1843 / 94 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

t Ca R edri ri i ir Dia A E M S E

; einmzia dem besagten Herrn Oberst übertragen, welchem von diesem mens E “egeben. werden soll, auf daß er ungesäumt erscheine, um dem Vaterlande diesen Dienst zu leisten, während Se. Excellenz der Vice- Präsident des Staats-Rathes, der mit der vollziehenden Gewalt der Repu- blif beauftragte Herr Francisco Vidal das Geeignete verfügt. i

(Gez) Manuüel Jose Polacios, Felipe Rivas, Manuel Andrade, Francisco Piedra, Domingo Barraza, Leandro Fiorez, Felipe Santjago Barraza, Jose Alivarez u. st. w.

IV, Peruanische Republik, Sekretariat des Staats Rathes. Lima, 1. Oktober 1842. An den Herrn Präfekten des Departements und General-Kommandanten Oberst Don Jose Felip Jaramillo. -

Der Staats-Rath hat in seiner heutigen Sißung unter anderen auf die Sicherung der öffentlihen Ordnung bezüglichen Punkten beschlossen, was folgt: | : ;

1) Daß die Dinge in den Zustand wiederhergestellt werden follen, in welchem sie sich am lchten 15. August befanden, und dap in Betracht

der obwaltenden Umstände Don Jose Felix Jaramillo die Präfektur

des Departements von Lima bekleidez i S S 2) daß derselbe Oberst Don Jose Felix Jaramillo provisorisch die Ge

neral-Kommandantschaft des Departements übernehme.

Dieses theile ich Ew. Herrlichkeit zu den daraus folgenden Wirkungen mit, Gott erhalte Ew. Herrlichkeit. : (Gez) Juan Tabara.

V, Francisco Tabara, politischer Gouverneur der Küsten-Provinz 2c.

Jn Betracht, daß in der unter dem heutigen Tage gehaltenen Ver sammlung der Notablen dieser Stadt beschlossen wurde, daß, nachdem in Folge des Sieges des nationalen Hecres über das des Generals Don Juan Crisostomo Torrico das constitutionelle Regime in der Hauptstadt der Republik wiederhergestellt ist, diese Provinz das Beispiel besagter Haupt- stadt befolgen mußte, indem sowohl Konvenienz als Pflicht solches erheisch- ten , so wurde festgeseßt, daß die Autorität anerkannt werden solle, welche in der besagten Hauptstadt eingeseßt werden sollte, gemäß dem, was durch den erlauchten Staats-Rath im Beschluß vom 19ten v. M. bestimmt wurde; daß das constitutionelle Regime, welches in Folge der am leßten 16, Au gust bewerkstelligten Revolution unterbrochen worden war, wiederhergestellt werde, und daß über das Resultat Bericht zu erstatten sey an den Herrn Präfekten besagter Hauptstadt, als der einzigen Behörde, welche in

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und der Bezirks = Chaussee in der Rhein - Provinz wird es jetzt deren etwa 1750 Meilen besißen. Das darin angelegte Kapital ist auf 52 bis 54,000,000 Rthlr. zu shäbßen, wonach die durhschnittlichen An= lagekosten jeder Meile zu etwa 30,000 Rthlr. sich berechnen würden, Die Brutto-Durchschnitts-Einnahme jeder Meile stellt sih auf ungefähr 990 Rthlr. ; die Aufsihts- und Erhebungs-Kosten beliefen vor einigen Jahren sih auf 12 pCt., jeßt nur noch auf 10 pCt.z für die Unter= haltungs-Kosten, einschließlich der Wärter, werden pro Meile durch- \chnittlih jährlich 1100 Rthlr. gerechnet.

Die öffentlihen Wege der Desterreihishen Monarchie zerfallen in Aergrial=Straßen, Provinzial =Straßen und Gemeinde- wege. Die Ersteren werden auf Staats-Kosten angelegt und unter= halten, die Straßen der zweiten Klasse aus provinziellen Fonds, die Kommunalwege durch Konkurrenz der Obrigkeiten und Gemeinden oder der Lebteren alleinz Abweichungen hiervon finden sich jedoch in einzelnen Landestheilen, weil ein allgemeines Wegegeseß nicht vor- handen is. An Aerarial -Straßen gab es im Jahre 1837 2203, von sonstigen kunstmäßig behandelten Straßen 7905 Meilen.

Die Staats-Verwaltung hat, unter Mitwirkung des General Quartiermeisterstabes, Provinzial - Straßenkarten entworfen, und aus denselben cine General-Straßenkgrte der Monarchie bilden lassen; de= ren Brauchbarkeit durch fortlaufende Vervollständigungen erhalten wird. Ueberdies wurde, zur leichteren Benußung der so gesammelten und übersichtlih zusammengestellten Notizen, eine General -Straßen- Statistik entworfen, welche das Gesammtbild der Straßen=Verzwei- gungen und die wichtigsten, Richtung, Länge und Beschaffenheit der Kommerzial-Hauptstraßen, dann den Verkehr auf denselben betreffende Notizen in \ystematischer Darstellung enthält.

Die öffentlichen Wege des Königreichs Bayern werden in Staatsstraßen, Kreisstraßen und Bezirks\traßen getheilt. Von Erste= ren gab es Ende 1825: 846 Meilen, jeßt mögen fast 960 Meilen vorhanden seyn. Nach einer im Jahre 1832 getroffenen Einrichtung werden alle Staatsstraßen aus der Landeskasse neu gebaut und wäh rend der laufenden sechsjährigen Finanzperiode unterhalten; dann fällt die Last der Unterhaltung auf den Kreis, in welchem sie sih befinden.

Der Landrath des Kreises verwilligt die zur Deckung des desfallsigen Kosten - Aufwandes erforderlichen Gefäll - Aufschläge. Die Natural dienste sind im Jahre 1817, das Straßengeld im Jahre 1839 auf- gehoben. Die durchschnittlihen Kosten der Unterhaltung (mit Ein- {luß der Wärter) beliefen sich für die Meile Wegelänge :

in der Pfalz auf 610, höchstens 889 Rthlr.,

derselben vorhanden is, um die öffentliche Ordnung zu erhalten; und zum Zeichen der Freude über die Beendigung des Bürgerkrieges, der das Volk von Peru betrübte, soll zu den gewöhnlichen Stunden allgemeines Glocken geläute und Jllumination drei Tage hindurch stattfinden. _Und damit dies zur Kenntniß Aller gelange, so soll es durch Bando veröffentlicht, gedruckt und den Behörden zu ihrer Darnachachtung, und den Unterpräfekten und

Polizei-J iten als mit dessen Vollzug Beauftragten mitgetheilt werden. E , A E Aa Auen am 2 O 1802, IA S in Schwaben und Neuburg auf (Kiesstraßen) 467 Rthlr., 2 / “s « N «

Francisco Tabara. in Ober-Bayern auf 422 Rihlr. (desgleichen), Jose Joaquin Ramircz, erster Beamter. in Mittel-Franken auf 889 Rthlr., in Ober-Franken auf 610 Rthlr.

Die Kosten der Unterhaltung sind zwar gering, jedoch is auch über die Beschaffenheit mancher Straßen früher Klage geführt.

Das Königreih Württemberg besißt etwa 310 Meilen Staatsstraßen (1823: 276 Meilen), deren Unterhaltung im Durch- schnitt jährlich pro Meile 760 bis 780 Rthlr. kostet, Die Chaussee- dienste sind gegen ein Straßenbaugeld aufgehoben. :

Im Großherzogthume Baden werden etwa 275 Meilen

Straßen aus Staatsmitteln, mit einem Durchschnitts-Kosten-Aufwande vou 910 Rthlru. für die Meile, unterhalten; fernere 560 Meilen Vizinalwege aber von den Gemeinden. Straßensrohnden und Stra ßengeld sind aufgehoben. _ Dos Großherzogthum Hessen enthält ungefähr 96 Meilen Staaksstrgßen, wovon jede Meile, mit Einschluß der unteren Ver waltung, jährlich im Durchschnitt 1250 Rthlrx. kostete (1832) und 1005 Rthlr. gaufbrachte. Naturaldienste sind bereits 1816 gufge= hoben.

Im Königreiche Sachsen unterscheidet man:

1) Heer=-, Stapel- und Landstraßen,

9) innere Kommerzialstraßen, 3) Communications-, Dorf- und Nachbarwege. -

Die Erbauung und Erhaltung der beiden ersten Klassen liegt (außerhalb der Ortschaften) dem Staate ob, welher auch bedeutende Beihülfen zu den nicht chaussirten Straßen giebt. Staats-Straßen giebt es etwa 290 Meilen, deren Unterhalt durchschnittlich 1000 Rthlr. für die Meile kostete; die Verwaltungs= und Erhebungskosten betra- gen ctwa 11 pCt. Die Naturaldienste wurden bereits 1m vorigen Fahrhundert in eine Geld-Abgabe umgewandelt, welche im Jahre 1805 eine Erhöhung erfuhr, woneben der Straßenbau-Kommission die Besugniß eingeräumt wurde, von den Gemeinden die Dienste anstatt dessen auch in Natura zu verlangen. :

Die öffentlichen Wege des Königreihs Hannover zerfallen in Chausseen, Laudstraßen und Gemeindewege. Erstere, aus Staats mitteln kunstgemäß angelegt, kosteten in dem Zeitraume von 1832 bis 1839 pro Meile Neubau durchschnittlich 18,000 Rthlr., die verwen- deten Naturaldienste ungerehnet. Der Unterhalt einer Meile (mit Einschluß der Verwaltungs-Kosten) erforderte jährlih im Durchschnitt bei den

Julaud.

Königsberg, 29. März. (K. A. Z.) Die Schlesische Zeitung Nr. 72 meldet in einer Nachricht aus Königsberg vom 10. März, „daß der hiesige Magistrat damit umgeht, das Kneip höfishe Gymnasium auszulösen, weil das Ministerium dem Dr. Rupp die Bestätigung zum Direktor desselben verweigert hat.“ Für nigsberg bedarf es nicht der Widerlegung dieser lächerlichen Myjti fication. Aber für die auswärtigen Freunde des Preußischen Unter= richtswesens möge hier der Wahrheit gemäß versichert werden, daß auch nicht die entfernteste Veranlassung vorliegt, einer Veränderung in der Organisation des genannten Gymnasiums oder einer Verwand

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lung desselben in eine andere Unterrichts Anstalt entgegen zu sehen.

Thorn, 28. März. Nachdem die evangelishen Bewohner Thorns in Folge der blutigen Katastrophe von 1724 19 Jahre lang ihren Gottesdienst in Privathäusern gehalten hatten, legten sie am 18. März 1743 den Grundstein eines Gotteshauses, zu dessen Erbauung der lutherische Prediger Samuel Luther von Geret Gaben der Liebe aus allen lutherishen Ländern Europa’s gesammelt hatte. Doch wurde ihnen der Fortbau schon nah wenigen Wochen von der Polnischen Regierung untersagt, und erst 1756 konnte der Bau be- endigt werden. Das Andenken jenes für die Fvangelischen unserer Stadt so bedeutungsvollen 18. März war die Veranlassung zu einer erhebenden firchlichen Feier an diesem Tage. Sämmtliche Civil» und Militair-Behörden, die evangelischen Bürger der Stadt, an welche sich in cristliher Liebe und Eintracht auch katholische anschlossen, die Lehrer des Gymnasiums und der anderen städtischen Schulen an der Spiße ihrer Schüler hatten sih in den weiten Räumen des alter thümlichen Rathhauses versammelt, von wo aus der feterlihe Zug sich um 10 Uhr nah dem Gotteshause begab, an dessen Eingang er von der städtishen Geistlichkeit empfangen wurde. Der zweite Geistliche, Pfarrer Suder, hielt die Predigt, und knüpfte seine Worte zur zahlreihen Versammlung! an den zweifachen frommen Gruß der Vorfahren, mit welhem diese in den auf den beiden Hauptyforten der Kirche enthaltenen Schriftstellen Pr. Sal. 4, 17. und 41. Mose 28. 17. zum Danke für das Gotteshaus einladen. Der Gesang: Nun danket alle Gott! und ein feierliches Altargebet beschlossen die seltene Feier. Von dem Rathhaus -Thurme aber er- | Ia \holl nach beendigtem Gottesdienste die Melodie des Hauptliedes, vorhanden, jeßt müögen etwa 250 Meilen als Steinbahn vollendet und vollendete die reine Freude an der Freiheit, das Evangelium zur | seyn, während die Gesammtlänge der unter der General - Wegebau Zeit ofen und vor aller Welt bekennen zu dürfen, Kommission stehenden Wege 313 Meilen beträgt. H

Außerdem is und wird eine, gleichfalls dem öffentlichen Verkehre dienende, nicht unbedeutende Zahl von Straßen mittelst des Land- straßen-Fonds (aus Staatsmittelu gebildet) unter Leitung der Regi- minal-Behörden gebaut. Die Naturaldienste sind behufs der Chausseen 1839 aufgehoben; hinsichtlih der Landstraßen besteht die Verpflichtung zu nachbarlicher Hülfe; die Gemeindewege werden von den Gemein= den unterhalten.

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Grandbahnen .….. 1494 » Pflaster = und Grandbahnen . S

Jm Jahre 1817 waren 94, im Jahre 1830 178 Meilen Chausseen

Zustand des Wegebaues in verschiedenen Lándern. „Preußen besaß im Jahre 1816 nur 523 Meilen Kunststraßen, im Jahre 1835 aber 1651 Meilen, mit Einschluß der Actien-Chausscen

——————————— T S T T E E - pre 2A 5 A E IM

Die hierdurch entstehenden Kosten sind wir sofort zu erstatten bereit. Berlin, den 28, März 1843. Z Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Siguüglement. E Alter: 23 Jahr; Religion: evangelisch; Größe: 4 Fuß 11 Zoll; Augenbraunen: blond; Bart: wenig;

Bekanntmachungen.

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Der Bäkergeselle Gottlieb Wurstgi, aus Bres- lau gebürtig, hat sich nah Verübung eines gewalt- samen Diebstahls mit den gestohlenen Sachen von

Kaufgelder

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Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

Schmidtsche, jeßt Skodowskosche Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 8209 Thlr. 24 Sgr. 7 Pf., soll wegen nicht erfolgter Belegung der 6850 Thlr. betragenden

am 3. November 1843, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle resubhastirt werden, Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

In Frankreich besteht geseblih die Eintheilung der öffentlichen Wege in h

1. Königliche Straßen, aus der Staats=Kasse gebaut und erhal- ten, mit drei Unterklassen: a) die von Paris in das Ausland oder nah den großen Kriegshäfen führenden, b) die von Paris nach wich= tigen Gränzpläßen oder anderen bedeutenden Häfen angelegten, c) die Straßen, welche Paris mit den großen Städten im Innern, oder diese unter einander verbinden. Die Aufnahme einer Straße unter diese Abtheilung und deren Classification erfordert eine geseßliche Be- stimmungz zur Aufgabe einer Königlichen Straße genügt eine Ordon- nanz. Die in den Ortschaften belegenen Theile dieser Straßen wer- den aus Stoatsmitteln unterhalten.

2, Militair-Straßen (nur in den westlichen Departements) de ren Unterhalt zu zwei Drittheilen dem Staate, zu einem Drittheile den betreffenden Departements obliegt. j

3, Departements-Straßen, welche Eigenthum der betreffenden Departements sind, von den General-Conseils bewilligt und gus den Fonds der Departements gebaut und unterhalten werden.

4, Große Verbindungs=Straßen, deren Unterhalt den Depar tements und Kommunen obliegt, welche sie berühren.

5. Vizinalwege, zur Last der betreffenden Gemeinden.

Die Gesammtlänge aller Königlichen (und Militair -) Straßen ist 4464 Meilen, die jährliche Ausgabe dafür 7,380,000 Rthlr, ; De partements - Straßen 5330 Meilen, wofür etwa 5,460,000 Rthlr. jährlich verwendet werden; große Verbindungs -Straßen 5996 Mei- len, welche in Geld = und Natural = Leistungen einen jährlichen Auf wand von 5,500,000 Rthlr. erfordern ; Vizinal-Wege 93,275 Mei len, wozu die Geld =Beiträge auf etwa 7,200,000 Rthlr. sich be laufen. e E

Berichtigung. Jm gestrigen Blatte der St. Z. S. 399, Sy. 3, Z. 1 müssen die Anführungszeichen (,„„) zu Anfang des wegfallen und vor: Leipziger Allgemeine eina gestellt werden.

Meteorologische Bcobachtungen.

1443. | Morgens | Nachmittags | Abends | Li April. | 6 Ubr. | 2 Ubr. 10 Ubr. |

Nach einmaliger

Beobachtung.

Luftdruck... 332,17 Pär. 334,28 Par. 339,76 i Par. | Quellwärme 6,8 R

182 R. -+ 100° M -+ 8,59 R. | Flusswärme 4 B

G8 R, |+ O R.) Bodenwärme E, s R 78 C | (0 pCE Ausdünstung 0,011 Rh, Niederschlag 0,028 Bh,

Luftwärme ..« | Thaupunkt „.« [4 0,8° R + Dunstsättigung | 58 pCt, Wetter | trüb, Wind | W. Wolkenzug « « « |

reguig. beiter. | W. g Wärmewechsel-+11 | W, T R

909 F ' Tagesmittel: 334,27 Par... +7! o T ASR.. (L pCE W.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 29, März. Niederl. wirkl. Sch. 56. 5% do. 101: Kanz-Bill, —. 5% Span, 20 L 3% do. 337. Pass. E Ausg. —« Zins] - Preuss. Präm, Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109. 4% Russ. Hope 90%.

Antwerpen, 28. März. Zinsl. 55. Neue Aul. 207 |

H am burg, 31. März. Bauk - Actien 1660. Eogl. Russ. 1107.

London, 28, März. Cons. 3% 96. Belg. 1047. Neue Aul. 22%. Pas sìve 5. Ausg. Seb, 137. 25% Moll, 555. 5% 102%. 5% Port, Oh Eugl. Russ. 1185. Bras. 79, Chili 90. Columb. A E Mex. 304. Peru 20.

Pa ris, 28. März. 5% Rente fin cour. 121. 5. 3% Kente gu cour. §2, 5, 5% Neapl. au c . 107. 90. 5% Span. Rente 307. Pass. 97 E T G 5% Met. 1101, 4% 1014. 3% 77%. 21% 1% —-. Bank-Actien 1644. Anl. de 1834 1423. de 1839 1165. Königliche Schauspiele.

Montag, 3. April. Im Schauspielhause : Der Arzt seiner Chr Trauerspiel in 5 Aften, nah dem Spanischen des Calderon. von Weß. Dienstag, 4. April. Jm Opernhause: Die Hugenotten.

Im Schauspielhause: Une Chaîne. i

Mittwoch, 5. April. Im Schauspielhause. Zum erstenmale: Herr Baron! Uistspiel in 5 Abth.,, von E. Devrient. :

Freitag, 7. April. Jm Schauspielhause: Représentalion 6

traordinaire au bénéfice de Mr, Francisque. Spectac le dezmandé

1) La première représenlalion de: Mademoiselle de Bellc-Ile, dame en S9 actes Cl en Prose) du lhéâtre françals, par Mr. Alexander Dumas. 2) La première représentation de la reprise de: Les Frères séroces;, ou: Monsieur Bonardin à la répéti lion Générale, grand mélodrame cen 1acte, par Mr. Carmouche.

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Wohnung des Herrn Francisque, Tauben-Straße Nr. 40, von Mittwoch und an den fol genden Tagen von 9 bis 2 Uhr zu haden. Vie Villets der re}p. Abonnenten bleiben bis Donnerstag, Mittag 12 Uhr, reservirt, nah welcher Zeit die uicht abgeholten Billets anderweitig verkauft werden missen. E

Königsstädtisches Theater.

Montag, 3. April. (Jtalienishe Opern Vorstellung.) Zum er- stenmale wiederholt: Cbe d O Opera n 2 \ lli Musica del Macstro Mercadante.

Dienstag, 4. April. Barcelona’s Aufstand, oder: Das Gelübde, Romantisch-historisches Schauspiel in 3 Akten, von Friedrich Adam!.

Donnerstag, 6. April. Zum Benefiz des Herrn Beckmann: Herr Rochus Pumpernickel. Musikalisches Quodlibet in 3 Akten, vou M. Stegmayer. (Neu einstudirt.) (Herr Beckmann: den Rochus Pumpernikel.) e j

Zwischen dem ersten und zweiten Akt zum erstenmale: bet-Ouvertüre von Adolph Müller. : :

Zwischen dem zweitou und dritten Aft zum erstenmale: Dei große Tambour-Galopp von Tholbef.

Verantwortlicher Nedacteur Dr. J. W. Zinkeisen,

Gedrudt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

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önigshütte nah Berun erforderliche Ko stenfonds aufgebracht werden solle? E 2) für den Fall einer zu beschlicßenden Aufbringung dieses Kostenfonds durch Actien die fernere Be- stimmung: unter welchen Bedingungen die Zeich- nung auf diese Actien eröffnet werden solle? _ Wir bemerken, daß in Gemäßheit §. 29. des Sta tutes jeder Actionair, welcher der General-Versammlung | beiwohnen will, gehalten ist, spätestens bis zum 25. April

wiß bei K

Taxe und

Augen: grau ; Stirn : frei; Nase und Mund: mittel z Kinn und Gesicht: ovalz Gesichtsfarbe: gesund, Be- sondere Kennzeichen fehlen,

hier entfernt und der Einleitung der Uutersuchung durch die Flucht entzogen. Er befindet sih im Besitz cines vom Königlichen Polizei - Präsidio zu Breslau unterm 45. Juli 1842 auf 5 Jahre ausgestellten Wanderpasses. Er hat diesen am 21. Februar cr, vom hiesigen Königlichen Polizei - Präsidio nach Posen visirt erhalten, wohin er sich auch begeben haben soll,

Alle Polizei - Behörden des Jn- und Auslandes werden dienstergebenst ersucht, auf den gedachten Wurstgi, welcher unten näher signalisirt ist, vigili- ren, denselben im Betretungsfalle verhaften und mit den bei sich habenden Sachen an die Stadtvoigtei- Gefängniß-Expedition hierselbst abliefern zu lassen,

von hier mit einem s{warzen sehr abgetragenen Tuch- überrock, schwarzen, gleichfalls abgetragenen Tuchbein- kleidern, einer dunklen weißgeblümten Weste, cinem weißbunten-Kattun-Halstuch, weißem Chemiset, s{war- zer Tuchmütze mit breitem Deckel und kalbledernen

noch neuen Halbstiefeln mit großem Absay und rothem Futter.

ordentlichen General-Versammlung

ergebenst ein.

Stadtgericht zu Berlin, den 20. März 1843, Das in dex Mühlenstraße Nr, 34 belegene, vorher

Beile! le L Ober - Schlesische Eisenbahn - )a Le E e Wurstgi bei feinem Abgange Die Herren Actionaire der Ober - Schlesischen Eisen- bahn - Gesellschaft laden wir hierdurh zu einer außer- auf den i 26. April, Nachmittags 3 Uhr, in dem hie- sigen Börsen-Lokale Gegenstände der Berathung und Be- {lußnahme in dieser Versammlung werden seyn : 1) die in der General-Versammlung vom 59. Oktober Nothwendiger Verkaguf. pr. vorbehaltene Bestimmung über die Art und Weise, wie der zur Weiterführung der Bahn von | e Oppeln über Cosel, Gleiwiß und Schwientochlo=-

ck f incl. seine Actien in dem Büreau der Gesellschaft zu - Gesellschaft. produziren, oder sonst auf genügende Weise, die am dritten Orte erfolgte Niederlegung nachzuweisen und gleichzeitig cin von ihm unterschriebenes Verzeichniß del Nummern seiner Actien in einem doppelten Exemplare zu übergeben, indem der Einlaß nur gegen Vorzeigung des einen, dem Präsentanten zurückzustellenden Exem- plars dieses Verzeichnisses stattfindet. Breslau, den 24. März 1843._ T Der Verwaltungsrath der Ober-Schlesischen Eisenbah1n- Gesellschaft.

Preis: 2 Üthlr. sür 7 Iahr. 4 Uhle. - Jahr. S Rihir. «- L Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Inhalt

Amtliche Nachrichten. Landtags - Angelegenheiten. buch. Petitionen. Frankreich. die Opposition.

legíum zu Paris.) Großbritanien und Jrland. ligungen für das auswärtige D Absichten auf Otaheiti. jährigen Unruhestifter. und Englands zu Spanien.

und die Kirchensteuer.) Niederlande.

gung.)

Paris, Der Herzog von Nemours. Jacques Besson. ris, (Die Perkfussions-Schlöhserz Chescheidung.

Debatte über das Verfahren gegen die vor London, Ueber die Verhältnisse Frankreichs Schreiben aus London. in Beziehung auf den Streit um das Oregon - Gebiet und die Beseßung Otaheiti's durch die Franzosen; Auswanderung; der neue Erziehungsplan

Schreiben aus M wärtigen und der Finanzen z die Neduction der Renten; Falck's Beerdi

Nl faeMcinec

Preußische Skaats-Zeitung.

Alle Post - Anskfallen des In- und Auslandes nchmen HBestel- lung an, sür Berlin die Expedition der Staats - Zeitung: Friedrihssfrasse Ur. 72.

Berlin, Diensiag den 4e April

vorgeschlagenen zwar gefunden, daß mehrere Strafen beseitigt, meh rere gemildert sind. Einige Strafen sind aber erhöht, wie das Mi- nimum unter Nr. 1, §. 168; und die Strafbestimmung §. 172 ist neu bhinzugefommen.

Aus den dem Strafgeseßbuche beigelegten Motiven is leider die vorherrs{hende Annahme zu ersehen, daß die sittliche Kultur des Vol kes seit 50 Jahren nicht nux keine Fortschritte gemacht, vielmehr im Abnehmen begriffen sey, Der Landtag konnte diese Ansicht nicht thei len, glaubt vielmehr : daß namentlich die in den benannten Titeln bezeichneten Verbrecher feltener, die Sitten reiner geworden, die Bil dung gestiegen scy. Kapital-Verbrechen haben erheblich abgenommen und eben so gewiß sey im Ganzen die Abnahme der übrigen Ver brehen. Eine auf die gestiegene Bevölkerung, auf die Verbesserung der Rechts- und Polizeipflege und auf die Umgestaltung älterer und die Einführung neuerer Verhältuisse Rücksicht nehmende Kriminal Statistik werde dies bestätigen müssen, Es schien daher eine Ver- shärfung der Strafen gegen die bisherige Gesebgebung nicht ge rechtfertigt.

furchtsvoll befürworten.

Provinz Preußen, Strasgesehß

Lamartine und Bermischtes. Briese aus Pa Das Arabische Kol

Unterhaus, Diskussion der Bewil- epartement, Peel über Frankreichs unsere Zoll

(Stimmung

e gar keine Vertretung hat. (Die Minister des Aus

astricht,

erneuter Lebhaftigkeit hervor.

die ersten und unmittelbarsten Bedingungen gewerblichen Aufblühens verfenne, besonders wo es sich um Angele genheiten des See - Verkehrs handelt, welcher bei unseren Behörden der Wunsch nah Errichtung eines Han- dels-Ministeriums, in welhem au eimge mit den Verhältnissen des

1843.

standes durchdrungen, wird denselben bei des Königs Majestät ehr-

: Der Antrag, daß behufs Erleichterung des Küstenhandels ein jedes Steuer= Amt zur Abfertigung direkter Waaren - Versendungen über See nah Häfen des Julandes befugt werden möge, wird vom Landtage dem Königlichen Herrn Kommissarius zur Kenntnißnahme mitgetheilt und derselbe um Veranlassung der erforderlichen Modifica- tionen in der Steuer - Verwaltung gebeten werden. handlung drängt sich der Versammlung die bereits auf dem siebenten Provinzial -Landtage vielfach ausgesprochene Ueberzeugung auf, wie und Steuer= Verfassung im fiskalischen Juteresse häufig des fommerziellen und

Seehandels vertraute Mänuer Aufnahme gefunden, tritt demna mit

Bei dieser Ver-

Deutsche Bundesstaaten. München. Akademie der Wissenschaf- ten. Zweite Kammer. Erübrigungen der leßten Finanz-Periode, Karlsruhe, Abreise des Großherzogs. Bückeburg. Fürstliche Verlobung. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Vörsez; Taunus Eisenbahn; Blumen-Ausstellung.)

Hesterreich. Wien. Aerztliches Bülletin,

Spanien. Schreiben aus Paris, (Stimmung und Barcelona.)

ABissenschaft, Kunst und Literatur, Literar-Notiz.

Zustände von

Bear

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : ; Dem Premier-Lieutenant a. D. Eugen vou Roeder die Kam merherrn-Würde zu verleihen.

Der bisherige Privat - Docent Dr. jur. Freiherr von Richt h ofen hierselbst ist zum außerordentlichen Professor in der juristi\chen Takultät der hiesigen Universität ernannt worden.

Den Fabrikanten Peter Mittelsten Scheid und Elling- haus zu Barmen is unter dem 31. März 1843 ein Patent

auf eine durch Modell nachgewiesene Vorrichtung, um Bor- : ten in mehreren Gängen auf Mühlenstühlen zu fertigen,

auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

Angekommen: Der General =Major und Commandeur der 11ten Jufanterie-Brigade, von Staff genannt von Reibßenste in, von Königsberg in Preußen,

Abgereist: Se. Cxcellenz der Erb-Hofmeister in der Kurmark Brandenburg, Graf von Königsmarck, nah Meseberg bei Gransee.

Der gußerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei der hohen Pforte, Geheime Legations-Rath von Lecoq, nach Kon

stantinopel. : y S i Der Bischof der evangelischen Kirche und General - Superinten

dent der Provinz Westphalen und der Rhein Sd D nach der Rheingegend. E C “N F E C AN z 5 t Der Erb - Marschall im Herzogthum Magdeburg, Graf von

Veltheim, nah Magdeburg.

Caiia

Das - Candtags- Angelegenheilen. Provinz Preußen.

Königsberg, 27. März, Jn der zwölften Pleuar Sibßung wurde die Begutachtung des Strafgeseßbuches fortgejeßt. Ver §. 204 bestimmt: „wenn von den Zusammenrottungen noch keine Gewaltthaten verübt sind, und dieselben entweder aus eigenem Antriebe oder auf die Aufforderung, oder den Befehl der obrigkeitlichen Beamten, oder des Befehlshabers der bewaffneten Macht sogleich wieder auseinandergeheu und zur Ordnung zurückkehren, so sollen nur die Anstifter und Rädels führer mit Strafarbeit bis zu zwei Jahren bestraft werden.“ Die Zusammenrottung is allerdings ein Verbrechen, dennoh würde die unbedingte Anwendung der Strafarbeit in vielen Fällen leicht zu nicht zu On Härte führen. Der Landtag wünschte daher, daß dem Richter ein größerer Spielraum bei der Wahl der Strafe, nach Befinden auch die Anwendung der Polizeistrafe überlassen werden möge. Die §§. 205 und 206 Fbärfen die Strafe für den Fall, wenn dem Befehle, aus einander zu gehen, niht Folge gegeben wird. Jn dem Gewirre der Zusammenrottung kann eine Aufforderung, wenn sie uicht in kurzer, dem Publikum {hon bekannter Form erlassen wird, leiht unverstauden bleiben. Es wurde daher für solche Fälle die Ab- fassung und Bekauntmachung einer Aufruhr=Akte beantragt,

Nah §, 113 tritt gegen diejenigen, welche in der Nähe des Auf- ruhrs oder Tumults als Zuschauer verweilen und auf die von der Obrigkeit erfolgte Aufforderung sich nicht entfernen, Gefängniß bis zu drei Monaten ein. Es wird das Verweilen jedoch immer nur dann strafbar seyn, wenn es freiwillig statt hat, und wird straflos bleiben miissen, wenn die Entfernung physisch unmöglich war, Eine solidari- he Hast aller Zuschauer sür den begangenen Schaden konnte nicht befürwortet werden, um so weniger, da die Verpflichtung der Tumul- tuanten zum Schaden- Ersaß {hon dur die Vorschriften des Civil- rets feststeht; der §. 216, welher von der Aufregung durch Reden und Adressen politischen Jnhalts bei Volks = Versammlungen handelt, enthält Vorausseßungen, welche niht immer zutreffen und strafbar seyn dürsten.

Bei der Erörterung über den Jnhalt der Titel 1, 2, 3, 4, 5 und 6 des Il. Theils hat der Landtag bei der Vergleichung der, im bestehenden Rechte ausgesprochenen Strafen mit den im Entwurf

Zum 12ten Titel über den Zweikampf wurde im Allgemeinen Durch eine andere Petition veranlaßt, beschließt der Landtag, bemerkt, daß noch keine Geseßgebung genügt hätte, denselben zu ver- | Se, Majestät den König um eine Allerhöchste Declaration zu bitten : hindern, und daß derselbe unter Umständen als ganz unvermeidlih | daß das Pubiger Wiek in Beziehung auf Zoll-Steuerpolizei-Verwal- angesehen werden müsse, Unsere bestehende Geseßgebung habe auch | tung und Schifffahrt den Binnengewässern zugezählt werde. die unbedingte Strafbarkeit des Zweikampfes ausgesprochen und habe | In Betreff einer Petition, es möge bei dem den Geistlichen obenein so harte Strafen auf alle Haupt- und Nebenpersonen geseßt, | und Schullehrern zu liefernden Brennholze dem Begriff „Fuder“ eine daß sle selten zur Anwendung kämen. Diese Härte habe ihren Ur bestimmte Deutung gegeben werden, is der Landtag der Ansicht, daß, sprung darin, daß die im ersten Entwurfe des Allgemeinen Gesel da die Regierungen bereits allgemeine Normen hierfür aufgestellt ha= buchs vom Jahre 1785 vorausgeseßte Einrichtung von Ehrengerichten | ben, den zur Holzlieferung Verpflichteten die Einigung mit den Be= nicht zu Stande gekommen und nur die damit in Verbindung stehen rechtigten überlassen werden müsse. den strengen Strafen in das Allgemeine Landrecht gufgenommen | Eine Petition, daß ein vom Könige Friedrih Wilhelm L. ge- wurden. Die Anwendung milderer Strafen sey dadur in dem | schenktes Kapital von 50,000 Rihlr. nur sür die Landschulen und nicht neuen Gesebbuche völlig begründet, doch wurde beschlossen, dem Ge für die Gymnasien verwendet, ferner, daß um Emanixung eines seßgeber anheimzustellen, ob die Einführung von Chrengerichten niht | Schulplans süx die Landschulen gebeten werden möge fonnte der auch jeßt noch als ein dringendes Bedürfmß angesehen werden müßte. | Landtag nicht berücksichtigen, weil, was den ersten Theil betri}, für die Landschulen unbezweifelt mehr, als die Zinsen eines Kapitals von 50,000 Rthlr. verwendet werden, und in Beziehung auf den zweiten Theil, von den Behörden die, durch den siebenten Provinzial- Landtag ausgesprochenen Wünsche im Wesentlichen schon berüdsihtigt worden sind,

Königsberg, 27, März, Ju der 13ten Plenar - Sibung wurde mit der fortgeseßten Begutachtung des Strafgeseßbuches, und zwar mit der Beurtheilung des 13ten Titels begonnen, Die im §. 298 geforderte Verschärfung der Todesstrafe wurde verworfen, da bereits früher eine jede Verschärfung der Todesstrafe, als nicht zeit gemäß herausgestellt worden war. Zu §, 300 wurde angeführt, daß, |_ y a0. O wenn der Todtschlag dur Aufreizung von Seiten des Getödteten | Sibung wurde zunächst die Begutachtung herbeigeführt worden, sich Fälle denken ließen, für welche jelbjt das fortgeseßt, i Minimum der Strafe, welches in fsünfjähriger Strafarbeit bestehen | l6ter Titel. Verbrechen wider die Sittlichkeit. Die §8. 377. soll, zu hart erscheinen würde. Die Plenar-Versammlung befürwor= | bis 380, haudeln vom Ehebruh und dessen Bestrafung, Die Ver- tet also, statt des Minimums einer fünfjährigen Strafarbeit, eine | sammlung entschied sich dahin, daß der Chebruh eigentlich nicht in fünfjährige Gefängnißstrafe hier eintreten zu lassen. Beim §. 301, | das Gebiet des Strafrehts gehöre; er bestehe in Verleßung der welcher von der Bestrafung des Todkschlags an Aeltern handelt, } angelobten Treue gegen den Ehegatten und findet seine Strafe in wurde zwar anerkannt, daß dieses Verbrechen mit zu den größ dem Verfalle des Familienglückes und ín den civilrechtlichen Folgen, ten gehöre, welche es überhaupt gebe, weil dadurch das auf gött welche aus der Trennung der Ehe durch richterliches Erkenntniß ent=

I

l lichem Gebot begründete und jedem Menschen inne wohnende Gefühl stehen, Wenn aber angenommen werden sollte, daß der Ehebruch | | |

In der heutigen 14ten Plenar=

Königsberg, 28. März. i des Strafgesebbuches

der Pietät der Kinder gegen die Aeltern auf das Aergste verleßt | kriminell bestraft werden müsse, so wäre es mit der nothwendigen werde, doch is dagegen auch wiederum das Pietäts-Gefühl der Aeltern | Gleichheit vor dem Gesebe nicht vereinbar, daß die Ehebrecherin gegen die Kinder zu berücksichtigen, dem zufolge wohl kein Vater des | strenger bestraft werde, als der Ehebreher. Zwar wurde es hervor-= Sohnes Blut würde fordern wollen, weun ihm die Bestimmung der | gehoben, daß bei einem derartigen Vergehen der Frau die Störung Strafe deukbarerweise könnte anheimgegeben werden. Zudem sey der | in der Familie bei weitem größer sey, als bei dem des Mannes, da Todtschlag an Aeltern eine so unerklärlihe That, daß sie nur durch | bei ersterem ein fremdes Clement in die Familie gebracht werde, bei ganz ungewöhnliche Umstände hervorgerufen werden könne, und daß | leßterem aber außerhalb derselben bliebe, und daß der Maun mehr man dem Verbrecher dieserhalb für den Augenblick der That einen | dem Allgemeinen angehöre, die Frau nur der Familie, und gewisser= gewissen Grad der Unzurehnungsfähigkeit beimessen müsse, Die Ver | maßen aufhböre zu seyn, wenn sie hier nihts mehr gelte. Man dürfe \jammlung entscheidet sich daher durch überwiegende Stimmenmehrheit | aber niht vergessen, daß Frauen in der Regel als Verführte anzu= für die Abschaffung von Todesstrafen bei dem qualifizirten Todtschlage | sehen sind, daß ste an der Gesebgebung und Rechtspflege keinen und beantragt, auch füx den Fall, daß der Todtschlag durch Aufrei-= | Theil nehmen können, und es daher dem Manne um so mehr gezieme zung (§8. 300) herbeigeführt worden, Gefängnißstrafe an Stelle der | deren Rechte wahrzunehmen. Jn allen Fällen aber solle eine Kri= Strafarbeit, | minalstrafe wegen Chebruches niemals von Amts wegen, sondern nur auf den Antrag des verlebten Ehegatten, und niemals gegen einen Unverheiratheten verhängt werden, Wenn nah §. 381, eine unver= heirathete Person mit ener verheiratheten eine ehelihe Verbindung eingeht, so soll Erstere uur dann strafbar seyn, wenn ihr der auder= weite Chebund bei Schließung ihrer Ehe bekannt war,

Es wurde demnächst zur Erörterung nachfolgender Anträge über- egangen,

Das Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg hatte seine früheren Anträge auf Herabseßung des Sundzolles erneuert. Na der dem Landtage vom Königlichen Staats-Ministerium mitgetheilten Uebersicht der noch unerledigten Anträge früherer Landtage sind Un= terhandlungen dieserhalb auf diplomatischem Wege im Gange. Der Dringlichkeit des Gegenstandes wegen, beschloß die Versammlung diese Angelegenheit Sr. Majestät dem Könige mit anderen ähnlichen Gegen- ständen zur Allerhöchsten Berücksichtigung erneut zu empfehlen. Des- gleichen war von derselben Corporation die Erneuerung eines früheren Antrages auf Errichtung eines Ministeriums für Handel und Gewerbe gewünscht. Der leßte Allerhöchste Landtags-Abschied hatte ihm keine Folge gegeben, weil er nux im provinziellen Jnteresse gemacht sey. Der Landtag erlaubte es sich daher, die Gründe auszusprechen, welche die Errichtung einer solhen Behörde für die gesammte Monarchie wünschen ließen, hob es hervor, wie sehr der Muth und Unterneh- mungsgeist in Handel und Gewerbe durch das Bewußtseyn belebt werden werde, daß ihnen der mächtige Schuß einer eigenen oberen Staatsbehörde zur Seite stehe, wie es in anderen größeren Staaten überall der Fall sey, und beschloß, unter Mitberücksichtigung mehrerer anderer, aus dem Konflikte der Steuer- und Handes=-Interessen her- vorgegangenen Beschwerden und Petitionen einstimmig, die erneuten Anträge guf Errichtung eines Ministeriums für Handel und Gewerbe Allerhöchstenorts zu befürworten.

Einer Petition, auf Vermittelung eines Wollmarktes in Danzig oder Königsberg gerichtet, wurde keine Folge gegeben, da dergleichen bereits existirten. Eben so wenig fonnten die Bitten der Schneider und Schuster zu Königsberg und Justerburg, um Beschränkung der Gewerbefreiheit, befürwortet werden. :

Dagegen fand ein Antrag, daß die Landschaftszinsen für die Schuldner von 4% auf 4 Prozent herabgeseßt werden möchten, leb- haften Anklang. Die landschaftlichen General = Landtage hatten, blése Maßregel befürwortet, das betreffende Ministerium war ihr : entgegengetreten. Ueberall werde der Unternehmungsgeist geweckt

Nach §, 307 soll die Todesstrafe auch dann in Anwendung kom- | men, wenn Jemand einem Anderen vorsäblich Gift beigebracht und | dadur den Tod desselben bewirkt hat, ohne Unterschied, ob er die | Tödtung beabsichtigt hatte oder uicht. Der in der Fassung des §. 307 | eingeschlo}ene Fall, daß Gist, in der Absicht zu tödten, einem Anderen | beigebraht wurde, wird aber, wenn der Tod dadurh unmittelbar er= | folgte, als Mord zu betrachten seyn, und gehört somit nicht hierher. | Ferner scheint im §. 307 eine Vervollständigung des Begriffes zu | fehlen, nämlich, daß das Gift nicht allein vorsäblich, sondern auch in der Absicht, zu schaden, beigebracht worden, weil erst dadurch die | strafbare Handlung als unzweifelhaft sih herausstellt. Doch selbst in | diesem Falle erklärt si die Plenar-Versammlung gegen die Anwend-= | barkeit der Todesstrafe, da schon der Begrisf von Gift uicht festgestellt | und noch viel weniger dessen Wirksamkeit beurtheilt und vorausgesehen | werden fönne, Auch wird außerdem noch bemerkt, daß dieser Para graph nicht vou Giftmischern, sondern nur vou einzelnen Vergiftungs Arten handle. Die in Bezug auf die §§. 308 und 309 der Bera thung untergelegte Frage: soll der Kindermord nur mit zeitiger bis lebenswieriger Strafe geahndet werden# wurde bejaht und eben so die Frage: soll die bloße Verheimlihung der Shwangerschaft und Niederkunft straflos seyn?

Der Landtag ging demnächst zur Prüfung der Petitionen über. Der Antrag der Stadt Elbing und der Kaufmannschaft zu Königs berg auf Herstellung einer geeigneten Wasser-Communication zwischen Danzig und den östlichen Theilen der Provinz, mittelst Räumung und Vertiefung der Elbinger Weichsel, wird als sehr berücksichtigungswerth erachtet, und beschloß daher der Landtag, Sr. Majestät dem Könige ein diesfallsiges Gesuch ehrfurhtsvoll vorzutragen,

Ein Antrag der Stadt Elbing auf Befreiung resp. Ermäßigung der von der Küsten-Schifffahrt, gleichmäßig wie von allen anderen Schiffen, zu leistenden Hafen-Abgaben wird dem Königlichen Herrn Kommissarius zur weiteren zweckdienlihen Veranlassung zugestellt werden.

Das Vorsteher - Amt der Königsberger Kaufmannschaft bittet, es zu veranlassen , daß der Eintritt junger Preußischer Seeleute in den Marinedienst fremder Nationen Seitens des Staats begünstigt, resp. unterstüßt werde, indem auf diese Weise es allein möglih werden würde, Juländer derartig auszubilden, daß sie auch die Direktor- und höheren Lehrerstellen bei den Navigations - Schulen bekleiden könnten, welche bisher nur von ausländishen Marine - Offizieren be- seßt gewesen. Der Landtag, von der hohen Wichtigkeit des Gegen-

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