1843 / 88 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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di iertel sind größten= | raden befördert und in dem leßten Viertel E anin Partei angehörenden Vssiziere durch an- Dies Resultat war vorherzuschen. Man sucht

höheren theils die der fonserv dere erseßt worden. dasselbe zu beshönigen, O C jeyeu als die neuen Wahlen. E

G Opposition, welche durch die Wiedererwählungen pur T worden sind. Am gestrigen Tage waren unter 189 Wahlen 8 Wiedererwählungen, 60 Beförderungen zu höheren Graden und 40 neue Ernennungen z diese Leßten gehörten fast Alle zur Oppo- sition. Es sind dies betrübende Symptomez allein sie sind einmal vorbanden und man darf sie nicht unbeachtet lassen. Hauptsächlich unter dem handeltreibenden Publikum bemerft man die stärkste Tendenz zur Opposition und zur Feindseligkeit. Die lebten L eputirten-Wahlen haben ähnliche Resultate gegeben. Glücflicherwei)e befolgen die Pro- vinzen im Allgemeinen ein umgekehrtes Verfahren oder wenigstens machen die Linke und ihre Ansichten dort feine Eroberungen.

Der Antrag des Herrn Duvergier d'Hauranne über die Ah= schaffung der geheimen Abstimmung is nicht zux Berathung zuge- lassen worden. Die Unordnung, welche in Bezug auf diejen Gegen stand in dem Lager der Opposition ausgebrochen ist, hat dieje Ange legenheit scheitern lassen. Herr Vivien, ehemaliger Großsiegelbewahrer und Adjutant des Herrn Thiers, hat den Antrag des Herrn L'uver- gier d’Hauranne durch Argumente bekämpft, die in dem Munde eines Maunes, der früher viel von Unabhängigkeit der Meinungen und von der Nothwendigkeit, die Stellung eines Jeden genau zu be stimmen, gesprochen hat, ziemlich sonderbar klingen. Die Frage über die geheimen Abstimmungen is allerdings ein Gegenstand, über den sich mancherlei sagen ließe; allein es fommt der Opposition nicht zu, die geheime Abstimmung aufrecht erhalten zu wollen, da jie jeden Augenblick so viel von ihrer Loyalität, ihrer Unabhängigkeit und der Reinheit ihrer Absichten spricht. Der Antrag des Herrn von Sade, über den die Kammer sich in diesen Tagen auszusprechen hat, wird dasselbe Schiksal hzben, wie der des Herrn Duvergier. Diese Aus sicht verhindert die Opposition nicht, sich eben jeßt mit ciner neuen Angelegenheit zu beschäftigen ; es handelt sich nämlich um die Zulags- sung der Kapazitäten zu den Wahlen, d. h. um die Wiederaufnahme des im vorigen Jahre von der Kammer verworfenen Antrages des Herrn Ducos. Man sieht, die Linke besißt uicht viel Erfindungsgeist, und ihre Mittel, das Ministerium zu necken, sind stets unveränderlich dieselben. Man vershwendet guf diese Weise eine fostbare Zeit, die zu ernsten und nüßlichen Dingen verwendet werden fönnte. Sehr viele Gesez-Entwürfe, die zum dritten oder viertenmale der Kammer vorgelegt werden, werden nicht einmal zur Diskussion kommen. Da-=- hin gehört der Geseß-Entwurf über die Pensionen der Civil-Beam ten und über die Umprägung der Kupfermünzen. Das Budget wird wie gewöhnlich mit der größten Eile votirt werden, und man glaubt, daß, wenn gegen den 10. Juni die Session uicht geschlossen i}, es \chwer halten dürfte, noch die hinreichende Anzahl von Deputirten in

der Hauptstadt zurückzuhalten.

Die Regierung hat, unstreitig um den Antrag des Herrn von Sade zu bekämpfen, ein sehr merkwürdiges Aktenstück bekannt gemacht, welches den Titel führt: Nomenclature générale des Dépulés promus à des Fonctions publiques depuis le 11. Août 1830 jusqu’à le 20. Mars 1843. Die Gesammtzahl der Ernennungen während dieser Periode beträgt 225, wovon 8&9 einen politischen Cha- rafter haben. Diejenigen Ministerien, welche die längste Dauer ge- habt, haben nach Verhältniß die wenigsten Ernennungen vorgenom men. Das Ministerium vom 29, Oktober , welches bereits 29, Monate währt, hat ers 34 Ernennungen vorgenommen, wovon 16 politische und 18 nicht politische Aemter betref fen. Das Kabinet vom 1. März, welches nur 8 Monate währte, hat 23 Ernennungen und darunter 9 politische vorgenommen. Das Kabinet vom 12. Mai hat während einer Existenz von 10 Mo- naten 29 Erneumungen und das Kabinet vom 11, Oktober, welches 40 Monate bestand, nur 46 Ernennungen vorgenommen, Die Zahl der Beamten in der Kammer hat sih vom Jahre 1831 1842 nicht merflich vermehrt. Jm Jahre 1831 waren im Augenblicke der Auf- lösung 154 und im Jahre 1842 zu derselben Zeit 164 Beamte, also nur 10 mehr in der Kammer. Ju der gegenwärtig versammelten Kammer zählt die Opposition 45 und die konservative Partei 119 Beamte, wovon man 4 Deputirte abziehen muß, die gus verschiede- nen Gründen jeßt die ihnen übertragenen Aemter nicht mehr belleiden.

Es is noch immer die Rede von einem Handels = Vertrage zwi {hen Franfreih und England und man behauptet, daß England nur unter dieser Bedingung sich zu einigen Modificationen des Durch suchungs - Traktats verstehen wolle. Man würde uns in Betreff der Zölle auf unsere Weine und Branntweine einige Konzessionen machen und wir würden dagegen unseren Tarif in Bezug auf gewisse Zeuge, Eisen und verarbeitete Metalle Englands reduziren, So viel ist gewiß, daß die Unterhandlungen über diejen Gegenstand fortdauern, und daß Herr Guizot seinen Durchgang durch das Ministerium durch einen Aft dieser Art bezeichnen wollte. Allein bei der befanuten Gesinnung der Deputirten-Kammer und bei der durchaus drohenden Haltung der Jndustriellen, deren Comité beständig in Paris anwesend is, und von Zeit zu Zeit ein mit erläuternden Zahlen-Angaben begleitetes Manifest über irgend einen einheimischen Jndustriezweig erläßt, wird der gute

Wille ohne allen Erfolg bleiben.

Der Bericht über die Zucker-Frage wird zu Anfang des April von Herrn Gauthier de Remilly abgestattet werden. Das von der Kommission angenommene System, welches darin besteht, daß die Besteuerung des Runkelrübenzucters allmälig erhöht werden soll, wenn die Production ein dur das Gesetz zu bestimmendes Maximum über- steigt, wird allgemein getadelt und man glaubt nicht, daß es von der Kammer wird angenommen werden. Dies käme einer Verwerfung des Geseßes gleich, denn es würde schwierig seyn, eine \o \{chwierige Frage auf dem Wege des Amendements zu entscheiden. Die Abge-

ordueten der Kolonieen hatten geglaubt, das Unglück auf Guadeloupe werde eimgen Cinfluß auf eine den Kolonicen günstige Lösung haben, allein die Majorität der Kommission hatte ich zu sehr gegen das Gußiem des Ministeriums ausgesprochen, als daß man an die Mög- lihfeit der Unterdrückung der inländischen Zudersiedereien mittelst Entschädigung denken konnte.

Paris, 23. März. Obgleich die gegen die Marquesas- und die |

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Gesellschafts-Jnseln gerihteten Unternehmungen der Französischen Ma- ae zur Genüge beweisen, daß Frankreich ernstlich A P n, Sa» ung in der Südsee einzunehmen, so erfährt man doch mit einigem Erstau- nen, daß jeßt auch gegen die Sandwichs-Juseln Maßregeln eingeleitet find, welche wohl auf die Ano dieses Archipels hinauslaufen fönnten, wenn sie niht gar auf ein solches Resultat berechnet sind. Man fragt si, ob dieser neue Schritt zur Erweiterung des Franzö- sischen Einflusses und der Französischen Macht in jenen Meeren nicht nothwendigerweise zu unangenehmen Kollisionen mit Großbritanien führen müsse, unter dessen Schuß und Pflege das Volk der Sand- wihs-Juseln zu seiner gegenwärtigen Bildung uud seinem gegenwär- tigen Wohlstande herangereift ist. Es steht übrigens wohl zu erwar- ten, daß die Absendung eines

gang dieser Angelegenheit ausüben werde.

taatsboten der Sandwichs-Regierung an das Kabinet der Tuilerieen einen günstigen Einfluß auf den Aus-

indem man sagt, daß die Wiederernennungen | schaft in Bourges noch länger fortdauern müsse. el Das ist wahrz aber das | selbst hat niemals in eigenem Namen und direkt von der Französi= fizier-Corps der National-Garde enthielt bereits zahlreiche Elemente | schen Regierung Pässe verlangt, um sich feiner Zurückweisung aus=

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378 Es scheint, daß das Kabinet der Tuilericen sich ernstlich mit der Frage beschäftigt, ob dem Don Carlos endlich die Erlaubniß zur Ab

reise ins Ausland gegeben werden könne, oder ob seine Gefangen=- Der Prâätendent

zuseßen, aber in seinem Interesse sind oftmals und von verschiedenen Seiten her dringende Schritte zu jenem Zwecke in den Tuilerieen ge- than worden. Die in dem gegenwärtigen Augenblicke s{webenden Unterhandlungen über diesen Punkt, stehen jeden Falls im Zusam- menhange mit der Frage von der Abdankung des Don Carlos und von der Vermählung der Königin Jsabella. Leider zeigt man sich in Madrid sehr wenig geneigt, auf die zur sließlichen Beilegung des Spanischen Thronstreites in Aussicht gestellten Vergleichs - Maßregeln einzugehen. Die Verheirathung der Köü- nigin mit einem Sohne des Don Carlos würde nicht nur bei der jeßigen Spanischen Regierung und deren Anhange, sondern auch bei der ganzen liberalen Partei einen Widerstand finden, der sich \{werlich ohne einen neuen Bürgerkrieg besiegen ließe. Die Organe der Madrider Regierung protestiren übrigens energisch gegen den Gedanken, Don Carlos aus Bourges und Frankreich abreisen zu lassen. Sie behaupten, daß Frankreih es seinem freundschaftlichen Verhältnisse zu Spanien schuldig sey, einen der Ruhe dieses leßteren Landes so gefährlichen Mann, wie Don Carlos, in seinem gegenwär tigen Zustande der Unschädlichkeit zu erhalten; wenn aber die Gefan- genhaltung des Prätendenten vielleicht völkerrechtlichen Einwendungen ausgeseßt sey, so müsse man dieselben auf sih beruhen lassen, da diese ganze Frage durch eine unabweisliche politische Nothwendigkeit beherr|cht werde.

Heute am Mittfastentage lebt, wie gewöhnlich, das Karneval noch einmal auf. Vielleicht hat nie eine so warme Frühlingssonne die Masken, welche sih auf dem Boulevard zeigen, beschienen, als dieses Jahr. Seit aht Tagen haben Kastanien und Linden einen lebhaften Anflug von Blättergrün erhalten, ist das Pflaster der Boulevards mit zollbohem Staube bedeckt und suchen die Spaziergänger schon Morgens um zehn Uhr die Schattenseite. Freilich werden wir wohl später diesen überzeitigen Vorsommer {wer entgelten müssen.

U Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 21. März. (B. H.) Nachdem Lord Palmerston geendet, nahm Sir Robert Peel das Wort und warf dem Antragsteller vor, daß er nur aus Scheu vor einem offenen Angriffe auf den Traktat den von ihm gewählten Umweg betreten habe und die Vorlegung von Dokumenten verlange, von denen er wisse, daß sie niht vorgelegt werden könnten. Zunächst widersprach er nun der Behauptung, daß das jeßige Ministerium Rückschritte in der Bekämpfung des Sklavenhandels gemacht habe, und äußerte die Ansicht, daß nicht General Caß oder andere Amerikanische Agenten Frankreich zur Unterzeichnung des Sklaven-Traktats ungeneigt gemacht hätten, sondern die Politik Lord Palmerston's selbst, welche eine Miß- stimmung in dem Französischen Kabinet hervorgerufen habe.

„Die Zerstörung der Vorrathshäuser““, sagte der Minister, „welche die

Sflavenhändler an der Afrikanischen Küste haben, der sogenannten Bo- nacoons, i} eine Maßregel, welche über die geseßlichen Schranken hinaus geht und deshalb unpolitisch is, da es gerade darauf ankömmt, die fremden Mächte nicht zu erbittern - mit Recht hat daher Lord Aberdeen dieselbe un- tersagt. Was die Angelegenheit der „Creole““ betrisst, so hat Lord Ash burton fkeineöweges Konzessionen gemacht, sondern ausdrücklich auf dem Prinzip beharrt, daß alle Sklaven, sobald sie den Britischen Boden betre ten, frei seyen. Daß der von Lord Ashburton abgeschlossene Traltat nicht alle Streitfragen ordnet, is wahr, der Grund aber der, daß man vor Allem der Hauptstreitfrage ein Ende machen wollte, welche seit länger als einem halben Jahrhunderte besteht und zur Zeit des Eintritts des jeßigen Mini- steriums die beiden Nationen an den Rand eines Krieges brachte. Was das Oregon - Gebiet betrifft, so wird darüber jeßt unte: handelt, und es ist zu hoffen, daß die Frage in ein paar Monaten geordnet werden wird, falls nicht neue Versuche gemacht werden, gegensei- tige Animosität zu erregen. Die nordöstliche Gränzfrage betreffend, so möge man bedenken, wie viele vergebliche Versuche gemacht worden seven, ste zu ordnen. Der Traktat von Geut hat es versucht, der König der Niederlande die Sache mehrere Jahre lang untersucht und endlich erklärt, daß die Aus führung des Traktats von 1783 unmöglich sev, weshalb er cine Mittellinie vorschlug; England fügte sich dem Schiedsspruche, die Vereinigten Staaten wiesen denselben im Jahre 1832 zurü; dessenungeachtet aber machte Lord Palmerston noch drei Jahre lang den vergeb!ichen Versuch, dicselben zur Annahme zu bewegen, wiewohl er jeßt erklärt, daß der Schiedsspruch überaus ungünstig für England gewesen sey, Endlich im Jahre 1838, nachdem die Diplomaten all ihre Kunst an der Frage erschöpft hat- ten, wurde von Lord Palmerston eine neue durch Uebereinkunft festzusetzende Grämlinie in Vorschlag gebracht, die auf ähnlichen Prinzipien, wie die im vorigen Jahre angenommenen, basirt war. Als das jeßige Ministerium ans Ruder kam, sah sich dasselbe um so mehr gedrungen, der Sache wo möglich rasch ein Ende zu machen, da Lord Palmerston durch die perem torishe und kavaliere Weise, in der er die Unterhandlungen geführt, dic selben in größerer Verwirrung als je hinterlassen hattez unter Anderem hatte er den Vorschlag gemacht, daß die Könige von Preußen, Sardinien und Sachsen, Jeder einen Mann von Fach ernennen sollten, um cinen neuen Schiedsspruch in der Sache abzugeben, wogegen aber Herr Fox, der Britische Gesandte in Washington, mit größtem Eiser vrotestirte, weil ihm nichts schädlicher erschien, als nun auch gar noch die Gelehrten in die Sache hineinzubringen. Ueberdies hätte eine abermalige Vermessung und Aufnahme des streitigen (Gebietes vielleicht mchr gekostet, als das ganze Gebiet werth is. Die Lösung mancher Fragen läßt sich aufschieben, dies war aber bei der vorliegenden nicht der Fall, denn die Bevölkerung in je- nem Landstriche dchut sich von Tag zu Tage mehr aus, und die Sicherheit Kanada's nicht nux, sondern überhaupt die Erhaltung des Friedens erfor derte cs, daß durch feste Bestimmung der Gränzen auch die Gewalt der beiden Stagten über die Bevölkerung fest bestimmt werde, Hohe militairische Au toritäten haben ertlärt, daß die neue Gränze besser dazu geeignet sev, die Britische Besizung in Kanada sicher zu stellen, als die von dem Könige der Niederlande in Vorschlag gebrachte, welche leßtere überdies den Vereinigten Staaten ck und England uur ck des streitigen Territoriums zuwies, während der neueste Traktat England 4, und den Vereinigten Staaten nur 7 zutheilt. Uebri- gens sind auch alle Gemäßigten in beiden Ländern, besonders in den Bri- tischen Kolonicen in Nord-Amerika, mit dem Vertrage vollkommen zufrieden. Was die oft erwähnte Karte mit den dicken rothen Strichen betrifft, welche in den Französischen Archiven gefunden worden ist, und welche von Franklin herrühren soll, so hat die Britische Regierung schon im Jahre 1826 Nach- forshungen nach derselben anstellen lassen, aber vergeblich, weil sie sich aus dem politischen in den historischen Theil des Archives verloren hatte; dort ist sie jezt von Herrn Jared Sparles aufgefunden worden, aber es läßt sich durchaus kein Zusammenhang zwischen derselben und den Depeschen Franklin?'s über diese Sache ausfindig machen.“

Schließlich forderte Sir Robert Peel das Haus guf, dem Ver= fahren der Regierung in ihrer Unterhandlung mit den Vereinigten Staaten durch Verwerfung des Antrags seine Billigung zu ertheilen. Herr Macaulay, der nächstfolgende Redner, erklärte, daß er weder gegen die Vereinigten Staaten feindlich gesinnt sey, noch dem Lord Ashburton seine Verdienste streitig machen wolle, daß er aber nicht umhinkönne, in der veröffentlichten amtlichen Korrespondenz zwischen Lord Ashburton und Herrn Webster in den Noten des Ersteren einen \hmeichelnden und streichelnden Ton zu finden, wie er einem Briti=- \chen Bevollmächtigten wenig gezieme, und der in einem scharfen Kontrast zu dem Tone und dem Geiste der Noten des Herrn Webster stehe.

,,Der auf den Sklavenhandel bezügliche 8te Artikel des Traktats“,

sagte der Redner unter Anderem, „wird in Amerika anerkanntermaßen ganz anders verstanden, als in England. Jenes sieht nämlich darin eine Auf- gebung des Durchsuchungs-Rechts, und man kann sich cinen Begriff davon machen , welcher Art die sogenannte Regulirung der Verhältnisse is, wenn man sich daran erinnert, daß der Britische Premier - Minister sih bewogen gefunden, m Parlament öffentlih den Erklärungen zu widersprechen, welche von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten in seiner Botschaft an den Kongreß abgegeben worden. Die lcbtvergangenen acht oder neun Monate seil dem Abschlusse des _Traktats haben eine viel größere Streitlust in den Vereinigten Staaten zu Tage gefördert, als die lezten aht oder neun Jahre vorher, und jedes Französische Blatt beweist tagtäglih, wie unrecht Eng- tand gehandelt yat, leine seste, ruhige Haltung aufzugeben, indem es der Welt verkündet , daß Amerika das Land sev, welches die stolzen Insulaner zu demüthigen verstehe. ‘“ : A

Sir Howard Douglas, einer der früheren Gouverneure von Neu Braunschweig, berichtete Einiges über den Streit, in welchen er wegen der Gränzfrage mit dem Gouverneur des Staats Maine ver= flochten gewejen, und behauptete, die Amerikaner hätten stets gesucht, thn durch Neereien zu einer militairischen Demonstration zu verlei ten, um die beiden Länder in Krieg zu verwickeln. Daß einem sol hen Zustande der Dinge durch den Traktat ein Ende gemacht werde, sey ein großer Vortheil, und wenn daher auch die festgeseßte Gränz-= linie vielleicht niht in allen Punkten die beste sey, so könne er doch nicht umhin, den Vertrag vollkommen zu billigen. Als er geendet hatte, wurde die Debatte auf die nächste Sibung vertagt. Oie Dp- position wird bei der allgemeinen Ungeneigtheit, die Gränzfrage von neuem eröffnet zu sehen, wohl auf nur sehr wenige Stimmen zu Gunsten der Motion Lord Palmerston's rehnen können, und man hält es daher für möglich, daß Lebterer es gar nicht zur Abstimmung fommen lassen wird.

London, 22. März. Mit dem leßten Westindischen Paketboot sind der Prinz Louis Napoleon Christoph und seine Gemahlin, ein Negerpaar von St. Domingo, hier angekommen, um eine Vergnü gungsreise durch Europa zu machen. Der Prinz i} ein Bruder des vormaligen Königs Christoph von Haiti und jeßt 00 Jahr alt. Er unterscheidet sich durch nichts von einem gewöhnlichen Neger. Auf der Seereise hat er sich durch große Vorliebe sür den Branntwein bemerflich gemacht.

A Deutsche Bundesstaaten.

Koburg, 18. März. Dieser Tage ist hier folgendes Publi» fandum erschienen : 6

„Se. Herzogl. Durchlaucht haben Sich veranlaßt geschen, die Stande Versammlung aufzulösen und gnädigst befohlen, hierüber Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, Der Landtag für die FFinanzperi0de von 1840 bis 46 begann nicht unter den Vertrauen erweckenden Ausvizien. Dieselbe Partei, welche schon die Auflösung der vorigen Stände Versamm lung herbeigeführt latte, wußte es dahin zu bringen , daß die verfa)ungs- mäßigen Geschäfte, die Berathung über die Spezial- und Haupt-Landes- Kassen-Etats, über verschiedene wichtige Geseßz-Entwürfe und Postulate, hintangesezt und die Zeit, theils mit Beschwerden über längst abgethane und nicht mehr rückgängig zu machende Dinge, theils mit Petitionen zu Beschränkung der landesherrlihen und Erweiterung der landständischen Rechte vergeudet wurde. Mit dergleichen unfruchtbaren Berathungen waren dem Lande schon über zehntausend Gulden Landtags - Kosten erwachsen ; da endlich drang die verständigere Ansicht durch, daß hiermit das mate- rielle Wohl des Landes nicht befördert werde, und die Ueberzeugung, daß die Staats - Regierung durchaus nichts begehre, was nicht eniweder noth- wendig oder zum Besten der Einzelnen wie des (Ganzen dienlich sey, führte nun eine Reibe von Beschlüssen herbei, welche die erfreuliche Aussicht auf cinen friedlichen Schluß des Landtags eröffneten. Durch das Steigen deu Zoll-Erträgnisse, welche zum größten Theile nicht von steuerpflichtigen Jn- [ändern, sondern entweder vom Auslande, wie der größte Theil der Brannt weinsteuer, oder von Fremden und solchen Bewohnern des Landes ‘gegeben werden, die außerdem wenig oder nichts zu den Abgaben beigetragen haben würden, waren allerdings die finanziellen Verhältnisse der Haupt - Landes Kasse bedeutend gebessert worden. Hierdurch wurde die Möglichkeit gegeben, daß ohne Erhöhung der Grund- und Gewerbsteuer nicht allein die Gehalte der Staatsdiencr verbessert, ter Militair - Etat, um den Bundesbeschlüssen möglichst zu genügen, erhöht, zu Aufrechthaltung besserer Polizei und Ordnung eine Gendarmerie - Abtheilung errichtet, durch angemessene Bei- träge der Bau von Schulhäusern und die Umwandlung der Präzeptur in ständige Schulen befördert, und die Kommunal - Wege - Bauten unter- stützt, sondern auch dem Lande eine drückende, auf 8- bis 9000 Fl. jäh1 lich anzuschlagende Last, die Anfuhr der Steine zur Chaussee-Reparatur ab genommen werden fonnte, wie deun auch sür die lange hingehaltene, aber dem Andringen der Nachbarstaaten nicht länger zu verweigernde Erhöhung der Salzpreise, sogleich ein Theil der Schlachtsteuer erlassen würde, wäh rend die ansehnlichen Bestände der Haupt - Landes - Kasse eine Aushülfe für außerordentliche Ausgaben, z. B. die Erbauung der - Bundes - Festungen, darboten und die Staatsschulden - Tilgungs - Kasse, namentlich im leßten Jahre, weit mehr an Schulden abtrug, als das Gesez von 1838 erheischt, welches lediglich im Hinblick auf die starken Zoll - Einnahmen eine Tilgung von 12 pCt. angeordnet hatte. Aus denen in Nr. 53 und 1 des Regie rungsblattes von 1842 und resp. 1843 zur allgeme'nen Kenntniß gebrach- ten Etats- und Rechnungs Abschlüsse is dieses genauer zu ersehen. Es wa ren nur noch wenige Gegenstände der landständischen Berathung und Schluß- fassung übrig, darunter aber einer vom höchsten und dringendsten Juteresse für das Land, nämlich das schon unterm 1. Dezember v. J. an die Land- stände gebrachte Postulat wegen Unterstüßung der durch die Mißärndte des vorigen Jahres hart bedrückten ärmeren Klasse, durch Erlaß einiger Tag- löhner - Steuertermine und durch baare Zuschüsse aus den Vorräthen der Haupt - Landes - Kasse. Da erfolgte mit dem Eintritte des Abg. der Stadt Koburg die vor allen die bei jeder Gelegenheit bethätigten wohlwol- lenden landesväterlichen Gesinnungen erfennen sollte, eine plöyliche Aenderung. Der verlassene Weg ward wieder betreten und unfrucht- bare Streitfragen wieder aufgenommen, mittlerweile aber die vorliegenden Berathungs - Gegenstände bei Seite gelegt. Wiederholte Ermahnun gen an die Stände - Versammlung blieben erfolglos, Endlich ging die Verblendung so weit, daß auf die Aufforderung durch die Wahl eines Secretairs und eines Stellvertreters desselben, so wie eines Stell- vertreters für den Landschasts - Direktor, die nothwendige Vervollstän digung der Ober - Steuer Kommission zu bewirken, die unerwartete Er flärung erfolgte: die Stände - Versammlung erkenne dieses zwar auch für höchst nothwendig, werde die Wahl aber dennoch nicht vorneh- men, bis ihren, wiederholt abgelehnten Anforderungen entsprochen worden seyn würde. Eine solche ofene Widerseßlichkeit, eine solche Hintan}ezung der beschworenen Pflichten gegen den Landesherrn und ihre Kommittenten dürfte nicht ungeahndet bleiben, und so gern Se. Herzogl. Durclaucht auch Sich überreden, daß die Mehrheit der Abgeordneten E der Verführung Raum gegeben habe, so sahen Höchstsie Sich doch genöthigt, die Stände- Versammlung aufzulösen. Die Gefeß E A müssen nun bis zu einer anderweitigen Stände Rersammlung beruhen bleiben, aber die Nothleidenden des Landes können auf dieselbe nicht warten. Zufolge der nach §. 65 der Verfassungs-Urkunde dem Landesherrn zuständigen Befugnisse haben Höchst- dieselben Anordnungen treffen lassen, um durch Beschäftigung oder sonstige Unterstüüung, dem dringendsten Nothstand der ärmeren Klasse der Landes Bewohner abzuhelfen, worüber in kurzem weitere Bekanntmachung erfolgen wird. Koburg, den 14. März 1843. Herzogl. Sächsische Landes-Regierung, von Wangenheim. E :

Oesterrei.

AVien, 23, März. (Aerztl. Bülletin.)

y l Am 22. März, um 9 Uhr früh.

Der gestrige Tag verlief ohne Hinzutritt neuer Erscheinungenz in der Nacht wurde der [mehrstündige Schlaf durch einen wieder eingetretenen Schweiß, der bis früh anhielt, unterbrochen, und gegenwärtig is das Be- finden des durchlauchtigsten Uiurnooe Franz Karl sehr zufriedenstellend.

Frhr. von Türkheim, Dy. Zangerl,

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Nom, 16. März. Jhre Kaiserl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Leuchtenberg, welhe vor einem Monat im besten Wohl= seyn von Neapel hierher zurückkehrten, wollten schr bald nah dem Karueval ihren Aufenthalt den Frühling über nah Florenz hin ver legen. Des anhaltenden, alles Reisen verleidenden Unwetters halber haben sih die hohen Gäste jeßt entschieden, die Zeit ihres Hierbleibens noch bis nach Ostern zu verlängern. 8

Der Zweck der Sendung des Kardinals Tosti in die Provin zen is zunächst das Mehr oder Minder der Wasserschäden in der Romagna und anderer Orten durch eigene Anschauung zu erwah ren. Doch sind auch andere wichtige Ursachen dieser Reise vorhan den. Unter Anderen soll der Kardinal dur seine persönliche Gegen wart die in den Provinzen eingeleitete Censur-Revision betreiben und besonders den Plan zu einem weitläuftigen in und um Ancona gus= zuführenden Festungsbau an Ort und Stelle prüfen,

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D ortugal.

A LísMabonu, 13. März. Ueber den Stand unserer Unter handlungen mit England wegen der Modificationen des Portugiesi- hen Tarifs kaun ich Jhnen heute nichts Neues berichten, da in diesem Augenblick natürlich ein Stillstand darin eingetreten is, der erst aufhören wird, wenn Lord Howard de Walden von seiner Regierung die erwarteten neuen Justructionen und die Antwort des Britischen Ministeriums auf die diesseitigen Vorschläge erhalten haben wird. Daß man dieser mit der größten Spannung allerseits hier entgegensieht, habe ih wohl kaum nöthig, erst zu sagen, obgleich die Annahme allgemein is, daß Graf Aberdeen mit den angebotenen, wenn auch immerhin nicht ganz die Englischen Wünsche erfüllenden Zugeständnissen einstweilen sî{ch begnügen und daher die Vorschläge annehmen werde. Lord Howard de Walden selbst hat dazu gera then, und seine Meinung dürfte allerdings zu London von großem Gewichte seyn. S :

Die Vortheile, welche der Englischen Fabrication von Woll Tüchern zugestanden werden, dadurch, daß der frühere höhere Zoll von 600 Reis auf 360 herabgeseßt wird, sind immerhin nicht zu ver achten, und werden namentlich den mittelfeinen, o wie den ganz feinen Tuchen Englands zu Gute fommen, eben so schr, als bei einem verhältnißmäßig jo niederen Zolle auf die Einfuhr von Tüchern sol cher Qualität aus dem Auslande die inländische Industrie auf jeden Gedanken Verzicht leisten muß, sih auch in der Fabrication solcher Tücher zu versuchen. Dagegen was die geringeren, gröberen Tuch sorten anlangt, wird sie auch bei dem herabgeseßten Zolle noch immer einen hinreichenden Schuß gegen die auswärtige Konkurrenz finden, und da gerade auf diese Tuchsorten hauptsächlich ihre Pro-- duction sih geworfen hat, so wird sie vorläufig wenigstens von dem neuen Systeme, wenn es in Kraft und Geltung tritt, weniger zu be füchten haben, als man Anfangs besorgte; es wird ihr sogar nocl einiger Spielraum zum Fortschritt bleiben, da sie des Absatzes ihres Erzeugnisses im Lande so ziemlich sicher ist, und gerade die groben Tücher den Haupt- Artikel des Bedarfs ausmachen. Dies hat das Ministerium glücklicherweise nicht aus dem Auge verloren und danach die an England zu machenden Zugeständnisse bemessen.

Aus dem Gesagten erklärt sich aber zugleich au, warum Eng land auf Einführung einer Verzollung ad valorem gedrungen hatte: da wäre natürlich der Zoll auf die geringen Tuchsorten guch viel niedriger zu stehen gekommen als jener auf die besseren, und voraus sichtlich hätte sich dann die Englische Einfuhr ganz auf die ersteren geworfen, wie sie jeßt auf die feineren sich beshränken muß, und der Ruin der kaum erst auffeimenden Manufakturen Portugals wäre un vermeidlih entschieden gewesen. Die Engländer und ihre Partei hier hoffen zwar, indem sie die jeßigen Zugeständnisse gewissermaßen nur als eine Einleitung der Sache betrachten und daher gleich ihren Geg nern, wenn gleih, wie man sieht, aus verschiedenen Beweggründen die Annahme derselben von Seiten des Britischen Kabinets bevorworten, in einer vielleicht nicht fernen Zukunft, noch weitere und umfassendere Konzessionen erlangen zu könnenz allein dies dürfte denn doch nicht so leicht zu bewerkstelligen seyn, als sie glauben, und man glaubt nicht, daß das gegenwärtige Kabinet cine zu große Nachgiebigkeit in Dingen zeigen könnte, bei denen es sich nicht blos um die ganze Eri

stenz des Manufakturwesens in Portugal, sondern vielleicht , wenn auch erst indirekt, selbst um die politische Stellung Portugals handelt, die von derjenigen, die ein Land heutzutage in kommerzieller uind in= dustrieller Beziehung einnimmt, uicht wohl mehr getrennt werden fann. iti TUOR A

Konstantinopel, 8. März. (Oest. B.) Am 2en d. M. ist der ehemalige Ottomanische Botschafter in Paris, Reschid Pascha, auf dem Oesterreichischen Dampfboote „Ferdinand 1.“ von Küsteundsche hier angelangt. Tags darauf stattete ex dem Groß = Wesir sowohl als den übrigen Großwürdenträgern Besuche ab, welche ihm unver weilt zurückgegeben worden. Heute Mittags ward ihm die Ehre zu Theil, von Sr. Hoheit dem Sultan empfangen zu werden.

Der ehemalige Seriasker und nunmehrige Rumeli Walessi Nuri Mustapha Pascha hat gestern Konstantinopel auf dem Oesterreichi \{chen Dampfboote „Seri Pervas“ verlassen, um sich an Bord dessel ben nach Salonik und von da nah Monastir, dem Sive seines

Gouvernements, zu begeben, |

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FZnland.

X Stettin, 27. März. Der lange und sehnlichst gehegte Wunsch der Bewohner Stettins sowohl, als der Provinz Pommern, | ihren Statthalter, den Prinzen von Preußen, in ihrer Mitte zu sehen, | ist gestern in Erfüllung gegangen. Se. Königl. Hoheit trafen den 26sten d. M. Nachts um 2 Ühr hier ein und stiegen in der Woh- nung des kommandirenden Herrn Generals, General = Lieutenant von Wrangel, ab, Nachdem Se. Königl. Hoheit einige Stunden Ruhe genossen, wohnten Höchstdieselben dem Militair-Gottesdienste bei, em= pfingen dann die gegenwärtig hier versammelten Stände des Herzog- thums Pommern und des Fürstenthums Rügen unter Vortritt ihres Marschalls, des Obersten Grafen Bismark - Bohlen, und ließen sich die verschiedenen Landes-Behörden, den Magistrat, die Aeltesten der Kaufmannschaft, so wie mehrere Fremden, welche aus der Umgegend herbeigeeilt waren, Sr. Königl. Hoheit ihre Verehrung au den Tag zu legen, durch den Ober-Präsidenten der Provinz, Herrn von Bo= nin, vorstellen. Nach Entlassung derselben nahm Se. Königl. Hoheit die große Parade der hier garnisonirenden Truppen ab. Diese em- pfingen den verehrten Prinzen mit einem dreimaligen Hurrah, in das die große Menge der Zuschauer freudig mit ein-= stimmte. Der Vorbeimarsch der Truppen selbst fand an dem Standbilde des großen Friedrih statt. Se. Königl. Hoheit ließen den Truppen sowohl für ihre Propretät und Haltung, als auch besonders sür den guten Vorbeimarsh Jhre volle Zufriedenheit durch den kommandirenden Herrn General bezeugen. Bei der Parole wurden die Beförderungen, welhe Se, Majestät der König neuer=

Brücken guf den wichtigeren Landstraßen. g

Grund Eigenthümern die Entschädigung bei den im §. 18 bezeichneten SUIAReN (9, 19)

glieder geschieht in der Regel nah dem für die übrigen Gemeinde- lasten zur Zeit bestehenden oder anderweit durch Gemeindebeschluß festzustellenden Vertheilungs-Maßstabe.

das Recht, die Baumpflanzungen an derselben anzulegen und zu be- nußen; machen sie keinen Gebrauch davon, so ist die Gemeinde dazu verpflichtet.

niht haben, i} die Herstellung nur allmälig zu bewirken. Jnsofern die provinziellen Zusaßbestimmungen nichts Anderes vorschreiben , is das höchste Maß der Leistung von jedem Verpflichteten im Lauf des Jahres in dreitägigem Hand- und Spanndienst.

zu drückend, so soll (nach Vernehmung der Kreisstände) von der Landespolizei - Behörde nachbarlihe Hülfe durch Naturaldienste oder baare Geldbeiträge gewährt werden, (§. 27.)

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dings befohlen, bekannt gemacht, worauf die verschiedenen Offizier= Corps noch Sr. Königl. Hoheit durch den kommandirenden Herrn General vorgestellt wurden. Um 3 Uhr gaben Se. Königl, Hoheit im Hotel de Bavière, dessen Saal zu einer Waffenhalle eingerichtet war, eine große Tafel, wozu die Herren Stände, die Herren Gene= rale und Stabs-Offiziere, so wie die Vorstäude und älteren Mitglie- der der verschiedenen Behörden, welche die Ehre gehabt, Sr. Königl. Hoheit vorgestellt worden zu seyn, eingeladen waren. Se. Königl. Hoheit brachten unter Kanonendonner die Gesundheit Sr. Majestät des Königs aus. Der fommandirende Herr General von Wrangel erfreute sich des Vorzugs, einen Toast auf das Wohl des Statthalters von Pom

mern und Höchstdessen Gemahlin ausbringen und zugleich di Wünsche für das Wohl des verehrten Fürstenpaares aussprehen zu dürfen. Es bedarf wohl feiner Erwähnung, welchen Auklang die beiden Toaste in den Herzen der treuen Pommern fanden, die sich in Bezug auf Treue, Hingebung und Verehrung für ihre Fürsten durch alle Zeiten gleich blieben und auch bleiben werden. Se. Königl. Hoheit nahmen den Wunsch mit gewohnter Huld und mit der Versicherung entgegen, wie Sie von der Wahrheit desselben durchdrungen seyen und für Alle ohne Ausnahme dieselben Gesinnungen theilten. Den Abend dieses uns so theuren Tages, der uns das Glück verschaffte, nah 20 Jah= ren zum erstenmale den Prinzen wieder in unseren Mauern zu schen, der als Statthalter unserer Provinz um so näher steht, beschloß eine glänzende Soirée beim Herrn Ober-Präsidenten von Bonin, die Se. Königl, Hoheit mit Höchstihrer Gegenwart beehrten.

__ Danzig, 25. März. (Danz. Z.) Dienstag den 28sten d, M. wird hier das 500jährige Jubelfest der Gründung unserer herrlichen Ober-Pfarrkirche zu St. Marien gefeiert werden. Jm Jahre 1343, am Donnerstage nach Lätare, ward nämlich auf Zuthun und Ver- ordnung des 17ten Hocheisters Rudolf König, vom Baumeister Ul- rich Nitter von Strasburg, der erste Grundstein zur Kirche gelegt, zu gleicher Zeit auch die bisherige Vorstadt zur Rechtstadt erhoben, | mit Graben und Mauern versichert und ihr eine eigene Handfeste | verliehen. Das Jubelfest wird sich meist auf firhlihe Feierlichkeiten beschränken und beginnt mit einer Vorfeier am 27sten Abends 6 Uhr. Nach dem Programm werden zu verschiedenen Zeiten sämmtliche Glocken geläutet und vom Thurme herab, auf welchem über das | Dach hinaus ein Altan gebaut worden, festliche Lieder geblasen wer- | den. Am Montage Abends wird in der erleuchteten Kirche Gottes- dienst gehalten, auch der Thurm illuminirt werden. Am Dienstage Vormittags hält der Pastor der Kirche, Herr Konsistorial-Rath Bres M die Festpredigt und das Tedeum von Hasse wird die Feier ließen. :

Düsseldorf, 24. März. (Elberf. Z) Hocherfreut über die Allerhöchste Zusage, daß der nächste Rheinische Landtag wieder in Düsseldorf abgehalten werden solle, brachten gestern Abend, uach | Beendigung des sechsten Winter-Konzerts, eine Änzahl hiesiger Bür- | ger, den Stadtrath und die städtischen Beamten in ihrer Mitte, un- | serem hochverehrten Regierungs-Präsidenten, Freiherrn Spiegel von | Borlinghausen, welcher sich für diese Angelegenheit ganz besonders | verwendet hatte, einen glänzenden Fackelzug und die Mitglieder des | hiesigen Gesang-Verei1:s eine herrliche Serenade. Während sich der | Zug im Hose der Präsidial - Wohnung aufgestellt hatte, versammelte | sich auf der Straße eine ungeheure Volfksmasse, welche ein fortwäh= |

rendes Hurrah anstimmte. |

Ueber den Entwurf ciner allgemeinen Wege: HOrdnung für die Königlich Preußtshen Staaten.

Von den gegenwärtig den Provinzialstänuden zur Berathung vor= gelegten Geseß-Entwürfen hat die allgemeine Wege-Orduung, sowohl des Gegenstandes halber, als auch weil dieselbe für den gan zen Umfang der Monarchie zu gelten beitunmt E, ent sebr dallge-

“meines Juteresse.

Bereits früher war den Provinzialständen ein Entwurf zu einer

allgemeinen Wege-Ordnung vorgelegt worden; die Bemerkungen und Anträge, welche bei dieser Gelegenheit von den Ständen gemacht worden, haben zu einer nochmaligen Umarbeitung des Entwurfs ge führt, welcher nunmehr in dieser neuen Gestalt dem diesjährigen Landtag aufs Neue vorgelegt wird. | Entwurfs selbst, und dessen amtliher Erläuterung die nachstehende Uebersicht, i :

Wir geben auf Grund des

Die sämmtlichen öffentlihen Wege zerfallen in Kunststraßen

(Chausseen, wofür bereits übereinstimmende Verordnungen bestehen), Landstraßen (d. h. solche für den größeren Verkehr wichtige Wege, welche durch landesherrliche Verfügung als Landstraßen bezeichnet sind) und gemeine Wege (wozu alle übrige Wege gehören, deren Gebrauch, nach Maßgabe ihrer Bestimmung, einem Jeden ge stattet ist).

Alle offentlichen Wege stehen unter der Ober | Staats (§. 1).

Die Entscheidung über die Oeffentlichkeit eines Weges geschicht, mit Vorbehalt des petitorischen Rechtsweges, durch die Landes-Poli= zei-Behoörden (§. 2).

Eigenthümer der Kunst- und Landstraßen i} der Staatz der gemeinen Wege die Gemeinden oder benachbarten Grundbesißer (§. 8).

Die Landstraßen sollen nah Juhalt einer dem Gesetze bei gefügten Anweisung in Stand geseßt und unterhalten werden (§. 12).

Die Unterhaltungspflicht trifft die Gemeinden innerhalb ihres Bezirks, die außerhalb des Gemeinde - Verbandes stehenden Grund-

Aufsicht des

besißer innerhalb der Gränzen ihrer Grundstüe (§. 13).

Die Beihülfe des Staats tritt ein: bei Communicationen über

öffentlihe Flüsse, hinsichtlich der über 3 Fuß im lichten haltenden (9:48)

Bei Anlegung oder veränderter Richtung leistet der Staat den

| g 2 , (P c , | Die Vertheilung der Wegebau - Last unter die Gemeinde = Mit- |

(Se 20) Die Besitzer der an die Landstraße stoßenden Grundstücke haben

(8/24) Wo die Landstraßen die vorschriftsmäßige Beschaffenheit noch

S (S. 26.) Sind die Anlage- oder Unterhaltungs=-Lasten im einzelnen Falle

Zu den Wegebau - Arbeiten is regelmäßig diejenige Jahreszeit zu wählen, in welcher die landwirthschaftlichen Verrichtungen dadur nicht wejsentlih gestört werden. (§. 25.)

Das Recht, Communications - Abgaben zu erheben, kann nur durch landesherrliche Verleihung ertheilt werden; wird dasselbe ohne Bestimmung über die Zeitdauer bewilligt, so erlischt es, sobald die Kosten des Baues nebst landüblichen Zinsen und einem Gewinnszu- \hlag von 3 pCt. des Anlage - Kapitals durch den Rein - Ertrag der Einnahme gedeckt worden sind. (§. 29.) :

(Die Verordnung vom 16. Juni 1838 und die Cirkular - Ver= fügung des Finanz-Ministers vom 18. März 1841 (Minist. Bl. 1841 S. 141) enthalten das Nähere hierüber.) | Der kunstmäßige Ausbau der Landstraßen zu Chausseen, über deren Neubau und Unterhaltung, geschieht aus Staats-Fonds (§. 31); jedoch haben, bei Hemmung des Verkehrs durch Schneefall oder andere Natur = Ereignisse, die benachbarten Gemeinden ‘und Grund- besißer unentgeltliche Hülfe zu leisten, auch i} die Reinigung der | Straßen innerhalb der Ortschaften Pflicht der Gemeinden oder Haus= l |

besiBer, (8. 35)

_ _GemeineWege sind von den betreffenden Gemeinden oder Grund- besißern, nah Bestimmung der Kreis-Polizei-Behörde, \o einzurichten und zu unterhalten, daß sie fahrbar und für den Verkehr nicht ge= fahrdrohend sind (§8. 36 und 37). : 00 I Ein Gleiches findet hinsichtlich der öffentlihen Fußwege | statt. Ob dieselbeu au zum Fahren mit Schubkarren , Reiten oder

«Führen von Vieh gebraucht werden dürfen, entscheidet das Her-

fommen (8. 40). i

_ Der vierte Titel des Geseß - Entwurfs handelt von den Ver -

pflihtungen der Grundeigenthümer in Beziehung auf den | Wegebau. Der erforderliche Grund und Boden muß von dem Eigen- | thümer für den betreffenden Weg gegen Entschädigung überlassen | werden (§. 42).

Auch die nöthigen Baumaterialien, Steine, Kies, Sand, Rasen, muß ein Jeder, der sie auf scinem Grundstücke besißt, den Wegebau= pflichtigen überlassen (§. 45). f

Alle gefährlichen oder ekelerregenden, auch die für dic Erhaltung

des Weges schädlichen Anlagen müssen resp. 20 bis 10 Ruthen vom Wege entfernt bleiben (§. 50). ; Der fünfte Titel enthält Bestimmungen über die Wege-Polizei für solche öffentliche Fahrwege, welche von dem Jnhalte der Verord- nungen vom 29, Februar 1840 und 31. August 1832 nit getrof- fen werden,

Allgemeine Bestimmungen sind z. B,: die Aufhebung aller bisher bestandenen allgemeinen geseßlichen Vorschristen über die Be- \hafenheit und die Verbindlichkeit zur Anlegung und Unterhaltung der öffentlichen Wegez die Ablösbarkeit der auf \peziellen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen; die Anwendbarkeit exekutivischer Maßre- geln im Verwaltungswegez die Festseßung der Kompetenz der Be= hörden.

: Wir gehen nun zu einigen weiteren Betrachtungen über.

Der Begriff und die Rechte des Staats in Beziehung auf öf=- fentliche Wege sind durch das A. L. R. 11. 15 §. 1 9, in dem Sinne des vorliegenden Entwurfs festgestellt, auch enthält das A. L. R. noch verschiedene die Wege betresende Bestimmungen. Die Ver= hältnisse der Chausseen sind durch die Allerhöchste Justruction zur Verwaltung der Kunststraßen geordnet; hinsichtlih der Landstra-= ß en und gemeinen Wege dienten bisher provinzielle Wege -Ordnun-

| gen oder einzelne Vorschriften zur Ergänzung des A. L. R. als Richt=

| schnur.

| Auch über einzelne hierher gehörige Gegenstände sind Verord= nungen und Reglements für das ganze Königreich oder für mehrere Provinzen erlassen, z. B. über gleiche Wagengeleise, über die Kom- petenz der Behörden, über Baumpflanzungen an Wegen, über Wege- weiser, über Befreiungen von Wege=- und Brückengeldern, über Wege- Polizei, über die Breite der Radfelgen, über die Aufstellung von Ortstafeln u. st. w. :

Der vorliegende Geseß - Entwurf is die veränderte Redaction eines früheren, welcher der Berathung der Provinzial-Stände unter- worfen und nah deren Gutachten in vieler Hinsicht modifizirt wurde.

Der neueste Entwurf hat einer dreifachen Eintheilung der öf= fentlichen Wege den Vorzug gegeben (Kunststraßen, Landstraßen, ge- meine Wege), während der frühere noch die Nachbarwege dazwischen {ob, und so unwesentlih auf den ersten Blick die Eintheilung erschei- nen mag, so wichtig wird sie doh durch ihre Folgen. Während nämli die zur Klasse der Kunststraßen gehörigen Wege, durch die durchaus abweichende Art ihrer Behandlung und Verwaltung, keinem Zweifel unterliegen, hat der Begriff der Landstraßen keine so bestimmte Gränzen, weil ein Weg diese Eigenschaft erst durch ausdrückliche lan= desherrlihe Verordnung erhält. Bei der Aufnahme in diese Klasse soll die Wichtigkeit für den größeren Verkehr maßgebend seyn, jedoch werden auch die kommerziellen Juteressen einzelner Lantestheile, \o wie der Post- und Reiseverkehr gehörige Berücksichtigung finden. Die rechtlichen Folgen der Verseßung eines gemeinen Weges in die Klasse der Landstraßen sind sehr erheblih, denn alle Rechte der bis= herigen Eigenthümer (mit einziger Ausnahme der nicht störenden Nutungsrechte) gehen damit an den Staat über, ohne daß derselbe zur Entschädigung für die auf die Anlage und Unterhaltung bis da- hin verwendeten Kosten verpflichtet is. Die Unterhaltungslast ver= bleibt vielmehr unverrüct, und der Staat gewährt solchen für Land- straßen erklärten Wegen nur die näher bezeichneten Beihülfen. Jn dieser Beziehung is} gleichfalls die Art der Eintheilung von Wichtig= feit, denn da, außer den Kunststraßen, nur zwei Klassen bestehen blieben, so mußte die Klasse der Nahbarwege unter Landstraßen und gemeinen Wegen vertheilt werden. Die Zahl der Landstraßen wird dadurch bedeutend vermehrt, und deshalb würde folgeweise auch die Theilnahme des Staats an den Lasten derselben (Brücken, Entwässerungs - Anstalten) sehr ausgedehnt worden seyn. Dies war jedoch den bestehenden Verhältnissen nah nicht thunlich, denn schon die zugestandenen Beihülfen sind niht im Anerkenntnisse einer für den Staat vorhandenen Verbindlichkeit gemacht; weil zwar das Allgemeine Landrecht 11. 15. §. 11 dem Staate die Sorge für die Unterhaltung der Sicherheit und Bequemlichkeit der Landstraßen auferlegt, jedoch daneben die Provinzial-Geseße in Kraft läßt, nach diesen aber die alleinige Unterhaltungs-Pflicht fast immer den Nach- barn obliegt, Allerdings is auch der Fiskus einzeln verpflichtet, und in solchen Fällen wird er durch Erklärung eines Weges zur Land- straße erleichtert. Um nun die Stagts=-Kasse nicht übermäßig zu be- \chweren, hat in den §§. 18. 19 und 20 des neuen Entwurfs die Beihilfe des Staats guf diejenigen wihtigeren Wege beschränkt wer- den missen, welche in die frühere Klasse der Landstraßen geseßt wa- ren. So unangenehm es nun auch is, daß unter den Landstraßen ein Unterschied, in Beziehung auf die Theilnahme des Fiskus bei der Unterhaltung, stattfindet; so wenig war diese Begränzung doch zu vermeiden, weil man niht wagen durfte, einer neuen Staats - Aus- gabe, deren Umfang im voraus gar nicht zu berechnen war, eine Nrn zu geben, in welcher sie eine drückende Belastung werden onnte.

Die Vertheilung der Wege-Arbeitslast auf die aae

uen Pflichtigen war, wegen der vielen lokalen Abweichungen, ohne Verlegung persönlicher Jnteressen , dur allgemeine nmun