1843 / 96 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

getheilt worden sind, um dasselbe zur Kenntniß der Be- theiligten zu bringen, Düsseldorf, den 24, März 1843. Bs Direction.

Ein Güter -Komylerus von 5 bis 600 Hufen Kull misch, worunter

266 Huf, 15 M, Kullm. (17,755 M, Preuß.) Wald,

144 - (9,380 - î ) Ader,

60 - (4,020 - - ) s{öóner

Flußwiesen,

in einer der besten Gegenden Ostpreußens belegen , ist sofort unter vortheilhaften Bedingungen aus freier Haud zu verkaufen. Es wird dabei bemerft, daß die Güter völlig unverschuldet sind und eine Anzahlung von 100,000 Thlr. genügen würde, welche bei guter person licher Sicherheit auch vermindert werden kann,

Kaufliebhaber werden ersucht, sich \s{chleunigst wegen näherer Auskunft persönlich oder in portofreien Briefen an die Justiz - Kommissarien Jsster in Rastenburg oder Porsch in Braunsberg ohne Einmischung eines Anderen zu wenden,

Landguts - Verkauf.

_ Ein Landgnt in der Nähe der Berlin-Anhaltschen Eisenbahn, im Flemming belegen, mit ländlichen Wohn und Wirthschafts - Gebäuden, ca. 500 Morgen Feld (größtentheils guter Lehmboden), einer großen Wiese, einem Hausgarten, 300 Morgen bestandenem Holz 2c., nebst vollständigem Jnventarium, soll mit 40090 Thlr, Anzahlung {nell verkauft werden. Das übrige Kapi tal soll gegen 3 pCt, Verzinsung, bei richtiger Abzah lung derselben, binnen 10 Jahren einer Kündigung nicht unterworfen seyn.

Näheres durch den Oclonom Fr. Herrmaun, große Ulrich-Straße Nr. 57 in Halle a, d, S.

Vortheilhafter Verkauf.

Ein in der Preuß. Ober-Lausiß gelegenes, mit ca, 41250 M, M. Areal und massiven Gebäuden versehenes Rittergut, dessen Forsten einen Holzbestand von 29,166 Thlr, enthalten, und wozu alle herrschaftliche Gerechtsame, auch trockene Zinsen und eine Schäferei von 3- bis 400 Stück Schaafen gehören, soll für den billigen Preis von 46,000 Thlr,, bei 10- bis 12,090 Thlr. Anzahlung, sofort verkauft werden durch (G, A, Strobel in Weißenberg bei Bauzen,

(e ce e e - Fur Güterkäufer.

Eine bedeutende Anzahl Landgüter in verschiedenen Preuß. Provinzen, zu Preisen von 10—180,000 Thlr., habe in Auftrag zum Verkauf nachzuweisen, Auf schriftl, portofr, Anfragen ertheilt jede gewünschte Auskunst der Güter-Agent H, L, Beuthnerx in Leischin bei Küstrin,

Vom Magistrate der Kaiserl. priv, u, freien Berg- u, Kreisstadt Budweis in Böhmen wird über Einschreiten snb No, Exh, 2695 de. pracs, 10, Juli I; E des Franz Haas als Testaments - Exekutor nach dem hierorts vei storbenen pensionirten Kaiserl. Königl, Kreisamts-NRegi stranten Herrn Franz Karl Helfert, der vom Kaiserl, Königl. Marine - Jusfanterie - Bataillons verabschiedete Privat - Kadet Joseph v. Hohensteg als berufener Erbe zur Hälste des Nachlasses des obigen Erblassers nach dem Testaments - Absaße 13 hiermit aufgefordert, bin nen 6 Jahren vom Tage der Veröffentlichung dieses Ediktes sein Erbrecht um so gewisser hiergerichts gel tend zu machen, als im Widrigen nach Verlauf dieses Zeitraumes dessen Erbtheil sammt Znteressen nach der leßten Eo in Folge der weiteren Anordnung des bezogenen Testamentes zur Stiftung eines Kranken bettes in dem hiesigen Armen - Krankenhause verwen det werden würde,

(L, §,) Budweis, den 11, Oktober 1842,

Ediftlqal-PaduNng Der bei der Königl, Sächsischen Garde du Corps gestandene Christoph Friedrih Klemm aus Mittelsayda bei Freiberg, welcher vom Feldzuge nah Rußland im Zahre 1812 nicht zurückgekehrt, auch seitdem keine Nachricht von sich gegeben, so wie seine Erben, werden hierdurch geladen, den siebenten Juli 18453 hier persönlich oder durch Bevollmächtigte hiesigen Orts zu erscheinen und sih gehörig auzumelden, auch resp. ihre Ansprüche rechtlich zu erweisen , widrigenfalls der Abwesende für todt, seine Erben aber ihrer Ansprüche an dessen ungefähr 40 Thlr, betragenden Nachlasse und der Wiedereinsezung in den vorigen Stand für ver lustig werden erklärt werden durch ein Erkenutniß, des- sen Bekanntmachung uach dem 14 Tage vorher erfolg ten Aftenschlusse die Vorgeladenen sich ; den 8, September 1843 sub poena publicati zu gewärtigen haben. (Gericht Mittelsayda, den 13, Februar 1843, C: F. Gramy, Just, Nachdem der Kaufmann Wilhelm Heinkich Sund hierselbst si für insolvent erflärt die darauf Ang eotd- nete gerichtliche Jnventur seines Vermögens cine schr bedeutende Jusussicienz ergeben und deshalb unter heu tigem Tage der formelle Koukurs eröffnet, danächst auch die Erlassung der behufigen Cdiftal-Citationen für nöthig erachtet werden, Solchem nach werden alle die- jenigen, die an den Kausmann Wilhelm Heiurich Sund hierselbst, insbesondere auh an dessen in der Fischer straße hierselb sub Nr, 395 belegene Wohnhaus mit den Nebengebäuden und sonstigem Zubehör Ansprüche irgend einer Art haben sollten, hiermit geladen sóldie in einem der auf den 11. und 25, April und 9, Mai sd, J. Vormittags 9 Uhr, angeseßten Liquidations * Termine speziell und beglaubigt vor uns anzumelden bei Strafe des in dem leßten Termine zu erkennenden Ausschlusses. n dem leytgedachten Termine wird auch über die Richtigkeit der angemeldeten Forderungen und deren Priorität, über die etwa nöthig werdende Bestellung eines gemeinschaftlihen Anwaltes und eines Curatoris massae, über die gütliche Beseitigung dieses Konkurses und andere, das gemeinsame Juteresse berührende Ge- enstände mit den Kreditoren verhandelt werden, und aben die Ausgebliebenen sich sodann den Beschlüssen der anwesenden Mehrheit der Kreditoren zu unterwerfen, Datum Barth, den 28, März 1843, Bürgermeister und Rath hierselbst. (L. S.) om.

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Versammlung der

Deutschen Land- und Forskwirthe in Altenburg vom 4. bis 10, September 1843,

Zu der V1. Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe, welche in Folge der Beschlüsse der V1, Ver sammlung und der eingeholten gnädigsten Genehmigung Sr, Durchlaucht des Herzogs von Sachsen - Altenburg vom 4, bis einschl. 10, Sept. 1843 in Altenburg statt finden wird, ladet der unterzeichnete Vorstand die geehr ten Land- und Forstwirthe, so wie überhaupt alle diejenigen Männer, welche sih für Land- und Forst wirthschaft interessiren, namentlich auch die land- und forstwirthschaftlichen Gesellschaften und Vereine, den Statuten gemäß, hiermit unter der Versicherung ein, daß von Seiten der Behörden, Vereine und Bewohner Altenburgs, so wie auch vou den benachbarten Land- und Forstwirthen, nichts versäumt werden wird, um, sto viel es die Verhältnisse gestatten, dem ehrenvollen Ver trauen zu genügen, welches sih in der Wahl von Al tenburg kund gegeben,

Die erste allgemeine Sißung soll Montag den 4, Sept br., Vormittags, gehalten werden.

Als Stoff für die Verhandlungen sollen alle die Aufmerksamkeit der Land- und Forstwirthe in Anspruch nehmende (Gegenstände und Fragen dienen, wie wir de ren eine große Anzahl in besonderem Abdrucke uud in mehreren land- und forstwirthschaftlichen Zeitschriften, mit Berücksichtigung der gewöhulichen 5 Sectionen (für Ackerbau, Viehzucht, tehunische Gewerbe, Wein- und Obstbau, un dForstwesen) in Vorschlag zu bringen nicht unterlassen haben.

Umfänglichere, für den Vortrag bei der Versammlung bestimmte Abhandlungen (welche aber, nach frühe ren Beschlüssen, sofern sie nicht Gegenstände von be sonderer praktischer Wichtigkeit betreffen und An träge begründen, worüber während der Dauer der Versammlung zu verhandeln und zu beschließen ist, mög

lichst vermieden werden sollen), sind bis zum[24, August an den Vorstand einzusenden, bis zu welchem Termine auch alle für die beabsichtigte Au s stellung des hie- sigen landwirthschaftlichen Bereins und der hiesigen pomologischen Gesellschaft bestimmte Gegenstände, als Thiere, Wollvließe, Maschinen, Aer-Geräthschaften , Feld-, Garten- und Wald - Pro dukte, so wie auch alle für die Kun st- und Hewerb Ausstellung des hiesigen Kunst- und Handwerks- Vereins bestimmte Kunst- und Gewerbs-Erzeugnisse, bei

den 3 genannten Gesellschaften und Vereinen angemel

det werden müssen,

Eben so ersuchen wir auch Alle, welche der Versamm lung beizuwohnen gedenken, uns ihre Absicht bis zum 24, Au gust gefälligst mitzutheilen, damit wir hiernach alle Einrichtungen bemessen und namentlich auch we gen der Wohnungen, für welche mit jener Anzeige der gewünschte Gelaß zu bezeichnen seyn würde, die nv thigen Borkehrungen treffen können.

Wegen der gus Veragulassung der bevorstehenden Versammlung gestellten Preis -Ausgaben beziehen wir uns auf nachstehendes Programm und ertlären zugleich, daß die im Druck erschienene vollständige Bekanntmachung der getroffenen Einrichtungen, Vex anstaltungen, vorgeschlagenen Fragen 2c, bei uns und bei den (Geschäftsführern der diesjährigen Versamm lung, Herrn Professor Dr, Schweißer zu Tharand und Herrn Professor La u ge zu Altenburg, iu Enmpsang genommen werden fönnen,

Briefe und Sendungen erbitten wir uns unter dei Adresse; „An den Vorstaud der V1l, Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe in Altenburg““.

Zum Schlusse bringen wir entlich noch das Denk mal von Thaer in der zuversichtlichen Hoffnung in Erwähnung, daß für dasselbe im Laufe dieses Jahres, und zwar noch vor der V11, Versammlung der Deut {hen Land- und Forstwirthe so reichliche Beiträge an den mitunterzeichneten Dr, Crusius in Leipzig (und zwar mit der Aufschrift: „Thaer's Denkmal betr,““) eingehen werden, daß endlich die Ausführung desselben als gesichert betrachtet und die feierliche Grundstein legung für dasselbe von den in Altenburg versammel- ten Deutschen Land - und Forstwirthen selbst vollzogen werden könne, wozu die Eisenbahn-Berbindung zwischen Leipzig und Altenburg die besten und schuellsten Dienste gewähren wird.

Altenburg und Nüdigsdorf, den 20, März 1843,

Geh. Nath v, Wuüsremant, Dr. W, Crusius.

Programm über

einige Preis - Aufgaben, land- und forst

wirthschaftlihen Juhalts.

In Anerkennung und zur Unterstützung der gemein

nüßigen Zwecke der Versammlung Deutscher Land“ und

Forstwirthe, so wie aus reger Theilnahme an deren

diesjährigem VIl, Zusammentreten in Altenburg, sind

1) von Sr. Durchlaucht dem Herzog Joseph von Zachsen-Altenburg

ein Preis von 100 Dukaten

auf die beste Geschichte der Landwirthschaft

im Altenburgischen Osterlande,

2) von Sr. Excellenz dem Königl. Sächsischen Staats Minister und Altenburgischen Landschafts - Präsi dent von Lindenau

ein Preis von 50 Dukaten

für die beste Beantwortung der Frage : 9

„Welche Maßnahmen sind die geeignetsten, um bei

pachtweiser Aunahme und Rückgabe vou Landgütern

den Verlusten und Streitigkeiten vorzubeugen, welche theils durch die Ermangelung cines festen Prinzips hinsichtlich der Verwerthungs-Modalität der zu taxi

renden Jnventarien - Gegenstände, theils durch den Einfluß der zufälligen, zeitweisen Preis-Konjunkturen darauf, theils endlich durch mangelhafte Sachkennt niß oder gewissenloses Verfahren von Seiten der bei solhen Verhandlungen zugezogenen Taxatoren, für die jene Gegenstände übernehmende oder abgebende Partei entstehen und, wie die Erfahrung lehrt, füx den einen oder anderen Theil, selbs ohne dessen Ver \hulden , die Gefahr großer Vermögens - Einbußen herbeiführen können? ; 9) von den städtischen Behörden Altenburgs „ein Preis von 2 Friedrichsd'or auf die beste Beantwortung der Frage : ,, Welchen Einfluß haben wir von den Eisenbahnen auf die Deutsche Landwirthschaft zu erwarten, wie wird namentlich die Sächsisch - Bayerische Eisenbahn auf Altenburgs bisherigen Verkehr mit landwirth E O nissen einwirken, und was fann jen, um diesen so vi ¿ möglich f E Ga so viel als möglich festzuhalten 4) vom Herrn Negierungs Präsivent und Stellvertre-

ter des Landschafts - Präsidenten, Freiherr Seckendorff in enburg Me R: 299

ein Preis von 20 Dukaten

für die beste Beantwortung der Frage:

„Wie weit geht die Berechtigung und Verpflichtung

des Staats in Beaufsichtigung der Benußung und

Bewirthschaftung der Privat-Holzgrundstücke (“

ausgeseßt und mit dem Preis -Richteramte ein Kolle-

gium betraut worden, das aus den beiden unterzeich neten Vorständen der V11, Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe und aus je einem hierzu beson ders zu erwählenden Sachverständigen der nachgenann ten 4 landwirthschaftlichen Vereine, als; 1) des land- wirthschaftlichen Vereins zu Altenburg, 2) des land wirthschaftlichen Vereins zu Weimar, 3) der Leipziger öfonomischen Societät und 4) der landwirthschaftlichen Gesellschaft für das Königreich Sachsen, bestehen soll.

Einige der obgedachten Fragen sind von der Art, daß

geeignete Preisbewerber keine erheblichen Vorstudien erst noch zu machen hätten ; bei anderen is das Ge gentheil der Fall. Um Beides zu vereinigen , geht die Absicht der Preis-Aufgeber dahin, daß zum ersten S=chluß termin für die Einsendung der Preisbewerbungs-Schrif ten der erste August 1843 zwar bestimmt wird, aber dem Preisrichter-Kollegium vorbehalten bleibt, die Preis fragen, welche es für nicht genügend gelöst erachtct, an- derweit und mit Fristsezung bis zum 1. Juli 1844 aus zuschreiben, Es bleibt auch für diese Zeit kompetent, entscheidet nah Stimmenmehrheit und bei Stimmen gleichheit mittelst Doppelstimme des BVorsizenden, obne daß die unterbliebene Theilnahme eines oder des an deren Preisrichters der Gültigkeit des Beschlusses Ein trag thut, und hat den Erfolg seiner Thätigkeit den Versammlungen ven 1843 und bezüglich 1844 vor zulegen. Sollten andere Freunde und Gönner der Landwirth schaft gemeint sevn, die obgedachten Preisfragen durch audere Aufgaben zu vermehren, und deren Lösung in der angedeuteten Weise vermittelt zu sehen wünschen, so schen wir einer baldgefälligen Mittheilung ent gegen.

JZndem wir nun diese Preis - Ausgaben, erhaltenem Auftrage gemäß, hiermit bekanut machen, bemerken wir, daß die Ablieferung der mit Motto und versiegeltem Namen zu versehenden Bewerbungsschriften obgedach ltermaßen für dieses Jahr bis spätestens den 1, August 1843 erfolgt seyn muß, damit das Kollegium der 6 Preisrichter sich über die Zuerkennung der ausgeseßten Preise zeitig einigen und seine Beschlüsse daun bei de1 Bersammlung Deutscher Land- und Forstwirthe öffent lich verfündigen lönne.

Altenburg und Nüdigsdorf, den 20. März 1843,

WUuUstemann, De Wee Crusius,

Guts-Yerkauf in Böhmen.

Auf das Ende Mai l, J, bei dem Kaiserl. Königl. Landrechte mit dem als Ausrufspreis angenommenen Licitations-Kaufswerthe vom Jahre 1799 pr. 163829 Fl. 142 Kr. in Conv. Münze öffentlich feil zu bietende, bei Klentsch im Klattauer Kreise gelegene ehemalige Augustiner Klostergut Stokgu mit 611 N, Oe, Mehzen Aecern, 234 M. Wiesen, 2950 M. Wald, 20 M, Gärien, 5 Karpsen- und 5 Forellenteichen, 215 M. Hutweiden an Eigenthümlichen, und 12500 M. den Unterthanen gehörigen Gründen, 11688 zweispän nigen Zug - und 6238 Hand-Robot-Tagen, bedeuten den Zinsungen, Laudemien, 10 ganzen und 3 Theil Dörfern, 9 Mühlen, 6 Spiegelschleisen, 1 Wasen hammer, 1 Steingut- Fabrik, einem Bräuhause auf 86 Eimer mit zugewiesenen 18 Wirthshäusern, einem Branntweinhause, Schäferei, Ziegelbrennerei, mit 3000 Deutschen Unterthanen, werden bis dahin von MJMPYor. Edmund und JllPor. Heinrich Schuster in Prag, als Gatten zweier Miterbinnen dieses Gutes, Anbote auf freier Hand angenommen, und wenn solche im Ver hältnisse zu dem gegenwärtigen Preise der Landgüteln stehen würden, dieses (Gut auch aus freier Hand vex außert,.

Bortauf

Jiuwelen-, Silber- und Goldwaaren Lagers des Johann Richter in Prag,

Der Besitzer dieses seit 40 Jahren mit unermüdeter Hingebung und unablässiger Beachtung aller Fortschritte im Gebiete der Mode und des neuesten Wiener und Pariser (Geschmacks betriebenen, durch wiederholte Ge \häftsreisen erweiterten, so wie durch Solidität und möglichst billige Preise in den ehrenvollsten Nuf ge fommenen Silber- und Goldwaaren - Erzeugungs - Eta blissement is gesonnen, dasselbe aufzugeben,

Es dürste sich vorzüglich für jene seiner jüngeren Herren Kollegen eignen, welche im Begriffe wären, ein eigenes Geschäft dieser Art zu beginnen, Der Käufer würde nicht nur in ein vollkommen eingerichtetes, der ausgebreitetsten Verbindung und Kundschaft sich er freuendes, auf das geschmackvollste assortirtes Juwelen-, Zilber- und Goldwaaren - Handelsgeschäft eintreten, soudern der gegenwärtige Besißer würde es sich auch, aus besonderer Licbe zu diesem fast ein halbes Jahr hundert gepflegten Unternehmen, zum Vergnügen ma hen, einem waceren uud thätigen Käufer durch die annehmbarsten Bedingungen das Geschäft zu erleich- tern und ihm mit seinen eigenen Erfahrungen in Be- zug auf Einkäufe, Einlösungen, Empfehlungen, Rath- schläge, industrielle Fortschritte, Geschäftsreisen u, st, w, thätig an die Hand zu gehen,

Sollte sich bis zum 1, August 1543 kein kauflusti ger Unternehmer finden, so wird hiermit zugleich die Auflösuug des bemeldeten Geschäfts und d'er bis Ende Oktober dieses Jahres im Einzelnen stattfindende Ausverkauf des gedachten Juwelen-, Silber- und Gold waaren-Lagers angekündigt, in dessen Folge dann auch die Vermiethung der gegenwärtig inhaben den Lokalität, im eigenen Hause des jeßigen Besißers, am kleinen Ringe der Altstadt Prag Nr, 459, als an einem der frequentesten Pläße der Stadt, geschehen würde.

Anfragen und Anträge erbittet mau sih durch porto- freie Briefe,

des

Packet- (Post-) Fahrt von Hamburg

nach New - York.

Die rühmlihs bekannten Packet -

des Unterzeichneten werden solgendermaßen von abgehen : ;

Newton, Capt, Wienholh, E Flor,

Krüger,

Washington, - Sranflin !" , Sleeboom, 25. Juli, - Paulsen, 415, August,

Howard - ) Newton, - Wienholy, 15, September,

(Post -) Schiffe

hier

25, April, 25, Mai, 25, Juni,

_Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach= richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich neten, so wie auf portofreie Anfragen : Rob, M. Sloman in Hamburg, Eigenthümer dieser Paetschiffe,

"p. ® * Literarische Anzeigen. Erschienen und versandt ist (in Berlin, Stechbahn 3, Posen und Bromberg an E. S. Mittler): Journal für praktische Chemie. von O. L, Erdmann und R.F. Acht und Zwanzigsten Bandes erstes Heft. 1843. No. 1. gr. 8. geh. Preis des Jahrgangs von 3 Bänden oder 24 Uesten 8 Thlr. Inhalt: Ueber den süfsen Stoff holzwurzel (Glycyrrhicin) ; von A. Vogel jun. Chemische Untersuchung des Guano; von C. Be1 tels. Ueber nenes Verfahren, reduzirten Indigo darzustellen. Ueber Arseniksäure Brech weinstein, MHarnstoff und Allantoin;, von Peloecke Ucber das Pepsín, das wahrscheinliche Prinzip der Verdaununsg ;

Herausgegeben

M arc hi a n d.

aus der Süls

von Vogel jun, Untersuchun

gen über die chemische Classification der organi Ch, Gerhardt (Fort der Moder-Substanzen in l ebe

die Ausdehnung der Lust

Substanzen ; setzung), Vorkommen Pflanzensästen ; l chbe

heren Ti mperaturen ;

schen von

von Hermann, Iufluso ren. bei

von Literari

M a gnus. Literatur,

A

Sd he Nachw eisungen,

Barth in Leipzig

So eben’ ist erschienen : q 0 .". N Flicgende Blätter Pra gen des La ges N00: Die Censurfrage. Preis 9 DaT,

Berlin, März 1843,

tur

Wilh, Becsser,

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96.

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Amtliche Nachrichten.

Landtags - Angelegenheiten. buch, Allerhöchste Proposition, die ererbter Grundstücke bei Beurtheilung der Petitionen. Provinz Posen. Anträge ment. Verwahrungen ciniger Mitglieder Adresse. Strafgeseßbuch. E : A

Frankreich. P airs-Kammer, Erfindungs-Patente, Do utir- ten-Kammer. Supplementar - Kredite. Paris. Bermischtes. - ck chreiben aus Paris. (Das Zukergeseßz Haltung Englands in Bezug auf die Besczung der Gesellschafts-Znjeln.)

Großbritanien und Jrland. London, . laments - Berhandlungen, Chartisten Luft - Dampf {hi}, Schreiben aus London. (Die Missions (GBesellschaften und die Hochkirhez Spaltung wegen des Kirchenbaues; Newman's Widerruf.)

Niederlande. Haag. Herabsezung der Transito-Zölle. :

Dänemark. Kopenhagen. Königl. Verordnung wegen Errichtung cines „Althing“/ auf Jsland. :

Oesterreich, Pesth, Einberufung des Landtages. Pesther Comitates. / 5 Spanieu. Madrid. Bricse aus Madrid (Del

¿ano's Schrift: „Die Constitution und die Hochzeit,“ ) (Wahlen in Barcelonaz der Jusant Don Francisco. : Türkei. Konstantinopel. Verbreitung revolutionairer Zcristen in | der Bulgarei, Die Belästigungen der Oesterreichischen Dampsschiss- |

fahrt, Neschid Pascha. i i : La Plata-Staaten. Montevideo. Nivera's Stellung zwischen derx Hauptstadt und dem Argentinischen Zuvajions- Corps. “uland, Königsberg. Fest der Freiwilligen. Breslau, Kannegießer. Feuersbrunst in Jauer.

Provinz Preußen. Z trasgeseß- Zusammenrechnung der _Besiyzeit Wählbarkeit betressend.

in Bezug auf das Regle gegen die früher votirte

Hof-Nachrichten. Par-

Beschlüsse des

Zenat; Campu und Par1s.

l

Direftor

| Abkürzung der Dienstzeit möglich se,

Die büreaumäßige Organisation der ubaltern-Geschäfte bei den Königlichen

Gerichten, (Schluß.)

IBisseuschaft, Kunst und Literatur. Berlin. Literar - Notiz.

Amlliche Uachrichten. Krouik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Ober - Landesgerichts - Assessor Sch ol zu Krotoszyn Nath bei dem Land- und Stadtgericht zu Kempen ; und

Den Land- und Stadtgerichts - Assessor Straßburg bei dem Land- und Stadtgericht zu Schönlanke zum Rath bei demselben Gericht zu ernennen; so wie

Dem Land- und Stadtgerichts-Assessor Stor ch zu Oppeln den (harakter als Land- und Stadtgerichts-Rath, und dem Justiz-Kom missarius und Notarius Klapper zu Ratibor den Charakter als Justizrath zu verleihen.

zum

Der bisherige Land und Stadtrichter Justizrath Keb er zu Boelilz ist zum Justiz - Kommihsarms bei dem © ber - Landesgericht zu Königsberg und zum Notarius 1m cepartement desselben nut Beibe Valtu , Justizrath ernannt worden.

(altung seines Charalters als Ziehung der öten Klasse 87ster iel, Klassen Lotterie fielen Gewinne zu 2000 A O 31921 und 64,182; 1 Gewinn von 1000 Rthlr. fiel auf 2 D % 15 ( 400 Rthlr. fielen auf Nr, 46,099 und 82,207; 2 Gt vine zu 200 N, Qu Nr. 90,789) und 79,0045 und 9 Gewinne ¿it 400 Rthlr. auf Nr. 15/704. 10,92). 20/000, 22/201, 00/10 G 59,426. 78,991. 79,381 und 84,094. Berlin, den 5, April 1843. - E Königl, General -Lotterte=-Vire ction,

Bei der heute fortgeseßten

°ck (Hewinne zu

e E S Die Gemälde-Gallerie, die Skulpturen Gallerie und das Auti quarium bleiben sür morgen, Donnerstag den 6ten d., geschlossen. Berlin, den 5. April 1843. , General-Direction der Könt1gl. Mujheen.

Candtags- Angelegenheiten.

Provinz Preußen.

Königsberg, 29. März, Ju der heutigen 15ten Plenar Sihung war die fortgeseßte Begutachtung des Strafgeseßbuches an der Tagesordnung, Beim 25s}ten Titel über gemeingefährliche Ver- vrechen besteht eine Strafbestimmung gegen Coalitionen von Fabrik herren oder Fabrikarbeitern zur Erzielung eines geringeren oder heren Lohns, Die 54ste Frage erstrectt sich auf die Nothwendigkeit einer solchen Bestimmung.

Die Versammlung war der Ansicht, daß die Höhe des Arbeitslohns sich stets durh das Borhandenseyn der disponiblen Arbeitskräfte reguliren müsse, und daß die Konkurrenz iber die richtige Höhe allein entscheiden könne. Wenn daher derglei- hen Verbindungen keine Verleßung der Rechte Anderer enthalten, so scheint eine Beschränkung des freien Vertrages auch nicht gerechtfer= tigt werden zu können. Es wurde daher die 54ste Frage verneint, und es dürften demnach die §§. 908. 509 und 510 gänzlich fort-

len. : ; Ls Der Landtag brach nah Erledigung des 26sten Titels die Bera- thung über das Strafgesebbuh ab und ging zu der Begutachtung der Allerhöchsten Proposition über, welche von der, Zusammenrechnung der Besitzeit der Erblasser und der Erben bei Beurtheilung der Wählbarkeit der Abgeordneten handelt. Die Rot erkannte in dieser Allerhöchsten Proposition mit Dank einen Fortschritt zur freieren Entwickelung des ständischen Wesens, hegte jedoch zugleich die Ansicht, die Allerhöchste Jutention werde noch vollständiger erreicht werden, sobald die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung auch dann Anwendung finden, wenn bei Lebzeiten des Vaters die Abtretung

| | | | | |

reuß d

| eines Grundstües

| |

| Preußischer Laundkag das Justitut der Landwehr habe ins

|

|

|

|

| |

| | |

Allgemeine

Gonüeriag den (6 April

an den Sohn erfolgt is. Es wurde demnach | N |

die Emanation der vorliegenden Verordnung Allerhöchsten Majestät den Wunsch ehrfurchts- zur Ausübung ständischer

beschlossen, v orts zu erbitten, zugleich aber Sr. voll vorzutragen: „daß bei Beurtheilung der zu! N Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesißes in allen drei Ständen, die Abtretung eines Grundbesißes von dem Vater an den Sohn bei Lebzeiten des Crsteren der Vererbung gleich zu achten sey.“ S Eine Petition, welche einen Dank der Provinz an des Kontgs Majestät für die Gewährung von Befestigungs-Anlagen in den rechts der Weichsel belegenen Landestheilen beantragte, nahm der Landtag in vollster Anerkennung der Königl. Gnade mit Wärme auf, dem diese befunde aufs neue, daß das feste Band, welches Ostpreußen an das geliebte angestammte Königshaus biude, für alle Zeiten unauflöslich seyn solle. Zugleich wurde die Ansicht ausgesprochen, daß Festungen

Staats-Zeitung.

|

nur dann einen genügenden Schuß gewähren, wenn die Wehrhaftigkeit |

aller waffenfähigen Einwohner hinreichend ausgebildet worden. Bie Bevölkerung in Preußen habe in neuerer ¡zeit bedeutend zugenommen,

| Nach den bestehenden Militair-Etats bleibe eine Menge wasfenfähiger |

Manuschaften uneingezogen und für den Kriegsdienst unausgebildet. Diese lönnten aber füglih alle dazu herangezogen werden, ohne den Etat der besoldeten Mannschaften zu erweitern,

Eintritt einjähriger Freiwilligen erleichtert, andererseits die Dienstzeit | Freiheits

überhaupt abgekürzt würde. Diese Ansicht fand in der Versammlung lebhaften Anklang. Man sagte sich, daß vor dreißig Jahren Leben ru- | fen helfen. Es sey des gegenwärtigen würdig, in dem Sinne fux ) allgemeine Wehrhaftigkeit zu wirken. Es wurde zwar manche Schwie- | rigkeit, welche der Ausführung derselben entgegenstehe, ins Auge ge- | faßt, es wurde angedeutet, daß wenn auch in der Jnfanterie eme

Die! sie sich in der Kavallerie und Artillerie als unzweckmäßig herausstellen, und somit eine nicht zu rechtfertigende Prägravation für die Mannschasten der leßtgenannten Truppengattungen dadurch herbeigeführt werden würde. 1 ge hierin zu weit und werde ohne Noth Preußen zu einer Militair- Kolonie umschassen. Dennoch kounte der Landtag den gefaßten Ge danken nicht aufgeben, und, wurde gleich fein bestimmter diesfälligen Antrag beschlossen, so war man einstimmig, daß dieser Gegenstand in der beschlossenen Dank- Adresse Sr. Majestät dem Könige allerun- terthänigst vorgestellt, und der Allerhöchsten Prüfung anheim gegeben werden möge,

Idrovinz Pofeu.

Posen, 10. März. Durch ein Schreiben des Königlichen Kommissarius wurde die Versammlung in Kenntniß ge|ebt, dap einen jeden Deputirten zwei Exemplare der gedruckten Landtags Laa D am Schlusse des Landkages eingehändigt werden würden. Del diejer Gelegenheit wurden zwei Anträge gestellt : a) daß den 2 eputirten, welche mehrere Kreise vertreten, außer den obigen zwei Exemplaren noch für jeden von ihnen vertretenen Kreis ein Exemplar gegeben, und b) daß in diesen Protokollen die Namen der Redner aufgeführt werden möchten, wie dies in den Protokollen der versammelten Aus schüsse der Fall ist. Der erte

Antrag wurde einstimmig angenom men, der zweite rief eine lebhafte Debatte hervor, wurde aber endlih mit 47 gegen 2 Stimmen angenommen, und zugleich be {lossen , im Falle einer Verweigerung durch den Königl. Kommijsa rius, den Antrag in einer Petition an Se. Majestät zu stellen. :

Nach cinigen Tagen erwiederte der Königl. Kommissarius, daß er gegen den Antrag ad a. nichts zu erinnern hätte, den zweiten aber nicht genchmigen könne, weil Se. Majestät ähnliche Anträge der Preußischen und Rheinischen Stände abschläglich beschieden hätten.

] Jn derselben Sihung machte das Mitglied, welches die Unter chrift der Adresse verweigerte, die Gründe der Verweigerung be- fannt: erstens enthielte die Adresse Anträge, was gegen die Do! schriften wäre; Anträge dürften erst nach Abmachung der Königl. Propositionen angebracht werden. Was die Anträge. selbst be treíe, \o stimme er dem ersten wegen der Polnischen Nationalität bei, dem anderen wegen Erweiterung der ständischen Znstitutionen und Preßfreiheit könne er nicht beipflichten; eine Preußische Constitu tion, die im Deutschen Geiste versaßt |ey, würde die Polnische Na- tionglität gefährden und würde das fur die Polen seyn, was die Syanische Constitution die Basken iz den Anträgen gegen die Censur stimme er um deshalb nicht bei, weil er dafür halte, daß deu Glaube und die Kirche vor Beleidigungen geschüßt werden müssen. Cin zweites Mitglied und Virilstimmenbesißer, das gegen die Adresse gestimmt hatte, reichte seine Beweggründe ein: n Hinsicht der orm stimme er der Aeußerung des vorhergehenden Redners beiz den zwei ten und dritten Antrag halte er dem Geseße vom 5, „Zuni 1825 zu wider, welches den Ständen blos spezielle, die Provinz betreffende An träge zu machen erlaubt. Die Besorgnisse, welche durch den Aller höchsten Landtags- Abschied erregt worden, haben ihren Grund einzig und allein in der unrichtigen Deutung und falschen Ueberseßung des Landtags-Abschiedes ins Polnische. _ S i

Als zur Diskussion über das Strafgesebbu ch geschritten wer- den sollte, machte ein Mitglied den Antrag: die Versammlung müsse, ehe sie zur Berathung über das Kriminalrechkt schreiten könne, zuerst die Kriminal-Ordnung kennen, dieselbe würde nämlich bei Beurthei lung der ersteren in vielen Fällen von Cinfluß seyn. Ueberall fühle man das Bedürfniß des öffentlichen und mündlichen Bersahrens, es wäre daher dessen Einführung bei uns zu N n ; der Verbrecher scheue die öffentliche Anklage, und sie wirke we| entli auf den An geklagten und die Zeugen. Nach einer kurzen Debatte, worin ange- führt wurde, daß es aus dem vorliegenden Geseb=-Entwurfe zu er sehen sey, wie man aucl hier die Einführung des mündlichen und öf- fentlichen Verfahrens beabsichtige, wurde zur Tagesordnung geschritten.

§. 2 des Strafgesebßbuches bestimmt, daß nur, wenn die 1m Aus-= lande begangene, nach den Preußischen Geseben strafbare Handlung

nah den Gesetzen des Auslandes straflos is und keine Verbrechen ge- gen den Preußischen Staat oder gegen einen Preußischen Unterthan enthält, eine Ausnahme von der Regel eintreten solle, wonach auch ge Ausländer e eines im Auslande verübten Verbrechens die

Preußischen Strafgesebe anzuwenden sind; die Majorität 1m Aus=

\husse war der Meinung, daß, wenn in einem solchen Falle das aus=

ländische Geseß eine mildere Strafbestimmung enthält, diese zur An=-

| | | Man gehe | | | | |

wenn einerseits der | und

ein | gehoben, und sie ist blos bei {weren Verbrechen beibehalten.

| | | |

Alle Þost- Anstalten des In- und Auslandes nchmen Bes tel- lung an, für Serlin die Expedition der Staals - Zeitung: Fricdrihsstrassc Ur. 72.

1843.

wendung gebracht werden solle. Diese Modification nahm die Vei

sammlung mit 31 gegen 17 Stimmen an. Zu §. 3 ward einstim- mig der Zusaß angenommen : Niemand dürfe für im Auslande ver

übte politische Vergehen bestraft werden, wenn sie uicht gegen den Preußischen Staat oder dessen Unterthanen gerichtet waren. Die Versammlung war der Meinung, der §. 3. in welchem bei ge meinen Verbrechen die Genehmigung des Justiz = Ministers vorbehal- ten, müsse gestrichen werden,

Posen, 11. März. Zu §. 9 ist in der Denkschrif die Frage aufgestellt : soll die Todesstrafe nun durch Enthauptung vollstreckt wer dên: Sieben Mitglieder im Ausschusse waren für die Bejahung, füns dagegen für gänzliche Abschaffung der Todesstrafe. Dieser Ge genstand rief eine sehr lebhafte Debatte tn der Versammlung hervor. Bon Seiten der Vertheidiger dieser Strafart wurde angeführt: das nosaishe Geseß erkannte in de! Todesstrafe nur die Wiedet vergeltung z später ging man vou dieser Theorie A, in neuerer Zeit sey namentlih in Amerika die Fretheits- Theorie im Strafrecht geltend gemaht worden. Man ijsolire die Verbrecher, aber dies sey grausamer als die Todesstrafe selbst, habe oft zu Wahnsinn geführt. Jm Gese - Entwurfe 11k die und Sicherheits - Theorie leitend gewesen. Bei leichteren die in den jeßigen Geseßen geltende Todesstrafe auf= Bei geringeren Verbrechen hat man die Freiheits-Theorie angewandt, die Gefängnisse sollen zweckmäßig eingerichtet und die noh zu verbessern- deu Verbrecher darin untergebraht werden. Die Todesstrafe 1f 1m Entwurfe blos bei Königsmord, Hoch- und Landes-Verrath und Mord beibehalten; solhe Verbrechen seßen das Leben, die Gesundheit und das Eigenthum nicht nur einzelner Menschen in Gefahr , sondern sie bedrohen viele Tausend Menschen, und deshalb muß i ntt strase beibehalten werden. Bei den jetzigen Pons s egrissen würde deren Aufhebung höchst üble Folgen haben. Tenn man den Verbrecher im Moment der verübten That ins Auge sasse, {o E scheine er als Feind der menschlichen Gesellschast, als BDernichter aüer heiligen Rechte und Ordnung. Kein GesängmþÞ ist Fest genug z E \ich vor einem solchen Verbrecher zu sichern, muß das größte Uebe! angewandt werden, d. h. der Tod! Die Ausgabe des Staats 1k die Sicherheit. Da Niemand nach den bestehenden Geseßen mit dem

Tode bestraft werden kann, wenn er die That nicht eingesteht, so 1} auch nicht zu befürchten, daß ein Justizmord begangen werden könne. Die Gegner der Todesstrafe widerlegten obige Argumentation und führten an: die Todesstrafe als Wiedervergeltung verlebe die Sittengeseße und die Religion, sie verschließe den Weg zur Besse- rung und zur Sühne. Als Abschreckungsmittel habe fic sich erfolg- los bewiesen. Sie könne blos als Sicherheitsmittel betrachtet wer= dent da sey sle zwar das sicherste aber nicht das einzige Mittel und köune dasselbe durch die Sesangm}se noch ve|= fer erlangt werden. So lange die D brigfeit Mun Stande ist, die Orduung zu erhalten, so lange dürfe hie nicht zum Aeußersten schreiten. Wie viele Menschen seyen niht als Vpfer der Todesstrafe gefallen, deren Unschuld sich erwies, aber zu spät, És aecbe Fälle (und sogar in leßterer Zeit), daß Menschen, die, des Lebens überdrüssig, einen Mord begingen, um dem eigenen Leben ein Ende zu machen. Man muß hoffen, daß binnen kurzem die Todesstrafe abgzeschas werden wirdz vor 100 Jahren hatten wir noch die Tor- tur, heute erinnern wir uns daran mit Abscheu, mit gleichem Gefühl wer s den wir uns in kurzem auch an die 2 odesstrafe erinnern, L as Menschen= leben is ein Geschenk Gottes, ein Heiligthum, uur in der Nothwehr dürfe es der Gefahr ausgeseßt werden. Ler Zweck, die Zahl der B EroreGer durch diese Strafe zu verringern, werde nicht erreiht; der Anblick der Bollstrek= fung erwecke die Vorstellung, diese Todesart gewähre ein Mittel, ohne Qual und schnell dem elenden Leben ein SEude zu machen. Gegen- stände der Verehrung so wie Mahnungen an die Strafe machen fei nen Eindruck, wenn man sich au ihren Anblick gewöhnt z in Calabrien, wo an der Straße die meisten Kapellen und Heiligen Bilder sind, werden die meisten Verbrechen verübt. Es 1k am besten, hon von \ugend auf dem Menschen die Ueberzeugung beizubringen, daß es weder dem Staate noch dem Einzelnen freistehet, das Menschen= leben anzutasten. Nicht die Rache, sondern Sicherheit ist der Zweck der Gerechtigkeit, er fann und muß bloß durch Gefängnisse erlangt werden, denn da hat man noch Hosff= nung, den Verbrecher zu bessern. Bie Amerikanischen Gefängnisse, zweckmäßig eingerichtet, mit besonders dazu ausgebildeten Lehrern be- seht und beagufsichtigt, sind wahre Besserungs-Anstalten für moralisch gefallene Menschen, sie bessern selbst die größten Verbrecher. Soll der Tod eine Strafe seyn, so wird mancher Verbrecher, der ein elendes Leben geführt, selbigen als eine geringere Strase betrachten, wie den Verlust der Freiheit auf eine längere Zeit, Der Anblick der Hinrichtung ibt einen nachtheiligen Einfluß auf die Massen, er macht die Men hen brutal und fähiger, Verbrechen zu begehen. Mes Nach einer längeren Debatte wurde endlich zur Abstimmung ge schritten, 25 erklärten sich gegen, 99 Stimmen für die Beibehaltung der Todesstrafe. : | f

Anstatt des bis jehbt gebrauchten Beils wurde das Fallbeil (Guillotine) in Vorschlag gebracht, und mit 44 gegen 3 angenommen. Bei einer kurzen Diskussion über diesen Gegenstand sprach sih ein Mitglied gegen die Einführung des Fallbeils, und zwar blos des Na mens wegen, ausz dieser erinnere nämlich an die Schreckenszeit, wo viele Tausende als Opfer gefallen seyen.

Berbrechen ist

Poseu, 13. März. Der Marschall eröffnete im Eingang, daß ex das Verfahren, in welchem bisher nach Ständen abgestimmt wor- den, dahin ändere, daß fortan in alphabetischer Ordnung sämmtliche Mitglieder der Reihe nah, so wie dieses bei den ständischen Aus- hüssen in Berlin eingeführt worden, abstimmen sollen.

Es wurde darauf zur ferneren Berathung des Entwourss zum Strafgeseßbuche geschritten. Der Ausschuß war der Ansicht: 1) daß die körperliche Züchtigung als Kriminalstrafe ferner nicht beizubehalten, 2) daß sie nur bei Polizei-Vergehen, und namentlich bei grobem öffffent- lichen Unfuge, und auch nur da, wo sie durch bestimmte Vorschriften zulässig, anzuwenden, und 3) daß sie in außerordentlichen E e aufs weibliche Geschlecht auszudehnen sey, Für die erste m n r si die Versammlung mit einer Majorität von 28 gegen