¿u Kassel in den Monaten September bis November 1813 be- Aafelvs pn D Gefangenen verwandt worden ist, so sind die kontrahiren- den Staaten darüber einverstanden, daß durch gemeinschaftliche Bertheilung des norgedachten Restes dieser Gegenstand seine völlige Erledigung erhält. Behufs der Vertheilung übernimmt Preußen es, den in seinem Besiy be- findlichen Betrag von 461 Rthlr. Conventions - Münze mit Vier Hundert Sieben und Sechzig Thalern 9 gGr. 8 Pf. Courant einzuzahlen, wogegen Kurhessen den Rest von 4 Nthlr, 3 gGr. 2 Pf. Conventionsgeld mit 4 Rihlr. 4 gGr. 7 Pf. Courant konferirt.
Art. 32. Das von der Forst - Pensions - Kasse in Folge einer hopothekarischen Forderung erworbene vormals von der Malsburgische Haus zu Kassel, welches jeßt im Besiße Sr. Hoheit des Kurprinzen und Mit-Re genten von Hessen sih befindet, verbleibt zu Höchstdessen ausschließlicher Dis position, und wird eben so auf das der gedachten Forst - Pensions - Kasse daran bestellte Pfandrecht als auf deren Forderungs-Recht wegen des Kauf- geldes für dieses Haus von sämmilichen kontrahirenden Staaten verzichtet. Das übrige für die vier kontrahirenden Staaten verwaltete Vermögen dieser Kasse wird zufolge der abgelegten und richtig befundenen Rechnung und nah Abzug der hierdurch zum Betrage von 438 Rthlr. 1 gGr. 6 Pf. Courant genehmigten Administrations - Ausgaben im Gesammtbetrage von 9460 Rihlr. 416 gGr. 8 Pf. Courant, wovon Preußen 3154 Rthlr. und Kurhessen 6306 Rthlr. 16 gGr. 8 Pf. cinzuzahlen hat, zur gemeinschastli- chen Vertheilung gebracht.
Art. 33. Alle nach den vorstchenden Bestimmungen (Art, 23. Nr. 1. Art. 29 bis 32.) zur gemeinschaftlichen Vertheilung zu bringenden Summen werden unter die vier kontrahirenden Staaten nach Verhältuiß der Einwoh
Bekanntmachungen.
| ED{ {El -L Ed uUA g. | Auf Anirag der unten benannten Extrahenten wer- | den die nachstehend verzeichneten Schlesischen Pfand- | briefe zum Zweck der gänzlichen Amotisatiou dersel- | ben nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts - Ord- nung Theil 1. Tit. 51. §. 126. 127, hiermit öffentlich aufgeboten und die etwanigen unbekannten Inhaber derselben daher aufgefordert, mit ihren Ansprüchen daran bis zum Zins-Termine Johannis 1843, \päte- stens aber in dem auf den 8, August 1843, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Präjudizial - Ter- mine, in unserem Kassenzimmer hierselbst sich zu melden, widrigenfalls gedachte Pfandbriefe durch richterlihen Spruch gänzlich amortisirt, in den Landschafts - Registern und Hvopotheken - Büchern ge löscht und, wenn selbige späterhin auch wieder zum Vorschein kommen sollten, dennoch durch irgend einige Zahlung an Kapital oder Zinsen nicht honorirt , viel- mehr den Extrahenten des Aufgebots, an die Stelle der also amortisirten, neue Pfandbriefe werden ausge- fertigt und ausgereicht werden,
Benennung der aufgebotenen Pfandbriefe
und der Extrahenten des Aufgebots:
I, der von dem Kanzlisten Kindler im Jahre 1806 vergrabene, bei der Ausgrabung schadhast und unkenntlich befundene Pfandbrief Kaent hen S. J. Nr. 37 à 20 Thlr. Extrahenten: die Erben der verehcliht gewesenen Kanzlist Kindler, nahmals verchelicht gewesenen Ren- dant Noesler hier.
werden.
zu Kosel durch gewaltsamen Einbruch entwendcte fandbrief Paulsdorf O. S. Nr. 27 à 100 Thlr. Extrahent: der Nittmeister a, D. von
L _—.
| 11, der dem Rittmeister von Blum im Jahre 1834 | /
Blum zu Friedeberg a.
111, der aus dem gerichtlichen Deposital - Gelasse zu Neuguth bei Polkwiß am 2. Januar 1838 durch gewaltsamen Einbruch entwendete, zur Orga nist Vogtschen Mündelmasse gehörig gewe)ene, von dem Gerichts - Amte der Heinzenburger Gü ter außer Cours geseßzle Pfandbrief Zabrze N. | Gr. Nr. 428 à 40 Thlr, Ertraheut: das Ge- | richts-Amt der Heinzenburger Güter.
1V. die aus dem Nachlasse des verstorbenen Pro- viant - Amt - Controlleurs Tschirne zu Neiße am 26sten oder 27. Juni 1838 abhanden ge fommenen Pfandbriefe: Peterwiß und Neudorf S. J. Nr. 110 à 160 Thlr. — Pohlom O. S. | Nr. 21 à 100 Thlr. — Schoenberg 2c. Goerl. Nr. 101 à 200 Thlr, — Extrahentin: die Er- | bin des 2c. Tschirne, verwiltwete Hauptmaun Walter zu Magdeburg.
V, die dem Leder - Fabrikanten J. Haendler zu
© Gleiwitz in der Nacht vom 24sten zum 25. Juli 1838 durch gewaltsamen Einbruch entwendeten Pfandbriefe: Graeferei N. Gr. Nr, 41 à 200 Thlr. — Hertwigswalde N. Gr. Nr. 271 à 30 Thlr. — Ujest N. Gr. Nr. 113 à 60 Thlr. — Gr. Peterwiß O. M. Nr. 36 à 509 Thlr. Extrahent: Leder - Fabrikant Haendler zu Glei-
richts vont
V1. die der verwittweten Juwohner Kühn zu Baers- dorf bei Hainau in der Nacht vom 20. zum laß 21. Mai 1839 durh gewaltsamen Einbruch entwendeten Pfandbriefe: Klein Kloden G, S. Nr. 26 à 290 Thlr. S Nr. 12 à 130 Thlx, — Extrahentin: die ver- wittwete Kühn zu Baersdorf.
V1, die dem Gutspächter Klahr in Posen am 22. Juni 1839 entwendeten Pfandbriefe Würgs- halbendorf S. J. Nr. 51 à 20 Thlr. — Nicoline O. S. Nr. 80 à 20 Thlr. — Grüben N. Gr. Nr, 144 à 20 Thlr. — Extrahent: der Guts- vächter Klahr zu Gostkowo bei Görchen.
VIII. die dem Förster Jaehnel zu Schnellendorf bei Falkenberg in der Nacht vom 16, zum 17, Sep- tember 1839 durch gewaltsamen Einbruch ent-
wendeten Pfandbriefe : tittág G. S. Nr. 7 à 890 Thlr, — Sthmarse G. S. Nr. 137 à Thlr At T Merzdorf B. B. Nr. 35 à 50 + Extrahent; örfter J zu Schnel- enkaif, tz; der Förster Jaehnel zu Schnel
IX. der dem Justitiar Hertel aus Leobschüß auf einer Reise von Branis nah Leobshüz am 6, Oktober 1839 verloren gegangene Pfandbrief Alt - Schoenau S. J. Nx. 158 à 50 Thlr. Extrahent: der Justitiar Hertel zu Leobschüs.
X, die aus dem Nachlasse des am 24. Oktober 1839 verstorbenen Dienstknechts Roesler aus Herrns- dorf bei Loewenberg abhanden gekommenen A Anth. Langheincrsdorf G. S
r. 59 à 100 Thlr. — Nechlau G. S. Nr. 45
à 100 Thlr, — Tillowiß O. S. Nr. 273 à 109 Thlr. — Ober Lassoth N. Gr. Nr. 163 à 200 Thlr. — Leippa Goerl, Nr. 170 à 100 Thlr. Extrahenten: die Erben des Dienstkuechts Roesler.
Breslau, am 6. Dezember 1842.
Schlesische General - Landschafts - Direction,
D
besteht,
o e Allgemeiner Anzeiger Bekanntma un g | 1) der Grenadier Martin Brosolowißki, | das Treibhaus. Ueber den Nachlaß des am 2. September vor. Jah res hier verstorbenen Hof-Fiskals Dehmel ist der erb- schaftliche Liquidations - Prozeß eröffnet worden. Alle 1) die Friedericke Plagemeier. unbekannten Gläubiger desselben, namentlich aber die ihrem Wohnort nach unbekannten Erben des am 20. De zember 1831 hier verstorbenen Rentier Salomon Fürst, | zu denseiben gehörigen unbekannten | laß zu haben glauben, Salomon Fürstner zu Berlin und der | ( Rosalie verehelichten Lewy zu Breslau, werden daher | nahes oder näheres Erbrecht zu vorgeladen, in termino | C den 26. Juni c., Vormittags 10 Uhr, | am 13. vor dem Deputirten, Ober-Landesgerichts-Referendarius er l ) ( v. Foller, auf dem hiesigen Ober-Landesgericht persön her an hiesiger Gertchtsstelle in lich oder dur hinreichend informirte und bevollmäch tigte Justiz - Kommissarien, wozu denselben die Herren Justizrath Treutler, Ober-Landesgerichts-Nath Michac lis, Justizrath Wunsch, Justizrath Werner, Justizrath | i V0 Noseno 11. und Justiz - Kommissarius Graf v. Pfeil | zu melden und ihre Ansprüche in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, ihre For derungen anzumelden und zu bescheinigen. nel Die Ausbleibenden werden aller ihrer Vorrechte ver- | lustig erklärt und mit ihren Forderungen nux an das, was nach Befriedigung der sich meldenden (Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen
insbesondere die Erben des Hirsch
Glogau, den 17. Februar 1843. Königliches Ober - Landesgericht. 1,
(L, S)
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 4, März 1843,
Das in der Papenstraße Nr. 22 belegene Säube1 lihsche Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 8277 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., soll
am 20, Oktober c., Vormittags 11 Uhr,
Bekanntma un @§ | 79967
Die unbekannten Erben
1) des hier mit am 13. April 1836 verstorbenen Stallmeisters Louis Calpestri,
2) des durch Erkenutniß des
2. Juli 1835 für todt erklärten Gre nadiers Jacob Buschmann,
3) des hier am 29. Juli 1836 mit 4 Thlr. Nachlaß verstorbenen Grenadiers Friedrich Hennig,
4) der am 24. und 25. November 1837 verstorbenen
“ Arbeitsmann Johann Gottfried und Goetze, deren Nachlaß 10 Thlr. 26 Sgr. beträgt,
5) der am 13. März 18383 hier mit einem Nachlaß
“ von 13 Thlr. 20 Sgr. verstorbenen Wittwe Tro-= uicke, früher verwitiwet gewe;enen Müller, ge borcnen Schult,
6) des am 20. März 1838 hier mit 4 Thlr. 24 Sgr. Nachlaß verstorbenen Hausvoigtei - Gehülfen Frie-
wiß. drich Mindermann,
j 7) ves am 22.
verstorbenen Gaede, auch Goede oder Gede,
8) des am 8. Mai 1839 hier verstorbenen Arbeits
Juni 1830 hier mit 19 Thlr. Nach
Vorwarken O. S. mann Daniel Fricdrich Freitag, dessen Nahlaß in cinem Grundstück , 650 Thlr. werth, und einem auf 47 Thlr. 13 Sgr. tarirten Mobiliar, nach Abzug von 681 Thlr, 16 Sgr, 6 Pf. Schulden,
9) des am 31. Dezember 1839 hier mit 6 Thlr. “40 Sgr. 2 Pf. Nachlaß verstorbenen Zimmerge- sellen Wilhelm Schilling, 10) des am 22. September 1840 hier mit 14 Thlr. 12 Sgr. 9 Pf. Nachlaß verstorbenen Unteroffi ziers vom 1sten Garde-Regiment zu Fuß, Jo- | F hann Andras Hoffmann, F 11) des am 6. Juni 1819 hier mit 40 Thlr. Nachlaß verstorbenen Kanzlisten / 12) des am 28. September 1840 hier mit 6 Thlr. 20 Sgr, verstorbenen Nachtwächter Johann Frie- drich Barth, 13) des am 23. Februar 1841 hier verstorbenen Par- ticul’‘cr Carl Christoph Scheibe, dessen Nachlaß, in einem Grundstücke zum Werthe von 2090 Thlr. und 62 Tllr. baar besteht, welcher von der un- verehelichten Fricderide Caroline Jordan, einer Blutsverwandten des Erblassers im A4ten Grade, in Anspruch genommen wird, 14) des am 12. August 1808 hier mit einem Nach- laß von 21 Thlr. 20 gr. 8 Pf. verstorbenen Invaliden - Unteroffiziers Johann Jacob Knauer, insbesondere die ihrem Aufenthalte nach unbe- kannten Erben desselben, nämlich: Ï a) seine Tochter, die verwittwete Grenadier Schüß, Elisabeth Christiane geborene Knauer,
b) der Ehemann und die Kinder seiner am 26, März 1809 verstorbenen Tochter, Dorothce Sophie, geborenen Knauer, namentlich:
344 nerzahl vertheilt , welhe deren zum vormaligen Königreih Westphalen ver- einigt gewesene Gebietstheile zur Zeit der Auflösung des Königreichs ge- habt haben. Jn Folge der angelegten Ausgleichungs - Berehnung werden 1) der Königlich Preußischen Regierung a) von der Kurfürstlich Hessischen Regierung „Drei Tausend Neun Hundert Neun und Neunzig Thaler 3 gGr. 5 Pf. Courant‘‘; so wie b) von der Herzoglich Braunschweigischen Regie rung „Eilf Tausend Zwei Hundert und Fünf Thaler 9 gGr. 11 Pf. Cou rant ‘‘z 2) der Königlich Hannoverschen Regierung dagegen von der Kur- fürstlih Hessischen Negierung „Acht und Zwanzig Tausend Neun Hundert Acht Thaler 9 gGr. 4 Pf. Courant“ ausgezahlt werden, wodurch die Aus- einandersezung zwischen den kontrahirenden Staaten vollständig bewirkt ist.
Art. 24, Die Zahlungen, welche nach dem vorstchenden Art. 33 von dem einen der kontrahirenden Staaten dem anderen zu leisten sind, erfolgen binnen drei Monaten nach geshehener Auswechselung der Ratificationen der gegenwärtigen Uebereinkunft. Binnen derselben Frist werden auch einem jeden der kontrahirenden Staaten die durch die vorstehenden Bestimmungen
| ihm überwiescnen Dokumente von derjenigen Regierung ausgehändigt, welche | sich im Besibe derselben befindet,
Art. 35. Wegen gegenscitiger Aufgebung der Rechte der Lehnsherr lichkeit auf seuda extra curtem bchâlt es bei den zwischen Preußen und Hannover, Preußen und Braunschweig und Hannover und Kurhessen getrof- fenen besonderen Verabredungen scin Bewenden, und bleibt die Regulirung der diesfälligen Verhältnisse zwischen Preußen und Kurhessen einer besonde ren Einigung unter diesen beiden Staaten vorbehalten,
Art. 36. Die Westphälischen Central-Akten bleiben den vier kontra- hirenden Staaten gemeinschaftlich und werden von der Königlich Preußi
werden aufgefordert, sich Mai 1843,
r
Senat, Nutzungen zu fordern berechtigt, Le Sordenbef.
E | sollen. Potsdam, 14, Juli 1842.
2) der Joscph Brosolowikßki, 3) der Johann Carl Knauer, |
so wie die etwanigen Erben oder neh | Personen, oder wer als Gläubiger, Cessonar „oder aus irgend einem Grunde Anspruch auf diejen Nach | ingleichen alle diejenigen, welche cin mit den bereits bekannten Erben gleich haben vermeinen,
vor dem Herrn Stadtgerichts - Rath Wolf oder vor der Lindenstraße Nr. 54, entweder persönlich oder durch cinen gehörig zu legitimirenden Mandatarius, wozu ihnen der Justizrath Krüger und der Justiz- Kommissarius S-llo in Vorschlag geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaß der vorgenannien Perso ‘den bekannten Erben, in deren Ermangelung aber dem Fiskus zugesprochen und ] den wird, und die sich etwa erst nach erfolgter Pra- klusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen c erkennen und zu übernehmen schuldig, von denjelben weder Rechnungslegung noch Ersaß ; sondern sich ledig- lich mit den, was alsdann noch von den Erbschaf ten vorhanden wäre, zu begnügen verbunden seyn
Königliches Stadtgericht hiesiger Nesidenz.
hen Regierung, so weit Sie Sich in deren Besiß befindet, auch ferner aufbewahrt, wobei die Einsicht und Benußung dieser Akten den anderen Regierungen auf Deren Wunsch jedesmal gewährt werden wird, Auch sichern sich die kontrahirenden Staaten zu, über Alles, was sich auf die Westphälischen Angelegenheiten bezieht, jede sons gewünschte Auskunft, so weit Sie zu de- ren Ertheilung im Stande sind, einander zukommen zu lasen.
Art. 37. Der gegenwärtige Vertrag wird von Sr. Majestät dem Könige von Preußen, von Sr. Majestät dem Könige von Hannover, von Sr. Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen und von Sr. Durchlaucht dem Herzoge von Braunschweig ratifizirt werden, und die Aus- wechselung der Ratificationen binnen zwei Monaten oder, wenn es geschehen fann, früher erfolgen.
Zu Urkund dessen is selbiger in Vier gleichlautenden Exemplaren aus- gefertigt und von den im Eingange genannten Bevollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt worden.
Geschchen zu Berlin, den 29, Juli 1842.
(Folgen die Unterschriften.)
Vorstehender Vertrag wird in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabincts Ordre vom Zten d. M. hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß die Auswechselung der darüber von den betheiligten Staa- ten ausgefertigten Ratifications-Urkunden stattgefunden hat.
Berlin, den 16. März 1843.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Bülow.
für die Preußischen Staaten.
Das Ganze befindet sich in besten | Zustande und hat einen Flächeninhalt von 18 Mor | gen in einem Zusammenhange, wovon circa 2 Morgen mit den edelsten Obstgattungen und Weinreben bepflanzt,
Uebrige als ganz vorzügliches Aerland benußt werden.
Wegen seiner vortheilhaften und angenehmen Lage einerseits an dem Ufer des Rheines, ohne je dessen UNebershwemmungen ausçeseßt zu seyn, andererscits an der Landstraße nah Mainz, eignet sich dasselbe zu jeder Fabrik - Aulage, vorzüglich aber zu einem angenehmen
| Erbnehmer dieser | theils als Lust-, theils als Gemüsegärten, und das \
Aufenthalt durch die Nähe der Stadt, selbs im Winter, die Unannchmlichkeiten anderer Landgüter entbehrt.
Auf portofreie Ansragen giebt sowohl der Unter- zeichnete wie auh der Vormund der Minorennen Heins, Herr Advokat - Anwalt Siegl dahier, jede ge- wünschte Auskunft.
Koblenz, den 10. Februar 1843.
Deuster, Notar.
10 Ubr, Landsize für eine reiche Familie, indem der dortige
\chriftlih, oder
gebracht werden,
Berg-, Hütten- und Hammerwerks; Wt : E - Verkauf.
Die Frau Regierungs-Räthin Langen zu Paderborn beabsichtigt die Besizung zu Altenbeken , der Auscin- andersezung mit ihren Kindern wegen, aus freier Hand “ce A 4 l „F E» c 7 P): n öffentlich und meistbietend zu verkaufen. Die Be- sizung besteht : Ge i E a) aus einem schr ergiebigen Bergwerke auf Braun-
Eisenstein mit der Mutung au} mehreren Qua drat-Meilen Flächenraum z
verabfolgt wer
derselben anzu
der gehobenen
10,303. 10,587, 11,721. 11,900. 12/804; 12/890, 412,403. 43/025 f 13,204. 13,681. 13,909. 14,245.
19 T 10 Ci 4 V Naß
unterzeichneten (Ge 14,782. 16,004, 16,089, 16/271.
r o 17,978,
Krauseschen Eheleute, Vornamens Johanne Louise geborne
welchem Tage ab die Verzinsung
dem Kapitale dekortirt werden. Garde - Invaliden Christian
gen für die eine m
zweien 9
Defoy.
Joachim Friedrich Neue,
Versteigerung ausgeseßt.
BeranmtmaGuUng. Vor der am heutigen Lage flalkgestdenen ante | u. w, Das Gebläse und die Schlaenpoche mäßigen Ausloosung von 98 Stück Prioritäts - Actien ; sind folgende Nummern gezogen worden: e E L: N } / | 1,004. 1,090, 1,645. 2,049. 2,188. 2,247. 2,286. an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- | 2 119, 3,269, 3,384. 3,728. 3,805. 3,809, 3,862. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. | 3/904. 3,916. 3,983, 4,180, 41/336. 4,677. 5,077, 5,366. 5,929. 6,068. 6,109. 6,140. 6,538. 6,889, 6,911. 6,960. 7,011. 1 8,094. 9,254. 9,428, 9/652, NTOL 9,939. 9,951. 10,108. 10,113. 10,115. 10,135, 10,187. 11,071. ,184.
10900 O L720 7/818)
Dic Auszahlung des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der Actien und Zins-Coupons, und zwar bei den Actien der ersten Emission (No. 1 bis 7000) mit Zins-Cou pons No. 7 und 8, und bei denen der zweiten Emission (No. 7001 u. #. w.) mit Zins-Coupons No, Il. bis V111, bei unserer Hauvt-Kasse am 1. Juli d. aufhört. lende Zins - Cou-ons wird der Betrag derselben von
Die im vorigen Jahre ausgeloostei 109 Stück Pri oritäts - Actien sind mit Ausnahme ic No. 2777 von uns einge!öst und mit den betreffenden Couponz, nach der Bestimmung des §. 12 des zweiten Nachtrages zu unserem Gesellschafts Statute, am 9ten d. M. in Gegenwart zweier Notare verbrannt, woge- i ¡icht präsentirte Actie der Nominal- werth von 100 Thlr. bei dem Königl. Land- und Stadtgerichte hierselbst deponirt worden i,
Zugleich machen wir n Gemäßheit des §. 13. des
¿ien Nachtrags zum Gesellschafts - Statute hiermit befannt, daß vou den im Jahre 1841 verloosten 105 Stück Prioritäts-Actien zwei Stück, sub No. 3595 und 3597, bis jeßt nicht zur Einlösung präsentirt sind,
Magdeburg, den 14, März 1843, -, Direltorium der _Magdeburg - Cöthen - Halle - Leipziger ven 2A pril. Eisenbahn - Gesellschaft.
Verkanf eines Landguts am Rhein bei Koblenz.
Samstag den 15. April nächsthin, Nachmittags 2 Uhr, wird das zu dem Nachlasse des dahier verlebten Herrn Wilhelm Heins gehörige, oberhalb der Stadt Koblenz, azu einem der reizendsten Punkte des NRheines gelegene Landgut, durch den Unterzeichneten, auf dem Gute selbst, unter schr vortheilhaften Bedingungen einer öffentlichen
Die Gebäude bestehen aus einem vor etwa 25 Jah- ren ganz neu und massiv erbauten herrschaftlichen Wohn- hause, woraus man die herrlichste Aussicht auf die ma- erische Umgegend , den daran vorbeifließenden Rhein, das Schloß Stolzenfels3, Horchheim, Oberwerth , Pfaf- fendorf, das Königl. Residenz-Schloß, die Rheinbrücke, die Feste und Thal-Ehrenbreitstein genießt ; dieses Haus enthält 1 Salon und 12 Zimmer nebst Küche, Keller und geräumigem Speicher z gleich dahinter befindet sich das Ockonomie - Gebäude, enthaltend 7 Zimmer, nebst Küche, Remise 2c., und neben diesem die Stallang und
þ) aus einem vollständigen Hüttenwerke mit noch ganz neuem massiven Gießhause, desgl. Gebläse und Wächterthurm, Hochofen, Magazin - Räumen
werden durch stets hinreichend vorhandencs, nie gefricrendes Wasser getrieben, welches auf pptr. 20 Ruthen Entfernung hinter cinander ein nug- bares Gefälle von resp. 135 Fuß und 10 Fuß hat z aus einem pptr. 50 Ruthen unterhalb liegenden, durch dasselbe Wasser mit einem nußzbaren (Gße- fälle von 114 Fuß getriebenen Cisenhammer, der vorzüglich gutes, in der ganzen Umgegend gesuch- tes Eisen liefert z H
aus vollständigen Wohn - und Wirthschafts - Ge- bäuden, die in der Mitte zwischen den beiden vo rigen Etablissements liegen und von ihnen durch (Zärten und Boskets getrennt sind, Zu selben gehören Wiesen und Acckz
L Stunde weiter unterhalb ein lürzlich verlassenes Hammerwerk mit einem nußbaren Gefälle von 115 Fuß, einem geräumigen, noch ganz neuen Wohnhause nebst Kohlenschoppen, Garten und Wiese. Dieses Werk cignet sih zu jeder neuen Anlage, als: zu großartigen Mühlen - Anlagen, MWalzwerken , Papier - Fabriken 2c., und kann auf Verlangen einzeln verkauft werden ;
cin sehr bedeutendes Inventar an vorräthigen Eisenstein, Holzkohlen, Waaren und Betriebs-Ma- terialien aller Art.
Das ganze Werk liegt im ehemaligen Fürstenthum Paderborn, jeßt Regierungs-Bezirk Minden, 7 Stunde von der Straße zwischen Köln und Berlin.
Die detaillirte Beschreibung, Taxe und Verkaufs- Bedingungen liegen auf dem Werke selbst und bei dem Königl, Jutelligenz - Comtoir zu Berlin zur Ein- sicht ofen, und is der Verkaufs - Termin auf den 19. April d. J. auf der Hütte zu Altenbeken angeseßt.
Zim Zwecke der vorzunehmenden Erbtheilung haben die Erben des allhier verstorbenen Hof-Apothekers und Postmeisters Keiser auf den öffentlich meistbietenden Perkauf der ihnen gehörigen hiesigen Ho f- Apotheke mit den derselben zustehenden Rechten und Privilegien, den dazu gehörigen Gebäuden an der Langen - und Meierstraße und den sämmtlichen Jnventarien ange- tragen. Es is dazu Termin auf
4/837. 6,164,
TOIO, /,190.
9,806,
2 0s
17,940.
D f) Fur feh
einer Actie sub
Q Se, Morgens 10 Uhr, am Rathhause angesebt, zu welchem qualifizirte Kauflustige hierdurch eingeladen werden. Die Verkaufs - Bedingungen können bei der unterzeich- neten Behörde Eng tven oder gegen die Gebühr ab= chriftlich erhalten werden. | Detmold, ‘en 25, Februar 1843, | Magistrat daselb sst, Runnenberg.
Literarische Anzeigen.
Die hier bestehenden Enthaltsamkeits - Vereine haben eine Aufforderung an die Bewohner Berlins unter dem Titel: L y „Unseren lieben Mitbürgern zu Berlin“ drucken lassen, in welcher sie ihnen die Theilnahme an der Sache der Enthaltsamkeit ans Herz legen, Diese Schrift ist zu haben
bei A. Wohlgemuth, Scharrnstr. 11. bei F. Schanbe, Stralauerstr. 33,
bei M. Sch ubert, Jägerstr. 45.
bei Sch ulz, Gr, Franffurterstr, 56.
Preis: 2 Kthlr. für 7; Iahr. 4 Rthlr. - 5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiscrhöhung.
Allgemeine
Preußische Staats-Z
Alle PÞost - Anstalten des In- und Auslandes nchmen Bestel- lung an, für Berlin die Expedition der Staats - Zeikung: Fricdrihchsstftrassec Ür. 72.
citung.
M Sl.
Berlin, Mittwoch den 22 März
Au Dé Me fe r.
1843.
Die vierteljährliche Pränumeration der Staats-Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Juland. — Bestellungen für Berlin werden in d Expedition selbst (Friedrihs-Straße Nr. 72) gemacht, und jedcr innerhalb der Ringmaucr der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Vlatt durch die Stadtpost, {on den Abend ér dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. — Auswärtige, des Ju- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post-Aemtern ; wer dies versä 4 kann nicht mil Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung erschienen sind. | : , säumt,
Für cinzelne Nummern des Blattes ist der Preis 2; Sgr.
F TT
Amtliche Nachrichten,
Landtags - Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. Nach- trägliches über die Eröffnungs -Sigung. Reden des Königl. Landtags- Kommissarius und des Landtags - Marschalls, — Plenar-Sißungen vom 6. und 14, März. — Provinz Westphalen. Verhandlungen über das Strafgeschbuch.
Frankreich, Deputirten-Kammer. Teste. — Paris. Vermischtes.
Großbritanien und Jrland. London. Schah-Secrctair - Ernen- nung. — Vermischtes. /
Belgien. Brüssel. Baron Falck, Niederländischer Gesandter +. — Belgische Verbindung mit den Sandwich-Juseln.
Deutsche Bundesstaaten. München. Abgeordneten - Kam- mer. Bericht über die Staats - Einnahmen. — Augsburg. Baum- wollspinnerei und Weberei. — Kassel, Rückkehr der Prinzessin Karoline. — Schreiben aus Frankfurt a. M. (Börse)
Freie Stadt Krakau. Senator Wodzizki +-.
Hesterreich. Wien. Aerzliche Bülletins.
Türkei. Konstantinopel. Serbische Frage.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika, New-York. Kon- greß-Verhandlungen über die Reciprocitäts - Verträge.)
Meriko. Schreiben aus Paris, (Weiteres über die Blokade von Cam-
_ pechez Händel mit Texas.)
Haiti. Schreiben aus Paris. (Der Aufstand gegen Präsident Bovcrz das Privat-Schuldenwesen und die Entschädigung an Frankreich.)
Änland. Berlin. Seydelmann's Leichenbegängniß. /
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Berlin. Schelling. Ausstellung zum Besten des Kölner Dombaues, — Kunst-Ausstellung in Paris.
Eisenbahn von Bordeaux nach
Amlliche Uachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Schullehrer Ziehner zu Hohendorf im Kreise Torgau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. j
Berat En a die Auszahlung der zum 1, Mai 1843 gekündigten 46,700 Rthlrx. KurmärkischenSchuld-Verschreibungen betreffend. i Die Einlösung der in der 3ten Verloosung gezogenen, durch das Publikandum vom 20. Dezember v. J. zur baaren Auszahlung am
1. Mai d. J. gekündigten Kurmärkischen Schuld=Verschreibungen, im | Betrage von 46,700 Rthlr., wird, zugleih mit Realisation des zu ihnen gehörigen, am 1. Mai d. J. fälligen Zins = Coupons Serie I. |
Nr. 7, {on vom {lsten k. M. ab, bei der Staatsschulden-Tilgungs-
Kasse, hier in Berlin (Tauben-Straße Nr. 30) in den Vormittags= |
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Stunden, gegen die vorgeschriebenen Quittungen, erfolgen.
Den außerhalb Berlin wohnenden Junhabern solcher gekündigten |
Kurmärkischen Schuld - Verschreibungen bleibt überlassen, diese sofort
an die nächste Regierungs - Hauptkasse, unter Beifügung doppelter | Verzeichnisse, in welchen die Kurmärkischen S N E Dar linaen | nah Littern, Nummern und Geldbeträgen aufzuführen sind, portofrei, |
zur weiteren Beförderung an die Staatsschulden - Tilgungs - Kasse,
zu übersenden und die Kapital - Beträge bis zum 1, Mai d. J. bei |
der Regierungs - Hauptkasse in Empfang zu nehmen, da von diesem Tage ab die Verzinsung zum Besten des Tilgungs-Fonds aufhört. Berlin, den 16. März 1843. Haupt - Verwaltung der Staats - Schulden.
Rother. von Berger. Natan. Köhler. Knoblauch.
Bekanntmachung, die Auszahlung der zum 1. Juli 1843 gekündigten 11,600 Rthlr. Neumärkshen Schuld-Verschreibungen betreffend. :
Die Einlösung der in der 3ten Verloosung gezogenen, durch das Publikandum vom 20. Dezember v, J. zur baaren Auszahlung am 1. Juli 1843 gekündigten Neumärkshen Schuld-Verschreibungen, im Betrage von 11,600 Rthlr., wird, zugleich mit Realisation des zu ihnen gehörigen, am 1. Juli d. J. fälligen Zins - Coupons Serie 1. Nr. 8, schon vom 1. Juni d. J. ab bei der Staatsschulden-Tilgungs- Kasse, hier in Berlin (Taubenstraße Nr. 30) in den Vormittags- stunden, gegen die vorgeschriebenen Quittungen, erfolgen.
Den außerhalb Berlin wohnenden Jnhabern solcher gekündigten Neumärkschen Schuld-Verschreibungen bleibt indessen überlassen , diese auch. schon vor dem 1. Juni d, J, an die nächste Regierungs-Haupt- kasse, unter Beifügung doppelter Verzeichnisse, in welchen die Neu- märkschen Schuld-Verschreibungen nah Littern, Nummern und Geld- beträgen Ba tER sind, portofrei, zur weiteren Beförderung an die Staatsschulden - Tilgungs = Kasse, zu übersenden und die Kapital- Beträge bis zum 1. Juli d, J. bei der Regierungs- Hauptkasse in Empfang zu nehmen, da von diesem Tage ab die Verzinsung zum Besten des Tilgungs-Fonds aufhört. :
Berlin, den 16. März 1843.
Haupt - Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. von Berger. Natan. Köhler. Knoblauch.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant, außer-= ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl. Sar-= dinishen Hofe, Br von Waldburg-Truchseß, von Turin.
Der General-Major und Commandeur der 1sten Garde-Jufan- terie-Brigade, von Werder, von Breslau.
Landtags- Angelegenheiten.
Provinz Brandenburg.
Berlin, 20. März. Die bereits gemeldete Eröffuung des achten Provinzial-Landtages der Marken Brandenburgs und des Mark- grasthums Nieder -Lausiß fand am 5. März d. J. in folgender Weise statt : : Nach beendetem Goktesdienst versammelten sih die Abgeordneten im ständischen Sißungs- Saale, Der Herr Landtags - Marschall er- nannte eine Deputation von drei Mitgliedern des Landtages (aus jedem Stande eines) zur Einholung des Königlichen Landtags-Kom- missarius, Herrn Ober- Präsidenten von Meding. Dieser redrte die Bersammlung mit folgender Rede an:
„Auf den huldreichen Befehl Sr. Majestät des Königs sind Sie, meine hochgeehrtesten Herren Stände zu dem 8ten Provinzial-Landtage der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder - Lausitz hierher berufen worden,
Das Allerhöchste Propositions-Deslret, mittelst welches Se, Majestät die Versammlung eröffnen zu lassen geruhen wollen, lautet folgendermaßen:
Nach erfolgter vollständiger Borlesung des in Nr. 65 der St. Ztg. bereits mitgetheilten Propositions-Dekrets fuhr der Herr Landtags- Kommissarius fort:
„Das Vertrauen, welches Se. Majestät der König in die Wirksamlkeit auch des jeßt beginnenden Landtages seben, is in den vorgelesenen Worten fo entschieden ausgesprochen; Se. Majestät der König haben überdies in dem Allerhöchsten Landtags-Abschiede, welcher den 7ten Landtag der hiesigen Provinz beendigte, Jhre Zufriedenheit mit den früheren Leistungen dieser Versammlung auf eine so huldvolle und anerkfennende Weise auszudrücken geruht, daß aus meinem Munde noch Versicherungen über die Erwartun- gen hinzuznseßen, mit welchen wir Jhren jeßt bevorstehenden Berathungen entgegensehen dürfen, gewiß schr überflüssig erscheinen würde.
„Die Stände unserer Provinz haben es sich scit ihrer neubelebten Wirk- \famkeit stets klar erhalten, daß, wenn allerdings auch die unzweifelhaste Lo- sung des Preußischen Staats allezeit das „Vorwärts““ ist, doch dies Vor- wärts in dem Bleibenden und Bestehenden, in dem von den Vätern Ererb- ten seine Wurzel und scinen Halt finden muß, Sie haben sich auch dar- über nicht getäuscht, daß, wer den Fortschritt so versteht, eine sehr viel schwie- rigere und mühsamere Aufgabe zu lösen hat, als die, die den Fortschuitt nur in der einseitigen Verfolgung leerer Theorieen suchenz Sie werden sich auch darüber nicht täuschen, daß mit den stets sich steigernden Anforderun- gen der Zeit die Schwierigkeiten dieser Jhrer Aufgabe immer wachsen, und daß sie nux dadurch zu überwinden sind, daß Sie den praktischen Stand- punkt Jhrer Wirksamkeit immer schärfer ins Auge fassen und, so viel an Jhnen is, dafür sorgen, daß die praktischen Erfolge Jhrer Thätigkeit mehr und mehr recht sichtbar ins Leben treten. : :
„Dies Alles, meine hochgechrten Herren Stände, sind bei Jhnen so allgemein anerkannte Wahrheiten, daß ih darüber keine Worte gegen Sie zu verlieren nöthig habe. Gestatten Sie mir aber über die Verhältnisse, die mich mehr persönlich angehen, noch cinige Worte :
„Ich stehe hier an der Stelle eines Mannes, der eine so lange Ncihe von Jahren in segensreicher Wirksamkeit der Verwaltung dieser Provinz vorgestanden hat, wie es selten einem Staatsmann vergönnt i, in dem- selben Wirkungskreis zu verbleiben, und der auch eine Reihe von Jahren der Leiter und der Rathgeber dieser Versammlung gewesen ist. Das allge- meiuste Bedauern der Provinz und gewiß auch dieser Versammlung hat das Ausscheiden dieses würdigen Staatmannes begleitet, Jhm nach- zufolgen, is für mich eine sehx schöne, aber auch eine s{hwere Aufgabe. Jch kann mich zur Lösung dieser Aufgabe, insbesondere auch in Bezug auf Ihre Versammlung, nur dadurch gestärkt fühlen, daß ih als ein nicht ganz Unbekannter vor Jhnen erscheine. Dasselbe Wohlwollen, dieselbe Nachsicht, welche Sie mir so gütig erwiesen haben, als ih in Jhrer Mitte zu sigen und an Ihren Arbeiten Theil zu nehmen die Ehre hatte, erbitte ih auch für meine gegenwärtige Stellung; ich erbitte insbesondere auch von Jhnen, mcin würdiger Herr Landtags - Marschall, die Fortdauer der Freundschaft, die Sie mix schon geschenkt haben, als ich unter Jhrer Direction an den Arbeiten dieser Versammlung Theil nahm. s
„Meine Bitte um Jhr Vertrauen ist aber nicht blos eine allgemeine, ich thue sie auch in einer ganz speziellen Beziehung. Es wird bei Jhren Berathungen und bei den Vorträgen und Bitten, dic bei Jhnen zur Erörterung kommen werden, recht häufig auf Auskunft und Notizen ankommen, die von den Behörden zu geben seyn möchten, Seyen Sie von meiner größten Bereitwilligkeit, Jhnen diese Notizen im ausgedehntesten Sinne zu geben, überzeugt, lassen Sie aber darüber auch eine recht lebhaste Communication unter uns stattfinden. Vielleicht daß auf diesem Wege chon hin und wieder ein Zweifel aufgeklärt und ein Anlaß zu einer Be- schwerde beseitigt werden kann, und daß jedenfalls die Vorträge, die Sie Sr. Majestät dem Könige wirklich vorzulegen haben, an Gründlichkeit und mithin auch an Aussicht auf Erfolg durch dasjenige gewinnen, was Jhnen von der Provinzial-Behörde darüber bereits niitgethcilt werden konnte.
„Se. Majestät der König haben in der so eben vorgelesenen Ansprache an Sie Allerhöchstihre Zufriedenheit über das Vertrauen huldreichst| auszu- drücken geruht, welches die ständischen Vertreter aller Provinzen in die auf die Wohlfahrt des Landes gerichteten Bestrebungen bethätigt hätten.
„Dieses Vertrauen erbitte ih für mih und für die Behörden der Pro- vinz auch ferner von Jhnen. Halten Sie sich überzeugt, daß ih cin freundliches, einträchtiges Zusammenwirken der Behörden und der Einge- sessenen, namentlich iber der Vertreter derselben, der Stände, für das unerläßlichste Bedürfniß der Verwaltung erkennen und mit allen mir zu Gebote stehenden Kräften auf dic Herstellung und Befestigung eines solchen Verhältnisses hinwirken werde.
„Und \#o erkläre ich denn mit dem zuversichtlichsten Vertrauen in die Erfolge auch dieses Landtages die Versammlung des 8ten Provinzial-Land- tages der Mark Brandenburg und der Nieder-Lausiy für eröffnet.“ stet erauf erwiederte der Herr Landtags-Marschall ungefähr Nach-
ehendes :
¿Nach den huldvollen Aeußerungen des so eben vernommenen Propo- sitions-Dekrets und nah den Worten, welche Sie, hochverehrter Herr Lant- tags-Kommissarius, denselben hinzugefügt haben, würde es gewiß nicht an seiner Stelle sevn, Jhnen Versicherungen geben zu wollen über die treue Anhänglichkeit der hier vereinigten Stände an Se. Majestät den König über ihre eifrigen Wünsche, Allerhöchstdessen Willen bestmöglichst zu erfüllen, und über ihre Hoffnungen, auch diesmal unserer Provinz nüßlich zu sevn. Dessen bedarf es überdies nicht bei Jhnen, der Sie uns so genau kennen. Wir legen einen großen Werth darauf, daß Sie selbst ein geehrtes Mitglicd dieser Versammlung gewesen sind, und daß der Geist derselben Jhnen aus eigener Wahrnehmung bekannt ist, Dieser Geist hat sich nicht verändert. Die Personen ben scitdem zum Theil gewechselt, aber nicht die Gesinnungen, denn diese gehö- ren der ganzen Provinz an und können also keiner Veränderung unterwor- fen seym. Was Sie über Jhren würdigen Herrn Vorgänger gesagt haben, ist uns gewiß wie aus der Scele gesprochen. Jn ihm haben wir stets ein wohblwollendes Organ unserer Bitten und Wünsche gefunden, und sein dank- bares Andenken wird unter uns nie erlöschen, nachdem er sich aber zu ehren- voller Ruhe zurückgezogen hat, begrüßen wir Sie als seinen Nachfolger mit Freude. So wie Sie uns kennen, kennen wir Sie, und wie unsere Gesinnungen nicht gewechselt haben, so werden auch die Jhrigen unver- ändert geblieben scyun. Daß in Jhnen ein bewährter Freund der ständischen Institutionen wieder zu unserem Kommissarius ernannt worden i}, erkennen wir als eine Gnade Sr. Majestät des Königs. Ueberhaupt, was unsex König 1oill, ist weise ersonnen, was Er ausführt, ist wohlgethan. Lassen Sie uns diesem theuren Könige ein herzliches Lebehoch bringen! Se, Majestät der König lebe hoch!“
Mit voller Begeisterung stimmte die Versammlung in dieses Lebehoch ein.
Nachdem sich hierauf der Herr Landtags - Kommissarius zurü=- gezogen, redete der Herr Landtags-Marschall die Landtags-Versamm= lung noch mit folgenden Worten an: h:
„Mit hoher Freude bin ich wieder an diese Stelle, zu der mich die Gnade Sr. Majestät des Königs berufen hat, getreten. Ohne zum Ehr- geize geneigt zu seyn, erfüllt mich doch die Ehre, Jhr Landtags - Marschall zu seyn, mit einem erhebenden Gefühle, denn ih {äße sie höher als jede andere, welche mir jemals hätte werden fönnen. Sic hat auch noch vor so vielen anderen Arten von Ehre den Vorzug, weder erhebliche Mühe noch Sorge zu veranlassen. Die Mühe hat mir bei allen früberen Gelegenhei- ten Jhre kräftige Mitwirkung erleichtert, der Sorge hat mich Jhre aner- fannte Gesinnung überhoben. Was irgend nothwendig war, um die Ord- nung der Berathungen und die Regelmäßigkeit des Geschäftsganges zu er- halten, haben Sie stets mit dem freundlichsten Wohlwollen genehmigt, und nie habe ih Friede und Eintracht bei unseren Versammlungen geskort ge- sehen. Daß es so unter uns bleiben möge, darum bitte ih Sie und hoffe darauf mit lebendiger Zuversicht.“ und {loß damit die Eröffnungs - Sibung.
Am 6. März versammelte man sich zur ersten Plenar -Sizung. Die Verhandlungen begannen damit, daß der Herr Landtags - Mar= schall tie Abgeordneten im 6 Ausschüsse eintheilte und diesen die ver- schiedenen dem Landtage zugegangenen Königlichen Propositionen zur vorhereitenden Bearbeitung überwies. Dabei ward der Versammlung zugleich die Eröffnung gemacht, daß ein besonders einberufener stän-= discher Ausschuß schon seit 3 Wochen mit Vorbearbeitung des Gut- achtens über den Entwurf des neuen Strafgeseßbuches beschäftigt sey.
Hiernächst wurden noch die eingegangenen Petitionen und Be- richte verlesen und ebenfalls an die Ausschüsse zur Begutachtung vertheilt. i Den Präklusiv - Termin, bis zu welchem es noch gestattet seyn sollte, Petitionen an den Landtag zu bringen, seßte der Herr Land- tags-Marschall auf den 15. März fest. 2 Die nächstfolgenden Tage wurden zu den Berathun Ar= beiten der Ausschüsse verwendet. , lauten beuts Ai 5 _Die zweite Plenar-Versammlung fand am 14. März statt. Die fünfstündige Sibungszeit ward vollständig ausgefüllt mit Verlesung der inmittelst noch eingegangenen Petitionen, welche sogleih an die Aus= schüsse zur Begutachtung vertheilt wurden. :
Es liegen dem Landtage nunmehr 14 Königliche Pro f und 37 Petitionen und Berichte zur Bearbeitung i654 Nenn ionen Das Ausschuß - Gutachten über den Entwurf des Strafgeseh=- buches, welches durch den Druck vervielfältigt worden, ward den Landtags=-Mitgliedern zugestellt, und soll dieser Gegenstand demnächst zur Berathung gelangen. :
Provinz Westphalen.
Münster, 15. März. Jn der Plenar - Versammlung vom l0ten d. M. wurden die Vorschriften des Strafgeseßbuchs über An- wendung körperlicher Züchtigung als Polizeistrafe erörtert. Man ver- einigte sih dahin, daß das Geseß sowohl in Beziehung auf die dieser Strafe zu unterwerfenden Personen, als die damit zu belegenden Handlungen scharfe, alle Willkür ausschließende Gränzen bestimmen müsse, — daß also körperliche Züchtigung nur bei solchen Vergehen eintreten dürfe, wo sie durch allgemeine oder besondere Verordnungen ausdrücklich gestattet sey, außer diesen durch das Gese speziell ange- sehenen Fällen aber nur gegen Personen, denen die National-Kokarde aberkfannt ist, oder welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht voll- endet haben, und zwar nur in Fällen eines groben oder öffentlichen Unfugs. Durch diese Bestimmung würde zugleich der Verlust der National-Kokarde eine politische Bedeutung erhalten, welche die Wirk- samkeit dieser Ehrenftrafe, in Uebereinstimmung mit den militairischen Einrichtungen, vortheilhaft verstärken würde. --
Plenar-Versammlung vom 11. März. Der §. 171 des Entwurfs bestimmt, daß Angriffe auf die Ehre verstorbener Mitglie- der des Königlichen Hauses mit Gefängnißstrafe oder Straf - i bis zu zwei Jahren zu ahnden sind. Es wurde bemerkt, mißbräuchlihe Anwendung einer solchen Vorschrift die Unab und Freiheit der Geschichtschreibung und Geschicht
könne, da es sih hier von solchen Personen ha der Geschichte angehören. iv E