1843 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

JulanDd.

í April. S jestä óni Allergnä=

lin, 6. April. Se. Majestät der König haben gn digst S dem Privatförster Münnich zu Neumühle, im Regie- rungs-Bezirk Magdeburg, die Anlegung der ihm verliehenen Königl. Hannoverschen Kriegs-Denkmünze für 1813 zu gestatten.

Der zwischen Nord-Amerika und Großbritanien durch den Traktat vom 9. August 1842 ausgeglichene

Streit über die Nordost: Gränze der Vereinigten Staaten.

(Hierzu die beiliegende Karte.)

Die Staats-Zeitung gab vor kurzem einen Brief aus London über die von Seiten des Senats der Bereinigten Staaten erfolgte Ratification des von Lord Ashburlon am I. August v. J. zwischen

England und Nord- Amerika abgeschlossenen Traktats, durch wel- hen die alten Gräuzstreitigfeiten beider Länder endlih ausgeglichen wurden. Der Brief erwähnke zugleih die von dem Nord- Amerikanisheu Historiker Jared Sparks während seiner For= {ungen in den Archiven des auswärtigen Departements zu Paris aufgefundene Karte vot Nord - Amerika, auf welcher von Franklin's eigener Hand die fragliche Gränze mit einer rothen Linie bezeichnet war, und die alle bisherigen Ansprüche Nord-Amerika's auf das strei= tige Gebiet als unhaltbar erwies. Diese Karte, die Lord hburton unbefaunt geblieben, dem Senate aber während seiner Berathungen über den Traktat bekannt wurde, sollte vor Allem die schnelle Ratifi= cation dieses leßteren motivirt haben. Franklin war bekanntlich einer der Kommissarien, welhe 1783 den Versailler Traktat, der den Nord-Amerikanischen Freistaaten die Anerkennung Englands verschaffte und die Gränzen der neuen Republik feststellte, unterzeichneten, und er mußte deshalb am besten wissen, welhe Gränze der Artikel 2 des Traktats im Nordosten der Staaten gezogen wissen wollte. Jn wie weit nun die neu aufgefundene Karte Franklin's bei ihrem Bekannt= werden vor Abschluß des Ashburtonschen Vertrags die getreue Aus= führung der Stipulation 2 des Versailler Traktats von 1783 möglich gemacht und somit alle Parteien in England durch die Erlangung des ganzen streitigen Gebiets für die Krone zufrieden gestellt hätte, wollen wir hier erörtern, und müssen dazu natürlich auf die ganze Gränz= frage zurücfommen. Obschon erledigt, hat dieselbe doch, so viel wir wissen, bei uns noch keine hinreichende Erörterung gefunden, verdiente sie jedo um so mehr, als sih so eben eine heftige Debatte im Eng= lishen Parlamente darüber entsponnen hat.

Zuvörderst i} es nöthig zu wissen, daß bis zum Jahre 1839 die innere Beschaffenheit des streitigen Gebietes so gut wie unbekannt war, d. h. man kannte nicht gengu die Stromgebiete, die Höhe und die Richtungen der Gebirgszügez man dachte sich namentlich die leb- teren an Orten, wo sie gar nicht existirten, um sie nur den Bestim= mungen des Traktats von 1783 anzupassen, und keine der streitenden Parteien wollte sich zur Anerkennung der von der anderen gezogenen Gränze bequemen. Erst 1839 ward durch eine von Lord Palmerston bestellte Kommission unter dem Oberst Mudge und dem Geometer Featherstonhaugh das Land genügend ausgeforscht und vermessen, deren trefflicher Bericht vom Jahre 1840, der uns vorliegt, auch nicht den geringsten Zweifel mehr über die wahre Beschaffenheit des Lan- des übrig läßt. Erst da founte man mit Erfolg versuchen, die Ausdrücke des Traktats der Lokalität anzupassen. Ehe wir indessen den die gegenseitige Gränze bestimmenden Paragraphen aus dem Traktate zitiren, wollen wir kurz die Gestalt der Dberfläche des in

Rede stehenden Gränzgebietes nah den neuesten Entdeckungen und |

Vermessungen durch die Britischen Kommissarien zeigen und bitten den Leser, hierbei die beigefügte nach dem obigen Vermessungs-Bericht | und den besten anderen Quellen entworfene Karte zur Hand zu nehmen,

Aus dem Staate Vermont erhebt sich cin Gebirgszug, der in nordöstlicher Richtung bis ungefähr in die mittleren Gegenden zwischen dem Champlain-See und dem Conmecticut-Fluß fortläuft, hier in zwei Arme si theilt, von denen der eine, noch ncht 1000 Fuß über den Meeresspiegel erhaben und dur häufige Ebenen unterbrochen, durch- gus nicht aus einer zusammenhängenden Kette bestehend, nordwärts in der Richtung nah Quebek und von da fast in gerader Linie pa= rxallel dem St. Lorenz=Strome bis zum Meerbusen von St. Lorenz sich erstreckt, der andere bis über 2000 Fuß sich erhebende, durchaus zusammenhängende Arm 50 bis 60 Englische Meilen südlich von dem ersteren in östliher Richtung um die Quellen des Konnektikut-Flusses 4100 Englische Meilen weit bis zum 68° W. L. Grw. sich hinzieht, hier durch ein jedoh immer noch 600—700 Fuß hochliegendes Thal zwischen dem 67° und 68° N. B. unterbrochen wird, und von da wieder in einer Höhe von 2000 Fuß si bis zur Chaleurs-Bay erstreckt, Diese südlihe Bergkette bildet auf jener Strecke von 100 Engli- schen Meilen die Wasserscheide zwischen den Gewässern, welche in entgegengeseßten Richtungen nah dem St. Lorenz und dem Atlantischen Ocean fließen, in welches lehtere sie den Connec- ticut, Kennebec und Penobscot, in den ersteren den Francis, Chaudiere und Etchemin entsendet. Von da giebt diese Kette keinem in den St. Lorenz fallenden Fluß mehr den Ursprung, und von da ab beginnt das streitige Gebiet. Auf ihrer nördlichen Seite, gegen- über den Quellen des Kennebec, nimmt der St. John seinen Ur- sprung, welcher aber nicht in den St, Lorenz ausmündet, sondern in östlicher Richtung strömend, sich plöplich südlich durch das er- wähnte Thal wendet und in die Fundy Bay fällt. Die nördliche niedere Gebirgsfette {ickt keinen Fluß in den Atlantischen Ocean, sondern nur kleinere in den St. Lorenz nach Norden zuz in den St. John nah Süden zu ausmündende Gewässer haben hier ihre Quellen.

Der Artikel 2 des Versailler Traktats von 1783 lautet wörtlich also: „Und damit allen in Zukunft hinsichtlich der Gränzen der be- sagten Vereinigten Staaten etwa entstehenden Streitigkeiten vorge- beugt werde, wird hierdurch genehmigt und erklärt, daß Folgendes ihre Gränzen sind und seyn sollen, nämlih: von der nordwe lichen Ee Neu - Schottlands, nämlich : von derjenigen Ecke, welche durch eine aus der Quelle des St, Croix-Flusses gerade nah Norden bis zu den Hochlanden gezogene Linie gebildet wird, längs den besagten Hochlanden, welche solche Gewässer, die sih in den St. Lorenz aus- leeren, von denen scheiden, die in den Atlantischen Ocean fallen, bis zur nordwestlichsten Quelle des Connecticut-Flusses“ (es folgen die weiteren nördlichen, westlichen und südlihen Gränzen der Vereinigten Staaten). „Oestlich“, heißt es weiter, „dur eine Linie, die gezogen wird auf der Mitte des St, Croix - Flusses, von seiner Mündung in

oder der nordwestlichen Ecke Neu-Schottlands.

die. Fundy Bay bis zu seiner Quelle, von da gerade nordwärts bis u den oben genannten Hochlanden, welche die in den Atlantischen cean strömenden Gewässer von den in den St. Lorenz ausmünden- den scheiden. (Es folgt die weitere A Gränze.) ls man zur Ausführung dieses Artikels schritt , stellten sich so= gleih mehrere Fragen: : j welches is die gemeinte Quelle des St, Croix, da es deren zwei, eine östliche und eine westliche, giebt?

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welches sind die Hochlande, welche die Wasserscheide bilden? wo is die Ecke Neu=Schottlands, die nur dur diesc Hochlande bestimmt werden fann?

Die erste Frage entschied man in dem Freundschafts-Traktat von 1798 dahin, daß die Gränzlinie von der östlihen Quelle des St. Croix ausgehen sollte, eine Entscheidung, welche die Ausführung des Traktats noch schwieriger, vielleiht allein {hon unmöglich gemacht hat. Denn wäre man von der westlihen Quelle ausgegangen, so hätte die gerade nah Norden gezogene Linie auf den bis zu den Quel= len des Connecticut ununterbrochen fortlaufenden Höhenzug stoßen miüs= sen, der die Wasserscheide der in den Atlantischen Ocean strömenden Flüsse Connecticut, Kennebec und Penobscot von den in den St. Lorenz mündenden Francis, Chaudiere und Etchemin bildet, und die Parteien

hätten im Angesihte unbestreitbarer Hochlande diese für die ent-

\sprehenden des Traktats gehalten. Da man aber die östliche Quelle des St, Croix bei A. wählte, so traf die nah Norden laufende Linie auf den einzigen Marshügel und das durh die geöffnete Bergreihe ge= bildete breite, vom St. John durchströmte Thalz sie traf hier also auf keine Hochlande und ward deshalb von den Amerikanern bis zu der unzusammenhängenden nördlichen Bergkette ausgedehnt, welche, hier nur 400 Fuß über dem Meeresspiegel erhaben, dem kleinen

| in den St. Lorenz fallenden Flüßchen Metis den Ursprung gab.

Den ganzen parallel dem St. Lorenz fortlaufenden durchaus nicht

zusammenhängenden, von sumpfigen Ebenen unterbrohenen Höhenzug | nannten die Amerikaner die Hochlande des Traktats, fingirten auf |

ihren Karten zwischen dem 70° und 71° W, L. von Grw. eine Bergkette, welhe auf den südlihen zusammenhängenden Gebirgszug, gegenüber den Quellen des Kennebec, stieß und verfolgten diesen bis zu den Quellen des Connecticut. So beanspruchten sie die auf der beilie= genden Karte mit B. 1.1.1. C. bezeichnete Linie als die nördliche durch den Traktat bestimmte Gränze.

Zum Beweise dafür, daß nur dies allein die richtige Gränze seyn könne, erhoben sie Folgendes :

Es ist nichts leiter, als die nordwestlihe Ecke Neu-Schottlands zu finden, wenn man auf die alten Dokumente zurücckgeht, welche die westliche Gränze Neu-Schottlands (jeßt Neu-Braunschweig und Neu Schottland) und die südliche Gränze der alten Provinz Quebek (jeßt Nieder = Kanada) bestimmen. Die erste wurde in demselben Jahre 1783, als man den Versailler Traktat unterzeichnete, von dem Gou- verneur Neu =Schottlands, John Parr, mit folgenden Worten be- zeichnet: „Begränzt im Westen durch eine Linie vom Cap Sable durh die Fundy-Bay bis zur Mündung des St,. Croix gezogen,

dur diesen Fluß bis zu seiner Quelle und von da durch eine bis | zur südlihen Gränze unserer Provinz Quebek gerade nah Norden |

gezogene Linie.“ Die südlihe Gränze Quebeks bestimmt die König

lihe Proclamation vom 7. Oktober 1763 und die Quebek - Akte des |

Parlaments von 1774. Darin heißt es, die Provinz wird begräuzk „im Süden durch eine Linie von der Chaleurs-Bay bis zu den Quellen des Connecticut längs den Hochlanden, weiche die N den Atlantischen Ocean strömenden Gewässer von den in den St. Lorenz ausmündenden scheidet. Wo also diese beiden LUmen, die west lihe Neu-Schottlands und die südliche Quebeks sich schneiden, ist die nordwestlihe Ecke Neu-Schottlauds. Da nun die Chaleurs-Bay fast in östlicher Richtung vou den nördlichen Quellen des durch die Fundy= Bay in den Ätlantishen Ocean strömenden St. John liegt, so müs

sen die bezeichneten Hochlande nothwendig nördlich von diesem Flusse | lche der Traktat von 1783 bezeichnet, |

liegen, und sind dieselben, we 78 | dieselben, welhe wir als Gränze beanspruchen. Sie bilden mit der vom St, Croix bis zur südlihen Gränze Quebeks gezogenen Nord= Linie die Schenkel des nordöstlihen Winkels der Vereinigten Staaten Die Engländer wen- den uns dagegen zwar ein, daß es zwischen dem St, John und dem St, Lorenz keine Hochlaude giebt, die diesen Namen verdienen, und daß der Sk. John nicht in den Atlantischen Ocean, sondern in die Fundy-Bay sich ergießt, also niht zu den in dem Traktat bezeichneten Gewässern gehört; aber wir antworten auf beide Einwendungen, daß sie ohne Grund sind, denn 1) versteht der Traktat unter dem Worke „Hochlande““ nicht hohe Gebirge, sondern hochliegende Landstriche, welche die Wasserscheide bilden, wie die von uns bezeichneten Hoch= lande, welche den nah Süden fließenden Nebenflüssen des St, John auf ihrer südlichen Seite, den nah Norden zu in den St, Lorenz allenden vielen kleinen Flüssen auf ihrer nördlihen Seite ihren Ur= N geben; 2) kann man sagen, daß, so gut wie der Penobscot durch die Penobscot-Bay sich in den Atlantischen Ocean ergießt, der St, John durch die Fundy=Bay îín denselben fällt, Es entspricht dem Sinne des Traktats, wenn man diesen als einen Fluß ausieht, der aus Nebenflüssen, welche größtentheils auf der von uns angege= benen hohen Wasserscheide ihre Quellen haben, gebildet, in entgegen= gescßter Richtung zu den nördlich nah dem St, Lorenz fließenden Gewässern südwärts nah dem Atlantischen Ocean hin strömt. So lautete im Wesentlichen das Raisonnement der Amerikaner. Nimmermehr konnte England diese Auslegung des Artikels, welche die nordwestliche Ee Neu = Schottlands in das Herz seiner Kanadi-= hen Besißungen verseßte, seinem Sinn und seinen Worten entspre- hend finden, Vor Allem bestritt man die Jdentität der von den Nord - Amerikanern bezeichneten Hochlande. Hochlande, sagte man, bedeuten ein Gebirge, niht blos einen erhöhten Landstrich; Hochlande sind zwar erhöhte Landstriche, aber nicht alle erhöhten Land- strihe auch darum {hon Hochlande. Ueberdies wußten die Kom= missarien, welche den Traktat unterzeichneten, nichts von solchen längs dem St. Lorenz hinlaufenden Hochlanden, soudern sie verstan= den darunter die schon 175.5 auf einer Karte von Lewis Ewans in Philadelphia und 1776 vom Gouverneur Pownal in seinem Werke über die Beschaffenheit dieser Gebiete bezeichneten Gebirgszüge, welche den Connecticut, Kennebec und Penobscot nah dem Atlantischen Ocean und den St. Francis, Chaudiere und Etchemin in den St. Lorenz entsenden, Diese Hochlande wurden auch in der Königl. Proclamation 1763 als die südliche Gränze der Provinz Quebek be- zeichnet, da sie mit der kleinen Unterbrehung bis zur Chaleurs Bay sich erstrecken, und sie allein köunen die im Traktat von 1783 ge- meinten seyn. Daß der St. John diese Bergkette durhbricht, giebt feinen Grund zur Behauptung, daß sie nicht die Wasserscheide zwi= hen den in den Atlantishen Ocean und in den St, Lorenzstrom sich ergießenden Gewässern bilden, da derselbe in die Jundy Bay fällt, welhe ausdrüdcklich in den einzelnen Stipulationen des Traktats dem Atlantischen Ocean entgegengeseßt is. Der Traktat würde über sol= chen Punkt von Wichtigkeit sih erklärt haben, wenn es nicht unzwei= felhaft feststand, daß der St. eki nur Englisches Gebiet durch= N: Daher bildet die nordwestlihe Ede Neu - Schottlands der arshügel, der freilih nur ein einzeluer Berg ist, von dem aus aber die in westlicher Richtung wenige Meilen entfernten zu beträcht= licher Höhe aufsteigenden Hochlande mit bloßem Auge schon gesehen werden können, die ununterbrochen bis zu den Quellen des Connecti= cut fortlaufen. So beanspruchte Großbritanien die mit A. 2.2, 2. C. unserer Zeichnung bezeichnete Linie, als die wahre durch den Trak-= tat von 1783 bestimmte Gränze. (Schluß folgt.)

—_

i Bekanuntimasung,

Die Ausstellung von Kunstgegenständen zum Besten des Kölner Dombaues im Königlichen Museum is nur noch am Freitag den 7ten, Sonnabend den Sten und Sonntag den 9ten zum lebten- male geöffnet.

Berlin, den 5. April 1843.

Der Vorstand des Berliner Vereins für den KölnerDombau,

Meteorologische Beobachtungen. 1843,

5. April.

Nach einmaliger

Morgens Beobachtung.

Nachmittags | Abends 6 Ubr. |

2 Ubr. 10 Ubr.

Luftdruck ..,, [336,01 Par. 1336,82" Par. 337,1 E Par. | Quellwärme G6,9° R. 4+ 6,6° R. + 11,6° R. |+ 6,0° R.|Flusswärme 4,59 R. 2,99 R. |+ 5,0° R. -+F 30° K.| Bodenwärme 4,3° u. 71 pCt. 74 pCt. Ausdünstung O,014 Rh. trüb. Niederschlag 0,031 Rh,

Luftwärme . Thaupunkt ... -+ Dunstsättigung 65 pCt.

| | Wetter Regen, trüb, Hagel. | Wiud Ww. W. | M. Wüärmewechsel+- J Lo

Wolkenzug . « « W. aw “r 01° D. Tagesmittel: 336,65 Par... +8,11 R... +3,6° R... 70 pct. w. B prliner Bors e

Den 6, April 1843. Pr. Cour. Bries. | Geld.

j

| Pr. Cour. | Brief. | Geld. | Gem.

Fonds. [8 Actien. Brl. Pots. Bisenb, | 134 | 13:3 S4. Schuld-Sch. 35 104%, 1053 a do. do. Prior. Obl,“ f 102 F Mgd. Lpz. Eiseub.'— 145 | do. do. Prior. Obl. | 4 | 1037 | Brl. Anh. Eisenb, I 17K h 116% dodo. Prior. 0b. 4| | 1032 Düss.EIb. Kisenb.| f 68%

. l 1 1015 do. do. Prior. Obl! 945 | ch3 | (04 |

Preuss. Englische Obligat. 30. |4 Präm. Sch. der Seehandlung. | 92 L Kur- u. Neumärk. Schuldyerschr. |* 102% Berliner Stadt- Obligationen. e 1037 | f A Danz. do. iu Th. R Berl. Fraokf, Eis. 117 2

Westpr. Pfandbr. |«. 103‘ 1025 do. do. Prior. Ob, N Grossh. Pos. do, | 1063 | 1064, [0b.-Schles. Eisb.| 109 | do. do. 37 1027 f; S Brl.-Stet.E. Lt.A, T L

37 1047 / 103% do. do. do. Lt.B.— | 1 127% 1033; | 1037 E: | 1035 | P

U

Rhein. Eisenb. 9 do. do. Prior. Obl.) 97

Ostpr, Pfandbr.

Pomm, do. Gold al marco,

Friedrichsd’or. ——— S

Aud.Gldm, à 5 Th. 2 j

Disconto.

Kur- u. Neum. do. 22

Schles1sche do.

Pr. Cour. Nei O0ura Thlr. zu 30 Sgr. Geld,

141

| | E

| | | Brief. Amsterdam Kurz | 2 250 FI. 2 Mi. | 300 Mk. Kurz [E 5300 Mk. 4 Bt: | 150

L S O Me

I J 1 E

Hamburg ch+--«ee e ooooo eee eror

du.

6 255 | 802 |

London

N a E R P I E S 0E 300 Fr. A M,

| O O 2M 150 FI. 2M | 100 Thlr. | 2 Mt. | R S Taxe | 100 I S g Frankfurt a. M. WZ. «ooooooooo 100 Fi. 2 Mi. V S PELebab e ps s oa éo os uf ec sin aae is . 100 afi: | 3 Woch. | 1007 | Auswärtige Börsen. Amstecerda m , 2. April. Niederl. wirkl, Sch. 567. Antwerpe n, l, April. Zinsl. —. Neue Anl. 197. Ham burg, 18 April. Bank - Actien 1660. Eugl. Russ. 1107. arts, L April. 5% Rente fin cour. 121. 20. 3% Rente fin cour, 82. 90. 5% Neapl. au compt. 107. 90. 5% Span, Rente 30%. Pass. 5 Wien, L April, 5% Me. LI0L, 4% 1014, 3% 774. 21% 1% ——. Bank-Actien 1644. Anl. de 1834 1423. de 1839 116.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 7. April. Jm Opernhause. Auf Höchstes Begehren : Die Krondiamanten, komische Oper in 3 Akten, von Scribe, mit Tanz. Musik von Auber. F

Im Schauspielhause: Représentation extraordinaire au hé- néfice de Mr, Francisque. Spectacle demandé: 1) La premitre représentalion de: N ademoiselle de Belle-Isle, drame en 5 actes el en prose, du théâtre français, par Mr. Alexandre Dumas. 2) La première représentalion de la reprise de: Les Frères séroces, ou: Monsieur Bonardin à la répétillon Générale, grand mélodrame en 1 acte, par Mr. Carmouche. :

Villets zu dieser Vorstellung sind in der Wohnung des Herrn Francisque, Tauben-Straße Nr. 40, Vormittags von 9 bis 2 Uhr und Abends an der Kasse zu haben.

Sonnabend, 8. April, Jm Opernhause: Großes Vokal= und Jnstrumental-Konzert unter Leitung des Herrn Hector Berlioz aus Paris. Erster Theil: 1) Ouvertüre aus „Benvenuto Cellinmi“, 2) Der fünfte Mai, oder : Napoleon's Tod, Gesang nit Chor, vorgetragen von Herrn Bötticher und dem Chor - Personale. 5) Harold, Sym phonie in 4 Theilen: a. Harold im Gebirge (scéne de mélancolie, de bonheur, et de joie); b. Zug der Pilger durch das Gebirge; Abendgebet derselbenz c. Ständchen eines Bewohners der Abruzzen an seine Geliebtez d. Erinnerungen an die vorhergehenden Scenen; Orgie der Räuber in den Abruzzen. (Vas Solo auf der Viola wird vom Königl. Konzertmeister Herrn Leopold Ganz ausgeführt; 4) Offer torium aus einer Todtenmesse: (Chor der Seelen im Fegefeuer). Zweiter Theil: 5) Einladung zum Tanze, Rondo für Pianoforte, von C. M. von Weber, für großes Orchester instrumentirt von Berlioz. 6) Cavatine aus: „Benvenuto Cellini‘, gesungen von Dlle. Marx. 7) „„Pies irae”, „Tuba mirum”, „Querens me”, „La- crimosa”, große Chöre aus dem Requiem von Berlioz. (Außer Nr. 5 der 2ten Abtheilung sind alle andere Musifkstüke von Herrn i hauspielhause: Doktor Wesp

Jm Schauspielhause: Doktor Wespe.

Sas 9 April. Jm Opernhause. Auf Höchstes Begehren: Armide. (Mad. Burchard: Furie des Hasses.)

Preise der Plähe. Ein Plaß in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c. ; | A

m Schauspielhause. Zum erstenmale wiederholt: Herr Baron! Lustspiel in 5 Akten, von E. Devrient.

Moutag, 10. April. Im Schauspielhause : Egmont. (Dlle, C. Stich, neu engagirtes Mitglied des Königlichen Theaters : Clärchen, als erste Debütrolle.)

Königsstädtisches Theater. |

Freitag, 7. April. Muttersegen, oder: Die neue Fanchon. Schauspiel mit Ahaus in 5 Abth, nah dem Französishen des

H, ine. Musik von Proch. ; Y Sold, B. April (Ztalienische Opern - Vorstellung.) La

V itc G , . , Fayorila Herr Rochus Pumpernickel. Zwischen dem

Sonntag, 9. April. l y ersten und eian ft. Ouvertüre aus der Oper: Fra : iavolo. Zwischen dem zweiten und dritten Akt: Quodlibet-Ouvertüre.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W, Zinkeisen, Gedrudi in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdrüdercf,

1 Augsburg 1023 Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. .

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Preis: 2 Rthlr. für 7 Jahr. 4 Rthlr. - 2 Iahr. 8 Rlhlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

V 7 J 3 .

Aal L

Amtliche Nachrichten. Landtags - Angelegenheiten. gesctzbuch. Provinz Posen. Strafgeseßbuch. Erwiederung auf die Adresse. Provinz Sachsen. Allerhöchste Propositionen V1U11, und V, Freitische an der Universität

Provinz Brandenburg. Straf- Die Allerhöchste Petitionen.

Halle. Lie Landtags-Vertretung der Städte Suhl und Schleusingen. |

Frankreich. Deputirten-Kammer. Vorbildung zur polvtechnischen Schule. Paris. Eisenbahnen, Brief aus Paris. (Die öffent liche Meinung in England und die Französische Presse über Frankreichs Unternehmungen in der Südsee; Madagaskar.)

Großbritanien und Jrland. Unterhaus, liegenden Landes an die ärmere Volksklasse. Parlaments - Mitgliedern zu leistenden Eide. tung eines Ehe - und CEhescheidungs - Nachricht. ;

Deutsche Buudesstaaten. Antrag, die Censur betreffend.

Desterreich. Wien. Post Vertrag mit dem Königreih Sachsen. Traktat zur Unterdrückung des Afrikanischen Sklavenhandels,

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Stand der Angelegenheit wegen

O)

Vertheilung des wüst- Abschaffung der von e. Ankündigung zur Errich Gerichts, Odo Dor München,

Abgeordneten - Kammer,

Verpachtung der Quecksilber-Minen von Almaden und neue Verwickelung |

derselben.) Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. Sreiben aus New - York, (Die leßte Botschaft des Präsidenten Tvler an das Nepräsen- _ tantenhans in Bezug auf das Durchsuchungs-Recht.) Fuland. Berlin, Grundsteinlegung des neuen Museums.

7lmlliche Uachrichten.

Krouik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Oem Appellationsgerichts-Senats-Präsidenten Krezzer zu Köln den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse in Brillanten; dem Schloß Baumeister Hesse zu Berlin und dem Regierungs-Kanzlei-Juspektor Kranz zu Oppelu den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Wachtmeister Gertig vom 6ten Kürassier - Regiment (genannt Kaiser von Rußland) das Allgemeine Ehrenzeichen; und i

Dem Klempnermeister Karl Wilhelm Strasburger das Prädikat Hos-Klempnermeister zu verleihen. ;

Der bisherige Ober-Landesgerichts - Assessor Buschmann ist zum Zustiz-Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Mag- deburg und Notar in dem Departement des Ober-Landesgerichts da- selbst bestellt worden. j

Bera

Vom 1. April c. ab werden folgende Veränderungen in dem Gange der an die Personenzüge der Magdeburg- Leipziger und Berlin Anhaltischen Eisenbahnen anschließenden Posten eintreten :

1) die tägliche Briefpost nach Münster wird aus Magdeburg um 105 Uhr Vormittags, / 2) die Schnellpost nah Hannover Montags und Donnerstags, die

Schnellpost nah Köln Sonntags, Dienstags, Mittwochs, Frei

tags und Sonnabends, aus Magdeburg um 3 Uhr Nachmittags

abgehen;

die tägliche Personenpost zwischen Magdeburg und Halberstadt geht aus Halberstadt um 4 Uhr Morgens, aus Magdeburg um 10 Uhr Vormittags; i

die tägliche Personenpost zwischen Magdeburg und Brandenburg geht aus Magdeburg um 3 Uhr Nachmittags, aus Branden: burg Montag, Mittwoch und Sonnabend um 8 Uhr Abends, an den übrigen Tagen um 10 Uhr Abends;

die täglich viermaligen und während der Badezeit sehsmaligen Personenposten zwischen Schönebeck und Salze \{chließen sich

eben so oft an die Personenzüge der Magdeburg-Leipziger Bahn |

an und gehen während der Badezeit über Bad Elmen;z

die täglich zweimalige Personenpost zwischen Gnadau und Barby geht aus Barby um 47 Uhr früh und um 27 Uhr Nachmit tags, aus GOnadau um 9 Uhr Vormittags und um 5 Uhr Nach- mittags z

die tägliche Botenpost zwischen Gnadau und Mühlingen geht |

aus Mühlingen um 47 Uhr früh, aus Guadau um 9 Ühr Vor mittags z

die täglichen sechs Personenposten zwischen Calbe und dem Bahnhofe bei Grizehne schließen sich an die täglich dort passi renden sechs Personenzüge und gehen aus Calbe eine halbe Stunde vor Ankunft der Züae ab; .

die tägliche Personenpost zwischen Calbe und Bernburg geht aus Calbe um 77 Uhr Vormittags, aus Bernburg um 3% Uhr Nachmittags; : i die Kariolpost zwischen Calbe und Staßfurth geht Montags, Vonnerstags und Sonnabends aus Staßfurth um 3 Uhr früh, aus Calbe um 55 Uhr Nachmittags;

die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Quedlinburg per Ballenstedt geht aus Quedlinburg um 8 Uhr Abends, aus Cöthen um 64 Uhr Abends ; ;

die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Quedlinburg per Hoym geht aus Quedlinburg um 7 Uhr Vormittags, aus Cü- then um 85 Uhr Vormittags ; : i

die tägliche Personenpost zwischen Aschersleben und Harzgerode, welche sih in Aschersleben an die Post sub Nr. 12 und in Harzgerode an die Personenpost von Magdeburg nah Nord= hausen (außer Montags und Donnerstags), zurück aber täglich anschließt, geht aus Aschersleben um 22 Uhr Nachmittags, aus Harzgerode um 5 Uhr Morgens; 5 S

die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Bernburg geht aus Bernburg um Uhr Vormittags, aus Cöthen um 1% Uhr Nachmittags z s

Bellini

Allgemeine

ßische Staats-Zeitung.

Sonnabend den Z=o April

die tägliche Personenpost zwischen Bernburg und Alsleben geht | | werden noch mitgesandt.

aus Bernburg um 4 Uhr Nachmittags, aus Alsleben um 6! Uhr Vormittags;

die täglihe Personenpost zwischen Bernburg und Hettstedt geht |

aus Bernburg um 4 Uhr Nachmittags, aus Hettstedt um 5 Uhr Morgens;

die täglih zweimaligen Personenposten zwischen Cöthen und |

Aken gehen aus Aken um 5 Uhr Morgens und um 3 Uh1

Nachmittags, aus Cöthen um 8; Uhr Vormittags und um | j

067 Uhr Abends; die taglihe Personenpost zwischen Cöthen und Löbejün (per

Gröbzig) geht aus Löbejün um 37 Uhr früb, aus Cöthen um |

07 Uhr Abends;

die tägliche Kariolpost zwischen Gröbzig und Könnern geht aus Gröbzig um 85 Uhr Abends, aus Könnern um 3 Uhr früh z; die tägliche Kariolpost zwischen Cöthen und Nienburg geht aus | Nienburg um 48 Uhr Morgens, aus Cöthen um 6% Uhr Abends ; die täglichen 2 Kariolposten zwischen Radegast und Stumsdorff | (per Zörbig) gehen aus Radegast um 57 Uhr Morgens und | um 35 Uhr Nachmittags, aus S tumsdorf um- 7; Uhr Vor mittags und um 57 Uhr Abends;

die Personenpost zwischen Halle und Schraplau geht Sountags, Vienstags, Dounerstags und Sounabeuds, aus Schraplau um 44 Uhr Morgens, aus Halle um 5; Uhr Nachmittags; | die Schnellpost nah Köln per Kassel geht Montags und Don- | nerstags, so wie die Reit- (Personen) Post nah Eisleben Mitt- | wochs, „Freitags und Sonnabends, aus Halle um2 Uhr Nachmittags ; die tägliche Personenpost zwischen Halle und Könnern geht aus Könnern um 4% Uhr Morgens, aus Halle um 6 Uhr Abends ; | die tägliche Personenpost zwischen Halle und Löbejün geht aus Yöbejiün um 5 Uhr Morgens, aus Halle um 5; Uhr Nachmittags ; die tägliche Personenpost zwischen Halle und Wettin geht aus | Wettin um 47 Uhr Morgens, aus Halle um 5! Uhr Abends z die täglih 3maligen Personenposten zwischen Halle und Naum-= burg über Merseburg und Weißenfels gehen aus Halle um 8 Uhr Vormittags, um 1 Uhr Nachmittags, um 6 Uhr Abends; aus Naumburg um 11 Uhr Abends, um 4 Uhr Morgens, um 8 Uhr Vormittags; und passiren den Eisenbahnhof bei Halle zur Aufnahme und zum Absetßen der Reisenden. Die um 1 Uhr Nachmittags und um 6 Uhr Abends aus Halle abgehenden Posten verbinden sich in Weißenfels mit der Schnellpost nach Frankfurt a. M. (exklusive Sonutag Abends), die um 6 Uhr Abends gus Halle abgehende Puvst \hließt sih in Merseburg an die tägliche Personenpost nach Mühlhausen und Erfurt an. Die Schnellpost nah Hof über Zeiß is Sountags und Mittwochs von Halle bis Weißenfels mit der um 1 Uhr Nachmittags aus Halle abgehenden Personenpost kombinirt. :

Die tägliche Fahrpost zwischen Halle und Erfurt über Eisleben geht aus Halle um §8 Uhr Abends, aus Ersurt um 5 Uhr früh; die Kariolpost zwischen Deßau und Bitterfeld geht aus Deßau : | Sonntags, Dienstags und Donnerstags um 47 Uhr Nachmittags, aus Bitterfeld : Montags, Mittwochs und Freitags um 5! Uhr Morgens; : Ï | die täglih zweimaligen Personenposten zwischen Deßau und | Zerbst, welche tour und ‘retour auf dem Bahnhofe bei Roßlau | an die resp. gehen aus |

| | |

n Dampfwagenzüge sich anschließen, Veßau um 107 Uhr Bormittags und um 3? Uhr Nachmittags, | aus Zerbst um 75 Uhr Vormittags und um 5% Uhr Abends z | die täglih zweimaligen Personenposten zwischen Roßlau und | Zerbst gehen aus Roßlau um 95 Uhr Vormittags und um | 7# Uhr Abends, aus Zerbst um 47 Uhr früh und um 1! Uhr | Nachmittags z | die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Cilenburg | geht aus Eilenburg um 5 Uhr Morgens, aus Wittenberg um | i Uhr Nachmittags; : | die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Torgau geht | aus Torgau um 7 Uhr früh, aus Wittenberg um 4 Uhr Nach- mittags; die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Potsdam | geht aus Potsdam um 8 Uhr Abends, aus Wittenberg um | 9% Uhr Abends ; | die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg einer-, Halle und Leipzig andererseits geht aus Wittenberg um 10 Uhr Abends, aus Halle und Leipzig um 7 Uhr Abends; | die tägliche Personenpost zwischen Zahna und Annaburg geht aus Annaburg um 3 Uhr früh, aus Zahng um 4 Uhr Nachmittags ; die tägliche Personenpost zwischen Zahna und Belzig geht aus Belzig um 4 Uhr früh, aus Zahna um 4 Uhr Nachnittags; die tägliche Personenpost zwischen Jüterbogk und Luckau geht aus Luckau um 35 Uhr früh, aus Jüterbogk um 3 Uhr Nach- mittags; die tägliche Personenpost zwischen Jüterbogk und Dresden geht aus Jüterbogk um 27 Uhr Nachmittags, aus Dresden um 7 Uhr Abends z; die Kariolpost zwischen Jüterbogk und Treuenbrießen geht Montags, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends qus Treuenbrießen um 47 Uhr früh, aus Jüterbogk um 1! Uhr Nachmittags, und trifft zu den anschließenden Zügen auf dem Bahnhofe einz 41) die Korrespondenz-Beförderungen zwischen Berlin einer-, Mag- deburg und Leipzig andererseits, geshehen vom 1. April c. ab in folgender Art:

aus Berlin: 7U. früh, 1211. Mitt. 4U.Nchm.,8 U. Abds. 10 U. Abds. D —— D

per Dampfwagen per Wittenberg p. Potsdam

in Magdeburg: 21, Nchm,, 7 U, Abds, .…........ 9U, Vin, U. Nem.

in Leipzig: 29» » 75 » » 741, früh, S i

aus Magdeburg: 6 » früh, 11 » Vm, 4 » Nchm.,.......... 8 11. Abds. aus Leipzig: früh, 11 » Vm. 4 » Nhm., 7 U, Abds. R D ci D

per Dampfwagen per Wittenberg p. Potsdam

in Berlin: 1{U, Mitt, 6; Abds, 5U, früh, 9 U, früh. Mittags.

Auf den Bahnhöfen in Berlin, Deßau, Cöthen, Magdeburg, Halle und Leipzig sind Briefkasten angebracht; die in dieselben bis

| |

| rehtlihen und der

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen HBestel- lung an, sür SKerlin die Expedition der Staals - Zeitung: Fricdrihsstrassc Ur. 72.

1543.

e M! Z c E L (- e po 15 Minuten vor dem Abgange der Züge gelegten unsranfkirten Briefe

Berlin, den 23. März 1843. Cours =Büreau des General=-=Post- Amts, S Deftanntmabuna ___ Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit - Justitute für Schlesten unterm 2. November 1837 auf das Rittergut ¿Friedersdorf im Neustädter Kreise ausgefertigten Pfandbriefe Þ., und zwar: N, U à 1000 Rthlr. 1,099 bis einshließlich 1,103 à 500 » 2/120 » 3129 à 200 uy 0, (49 » ) 0,08 à 100 » 10,992 » Lo E ) ZLATS » » 21,516 à 20 » sind vou dem Schuldner aufgekündigt worden und sollen gegen an=- dere dergleichen Pfandbriefe gleihen Betrages eingetausht werden. Ven §8. 5) und 51 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Geseb-Sammlung Nr. 1619) zufolge, werden daber die ge-

| genwärtigen Besiber der oben bezeichneten Pfandbriefe B. hierdurch auf | gefordert, die leßteren nebst den dazu gehörigen laufenden (Koupons

Series 11. Nr. 6 bis 10, über die Zinsen vom 4. Juli 1843 ab, in Breslau bei dem Handlungshause Ruffer und Comp. zu präsen= tiren und in deren Stelle andere Pfandbriefe gleichen Betrages in Cmpsang zu nehmen. ; Derlin, 6. Marz 1845, Königliches Kredit-Justitut für Schlesien.

Angekommen: Der Königl. Sächsische General -Major und

Ober-Stallmeister von Fabrice, von Dresden.

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Landtags -Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 6. April. (Fortseßung der Berathungen über das Strasgesetzbuch.) i

Zu den übrigen Paragraphen des Titels, welcher die Bestrafung der Verbrechen gegen die Sittlichkeit enthält, wurden noch ohne er. hebliche Diskussion einige Zusäße und Abänderungen beliebt, welche

| den Zweck hatten, theils den Angehörigen eines Hausherrn einen möglichst ausgedehnten Schub gegen die Verführung Seitens der

Dienstboten zu gewähren, theils die Verbrechen wider die Sittlichkeit, welcher Aeltern, Vormünder, Lehrer u. s. w, gegen ihre Kinder, Pflegebefohlenen und Zöglinge sich schuldig madcheu möchten, ganz

| allgemein und der Abscheulichkeit solcher Vergehen angemessen zu be=

strafen, und theils endlih bei solhen Vergehen, welche aus Uebermuth

| und Uebereilung verübt werden können, die Möglichkeit einer Straf=

ermäßigung eintreten zu lassen.

l7ter Titel. Diebstahl und Unterschlagung. Jndem die Versammlung die Lehre von der Bestrafung des Diebstahls, wie sie in dem vorliegenden Entwurfe behandelt ist, mit der zusammen- hielt, wie sie sich in der dermaligen Praxis auf Grund der land-= : später ergangenen Vorschriften gebildet hat, fonnte man nicht verkennen, daß die Redaction des Entwurfes mit Crfolg bemüht gewesen, an die Stelle sehr verworrener, vielfach zweifelhafter, unter sih shwer zu vereinigender und praktisch oft un- passender Bestimmungen möglichst einfache Prinzipien hinzustellen und daran eine einfache und folgerechte Entwickelung unter Berücksichtigung des praktischen Bedürfnisses zu knüpfen. C - Mit der veränderten Begriff - Bestimmung des Diebstahls daß nämlich allein schon der unrechtmäßige Besiß und uicht auch. die E winnsüchtige Absicht die Strafbarkeit des Vergehens begründen solle erklärte man sih einverstanden. / : /

Eben so trat man dem Entwurfe dahin bei, daß Entwendungen unter Chegatten nur einen Civil-Anspruch begründen sollen, da die Ermittelung des objektiven Thatbestandes während der Ehe in den mehrsten Fällen unmöglich seyn würde, und daß Diebstahl unter den im §. 404 bezeihneten nahen Verwandten nur auf den Autrag der Bestohlenen zu bestrafen sey. s

_Daß im Entwurfe der bisherige Unterschied zwischen kleinem und a Viebstahl nicht mehr gemacht worden, erachtete man für zwed- mäßig, denn es ließ sich kein innerer Grund für eine \o scharfe und in Beziehung auf die danach sihch rihtende Bestrafung \o wichtige Unterscheidung auffinden, welche ohnehin in vielen Fällen die Abmessung des Strasmaßes mehr in die Hände des Taxators als des Rich= ters legt.

Der Entwurf, welcher bei den übrigen Verbrechen in den mehr- sten Bestimmungen mildere Strafen den strengen Vorschriften des Landrechts substituirt, erhöht die auf den Diebstahl geseßten Strafen nicht unbedeutend; während jeßt erster gemeiner Diebstahl mit Stägi= gem bis 2jährigem Gefängniß bestraft wird, soll nah dem Entwurf der Richter uie unter 6 Wochen erkennen und ermächtigt seyn, die Strafe bis auf 5jährige Haft zu erhöhen. Ju noch stärkerem Maße steigert sich diese Verschärfung bei dem Rückfall; {on beim dritten O soll funszehujährige bis lebenswierige Zuchthausstrafe ein- reten.

Die Versammlung machte es si zur Aufgabe, die für eine so wichtige Abänderung des dermaligen Kriminalrechts in den Motiven angeführten Gründe, besonders vom praktischen Gesichtspunkte aus, einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen. Dabei mußte anerkanut werden, daß die landrehtlihen Strafen in vielen Fällen des erfor- derlichen Erustes ermangeln und dem Eigenthum nicht den nöthigen Schuß gewähren, daß es z. B, ein großer Uebelstand i, wenn 10, 12mal gestrafte Diebe, der Staatsgewalt zum Hohne, ihrer ver= brecherishen Beschäftigungsweise nach kurzer Haft zurückgegeben wer= den, und man erklärte sih daher mit der vorgeschlagenen Strafver= shärfung um so mehr einverstanden, als eine Kategorie von Entwen- dungen, welche einer so ernsten Bestrafung nicht bedarf, im §. 432 der friminellen Ahndung ganz entzogen und deé polizeilichen Cognition überwiesen worden ist. :