1843 / 77 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

‘dings hat man die Frage in Erwägung gezogen : : E ter dten in den diesseits des Rheins belegenen Provinzen die Errichtung von Handelsgerichten ein allgemeines Bedürfniß seyn möchte?

Es ist dabei für die Nothwendigkeit und Nütlichkeit der Han= delsgerichte Folgendes angeführt worden :

„„Der Handels = Verkehr umfasse cine so große Anzahl der man= nigfaltigsten Rechtsgeschäfte und Verträge, daß er mit dem Verkehre der übrigen Privatleute gar uicht zu vergleichen sey. Deshalb, o wie wegen seines großen Einflusses auf den Wohlstand der Gesammt- heit und wegen der seine Ersprießlihkeit bedingenden vielfachen Be- ziehungen zum Auslande nehme er die besondere Pflege Seitens der Geseßgebung in formeller, wie in materieller Hinsicht mit Recht in Anspruch. Die kaufmännischen Geschäfte seyen meist sehr verwickelter

Naturz die Verhältuisse griffen oft vielfa in einander und bedingten sih gegenseitig, ohne daß diese gegenseitige Beziehung stets so klar vor Augen gelegt werden könnte, daß auch ein Nicht-Kaufmann sie zu erfassen und vom richtigen Standpunkte aus zu würdigen und zu beurtheilen vermöge. Dabei mache der Drang der Geschäfte, die Kostbarkeit der Zeit oft eine Schnelligkeit, Leichtigkeit und Kürze in der Abschließung der Geschäfte nothwendig, so daß Mängel in der geseßlichen Form unvermeidlich seyen. So lange das Geschäft nicht zur richterlichen Cognition komme, blieben die Mängel unschädlich, da sie durch Treue und Glauben, die nothwendige Basis der meisten kaufmännischen Unternehmungen, ergänzt würden. Kämen sie aber zur richterlihen Cognition, so könnten sie den Blick des nicht sachkun- digen Richters leicht irre führen und ihn verleiten, die Form für das Wesen zu nehmen, und so gerade der redlicheren, vertrauens- volleren Partei materiell zu schaden. Endlich bildeten sich im Han- del fast überall eigenthümliche Terminologieen und kurze, einem Laien nicht so leiht verständlih zu machende Wortbezeichnungen, so wie be-= stimmte Usancen aus, deren genaue Keuntniß zur richtigen Eutschei= dung eines streitigen Handels-Geschäfts unerläßlih sey. Diese Eigeu- thümlichkeiten des Handels-Verkehrs machen es nothwendig, daß die dabei vorkommenden Streitigkeiten vorzugsweise von solchen Richtern entschieden werden möchten, die in das Jnnere der kaufmännischen Verhältnisse einzudringen im Stande sind, denen der Sinn, in wel- chem etwas vorgenommen, geschrieben oder gesagt worden, die Mei- nung, in welcher ein Geschäft aufgetragen oder abgeschlossen is, die nothwendigen Folgen desselben nicht erst weitläufig aus einander ge- seßt werden müßten, die vielmehr das, was die Parteien bei dem Abschlusse und bei der Erfüllung eines Geschäfts eigentlich gewollt und bezwedt haben, aus eigener Sachkeuntniß richtig zu beurtheilen vermöchten. Eine solhe Sachkenntniß, ein so vollkommenes Vertraut seyn mit den Eigeuthümlichkeiten des Handelverkehrs könne nur durch unmittelbare Anschauung, dur eigene Uebung erworben, und dürfe von einem gewöhnlichen Richter nach seinem ganzen Bildungsgange und bei der in der Regel übergroßen Last seiner Berufs-Arbeiten nicht erwartet werden. Wenigstens gehöre dazu ein Zusammen- treffen besonders günstiger Umstände und Verhältnisse, wie es nicht immer vorausgeseßt werden könne. Durch die Zuziehung von Sach= verständigen bei den Verhandlungen könne der Mangel der Sach- fenntniß in der Person des Richters nicht ersetzt werden, da jene einestheils von den Parteien vorgeschlagen und häufig, auch bei dem redlihsten Willen, für das Juteresse ihrer Partei eingenommen wären, anderentheils von dem Richter, der ihnen die nah seiner An sicht erheblichen Fragen vorlege, geleitet und quf diese Weise, ohne ihre Schuld, zu einer unrichtigen Auffassung des streitigen Sachver hältnisses veranlaßt werden fönnten, überdies aber von einer Theil nahme an der Urtelsfinduug, mithin gerade von dem wichtigsten Theile des Prozesses, ganz ausgeschlossen, also auch außer Stande seven, einer irrigen Auffassung ihrer vollkommen sachgemäßen Gut achten vorzubeugen und Mißverständnisse zu berichtigen.“

„„Abgeschen von diesen für die Nothwendigkeit der Handels zerihte sprechenden Gründen sey aber auh die Nüblichkeit der selben nnverfennbar, Die Handelsgerichte würden dur ihre sachge- mäßeren Entscheidungen nicht nur einer festen Praxis den Weg bahnen und dadurch die Sicherheit des Rechts und das Vertrauen zur Rechts= pflege erhöhen, was in jeder Beziehung, besonders aber für den Han- delsstand wegen seiner Verbindungen mit dem Auslande, vou großer Wichtigkeit sey, sondern auh das beste Mittel gewähren zu einer zeitgemäßen, der Wirklichkeit entsprechenden Fortbildung des Haudels= rechts. Es sey unmöglich, daß die vositive Geseßgebung, ohne ihren höheren allgemeinen Charakter zu verlieren und si den begründeten Vorwurfe zu aroßer Veränderlichkeit auszuseßen, der Beweglichkeit des Handels - Ve : folgen, denselben in allen seinen verschieden= artigeu Bezichungen und mannigfah wechselnden Gestalten er= {höpfend a1 en und durchdringen könne; sle finde vielmehr inm dieser Hinsicht ihre nothwendige Ergänzung in den Usan-

cen, zu deren Aafrehthaltung und richtiger Würdigung die GandelSgerichte wesentlih beitragen würden. Dieselben würden fer= ner dadurch, daß der Kaufmannsstand sich zu einer thätigen und selbstständigen Mitwirkung bei einem wichtigen Theile der Staats Berwaltung berufen sehe, den Gemeingeist beleben und zugleich fri=

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volen Prozessen vorbeugen, indem so leicht kein Kaufmann es wa- gen würde, vor sachkundigen Standesgenossen die P Jutriguen leiht durchshauen mit offenbar unbegründeten Ansprüchen aufzu= treten, oder wirklih bestehende Verbindlichkeiten zu leugnen. Die Handelsgerichte würden endlich zweckmäßige Vergleiche befördern, da hierzu nicht minder, wie zur richtigen Entscheidung kaufmänni= scher Prozesse, gründlihe Kenntuiß des Handels-Verkehrs erfor derlich sey.“ i

Diese Gründe lassen sich im ae: Stg nicht aufeten. Die Eigenthümlichkeiten des Handels - Verkehrs lassen es allerdings wün- schenswerth erscheinen, daß Personen, welche als Kaufleute mit der Terminologie und den Gebräuchen der Handelswelt aus eigener An= \hauung völlig vertraut sind, an der Urtelsfindung in Handelssachen Theil nehmen. Es würde dadurch einer unrichtigen Auffassung des streitigen Sachverhältnisses möglichst vorgebeugt, die sahgemäße Ent- scheidung befördert und das vaterländische Handelsreht, durch die lebendige Theilnahme sachkundiger Standesgenossen an der Anwen- dung und Auslegung bestehender Geseße, so wie durh die Befesti gung der Handelsgebräuche, mehr und mehr ausgebildet und vervoll= ständigt werden, Andererseits is zwar, mit Hinweisung auf das Bei= spiel Englands, das keine Handelsgerichte besißt, und Hollands, das die bestandenen Handelsgerichte wieder aufgehoben hat; das Bedürf= niß einer solchen Einrichtung geleugnet und auf die aus der Bildung eines Spezialgerichts erwachsenden besorglichen Kompetenz - Konflikte, so wie auf die Gefahr aufmerksam gemacht worden, welche daraus entsteht, daß die zu Richtern erhobenen Personen bei Prinzipien Fragen, welche die Entscheidung des Rechtsstreits bedingen, häufíg selbst interessirt sind. L L

Wenn aber den Kompetenz-Konflikten durh möglichst genaue und kenntlihe Begränzung der Kompetenz, so wie durch Zulassung frei= williger Prorogationen vorgebeugt und das juristishe Element bei den Haudelsgerichten gehörig vertreten würde, so möchten diese Gerichte, wenn auch nicht als eine durhaus nothwendige, doch immer als eine nüßlihe Einrichtung anzusehen seyn.

Das Modell der Reiter-Statue Friedrichs des Großen (in den Proportionen um 3 Fuß größer als die Amazonen-Gruppe), für das von der Provinz Schlesien in Breslau zu errichtende Denkmal bestimmt, is vollen- det und in meiner Werkstatt, Cantianstrase Nr. 7 vom Montag den 20sten ab, auf einige Tage ín den Stunden von 10 bis 3 Uhr öffentlich ausgestellt, A f E

Das für Nothleidende bestimmte Eintrittsgeld is auf 5 Sgr. fest- gestellt.

Berlin, den 18. März 1843. Kiß.

Berlin - Anhaltische Eisenbahn. Im Monat Februar c. sind auf der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn befördert worden: T4 S Pen E es 40,071 Centner Frachtgut für...» e

. 20,247 Rihlr. 10,355 SUMMaAa-. - -.. 30,002 Hur.

. 38,680

Einnahme 1m Januar e: S0 P e E S

im Februar v. J. waren besördert worden : 14,101 Personen für...

r ut Cas . 416,264 Rihlr. 16,021 Centner Frachigut für......

9,074 21,308 Mtb, 9,264

SUININA» « - «

Mebr-Etnoälme im? Foluar Uh D. «od cie e a0 eeoeeo ctr

Ber Tur D 0 r se Den 17, März 1843.

Pr. Cóur. 6 a Pr. Cour. ‘“onds. Cen [S : : F Hrief, | Geld, S | Brief. | Geld, | Gem.

|

S4. Scbuld-Sch. 35

| N S | 1047; 104’; Brl. Pots. Eisenb.| 6 | 1:347, as FPreuss,. Englis« he do. do, Prior. Obl, 4 | eam 1027

| ; | L Obligat. 30. 1035 | 1025 |Mga. Lpz. Fisenb. —| 146

Präm. | t

92%; | 9B; [Bel Anb. Kisenb.|-—| 1158/ | do. do. Prior. Obl. 4 103% | Düss. Elb, Fisenb. 9 | 70! do. do. Prior. Obl, 9 80

975

Scebandlung. Kur- u, Neumärk,

Schuldyverschr. 34 Stadt-

1021 | 102

D A N

Berliner

Obligationen. Rhein. Fisenb,

Danz. do. in Th. - 15 ‘do. da. Prior, ObI.|

Westpr. Pfandbr, - 103 | 1022 Berl. Frankf. Eis.)

4) 1065 | 106 jdo. do. Prior. OHI.|

do. do. |D5| 1025 as 0b.-Schles. Bisb. Ostpr. Pfandbr. [25 1045 |

3! 103) | 103!

Kur- u. Neun, do, | Z| 10:35 ——

Scblesiscbe do. / 2 102

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| Sch. der | do. do. Prior. Obl. 1 103, ias | | | | |

| 107

Grossb, Pos. do,

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Gold al marco. is Pomm, do.

Fricdricbed’or.

And.&Gldm,à 5 Th.\—] l

Disconto.

adi O G G G C E O R A Summa 69,282 Rihlr,

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 13. März. Niederl. wirkl. Scb, 56%. 5% do. 1003, Kanz-Bill, —. 5% Span. 18%, 3% do. 29/7. Pass. 4j. Ausg. —, Zinsl, 47, Preuss, Präm. Sch. —,. Pol. —,. Oesterr. 1094. 4% Russ. Hope 907. Antwerpen, 12. März. Zinsl, —. Neue Anl. 19.

Ham burg, 15. März. Bank - Actien 1645. Engl. Russ. 110%,

Wien, 12. März. Bank-Actien 1628. Aul. de 1839 1144.

Meteorologische BScobachtungen.

Abeuds 10 Ubr,

Nach einmaliger Beobachtung,

1843, 16. März.

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens 6 Ubr.

Luftdruck .... 336,12" Par. 337,39 Par. 337,29 Par.| Quellwärme 6,9° R 0,1° R. |+ 4,8 R. |+ 1,0° R.|Flusswürme 1,5" R, Aa° R, + La R. 10° R.| Bodenwärme 3,6 „R.

80 pet. Te pCt. 41 pCt. AusdünstungÜ,011 Rh,

heiter. bezogen. halbheiter. Niederscblag 0,021 Rh, WNW., WNW. Wüärmewechsel -+-4,1° WNW. 3,1° R.

0,9 R... 79 pet. wNw.

Luftwärme .,

Thaupunkt ... |—

Dunstsättigong

Wetter

Wind

Wolkenzug - « - Tagesmittel: 336,27" Par... 4-1,7° R...

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 18. März. Im Schauspielhause. Zum erstenmale wiederholt: Ein weißes Blatt, Schauspiel in 5 Abth., von C. Gußkow, Sonntag, 19. März. Jm Opernhause: Armide. Preise der Pläbe. Ein Plaß in den Logen Ränges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c. : 2 A “Im Schauspielhause: Mademoiselle de Belle Jsle, oder: Die verhängnißvolle Wette. Montag, 20. März. j ecclesía, oder: Die kluge Königin. Geliebten.

des ersten

Mulier taccal in

Im Schauspielhause: : Das Portrait der

Hierauf:

Zonigsstadtisches Theater. Sonnabend, 18 März. (Jtalienishe Opern I Puritani. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro (Sgr. del Vivo: Riccardo Forth, als zweites Debüt.) L Sonntag, 19. März. Eulenspiegel, oder: Schabernack über Schabernack. / e ai, y Montag, 20. März. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) PLucre-ia Borgia. A : Dienstag, 21. März. Glüdckskind und Unglücksvogel, Hierauf: Vorstellung der Pantomimisten, Herren Gebrüder Lehmann: et dicke Lord Plumpudding. Komische Pantomime in 2 Akten. zum Schluß: Zum erstenmale: Die Zauberslöte, oder: Das T orfgericht, Komische Pantomime in 1 Akt, arrangirt von Herrn T. Gabrie. Musik vou Burghard.

Oeffentliche Aufführungen.

Sonnabend, 18. März, im Hotel de Russie: Konzert von Fer- dinand Sommer, worin derselbe auf dem neu koustruirten, Euphonion genannten Justrument Variationen von Mayseder und Arien aus de! „Zauberflöte“ und aus „Lucia di Lammermoor vortragen wird. Die Damen Burchardt, Thoma und Walz und die Herren Hirsch und M. A. Russo werden in dem Konzert mitwirken. Villets à 1 Rthlr. sind in den Musik-Handlungen von Schlesinger und Challier, bet dem Kaufmann Dorn, Friedrih-Straße Nr. 85 und im Hotel de Russie

zu haben.

Vorstellung.) Bellini,

L ) 4

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 16, März 1843, L Weizen (weißer) 2 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rihlr.

Zu Lande: _ c i Nth) und Ï' Riblr, 25 Sgr.z Roggen 1 Nthlr. 16 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rihlr.

A E ; L (S -, 410 Sgr.z Hafer 1 Rthlr. 5 Sgr, } Sgr. 9 Pf.z große Gerste 1 Nthlr. 1( gr.z Hafer thlr, 5 S aid l Riblk, 2 Sgr. 6 Pf. Eingegangen sind 43 Wispel 12 Scheffel, “Zu Wasser: Weizen 2 Nthlr., auh 1 Rihlr. 23 Sgr. 9 Pf; Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 4 Rihlr. 13 Sgr. 9 Pf.z Erbsen 1 Rihlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 1 Nthlr. 18 Sgr, 9 Pf, Eingegangen ind 1202 Wispel 12 Scheffel. L i H | Mittwoch, den 15. März 1843. E Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 8 Rihlr, (nasses Stroh). Centner Heu 1 Nthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. Kartoffe - Preije; Der Scheffel 1 Rthlr., auch 20 Sgr. Branntwein - Preise. i Te v Fol (Air - A «O O) thlr, Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren an lien 2 21, j ant An R 21 Rthlr. und am 16. März d. J. 205 20% Rthlr, frei ins H aus gelicfert pro 200 Quart à 54 pCt. oder 10,800 pCt, nach Tralles. Korn-Spiritus: ohne Geschäft. Berlin, den 16. März 1843. i : Die Aeltesten der Kaufmannschast von Berlin. O H Wr s ; Verantwortlicher Nedacteur Dr. J. W. Zinkcisen,

Der

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober -Hofbuchdruckerci.

aa . NIEUDE T V

enl.

Bekanntmachungen.

Sti ql- Laut gi

Von dem unterzeichneten Königlichen Ober - Landes- gericht werden die unbekannten Erben der am 22, Sep- tember 1812 hier verstorbenen verwitiweten Majorin von Reichhold, Fürchtegott Wilhelmine Friederike Hen- nette Caroline Johanne, zweite Tochter des Nussischen General-Majors von Nachlischeffav, geboren den 22, Juni 1739 zu Reval, hierdurch anfgcfordert, sich vor oder spätestens in dem auf

den 30, Dezember c,, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Ober-Laudesgerichts-Neferendarius von Aigner angeseßten Termine im arteien-Zimmer Nr. 11, auf hiesigem Ober-Landesgerichte zu melden, ihre An- sprüche geltend zu machen und sich als Erben zu legi- timiren. Sollte sich jedoch spätestens in dem an- gesepten Termine Nicmand melden, welcher auf den Nachlaß der Verstorbenen , verwittweten Majorin von Neichhold, cin geseßliches Erbrecht darzuthun vermöchte, so wird nr geacQee Nachlaß ais cin herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus überwiesen, die nicht erschienc- nen Erben aber werden mit ihren Erbansprüchen an den Nachlaß dergestalt präkludirt werden, daß sie sich alle Verfügungen gefallen lassen müssen, welche der Besitzer des Nachlasses in Ansehung eines Dritten darüber ge- troffen hat.

Breslau, den 15, Februar 1843.

Königl. Ober-Landesgericht, Erster Senat,

Avextie menu ta Von dem unterzeichneten Königl. Land- und Stadt- gericht werden E 1) der Johann Friedrich Klocke aus Alt Rüdnihß, pt: boren am 29, April 41798, der scit dem Jahre 1816, nachdem er aus dem Feldzuge gegen Frank- reih zurückgekehrt und in Neudamm bei Auflösung der Landwehr zuleßt gesehen worden, verschollen ist z 2) die Erben der am 25. Novénibet 1837 zu Grüne- berg verstorbenen Hirten-Witiwe Kobis ; hierdurch aufgefordert, sich binnen Neun Monaten schrift- lich oder persönlich, spätestens aber in dem am 30. Dezember d. J., Vormitt. 14 Uhr, auf hiesiger Gerichtssttube angeseßten Termine zu mel- den, ihre Legitimation zu führen und weiterer Anwei- sung zu gewärtigen, widrigenfalls ad 1. der Klocke für todt erklärt, L ad 2, der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königl, Fisfits zugeschlgen werden wird. Zehden, den 10, März 1843. Könizl, Land- und Stadtgericht.

Ediktal-Citation.

Von dem unterzeichneten Gerichte werden alle unbe- kannten Erben und Erbnehmer des für todt erklärten Schauspielers Gerhardi aus Egeln hierdurh öffentlich vorgeladen, im Termine

den 21. September 1843, h. 10, vor dem Herrn Ober - Landesgerichts - Assessor Lepper sih entweder persönlich oder s{chriftlich oder durch Mandatarien, wozu ihnen die hiesigen Herren Justiz- Kommissarien Büsching und Jungwirth vorgeschla-

Allgemeiner Anzeiger für die Preußtischeu Staat

gen werden, zu melden, ihr etwaniges Erbrecht an dem Nachlaß des gedachten Gerhardi nachzuweisen und zu bescheinigen und weiterer Verhaudlung zu »ärtigen. D 9 Ri all des Nichterscheinens oder Nichtanmel- dens werden sie mit ihren Erbansprüchen präkludirt und solcher, als herrenloses Gut, dem Königl. Fis- fus zuerkannt werden. Wanzleben, den 20, November 1842. / Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

D oel a mA

Auf gemeinschaftlichen Antrag des hiesigen Kauf- manns J. C. Müller und des Kaufmanns F. Kindt werden alle diejenigen, welche an das von dem Erste- ren an den Letzteren verkauste, an der Mühlenstraße sub No. 9 hierselbst belegene Wohnhaus ec. p. ding- liche Ansprüche und Forderungen machen zu können sich Lerechtigt halten, hiermittelst geladen , solche in cinem der auf 5 den 3., 17, und 31. März d, J,

jedesmal Morgens 10 Uhr, i angeschten Liquidations-Termine vor dem Stadtgerichte hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, bei Ber- meidung der in termino den 11. April d. J., Mor- gens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion.

Datum Greifswald, den 15. Februar 1843.

Direktor und Assessores des n (L. S.) Dr. Teßmann,

Ediftal-Citation. Nachdem zu dem Nachlasse des Tuchfabrikanten

Herrn Christian Gottlieb Trobißsch der Konkurs - Pro zeß zu eröffnen gewesen, so werden alle Gläubiger ge- dachten Herrn Trobißsch's, so wie alle diejenigen , di aus irgend einem Grunde an denselben Ansprüche zu haben glauben, geladen, / Ven fünfzehnten August 1843, S welcher als Liquidations - Termin „anberaumt orden, persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmäch tigte an hiesiger Stadtgerichtsstelle zu frsGamen, ihre Forderungen und Ansprüche bei Verlust derselben uetd resp. der Wiedereinseßung in den vorigen SIAND , 0 zumelden, zu bescheinigen und mit dem Rechts - Ver treter darüber, so wie nach Befinden über die Prior tät unter sich selbs, rechtlich zu verfahren und binnen 6 Wochen zu beschließen, ferner den dritten Oktober 1843 sich wieder hier einzufinden und der Eröffnung eines Präfklusiv - Bescheids , unter der Verwarnung, daß (1 ansonst Mittags 12 Uhr werde für publizirt erachiel werden, sich zu gewärtigen, und endlich ; den siebenzehnten Oktober 1843

abermals an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, unter sih die Güte zu pflegen, und wo möglich ein Abkom- mcn, an welches die Nichterschienenen werden für ge- bunden erachtet werden, zu treffen. S

Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Verfügungen am hiesigen Orte Bevollmächtigte zu be- stellen.

Mittweida, am 11, März 1843.

Das Stadtgericht. Clauß, Stadtr.

Beilage

Die bürgerliche Architektur in Paris.

2) Paris, im März. Jedem Fremden, der vom Bauwesen auch nur einige Begriffe hat, muß es sehr auffallen, \o viele große Gebäude, Brücken und Ufermauern, alle von großen Quadersteinen aufgeführt, in Paris zu sehen. Alles scheint wie aus einem vollen e elfen gehauen zu seyn; allenthalben sieht man prächtige Säulen und selbst die Gesimse und Vorderseiten an kleinen Privathäusern sind im Durchschnitt von solchen Werkstücken, so wie alle öffentlihe Gebäude ganz davon aufgeführt, Dies is, wenn man London fennt, wo es für den Umfang der ungeheueren Stadt sehr wenige große Staats gebäude giebt, noch mehr auffallend. Paris aber hat vor anderen großen Hauptstädten in dieser Hinsicht sehr beträchtliche Vorzüge, da nicht allein der Arbeitslohn verhältnißmäßig wohlfeil, sondern auch die vortrefflihen Baumaterialien in der Nähe zu haben oder doch leicht zu Wasser herbeizuschaffen sind. Quadersteine giebt es von verschie dener Härte, und sie werden hauptsächlih zu Montrouge und Gen- tilly in der Gegend von Bicêtre, theilweise auch zu Montmartre und an der nahe umliegenden Anhöhe gebrochen. Die härtesten Werk- stücke sind zu Treppen, die etwas weicheren zum Wasser - und Grundbau, und die weicsten zu sonstigen Bauten ganz vortrefflich. Lebtere lassen sich wie harte Kreide sägen, werden mit einer Art Beil behauen und zuleßt mit einem gezahuten, glatten Eisen gleichge schabt ; dabei widersteht dieser Sandstein der Zeit so gut, daß ich an sehr alten Gebäuden faum eine Verwitterung bemerkt, Von demsel ben werden die Mauern in den oberen Geschossen der kleinen Privat häuser kaum cinen Fuß dick gemacht; er trocknet sehr gut aus und giebt gesunde Wohnungen, Von einem sehr feinen härteren Steine werden gewöhnlich die architektonischen Verzierungen an den Facaden gefertigt, die man selbst in Marmor nicht besser machen würde, Auf der Seine werden Werkstücke von ungeheurer Größe zugeführt, und man sieht beständig einen ansehulichen Vorrath davon am Ufer liegen, die meist zu den öffentlichen Bauten bestimmt sind, welche die Regierung unausgeseßt mit regem Cifer und außerordentlicher Thätigkeit fördert,

Bei so vortrefflichen Bausteinen is daher nicht zu verwundern, daß in Paris nur wenige Häuser von Backsteinen angetroffen wer den, Die alten Häuser, welche ursprünglich von Holz mit Giebeln und einem Bogen gebaut werden, der das vorste hende Dach unterstüßte, sind ziemlich verschwunden, Jch keune nur noch eines in der Nähe des Platzes, wo Heinrich IV. ermordet wurde, Was man noch von alten Häusererkern und Thorwegen sieht, ist von Stein, doch sind diese interessanten Ueberreste aus dem Hothi schen, mittelalterlichen Paris wenig zahlrei und vermindern sich von „Zahr zu Jahr. Die bei weitem größte Mehrzahl der Häuser in den älteren Quartieren is von oben erwähntem Sandstein, der mit der Zeit eine graue, verwitterte Felsenfarbe angenommen, wodurch Paris cin so imponirend ernstes Ansehen erhält. Die Häuser in den älte ren Gegenden der Stadt sehen mehr aus wie Felsen, in die man Wohnungen und Fensteröffnungen gehauen hat, als wie Häuser, die man ausdrücflih baute, um darin zu wohnen. Wenn man, besonders gegen Abend bei einbrehender Dämmerung, auf dem Poutueuf steht und so in die aufgethürmten Giebel und Schornsteine, die einen von allen Seiten umgeben, hincinsieht, so glaubt man sich unter eine unermeßliche Felsengruppe verseßt, die himmelanstarrt und durch ihren \{chwarzen Anblick und alle dadurch erregte Empfindungen einem cin sehr lebhaftes Herzklopfen verursaht. Man kaun sih des Gedan kens an ein Erdbeben niht erwehren, auf dessen ersten Stoß die Steinmasse zusammenschießen und Tausende ohne Rettung unter ihren Trümmern begraben müßte. : ¿

Die älteren Häuser haben kleine Thüren, steinerne Treppen, große Tiefe zu geringer Breite, Backstein Fußböden und selten eine Oert- lichkeit für einen Portier. Die Häuser aus der Zeit Ludwig XIV, machen schon mehr Ansprüche auf zierlihe Bauart, doch scheidet sich die bürgerliche Baute noch streug von der adlichen, und an Comfort, Gemächlichkeit, kurz Wohnlichkeit im neueren Sinne is noch nicht ge dacht. Diese hat in den leßten Jahrzehnten sichtlich bedeutend zuge- nommen, seitdem die bürgerliche Architektur das Bestreben zeigt, sich des Styls, dem sie seit Ludwig XIV. Regierung verfallen war, zu entledigen, Die Häuser der neuen Stadkttheile zeichnen sich durch Bürgerlichkeit, bequeme innere Eintheilung, an Zierrathen, reiche eFaçaden, hölzerne, aber ziemlich helle und reinlihe Treppen, kleine Höschen mit Statuen von Steinpappe, Galerieen um die Dachge shosse und möglichst helle und glänzende Buden im Erdgeschosse aus. Jett werden auch viele ältere Häuser im untersten Geschoß zu solchen eleganten Kaufläden eingerichtet, wobei oft das ganze Mauerwerk auf ein paar dünne Pfeiler geseßt wird, um Licht und Plah zu gewinnen, und man das ganze oft fünf Stockwerk hohe Haus auf Stützen stehen und unten die Mauer gegen Pfeiler verwechseln sieht, ohne daß oben daraus der geringste Riß entsteht. Die Vorderseite der neuen Häuser ist von fein gehauenem Stein, Einbau und alle Wände gegen den Hof sind von Holz und Mörtel, welcher, wie Kalk und Gyps, hier ganz vorzügliche Güte hat. Auch der Schiefer zu den Dächern ist ganz vortresflih, äußerst fest, gerade und kaum *- Zoll dick, weshalb man nirgends leichtere und dauerhaftere Dächer findet, als in Paris. Die Façade ist stets gut und solid gebaut; uur der Einbau ist oft sehr leiht und mitunter so leichtsinnig, daß manche neue Häuser nach Verlauf weniger Jahre hon umfassender Reparaturen bedürfen.

Das Aeußere der neuen Bürgerhäuser zeigt eine mehr oder we=

Cs N G S N ZT A

Terminen:

Bekanntmachungen.

j A N 5 Ug

Alle und Jede, welche an die Verlassenschaft des ver- storbenen Gutsbesizers Christian Friedrich Ludwig Greve, insbesondere an das dazu gehörende, im Grimmer Kreise belegene Gut Kirchbaggendorff nebst JFnventarium und sonstigen Pertinenzien, Forderungen und Ansprüche ha- ben, werden mit Verweisung auf die Stralsundischen Zeitungen in extenso inserirten Ladungen vom heuti- gen Tage, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in (L. einem der genten Termine, h ,

den 14, März, den 4, oder 25. April d, J, Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver- meidung der am 16. Mai d, J, zu erkennenden Prä- flusion, hiermit aufgefordert. j

Datum Greifswald, den 11. Februar 1843. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen,

(L. S.) gez. v. Möller, Praeses.

Morgens 10 Uhr, boten werden.

Greifswald, den

ser nebst Zubehör, 6 Pf. geschäßt, \

Publicandum. Das zur Verlassenschaft des verstor benen Gutsbesiz- zers Hilgendorff gehörende, im Greifswald er Kreise be- lezene Gut Gr, Kiesow soll nebst Juventarium und

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niger reine Aufnahme Jtalienischer Formen mit einem eigenen roman- tischen Nachklang, wie er uns in den Werken der Französischen Bau- meister des sechzehnten Jahrhunderts, eines Jean Bullant, eines Pierre Lescot u. A., entgegentritt, wo die antiken Bauformen bei ihrer ersten Uebersiedelung über die Alpen noch in einem gewissen Konflikt mit der älteren einheimishen Bauwecise begriffen sind. Ein-= zelne neue Privatbauten zu industriellen oder rein bürgerlichen Zwecken, erinnern namentlich und fast mehr als gut an den Geschmack und Charakter der Renaissance, wenn sie auch in der anmuthigen Durchbildung der Detailformen die Privatbauten jener Zeit uicht er reichen. Eines der reisten Beispiele dieser Art i} ein Haus in der Straße Vanneau und ein anderes eben erst fertig gewordenes in der Avenne der Elysäischen Felderz beide sind von oben bis unten im zierlichen Styl der Renaissance mit gut gearbeitetem architektonischem Schmuck aller Art, mit Statüen und Medaillons ausgestattet. Fen. ster, Thüren, Balkons, Traufen, Dachfenster, Dachgalerieen, Schorn

steine, kurz alles is mit Bildereien c. verziert, und auch das Junere

ganz in demselben Style eingerichtet, der hier seit einigen Jahren zur Mode geworden.

In dem neuen, nach den Rissen des ehemaligen Opern Direftors, Herrn Duponchel, gebauten Hotel des Baron vou Rothschild ist die innere Einrichtung gleichfalls in diesem Geschmack; ebenso n dem kostbaren, nah den Entwürfen des Architekten Char pentier aufgeführten Hotel des Holländischen Bankiers Hope an der Cösplanade der Jnvaliden. Jedes dieser beiden Hotels hat mehrere Millio nen gekostet, und nah dem berühmten Hotel d'Osmoud sind nicht wieder gleich prächtige Privatwohnungen mit solchem Aufwande eingerichtet worden. Doch haben diese Französischen Hotel - Bauten neuesten Styls nicht, wie jenes, einen Ftalienischen Palast-Charakter ; bei allem Reichthum des Ganzen und bei aller Zierlichkeit des Einzelnen, fehlt es ihnen au Durchführung einfacher Hauptlinien, und deshalb an einer klaren, eigentlich wohlthuenden Harmonie und großartigen Zusammenwirkung. Bei kleineren Bürgerhäusern entsteht aus dieser neuen Geschmacks - Richtung in der Architektur bisweilen ein cigen barockes Bauwesen, welches in seiner ganzen luxuriösen Verschroben heit an der sogenannten Maison dorée auf dem Boulevard des Fta- liens sich kund giebt, indem dort die verziereuden Glieder in wider wärtigem Gemisch ganz willkürlich, ohue Rücksicht auf ihre ursprüng liche Bedeutung oder auf die Bestimmung des Gebäudes angebracht sind. Selbst an öffentlichen Gebäuden bemerkt man mit Mißfallen diesen willkürlichen Gebrauch der verschiedensten Formen und Ornamente, wie an dem folossalen Neubau des Hotel vom Quay d’Orsay, wo man in der Attike die Gothischen Unbehülflichkeiten und Unförmlichkeiten, als die fleinen niedrigen und breiten Fenster und dergleichen nachge ahmt, und dann die hohen rundbogigen Fenster des ersten Stockwerks dur Säulen von so \chwerem, kloßigen Ansehen getrennt hat, wie sie an den unerfreulich Dorischen Staatsbauten der Restauration vor- fommen. Erinnert der sonstige Unfug mit (Griechisch = Römischen Säulen an das ehemalige Sanskülottenwesen in der Kleidertracht, bei der man nur darauf ausging, Alles \o recht platt und gemein vorzustellen, so mahnt der jeßige Mischmasch vou Ftalienisch=Gothischen Architefturformen an die neumodische Kleidung, bei der Alles durch= einander gemengt, verzwickt oder geschraubt is, Bei kleinen Land= häusern oder sonstigen dergleichen Gebäuden paßt ein solcher zusam mengestoppelter, oft mit guten Spolien untermishter Geshmadck häufig recht gut, und ih sehe hier in den neuesten Stadtktheilen mehrere fleine villaartige Privatwohnungen eben so gern, als die s{hönen blauen Augen eines hübschen Mädchens, die dur die davorhängenden Zauselhaare blicken.

Mehr als das Aeußere der neuen Häuser gefällt die so schr bequeme innere Einrichtung, welche die Französischen bürgerlichen Bau- meister vorzüglich den kleineren Privathäusern zu geben und dadurch jedes Pläbchen zu benußen und nichts zu verlieren wissen, Die Häu- ser erhalten dabei eine Bequemlichkeit, die wir in den unsrigen gar nicht kennen. Unsere Deutschen Baumeister nehmen immer zu wenig Nücksicht auf das Zusammenbringen der häuslihen Bequemlichkeit und machen in der Eintheilung in großen Häusern keinen Unterschied unter den eigentlichen Wohnzimmern und solchen, die zu zahlreicher Gesellschaft dienen sollen. Daher sind viele neue große Gebäude für den Be- wohner so wenig bequem, und hat für diesen manches ältere, verän derte und, ih möchte sagen, zusammengeflickte Gebäude oft viel Vor züge. Ju manchem kleinen Hause zu Paris habe ich die bequeme Anlage der Treppe und besonders die Beleuchtung des Treppenhau= ses von oben herab bewundert, Und da das Rauchen der Kamine in Frankreich, wo bis jeßt noch wenig, und gewöhnlich nur die Vor= und Speisezimmer mit Oefen und die eigentlichen Wohnzimmer mit Kaminfeuer geheizt werden, noch unerträglicher als bei uns ist, so sucht man diesem Uebel auf verschiedene, sehr raffinirte Weise abzuhelfen, wobei immer die Erfahrung zum Grunde gelegt is, daß der Rauch lieber an einem Körper, als an einer Wand, als in einem Raum heraufzieht. Man macht daher die Kamine in den Zimmern so enge als möglich, so daß nur ein kleiner Schornsteinfegerjunge durhkom men kann; und oben werden die gewöhnlichen Kamine mit zwei, die weiteren Küchen- oder dergleichen Schornsteine mit mehreren, zu vier und mehreren Fuß hohen, oben bis auf eine Oeffnung von sechs bis

Jede bürgerlihe Wohnung hat hinter einem kleinen Ein- und Durchgang ein Vorzimmer, welches zugleih als Speisezimmer oder zur Bedientenstube dient, Salon, an diesem die Schlafgemadche, Kabinette u. |. w. Nur in ganz großen Häusern findet man einen besonderen Speise- saal, welcher aber nur bei größeren Mahlzeiten und Geburtstagsschmausen dient. Die Eintheilung ist sehr für die Bedürfnisse berechnet, oft ret sinn= reich gedacht, besonders da, wo die Form unregelmäßig ist; Wandschränke und Spiegel fehlen nie; aber die Schlösser sind für die nöthige Vor= sicht höchst unvollkommen, die Thüren und Fenster oft so undicht, daß man zwischen beiden den Zug beständig am Leibe spürt. Hierzu fommt noch die Länge der Fenster, die meistens bis auf den Boden gehen, nah Jtalienischer Sitte, und die Art, beide lange Fenster mit einer durchgehenden eisernen Stange, die oben und unten eingreift und in der Mitte durch einen eisernen Bügel befestigt wird, zu schließen, wozu mehr Kraft erforderlich, als manches Stubenmädchen besißt, und worüber die Fenster oft nur halb geschlossen und von jedem Windstoß auseinandergetrieben werden; ferner die Höhe und Weite der Kamíne, die in kleinen Zimmern mit den hohen Fenstern und Flügelthüren, die jedes ordentliche Zimmer hat, oft ein Drittheil, wo nicht die Hälfte der Wände durchbrechen,

Diese sind mit Papier - Tapeten geziert, aber nicht sehr di, oft so dünn, daß man jedes einigermaßen laute Wort durchört und also, wenn man nicht eine ganze Zimmerreihe bewohnt, nie die Herzen zu

einander auf gut Deutsch in Sicherheit ausschütten kann. Die weiten Kaminschweife, die undichten Thüren und «Fenster, der allgemeine Ge=- brauch, die Fenster täglich beim Reinigen der Zimmer alle zu öffnen, und noch mehr, die allgemeine Gewohnheit der Französischen Bedien= ten und Hansmädchen, bis nach Bestellung ihrer Aufträge alle Thü ren, durch die sie gekommen, hinter sich halb offen stehen zu lassen, - Alles dies is der Wärmung der Zimmer sehr nachtheilig und be- wirkt, daß man überall friert, wo das Kaminfeuer nicht gut und zwar nicht den ganzen Tag über fortwährend unterhalten wird. Auf der anderen Seite is zu erwägen, daß dadurch der Vortheil natürlicher Windfänge entsteht, welche die verdorbene ¡Zimmer - Atmosphäre rei- nigen und jedesmal einen Vorrath frischer Luft zuführen, dessen un- sere Lungenflügel bei der kleinbürgerlihen Enge der Wohnungen gar sehr bedürfen. Nach einem höchst interessanten Memoire des Herrn Leblanc über Luftzerseßung braucht nämlich ein Mensch, dessen Respi- rations - Organe nicht beflemmt werden sollen, jede Stunde ses bis zehn Kubifk-Mètres Luft, weshalb in den Theatern, akademischen Hör= sälen, Spitälern, Kasernen, Ateliers, kurz überall, wo eine große Menge versammelt i}, die einathmenbare Luft gleich aufgezehrt wird und sich sofort eine unerquicfliche Atmosphäre entwickelt. Ju der hiesigen komischen Oper und in der Deputirten - Kammer hat man das Luftzug-System der Herren Perlet und Duvoir mit glücklichem Erfolge angewandt, und es wäre zu wünschen, daß selbiges in allen öffentlichen Anstalten und selbst in Privathäusern in Gebrauch käme. Unsere Baumeister ahnen s{chwerlich, daß Jemand, der in seinem Schlafzimmer acht Stunden bequem und gemächlih zubringen will, vier und sehszig Kubik-Mêètres Luft braucht, d. h. ein Gemah, 4 Metres breit, 4 Mètres hoch und 4 Mètres lang, eine Eigen= schaft, die unsere Wohnzimmer höchst selten besißen, und ein Umstand,

den die Baumeister nie berücksichtigen. Die Ersparung des hier so kostbaren Flächenraums hat bewirkt,

daß die neuen Häuser übertrieben hoch gebauet und die alten gewöhn= lich um zwei, drei Stockwerk erhöhet werden, und es ist nicht selten, daß bei dem Zittern, welhes die vorüberrasselnden Wagen verur= sachen, die Möbeln in den oberen Stowerken ganz allein von der Stelle rücken. Jn Bezug auf das Aeußere haben diese thurmartigen neuen Häuser immer den Uebelstand, daß die einzelnen Cintheilungen, die Stockwerke, die Fenster, die Thüren, nicht im Verhältniß zur Masse des Ganzen, sondern nah dem Bedarf der einzelnen Wohnungen ge= nommen werden müssen, wodurch sie kleinlich werden und ganze Straßen mit solchen neuen Häusern, wie die Rue Rivoli, Rue Tronchet und andere ein fabrif- oder fasernenartiges Ansehen erhalten, welches insofern beachtungswerth ist, als sih darin das neueste Leben spiegelt, dessen Hülse die Baukunst gestaltet, Jn einer mittelalterlihen Stadt ist jedes Haus ein Jndividuum, voll Physiognomie, und sind alle Straßen charaftervoll, mannigfaltig; die modernen, sogenannten regu=- lair gebauten Städte mit ihren geraden, zierlihkeitsüppigen, fahlen, nachgeahmten Linien und Formen ohne individuellen Geist und Leben, sind so einförmig und langweilig, daß man sich immer hinaus ins mannigfaltige Freie wünscht,

Wie das Jndividuum im Staate, so geht jeßt das einzelne Haus in der Stadt auf, und wie das großstädtische Leben Jeden, der sich utht nach den Anforderungen der conventionellen Sitte und Gesell. haft modeln, sondern seine Privat-Originalität geltend machen will, zwingt, sich zu isoliren oder aufs Land zu gehen, so wird die Bau- funst si bald in kleine Städte im Gebirge fern von den Landstra= ßen flüchten müssen, wenn sie etwas Cigenthümliches darzustellen wagen will. So geht Paris von Jahr zu Jahr einer Art architek- tonischer Gleichheit und zugleih einer höchst prosaischen Einförmig= feit entgegen; nur die Straßen in den ältesten Gegenden der Stadt, wiewohl finster, eng und kothig, sind noch pittoresk, mittelalterlich, wenn auch dem Heutigen angepaßt, philisterhaft poetish, Clement

Saaten verkauft und zu solchem den 14, März, den 4. und 25, April d. S

: ) Die Verkaufs - Bedingungen können in der Kanzlei des Königl. Hofgerichts, auf dem Hofe zu (Sr, Kiesow und bei dem Kamerarius Kellmann in Wol- gast eingesehen werden.

Königl. Preuß. Hof, S.)

; Nothwendiger Verkau f. __Land- und Stadtc eriht zu Nordhausen, Die zur August Flef\, in der Kranichstraße belegenen, in ein Gebäude zusammengezo genen Häu-

ollen am 2, Juni k. F,, vor dem Deputirten, im Gerichts - Lofale im pi aats verkauft und andlungen und die -neuesten Hypothekenscheine n d er Gerichts-Registratur aeben reer n

acht Zollen zugespibßten Röhren aus

der Rauch schr gut abzieht und den sonst rauchenden Kaminen am

besten zu helfen seyn soll.

gebranntem Thon beseßt, wodurch

Zwecke in folgenden

vor dem Königl. Hofgericht aufge

17. Februar 1843, gericht von Pommern und Rügen, v. Möller , Praeses,

jen Konkursmasse gehörenden, Nr. 595 und 596 zu Nordhausen

gerichtlich zu 7593 Thlr, 28 Sgr.

Vormittags 11 Uhr,

Herrn Gerichtsrathe Willing, Rathhause daselbst öffentlich können die Tarations - Ver-

__ Obrigkeitliche Bekanntmachung.

_ Die am 16, Oktober 1841 hierselbst verstorbene Wittwe Teeß, Marie Elisabeth geborene Bech, hat in ihrem Uestamente die Ehefrau des Handlungs-Beslisscnen oder Plantagen - Jnspektors Adalbert Heese, Theodore Pau- line Adelgunde, geborene Zabel, zur Universal - Erbin ernannt und derselben für den Fall, daß sie vor ihr verstorben wäre, ihre Kinder oder, in deren Ermange lung, thren Chemann substituirt.

Da der Aufenthalt der Heeseschen Eheleute oder ihrer Kinder nicht ermittelt is, so wird solches nach geseßli- cher Vorschrift hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 3. März 1843.

Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz,

Bekanntmachung.

Die Ehefrau des flüchtig gewordenen hiesigen Kauf- manns Adolph Christian Siewert, Alwina, geborene Binder, hat, nachdem über dessen Vermögen der Kon- kurs eröffnet worden, unter Provocation auf die gesey- lich ihr S Begünstigung, die ehelihe Güterge- meinschast mit ihrem genannten Ehemann für die Zu- kunft insofern cnfgmnfar; als sie nicht weiter für seine Schulden in Absicht ihres künftigen ctwanigen Vermö-

Marot mit Paul de Ko versett, und unvergeßlich, im Leben, unzerstörbar i}.

und doch eindrudtsvoll, anziehend ein Beweis, daß das Echte in der Kunst, wie

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

gens-Erwerbs verhaftet seyn will, welches zu Jedermanns Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird. Datum Greifswald, den 6. März 1843, Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teßmann.

Berlin - Stettiner Eisenbahn. Fahrplan für die Wintermonate 182, Abfahrt i L von Angermünde Mrg. 6 Uhr 30 M. Nchm. 2 Uhr 30 M, - Neustadt o A. O e L. A - Biesenthal “T «. M - - Bernau O - 10 - Ankunft in Berlin Morg. 8 Uhr 45 Min. Nachmitt. 4 - 45- - Abfahrt vas von Berlin Vorm, 10 Uhr M, - Bernau - 10 - 40- - Biesenthal - 11 - - Neustadt - (11 - Ankunft in Angermünde