welche ihm vorschreiben, die Unterhand- lungen über die Tarif = Convention abzubrechen, weil die Britische Regierung nicht geneigt is, die leßten Portugiesischen Vorschläge an- zunehmen, und auch keine Zeit weiter in der Sache verlieren will. Die Portugiesen scheinen dies Resultat erwartet zu haben, und wäh- rend hohe Zölle zum Schuß ihrer Manufakturen aufrecht erhalten werden, sucht die S lien Guten e die Douro =Juteressen dur Verwilligung von öffentlichen Geldern zu befriedigen. Die Bill, welche eine privilegirte Compagnie mit der Hälfte der jeßigen Ausfuhr-Zölle auf Portwein dotirt, is in der Deputirten- Kammer fast ei
angenommen worden. Diese Compagnie wird ein O À
fommen von 150 Contos oder ungefähr 35,000