1843 / 77 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Westindien.

Die Times enthält cin langes Privatschreiben aus Falmouth vom 7. März, in welchem der mit dem Dampfschiffe „Actäon“ aus Westindien gekommene Wundarzt dieses Schiffes, Namens Clark, aus= führlichen Bericht über das Erdbeben vom 8. Februar mittheilt, von welhem er auf St. Thomas Augenzeuge gewcsen war. Dieser Mann hatte früher nie einem Erdbeben beigewohnt und wußte an- fangs nicht, weshalb die Leute ängstlich aus ihren Häusern stürzten, da er die Erschütterung allerdings fühlte, sie aber dem Vorüberfah-= ren s{hwerbeladener Wagen zuschrieb, bis die Bewegung der Häuser, das Aufgehen der Thüren, das Herabfallen der Flaschen von Sim= sen und das Tanzen von Gläsern guf Ecktischen ihn eines Anderen belehrte. Um sich von dem Schaden zu überzeugen, der auf den übrigen Juseln stattgefunden hatte, verließ Herr Clark am 11. Februar St., Thomas und kam am folgenden Tage auf St. Christoph an, wo das Erdbeben weit bedeutendere Verwüstungen angerichtet hat, als in St. Thomas. Kaum ein ein ziges Gebäude in der Stadt Basseterre war verschont geblieben, und auch guf dem Lande, vorzüglich an der nordöstlichen Seite, hatten die Pflanzungen sehr gelitten. Oberflächlih wird der Schaden auf dieser „Zijel zu mehr als 100,000 Pfd, angenommen. Es waren 3 Men schen umgekommen. Von St. Christoph begab sich der Reisende nach Nevis, wo sich ihm ebenfalls ein Bild der Zerstörung zeigte. Man hatte dort die Erschütterung in demselben Augenblicke wie auf St. Thomas und St. Christoph gefühlt (105 Uhr Morgens), und die Uhren hatten auch dort von dem Augenblicke an zu schlagen auf gehört. Unter Anderen war auf Nevis ein Badehaus cin gestürzt, obschon es ein von gehauenen Steinen aufgeführtes starkes Gebäude war. Ein merkwürdiger Umstand, den man auf Nevis be obahtet hat, is, daß die Erschütterung aus 20 von einander ge- trennten undulirenden oder vibrirenden Bewegungen der Erde bestan den hat, auch spürte man hier, so wie auf den anderen Juseln, nach der Haupterschütterung noch einige oszillirende Bewegungen. ¿Zwei Herren, die im Lande umhergeritten waren, hatten bemerkt, daß an einer Stelle Wasser hervorsprang, wo man dergleichen zuvor nicht bemerkt hatte. Der Schaden guf Nevis wird zu 40—50,000 Pfd. angenommen; Menschenleben hatte es hier nit gekostet.

Vor allen anderen Juselu hat Antigua gelitten, und der hier angerichtete Schaden wird in mehreren Jahren niht verwunden wer den können. Die Zeit, in welcher das Erdbeben eintrat, war die nämliche wie auf den anderen Juseln, aber die Erscheinungen, welche dasselbe begleiteten, waren hier von der fürchterlichsten Art. Der Boden hob sich und bewegte sich gleih den Meereswellenz Felsen stürzten zusammen, die Gipfel von Monunks Hill und einigen anderen Hügeln rollten an den Seiten derselben herab und zerstörten das Grün, womit sie bedeckt waren; Häuser und Gebäude gller Art wurden wie Wiegen geschaukelt, und die Einwobner \{wankten wie Betruukene in den Straßen und auf den Feldern umher. Dgs Schgu spiel, welches die Stadt St. John darbot, war unbeschreib lich. Häuser wurden der Erde gleih gemacht, Staubwolken erhoben

sih aus ihrer Mitte und verfinsterten die Atmosphäre, hierzu kam das Krachen der einstürzenden Wände, das Klittern des zerbrechenden Hausgeräths, das Geschrei der Weiber und Kinder, die aus ihren Häusern stürzten, und die Seufzer der Sterbenden. Alles dieses bot einen furchtbaren Auftritt des Schreckens und der Unruhe dar. Fünf Minuten zuver batte die Sonne mit ihren Strahlen eine Scene ruhiger Jndustrie beschienen, jeßt fielen dieselben auf Trümmer und Zerstörung, auf Verwüstung und Tod. Selbst nachdem die Gefahr hon aufgehört hatte, liefen die Einwohner noch halb wahnsinnig umher. Die Angabe der Dauer schwankt auf Antigua zwischen 2 und 3 Minuten z ein Anschwellen der Meeresfluth um 4 Fuß war vorangegangen. Es latte auf Antigua acht Menschenleben gekostet. Auf der ganzen Jusel sind höch stens 3 bis 4 Mühlen stehen geblieben, auch die Zuckerwerke sind für den Augenblick so zugerichtet, daß sie still stehen. Keine Kirche, die hölzerne Herrnhuter-Kirche ausgenommen, is in St. John verschont geblieben. Die 150 Jahre alte und {chöne Kathedrale i} so zuge- richtet, daß sie den Einsturz droht; auch die kürzlich gebaute Metho- disten-Kirche, welche 2500 Menschen faßte, liegt in Trümmern. Der Got= tesdienst wird einstweilen unter einem Zelte gehalten. Ueberhaupt ist fein öffentliches Gebäude auf der Jusel ohne bedeutenden Schaden davongekommen, auch sind im Allgemeinen alle steinerne Häuser beschä-

Allgemeiner

324

digt worden, wogegen die hölzernen wenig oder gar nicht gelitten haben, Jn St. John Fa die Wohnhäuser so zugerichtet, daß eine Menge Ein- wohner sich auf die Schiffe haben flüchten müssen. Die Verkäufer von gei= stigen Getränken haben dur das Brechen der Flaschen besonders gelitten, der Verlust von einigen wird auf 3000 Pfd. geschäßt. Ein Mann, der im Jahr 1841 abgebrannt war, hatte seine Waarenspeicher mit großen Kosten feuerfest machen und alles dazu Erforderliche aus England fommen lassen, aber vergeblih, das Erdbeben hat Alles wieder zer: stört. Eine Dame, die auf den ersten Allarm aus ihrem Hause flie= hen wollte, eilte an die Treppe, fand aber diese hon zertrümmert und war daher genöthigt, zurückzugehen und die Katastrophe in ihrem Hause abzuwarten. Sie kam mit dem Leben davon. Jn English Harbour, wo die Docks und die Baracken sind, is der Schaden un- geheuer groß, leßtere haben von den Soldaten geräumt werden müs sen. Jn der kleinen Stadt Falmouth war die Erschütterung so stark, daß die Gräber sich öffneten und die Särge zum Vorschein kamen.

Auf Montserrat war Herr Clark nicht selbst gewesen, doch waren auch von daher traurige Nachrichten über den angerichteten Schaden eingegangen. Der Capitain eines Kauffahrers, der Gua deloupe vorbeigesegelt war, hatte dort von seinem Schisse aus Staub- und Rauchwolken ausfsteigen, die Leute aus ihren Häusern ]türzen und guf die Kuiee fallen sehen. Das Deck seines Schiffes ward so mit Staub und Asche bedeckt, daß er mit den Fingern dar- auf schreiben konnte. Herr Clark meint, auf Guadeloupe sey der eigentliche Ursprung dieses furchtbaren Natur-Austritts zu suchen und aus einem der ruhenden Vulfane dieser Jusel sey eine Explosion oder eine Eruption hervorgegangen, welhe mit dem Erdbeben in Verbin dung gestanden habe. Von Dominica, Martinique und St. Lucia hatte man noch keine Nachricht ; der Richtung nach, welche das Erd beben genommen, fürchtete man am meisten für Dominica. Auf Barbadoes und St. Vincent hatte man den Stoß wohl ge fühlt, aber er hatte keinen Schaden angerichtet.

Inland.

Berlin, 16, März. Se. Majestät der König haben Allergnä digst geruht: dem Hof -Jägermeister Grafen von der Asseburg die Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm ver liehenen Commandeur = Kreuzes zweiter Klasse des Guelphen - Ordens

zu gestatten.

VBerlín, 16. März. Auswärtige Blätter haben die Nachricht gebracht, daß der Marheinekeschen Schrift: „Zur Kritik der Schel lingschen Offenbarungs-Philosophie“ das Jmprimatur in Folge der neuen Censur - Justruction versagt worden sey. Dies ist durchaus irrig. Das Jmprimatur ist jener Schrift unterm 3ten d. M. er theilt, und die Anfrage, welche dasselbe um einige wenige Tage auf- gehalten hatte, war dur ein Mißverständniß, nicht der Justruction vom 31. Januar c., sondern einer hon unterm 22, September 1841 für einen besonderen Fall ergangenen Ministerial-Anweisung veranlaßt.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Ubr,

Nachmittags Nach einmaliger

2 Ubr.

Morgens

1843. | 6 Ubr.

15. März. Beobachtung.

17) Lustdruck ..,.. | | W)

332,2 Lustwärme ... |+ . 4,8 e | 1,7? R. | Flusswörme E Thaupunkt -+ | 0,80 B.| Bodenwärme 3,6? „R. Dunstsätligung &0 pct, Ausdünstung 0,011 Rb. regnig. regnig. heiter. Niederschlag 0,059 Rb, Wind W. NW. | NO. Wiütmowsehsol + 48! Wolkenzug -. « - —— | NW. -+ 0,7° R.

Tagesmittel: 333,19" Par. +3,5° R... + 0,8" R... 81 pCi NW.

83 pCt, 81 pt.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 12. März. Niederl. wirkl, Sch. 565. 5% Span. Antw erpen;, 11. März. Zinsl, —. Neue Anl. 19 6. : Hambu r 2, 14. März. Bank - Actien 1645. Eugl. Russ- 110%. Paris, Il. März. 5% Rente fin cour. 120. 79. 3% Rente fin cour, §2. 25,

5% Neapl. au compt. 107. 60. 5% Span. Rente 274 Pass, 47. :

Petersbu r&» 7. März. Lond, 3 Met. 37 5: Hamb, 335. Paris 399,

3 19 10 *

hen, auch können wir feine andere Sicherung der rich-

Poln, à Paris 300 Fl. §27. do. 500 Fl. 847. do. 200 FI. —.

Wion, I. Mürr. 5% Mei. LIO!. 4% 101%. 3% 78. 24% —. 1% —. Bank-Actien 1627. Aul. de 1834 142. de 1839 114f.

Ber lIiluet Bree Den 16, März 1843.

Pr. Cour. Brief. | Geld, | Gem.

Pr. Cour.

Fonds. |5 Brief. | Geld,

Actien. q

| |

135%

1045 | 1045 |Brl. Pots. Bisenb, do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Bisenb.|— do. do. Prior. Obl. 4 Brl. Aub. Eisenb. do. do. Prior. Obl. 4 Düss. Elb. Eisenb.| 5 | do. do. Prior. Obl.| 4

Rhein. Kisenb. | | | |

St. Schuld-Sch. |34 Preuss. Englische Obligat. 30, |4 Präm. Sch. der Seebandlung. Kur- u. Neumörk. Scbuldverschr. |ch Berliner Stadt- Obligationen. Danz. do, in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh,. Pos. do.| ch do. do. Ostpr. Pfandbr,

1033 | 1027

92% | 917

102% | 102

1032 | 103 48 103 106; 1027

do. do. Prior. Obl. ch Berl, Frankf, Eis. © | do. do. Prior. Ob. | 4 | Ob.-Sehbles. Bib. |

|

|

1021 106 1023, 1 ; Gi 1044 Gold al marco, | 103% Lys: p 103? Friedriched'or. | ( S And.Gldm. à 6 Th.

Disconto.

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Pomm. do. Kur- u. Neum, do. Schles1sche do.

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102

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief. | Geld,

14% | 14x 2 Mi. 1407, 140%, Kurz 151 k -—- Mét. 151’ 151 Mét. G Mi. 80% Mt, Mi. 1021; Mt. - Toe 100 Me. | 9; Mt. 56:30 Woch. 1055

Kurz |

do. Hamburg «-«-«oo ooo ee o e aa o eee C do. 29% 79. 11 A0 ‘1 103", 102!

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London

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I L ¿ : f d Leipzig in Courant im I4!Thl. Fugs«s,.

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WDA. «odo acer FI, SRhbl.

Königliche Schauspiele. | Freitag, 17. März. Jm Opernhause: Don Juan, Oper in 2 Akten. Musik von Mozart. (Mad. Burchardt : Donna Anna; Herr Hirsch: Leporello, als Gastrolle.) / E Jm Schauspielhause: 1) L’hôtel garn, comédie en 1 acte. 2) La première représentation de: Un roman mime, ou: Les lettres du mari, comédie nouvelle en 1 acte, par Mr. Fournier, 3) Un pont neuf, vaudeville en 1 acte. i Sonnabend, 18. März. Jm Schauspielhause. Zum erstenmale wiederholt: Ein weißes Blatt, Schauspiel in 5 Abth., von C. Gußkow. Sonntag, 19. März. Im Opernhause : Armide. Preise der Plähe. Ein Plaß in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c. : Jm Schauspielhause : Mademoiselle de

Königsstädtisches Theater. Freitag, 17. März. Vetter Benedikt. Lustspiel in 1 Aft, von L. Angely. Hierauf: Vorstellung der Pantomimisten Herren Ge- brüder Lehmann: Pierot als Doppelgänger. Komische Pantomime in 2 Akten. Zum Schluß: Der Barbier von Pekin. Englische Pantomime in 41 Akt. Hierin fommt vor: Die Japanische Messe, ausgeführt durch die Herren Whittoyne und Maurice und die sämmt lichen übrigen Mitglieder der Gesellschaft. Sonnabend, 18. März. (Jtalienishe Opern - Vorstellung.) I Puritani. (Sgr. del Vivo: Riccardo Forth, als zweites Debüt.) Sonutag, 19, März. Eulenspiegel, oder: Schabernack übe Schabernack.

———R—— A1 Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen,

Frankfurt a. M. Petersburg

W d

Belle Jsle.

Gedrucktt in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerci,

Anzeiger für die Preuftischen Staaten. spielt, intriguirt, kabalisirt, wacht, \{chläft, träumt, phan- ) \chreibt, dichtet, musizirt, lacht,

Erlernung der ersten Sprach-Elemente an, mit be sonderer Berücksichtigung der Grammatifen von

Ramshorn, Krebs

Bekanntmachungen.

Berlin -Srettiner Eisenbahn.

Jn unserer Bekanntmachung vom 16. Februar c,, worin tir zur Einzahlung der leßten Nate auf unsere Actien bis 31sten d. M. aufforderten und mittheilten, daß nach dieser Einzahlung gleih die Aushändigung der Normal - Actien an die Zablenden erfolgen solle, sicherten wir zugleih den übrigen Actionairs, die bc reits voll cingczahlt haben, die Ueberlieferung von Actien gegen die zur Zeit in Händen habenden Jnte- rims-Bescheinigungen zum Mai zu.

Um jedoch dem wiederholt ausgesprochenen Wunsche möglichst baldigen Umtausches zu entsprechen, werden wir die Juterims - Actien und Quittungsbogen über bereits erfolgte Vollzahlungen

in Stettin vom 27. bis 31, März in unserem

sions-Zimmier,

in Berlin vom 4. bis 8, April auf unserem Bahn-

hofe im Geschäfts - Zimmer linfs beim Billet- Bürcau, j Vormittags von 9—1 Uhr gegen Normal-Actien um- tauschen,

In der Regel wird die Exiradition der Actien nicht augenblicklich gegen Ueberlieferung der Juterims - Be- scheinigungen , sondern erst Tags darauf gegen Rück- lieferung des inzwishen von unseren Kommissarien erhaltenen unterzeichneten und gestempelten Depositen- scheins erfolgen können.

NRücksichtlich des Umtausches der Quittungsbogen, auf welche noch die legte Einzahlung zu leisten ist, verbleibt es bei der Bestimmung, daß solche dort, wo die Einzahlung geleistet wird, also resp, durch Herrn Mendelssohn & Comp. in Berlin und durch unsere Paupltase erfolgk d

Uebrigens wiederholen wir, daß für beiderlei Ge- schäfte durchaus die Ueberreichung de unterzeichneten Specification der abgelieferten öÎnterims - Beschcinigun- gen nöthig ist.

Sollten die Betheiligien in oben bestimmten Ter- minen den Umtausch uicht bewirken, so kann er hier-

MOE nur vom 4 .

Ses-

April an in Stettin bei unserer Hauptkasse er- folgen. Wenn wir uns dieserhalb auf briefliche Mittheilung auch der Uebersendung unterziehen wollen, so kann dieses doch nur ohne Porto - Aufwand für uns gesche-

tigen Jnsinuation der Actien übernehmen, als daß wir das Couvert, wenn nichts Anderes bestimmt 1st, mit der Aufschrift erekommandirt- versehen werden, müssen aber auch selbst für den Fall einer wenn auch nicht anzunehmenden, doch möglichen Unter- lassung solcher Aufschrist Verantwortlichkeit ablehnen und deshalb empfehlen, wenn die Zusendung der Ac tien nicht eine Post später, nah deren gewöhnlichem Laufe, erfolgt ist, sich deshalb sofort an uns zu wenden. Stettin, den 9. März 1843, Das Direftorium der Berlin - Stettiner Eiseubabn- Gesellschaft. Wartenberg.

Masche. Ebeling.

»* . , Citerarische Anzeigen. Vereins-Zol4-Schriften. So eben isst bei Mebler in Stuttgart erschienen :

Amtliches Waaren - Verzeichniß zum Ver-

eins-Zolltarif für d. Jahre 1843, 1844 u. 1845. Offizieller Abdruck. gr. 4, geh. 20 Sgr.

Dieses Waaren-Verzeichniß is Fabrikanten, Kausfleu ten 2c, zur richtigen Anwendung des Tarifs unentbeh lich und, so wie der früher ausgegebene :

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u. 1845. Amtliche Ausg. gr. 4, up 10 Sgr. zu haben in allen Buchhandlungen Preußens, in Ber- lin (Stechbahn 3), Bromberg u. Posen bei Mittler.

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wie es lebt, liebt, ißt, trinft, s{hwelgt, darbt, handelt,

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Allgemeine

reußische Staats-Zeitung.

Berlin, Sonnabend den [3e März

.

Alle þÞpost - Anslallen des In- und Auslandes nehmen Bestel- lung an, sür Berlin die Expedition der Staats - Zeilung: Friedrihssftrassc Ur. 72,

1843.

_— I _—SA_——E—— PÔ——_—_—_————

In halt.

Amtliche Nachrichten.

Landtags-Angelegenheiten. des Strafgesez-Entwurfs.

Nusßiland und Polen. St, Petersburg.

Fraukreich, Paris. Das Erdbeben auf Guadeloupe.

Großbritanien und Jrland. London, Vorschläge zu Gunsten der Naturalisation von Ausländern. Jrländische Pairs - Wahl, Osfi ziere der Englischen Flotte, Ministerieller Bescheid hinsichtlich bex Amerikanischen Staaten - Schulden. Absendung von Jugenicurs nach dem Oregon. Zunahme der Post- Verbindungen mit Westindien und 2üd - Amerika. Bermischtes. j

Deutsche Bundesstaaten.

Provinz Westphalen, Berathung

München. Prolongation der Stände- Versammlung. Dresden. Anwesenheit des Direktors Schadow von Godenhaus, Dr, Bulard +4. Cöthen, Ernennungen, Br e- men. Speicher-Braud, Lübeck, Vertrag mit Frankreich wegen der Schisfsgelder, :

Oesterreich, Wien, Aenztliches Bülletin.

Spauien. Madrid, Schreiben aus Madrid. (Neuester Stand der Lisserenz mit Frankreich; Urtheile der Englischen Presse; Finanz-An- gelegenheiten des Regenten; die Jnsel Cubaz Nesultate der Wahlen.)

Türkei. Von der Türkischen Gränze, Die Differenzen zwischen Rußland und der Pforte werden immer ernster, :

Bereinigte Staaten vou Nord-Amerika. Schreiben aus New - Jor f. (Neue Vorschläge um den Finanz-Zustand der Union zu heben z die Cxchequer Frage.) :

Ostiudien. Genugthuungs-Forderung au die Chinesische Regierung wegen Ermordung Britischer Unterthanen. Bolkötumult in Canton egen die Cnglander und Wiederherstellung ver Nuhe. Nückkehr von Schiffen und Mannschaften aus China.

Inland. Berlin. Landwehr - Fest. Beantwortung einer Frage des S Frankfurt a. d. O. Bericht über die Neminiscere - Messe, Düsseldorf. Elberfelder Eisenbahn. Köln, Der Kirchenraub in Aachen,

Ueber Handelsgerichte.

Beilage. Die bürgerliche Architektur in Paris.

Amtliche Uachrichten.

Krouik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Len Superintendenten und Pfarrer, Professor Pr. Lehnuerdt zu Köntgsberg in Pr., zum Konsistorial-Nath uud Mitgliede des dor- tigen Konsistoriums zu ernennen. i

Die Junmatriculation für das bevorstehende Sommer Semester 184 findet bis acht Tage nah dem vorschristsmäßigen Anfang der Borlesungen wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends um 12 Uhr, im Seuats-Saale statt.

Zur Aufnahme is} erforderlich :

wenn ein Studirender das akademische Studium begiunt, das

Schul=- oder Prüfungs=-=Zeugnißz :

wenn erx bereits von einer anderen Universität kommt, ein voll

ständiges Abgangs-Zeugnißz

wenn er die afademischen Studien eine Zeit lang unterbrochen

hat, ein Zeugniß über sein Betragen von der Obrigkeit

des Orts, wo er sih im leßten Jahre längere Zeit aufge- halten hat, in welchem zugleich zu bemerken ist, daß von ihm eine öffentliche Lehr-Austalt nicht besucht sey;

wenn er der väterlichen oder vormundschafstlichen Gewalt noch

unterworsen i, em obrigkeitlich beglaubigtes

Zeugniß der Aeltern oder derer, die ihre Stelle vertreten,

daß der Studirende von ihnen auf die hiesige Universität ge

sandt seyz

5 A er von auswärts gekommen ist, der Paß oder Reise-=

chein.

Juländer, welche das Gymnasium mit dem Zeugniß der Nicht- reife verlassen haben und die Aufnahme nachsuchen, können nach §. 35 des Prüfungs - Reglements vom 4. Juni 1834 nur bei der philosophischen Fakultät in cinem besonderen Album und nicht für ein bestimmtes Fakultätsfach insfkribirt werden. Juländer, die gar keine Maturitäts - Prüfung bestanden und beim Besuch einer inländischen Universität nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebensfreise oder eine besondere für ein gewisses Berufs- fach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, werden mit Genehmigung des Könuig- lichen Regierungs - Bevollmächtigten auf den Grund eines von ihnen beizubringenden Zeugnisses über ihre bisherige Führung zwar zur Immatriculation und zur Juscription bei der philosophischen Fakultät zugelassen, jedoch foll in ihrer Matrikel der bestimmte Zweck ihres Universitäts = Besuchs vermerkt werden, nachdem sie auch uno ihre Verzichtleistung auf den eigentlichen gelehrten Staats - und Kirchen= dienst vorher zu Protokoll erklärt haben.

Die unter 1 5 bezeichneten, in dem durch die Allerhöchste Bekanutmachung vom 5. Dezember 1835 publizirten Bundes-Be= {lusse vorgeschriebenen, so wie die von den Nichtreifen beizubringenden Papiere werden bei der Jmmatriculgtion abgegeben, bis zu dem Ab-= gange der Studirenden in der Universitäts-Registratur aufbewahrt und ihnen dann zurückgegeben. :

Nur diejenigen, welhe nach Bewanduiß ihrer Verhältnisse mit den vorgengnuten Erforderuissen versehen sind, können zur Juscrip- tion zugelassen werden.

Berlin, am 14. März 1843.

Die Jmmatriculations-Kommission. von Raumer. Lehnert.

Das 9te Stück der Geseß-Sammlung,

ben wird, enthält : unter Nr. 2333. Die Allerhöchste Kabinets -Ordre vom 3ten d. M. we- gen Ausführung des unterm 29. Juli 1842 mit den

welches heute ausgege-

Regierungen von Hannover, Kurhessen und Braunschweig abgeschlossenen Staats « Vertrages, bie Regulirung der Central-Schulbd-Verhältnisse des vormaligen Kbnigreichs

_ Westphalen betreffend ;

. Vorbemerkten Vertrag vom 29, Juli 1842 und

, Die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 3ten l, M, wegen Herabsebung des Durchgangs - ¡Zolles von dem auf der lebt 24 und dem Niemen transitireuden Getraide ; zu (T a

, Das Publikandum des Königl. Staats - Ministeriums, die Berichtigung eines in der Verorduung vom 9, De zember 1842 enthaltenen Schreibfehlers, die Ermäßigung der auf die Verlebung der Schonzeit des Wildes ge. seßten Strafen betreffend.

Berlin, den 18, März 1843, Debits «Comtoir der Gesch

Sammlung.

Angekommen: Se. Excellenz dei und Ober-Appellationsgerihls-Chef Ludwigsdorf, von Posen,

Abgereist: Se, Excellenz der General - Lieutenant und l'om mandirende General des 3ten Armee-Corps, von Weyr ah nach Frankfurt a. d, O, rad

Wirkliche Geheime Rath Präsident von Frankenberg

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Westphalen.

__ Münster, 12. März. Der 7te Provinzial-Landtag ber Pro vinz Westphalen wurde am 5. März c. durch den Königlichen Lant tags Commissair, Wirklichen Geheimen Rath und Ober - Präsidenten, ¿Freiherrn von Vincke, unter Mittheilung des Allerhöchsten Proposi tions-Defkrets vom 23sten v, M., für eröffnet erklärt. Der Landtags- Marschall, Graf von Landsberg-Velen, beantwortete die Eröffnungs Rede und {loß mit einem Sr. Majestät dem Könige gebrachten, von der Versammlung einstimmig wiederholten Lebehoch.

Jn der Plenar-Versammlung vom 6. März wurde die von dem Herrn Landtags-Marschall entworfene Geschäfts-Ordnung, eine Ueber- sicht der gebildeten Ausschüsse und der bisher eingegangenen Petitio nen und Berichte mitgetheilt, die zu einer gründlichen und raschen Förderung der Geschäfte erforderlichen Bestimmungen festgestellt und

wegen geeigneter Mittheilung von dem Verlaufe und den Ergebnissen der Berathungen an das Publikum vorbereitende Einleitung getroffen.

Zu der Plenar-Versammlung vom Ken begannen die Berathun gen über den Entwurf des Strafgeseßbuchs, und zwar über dessen ganzen Juhalt, unter der Erörterung der in einer besouderen Denkschrift bezeichneten Fragen, Der Entwurf nimmt um so mehr das allgemeine Juteresse in Anspruch, als er für den ganzen Umfang der Monarchie bestimmt is. Zu den Vorarbeiten gehörte eine Zu sammenstellung der bedeutenderen Geseßgebungen der Deutschen Bun-

desstaaten und des Auslandes, in Anerkennung des Grundsaßzes: das Gute zu nehmen, wo man es finde. L

Die allgemeinen Bestimmungen §§. 1, 2 (Grundsaß auf, begangenen Verbrehen uach den Gesebßen des Preußischen Staats zu bestrafen seyen. Da Ausländer im Julande nach inländischen Geseben beurtheilt werden sollen, nah der früheren Gescbgebung aber für die im Auslande begangenen Verbrecheir, wenu dort eine mildere Strafe verhängt war, nur die lebtere eintrat, so hielt man dafür daß die von einem Juländer im Auslande begangenen Handlungen nur dann im Julande zu strafen seyen, wenn diese Handlungen auch nah den Geseßen des Ortes, wo sie begangen, mit einer Strafe be: droht sind. Ju Beziehung auf die von Ausländern im Auslande be- gangenen Verbrechen hielt man es zweckmäßig, den im §. 117 dem richterlichen Ermessen überlassenen Milderungspunkt in die bestimmte geseßliche Vorschrift der Anwendung der milderen Strafe zu ver= wandeln.

Bei der im §. 3 enthaltenen Vorschrift: daß wegen der im Auslande verübten uicht gegen den Preußischen Staat oder Preu= ßische Unterthanen gerichteten Verbrechen die Untersuchung nux mit Genehmigung des Justiz -Ministers eingeleitet werden dürfe, wurde zwar nicht verkannt, daß es überall bedenklich für die Selbstständig= keit der Gerichte erscheine, die richterlihe Thätigkeit , namentlich die | Anwendung des Straf-Geseßes, von eier anderen Beurtheilung als der des zuständigen Richters selbs abhängig zu machen. Die Mög- lichkeit politischer Verwickelungen, sogar eines Krieges, mit ciner gus- wärtigen, bei Bestrafung ihres Staats - Angehörigen interessirten Macht, durch den Mißgriff eines einzeluen Gerichtshofes ; die Unbekanntschaft der Richter mit dem jedesmaligen Standpunkte der diplomatischen Beziehungen mit den auswärtigen Staaten, der dort wegen der Preußischen Unterthanen befolgten Grundsätze, sogar mit | der in dem einzelnen Falle etwa bereits erlassenen Entscheidung, lie- ßen indessen, unter Hindentung auf die Verwickclungen zwischen Eng- land und Nord = Amerika bei der Untersuchung über Verbrennung des Dampfschiffs „Caroline“, die Bestimmung des Entwurfs als noth-= wendig erscheinen. N

Die Abschaffung der qualifizirten Todesstrafen erscheint als ein von dem heutigen gesellshaftlihen Zustande und der Sitte gebotener Fortschritt. Bei Anwendung der einfachen Todesstrafe durch Ent- hauptung wurde beinahe einstimmig der Wunsch ausgesprochen, statt der unmittelbaren Vollziehung durch Menschenhand, zu welcher es immer mehr an geübten und deshalb sicheren Vollstreckern fehlen werde, das scnellere und sichere Fallbeil einführen zu lassen. Die

: S und 117 stellen den dasz die von Preußischen Unterthanen im Auslande

leit seiner That hindeuten, wirb für Königsmord, Aelter ' Chegattenmorb von der Mehrheit als zwec mäßig Ln R die Minderzahl die durch die Vollziehung der L odesstrase hervor [2 brachte ernste Wirkung an sich überall für ausreichend hielt und je- des Zeichen einer Schaudarstellung zu vermeiden wünschte. Was die im Cutwurfe gewählte Form der symbolischen Verschärfung Schleifung zur Richkstätte, vern e so wlinschte die Mehrzahl nach dem Beispiel mehrerer neueren Gesebgebungen bie Anwendung einer anderen ¿Jorm, etwa besondere Kleidung, Nach der Ausicht einer berwiegenden Mehrheit würde die symbolisch geschärfte Todes rafe durchaus auf die im Gesebe speziell bezeichneten Fälle zu beschränken und uicht mit §, 10 des Entwurfs außerbem bei ershwerenden Um- standen dem richterlihen Ermessen zu überlassen seyn.

Ueber bas Berhältniß der verschiedenen Freiheitöstrasen zu eín- ander und ihre Daner schien ein sicheres Urtheil uicht gefällt werden zu fönnen, so lange die von den jeht bestehenden Einrichtungen anscheinend sehr verschiedene Organisation der Straf- Anstalten, welche der Cutwurf vorausseßt, nicht erfolgt ist. Die Vorschrift im ÿ. 13, bas; Straf Arbeit in einer vom Zuchthause verschiedenen Straf= Anstalt vollstreckt werden müsse, fand lebhafte Anerkennung dur den Wunsch, die zur Ehrlosigkeit verurtheilten Sträflinge von allen anderen zu trennen, Die Verbindung der s{wersten Freiheitsstrase mít einer verhältuißmäßig sehr kurzen Strafzeit von einem Jahre wurde von mehreren Seiten, unter Hinweisung auf das Französische Strafrecht, zwar bedenflih gefunden; jedo von anverer Seite bemerkt, daß manche Berbrechen entehrender Natur seyen, ohne daß eine sehr lange Frei- heitsstrafe angemessen erscheinen könne, wie z, B. Diebstahl, Betrug; daß endlich der gesellschaftlihe Zustand derjenigen Volksklassen, welche bie meisten Berbrecher dieser Art erzeugen, die Änwendung einer stren- gen Behanblung während ver Freiheits-Entziehung nothwendig mache, wenn darin in Vergleich zu ihrer gewöhnlichen, mit Entbehrungen aller Art verbundenen Lebensweise ein Uebel, also eine wirksame Strafe gefunven werden solle. Daß die Zuchthausstrafe nur für Ver- brechen angeordnet werden möge, in denen sihch eine Verleugnung des Ehrgesühls oder ein hoher Grad von Bosheit zu erkennen giebt war einstimmiger Wunsch. Die in §. 12 ausgesprochene Beschrän- fung der Dispositionsfähigkeit der zur Zuchthausstrafe Verurtheilten wurde von der einfachen Mehrheit nicht für nothwendig und als eine Härte für die Familie und die Gemeinde betrachtet, während die Minderzahl darin einen Schuß gegen unzweckmäßige Dispositionen Le _Eventuell wünschte man aber fast einstimmig, daß diese Be- chränfung der Dispositionsfähigkeit nur mit Zuchthausstrafe von mindestens fünfjähriger Dauer verbunden werden möge. Daß den

| das Maximum der Strafe bestimmez -

| auh immer viel Unbestimmtes enthalten müsse,

| sich der Verurtheilte zu unterwerfen habe;

| welche der Degradirte eintrete,

von einigen Seiten erhobenen Bedenken gegen die Zulässigkeit

Todesstrafe an si, weil dieselbe einer mögli pa inoraltihen Beterite: vorgreifen fönne, wurden durch die Betrachtung beseitigt, daß dicse Strafe bei dem jeßigen Zustande der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Volks- bildung noch unentbehrlich und durch ihre Nothwendigkeit zur Erhaltung des Rechtszustaudes gerechtfertigt erscheine. Die symbolische Verschärfung der Todesstrafe, bard äußere Zeichen, welche, ohne dem Verbrecher körper-=

lichen Schmerz zu erregen, auf die besondere Verabscheuungswürdig-

Züchtlingen während der Strafzeit kein Theil ihres Vermögens ver- abfolgt werden dürfe, wurde einstimmig beantragt. i

/ Ju der Plenarsibung vom Iten wurde die Berathung über das Strafgeseßbuch fortgeseßt. Die Beschränkung zeitiger Freiheitsstrafe auf die Dauer von 25 Jahren nah §. 20 wurde nicht für noth- wendig erachtet, weil für jedes einzelne Verbrechen das Gese bereits s mum bci einer Konkurrenz mehrerer zeitigen Strafen aber auch eine längere Dauer zulässig erscheinen müsse, wenn nicht Straflosigkeit für einzelne Verbrechen eintreten sollte.

Die Zulässigkeit der Verwandlung von Strafarbeit in ¿Festungs- strafe und einer Gefängnißstrafe in Festungshaft, wenn solche nah den persönlichen oder bürgerlichen Verhältnissen des Verbrechers an- gemessen erscheine, wurde einstimmig anerkannt, um zu verhindern daß nicht die dem Wortlaute nah gleiche Strafe in der That für verschiedene Verurtheilte nah deren Bildung und Gewährungen ein schr verschiedenes Maß von Uebel enthalte. Bei der Verurthei- lung zur Zuchthausstrafe wünschte man dagegen mit dem Entwurfe jede Strafverwandlung ausgeschlossen, weil hier Ehrlosigkeit eintrete und deshalb jede andere Nücksicht {winden müsse. j Vie Zulässigkeit der förperlihen Züchtigung als Kriminal- strafe, jedoch nur bei denjenigen einzeluen Verbrechen, wo ein be- stimmtes Strafgeseb diese Strafe ausdrücklich zuläßt, wurde cinstimmig mit Rücksicht auf die Unentbehrlichkeit und besondere Wirksamkeit dieser Strafe bei gewissen Gattungen von Verbrechen anerkanut. Die Frage über Zulässigkeit dieser Strafe als Polizeistrafe wurde \sväter= hin zum Titel 2 (§. 131) erörtert. Gegen Personen weilblihen Ge= shlehts hielt man mit dem Entwurfe diese Strafe nicht für ange=- messen. Ju Beziehung auf die Verwandlung von Freiheitsstrafen in förperliche Züchtigung im Falle des §. 22 wurde beantragt, statt des Os T e bestimmtes Verwandlungsmaß dahin vor= zuschreiben, daß 10 Hiebe einer cinwöchigen Gefängnißstrafe aleichzu- Pie hig fängnißstrafe gleichzu

Die entschiedene Mehrheit wünschte die ohnehin nur in weni Fällen im Geseh - Entwurf beibehaltene Strat gn Déatibütibie be: Beamten aufgehoben zu sehen, weil eine Gleichstellung der mittelbaren und unmittelbaren Beamten hier unthunlich sey; der Richterspruch auch ) u ( weil es an einem scharf ausgebildeten Klassenverhältuiß für alle Beamten - Kategorieen fehle ; das neue, geringere Amt nicht vom Richter, sondern nur von der Anstellungs - Behörde verliehen, vom Richter also nicht bestimmt werden könne, welchen bestimmten Nachtheilen an Rang und Gehalt weil endlich die Beamten- : Vortheil derjenigen Klase, in Degradi eine solche Maßregel an sich bedenklich machten. Die Minderzahl machte dagegen auf die praktische Noth- wendigleit der Zwangsverseßung in solchen Fällen aufmcrkfsam, wo zu einer Entschung niht genügende Gründe vorliegen und dur bloße Veränderung der Stellung, die sonst unausführbar erscheine, jeder Nachtheil für die Verwaltung und jede Härte für den Beamten vermieden werden könne.

__ Ein Antrag, für die Bestrafung des Meineids die ut öffentliche Ausstellung beizubehalten und daher in das Verzeichniß der Ehrenstrafen aufzunehmen, wurde von der entschiedenen Mehrheit ab- gelehnt, weil man sich den beabsichtigten Erfolg warnender Abschreckung davon nicht erien Ene.

Daß gegen solche Verbrecher, welche der öffentlichen Sicherheit fährlich sind , eine besondere Polizei - Aufsicht nach verdübtee Strafe eintreten und deren Dauer von der Polizci-Behörde, bei einer For seßung über 5 Jahre aber von der Genehmigung der Landes - Pol zei- Bebörde abhängig ¿u machen sey, wurde mit als nothwendig anerkannt. Die F

Ehre selbst und die Ehre und der