1843 / 111 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nit immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als alteren, D n Vor, Chérurgie und Pharmacie bei hiesiger Königl. Ane, Wilhelms - Universität werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevor- stehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fortsezung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse und resp. Besuch der Vorlesungen sprechenden Zeugnisse, bei Unterzeichnetem (Französische Straße Nx, 29, Morgens von § bis 9 Uhr) sich zu melden. :

Berlin, den 18. April 1843. N E i Der provisorische Direktor des chirurgisch - pharmazeutischen Studiums bei hiesiger Universität, Srveune Ober - Medizinal - Rath,

i Ir. Klug.

Verzeichniß der Vorlesungen bei der Königlichen medizinisch=-chirur- gishen Militair-Akademie im Sommer-Halben-Jahre : vom Anfang Mai bis Ende September 1843.

I. Professores ordinarii.

E. Mitscherlich, Dr., Decanus, wird Montags, Dienstags, Miit- wos, Donnerstags, Freitags und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr Expe rimental-Chemie, mit erklärenden Versuchen vortragen. S A

J, L, Casper, Dr., wird öffentlich 1) die gerichtliche Medizin Dienstags, Freitags und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr, 2) privatim die allgemeine und spezielle Rezeptirkunst Montags und Donnerstags von 12 bis 1 Uhr vortragen und 3) das forensische Practicum mit Benußung der gerichtlichen medizinischen Untersuchungen an Lebenden und Todten u, s. w. im Bereiche des Berliner Phvosikats Montags und Donnerstags von 2 bis 3 Uhr leiten, e

G. W, Eck, Dr,, wird privatim Montags, Donnerstags und Frei tags von 2 bis 3 Uhr die Semiotik, und Dienstags, Mittwochs und Sonn- abends von 2 bis 3 Uhr die allgemeine Therapie vortragen. : li ch wird er Mittwochs von 8 bis 9 Uhr über ansteckende Krankheiten und die darauf bezüglichen medizinisch-polizeilihen Maßregeln lesen

E. Horn, Dr., wird Mittwohs und Sonnabends von 8 bis 9 Uhr seine öffentlichen Vorträge über die wichtigsten Lehren der praktischen Krie- ges - Arzneikunde fortseßen, und privatim Montags, Dienstags, Donner- stags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die spezielle Pathologie der hibigen und chronischen Krankheiten nach cigenen Heften vortragen.

Í. C. Jüngken, Dr., wird 1) öffentlich über die Verleßungen des menschlichen Körpers Mittwochs und Sonnabends von is 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Klinik für Chirurgie und Augenheilkunde im Charité - Krankenhause sech8mal wöchent- lich von 9 bis 11 Uhr halten. : : s

C. A. F. Kluge, Dr,, wird privatim a) über den chirurgischen Ver- band des Montags und Dienstags Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, þ) über die chirurgischen Operationen sechsmal wöchentlih Morgens von 7 bis 8 Uhr, c) über theoretische und praktische Geburtskunde des Donnerstags und Freitags Nachmittags von 3 bis 5 Uhr Lehrvorträge halten, und d) über die syphilitishen Krankheiten des Mittwochs und Sonnabends von 8 bis 40 Uhr Morgens im Charité - Krankenhause klinischen Unterricht er- theilen, Die zur chirurgischen Operationslehre gehörenden Unterweisungen und Uebungen an Leichnamen werden viermal wöchentlich , des Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, während der Abendstunden von 6 bis 8 Uhr, und die mit den geburtshülflichen Vorlesungen verbundenen flinishen Uebungen des N fue Freitags von 5 bis 6 Uhr im

Sharité-Krankenlau onders statthaben. / G N A O wird offentlich Sonnabends von 8 bis 9 Uhr über die Arzeneikräfte der Pflanzen überhaupt und die Pflanzengifte beson- ders einen Vortrag halten. Privatim wird er von 7 bis 8 Uhr Mor- gens sechsmal in der Woche die Kräuterkunde lehren, auch Sonnabends Nachmittags botanische Exkursionen anstellen z ferner Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die Naturgeschichte vortragen. 2 L ;

F. Müller, Dr., wird öffentlih Sonnabends von 9 bis 10 Uhr die Phosiologie der Zeugung abhandeln, P i 1 Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr spe- zielle Physiologie des Menschen mit Demonstrationen und ECxperimenten an

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von 8 bis 9 Uhr die vergleichende Anatomie und Montags, Mittwochs

und Sonnabends von 6 lehren.

is 7 Uhr Abends die pathologishe Anatomic

J. L. Schönlein, Dr., wird privatim 1) der speziellen Patholo- gie und Therapie ersten Theil sechsmal wöchentlich von 10 bis 11 Uhr vor- tragen und 2) medizinisch-klinische Ucbungen im Charité-Krankenhause täg-

lih von 11 Uhr an halten.

C. D. Turte, Dr., wird Mittwochs und Freitags von 6 bis 8 Uhr Morgens Experimental-Pharmacie, Mittwochs und Donnerstags von 8 bis

10 Uhr die Grundzüge der

dizinisch - chirurgischen Studien vortragen, und in noch zu

Physik und Chemie, als D in die me- e

stimmenden

Stunden öffentliche Vorlesungen über Erperimental-Chemie und Experimen-

tal-Pharmacie halten. É

Charité-Krankenhause täglich von 8 bis 9 Uhr halten.

F. Wolff, Dr., wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Frei-

tags von 4 bis 5 Uhr Logik öffentlich vortragen. H, Pp E ofessores extraord inari L,

I. F. C. Heer, Dr., wird 1) öffentlich über Encyklopädie und Methodologie der Medizin Mittwochs und Sonnabends von 1 bis 2 Uhr, 2) privatim über allgemeine Pathologie, Montags, Dienstags, Donner- stags und Freitags von 10 bis 11 Uhr, an denselben Tagen von 4 bis 5

über Geschichte der Medizin lesen.

Wolff, Dr,, wird privatim medizinisch - klinische Uebungen im

C. G. Mitscherlich, Dr., wird 1) öffentlich über excitirende Arzeneimittel Dienstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Nachmittags lesen und 2) die allgemeine und spezielle Arzeneimittel - Lehre täglih von 7 bis

8 Uhr Morgens vortragen.

G, C. Reich, Dr., wird über das Athmen und die Ausdünstung öffentlich, über Pathologie und Therapie aber privatim lesen.

B eri lu

Q L

B Ol S e. Den 20, April 1843.

Auswärtige Börsen. Hamburg, 18S. April.

Bank - Actien 1660, Engl. Russ, 110%.

Paris, 15. April. 5% Rente fin cour. 121. 30. 3% Rente fin cour. §3, 25, 5% Neapl. au cowpt. 108. 40. 5% Span. Rente 33. Pass. 5%.

Wien, 15. April. 5% Met. 110. 4% 1001. 3% 764. 22% —. 1% —. Bank-Actien 1638. Anl. de 1834 141%. de 1839 1133.

Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Section Berlin-Angermünde,

Frequenz in der VVoche vom 9, bis incl. 15. April 1843 3387

Personen,

Meteorologische Beobachtungen.

1843. Morgeus Nachmittags Abends Nach einmaliger 19. April. 6 Ubr. 2 Ube. 10 Ubr. Beobachtung.

Luftdruck .... [338,18 Par, [337,55 Par, 337,04” Par. | Quellwärme 7,1° R. Luftwärme ..« -+ B45 R. + 13,2° K. F 9 R.| Flusswärme G6,1° R. Thaupunkt ... +- L2° R, |+ 052 R, -+ Lo? R,| Bodenwärme 5,59 „R, Dunstsättizung 68 pCt. 36 pCt. 56 pCi, AusdünstungOÜ,013 Rb. Wetter « -«««-. heiter. heiter. heiter, Niederschlag 0). Wi eas O. O, O, Wüärmewechsel+ 13,5® Wolkenzug « « « O. -— + 4,4° R.

Tagesmittel: 337,92 Par... +9,3° R... +1,2°R... 53 pet.

Freitag, 21. spiel in 5 Akten,

Thieren vortragen z ferner Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags

Bekanntmachungen.

Freiwilliger Berkaus, : Die der minorennen Clara Wilhelmine Oyer gehö- rigen, im Danziger Landkreise gelegenen beiden Erb- pachts - Grundstücke: 1) das Vorwerk Gr. Trampken Nr. 148, abgeschäßt zu 5 Prozent auf 15,890 Thlr. 25 Sgr. 5 Pf. und zu 4 Prozent auf 19,781 Thlr. 10 Sgr,, und 2) die bäuerliche Besizung Gr. Trampken Nr. 1, abgeschäßt zu 5 Prozent auf 1596 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf, und zu 4 Prozent auf 1841 Thlr, 29 Sgr. 8 Sgr., sollen am 12, Juli 1843 Vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle zu Dirschau subhastirt werden. Die Taxen, Hypothekenscheine und Kaufbedingungen tonnen daselbst eingesehen werden, Der Land - und Stadtgerichts - Direktor Benet c.

D ere ere Anstal

für landwirthschaftlich - technische Gewerbe L in Westpreußen. : Der neue Kursus des gesammten Unterrichts beginnt Unterri i S Der nächste Separat-Kursus des T m der Spiri - Fabricati â 15, Mai an, piritus - Fabrication fängt am E ere Nachricht wird in allen Buchhandlungen Canebon em unlerzeichneten Comtoir unentgeltlich aus- Das Comtoir für Landwirtl i j y schaft und Technik in Berlin, Ober-Wallstr, 3, neben dem Königl. Palais, in Leipzig, Dresdnerstr, 4, viz-à-vis der Post, in Schweß a. d, Weichsel in Westpreußen, ec ame m

Verkauf von Landgütern.

Das Kommissions- und Adresse - Comtoir von J. C S chch ulz in Graudenz, Marienwerderer Vorstadt Nr. 484. ist beauftragt, Landgüter zu Preisen von 129 000 Thlr. bis auf 5000 Thlr. zum Verkauf nachzuweisen, und wixd 4 Rittergut mit cinem Areal von 6300 Morgen Preuß incl. 1000 Torf Wald, großer Brennerei, uner-

Allgemeiner Auzeiger für

öpflichem Torfstich, 1400 Schffl. Winterung, ge O) Sf. Sommerung, 5000 Schffl. KartofFel Ua: saat, 600 Fuder Heu, vollständigem todten und leben- den Inventarium, einer Schäferei von 3000 Häuptern (es fönnen indeß A 5000 Schafe gehalten wer- den), 800 Thlr. baaren Gefällen, 25 Meile von einer bedeutenden Handelsstadt gelegen, mit einer Anzahlung von mindestens 25,000 Thlr, bald zu verkaufen gewünscht, indem dem Besißer des Guts durch Erbschaft Güter in Litthauen zugefallen sind. Der Rest des Kaufgeldes bleibt zu 4 Prozent, und können 60,000 Thlr. 12 Jahre stehen bleiben, und nah Ablauf dieser 12 Jahre dür- fen jährlich auch nur 5000 Thlr, abgezahlt werden, Jn

dem leßztverfslossenen Jahre hat das Gut nach Abzug der Zinsen à 4 pCt. von den eingetragenen 60,000 Thlrn. einen Reinertrag von 4000 Thlrn, geliefert. :

Auf mündliche oder schriftlihe portofreie Anfragen wird jede gewünschte Auskunft ertheilt,

Boetanntm acn s Bei gegenwärtig eingetretener Vakanz eines der von Herrn Athanasius Theodorowich von Bolia, weiland Kaiserlih Russishen Kanzleirathe, gestifteten beiden Stipendien, welche in Gemäßheit der Stiftung vom 28, September 1801 und Verordnung des Königlichen Hohen Ministerii des Kultus und öffentlihen Unter- richts vom 18, Oktober 1839 a) zunächst an die Anverwandten des Stisters, aus Ungarn oder den Oesterreichischen Staaten, nach der Nähe des Grades, in deren Ermangelung b) Anverwandten des Stifters, aus Rußland, oder, wenn dergleichen nicht vorhanden sind, anderen Russische Unterthanen, welche es bedürfen, ferner c) wenn Oesterreichische oder Russische Unterthanen durch landesherrliche Verbote ausländische Univer sitäten zu besuchen verhindert sind, Griechen, welche in Leipzig Medizin oder Philosophie oder Mathe- matik studiren, zu verleihen sind, werden alle diejenigen, welche nach Vorstehendem einen besonderen Anspruch auf dieses Stipendium zu haben vermeinen, hierdurch ausgefor- dert, binnen 3 Monaten und längstens den 25. Juli 1843 allhier sich zu melden und ihre Ansprüche durch glaub- würdige Zeugnisse nachzuweisen. Leipzig, den 24, März 1843, Der akademische Senat daselbst. / Dr, Friedrih Adolph Schilling, d. Z. Neltor,

Bad Nenndorf in Kurhessen. Die Schwefel-Schlammbäder, so wic die Schwefel -Wasser- und Gas-Bäder, nebst den Soolbädern des Gesundbrunnens zu Nenndorf, werden, wie früher, den 1, Juni eröffnet. / ; : j Anfragen in ärztlicher Bezichung sind an die Herren Brunnen-Aerzte Dr. Grandidier w Kassel und Dr.Cordemann zuRodenberg, 9 wie die Wohnungs-BestellungenanHerrn Kastellan Dimme zu Nenndorf, zu richten. Ueber die Heilkräfte der Sch wefel-Quellen und die Wirksamkeit der bedeutend L: ten Schlammbäder, \o wie der durch ihre Verbindung mit den Shwefelwasser-Quel- len für verschiedene Krankheiten so sehr wichtig gewordenen Soolbäder, geben die Scristen des Herrn Geheimen Hofraths

Königliche Schauspiele. | April. Jm Schauspielhause: Doktor Wespe, Lust= von R. Benedix.

| Pr. C Sonnabend, 22. April. Jm Opernhause. Auf Allerhöchsten f E / : : r. Cour. i: S N aata S grad Oeffent- Fonds. S| E O Actien. s E | Goa | Ges Befehl: Die Hugenotten. (Mad. Schröder-Devrient wird bei ihrer Le dd e ——— | Durchreise in einigen Gastrollen auftreten und mit der Partie der lu Brl. Pots. Bisenb. 0 | [196 | Bglentine in: „Die Hugenotten“ beginnen.) Anfang halb 6 Uhr. St. Schuld-Sch, 35| 103% 1037 do, do. Prior, Obl. 4 S 102% | 138: P reise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Rau- Cs M, 4 ¿I LPE e L4vs | A O ges1 1 Ri 10 Sg), 2c: 1 Obligat. 30. [4] —— 10235 do. do. Prior. Obl, 4 R 2 | s Im Schauspielhause : 1) Un secret. 2) En pénitence. Präm. Sch. der | Brl. Anb. Eisenb. —| S8 7 | 2 S L Sau e Nou (Herr Pfite Seebandluug. |—| | 91% ldo.do. Prior. Obl. 4| | 1035 | Sonntag, 23, April. Jm Opernhause : orma. (Herr Pfiber, E 1 N e | RAL E S iov ator Nien + Sever+ Dlle. Hebeneder : 7 Kur- u. Neumärk.| | | Düss. Elb. Kisenb. D | 68; | vom KK, Hof -= Opern - Theater zu a N » D le. e ebeneder 5 bis 6 Uhr, Schuldverschbr. 38 102% | 1013 do. do. Prior. Obl. 4| 94; S Adalgisa, als Gastrollen. Dlle, Marx : orma.) E A Berliner Stadt- | Rhein. Bisenb. |S| 76 | Im Schauspielhause: Treue Liebe. (Dlle. Stich : Marie.) Obligationen. |3§| 1035 | |do.do. Prior. Obl. 4 at | 165! Montag, m a A Die erstenmale: Daus, do o R P E Der Siegelring, Schauspiel in 4 Akten, vom Verfasser von „Lüge Westpe. Pfandbr. 33 027 | 1027 [do. do. Prior. Obl. A 1033 und Wakhrheit“. Hierauf: Drei Geure=Bilder. Grossh. Pos. do.| 4 | 1065 S Ob.-Scbles. Eisb.| 4 | 1083 1077 / S E Gd do. do. 4 102% | 1085 E rens e Ld | Königsstädtisches Theater. Ÿ » f. 12 Gia Pz . do. do, LL.D.— ewiónós / E : s R 5 L e [3 1035 103 Sn 13! Freitag, 21. April. (Ausnahmsweise Jtalienishe Opern = Vor= omm, 00, 4 B! Dg Fa Gold al arco. I # ‘5 f L ch Ä E 08 d L V L f: Q , Kiew) Neun; do [S4 S 000 T 1 8 stellung.) Maria, ossIÍa: La Figlia del Reggimento. (Maria Schblesische do. 35 1025 | A Gd R 115 11 g oder: Die Tochter des Regiments.) Opera buffa in 2 Atti. Mau s | a 3 y sica del Maestro Gaetano Donitzelli. Disconto, 3 1 S Ge y N l O : s Pr. Cour. Sonnabend, 22. April. Der Vater der Debütautin. Vorher : T ; Sonnenuntergang. Ä , E a "S, Thlr. zu 30 Sgr. Nach IFErgang, L L S Brief. | Geld. Sonntag, 23. April. Rochus Pumpernickel. A , y i Montag, 24. April. (Jtalienishe Opern - Vorstellung.) Zum A LS a eta dSO 200 L s ues E FiLs erstenmale: Don Giovanni. (Don Juan mit Original-Recitativen.) S 400, Fl G Es ne Opera in 2 Atti. Musica del Maestro Mozart. (Ggr. Giuseppe Aba iee 00 0 0g 00 0d Av p ps 300 Mk. Kurz 151 150% A t Mit O Bei Komthur als Debit ) D À L 300 mk. | 2 mi. 150: 1507 Torre, neu engagirtes A A A E La N T S —* 6 2527 | neuen Decorationen sind vom Decorations-Maler Herrn Buocher: DRCOD e C0000 C0 0000000 0000060 409 st, e L Í S s M 7 ‘D R a “R ¿ 300 Fr. | 2 M. 80! Die eingegangenen Meldungen um Billets zu dieser Oper sind, E 160m 2M 1035 | so weit der Raum es gestattet, berücksichtigt worden und wird gebe A E tee As 150 Fl. | 2 Mt. n ten, die Billets bis T R M i E nel) C S 100 Thlr. | 2 Mt. en VIA men zu lassen, widrigensalls «anderweit daruber diSpomrt werden muß. : ; : Tag 993 i G i )r n wird er Montags S i A | i 8 Tage 99 D Privatim wi E Us Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. . 100 Dle. | 2 M. E 99 Verantwortlicher Nebatitut Dv, J, M. Zinkcisen, Frankfurt a. M. WZ. «ooo e 0 100 FI. 2 Mt. 57 56 26 ; - i E Pelet sab eie end tites . 100 SHAL| 3 Woch. | 106% 106! Gedrucft in der Decker schen Geheimen Ober -Hofbuchdruckerci.

H T V Id

die Preufßischeu Staatenu.

Dr. Wurzer von 1815 und Herrn Geheimen Hofraths Dr. d'Oleire und Professors Wöh ler von 1836, so wie der imMärz-Heft 1843 des Hufelandschen Journals für praktische Heilkunde abgedruckte Aufsaß des Herrn Dr. Grandidier, die nöthigen Nachrichten. Bestellungen auf Schwefelwasser, wel- ches in gut verschlossenen Flaschen weit ver- sendet wird, und desseyu Preis auf 25 Sgr. die Flasche herabgeseßt worden ist, sind an Herrn Kastellan Dimme zu richten, worau|] besonders die Mineral-Wasser-Handlun- gen aufmerksam gemacht werdem Auch in diesem Jahre werden die Ee dieser Heil-Anstalt mit zwecckmäßigen Ber- änderungen und neuen Vershönerungen, wohin besonders der Tempelbau Uber dexr Trinkquelle gehört, überrascht werden. An N E M lef des Bades 'urfürstli Brunnen=-L C Kurfürstliche Sor

Hanstein- Knorr.

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Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M 111.

Inhalt. Amktliche Nachrichten.

Landtags-Augelegenheiten. Provinz Brandenburg. Petition | Revision des er Wählbarkeit zum Laudraths - Amte. Petition gegen unrechtmäßigen Güter-Wucher, Provinz Preußen. ) über die Cl es l Königliche Propo- sition vom 27, März, den Entwurf einer Verordnung zum Bau neuer

in Betreff der Pensions-Ansprüche der Stadt-Kämmerer. ‘Patents wegen Viechseuchen.

Presse. Chaussee - Bauten.

2 Näheres Schließung des Landtages,

Cisenbahnen. Provinz Posen.

Chausseen betreffend, Petitionen und Anträge Frankreich. Paris. L mischtes. Briese aus Paris.

Damaskus z Vermischtes, Großbritanien und wegen Bestechlichkeit.

Spanien.

P ESE Zustände von Guadeloupe.) Irland, London. Abweisung - Ueber die Verhältnisse zwischen Frankreih und

Belgien. Brüsse l. Caumartinscher Prozeß. Freisprehung des An- geklagten. Schreiben aus Brüssel. (Die bevorstehenden Wahlen

und die Reorgaunisirung des Ministeriums,

eines neuen Ministeriums.) Deutsche Bundesstaaten.

der Herzogin von Leuchtenberg.

- Nachschrift. Bildung

München. Ankunft des Herzogs und

Oesterreich, Pesth, Landtagswahlen und politische Bewegungen in Ungarn, I Spanien, Madrid, Schreiben aus Magdrid, (Haltung der Op-

position bei der Prüfung der Vollmachten; Näheres über die Verwendung

des Ertrags der Quecksilber-Minen,)

Türkei, Konsta ntinopel. Aufunst des Russischen Ultimatums. Inland. Berlin, Zahresfest der geographischen Gesellschaft, Dan - z19g, Die Speicher - Arbeiter, Barmen. Jubelfeier des Bischofs

_Dr, Noß, Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Wien.

Amtliche Uachrichten.

Krouik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : __ Dem Regierungs -Rath Meißner zu Bromberg den Charakter eines Geheimen Regierungs-Raths Allergnädigst beizulegen ; und Dem Kriminal -=Richter König in Lübben den Charakter als Krimingl-Rath zu verleihen.

Der Notar Joh ann Georg Backes zu Lüberath is zum No- tar für den GriedenSgerichts - Bezirk Prüm, mit Anweisung seines Wohnsißes in Prüm vom 1. Juni d. J. ab, bestellt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Herzogl. Auhalt Deßausche Wirkliche Geheime Rath und Regierungs-Präsident, Dr. vou Mor- genstern, von Deßau.

] Abgereist: Se, Excellenz der General-Lieutenant und Jnspec= teur der 2ten Artillerie-Juspection, von Diest, nah Magdeburg.

Der General -= Major und Remonte - Jnuspecteur, Stein von Kaminski, nach Treptow a, d. Rega,

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Braudenuburg.

Berlin, 21. April. 17te Plenar-Versammlung. Nach- dem mehrere Ausshuß-Gutachten verlesen worden, worüber man die Berathung und Beschlußnahme noch ausseßen zu missen glaubte, ritt man zur Erörterung einer an den Landtag gekommenen und da- hin gerichteten Petition, daß eine geseßliche Bestimmung erbeten werde, wonach in den Städten, in denen die Städte-Ordnung vom 19. No=- vember 1808 gilt, den Stadtkämmerern Pensions - Ansprüche zustehen sollen.

Der Antrag war vom Ausschuß befürwortet worden und fand in der Versammlung vielfache Unterstüßung, ward aber auch mit Leb- haftigkeit bekämpft, Von beiden Seiten wollte man in den Vorschrif= ten der revidirten Städte-Ordnung Gründe für die entgegenstehenden Ansichten finden, denn während die Einen anführten, daß nach diesem Gesebe der Kämmerer als Unterbeamter des Magistrats in der Regel Pensions-Ausprüche habe und somit das Prinzip, worum es si hier handle, anerkannt werde, entgegneten die Anderen, gerade darin, daß die revidirte Städte-Ordnung den Kämmerer gar nicht als besoldetes Magistrat3-Mitglied hinstelle, liege der Beweis, daß man eine solche amtliche Stellung überhaupt nicht für unbedingt nothwendig erachtet habe, noch weniger aber würde man dieselbe mit einem Pensions- Anspruch ausgerüstet haben.

War nun guf diesem Wege eine Vereinigung niht zu vermitteln und überzeugte man sich, daß in der That die Auffassung des Käm- mererpostens nach der Städte-Ordnung vom Jahre 1808 von der, wie sle sich in der Städte-Ordnung von 1831 findet, ganz wesentlich verschieden, die eine durch die andere also überhaupt nicht zu erläu- tern ist, so bemühte man si lediglich aus dem erstgenannten Gesebe die Gründe des Dafür und des Dagegen in Beziehung auf die be- antragte Abänderung herzuleiten. Man hob hervor , die Städte- Ordnung sey ursprünglich von dem Prinzip ausgegangen, die Städte von einer lange dauernden Verpflichtung gegen die Beamten frei zu erhalten, vielmehr Leistungen und Gegenleistungen uur im Wege freier Vereinbarung enn einfach festzustellen, wobei noch auf die gauf- opfernde Bereitwilligkeit der Bürger zur Uebernahme städtischer Posten gerechnet worden; Pensions - Ansprüche haben hierbei im Geseh als eine unbestimmte und unsichere Weise, die gegenseitigen Forderungen festzustellen, keinen Plaß gefunden; habe man sich nun später über- zeugt, daß die Boraussebungen der Städte - Ordnung rücssichts der Bürgermeister nicht vollständig zu treffen, daß diese in ihrer Qualität als mittelbare Staats-Beamten allerdings ohne Beeinträchtigung ihrer amtlichen Wirksamkeit der Pensions-Berechtigung nicht entbehren fönn-

Vermählung der Prinzessin Clementine. Ver- miscytes ce a ] (Odilon Barrot’s Vorschlag wegen der Maten der Deputirten z die Akten in der Angelegenheit der Juden zu

ciner Klage

|

Berlin.

|

heits -

wohlhabende Männer, welche dieser mit manchen Annehmlichkeiten ver

zögen, und in den fleineren ärmeren Städten pflegten es ge werbtreibeude Bürger zu seyn, welche diese Amtspflicht als Neben

Prinzipien der Städte-Orduung dadur, daß man ein Bürger- Amt in eine Vssizianten - Stellung umforme, sich wesentlich und insofern ohne Noth entfernen, als bisher immer noch ein großer Andrang vou geeigneten Individuen zu den erledigten Kämmererstellen bemerkt worden, vom entgegengeseßten Sinne ward aber geltend gemacht, ganz dieselben Gründe, welche bei Erlaß des Geseßes vom 11. Mai 1839 wegen der Pensions-Berechtigung der Bürgermeister Anerkennung ge

funden, sprächen für eine gleihe Bevorzugung des Kämmerer-Postens; nicht nur sey der Kämmerer der Stellvertreter des Bürgermeisters und deshalb ihm in deu Fällen, wo eine solche Stellvertretung statt

sinde, vollkommen gleichzustellen , sondern es pflege ihm auch mehren

theils das eben so schwierige als undankbare Geschäft der Einziehung der städtischen Abgaben obzuliegen, wobei Verfeindungen oft die Folge strenger Pflicht-Erfüllung seyen, leßterem wenigstens ein dereinstiges

da die Erfahrung lehre, daß eine Anerkennung im Wege freier Be- willigung zu den seltensten Ausnahmen gehöre; das Opfer, was dabei die Kommunen zu bringen hätten, komme nicht in Betracht, wenn man dagegen erwäge, welhe Vortheile den städtischen Corporationen

Stadt gefesselten Beamten, und daß der Gewählte seine Zukunft ge- sichert sehe.

Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung erklärte si eine

Majorität von mehr als zwei Drittel der Anwesenden für den An

Sr. Majestät des Königs zu bringen ist.

Schließlich kam noch ein Antrag, in Betreff der Revision des Patents vom 2, April 1803 wegen der Viehseuchen, zur Berathung. Mehrfache Unterstüßung faud zwar die Ausführung der Petenten, daß jene Verordnung mit den inmittelst gemachten Fortschritten der Thierarzneikunde nicht in Einklang zu bringen sey, daß darin z. B. heterogene Krankheiten unter demselben Namen zusammengefaßt und Maßregeln angeordnet würden, welche für die eine Gattung mancher Krankheit zu mild, für die andere aber viel zu hart seyen, und daß unter allen Umständen der Antrag, ein wichtiges Geseß mit den der- maligen, Forderungen der Wissenschaft in Einklang zu bringen gauz unbedeuftlih sey; man wandte aber dagegen ein, die erwähnte Ver ordnung habe sich doch auch als recht gut und praktisch bewährt, nur müsse sie von umsihtigen und tüchtigen Beamten gehandhabt werden, und ohne solche werde jede derartige Verordnung in der Anwendung illusorisch oder shädlich werden, es zieme sich aber nit, daß der Landtag bei dem Allerhöchsten Gesebßgeber die Abänderung eines be stehenden Gesebes beantrage, ohne zuglei diejenigen speziellen Fälle bestimmt zu bezeichnen, wo sih dasselbe als nachtheilig gezeigt habe ; einer solchen Begründung nun ermangele der Autrag, und da auch im Laufe der Debatte in dieser Beziehung nichts beigebraht worden, so fönne man die Befürwortung der Petition niht für angemessen erachten.

Die leßte Ansicht war, wie sich bei der Abstimmung ergab, die der Majorität.

18te Plenar- Versammlung. Den ersten Gegenstand der Berathung bildete der Entwurf einer Verordnung, welche die Vor- schriften über die Wählbarkeit zum Landraths - Amte dahin modifizirt, daß in der Regel Bedingung der Wählbarkeit die fünfjährige Dauer des Grundbesißes im Kreise seyn und nur in den Fällen, wo die Kreis-Versammlung zu einer Wahl qus den Rittergutsbesibern die- ser Kategorie si sür unfähig erklärt, eine Ausnahme stattfinden soll. Als Motiv zu einer solchen Abänderung des bisherigen Zustandes wird die Wahrnehmung angeführt, daß in neuerer Zeit häufig nur zu dem Zwecke, um die Wählbarkeit zum Landraths - Amte zu erlan- gen, Rittergüter durch Scheinkäufe erworben worden und \o0 Männer in den Wahlkreis sich eingedrängt hätten, welhe dem Kreise nicht in der Weise angehörten, wie dies der Fall seyn müsse, wenn die stän dische Wahl-Befuguiß ihre eigentlihe Bedeutung nicht verlieren solle. Dieses zu verhindern und jenen rehtlich nicht zu untersagenden, aber vom moralischen Standpunkte aus nicht zu billigenden Scheingeschäf- ten den Erfolg zu entziehen, is die Tendenz der Verordnung.

Fand sih nun gegen diesen Zweck an sih nichts zu erinnern, \o ward do von vielen Seiten in Frage gestellt, ob das vorgeschlagene Mittel zur Erreichung des Zweckes geeignet sey, ob dasselbe nicht größere Uebelstände als die, denen es entgegentreten solle, zur Folge haben werde, und ob überhaupt das Bedürfniß einer Aenderung vor- handen sey. Dabei konnte man sich zunächst uicht verhehlen, daß eine Bestimmung, wie die vorgeschlagene, den Kreis, in welchem die Wähler die Kandidaten zum Landraths-Amte zu suchen haben, we- sentlih enger ziehen würde, und daß die als Ausnahme von der Re- el gestattete Wahl von Gutsbesißern mit kürzerer Besibdauer iuso= as hierfür keinen vollständigen Ersaß gewähre, als einer solchen Wahl erst die Erklärung der Wähler vorangehen müsse, daß sie außer Stande seyen, unter den mit mehr als sünfjährigem Besiß Ange- sessenen die Kandidaten zu finden, eine Erklärung, welche aus vielen Gründen mißlih set und deshalb selten vorkommen möchte. Da es nun nicht in der bsicht der Versammlung zu liegen schien, die Be-= fugnisse der Wahlberechtigten irgendwie einengen zu lassen, so wurden zwei verschiedene Amendements in Vorschlag gebracht, um die aus-

bundenen Verwaltung sih gern auch ohne Pensions Ansprüche unter-

dadurch erwachsen, daß man mit dem Bewußtseyn zur Wahl eines Kämmerers schreite, es handle sich niht um Annahme eines tempv= rairen Lohn-Arbeiters , sondern um Gewinnung eines dauernd an die

trag, welcher demnach, von dem Landtage befürwortet, zur Kenntniß

ten, so sey ihnen diese auf. ständishen Autrag durch das Geseß vom | | 11. Mai 1839 zwar beigelegt worden, man dürfe aber ohne reiflihe | Erwägung der Umstände und dringendes Bedürfniß nicht noch weiter | schlage sollte ein Unterschied in der Weise gemacht werden daß die von der ursprünglichen Tendenz jenes wohlthätigen und allerseits an- | länger als fünf Jahr ansässigen Kandidaten ohne Examen zur An= erfannten Geseßes sich entfernen; nun sey aber der Kämmerer ret ( eigentlih Kommunal-Beamter im Sinne der Städte - Ordnung, und | wenn derselbe auch ausnahmsweise den Bürgermeister in Abwesen- | nah dem zweiten Amendement sollte ein kürzere Zeit als fünf Jahr | und Behinderungs- Fällen vertreten müsse, so sey doch sein / Z eigenthümliches Geschäft die Verwaltung des städtischen Vermögens, | und es fänden sih auh bei deu vermögenden Städten gewöhnlich |

amt gern übernehmen; man würde also durch Einräumung von Peu- | stons Ansprüchen an die Stadt - Kämmerer nicht nur den städtischen | Kommunen eine sehr bedeutende Last aufbürden, sondern auch von deu

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| einer Frage gestellt werde,

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Lohu im Wege des Gesebes gesichert zu sehen, müsse man wünschen, |

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und Auslaudes nehmen Bestel-

lung an, für Berlin dic Expedition der Slaalfs - Zeitung:

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nahmsweise Zulassung der noch nicht fünf Jahre hindurch Angesessenen anders als im Entwurf geschehen, festzustellen; nah dem egenen,

| stellung gelangten, diejenigen aber, welchen ein solche Besißdauer nicht zur Seite stehe, einer möglichst strengen Prüfung unterworfen würden ;

angesessener Gutsbesißer nur dann zur Wahl gelangen fönnen, wenn ihm zuvor die Wählbarkeit durch einen mit absoluter Stimmenmehr= heit der Wahl-Versammlung gefaßten Beschluß beigelegt worden. | Dem ersten Vorschlage ward entgegengesebt, daß die fünfjährige Be- | sibzeit allein, so erwünscht sie au bei einem Landraths-Kandidaten | seyn möge, do keinesweges eine ausreihende Garantie für die Be- | fahigung zu einem so wihtigen Amte gewähre, und daß man doch keine strengere als die Assessoren-Prüfung von der anderen Kategorie werde verlangen können, damit aber erfahrungsmäßig nicht alle die Cindringlinge, die man abwehren wolle, würden zurückgewiesen werden. Das zweite Amendement fand von einigen Seiten Unterstüßung, in- dem man anerkannte, daß dadurch die Befugniß der Wähler durchaus mcht beshränkt, in deren Hand vielmehr die Präliminar=-Entscheidung ne | welche die unbedingte Erlangung der Wählbarkeit mit der Erwerbung eines Ritterguts aufhebe und besonders so lange von prafktisher Wichtigkeit sey, als die Wahl der Landraths-Amt-Kandidaten wie bisher nicht durch absolute Stim- menmehrheit erfolge. Bei der Fortseßung der Debatte sprachen \sich aber immer mehr Stimmen gegen den ganzen Entwurf, auch in b ner amendirten Fassung aus: an einem so wichtigen Rechte, wie das der Wahl und Präsentation der Landraths-Amt-Kandidaten, wünsche man ohne dringendes Bedürfniß gar keine Aenderung, ein solches

| könne von dem provinziellen Standpunkte aus nicht anerkannt wer=

den, denn es liege nicht ein einziger Fall vor, daß in Folge jenes angeblichen Mißbrauches wirklih ein nicht geeignetes Jndividuum zum Landrath ernannt worden; wenn unter den dem Kreise längere Zeit augehörigen Gutsbesibern solche sich fänden, welche zur Verwaltung des Landraths-Amtes geeignet wären, so würden die Kreisstände ge- wiß auch ohne gesebliche Anordnung diesen den Vorzug vor Frem- den gebenz anderen Falls aber müsse man es als ein erwünshtes Er- eiguiß betraten, wenn ein tüchtiger Geschäftsmann sich finde, welcher dem Kreise seine Kräfte darbieten und durch Ankauf eines Gutes sich j dauernd mit demselben verbinden wolle; wenn man diese Möglichkeit | ganz abschneide, so würden in vielen Kreisen, wo ohnehiu die Zahl | der Wählbaren schwach sey, die Wähler sih außer Staude sehen, die | gehörige Kandidatenzahl vorzuschlagen, sie würden sich häufig in der | Nothwendigkeit befinden, einen Nichtangesessenen zur Anstellung als | Landrath empfehlen zu müssen, und auf diese Weise würde der Be- | werbung, welhe man eben vermeiden wolle, ein noch größeres Feld | geöffnet; man wolle die Scheinkäufe nicht billigen, allein diesen könne auf andere Weise begegnet werden. Hierauf ward zwar entgegnet, die den Wählern übertragene Befugniß, die Landraths - Amt = Kandi= daten vorzuschlagen, habe nur dann Sinn und Bedeutung, wenn die Gewählten mit der vollen und begründeten Ueberzeugung von ihrer im Kreise erprobten Tüchtigkeit vorgeschlagen würden; gestatte man nun den Eintritt in den Kreis der Wählbaren solchen Judividuen, von welchen man diese Ueberzeugung noch nicht gewonnen haben könne,

| sto liege schon darin eine Verfälshung des ganzen Justituts, ein po-

sitiver Mißbrauch der Wahlbefugniß trete aber hervor, wenn nicht vollständig erprobte Männer auf die an des Königs Majestät einzu- reichende Kandidaten - Liste kämen, wie dies auch in hiesiger Provinz geschehen sey; je mehr Werth man auf das Wahlrecht selbst lege, um so mehr müsse man es vor Mißbräuchen zu bewahren suchen, und um so dankbarer ein Geseß annehmen, welches dahin ziele, im Jun=

| teresse der Wähler selbst ihr Wahlrecht in seiner ursprünglichen Lau-

terkeit und Bedeutung zu erhalten, sie vor Mißgriffen und dem lästi- gen Andringen von Personen zu bewahren, die das Vertrauen, wel- ches sie nicht besäßen, vielleiht auch niht verdienten, durch leere Ver- sprehungen und Selbstlob sih zu erwerben suchten. :

__ Diese Gründe überzeugten aber die Majorität der Versammlung nicht, welche bei der hiernächst erfolgenden Abstimmung mit 45 gegen 22 Stimmen sich dahin aussprah, Se, Majestät zu bitten, eine Verordnung, wie die im Entwurfe vorliegende, nicht zu erlassen.

Von einem ritterschaftlihen Abgeordneten sowohl, wie von einem Abgeordneten des Standes der Landgemeinden, waren an den Land-= tag Petitionen gelangt, worin mit lebhasten Farben ein Gewerbe ge- schildert wird, welches in mehreren Kreisen der Provinz in über= raschender Ausdehnung hervortritt und darin besteht, daß Spekulan= ten, zum großen Theil Ausländer, im Lande umherziehen und die Gelegenheit zum Ankauf von Bauergütern erspähen, welche sie hier= nächst so bald als mögli in kleinen Parzellen veräußern, um sodann mit einem namhaften Gewinn sich davonzumachen. An die Dar- legung der höchst verwerflichen Mittel, welche bei solchen Geschäften angewendet zu werden pflegen, und der großen Uebelstände, welche aus der Operation selbst sowohl für die Kontrahenten, als für die Kommunal-Verhältnisse und das Staats=-Jnteresse erwachsen, war der Pas geknüpft worden, Se. Majestät um abhülfliche Maßregeln zu bitten.

Die Versammlung verkannte das Verwerflibe des geschilderten Gewerbes uicht, es wurden aber einerseits darüber Bedenkeu ange- regt, ob demselben überhaupt im Wege der Gesetzgebung, ohne zu wesentliche Beschränkung der freien Befugniß, über das Eigenthum zu disponiren, werde entgegengetreten werden können, und andererseits wies man darauf hin, daß in dem vom 7ten Provinzial = Landtage berathenen Geseß-Entwurfe wegen Parzellirung von Grundstüden die zu erbittenden Maßregeln ihre geeignete Stelle finden würden und man, ohne über die bei Gelegenheit jener Berathung gemachten stäu- dischen Anträge mit Bescheid versehen zu seyn, niht mit neuen Vor=- {lägen hervortreten dürfe. -

Da indeß bei der ferneren Debatte noch von mehreren Seiten auf das höchst besorglihe Umsichgreifen jenes Gewerbes aufmerksam gemacht und überrashende Angaben in Zahlen über die hes diese Weise bereits vernichteten Bauergüter beigebracht wurden man sich überzeugte, daß diesem Unwesen, zu welchem sogar mans s tarien die Hand böten, nah der egenwärtigen Hage E ( L nicht gesteuert werden könne, bleuni e Due Ae 2 / thue, so beschloß die Versammlung mit L