1843 / 99 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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+BROe rve g I At orLigiRIw mern Arr:

nzulegen und dadurch das Zutrauen derjenigen eshäfte oder Verträge mit ihr einzugehen geneigt Bis jebt e A IELE Viltigfeit ffnet; die Deputirten sind gewählt, aber über die QUllig U rblen f s A entshieden. Sie nen Zee Ep nur als Privatpersonen auftreten, und ERENTRBE Le S 4 hen wollen, die ihnen selbst späterhin, wenn sie Ee pi ras N ;, s{werlich zuerkaunt werden dürften. Der Artikel 7- E itu u bestimmt zwar, daß die Regierung etner besonderen Ermä htigung Be Cortes bedürfe, um über das Eigenthum des Staates E O Geldsummen auf den Kredit der Nation aufnehmen zu unen, Bis her haben aber die Cortes feine Einwendungen dagegen erhoben, wenn die Regierung über ähnliche Gegenstände des Staats - Eigenthums, wie z. B. das Salz, das Stempelregal, L Mia Wege der Ber pachtung verfügte. Unterdessen macht die Regierung „heute zu ihrer Rechtfertigung bekannt, daß sie entschlossen gewejen wäre, die Quek= silberminen nicht länger zu verpachten, jondern aus eigene Rechnung zu verwalten. Da sie aber im Mat v. F. einen Borschuß von 2 Mil= lionen Piaster auf den Ertrag der Gruben vergebens zu erlangen ge= sucht hatte, und auch im Oftober eine mit der Spanischen Bauk an= geknüpfte Unterhandlung, welche die Ausbeutung der Gruben auf ge- meinschaftlihe Rehnung zunt Ziel hatte, gescheitert war, so sah sie sich genöthigt, den Weg der angekündigten L er\teigerung einzuschla= gen. Der Ausgang derselben dürfte auch im Auslande seine Wir- fungen äußern, theils weil er die künftigen J reise des Quesilbers bestimmen, theils auch den Maßstab für das Zutrauen abgeben wird, welches die hiesige Regierung auswärtigen Kapitalisten, die mit ihr Geschäfte abzuschließen geneigt sind, einzuflößen vermag. Der Jufant Don Francisco, L eputirter der Provinz Saragossa, wird morgen hier erwartet. Der Prinz Napoleon scheint dagegen entschlossen zu seyn, Madrid einstweilen zu verlassen *), —————“

Vereinigte Staaten von Uord - Amerika.

O New-York, 6. März. Jch übersende Jhnen nachstehend die Botschaft des Präsidenten Tyler an das Repräsentanten= haus vor Auflösung des Kongresses: Gemáß dem Beschlusse des Repräsentantenhauses vom 22sten l, M,, durch welchen ich angegangen wurde, dem Hause Mittheilung zu machen von „jeder Korrespondenz oder Mittheilung, die ih etwa von der Eng lischen Regierung empfangen hätte, in Bezug auf die von dem Präsidenten dem lezten zu Washington abgeschlossenen Vertrage gegebenen Auslegung in Betreff des dort angeführten Rechtes, die Amerikanischen Schiffe zu visiti ren“ übermache ich beifolgend dem Hause cinen Bericht, der mir von dem Staats-Sccretair erstattet worden ist. Jch habe auch für angemessen erachtet, Abschrift zu geben von dem Schreiben Lord Aberdeen's an Herrn Everett, unter dem Datum vom 20, Dezember und von verschiedenen Zu schriften des Herrn Everett an den Staats-Secretair.

„Jh kann nicht umhin, mein Bedauern auszudrücken, meine Besorg- nisse über die Bedeutung, welche ein Theil der Depesche Lord Aberdeen?s an Herrn Fox haben kann. Jch hatte die Hoffnung genährt, daß jedes Mißverständniß in der Auslegung des Artikels V1, neuerlich zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritanien unmöglich sevn würde, in Folge der klaren und wohlüberlegten Ausdrücke, in denen er gefaßt is. Der Wunsch der beiden Regierungen ist, sobald als möglich dem Sklavenhandel ein Ende zu machen, und ih brauche kaum beizufügen, daß dieser Wunsch eben so stark, eben so aufrichtig is von Sciten der Vereinigten Staaten, als er es nur immer von Sciten Großbritaniens seyn kaun, Indeß darf man nicht vergessen, daß dieser, wenn auch jeßt allgemein verworfene Han del doch bis zu einer noch nicht sehr fernen Epoche von allen denjenigen betrieben wurde, die für gut fanden, ihn zu betreiben ; und leider gab es nur wenige christ- liche Mächte, deren Unterthanen nicht ermächtigt, ja segar aufgemuntert wurden, den Gewinn dessen zu theilen, was als ein vollkommen rechtmä ßiger Handel betrachtet wurde. Dieser Handel hatte viel früher seinen An- fang genommen, als die Vereinigten Staaten unabhängig wurden, und er wurde an unseren Küsten betreiben, troß der lebhaftesten Klagen und in ständigsten Bitten einiger unserer Kolonicen, Sein Charakter, so durch die gemeinsame Zustimmung und die allgemeine Uebung festgestellt, könnte nur durch die förmliche Einwilligung aller und jeder Nation geändert werden, welche Einwilligung nur in Form eines Munkival (Gesetzes, oder in Form conventioneller Uebereinkunft ausgedrückt sevn könnte. ;

„Die Vereinigten Staaten waren die ersten, die Unterdrückung dieses Handels zu verlangen. Sie maßten sich kein Recht an, ihren Willen irgend wen aufzulegen, aber sie beschlossen, ohne die Mitwirkung der anderen Mächte abzuwarten, diesen Handel ihren eigenen Bürgern zu untersagen und die Fortseßung desselben durch eklatante Züchtigungen zu bestrafen. ch kann sicherlich behaupten, daß es niemals unserer Negierung in den Sinn gekommen is, zu glauben, sie sey in Folge der von thr in Betreff des Sklavenhandels angenommenen Haltung mít einem neuen Seercchte bekleidet, Wenn, bevor wir Gescße zu seiner Unterdrückung hatten, jede Nation den Occan durchschreiten konnte, ohne durch unsere Kreuzer ver dächtigt zu werden, so ward diese Freiheit, unserer Ansicht zufolge, in keiner Weise durch unsere Munizipal - Geseßgebung beeinträchtigt. Jede andere Doktrin würde offenbar einem willfürlihen, unaufhörlich wechseln den System der See - Polizei ausseßen, welches, je nah dem Belieben der eben die Herrschaft zur See besißenden großen See mächte, den Handel der Welt an allen Orten, für alle Artikel andern würde, die es eben diesen Mächten gefallen würde, ihren Unterthanen oder Bürgern zu verbieten. Ein Prinzip solcher Art könnte schwerlich zu gelassen werden, ohne den Handel der Gefahr unaufhörlicher und neckender Verationen auszuseßen, Der Versuch, eine solche Prätention zu rechtferti gen durh das Necht, welches besteht, die Schiffe auf einen vernünftigen Verdacht von Piraterie hin zu visitiren und anzuhalten, würde mit Necht einem allgemeinen Tadel ausgeseßt sevn, weil dies nichts Geringercs wäre,

als ein Versuch zu dem Ziele, ein bestehendes und als unabänderlich in ehn internationalen Kodex einverleibtes Scegeseb, mit Zustimmung aller tationen „n ein Neglement und in ein Prinzip umzuwandeln, die nur von tar einzigen Nation angenommen und nur kraft ihrer angemaßten Auto nat in Ausübung gebracht wären.

_1Die Wegnahme und das Festhalten eines Schiffes auf Verdacht von

Piraterie n, mit wahrscheinlichem Grunde und gutem Glaube iebt fei nen gerechten A) eini em Grunde unt gutem Glau en, giebt kei- dieses Schiff führ dr Klage von Seiten derjenigen Nation, deren ¿Flagge von Seiten des Gi ) begründet sle irgend cine Entschädigungs-Forderung das gemeine Beste Genthümers, Das allgemeine Geseß sanctionirt und Recht, in solchen inet das Bestehen eines solchen (Gebrauchs. Das halten, sondern ständen ein Schiff nicht blos zu visitiren und anzu- weder Verantworilichteit durchsuchen, ist ein absolutes Recht, und zieht mit dieser Ausnahme Lat Schadloshaltung nach sih, Aber fast nur deste Recht, die Schiffe ies Nation in Friedenszeit auch nur das min- unter welchem Vorwante t, Anderen Nation auf offener See festzuhalten, E Jurisdiction. au) sey, außerhalb der Gränzen ihrer terri- „Das ist übrigens, mit Box, Dokttrine Großbritaniens selbe friedigung bemerke ich dieses, die wesentliche selbst in denen, welche dem Hause g neuesten offiziellen Mittheilungen, gestatten uns, dem Zweifel Raum i C eig werden, Diese Erklärungen keit, welche zwischen den beiden Negleruna ' 9b die scheinbare Schwierig- keit der Definition vielmehr, als dez Pritu, besteht, nicht eine Schwierig- suchungs - Recht wird von Großbritanien wg - Das eigentliche Durch- selbst das der einfachen Visitation wird mit Q allein aufgegeben, sondern mit der Jdee cines absoluten Rechtes unverträgli gfcationen angeführt, die des Lord Aberdeen vom 20. Dezember 1841 T \ ind, In der Depesche

Englischen Minister in diesem Lande zugekommen ‘ins Md welche dem

mitgetheilt worden i, erklärt Se. Herrlichkeit, daß Was, Herrn Fox

sichtsmaßregeln, welche angewendet werden können zur Verhinderung Bots on

lichen Protest ei ersonen, welche Geschi eyn dürften, zu ershüttern.

*) Auch anderen uns in diesen Tagen zugekommenen Nachr zufolge, scheint es außer Zweifel zu sevn, daß sich der Prinz von Muiaen in futzem, nah einigem Aufenthalte in Lissabon und London, nach New-

orf einschiffen wird, Anmerk, der Nedact,

428 dergleichen Mißständen, ein Amerikanisches Schiff in Folge der Visitation oder Detention durch einen Englischen Kreuzer „irgend einen Verlust oder cine Unbilde erfahren sollte, Anlaß zu einer schleunigen und umfassenden Entschädigung gegeben wäre, ““ i

„Und um seine Absichten in diesem Betreff noch mehr kundzugeben, thut Lord Aberdeen in seiner Depesche vom 20. Dezember Herrn Everett die Natur der den Englischen Kreuzern ertheilten Instructionen zu wissen. Sie sind der Art, daß, wenn sie getreulih vollzogen würden , sie die Englische Negierung in den Stand setzen würden, den billigen Umfang der Entschä- digungen zu würdigen, Diese Regierung hat in mehreren Fällen ihre Ver- sprechungen in dieser Hinsicht erfüllt, indem sie hinreichenden Ersaß für den unserem Handel zugefügten Schaden anwies. Es scheint mir unnöthig, zu bemerken, daß ein Recht, das nur mit solchen Beschränkungen und Vor sichtsmaßregeln ausgeübt würde, und mit der Gefahr, im Falle nachgewie senen Schadens, die Folgen eines Angriffs nach sich zu ziehen, daß ein solhes Recht, sage ih, nicht anders betrachtet werden fönnte, als ein in Anspruch genommencs Privilegium, welches bewilligt oder zurückgezogen werden fann gemäß den üblichen Prinzipien der internationalen Courtoisie.

„Die in den Depeschen Lord Aberdeen?s aufgestellten Prinzipien und die Versicherungen für Schadloshaltung, welche sie anboten, sind von der Erekutivgewalt, ungeachtet des großen Vertrauens, das sie in die Redlichkeit der Englischen Regierung hatte, nicht als cine hinreichende Bürgschaft be trachtet worden gegen die Mißbräuche, welche nach dem Eingeständnisse Lord Aberdeen's selbst aus der umsichtigsten und gemäßigtsten Ausübung jeiner neuen See-Polizei entstehen könnten. Demzufolge seßte ich in mei ner Botschaft bei Eröffnung der leßten Session die Ansichten der Exekutiv- gewalt in dieser Hinsicht aus einander und behauptete im Wesentlichen un sere Absicht und unsere Macht, unseren cigenen Geseßen Vollzug zu ver- schaffen, unsere Flagge gegen Mißbräuche zu schüßen und durch uns selbst alle unsere Verpflichtungen und alle unsere Rechte auf den Meeren zut erfüllen,

e, Zm Hinblick auf diese Behauptungen wurde der Vertrag von Washing- ton unterhandelt, und nach Berathung mit dem Britischen Unterhändler über das zur Erreichung dieses Zieles nöthige Quantum von Streitkräften, ivar das Nesultat, auf welches die genauesten Berechnungen hinausliefen, jenes, das im Artikel 8 des Vertrags aufgezeichnet ist,

„Das sind meine Ansichten während der Unterhandlung des Vertrages gewesen, und das is, meiner Meinung zufolge, seine rechte und rechtmäßige Auslegung, Jch betrachte den Artikel 8 als jedes mögliche Motiv beseiti tigend, zur Visitation und Anhaltung unserer Schiffe an der Küste von Afrika, unter dem Vorwande einfacher Nothwendigkeit und angeblichen Miß brauchs unserer Flagge durch auswärtige Negerschiffe. Wir haben die Sorge auf uns genommen, solchen Mißbräuchen vorzubeugen, indem wir die Verbindlichkeit eingingen, eine von den beiden kontrahirenden Parteien als zur Erfüllung dieses Zweckes zureichend betrachtete bewaffnete Macht zu stellen, Jndem tvir, wie wir gethan und noch thun, jeden Vorwand ab

leugnen zu dem Rechte, eine solche allgemeine Polizei über die Flaggen der

unabhängigen Nationen auszuüben, haben wir von Großbritanien feine

zu machen, 5 „Wir haben vorgezogen, die Frage faktisch zu lösen, Wir mußten dies in Betracht dessen, was wir 1in diesem Betreff bereits gethan hatten. Die Chre des Landes erheischte es; die Ehre unserer Flagge verlangte auch, daß andere sie nicht mißbrauchten, um damit einen verwerflichen Han del zu decken. Diese Regierung, ich bin dessen sicher, hat eben so schr den Willen als die Macht, dieses Ziel zu erreichen; und nöthigenfalls wird sie sich nicht mit einer Flottille von 80 Kanonen begnügen, sondern cher, als sie irgend eine auswärtige Negierung sich einmischen ließe in den Voll zug threr eigenen Geseße und die Erfüllung der ihr obliegenden Verpflich tungen an ihrer Stelle, unter denen die gebieterischste der Schuß ihrer Flagge is, sowohl gegen Mißbräuche als gegen Jnsulten, rde sie, “ich zweifle nicht daran, ihre ganze Seemacht a usbtieten. Die Absicht der diesseitigen Regierung is, den Vertrag threstheils getreulich zu vollzie hen, und sie wird sich keinen Zweifel erlauben , daß Großbritanien seiner seits ihn vollziehen wird. Die Befolgung diejer Bahn wird die beste Weise seyn, den Frieden aufrecht zu halten und die freundschaftlichen Be- ziehungen zwischen den beiden Ländern zu bewahren. Washington, 27. Februar 1843, S Ie

Dieser Botschaft ist ein Schreiben des Staats-Secretairs Daniel

Webster beigefügt, das nicht weniger wichtig ist, insofern es zeigt, daß die Entschlüsse Englands nicht weniger bestimmt und entschieden sind auf der einen Seite als der Widerstand der Amerikanischen Re- gierung auf der anderen seyn wird.

JulandD.

Verlin, 7. April, Gestern Nachmittags wurde auf dem Bau- plaße au der Nordseite des Königlichen Museums der Grundstein zu dem zweiten Museum gelegt, dessen Erbauung Se. Majestät der König vor zwei Jahren befohlen hatten und zu welchem seitdem der Grund und Boden durch Abbrehung der Gebäude, die hier gestanden, und durch Trockenlegung desselben vorbereitet worden. So. Majestät der König erschienen um 2 Uhr, begleitet von den Königlichen Prinzen, dem Staats-Ministerium und vielen anderen hohen Personen. Ihre Majestät die Königin hatten mit den Königlichen Prinzessinnen an delt nach dem Bauplabe hinausgehenden Fenstern des vor ungefähr zwei Jahrzehnden von Schinkel erbauten Museums Plaß genommen. Auf dem Bauplatze selbst waren die Gewerke der Maurer, Zimmerleute und Steinmeße mit ihren Gewerksfahnen und Jusignien aufgestellt. Ein lautes, von den Zuschauern wiederholtes Hurrah erscholl , als Se. Majestät erschienen , worauf der General - Direktor der König- lichen Museen, Herr Geheime Rath vou Olfers, die auf Porzellan geschriebene Urlunde verlas, die in den Grundstein hineingelegt wurde.

Diese Urkunde lautet: E,

t Friedrich Wilhelm IV. b ¿

( e“ N L F e o 5 f des Kömg vou Preußen F M Ml etas befahl / : am Sten März des Jahres 1841, des 2ten sciner Regierung den Bau eines zweiten Museums zur Vollendung der Schöpfung seines in Gott ruhenden Vaters, des Königs, Friedrich Wilhelm M. : an der Nordseite des von Diesem in den Jahren 1824 bis 1529 gegründeten Museums, damit es diejemgen Abtheilungen des König lichen Museums gufnehme, welche bisher aus Mangel an Raum in anderen Königlichen Gebäuden gufbewahrt werden mußten, und so auf einem Punkte in zwei durch eine Gallerie verbundenen Gebäuden eine vollständige Uebersicht der Kunstrihtungen aller Zeiten und Läuder, in einer Auswahl der Kunstwerke, welche durch Jhu und seine Vorfahren zum Glanze und Ruhm seines Hauses gesammelt worden, seinem Volke mit Königlicher Freigebigkeit gewährt werde. Heil dem Könige, der Königin, dem Königlichen Hause. Ein an die leßten Worte dieser Urkunde angeknüpstes Vivat wurde dreimal von den Versammelten mit Begeisterung wiederholt, Se. Majestät der König geruhten demnächst, Sich mit dem Ober- Baurath Stüler, dem die Leitung dieses Baues übertragen ist, zu dem Grundsteine zu begeben und dort von dem bereitgehaltenen Kalk den ersten Wurf mit der Kelle zu thun, (Es wurden sodaun in den Grundstein eingelegt: 4) die oben erwähnte, auf Porzellan geschrie= bene Urkunde; 2) eine Pergamentrolle, die über das Personal des Baues, so wie über die neuen Vorrichtungen zu demselben, Aufschluß giebt, Ju lebterer Beziehung heißt es unter Anderem: „Bei die= em Baue wurden zum erstenmale in Deutschland g ia rund 1) eine Dampfmaschine zum Einrammen der Pfähle, zur Bereitung des Mörtels und zum Aufwinden der Materialien und Werkstückez

St. Schuld-Sch,

2) Hülfs-Cisenbahnen zum Transport ver Materialien vom Auslade- plabe nah der Baustelle und în den verschiedenen Stockwerken des Baues zur Vertheilung derselben an die Arbeitsstellenz 3) leichte Wölbesteine aus Jnfusorien- Erde, welche bei dem Fundamentgraben unmittelbar aus dem Grunde der Baustelle, auf Veranlassung des Prof. Ehrenberg hierselbst, gewonnen wurde (das Gewicht eines Steines von 10 Zoll Länge, Zoll Breite und 25 Zoll Die be trägt 32 Pfd., während ein gewöhnlicher Mauerstein von gleiher Größe 8 bis 9 Pfd. wiegt); 4) die bisher nur in Frankreich iu größerer Aus dehnung angewendete Wölbung mit Töpfen zwischen eisernen Rippen.“ Es wurden ferner eingelegt: 3) eine Büchse mit 1 Friedrichsd'or, 5 Friedrihsd’or, 1 Zweithaler-, 1 Einthaler=, 1 Fünfsilbergroschen Stück (sämmtlih von 1843), 2 neuen 2;7=Groschenstücken (von 1842 und 1843), 1 Groschen, £ Groschen, 1 Vier-, Drei-, Zwei- und Einpfenuig=Stük. 4) Die hiesigen Zeitungen, das Jutelligenzblatt und mehrere Tagesblätter vom heutigen Tage: CODIE au 2, 3 und 4 genannten Stücke befanden sih in einer kfupfernen, durch den Hofgold- \hmied Hossauer auf galvanischem Wege vergoldeten Kapsel.)

Als sodann der Baumeister Hoffmann, der Bau-JInspektor Kreye und der Bau-Conducteur Wäsemann den Grundstein verschlossen hat ten, empfingen Se. Majestät den Allerhöchstdenselben vom Obe1 Baurath Stüler überreichten Hammer, mit dem Se. Majestät die drei üblichen Hammerschläge thaten, welchem Vorgange Jhre Königl. Hoheiten der Prinz von Preußen und die übrigen anwesenden König lichen Prinzen, ferner die Herren Stagts -Minister, der Wirkliche Geheime Rath Alexander von Humboldt und viele andere Mäuner des Stgagts und der Wissenschaft folgten, Während dieser Ceremonie spielte ein Musik = Corps, das auf dem zu baulichen Zwecken hier errichteten thurmartigen und festlich geshmückten Gerüste aufgestellt war, die Melodie des Liedes „Heil Dir im Siegerkranz“, was die Feierlichkeit auf würdige Weise erhöhte. Se. Majestät geruheten hierauf nach dem alten Museum Sich zu begeben und von hier aus die Wirkungen der auf dem Bauplabe befindlichen Dampfmaschine bei der Bereitung des Kalkes zu beobachten. / |

Das neue Museum wird von dem alten zivar durch ette breite Straße getrennt, jedoch mit demselben durch eine imposante Gallerie verbunden seyn, Beide zusammen werden die gropartig|te Vereinigung von Kunstsammlungen bilden, die es 1rgendwo guf einem so gedraug ten Raume giebt. Das neue Museum ijt besonders dazu bestimmt, folgende Sammlungen aufzunehmen : Die untere Etage das Kupfer stich - Kabinet und die Aegyptische Sammlung, die zweite Ctage die Gyps-Sammlung, die dritte Etage die Kunjtkammer, die Slavischen und Germanischen Alterthümer, die Modellen Sammlung, das Münz

förmliche Verzichtleistung auf seine Ansprüche verlangt; noch viel weniger | Kabinet und die Kron - Jnsignien,

haben wir die Idee, unsererseits dic geringste Konzession in dieser Hinsicht |

Berl Bos Den 7, A pril 1843,

lP’r. Cour. H

Brief. | Geld.

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l l ? D | U! | Fonds. S) [Brl. Pots, Eiscnb,| 1:34 do. do. Prior. Ob]. 4 _— 102 L Md. Lpz. Eisenb, do, do. Prior. Obl, - 1037 Brl. Anb, Eisecnb. G 116” do, do. Prior. Obl. 103 « Kur- u, Neumärk. Düss. Elb. Eiscnb. 68 Schuldverscbr. « 6 102% 101 Ä do, do. Prior. Obl, Stadt- Rhein, Eisecnb, Obligationen. 1037 - do. do. Prior, Obl, Danz. do. in Th.|—-| 48 - Berl. Frankf, Eis. Westpr. Pfandbr. - 1037 do, do. Prior, Obl, Grossh. Pos. do. 4| 1065 | 106! Job.-Schles. Eish. do. do. 35| 102% | Brl.-Stet.E.Lt.A.|—| 1117 Ostpr. Pfandbr. 104 i 1037 do. do. do. Lt.B.|—| 1 127 Pomm, do. ' l l 0:3 x E Knur- u, Neum. do, | 1037 Schles1sche du. |37 | 102 5 |

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Amsterdam, 3. April. Niederl. wirkl. Sch. 967.

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Hamburg, 5. April. Bank-Actien 1660. il &)» 1 : e 2 2 Wie n 5 D April. Banuk-Actieu 1642. Aul. de 1839 1157. Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 8. April. Jm Opernhause: Großes Vokal= und

Jnstrumental-Konzert unter VLoeitung des Hexrn Hector Berlioz aus Paris. Erster Theil: 1) Vuvertüre aus „Benvenuto Cellini“. 2) Der fünfte Mai, oder: Napoleons Tod, Gesang mit Chor, vorgetragen vou Herrn Bötticher und dem Chor = Personale. 3) Harold, Sym phonie in 4 Theilen: a. Harold im Gebirge (scène de mélancolie, de bonheur, ct de joie)z; b. Zug der Pilger durch das Gebirgez Abendgebet derselben; c. Ständchen eines Bewohners der Abruzzen an seine Geliebte; d. Erinnerungen an die vorhergehenden Scenen z Orgie der Räuber in den Abruzzen. (Das Solo auf der Viola wird vom Königl. Konzertmeister Herrn Leopold Ganz ausgeführt.) 4) Offer torium aus der Messe des Requiem: (Chor der Seelen im Fegefeuer), Zweiter Theil: 5) Einladung zum Tanze, Rondo für Pianoforte, von C. M. von Weber, für großes Orchester instrumentirt _voit Berlioz. 6) Cavatine aus: „Benvenuto Cellim““, gesungen von Dlle. R S . . 5 ry . 9 9) Marx. 7) ¡Dies rae, Vuba mirum’, „Quaerens me”, „La- crimosa”, große Chöre aus dem Requiem von Berlioz. (Außer Nr. 5 der 2ten Abtheilung sind alle andere Musikstücke von der Composition des Herrn Berlioz.) Der Text des Gesanges : ,„Der fünste Mai“ und des „Requiem“, is Abends an der Kasse à 1 Sgr. zu haben. O 2

Die Abonnements und freien Entreen sind ohne Ausnahme nicht gültig. N

Preise der Plähe: Ranges 1 Rthlr. 2c. : 5 R , : Doltor Wespe.

Im Schauspielhause: Doltor W S

Sonntag p e Im Opernhause. Auf Höchstes Begehren :

, E C s - Hasses ) 2 Armide. (Mad. Burchard: Furie des Hasses. : L

Preise der Plähe. Ein Plaß in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c. : I E g Schaus ielhause. Zum erstenmale wiederholt: Herr Baron!

P O 1 , E S N S Z Di M... Lustspiel in 4 Akten, von E. Devrient. Vorher: Die Braut.

Königsstädtisches Theater. Sonnabend, 8. April. (Italienische Opern - Vorstellung.) La Favorita. Grand’ Opera in 3 Atti, Musiíca del Maestro Gae- e A April. Herr Rochus Pumpernickel. Musikalisches Quodlibet in 3 Akten, von M. Stegmayer. Zwischen dem ersten und zweiten Akt. Ouvertüre aus der Oper: Fra Diavolo, Zwischen dem zweiten und dritten Aft: Quodlibet-Ouvertüre.

——LEE———— N H Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W. Zinkcisen.

{in der Decker schen Geheimen Ober - Hosbuchdrukerei, Gedrud Beilage

5% do, 101.

Ein Plah in den Logen des ersten

Preis: 2 Ülhlr. sür { Iahr. 4 Rthlre. - Iahr. 8 Rlhlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohue Preiserhöhung.

M DD.

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Amtliche Nachrichten.

Landtags - Angelegenheiten. Provinz Preußen, buch, Petitionen, Provinz Pommern,

Frankreich, Deputirten-Kammer, Die neuen Staats - Minister z Cisenbahnen, Paris, Vermählung der Prinzessin Clementine. Merkwürdiger Prozeß. Briefe aus Paris, (Parlamentarisches Vo- tum über klassishe Vorbildung; der neue Feldzug in Afrika. Odilon Barrot , seine Motionen gegen die September Geseße und die dynastische Linke; Kanzler Pasquier und das Journal des Débats, Lamar tine und die Oppositionz das Gesez über den Secundair Unterricht , die Universität und die Geistlichkeit.)

Großbritanien und Jrland. Oberhaus. Debatte über den Schot tischen Kirchenstreit. Unterhaus, Verschiedene Bewilligungen. rLoudou. Abgang des Contre-Admiral Curtis nah dem Mittelmeer. Vermischtes,

Deutsche Bundesstaaten, München, Corso,

Italien. Neapel, Entbindung der Königin von einer Prinzessin. - Abreise der Fürstin von Liegniß nah Palermo, Rom, Abreise des Herzogs und der Herzogin von Leuchtenberg.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. Schreiben aus N e w- York, (Webster's Bericht in der Sache des Durchsuchungs-Rechts.) Inland. Breslau, Feierlicher Einzug des Fürstbischofs, Halle,

Friedrih Krug von Nidda +. :

Der zwischen Nord - Amerika und Großbritanien durch den Traktat vom 9, August 1842 ausgeglichene Streit über die Nordost Gränze der Ver einigten Staaten, (Schluß)

Ein Bli auf den gegenwärtigen Stand des Konkurswesens,

Beilage, Großbritanien und Jrlaud., London. O'Connell über die Auflösung der Union, Verhör des Ellis. Ueber die Mis- sion von den Sandwichs - Juseln. Bevorstehende Auswanderung. Fremden-Polizei in Malta und Gibraltar, General O'Higgins +-. Deutsche Bundesstaaten, München, Abgeordneten - Kammer. Berhandlungen über die Rechnungs - Nachweisungen. Hannover. Gewerbe-Schulen des Landes. Darmstadt, Staats Vertrag wegen der Frankfurt-Darmstadt-Heidelberger Eisenbahn, Hamburg, Ber- lin-Bergedorfer Eisenbahn. Desterreich. Preßb urg. Königli- ches Einberufungs - Schreiben des Ungarischen Landtages, Afrika. Capstadt, Nachrichten über die Bewegungen der Boers. Mexiko. Erklärung an die Nation in Bezug auf“ die leßte Revolution, Wissenschaft, Kunst und Literatur. Kiepert; Karte von Palästina.

Strasgeseß

Amlliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Geheimen Justiz-= und Ober-Landesgerichts-Rath, Grafen von Matuschka zu Breslgu, den Charakter als Geheimen Ober: Justizrath zu verleihen. S

Bean

Während der Dauer der diesjährigen Dampfschifffahrt zwischen Preußen und Schweden im Zeitraume vom 27. April bis zum 25. Oktober werden die für dieselbe bestimmten Preußischen und Schwe- dischen Dampfschiffe in derselben Art, wie im vorigen Jahre, zu

Fahrten zwischen Ystadt und Kopenhagen verwendet werden. Das Preußische Dampfschiff „Königin Clisabeth““, welches jeden Donnerstag Mittags aus Stralsund abgeht, trifft Freitag früh in Kopenhagen ein, Führt Montag Mittags von dort wieder ab und kömmt Dienstag Mittags in Stralsund an, Das Schwedische Dampf- chi} „der Löwe“, welhes jeden Sonntag Mittags von Stralsund abfährt, geht Montag früh von Ystadt nach Kopenhagen weiter und trifft Nachmittags an lebterem Orte ein, Aus Kopenhagen fährt dasselbe Donnerstag früh nach Ystadt ab, fährt von da Freitag Abends weiter und kömmt Sonnabend Mittags in Stralsund an, Die bis- herigen Preise für die Pläße der Reisenden und für deren Effekten

bei den Fahrten zwischen Stralsund und Kopenhagen erleiden keine

Veränderung. ; A Berlin, den 7. O N Po Amt eneral=* -Amt.,

Abgereist: Der Königl, Sächsische General-Major „und Ober= Stallmeister vou Fabrice, nah Neu-Strelißz,

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Preußen.

Königsberg, 30. März. Ju der 16ten Plenar - Sißung wurde die Begutachtung des Strafgeseßbuches fortgeseßt und zwar mit der Beurtheilung des 27sten Titels begonnen, ZU den §8. 579 bis 585, von Sinaluna, Erschleihung oder geseßwidriger Uebertra= gung eines Amts handelnd, wurde nichts bemerkt und auch die Frage: ob die Strafbestimmungen über den Mißbrauch des Rechts zur Er= nennung oder Wahl von öffentlichen Beamten, auf die Wahlen stän- discher Abgeordneten und Gemeinde-Repräsentanten, ebenfalls ausge=- dehnt werden sollen, bejaht.

Beim 28sten Titel über die Verbrehen der Beamten, wurde zu §. 987 bemerkt, daß hier nur die Fälle der Jusubordination erwähnt werden, welche mit einer Thätlichkeit verbunden sind, dagegen von den Fällen, in welhen Ungehorsam und Wiederspenstigkeit die Veranlassung zur Klage über Jnsubordination geben, gar nicht die Rede is (Allg. Landrecht Thl. 1. Titel 20. §. 352)z dur die Bestimmung des §, 615 des Entwurfs werde diesem Mangel in keiner Weise abgeholfen, denn man müsse einen großen Werth darauf legen, daß Cassation und Amts=

Entseßung nur in Folge eines richterlichen Erkenntnisses, und nicht auf

Die Versammlung beantragte

dem Disziplinarwege erfolgen dürfe. ( be M1 Wieveraufaal Titel 20 des

daher, die Wiedergufnahme einer dem §, 352, Thl, 11,

ußische Skaats-Zeitung.

Allgemeine

Alle Post- Anslallen des In- und Auslandes nchmen Sestel- lung an, für Serlin die Expedition der Staats - Zeitung : Friedrihchsstrasse Ur. 72.

Sonntag den 9 April

Berlin.

tung, nämlich der Bedingung des Grundbesißzes verlangten, fo wurde zuvörderst dieser Gegenstand zur Debatte gezogen. Es er hoben sich Stimmen, welche darauf aufmerksam machten, wie diese Anträge zur Folge haben könnten, daß die

Allg. Landrechts gleichkommenden Bestimmung in das neue Straf geseßbuch und beschließt, es ausdrücklich sich zu erbitten, daß Amts- Entsebung und Cassation niemals auf dem Disziplinarwege erfolgen möge. Aus demselben Grunde dürften dann aber auch nicht die Ver gehen aus Fahrlässigkeit oder Unwissenheit der Beamten, so wie eine : ‘e l | | Bestimmung über geringere Versehen (Allg. Landreht Th. 11, Tit, 20 gang zu einer Volks-Repräsentation vorbereitet würde. Wie man auch §. 372 und 334 bis 335), in dem neuen Strafgeseßbuche fehlen, | über diese denke, so fönnen sie doch ohne ein angemessenes Gegenge Die richterliche Cognition dieser Art von Vergehen bürgt für eine | wicht in feinem Staate bestehen, sie mache das Zweikfammer System größere Gleichmäßigfkeit des Berfahrens und erweckt im Publikum ein | nöthig, da eine gewisse Statik in Abwägung der bewegenden und sesteres Vertrauen zu den Beamten, während sie diesen eine größere | konservativen Elemente in einer Verfassung, wie die Geschichte Zeuguiß Sicherheit gewährt. | giebt, uie ungestraft, unbeachtet bleiben föune. Preußen habe in der

Der 29s!te Titel beschäftigt sich mit den Verbrechen der Geistli- | Entwickelung seiner ständischen Justitution einen eigenthümlichen Weg chen, Die exceptionelle Bestimmung im Entwurf, daß Untersuchun- | eingeschlagen, Es habe die vorgenaunten Elemente in seinen Laud gen gegen Geistlihe von der Genehmigung des Kultus - Ministers | tagen, sa, in jedem Abgeordneten zu vershmelzen gesucht, daher eín abhängig gemacht werden sollen, leuchtete nicht ein, und stimmte da- | reiferes Lebensalter, daher ein 10sähriger Grundbesi6. Dieser gewährt her die Versammlung für die Weglassung der §§. 628 und 629, | aber ein ín den ewigen Verhältuissen jedes Staates tief begründetes Vei den übrigen Paragraphen wurde die ausdrüdliche Bemerkung für | BVorrecht, Der Gesammtheit der Grundbesißer in Stadt und Land nöthig erachtet, daß die angedrohten Strafen nur durch richterliches | gehöre die Grundlage des Staats und in dem freien Willen jedes Ein Erkenntniß ausgesprochen werden dürften, wie solches auch aus den f

zelnen, in Haus und Hof aufzunehmen, wen man wolle, liege eine zur Weglassung beantragten §§. 628 und 629 bereits gefolgert wer erhebliche Macht den Schußverwandten gegenüber, Es sey dieses jebt den mußte, i

e bestehende ständische Vertretung in ihren Grundlagen untergraben, und ein Ueber

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/ / | aber fein staatsgefährlihes Vorrecht mehr, seitdem der Grundbesiß nicht Hiermit war die Begutachtung des Strafgesebbuches beendigt, | mehr ausscließlich untheilbar, vielmehr Jedermann zugänglich sey. Die doch fand sih der Landtag noch zu einigen allgemeinen Bemerkungen | Jnteressen der Grundbesißer sind so inuig verwachsen mit denen aller veranlaßt. Hierzu gehört zuvörderst der wiederholte Wunsch, daß alle | unangesessenen Staatsbürger, daß sie sich nicht von einander getrennt Polizei]- Vorschriften und Polizei = Strafen aus dem Strafgeseßbuche | denken lassen, daher auch jederzeit das Gedeihen der Wissenschaft und geschieden, und in eine besondere Sammlung aufgenommen werden | der Gewerbe mit der wärmsten Sympathie von jenen beherzigt werde. mögen, Ferner nimmt der Landtag keinen Anstand, seine Ueberzeu- | Die Einheit und Kraft in der Staats - Verwaltung, welcher Preußen gung dahin auszusprechen, daß bei der hohen Wichtigkeit, welche ein vornehmlich bedarf, haben dieses System seiner ständischen Vertretung Strafgesebbuch für alle Staatsbürger habe, die Anhörung der öffent- | erfordert, eine Entwickelung im Geiste derselben sey zwar zulässig, aber lichen Meinung über diesen Gegenstand ein tief begründetes Bedürfniß sey, | keine Reform seiner Grundlagen. Eine Störung des Gleichgewichtes Wenn schon mit dem Allgemeinen Landrechte ein solches Verfahren | auf einer Seite würde Gegengewichte guf der anderen nöthig machen. beobachtet worden, so könne der jeßige höher Bildungszustand des | Das Bedürfniß solcher Reformen, müsse aber einstweilen bestritten wer- Volkes wohl guf ein gleiches Vertrauen Anspruch machen, Die Ver- | den, Die Preußischen Provinzial-Landtage haben immer weniger die sammlung beschließt daher: Seine Majestät den König Allerunter- Sonderinteressen ihrer einzelnen Stände, als das Gesammtinteresse des thänigst darum zu bitten: 1) daß der Entwurf nebst den Motiven | ganzen Vaterlandes vertreten, sicherlich auch die der Wissenschaft, des zu demselben und die TONSN der sämmtlichen Provinzial - Land- | Handels und der Industrie. Man darf ihnén wahrlich kein starres tage, nachdem solche von den betreffenden Behörden geprüft und die Festhalten am Bestchenden vorwerfen, fie stud stets für Fortschritte zu treffenden Aenderungen oder Ergänzungen des Entwurfs in Fas- | und geneigt gewesen, auch die höheren Jnteressen des Lebens zu för= sung gebracht worden, in übersichtlicher Zusammenstellung in den | dern, wolle man einzelne Sonderinteressen besonders vertreten wissen, Buchhandel gebracht und für eine billige Preisstellung gesorgt werde, | so würden alle dergleichen beanspruchenz wohin würde das aber füh= 2) daß zur freimüthigen Aeußerung über Ganzes und Einzelnes oder ren? Kaum sey des Königs Majestät mit Gesuchen angegangen, Theilweises öffentliher Aufruf an das Jn= und Ausland ergehe, | die ständischen JZnstitutionen im Geiste des Geseßes vom 5, Juli 182 3) daß nach dem Verlaufe einer angemessenen Zeit den vereinigten | einer weiteren Entwickelung entgegen zu führen: so treten {on Wün=- ständischen Ausschüssen der Entwurf zur Schlußberathung und Erfklä- | {he hervor, welche mit denselben in direktem Widerspruche stehen. rung vorgelegt werde. Endlich drückt der Landtag noch sein Be- | Die Neigung, an den bestehenden JZnstitutionen zu rütteln, seyen sie dauern darüber aus, daß mit Vorlegung des Strafrechts nicht gleih- | auch noch so neu, müsse als eine Krankheit der Zeit angesehen werden. zeitig die Vorlegung der Normen des Verfahrens in Strafsachen | Von der anderen Seite wurde die Art der den vorliegenden erfolgt is, oder noch nicht hat erfolgen fönnen. Die Begutachtung | Petitionen untergelegten Wichtigkeit in Abrede gestellt. Die Pro= des Strafrechts hat deshalb nur mangelhaft seyn können, denn Form | vinzial= Landtage haben feine legislative Gewalt, sie seyen nur bera- und Wesen der Rechtspflege bilden keinen Gegensaß gegen einander, | thende Stände, und die geäußerten Besorgnisse daher ganz ohne stehen vielmehr in unmittelbarer Beziehung unter si; die Form hat } Grund, um so mehr, als durch die etwanige Gewährung von Wün- nur Werth, wenn sie dem Wesen zum Halt dient, und das Wesen ist schen, wie sie ausgesprochen worden, nicht einmal das System der werthlos, wenn es nicht von der Form getragen und geschäßt wird, ständischen Gliederung berührt werde, es also nicht einleuhte, wie Außer dem Entwurf des Strafgeseßbuches selbst war durch das | darin ein Uebergang zur Volks=Repräsentation gefunden werden könne, Allerhöchste Propositions-Dekret dem Landtage au der Entwurf ci- | an welche sicher Niemand dabei gedacht habe. Es sey niht davon nes Gesebes über Einführung des Strafgeseßbuchs vorgelegt worden, | die Rede, dem ländlichen Grundbesibe seine Geltung im Staate zu Die 10 ersten Paragraphen der Abtheilung t und 2" sind durchge- | nehmen, diese werde derselbe vielmehr stets behaupten, da er den größten gangen worden, ohne daß der Landtag etwas dabei zu eriunern | Theil aller Landes-Juteressen in sich fasse, doch werde von den Gegnern der gefunden hätte. Die Nothwendigkeit der transitorishen Bestimmun- | gemachten Anträge dem Grundbesiß in den Städten offenbar eine Bedeu- gen fann feinem Zweifel unterliegen. Der TIT. Äbschnitt euthält tung beigelegt, die ihm nicht gebührt, Selbst das Geseß vom 5. Juni 1823 Bestimmungen für den Bezirk des Rheinischen Appellations-Hofes zu | bestimme ausdrüdcklih, daß Abänderungen, welche als nothwendig und Köln, Da die hier berührten Verhältnisse in der Provinz Preußen | nüßlich erachtet werden, nah vorhergegangenem Beirath der Provin- keine Geltung haben, wurde dieser Abschnitt weiter uicht erörtert. | zialstände eintreten sollen, Es fönne dasselbe also nicht als abge- Unter den Petitionen , die demnächst zur Prüfung kamen, bean- | {lossen und die geäußerten Wünsche keinesweges als im Wider- tragten einige die Verschärfung der Polizeistrafen gegen arbeits\heues | spruch mit dem Geseß oder den früheren Anträgen stehend, angeschen Gesindel und eine Revision der Gesinde-Ordnung vom 8. November | werden, Das Haus in der Stadt sei eine todte Masse den lánd- 1810, Dem Landtage schienen diese Anträge nicht gehörig motivirt, | lihen Grundstüen gegenüber; in der Stadt nur das bewegliche da er als Grundsaß festhält, daß die sittliche Freiheit sih uur in der | Vermögen und die Wissenschaft lebensthätig, und ersteres in seinem persönlichen Freiheit hervorbilden fönne, eine Verschärfung der Maß- Werthe und seiner Bedeutung so überwiegend, daß die Häuser regeln aber eine um so größere Beschränkung der Leßteren zur Folge dabei gar nicht in Betracht kommen könnten. Gerade die bedeu- haben würde. ; | tendsten Handeltreibenden und Rheder entbehren gemeinhin des Mehrere Petitionen enthielten Vorschläge zur Erschwerung resp. Grundbesibes; der Lebtere fei dagegen in den Händen der- Bertheuerung des Branntweingenusses, in Folge deren bei der über | jenigen Bürger, welche Geschäfte kleineren Umfanges betreiben, die unerledigten Gegenstände einzureichenden Denkschrift die nöthigen Deshalb und besonders, weil ein 10jähriger Grundbesiß erfor= Anträge gemacht werden sollen. Jedenfalls soll die Bitte ausge- | derlich is, sey die Wahl der städtischen Abgeordneten auf \o wenige sprochen werden, daß auch den Brannktweinbrennern der Branntwein- Personen beschränkt, daß eine genügende Vertretung, namentlich des Debit uicht unter 77 Quart gestattet werden möge, Was die Bei= | überseeischen Handels gar nicht zu erwarten stehe. Dieser ist aber so mischung schädlicher Substanzen zu den geistigen Getränken betrifft, eigenthümlich, daß eine reiche Kenntniß und Erfahrun erfordert wird, um seine Bedürfnisse und Bedingungen richtig auffassen zu können,

werden die Bestimmungen des zu emanirenden Strafgeseßbuches für i l d ausreichend erahtet. Hinsichtlich der in den erwähnten Petitionen | Wenn demselben {hon in der Verwaltung die erforderliche Vert» ‘ing î t b,

noch enthaltenen Bitte, „daß Trinkshulden nicht sollen eingeklagt | fehlt, so müsse er wenigstens in den Skünde - Ver amlungen ‘g

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werden dürfen“, hält ein Theil der Versammlung dafür, daß durch | stimmte Organe haben. Nach der jebigen Vöy : die Gewährung, iesban eine zahlreiche Klasse von Gewerbtreiben- lange die Bedingung des Grundbesites auch in g rad e den außer dem Geseh erklärt werden würde, ein anderer Theil be- lich bleibt, sey es ein Zufall, wenn sich dergleichen auf dem Landta 2 fürwortet dagegen die Bitte, weil das Geseß bereits in manchen | vorfinden, ja wohl denkbar, daß zuweilen gar kein mit dem Seel i Jâllen den Grandsaß adoptirt habe, daß nicht alle Schulden, wie | del vertrgutes Mitglied daselbst angetroffen werden könne. Was («d 3. B. die von Unmündigen, ecinklagbar seyen, und trägt darguf an, | ner die Vertretung der Universitäten auf dem Landtage betrifft Del, daß Trunkenbolde in dieser Beziehung den Unmündigen gleichgestellt | cher dieselbe Bedingung hinderlich is, \o müsse zwar eingeräumt wer- werden mögen, Die Abstimmung ergab (mit 60 gegen 28 Stimmen), | den, daß eine Lerigmmnlinz, welche ihrer Bestimmung zufolge in bor daß Se. Majestät um Allerhöchsten Erlaß einer geseblichen Verord- | Regel mehr mit den praktischen Ansichten aus dem Leben, als mit nung zu bitten wäre, wonach Schäuker nicht berechtigt seyn sollen, | den Abstractioneu der Wissenschaft zu thun habe, ihrer gerade nicht Trinkschulden einzuklagen. unumgänglich bedürfe, Es handle sich hier aber um eine große Jdee : j : um eine, dem höchsten quf Erden, der Wissenschaft , darzubringende Königsberg, 31. März. Zur heutigen Tagesordnung ge- | Huldigung, welche der Preußischen Stände würdig seyn werde. Wie hörten vier Petitionen von Corporationen der größeren Städte, welche | die Glocke auf dem Dome im niederen Treiben des Alltagslebens die eine Vertretung des Handels und der Judustrie durch besondere Land- Menschen an ein höheres mahnen solle, so müssen von dem Stand- tags-Abgeordnete wünschen, ferner ein Antrag anf besondere Vertre-

i punkte des Wissens aus, Mahnungen an die in materieller S tung des beweglichen Vermögens aus der Jntelligenz, namentlich der 9 E E

e O G 1 Befangenen ergehen, Handels=-Jnteressen und der Universität, so wie 8 Petitionen aus ver=

j Hierauf wurde die Frage gestellt, ob bei der Wahl der Land- schiedenen Städten, welche theils auf Vermehrung der Abgeordneten | tags-Abgeordneten, aus dem Stände der Städte fernerhin der Grund- für den Stand der Städte, theils auf eine Veränderung der Bedin-

i 6 1e Ve besiß die Bedingung der Wählbarkeit bleiben solle, und von der großeu gungen für die Wählbarkeit z, B, auf eine kürzere Dauer der Be- Mehrheit bejahet. Dagegen hatte sich im Verlaufe der Debatte mehr sibzeit gerichtet waren. Da die genannten Petitionen meistens ein

und mehr die Ueberzeugung herausgestellt, daß die Bedingung eines Aufgeben des Grundprinzips der bestehenden ständischen Vertre- | 10jährigen Besibes in den Städten sehr große Beschränkungen der