1843 / 87 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

- Jin Jahre 1825 wurden 6000 Urtheile gefällt, fast alle träflinge betreffend. Jm Jahre 1835 zählte man 22,000 Urtheile auf 28,000 Sträflinge. Die Ankunft der freien Kolonisten aus Eng- land rettete, wie gesagt, die Kolonie, aber diese Kolonisten brachten alle ihre Vorurtheile, all ihren Widerwillen gegen die Deportirten mit. Selbst die emanzipirten Deportirten wurden von den meisten freien Kolonisten ebenso mit Abscheu betrachtet, wie in Frankreich die freigewordenen Sträflinge. Betrachten wir nun die Wirkung der Deportation in England selbst, so sind auch hier die Resultate nicht eben günstig.

Fn dem Zeitraume von 1810 bis 1832, is’ in drei siebenjährigen Perioden die Zahl der Verurtheilungen von 35,000 erst zu 62,000, und endlich zu 85,000 gestiegen, und die Unzulänglichkeit der Depor- tation is selbst im Parlamente zur Sprache gekommen, Man hat sogar Individuen gesehen, welche in England das Maß ihres Ver- brechens absichtlich so weit zu füllen suhten, daß sie zur einfachen Deportation nah Botanybay verurtheilt werden mußten, um {päter mit ihrer Familie und ihrem Vermögen in Neu-Holland neue Aus- sichten zum Wohlstande zu gewinnen.

Jn ökonomischer Hinsicht kostet in England ein Verurtheilter zu den Pontons gegen 32 Pfd. jährlich, während die Kosten eines De- portirten sich nur auf 25 Pfd. belaufen, der Unterhalt in dem Pöni- tentiar - Gefängniß dagegen 30 bis 40 Pfd. beträgt. Diese öfono- mischen Rücksichten tragen viel zur Aufrechthaltung der Deportation bei. Jn Frankreich kostet ein Galeeren-Sklave in Toulon, Brest oder Rochefort nur 92 Cent. täglih, 8 Cent. weniger als 1 Frankenstü. Ein Französischer Reclusionair in cinem Central-Gefängnisse (in Poissy, Melun, Clairvaux, Mont St. Michel, Montpellier u. \. w.) kostet nur 52§ Cent., ferner . der Tages-Arbeit , die dem Arbeits-Unter- nehmer überlassen wird.

Jm Fall jeßt in den Marquesas-Juseln eine wirkliche Deporta tions-Kolonie beabsichtigt wird, so werden die Transportkosten jeden Deportirten ebenfalls bedeutend größer seyn, als in den bishe rigen Französischen Gefängnissen der verschiedensten Kathegorieenz dem die Lebensmittel sind in England zum Unterhalt der Gefangenen bei weitem theurer, als in Frankreich, und Frankreih würde also bei sei- nen Deportationen nicht einmal dieselben ökonomischen Vortheile haben wie England.

eit.

Die Föderativ-Verfassung der Nord- Amerikanischen Union und ihre Schattenseiten.

O New - Yorfk, 1. März. An das System der Föüderativ- Republik, welches die Grundlage der Amerikanischen Union bildet, knüpfen sich Fragen, deren Lösung große Schwierigkeit darbietet, die man bis jeßt nicht berührt hat, welche aber in einer mehr oder miit= der nahen Zukunft eine Lösung gebieterisch erheischen werde.

Provinzen, ehemals mit einander der Herrschaft eines gemein schaftlichen Mutterlandes unterworfen, haben sih verbündet, um diese Herrschaft vou ihrem Nacken abvzuschütteln, Als dann die Stunde der Befreiung wirklich geschlagen hatte, theilten sie mit einander die Vortheile, welche der Friede ihnen versprach, gleich wie sie die Lasten des Krieges gemeinschaftlich mit einander getragen hatten. Aber bei diesem Anschlusse an einander hat jede ihre gesellschaftliche Judividuaglität und bis auf einem gewissen Punkt ihre politische Un abhängigkeit bewahrt. Man wollte aus Nord-Amerika nicht ein ein: ziges Volk, sondern eine Liga von dreizehn Völkern bilden, die alle gleihmäßig souverain seyn sollten. Jedes verzichtete nur auf einen Theil dieser Souverainetät, und die Summe dieser Verzichtleistungen fonstituirte so zu sagen einen gemeinschaftlihen Fonds, bestimmt, für gewisse allgemeine Bedürfnisse zu sorgen, und die Ober - Leitung desselben wurde einer Art von Central -Rath anvertrauk. Vermöge dieses Mechanismus stellte die Amerikanische Union zu gleicher Zeit eine Einheit und cine Mehrheit dar, wenn ih mich so agusdrüdcken darf. Bald zeigt sie ein Haupl, bald erscheint sie mit sechs8undzwanzig Häuptern, je nah Gestalt der Sachen und den Anforderungen des gegebenen Falles. " Einwohner des Staates New - York nehmen Theil an den Un- ruhen von Kanada und fallen in diese Provinz einz die Britischen Autoritäten reklamiren dagegen bei dem Kabinet zu Washington; aber dieses entschuldigt sich mit seiner Unmacht , in einem souverainen und von ihm unabhängigen Staate die Polizei auszuüben. Sobald aber die Engländer Miene machen würden, den Staat New - York zur Rechenschaft ziehen, ihn angreifen zu wollen, so wird die Central- Regterung an dessen Stelle auftreten und aus dem Privathandel des selben eine gemeinsame und allgemeine Sache der ganzen Union machen. Der bekannte Macleod wurde verhaftet, England verlangk seine Frei lassung vom Kabinet von Washingtonz allein der Staat New = York antwortet, der Angriff sey auf seinem Gebiete erfolgt, ei also der

E H B E T S N A I I MEN T 4 7 Ter E I FET T r

Bekanntmachungen. | Berlin - Anhaltische Eisenbahn. |

Sommer-Fahrplan vom 4. April e. ab täglich: Zwischenzug. Güterzug. m. Güt, u. I, (1, ohne Perj. Pers. in Il. u. Abf. v. Berlin 111. Wgkl. 7 U. Morg, 12 U. Mitt. 7 U. Morg. 4 U, Nchm. Abf. v Cöthen Sul wi df 20 6”; - Abds, Fahrtdauer der Personenzüge 43 bis 5 Stunden. - des Güterzuges 8 - 9 ° Der Zwischenzug, sowohl von Berlin als von Cöthen, übernatet in Wittenberg, von wo ex Morgens 5; Uhr nah Cóôthen und um 55 Uhr nah Berlin abgeht,

Absahrizeit der Züge von Cöthen. Personenzüge. Güterzug. I. 11. [I nach Halle u. Leipzig 7% Mg. 12! Mtt. 54 Ab. 76 Mg. und - Magdeburg 8 «1 - 6 - C104zVorm. Fahrtdauer der Personenzüge f von Cöthen nach Leivzig

Personenzüge,

3 94° -

Erkenntuiß

2 bis 25 Stunden, 2 H Magdeburg 15 - 1% d (Personenzüge von Leipzig nah Dresden um 6 Uhr Morgens und 4 Uhr Nachmittags.) Während des Sommer - Fahrplans werden keine be- deckte Personen - Wagen 111. Klasse, sondern nur un -

bedeckte in die Züge gestellt.

- o

370

beleidigte Theil, und seine Jurisdiction also im gegebenen Falle sou- verain. Sobald aber England aus der Verhaftnahme des genannten Mannes einen Kriegsfall machen will, vershwindet der Staat New- York, nicht mehr mit ihm hat Großbritanien es zu thun, sondern mit der gesammten Union.

Man muß gestehen, daß diese Unterscheidungen schr subtiler Na- tur sind, und daß die Grundsäße des Völkerrechts darauf eine mehr als \{wierige Anwendung finden. Doch wir wollen ein anderes Bei- spiel davon anführen.

Mit Benußung des Kredits, den der momentane Ueberfluß, dessen sich der allgemeine Schaß erfreute, der Central-Regierung auf den Europäischen Märkten verliehen hat, kontrabiren die einzelnen Staaten auf denselben ungeheure Anlehen, mit Hülfe deren sie öffent liche Arbeiten unternehmen, die mehr oder minder die natürlichen Gränzen überschreiten. Als aber die Stunde der Bezahlung eintritt, da bemerken mehrere unter diesen Staaten, daß ihre Agenten, dur deren Hände das Geld der Darleiher gegangen i, dasselbe mehr oder weniger zu ihrem eigenen Vortheile benußt haben, und sie finden in diesem Mißbrauche des Vertrauens von Seiten ihrer eigenen Mandatare einen hinreihenden Vorwand, um die eingegangenen Verbindlichkeiten nicht zu erfüllen, Sie weigern sih, einen Theil threr Schuld anzuerken nen. Die Europäischen Regierungen, deren Unterthanen die Opfer dieser sonderbaren Theorie gewesen sind, haben sich bisher auf freund schaftliche Vorstellungen beschräukt, in der Hoffnung, daß die verschul- deten Staaten von selbst zur Anerkennung ihrer Verpflichtungen ge- langen würden. Wenn nun aber z. B. England dem Staate Missi sipp1 jagte: „, Jhr habt bei mir Anlehen gemacht als souveraincr Staat, und jeßt leugnet ihr eure Schuld abz ih bin den Meinigen Schuß schuldig, ihr werdet sie daher bezahlen, oder es mit meinen Kanonen zu thun haben“; was würde das Kabinet von Washington darguf erwiedern? Es würde sicherlih sich ins Mittel legen und Éng- land antworten: „Der Staat Missisippi hat allerdings souveraine Gewalt, Schulden zu kontrahiren, aber

ihr habt nicht die, ihn zu zwingen, sie zu bezahlen ; wir sind ihm Schuß schuldig.“ Heißt das

aber nicht mit anderen Worten: Wir können nicht dazwischen treten, um unsere Associirten zu hindern, sich des fremden Eigenthums zu bemächtigen, das ihnen eben ansteht; aber wir missen dazwischen tre- ten, wenn man sie bedroht, sie zur Zahlung zu zwingen.

Ich frage nun, ob nicht einmal ein Tag eintreten muß, der zu einer Revision der Grundlagen führt, auf denen diese Föderativ=-A}sso= ciation beruht, die gewissermaßen dadurch jeßt unfaßbar ist, und stets eine andere Seite nah Außen wendet? /

Diese wichtige Frage wurde endlich vor furzem im Repräsentan- tenhause zu Washington durch Herrn J. Quincy Adams angeregt, aus Anlaß der geringshähigen Aufnahme, welche die Kommission der Mittel und Wege dem Geseßz-Vorschlage angedeihen ließ, wonach alle Schulden der verschiedenen Staaten generalisirt werden sollten mit Hülfe einer Emission von 200 Millionen Dollarc in Schabscheinen. Dieser Geseß Vorschlag is zwar, wie bereits erwähnt, für jeßt ge- fallen, scheint aber desungeachtet bestimmt, auch in den künftigen Se|- sionen Gegenstand neuer Anträge und Erörterungen zu werden, wes-

halb die Erwähnung der lehten Debatte darüber nicht ohne Interesse is. Herr Adams nun, einer der entschiedensten Vertheidi- ger des Planes, erklärte dabei geradezu, vergeblich suchen Whigs und Locofocos diese Frage zu beseitigenz früher oder später müßten sie doch darauf zurückkommen, wenn sie nicht allenfalls, gleich den Repu- diatoren von Mississippi, lieber den Gefahren eines auswärtigen Kriegs

„Angenommen“, sagte Herr Adams, „Großbritanien oder irgend erflárt dem Staat Mississippi den Krieg und um die Stadt Natchez in Brand zu stecken. Werdeu die so exaltirten Partisane der Rechte der Staaten, welche unterlassen, von der Central-

Die Union wird also dann Sie könnte nicht

eine andere Macht hickt Dampfschiffe ab,

Mississippi in seinem Schooße zählt,

Regierung Hülfe zu verlangen? Nein. U Beistand leisten müssen. hrer Staaten vou einer auswärtigen Macht 1 Aber jeder Krieg kann Niederlagen zur Folge haben. Es wäre also möglich, daß England uns die Ver

pflichtung auferlegte, die Kriegskosten zu bezahlen; China wurde nicht blos gezwungen, ilm seine Schuld zu bezahlen, soudern noch eine be- deutende Summe für Kriegskosten dazu. Beide Fälle unterscheiden ih in keiner Hinsicht von einander. Und \o wird auch diese Schwie= rigkeit ihre Lösung finden, wenn wir Mississippi und die anderen ver

schuldeten Staaten nicht von threr Schuldenlast befreien. Es ist dies eine Frage der Moralität und der Chre, und der Kongreß #0 wohl als die Central - Regierung müssen der Sache ihre ernstlichste Beachtung zuwenden und endlich daran denken, den vershuldeten Staa ten beizustehen, ohne die Gefahren eines unheilvollen Krieges zu laufen.“

Diese Hypothese des Kongresse, weil man wohl weiß, land vorgeht, unterrichtet is. Herr Gwin, beschuldigte ihn sogar, mehr Engländer als

| | sich aus\eben, als ihre Schulden bezahle wollten. | | | |

| diesem Staate bewaffneten

dulden, daß irgend einer 1 angefallen und beseßt würde.

Herrn Adams hat Sensation gemacht im wie gut er über das, was in Eng-= Repräsentant von Mississtpp! Amerikaner zu seyn, und Zweifel

Allgemeiner Anzeiger für j pi Edtttat- L In Sachen, die Verlassenschaft des im Jahre 1782 bei dem Konduktor Reinecke auf dem adeligen Gute zu Holpensen unweit Hameln verstorbenen pastoris emer! zu Polle, Gotthilf Friedrich lichen Jahre auf den Antrag des Kassenschreibers Gott- lieb Friedrich Dieterici zu Magdeburg, als angeblichen Testaments- und Benefizial-Erben, a der Gläubiger vorgedachter Verlassenschaft betreffend, befindet sich annoch die Summe 4 Pf. Kassen-Mze. im hiesigen Da nun die Gerichts-Alften, ( ergiebt, daß im Jahre 1785 der dermalige hiesige * vokat Otto Friedrich Schaumann zum 1 rum et ad lites bestellt, und daß unter dem 21. a nuar 1794 ein Prioritäts - Urtheil eröffnet Uebrigen, muthmaßlich in Folge der im stattgehabten Ueberschwemmung der Konsistorial - Regi- stratur, wesentlich unvollständig sind und namentlich weder das Liquidations-Protokoll noch das Prioritats euthalten, auch sonst darüber, Deposital - Bestand gebühre, nicht ertheilen, so werden hiermit an selbigen Ansprüche zu haben vermeinen, zur selben in dem auf

Donnerstag den 20. Juli d. J.

hicrdurch anberaumten Kanzlei sich einzufinden , Verw v laden, daß sie widrigenfalls damit gänzlich ausgeschlo|- sen werden sollen und über den vorgedachten Deposi- tal-Bestand den Rechten gemäß verfügt werden wird, und soll übrigens vas demnächstige Präklusiv - Dekret

erinnerte an eine gewisse geheime Korrespondenz, die dem

S T R L S T 7

S V RE TEADRE R P IIIEE A 7 3 D

Lun g.

zirt werden,

Dicterici, und die im näm- A

5 Jch bin beauftragt,

erkannte Convocation | senburg-Schwerin belegene

von 164 Thlr, 6 gGr.

Deposito. 5

aus welchen sich zwar

Ad

mir in Unterhandlung treten. Rostock, März 1843.

Das gelegene , \ Doberan 14 Meilen entfernte Gut cin Areal von 300863 R. Der

träglich.

Curator bono- worden, im Jahre 1808

wem der obige | 24 Pferde und

die erforderliche Auskunft alle dicjenigen, welche aus irgend einem Rechtêgrunde Angabe und Klarmachung der-

und Schmiede gewähren Die hohe und nicdere ergiebig. Holz und

Termine auf hiesiger Konsistorial-

unter der Verwarnung vorge- Bestellungen auf:

poleon’s vom Preuß. (1r handlung, Berlin, Schloßplaß 2, neben der Post:

die Preuftischeu Staaten.

nur durch Affffixion an der hiesigen Gerichtstafel publi- |

Gegeben Hannover, den 14. Februar 1843. Königlich Hannoversches Konsistorum. G, Jochmus.

das im Großherzogthume Me Allodialgut Alt-Karin c. p aus freier Hand, mit oder ohne Juventarium, zu ver

kaufenz etwanige Kaufliebhaber wollen dieserhalb mit

H. B. Peeb, Advokat. an der Landstraße vou Rostock nach Wismar von jedem dicser Oïte 3 Meilen und von Alt - Karin enthält Boden is sehr ein- Wiesen sind hinreichend vorhanden. i Holländerci besteht etwa aus 100 Häuptern, die Schä- ferei aus 1300 Köpfen. Zu der Aer 24 Ochsen gehalten. P id Do gebäude sind im besten Stande. Der Krug, die Mühle einen bedeutenden Ertrag. Jagd und die Fischerei sind sehr Torf is ansehnlich vorhanden.

Kiterarishhe Anzeigen.

Charafteristik der Kriege Na- ] Gen. Lieut. Bd. 15 Thlr.) nimmt an dic Stuhrsche Buch- Potsdan,

Raum gebe, ob der Repräsentant von Massahhussetts Mississippi nicht lieber in den Händen seiner überseeishen Freunde, als in denen der Amerikaner sehen würde. :

Mag nun das Raisonnement des Herrn Adams mehr oder weniger patriotisch seyn, logisch is es gewiß. Es stellt in seiner ganzen Blöße die Fehlerhaftigkeit des Systems der Füde= rativ = Republik dar, eines Bastard - Systems, welches die Unab- hängigkeit eines jeden der Konföderirten gegenüber den anderen fest- stellt, und die Verantwortlichkeit aller zum Vortheil eines einzigen in Anspruch nehmen kann. Die Verantwortlichkeit aber ohne Einheit ist eine politische Anomalie, deren Gefahren und Undurchführbarkeit die Erfahrung zeigen wird. Daher spaltet sich die Amerikanische Union, wie alle Gebäude, die auf \{chlechten Fundamenten aufgeführt sind, nach entgegengeseßten Seiten hin: zwei widerstrebende Kräfte arbeiten in ihr, eine Centripetal- und eine Centrifugalfraft. Wenn jene die Oberhand gewinnt, \o zerfällt die Conföderation oder es bildet sich daraus ein einziges Volk der Form und dem Wesen nah; geht aber die entgegengeseßte Kraft siegreih aus dem Kampfe hervor, so fällt die Verbindung, die jebt besteht, gleichfalls auseinander und statt eines Volkes werden drei oder vier sih erheben.

Den vielseitigen Wünschen entsprechend , bleibt das folossale Modell der Reiterstatue Friedrich's des Großen noch bis Dienstag den 28sten in meiner Werkstatt, Kantian - Straße Nx. 7, zur Ansicht ausgestellt.

A i bs

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 22. März. Kans-Bill, —, 0% Span, 19.7.

Niederl, wirkl. Sch, D5E. 5% do. 101 3% do. 317. Pass. 5%. Ausg. —. Zinsl, 57. Preuss. Präm. Sch. —- Pol. —. Vesterr. 109. 4% Russ. Uope 907.

Antwerpen, 21, März. Zinsl, —. Neue Anl. 19%.

Hamburg, 24. März. Bank - Actien 1650. Eugl. Buss. 110%.

London, 18. März. Conus. 3% 967. Belg. —. Neue Anl. 23, Pas- Ausg, Sch, 12E, 25% Holl, 567. 5% LOI 5% Port. Ô 3% Bras. 80. Chili —. Columb. —. Mex. 30, Peru 19. 5% Rente fin cour. 120. N 3% Rente fin cour. §2. 15. 5% Span. Rente 30. Pass. 5%. 4% 101%. 3% 78. de 1839 116

Sive DY. Engl. Russ. —- Paris, 21. März. 5% Neapl. fin cour. 108. 10.

Wien. 21. Mürz. 9/0 Mot. 110%. 1%, —, Bank-Actien 1645. Anl. de 1834 1435.

910/ 25% -

Königliche Schauspiele. 37 Ma N Schauspielhause: Vicomte von Léto- Die Kunst zu gefallen, Lustspiel in 3 Akten, nah dem von C. Blum. - ; S L Im Opernhauje: Vet ezreischuß, (Dlle. Baverische Hof-Sängerin: Agathe, als

Montag, rieres, oder : Französischen, L. 2

Dienstag, 28. März. Karoline Hebßenecker, Königl. erste Gastrolle.) ö

Jm Schausptelhause : vous bénisse-

Mittwoch, de Belle Îsle, oder:

1).Lâ Marqui e de Senneterre. 2) Dieu 0. Ma M Schauspielhause: Mademoiselle Die verhängnißvolle Wette.

Königsstädtisches Theater.

Montag, 27. März. (Italienische Opern - Vorstellung.) Auf Höchsten Befehl: Belisario. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro Gaetano Donizetti.

Dienstag, 28. März. 5 Borlebte Vorstellung der Pantomimisten, vor ihrer Abreise: Luzifer und der s oder: Klassishe Statuengruppen aus beweglichem Intermezzos. Zum Schluß: Pierotis utte Mittwoch, 29. März. (Jtalienischhe Vperu - Vorstellung.) erstenmale: Gabriella di Verei Opera wm 2 \tti, Mi Maestro Mercadante. (SGga. Adelaide Gambaro, vom Theater zu Neapel, neu engagirtes Mitglied : Gabriella, als Debüt.) - j

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Verantwortlicher Redacteur Dr. J.

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Gedrudt in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckeref.

C AIYE R ge U E E FRPEZ L GTONNEN T SCE R D ERE B REIL?“ ATA

| Lehrern beim KonfirmäandDen Unterricht

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Bei George Westermann in Braunschweig find erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin bei Alerander Dun dck er, Königl, Hofbuch- ändler , Franz. Str. 21:

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Auf diese vont Ls April 1843 an “in meinem Ver- sag unter der Redaction des Professors &. Bülau täglich Abends erscheinende Zeitung werden bei allen Postämtern und Zeitungs - Expeditionen des Jn - und d(uslandes Bestellungen angenommen. Lk Preis bc- trägt in Sachsen vierteljährlich 2 Thlr. , in den übrt- gen Staaten aber wird derselbe nah Maßgabe der Entfernung von Leipzig erhöht. Die Jusertions -Ge- bühren werden für den Raum einer Zeile mit 2 Ngr. berechnet.

Leipzig, im März 1843. F. A. Brockhaus,

nserate für Berlin und den Norden nimmt an: M die Bt ossus Wt Buch - und Kunsthandlung,

Königl. Bauschule 12.

Die

bestellung werden

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ohne Preiserhöhung.

Preußische Staats-

Aa emcinee _

Berlin, Dienstag den 28Zfen

de Leer,

Alle Post - Ansktallen des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung an, für Berlin die Expedition der Staats - Zeilung: Friedrichsslrasse Ur. 72,

Die vierteljährliche Pránumeration der Staats-Zeitung beträgt 2 Rthir. Preuß. Cour. für das Inland. Besellungen für Berlin: werden in: di

Expedition selbs (Friedrihs-Straße Nr. 72) gemacht,

dem angegebenen Datum, frei ins

/ 1 und jeder innerhalb der Ringmauer der Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes

kann nicht mit Gewißheit die Numumiern erwarten, die vor der hier eingegangencn Meldung erschienen find.

Für einzelne

Adi

Amtliche Nachrichten. Landtags- Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. geseßbuch. Provinz Preußen, Strafgesezbuch. : Frankreich. Pairs-Kammer. Die geheimen Fonds: Der Duc d'Harcourt ; Herr Guizot. Paris. Deputirten - Kammer, Briefe aus Paris, (Die Verhandlungen der Pairs-Kammer über die geheimen Fonds; Stimmung der Kammer in Bezug auf die Motionen über das geheime Sfrutinium und die Beamten in der Kammer; die Zuckerfrage;z

Vermählung der Prinzessin Clementine.) j j

Großbritanien uno Jrland. Oberhaus. Beiläufiges hinsichtlich der Unterhaus-Privilegienfrage, Vermischtes, U nterhaus, Ver- mischtes. Palmerston’s Motion in Bezug auf den Gränz - Vertrag mit den Vereinigten Staaten. London, Besuche des Prinzen Adalbert von Preußen, E

Belgien. Schreiben aus Brüssel. ( Parlamez:;tarisher Kampf bei Gelegenheit der Verhandlungen über das Geseh gegen Betrug hinsichtlich des Wahl-Censusz Partei-Stellung in der Kammerz Eröffnung des Mi nisters der auswärtigen Angelegenheiten in Bezug auf die Berhandlungcn mit dem Deutschen Zoll-Vereine.) i; :

Oesterreich. Wien. Aerztliches Bülletin.

Spanien. Schreiben aus Madrid, (Stimmen der Presse gegen den Einfluß und die Einmischung Frankreichs und Englands ; die Wahlen zu Guusten der Regierung.) 5 i

Portugal. Schreiben aus Lissabon. (Prinz Adalbert von Preußen.)

Veveinigte Staaten von Nord-Amerika. Schreiben aus Paris, (Verhandlungen des Kongresses über Peel’s Rede in Betreff des Ashbur tonschen Vertrags.) i :

Inland. Stettin. Preußen.

AztZissenschaft, Kunst und Literatur,

S traf-

Aukunst Sr, Königl, Hoheit des Prinzen von

Dex neue Komet.

Beilage. Paris, Gemälde-Versteigerungen. Preise der vier Haupt- Getraide-Arten im Februar.

Amtliche Uachrichten.

Kronif des Tages.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert ist aus hier wieder eingetroffen. Zhre Durchlaucht die Prinzessin Marie von Deßau is nah Deßau zurüdgereist.

Brasilien

Anhalt=

Zten Klasse 87ster Königl. Klassen - Lotterie

Die Ziehung der G , - J, Morgens 7 Uhr im Ziehungs - Saal des

wird den 4. April d. Lotterie-Hauses ihren Anfang nehmen. Berlin, den 28, März 1843. Königl, General -Lotterie-D irection.

Ab gere i st x i LCEN O - / i Ober-Appellationsgerichts Chef-Präsident vou Fa ntenberg=-XLUd-

wigsdorf, nach Pojen,

SRRCSCS S A R A S A C ARM I E I AT A C AVIR A L

Candtags- Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 27. März. Dem Landtage liegt der Entwurf eines Strafgeseßbuches in 029 Paragraphen zur Begutachtung vor; bei- gefügt sind demselben noch 64 vorzugswei|e der ständischen Berathung zu unterwerfende Fragen, nebst einer darauf bezüglichen Denkschrift. Jn der ten Plenar-Versammlung ward die Erörterung über diesen wichtigen Gegenstand begonnen.

Nach Anleitung des Ausschuß-Gutachtens vergegenwärtigte sich die Versammlung zunächst diejenigen Richtungen und Punkte, worin die neuen geseßlichen Bestimmungen von den bisher gültigen land rechtlihen Normen prinzipmäßig und wesentlih abweichen, Dabei ward namentlich Folgendes hervorgehoben :

Während im Landrecht ein Bestreben ersichtlich is, jedes múg- liche Verbrechen genau zu definiren und mit einer bestimmten Strafe zu bedrohen, hat es sich der Entwurf vielmehr zur Aufgabe gemacht, die allgemeinen Grundsäße des Strafrechts vollständig hinzustellen, dadur dem Richter generell gültige Regeln an die Hand zu geben, um so zu sehr ins Einzelne gehende Bestimmungen und Entscheidungen zu vermeiden, wobei denn dem richterlichen Ermessen bei Bestimmung des Strafmaßes ein größerer Spielraum als früher gelassen werden müßte. Auf diese Weise und dur strenge Aussonderung aller nicht eigentlich ins Strafrecht gehörigen Materien is der Entwurf kürzer, übersichtliher und für die Anwendung geeigneter gemacht worden, als der bezüglihe Titel des Landrehts. Mehrere Strafarten des Landrechts, welche mit den Anforderungen der Humanität nicht im Einklange stehen, sind im Entwurf nicht mehr zu finden, für andere Strafen, besonders solche, welche die Chre des Bestraften beeinträch- tigen, sind die Gränzen der Anwendung enger und bestimmter gezogen, Durch geschärfte S R wegen Steigerung der Strafen, im

Jalle der Wiederholung von Verbrechen, wird der Strafe selbst ein

Nummern des Blattes ist der Preis 25

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und |

Sgr.

abschreckender Charakter aufgedrückt und gleichzeitig auf Unschädlich- machung solcher unverbesserlicher Verbrecher hingewirkt, welche das Eigenthum und die Sicherheit zu gefährden durch kürzere Strafen nicht abgehalten werden fönnen. -— /

Dem natürlihen Rechte des Selbstshußes gegen Rechtsver- lebungen is in dem Entwurf über die Bestimmungen des Landrechts hinaus diejenige Anerkennung zu Theil geworden, welche ihm gebührt und ohne Beeinträchtigung der bffentlichen Sicherheit gewährt wer- den fann. : i E

Dabei entging es der Versammlung nicht, daß der Entwurf auch Rücksichts der Fassung auf einer höheren Stufe stehe als das Allge- meine Landrecht, und man fand nicht minder darin einen wesentlichen Fortschritt zum Besseren, daß das neue Geseß gleihmäßig für alle Theile des Landes gelten solle, wodur der erhebliche Uebelstand ei ner verschiedenen Kriminal-Rechtspflege in den ‘verschiedenen Provin zen desselben Staates beseitigt und ein immer festeres Band der Einheit um die einzelnen Landestheile des Vaterlandes geschlungen werde.

_ Waren diese Betrachtungen über den Gesetz - Entwurf in seiner Gesammtheit zunächst geeignet, denselben als einen wesentlihen Fort schritt zum Besseren und als eine mit ehrfurchtsvollem Danke anzu erkennende Gabe des Allerhöchsten Geseßgebers erscheinen zu lassen, so fuüpften sich daran ferner au verschiedene Fragen allgemeinerer Natur, deren Beantwortung zur vollständigen Auffassung und Beur- theilung des Rechts-Zustandes, wie er nah Emanirung des Gesetzes eintreten follte, als unerläßlich erachtet ward. E

__ Nach kurzer Berathung entschloß sih jcdoch die Versammlung, auf die Erörterung dieser Fragen vorläufig noch nicht einzugehen, vielmehr sofort zur Erwägung der einzelnen Paragraphen des Ent- wurfs zu schreiten und ers nah Beendigung der speziellen Begutach= tung auf jene allgemeineren Materien zurücckzukommen, indem man der Ansicht war, daß diese dann deutlicher und übersichtlicher der Beur= theilung sich darstellen würden. /

Nach §. 3 soll wegen Verbrechen, welche im Auslande verübt worden, die Untersuchung nur mit Genehmigung des Justiz-Ministers eingeleitet werden. Hingegen ward eingewandt, daß der Preußische Staat zur Bestrafung im Auslande begangener Verbrechen eigeutlich gar nicht befugt sey, daß dem Justiz-Minister, indem ibm die Ent scheidung darüber, ob eine Untersuchung einzuleiten sey oder nicht, ein Theil des Begnadigungsrehts übertragen werde, daß der Entwurf ihm nicht einmal Normen an die Hand gebe, wonach er sich bei Aus-= übung einer so wichtigen Befugniß zu richten habe, und daß, wenn inan überhaupt die Untersuchung einleiten wolle, die Anordnung vor heriger Einholung der Ministerial - Genehmigung auch um deshalb nicht zweckmäßig erscheine, weil der hiermit verbundene Zeitverlust in den mehrsten Fällen das nachherige Verfahren erfolglos machen werde, Andererseits ward hierauf entgegnet, daß, wenn in neuerer Zeit die Staaten auch die im Auslande begangenen Verbrechen nicht straflos zu lassen pflegten, darin nur ein erfreulicher Beweis internationagler Annäherung zu erkennen sey, daß aber, da es si dabei um die Ver hältnisse der Staaten unter sich handelu könne, die Entscheidung über die Einleitung einer solchen Untersuchung von der dem Gerichte vorgesch= ten Central-Behörde ausgehen müsse, welche allein im Staude sey, iber die hier zu berücdsichtigenden diplomatischen Verhältnisse zuverlässige Kunde zu erhalten; da diese Verhältnisse sich höchst verschieden gestalten könnten, so erscheine es weder räthlih, noch ausführbar, darüber allgemeine Normen aufzustellen; daß der durch Einholung der Ministerial = Ge= nehmigung bedingte Zeitverlust den Erfolg der Untersuchung felbst beeinträhtigen möchte, sey um deshalb nicht zu fürchten, weil ja auch ohne jene Genehmigung mit vorläufigen Maßnahmen zur Koustati= rung der Thatsachen und Ergreifung des Verbrechers vorgegangen werden fönue und die Ministerial - Genehmigung nur zur formellen Einleitung des Verfahrens erfordert werde. Fn Erwägung dieser Gründe entschied sich die Versammlung durch Stimmen=Mehrheit für die unveränderte Beibehaltung des Paragraphen.

Im §. 8 finden si die verschiedenen Strafarten, welche künftig zur Anwendung kommen sollen, aufgezählt, Die vollständige Classifica- tion der Strafen und deren genaue Bezeichnung in den folgenden Paragraphen ward als ein Fortschritt zum Besseren gegen die viel= fach unbestimmte Terminologie des Landrechts anerkannt, wennschon man ih niht verhehlen konnte, daß, wenn dieses Strafsgstem in Anwendung und Ausführung kommen sollte, eine sehr umfassende Umgestaltung der Gefängniß - und Straf - Anstalten werde vorher=- gehen müssen. L

Von einer Minderheit im Ausschusse war der Wunsch ausge- sprochen worden, daß an dieser Stelle auh der Strafe der Depor-= tation gedacht werde z dieselbe könne zwar zur Zeit noch nicht realisirt werden, deren Zweckmäßigkeit sowohl Rücksichts des Staats, welchem dur diese Strafart der fostspieligen Bewachung gemeingefährlicher Individuen überhoben werde, als auch Rücksichts der zu Bestrafenden, welche den Qualen endloser Einkerkerung entgingen, sey so allgemein anerkannt, daß, so viel bekannt, {on Verhandlungen mit auswärtigen Staaten dieserhalb stattgefunden, und wenn dieselben auch bisher zu

Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, \{chon den Abend vor i e » E FN » 4 u A242 L » M N De , bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bri den resp. Posi-Aemtern; wer dies versäumt,

Ungeachtet dieser Grüude ergab die hiernächst erfolgte Abstim- mung, daß die Mehrbeit der Versammlung eine Erwähnung der De- portation unter den zur Anwendung zu bringenden Strafen wünschte.

Endlich vermißte man au dieser Stelle noch die Aufzählung der Amtsentfernung als einer Strafart, welche, da sie im §. 621 vorge- schrieben is, auch hier mit aufzuführen seyn würde. ?

An §. 9, welcher von den Todesstrafen handelt, fnüpft sich die erste der in der Denkschrift aufgeworfenen Fragen, „ob die Todes stcafe nur durch Enthauptung vollstreckt werden solle.“

Der Ausschuß war den Motiven der Denkschrift, welche nah- weist, daß die anderen früher gebräuchlih gewesenen Todesstrafen nußlose Härten enthalten, sie den gemilderten Sitten widerstreben und das menschliche Gefühl empören, beigetreten, und auch die Versamm- lung entschied sich dafür, daß die Todesstrafe gegenwärtig kein anderes Uebel als die Beraubung des Lebens enthalten dürfe, da diese unter allen äußeren Uebeln das größte und hinreichend sey, die stärkste Ah= shreckung zu bewirken.

Es ward jedo darauf angetragen, hier {on zu bestimmen, da

die Enthauptung fernerhin nicht mehr dur die Hand des She rihters mit dem Beile, sondern durch das Fallbeil vollführt werden solle, da, wenn {on diese Bestimmung mehr in die Kriminal-Ord- nung zu gehören scheine, es doch von Wichtigkeit sey, daß auch das Kriminalrecht eine so wichtige Strafe ganz genau und unzweifelhaft festseze. Dabei ward darauf bingewiesen, wie die Todtung durch die erwähnte Maschine viel sicherer bewirkt werde, als durch die Hand des Menschen, wie es überhaupt gewünscht werden müsse, daß die leßteren mit dieser blutigen, dem Gefühle widerstrebenden Handlung sich gar nicht mehr zu befassen brauchen, und wie die beabsichtigte Gleichheit des Strafrechts guf diese Weise erreicht werde, da die Anwendung des Fallbeils in der Rhein-Provinz bereits längst eingeführt und gewiß mcht anzunehmen je9, daß man dort eine Aenderung werde eintreten lassen, i

Hiergegen führte man an, das Fallbeil habe unter dem bekannte- ren Namen Guillotine in einer noch nicht zu fernen Vergangenheit eine so beflagenswerthe Celebrität erhalten, daß man sich con um der daran haftenden blutigen Reminiscenzen willen gegen dessen Ein- führung bei uns erklären müsse, zudem sey die Unfehlbarkeit seines Erfolges gar nit erwiesen, vielmehr mangel? es nicht an Fällen, wo auch die Maschine den Dienst versagt habez diese möge zweckmäßig seyn, wenn es sich darum handele, die Menschen in Menge zu tödten, zur Enthauptung eines einzelnen Delinquenten aber, worum es stch doch hier nur handle, genüge das bisherige Verfahren der Enthaup-= tung durch das Beil, welches ebenfalls größtmögliche Sicherheit des Gelingens gewähre, vollkommen, D i

Andererseits verwahrte man sih ausdrücklih dagegen, daß die Anwendung des Fallbeils irgend mit Rücksicht auf dessen Handhabung während der Revolution in Frankreich in Vorschlag gebraht worden; dieses Werkzeug sey erweislih hon längst vor jenen Ereignissen be- kannt und im Gebrauch gewesen, und dasselbe nur um deshalb, weil es damals gemißbraucht worden, der anerkannten Vorzüge ungeachtet

feinem Resultate geführt hätten, so lasse sih bei einem erneuten Ver= suche wohl ein günstigeres Ergebniß erwarten ; es erscheine daher eine Erwähnung der Strafe der Deportation hier, wo es sich um voll ständige Aufzählung aller Strafarten handle, zweckmäßig. Dagegen ward geltend gemacht, daß es wohl sehr bedenklih sey, im Geseb= buche eine Strafart zu erwähnen, von der wenigstens zur Zeit fest- stehe, daß sie unausführbar hey; auch lasse sih gegen die Strafe der Deportation überhaupt Manches anführen, namentlih gebe der Staat dabei die Abmessung der Strafe ganz aus seiner Hand, indem die Deportation für den einen Verbrecher eine Veranlassung zum Glü, für den anderen die grausamste Bestrafung werden könne, auch seyen die Erfahrungen, die man bei den Englischen Straf-Kolonieen gemacht habe, niht von der Art, die Deportation als Mittel zur moralischen Besserung zu empfehlen,

zu verwerfen, erscheine nicht gerechtfertigt, da es wohl überhaupt feine

Jnstrumenute gebe, von denen menschliche Verkehrtheit niht einen ver- werflichen Gebrauch machen könne und gemacht habe. Bei der Ab= stimmung erklärte sich die Mehrzahl der Versc | ür de erwähnten Autrag. 7 P E N E h Zu §. 11 ward die Frage: „soll die Zuchthausstrafe nur für Verbrechen angeordnet werden, in denen sich eine Verleugnung des Chrgefühls oder ein hoher Grad von Bosheit zu erkennen giebt ?“ von der Versammlung bejaht. : E Ar

O 15 wird die längste zulässige Dauer der Gefängnißstrafe auf ein Jahr festgesebt. Die Mehrzahl der Versammlung erachtete dieses Néarimum für zu hoch bemessen, indem eine so lange andauernde Gefängnißstrafe in den allermeisten Fällen dem Gerichtsherrn, der für die Vollstreckung zu sorgen habe, even so lästig, als dem ohne ge- hörige Beaufsichtigung und Beschäftigung Eingesperrten nachtheilig seyn müsse, weshalb man beschloß, sich dahin auszusprechen, daß man überhaupt das Erkennen auf eine längere als dreimonatliche Gefäng- strafe nicht für angemessen erachten könne und deshalb eine dem ent- sprechende Abänderung des Entwurfs beantrage. j

_Bei den Paragraphen 16, 17, 18 und 19 beantwortete die

Versammlung die aufgestellten Fragen dahin, daß es bei Verwand- lung der Strafen nicht mehr, wie das Landrecht vorschreibt, vorzugs- weise auf den Unterschied der Stände, sondern hauptsächlich auf die Bildungsstufe und die Stellung im bürgerlichen Leben ankommen solle und daß die Zuchthausstrafe, welche der Geseß-Entwurf überhaupt nur bei Verbrechen, die ganz besondere Bosheit und Verworfenheit vorausseßten, anwende, wenn ein solches Verbrechen einmal vorliege auch ohne allen Unterschied des Standes und der Stellung eréannt werden miisse. ,

x Der g. 21, welcher von den förperlihen Züchtigungen handelt, läßt dieselben nur bei Personen männlichen Geschlechtes zu. Gegen eine solche Einschränkung erhoben si mehrere Stimmen, welche darauf hinwiesen, daß fein genügender Grund vorhanden sey, diese Straf- art für weiblihe Jnfulpaten unbedingt auszuschließen, da sie doh im manchen Fällen bei weitem die zweckmäßigste und wirksamste seyn könne. Zur Rechtfertigung des Entwurfs ward dagegen angeführt, die körperlihe Züchtigung könne auf den physischen und psychischen Zustand der Frauen viel bedenklichere Folgen haben als bei Männern, die Züchtigung des weiblichen Geschlechts sey mittelst der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 29. März 1833 gewiß nicht ohne die Cltieon Gründe abgeschafft worden, und auch die neueren Geseßbücher anderer Staaten seyen diesem Beispiel gefolgt. Hierauf entgegnete man, daß, wenn der Züchtigung nur die Prüfung der Züchtigungs-Fähigkeit vor- hergehe, von derselben auch keine Nachtheile r den förpere lichen Zustand der Gezüchtigten zu besorgen seyen, einen un- günstigen moralischen Eindruck könne man bei so verworfenen