i R O N N S7 : No N Brn 2 12 L E A
Er Mater det 0M E E E c
Art. 2, Die nämlichen Staaten, enge vereinigt, wie sie es sind, in Gesinnung und Zuteressen, erklären sich außerdem O den gegenrgarn Vertrag für Verbündete und Freunde, und machen sich in aller Form ver- bindlich, sih gegenjeitig Beistand zu leisten und gemeinschaftliche Sache zu machen, in dem Falle, daß die Unabhängigkeit aller oder irgend eines unter ihnen angegriffen, oder in irgend emer Weise versucht werden würde, das ín dem vorausgehenden Artikel aufgestellte Prinzip zu verlegen.
Art. 3. So lange, bis man auf eine definitive Weise dahin gelangt, den permaneuten Conföderations-Vertrag festzustellen und zu errichten, wie es der Wille der kontrahirenden Staaten zu sevn scheint, so erklären die Regierungen der nämlichen Staaten, zu dem lobenswerthen Zweckcke, allen ibren Bewohnern die aus der Einigkeit, die unter ihnen herrschen soll, ent springenden Vortheile zu verschaffen, und seßen sofort die folgenden Regeln fest, als allgemein zu beobachtende Punkte:
1) Keine bewaffnete Macht kann die Gränze des Territoriums eines an deren Staates überschreiten, außer mit Zustimmung der Regierung, in de ren Gebiet sie einrücken sollte. Ju dem Falle, daß Truppen eines Staates in einem anderen der Union einrücken oder dort bleiben müßten, sey es um der Vertheidigung der gemeinschaftlichen Sache willen, oder zu dem Zwecke, die Aufrechthaltung der Ordnung zu unterstüßen, oder zu dem Cude irgend einen Auftrag zu vollziehen, so werden die erwähnten Truppen, obgleich sie stets durch ihre eigenen Chefs und Offiziere befehligt würden, darum nicht unterlassen, die Befehle der Regierung und Autoritäten des Staates, in welchem sie stehen, anzuerkennen und zu vollziebem :
2) Die Deserteure des Heeres eimmes Staats, die in einem anderen em Asvl suchen, sollen ausgeliefert werden, 0 ost sie von ihrer betreffenden Regierung reklamirt werden,
3) Wegen gemeiner Verbrechen Angeklagte, die von einem nach einem anderen Staate si flüchten, sollen gleichfalls ausgeliefert werden, frasft einer durch Erlaß des Richters der Sache ergangenen Aufforderung, Jn solchen Fällen wird die Aufforderung durch den Justizhof der Regierung übergeben, welche daun ihre Reclamation an jene des Staats richten wird, in welchem si der Angeklagte befindet, auf daß er festgenommen und untex Bewachung bis an die Gränzen des Staats geliefert werde, welcher die Auslieferung leistet.
4) Die Personen, welche aus rein politischen Beweggründen sich vou einem in den anderen der kontrahirenden Staaten flüchten sollten, sollen in demselben bleiben dürfen, haben sich jedo bei der Regierung zu stellen, welche, von den Umständen unterrichtet, ihnen einen Aufenthaltsort bestim men und nöthigenfalls Bürgschaft von ihnen verlangen wird, daß sie den Behörden, wovon sie abhängen, keinen Anstoß geben, Aber in dem Falle, daß eine dieser Personen in Sachen von Revolution mit bewaffneter Hand verwidckelt wären, versteht es sich, daß sie das hier stipulirte Asvl uicht ge nießen, sondern in der in dem vorausgehenden Paragraph festgesezten Weise ausgeliefert werden,
5) Die Bewohner der vier Staaten sollen in ihrem Verkehr und Han-
336
ben Familie sich betrachten; sie werden daher beim Uebergange von einem Staate uach dem anderen alle Sicherheiten und Garantieen genießen, welche die resp. Geseze für ihre eigenen Bewohner feststellen.
6) Wenn für zweckmäßig befunden werden sollte, irgend eine Reform im Tarif und See- Douanen - System, welches jeyt gilt, vorzunehmen, o wird erklärt: daß, wenn dies stattfinden sollte, gleichmäßige Regeln aufge stellt werden sollen, damit ohne Benachtheiligung der Rüdcksihtnahme auf die verschiedenen Umstände und die Lokalität jedes Staates, das Handels System sowohl im Junern als nach Außen, gleichförmig sev, wie es der regelmäßigen Aufrechthaltung der Beziehungen Central - Amerika?s zu den auswärtigen Mächten zukömmt. N
7) Die gerichtlichen Alte und öffentlichen Dokumente, von welcher Be deutung und Natur sie seven, werden in allen Staaten als rechtmäßig be trachtet werden, \o oft sie nah den Geseßen desjenigen, von welchem sie ausgehen, ausgefertigt und durch das Sekretariat der Regierung desselben bekräftigt sind.
Art. 4, Zu dem Zwecke der Befestigung der Ordnung und des fü das Wohl der Völker so nöthigen Friedens wird festgeseßt: daß in dem unglücklichen Falle, wo eine innere Faction die rechtmäßig aufgestellten Be hörden in einem der kontrahirenden Staaten angreifen sollte, die Regierun gen der anderen jene nit anerfennen werden, welche man faktisch an ihre Stelle zu seßen versuchen sollte, und daß sie im gemeinsamen Einverständ niß kluge und wirksame Maßregeln nehmen werden zu dem Zwecke der Wiederherstellung der constitutionellen Ordnung da, wo sie gestört worden wäre.
Art. 5. Jun dem unverhofften Falle des Eintritts von Differenzen zwischen einigen der Staaten mit einem anderen oder anderen unter den tontrahirenden, machen sie sich verbindlich, deshalb ihre guten Beziehungen nicht zu stören, sondern es werden vielmehr Untersuchungen veranstaltet und geeignete Aufklärungen gegeben, und versöhnende Mittel zur Ausgleichung angewendet werden, um jeden Bruch zu vermeiden. Wenn die Anwendung aller dieser Mittel den Zweck nicht erfüllen sollte, so werden die sich strei tenden Staaten von Allem die Regierungen der anderen unterrichten, welche sofort ihre freundschaftliche Vermittelung einlegen tverden, damit der frag liche Punkt oder Beweggrund auf eine befriedigende Weise geregelt werde, Das in diesem Artikel Enthaltene wird selbst in dem Falle Plaß greifen, wo es nur ein einziger Staat wäre, der nicht an dem Zwi]te T heil ge uommen hätte.
Art. 6. Da die kontrahirenden Regierungen in ihren Beziehungen zum Auslande sich als einen einzigen politischen Körper betrachten, so kom men sie sofort überein, daß so oft das Territorium von Central Amerika an gefeindet, angefallen, oder in irgend einer Weise durch eine auswärtige Macht benachtheiligt werden sollte, die Regierungen von (Guatemala, Hon duras, Nicaragua und el Salvador ohne Verzug in vollkommenem Ein verständniß handeln werden, um den Angriff als gegen sie gerichtet zu e1 flären, nöthigenfalls zurückzuweisen und die ganz Ceniral-Amerika zukom
| |
| l | | |
Art. 7. Wenn ein Staat in seinen Häfen oder Gränzen angegriffen oder seine Behörden verleßt werden sollten, so wird die Regierung des ees leßten Staates im Namen aller auf der Stelle die gerade geeigneten Re- clamationen und Protestationen erheben, und die anderen von dem Vorge fallenen in Kenntniß seßen zu den Zwecken, welche der vorige Artikel an- deutet, ohne Nachtheil für die Anordnung von Maßregeln für ihre eigene Sicherheit und Würde. s l
Art, 8, Ungeachtet die kontrahirenden Staaten auf verschiedene Weise das in der durch die konstituirende National Versammlung gegebenen Consti tution am 22, November 1824 aufgestellte Verwaltungs System für abge schafft erflärt haben, so erklären sie durch gegenwärtiges feierlich und be stimmt, daß das besagte System mit einmüthiger Zustimmung derselben Ztaaten aufgehört hat, zu existiren. Folglih kommen die fontrahirenden Staaten überein, daß als ein Aft des Verrathes am Vaterlande jeder an gesehen werden solle, welcher, sev es durch direkte oder indirekte Mittel, be zielt, auf ungeseßliche Weise jenes Svstem wieder herzustellen, oder die Ordnung und gegenwärtig in jedem von ihuen geltende Regierungsform umzustürzen, und machen sich verbindlich, die diesem Artikel Zuwiderhan delnden zu strafen, indem sie dieselben durch die Tribunale und betreffenden Geseke des Staates, wo das Verbrechen begangen wird, richten und ab urtheilen lassen.
Art. 9, Der gegenwärtige Vertrag soll alsbald nach seiner Ratifica- tion durch die Regierungen der lontrahirenden Staaten, in jedem von ihnen mit der gebührenden Feierlichkeit veröffentlicht werden, auf daß er allgemeine Larnachachtung finde,
Geschehen und unterzeichnet in der Stadt Guatemala, am 7. Oftober 1842.
Für Guatemala. (gez) Manuel F. Pavon, Für Honduras. (gez.) Pedro N. Arriaga. Für Nicaragua und el Salvador. (gez.) Joaquin Duran.
Noch an demselben Tage erfolgte auh die Ratification von Guatemala, wie folgt:
Guatemala, 7. Oktober 1842, Der Präsident des Staats hat den unter dem heutigen zwischen dem von dieser Regierung ernannten (Commijjai! und jenen von Nicaragua, el Salvador und Honburas unterzeichneten Ber- trag in Betracht gezogen, und da ex ihn mit den zu dem Zwecke erlheilten Zustructionen übereinstimmend findet, so hat erx sür gut befunden, denjelben in allen seinen Theilen gutzuheißen, Jun Folge davon wird derselbe feierlich zur Darnachachtung veröffentlicht werden, jobald offizielle Nachricht eintri}st, daß er die Gutheißung de1 kontrahirenden Staaten erlangt habe, in wel hem Falle das entsprechende Dekret ausgefertigt werden wird. Jnzwi schen foll er zur Kenntniß des Publikums in die offizielle Zeitung eingeriickt werden,
(Ga) M. RNiLena Pas Der Staats3-Secretair des Aeußeien,
N J, De Nette as
dels-Beziehungen volle Freiheit genießen und als Glieder einer und dersel
Allgemeiner Auzeiger für
Bekanntmachungen.
DBELAAUI Ma G Ung Da auf das Stettin - Copenhagener „Dronning Maria“ nicht genügend geboten is, so wird ein neuer Termin zum Verkauf desselben A De 27 All ce, NaGmiitä as Z: Uhr, in meiner Wohnung angeseßt, zu welchem ich Kauf liebhaber biermit einlade. Stettin, den 19, März 1843. Krüger, Justizrath.
Landwirthschaftlich - technisches FJnstitut.
Nach einer böchst zweckmäßigen Methode wird von
mir die Branntweinbrennfunst in ihrem ganzen Um
fange und durchaus gründlich gelehrt, Die Einrichtung ist hierselbst auf solhe Weise getroffen, daß die hier an wesenden Männer alle praktischen, mit Ausnahme de1 rohen, den Brennkunechten zukommenden Arbeiten, selbst besorgen, so wie gleichzeitig auf cine vollkommene, theo
retishe Ausbildung besonders Nücksicht genommen wird. Außerdem fönnen diejenigen Herren, welche die Stärke Fabrication bei vollkommen zweckmäßiger Einrichtung, ? es babung vieler landwirthschaftlicb-tect
d patentirten Geräthschaften, praf
dlicve Anleitung erbalten.
erster Klasse, Verfasser de1
her des Lehr-Junstituts für landwirth e (Gewerbe, in Lichtenberg, ganz nabe
Tin Miilergut aus eier Dand zu
S : verfaufen.
Das Rittergut Bulgerin zwischen Polzin und Tem pelburg im Dramburger Kreise, Regierungs - Bezirk Köslin, am Drazig-See, in einer angenehmen Gegend belegen, mit hober und niederer Jagd, Fischerei, Brau und Brennerei-(Gerechtigfkeit, mit 210 Morgen Wiesen, 620 Morgen Aer, Weizen - und Gerstboden, 280 Morgen außerdem nocch in Kultur zu seßen, 190 Mor gen Wald 2c., in Summa 1300 Morgen, mit herr schaftlihen Wohn - und Wirthschafts - Gebäuden, alle in gutem Zustande, 600 feinen Schafen, vollständi gem Znventarium, is aus freier Hand zu verkaufen, Wiesen und Aecker sind noch bedeutender Verbesserun gen fähig. Ueberrieselungen sind nah vorhandenen Nivellements leicht anzulegen, Die Verkgufs - Bedin gungen und ver Anschlag des Ertrags sind einzusehen : U Lam Bute elbß veim Bestker Aud in Bn Rariezae Nas e p bo ch, Nachmittags von : fat 3 Saa
Jm Auftrage mehrerer geehrten Gutähotia or ich bekannt, daß ich R, aba! ge dungen in der Provinz Posen und ven hs Dal Provinzen unseres Königreichs, \o wie M A AL Polen, im Werthe von 10,000 Thlr. bis 180,00 Wie die man zu verkaufen beabsichtigt, nachzuweisen s at
Kauflustige belieben sich deshalb in frankirte ee fen an mich zu wenden. 4 E Dre
Bromberg, den 12. März 1843,
Czerwiñnsfi, Commissionair.
Citerarische Anzeigen.
Seydelmann's Todtenmaske.
Am Tage nah Sevdelmann's Hinscheiden is von geübter Hand eine Hypsmaske von seinem Gesicht ge- nommen worden, welche die vom Tode wenig ent- stellten edlen Züge in höchster Treue wiedergiebt. Der aus dieser Original - Maske genommene erste Ausguß is in der Eichlerschen Kunst - Anstalt für plastische Arbeiten (Linden 27) zur Ansicht ausgestellt, woselbst auch Subscriptionen auf Abgüsse (mit Postament à 15 Thlr., ohne Postament à 15 Thlr.)
angenommen werden,
| | N |
|
|
|
menden Nechte zu wahren,
Deutsche Allgemeine Zeitung.
Auf diese vom 1, Avril 1843 an in meinem Ver lag unter der Redaction des Professors F. Bülau täglich Abends erscheinende Zeitung werden bei allen
Zeitungs - Erveditionen des Jn - und
Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis be tragt in Sachjen vierteljährlich 2 Thlr. , in den übri gen Staaten abex (vird derselbe nacy Maßgabe der Entfernung von PLeipzig erböbt, Die Insertions - (Ge bühren werden für den Raum einer Zeile mit 2 Ngr. berechnet,
Leipzig, im März 1843, Fe A. Brocahaus. Tuserate für Berlin und den Norden nimmt an;
die Hrovius sche Buch - und Kunsthandlung, Königl, Bauschule 12.
Im Verlage von Duncker und Humblot in
Berlin sind folgende
Lehr- und Schulbucher erschienen, welche bereits in vielen hieigen und aus wärtigen Gymnasien und Schulen eingeführt und meh fach aufgelegt worden sind:
Dieliß, Thdr., Grundriß der Weltgeschichte fü (Symnasien und Nealschulen, 3te Aufl, gr. 8. & Thlr,
Pischon, F. A., Leitfaden zur allgemeinen Ge {ichte der Völker und Staatèn. 1. Th, G? \chichte des Alterthums, L2te verbesserte Aufl, ; Thlr.
Dásselbe 2, Th, Gesch, d. Mittelalters, Zte verb, Anl, 5 Thir, Dasselbe 3, Th, Gesch. d, neueren Zeit. 2te
Ser A % Tbl
Als Handbuch für Lehrer, welche den Leitfaden beim
Unterricht zum (Grunde legen, erschien von demselben
Verfasser:
Lehrbuch der allgem. Geschichte der Völker und Staaten. 41. Theil, Geschichte des Alterthums. 2 TOIE
Roon, Albr. v., Grundzüge der Erd -, Völker und Staatenkunde, ein Leitfaden für höhere Schu len und den Selbstunterriht. Mit einem Vor worte von K, Ritter. Jn 3 Abtheilungen, 2te ganz umgearbeitete Aufl.
Erste Abth, Topische Geographie. C:
Zweite Abth. Phvusische Geographie. 25 Thlr.
Oritte Abth. - Politische Geographie. 1, 2 Thlr.
Der politischen Geographie 2, Abth, erscheint Ende Mai.
Bormann, K, der orthographische Unterricht in seiner einfachsten Gestalt. Kritik der gewöhnlichen Methoden, und Nachweisung des allein natur gemäßen Weges beim Unterricht in der Recht- schreibung. geh. % Thlr.
Heinsius, De, Th., Teut, oder theoretisch - prakti ches Lehrbuch der gesammten Deutschen Sprach wissenschaft, 6 Theile, 5. Ausg. 6 Thlr.
— — fleine theoretisch - praktische Deutsche Sprach- lehre für Schulen und Gymnasien, 13te verbes serte Ausgabe. 5 Thlr.
Kalisch, E. W., Deutsches Lesebuch, Erste Ab- theilung. 2te Aufl, § Thlr.
— — Dasselbe, Zweite Abtheil, 5 Thlr.
Kixtke, H,, und Dr. H. Seebald, Deutsches Lesebuch für höhere Töchterschulen mit Berück- sichtigung des Unterrichts in der Literatur - (Be- \chich¿e von Haller bis auf die Gegenwart, gr, 8,
li 4 Thlr, 45: Sar, Ï 7
| Waternagel, De, ‘K, E. P., Auswahl Deut-
A Sedichte für höhere Schulen, 3te vermehrte
Pra gabe, 45 Thlr.
| Von, f, A, Leitfaden zur Geschichte der
| ‘7/00 Biispiel - Saruniung, Lia tba Mar; beim:
selben Verkasserz ung hierzu erschien von dem- se Dresen Sprache von den frühe | Sammlung zu seinen Leitfaden dee SisBlEie Ver Len Literatur. er Me e
1, Th., welcher die Zeit bi C : entbält, 2 Thlr, Zeit bis zum Jahre 1300
die Preußischen Staaten.
2, Th., welcher die Zeit bis zum Jahre 1620 enthält, 25 Thlr.
Der 3. Th. erscheint in 4 Wochen,
Frings, M. J., kleine theoretisch-praftische Fran- zösische Grammatif f. Schulen u. Gymn, 5 Thlr.
Herrmann, F., Lehrbuch der Französischen Sprache für den Schil - und Privat - Unterricht. Enthal tend: 1) Eine Französisch - Deutsche Grammatik der Französischen Sprache, mit Uebungen zum Nebersezen ins Deutsche und ins Französische. J Ein Französisches Lesebuch mit Hinweisungen auf die Grammatit und Wörter - Verzeichnissen. Ste Ser Au, % Thl
— Neues Französisches Lesebuch; oder Auswahl! unterhaltender und be!ehrender Erzählungen aus den neueren Französischen Schriftstellern, mit biographishen und literarishen Notizen über die Verfasser und erläuternden Anmerkungen, 2te vei besserte Auflage. #5 Thlr.
Büchner, K, und F. Herrmann, Handbuch der neueren Framzösishen Sprache und Literatur, oder Auswahl interessauter, chronologisch geordneter Stücke aus den besten neueren Französischen Pro
saisten und Dichtern, nebst Nachrichien von den BVerfassern und ihren Werken, Prosaischer Theil, 3te durchweg verbesserte und vermeyrte Ausgabe, 12 DOI,
S Ee e tischer Thêil, 45 Thir.
ca A Cudes srancaises de Littéra ture militalre, extraites des Ouvrages de Frédé- ric H, de Dumonuriez, de Jomini, de Gouvion Saint - Cyr, de la Rochejacquelin, de Dedon l'ainé, de Mathien Dumas, de Chambray, de Pi Pl. Ségur, de Koch, de Pelet, de Foy et de Gourgand, dédiées à tons ceux qui ne vonent à la carrière des armes. 2 BEdit In
9 Tome premier. Ii
Etudes Historiques ¿ore anctienne, extralte des onvrages de Ségur, de Farcy, de Rollin, de Ghassegnol, de Barthé- lemy, dè Th, Le Moine, d’'Ed, Corbière, de Vi chelet, de Lacretelle, d’Amédée Thierry, de Du fals de H. Fanuche , de Delbare, de Vertot, de Cle diu Rodil de L Bai d Deville, de T, Duplesssy, de Wontesquien, de Denne-Baron, de Teyssédre, de Dacier, de Boistel, de Gape- hizue, de Crevier, de Vaudonconrt, de Viennet. E i E
Herrmann, F., und L. A. Beauvais, Neues Französisches Elementarbuch, enthaltend: 1) Eine
systematische Sammlung solcher Wörter, die in dei Sprache des Umgangs am häufigsten vorkommen. 2) Kleine Gespräche über allerhand Gegenstände, 3) Eine Auswahl von Gallicisnen und Sprüch wörtern in alphab. Ordnung. 4) Erzählungen für Kinder. 5) Der heilige Dreikönigstag, Schau- spiel in einem Aft, 5 Thlr,
Wullach, F. G. À., Grammaire latine a Pusage du collège royal français. gr. 8. 7 Thlr. VV ciland, J, Grammaire grecque a Pnsage du
collège royal français. gr, 8. 2 Tri
Heussi, Jac., Neues Englisches Lesebuch, oder Sammlung prosaischer und poetischer Aufsäße von den vorzüglichsten neueren Englischen Schriftstellern nebst einem Wörter-Verzeichnisse. Zum Gebrauch in Schulen und beim Privat-Unterrichte, 2te verb, u, verm, Aufl. 1 Thlr.
— —, die Experimenta!-Phosif, 1ster Kursus, 2te verb. Aufl,
Holzschnitten. Thlx. E pol A selbe. * gter Kursus: Von den phvsifali-
schen Gesegen. Mit 5 Kupfertafeln, 1% Thlr, — —, Dasselbe. 3ter Kursus: Von den phvsischen Kräften. Mit 6 Kupfertafeln, 1%; Thlr. :
— — , Lehrbuch der Arithmetik für Schulen, Gym- nasien und den Selbstunterricht, Enthaltend eine gründliche und leicht faßlihe, den Erfordernissen der neueren Pädagogik angemessene Darstellung des Kops- und Zifferrehnens, und deren Anwendung auf das bürgerlihe Leben und auf besondere Ge
schästszweige, 4 Theile, 15 Thlr,
methodisch dargestellt. Mit 38 eingedrucckten
| Der dritte Theil auch mit dem besonderen Titel ;
Zammlung arithmetischer Aufgaben, L SVIT, Go O L D Der Sta‘if und Mechanik | fester Körper für Neal-Gymnajen und höhere Bü
| gershulen. Mit d Figurentafeln, gr, 8._ Ï Thlr,
| Huberdt, Dr. A., Elemente der ebenen Lrigono
metrie nebst praktischen Aufgaben für Gymnasien | und höhere Bürger- und Militairschulen, Vit | 1 Figurentafel, 7 Thlr, :
mus D O. E, L,, 300 Ausgaben aus der bdheren und angewandten Mathematik ohne die Auslösungen, aber mit Angabe der Resultate. Zur Nebung für Lernende und zur Bequemlichkeit fü Lehrer und Eraminatoren, Mit 1 Figurentagrke! ar S A T
, Kurzer Leitfaden für den Bortrag der höhe ren Analvsis, höheren (Heometrie und angewandten Mechanik. Mit 1 Figurentafel. gr. 8, 4 Thlr. Ohm, Dr. M,, Der Geist der mathematischen Ana lvsis und ihr Verhältniß zur Schule, Erste Ab Van S E Wilde, E., Geometrie für Bürgerschulen und di unteren Klassen ver Gymnasien, Mit 9 Kupfer taa 4 Sh Hirsch, Meier, Sammlung von Beispielen , (Fo! meln und Aufgaben aus dex Buchstabenrechnung und Algebra, 6te durchgesehene Ausgabe. 1; Thlr, Hirsch, Meier, Exemples, Formules et Pro bl*mes du Cacul litiéral et de l'Algèhre. Tra duits de Pallemand §111 Ia quatrième ¿dition in S8vo. 15 Thlr. — , Fortsetzung der vorstehenden Sammlung, ode! Zammlung von Aufgaben aus der Theorie de: algebraischen Gleichungen. 1ster Theil. 8, 15 Thlr, — —, Sammlung geometrischer Aufgaben. Erstei Theil (Planimetrie und Trigonometxie), Mit 10 Kupfertafeln. 8. 45 Thlr. Zweiter Theil (Polvgonometrie, Stereometrie, fpháa rische Trigonometrie), Mit 10 Kupfertafeln, 8, 12 SUIE Dritter Theil (Analvtische (Geometrie der Ebene), von L, Imm, Magnus, Mit 4 Kupferta| Urifon S 2 T
Bierter Theil (Analyotische Geometrie des Naumes), von L. Jmm. Magnus. Lexikon 8, 2% Thlr,
Kommentare zu Meier Hirsch, Sammlung 2c.
aus der Buchstabenrechnung und Algebra :
Egen, P. N. C., Handbuch der allgemeinen Arxith metif, Besonders in Beziehung auf die „Samm lung von Beispielen, Formeln und Aufgaben aus der Buchstabenrechnung und Algebra von Meie1 Hir\ch. Theil 1, Die Buchstabenrechnung,. Zweite verbesserte Aufl. Mit Königl. Würrtemb, Privil, gegeu den Nachdruck, Mit 1 Kpfr, gr. 8. 2 Thlr.
—, Desselben Werkes Theil Ul. die Algebra, Zweite verb, Aufl. Mit 4 Kpfrn. S Thlr.
Sachs, Sal.,, Auslösungen ber A Pir v Sammlung aus der Buchstabenrecchnung und Al-
gebra enthaltenen leichungen und Aufgaben, Mte
n Ma 45 Thlr, Wébler Dr F., Grundriß der Chemie. Erster Theil : Unorganische Chemie. 6te verb. Aufl, 5 Thlr, , Dasselbe. Zweiter Theil ; Organische Chemie, 2e verb. Aufl. 7 Thlr.
Krüger, Dr, M. S., Naturhistorische Darstell ingen aus den vorzüglichsten naturhistorischen Schriften von Agarsh, Arago, v, Buch, Burdach, Carus, Choulant, Cuvier, Ehrenberg, v. Göthe, v, Herder, Aler. v, Humboldt, Klöden, v. Leonhard, Link, v. Martius, Meyen, Meyer, Minding, Nees v, Esenbeck, Rudolphi, Schouw, v. Schubert, Stef- fen3, Treviranus, Valentin, Werner, v, Zimmer- mann, Ein Lesebuh zur Belebung des Sinnes für Nätur und deren Studium, Mit Titelkupfer und einer Tafel Pflanzen-Abbildungen, 412, kart, 1 Thlr. 15 Sgr.
Mausikalien zu den billigsten Preisen bei Jägerstrasse No. 42, Ed. Bote & G. Bock,
Ecke der Oberwallstr, Buch-, Kunst- u. Musikhdlg.
Preis: 2 Rfhlr. für 7 Iahr. 4 Rthlr. - 5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
Allgemeine
Berlin, Freitag den Ff März
N 90,
An die Leser.
Preußische Staats-Zeitung.
Alle Þost - Anstalten des In= und Auslandes nehmen HBestel- lung an, für Berlin die Expedition der Staats - Zeitung : Fricdrichssfrasse Ur. 72.
1843.
Die vierteljährliche Pränumeration der S Zei iat 25 Preuß j, FU A) Fi
. S Staats-Zeitung beträgt 2 Rthlr, Preuß. Cour. für das Juland. — Bestellungen fü ; i
s E Sg t : ; : : ns L E é 1 :
ELMNEA selbs (Friedrichs-Straße Nr. 12) gemacht , und jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Pränumcrant "erhält das Blatt durch wr M ant eres E G Le
em angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. — Auswäártige, des Jn- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post-Aemtern ; wer dies verscuilit: C 4 J ,
kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung erschienen find. Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 2"; Sgr. :
Inhalt 11) Be A wh Personenpost zwischen Cöthen und Quedlinburg per i ¿ ; pu * Ballenste l 3 Quedli ; Y “aus Amtliche Nachrichten. Citieo un L R N A IIDE APOSS s RUE Landtags - Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. (Fort 15. Ble Ae Do E L
se8ung ter Berathungen über das Strafgeseb.) Soi Mé sts 2) die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Quedlinburg per
phalen. (Desgleichen.) : | Hoym geht aus Quedlinburg um 7 Uhr Vormittags, aus Cö Frankreich, Paris, Vermischtes. — Brief aus Paris, (NRückblick | ; then Um 85 Uhr Vormittags ;
auf die Verhandlungen über die Verminderung der Beamten in der | 13) die tägliche Personenpost zwischen Aschersleben und Harzgerode,
Kammer.) L welche sih in Aschersleben an die Post sub Nr. 12 und in Großbritanien und Jrland, Unterhaus. Zurücknahme der Pal- Harzgerode an die Personenpost von Magdeburg nach Nord
Uen Motion, Ministerielle Erklärung hinsichtlich der Getraide hausen (außer Montags und Donnerstags) zurüd abe täglich
Einfuhr aus Kanada, — London. Rückkehr des Hofes Ablösun chli E is, ü h j /
a R eAT S E L - . ‘ g anschliefz "(lz ¿ Ascher J 21 des Admiral Parker in China durch Cochrane. — Verkauf des Sycce A I eßt, geht aus “lschersleben um 27 Uhr Nachmittags, aus Silbers. — Robert Southey +4. Thierquälerei E L 2 Uyr Morgens ; . “ ee T c) 2M 9 9 i "e - 1 L
Belgien. Brüssel. Verhandlungen über das Wahlgesep. Schrei- M tägliche Personenpost zwischen Cöthen und, Bernburg geht
ben aus Brüssel. (Eindruck von Guizot's Nedez Feuersbrunst in Nad us um 9% Uhr Vormittags, aus Cöthen um 15 Uh
achmittags z die tägliche Personenpost zwischen Bernburg und Alsleben gcht
Antwerpen.) Deutsche Bundesstaatem. Detmold. Steuer- Erlaß. Gleich
aus Bernburg um 4 Uhr Nachmittags, aus Alsleben um 6; Uhr Vormittags;
mäßige Vertheilung der Staats - Lasten. Hamburg. Eisenbahn. Schreiben aus Frankfurt a. M.
Oesterreich. Wien. Aerztl. Bülletin,
Spanien. Schreiben aus Madrid, (Nesultate der Untersuchungen über die angebliche Beeinträchtigung des Königlichen Schaßes durch die Königin Marie Christine; Wahlen.)
Griechenlaud. Athen. Griechischer Wein nah Deutschland verla den. Der Komet. Handels-Vertrag mit Holland.
die tägliche Personenpost zwischen Bernburg und Hettstedt geht aus Bernburg um 4 Uhr Nachmittags, aus Hettstedt um 5 Uhr Morgens ; : j ( 17) die täglich zweimaligen Personenposten zwischen Cöthen und Aken gehen aus Affen um 5 Uhr Morgens und um 3 Uhr Aegypten. Schreiben aus Alexandrien. (Ankunst des Prinzen Nachmittags, aus Cöthen um 8 Uhr Vormittags und um Albrecht* von Preußen. ) \ | 65 Uhr Abends z i Jnland. Stettin. Weiteres über den Aufenthalt Sr. Königl. Hoheit 18) die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Löbejün (per des Prinzen von Preußen, Berlin, Militair - Avancemcnts, Gröbzig) geht aus Löbejün um 35 Uhr früß, aus Cöthen um Berichtigung. 6! Uhr Abends ; i Le H / Das Belgische Wahlgeseß und seine Modificationen, 19) die tägliche Kariolpost zwischen Gröbzig und Könnern geht aus
C | Hröbzi 1 : Abe Ua eu 3 Uhr früh: Wissenschaft, Kunst und Literatur. Schreiben aus Altenburg. | 20 SNOO I U "C6 P, Nienb ag L s (Die siebente Versammlung der Deutschen Land=- und Forstwirthe.) S Le ag iche Kariolpost zwischen Cöthen und Nienburg geht aus T ( L jen 4 : | Nienburg um 44 Uhr Morgens, aus Cöthen um 64 Uhr Beilage. Großbritanien und Jrland. London. Ueber die Abends z Französische Occupation der Gesellschafts-Jnseln. — Unruhen in Jrland die täglichen 2 Kariolposten zwischen Radegast und Stumsdorff wegen der Armensteuer, — Vermischtes. - Deutsche Bundesstaa- (per Zörbig) gehen “aus Radegast um 5 Uhr Morgens und ten. Leipzig, . Kammer-Verhandlungen über einen Antrag auf Ver- | um 35 Uhr Nachmittags, aus Stumsdorf um 7% Uhr Vor mehrung der Absagwege für die inländische Jndustrie, — Änland. mittags und um 57 Uhr Abeudsz A Trier. Amtliche Berichtigung. Wissenschaft, Kunst und L c a O S Laifits R 4 i Literatur. Vermehrung der Königl. Bibliothek. die Personenpost zwischen Halle und Schraplau geht Sonntags, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, aus Schraplau um 47 Uhr Morgens, aus Halle um 5; Uhr Nachmittags ; Amtlidcl e nl d id t die Schnellpost nah Köln per Kassel geht Montags und Don ) ta ITT ) £N. nerstags, so wie die Reit- (Personen) Post nah Eisleben Mitt- i E wochs, Freitags und Sonnabends, aus Halle um 2 Uhr Nach- Krouikl des Tages. Ma: y / / / Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Gu tägliche Meronenpon zwischen Halle und Könnern geht aus Dem zur Disposition gestellten General - Major von Prißgzel M s Uh1 Morgens, aus Halle um 6 Uhr Abends z; wib den Rothen Adler-Orden dritter Klase nitt dèr Schlelfl fo wie 4 Moe L E zwischen E und Löbejün geht aus den Obersten von Egloff und Kinhel den Rothen Adler - Orden ms: um 5 Uhr Morgens, aus Halle um 57 Uhr Nach- vierter Klasse zu verlethen die tägliche Personenpost zwischen Halle und Wettin geht aus Se. Durchlaucht der Herzog von Braunschweig is nah | Wettin um 47 Uhr Morgens, aus Halle um 55 Uhr Abends; Braunschweig zurückgereist. | J dié täglich Imaligen Personenposten zwischen Halle und Naum- Ï E 7 burg über Merseburg und Weißenfels gehen aus Halle um §8 Der bisherige Land - und Stadtgerichts - Rath Fränkel zu Uhr Vormittags, um 1 Uhr Nachmittags, um 6 Uhr Abends; Gostyn is zum Justiz Kommissarius beim Ober = Landesgericht zu aus Naumburg um 11 Uhr Abends, um 4 Uhr Morgens, un Breslau und zum Notarius im Departement desselben ernanut und & Uhr Vormittags; und passiren den Eisenbahnhof bei Halle ihm die Führung des Justizraths-Titels gestattet worden. zur Aufnahme und zum Abseben der Reisenden. Die um 1 Uhr ———————— - Nachmittags und um 6 Uhr Abends aus Halle abgehenden Bea a0 Posten verbinden sich in Weißenfels mit der Schnellpost nach Vom 1. April c. ab werden folgende Veränderungen in dem Frankfurt a. M. (exklusive Sonntag Abends), die um 6 Uhr (Gange der an ‘die Personenzüge der Magdeburg-Leipziger und Berlin- Abends aus Halle abgehende Post \chließt sich in Merseburg Ai Anhaltischen Eisenbahnen anschließenden Posten eintreten : die tägliche Personenpost nah Mühlhausen und Erfurt an. Die 1) die tägliche Briefpost nah Münster wird aus Magdeburg um Schnellpost nah Hof über Zeiß is Sonntags und Mittwochs 105 Uhr Vormittags, von Halle his Weißenfels mit der um 1 Uhr Nachmittags aus 2) die Schnellpost nah Hannover Montags und Donnerstags, die Halle abgehenden Personenpost kombinirt. Schnellpost nah Köln Sonntags, Dienstags, Mittwochs, Frei= | Die tägliche Fahrpost zwischen Halle und Erfurt über Eisleben tags und Sonnabends, aus Magdeburg um 3 Uhr Nachmittags | gebt aus Halle um 8 Uhr Abends, aus Erfurt um 5 Uhr früh; abgehen ; ; die Kariolpost zwischen Deßau und Bitterfeld geht aus Deßau: die tägliche Personenpost zwischen Magdeburg und Halberstadt Sonntags, Dienstags und Donnerstags um 45 Uhr Nachmittags, geht aus Halberstadt um 4 Uhr Morgens, aus Magdeburg um aus Bitterfeld : Montags, Mittwochs und Freitags um 5% Uhr 10 Uhr Vormittags z Morgens ; : i 3 die tägliche Personenpost zwischen Magdeburg und Brandenburg die täglich zweimaligen Personenposten zwischen Deßau und geht aus Magdeburg um 3 Uhr Nachmittags, aus Branden- Zerbst, welche tour und retour auf dem Bahnhofe bei Roßlau burg Montag, Mittwoch und Sonnabend um 8 Uhr Abends, an die resp. Dampfwagenzüge si anschließen, gehen aus an den übrigen Tagen um 10 Uhr Abends; Deßau um 401 Uhr Vormittags und um 3% Uhr Nachmittags die täglich viermaligen und während der Badezeit sechsmaligen aus Zerbst um 75 Uhr Vormittags und um 5% Uhr ‘Abends; Personenposten zwischen Schönebeck und Salze schließen sich die täglih zweimaligen Personenposten zwischen Roßlau und eben so oft an die Personenzüge der Magdeburg-Leipziger Bahn Zerbst gehen aus Roßlau um 95 Uhr Vormittags und um an und gehen während der Badezeit über Bad Elmenz 73 Uhr Abends, aus Zerbst um 4° Uhr früh und um 13 Uhr die täglich zweimalige Personenpost zwischen Gnadau und Barby Nachmittags z i ; | geht aus Barby um 47 Uhr früh und um 25 Uhr Nachmit- die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Eilenburg tags, aus Gnadau um 9 Uhr Vormittags und um 5 Uhr Nach= geht aus Eilenburg um 5 Uhr Morgens, aus Wittenberg um mittags; n 4 Uhr Nachmittagsz 3 die tägliche Botenpost zwischen Gnadau und Mühlingen geht die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Torgau geht aus Mühlingen um 4; Uhr früh, aus Gnadau um 9 Ühr Vor- aus Torgau um 7 Uhr früh, aus Wittenberg um 4 Uhr Nach- mittags z É - mittags; j ; die täglihen sechs Personenposten zwischen Calbe und dem die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Potsdam Bahnhofe bei Grizehne \chließen sich an die täglich dort passi- geht aus Potsdam um 8 Uhr Abends, aus Wittenberg um renden sechs Personenzüge und gehen aus Calbe eine halbe 97 Uhr Abends ; i Stunde vor Ankunst der Züge ab; die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg einer-, Halle und die tägliche Perfonenpost zwischen Calbe und Bernburg geht Leipzig andererseits geht aus Wittenberg um 10 Uhr Abends L um 74 Uhr Vormittags, aus Bernburg um 3% Uhr aus Halle und Leipzig um 7 Uhr Abends; : i Nachmittagsz die tägliche Personenpost zwischen Zahua und Annaburg geht aus die Kariolpost zwischen Calbe und See geht Montags, Aae A 3 Uhr früh, aus etna um 4 Uhr Nad ‘arts Donnerstags und Sonnabends aus Staßfurth um 3 Uhr früh, die tägliche Personenpost zwischen Zahna und Belzig geht aus aus Calbe um 5; Uhr Nachmittags; : i dan
Belzig um 4 Uhr früh, aus Zahna um 4 Uhr Nahmittags;
38) die tägliche Personenpost zwischen Jüterbogk und Luckau geht aus Luckau um 37 Uhr früh, aus Jüterbogk um 3 Uhr Nach=- mittags; :
39) die tägliche Personenpost zwischen Jüterbogk und Dresden geht aus Jüterbogk um 27 Uhr Nachmittags, aus Dresden “um 7 Uhr Abends; :
10) die Kariolpost zwischen Jüterbogk und Treuenbrießen geht Montags, Mittwohs, Donnerstags und Sonnabends ‘aus Treuenbrießben um 47 Uhr früh, aus Jüterbogk um 17 Uhr Nachmittags, und trifft zu den anschließenden Zügen auf dem Bahnhofe einz 6E
11) die Korrespondenz-Beförderungen zwischen Berlin einer-, Mag= deburg und Leipzig andererseits, geschehen vom 1. April c. ab in folgender Art: |
aus Berlin : 7U. früh, 421. Mitt. / per Dampfwagen per Wittenberg in Magdeburg: 2U. Nchm., 7 U. Abds. .… 9U, Vm. in Leipi 2 L A O aus Magdeburg: 6 » früh, 11 » Vm. 4 » Nchm., aus Leipzig: 6 » früh, 11 _» Vm. 4 » Nchm., 7 U. Abds. — E —— D | per Dampfwagen per Wittenberg pþ. Potsdam in Berlin: 1 U. Mitt, 6% Abds. 5U. früh, 9% U. früh. Mittags. __ Auf den Bahnhöfen in Berlin, Deßau, Cöthen, Magdeburg, Halle und Leipzig sind Briefkasten angebracht; die in dieselben bis 15 Minuten vor dem Abgange der Züge gelegten unfrankirten Briefe werden noch mitgesandt. Berlin, den 23. März 1843. Cours-Büreau des General =Post - Amts.
17U,Ncchm,, 8 U. Abds. 10 U. Abds. ———
p. Potôdam 11, Nchm.
8 U. Abds.
Landtags -Angelegenhetiten.
Provinz Brandenburg.
Berlin, 29, März. (Fortseßung der Berathungen über das Strafgesebbuch. ) i 0
5te Plenar-Versammlung. Jm zweiten Theile, worin die einzelnen Verbrechen und deren Strafen abgehandelt werden, macht der Titel: vom Hochverrath, den Anfang. Bei mehrseitiger Prüfung der einzelnen hierher gehörigen Bestimmungen konnte man zwar nur damit sich einverstanden erflären, daß die bezüglihen landrehtlihen Vor= \chriften in den Entwurf nicht mit ihrer ganzen Härte und Schreck=- haftigkeit übergegangen; man hielt es indeß andererseits einmüthig für zweckmäßig und nothwendig, daß hier keine Strafe ausgeschlossen werde, welche geeignet wäre, dieses Verbrechen als ein höchst verab- heuenswürdiges zu bezeihnen. Jn diesem Sinne ward (ad §. 144 bis 147) als Strafe des unternommenen Hochverraths die entehrende Zuchthausstrafe nicht allzu hart erachtet und nur für den leßten Paragraphen eine genauere Fassung beantragt. Eben so fand man
(§. 149) es vollkommen begründet, daß die Verurtheilung wegen eines hohverrätherishen Unternehmens die Entziehung der Disposition über das Vermögen zur Folge haben solle, worin noch eine wesent= liche Milderung der landrechtlihen, die Confiscation anordnenden Be= stimmung zu erkennen sey. Endlich erachtete man (ad §. 154) die Straf - Gleichstellung der Jnländer und Ausländer bei diesen Ver= brechen um so mehr für gerechtfertigt, als wenn auch erstere dabei heiligere Pflichten verlebten, rücsihts der leßteren doch der Ab= schreckungszweck mindestens gleihe Strafe retfertige.
Der zweite Titel handelt vom Landes-Verrath. Hier ward (zu F. 157) zunächst darauf aufmerksam gemacht, daß die Nichterwähnung der sujets mixtes (Unterthanen mehrerer Landesherren) eine Lüde im Geseß zu seyn scheine, deren Ausfüllung bei der dereinstigen Ema= nation man wünschen müsse, da, wenn die gegenwärtig projektirte Fassung beibehalten und auch von anderen Staaten Aehnliches an= geordnet werde, der Fall eintreten könne, daß ein beiden Ländern an- gehöriges Individuum guf keine Weise einer harten Straffälligkeit sich zu entziehen vermöge. i Cine lebhafte Disfussion entwickelte sich über die Bestrafung der= jenigen Judividuen, welche beim Ausbruch eines Krieges bereits in fremden Kriegsdiensten ständen und darin, der ergangenen Aufforde= rung zuwider verharrend, die Waffen gegen den König trügen.
_ Man vergegenwärtigte sich die verschiedenen hier möglichen Fälle wie Offiziere und Gemeine durch Bande der Ehre, dur abgeleistete Eide zurückgehalten werden könnten, wie namentli Lebtere von der ergangenen Aufforderung zur Rückehr ins Vaterland oft gar keine Kenntniß erhalten und, wenn dies dennoch geschehe, sowohl durch die strengsten Straf-Maßregeln, als auch geradezu dur physischen Zwang abgehalten werden möchten und es nicht zu rechtfertigen seyn würde, unter solhen Umständen die härteste Strafe eintreten zu lassen. Hiergegen ward nun zwar angeführt, daß ein solher Zwang, der es unmöglih mache, den feindlichen Kriegsdienst zu verlassen, gar nit gedacht werden und daß Niemand von dieser Verpflichtung entbunden werden könne z gleihwohl aber einigte sich die Versammlung dahin, als Bedingung der Straffälligkeit die Möglichkeit der Rückkehr auf= zustellen und eine Straf- Milderung in der Art eintreten zu lassen, daß in Fällen der bezeihneten Art auf Todesstrafe nie erkannt wer- den dürfe.
Bei dem Titel von Beleidigung der Majestät und der Mitglie= der des Königlichen Hauses fand sich gegen die Bestimmungen des Entwurfs nichts zu erinnern. ; Ï
Der vierte Titel handelt von Gefährdung des Preußischen Staa- tes ar seiner Verhältnisse zu anderen Staaten, und S R darin unter Anderem im §. 175 festgeseßt, daß derjenige, we es zum Geschäft mache, Unterthanen zur Auswanderting e verleiten, mit Gefängniß oder Strafarbeit bestraft werden solle. glaub-