1843 / 105 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

reiben drüdte si Herr Spencer in folgender Weise in Betreff der ‘r zier aus:

Botschaft des Derr Einfuhr - Zölle nur deshalb auferlegt werden, um den Bedürfuissen des Schabes zu genügen, läßt sich nichts gegen dieselben einwenden. Kein billig deukender Mann, der auf die ver- schiedenen Juteressen des Landes Rücksicht nimmt und nicht denjenigen Theil der Gesammtheit, der feine Manufakturen hat, zwingen will, Taxen zu bezahlen zum Vortheile desjenigen, welcher Manufakturen hat, ohne Aequivalent für die Taxen, der aber dessenungeachtet Schuß will für die Amerikanische Judustrie hinsichtlich der Artikel, welche uns im Frieden oder im Kriege wesentlih nothwendig sind und in Betreff welcher wir nicht in der Abhängigkeit von fremden Nationen stehen dürfen, fein billig denkender Mann, der die Frage von diesem hohen und patriotischen Gesichtspunkte aus betrachten wird, wird Bedenken tragen, die in der Botschaft ausgesprochenen Grundsätze gutzuheißen, Wenn auch auf der einen Seite den Prohibitiv-Zöllen entgegen, wird er aber auf der anderen für Bewilligung eines hinreichenden, aber nur zeitweiligen Schußes stimmen. ‘‘“

„Man sieht aus diesem Auszuge aus dem erwähnten Sendschrei ben, daß Herr Spencer gleich Herrn Tyler nur insofern Vertheidiger einer übertriebenen Fisfalität is, als sie als momentane Hülfsquelle, als Ausnahme dasteht. Die Regel für ihn is eine vernünftige Frei heit, gegründet auf die Prinzipien der Kompromiß - Akte von 1832, deren Basis ein durhschnittliher Zoll von 20 pCt, bildete. Ju An betrat dieses is sonach die Uebernahme der Stelle eines Schaß Secretairs durch Herrn Spencer ein Gewinn für den Handel, denn sein Vorgänger im Amte, Herr Forward, war Vertheidiger eines viel weiter gehenden Prohibitiv-Systems.“/

Der Prozeß des Capitains Makenzie, worüber die Justruction vor dem Martialgerihte noch immer nicht zu Ende i}, scheint sich durch neue nicht unwihtige Zwischenfälle noch mehr verwickeln zu wollen. Ein erster Richter, an den sih einige der Schiffszöglinge des „Somers“ gewendet hatten mit dem Gesuche, sie in Freiheit seßen zu lassen, hatte den Entscheid gegeben, daß die Civil - Tribunale sich nicht in eine Sache mischen können, die vor cinem Martialgerichtshofe bereits anhängig sey. Der Recorder hat die Sache in anderem Lichte betrachtet, und die Freilassung des Schiffszöglings Sullivan ausge= sprochen. Nun scheint die Großjury des Bezirksgerichtshofes von New-York ihrerseits sich einmischen und den Capitain Mackenzie vor ihr Forum ziehen zu wollen, so daß demnahch der Capitain für die selbe Thatsache vou zwei verschiedenen Jurisdictionen zugleich sich ver folgt sehen würde. Wenn dieser Versuch der Großjury durchginge, so würde daraus eine große Verwirrung in der Marine entstehen, deren Offiziere so uicht mehr wüßten, wo eigentlich ihre richterliche Ober=Behörde sih befindet, Es wurde jedo für wahrscheinlich be trachtet, daß der Gerichtshof die Großjury in die Schranken ihrer Kompetenz zurückweisen werde, nachdem diese sich an ihn mit der Frage gewendet hat, ob sie das Recht habe, sich einzumischen,

Das politische System der Vereinigten Staaten wird gemeinig- lich als eine wohlfeile Regierung bezeihnet. Die folgende Berech nung, welche dem offiziellen Blatte Madisonian entnommen ist, dürfte diese Wohlfeilheit in scheinen lassen.

sion vom 25, Juni 1841 gekostet an Salairen und Entschädigunge1

für Reisekosten der Mitglieder 325,641 Dollars; an zufälligen Aus gaben 50,826 Dollars, an Büreau-Lieferungen 15,000 Dollars, wa i eine Gesammtsumme von 391,477 Dollars ergiebt. b

Jn seiner zweiten Session vom Dezember 1841 haben dieselbe Jn der dritten Ses: H

Ausgaben sih auf 550,000 Dollars belaufen.

j | | j

/ | j | | | | | | | | | l | | |

| |

| |

| | |

| |

etwas minder vortheilhaftem Lichte er d

Der so eben beendigte 37ste Kongreß hat in seiner ersten SesÆ

B

sion vom Mai 1842 hat die Summe 382,462 Dollars betragen, it

154,687 Dollar

der viciteru Srssion vom August 1842 betrug se 20 (1 H O2, A

und endlih in der fünften Session vom leßteu Dezember

Dollars. E Dies macht eine Totalsumme von 2,031,039 Dollars aus,

der man noch, dem Madisonian zufolge, eine Masse von kleinen und großen Geschenken hinzurechnen muß, welche die ehrenwerthen Reprä- sentanten sich selbst in Büchern u. #. w. gemacht haben.

Die verschiedenen Sessionen des Kongresses haben zusammen etwa funfzehn Monate gedauert, Demuach kommen die Ausgaben desselben auf ungefähr 5000 Dollars per Tag zu stehen, und schlägt man die Dauer jeder Sißung durchschnittlih auf fünf Stunden an, so erhält man das Resultat, daß die Repräseutanten dem Lande jede Stunde 1000 Dollars oder 5000 Fr. kosten.

S L S

Port- au - Prince, 28. Febr, (B, H.) Der hier erschei- nende Temps giebt in seiner Nummer vom 16ten d. eine Reihe von Berichten über Truppen-Bewegungen, welche veranstaltet worden sind, um die, diesem freilich ganz dem Präsidenten Boyer ergebenen Blatte zufolge, damals fast einzig und allein auf Jeremie und die nächste Umgebung beschränkte Jusurrection vollends zu unterdrücken. Gegen 8000 Maun sollen unter den Befehlen des General Juginar, Geueral Secretgirs von Boyer, in drei Kolonnen gegen Jeremie im Anmarsche seyn und der Oberst Cazeau bereits das von den Insurgenten be seßt gewesene Anse l’Hainault wieder eingenommen haben. Ju Jere mie hat sih ein sogenanntes Comité der öffentlihen Sicherheit ge bildet, welhes durch Emissaire auf das Volk einzuwirken sucht und im Namen der Volks-Souverainetät seine mit dem Motto : „Freiheit oder Tod“ bezeichneten Befehle erläßt. Die aus Cayes in Port-au Prince eingetroffenen Nachrichten vom 11. Februar meldeten, daß dort Alles wieder in das gewöhnliche Gleis zurückgekehrt sey, doch scheint man nicht ohne Besorgniß zu seyn, daß die Jusurgenten einen neuen Angriff auf Anse l’Hainault unternehmen möchten. Ju Nor

den und Osten der Jusel war Alles ruhig.

Am 25sten sind hier zwei Englische Kriegsschisse angekommen, ae gr Nies eines oder zwei zum Schuß des Eigenthums der (bialime?T engen Autntèr erwartet, Ob die gegen Jeremie ge-

en Aufstand werden unterdrücken können, ist noch

ungewiß. An der Syiße der Insur 5 i A stehen und ihre Absichten gut aaen sollen wohlhabende Leute

Cayes, 1. März. Die in ver © ama Naa Í gegen Ende des Monat Januar anbtroriae die DuatEton dauert noch fort und scheint eine größere Ausdebuung zu gewinnen An der Spibe der Bewegung steht der Oberst Rivière, der ein Heer von 6000 Mann zusammengebracht , in Jeremie sein ‘Hauptquartier aufgeschlagen und dort eine provisorische Regierung eingeseßt hat Der ganze Süden der Jnsel f im Aufstande, außer Jeremie ib auc noch Anse d'Hainault und Anse à Veau beseßt, und alle Tru F

welche von Port au Prince und Cayes gegen die Insurgenten / e- \hickt wurden, sind zu denselben übergegangen, Oberst Rivière bat einen Abgeordneten au den in Cayes kommandirenden General geschidt und demselben erflären lassen, sein Zweck sey nicht Blutvergießen noch Raub, anern Einführung einer neuen, der der Vereinigten Staaten nachgebildeten Ning, Was den Präsidenten Boyer betrifft, so scheint er, da die Truppen der Regierung von jeher schletht bezahlt worden Gu auf wenig Unterstüßung von ihrer Seite rechnen zu kön- nen; auch heißt eê, daß er, wenn die Jusurrection noch weiter um

|

|

j

|

s

|

|

| sehen.

458

sich greife, mit einer großen von ihm zusammengerafften Geldsumme nah Frankreich entfliehen wolle. Andere dagegen wollen wissen, er werde die Hülfe Frankreihs in Anspruch nehmen, und sehen darin den ersten Schritt der Unterwerfung Haiti's unter diese Macht. Die in-

surrectionelle Bewegung hat natürli allen Handel zum Stillstande

gebracht.

9 Paris, &. April. Ju den Nachrichten, welche uns über die Bereinigten Staaten, uud durch die dortigen Blätter über die Zustände der Jusel Haiti zukommen, herrsht ein folher Wirrwarr, daß es wirklich \{chwer, wo nicht unmöglich is, daraus ein klares Ur theil sch zu bilden.

Die Amerikanischen Blätter vom 13, März enthalten Briefe aus Cayes, befanntlih dem Punkte, wo die Jusurrection gegen die Ge- walt des Präsidenten Boyer zuerst ausbrah. Diese Briefe nun spre chen vou dem Ausbruch derselben als von einer Neuigkeit, während

sie doch selbst \chon viel früher selben gemelde ri e | L sle doch jelbjt schon viel früher denselben gemeldet, und zugleich die | Z. 13 heißen muß 1783,

Erstickung der Jusurrection angekündigt hatten, Man sieht daraus, mit welch geringer Aufmerksamkeit die Redactionen der Amerikanischen Blätter in dergleichen Dingen zu Werke gehen. Thatsachen, Daten, Namen, werden von ihnen \o bunt durcheinandergeworfen, daß sie einen unentwirrbaren Gallimathias bilden,

Doch scheint aus Allem hervorzugehen und auch durch deu Be- richt des Capitains der Goelette „Hurd““, welche am 1. März Cayes verlassen hat, bestätigt zu werden, daß zu Jeremie eine neue Jnsur rection ausgebrochen ift.

Ju dem Augeublicke, wo der „Hurd“ in einer Entfernung von etwa 5 Seemeilen vor Jeremie vorbeisegelte, soll eine Schaluppe sich ihm genaht und ihm mitgetheilt haben, daß die von der Regierung gegen die Jusurgenten abgeschickten Truppen großentheils in die Rei. hen der Lebteren übergegangen wären. Jndeß hätte sich ein Kampf eutsponnen, der noch fortdauerte, ohne daß man damals das Resultat desselben {on kannte.

Aus der Havanna hat man Nachrichten vom 5. März, wonach man dort den Besuch des zweiten Sohnes des Jufanten Frans ciósco de Paula erwartete, der in seiner Eigenschaft als Marine-O ffi zier auf der Spanischen Kriegsbrigg „Fernando Cortez“ dort erwar tet wurde, Er wäre der erste Bourbon von Spanien, welcher die Jusel Cuba besuchen würde, Allein die Hoffnung der Jusulaner in dieser Beziehung wird \{werlich in Erfüllung gehen, da unseres Wissens die genaunte Kriegsbrigg eine andere Bestimmung erhal ten hat,

Julaud.

Düsseldorf, 8. April. (Düsseld. Z) Den Unterzeichnern der Petition, welhe Se. Majestät den König um RNüccknahme der Maßregeln gegen die Rheinische Zeitung anging, is durch Se, Excellenz den Minister des Junern, Grafen Arnim, folgender Bescheid geworden : E / „Des Königs Majestät haben die Jumediat - Vorstellung vom 27\ten v. M., worin Sie die Zurücknahme der gegen die Rhei nische Zeitung verfügten Maßregel beantragen, an mich, den un terzeichneten Minister des Jnuern, gelangen lassen und mittelst Aller höchster Kabinets-Ordre vom 21steu d. M. befohlen, Sie auf dieselbe mit der erforderlichen Bescheidung und Belehrung über die darin enthaltenen niht rihtigen BVorgusseßungen und Ansichten zu ver Fch benachrichtige Sie demgemäß, daß Jhr Antrag nicht zur Berücksichtigung geeignet gewesen, auh das Gesuch der bisherigen | Herausgeber jener Zeitung, um Gestattung des Fortbestehens / der leßteren, Allerhöchstenorts abgelehut worden ist. Se | Ansichten über die in dem vorliegenden Maßregel und über deren Veranlassung beruhen auf nicht richtigen Vorausseßungen. Die Existenz der Rheinischen Zeitung entbehrte der rehtlichen Grundlage. Es fehlte ihr die nach Art. X VIl des Edikts vom 18, Oktober 1819 und §. 3 der Allerhöchsten Kabi- nets = Ordre vom 6, August 1837 erforderliche Geuehmigung der Censur =Minister, Jhr vom 1, Januar 1842 ab stattgehabtes Er scheinen beruhte nur auf einstweiliger Zulassung. Eine förmliche Kon- zession konnte ihr nicht ertheilt werden, weil die von ihr konsequent ver folgte Tendenz von der Art war, daß das Blatt, wäre es bereits kon zessiouirt gewesen, nach der Bestimmung des angeführten Art. X V1, des Edifts vom 18, Oktober 1819 hätte unterdrückt werden miissen. Die Er laubuiß zur Herausgabe einer Zeitung wird nach deu bevorstehenden Vor schriften uur demjenigen ertheilt, zu dem man das Vertrauen haben kann, daß er feinen schädlichen Gebrauch davon machen werde. Ein solches Ver trauen vermochte die Art, in welcher die Rheinische Zeitung fortgeseßt gegen Staat und Kirche auftrat, nicht zu erwecken, Die Staats = Verwaltung kann bei richtiger Würdigung ihres Berufes nicht zugeben, daß Tagesblätter, deren großer Einfluß auf das Volk unverkenubar is, die Verfassung des Staats und deren geseßliche Fundamente zum Gegenstande feindseliger Angrisfe machen, die Achtung vor dem bestehenden Gese, welche nothwendig in den Sktaatsbürgern lebendig erhalten werden muß, verleugnen, die Verwaltung unbegrün deterweise herabzuseßen und zu verdächtigen suchen und die Grundlagen der Religion in Frage stellen, Sie hat deshalb ihre Pflicht gethan, wenn sie eine Zeitung, welche den ihr zur Einwirkung auf die öffent liche Meinung gewährten Spielraum in einer alle jene Nücksichten verleßenden Weije ausbeutete und ihre tadelnswerthe Richtung selbst nach erfolgter Warnung nicht aufgab, mit der noch uicht ertheilten Konzession zu versehen verweigerte und dadurch ihr ferneres Erschei- nen verhinderte, Hierzu war eine um so begründetere Veranlassung vorhanden, als die von der Redaction der Nhetnischen Zeitung den Censoren fortwährend vorgelegte große Zahl unzulässiger Artikel das systematische Streben erkennen ließ, diesen Beamten ihren Be ruf zu erschweren und zu verleiden, und auf diese Weise die Censur

das geseßliche Mittel zur Zügelung der Presse unwirksam zu machen, Nur den eigenen Fehltritten der Redacteure jener Zeitung ist es daher zuzuschreiben, wenn die Staats-Berwaltung si endlich, zur Schüßzung höherer Juteressen, gezwungen sahe, das Aufhören des Blat tes zu gebieten, und sie entschloß sich um so schwerer zu diesem Schritt, als ihr selbst daran liegt, der Presse die möglichste Selbststäudigkeit und unge störte Fortbildung zu bewahren. Die Gesichtspunkte, welche sie in dieser Beziehung festzuhalten hat, sind in der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 4, Februar d. J. vorgezeichnet. Der hierin ausgesprochenen Allerhöchsten Willeusmeinung gemäß wird die Censur-Verwaltung we- der dem Fortschritte dêr Wissenschaft uud Literatur, uoch der Ent- widelung/ der Tagespresse, so lange si dieselbe innerhalb der gesehz- lichen Gränzen bewegt, irgend hinderlih werden, Gesebwidrigen Handlungen und Bestrebungen der Presse aber mit allen ihr recht- lih gestatteten Mitteln fest und entschieden entgegenzutreten, er- heishen von ihr nicht blos die bestehenden bundesrechtlihen Bestimmungen und das ihrer Fürsorge anvertraute Wohl des Staats; sie hat vielmehr dabei auch das Wohl der Presse selbst und das ihr einleuchtende Bedürfniß einer ruhigen und gedeih- lichen Fortbildung derselben und insbesondere das der Tages- presse vor Augen. Diese sortbildung der Presse und ihre Ent- wickelung zu einer wahrhaft heilsamen Thätigkeit i nicht anders, als auf geseßlichen Grundlagen möglich. Nur bei gewissenhafter Beach-

speziellen Fall getroffene |

tung dieser Grundlagen, uicht aber dur feindseliges und gewaltsames Andringen wider dieselben kaun und wird si die vaterländische Presse zu derjenigen Stufe tüchtiger und gemeinnüßiger Wirksamkeit empor heben, zu welcher sie hinzuführen der Wuns Sr. Majestät des nigs und das Ziel der Geseßgebung und Verwaltung ist, Eine ru hige Würdigung der vorstehenden Bemerkungen wird dazu dienen, die Besorgnisse, welche Sie au das Unterdrücken der Rheinischen Zeitung knüpfen, zu versheuchen und Sie von der Nothwendigkeit dey Fortdauer dieser Maßregel zu überzeugen, Berlin, den 31. März 1843. Der Minister des Junern. Arnim,“

Berichtigung. Jun dem in der gestrigen Nummer der Staats-=- Ztg. euthaltenez Artikel „Ueber die Verfassung der Nord Amerikanischen Union‘ is Spalte 2, Z. 73 statt bedeutende“ zu lesen unbedeutende. Ferner ist 3. 89 der Staat Marvylaud hinzuzufügen; und Spalte 3, Z, 141 zu lesen 1789, während es

Meteorologische Beobachtungen.

l a ¡ | | | Nachmittags | Abeuds |

| 2 Ubr. L O Dke. |

1843. 12. April.

Morgeus Nach einwaliger

6 Ubr. Beobachtung.

|* 33 93 Par. 33 173 Par, '33 15 E Par. | Quellwärme 7,0" R. f « | .. d Lustwärme ..,. T A B. + 0 K. S0 2,6 G R. Flusswüärme 6/0“ [14 Thaupunkt .,. | O R. - 0/4 M. 0g" R. Bodenwärme A4 R Dunstsättigung | fi pt. | 41 pt, O0 pt. Ausdünstungz O 011 „Rb Wetter Schnee. | trüb, | Niederschblag 0,021 Rh, W. E N W. | Würmewechbsel -|5,0" WSWN | | O4 M Tagesmittel: 334,40 Par... 42,3? R... —0,4° R... 79 pet. WNW.

Nachmittags 2 Ubr Sehnee und Hagel.

Luftdruck...

0

B et L1G 0: Den 13. April 1843.

| Pr. Cour.

, MES Pr. Cour. | ACtIEeI | Brief’, | Geld. |

| Brief. | Geld. |Gem 134% | 133; 102%

Fonds. | ch

Brl, Pots. Visenlb St. Schuld-Sch, 37 104 103% do. do. Prior. Obl,

| Mgd. Lpz. Eiseub, 1037, 102 40 do. do. Piior. Obl. 4 | Berl. Aub. Eisenb, do. do. Prior. Obl. Düss. Elb, Kiscub, do. do. Prior. Obl. Rhein do. do. Prior, Obl. - Berl. Frankf. Eis. 5

Preuss, Englische Obligat, 30. 1 Präm. Sch. der Seehandlung. |— 927 —— Kur- u, Neumärk. | Schuldverscbr. 34 Stadt- | Obligationen, 1037 | Daouz. do. iv Th. 48 Westpr. Pfandbr. 3 10:37 | Grossh. Pos. do.| 4 1067, | ¿| 102% 4

1037 116! 1037 102%, | 1017 74

Berliner Eiseub. c

1 fs 1 5 1 I 1157 1 103! 1 107

109” 1107

do, do. Prior. Obl. Ob .-Schles. Eisb. Brl.-Stet.E. Lt. A. do. do. do. Lt.B

do, A Ostpr, Pfandbr. |3 -——— Iz 1082 |

103% | 1022 |

1 Pomm. do, 5 s

5 » F

Kur- u. Neum. do, 32 j

. Friedrich «dor. Seblesiscbe do, 32

Gold al marco. - 21 I 8 I

Aud. Gldm.à 5 Fb. l Disconto, C 1 j Pr. Cour.

Thble. zu 30 Sgr

I eus

| Brief. |

Küïr S 2 Mi. | S Kurz F101

Mi, | 150:

Mt, -

Mt, | 805

Mt, -——

Mi. | 1025

Mt.

Tage | 100

Mt, V zua

Mt, Woch. |

Geld,

250 V1. 250 Fl. C E S L 300 Mk. do, 300 Mk l LS t. 300 Fe. 150 Vi. 150 FI. 100 Thlr.

100 Thlr.

100 FI. 100 SRhI.|

Amsterdam 41: 41:

London

d L S MAUREDU E o op abe bac o) Sive ili

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss..

———_ ——————————— ck

Frankfurt a, M. Petersburg

GNNANNNNGtS

106:

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 9. April. Niederl. wirkl, Sch. 565

16 5% Span, 19 G. Antw erpenu, 8. April, / Neue

ZinsI, Di Aul. 197,

Ha m bu Le. N April. Bank - Actien 1660. Engl. Russ. 1103. Paris O. A pril, 5% Rente fin cour. 121. 40. 3% Rente fin cour. 83, 30

5% Neapl. au compt. 108. 50. 5% Span. Rente 31. Pass, 97 Wien, 8. April. 5% Met. 109%. 4% 1001. 3% 702.

1% —. Bank-Actien 1631. Aul. de 1834 141, 4e 1839 113

10 22%

KLonigliche Schauspiele. Freitag, 14. April, Keine Theater Vorstellung. Sonnabend, 15. April, Jm Opernhause : Miserere, von Hasse; Requiem von Mozart. Sonntag, 16. April, Jm Opernhause: (Dlle. Hebenecker: Jphigenia, als Gastrolle.)

Jm Schauspielhause: Der Kaufmaun von Venedig, Stich: Porzia.)

Moutag, 17. April. Robert und Bertrand.

Jm Schauspielhause : Parthenia.)

Dienstag, 18. April,

Preije der Plaße: Ein Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c,

Aufang dieser Oper halb 6 Uhr.

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 14. April. Kein Schauspiel,

Sonnabend, 15. April. (Jtalienische Opern-Vorstellung.) Ga- briella di Vergy. Opera in 2 Ali. Musíca del Maestro Mer- cadanle.

Sonntag, 16, April. Herr Rochus Pumpernidel, Zwischen dem ersten und zweiten Akt: Ouvertüre aus der Oper Fra Diayolo, Zwischen dem zweiten und dritten Aft: Quodlibet-Ouvertüre.

Montag, 17. April. (Italienische Opern-Vorstellung.) Maria, ossía: La figlia del Reggimento. (Marie, oder: Die Tochter des Regiments.)

Dienstag, 18, April, Herr Rochus Pumperniel.

Oeffentliche Aufführungen. Freitag, 13. April, Abends von halb 7 bis 9 Uhr, in der Sing- Akademie: Der Tod Jesu, Cantate von Ramler und Graun. Eiù= tritts-Karten à 1 Rthlr. sind beim Hauswart zu haben.

und: Zphigeuia in Tauris,

(Dlle.

Jm Opernhause: Versuche. Hierauf:

Der Sohn der Wilduiß. (Dlle. Stich: Jm Opernhause: Die Hugenotten.

Villet in den Logen des ersten

Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W. Zinkeisen,

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ob

Preis: 2 Kthlr. sür % Iahr. 4 Kthlr. - 7 Iahr. 8 Rkhlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiscrhöhung.

‘cußische Staats-Zeitung.

Allgemeine

Alle ÞPost - Ansfalten des In- und Auslandes nehmen Bestel- lung an, für Berlin die Expedition der Sfaats - Zeitung : Fricdrihsstrasse Ur. 72,

105.

Nh al f

Amtliche Nachrichten.

Landtags-Angelegenheiten. Provinz Preußen. Petitionen. Oeffentlichkeit der Stadtverordneten-Versammlungen. Wählbarkeit bei Landrathswahlen. Provinz Sachsen. Petitionen und Anträge. (Finführung einer Dorf- Ordnung. Landtwirthschaftliche Unterrichts - Anstalten. Gendarmerie.

Frankreich. Paris. Das Journal des Débats und die Philo sophie. Briefe aus Paris, (Die Militair-Dienstzeit ; Befestigung von Paris. Die Eisenbahn nach Calais; die Englischen Nähnadeln.)

Großbritanien und Jrland. Oberhaus. Brougham über die Streitfragen zwischen England und den Vereinigten Staaten und über deren Ausgleichung durch den Traktat von Washington. London, Staats - Einnahme, Versammlung gegen die Korngeseze.

Niederlaude. Nembrandt's Denkmal. Turnierfest in Utrecht,

Deutsche Bundesstaaten. Hannover. Ankunft des Königs, Hamburg. Vertrag mit Mecklenburg über die Eisenbahn. :

Oesterreich, Wien. Ehrenbezeigung. Briefe aus Wien. (Neue Organisation des Pionier-Corps z; Fallissement) und Pest h, (Schifffahrt auf der unteren Donau.)

Spanien. Briefe aus Madrid, (Bevorstehende Auflösung des Mini steriums Rodil und die Elemente des neuen Kabinets; Unfug in den Kirchen; Abreise des Prinzen von Montfort. Eröffnung der Cortes.) Madrid, Rede des Regenten bei Eröffnung der Cortes. Paris, Finanz-Maßregeln.

Bereinigte Staaten von Nord-Amerika. York. (Webster und Everett.)

Änland. Berlin. Militairische Ernennung. Danzig. Arbeiter Tumult. Koblenz, Schuldenwesen des ehemaligen Kurstaates T rier.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Berlin, Versammlung der archäologischen Gesellschaft,

Schreiben aus N e w

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Oberst-Lieutenant a. D., von Roggenbucke, und dem

Pastor Neugebauer in Kreußburg, Regierungs - Bezirks Oppeln, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen z

Den Land = und Stadtgerichts - Direktor Bauk zu Kreubburg in Schlesien zugleich zum Kreis = Justizrath für den Kreubburger Kreis; und

Den Land = und Stadtrichter von Groddeck zu Berent zum Land- und Stadtgerichts-Rath bei dem Land - und Stadtgerichte zut Strasburg in Westpreußen zu ernennen.

Der Justiz-Kommissarius Obert zu Glaß is zugleich zum No- tarius im Departement des Ober - Landesgerichts zu Breslau bestellt

worden.

Angekommen: Der Kaiserl. Türkische außerordentlihe Ge= sandte und bevollmächtigte Minister, Talat Effendi, von Wien.

LFandtags- Angelegenheiten.

Provinz Preußen.

Königsberg, 7. April, Ju der zweiundzwanzigsten Plenar Sihung wurde mit der Berathung über die vorliegenden Petitionen fortgefahren. E S

Die Magistrate und Stadtverordueten der Städte Königsberg, Tilsit und Elbing tragen auf Oeffentlichkeit ihrer Stadtverordneten Versammlungen an, und zwar die beiden ersteren Städte mit der Beschränkung, daß nur stimm= und wahlfähige Bürger als Zuhörer zugelassen werden mögen. Ju den bezüglichen Petitionen wird aus- geführt, daß eine gewisse Oeffentlichkeit hon jeßt bestehe, indem von Zeit zu Zeit der Stadt - Haushalt bekannt gemacht werde, daß aber dieses nicht genüge, vielmehr die gewünschte Oeffentlich keit unerläßlich sey, um die Theilnahme der Bürger an den Gemeinde - Angelegenheiten zu beleben, eine bessere Einsicht über öffentliche Verhältnisse hervorzurufen, geeignete Männer zum Ein-= tritt in die Stadtverordneten Versammlungen auszubilden und den Bürgern von den Leistungen ihrer Vertreter die nöthige Uceber- zeugung zu geben. Der Landtag is einstimmig der Ueber- zeugung, daß hier ein wichtiges Element des Gemeindelebens zur Sprache

Berlin, Sonnabend den [Zten April

gebracht worden, und daß nur durch Gewährung der Oeffentlichkeit |

das werthvolle Geschenk der Städte-Ordnung vom 19, November 1808

seine Früchte zu zeitigen im Stande seyn könne. Nur auf diesem Wege |

werde dem jedem gebildeten Volke eigenthümlichen Wunsche nach Theil- nahme an dem öffentlichen Leben, Befriedigung werden. Der Landtag

beschließt daher mit Stimmen-Einhelligkeit, Sr. Majestät dem Könige |

die Vitte: um Gestattung der Oeffentlichkeit der Stadtverordneten-Ver= sammlungen, mit der Maßgabe unterthänigst vorzutragen, daß diese nur den Städten zu Theil werden möge, welche ausdrüdcklih darauf antragen, daß nur stimm- und wahlfähige Bürger zu den Versamm- lungen zugelassen werden mögen, und daß auch in diesen Städten den Stadtverordneten die Befugniß bleibe, in diskreten Fällen Zuhörer von den Versammlungen auszuschließen. Diese Beschräukungen be- gründen sich dadurch, daß die Oeffentlichkeit im Gegensabe zu §, 113 der Städte-Ordnung keiner Stadt-Corporation aufgedrungen werden darf, daß der Zweck im Wesentlichen durch Zulassung der wahl= und stimmfähigen Bürger erreiht wird, und daß öfters wichtige Ver-= waltungs-Juteressen dur vorzeitige Veröffentlihung gefährdet wer- den fönnten. j

Eine Petition beantragt die Bildung eines Provinzial-Verbandes für Preußen Behufs Vergütung des in Folge der Rinderpest getöd- teten Viehes, Der Landtag erkennt es zwar an, daß die Oränz-

) A6 [843. | _ pa

kreise, denen die Gefahr der Rinderpest zunächst droht, uicht verpflih= | tet werden können, eventuell sich allein für das Ganze opfern zu müssen, | ist jedoch der Ansicht, daß ein Provinzial - Verband nie zu Stande kommen fönne, da die Gefahr für die einzelnen Kreise mit der Ent sernung von der Gränze sich mindere und man die im Junern des Landes belegenen Kreise zur Theilnahme an dem Verbande nicht werde zwingen können. Auch berühre diese Angelegenheit nicht allein die Provinz Preußen, sondern eben \o gut alle diejenigen Provinzen des Staates, denen Preußen gewissermaßen als Vormauer diene, und es erscheine daher auch nur der Staat im allgemeinen landespolizeilichen Interesse verbunden, die durch nothwendige Schußmaßregeln für“ das Ganze verursachten Kosten zu tragen, Selb im Viehsterbe - Patent vom 23. April 1803 müsse dieser Grundsab angetroffen werden, denn statt des daselbst vorkommenden Ausdruckes „„Kreis-Kasse““ könne wohl nur eine gezwungene Auslegung den Ausdruck „Kreis = Kommunal

Kasse“ substituiren, da es im Jahre 1803 noch keine „„Kreis-Kommu

nal Kassen“ gegeben habe, mithin unter Kreis = Kasse nur die König

liche Kreis - Steuer = Kasse verstanden werden könnte. Aus diesen Gründen beschließt der Landtag, Sr. Majestät dem Könige die Bitte ehrfurchtsvoll vorzutragen : daß bei eintretender Viehpest (Löserdürre)

sämmtliche Entschädigungen für das zur Unterdrückung der Krankheit | getödtete Vieh, sei es, weil es bereits erkrankt oder nur der Erkran | fung verdächtig war, aus Staats-Kassen gezahlt werden mögen.

öerner beantragen zwei Abgeordnete die Aufhebung aller vei alketen und unansführbaren polizeilihen Bestimmungen, Der Land tag sühlt zwar das Bedürfniß einer solchen Reform, glaubte jedoch den Antrag in der gestellten Art uicht bevorworten zu können. Es | fam dabei zur Sprache, daß in Betreff des platten Landes die lange | in Aussicht stehende Emauirung einer ländlichen Kommunal Ordnung | den Zweck wesentli fördern werde. Diese sey bereits früher erbeten | und berathen, auf das Erscheinen derselben bisher aber immer ver= | gebens gehost worden. Man beschließt deshalb, in der Denkschrift wegen der unerledigten Gegenstände den dringenden Wunsch um bal dige Emanirung einer ländlichen Gemeinde-Orduung Sr. Majestät ehrfurchtsvoll vorzutragen,

Mehreren Petitionen wegen Verstärkung der Vertretung der Städte auf den Kreistagen wird vom Landtage die vollkommenste Beistimmung gegeben, weil in Folge der neuesten Gesetzgebung das Bedürfniß zu einer verstärkten Vertretung für die Städte eben so gut, wie für die Landgemeinden sich herausstellt. Es soll daher des | Königs Majestät unterthänigst gebeten werden: den Städten, welche | verfassungsmäßig den Kreistag beschicken, eine verstärkte Vertretung | auf demselben zu bewilligen, und zwar in der Art, daß \o viel De | putirte zum Kreistage geschickt werden dürfen, als eine Stadt gegen= | wärtig nah §. 11 der Städte-Ordnung Wahl-Bezirke enthält. |

| / | | | | f |

Von zwei verschiedenen Seiten waren Anträge auf Einführung einer Dorf-Ordnung nah Art der Städte-Ordnung eingegangen, und dabei namentlih auf die Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten durh Repräsentanten und auf die Feststellung von Dorf-Statuten ge-= richtet, Dieser in das Wohl und Wehe des platten Landes so tief ein- greifende Gegenstand veranlaßte eine gründliche Diskussion, in welcher die Sache von allen Seiten mit lebhaftem, ungetheiltem Interesse erwogen und beleuchtet wurde, und wobei man über die Nothwendigkeit einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes einig ward und wobei sich nur in Betreff der einzuschlagenden Mittel eine Verschiedenheit der Ansichten kundgab. Für die Verwaltung der Gemeinde - Angelegen= heiten durch Repräsentanten wurde insbesondere die große Schwie= rigkeit geltend gemacht, welche der Herbeiführung eines Beschlusses durch eine Versammlung aller Gemeinde - Mitglieder nach der gegen= | wärtig bestehenden Verfassung entgegenstehen, indem solche Versamm= lungen, wenn sie wirklich zusammenkommen, nit selten einen stür= mischen Charakter annehmen und fast niemals eine ruhige und beson= nene Berathung gestatten. Die Erfahrung lehre dagegen, welchen

günstigen Einfluß die in deu Stadtgemeinden bestehende Verfassung

auf die Verwaltung des Gemeinwesens ausgeübt habe, und es sey

auch augenscheinlih, daß eine verhältnißmäßige Zahl von Repräsen=

tanten, welche durch das Vertrauen der Gemeinde zur Beschlußnahme

über ihre gemeinsamen Angelegenheiten gewählt würden, viel besser

im Stande sey, sich derselben mit Unbefangenheit, Ruhe und Beson-=

nenheit zu unterziehen, als eine Versammlung sämmtlicher Gemeinde=4

glieder. Dagegen wurde zwar bemerkt, daß die gegenwärtig

über die Verwaltung und Verfassung der Landgemeinden beste-

henden geseblihen Vorschriften wohl noch ausreichen, daß eine

Repräsentativ-Verfassung für kleinere Dorfgemeinden nicht passe, und

daß eine solche große Nachtheile, namentlich die Alteration der Rechte und Befugnisse Einzelner oder auch ganzer Einwohnerklassen und be- dauerliche Streitigkeiten in den Gemeinden mit sich führen könne, wenn sie nicht die besonderen Verhältnisse und zeitherigen Observan= zen jedes Orts berücfsichtigen sollte. Die Versammlung glaubte in= dessen diese Bedenken durch den einstimmig gefaßten Beschluß zu be- seitigen, daß Se. Majestät gebeten werden sollte, baldmöglichst eine Ver= ordnung ergehen zu lassen, nah welcher denjenigen Gemeinden, in welchen es zweckmäßig erscheine, es nachgelassen werden solle, nach ihrem Ermessen eine gewisse Zahl von Repräsentanten zu erwählen, welche unter der Lei- tung des Schulzen über alle Angelegenheiten der Gemeinde rechtsverbind- liche Beschlüsse zu fassen und an deren Verwaltung Theil zu nehmen befugt feyn sollen, Die Aufstellung von Dorf-Statuten wurde in ihrer Nüß lichkeit ungetheilt anerkannt, indem dadurch die Verwaltung auf der einen Seite erleichtert, auf der anderen Seite aber die Gemeinde ge= gen Willkürlichkeiten derselben gesichert, zugleich eine Menge Rechts-= Unsicherheiten entfernt und eben so viele daraus entspringende Strei= tigkeiten verhindert würden. Dagegen zeigte sich eine Meinungs- Verschiedenheit darüber, ob eine allgemeine Dorf = Ordnung zu erlassen seyu oder ob jedem Dorfe sein besonderes Statut auf= zustellen überlassen werden möchte. Die erstere Ansicht wurde durch die Schwierigkeit vertheidigt, welche die Feststellung der in je- dem Orte vorhandenen besonderen Verhältnisse, Observanzen und Her= fommen, deren Beachtung doch zur Vermeidung von Rechtsverlebun- gen nothwendig sey, haben würdez für die Aufstellung von Orts-=Stg- tuten wurde dagegen geltend gemacht, daß ein allgemeines Reglement, welches die den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entsprechende

Zum Schlusse wird, um die Abweichungen zu beseitigen, welche in Westpreußen, Ostpreußen und Litthauen hinsichtlich der Äbgränzung der Wahlbezirke für Landtags-Abgeordnete obwalten, der Plan einer neuen Eintheilung in Wahlbezirke vorgelegt, welcher nah einer vom Königl, Kommissarius mitgetheilten vollständigen Matrikel der Ritter güter gefertigt worden. Der Landtag ersucht den Königl. Kommissa= rius, diesen Plan den Kreistagen zur Prüfung vorzulegen, damit der nächste Landtag hierauf einen definitiven Plan entwerfen, und bei des Königs Majestät die hiernah erforderli scheinenden Abänderungen beantragen fönne.

Königsberg, 7. April. Ju der dreiundzwanzigsten Ple= | Bestimmung des Allgemeinen Landrechts über die Verfassung der nar -Sibung wurden folgende Petitionen von dem Landtage auf- | Dorfgemeinden und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten erseßen genommen. . - | solle, sich auf zu generelle Bestimmungen würde beschränken müssen

Aus den Kreisen Justerburg, D. Crone, Braunsberg und Weh | und daher seinen Zweck nicht würde erreichen können, da die inne- lau waren dergleichen eingegangen, welche theils eine Ausdehnung | ren Verhältnisse der Landgemeinden und die in ihnen herrschenden des Wahlrechts und der Wählbarkeit bei Landraths -Wahlen auf die | Observanzen nicht nur nah den Landestheilen, soudern sogar oft in Stände dey Städte und Landgemeinden beantragten , theils auf eine | angränzenden Ortschaften von der größten Verschiedenheit wären. Ausdehnung der Wählbarkeit in dem angegebenen Falle, auf Ritter | Selbst in den Städten, wo diese Verhältnisse in der Regel noh gutsbesizer anderer Kreise gerichtet waren. Vor dem Erscheinen des | mannigfaltiger und verwickelter wären, habe sich die Aufstellung der Edikts vom 30, Mai 1812 wurden die Landräthe, wie jeßt, von städtischen Statute daher auh als höchst zweckmäßig bewährt. Nach den Rittergutsbesißern gewählt; sie hatten es damals aber au | vielen Debatten einigte man sich, mit Ausshchluß von 6 Stimmen, nur mit der damaligen Ritterschaft zu thun, Die Ange- | dahin, Se. Majestät zu bitten, daß eine die öffentlichen Verhältnisse legenheiten der Städte wurden von den Kreis - Steuer - und Verfassung der Landgemeinden im Allgemeinen regulirende Dorf- then wahrgenommen, die Domainen = Einsassen standen allein | Ordnung an die Stelle der desfallsigen landrechtlichen Vorschriften im unter den Domainen-Beamten. Später wurde eine neue Organisa Entwurf aufgestellt und demnächst dem Provinzial Landtage zur Be- tion der Kreise eingeführt, dabei Städte und Domainen der Verwal gutachtung vorgelegt werden möge, deren Annahme den Landgemeinden tung der Landräthe untergeordnet. Daher habe der Landtag vom sodann, je nachdem man die Einführung derselben als Bedürfniß an=- Jahre 1824 eine Theilnahme der Stände der Städte und der Land erkenne oder nicht, eben o als die zusäablichen Bestimmungen zu der= gemeinden an den Landraths-Wahlen, wiewohl ohne Erfolg, bean | selben über ihre inneren Verhältnisse, die hergebrachten Öbservanzen tragt. Jebt, nachdem den Kreisständen die erweiterte Befugniß bei- | und Gewohnheiten und die besondere Verfassung zu überlassen Fey. gelegt ist, Abgaben und Leistungen auf sämmtliche Kreis-Eingesessenen | Es lag ein Antrag auf Errichtung landwirthschaftlizer Unter= auszuschreiben, meinte man, sey das Bedürfniß einer stärkeren Vertre- | rihts- Anstalten in der Provinz vor. Der Landtag erkannte, wie

| nothwendig es sey, das Unterrichtswesen in der Landwirthschaft mehr,

| als es bisher gesehen, ins Auge zu fassen. Der Landtag beschloß | einstimmig, Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten: 1) die Grün- dung einer landwirthschaftlihen höheren Lehr-Anstalt in der Provinz in Verbindung mit der Universität Halle, 2) außerdem noch die Er- richtung von 2 bis 3 Aerbauschulen in den verschiedenen Theilen der Provinz, auf Staatskassen anbefehlen zu wollen, Dabei war man noch der Ansicht: daß die baldige Gründung mit der höheren Lehr Anlaß Anstalt nicht in Verbindung stehender Ackerbauschulen um o sehnlicher Provinzen des Staats allen drei Ständen die Theilnahme an den | zu wünschen sey, als die Errichtung einer Anstalt, wie die Landraths - Wahlen gestattet worden, so musse angenommen werden, | sub 1 erbetene, noch längere Zeit zu ihrer Vorbereitung und daß diese Abweichung in den innersten Verhältnissen jener Provinzen Einrichtung bedürfen werde, wogegen die Ackerbau - Schulen ihre Begründung finde ; feineôweges dürfe man daraus Folgerungen | ein zu fühlbares Bedürfniß wären, als daß ihr soforti= für die hiesige ableiten wollen. Der Landtag beschloß, Allerhöchsten | ges Errichten nicht der lebhafteste Wunsch des Landtags seyn sollte. Orts darauf anzutragen, daß auch denen dem Stande der Städte | Ferner: daß man die verschiedenen Formen, in welchen dergleichen und Landgemeinden angehörigen Mitgliedern des RKreistages ein | Ackerbauschulen zu gründen wären, erwogen und gefunden, daß dies Wahlrecht beigelegt werden möge. Dem auf die Wählbarkeit gerih- | am leichtesten und zweckmäßigsten geschehen dürfte, wenn einige ge teten Juhalt der genannten Petitionen wurde keine Folge gegeben. bildete und bewährte praktische Landwirthe gegen eine angemessene

Demnächst kamen Angelegenheiten der Land-Armen-Pflege zum Entschädigung einige Ackerbau- Schüler in ihren Wirths asten auf- Vortrage. nähmen und ausbüldeten, und daß Se. Excellenz, der Herr Ober-

Präsident der Provinz, diesen Plan auf Allerhöchste Anordnung gens bald und zufriedenstellend auszuführen wissen würde, so wie man au die Mitwirkung des Königl, Landes-Oekonomie=-Kollegiums in dieser Angelegenheit wünschte.

Die nicht hinreichende stehende mangelhafte polizeiliche Aufsicht hatte zu einer

tung der anderen Stände hervorgetreten, und es erschien daher auch eine“ erweiterte Theilnahme bei der Wahl des Kreis-Vorstandes gerecht: fertigt. Von einem Theile der Versammlung wurde dieses Bedürfniß in Abrede gestellt und behauptet, die bisherigen Wahlen seyen vöül- lig zufriedenstellend ausgefallen, Die Juteressen der Städte und Landgemeinden seyen dadurch vollständig gesichert, daß ihnen die Kandidaten präsentirt werden müssen und ihnen ein Protestations Recht zustehe. Eine Ausdehnung des Wahlrehts werde noch mehr als bisher zu Wahl - Umtrieben Anlaß geben. Wenn in einzelnen

\

Provinz Sachf}eu. Merseburg, 30. März. Die heutige 18te Plenar-Sizung war zum Vortrage von Petitionen bestimmt, deren im Ganzen 93 eingegangen sind.

ahl von Gendarmen und De ion ent-