1843 / 107 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Schneidergeselle Ernst Ferdinand Leopold S dee i o Heinrich Wilhelm Schlüter zu Berlinchen, daselbft am 14. Januar 1818 ge- boren und vor 7 Jahren ins Ausland gegangen, hierdurch aufgefordert, ungesäumt in die Königl. Preu- fishen Lande zurückzukehren und sich wegen ihres Austrítts bei dem hiesigen Königl. Ober - Landesgericht binnen 12 Wochen, und spätestens in dem ; auf den Neun und zwanzigsten Juli 1843, Vormittags 11 Uhr, { vor dem Refcrendar Allerdt, als Deputirten, angeseh- ten Termine zu verantworten und ihre Zurückkunft nachzuweisen, im Fall ihres Ausbleibens aber zu ge- wärtigen, daß sie ihres sämmtlichen Vermögens , auch der ihnen noh etwa zufallenden Erbschaften für ver- lustig erklärt und solche der Königl. Regierungs-Haupt- fasse zuerkannt werden sollen. Frankfurt a. d. O., den 20, März 1843. Königl. Preuß. Ober-Landesgericht,

Ai S4 U g.

Auf den Antrag der Kinder und Erben der im Fe bruar d. Js. zu Giesekenhagen intestato mit Tode abgegangenen Pächter - Wittwe Anderß, Sophia geb. Töpper, werden alle diejenigen, welche an der letzteren Verlassenschaft Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in cinem der folgenden Termine, als

am 4. Mai, 1. und 20. Zuni-:cr., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver meidung der am 11. Juli cr. zu erkennenden Prätllu- sion und mit Bezugnahme auf die den Stralsundischen Zeitungen in extenso inserirten Proklamata vom heu- tigen Tage, hiermit aufgefordert.

Datum Greifswald, den 6. April 1843.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

(L, S,) v. M oller, Praceses.

Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Nordhausen.

Die zur August Fleckschen Konkursmasse gehörenden, in der Kranichstraße Nr. 595 und 596 zu Nordhausen belegenen , in ein Gebäude zusammengezogenen Häu- jer nebst Zubehör, gerichtlih zu 7593 Thlr, 28 Sgr. 6 Pf. geschäßt, sollen

am 2, Juni k. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Gerichtsrathe Willing, im Gerichts - Lokale im Rathhause daselbst öffentlich meistbietend verkauft und können die Taxations - Ver handlungen und die neuesten Hvpothekenscheine n der Gerichts-Registratur eingesehen werden,

DebanntmaGun i

Die Ehefrau des flüchtig gewordenen hiesigen Kauf manns Adolph Christian Siewert, Alwina, geborene Binder, hat, nachdem über dessen Vermögen der Kon- kurs eröffnet worden, unter Provocation auf die geschz- lih ihr zustehende Begünstigung, die eheliche Giiterge meinschast mit ihrem genannten Ehemann für die Zu kunft insofern aufgerufen , als sie nicht weiter für feine Schulden in Absicht ihres künftigen ctwanigen Vermö gens-Erwerbs verhastet sevn will, welches zu Jedermanns Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird,

Datum (Greifswald, den 6. März 1843.

Direftor und Assessores des Stadtgerichts, (L; S.) Dr, Teßmann,

Höherer Anordnung gemäß soll das der Kloster Berge schen Stiftung gehörige, in dem Negierungs - Bezirk Magdeburg, 2 Meilen von Magdeburg und 2 Meilen von Burg belegene, vollständig separirte Gut zu Carith, zu welchem außer den sehr gut eingerichteten Wohn und Wirthschafts-Gebäuden

A, 6 Morgen Gärten, 1250 Morgen 52 ]RNth.

3 []Fß. Aerland und 24 Morg. 78 LIRth. 20 Fß.

Anger und unbrauchbares Land in der Feldflur

Carith, und

B. 104 Morgen 138 (JNuthen privative zweischü-

rige, in der Pechauer Flur und im sogenannten

Pilm belegene Wiesen gehören, mit den dazu gehörigen Feld- und Wirth- schafts -Stamm- Junventarien - Gegenständen, von N hannis 1844 ab, auf 24 Jahre, alternatio, mit und ohne die ad B. bezeichneten Wiesen, öffentlich mcistbie tend verpachtet werden,

Hierzu is ein Verpachtungs-Termin auf

en 19, U D, Bormilituds O0 Uhr, in dem Kloster Bergeschen Nentamts - Lokale, Negie rungs-Straße Nr. 2 hierselb, anberaumt, zu wel hem Pachtlustige mit dem Bemerken eingeladen wer- den, daß die Pachtbewerber sich spätestens im Licita tions - Termine sowohl über ihre öfonomische Qualifi- cation, als auch über den Besiß der zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen Geldmittel und über ihre sonstigen persönlichen Verhältnisse durch glaubwürdige Atteste zu legitimiren haben, und daß Nachgebote nicht angenommen werden. Die Verpachtungs-Bedingungen und der Pacht - Anschlag liegen von jeßt ab in dem genannten Rentamts - Lokale zur Einsicht bereit, auf Verlangen soll gegen Erlegung der Kopialien auch Abschrist davon mitgetheilt werden. Magdeburg, den 8. März 1843, Der Rentmeister der Kloster Bergeschen Stiftung. Prokurator Niedling. E

Berlin - Stettiner Eisenbahn.

Fahrplan für die Wintermonate 18

i i L) L täg lic, von Angermünde Mrg. 6 Uhr 30 M, c 20 5 5 Neustadt (7g 7 u e y Nhm, idé 30 M. C B - Bernau 8- 0- Ankunft in Berlin Morg, 8 Vhr 45 Min

-_45

Nachmitt, 4 Abfahrt täglich.

-

Dampfschifffahrt zwischen Magdeburg und Hamburg. S Dienst für den Monat April. Von Magdeburg: Von Hamburg: Sonntag, Morgens 7 Uhr. Sonntag, j

Nr, 4. Magdeburg, den 25. März 1843.

s U M j

L T ELEiO E. j j Holzapfel. Die Verladungen von Gütern nach Hamburg per Ei

Cir. excl, Assekuranz und 5 bis 6 Liefertagen Herrmann Meyer,

Belannemad una _Das zur hiesigen Stadt gehörige, in der Friedrichs stadt sub No. 1. Hause“ genannt, bestehend : 1) aus zwei großen massiven Häusern im Bau - Zustande, in welchen sich vier große herr

großen Schank - Lokale mit 5 anderen schönen geräumigen Stuben erforderlichen Keller- und Bodenräumen ;

2) aus Stallungen für 30 Pferde z

»)) aus cinem massiven Gartenhaus baren Stuben;

4) aus einem großen Garten mit einer mit Ziegeln bedecten Kegelbahn ;

9) aus einem massiven Brau bäude mit allen Brau - und L Foiiaun 1. \, wt

6) aus einem Aerlande von 30 Scheffeln Bres lauer Maß Aussaat;

soll im Wege der freiwilligen Licitation meistbietend verkauft werden,

Ich habe zu dem Behuf einen Termin auf den 28. April c. in meiner Kanzlei, in welcher auch die Kaufbedingungen zu jeder Zeit eingesehen werden können, anberaumt und lade dazu alle zahlungsfähige Kauflustige ein.

Auch bemerke ich, daß:

1) das Grundstück abgabenfrei ift,

2) dasselbe gegenwärtig 2700 Thlr. jährliche Miethe trägt, S

3) die Gebäude mit 21,800 Thlr. bei der Feuerkasse versichert sind, und daß die Prämie von 20,090 Thlr. Versicherungs-Summe auf fünf Jahre vor

mit 7 bewohn-

ind Brennerei - (6 rennerci-Utensilien,

1 3

aus bezahlt ist, und 7 ; 4) daß die Zahlungs - Bedingungen sehr billig ge stellt sind.

Neisse, den 22. März 1843. L,

Der Königl, Landgerichtsrath Justiz-Kommissarius Dennig. Verkauf großer Güter.

Die Herrschaften Liszkowo und Rojewo, an der Chaus sce von Bromberg nach Jnowraclaw gelegen, sollen ver fauft werden. Termin zum Meistgebot auf das Ganze oder einzelne Güter steht am 1. Juni e. in Liszkowo

von Berlin Vorm. 10 Uhr M. Abds, 6 Uhr 29 M:

- Bernau * 10 # 40» 7 E L 08. - Biesenthal - M4 - —- - 7, 0.

Ut - 11» D «8 22

Ankunft in Angermünde Mittags 12 Uhr 10 Min. U 9 M Die täglich zweimal coursirenden Posten zwischen Neustadt Ebersw. und Freienwalde a. d. O., Anger- münde und Stettin und Angermünde und Prenzlau chließen sich den Trin genau an. Das Direktorium der Berlin - Stettiner Eisenbahn- Gesellschaft,

an. Nähere Auskunft wird auf fraukirte Bricfe vom Dominio Liszkowo gegeben.

_

Der unterzeichnete Besißer der Adelheidsquelle zu Heilbrunit in Ober-Bayern, 8 Meilen von München, erlaubt sih auf dieses Mineralwasser aufmcrksam zu machen. Einzig in seiner Art, enthält es nach der Un- tersuchung des berühmten Herrn Ober - Bergraths und Professors Dr. Fuchs dahier Kohlenwasserstoffgas, Jod- natrium, Bromnatrium, kohlensaures Natron und Chlor- Natrium in beträchtlicher Menge. Die Krankheiten, in welchen es nach den bisherigen Erfahrungen ausge zeichnete Dienste leistet, sind; der Kropfz die mannig faltigen skrophulösen Leiden ; Verhärtungen drüsiger und anderer Organe, als des Magens, der Leber, der Milz, oder (Sefrösdrüsen, der Eierstöckfe und Gebärmutter, selbst scirrhöse Entartungen der leßteren; chronische Krankheiten der Harnwerkzeuge, als Blasenkrämpfe, Blasenkatarrh, Blasenhämorrhoiden, Stein- uud Gries beschwerden; Afterproductionen, durch Ablagerung von svphilitischen, skrophulösen, herpetischen, gichtischen u. #, w. Krankheitsstoffen erzeugt. Uebrigens muß ich auf die Schrift des Herrn Medizinalraths Dr. Weyler: „die Jod- und Bromhaltige Adelheidsquelle zu Heilbrunn in Bayern, eíne der merkwürdigsten und heilkräftigsten Mi- neralquellen. 4te Auflage. Augsburg bci K, Koll mann. 1843“ verweisen.

München, im März 1843. Moritz Debler.

Von obigen Adelheidsbrunnen habe ih den ersten Transport direkt von der Quelle erhalten, und liegt die obenerwähnte Schrift des Herrn Medizinalraths Dr. Weßler für die Herren Aerzte bei mir unentgeltlich bereit,

Außerdem empfing ih heute den 2ten Transport von Selrers, Emserkränches und Kesselbrunn, so wie den ersten Transport Homburger Elisabeth - Brunnen, direkt von den Quellen.

C S Ditlltann, Markgrafenstr. 44 am (Gendarmen-Markt.

Bekanntmachung.

Für Feuerschäden und Verwaltungskosten sid von den Mitgliedern der unterzeichneten Bank auf das Halb- jahr vom 1, Oktober 1842 bis 31, März 1843 für je- des Hundert Thaler Beitragsquote Neun Neugroschen aufzubringen, mithin

für 100 Thaler Versicherungs-Summe in Klasse 1. 1 Ngr. 5 Pf., in Klasse 1V. 6 Ngr. Pf.

u " Lo s n 1 T S uth n M4 D j I D 9 M y Leipzig, den 7. April 1843. Die Direction der Mobiliar - Brandversicherungs - Bank für Deutschland. Rentamtmann Brunner. E. A, Masius. Professor Pohl. Dr. Shulye. Eduard Poll, Haupt-Rendant.

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__ Ein Weinbergs - Grundstück bei Dresden, in der schönsten Lage der Loschwitzer Berg- Fette, unmittelbar an dem Elbstrom , die Vartietludlte Aussicht in das Elbthal und die Umgegend bis în die

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schaftliche Quartiere von 37 heizbaren Zimmern, zwei Spezerei-Gewölben nebst 6 Zimmern, einem Zimmern und 11 und den

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F. L. Güns, K. S. Notar. Dresden, äuß. Pirnaische Gasse Nr. 4.)

| Agentur- und Kommissions - Comtoir.

| Zum Ankauf von Landgütern in Schweden. Der wohlfeile Preis der Landgüter hierselbst in Folge der Anno felbst mit Hypothek bietet für Deutsche Landwirthe, bci dem nie- drigen Stand der Agrikultur hierselb, verbunden mit geringen Abgaben, wohlfeilen Lebensmitteln und nie- drigem Tagelohn, vielleicht eine vortheilhaftere (Belegen- heit zur Anwendung ihrer Kenntnisse und Kapitalien,

hohen- Juteressen von 6 pCt. pro

als irgend einem anderen Lande. Zn Westgothland, zwischen der Nordsee, der Wenner

durchschnitten,

Errichtung einer Hopotheken - Kasse und der Uebersiede lung von vielen Deutschen

richt darüber zu geben

und gegen Erstattung der Un

(Güter hier besichtigen möchten, dahin zu begleiten, beim Ankauf alle gerichtlihen Formalitäten für sie wahrzu nehmen, kurz ihnen in Allem zur Erreichung ihres Zweckes behülflich zu sepn, so wie auch jedes andere faufmännische Geschäft in Kommission zu übernehmen und gewissenhaft auszurihten. Ju Rücksicht seiner Solidität bezieht er sich auf das Zeugniß der Herren G. M. Palmié u. Sohn in Berlin, welche auch die Beschreibung eines preiswürdigen Gutes in dieser Ge- gend mittheilen können. Gothenburg, den 10, März 1843, P. E, Lorent;

Konkurs-Ausschreibung.

Im Namen des akademischen Senats zu Krakau macht der Unterzeichnete bekannt, daß die an der Jagelloni schen Universität allhier erledigte Lehrkanzel der Reli gions - Wissenschaft, der Erzichungskunde und der Grie chischen Literatur mittelst Konkurs-Prüfung beseßt wer- den wird. Mit dieser Kanzel ist die Obliegenheit ver bunden, die besagten Lehrgegenstände in 10 Stunden wöchentlich, und zwar die Neligions-Wissenschaft in La teinischer und die Erziehungskunde in Polnischer Sprache, nach den vom akademischen, Senate angewiesenen Lehr- büchern vorzutragen, und Exhorten an Sonn- und Feiertagen für die Schüler der philosophischen Fakultät zu halten. Der für diese Kanzel fixe Gehalt macht jährlich 6000 Fl, Poln. aus.

Diejenigen, welche es wünschen diese Kanzel zu er halten, haben ihre Gesuche an den Nektor Magnificus hiesiger Universität spätestens bis zum 416, Juni 1843 postsrei einzusenden und solche mit folgenden Urkunden zu belegen: 1) mit dem Taufscheinez 2) mit dem Lebenslauf; 3) mit einem an der Krakauer, oder an einer in den Ländern der drei hohen Schuzmächte des hiesigen Freistaates gelegenen Universität erlangten Dok tor-Diplome der betreffenden Fakultät; 4) mit den Zeug nissen über die für die philosophische Fakultät vorge- schriebenen Gegenstände; 5) mit einer Bewilligung der respektiven Negierung zum Bewerben um die besagte Lehrkanzel.

Die Kandidaten, welche nah Einsicht ihrer Gesuche und deren Beilagen vom akademischen Senate für qua lifizirt zur Bewerbung um erwähnte Lehrkanzel anerkannt werden, erhalten vom Rektor Maguificus die Cinladung, sich allhier zur Konkurs-Prüfung einzustellen, welche an den unabänderlich festgesetzten Tagen, nämlich: den 28. Juli 1843 schriftlich und den 29sten d. M. u. R mündlich in oben benannten Sprachen abgchalten wird.

Wirkliche Professoren desselben Lehrfaches an einer der Universitäten der hohen Schußmächte des hiesigen Landes, welche das betreffende Dofktor-Diplom besitzen, sind von der Konkurs - Prüfung frei, und müssen nur, um die erwähnte Lehrkanzel erhalten zu können, den übrigen Bedingungen Genüge leisten,

Krakau, den 28. März 1843,

Der Secretair der Jagellonischen Universität Czaputowicz,

Am Ersten Mai 1843 erfolgt in Stuttgart öffentlich uud unter Leitung der ; Behörden die Verloosung der e C —_— beruhmten Gewehr-Sammlung Sr. Hoheit des verewigten Herrn Herzogs Heinrich von Württemberg, im Werthe von Fl. 148,480.

Pläne sind gratis und Loose hierzu à 3 Fl. 30 Kr. oder 2 Thlr. Pr. Cour. bei unterzeichnetem Handlungs- hause zu bezichen. Bei Abnahme von 10 Stück à 35 Fl, oder 20 Thlr, Pr, Cour. wird das {Alte frei gegeben,

Die Gewiune werden den Gewinnern wohl verpackt und portofrei unter der aufzugebenden Adresse zugesandt.

Diejenigen, welche sich mit dem Verkauf der Loose befassen wollen, erhalten eine angemessene Provision, haben sich jedoh wegen ihrer Solidität auf cin Hand- lungshaus zu beziehen.

Briefe und Gelder werden portofrei erbeten,

F. E. Fuld in Frankfurt a. M.

Der Debit der Loose für Berlin und Umgegend ist

bei Herrn August Krüger, Spandaguerstr, 76.

Paket- (Post-) Fahrt von Hamburg nach New - York. Die rühmlichs bekannten Packet - (Post -) Schiffe des Unterzeichneten werden" folgendermaßen von hier abgehen :

Newton, Capt, Wienholt, 25. April, Stephani, - Flor, 25. Mai, Washington, ruder, 20. QUU, Franklin, Sleeboom, 25. Juli, Howard, Paulsen, 415. August, Newton, Wienholyz, 15. September,

und so weiter monatlich in derselben Ordnung. ck

Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach- richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich- neten, so wie auf portofreie Anfragen

und Weitern-See gelegen und vom Gotha - Kanal sind die Landgüter bis jet wohlfeiler als in irgend einem anderen Thcile von Schweden und vorzüglich Schonen, wo ih deren Werth durch

schon sehr gehoben hat. Der Unterzeichnete, welcher beständig mehrere Landgüter an der Hand hat, erbietet sih, wenn man sich in fran- kirten Briefen an ihn wendet, jeden ausführlichen Be-

kosten und eine billige Kommission diejenigen, welche

Literarische Anzeigen.

ler, Linden 19, ist zu haben: Homöopathische Heil versuche Hausthieren, Schafe.

heiten der Pferde. Krankheiten des Rindviehs 171 Sgr.

handlung, is zu haben :

j gchalten.

gr. 8. 4 Bände.

bruar 2 Thlr, Ladenpreis 2 Thlr. 20 Sgr. Die leßte Nacht.

Passions-Predigten. 8s Bdchn.

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digten für einige Zeit haben eintreten lassen. Hamburg. Herold sche Buchhandlung

N O, 30. der Katalog sblätten meiner Buchhandlung ist 50 eben erschienen und gratis zu haben, (Behrenstr. 44.)

Berlin, April. Wilh. Bes ser,

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d EX

Lehre entsprechen, die vorzugsweise die Anfgabe hat, der Thierheilkunde den Namen ciner VVissenschaft zu vindiziren. In diesem Sinne ist das vorliegend« Lehrbuch gearbeitet und wird wegen seiner Klar heit und Vollständigkeit nicht blos den Studiren den, sondern auch den praktis« hen Thierärzten, 50 wie micht allen

Aerzten, willkommen seyn.

Berlin, April 1843.

minder wissenshaftlichen

Ct Comp.

Bon dem längst erwarteten Werke :

Alex. de Humboldt, Asie centrale, 3 Volle in 8 Paris.

welches so eben die Presse verlassen hat, erscheint in mei-

nem Verlage (laut Anzeige v. 5. Mai 1841) eine von

Dr, Wilh. Mahlmann, unter ausdrückliher Zu-

stimmung des Herrn Verfassers, herausgegebene Ueber- sczung. Das erste Heft wird noch vor der Ostermesse fertig; der Preis des Ganzen soll 5 Thlr, nicht über- \chreiten.

Bestellungen nimmt jede Buchhandlung an. Berlin, im April 1843, Carl J. Klemann.

Zur Theilnahme an unSCren : 4 Medizinischen und Naturwissenschaft- lichen Journalzirkeln,

in denen die vorzüglichsten zum Fache gehörigen

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Publikum cin. Ansführliche Prospekte werden gratis ausgegeben.

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wir das betreffende

Kos Die Wiedererkennung Joseph's

, x j naeh cinem Carton von Peter von Corneliu 8,

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C. G. Lüderitzsche Kunst-Verlagshandlung, Berlin, unter den Linden No. 27.

Rob. M. Sloman in Hamburg, Eigenthümer dieser Packetschiffe.

In allen Buchhandlungen, Berlin bei F, Dümm- an kranken 3s Heft: Krankheiten de; gr. 8, Magdeburg, Heinrichshofen. 1843, Thlr. Desselben Buchs Ar Thl. Krank. 1 Thlr. 10 Sgr. z 2r Thl.

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Dr. Theol. M. F. Schmalßt, neueste Predigten, Hinweisungen auf die Früchte des Geistes. Predigten über die Sonn- und Festtags - Episteln 1842

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Bei Vollendung dieser neuen Jahrgänge machen wr auf die Erleichterungen aufmerksam, die wir zur An- schaffung der früheren Jahrgänge dieser trefiliczen Pre-

des antiquay ischen Lag Vs

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in allen Theilen der Monarchie ohne Preisecrhöhung.

M 107.

Inhalt.

Amtliche Nachrichten.

Landtags - Angelegenheiten. Provinz Preußen. Allerhöchste Proposition, die Provinzial-Gesete betreffend. Petitionen und Anträge. Provinz Westphalen. Petitionen und Anträge. Allerhöchste Pro- position X.

Nußlaund und Polen. Warschau. Reise des Fürsten Statthalters nah Petersburg. Veränderung von Behörden - und Beamten - Titeln,

Frankreich. Paris, Beförderungen. Don Carlos. Haiti, (Guadeloupe, Vermischtes. Briefe aus Paris. (Die neuen

Staats - Minister und die Einkünfte der Minister unter der alten Mo- narchie, Ocffentlihe Stimmung in Bezug auf die Emancipations - Frage z Bedrängnisse des protestantischen Kultus, Ein Vorschlag des Marquis von Larochejacquelin gegen die Kommission der Nord-Eisenbahn ; Blick nah Westindienz die Phala ng e.) ; Großbritanien und JFrland. Oberhaus. Ashburton’s Dank. Maßregeln gegen den Sklavenhandel. Unterhaus. Antrag hin- sichtlich des Volks - Unterrichts. Junterpellationen in Betreff des Skla- venhandels, Ellis bleibt noch in Brasilien. Wähler-Registrirung.

-—

Reform der geistlichen Gerichte, Diskussion über das Bisthum von

Jerusalem. Lon don. Befinden der Königin. Reduction der Brí- tischen Flotte im Mittelmeere. Die Opium - Entschädigungsfrage. Die Vorgänge auf Tahiti. Steigen der Spanischen Fonds. Schrei-

ben aus London. (Bewegungen gegen den neuen Unterrichtsplan z Ura aus Schottland; Peel über die Verhandlungen mit Brasilien ; „„niand.

Deutsche Bundesstaaten. Weimar. Ankunft des Prinzen von Oranien. Hamburg. Der Preußische General-Konsul O'Swald über den Deutsch-Chinesischen Handel, Schreiben aus Frankfurt a. M, (Personal-Nachrichtenz Börse z Messez Dampfschifffahrt; Blumen - Aus- stellung.) :

La Plata-Staaten. des Friedens.

Inland. Danzig. Beschwichtigung des Arbeiter - Tumultes. Be- fanntmachungen des Gouvernements und des Polizei-Direktoriums.

Montevideo. Hoffnung auf Wiederherstellung

Charles Dupin über den Anbau des Weins und der Nunkelrübe in Frank- rei,

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, dent 17. April,

Scine Majestät der König haben dem an die Stelle Kiamil Pa- \cha’'s an Allerhöchstihrem Hoflager zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Ottomanischen Pforte ernannten Talat Effendi im hiesigen Schlosse gestern Mittag eine Privat= Audienz zu ertheilen und dessen Beglaubigungs-Schreiben aus seinen Händen entgegen zu nehmen geruht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Mäkler Loebel Seelig Goldstücker zu Breslau und dem Schullehrer und Küster Neumann zu Lubiath, Kreises Friede= berg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Preußen.

Königsberg, 8. April. Jn der 2Msten Plenar=Sißung machte der Landtags - Marschall der Versammlung zuvörderst bekannt, wie des Königs Majestät zu gestatten geruhet haben, daß jeder Land- tags-Abgeordnete außer den zwei ihm von Amtswegen zu verabfol= genden Exemplaren der Landtags-Verhandlungen noch einige Exem- plare gegen Bezahlung erhalten dürfe, um die Mittheilung an seine Kommittenten zu erleihtern. Der Landtag nimmt diese Eröffnung mit chrerbietigem Dauke entgegen. S

Nächstdvem kommt das Allerhöchste Propositions - Dekret vom 23. Februar c. zum Vortrage, nah welchem die Abfassung eines Provinzial-Geseßbuches für Westpreußen noch sehr sorgfältige um- fassende Prüfungen und mehrfache Ermittelungen in Anspruch nehme, die in ihrem ganzen Umfange nohch nicht zu vollenden gewesen, daß jedoch mit Aufhebung des Preußischen Landrehts von 1721, so wie der Danziger Willkür und des in Danzig geltenden Kulmischen Rechts, solle vorgeschritten werden, da diese Gesehe dem gegenwärtigen Rechtszustande nicht mehr entsprächen. Der Landtag erblickt mit Freuden in der ret baldigen Aufhebung der beregten geseßlichen Vorschriften die Beseitigung des größten Theils des zum West= preußischen Provinzialrechte gehörenden Materials, kann jedo den Wunsch nicht unterdrücken, daß auch das noch übrige Material mit Aus= nahme der wenigen Bestimmungen, welche die Denkschrift vom 9. April 1841 als nüßlich bezeichnet, beseitigt werden möge. Einzelue beson-= dere Gegenstände anzugeben, wie dies anheim gegeben sey, die vor= zugsweise einer sofortigen Erledigung durch die Gesebgebung bedür- sen, fühlt sich der Landtag außer Stande. Es sey in der Denkschrift vom 9. April 1841 ausgeführt, daß das Material des Westpreußishen Provin= zialrechts deîn Auslande entlehnt und dem Julande aufgedrungen worden, daß solches keinen Nußen , sondern Schaden gebracht habe und fort- während noch bringe, und daß es im Volke nie Wurzel geschlagen habe, wie solhes die Provinzial - Behörden selbst anerkannt hätten. Bei diesen Ansichten müsse der Landtag auch jeßt noch verbleiben. Die Zeit, die organisch fortgeschrittene Bildung und die Entstehung und Fortbildung des Staates selbst hätten diese Provinzial - Rechte eigentlich son lange beseitigt, und jede Wiederaufsuchung oder ge- zwungene Einführung derselben würde die Rechte und Zwecke der Gegen= wart stören. Das A. L, R. habe, wiewohl es keinen besonderen Werth auf die Provinzial-Gesebe gelegt, zur gänzlihen Abschaffung derselben sich nicht verstehen wollen, weil es geflirchtet habe, dur unbedingte Aufhebung von bestehenden Verhältnissen wohlerworbene Rechte zu

Allgemeine

reußische Staats-Zeitung.

Alle ÞPost - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestel- lung an, für Berlin die Expedition der Staats - Zeilung: Friedrihsstrasse Ur. 72,

v

nung habe

provinzielle Substanz aus denselben fast geschwunden wieder aufleben zu sehen, dazu finde uoch das Bedürfniß, das Jndividuelle und somit das Vaterlandsgefühl,

retfertigen. vergrößerten Umfang des Staats,

der Provinzen unter einander entstanden, wie die âltere Zeit ihn nicht gefauntz die einzelnen Theile des Staates seyen in eine innigere

Verbindung mit einander getreten, die Militair - Verfassung, die Zusammenseßung der Landes = Kollegien hätten viel Provinziel- les ausgelösht, und das fernere Bestehen faktisch veralteter Pro- vimzial = Rechte könne nur hemmend und störend dieser Vereini gung entgegenwirken. Der Landtag beschließt demnach aus allen diesen Gründen, Sr. Majestät dem Könige zuvörderst den ehrfurhts- vollen Dank auszusprehen für die Verheißung der nahe bevorste= henden Abschaffung des Preußischen Landrehts von 1721 und der Beseitigung der Danziger Willkür, so wie des Kulmischen Rechts in Danzig, und diesem Dauke die Bitte anzuschließen, daß Se. Majestät den nah dem Landtags-Abschiede vom 7. November 1841 dem Ju= stiz-Ministerium ertheilten Befehl : mit der Anfertigung des Provin= zial - Gesebbuches für Westpreußen unter Berücksichtigung der ständi= N Auträge sofort vorzuschreiten, Allergnädigst zu erneuern geruhen wollen.

Ein Abgeordneter stellt den Antrag, daß anstatt der durch die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 24. Juli 1826 anbefohlenen Revi- sion eine vollständige Umarbeitung des Allgemeinen Landrechts erbeten werden möge. Es wird als eine unbestreitbare Thatsache dargethan, daß durch die neuere Gesehgebung vom Jahre 1807 bis 1815 die innersten Sozialverhältnisse in unserem Vaterlande gee worden, weshalb die Umarbeitung des Gesebbuches als wahres Bedürfniß im= mer stärker hervortrete, Die Geseß=Kommission sey von dem ihr Aller=

höchst vorgezeichneten Wege abgewichen, und habe ihre Sorgfalt den Provinzialrehten zugewendet, wiewohl diese die Provinzen weniger interessirten, und wiewohl der §. 6. des Publications - Patents zum Alig. Laudrechte ausdrücklich verordne, daß bei der Bearbeitung der

Provinzial-Rechte darauf geschen werden solle, daß die höchst nah= theiligen Verschiedenheiten des Rechts nicht ohne Noth fortgepflanzt, sondern so viel wie möglih mit der allgemeinen Gesebßgebung in Gleichförmigkfeit gebraht werden sollen. Diese weise Bestimmung

sich Vieles verändert, Das Bauernrecht, die Städte- Verfassuug, die Befuguiß der Zünste und Junungen, das Lehnrecht, selbst das Erb- und eheliche Güterrecht, alle diese Verhältnisse hätten sich größtentheils so verändert und so allgemein gestaltet, daß bie

| | | | | | | | !

| Besorgniß im | daß, da von sämmtlichen angeführten Thats | liege,

1843.

| sollte. Wenn einerseits sih vielfa die Besorgniß dahin aussprach, | daß hierdurch eine Unterdrückung der rationalistischen, wenn gleih auf | die Lehren der Bibel gegründeten, Auffassung des Christenthums erfolgen | werde, so wurde auf der anderen Seite die ernste Befürchtung laut, daß ge=

sey. Dies | rade eine solche äußere der orthodoxen Lehre gebotene Hülfe, dem kirhlichen sich weder der Wunsch | Sinne und somit der guten Sache am meisten schaden werde. und die Ansicht, daß ein allgemeines Recht i: 1 welches wesentlich im Besonderen wurzele, ertödte, lasse sich in jeßiger Zeit niht mehr | s{hmerzlihe Erfolg zeige sih in der dadur hervorgerufenen Reaction.

E Eine | solhe Hülfe sey weder nothwendig noch nüßlich, die Wahrheit bedürfe derselben niht zum Siege, und der einzige weseutlihe, aber höchst

Denn durch die vermehrte politische Bedeutung und den | Vorzugsweise werde eine solche bei der Jugend gebildeter Stände be-

durch ein erweitertes freies Ge- werbe und dadur erhöhte Judustrie, dur den Wohlstand der mitt= leren Klassen, endlich durch die Leichtigkeit, sich von einem Orte zum anderen zu verseßen, sey ein Wechsel der Wohnsiße und ein Verkehr

| merkbar, rufe einen bedauerlichen Jndifferentismus hervor, und ge- | fährde den firhlihen Sinn der kommenden Geshlechter mehr, als | die verderblihsten Lehren dies köunten. Oft auh werde in Folge | solher Verhältnisse Heuchelei bei Denjenigen stattfinden, welche | bei offener Aeußerung threr Ansichten Nachtheile erleiden zu müssen befürchten. Von anderer Seite wurde fast alles Angeführte | eben so lebhaft bestritten. Man stellte in Abrede, daß die erwähnte Lande allgemein verbreitet wäre; man behauptete : sachen keine erwiesen vor= die speziellen Gründe noch weniger bekannt wären, es nicht Sache des Landtags seyn könne, darauf Gewicht zu legen. Der Begriff entgegengeseßter Parteien in der evangelish=protestantischen Konfession, welche man aufstelle, führe zu einem inquisitorischen Richten über die ein= zelnen Glieder derselben, gegen das man sih verwahren müsse, komme es auch von Seiten der öffentlichen Meinung. Wenn hin und wie= der, in Folge der steigenden Geltung der geoffenbarten Religion in der Wissenschaft und im Volke, ein Geistlicher sein Ausehen ungebühr= lih ausdehnen wolle, so müsse dem allerdings begegnet werden, und liege diese Pflicht der Regierung ob, welche jedoch Präventiv-Maßre= geln dagegen nicht ergreifen könne. Außer Acht möge man indeß nicht lassen, daß bei Anstellung von Geistlichen der Staat die Verantwortung dafür übernehme, daß dieselben den in der christlihen Kirhe geltenden Bekenntnissen gemäß lehr= ten, und ein Anderes auch der Staat nicht dulden dürfe. Nach einer von diesen Gesichtspunkten ausgehenden lebhafte Debatte, in welcher noch zur Sprache kam, daß die beregten Beschränkungen wissenschaftlicher Forshungen weniger hier als _da zu erörtern seyn dürften, wo es sih um die Verhältnisse der Presse handle, sprach sich die überwiegende Mehrheit der Versammlung dahin aus, daß die in der Petition erwähnte ernste Besorgniß allerdings im Lande vorhan-

den sey, daß namentlich die Befürchtung nachtheiliger hie- rarhisher Bestrebungen und Einwirkungen unduldsamer Geist= licher bestehe, welhe einer freien protestantisch = evangelischen

Entwickelung und Förderung des geistigen und kirchlihen Lebens Ge- fahr drohe. Dem Antrage jedo, dies Sr. Majestät dem Könige in einer Denkschrift anzuzeigen, wurde niht Folge gegeben; man glaubte vielmehr, die in Rede stehenden Verhältnisse noch aufmerk-

lasse sich jeßt aber ohne Umarbeitung der allgemeinen Geseße niht | samer beahten zu müssen, um bei künftig sich ergebender Verau-

fränken, Dur die Macht der Zeit und ihre unabwendlihe Änord-

befolgen und scheine mithin der von der Geseh -Kommission einge- schlagene Weg den Beweis zu liefern, daß eine bloße Revision des Allgemeinen Landrechts faktisch unmögli sey. sih von der Richtigkeit der Gründe und von der Wichtigkeit des Antrages vollkommen überzeugt und beschließt, Se. Majestät den König mit der ehrfurhtsvollsten Bitte anzugehen: daß mit Umarbeitung des Allgemeinen Landrechts begonnen, und bei diesent schwierigen Werke die Rathschläge der Juristen, Gelehrten und über- haupt aller Gebildeten von ganz Deutschland gehört werden mögen,

wozu die Bekanutmachung eines jeden vollendeten Entwurfs durch die |

Presse Jedermann stillshweigende Aufforderung möge geben dürfen. Mehrere Magistrate kleiner Städte und 18 städtische Landtags-= Abgeordnete beantragen die Befreiung der Städte von den Lasten der Krimingl=Gerichtsbarkeit, Die Antragsteller führen aus, daß die Städte nicht mehr die Gerichtsbarkeit besäßen, die fructus jurisdictionis an den Staat hätten abtreten müssen, und dennoch die Kriminalkosten zu tragen verpflichtet seyen. Wenn nun gleih durch die Verordnung vom 15, April 1842 den Städten es gestattet sey, ihre Kriminal - Kosten nach einer sechsjährigen Fraction fixiren zu lassen, so könne doch eine derartige Verpflichtung überhaupt nur aus der Gerichtsbarkeit her- geleitet, und nur demjenigen zugemuthet werden, welcher wirkli mit der Gerichtsbarkeit bekleidet is. Zudem seyen die beregten Kosten in den lebten Dezennien so sehr angewachsen, daß selbst| nach dem den Städten gemachten Zugeständnisse sie von einer solchen Last fast erdrückt würden. Der Landtag erkennt die Klage der Städte als gereht an und beschließt, die Gnade Sr. Majestät des Königs in Willfahrung der Bitten der Städte chrfurhtsvoll in Anspruch zu nehmen. | Schließlich kam eine Petition zum Vortrage, welche den Landtag ersuchte, sich bei des Königs Majestät um Erhaltung der Gewissens- und Herstellung der Lehrfreiheit zu verwenden. Es wird darin ge- sagt, daß bemerkbare Bestrebungen diese höchsten Güter des Volkes zu gefährden scheinen. Es herrsche in Folge dessen die Besorgniß im Lande, daß zu Gunsten einer bestimmten Glaubensrichtung eine jede andere in der protestantischen Kirche bisher aufrecht erhaltene und im Reiche der Wissenschaft frei vertretene Richtung Zwang und Unterdrückung werde dulden müssen. Eine lebhafte Debatte folgte dem Vortrage der Petition. Seit langer Zeit, wurde angeführt und wohl von jeher, habe sich gegenüber dem streng orthodoxen kirchlichen Bekenntniß, eine rationalistishe Auffassung der christlichen Lehre geltend gemacht z dieser hänge ein großer Theil des Volkes an und einer gründlihen und ernsten Vertretung derselben auf Kanzeln \o- wohl als Lehrstühlen sey man bisher nicht hinderlich entgegengetreten. Während aber Se. Majestät der König selbst oft und offenkundig es gezeigt habe, wie sehr Allerhöchstderselbe jedem Geistes - und Glaubens-= zwange Feind sey, seine doh gegenwärtig eine Bevorzugung der streng orthodoxen Richtung bemerkbar, welche namentlich die Anstellung der dieser Richtung ergebenen Lehrer und Lehramtskandidaten begünstige. Es werde dadurch allerdings die Besorgniß rege, daß die Lehrfreiheit beschränkt, einem großen Theile des Volkes aber auf empfindliche Weise die Gelegenheit verkürzt werden könne, in der von ihm als rihtig erkannten Auffassungsweise Belehrung und Trost zu erhalten. Dafür daß in solcher Weise wirklih und namentli in der Kirche und im Gebiete der Theologie verfahren werde, wurde Mehreres angeführt, wodurch eine Begünstigung der Orthodoxie, ja eines star= ren Pietismus, gegenüber dem Rationglismus dargethan werden

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betreffend, ausführlich erörtert.

lassung sich bestimmt und unter Darlegung nicht zu widerlegender Thatsachen aussprehen zu können. Des Königs Majestät sey über=

Der Landtag hält | dies, wie schon erwähnt, selbst jedem Geisteszwange Feind und man

dürfe auch in dieser Sache seiner Weisheit und landesväterlichen Fürsorge vertrauen.

Provinz Westphalen.

Münster, 9. April. Jn der Plenar = Versammlung vom 1. April wurde über die Pensionsverhältnisse der ständischen Beam= ten verhandelt.

Ein Antrag, die Zulassung der auf Gegenseitigkeit basirten Gothaer Feuer =Versicherungsbauk in der Provinz Westphalen betref= fend, wurde zurückgewiesen, weil derselbe mit dem Prinzip der beste= henden Geseßgebung unvereinbar, au für die Provinzial = Feuer= Versicherungs-Anstalt im höchsten Grade nachtheilig seyn werde, indem

leßtere alle Gebäude versichern müsse, eine Privatgesellshaft aber

in der Regel uur die sicheren und vortheilhafteren Versicherungen zu ermitteln und anzunehmen pflege. Sodann wurde der Bericht über Verwaltung und Rechnungen der Provinzial = Feuer = Societät

vorgetragen.

Int derx Plenar -Sibung vom 3. April wurde die Allerhöchste 10, Proposition , die periodische Revision des Grundsteuer - Katasters Von der einen Seite wurde zwar die Nothwendigkeit periodischer Reformen anerkannt, wenn die Steuer ihre steuerlihe Natur behalten und mit dem Ertrage in gleichem Verhältnisse bleiben solle; von der anderen dagegen auf die großen Vorzüge aufmerksam gemacht, welche eine alte Grundsteuer, wenn sie unveränderlih geblieben, eben dur ihr Alter habe, indem sie mehr oder weniger den Charakter einer fixen Rente trage, welhe den jedesmaligen Besißer niht drüdcke, sofern dieselbe bei dem Erwer= bungs = Preise des Grundstückes berüc{sichtigt sey. Darüber waren die meisten Stimmen einverstanden, daß die Revision eines Gesammt= Grundsteuer-Katasters nur nah größeren Zeitperioden erfolgen dürfe z daß es daher jebt nicht an der Zeit erscheinen möge, das kaum vol= lendete Katasterwerk der westlichen Provinzen {hon ciner solchen Revision zu unterwerfen, wenn man nicht die Grundsteuer in einer Besteuerung der Kulturen- und Boden-Meliorationen verwandeln, den Fleiß und die Jutelligenz besteuern, die Trägheit aber begünstigen wolle. Bei großer Verschiedenheit der Ansichten über Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit periodischer Revisionen des Katasters, über die Perio- den und Modalitäten einer solchen Maßregel, und über die davon zu erwartenden Resultate, Vortheile, Nachtheile und Kosten gegen ein- ander abgewogen, vereinigte sich die Versammlung zu einem einstim- migen Beschlusse dahin: daß für jeßt von dem gegenwärtigen Land= tage die vom Gesebentwurse vorgeschlagene Revision des Katasters der westlihen Prövinzen, und zwar sowohl die darin vor eschlagene Spezial= als General-Revision niht zu befürworten Vin: Die Mehrheit war aber ferner der Ansicht, daß bei den vorgekommenen Klagen einzelner Landestheile oder Verbände über Mente es nothwendig erscheine, zunächst umfassende Materialien zur Beurthei= lung der Frage zu sammeln: ob solhe Beschwerden begründet une ob zu deren Abhülfe General - oder Spezial-Revisionen erforder a so wie ahe bie E, at Le wenig ¡Ife Art eine Ausgleichung herbeizuführen. Of rüber 06 gegnete hierauf, daß ein gegründetes Urtheil :