2te Infanterie-Brigade Oberst von Zalusfowsfi, Commandeur des 31sten Jufanterie-Regiments.
10te Infanterie-Brigade General-Major Tuckermann, Komman- dant von Saarlouis, Seele
11te Jnfanterie-Brigade General-Major von Staff, gen. Reibenstein, Commandeur der 1sten Jufanterie-Brigade.
Kavallerie=Brigadenu.
3te Kavallerie-Brigade Oberst von Flotow, Commandeur des 7ten Ulanen-Regiments.
12te Kavallerie-Brigade von Westphal, Commandeur des ten Husaren-Regiments.
Infanterie-Regimenter,
17tes Jnfanterie-Regiment ad int. Oberst-Lieutenant von Trzebia towski vom 32sten Jufanterie-Regiment.
21s\tes Jnfanterie-Regiment ad int. Oberst-Lieutenant von der Ches- vallerie vom 26sten Jufanterie-Regiment,
26stes Jufanterie - Regiment ad int. Oberst - Lieutenant Graf von Schlie ffen vom Kaiser Franz Grenadier-Regiment.
31stes Jufanterie=- Regiment ad int. Oberst - Lieutenant Verlohren vom 36sten Jnfanterie-Regiment,
von
Kavallerie-=Regimenter,
4tes Husaren-Regiment ad int. Oberst-Lieutenant von Gerhardt vom 1sten Dragoner-Regiment.
8tes Husaren - Regiment ad int. Oberst-Lieutenant von Rohr vom 24sten Landwehr=Regiment,
7tes Ulanen-Regiment ad int. Oberst = Lieutenant Giese vom ten Ulanen-Regiment.
Kommandanturen.
Danzig. General-Major von Dedenroth, Commandeur der 10ten Infanterie-Brigade.
Saarlouis. Oberst von Reuter, Brigadier der Brigade.
Spandau, Oberst von Bennigsen, zweiter Kommandaut von Glogau.
Glogau 2te, Oberst von Foller, Commandeur des Landwehr-Ba taillons 38sten Jufanterie-Regiments,
Torgau 2te, Oberst von Haas vom 32sten Jnfanterie-Regiment,
áAten Artillerie=
Verlin, 29, März. Anstellung und Beförderung an den höheren Schulen. Eine Königliche Verordnung vom 9, Dezember vorigen Jahres enthält folgende Bestimmungen: Das Recht zur Anstellung und Beförderung der Lehrer an den Gymnasien und Schullehrer - Seminarien und, wo diese An stalten dem Patronate einer Stadt oder anderen Corporation unterworfen sind, das Recht zur Bestätigung der Lehrer steht den Provinzial-Schul-Kollegien zuz diese müssen jedoch hierzu, sofern es nicht blos einen Hülfslehrer oder einen auf Kündigung angestellten technischen Lehrer betri, die Genehmigung des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts - Angelegenheiten einholen, Auch sind die selben verpflichtet, wenn das Ministerium sich in einzelnen Fällen ver anlaßt findet, wegen der Anstellung, Beförderung oder Verseßung eines Lehrers besondere Anweisung zu ertheilen, diese Anweisung zu befolgen. Dem Ministerium is daher von jeder Erledigung einer Lehrerstelle sofort Anzeige zu machen. Diese Bestimmungen gelten auch für die höheren Bürger= und Realschulen, nur daß hier die Regierung der Provinz in die Stelle des Provinzial-Schul-Kollegiums tritt. Die Ernennung der Direktoren der erwähnten Unterrichts Anstalten oder deren Bestätigung, wo diese Anstalten dem Patronate einer Stadt oder Corporation unterworfen sind, behält Se. Majestät der König Sich Selbst vor, Ju den Rechten der Patrone der ge- dachten Unterrichts - Anstalten zur Wahl der Direktoren und Lehrer wird durch diese Bestimmungen nichts geändert,
Es is nun, wie die Königsberger Allgemeine Zeitung bemerkt, hier und da die Vermuthung angedeutet worden, gls ob diese neuen Bestimmungen mit Rücksicht auf jüngst vorgekommene Sâlle bei Erledigung höherer Lehrerstellen entstandeu seyen, und als ob dabei eine größere Concentration der Lehrer-Verhältuisse oder die sichrere Herbeiführung einer Uniformität der Bestrebungen, Ansichten und Ueberzeugungen in dem Lehrerstande, als sie seither stattgefunden, wäre beabsichtigt worden. Um solchen irrigen Vorausseßungen zu begegnen, weist das genaunte Blatt (in Nr. 49) auf die früheren geseßlichen Bestimmungen über jeue Verhältnisse hin, woraus sich ergiebt, daß die Verordnung vom 9, Dezem ber, mit Ausnahme eines einzigen Punktes, nichts gnordnet, was nicht {hon in den früheren Bestimmungen enthalten gewesen wäre, Vielmehr wird durch dieselbe den Provinzial-Schul-Behörden ein Recht wieder zurückgegeben, welches in Folge der im Jahre 1819 begonnenen Untersuchungen wegen demagogischer Umtriebe suspendirt und im Jahre 1825 zwar wiederhergestellt, aber \chon im Jahre
/
darauf von neuem in der Art beschränkt worden war, daß die An- F ge de der Genehmigung des # Ministeriums unterlagen, sondern uur als Vorschläge gelten founten, F
träge der Provinzial = Behörden nicht blos
deren Annahme oder Verwerfung von dem Beschlusse des Ministers
abhing, ohne daß derselbe seinen Beschluß, der Provinzial Behörde
gegenüber, zu begründen verpflichtet gewesen wäre.
Wenngleich, heißt es ferner in den erläuternden Bemerkungen des erwähnten Blattes, das Ministerium dessenungeachtet, wie es auch R QUN uus entgegenstehende sehr wichtige Gründe gewiß immer B n i , diese Borschläge der Provinzial-Behördeu stets derjenigen Q ne gewürdigt haben dürfte, welche der von Leßteren zu er-
O N EDOER Kenntniß dex besonderen Verhältnisse gebührte, t Se n das Anstellungs-Reht entzogen. Die Besez- WSoiilnarien Le len bei den gelehrten Schulen und Schullehrer- Ie ar mmlih überall unmittelbar vou dem Minister ie macht, indem die Vorschriften der Dienst - Justructio
für die Provinzial - Konsistorien vom 23, Oftober 1B L Verordnung vom 31. Dezember 1825 dur darauf folgend Besti B mungen theilweise suspendirt und theilweise modifizirt Wie: A veranlaßte den Minister der geistlichen, Unterrichts= und U O Angelegenheiten pen die Mitte des Jahres 41841 da fei f Gru d mehr vorhanden schien, jene Suspension länger frtbaüeri L es die Dan der Provinzial = Behörden in Bezug auf die Äust en der Direktoren und Lehrer an den höheren Unterrichts-Austalten A Gegenstande eines Berichts an den König zu machen, als dessen Re- sultat, nah vorhergegangenen Verhandlungen in dem Staats-Mini
sterium, die nun bekannt gemachte neue Verordnung zu betrachten ift die Suspension jener früheren
welche, wie ihre Einleitung besagt, Vorschriften gufhebt und dieselben näher bestimmt,
Was nun das Anstellungs- und Befördernngs-Recht in auf die Lehrer betrifft, welches seit der Geschäfts-Znstruction. für Wd Regierungen vom 26. Dezember 1808 den Provinzial-Behörden bei- gelegt war, und das ihnen durch die neue Verordnung zurückgegeben wird, so ist allerdings die Ausübung desselben hinfort in jedem ein- zelnen Falle (die Hülfslehrer ausgenommen) an die Genehmigung des Ministeriums gebunden worden, während die Justructionen von 1808 der oberen Lehrer Der Ausdruck „obere Lehrer“ wurde indeß schon früher
und 1817 diese Genehmigung verlangte,
nur in Betreff
396
für so unbestimmt erkannt, daß die Section für den öffentlihen Un- | |
terricht sih bereits im Jahre 1810 zu einer näheren Erklärung des- sehr wenige Lehrer Hierzu fam, daß
Titel 1 Ober=
nach welcher nur blieben.
früher, der
selben von dieser
veranlaßt fand, Kategorie ausgeschlossen in neuerer Zeit nicht mehr, wie Lehrer“ blos durch das für die oberen Klassen nahgewie- sene Maß gelehrter Kenutuisse erworben werden kann, sondern daß es dazu auch einer längere Zeit hindur bewiesenen pädagogischen und didaktischen Tüchtigkeit bedarf, die sih besonders in der Verwal- tung eines Ordinariats, gleichviel ob in einer oberen oder | | unteren Klasse, zu bewähren hat. Ferner wird jeßt auch in den | unteren Klassen der Unterricht meist von Lehrern ertheilt, welche | die Qualification für die oberen nahgewiesen haben, da
| nach der Ministerial=Verfügung vom 3, Februar 1838 in der Regel | fein Kandidat die facultas docendi erhalten darf, der nit wenigstens in einem Haupt=Unterrihts-Gegenstande in den oberen Klassen zu un terrihten im Stande is, Diese Erwägungen und namentlich die Rücksicht auf die Wichtigkeit der Ordinariate ließen es daher noth- | wendig erscheinen, den Vorbehalt einer Genehmigung, wenn er über- | haupt stattfinden sollte, niht auf die Anstellung der oberen Lehrer zu | beschränken, sondern guf die Anstellung aller ordentlichen Lehrer | auszudehnen,
| Die Verordnung von 1825, deren Bestimmungen jedo im fol genden Jahre auch in ihrem hier in Betracht kommenden Theil wie der suspendirt worden waren, hatte zwar die Genehmigung des Ministeriums nur hinsichtlich der Rektoren festgeseßt, aber demselben doch für einzelne Fälle eine Einwirkung auh auf die Anstellung und Beförderung der Lehrer vorbehalten, und da eine solche Einwirkung ohne den Beding der Genehmigung niht wohl möglich erscheint, so Wo N Der neuen DEroronunig m PDieer On nur ver einigt, was die Bestimmungen von 1817 und 1825 bereits angeordnet hatten. Auch \chien die wiederhergestellte Ehre der Königl. Ernennung oder Bestätigung der Direktoren, welche diesen ein bestimmtes Rangverhältuiß sichert, es zu erheischen, bei der An stellung der Lehrer eine Mitwirkung des Ministeriums eintreten zu | lassen, damit diese in ihrer Stellung nicht zu weit hinter jenen zu | rüständen und die Ueberzeugung erhielten, daß ihr verdienstliches | Wirken dem Ministerium nicht allein bekannt, sondern auch inner | halb des ganzen Umfangs der Monarchie durch Beförderung öffentlich 1 |
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| | j | |
von demselben anerkannt werden könne.
Nachdem hiermit aufgezeigt is, daß in den die Gymnasien be-= treffenden Austellungs=Verhältuissen nur frühere Bestimmungen er= neuert und ausgeführt sind, denn guch die Schul-Direktorate bei den Gymnasien waren durch Verordnung vom 27, Oktober 1810 be
| reits der Königlichen Genehmigung vorbehalten, die ihnen später E mebr u Del wurde erweist sich als die einzige | neue Bestimmung der Verordnung vom 9, Dezember 1842, die | Gleichstellung der höheren Bürger - Schulen und Schullehrer = Semi | narien mit den Gymnasien. Hinsichtlich der Seminarien be | stand indeß diese Gleichstellung hon zum Theil, und was die oberen Burger ooer Neal -= Sue abel, \0 mußte \ die Entwickelung und Bedeutung, welche dieselben in der neuesten | Zeit erlangt haben, auch für sie die Anwendung eines gleihen Prin= Zips, wie sür die Gymnasien, als angemessen erscheinen lassen. _So i\t denn durch den neuen Königlichen Erlaß das seit 1819 bestehende exceptionelle Verfahren guf ein allgemeines und geseßlich seststehendes zurückgeführt, was für das Unterrichtswesen überhaupt wie für den Lehrerstand insbesondere uiht anders als erwünscht und heilsam seyn kann,
Berlín, 30. März. Zu dem Gebäude einer Alterversor- gungs=-Anstalt der hiesigen jüdischen Gemeinde, zu welchem bei Gele: genheit der Thron-Besteigung Sr. Majestät des Königs die Beiträge freiwillig unterzeichnet wurden, is heute Vormittags in der Großen Hamburger=Straße Nr, 24 der Grundstein feierlich gelegt worden. Deputationen des Magistrats und der Stadtverordueten-Versammlung erschienen bei dieser Feier, die durch einen Choralgesang eingeleitet wurde, worauf der Gemeinde =- Aelteste, Herr Geheime Kommerzien Rath J. W. Meyer, einen Vortrag hielt, in welhem er über das Entstehen der Alkerversorgungs - Austalt, so wie über die erfreuliche Veranlassung sprach, bei welcher die Gelder zu diesem Bau gesammelt worden waren, Nachdem sodann der Grundstein unter den üblichen Hammerschlägen, wobei auh der Ober-Bürgermeister, Herr Geheime Justizrath Krausnick, einige erhebende Worte sprach, gelegt worden, segnete der Rabbinats-Verwalter, Herr Oettinger, das hier begrün dete Gebäude und wurde von dem Sänger-Chor ein Hallelujah an gestimmt,
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Königsberg. Der Kopf des Kometen, dessen selten langer und heller Schweif hier seit dem 19ten d. M. gesehen worden is , ist weit un \cheinbarer als ein solcher Vorbote erwarten ließ. Bei seinem niedrigen Stande in der Dämmerung ist jet ungewöhnlich reine Luft erforderlich, F damit ihn selbst starke Feruröhre zeigen, Zuerst fanden wir ihn vorgestern, Æ als er dem Horizonte schon nabe und — zum Theil aus diesem Grunde Ÿ äußerst blaß war. Auch gestern haben wir ihn nicht heller gesehen, Herr è Schlüter hat seine Oerter an diesen beiden Tagen folgendermaßen beob achtet :
u 9 E A 0 1 Máârz 26. 8 14 38 Mittl. Z. Gerade Aufst.=55 1 0,5; Abhw. = — 7 23 22,‘ S — 21008 Früher sind Schweif und Kopf weit heller gewesen, wie aus einem gestern angekommenen Schreiben des Jrländischen Astronomen, Herrn Edward Coo- per, der sich jeßt in Nizza aufhält, hervorgeht: dort sah er den Schweif schon am 12ten, den Kopf am 14ten, bcide so hell, daß er den ersteren, troß des lebhaften Mondscheins, mit einem {wachen Fernrohre bis zu sei nem Anfange verfolgen konnte, Jeßt wird der Komet hier bald ganz un- sichtbar werden, Möglich, aber nicht wahrscheinlich ist, daß er später, am Morgenhimmel, für starke Fernröhre wieder sichtbar wird, Eine bemerkens- werthe Eigenthümlichkeit ist an dem Kometen nicht zu unterscheiden z aber er giebt vielleicht das erste Beispiel eines lebhaften und langen Schweifes, der von einem schwachen Kerne ausgeht, Er scheint alle Kraft guf den Haarwuchs verwandt zu haben und dadurch abgezehrt zu seyn. Den 28, März 1843. 9 W. Bessel,
___# New-York. Hier hat sih vor kurzem unter dem Namen; Ame- rican Ethnological Societo eine Gesellschaft gebildet, welche die Geschichte, Sprachen, Sitten und Gebräuche der Amerikanischen Urvölker zu erforschen den Zweck hat, Veranlassung zu deren Bildung gaben hauptsächlich die neuerdings gemachten interessanten Entdeckungen der Herren Stephans und Batherwood, An deren Spiße steht Herr Gallatin. — Jn Berlin \ind, außer dem Nord-Amerikanischen Gesandten, Herrn Whea- ton, die Herren Alexander von Humboldt, Professor Ritter und Professor Buschmann zu Mitgliedern ernannt worden,
; 4 Bekanntmachung.
Mit Allerhöchster nehmigung wird p Ausstellu ng der Kunst- werke im Königlichen useum zum Besten des Kölner Dombaues noch in dieser und der nächsten Woche stattfinden, um Gelegenheit zu ge- ben, die jeßt grade eingegangene prachtvolle Urkunde der Adresse
zu sehen, welhe von der Stadt London Sr. Königl, Majestät bei
Allerhöchstihrer Anwesenheit in England votirt wurde. Um zugleich einem anderen mehrfach laut gewordenen Wunsche zu begegnen, ist sie in dem Raume aufgestellt worden, welcher den Abguß der berühmter Ghiberti- schen Thüren enthält, Da dieser Raum auf längere Zeit, wegen darin vorzunehmender Arbeiten, geschlossen werden muß, wird sh die Aus sel[- lung ferner nicht verlängern lassen, weshalb wir um baldigen Be such ganz ergebenst bitten, :
Berlin, den 31, März 1843,
Der Vorstand des Berliner Vereins für den Kölner
Dombau,
Meteorologische Beobachtungen.
1843, | Morgeus | Nachmittags 30. März. | |
6 Ube. 2 Ubr.
Abends | 10 Ubr. |
Nach eijumaligerx Beobachtuug,.
Luftdruck ,... [337,4 0 Par. [336,99 Par. 337 4 T Pas. | Quellwärme É 8° R. 0A R. F” Se K. T 3,4° R. Flusswärme 3 5 R; 4,0° R. | iat 3,4 E M a 2,9° R. | Bodenwürme 33° R. 72 pt. | 37 pCt. | 58 pCt. Ausdüänstung 0,014" K b. Wetter halbheiter. | heiter. | beiter, Niederschlag 0, Wind NW. | W. | NW. | Wüärmewechsel + 9,0° Ca | | )
Luftwärme ... H Thaupuukt .., I Dunslsättigung
Wolkenzug . .. - W. + O08" R. "Tagesmittel: 336,95 Par... 9,8 R... 4 34°R... D erliner Börse
Den 31, März 1843. Pr. Cour. Brief. | Geld.
56 pci. W.
Pr. Cour.
Brief. | Geld, | Gew.
Fonds. S) Aclien. 8
1323; 102%
103 7 Brel. Pots, Eiseub, 133? do. do. Prior. Obl. - e Mzgd. Lpz. Biseub. 1457 — da. do. Prior. Obl. 4 | 1037 | 103 Bel. Aub. Eisenb, 118 Li do. do, Prior. Obl. e— 103 i Düss.Elb, Kiseub, ? 71 do. do. Prior. Obl, - 947 Rhein, Eiseub, 5 8 Dauz. do. in Th. do. do. Prior. Obl, 97 Westpr. Pfandbr. « Berl. Frankf, Eis. 116 { do. ) ) do. do. Prior. Obl. - E Ob.-Séchles. Eisb, 107%
S1. Schuld-Seb. 37 1045 Preuss. Euglische Obligat. 30. Präm. Sch, der Seebandlunzz. Kur- u, Neumärk.
Sechuldverschr. : é Stadt- Obligationen.
4| 1033
Berliner
Grossh, Pos. do. do, A h Ustpr. F fandbr, Gold al marco. » Pomm. do. Aae
And.Gldm, à 5 Th. Discouto.
Kur- u. Neum. do. «
Sehlesische do,
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 27. März. Niederl. wirkl. Sch. 564. 5% Kanz-Bill, —. 5% Span, 19. 3% do. 31 S, Pass, 54. AUSE, Preuss. Peäm. Sch. —. Pol. —. Oesterr, 109. 4% Russ. UWope 907.
Antlwe rpen, 26. März. ZinsIl. —. Neue Aul. 19%.
Hambu rg, 29, März. Bauk - Actien 1660. Eugl. Russ. 1107.
London. 24 März. Cons. 3% 96%, Belg, —,. Neue Aul. 23. Pas Ausg. Sch, 137; 25% Holl. 95 g. 5% 1027. 5% Port, 3% t g Engl. Russ, —. Bras. §0. Chili —. Columb. Mex. 30, Peru 192,
Petersbu De 24. März. Lond. 3 Met. 37 s Hamb, 33L. Paris 400, Poln. à Paris 300 Fl. 80, do. 500 FI. 843. do. 200 Fl. 297. W ien, 26. März. Bank-Actien 1645. Aul. de 1839 115.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 14. April. Jm Schauspielhause: Der Sohn auf Reisen. Posse in 2 Abth., von C. Feldmann. Hierauf: Die Zer- streuten. Posse in 1 Akt, von Kotebue. Und: Der Kapellmeister von Venedig, Musikalisches Quodlibet in 1 Aft, von L. Breitenstein.
Sonntag, 2. April. Jm Opernhause: Die Hochzeit des Figaro. (Dlle. Hetenecker: die Gräfin, als Gastrolle.)
Jm Schauspielhause: Doktor Wespe. Elisabeth.)
Montag, 3. April.
Dienstag, 4. April,
Pee der DIaBe Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c.
Im Schauspielhause: Une Chaîne,
Königsstädtisches Theater.
Sonnabend, 1. April. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Lucia di Lammermoor. Opera in 3 Atti. Poesiía del Sgr. Salyvatore Cammarano. Musiíca del Maestro Gaetano Donizetti.
Sonntag, 2. April, Der Talisman, :
Montag, 3. April. (Italienische Opern-Vorstellung.) Zum er= stenmale wiederholt: Gabriella di Vergy. Opera in 2 Ati. Musica del Maestro Mercadante.
Oeffentliche Aufführungen.
Sonnabend, 1. April, Abends 7 Uhr, im Saale der Sing- Akademie: Konzert des Königl. Bayerischen Hof-Klarinettisten Karl Bärmaun, worin derselbe eine Phantasie über ein Original-Thema mit Pianoforte-Begleitung, ein Adagio mit Begleitung von Streich= Quartett, ein Tongemälde, „der Abend auf den Bergen““, mit Piano=- forte-Begleitung, und Variationen über ein Original-Thema, sämmt= lich von seiner eigenen Composition, vortragen wird. Die Damen Marx und Hebenecker und die Herren Taubert, L. und M. Ganz und W. Krüger werden den Konzertgeber unterstüßen. Villets à l Rthlr. sind in der Schlesingershen Musikhandlung, beim Kastellan der Sing- Akademie und in der Wohnung des Herrn Bärmann, Linden 64, zu haben.
do. 101 X
ZinsÌì, 5 6°
. 4) Ss1ve D
(Frau von Lavallade :
Im Schauspielhause: Der Arzt seiner Ehre Im Opernhause: Die Hugenotten. Ein Plaß in den Logen des ersten
Marktpreise vom Getraide.
Berlin, den 30. März 1843. : f Zu Lande: Weizen (weißer) 2 Rihlr, 2 Sgr. 6 Pf-, aud 2 Rihlr, und 1 Rthlr, 27 Sgr. 6 Pf.z Roggen 1 Rihlr. 21 Sgr. 3 P}.; große Gerste 1 Rthlr. 12 Sgr, 6 Pf, z Hafer 1 Rthlr, 6 Sgr. D f, auch 1 Nthlr. 3 Sgr, 9 Pf. Eingegangen sind 40 Wispel 12 Scheffel. e
Zu Wasser: Weizen (weißer) 2_Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf, auch 4 Rthlr, 28 Sgr. 9 Pf. und 1 Rthlr. 26 S9g?- S [3 oggen 1 Rihlr. 21 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr, 20 S en 4 Rtee 1 Nthlr, 7 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Nihlr. 3 Sgr, 9 Pf. 5 Erbsen 2 Nthlr, 21 Sgr, 3 Pf. auch 1 Rihlr, 20 Sgr. (schlechte Sorte), Eingegangen siud 517 Wispel A4 Ad Mittwoch, den 29. Min 1843
as S Stroh 10 Rthlr, 2 Sgr. 6 Pf., auh 9 Rthlr, 10 Sar. Der A 1 Rihlr, 7 Sgr. 6 Ps, auch 1 Rthlr, 2 Sgr. 6 pi Kartoffel = Preise, Der Scheffel 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr, 6 Pf, Branntwein = Preise,
Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am 25}en 202 Rthlr., am 28sten 20—20% Rthlr, und am 30, Mänz d, J, 20 Rihlr. frei ins Haus geliefert pro 200 Quart à 54 pCt, oder 10,800 pCt, nah TIralles. Korn-Spiritus: ohne Geschäft.
Berlin, den 30, März 1843.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
—— E ——— — Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W, Zinkeisen, Gedrudckt in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdrueref,
Preis: 2 Rthlr. für 7 Iahr. 4 Kthlr. - 2 Iahr. 8 Rfhlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
Amtliche Nachrichten.
«andtags : Angelegenheiten. jezbuch,
Frankreich. Paris. Der Herzog von Nemours. — und Palmerston’s über den Ashburtonschen Französischen Presse. — Brief aus Paris. gegen die Post - Reformz Petition Schuß gegen den Nachdruck; zur Charakteristik der legitimistischen Presse
Provinz Pommern. Straf-Ge
Vertrag in den Augen de
nähere Belcuchtung der zur Modificati 7 ähe leuchtung der zur Modification des Zuckergesetzes gemachten
_Borschläge der Kommission.)
Großbritanien und Jrland. London, Maßregeln gegen de1 Sklavenhandel. Schreiben aus London. (Lord Palmerston's Oppo sition gegen den Ashburtonschen Vertragz Herr Walter und die Oppositio! gegen das Armengescßz Nobert Southev.) E
Niederlaude. Schreiben aus Mastricht msse und die Armce; Broschüre des (Grafe Ne
L L n von RNechteren.)
Deutsche Bundesstaaten. München. Abgeordneten Berhandlungen Uber die Gesammt Ausgaben von 1838——1841 delberg. Professor Zachariä +. :
Oesterreich. Wien. Aerztliches Bülletin.
di Ko Di o el. T ISerenung der früheren Nachrichten aus U — SDampsboot-Verbindung zwischen Odess Marseille. —
. Pest iù Sorten, g zwischen Odessa und Marseille,
E Tratten vou Nord-Amerika. Schreiben aus New #071, (ZWalhington's Degen und Fran ns RNohr i 4 C H Ls ( ¿éranklin’s Rohr im Kongreß z Clay
- Nor li Fran e n c c t
Iittaud, Bee Erlaß der Königlichen Censur-Ministerien in Betress M uts Y e it 7 llge mei nen Zeitung. Militairische Verabs\chice
: gen, — Dreslau, Prinz Peter von Oldenburc e
R 2 : A D: S g.
Wobssenschaft Kunst uud Literatur. Kö nigsstädtisches (5 iv t A R l E Königsberg in Pr. Kunst- und eiverve - Ausstellung. — Der neue Siuunag - S A n A ( C DihuUngs - Saal der Französischen
Kamnmter, — Hei
Beilage. Großbritanien und Zrland. tionen mit S panien und Brasilien, — Gesuch um Herabseßung des Ei E f Bois, Schweiz, Luzern. Das neue Piearsan, - nud Literatux. Len og qu senschaft, Kunst
Thalberg's und A, Möser's in Belgien z die Dlles. ck ‘öm und Volt
auf dem Theater zu Venedig. l A e
Die Handels Negocia
Amtliche Uachrichten.
Krouik des Tages,
E Majestät der König haben au die Stelle des Kammerherrn Grafen von Königsmarck zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Ottomanischen Pforte den bisherigen vorkragenden Rath in der politischen Abtheilun ah Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Geheimen E ions. Rath von le Coq, zu ernennen und zugleich zu genehmigen s ruht, daß die seitherigen Functionen des Lebteren im Ministerium von dem Kammerherrn und Legations-Rath, Grafen von Berusto rff, bis auf Weiteres verschen werden.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Dem Königl. Sardinischen General-Lieutenant, Vicc - Admiral und Chef der Admiralität, Grafen vou Vir y, den Rothen Adler Orden erster Klasse zu verleihen;
Den Vber = Landesgerichts =Rath von Rönne zu Breslau gan das Kammergericht zu verseßen ;
Den Stadtgerichts-Rath Grein und den Kammergerichts - Af sessor von Wegner zu Kammergerichts-Räthen ;
Den Kammergerichts - Assessor Villaume in Frankfurt g. d. O. zum Stadtgerichts-Rath und Mitglied des hiesigen Vormundschafts- gerichts zu ernennen;z
Dem Land- und Stadtgerichts - Assessor F ör ster zu Warburg den Charakter als Land =-= und Stadtgerichts - Rath und dem Justiz- Kommissarius und Notarius Evers daselbst den Charakter als Justiz rath zu verleihen.
Der bisherige Ober - Landesgerichts - Assessor, Friedensrichter Krauthofer is zum Justiz- Kommissarius bei dem Ober = Appella tionsgeriht und dem Ober-Landesgericht zu Posen, so wie zum No taruus 1m Departement des leßteren vom 1, Mai d. J. ab bestellt wordeit.
Landtags- Angelegenheiten.
Provinz Pommern.
Stettin, 28, März. Der in der achten Sibung begonnenen und in der 9ten, 10ten und 1lten fortgeseßten Berathung des spe- ziellen Theils des Strafgesebbuches glaubt der Landtag folgende all- gemeine Bemerkung voranschicken zu müssen, Die Beantwortung der zweiten und fünften Frage, die Anwendung der Zuchthausstrafe be- treffend, involvirt den Antrag auf wesentliche Modificationen der ein- zelnen Bestimmungen bei den verschiedenen Verbrechen, für welche das Geseß, der erfolgten Beantwortung der Fragen entgegen, ent= echrende Strafen angeordnet hat. Es liegt indessen wohl nicht in der Aufgabe des Landtages, bei den einzelnen §F. jedesmal wieder auf jene, so wie überhaupt auf alle allgemeinen Grundsäße zurückzukom= men und danah die Umarbeitung der betreffenden §§. zu versuchen. Es wird vielmehr genügen, bei den generellen Prinzipien die für zweckmäßig erachteten Vorschläge und Bemerkungen zu machen, die Anwendung derselben auf die speziellen Fälle dagegen der künftigen
Die Reden Peel's
Parts. (Ministerielle Abneigung der (Besellschaft der Schriftsteller um
(Die beabsichtigten Erspar-
Allgemeine
Derlin, Sonntag den Fien April
143 verordnet : folgt, b. der Angriff mit einer oder mehreren Personen bereits ve abredet worden ist. Liltr. b. von ben aufgestellten allgemeinen Grundsäßen über d
| Der §8. l
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Versuch eines Ver f
| Z emes Verbrechens angeregt, und deshalb bemerkt, daß ná
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! eigentlich noch nicht strafbar sey. 3H eine Zifousequenz gegen die Prinzipien des Gesebes, als eine nul L Ie: die bloße Verabredung eines Angriffs als das vollende Der rechen des Hochverraths anzusehen, und dürfte es hinlänglil Sicherheit gewähren, deu verabredeten Angriff dete Versuch zu betrahten und den Austifter oder mit lebenswieriger Greiheitsstrafe zu belegen. Erfreulich übrigens, die früheren abschreckeuden und gräßlichen Strafen gege den Hochverrath m dem neuen Entwurf beseitigt zu finden, und e ivurde, wie Einige vermeinten, als ein weiterer Fortschritt anzusehe1 seyn, venn der §. 143 ganz beseitigt würde. — Dem wurde ‘erwie dert: Der Hochverrath #, | N e M 6E T E E B E anders gefaßt werden müsse, als der anderer | A E N Midi V dabei nicht allein um die Sichei heit der [A a G e gs, e zugleich un die Sicherheit des Staats Versud ha S T eêgalb sey auch in allen Gesebbüchern der i as g „Pocverraths der Vollendung desselben gleich geachtet orden. Dle Frage: ob die Verabredung des Angriffs als vollen deter Hochverrath angesehen werden solle, wurde mit 23 gegen 22 Stimmen bejaht, | R es _ Ver zehute Titel haudelt von Meineid und Eidesbruch gegen dessen einzelne Bestimmungen nichts zu erinnern war. Jm Ällge Leinen wurde indessen bemerkt: Bei der leider immer mebr hervor tretenden geringen Achtung vor der Heiligkeit des Eides und bei der taglichen Wahrnehmung, wie leichtsinunig und gewissenlos derselbe geleistet wird, liegt die dringendste Veranlassung vor, diesem weitver breiteten, auf das sittliche und religiöse Gefühl gleich verderblich ein- wirkenden Ucbel lräftigst entgegenzuwirken. Dies mödhte Schärfung der auf den Meineid geseßten Strafen 1 durch Einführung einer h Berminderung der Eidesleistung zu erreichen seyn, Der Landtag ha h erlaubt, diesen hochwichtigen Gegenstand zur ganz besondere Derucksichtigung bei Abfassung der neuen Prozeß-Ordnung zu empfehlen Vie 32ste Frage, ob der Ehebruch einer Ehefrau strenger als de eines Chemannes zu bestrafen sey? gab zu einer umständlichen Erö
t
—
terung Veranlassung, wurde aber mit 29 gegen 10 Stimmen bejaht. welche für gleihe Bestrafung war , suchte gelteud
Die Minorität , zu machen, daß beide Ehegatten einander zu gleicher Liebe und Treu Ser pes waren, mithin bei dem Verbrechen des Ehebruchs völlig Oleichheit der Rechtsverleßung vorhanden sey, wogegen die Majoritä
Chegatten glei sey, so sey die Nechtsverleßzung auch selbst in Bezie hung auf den Staat, der bei der Erhaltung des Familienglücks, das durch den Ehebruch der Frau erheblicher als deu des Maunes zer rüttet werde, wesentlich interessire, verschieden. Dazu komme, daß der Ehebruch der Frau ste zur Erfüllung ihrer mütterlichen Pflichten unfabig mache, auf die Sittlichkeit des ganzen Hauses, die Erziehung der Kinder nachtheiliger wirke und vielleicht fremde Sprößlinge int die «amilie bringe. — Der Autrag einiger Mitglieder die Strafe | Gas Chebruchs aus dem Kriminal= Rechte ganz zu verweisen, da sie | ie zur Auwendung gekommen wäre, fand feine Be | A l
| | der Ansicht war, daß, wenn auch die Sünde des Ehebruchs bei beiden
— Vie im Cutwurf bestimmten Strafen des Ehebruchs wurden voit Cingen mit Hinblick auf die Grundsäße des Landrechts, über welche hingauszugehen feine Beraulassung vorhanden sey, zut ho gehalten | und statt derselben die milderen Strafen des Bayerischen Strafgesebß | buches für die Chefrau von 1 bis 3 Monaten und für den Maun von 8 Tagen bis zu 1 Monat Gefängniß in Antrag gebracht. Anu dere dagegen vertheidigten die höheren Strafen des Entwurfs weil der Chebruch die erheblichsten Rechts - Verleßungen involvire und zu= | gleich ein Verbrechen gegen den Staat sey, der ein wesentliches Jn | teresse dabei habe, daß die Ehe, als cine der Grundlagen der Staats | Wohlfahrt, in ihrer Unverleblichkeit erhalten werde. Im Berhältniß | zu der Wichtigkeit dieses Juteresses miisse auch die Strafe seyn. Der Landtag entschied “sich indessen mit 52 gegen 13 Stimmen für die | vorgeschlagenen milderen Strafen. Die BOste Grage, foll gleiche Strafe, wie den ehebrecherishen | Ehegatten, auch dessen unverheiratheten Mitschuldigen treffen? wurde mit 42 gegen 3 Stimmen verneint. Man bielt dafür, daß, da der Zreubruch des Ehegatten eigentli nur allein das Verbrechen des Ehebruchs begründe, uicht abzusehen sey, wie derjenige an einem fol- hen Verbrechen Theil nehmen solle, welcher sich eines Treubruchs nicht schuldig gemacht habe. Er begehe zwar eine Sünde, welche da das Strafrecht sie an und für sich nicht rügt, unmöglich dadurch sich in ein Verbrechen verwandeln könne, daß sein Mitsünder in Rücksicht auf seine besonderen Rechts Verbindlichkeiten zuglei ein mit Strafen bedrohtes Verbrechen begehe. Es kam hierbei in Anre- gung, ob, wenngleih der unverheirathete Mitschuldige nicht als Ehe- breer bestraft werden könne, es doch uicht angemessen sey, denselben mit einer gelinderen Strafe zu belegen? Jn Erwägung jedoch, daß das Geseb die Unzucht, als eine Sünde, nicht bestrafe, eine jede Be= atung derselben daher mit dem allgemeinen Grundsatze bei dieser ena des Strafrechts im Widerspruch stehen würde, wurde jeue +nregung mit großer Stimmenmehrheit beseitigt, — Einstimmig wurde indessen der Antrag beschlossen: daß, wenu dessenungeachtet eine Be- strafung des unverheiratheten Mitschuldigen in dem neuen Gesetze an- geordnet werden sollte, jedenfalls die Einleitung der Untersuchung nur auf den Antrag des beleidigten Ehegatten erfolgen dürfe. | In Konsequenz der vorstehend geltend gemachten Gründe wurde einstimmig in Antrag gebracht; au deu verheiratheten Theil nehmer mit Untersuhung und Bestrafung unter denselben Bedingun= gen, wie den unverheiratheten, zu vershonen, weil er sich in Bezug auf das Verbrechen des Ehebruchs genau in demselben Verhältniß vie eine unverheirathete Person befinde, und in Bezug auf die Ver= lebung der Treue gegeu seinen eigenen Ehegatten dur den Antrag nichts geändert werde. Die geseßliche Disposition erscheine sogar in=
Reduction des Gesehes zu überlassen.
sofern als eine Anomalie, als sie die Bestrafung des Chebruhs nur
Das Verbrechen des Hochverraths ist als vollendet anzusehen, wenn a, zu dessen Verübung ein Angriff er
Es wurde die Beseitigung der Ausnahme
» r C en N v m c e . » . dem Grundsate des §6. 55 des Entwurfs die Verabredung (Littr. þ.) Es erscheine daher eben so sehr
als vollendeten Râädelsführer 120 E
[ey ein so außerordentliches Verbrechen, daß
neben y hauptsächlich nur neuen Beweis = Theorie und durch möglichste
Alle ÞPost - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestel- lung an, für Serlin die Expedition der Staats - Zeitung: Fricdrichsstrasse Ur. 72.
1843.
und gegen einen Ehegatten doch zugleich zulassen will, gegen de f r- | Trennung der Che möglicherweise gar nicht einmal E rag dd: | Bie zum §. 378 gestellte Z4ste Frage, soll wegen Ehebruchs en} eine Sîtrafe nur dann verhängt werden, wenn wegen dieses V E ch chens auf Ehescheidung oder auf Trennung von Tisch und Bett E klagt und solche vom Richter ausgesprochen wird ? wurde einstimunia bejaht; dagegen die 35sstte Frage, ob der Richter in solchem Falle ;= | die Strafe des Ehebruhs von Amts wegen aussprechen folle? mit le | großer Stimmen - Mehrheit verneint, weil amtliche Eín, riffe e n Of De delikfate Familien - Verhältnisse vielfach Meth die beleidigten Ehegatten öffentlihen
unter der Bedingung, daß dadurch eine Ehe getrennt wird gestattet 2 N ,
Wünsche des seyn und der Sittlichkeit nachtheiliger werden würde, wie das Verbrechen selbst s | welches ohne öffentlihe Rüge gewissermaßen ein FJamilieu-Gebeiniß n} geblieben wäre. Selten werde schon seiner eigenen Ehre wegen ein s | Chegatkte aus dem Fundament des Ehebruchs gegen den anderen Ehe ! | gatten auf Bestrafung antragen, um ‘di D
| Beleidigung und seinen Schmerz der f [e Auch bei noch s{chwereren ge Der COTE, TFOLVEPCQIEN gestatte der Geseh |
nicht die ihm widerfahrene Oeffentlichkeit Preis zu ge= en Verbrehen, wie: Verlebun= ( Beschädigungen, Nothzucht u. #. w. ) Entwurf das amtliche Einschreiten nux auf Anrufen des Beleidigtenz dies möge er daher auch beim Ehebruch thun, und bisher bestehendes Recht und bisherige Sitte achten. Zwar könne das Geseß gegen den Ehebruch si nicht gleichgültig bezeigen, das thue es auch dadurch, daß ‘es Strafen ver= hänge für den all, daß auf Bestrafung ausdrücklich angetragen werde. Laß es nicht die eigentliche Absicht des Gesebes sey, daß, ivie von eimgen behauptet werde, der Richter strafen solle, wenn durch die Chescheidungsfklage das Verbrechen zu seiner Kenntniß komme, zeige der §. 379, nach welchem jedes Strafverfahren fortfallen solle, wenn der Antrag auf Scheidung zurückgenommen wird.
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Zeitungs -Uachrichten.
L Ausland.
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| Paris, 27. März. Jn mehreren Salons unterbielt man sich € | gestern Abend von einem Unfalle, der dem Herzoge von Nemours E beinahe betroffen hätte, und an die unglücliche Katastrophe vom f | 13. Zuli erinnerte. Der Herzog fuhr in einem mit vier Pferden bespannten Wagen, als eines der Vorderpferde stürzte, das hinter ilm folgende darüber wegfiel und der Wagen im Begriff war, umzu= werfen. Der Herzog öffnete eiligst den Schlag und sprang fo glüd= | lih aus dem Wagen, daß er sich nicht die geringste Beschädigung | zusugke. He | D ie Rede Lord Palmerston's gegen den Ashburtonschen Vertrag und Sir Robert Peel’s Autwort darauf werden von mehreren unserer | Journale besprochen. Das Journal des Débats sagt: „Für | Frankreih hat nur der Theil vou Lord Palmerston's Rede Juteresse | welcher sih auf das Durchsuchungs -= Recht und auf die Weigerung | Unserer Regierung bezieht, den Vertrag von 1841 zu ratifiziren. Der | Lord bespricht diese Fragen zu spät und überdies sehr zur Unzeit. | hm ziemt weniger als soust Jemand das Bemühen, dem jebigen Kabinet die Verantwortlichkeit für die Gereiztheit aufzubürden welche | seit zwei Jahren zwischen England und Frankreich bestand, und die | einzig und allein aus der unbesonnenen Politik entsprang, wodurch das Whig - Kabinet sein lebtes Amtsjahr auszeichnete. Nicht die Flug- schrift des Generals Cass vermochte, was auch Lord Palmerston A mag, plöblich die öffentlihe Stimmung in Frankreich umzuwandeln : es ist vielmehr durch die Erörterungen in unseren Kammern völlig dargethan, daß es sich in Wahrheit viel weniger um e ODurchsuchungs - Recht, als um die Verhältnisse zwischen Frank- reich und England handelte, und daß die bei dieser beson deren Frage erhobene Opposition blos die Form war, um einer durch die Creignisse von 1840 entstandenen Reaction Ausdruck ¿zu | geben. Ler Lord tadelte das Tory = Kabinet, weil es nicht größeres | Mißfallen über Frankreichs Ratifications -= Verweigerung kundgegeben habez wenn aber die Englische Regierung in diesem Falle die ehren- hafteste Mäßigung bewies, geschah es nicht gerade deshalb, weil sie | erkannte, daß die erste Ursache der Weigerung das beleidigende und unkluge Verfahren ihrer Vorgänger war? Ohne den Vertrag von 1840 hätte man wahrscheinlich von dem Durchsuchungs - Ret im Zahre 1841 und 1842 nicht mehr gehört, als während der frü= | heren zehn Jahre; der Urheber dieses - unglücklichen Vertrags | triumphirt also jeßt sehr zur Unzeit über die unzähligen Ver- widelungen, welche seine unkluge Politik zwishen den zwei ersten Mächten Europa's angeregt hat.“ — Der National | meint, Sir Robert Peel habe, troh seiner siegreichen Abfertigung | Palmerston's, in Betreff der Nichtratification Frankreichs, dennoch verständlich genug angedeutet, daß er auf den Ashburtonschen Vertrag eben nicht jonderlich stolz sey. Peel fühlte ret wohl, daß in dieser Angelegenheit die Nord = Amerikaner die vielfa verwickelte und be- | drängte Lage Englands geschickt genug benußt hätten, um selbst nichts | zu bewilligen und für sich bedeutende Zugeständnisse zu erlangen. Ganz England erkenne dies, und deshalb werde Lord Palmerston's Tadel bei seinen Landsleuten zahlreiche Zustimmung finden. Die gleichzeitige Erörterung dieser Frage in den Parlamenten zu London und zu Washington. beweise klar genug, daß der Vertrag noch nichts zum Abschlusse gebracht habe; fernere Erörterungen würden nachfol- gen, und es sey wahrscheinlich, daß die jeßt im Unterhause begonnene Debatte in dem republikanischen Senate ihren Wiederhall finden und zu neuen Konflikten führen werde.
Der Minister-Rath soll gestern darüber berathen haben, ob meh- rere Compagnieen der Pariser National - Garde, welche zu Offizieren Männer gewählt haben, die bei den Emeuten von 1830 bis 1835 kompromittirt waren, aufgelöst werden sollten. Die E Kabinettes soll sich gegeu eine solche Maßregel A
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