1843 / 100 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

En A

Pera tue A p t

R Let aae T R E r E T amter m

/ /

E D E Ar O E

Proviuz Preußen.

Königsberg, 1. April. (Achtzehnte Plenar Verst Der Landtag seßt seine Berathungen fort, über die Eee Modificationen in Betreff der Wählbarkeit der Landtags B Lt vent ten, aus dem Stande der Städte, owie der besonderen eer eung der Universität und der Handels - Zutere}en. ZU PeY 1 S GAnd- cs efaplen en S 1 g E Then achtet worden,

zur Wählbarkeit in den Städten als hinreichend tut orde v T Minendement gestellt, welches g E G cation »esi ‘n 6 bis 10jähriges Bürgerthum sür die TBaht=Zugau mie Bog dasselbe wird jedoch nicht angenommen, da e L ge Bürgerthum nah der Städte Verfassung jwar in gef LE 9 Grundbesiße nothwendig enthalten sey, vom Geseße ay bew e Bedingung außer dem Grundbesiße erfordert werd t Les É aus hervorgehe, daß das Geseß dem B E zeit Grundbesißer lassers anrehne, mithin Jemand, der E E A ai E gewesen, erwählt werden könne, ohne das ll rge D etmge endet haben zu müssen. Drei Jahre jeyen aber bei N E E sammenwohnen in der Stadt hinlänglich, um eine r “patt. d E deren Verhältnisse kennen zu lernen, und sich S e Mitbürger zu erwerben, au wen E a D Ene B N

den, - nit dieses Vertrauen bejtße. Svél V E E bter, als einer besonderen Corporation A dger lehnt. Man huldigte zwar bereitwillig Der „dee, die Ee ú vis um Grunde liegt, glaubte jedo) nicht deshalb den esichtspunkt verlieren zu dürfen, den der Landtag fast aus\cließlich zu verfolgen hat, nämli die praktischen Juteressen, während man sich E zeugt hielt, daß auch die rein geistigen Juteressen stets in al en Volksklassen ihre Vertreter stnden würden, ohne daß man sie in besonderen Kreisen zu suchen brauche. Jun Beziehung auf die besondere Vertretung der Handels =- Juteressen wurde hervorgehoben, daß dieselbe durchaus nicht als eine nur dem Stande der Städte zu statten fommende Vermehrung der Vertretung zu betrachten sey, daß viel mehr der überseeische Handel dem ganzen Lande gleichmäßigen Vor theil bringe, wie den Städten, und daß der Handel wegen seiner Sonderinteressen als ctwas für sich bestehendes anzusehen sey, welches weder in der Stadt, als solcher, noch auf dem Lande jeme gehörige Vertretung finde, und daher einer besonderen Vertretung bedürfe. Man mußte zugeben, daß es nur ein glücklicher Zufall sey, wenn die Handelsinteressen in den städtischen Deputirten eine genügende Vertretung erhielten, da die Wahl sehr leicht auf lauter Männer fallen könne, die sonst ganz tüchtig und mit den Bedürfuissen ihrer städtischen Kommittenten vertraut, der Handelsinteressen aber ganz unkuadig seyen, zumal die Beschränkung der Stadtverordneten Wahlen auf gewisse Wahlbezirke es voraussehen lasse, daß die Kauf leute, welche nur in denjenigen Stadttheilen zu wohnen pflegen, die ihrem Geschäfte am günstigsten gelegen sind, keinen großen Theil der Wahlversammlung bilden würden. Der Landtag entschicd sich deshalb mit großer Stimmenmehrheit für eme besondere Vertretung der Handels-Juteressen, und soll des Königs Majestät gebeten werden : denjenigen Städten, in welchen geschlossene kaufmännische E nen bestehen, also den Städten Danzig, Elbing, Königsberg, Tilsit und Memel, je einen Abgeordneten Allergnädigst zu bewilligen, voraus- | geseht, daß dieser im dreijährigen Grundbesiß sich befinde. D für | diese Abgeordneten erwachsenden Kosten sollen allein von den auf- | männischen Corporationen der auf diese Weise Lertretenen Städte getragen und die Wahl der Deputirten in der Art bewirkt werden, daß die betreffenden faufmännuischen Corporationen drei Kandidaten präsentiren, aus welchen die Skadtverordneten - Versammlung sowohl den Abgeordneten zum Provinzial-Landtage, als auch dessen Stell= | vertreter zu erwählen hat. j e e H

Mehrfache Petitionen beantragen eine verstärkte Vertretung der

|

| | | j |

Landgemeindenz 1) auf den Kreistagen, 2) auf den Provinzial-=- Landtagen, 3) in den ständischen Ausschüssen. Ver Landtag erkennt die mangelhafte Vertretung der Landgemeinden , die hon auf srüheren Landtagen zur Sprache gekommen, jet um so mehr an, als durch das Geseh vom 22. Juni 1842 den Kreisständen die Befugniß ein=- geräumt worden, den Kreiseingesessenen zu Kreiszween Abgaben aufzulegen, und darüber bindende Beschlüsse zu fassen. Das Berhält- niß der Standschast auf den Provinzial-Landtagen fönne jedoch nicht, | wie beantragt, eine durchgreifende Norm für die Vertretung Dee Landgemeinden in allen Kreisen abgeben, da n manchen Kreisen | nur sehr wenige Landgemeinden vorhanden seyen, n manchen da | gegen sie den Hauptbestandtheil des Kreises bildeten. Cs scheine daher zweckmäßig, ihre Berktretung nah Größe ihres Juteresses in den einzelnen Kreisen zu reguliren, und man erreiche dieses am besten, wenn man die Wahlbezirke, aus welchen die Elementar : Wähler für die Landtagswahlen hervorgehen, als Maßstab hierzu dienen lasse. Der Landtag beschließt demna, Sr. Majestät mittelst Denkschrist die ehrfurchtsvolle Bitte vorzulegen, den vom 7ten Provinzial Land- tage dur die Denkschrist vom 9ten April 1841. gestellten Antrag auf Verstärkung der Landgemeinden auf den Kreistagen dahin gene migen zu wollen, daß die Zahl der im Kreise vorhandenen Wahlbezirke die Zahl der Vertreter der Landgemeinden auf den Kreistagen bilden möge, mit der Maßgabe jedo, daß die in den resp. Kreisen vorhandenen zum Stande der Landgemeinden gehörenden Virilstimmen von der Zahl der zu wählenden Abge ordneten abgerechnet werden. Der Antrag auf verstärkte Ver tretung der Landgemeinden auf den Provinzial-Landtagen scheint von dem Bedürfnisse nicht geboten zu werden, und erhält daher keine Berüdtsichtigung. Jn Betreff der vermehrten Vertretung in den ständischen Aus\chüssen erkennt der Landtag die gestellte Forderung | als billig au, da der Stand der Ritterschaft von je acht Landtags Deputirten, der der Städte von je sieben, und der Stand der Land gemeinden nur von je 11 Landtags - Deputirten einen Abgeordneten Made Au üssen entsendet, Da nun die Gesammtzahl der s Guedex für das Königreich Preußen nur in 12 Abgeord- neten besteht, diese Zahl aber nach dem V ‘hältniß, von 27: 28: 22: Ga Dermaiunta Verhältnisse de: Rittersd aft ‘ben Städten ‘resp. Landgemeinden) keine der Billigkei alte mah: f A B A ae geit angemessene Proportions-Zahl er

giebt, und keinem der anderen Stäube zugemuthet werden könne, selbst

nur abwechselud zu Gunsten der Laudaemei e eines Aus|\cußdeputirten gus ihrer Müte_ U aeiban : 6 beschließt dar Tandiag, ves Königs Majestät mittels besonderer Denkschrift wie- r die L Dee : A Zahl der Ausschuß - Mitglieder ür di S auf Vècäivihi l e Zur Begründung dieser Denkschrift soll Met N N g N bereits von der Zahl 12, welche für die Aus\chußabgeordneten ‘aller Provinzen als Regel gelte, mit der Rheinyrovinz zine Nuenc hte ges worden, indem von ihren 79 Landtagsdeputirten incl Le tandesherren 14 Ausschußmitglieder erschienen gewesen, eine gleid Ausnahnie, wenngleich aus anderen Gründen, für die Provinz Vieuben

um so mehr gerechtfertigt erscheine, als diese Provinz nicht allein die höchste Zahl von Deputirten, nämlih 100 in ihrem andtage vereinige, sondern dieselbe auch, was die Ausdehnung betrifft , glle übrigen Ds der Monarchie bei Weitem überrage, und in sonstiger Bedeutsamkeit keiner der anderen nachstehe.

Eine demnächst zum Vortrage kommende Petition beansprucht die Wéiederverleihung des durch Ober-Präsidial-Verfügung vom 16, Ja-

433

nuar 1836 den adligen Freidörfern Litthauens und Masurens abge- sprohenen Rechts, ihre Gerechtsame dur einen aus ihrer Mitte zu erwählenden Abgeordneten auf den Kreistagen vertreten zu lassen. Der Landtag befhließt, diesen Antrag bei Sr. Majestät dem Könige bittend zu befürworten, wenngleih die in der qu. Ober - Präsidial- Verfügung euthaltene Bestimmung, daß die adligen Freidörser nur durch einen qualifizirten Rittergutsbesißer vertreten werden dürften, als den bestehenden Gescßen gemäß anerkannt wird. Denn in vie- len adligen Freidörfern Litthauens und Masurens sey das besagte Recht aus den alten landschaftlichen Verhältnissen in die neue Ord. nung der Kreis-Vertretung übergegangen, habe faktisch zum Vortheil der Berechtigten und ohne Nachtheil eines Anderen viele Jahre be stauden, und es würde mithin durch Aufhebung dieses Verhältnisses ein aus langjährigem Besibstande hervorgegangenes Gewohnheits Recht unnöthig gestört werden.

Provinz Pommern.

Stettin, 31. März. Sechzehnte Sibung. Die zweite Allerhöchste Proposition fordert die Erklärung der Stände: ob und welche provinzialrechtliche Bestimmungen thres dringenden und praktishen Bedürfnisses wegen eine sofortige Erledigung durch die Geseßgebung vor der Publication des Provinzial-Rechts des Her- zogthums Alt- Vor=- und Hinterpommern nothwendig machen. S

Zu dem Zwecke unterzog der Landtag den revidirten Entwurf des Provinzial-Rechts, unter Berücksichtigung der vom (ten Provin zial-Landtage zu demselben beantragten Zusäße und Abänderungen, einer sorgfältigen Prüfung, und fand, daß, außer den Gegeuständen, deren sofortige Erledigung durch die Geseßgebung bereits in dem Allerhöchsten Propositions - Dekrete als dringend nothwendig aner

unt und verheißen wird, als E E os U der Agnaten und Mitbelehnten zur Eintra gung der Lehns- und Successions Nechte in dice Huldigungs und Successions-Register, E 9) der Errichtung von Familien-Beschlüsseu, i 3) der Führung von Stammbäumen der lehnkragenden Familien, 4) dem Verfahren bei Aufnahme der Lehnstaxew und außer der allgemeinen Wege-Ordnung und etner Verordnung zum Schutze ländlicher Grundstücke gegen Beschädigung durch fremdes Vieh, welche bereits in dem Landtags-Äbschiede vom 7. Oktober 1838 ver- heißen worden, uur eine Bestimmung des Provinzialrechts, nämlich die im §. 292 des revidirten Entwurfs, das Verhältniß der Gutsherr- haft zu ihren Tagelöhuern betreffend, einer besonderen Berücksichti gung, außer dem Zusammenhange des gesammken Provinzialrechts, bedürfe. :

Demgemäß ward eine Verordnung des Juhalts in Antrag ge bracht : das retliche Verhältniß der von der Gutsherrschast m die zum Gute gehörigen Wohnungen aufgenommenen Handarbeiter wird lediglich nah den bei ihrer Annahme geschlossenen Kontrakten beur: theilt, zu deren Gültigkeit es der schriftlichen Abfassung nicht vedars, Wird jedoch die Erfüllung der hiernach der Gutsherrschaft und den Handarbeitern obliegenden Verpflichtungen von der einen oder anderen Seite verweigert, so findet mit Vorbehalt der richterlichen ags dung die polizeiliche Einwirkung in eben der Art statt, als Dee O dem gemeinen Gesinde geseßlih nachgela)sen 1k, mit dem Zusaße : daß Rügen und Vorhaltungen der Herrschaft gegen die I agelöhner, wie beim Gesinde, nicht als Verleßungen der Ehre anzusehen A

Ein Antrag auf Zurücknahme der Allerhöchsten Kabinets - Ol i vom 28. Juli 1842 wegen einstweiliger SUgpen n Des S. 9 des Gesebes vom 9. Oftober 1807, die Parzellirung der Lehngüter Le treffend, und Aufhebung des §. 2 des Geseßes vom 14, S eptember 1811, wegen Ablöslichkeit der Grundrenten, wurde, rücsichtlich des ersten Theiles nah der Ansicht der Majorität, zur Unterstüßung uicht geeignet gefunden, indem die Kabinets-Ordre vom 28. Juli 1842 nur wohlerworbene Rechte der Lehn- und Fideikommiß Berechtigten wie= derhergestellt habe, in Betreff des zweiten Theiles aber durch die Annahme des in der 11ten Proposition dem siebenten Provinzial- Landtage zur Begutachtung vorgelegenen Geseh - Cutwurss über die- sen Gegenstand für erledigt gehalten. H 6

Ein Gesuch um Regulirung des Oderbettes zwischeu Breslau und Stettin zur Wiederherstellung einer ungehinderten Schiffbarkeit des Stromes, nahm die Theilnahme des Landtages, sowohl im “nteresse der Provinz Pommern und namentlich des Stettiner Handels, als auch der Marken und Schlesiens in hohem Grade in Anspruch, und veranlaßte denselben zu der allerunterthänig|ten Petition : SE: Königl. Majestät wolle geruhen, Verfügungen treffen zu lassen, daß die Schiss- barfeit der Oder erhalten und gefördert, und wo es Noth thue, wie- derhergestellt werde. i

E Siebenzehnte Sihung.

Aus eiuer Petition, in welcher der Antrag gestellt war, daß den

Ständen gestattet werde, auch einen Abgeordneten zu den Landtagen

zu wählen, der noh nicht zehn Jahre Hausbesiber sey, nahm der Landtag mit 41 gegen 7 Stimmen, in Berücksichtigung des Umstan- des, daß der Grundbesiß in den Städten häufig wecsele D ständischen Wahlen daher schr häufig Dispenjationen von der 094 qung des zehnjährigen Grundbesitzes beantragt und i d wer l und daß ein mit dem Vertrauen der Wähler bechrter E einen zehnjährigen ununterbrochenen Grundbesiß nicht nacchweijen

könne, die Wahl anzunehmen oft Bedenken tragen werde, um sich

nicht der Unannehmlichkcit der verweigerten Bestätigung, O Veraulassung zu der allerunterthänigsten Bitte: um Ha e n s. 5 des Gesehes vom 1. Juli 1823 dahin, daß _ zur aran ar et eines C PRAE Ra M L ibe: Städte Pommerns A \elsälriger Grundbesiß erfordert werdE&.

E ‘Eindr Pelition, um Bildung cines besonderen Handels - Ministe i riums, wurde nah einer umständlichen Erörterung der Gründe für und wider dieselbe, mit 34 gegen 14 Stimmen, die Unterstühung és sagt, weil die vom vorigen Landtage Sr. Majestät dem Kong e getragene Bitte: um eine angemessene abgesonderte N G Anteressen der Landwirthschaft, des Handels und der D einer in diesem Zweige sachkundigen Umgebung, mit dem a zurückgewiesen sey, daß bei Organisation der Central-Behör e V die beschränkten Beziehungen den Juteressen von Pommern, R allgemeinere Rücksichten maßgebend seyn müßten, ein E Antrag bei den wesentlich nicht veränderten E arie E Erfolg haben werde und weil überhaupt die beahhrägte Fe i e Rücksicht auf den §. 49 des Gesebes vom 1. Zuli l A a sig erscheinez wogegen die Minorität die Erueuerung der Bitte schon dadurch gerechtfertigt hielt, daß die landwirthschaftlichen Jutereisen inzwischen durch das Landes - Oekonomie N Kollegium e E E Vertretung gefunden hätten, wodurch das Prinzip der Bit S Ta rigen Landtages anerkannt, die gleihe Anwendung dess n. Handel und Judustrie daher nur gerecht sey; dabei E T E übersehen seyn, daß die Verhältnisse Preußens zum E ntbein Vereine eine besondere Vertretung der Handels - Juteressen forder1 dürften. s Achtzehnte Sißung.

Berücksichtigung Dak din Antrage des Magistrats zu Leba auf Einrichtung eines Hafens bei der Stadt auf Kosten des Staates, aus Gründen Die Nübtlichkeit für den Staat und einen Theil Pommerns,

bei sehr günstigen, den Bau erleichternden Lokal-Verhältuissen, durch eine allerunterthänigste Petition an Se. Majestät den König, um Allergnädigste Gewährung der Bitte, wenn die desfallsigen Crmitte=

lungen ein günstiges Resultat für die Anlage versprechen.

Zeitungs -Uachrichten.

AuslanD.

———— A —— Frank. Deputirten-Kammer. Sihung vom 4. April. Jun der heutigen Sißung ward der Geseßz=Entwurf wegeu Vermehrung des Personals des Königlichen Gerichtshofes von Paris, der von der Opposition lebhaft bekämpft worden war, mit der s{chwachen Majorität von 179 gegen 177 Stimmen angenommen.

Paris, 4. April. Die Presse spricht sih heute in folgender Weise über den gestern vorgelegten Geseh-Entwurf hinsichtlich der Staats =Minister aus: „Wir billigen diesen Eutwurf entschieden; indeß hätten wir gewünscht, daß die Regierung in dem Gesebe ein Prinzip statt einer Befuguiß aufgestellt hätte, so daß alle gewesenen Minister von Rechts wegen Staats-Minister würden. Es gtebt Be fugnisse, die, weit davon entfernt, Vortheile zu jeyn, Uebelstände und sogar Gefahren werden können. Es giebt zarte Alternativen, die mau.am besten der Königlichen Prärogative erspark. Es dürfte passen e die Krone niemals mit dem Parteigeiske tn Berührung zu bringen. Wil wünschen, daß die Wiederherstellung der Skaats Minister eine „Fnjtikution und fein Werkzeug, eine politische Stärke und kein ministertelles Mittel seyn möge. Es sind scit dem Jahre 1830 52 Minister ernannt worden; 9 davon sind noch gegenwärtig Minister; ® 1nd gestorben; | sind nur interimistishe Minister gewesenz 15 bekleiden bejoldete Aemter und hätten also auf die Pension der Staats-Minister keinen Anspruch; 16, und zwar die Herren von Broglie, Cousin, L ufaure, Dupont von der Eure, Gasparin, Gouin, JZaubert, Last , Molé, Passy, von Rémusat, von Salvandy, Sauzet, Polet, Thiers und Vivien , bekleiden keine besoldeten Aemter. Man sieht hieraus, auf welche enge Gränzen sich ein System des Vorzugs und ee A chließung beschräuken, welche {wache Ersparnisse dadurch bewir ! werden und zu welchen ernsten Einwendungen es Anlaß geben würde. Bir bleiben also der Meinung, daß n dem Geseß gejagt werden möge, jeder Minister, von denen, die jeil 1830 E N sind, solle von Rechts wegeu den Titel emes Staats - Miuisters und dic iährliche Pension erhalten,“ j j n T nuel liest man: „Man versicherte gestern, daß der General Bugeaud vou dem Kriegs Minister cine Verstärkung von 30,000 Mann verlangt habe, um seinen nächsten Feldzugsplan voll ständig in Ausführung bringon zu können. Man ertlärte diese ¿For derung durch die Nachricht von cinem allgememen Aufstande in dem Agaliè der Beui-Menasser, eine Nachricht, die übrigens bis jebßt von den offiziellen Journalen weder bestätigt, noh m Abrede gestellt worden 1st.“ E 5

Ueber Havre sind hier Privatbriefe aus Rio „Janeiro vom 13, Januar eingegangen, welche melden, daß die Vermählung des Prin zen von Joinville mit der Prinzessin Donna Francesfa, jüngsten Schwester des Kaisers von Brasilien, bestimmt zu seyn scheine. Cs heißt, die Prinzessin Fraucesfa _werde die Reise nach Frankreich auf dem Linienschiffe „Ville de Marseille“ machen, und Frau von Lang&- dorf, die Gemahlin unseres Gesandten, werde sie begleiten. :

Es sind heute nachstehende telegra phisch e Ve peschen hier eingegangen: L. Alexandrien, 26. März. Eine Divijion von 2700 Mann, durch 3 Dampfböte unterstüßt, ging unter dem Kom mando Sir Napier's den Judus hinguf ; sie wurde am 17. Februar bei Hyderabad von 22,000 Judiern, die von den Emirn des Landes Scinde befehligt waren, angegrissen. Nach einen hartnäcigen Kampfe wurde der Feind geschlagen; er licß 15 Kanonen und 1000 Todte und Verwundete zurück. Hyderabad 1/1 occupirt; die Emir wurden gefangen genommen. Die Englische Division hatte My Todte und Verwundete. Am 21. Januar brach unter de! Gar nison von Manilla eine Revolte ausz die Artillerie arate die Rebellen wieder zum Gehorsam und sprengke ein Pulver Magazin, dessen sie sich bemächtigt hatten, 11 die S A fiziere wurden getödtet und verwundet, E war Alles zur C 7 nung zurückgekehrt. Il. Malta, 30. März, Der „Duienta 4 welcher so eben eingetroffen 1, bringt Nachrichten aus Judien bis zum 1. März und aus China bis zum „Fllen Januar. am Ls, Februar trug General Napier einen glänzenden Sieg im Lande Scinde bei Hyderabad davon sz nach einem dreistündigen erbitterten Kampfe wurden 22,000 Balachtos von 2700 CEugländern So geschlagenz diese hatten 256 Todte und Verwundete, darunter 1! Offiziere. Die Jusurrection m Bundelklund machte neue Fort schritte. Lord Ellenborough war seit dem 15. nah Delhi zurü, E In China erhielt sich die Ruhe und man schritt 1n dem Abschlusse des Vertrages vorwärts. Der Major Malcolm, welcher am 14. Februar zu Bombay angekommen war, ging am l“. nach Hong Kong ieder ab. / O drese yom 4. April. Anu der Börse hatte heute nur ein geringer Umsab in Französischen Reuten n Ss schlte an politi schen Nachrichten von Belang. Vie Proposition des Herrn Odilon Barrot veranlaßte eimge Mißstimmung unter den Spekulanten und verhinderte cinen weiteren Aufschwung der Renten,

T7 Paris, 4. April. Während die Ordonnanz über das Ju= stitut der Staats-Minister ohue Portefeuille einer großen Zahl von öffentlichen Beamten die Fähigkeit, diesen Titel zu erhalten, zusprichk, nennt der gestern der Kammer vorgelegte Geseß-Eutwur| nur die Aemter der Kabinets-Mitglieder und der Präsidenten beider Kammern als solche, welche zum Genusse des mit der Würde ea Ministers ohne Portefeuille zu verbindenden Gehaltes von 15, 00 Fr. berechtigen. Demnach entsteht nun die Srage, ob die Regierung mit der Vorlage dieses Geseß-Entwurfs auf die Bollziehung der fri eren Ordonnanz verzichtet hat, oder ob sie bei ihrem Arr angnen R verharrt, den Titel eines Staats-Ministers, freilich ohne Gehalt, auch Männern zu verleihen, die weder in dem Kabinette gesessen, noch den Vorsiß in einer der beiden Kammern geführt haben, Die Mehr- zahl der heutigen Blätter glaubt oder giobt sich die Miene, zu glauben, daß - die Regierung jene Ordonnanz stillschwei gend fallen lassen; ob dies indessen wirklich der Sinn des gestern eingebrachten Gesebßvorschlages gewesen, scheint uns nur es eine mehr oder weniger authentische Erklärung der Regierung bestimm werden zu können. Bis eine solche erfolgt, muß man annehmen, daß in der Absicht des Ministeriums die Ordonnanz und das beantragte Geseh neben einander bestehen sollen. Unter den Bestimmungen des leßteren erregt besonders diejenige Anstoß, welche die Verleihung Ms Titels und des Gehaltes eines Staats - Ministers ohne Portefeuille von einer besonderen Entschließung der Regierung abhängig macht, statt dieselben von Rechtswegen an den Austritt gus dem Kabinette oder auch die Niederlegung des Vorsitzes in einer der beiden Kam-=

mern zu knüpfen, manhe Stimmen gegen den gegen die Besoldung der mer =-= Präsidenten erheben,

Grundsaß des austretenden Minister und Indessen entspricht dieser

sagen kann und wird.

Gemäßheit des gestrigen Gesebvorschlags zur Beziehung des Ruhe- gehaltes eines Staats=Ministers ohne Portefeuille befähigt sind.

Der Wohlthätigkeits=- Eifer, welcher auf die erste Nachricht von dem Erdbeben von Guadeloupe entbrannt war, i} auffallend rasch Es ift bis jeßt bei dem hiesigen Central = HülfsLerein nicht viel über eine halbe Million für die Verunglückten eingegangen, und es ist keine Aussicht vorhanden, daß die noch zu erwartenden Beiträge

erfaltet,

von großem Belauge seyn werden.

überlassen, denselben aber ans Herz gelegt, der Absicht der Europäi

hen Beisteuernden gemäß vorzugsweise für Abhülfe gegen wahre und augenblicklihe Noth zu sorgen und nicht etwa hauptsächlich an eine verhältnißmäßige Entschädigung für die von den verschiedenen

Personen oder Familien erlittenen Verluste zu denken.

O Paris, 4. März. Die wenige Aussicht, welche das gegen wärtige Kabinet hat, dem Juhalt der Königlichen Ordonnanz vom 29, Dezember 1842, in Betreff der Ernennung der ministres d’élat und des damit verbundenen conseil privé du roî, die Zustimmung der Majorität der Kammer zu gewinnen, veranlaßte die Regierung, den betreffenden Gesel = Entwurf gauz umzuarbeiten, und denselben wesentlich verändert der Deputirten-Kammer vorzulegen. Vergleichen Sie den Bericht des Marschalls Soult vom 23, Dezember v. J. und die dazu gehörige Königliche Ordonnanz vom nämlichen Datum, und Sie werden die wihtigen Modificationen, welche beide in dem gestern vorgelegten Geseß-Entwurf erlitten, leiht erkennen.

__ Der Artikel 2 der erwähnten Königlichen Ordonnanz enthält micht weniger als achtzehu Kathegorieen von Staats-Beamten, welche zu dem Range der ministres d'élat hätten erhoben werden können. Ver gegenwärtige Gesel =- Entwurf beschränkt die achtzehn Kathego rieen auf nur zwei, nämlich: die Minister-Staats-Secretaire (Ex-Mini ster mit Portefeuille) und die Präsidenten der beiden Kammern. De1 Art, 3 der angeführten Ordonnanz ist ganz weggelassen worden. erselbe verordnete, daß das Privat = Conseil des Königs aus den Prinzen von Geblüt, aus den wirklihen Ministern und den ministres d'état, welche der König dazu ausdrücklich bezeichnen würde, zu stehen hätte. Der gestrige Geseß- Entwurf vermeidet absichtlich den Ausdruck conseil privé, übergeht ganz die Art und Weise, woraus leßteres zu bestehen haben würde, und begnügt sich mit der bloßen Bemerkung, daß es gut und angemessen erscheint, Männer von Einsicht um den Thron zu vereinen. Von der eigentlichen Krei rung eines Privat-Conseils is darin gar nicht die Rede. Nicht als ob die Regierung auf ihr Projekt verzichten wollte, sondern weil man cs rathsam findet, abzuwarten, daß die Büreaus der Kammer sich darüber zuerst aussprechen mögen, damit man sche, ob man der Diskus sion in der Kammer darüber lieber die eine oder die andere Wendung geben soll, um das vorgesteckte Ziel besser zu erreichen.

Dadurch, daß die Regierung ihren Geseß=Entwurf aus freien Stücken cingeschräukt und vereinfaht hat, wird der Widerstand gegen denselben in der Kammer im gleichen Grad vermindert werden. Es giebt nicht einen einzigen vernünstigen Deputirten, der nicht die Noth wendigkeit einsicht, den gewesenen Ministern eine anständige Existenz zu sichern. Unter diesem Gesichtspunkt muß der gestern ‘vorgelegte Gesebß-Entwurf eines lebhaften Beifalls auf allen Bänken der Depu tirten - Kammer sich erfreuen. Nur zwei Puukte drohen bei der Disfussion einen starken Widerstand von Seiten der Opposition zu erfahren. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß der Krone allein die Ernennung der Staats-Beamten vorbehalten ist; aus die sem Vorrechte leitet der fragliche Gesez-Eutwurf dic Befugniß des Königs her, nach eigenem Ermessen die befähigten Kandidaten zu dem Range der ministres d’élat zu erheben. Die Opposition hingegen behauptet, daß es sich hier um cine Ausnahme handelt, wo man aus politischen und parlamentarischen Rücksichten ein allgemeines Prinzip aufstellen muß, damit die Verschiedenheit der politischen Ansich ten auf die Wahl der zu ernenuenden ministres d’'état fet nen Einfluß ausüben könne. Nicht nur die Opposition, \on= dern ein Theil der Konservativen verlangen, daß es nicht von der Willkür eines Kabinets abhänge, den einen oder den anderen Ex-Mi- nister zum Nachtheil der übrigen zu begünstigen. Die Opposition ist daher Willens, ein Amendement einzubringen, dem zu folge sämmt liche gewesenen Minister, die kein öffentliches Amt bekleiden, um da mit standesmäßig leben zu können, den Titel und den damit verbun denen Gehalt der minislres d’élal erhalten sollen. Die Gerechtig= keit eines solhen Amendements läßt sich nicht verkennen, was die Regierung wohl veranlassen dürfte, demselben zuleßt beizupflichten.

Der zweite Punkt, der am meisten die Debatte beleben wird, ist der muth:naßliche Vorbehalt der Regierung, später, wenn die Um stände es gestatten, das Projekt der Herstellung des Privat-Couseils in Ausführung zu bringen. Man beschränkt sih vorläufig darauf, zu zeigen, wie angemessen es sey, einsichtsvolle, ergebene Staatsmänner um den König zu versammeln, um in wichtigen Fällen deren Rath zu vernehmen. Dem Kabinet genügt es vor der Hand, daß die Kam mer gegen die Nüßlichkeit solcher Räthe im Allgemeinen nichts einzu wenden habe. Wird einmal der Gesez-Entwurf der Staats-Minister votirt, so hindert nichts daran, in einer anderen Session die beabsich= tigte Maßregel durh Supplementar-Geseße zu vervollständigen, und ein Privat-Conseil nachträglich einzuführen,

Streng genommen, würde sogar die Krone berechtigt scyu, ohne die Cinwilligung der Kammer erst cinzul\olen, ein Privat - Conseil im Wege einer Königlichen Ordonnanz einzuführen. Hat ja der König vor einem Jahre den Vormundschafts-Rath des muthmaßlichen Thron- Erben ohne im mindesten die Kammer darum zu befragen, ernannt. Das Privat = Conseil, im Sinuc der Ordonnanz vom 23. Dezember v. J., soll ja eine Art von Regeutschafts-Rath werden, da der dar= auf sich beziehende Bericht des Marschall Soult ausdrücklich sagt: „la cruelle épreuve, nagutre iImposée au roi ct à la France, a rappelé SUT ces graves considérations la sollicitude des mi- nislres de votre Majesté, La mesure que j'ai l'honneur de lui proposer Jleur paraît un consequence naturelle et utile de la loi sur la régence” Die Opposition stübßt sih auf das nämliche Argument, um eben das Gegentheil zu behaupten. Sie wendet ein, daß die Regierung mit Recht in dem Geseh - Ent- wurse der Regentschaft die Einführung eines Regentschafts Rathes vermieden hat, da in einem repräsentativen Staate der Regent nux unter Verantwortlichkeit der Minister regie- ren darf, mithin die Beschlüsse des Regentschafts-Rathes auf deu Gang der Staats-Verwaltung ohne Einfluß bleiben missen, was

Es versteht sih von selbst, daß sich auch Gesebes selbst, RKam- Grundsaß wenigstens so weit er die ehemaligen Minister betrifft, so sehr dem allgemeinen Charakter der öffentlihen Verhältnisse und der politischen Konvenienz, daß ihm die Kammer keinenfalls ihre Zustimmung ver= Das dagegen erhobene ökonomische Bedenken shwindet in Nichts zusammen, wenn man darthut, daß troß der über= häufigen Kabinetswechsel, welche seit 1830 stattgefunden haben, doch gegenwärtig nur 16 ehemalige Minister vorhanden sind, welche in

T S se D

züglichen, dem Lord Ashburton ertheilten Spezial = Justructionen, oder die zwischen demselben und Lord Aberdeen über die Durchsuchungsfrage

auf den fraglichen Gegenstand erhalten, indeß solle dem Hause eine bisher noch nicht veröffentlichte vom Dezember des Lord Aberdeen an Herrn Everett vorgelegt werden, die Ansichten des Britischen Kabinets klar ausgesprochen worden seyen, und von denen Lord Ashburton abzugehen leine Ermäch- tigung erhalten Peel) auch {hon im Beginne der Session bemerkt habe, bis jeßt ohne eine andere Erwiederung, als einen bloßen Empfangschein und das Versprechen einer Beantwortung von Seiteu des Hexrn Everctt, geblieben. Außer dieser Note sollen noch alle Papiere aus der Kor- respondenz Lord Ashburton's vorgelegt werden, welche zur Aufklärung der Sache geeignet seven. Auf eine weitere Auseinanderseßzung ließ sich Sir Robert Peel nicht ein, sondern verlas nur einen Theil der Botschaft des Präsidenten, weist, daß Sinne des Anspruch das Schiff die Amerikanische Flagge mit Recht führe, und in welcher er zugleih an eine Depesche des Herrn Fox erinnert, die ausdrücklich für jeden durch Ausübung dieses Rechtes erlittenen Nach= theil vollkommene Entschädigung verspricht. des Präsidenten, die Frage in eine möglichst glimpflihe Form zu bringen, sowie aus dem Umstande, daß die Oregon=-Bill im Reprä- sentantenhause uicht durchgegangen, suchte Sir Robert Peel \ch{ließ- lich darzuthun, daß jede Besorgniß vor einer Störung des guten

den Regentschafts-Rath oder das Privat-Conseil, welches die Ordon=-

Einvernehmeus mit den, Vereinigten Staaten gls durchaus unbe-

439

nanz vom 23, Dezember v. J. unter einem auderen Namen aber zum nämlichen Zwecke jeßt einführen möchte, gänzlich überflüssig macht, ohne zu berechnen, daß die möglichen Kollisionen zwischen dem Re- gentschafts-Rath und dem Minister-Conseil, dem minderjährigen König und dem Staate mehr schaden können, als der Regentschafts - Rath ihnen Nutzen bringt. Um dergleichen Argumente wird die Disfussion zwischen der Regierung und der Opposition in der vorliegenden Frage sih drehen. j S

Die von Herrn Odilon Barrot eingebrachte Motion, wegen der näheren Definition des Attentats, bringt das Kabinet in neue Verlegenheit. Es i} bekannt, daß, als unter dem Mi | nisterium vom 12, Mai die nämliche Motion von Seiten der Oppo | sition gemacht wurde, Herr Teste, damaliger Großsiegelbewahrer, sagte: „Je ne nie pas qu’il y aje quelque chose à faire à ce sujet.“ Nun sind drei Jahre verflossen, seitdem Herr Teste ein solches Geständuiß machte, und die Opposition wird mit um so größerem Rechte verlangen dürfen, daß man die Lösung einer \o wichtigen Frage nicht ferner vertage. Das Kabinet hat sich unter

voi Der hiesige Central - Verein hat | dem Vorsitz des Königs vorgestern versammelt, Dem Vernehmen nach, sast seine ganze Einnahme bereits nah Guadeloupe abgeschickt. Die Vertheilung der eingesendeten Summen hat er den Orts = Behörden

wurde darin beschlossen, Alles anzuwenden, auf daß die Büreaus die Erlaubniß verweigern möchten, die Motion des Herrn Odilon Barrot in der Kammer zu verlesen und dann darüber zu sprechen. Das Kabinet scheint zn glauben, nicht genug Widerstand gegen die Motiouen d'Hauranne und Sade schon in den Büreaus gemacht zu haben, wodurch es sich der Gefahr bloßstellte, daß die erstere Motion beinahe durchgegangen wäre. Darum will man jeßt gegen die Motion Odilon Barrot gleih vom Aufang energisch auftreten. Die Opposition schmeichelt sih gleihwohl, die Motion durchzuseben. Meines Erachtens sind die Deputirten durch die bisherigen politischen Kämpfe zu ermüdet und abgestumpft, um eine gründliche Diskussion wie die vom Herrn Odilon Barrot bezweckte Reform verlangte, wieder aufleben zu lassen. Sobald der erste Strahl der Frühlings

soune das Palais Bourbon vergoldet, \o ziehen die Deputirten cs vor, in den nahen Champs=Elysce die stärkende frische Aprilluft zu genießen,

gründet erschcinen müsse, Lord John Russell verwahrte sih gegen die Meinung, als habe er solche Besorgniß rege machen wollen, und damit wurde die Sache beseitigt.

_ London, 4. April. Die hiesigen Blätter zeigrn an, daß Se. Majestät der König von Hannover nächstens in England erwar= tet werde, und daß bereits eine außerordentlihe Dienerschaft für Höchstdenselben auf zwei Monate gemiethet sey, da Se. Majestät wenigstens sechs Wochen hier zu verweilen beabsichtige.

Herr Everett, der Gesandte der Vereinigten Staaten, hat jebt den Inhabern Amerikanischer Staaten-Obligationen, welche ihm eine Denk schrift wegen der Nichtzahlung der Dividenden überreicht haben, seine Ant- wort zugehen lassen, Er erklärt sich dahin, daß der Chef der Unions-Re- gierung als solcher keine Kompetenz in der Sache haben könne, er demjelben die Denkschrift daher nur auf nicht amtlichem Wege mit- theilen könne, daß er selbst so entschieden wie irgend Jemand gegen das Repudiations=System gesinnt sey und hofe, die Staaten, welche sich dasselbe zu eigen gemacht, hätten dies nur aus Noth gethan; daß endlich, wiewohl der Zustand der Dinge jeßt sehr \{limm sey, doch alle Staaten in si selbst die Hülfsquellen besäßen, um mit der Zeit wieder zu der verlorenen Kraft zu gelangen, was er an dem Bei=

| spiele von Jllinois darzuthun sucht.

7 Londou, 4. April. Die Anlunft des Dampfschiffes „Great

| Western“ mit einer Masse von Dokumenten über das Besuch = und I Dur Cid çÇ d d C I s | Durchsuchungs =Recht, welche dem Kongreß der Vereinigten Staaten

vorgelegt worden, hat hier alle Parteien in Bewegung geseßt. Aber cs is vfffenbar, daß, so wie unsere Regierung in der Sache keinen Grund zur Besorgniß sicht, daß es darüber zum Bruch mit den Ver= einigten Staaten kommen könnte, auh die. Whigs an keine solche Gefabßr glauben. Aber es giebt diesen eine Gelegenheit zum Partei=

| Scharmübel, besonders um dem Dauk-Votum gegen Lord Ashburton,

welches Brougham im Ober= und Hume im Unterhause vorzuschlagen beabsichtigen, etwas triftig Scheinendes eutgegenseßen zu können. Die Regierung wird indessen dem Parlamente die reichlihsten Mate=

anstatt auf ihren Bäuken den Debatten beizuwohnen. Wirklich fehlen | rialien vorlegen, aus welchen unwidersprehlih hervorgehen wird 1) daß

Orittel der Deputirten bei den Sibungen der Kammer. Grossbritanien und Irland. Oberhaus. Sibßung vom 3. April. des Präsidenten der Vereinigten Staaten an den Köougreß, in Betreff des Durchsuchungs-Rechtes, wurde an diesem Abend zuerst vom Mar quis von Lansdowne zur Sprache gebraht, der die Vorlegung verschiedener hierauf bezügliher Papiere beantragte. Lord Aber deen ertlärte sich ohne Weiteres zu der Vorlage bereit, und die Sache würde damit zu Ende gebracht worden seyu, wenn nicht Lord Camphell Aufforderung an Lord Brougham gewendet hätten, unter den vorliegen= den Umständen seinen Autrag auf ein Daukes-Votum für Lord Ashburton bis nah Bekauntwerdung jener Papiere zu vertagen. Dazu wollte sich indeß Lord Brougham nicht verstehen. Da seiner Ansicht nach die Durch suchungs=Frage nur als Nebensache in dem Traktate von Washington betrachtet werden kann. Er seßte daher die Vorbringung seines An trages auf den nächsten Freitag, den 7ten d. M., fest. Jm Verlauf der Unterredung hatte Lord Aberdeen nochmals und auch Lord Ashburton das Wort genommen, Ersterer, um sich dahin auszu- \sprehen, daß die Differenz über den 8ten Artikel des Trak= tats den Werth dieses Traktats selbs nicht beeinträchtigen und cben so wenig überhaupt das Einverständniß mit den Ver Obe S Vere, um 1 gra

einigten Staaten gefährden telt, DAB, eer Ut 10D, m Betreff der voregendei zwischen den beiden Regle=

Frage gar keine wirkliche Differenz rungen bestehe, und daß, wenn dieselbe im Verlgufe der vou ihm ge=-

führten Unterhandlungen gar nicht berührt und erst in dem Defiui- tiv-Traktate, so wie geschehen, festgestellt worden, dies daher komme, daß die Vereinigten Staaten mit der Auseinaudersezung des Grafen Aberdeen in sciner Depesche vom Dezember 1841 vollkommen einver

{werde erhoben worden, und daher sey es auch nicht seine (Lord Ashburton's) Sache gewescu, diesen Gegeustand aufzuregen. Am Schluß dieser Sißung wurde die mehrerwähnte, vom Unterhause au genommene Bill, wonach der Gebrauch von Hunden zum Ziehen un tersagt werden sollte, mit 14 gegen 14 Stimmen, durch die den Aus= shlag gebeude Stimme des Lord-Kanzlers, verworfen,

|

|

|

|

|

|

- - , , e c ry S 0 | skauden zu seyn geschienenz wenigstens scy von ihrer Seite keine Be= | | | l j

Unterhaus. Sißung vom 3. April.

| | | Im Unterhause |

übernahm es Lord John Russell, die Botschaft des Präsidenten

Tyler zur Sprache zu bringen, indem er deu bekannten Verlauf der ache kurz refapitulirt hatte, bei Sir Robert Peel ansragte, ob der lbe dem Hause die von Herrn Webster in scinem Bericht erwähnten epeschen des Lord Aberdeen und die etwaigen auf diesen Puulkt be-

gewechselten Depeschen mittheilen wolle. Eine solche Vorlage scheine um so nöthiger, da bekguntlich Herr Hume in diesen Tagen ein Dau-= fes-Votum für Lord Ashburton beantragen wolle und man daher die Mittel haben müsse, den von demselben abgeschlossenen Vertrag gründ- lih zu beurtheilen. Sir Robert Peel erwiederte, daß er bereit willigt die dem Kongresse vorgelegten Dokumente, welche ihm mit den Depeschen des Britischen Gesandten Herrn Fox aus Washington erst so eben zugegangen feyen, dem Hause vorlegen wolle; was da gegen die anderen vou Lord John Russell verlangten Papiere be- treffe, so habe Lord Ashburton keine Spezial-Justructionen in Bezug T 1841 datirte Note in welcher

habe. Jene Note sey, wie erx (Sir Robert

D „in welcher derselbe darauf hin- England das Durchsuchungsrecht im eigentlichen Wortes gegen Amerikanishe Schiffe gar nicht in

nehme, sondern nur das Recht, zu untersuchen, ob

Aus diesem Versuche

| | |

Die Botschaft |

l und der Marquis von Lansdowne sich mit einer |

D

Früchte trägt und, wie eine heiße Sonne das Ungeziefer hervorru auf einmal das Land mit Tollhäuslern anfüllt. | zu verkennen, daß der Englische Charakter im Ganzen eine traurige Wandlung erfahreu hat. á heutigen Morning Chronicle über diesen Gegenstand verdient deswegen Beachtung.

seit der Wiederkehr der \{chönen Tage in der Regel wenigstens ein | diese sh in dieser Beziehung keines billigen Anspruchs begeben hat,

und 2) die Amerikanische Regierung, wenn sie es auch formell zu thun scheint, in der That keinen unserer Ausprüche bestreitet. Alle eingegangene Handelsbriefe von Amerika stimmen wenigstens darin

übercin, daß man dort alle Streitigkeiten mit uns, für den Augen= bli wenigstens, so gut als beigelegt betrachtet; besonders, da der Kongreß sich mit einem Beschluß getrennt hat, daß es nicht rathsam sey, über das streitige Gebiet irgend eine Maßregel zu ergreifen.

Die Amerikaner scheinen nachgerade zur klugen Ueberzeugung

gekommen zu seyn, daß ihnen fürs erste obliegt, ihren zerrütteten Handel und Gewerbe, ihre zerfallenden Finanzen und vor Allem ihren verlorenen Kredit wieder herzustellen, wobei ein Krieg mit England, oder auch nur die ernstlihe Besorguiß eines solchen, nicht sonderlich förderlich seyn würde. \cheinlichkeit, daß die Föderation die Schulden der einzelnen Staaten auf sich nehmen werde.

Auch spricht man immer mehr von der Wahr=

Geschieht dies aber, so müssen diese si{h einer Beaufsichtigung unterwerfen, welche ihre Ansprüche auf indivi= duelle Souverainetät bedeutend s{chmälern, die Central - Regierung aber in eben dem Grade stärken und damit auch in Bezug aufs Auslaud praktischer machen. Wos mich zu dieser Ansicht verleitet, ist der Umstand, daß besonders die größeren und reicheren Staaten sich nicht werden dazu verstehen wollen, die Gewährleistung der Schulden der kleineren und ärmeren Staaten zu übernehmen, wenn es jedem Staate freisteht, wie bisher Gelder aufzunehmen, so lange man ihnen borgen will, eine Beaufsichtigung aber nur der Central - Verwaltung anvertraut werden kann. Ju der gestrigen Times findet sih die lesenswerthe Antwort des bisherigen Amcrikanischen Ministers an un- serem Hofe, Herru Everett (welcher eben zum Gesandten nah China ernaunt worden is) aan die Britischen Gläubiger derjenigen Staaten, welche ihre Schulden entweder nicht bezahlen wollen oder können. Unserer hiesigen Handelswelt, besonders den Fabrikanten, ist es

natürlich darum zu thun, niht uur, daß wir in freuudlihen Ver= hältnissen mit den Vereinigten Staateu bleiben, sondern daß auch diese wieder vortheilhafte Geschäfte mit ihren zahlreiheu Völkerschaften machen lassen. Die beiderseitigen Verhältnisse liefern einen s{lageuden Beweis, daß Völker, die mit einander Verkehr haben, wünschen müssen , ein= ander gegenseitig im Wohlstande zu schen. Zur Ehre des Charakters der Amerikanischen Haudelswelt muß freilih anerkannt werden, daß, troß des Bruches so vieler Bauken in den Staaten, an den dortigen Kaufleuten verhältnißmäßig wenig verloren worden ist. den Verfall des dortigen Kredits und in Folge dessen, der Handels= Thätigkeit, litt unser Handel und unser Fabrikwesen unendlih. Mit dem Verfall von diesem aber sind die Preise der Baumwolle, des Haupt daß auch die Inzwischen wieder gerade der niedrige Preis der Baumwolle, welcher vor- züglich zu genden Anlaß zu geben scheint. nothwendig bald wieder steigen, und somit dürfte auch für Amerika ein Umschwung entstehen, der neuerdings vortheilhaft auf unseren Gewerbfleiß zurückwirken würde. teien im Parlamente bemühen, bei den bevorstehenden Debatten o zu reden, daß die noch immer gereizten Gemüther jenseits des Oceans beruhigt werden. großen Publikum keine Billigung finden; wenn auch gar ter vier Augen die Meinung nicht verhehlen, daß sie cine kleine Züch= tigung der Amerikaner uicht ungern schen würden.

in eine Lage lommen mögen, daß sich zuverlässige und

Aber durch

- Ausfuhr = Artikels der Vereinigten Staaten, ie dortigen Pflanzer im t. S Vel Det MICOEOEN

L so gesunken tiefe Noth gerathen sind. Preisen aller Fabrikate der sich erneuernden Thätigkeit in unseren Fabrikge= Doch müssen dabei diese Preise

Es werden sih demnach alle Par=

Cine entgegengeseßte Sprache würde gewiß beim Manche un=

Was im Parlament (aber ers uach Ostern) zu ernsthafteren cbatten Aulaß geben wird, ist der Unterrichts-Plau. Jn dem Grade,

worin die Geistlichkeit der Staatskirche geneigt scheint, sich denselben gefallen zu lassen, regen sich die Dissenters dagegen und organisiren ihre Opposition. thätig, welche als eine Art von Allürten der Kirche galten. Die Opposition der Katholiken ist so weit vernünftiger, weil sie die Bibel a R Ueberseßung, deren die Protestanten sih bedienen, nicht an- ertennen, nicht jedem Sekteulehrer gestatten will, denjenigen Theil der Jugend, den er als zu seiner Heerde gehörig in Anspruch nimmt, im Schul-= hause zu unterrichten, so gönnt er es auh dem Ortspfarrer nicht, t er die seinige belehre, obgleih solche fast überall die Masse ildet. tenwesen in dem großen unerläßlihen Erziehungs - Geschäft der verwalrlosten Massen keinen Eintrag thue, wird sie sich wahrscheinlich noch zu einigen Modificationen verstehen, o weit der Klerus der Staatsfirche es gestattet.

Vor Allem sind die sonst so sanften Methodisten

Aber die Dissenters haben keinen solhen Grundz weil man Da es der Regierung schr darum zu thun is, daß das Sek-=

Sie sehen, wie die Freisprehung Macnaughten's immer Se t, És ist jedo nicht

Ein Schreiben des Herrn Berkeley in der

————_ ——