1843 / 90 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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einen Grunb zu der Befürchtung finden zu müssen, es “une Jemand dieser Strafe verfallen, der nur der Uebersiedelung in FÓNDE, E ‘elleit, seiner Ueberzeugung nach, das Wort rede fremde Gegeuden vielleicht, Feiner erz g g na E R und dadurch Juländer zum Auswandern veraua Ì yre Heengee vorgeschlagen, als Kriterium der Strafbar eit da ge 0 Treiben eines solhen Geschäfts hinzustellen und damit zug P Die Absicht, einen Gewinn zu machen, zu bezeichnen, wogegen an S p seits eingewendet ward, die Definition davon, was eigentli ein ba werbe sey, habe si bisher noch nicht genügend finden lassen, und überdies solle gar nt blos die gewinnsüchtige Absicht bestraft wer- den, soudern es sey gewiß Zwet, auch denjenigen zu bestrafen, der aus Fanatismus, wie das in neuerer Zeit auch vorgekommen, zum Auswandern verleitez der im Geset-Cutwurf gebrauchte Ausdru | es sich zum Geschäfte machen charafterisire genügend das straf= | bare Vergehen als cine fortgeseßte und mit Abjichtlichkeit verfolgte | derartige Bestrebung, und eine solche dürfe niemals ungerügt bleiben, Bei der hierauf erfolgten Abstimmung erklärte die Majorität sich für | unveränderte Beibehaltung des Paragraphen. Bei §. 181, welcher | von Bestrafung der auswärtigen Regenten zugefügten Beleidigun gen handelt, entspann sih darüber eine Debatte, inwiefern die daselbst geschehene Eintheilung der beleidigenden Handlungen, a) 11 thätlihe und b) in anderen Fällen verübte, nicht unter der zweiten Kategorie ein zu weites und unbestimmtes Feld umfasse, unt Aa Möglichkeit zulasse, daß die Strafe wegen irgend welcher freier Ds urtheilung der der Oeffentlichkeit anheimgefallenen Regenten Hand un= | gen eintrete. Die Mehrzahl der Versammlung fand dieses, Bedenken | jedoch um deshalb nicht begründet, weil die Strafe doch immer nur

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bei einer Beleidiguug cintreten solle ; ob eine solche vorliege, werde der Richter in jedem einzeluen Falle zu prüfen haben, sey aber eine Beleidigung des fremden Regenten guper Zweifel, dann dürfe auch die Bestrafung nicht ausbleiben. u

Es ward in Frage gestellt, inwiefern die in dem §. 182 ent- haltenen Vorschriften wegen Bestrafung von Beleidigungen Kor bet | dem Königl. Hofe beglaubigten Gesaudten überhaupt noch zeitgemäß | und nothwendig seyn möchten z die Stellung derselben habe sich im | Laufe der Zeit wesentlich geändert, früher haben ihre Machtgeber | ihnen gleihsam einen Theil ihrer Souverainetäts Rechte übertragen,

man habe für ihre Wohuungen Erterritorialität fingirt, uud sie über haupt mit einem gewissen Nimbus zu umgeben gesucht, wogegen sie | jeßt thatsächlich doch nur als Beamte fremder „urjten, die ihrer Lau- desherren Geschäfte im Auslande besorgten, zu betraten, und sogar in den seltensten Fällen durch äußere Zeichen kenntlich wären, Vie Mehrheit der Versammlung glaubte indeß in diesen auf völkerrecht lichem Gebrauch und Reziprozität beruhenden Bestimmungen nichts än- dern zu dürfen und auch einer unangemessenen Anwendung der Straf= | bestimmung vorgebeugt zu haben, indem man einen Zusaß dazu vor \{lug, wona der Beleidiger nur dann nah dem Paragraphen strafbar seyn sollte, wenn er die Eigenschaft des Beleidigten als diplomatischen Agenten gekannt habe, e : _§. 188 verpönt das Vorbringenu von Lügen in Eingaben anu die Obrigkeit mit Geldstrafe bis 50 Rthlr. oder Gefängnißstrafe bis 6 Wochen. War nun die Versammlung hiermit einverstanden, ho wurden doch von verschiedenen Seiten noch verwandte Bergehungen angeführt, für welche man an dieser Stelle ebenfalls Strafbestimmun- gen zu finden wünschte. Namentlich ward der Winkelschriftstellerei unter Hinweisung auf deren so höchst verderblichen Folgen gedacht und es bedenklich gefunden, deren Bestrafung in das erst noch zu er wartende Gewerbe - Polizei -= Gese zu verweisen. Bei der hierüber stattfindenden Diskussion erkannte man zwar von allen Seiten sowohl die großen Uebelstäude, welche durch diejes Gewerbe herbeigeführt würden, als auch das Bedürfniß, demselben im Wege der Geseß gebung zu begegnen, an, die Majorität der Versammlung erklärte sich aber dahin, daß die diesfälligen geseßlichen Vorschristen nicht hierher, soudern in das Gewerbe-Polizei-Geseß gehörten. A Auch des muthwilligen Querulirens geschah als eines Vergehens, welches mit den lügenhaften Eingaben nahe verwandt und deshalb hier mit Strafe zu bedrohen sey, Erwähnung; die Versammlung er- flärte sich aber gegen die beantragte Strafbestimmung, da eine solche dahin führen könnte, das so wichtige Recht freier Petition zu beein trächtigen, und hierin ein weit größeres Uebel zu erkennen jeyn wurde, als in der allerdings niht in Abrede zu stellenden Belästigung der Behörden durch Wiederholung bereits beantworteter Beschwerden. Der Antrag endlich, hier auh der Lügen zu gedenken, welche nicht selten zum polizeilichen Protokoll erklärt würden, fand ebeufalls nicht die genügende Unterstützung. ; e Im bten Titel, worin die Verbrehen gegen die obrigkeitliche Gewalt behandelt werden, hielt man eine Milderung der auf die Be

freiung von Gefangenen geseßten Strafen in den Jällen für gerecht fertigt, wenn diese Handlung von den Eltern, Kiudern oder Che- gatten ausgeführt worden.

F. 198 bestimmt die Strafen, welche des Landes

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verwiesene Ausländer bei ihrer unbefugten Rückkehr treffen sollen; die Bersamm lung erachtete es für zweckm&äßig, denselben noch die körperliche Züch tigung als ein für derartige Judividuen mehrentheils sehr zweckmä piges und oft allein wirksames Abschreckungs-Mittel hinzuzufügen. Der Autrag im §. 216, welcher das Halteu aufrührerischer Re- den bei Volfs-Versammlungen verpönt, auch das Austimmen gufrüh- rerisher Lieder bei Strafe zu untersagen, ward von der Mehrzahl der Versammlung nicht adoptirt. :

t Proviuz Westphalen. Müustex, 21. März. Plenar - Sibungen vom 15. und 16. ärz, Die «8 366 2 Nlenar - Sibung 20 mungen über die S »— 370 des Strafgeseßbuchs enthalten Bestim- Rechts zur AaR: trafen wegen Ueberschreitung und Mißbrauch des die Vorschrift : Ln Allgemeine Landrecht enthielt dieserhalb nur die Aus\chweifu wt Maß überschritten, so muß die Obrigkeit R ien Vorschrigt ehmen Neu, An die Stelle dieser [ n der Entwurf füx leichtere N e de 100 B, t Stag Le d Uwe s{chwerere Gefängniß „nicht unter einem Monat bis zu 5jähriger Strafarbeit gesebt. „Das hierbei aufgestellte Prinzip baß oi j hi 9 r fen gelinder seyn müssen, als bei Mißhaudlung und ür die S ra- wurde als richtig anerkannt, : örperverleßung, Dem in dem Entwurf gufgestellten Grundf t einer Ehefrau strenger als der eines Sea 0B der Ehebruch wurde von der entschiedenen Mehrheit beigetreten; sodann R sey, geschlagen, daß den unverheiratheten Mitschuldigen ei pre

seits fein feierlihes Treuegelöbniß breche, sondern nux mer eines fremden Treubruchs erscheine, Ein Autrag,

in der Regel gänzlih verhindern würden,

j Lr \| ne i f Strafe wie den verbrecherishen Gatten treffen müsse, weil es Viage:

als Theiluch- / N die Strafen des Geseß-Entwurfs beim Ehebruch zu schärfen, namentlich wegen des Bruchs eines feierlichen Gelöbnisses und wegen der nachtheiligen Fol- gen für das Familienleben und den Staat, auh Zuchthausstrafe ein- treten zu lassen, wurde von der großen Mehrheit nicht für zweckmä=- ßig erachtet, weil eines Theils wenigstens in der Provinz Westphalen das Verbrechen nicht so häufig sey, daß dieserhalb Strafschärfung erfor= derlich scheinen fönne, anderentheils entehrende Strafen auf die Fa- Der C milie, nameuntlich die unschuldigen Per, P R T g N ew P den Antrag auf Bestrafung gegen den früher geliebten Gatten m a held verbint Die in der Denkschrift

388 gestellte Frage: „soll wegen Ehebruchs eine Strafe uur daun ver- hängt werden, wenn wegen dieses Verbrechens auf Ehescheidung oder auf Trennung von Tisch und Bett geklagt und solche vom Richter ausgesprochen wird? ‘“’ wurde einstimmig bejaht, weil es sih durchaus niht rechtfertigen lassen würde, ohne die mit Erfolg angestellte Schei= dungsklage in die innersten Geheimnisse des Familienlebens von Amts wegen einzudringen.

Der §. 378 des Entwurfes enthält am Schlusse die Bestim= | mung: „gegen den schuldigen Ehegatten soll die Strafe zugleich in | dem Erkeuntnisse über die Scheidung oder die Trennung durch den Cherichter von Amtswegen ausgesprochen werden.“ Jn der Denk- rift is als Grund dieser Vorschrift “ausgeführt : wenn auf Grund des Ehebruchs auf Trennung geklagt sey, dürfe der Staat sich uicht gegen ein auf diese Weise zur Publizität gelaugtes Verbrechen, welches die Pflichten des Ehebündnisses in seinem innersten Wesen verlebe, gleichgültig zeigen, sondern müsse, als ernjte Manisfestation seiner Miß- billigung, eine Strafe aussprechen. Die Versammlung war einstim- mig der entgegengeseßten Ansicht. So tief verlebend der Ehebruch in die heiligsten Grundlagen des Familieulebeus und des Staats eingreift, so ver - werflih er vom Standpunkt der Moral is, jo wird die Rechtsver leßung doch uur gegen den beleidigten Ehegatten begangen. Aus densel ben Gründen, aus welchen es diesem überlassen bleiben muß, entweder zu verzeihen, oder aufScheidung zu klagen, scheint es im höchsten Grade zweck mäßig, cine Strafe ebenfalls von seinem Autrage abhängig zu machen. Die Vollstreckung einer Strafe giebt der Sache eine weit größere Publizität, als die Scheidung. Der beleidigte Chegatte, der ein un glückliches Verhältniß lösen würde, wenn solches durch die bloße Schei dung erreicht werden kaun, wird häuftg Anstand nehmen, zu diesem Schritte überzugehen, wenn die nothweudige Folge eine Bestrafung ist, welhe mit der Ehre des Bestraften seine eigene kompromittirt, und auf das ganze Familienleben, namentlich die Kiuder, nachtheilig zurüdwirft, und deren Androhung durch das Geseh {hon allein zu weiteren und s{wereren Vergehen führen kann, um den Beweis des ersten zu exschwereu. E E

Der §. 383 bestimmt die Strafe der Nothzucht auf 5- bis 10jährige Zuchthausstrafe, währe-d nach §. 437 der Raub mit fünf jährigem bis lebenswierigem Zuchthaus zu bestrafen ijt. „Nach Bor gang des Altdeutschen Rechts, welches den Räuber jungfräulicher oder weiblicher Ehre dem Räuber gleich bestrafte, wurde emjtimmg auf Schärfung der Strafbestimmung angetragen, Eben jo wurde die Strafe des §. 389, für männliche Dienstboten oder andere in Lohn und Brod der Herrschaft stehende Hausgenossen, welche eine üver 16, aber noch nicht 21 Jahr alte, der Herrschast verwandte (Frauensperjon verführen, mit Gefänguiß nicht unter einem Monate, für viel zu ge linde erachtet und eine Strafschärfung auf Strafarbeit mt unter drei Monaten bis zu füuf Jahren beantragt. Eine ähnliche Straf schärfung, bis zu 10jährigem Zuchthaus, wmde zu §. 331 für Aol tern, Erzieher oder Lehrer, die ihre Kiuder, Zöglinge oder Schüler zu unzüchtigen Handlungen verleitet, einstimmig in Vorschlag gebracht.

Der Grundsaß, daß Entwenbungen unter Ehegatten uur einen Civil-Anspruch begründen sollen, wurde einstimmig als richtig aner= fauntz; in gleiher Weise die in §. 404 aufgestellte Vorschrist, dah Diebstahl unter Verwandten und Berschwägerten in aus= und abstei gender Linie, unter Geschwistern, Adoptiv - Aeltern und Kindern, in gleichen an Pflege-Aeltern, Vormündern und Erziehern nur guf Au trag bestraft werden solle. Auch erklärte man sich einstimmig damit einverstanden, daß bei dem gemeinen Diebstahl die bisherige Einthei

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lung in großen und kleinen Diebstahl, je nachdem der Werth des Gestohlenen über 5 Rthlr, oder weniger beträgk, aufzuheben ; auch die bisherigen Strafen des Diebstahls im Allgemeinen zu erhöhen jeyeu. Wenn der Entwurf den gemeinen Diebstahl mit Gefängniß nicht unter sechs Wochen oder mit Strafarbeit bis zu fünf Jahren, den schweren Dieb

stahl mit Zuchthaus von zwei bis zehn Jahren bestrast und 1m ersten und zweiten Rückfall eine Verschärfung vorschreibt, welche das höchste geseßliche Strafmaß des zuleßt begangenen Berbrechens bis unt die Hälfte übersteigen darf, so wurde mit den Gründen der Denkschrift anerfaunt, daß es den bisherigen Strafen au dem gehörigen Ernst und an Wirksamkeit gegen dies Verbrechen gefehlt habe, und daß das ungebesserte Lebeu der oftmals bestrasten Diebe, welche nah M N

lassung aus den Straf-Austalten ihre verbrecherische YLaufbahn sofort von neuem beginnen, eine wabre Verhöhnung der Strafgerechtigkeit enthalte, Gegen das von einer Seite erhobene Bedenken, daß wenn auch die alte Strafen zu gelinde gewesen die des Entwurfs doch zu hoh gegriffen seyn möchten, wurde bemerkt, daß die §9. 432 und 433 jede übermäßige Strenge beseitigen dürften, Dieje ne „die Entwendung oder Unterschlagung von Spwaaren, Seite Garten- oder Feldfrüchten zu eigenem Genuß oder Verbrauch auf dex Stelle, soll nur mit Geldbuße bis zu 5) Rthlr., oder mit Gefäng

niß bis zu 6 Wochen bestraft werden. Dieselbe Strafe soll ein- treten, wenn bei geringfügigen Gegenständen aus den Umstäuden er

hellete, daß die Handlung nicht in der Absicht geschehen ist, sich L redlicher Weise Gewinn zu verschassen.““ L ex Grundsaß des Entwurfs, daß in Beziehung auf die Anwendung der Strafe des MUL E Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Hehlerei, Erpre}sung, Betrug, Münzverbrechen und Urkunden-Fälschung als gleichartige Verbrechen zu behandeln sind, wurde als der Natur dieses Verbrechens vollkommen entsprechend betrachtet, auch angenommen, daß die Unterschlagung den Say! in der Bestrafung gleichzustellen E OEE polizeilichen Be

strafung von Entwendung und Unterschlagung in den Fällen der oben angeführten §§. 432 und 453 war man einstimmig „einverstanden, es wurde aber beantragt, daß in allen Fällen des Diebstahls nach deur Strafe die Stellung unter Polizoi-Ausfsicht eintreten mühje.

Schluß folgt.)

Zeitungs -Üachrichten. NuslauD.

i Frankr et.

Paris, 24. März. Der König is gestern noch einmal an den traurigen Verlust seines Sohnes erinnert worden. (Cin Kondolenz- Schreiben, wohl das leßte in der langen Reihe derselben, E fernen Zonen ein ; das der Republik e R iiberreich durch ihren Geschäftsträger, Herrn Rosales in Paris. /

N ouis R beschästigte sich in ihrer gestrigen Sibung mit dem Gese - Entwurf über die Erfindungs - Patente. Es fam in der Debatte nichts vor, was für das Ausland von Interesse seyn fönnte. / | E i ; e inister : | j’ en ziemlich C2 heißt, der See - Minister werde binnen furzem einen ziemtis beine E oplementaroKredit für die neuen Besißungen im Stillen cean verlangen. | ; : E

Die Sub\cription für Guadeloupe hat bei dem hiesige vin

Comité bis vorgestern die Summe von 387,735 Fr. eingebraht.

a ourrier français is heute in einem so bedeutend ver- größerten Formate erschienen, daß er das Journal des Débats EE ug Deretnse und den größeren Englischen Journalen gleich- fommt, Dieses Journal hat sh seit seinem neuesten Redactions-

Wechsel dem Einfluß des Herrn Thiers gänzlich entzogen und scheint jeßt ein Organ des Herrn von Lamartine werden zu wolleu, der durch seinen Uebertritt zur linken Seite den Einfluß auf die Presse ver loren hat.

Börse vom 25, März. Jun den Französischen Renten zeigte sich heute Anfangs eine seste Stimmung. Bald aber trat eine flauere Haltung ein, theils aus Anlaß der niedrigeren Notirung der Consols an der Londoner Börse von vorgestern, theils in Folge des Gerüchts, die Regierung wolle mehrere Compagnicen der National - Garde von Paris auflösen, die Personen zu Offizieren gewählt hätten, die bei den Emeuten nah der Juli-Revolution sich kompromittirten.

*,. Paris, 24. März. Die Deputirten: Kammer hat in ihrer gestrigen Sißung mit 207 gegen 181, also mit einer Majorität von 26 Stimmen beschlossen, den Antrag des Herrn von Sade uicht in Erwägung zu ziehen. Dies Resultat war zu erwarten, Herr von Lamartine hat sich bei dieser Frage von der Linken getrennt und seiner eigenen Partei eine Schlacht geliefert. Seine Rede 1 das Hauptereigniß der gestrigen Sißung. Die Oppositions-Journale behaupten, der Antrag des Herrn von Sade habe den Nachtheil, die Kräfte der Linken zu vermindern und deshalb habe Herr von Lamar- tine denselben bekämpft, Das is ein Jrrthum. Herr vou Lamar- tine hat das Prinzip getadelt; er griff den Geist des Antrages jelbjt durch alle seine Folgen hindurch an und wäre der Antrag auch noch 0 radikal gèwesens er. mürde „dennoch an Herrn von Sade einen Gegner gefunden haben. Jn der gestrigen Sibung warf man Herrn Liadières, Ordonnanz = Offizier des Königs, vor, daß er in gewissen Cirkularen vom Jahre 1831 gesagt habe, die Beamten sollten niemals einen Siß in der Kammer haben. Herr Ligdieres hat, seitdem er zu den Konservativen übergegangen, seine Meinung gänzlih geändert. Er suchte dies zu rechtfertigen, indem er auf ziemlich drollige Weise sagte, daß die Handlungen der Oppo sition, d. h. die Plünderung von Saint -Germain l"Auxerrois und des erzbischöflichen Palastes, ihn von der Opposition getrennt bätten. Herr Barrot, welcher zur Zeit jenes beklagenswerthen Er eignisses Präfekt der Seine war, gerieth in hestigen Zorn z er klagte seinerseits die höchste Verwaltung an, was wiederum Herrn Lasitte in Harnisch brachte, der indeß nicht die Tribüne bestieg, um dem Führer der Linken zu antworten. Er begnügte sich damit, ihm zwischen den Bänken einen väterlichen Verweis zu geben, den nur einige der zunächst Sißzeuden hören fonnten. Die Vppojtttous Mitglieder bringen \o oft wie möglich die Restauration mit in die Debatten hinein, So hat Herr Corne eine ungeheuer große Summe von Deputirten angegeben, die unter der Restauration zu öffentlichen Aemtern befördert wurden. Er hat diese Augaben aus etner Debatte in der Paírs- Kammer vom Jahre 1828 entlehnt. Herx Pasquier, welcher damals Berichterstatter über diese Angelegenheit war, jagte 1 dieser Beziehung: „Man hat eine Berehnung vorgelegt, die aller dings etwas Érschreckendes hätte, wenn sie genau wäre. Man hat gesagt, daß von 1400 Deputirten 1200 zu "vent lichen Aemtern befördert worden seyen. Der Berichterstatter glaubt, daß einige Jrrthümer sich in diese Berechnung eingeschlichen haben, und daß unter diese Anzahl wohl die besoldeten Aemter der Maires und der Mitglieder der General-Conseils mit begrisjen jiud, die natürlich immer den Deputirten gufbehalten worden sind, Viel leicht muß man, um die sc{reckbare Zahl von 1200 herauszubringen, auch die Ordens=-Verleihungen hinzufügen, die in der That tun gewi)seu Epochen sehr reichlich stattfanden,“ Man sieht hieraus, daß die zu Le putirten erwählten Beamten bereits seit langer Zeit der Opposition im Wege stehen. Endlich geht aus dem, was 11 d en beiden eben Sibzungen vorgegangen, deutlich hervor, daß die Kammel sich selbst weder reformiren, noch modifiziren will, und daß die L pposition zu ohnmächtig is, um irgend einen hre Versuche zur Ausführung zu

bringen. 4 -aLÉG A

Grossbritanien und Irland.

tUluterhaus. Sihung vom 23, März, Die Debatte über den Ashburtonschen Traktat is gar nicht bis zur Abstimmung geführt worden; die geringe Anzahl vou NVitgliedern, welche sich zu der gestrigen Sibung eingesuuden, mochte wohl Lord Palmerston überzeugt haben, daß man sih für seine Motion sehr wenig intere|- sire, und fo erklärte derselbe deun zu Anfang der heutigen Sibung, daß es nicht seine Absicht sey, auf seinem Antrage zu bestehen. (Hört, hört! von den ministeriellen Bänken.) „Jch bin vollkommen dadurch zufriedengestellt““, sagte der Lord, „daß die Dislujjion jo weit geführt worden ist. Nach dem, was Sir R. Peel gesagt, ijt es mir unmögli, meinen Antrag zur Abstimumng zu bringen,“ Hierauf wünschte Herr Ewart zu wissen, ob fremdes, aus irgend emer Gegend der Welt in Kanada eingeführtes Getraide, wenn es 3 Sh. Zoll eutrichte, von dort nach England eben so frei eingeführt werden fönue wie Kanadisches Getraide. Herr Gladstone, der Vice-Präsident der Handels-Kam mer, erwiederte, der ehrenwerthe Hexr scheine es für einen Grundjaß der Britischen Gesebße zu halten, daß fremde, in Britische Kolonieen eingeführte und von da nach England gebrachte Handels - Artikel als Gegenstände der Kolonial - Production angesehen würden ; dies sey aber niht der Fallz in der Zoll-Afte vou voriger Sessiou besinde ich feine solche Bestimmung. Wenn ein Artikel unter Entrichtung dos Kolouial-Zolls in England zugelassen werden solle, mühje er das Er- zeugniß der Kolonieen und von dort eingeführt seyn. Was rohe Materialien betreffe, welche nach den Kolonieen gebracht, dort ver“ arbeitet und dann in England eingesührt würden, }o gälten dieje als Artikel der Kolonial-Production, indem alle sabrizirte Artifel als Er- zeugniß derjenigen Länder angesehen würden, wo sie fabrizirt worden, Herr Ewart: „Wird auch Mehl als eimn fabrizirter Artikel Angele: hen2“ Herr Gladstone: „Allerdings.“ Lord Johu Bu fragte darauf den Staats -Srcretair für die Kolonieen, hr aus die erwarteten Depeschen aus Kanada über die Getraide=SU}, . Bi don Novotntaten S t l S rhalten habe, und ob er eine Bill den Vereinigten Staaten 1n Kanada er) L lizubringen beab- 2 E by (C a ( ( ( in Bezug auf die Getraide: Le Laus Mnlev R uben. 0h P En Yragen Le A dem Parlament vorgelegt wer r n E S Verhandlungen dieses Abends waren für das Ausland von wenig Juteresse. Herr O'Brien Heantragie 9s Er nennung einer Kommission zur AMENGung dev Wirkungen des Ar nmengesebßes in Jrlandz da aber Lord Cliot, der Secretan für Jr- land, erklärte, daß die Regierung sou eine Maßregel vorbereite, welche hoffentlich den mit dem jeßigen Jrländischen Armenwejen ver- bundenen Uebelständen abhelfen werde, so wurde der Antrag des Herrn O’'Brien mit 108 gegen 23 Stimmen verworfen.

London, 24, März, Die Königin unt Prinz Albrecht sind gestern vou Claremont wieder in der Hauptstadt eingetroffen. : “Zwischen dem den Oberbefehl über die Englische Flotte in China führenden Vice- Admiral Parker und dem Contre - Admiral Cochrane, der ihn abzulösen abgeschickt worden war, soll es zu lebhaftem Zwist gekommen seyn. Ersterer, wie es scheint, mit Zustimmung des Sir H. Pottinger, erklärt, das Kommando nicht eher abgeben zu wollen, als bis er neue Befehle von der Regierung erhalten habez Lebterer

wollte die von den Chinesen bezahlten Entschädigungs-Gelder in seine

Obhut nehmen, was ihm aber nicht gelungen ist. selbst die Toryistishe United Service Gazette

habe, um ihn die Früchte des Sieges ärndten zu lassen, welchen Ad- miral Parker, ein Whig, so trefflih vorbereitet gehabt habe, und giebt zu verstehen, daß Ersterem das Kommando in China als Eut- schädigung für seine Niederlage bei der Parlaments Wahl in Jpswich

übertragen worden sey.

pet C S, - , M - ,

: Der Globe zeigt an, daß die Bauk vou England der Regie-

rung das aus China eingebrachte Sycee-Silber im Werthe von etwa

1 Million Pfd. St. zu 4 Sh. 11% Pee. für die Unze abgefauft hat.

: , Er 4 jt mt Tode abgegan-

gent; von dem gleichgesinnten Dichter -Kleebatt, Southey, Coleridge

S ist 1 j | : Sie waren

in Cugland aber uie sehr beliebt, weil man meiute, daß man sie ohne |

Der Dichter Sir Robert Southey 1tud Wordsworth is nun blos noh der Lebtere übrig.

Studium der Deutschen Philosophie nicht verstehen köune.

Uebrigens macht |

Vobwlinkodart L ) ( dem Ministerium |

Vorwürfe darüber, daß es den Admiral Cochrane nah China geschickt lungen befänden sich in zwei großen Büchern, die im M |

Vorgestern kam im Unterhause unter Anderem auch die Thier

quälerei zur Sprache. Mißhandlungen der zum Ziehen verwendeten Hunde an.

Wasserscheu herbeiführe. daß einzelne Mißbräuche den Armen des Rechts,

der Jagdhunde untersagen, E

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Brüssel, 25. März.

Wahlgesebes abgegeben. Die ursprünglichen Artikel des Entwurfs ha beit wichtige Modificationen erlitten.

Lord Lennox führte Fälle von grausamen Schon der Bau ihrer Beine eigne diese Thiere nicht zum Ziehen, und die ihnen auferlegte übermäßige Anstrengung erzeuge ein Fieber, das häufig die Herr Hume bestritt Lebteres und meinte, | ihr a Ä es seinen Hund zum | Ziehen zu gebrauchen, nicht berauben dürften; man müßte sonst auh | # das Ziehen der oft arg mißhandelten Pferde und das Ueberbeten |

s ruf 3. Die Nepräsentanten-Kammer hat gestern das erste Botum des Geseß-Eutwurfs in Betreff der Vollziehung des

Vas Verbot für Jeden, der

nicht Mitglied eines Büreaus i}, während der Wahl Operationen in

das Lofal einer Section, in welcher er kein Recht zu votiren hat, ein zutreten, ist auf den Vorschlag des Ministers des Junern, und unge achtet der Opposition des Berichterstatters der Central Section, durch eine Bestimmung erseßt worden, welche den Wählern die Freiheit läßt in alle Büreaus einzutreten, Das Verbot, Schriften oder Drudsg- chen in dem Lokal, wo die Wahl stattfindet, zu vertheilen, is auf be leidigende oder anonyme Schriften und Drucksachen beschränkt worden, Ver Grundsaß der Gleichzeitigkeit des Votums in dem Falle, wo Se natoren und Mitglieder der Repräsentanten-Kammer zu wählen seyn werden, ist mit 52 gegen 32 Stimmen angenommen worden,

X Vrüssel, 24, März. Die Rede Guizot's in der Pairs-Kam- mer, die hre Leser gewiß schon kennen, hat endlich die schon zu lange e ei eee von einer Zoll Vereinigung zwischen Frankreich und O zerjtort, (X86 ift freilich auf eine Weise geschehen, die für Belgien uicht ehen angenehm is, Wären wirklich die Belgischen Kom mijjarien in foufidenziellen Unterredungen so weit gegangen, die in dustrielle Lage des Landes als für die Existenz Belgiens selbst ge [ahrlich darzustellen, so hätte doch der Französishe Minister eine Au spielung darauf vielleicht vermeiden fönnen, Glüflicherweise stehen aber Belgien noch sto ergiebige Hülfsquellen offen, daß man hoffen daif, daß der Fall, wo der Französische Minister eine Zoll-Vereini gung für möglich und nothwendig hält, uie eintreten werde. (Vergl, unten.)

Nachschrift. 25, März, Morgens. Es verbreitet ih so eben die entsebliche Nachricht, daß das neue große Entrepot von Antwerpen in Feuer steht. Erkundigungen einzuziehen, Ein heftiger Wind hat heute den qanzen Tag geherrscht, Das Unglück köunte dadur sehr groß werden.

a ——————— Deutsche Bundesstaaten.

FSamburg, 28. März. (B. H.) Heute sand eine Versamm- lung des hiesigen Comité zur Vorbereitung einer Eisenbahn - Verbin dung mit Berlin statt, um eine Mittheilung ihres Ausschusses über den gegenwärtigen Stand dieser Angelegenheiten entgegen zu nehmen, Es war diese Mittheilung, dem Vernehmen uach, \o befriedigeuder

Art, daß die Versammlung daraus die Ueberzeugung gewann, es

dürfe die Ausführung des so hochwichtigeu Unternehmens nunmehr | sten der Regierung ergebe,

als gesichert betrachtet werden. lg Di Oesterre di März. (Aerztl. Bülletin.) Am 24. März, um 9 Uhr früh. heute hielt sich die Kraukheit des durchlauchtigsten

Wien, 25.

Von gestern auf

Wir haben nicht mehr die Zeit, nähere |

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gerihtlihem Wege Nachforschungen anstellen zu lassen. General - Jutendant des Königlichen Hauses sagte aus,

1840 in den Händen Jhrer Majestät der von Bourbon, damaliger Regentin, waren. ihm zu jener Zeit eines der beiden Bücher in dem naturhistorishen Kabinet befanden

Museum geschafft wurden, fehle. Er, der frühere Juteudant,

Buch zurückgestellt.

die man suchte, sih befäuden.

munderin und Kuragtorin ihrer erlauchten Töchter zu ent

| hie sich weder verpflichtet fühle, die ihr vorgelegten Fragen zu beantwor

ten, noch es für angemessen halte; daß, wenn ihrem Erachten zufolge, Majestät auf

der passende Augenblick erschienen seyn werde, vollständige und würdige Weise IEHEIE H | Aus dieser Erflärung zog der neue Vormund, im Einverständuiß j mit dem Anwalte des Königlichen Hauses, den Schluß daß die Erb- | theilungen und Juventarien sich in den Häuden der Königin Mutter befänden, oder daß sie doch Kenntuiß vou dem Orte hätte, wo sie aufbewahrt würden, und überließ es deu Gerichten, weitere Berfü gungen zu treffen, Vie 402 Bauk=Actien verblieben in Besiß der Königin Mutter [rast eines vou ihr durch den Ober-Hofmeister am 14. April 1835 an den Vireftor der Bank gerichteten Befehls, in dem sie ihm an kündigte, daß diese Actien ihr zugesprochen worden wären. Diesen Befehl

Shre den gehörig Berechtigten zufrieden

| betrachtet der jebige Jutendant des Königlichen Hauses als ungen gend, un Egenthumsrecht zu begründen. : / Was uun den zweiten Punkt, die Privat-Schatulle (bol sillo secreto) betrifft, so batte die Königin Marie Christine als Re gentin diese durch einen Befehl vom 10. Dezember 1833 errichtet und im August 18341 dem Schaßmeister des Königlichen Hauses au- befohlen, jeden Monat 500,000 Realen (25,000 Piaster) für die Be

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| dürfnisse der Privat-Schatulle in eine besondere Kiste zu hinterlegen. | Dieses Geld durste nur guf ihren ausdrücklichen Befehl herausgenom- | men werden, und der Schaßmeister einzig und allein der Königin Re gentin Rechenschaft über den Bestand dicser Kasse ablegen. Seit 1833 bis zum 29, August 1840 gingen auf diese Weise 37,122,378 Realen 18 Maravedi's in die Privat-Schatulle eiu, von denen der gegenwär tige Schaßmeister des Königlichen Hauses bei seiner Uebernahme am 1 November 1840 nur 447,073 vorfand. Der neue Vormund ließ den vormaligen Schaßmeister, Don Manuel Gaviria, im Mai 1842 aussordern, über die Gelder der Privat-Schatulle Rechuung abzulegen, Biejer erflärte, er hätte der Königin Regentin am Schlusse eines jeden Jahres die Rechnungen über Eingang und Ausgaben der Sha tulle vorgelegt, Jhre Majestät diese untersucht und genehmigt, End lih hatte ihm die Königin Marie Christine, nahdem er die lebte | Nechuung von 1840 vorgelegt, eine Schluß-Quittung ertheilt, alle t ) Oktober 1840 überreichten

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D O JaNIA E S5 S O | Rechnungen vernichtet, und alle darauf Bezug habenden Papiere, die I êr in Häuden hatte, an sh genommen, Der Vormund ließ sid | darauf eine authentische Abschrift der von der verwittweten Königin | B N Ae T Sa A Schluß Quittung, die in 2 O R ta zethnet wurde, ausfertigen, und | sprach diesen von jeder weiteren Verantwortlichkeit frei. Ju diese1 | LUGe befindet sich die Angelegenheit gegenwärtig. H

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Die Gaceta ummt heute an, daß sich aus den bis jeßt be-

lannt gewordenen Wahlen ein Verhältuiß von 70 gegen 30 zu Gun

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sten der 1 0 Moderirte Blätter stellen dagegen folgen des Resultat auf: gewählt wurden 91 ministerielle und 90 gautimini- | stertelle Deputirte. Der Ausgang von 30 anderen Wablen ist noch | unbetannt, und außerdem müssen noch 30 neue Wahlen angestellt werden. : |

S heißt, die Negterung hätte ihren Gesandten am Englischen | Hose, Herrn Sancho, hierher berufen, um an die S iße cines neuen |

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Erzherzogs Franz Karl in gleichem Stande, und die Erscheinungen, die sich | Ministeriums zu treten.

gegenwärtig darbieten, sind beruhigender Art, Frhr, von Türkheim. Dr. Zangerl,

S Pn ien.

© Madrid, 18, März. Bekanntlich haben einige Englische Blätter die Behauptung aufgestellt, die Königin Marie Christine hätte als Vormünderin ihrer beiden Töchter deren Vermögen nicht mit derjenigen Sorgfalt verwaltet, welche Pflicht und Geseße vorschreiben, Mehrfache Beschuldigungen sind in dieser Hinsicht auch in der Mitte der Spanischen Cortes erhoben worden, uud es war das erste und eifrigste Bemühen des neuen Vormundes und des vou ihm ernannten Zntendanten des Königlichen Hauses, Nachforschungen anzustellen, um wo möglich darthun zu können, daß das Eigenthum der Köuiglichen Mündel nuter der Verwaltung Jhrer Majestät der Königin Marie Christine Beeinträchtigungen von Bedeutung erlitten hätte. Judessen gelang es dem Jutendanten, Don Martin de los Heros, bei seiuer Rech nungs-Ablegung im vorigen Jahre, nur zwei Gegenstände anzudeuten, welche einige Dunkelheiten und Zweifel darboten. Der eine bestand in der Ungewißheit, in der man sich über den geseßmäßigen oder testamentarischen Erbtheil befand, der nah dem Tode Ferdinand's V1], einer jeden jeiner beiden Töchter zufallen mußte; der andere in den bedeutenden Summen, welche die Königin Marie Christine als Re gentin ihrer Privat Schatulle überwiesen hatte. So eben hat der - Zntendaut Recheuschaft über seine vorjährige Verwaltung abgelegt. Diese an Einzelnheiten überreihe Schrift ist mir zu Gesicht gekommen, und ih beeile mi, die Aufilärungen mitzutheilen, die sih in Bezugs auf die beiden angegebenen Punkte darin befinden. S __ Der neue Vormund fand beim Antritt seiner Verwaltung weder einen Erbtheilungsshein, noch Verzeichnisse über Kron - Juwelen vor so daß er sich in Ungewißheit darüber befand, welche Güter der inen, welche der Anderen der beiden Erbinnen gehörten, wo und von wem die Juwelen der Krone aufbewahrt würden, und welche davon Jsabella U, als Königin, welche sie als Erbin ihres Vaters in Anspruch nehmen könnte. Eben so wenig vermochte man zu er= mitteln, was aus 402 Actien der hiesigen S, Fernandobauk geworden war, die der verstorbene König Ferdinand VII, hinterließ. Da in- dessen aus anderweitigen Dokumenten hervorging, daß eia Grbthei- lungsschein und die in Bezug genommenen Verzeichnisse vorhanden gewesen waren, so hielt der neue Vormund es für seine Pflicht, auf

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2then, 12. März. (A. Z.) Vor einigen Tagen ist zum er stenmal ein Schiff unter Oldenburgischer Flagge, die „Demuth“, Ca- pitain Oltmans von Elsfleth, in den Griechischen Gewässern erschie nen uno mit einer Steinkohlen Ladung im Piräus eingelaufen. Von dort geht es nah Santorin, um Wein einzunehmen. Da dieser Ar tikel wegen des erhöhten Eingangs-Zolls in Rußland uicht mehr da hin geführt werden kann, so wollen die Santoriner einen neuen | Markt suchen und sehen, ob ihr herrlicher Traubensaft vielleicht in | Hamburg und Bremen anzubringen sey.

Gegenstand der Unterhaltung bildet jeßt ein seit sieben Abenden am Himmel sihtbares Phänomen. Man hält es für den Schweif | enes Kometen, |

__ Zwischen Griechenland und Holland i} ein Handels Vertrag ah- ge\chlossen worden. O

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X Alexandrien, 1. März. Am 25}ten v. M, istt Se, Königl, Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, der während seines Auf enthalts in Jtalien den Entschluß gefaßt hatte, das durch die Schnellig keit der Verbindungen jeßt so nahe gerüdte Aegypten zu besuchen von Neapel hier eingetroffen. Der Prinz reist unter dem Namen eines Grafen vou Ravensberg, beobachtet das strifteste Jukognito und ist nur von [dem Major im Generalstabe, Baron von Clerx und einem Adjutanten, Lieutenant Reclam, begleitet. Wenngleich sich Se, Königl. Hoheit alle Ehrenbezeugungen verbeten hatten 0 sind Sie doch von Mehmed Ali mit der größten Auszeich- nug empfangen worden. Der Vice-König sandte fogleih nach der Ankunft des Prinzen seinen Sohn Said Pascha demselbeu seine Aufwartung zu machen und ihn in seinem Namen zu bewill- fommnen. Bald darguf stellte sich eine Ehrenwache von des Vice Königs Garden vor der Wohnung Sr. Königl, Hoheit auf, und der Staatswagen Mehmed Ali's, mit vier der shönsten Pferde bespannt hielt an der Thüre zu des Prinzen Verfügung. Se. Königl. Hoheit verabschiedete sogleih die Ehrenwache, machte aber von des Vice- Königs Equipage Gebrauch, um demselben einen Morgenbesuh zu machen und si später zu einem Diner, wozu Mehmed Ali Dieselben eingeladen hatte, zu begeben.

Der frühere die Erbthei- die ai oder Juni Nönigin Marie Christine Diese 19M hätte ubergebe - mit er nahsähe, ob irgend eines der Juwelen, die h: Pettberite und dann nah dem x l ri N uy hätte jedoch, aus Veranlassung der Reise der Köbuigin die Untersuchung uicht vollenden können, und ihr, so wie sie es befohlen hatte, das Auf diese Aussage sh berufend, beauftragte die Regierung im vorigen Soumer ihren Geschäftsträger in Panis, Jhrer Majestät der Königin Marie Christine die Frage vorzulegen, ob sie Kenntniß von dem Orte hätte, an welchem die Erbtheilungsscheine, d si Die Antwort, welhe Jhre Majestät | durch Be Kabinets - Secretair, Don José del Castillo y Ayeusa, |

dem Geschäftsträger ertheilen ließ, lautete so: „Da Niemand den | ç,%, e

Interessen ihrer beiden ccltbes Töchter p o große Sorgfalt | beiden Landwehr - Zeughäuser, das Schloß, das Artillerie- Zeughaus widmen fönne, wie die Königin, ihre erhabene Mutter, und da diese Ober- bei ihrem gerechten Vorsaße, weder direkt noch indireft dem zustehenden Rechte als einziger rechtmäßiger Vor-=

jagen, besfändig beharre, so habe sie ihm aufgetragen, zu erklären, daß

Der Vice-Köni hat sich dur den ersten Besuch eines Preußi= schen Prinzen in Aegypten besonders erfreut gefühlt und, sobald er von dessen bevorstehenden Ankunft unterrihtet worden war, seine beabsichtigte Abreise nah dem Delta verschoben.

Wie man sagt, wird der Prinz den Nil bis nach Assuan hinauf- Prt bereits vorgestern nebst seinem Gefolge, in Begleitun

öniglihen Preußischen General - Ko n W Rabira biete ßischen General - Konsuls von Wagner, na

Inland.

f * Stettin, 28. März, Die Morgenstunden Tages, welchen Se. Königl. Hoheit zur Abreise bestin von Höchstdenenselben dazu benußt, mit Be

des heutigen umt, wurden

Ö enselber n s sichtigung der Lokalitäten und Sehenswürdigkeiten der Stadt fortzufahren, Dos Landhaus die 7 ,

die evangelische und katholische Kirche,

die neue Wohnung des Ob die evange ) Wol er- Präsidenten, das neue Regierungs - N

| : und die jeßt von d Dber= | Landesgericht und der Regierung a M R, Lofale in demselben | sodann das Packhofs- Gebäude auf der Lastadie wurden nah und | nah in Augenschein geuommen, Ueberall hatten die Vorstände der verschiedenen Behörden, so wie die Geistlichen der beiden Kirchen die Chre, Se. Königl. Hoheit empfangen zu dürfen. h Um 1 Uhr begaben sich Se. Königl. Hoheit nach dem Casino

wo Seitens der Stadt ein dejeuner dinatoire, das Höchstdieselben

| die Gnade gehabt, anzunehmen, vorbereitet war, Das Lofal war zu | diesem Behuf höchst geschmadckvoll eingerichtet. Unter den 250 gela- | denen Gästen befanden sich die Herren Stände, die hohen Militair= und Civil - Beamten, die Stadtverordneten , viele angesehene Bürger und mehrere Fremde aus der Umgegend. Der Ober= Bürgermeister Geheime Regierungs-Rath Masche, hatte die Ehre, bei der Tafel den

| Toast auf das Wohl unseres verehrten Königs, der Stadtverordneten- | Vorsteher Görliß den auf Se. Hoheit des Statthalters von Pom= mern, die beide mit der wahren Begeisterung angenommen wurden,

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ausbringen zu dürfen. Se. Königl. Hoheit gedachten in der Ent= | gegnung des guten, treuen Geistes der Bewohner Stettins und | Pommerns, der immer derselbe bleibe, wenn guch Einzelne versuchten, | daran zu rüttelu, und baß Se, Majestät der König, der einst ja | auch Statthalter von Pommern gewesen und vielfah in dieser Pro- | vinz verweilt hätte, die Bestätigung dieses treuen, unwandelbaren | Sinnes gern entgegennehmen werde, | _ Unmittelbar nach aufgehobener Tafel begaben sich Se. Königl. Hoheit in die Wohnung des kommandirenden Herrn Generals, Ge- neral-Lieutenants von Wrangel, zurück, wo sich unterdessen die Stände, die hohen Civil-Behörden und die Offizier-Corps der Garnison ver= sammelt hatten, und traten, von den besten Wünschen Aller begleitet, die Rückreise nach Berlin an.

Der Aufenthalt Sr. Königl. Hoheit unter uns war nur von furzer Dauer, aber er wird, wie auh der Stadtverordneten - Vor- steher in seinem Toaste ausgesprochen, cinen Glanzpunkt in dem Leben der Stettiner bilden und Allen, denen es veröunt war, sich dem hohen Königssohne, der durch Herablassung, Huld und Güte alle Herzen gewann, zu nahen, unvergeßlich bleiben. E

Berliu, 30.

März. Das so eben erscheinende Militair=

Wochenblatt meldet folgende Be förderungen in der Armee.

Gen. Maj. von Quadt Il, Kommandant von Mainz. » Graf Kaniß, Commandeur der 15ten Division,

Mala chowsky, Kommandaut von Glaß, mit Beibehalt seines bisherigen Gehalts. / :

von Cosel, Direktor des Militair Oekonomie-Depart,

von Hüser, Commandeur der 16ten Division.

von Nonsterberg, Commandeur der 13ten Division.

von Skeinäccker, Commandeur der 10ten Division.

l | | zu General-Lieutenants: f

Zu General-Majors: Oberst Tuckermann, Command. der 10ten Infant. Brig. » von Wurmb, Command, der 2teu Kavall, Brig. » von Staff gen. vou Reiben stein, Command. der 1sten Infant. Brig. von Nochow, Gesandter, Brese, Juspecteur der 1sten Zl Di von Beyer, Command. der 8ten Kavall. Brig. von Stülpnagel, Command. der 5ten Kavall. Brig. (S

O Ver stéie

» »

| Vberst = Lieut, Graf Bismark von Bohlen, vom P2ten Ldw. Reg.

von Haas, 2er Kommandant von Torgau. von Nabmer, Brigadier der 5ten Gensd. Br von Windheim, Brigadier der 6ten Gensd. Br von F oller, 2ter Kommandant von Glogau. : Wittich, Direktor der Artill. und Tng, Schule Fidler, Brigadier der 2ten Artill. Brig. E von Hahn, Chef des Generalstabes der General- v n)pection der Artillerie. von Borries, Commandeur des 37sten Inf. Regts Walther, Commandeur des 30sten i "Regts r von Hobe, Commandeur des 10ten Jnfanterie-Regts von Münchow, Commandeur des 27sten If, Regts.

von Vörtng, Comdr, des Garde-Reserve- Inf. Regts. von Stein, Commandeur des 36sten Inf. Regts. Schach von Wittenau, Commandeur des 10ten Husaren-Regiments, von Fing, int, Commandeur des 19ten Jnf. Regts. von Z edlib, Commandeur des ten Kürassier-Regts. von Hohwächter, Comdr. des 5ten Ulan. Regts. Zu Oberst-Lieutenants: Major von Roch ow, Führer des 2ten Aufgebots vom Zten Bag- taillon (2ten Berliner) 20sten Low. Regts. E von Suckow, vom 31sten Jnf. Regt. von Brause, » Z36sten j von Engels, » 416ten von Chamier, » Zfeten von Harder, » Z0sten von Schlegell, » L24sten Henniges, aggregirt dem 3ten Ulan. Reg. von Roggenbucke, aggregirt der 3ten Schüben- Abth. von Schon, vom 26sten Juf. Regt. / Graf Schulenburg, vom 31sten Juf. Regt. von Graurock, vom 23sten Landwehr =- Regiment. Grapow, von der 2ten Artillerie - Brigade. Hesse, vom 30sten Jnfanterie - Regiment. Lenbe, vom 26sten Landwehr - Regiment. von Fuchs, vom 33sten Jufanterie- Regiment. von Boenigk, vom bten Jnfanterie=Regimént. Stiehle, vom 14ten Jnfanterie- Regiment. *