1843 / 98 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Es ward aber noch der Autrag gemacht, den Strafen, unter welchen der Richter bei Ahndung des Diebstahls die Wahl haben solle, auch die körperliche Züchtigung hinzuzufügen ; der Diebstahl sey | von Alters her und werde noch heute als ein entehrendes Berbrechen angesehen, es sey also fein Grund vorhanden, eine entehrendc Strafe, wenn sie soust nur zweckmäßig sey, hier auszuschließen ; En Feyen | aber die Praktiker darüber einig, daß unter Umständen körpel E Züchtigung das allerzweckmäßigste Strafmittel beim D T sey, und man dürfe sih durch allgemeine Humanitäts Rücksicht ih Dieser halten lassen, davon geeigneten Falles Gebrau zu machen. L1ejel Antrag ward von der Majorität genehmigt. N

Zu den folgenden Paragraphen wurden noch eimge g A gen bei Aufzählung der Gegenstände, deren Cntwendung aus deren Rücksichten härter bestraft werden soll, age S ia bei tions = Zweifel angeregt, und Anträge wege N E lettere der Hehlerei, Untreue der Vormünder und E E aber jedoch von der Majorität nicht angenommen, im Wes die Dispositionen des Entwurfs geneh ib GéwvbiiaSaiéhi

Der Antrag, das Verrathen vou L e L S fans nissen besonders während der Dienstzeit u m Toide Bestrafung mit nicht die erforderliche Unterstüßung, da em! Mit ra gge Det dem heutigen Staude der gewerblichen N “4 f ih E las Basis der freien und Allen zugäuglichen Bc H en U As He nicht mehr entspreche. Mit dem Titel von det Ö On g Fl RIEE die Majorität der Versammlung 1m Wesentlichen si Fiuversanden und erachtete einige Einwendungel), welche gegen die iu A wis- sentlichen Ausgebeus falschen Geldes und der unter ajsenen “nzeige von dessen Coursiren erhoben wurdet, uicht für berücsihtigenswerth. (Finverstauden war a1! mit der Bestimmung des Cutwurfs , daß die Fälschung von Pässen, Wanderbüchern, Führungs - Attesten u. st. w., wenn sie nit in betrügerischer Absicht gescheheu, mit gelinderer Strafe als die gewöhnliche Fälschung belegt werde. :

Die Frage, „soll das Verbrechen des Baukerotts auf Gewerb treibende beschränkt werden“, ward bejaht, da der Zweck der dicesfäl ligen Strafen wesentlich dahin gerichtet ist, zur Erhaltung des Kre dits dessen Mißbrauch streng zu ahnden, die vollkommenste Unverleb lichfeit des Kredits aber gerade für Gewerbtreibende von besonderer Wichtigkeit ist. Dagegen war es keinesweges die Ansicht, daß Per sonen, welche uicht zu deu Gewerbtreibenden gehören, straflos bleiben sollen, wenn sie ihre Gläubiger unbefriedigt lassen und ihre Zahlungs- Unfähigkeit durch Ausshweifungen oder Spiel selbst herbeigeführt haben, und man fand daher die im Entwurfe hierauf geseßte Gefäng nißstrafe als vollkommen gerechtfertigt. i S

Bei der Lehre vom Wucher sand eine lebhaste Diskussion dar= über statt, ob jede Ueberschreitung des geseßlichen Zinsfußes oder, wie im Entwurf geschieht, nur der verkleidete und gewerbmäßige Wucher zu bestrafen sey, wobei einerseits auf die großen Uebelstände übertriebener Zinsen, andererseits auf die Unmöglichkeit hingewiesen ward, ein Verhältuiß, welches seine Regulirung im Verkehr durch das Angebot und den Bedarf finden muß, durch Kriminalstrafen festzu- seßen, Bei der Abstimmung entschied sich die Majorität für die De finition des Entwurfs. E :

Dagegen fand ein Amendement Unterstüßung, welhes darauf gerichtet war, dem ungeseblihen Borgen an Minderjährige durch Strafbestimmungen entgegenzutreten. Bei der Erörterung dieses Gegenstandes wurde des großen Unheils gedacht, welches durch der artige Geschäfte über Personen gebracht werden könne, die sih von jugendlichem Leichtsinn dazu verleiten ließen, und namentlich auch der shnöde Mißbrauch erwähnt, der dabei mit Verpfändung des Ehren wortes getrieben zu werden pflege. Man einigte sih demnach zu dem Beschlusse, daß Darlehns - Geschäfte mit Minderjährigen gegen höhere als die geseßlichen Zinsen oder unter Verpfändung des Ehren- worts (gleichviel, ob mündlich oder schriftlih gegeben) abgeschlossen, als wucherliche betrachtet und bestraft werden sollen.

Provinz Sachsen,

Merseburg, 27. März. Sechzehnte Plenar -Sißuug. Ju dem Gesebe über den Allerhöchst bewilligten und bereits eingetrete- nen Steuer-Erlaß sind die enklavirten Kreise, in welchen früher schon niedrigere Salzpreise bestanden, von der erfolgten Salzpreis-Ermäßigung ausgeschlossen. Dieser Umstand hatte Veraulassung zu einer Bitte gegeben, die enflavirten Kreise der Provinz, Ziegenrück und Schleu- singen, auf irgend cine andere Art an dem Steuer-Erlaß partizipiren zu lassen, wie es auch vom sechsten Provinzial - Landtage, in dessen be tresffender Denkschrift es heißt : daß den vom Auslande enklavirten Kreisen, in welchen {hon jeßt niedrigere _Salzpreije stattsinden, eine angemessene anderweite Theilnahme an der Steuer-Ermäßigung gewährt werde“, bereits befürwortet worden, worauf aber bis jeßt nod) nichts er folgt. Der Petitionair stellte dar, daß die frühere Bestimmung des nie- drigeren Salzpreises in den Kreisen qu. durch die ähnlichen bedingt worden sey, welche in dem sie umgebenden Auslande herrschen, Um das Einpaschen fremden Salzes zu verhindern, bezahlten jene Kreise früher 10 Rthr. pro Tonne, und jebt, nachdem das ausländische Salz auf den Preis von 11 Rthlr. gesteigert worden, gleichfalls 11 Rthlr. Es \ey dies allerdings eine Begünstigung gewesen, allein sie sey nur als nothwendige, aus dem ifolirten, enfklgvirten Lagen Ver- hältniß hervorgegangene Maßregel zu betrachten und habe mit dem Steuer-Crlaß gar feinen Konnex. Wollte man es ansehen, als wenn an dem Preise von 11 Rthlr. der Steuer -Erlaß bereits gekürzt sey, so müsse man doch annehmen, daß vorher der Salzpreis auf den

bis jevt für dgs Binnenland geherrs{cht habenden Preis von 15 Rihlr. over auf 14 Rthlr. hinauf geseht worden, was aber nit Men sey und auch nicht geschehen könne, weil jenes Ver- QUE zu dem Auslande noch jevt nah wie vor bestehe. ck60 wäre daher gewiß, daß die Kreise qu. bis jeßt eine Betheili

P an dem für das ganze Laud bewilligten Steuer-Erlaß nicht er

Erlaß U U Sa das rühre von dem Zufall her, daß der Steuer

richt in der BillieCentr geworfen worden sey. Es schiene aber doch

ra pen Mei Zu liegen, den Kreisen qu. diesen Zufall zum

Unglück werden zu lassen. Genössen die Kreise durch ibren

nicht durch den Steuer-Crlaß, les d a ee Mai é LA e Ves

eigeften neigen Syros cue fee Bering ‘e se

E A, Zonnen, da sie n ein Aequiv ur

die anzihlijen Hale wine, h welt Ye 69 det feuer Lig und ihrer Eutfernung vom Mutterla d ) s

A Pyage ande wegen befänden, abgesehen davon, daß auch die Boden = Produktivität der Kreise Zi z S 5 id ia . er Kreise Ziegenrück und Schleusingen eine entschieden geringe und ibxe {G O ; S E au Je und ihre Grund - Besteuerung in Bezug auf Bodengüte gegen andere fruchtbarere Kreise eine sehr hohe sey. Dagegen wurde geltend gemacht , daß es Vas A jey, daß die ausländischen Salzpreise erhöht würden ut Pi stehe der ebenmäßigen Steigerung der Preise für die Enklaven nichts

mehr entgegen; sie seyen bisher im Vortheil gewe enu,

air noch, da fie auch jeßt einen Thaler weniger eia (jen es Mutterland; Se. Majestät habe nicht einen allgemeinen, tee, einen Salzsteuer - Erlaß bewilligt, auch sey höheren Orts ausdrücklich ausgesprochen worden, daß mit dem Steuer = Erlaß niht au eine Steuer- Ausgleichung verbunden werden solle, ein Grund, von welchem von den Vertheidigern der Petition behauptet wurde, daß er gerade für sie sprehe, Noch wurde zu Gunsten der Bitte angeführt, daß Se, Majestät der König den Steuer- Erlaß für alle ihre Unter-

426 thanen, vorzugsweise für die ärmeren, deren es in den beiden Kreisen viele gebe, bewilligt habe, und der Landtag beschloß, mit Ausschluß von 6 Stimmen, die Petition zu der seinigen zu machen. E

In der Absicht, das übermäßige Brannutweintrinken einzuschrän- fen, und dadur gegen das unsägliche Elend, «gegen die Verderbniß an Leib und Seele anzukämpfen, welche so häufig daraus hervor- geht, waren zwei Petitionen eingegangen. Die eine wollte, um den Branntwein zu vertheuern, auf das Ausschenken desselben und auf den Kleinhandel damit eine Kommunalsteuer gelegt haben, was aber der Landtag nicht befürworten fonnte, weil er die Maßregel für unwirksam und ungeseßlih fand, indem Kommunalsteuern nur durch Zuschläge zu den direkten Steuern oder zur Mahl= und Sthlacht- steuer erhoben werden sollen. Die andere bezog sich nur auf de Städte und wünschte, daß das Geseß vom 7, Februar 1835 wegen Beschränkung des Kleinhaudels mit Getränken, also auch mit Branut wein, auf dem platten Lande, wonach jener von der Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß abhängig gemaht wird, nebst der ministe riellen deklaratorischen Bestimmung vom 12. Oktober 1837, wonach alle Gebinde, welhe unter der Größe eines halben Aufkers, zum Kleinhandel zu rechnen sind, auch auf die Städte ausgedehut werde, Seitdem die Brauntweinschenken eingeschränkt seyen, wären um o mehr Kleinhändler entstanden, welche unter der Hand auch ausschent ten, und diese seven um o gefährlicher, weil sie polizeilich nicht beaufsichtigt werden, Wenn die Petition auf der einen Seite viel Anklang fand, indem man in ihrer Gewährung ein Mittel, der Brannt weinsucht eutgegenzuarbeiten, wirklih fand, so wurde von anderer Seite behauptet, daß die Triuksucht keine solhen Maßregeln erfor derte, indem dieses Laster in neuerer Zeit bedeutend abgenommen, daß die beabsichtigte Beschränkung sich uiht gut mit der Gewerbsteuer würde vereinigen lassen und daß der Gewerbsbetrieb in zu enge Gränzen dadurch zurückgetrieben würde, Da indessen die Versamm lung alle diese Bedenken nicht so erheblich fand, da das Gesetz von 1335 auf dem platten Lande sih sehr heilsam bewiesen hatte, und da man der Ansicht war, daß die Trunksucht, wenn auch vermindert, doch noch herrscheud genug sey, so entschied sich der Landtag, mit Ausschluß vou 6 Stimmen, für die Petition.

Dagegen wurden mehrere Petitionen um Aufhebung der Salz Conscriptioun und um Ermäßigung des Salz -=Obligo :Quanuti inso fern berücksihtigt, als man beschloß, des Königs Majestät nochmals auf das Dringeudste zu bitten, die Staats-Behörden anzuweisen, die Salz- Conscription, so weit es sich nur irgend mit dem fislalischen Steuer=Juteresse vereinigen lasse, aufzuheben und namentlich zu prü fen, ob dies nicht hinsichtlich der Städte Langensalza und Sanger hausen und der Umgegend geschehen köune, bis dahin aber das Salz- Obligo = Quantum in den Eichsfeldischen Kreisen herabzuseßen, Ob gleich die durch des Herrn Finanz Ministers Ercellenz hervorgerufene Hoffnung, daß die Regierung nicht säumen werde, die Salz - Con scription, wenn uud wo es nur irgend thunlich, und mit dem uöthi- gen Schuße für das Salz-Monopol verträglich erscheine, aufzuheben,

nicht unberücksichtigt blieb, so glaubte manu doch, daß der Hinblick guf |

die Dringlichkeit der Sache und auf die ärmeren Klassen, welche am meisten dabei betheiligt seyen, jene Bitte rechtfertigen werde,

Merseburg, 28. März. 17te Plenarsißung. An der Ta gesordnung war die achte Allerhöchste P roposition: Verord nung, betreffend die zum Zwecke einer Auseinandersebung eingeloite- ten Subhastationen. Der Landtag erkannte namentlich im Betracht, daß Krieg und audere Ereignisse den Kredit schwächen könnten , die Nothwendigkeit an, den Pächtern, Miethern und Gläubigern einen größeren geseßlichen Schuß zu gewähren, fand auch in dem Gesekze eine heilsame Beförderung der Theilung gemeinschaftlichen Eigenthums („communio est mater rixarum“), und erflärte sich für Annahme der Verorduung. E E i

Die Allerhöchste fünfte Proposition betrisst die bürgerlichen Rechte bescholtener Personen. Nach der für die Provinz Preußen bestehenden Verordnung vom 18, Dezember 1811 können bescholtene Personen das Bürgerrecht nicht erlaugen. Dem Landtage war die Frage vorgelegt worden: ob die Einführung dieser Berordnung in allen mit der Städteordnung vom 19, November 1808 belichenen Städten gewünscht würde, und er entschied sich dafür, iudem er die Bescholtenheit für unverträglich mit dem ehrenden Bürgertitel erfanute.

Der 5te Sächsische Provinzial - Landtag hatte die Verwaltung und die Ausübung der Kollatur-Rechte der aus Jundationen im ebe maligen Herzogthum Magdeburg, einschließlih des Saalkreises und der Grafschaft Maunsfeld Altpreußischer Hoheit, berrührenden Frei- tische bei der Universität Halle für die Stände des ehemaligen Herzogthums Magdeburg wiederholt beansprucht und in dem Aller- höchsten Landtags- Abschiede vom 31. Vezomber 1838 wurde den Pro- vinzialständen der Nachweis dieses Kollatur=Nechts für einen der näch s]ten Landtage vorbehalten. Die zu Führung dieses Nachweises ns thigen Akten und Dokumente sind aller Mühe, welche sowohl vou Seiten des Gouvernements, als auch von Seiten der Stände ange- wendet worden ist, ungeachtet bis jeßt noch nicht aufzufinden gewesen, doch wurde referirt, daß im Archive der Universität Halle spezielle Nachrichten über die Stiftung jener Freitische, über die A der Fonds und über die Kollatur vorhanden seyn sollen, Vie SU] tung entstand bald nah Gründung der Universität Halle n R schen Kassen und bezog 1000 Rthlr. für 24 Greitische, jevt l. n 4 Ñ 4 Sgr. für 27 Freitische. Man beschloß, Sr. M Me R vorzutragen: daß den Ständen der Zugang zu dem Universitäts Ar chive gestattet werde, um beim nächsten Landtage bestimmte A hörig begründete Anträge wegen künftiger Verwaltung des greitisch Fonds und wegen Ausübung des Kollatur Rechts formiren zu As Ein Vorschlag: um den Erlaß des verlangten Nachweises zu bitten, um eher zum Ziele zu gelangen, wurde nicht für passend ee j

Die Stadt Schleusingen, welche am OGten Provinzial = Lank ge den Wunsch ausgesprochen hatte, bei der Landtags Pereug mi der Stadt Suhl, mit welcher sie eine Kollektivstimme habe, in Bezug auf die Wahl alteruiren zu dürfen, welcher Wunsch Man M tage aus Griiuden nicht berüfsichtigt worden war, hatte , A A tracht darauf, daß der Abgeordnete doch immer aus uy, j A i größeren und gewichtigeren Stadt, gewählt werden D O Ta 60 Wähler, Schleusingen deren aber nur 2 stellte, e ihr M Vertretung sehr theuer zu stehen komme, darguf ange ragen, sie M den 16 Städten, in deren Wahlbezirk Sangerhausen liege, oder „uit den 12 Städten, die mit Bibra verbunden seyen, zu vereinigen, Der Landtag fand es aber bedenklich, hon jebt 4004 L aud auf die bestehenden Wahl - Vorschriften zu A und entschie sich mit einer Majorität von 41 Stimmen für Abweisung.

Provinz Poseu.

Posen, 13. März, Der §. 33 des Strafgesebbuches rief eine lebhafte Diskussion hervor, Jm Ausschuß waren 11 Stimmen gegen 1 der Meinung, daß man den Verlust des Adels als Ehrenstrafe aus dem Geseh zu streichen habe. Eine Stimmen - Mehrheit der Ver- ammlung von 30 gegen 12 erklärt sih für die Majorität des Aus- (uses, Die Minorität führte zur Begründung ihrer Meinung an: der Adel sey ein theures von den Vorfahren überkommenes Erbe z die Entziehung desselben durch Eikenntniß, sey eine {were Strafe, welche ein scharfer Stachel zur Zurückhaltung des Adels vom Ver-

brehen wäre. So lange der König den Adel verleiht und o lange er das Recht dazu hat, \o lange muß das Erkennen auf Verlust des selben als Strafe beibehalten werden. Ju der weiteren Erörterung ließ man sich über den Ursprung des Adels im Allgemeinen aus, und führte au: daß in den Zeiten, wo der Adel sich besondere Verdienste bei der Einführung des Christenthums und durch Kriegführung ei

warb, er Privilegien erhielt; daß er jedoch in der neuesten Zeit keine anderen als Rechte der Standschaft habe, und nur bei der Beseßung von Hof = Aemtern bevorzugt sey. Es würde si jebt Niemand gegen den Adel erklären, wenn nicht veral

tete Jdeen und Bestrebungen in dieser Hinsicht aufgetaucht wären. Unsere heutige Geseßgebung betrachtet den Adel “als Repräsentanten gewisser Ehrenrehte, wolle man die Vorschriften des §. 33 aufheben, so hieße das den Adel selbst aufheben. Die Majorität der Versammlung wies diese Meinung zurück, indem sie darthat, daß die theueren, von unseren Vorfahren überfommenen E

innerungen ja gar niht au dem adeligen Namen allein hängen, son

dern anu dem Namen überhaupt, und daß der Sohn eines Bürgers oder Bauers mit eben dem Hochgefühl au die Verdieuste oder den Ruhm seiner Vorfahren deukt, als der Edelmann. Die Stände hätten schon längst die Bedeutung von abgesonderten Kasten verloren. Schon die Constitution des Herzogthums Warschau hätte alle Stände vor dem Gese gleich gemacht, in Preußen sey dasselbe durch die Gesebgebung vom Jahre 1807 geschehen; im eigentlichen Sinne sey dem Adel nichts geblieben als das „von“ vor seinem Namen. Das Gefühl der Ehre sey jebt in allen Ständen gleich. Der Adel habe nur die Präsumtion der edlen Gesinnungen für sich, nicht aber ein ausschließ

liches Recht dazu. Wenn dem Adel noch der Vorzug bei Beselzung einiger Hofämter geblieben sey, so gäbe es doch kein Geseb, pas:Dies ausdrücklich bestimmte, Die Ehre liege im Gefühl, es würde also den Nichtadeligen verleßen, wenn der adelige Verbrecher seinen Adel verliere, es gebe dies den Schein, als trete er 1n den Stand de1 Nichtadeligenz der Bürgerstand aber könne mcht als eine Kolonie adeliger Verbrecher betrachtet werden, es möge vielmehr jeder S tand, so lange verschiedeue Stände bestehen, seine Verbrecher behalten,

Posen, 15. März. Ju Betreff des §, 141, in welchem die verschiedenen Arten des Landes Verraths bezeichnet sind, wurde be merft, daß der Ausdru „gewaltsam“ bei der vierten Kategorie, wo von Veränderung der Regierungsform auf gewaltsame Weise die Rede ist, bestimmter zu erläutern sey. Es wurde behauptet, daß auch die Mittel zur Aufregung der Gemüther für eine neue Regierungsform als Landesverrath betrachtet werden müsse. Der Ansdruck „gewalt sam“ is zu allgemein “und kaun verschieden ausgelegt werden, er muß durchaus näher bestimmt werden, denn man könnte die Anwen dung rechtlicher Mittel, die die Veräuderung der Regierungs form bezwecken, für gewaltsam und straffällig halten, während eigent lich die Vorschrift des Geseßes nur die Anwendung der physischen Kraft bei dem Ausdru „gewaltsam“ verjtanden wissen _will, Pian trug darauf au: für „gewaltsam“ den Ausdruck „ungeseblih“ an zuwenden, N i À - i

Der Ausschuß s{chlug die Weglassung des §. 142 vor. Cs wurde nämlich behauptet, daß kein Preußischer Unterthan dem L eut schen Bunde, sondern dem Könige von Preußen gehuldigt have, daß das Großherzogthum Posen und das Königreich Preußen nicht zum Deutschen Bunde gehören, daß also die Einwohner dieser beiden Provinzen nur wegen Vergehungen gegen die Preußische Rogie rung bestraft werden föniten, Es habe eint heiliger Bund zwischen den Monarchen bestanden, und doch sey es Niemant in Preußen in den Sinn gekommen, das Handeln gegen euen Staat dieses Bundes für ein Verbrechen zu halten. Bei der Abstimmung erflärten sih 39 gegen 6 Stimmen für Weglassung des J aragraphen, obgleich die Minorität der Versammlung der Meinung r, daß v Preußischer Unterthan, der sih gegen den L eutschen Bund vergeht, qud »qe ie Preußische Regierung als mtegrirenden Theil des auch gegen die P q (

Deutschen Bundes handle. f 1 i O 8, 143 stimmte der Ausschuß für Weglassung des Passus ad 6, welcher die Verabredung eines Ueberfalls schon als vollführte Î hat betrachtet. Denn häufig kommt ein verabredeter Anfall nicht zur Ausführung. Oft hindert oder vercitelt der Urheber D Verab redung die Absicht, wenn aber die Verabredung allein schon als voll brachte That betrachtet werden folle, würde nichts zu ul Übrig bleiben, als das Verabredete auszuführen, da 1m G egenthen Di Hoffnung einer milderen Skrase die Ausführung des e hin dern kann. Dieser Autrag des Ausschusses wurde von 39 gegen Sti n angenommen. e ? R 145 bestimmt: wer öffentlich durch Rede ober Sre zu einem verbrecherischen Aufruf auffordert, der joll, E ruf cine Ausführung nicht hervorrief, mit Le e licher \{chwerer Gefängnmþ}trafe bestraft worden. i Die Borsamm uug erniedrigt einstimmig diese Strafe auf 10 Jahre S zwangs - Arbeit. Jm Paragraphen selbt aber will sic O IRorten „„verbrecherischer Aufruhr““ den Zusaß „bei Angabe der Mit tel, die gebraucht werden follen.““ : 5 .

Am Ende der Sihung verlas man den eingegangenen Allerhöch- sten Erlaß Sr. Majestät des Königs vom 12teu d. M. auf die Adre)|e des Landtages vom 8ten cjd.

Poseu, 18. März. Ein Landkags-Deputirter, der sich schrift - lich von dem Marschall die Erlaubniß E Antrag an die Versammlung richten zu dürfen, erllärte : die Sa sey durch ten Allerhöchsten Erlaß vom 12ten d, M. auf die Adresse voin Ken \{merzlich berührt; er habe eine Erklärung entworfen, die ex aue legen si erlaube, indem er es für Pflicht halte, die Oc sinnungen N Gefühle, welche den Landtag bei seiner Adresse geleitet, zu H l us gegen die Annahme zu rechtfertigen, als seyen Parteigeituo un 4E An sichten dabei leitend gewesen. Der Marschall verweigerte die A esung, in dem alles was die Adresse beträfe durch den e Le Sctas vom 12ten {hon erledigt wäre und also nach §. o 27, März 1824 in diesem Landtage nicht E e, hung fommen fönne. Der Antragsteller reichte O Su E eine Protestation ein, der er den Entwurf der ! L Ala Die und in der er sich auf den §. 42 der qu. D di Aufnahme derselben ad Protocollum gs e arscha verordnete: es solle zur Tagesordnung I a wel en. E

Die Versammlung entschied sich_ nun zuvörderst mit 36 gegen i Stimmen d für, es solle der §. 155 des Strafgeseßbuches und die fule end Abel » quf den Deutschen Bund Bezug hätten, ausgelassen kit Gde O A 6, 142 angeführten, hier auch platzgreifenden Motiven wurde noch angeführt, daß, wenn man das A TITIYANEN- Verhältni j * Unterthan dem Herrscher seine Freiheit und Verhältniß betrachte, der Untertha! zes unterwerfe, ein solches Ver- Rechte unter der Bedingung des Schubzes un erwerfe, A D F hältniß walte zwischen den hiesigen Unterthanen d pet E , Bunde nicht ob, leßterer habe keine Verpflichtungen zum eet (2 T ihm gehörigen Preußischen Bundestheile. Da dem Deutschen E e ) gelei so fönne die in Rede stehende Handlung nich

i eleistet Ff 6 ao e angesehen werden, wie in dem Falle, wenn sie ge

i i / Hegen di tungen Staat gerichtet worden. Gegen diese Behauptun; Ade! aber: ngefhoh ide egen den Deutschen Bund T Iuene Handlung würde auh als Landesverrath gegen den Preußischen

Staat, müsen.

Zeikungs -Uachrichten.

Áuslaud,

———_ Saur eth;

Deputirten- Kammer. Sibßung vom 1. April. Die heutige Sibung ward fast ausschließlich mit der Erörterung einer Bitt {chrift ausgefüllt, welhe gegen eine neuerlihe Verorduung des Kriegs Ministers gerichtet war. Der Minister hat nämlich angeordnet, daß vom Jahre 1845 an, Niemand mehr in die polytechuische Schule auf genommen werden solle, wenn er nicht vorher das Baccalaureat, also eine ziemlich weit vorgeschrittene gelehrte Bildung, erhalten habe, Oie gegen diese Verfügung eingereichte Bittschrift ward namentlich von dem Herrn Arago auf das lebhafteste unterstüßt. Derselbe ließ sich darüber im Wesentlichen folgendermaßen vernehmen :

„Die polvtechnische Schule hat uicht allein in Frankreich, sondern auch in Europa eine verdiente Berühmtheit erlangt. Sie verdankt diesen Nuf

den Diensten, die sie geleistet hat und der unbestreitbaren Auszeichnung der |

Zngeuieure aller Art, die sich in ihr gebildet haben. Die polvtechnische An stalt ist nicht eine bloße Schule; sie is eine soziale Znstitution, sie is eine der größten Eroberungen unserer Revolution, Die volvtecuische Schule ward gleich bei ihrem Entstehen unter den =chuß zweier Conseils gestellt, da die berühmten Gründer derselben sie vor den Launen der Militair - reaus schüßen wollten, Jede Modification sollte von dem Conseil der Pro fessoren berathen und geprüft werden. Man hat diese Bahn jeßt verlassen ; man hat zwei Conseils beiseite geshoben, welche die Schule bis jeßt auf

dem hohen Standpunkte erbalten haben, den sie seit 1793 einnahm. Der Kriegs - Minister hat, im Widerspruche mit den Conseils, das Baccalau reat als Bedingung für die Aufnahme in die Schule festgestellt, Noch niemals hatte sich Jemand in Bezug auf die nteressen der Schule fün tompetenter gehalten, als die beiden Conseils, Der Kaiser, der gründliche mathematische Kenntnisse besaß, hielt die Studien de1 polvtechnischen Schule jur wenig praktisch, für zu spekulatiy, Zu der Zeit, wo er dies glaubte, lag etwas Wahres in dem Vorwurfe. Der Kaiser hatte die Absicht, dic Studien der Zchule zu modifiziren; erx sprach darüber mit einigen seiner Bertrauten, mit Laplace, mit Bertollet, mit Monge, Wohlan, er hat es memals gewagt, seinen Vlan in Ausführung zu bringen. (Unterbrechung imt Centrum,) Nein, er hat es niemals gewagt, die Studien zu modifizi ren, weil er si vor der Autorität zweier Conseils beugte, deren heilsamen Cinslusse die Schule ihx Gedeihen verdanulte. És ift in der That etwas jehr Erxustes, an eine so verwickelte Organisation, wie die der volvtechni schen Schule, zu rühren. Durch die Bedingungen, die man jetzt vorschrei ben will, würde man die mathematischen Studien auf der polytechnischen Schule vom ersten Nange vertreiben, und von dem Augenblicke an, wo man jagen konnte, daß sie micht mehr die erste wissenschaftliche Schule der Welt |ev, würde ihr Nuhm untergraben werden. Man verlangt, so wie die “mge Jeßt stehen, von den Schülern literarisce Aufsäße und eine Nede. Bor zwei Jahren fielen Schüler im Examen durch, die sehr stark in der Mathematik, aber in den literarischen Studien schwach waren. Sie sehen, man is strenge genug. Aber es if auch öfter vorgekommen, daß bei Auf nahme von Zöglingen eine auffallende Ueberlegenheit in der Mathematik nachsichtig gegen die Schwäche in den anderen Studien machte; und da durch wurden junge Leute in die Schule aufgenommen , die ihr päter zur größten Ehre gereichten, Eine solche Compensation zwischen den beiden Arten von Studien würde în der Folge nicht mehr möglich seum. Man soll nach der neuen Bedingung, um Öffizier oder FIngenieur zu werden, Philosophie studirt haben. Dem Programm zufolge soll man die Frage beantworten, welches die beste philosophische Methode sev? Wie foll nun aber cin Zögling darauf eine genügende Antwort ertheilen? Haben Sie jemals gesehen, daß zwei Philosophen über irgend einen Punlkt gleicher Mei nung waren? (Gelächter,) Sie zwingen einen Zögling, Zhren alten Philosophen zusolge, zu lernen, daß wir mittelst der Strahleir schen, die vom Auge aus gehen, und dies am Vorabend seines Eintritts in cine Schule, wo man ihn in der Newtonschen Theorie des Sehens unterrichten ivird. Der Auf zunehmende soll Philosophie wissenz aber erlauben Sie mir, Sie an ein Wort Fontenelle?s zu erinnern; „Jun meiner Jugend“, sagte er »örte ich philosophische Borlesungen und ich hatte es boi so E A as davon zu verstehen.“ (Allgemeines Gelächter.) Lagrange, der größte Geo- | meter aller Zeiten, würde wegen seiner Ungelehrigkeit in der. Philosophie | nicht in die polytechuische Schule eintreten können, Die Erfordernisse in | der Geschichte, um Baccalaureus zu werden, sind so vielseitig, daß ih nicht eine der bei dieser Gelegenheit anfgeworfenen Fragen an die berühmte sten Geschichtsfchreiber unseres Landes richten möchte, aus Furcht, sie in | Berlegenheit zu seßen, Man verlangt eine solche Unmasse von Daten und Jahreszahlen, daß ih mich nicht wundern würde, wenn eines Tages die Pathematiker ihrerseits verlangten, daß die Zöglinge die logarithmischen Tabellen auswendig lernen sollten. (Gelächter. ) Was die Geographie be- trifst, so bin ich, dex ih mich vLiel mit Langen und Breiten beschäftige, doch genöthigt, zu gestehen, daß ih uicht ein Viertel der Fragen beantworten löónnte, die man den Zöglingen vorlegt. Es dürfte sich bald eine (Belegen heit darbieten, die klassishen Studien von dem Gesichtspunkte der polvtecl nischen Schule aus zu prüfen, Jch werde dann den Minister des öffent lichen Unterrichts fragen, ob es nicht geschieht, daß die Studien zu weit hintér der wissenschaftlichen Bewegung zurückbleiben, Jch werde meine Beweise nicht ephemeren Blättern, sondern einem Nationalwerke entnebmen : dem Dictionaire der Französischen Akademie. Í

h habe Dinge darin ge funden, die deutlich beweisen, wie nothwendig es is, daß man den Studien | in den höheren Schulen eine andere Richtung giebt, Durch Zusall sticß | ih in jenem Dictionaire auf die Nedensart: Gerade auss Ziel schießen | (tirer de but en blanc), und fand folgende Crflarutitg: „Jn gerader Linie schießen, ohne daß das Wurfgeschoß eine gebogene Linie durchläust, So hat also die Akademie das Mittel gefunden, eine Kugel abzuschießen, die niemals zur Erde fällk. (Gelächter. ) Jch frage Sie, ob ein solcher Jrrthum begangen sevn würde, wenn der | Redaction jenes Werkes ein Maun vorgestauden hätte, der nux einiger | maßen gründlich in der Mathematik unterrichtet gewesen wäre, Das Wort | | f f

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Finsterniß wird în dem Dictionaire folgendermaßen erklärt: „Das an scheinende Verschwinden eines Gestirns durch das Dazwischentreten eines Himmelsfkörpers zwischen dem Gestirn und dem Beobachter.“ Nun beob achtet man aber seit 4000 Jahren Mondsinsternisse, ohne daß sich ein Ge stirn zwischen dem Monde und dem Beobachter befindet. Die Definition des Wortes Flut h würde alle Seeleute in Erstaunen verseßen. Aber ich werde auf diese Fragen bei Gelegenheit des Budgets des öffentlichen Unter richts zurückkommen, und ih werde dann den Herrn Minister bitten, unseren höherên Schulen eine wissenschafilichere Nichtung geben zu lassen, und sich weniger um die Form, als um das Wesen des Unterrichts zu kümmern. Für jeßt beschränke ih mich darauf, die Verweisung der Bittschrift au den Kriegs-Minister zu beantragen, damit derselbe die beiden Conseils der po lotechnischen Schule über die beabsichtigte Modification zu Rathe zichen möge,“ i

Der Minister des öffentlihen Unterrichts suchte dar- zuthun, daß man die Schwierigkeiten der neu cinzuführenden Bedin- gungen bet Aufnahme in die polytechuische Schule übertreibe, und daß dieselben wirklihe Vortheile für die Schule selbs haben würden. Schon jeßt, sagte er, hätten die meisten Zöglinge, die sih zur Auf nahme in die polytehnishe Schule meldeten, das Bacealaureat er- worben, und es gehe zur Genüge daraus hervor, daß man nichts Uebertriebenes verlange. Als es indeß zur Abstimmung kam, ent- schied sih die Kammer mit {wacher Majorität gegen die Tagesord= nung und für die Verweisung der Bittschrift an den Kriegs-Minister,

Paris, 2. April, Die Regierung soll sich ents{los}sen haben, den Geseß-Entwurf über die Staats-Minister morgen der Deputirten- Kammer vorzulegen,

als einen Theil des Deutschen Bundes, angesehen werden |

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| vor einiger Zeit erwähnt, daß die Französische Regierung

| Geiste der Mäßigung, der sie beseelt, und

| Besonnenheit, noch ebe die Eroberung von Algerien vollendet oi eine Unternehmung deuten, welche alle Schwierigkeiten eines Unter jochungsfrieges gegen ein zahlreiches, tapferes, waffengeübtes Bolfk | bietenden überlassen werden soll. jenseits des Vorgebirges der guten Hoffuung haben würde! rankreich systematische Feinde hat, so können diese ihm uihts Schlim meres wünschen als den „Ruhm““, der auf einem Kriegszuge gegen die Hova?s zu erwerben steht. gela

| die Ungusführbarfeit einer \solhen Jdee auf der Rednerbühne anzu

des Wahl - Ausschreibens in Vorschlag brachte, jorität des Hauses zu der geeignet sey, des Hauses

fen sih darauf, daß die Summe, durch welhe die Wähler bei der lebten Wahl zu seinen Gunsten bestochen worden sind, sih als jehr unbedeutend 20 Pfd.), und daß von dem Comité selbst anerkannt worden sey, daß die Bestehungen von den Agenten des Herrn Walter ohne sein Wissen und Willen vorgenommen worden sind. Herr Hogg, behauptete indeß, daß sh Spuren eines umfassenden Bestechungs-Systems bei der leßten Nottinghamer Wahl gezeigt hät ten, und entweder diese Ansicht oder die Abgeneigtheit, für einen be sonderen Fall außerordentliche Beschlüsse zu fassen, gewann die Ober= hand und der Erlaß des Wahl- Ausschreibens wurde ohne Weiteres beschlossen.

werde, eine Vill einzubringen, der zufolge ein Theil des wüjtliegen- den, anbaufähigen Landes in England und Wales, f Ganzen in runder Summe auf 15 Millionen Acres au chlug, an die ärmere Volksklasse vertheilt werden solle; / ;

sollten vorläufig vier Millionen Acres auf diese Weise nubbar ge- macht werden.

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Eine Gesellschast von Kapitalisten, vertreten vou den Herren Rothschild, Lefebure, Miles, A. von Eichthal, Thurueysen, Dassier und Lecomte Desart, hat bereits mit dem Minister der öffentlichen | Bauten einen Vertrag abgeschlossen, und zwar für ven Bau von | Eisenbahnen zu den in der leßten Session festgeseßten Bedingungen. | Es handelt sich um eine Linie von 110 Stunden, um die Verbindungen | zwischen Frankreich, England und Belgien herzustellen; au mit | Deutschland wird dadurch cine Eisenbahn Verbindung bewerkstelligt.

Die Gesellschaft soll einstweilen 70 Millionen Fr. Kapital verwenden wollen; sie verlangt vierzigsjährigen Genuß und einen doppelten Tarif von 6 Centimen und 9 Centimen per Kilometer für die Reisenden. Für die Waaren wird der Tarif der Ciseubalu von Orleans ange nommen. Die Regierung soll den Bau der Eiseubahu von Paris nah Amiens, und zwar in Zeit von 3 Jahren, übernommen haben. Die ganze Linie muß in 5 Jahren vollendet seyn. Herr O. Barrot hat auf das Büreau der Deputirten-Kammer einen Vorschlag niedergelegt, nach welchem das Geschwornen - Gericht | in alle seine früheren Nechte, namentlich in die Befugnisse, welche ihm durch die September-Geseße entzogen worden, wieder eingeseßt wer den soll.

Die Subscriptionen für Guadeloupe, die bei dem Central - Co mité bis zum 30, März eingegangen waren, beliefen \ich auf 902,311 Fr. Die neuerdings publizirten Listen fangeu bereits an, jehr dürftig auszufallen.,

| 77 Paris, 1. April Die öffentliche Meinung in England | beruhigt sih nicht so leiht bei der Occupation de: Gesellschafts-Faseln

durch die Franzosen, als das Kabinet von St. Tames. Frankreich

wird über diese Erweiterung seiner überseeischen Besitzungen noch

maiche bittere Dinge vou England aus zu hören belommen. Ver gestrige Artikel des Staudard ist der erste heftigere Ausbruch dei Britischen National-Eifersucht. Die Pariser Blätter ihrerseits wie derholen heute fast alle die Auklagen und Vorwürfe des Standard; lie Vet O se E OeE Mile, die man hien jeuseits des Kanals gebunden, Natürlich lassen sie es zugleich nicht au abweh renden Rommentaren fehlen, allein diese sind für heute «ußerst schwach. Nur in dem etnen Puukte hat die F ‘anzösische Presse vollkommen Recht, daß sie den Briten ihr eigenes Beispiel bei der Erweiterung ihrer Kolonial = Besißungen Î umständlichen (Erzäh- | ung, welhe der Standard vou den Mißhandlungeu macht, denen Otaheiti seit einer Reibe von Jahren vou Seiten der Granzojen ausgeseßt gewesen, wissen die hiesigen Blätter nichts | enfgegenzustellen, als allgemeine Redensarten vou Britischer Scheel sucht, Britischen Verleumdungen und auderen Britischen Sünden, de nen dann die Französischen Tugenden gegenübergehalten werden, um damit den Beweis von der absoluten Grundlosigleit aller jener An gaben vermeintlicherweise zu vollenden.

_ Uebrigens wollen wix der hiesigen Presse die Gerechtigkeit wi | derfahren lassen, anzuerkennen, daß sie bei Diskussionen dieser Art | gewöhnlich guten Glaubens ist, so uämlich, daß sie sehr erustlih da für hält, ein jedes fremde Volk könne bei der Unterjohung durch Frankreich nur gewinnen ; der Verlust der nationalen Zelbstständigkeit, unter allen anderen Umständen ein unermeßliches Unglück, sey eine wahre Wohlthat, wenn er zu Gunsten Fraukreichs stattfinde. So waren zur Zeit des Aufstandes in Kanada die feurigsten Organe dei Gretheits-Jdeen aufrichtig genug, zu gestehen, daß sle von jeucr Be wegung wemger die Unabhängigkeit Kangada's als dessen Rückkehr | unter die Französische Herrschaft hofften. Que le Canada soit | libre s'il ne peut pas r.devenir francais, war damals der un verholene Wahlspruch des National. Diese Naivetät der natiouga- len Selbstsucht hat etwas unglaublich Trostloses; sie is wie ein Pan- | zer von siebenfahem Erz, guf welhem die schärfsten Argumente | stumpf werden.

Bei den gestrigen Verhandlungen der Deputirten -= Kamme famen, unter anderen Kolonial Angelegenheiten, auch die „Nechte“ ZFrankreihs auf Madagaskar zur Sprache. habeu bereits |

E - aqcagen | wärtig wieder von manchen Seiten her, und besonders im Namen dos Kolonial-Juteresses der Jusel Bourbon zur (Geltendmachung je ner angeblichen Rechte auf den Besiß vou Madagaskar augesporut wird. Aber diese ehrgeizigen oder gewinsiüchtigen Umtriebe habei nati lich leinen Eingang in das Kabinet der Tuilerieen, wie es jeßt zusammen gojeßt it, finden fönnen, Wie könnte die Französische Regierung, bei dem bei ihrer oft bewährten

vorhält. Der

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Wir

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Herr Guizot hat den Muth gehabt, erfennen, „Der Erwerb gusgedehuter Kolonial Besibungen““, sagte dor Minister der auswärtigen Angelegenheiten, „eutsvriht weder unse rèm National-Charakter, noch dem Zuteresse Frankreichs, uud es würde Thorheit seyn, an die Eroberung von Madagaskar zu deulen.“

Fa [s

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Silzung vom 30, M a B. H) Dle les tige Debatte über die Erlassung eines neuen Wahlausschreibens drehte sich hauptsächlih um die Frage, ob Her Walter, dessen Wahl annul lirt worden is, als Kandidat für die neue Wahl auftreten fönne. Ziemlich allgemein schien man der Ansicht zu seyn, daß ihm gesetli cherweise dies uicht zustehe, und einige sei Cochrane und Lord John Manuers, vou denen der Erstere zu dem Behuse ein Amendement zu dem Antrage wegen deë Erlassung suchten die Ma: Ansicht zu bringen, daß der Fall

Herrn Walter durh eine ausdrückliche Erklärung zur Wiedererwählung zu qualifiziren. Sie berie

|

ausgewiesen habe (es sind im Ganzen etwas über

Der Präsident des Comités,

Darauf stellte Herr Ferrand den Antrag, daß ihm erlaubt

welches er im

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seinem Vorschlage gemäß

fällt auf übermorgen, und man is hier sehr gespannt,

ein Geschäft, das seine Wirkungen in Canton so gut wie in Mexiko,

in Lima so gut wie in St, Petersburg außert, aus den Händen des | bisherigen Vonopolis | sigen Vertreter des Rothschildschen Hauses,

bevorstehenden September abläuft, ist auch der Chef des Londoner Hauses l 1

Versteigerung theilzunehmen. Der für die bisherigen Jnhaber gefährlichste Mitbewerber dürfte aber der hiesige Kapitalist und Pächter des Salz= Negals, | großer Eile nah Paris begab und vorgestern von dort wieder hier | eintraf. T | Majestät der verwittweten Königin Marie Christine mit der nöthigen Vollmacht versehen, um für Jhre Rechnung und unter seinem Namen wo möglich den höchsten Preis zu bieten. diese Weise der Regierung die Aussicht eröffnet, , Y winn, als bisher, aus dem Queksilber - Ertrage zu jener «Freunde, wie Herr | vor Allem die,

Sir James Graham, als Organ der Miuister, erklärte zwar, sich der Einbringung der Bill uicht widerseßen zu wollen, äußerte aber wenig Hoffnung, daß dieselbe sih als ausführbar und von praf= tishem Nuben bewähren werde, wie denn überbaupt durch legislative Maßregelu der Noth des Volkes \{werlich abzuhelfen sey. Ueberdies jey es so ziemlih gewiß, daß alles Land, welches mit Nuben ange= bauet werden fönne, bereits angebauet sey. Ju gleicher Weise spra= cen sih mehrere andere Mitglieder des Hauses aus; endlih wurde der Antrag genehmigt.

__ Am Schlusse der Sibung stellte Sir V. Blake den Autraag, daß alle von Parlaments - Mitgliedern zu leistenden Eide, mit Aué-= nahme des Huldigungs-Eides, abgeschafft werden sollten, da dieselben zum Theil lächerlich, zum Theil überflüssig, zum Theil, wie der von den fatholishen Mitgliedern verlangte Eid, welcher ausdrüdlih alle Mental - Reservationen zu Gunsten der Päpstlichen Zuprematie ab- \hwört, beleidigend seyen.

Zir James Graham erklärte die Auregung der Frage für unpolitisch und unzweckmäßig im höchsten Grade :

Sir Robert Peel außerte die Ansicht, wohl vielleicht ohne jene Eide würde rathen fönnen, daß sie aber schon so lange bestanden hätten und daher feine große Gewissens= beschwerung seyn könnten und der Autrag des Sir V. Blake wurde darauf mit 104 gegen 17 Stimmen verworfen.

Endlich trug Herr Elphinstoue darauf an, daß ihm Erlaubniß gegeben werde, eine Bill einzubringen wegen Crrihtung eines Che- und CEhescheidungs-Gerichtes. Die Tories sprachen sich gegen den “lntrag aus, der indeß, als 47 Stimmen für und 47 gegen denselben gestimmt hatten, durch das lusjchlags- Votum des Sprechers zu Gunsten des Antrages angenommen wurde,

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daß man allerdings

Loudot, 1. April, Gestern Nachmittags war Cour im Bucking-= ham-Palast, bei welher Jhrer Majestät der Köuigln und dem Prin= zen Albrecht der Kronprinz vou Württemberg durh den Staats=Se= cretair der auswärtigen Angelegenheiten vorgestellt wurde. Prinz “llbreht machte furz darauf dem Kronprinzen einen Gegenbesuch in Mivart’s Hotel. Abeuds wurde zu Ehren des hohen Gastes von der Köomgm ein Diner gegeben.

Nach dem Age ist der jährliche Ertrag der Einlommen-Steuer jeßt auf 6 Millionen Pfd. berechnet worden.

jim —— Deutsche Bundesstaaten.

Múüncheu, 2. April, (Nürnb. Korr.) Der dritte Aus\cuß der Kammer der Abgeordneten hat auf das Referat des Abg. Hr. Harleß den Antrag des Abg. Dr. Schwindl, die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Preßfreiheit betreffend, in folgender Weise zu begutachten beschlossen: „Es möge eine hohe Kammer auf verfassungs= mäßigem Wege bei Sr. Majestät dem König dahin zu wirken suchen, daß 41) zur Verhütung der Willkür im Censur-Verfahren oder in den Repressivmaßregeln bezüglich der politishen Zeitungen und Druckschristen, welhe sich mit inneren Angelegenheiten des Reiches beschäftigen, entweder der Entwurf eines Preßgeseßes noch im Laufe der gegenwärtigen Stände - Versammlung vorgelegt oder mindestens die amtliche Veröffentlichung der zum Vollzuge der Ver- fassungs-Bestimmungen dienenden Ceusur=Justructionen fortan Aller= gnädigst anbefohlen werde, und daß 2) die bisher bestandene Con siscation von Schriften, welche in einem anderen Bundessftaate mit obrigkeitlicher Erlgubniß verlegt wurden, in Remittirung an den aus=- wärtigen Verleger verwandelt werde.“

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2BVien, 2. April. Die Wiener Zeitung vom heutigen Tage theilt den Traktat zwischen Oesterreich, Fraukreich, Großbrita= nien und Rußland, zur Unterdrückung des Afrikanischen Sfklavenban= dels, in ihrem offiziellen Theile vollständig mit.

Dasselbe Blatt (vom 30, März) publizirt den zwischen Oesterreich uud dem Königreich Sachsen abgeschlossene, Erleichte= rungen im Post=Verkehr und insbesondere Aufhebung des Franfkatur= ziwanges bezweckenden Vertrag, welcher mit dem 1sten April d. J. in Wirksamkeit tritt.

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P © Madrid, 26. März. Jh habe Jhnen vor einiger Zeit

die Bedingungen angezeigt, unter denen der Quecksilber Ertrag der

Minen vou Almaden und Almadenejos auf vier Jahre an den Meist=

Der zur Licitation augesebte Tag zu sehen, ob

ten in neue übergehen werde. Neben dem hie-

dessen Kontrakt erst im

ulueta u. Comp, der in Person hier eingetroffen is, gesonnen, au der

Don José Salamanca, seyn, der sich vor drei Wochen in

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ieser Kapitalist wurde, dem Vernehmen nach, von Ihrer

Während sich nun auf einen höheren Ge- ( ziehen, und einen Vorschuß vou 2,500,000 Piastern in baarem

Gelde zu erlangen, die zum Theil zur Bezahlung der dreiprozentigen Coupons bestimmt seyn möchten, ' dar, durch welhe sih Regierung wie Spekulanten in Verlegenheit geseßt und Lebtere wohl gar zurückgeshreckt sehen könnten. Abend hielten nämlich mehrere der hier bereits eingetroffenen Deputirten cine Versammlung, um über die Quesilber Angelegenheit zu berath- schlagen. Doputirte Theil, vermuthlich auf die Berathschlagung einen der Re- gierung günstigen Einfluß auszuüben, Endlich kam man aber zu dem Beschlusse, eine Kommission an deu Minister Präsidenten, General Rodil, abzuschicken, um gegen die angesetßte Versteigerung im voraus zu protestiren, indem einerseits eine Quelle der Staats-Einkünfte uicht ohne Einwilligung der Cortes versteigert werden dürfe, auf der an- deren Seite aber die Bedingung des Vorschusses von 2,500,000 Piastern eine nachtheilige Wirkung auf den Preis äußern und das ganze Ge= {äft ohnehin sich der Vollziehung des mit der Republik Meriko ab= geschlossenen Traktats in den Weg stellen würde.

stellt sich plößlich eine Schwierigkeit

Vorgestern

An dieser Versammlung nahmen auch einige ministerielle

Die Kommission, an

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deren Spibe sich Herr Cortina, früherhin Minister des Junern und als solcher Mitglied der provisorischen Regentschaft, befand, hat in der That dem Minister-Präsidenten den Beschluß der Regentschaft vorgelegt.

Aus dieser Thatsache ergiebt si aufs deutlichste, mit welchen

Schwierigkeiten die Administration eines Landes zu ‘Mitten de: A dem jeder Privatmann si berufen fühlt, gegen Maßregeln, die innerhalb des Kreises der Befugnisse der Regierung liegen, förm-