is, 17. April. Wir geben nachstehend nah einer sehr Ee ind h er Arbeit in der Revu e des deux Mondes eine Uebersicht der Organisation des durch seine finanziel- len Resultate so unermeßlich wihtigen Tabacks-Monopols in Frankreich. Die Tabaks - Fabrication in Frankreih wurde durch ein Kaiser=
liches Dekret von 1810 zum Regal erklärt. Seit dieser Zeit is der Staat der einzige Fabrikant und der einzige Verkäufer des Tabads, welcher in Frankreih gesebliherweise verbrauht wird. Der Umsaß des Tabaks hat sih seit 1810 von 40 guf 100 Millionen gehoben und dem Staatsschabe im vorigen Jahre einen Rein-Ertrag von 74 Millionen geliefert. Die Regie bezieht ihren Bedarf au Tabak theils aus dem Auslande, nameutlih aus Nord-Amerika uud aus Ungarn, theils aus den ses privilegirten Departements, in welchen allein der Tabadsbau erlaubt is, und zwar uur einer kleinen Zahl von Grund- besißbern und für einen bestimmten Flächenraum. Diese Departements sind die des Nordens, des Unter-Rheins, des Pas de Calais, des Lot, des Lot und der Garonne und der Jlle und der Vilaine. Die einheimischen Tabacks = Produzenten müssen den ganzen ihrer Aerndte an die Beamten der Regie abliefern, und zwar zu den Preisen, welche diese selbst festseßt. Die für unbrauchbar erklärten Blätter werden verbrannt. Man an, daß der Tabadébauer aus der Hektare Landes durhschuittlich um 250 bis 270 Fr. mehr Gewinn zicht, als ihm der Getraidebau lie- fern würde. Die Gesammtmasse des vou der Regie verarbeiteten einheimischen Tabacks wird auf 9,600,000 Kilogramme berechnet, welche auf 6,663,000 Fr. zu stehen fommen. Die Regie kauft ferner 4 Millionen Kilogramme Europäischen Tabak zu 3,300,000 Fr., 9,400,000 Kilogramme Amerikanischen Taback zu 10,600,000 Fr. und 144,000 Kilogramme Havanna-Cigarren zu 3,140,000 Fr. man hierzu etwa 150,000 Kilogramme Tabak, welche jährlich kou-
fiszirt werden, so findet man, daß die Regie 23,300,000 Kilogramme |
Taback auf den Markt bringt, deren Einkauf ihr 23,900,000 Fr.
kostet, Zur Verarbeitung dieses Tabaks bestehen im ganzen Lande |
zehn Manufakturen, und zwar zu Paris, Straßburg, Lille, Havre, Morlaix, Bordeaux, Tonnceins, Toulouse, Lyon und Marseille.
Zahl von Departements, über deren Gränzen ihr Fabrikat nicht hin- ausgeht, Der Taback wird von den Fabriken zuerst in die Niederlg- gen vertheilt , deren es im Ganzen 357 giebt, und von hier aus an die Detailhändler verkauft, welhe ihre Judustrie nux kraft höherer Autorisation und unter beständiger Kontrolle der Regie-Beamten be- treiben dürfen, und deren Zahl sih auf beinahe 30,000 beläuft. Der Staat gewinnt von dem verkauften Tabak im Durchschnitt 447 pCt., die Detailhändler 10 bis 12 pCt. Der Jahres-Gewinn der Detail- händler beträgt durshnittlich 480 Fr. Bei dem ungeheuren Miß- verhältnisse, welches zwishen dem Werthe und dem Preise des Ta- backs in Frankrei besteht, sind natürli besondere Vorkehrungen ge- gen den Schmuggelhandel durhaus nothwendig. Die Regie hat ein, allem Anscheine nah, sehr wirksames Mittel gegen denselben darin gefunden, daß sie auf den der Contrebande am meisten ausgeseßten Gränzen gemeine Arten von Tabak zu vergleichsweise billigen Prei- sen verkauft. Die an die Schweiz, Deutschland und Belgien \toßen- den Departements sind in gewisse Zonen eingetheilt, in welheu der Taback um ein Drittel, um die Hälfte, um drei Viertheile, ja um vier Fünftheile wohlfeiler verkauft wird, als im Junern des Landes. Die niedrigjten Preise herrschen auf der äußersten Gränze, wo das Kilogramm des sogenannten Tabac de canltine für 1 Fr. 50 Cent, verkauft wird. Dieser Preis steigt mit der fernung vou der Gränze bis auf den für den
Theil des Landes geltenden Normalpreis von
verschiedenen Grade und dem Junern des Landes eine lebhafte Contrebande getrieben wird, allein jene Einrichtung hemmt doch we- nigsteus das Eindringen des fremden Tabaks, der nur in ganz gerin- gen Quantitäten nah Frankreich eiuges{hmuggelt und immer zu sehr theuren Preisen verkauft wird. Die Regie verdieut nah den ver- schiedenen Arten ihres Fabrikats uud nah den verschiedenen für das- selbe festgeseßten Preisen von 80 Cent. bis zu 14 Fr, 58 Cent. an jedem Kilogramm Taback, welches sie verkauft. ————_—— Grossbritanien und Irland.
London, 15. April. Die gerichtlichen Untersuchungen über d vor kurzem entdeckten Zoll-Defrgudationen haben vorgestern vor dé? durch den Sherif von Middlesex niedergeseßten Kommission und einer Jury begonnen, Die erste Prozedur, der noch eine Reihe anderer folgen wird, war gegen Eduard Vidil und Charles Hurel gerichtet; das Geschäft, wobei diese fremden Handelsleute die Eingangsrechte defraudirten, war in Französischen Handschuhen ; Vidil kaufte zu Gre- noble ein, und Hurel besorgte den Absaß in London; die Beeinträch- tigung der Zollkasse kann nur durch Kollusion einzeluer Beamten ge- schehen seyn. Das Verfahren vor der Jury i keiu finales; es fall nur durch den Spruch ermittelt werden, ob und für welhe Summe die Angeschuldigten die Zollkasse defraudirt haben. Ju affirmativen all bleibt die Bestimmung der Strafe (abgesehen vom Nachzahlen der zu wenig bezahlten Eingangsrechte) künftiger Sentenz vorbehalten. Ju
reren Jahren die Zoll-Defraudationen ganz planmäßig und in solchem Umfang betrieben haben, daß die Jury durch ihr Verdikt der Krone 5238 Pfd. St, zuerkannte, als den Belguf des bei 38 Sendungen von Handschuhen zu wenig deklarirten und bezahlten Zolls ; der Au-
gestellte, welcher die Hand zu dem Betrug geboten, hat sih guf die |
Slucht begeben. Am Schluß der Verhandlung erklärte der Kron- Ae Me i Vidil und Hurel sey 1 einer i vielen, die ge 9 anerquht würden; zur Benachrichtigung für den Han- N wolle er nur bemerken, die S Werronltnnt sey entschlossen, alle Zoll- Defraudationsfälle pslihtmäßig vor eine Jury des Landes zu g Li Krone handle dabei im Juteresse des Volks, damit nicht dem Gemeinwesen unnöthige Lasten aufgelegt würden, während betrügerische Judividuen, zum Nachtheil der rechtlihen Haudelsleute, den Nußen ihrer Umgehungen des Gesebes in die Tasche steckten.
Man hat die Bemerkung gema ; : i G g gemacht, daß der Antrag des Herrn Buller auf Erweiterung des Colonisalions- Systems der ouseivttbéh Seite des Hauses genehmer zu seyn chien, als seiner eigenen Partei. / j daß einige
von den Whigs es nicht gern sehen würden, y ie Regi
opularität einer Mile Untersuchung dieses Gegenttenbes ° K o dürste es nicht un-
n, daß Lord John Russell deu Lord Sta {i dieses Verhalten uicht dazu beitragen wird én Vent
d
“ 1 ¿Falls man““, meint der Spectator, „annehmen darf,
R von praktischen Resultaten ärndtete, \ erklärlich fe
hat, obglei losen Kolonial-Ruf zu vergrößern, welchen Lor sage des Herrn Buller sich erworben hatte,
[N
Nachfolger wurde. Sir R, Be hat sich bei dieser Gelegenheit gar
Graf Aberdeen soll neue ene in Betreff der Tarif=Ange-
nicht vernehmen lassen, wahrscheinlich um der Sache nicht hen zu geben, als ob sie von allgemeinem Juteresse d
legenheit aus Lissabon erhalten haben. 2 m 7. Apri Ali's gegossener, 13 Tonnen s{chwerer ter dies
örser probirt,
Rechnet |
Cy Jede | der Manufakturen in den genannten Städten versorgt eine gewisse |
dem gegebenen Fall hat si gezeigt, daß Vidil und Hurel seit meh= |
John nach der Aus- ehe Lord Stanley sein
Ertrag |
nimmt |
Ent= | größten | S U G M natürlich und unvermeidlich, daß zwischen den privilegirten Zonen der |
490
werden 80 Pfd. Pulver erfordert. Die Kugel wog 1010 Pfd. und mußte von mehreren Mäunern mittelst eines mächtigen Hebels in die Oeffnung gebracht werden. hoh empor, und das Geschüß selbst sprang, troß seiner Schwere, 18 bis 20 Fuß weit zurü,
Der Augabe, daß Dr. Locock angewiesen worden, Tag und Nacht im Buckingham-Palast anwesend zu seyn, wird vom Sun als unge- gründet widersprochen.
G Detgiren
Brüssel, 17. April. Der Moniteur Belge, der die offi- zielle Anzeige von der (gestern erwähnten) Veränderung des Mini- steriums enthält, begleitet dieselbe mit nachstehenden Worten: „Das Publikum kennt die Umstände, welche im Dezember v. J. das Jute- rimistifum des Justiz -= Ministeriums und kürzlich das des Kriegs-Mi- nisteriums herbeigeführt; ein anderes Juterimistifum bestand in ge- wisser Hinsicht seit dem 30, März, da der Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Folge eines Kabinets -Konsfliftes seine Abdankung eingereiht hatte. Die Session wurde am 12. April geschlossen und am Vorabende hatten die zurückgebliebenen Minister dem Könige ebenfalls ihre Abdankung eingereicht; die des Ministers des Junern wurde nicht
angenommen. Die Regierung hat die Ueberzeugung, daß sie sich auf |
alle gemäßigten Meinungen ohne Ausnahme einer Partei stüßen, daß sie die Menschen und die Zustände mit einander versöhnen und nöthi- genfalls zur Transaction ihre Zufluht nehmen müsse. Belgien hat über die Constitution und die aus ihr herfließenden organischen Ge seße hinaus nichts zu wünschen; keine politishe Eroberung bleibt mehr zu machenz das Bestehende erhalten, indem man sich mit deu mora- lischen und materiellen Verbesserungen beschäftigt, dies is die Mission der Regierung. Die im Jahre 1830 begründeten Justitutionen reichen für das Land hin; und das Land if ihrer würdig; das Ministerium achtet sie und wird ihnen Achtung verschaffen; indem es die durch die Constitution geheiligten Rechte auerkeunt, wird es si stets er innern, daß seine eigeneUnabhängigkeit mit der National-Würde unaguf löslih verbunden sey. Jede Epoche hat ihre Aufgabe. Die Zeit hat viele Fragen beseitigt, andere weniger wichtige bleiben zu lösen. Das Han- dels - System diskutiren, das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben herstellen, dem öffentlichen Unterricht seine Vervollstän- digung geben, die öffentlihen Arbeiten fortseßen und befruchteu, die
| Lage des Heeres, dieser großen National - Bürgschaft, feststellen und
sichern, dies find Gegenstände, die sih in erster Unie darbieten : dies is die Aufgabe, zu deren Erfüllung das Ministerium auf die Mit- wirkung aller gemäßigten Männer zählt. Das Laud wird sih Glück wünschen, daß die Veränderung des Ministeriums sih ohne eine jener beklagenswerthen Krisen hat verwirklichen lassen, die, so lange sie dauern, stets die Privat - Juteressen gefährden und die Staatsgewalt in Mißachtung bringen,“ ; L
Mee v arE der Graf de Briey, bisheriger Minister der auswärtigen Angelegenheiten, sey zum bevollmächtigten Minister beim
Deutschen Bundestage ernannt. Herr Desmaisières, bisheriger Minister |
der öffentlichen Arbeiten, is zum Gouverneur von Ostflandern er nanut an die Stelle des Herrn von Schiervel, der zum Gouverne-
ment von Limburg, als Nachfolger des in Ruhestand versebten H, |
L, von Cortenbach, übergeht.
Deutsche Bundesstaaten. D)
Frankfurt a. M., 12. April, (Fran kf. J.) Da în diesem Augenblick keine Ereignisse von großer politischer Bedeutsamkeit die Aufmerksamkeit fesseln, so dürfte eine Ueberschau in die inneren Ver- hältnisse einiger kleineren Deutschen Bundesstaaten, zu welcher fich durch einige darüber veröffentlichte Aktenstücke jeßt gerade Veranlassung bietet, vielleicht niht unwillfommen seyn. Der zufolge der neuen landständishen Verfassung des Fürstenthums Lippe versammelt ge- wesene Landtag wurde unterm 15, Februar d. J. durch den Land- tags-Abschied geschlossen, welchem wir folgende erfreuliche Resultate einer fortschreitenden Verwaltung entnehmen. Eine von der Regie- rung vorgelegte, nen einzuführende allgemeine Städte-Ordnung wurde ¿Lérathen und solche wird, in manchen Punkten nach den ständischen Gut- Achten modifizirt, mit dem Jahre 1844 ins Leben treten, i In Ueberein- * stimmung mit dem ständischen Wunsche wird demnächst das Braun chweigishe Kriminal-Geseßbuch im Lippischen Lande eingeführt werden, Regierung und Stände haben ih in dem Bestreben vereinigt, durch
“ Verbesserung des Volks\chulwesens die allgemeine Wohlfahrt zu för
dern, und es sind zu diesem Behufe namhafte Verwilligungen er folgt. Ju Folge des günstigen Finanz - Zustandes is es möglich ge-
und 1844 ganz zu erlassen und behufs einer gleichmäßigen Verthei lung der Staatslasten wird künftig, mit Ausnahme der fürstlichen
der Grundsteuer befreite, zumeist ritterschaftlihe Grundeigenthum, dazu beigezogen, dessen Besißer aber für die verlorene Steuer-
kommende jährlihe Rente entschädigt, welche im 25fachen Betrage ab gelös} werden kaun, L E kräftigen Zusammenwirken von Regierung und Ständen zeugen, so ist um so mehr zu bedauern, daß diese Uebereinstimmung nicht iu al- len Berathungs - Gegenständen stattgefunden, so daß insbesondere dic von stäudischer Seite au dem Militair-Etat gemachten Auéstellungen den Fürsten veranlaßten, in dem Landtags-Abschiede ues N zu erflären: „Als Deutscher Bundesfürst haben Wir Verpflichtun- gen gegen den Bund zu erfüllen und können die hierzu erfor- derlichen Geldmittel uicht von der ständischen Bewilligung abhängig gemacht werden. So lange si Unsere Militair - Verwaltung in den bundesgeseblihen Schranken bewegt, gestehen Wir getreuen Ständen fein Widerspruchsrecht zu. Getreue Stäude würden sich übrigens leiht haben überzeugen können, daß bei weitem in den meisten Deut- scheu Staaten die Wehrverfassung etuen verhältnißmäßig viel größeren Kostenaufwand verursacht, als in den Uusrigen. Wir lassen Uns jedoch nicht sowohl dur das bestimmen, was anderwärts geschieht, als viel- mehr dur Unsere Pflichten gegen den Bund, welchen Wir getreulich nachzukommen um o fester entschlossen sind, als Wir die vollkommene Ueberzeugung hegen, daß eine kräftige Wehrverfassung durchaus nothwendig sey, um niht nur den gesammten Bund, sondern au jeden einzelnen Bundesstaat gegen mögliche, von außen drohende Gefahren siher zu stellen Wenngleich, wie Wir hiermit wiederholt und auf das bestimmteste erklären, die zur Erfül- lung der Bundespflichten erforderlihen Militair - Ausgaben von der ständischen Bewilligung durchaus unabhängig sind, so werden Wir doch, in Ansehung ihrer Erinnerungen, Vorschläge und Wünsche, insofern Wir sie als begründet anerkennen, jederzeit gern berüsihtigen.“ Eben
wurde zu L ein im Auftrage Mehmed er Diame- es riesenhaften Wurfgeshüßes is 20 Zoll weit, zur Ladung
enommene votum negativum bei der Gesebgebung folgende ürst- liche Resolution hervorgerufen: „Die vorgedachte Erklärung veranlaßt Uns zunä} zu der Bemerkung, daß die Lippische landständische BVer- fassung S historishem Boden wurzelt und sih dadur wesentlich von den nach abstrakten Theorieen gebildeten modernen Constitutionen unterscheidet, Wir können daher keinen Schluß von der Hessischen
Sie {lug in die Scheibe, warf die Erde |
| war.
worden, den Lippischen Unterthanen drei Steuer-Simpla für 1843 |
Domainen und Forsten, so wie der zur Dotation der Kirchen, Ou | len und milden Stiftungen gehörenden Güter, alles bisher von |
Wenn diese wohlthätigen Ergebnisse von dem |
so hat eine Erklärung der Stände über das von ihnen in Anspruch .
und von anderen ähnlichen Constitutionen auf die Lippische landstän- dische Verfassung gelten lassen, Der §. 5 der Verfassungs -Urkunde sichert den Ständen dasjenige Maß von Rechten zu, welches ihnen bis zum Jahre 1805 zugestanden. Es entsteht daher blos die S, ob das vermeintlihe votum negaltivum darunter begriffen gewesen sey oder nicht? Daß diese Frage verneiut werden müsse, is aus der älteren Praxis, mit Verweisung auf die Sammlung der Landesver- ordnungen, überzeugend nachgewiesen. Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts haben Unsere in Gott ruhende Vorfahren bei einer Reihe der wichtigsten Landesgeseße überall uicht für nöthig erachtet, die Stände zu Rathe zu ziehen. Erst seit jener Zeit is es Sitte ge- worden, die zu erlassenden Geseße auf den Landtagen zur Begutachtung vorzulegen. Wenn getreue Stände die Ansicht äußern, als wenn ihr bloßer Beirath auch zuglei eine Nöthigung auferlege, so theilen Wir dieselbe niht, und haben Unsere Vorfahren an der Regierung, so oft eine solche Prätension auftauchte, dieselbe entschieden zu- rüdckgewiesen, wie namentlich in den Jahren 1786 und 1800 ge schehen is. Wir sind fest entschlossen, hierin dem Beispiele Un serer Vorfahren folgend, die durch göttlichen Rathschluß auf Uns überfommenen landesherrlihen Rechte ungeshmälert zu bewahren. Zugleich müssen Wir getreue Stände erinnern, sich nicht der Täu {hung hinzugeben, als wenn sie allein oder auch uur vorzugsweise zur Fürsorge für die Wohlfahrt Unserer geliebten Unterthanen be- rufen seyen, Wir fühlen Uns dazu in einem noch weit höheren Maße eben so wohl berechtigt, als verpflichtet. Wir haben 18 Jahre hindurch ohne alle ständische Mitwirkung die Regierung Un seres Landes zum wahren Wohle Unserer geliebten Unterthanen ge führt, wie Wir es vor Gott und Menschen verantworten fönnen. Mit Freuden haben Wir Uns entschlossen, nah einer 30jährigen Un- terbrechung die alte Verfassung mit einer zeitgemäßen Erweiterung der Repräsentation wiederherzustellen und die Stände des Landes um Unsere Person zu versammeln, in der Hoffnung, daß sie, mit Uns vereint, sih die Beförderung der allgemeinen Landes-Wohlfahrt an- gelegen seyn lassen würden. So oft ihr Bestreben hierauf gerichtet is, werden sie stets bei Uns das willigste Gehör finden. Wir wer: den es aber nicht dulden, daß sie, aus ihrem Wirkungskreise heraus tretend, sich Eingriffe in die Rechtssphäre ihres Landesherrn erlauben,“ -——— Pa
Madrid, 10. April, Die Kammer hat mit 88 gegen 55 Stimmen die Wahlen für Badajoz für ungültig erklärt, wodurch drei parlamentarische Notabilitäten der ministeriellen Partei, die Herren Joseph Calatrava, Antonio Gonzalez und Lujan, von der Kammei ausgeschlossen werdenz sie siud jedoch wieder wählbar, Der Jnfant Don Francisco de Paula hat mit der Majorität gestimmt, welches von den Gallerieen mit großem Beifall begrüßt wurde.
—— Portug:
A Lissabon, 5. April. Gestern wurde hier der Geburtstag
der Königin feierlich begangen, Die jugendlihe Monarchin ist be-
| fanntlih geboren am 4. April 1819 und hat sonach ihr vier und | zwanzigstes Lebensjahr vollendet, nachdem sie {ou am 2, Mai 1826
zur Königin von Portugal und der Algarvien erklärt, aber in Folge des Bürgerkrieges, welcher das Land in zwei Parteien gespalten und eine Reihe von Jahren hindurch gedauert hatte, erst \päter in den wirklihen Besiß ihres Thrones gekommen und nach uind nach von allen Europäischen Höfen anerkannt worden Am 28. März 1835 durch den eben #o unerwartet als plößlich eingetretenen Tod ihres ersten Gemahls, des Herzogs August von Leuchtenberg, Wittwe geworden, _vermählte sie sich abermals am 1. Januar 1836 mit dem Prinzen Ferdinand August Franz Anton von Sachsen - Koburg, jeßt König vou Portugal, aus welcher Ehe bereits mehrere Kinder vorhanden sind, so daß die Thronfolge nun für die Zukunft gesichert erscheint und zu hoffen is, daß das Land nicht so bald wieder von Stürmen solcher Art werde heimgesucht wer den, wie es deren am Ende der zwanziger und am Anfange der drei ßiger Jahre auszuhalten hatte. E | i : “ Wirft man einen Rückblick auf die Periode, während welcher die Königin selbst die Führung des Scepters übernommen hat, so fann fein unparteiischer Beurtheiler der Portugiesischen Zustände leugnen, daß das Land seitdem in vielfachen Beziehungen unbestreitbare Fort schritte gemacht hat, Jst auch die Lage der Finanzen noch nichts weniger als glänzend, so ist jedoch gewiß, daß bereits vielfache Ber- besserungen in der Verwaltung derselben eingetreten sind, daß die Regierung unleugbar guten Willen und das unverkennbare Bestreben zeigt, auf dem betretenen Wege fortzufahren, dur Ein- führung von Verbesserungen aller Art in das Land dessen materielles
| Wohl zu heben, neue Quellen des National-Reichthums zu eröffnen,
mit der Vermehrung dieses zugleich und als natürliche Folge die Ein nahmen des Staatsschaßes ergiebiger zu machen, durh möglichst ge wissenhafte Erfüllung der Verpflichtungen gegen die in- und ausläus
| dischen Staatsgläubiger den so sehr gesunken gewesenen Staats -Kre- | dit wieder zu heben, und dem ganzen politischen Leben der Nation
R N Al Gs ‘ile der febigen Grundsteuer gleih= | di zu E freiheit durch eine dem dritten Theile der jebig | einen neuen Jmpuls zu geben.
Während sowohl den Interessen des Ackerbaues überhaupt, als denen des für Portugal so wichtigen Weinbaues „insbesondere die ihnen gebührende Beachtung und Unterstüßung zu Theil wird; hat man angefangen, auch die Fundamente, die Keime zu Begründung eines industriellen Lebens und Bewegens im Lande zu legen, und von der sorgsamen Pflege, welche der auf ungewohntem Boden stehenden noch jugendlih {wachen Pflanze der Judustrie zu Theil werden wird, wird ihre weitere Entwickelung, ihr Emporkommen ab- hängen. Mit mehreren auswärtigen Skaaten bestehen bereits Ver träge für Regelung und Belebung des gegenseitigen, fommerziellen Verkehrs, und daß die Regierung der Königin bei den noch in Un- terhandlung begriffenen oder dem Abschlusse ae A das nationale Juteresse im Auge behält, zeigk nagen V Atbihte der leßten und noch jeßt ihrer Lösung entgegensehen en pu handlun- gen mit England wegen des bekannten Oa ele Berra ges. L “ Für den Verkehr im Jnnern sind ebenfalls erle! Man e, be fördernde Maßregeln im Werke, wobei ih au ie in Ue BeM stimmung mit den beiden Kammern beschlossene M IENA eus s ganze Land umfassenden Straßennebes, so wie e UON Ma 7a \{lossene Correction des Flu bettes des Tajo, hufs der 2 Er gung der Hemmuisse, E, bisher e E A beer hinzuwei r . Die Regierung h l e r afaerksamkeit den noh erhaltenen Ueberresten der ehemals so reihen und ausgedehnten Kolonieen in den verschiedenen ¡Welttheilen zugewendet, und damit Hand in Hand gehend sind die Reform- Maßregeln zu Wiederemporbringung der in gänzlichen Verfall ge- rathen gewesenen Marine des Staates. An Cinführung eines besse- ren und billiger alle Klassen der Staatsbürger A E d Steuëi- Systems wird eben gearbeitet, und es ist uur zu wünschen, daß die Kammern dabei den Bestrebungen der Regierung zu Hülfe kommen.
Für die Universität zu Coimbra, für wissenschaftlihe Institute jeder Art, für größere Ausbreitung der Wohlthaten eines guten Volksunterrichts, is, wenn auch noch nicht viel, doch schon manches geschehen, und wenn die Regierung darin nicht so viel thun konnte,
als sie wünschte, so muß man dies auf Nehnungen der vielfachen und großen Schwierigkeiten jeder Art, der finanziellen Lage zumeist, seben, während die Nachwehen der politishen Parteikämpfe, welche früher mit dem Schwerte und der zerstörenden Kriegsfackel geführt wur= den, noch immer nicht ganz vershmerzt sind.
Ein großes Uebel für das Land ist das umfassende und alle Klassen | b i i | sollte dort bleiben bis zu Ende der Revolution,
der Staatsbürger durchdringende Klubwesen mit seiner weitverzweig-
ten Organisation, das insbesondere in die Armee gleih einem bösen |
Krebsschaden sich eingefressen und zum großen Theile die mannigfa-
hen politishen Erschütterungen hervorgerufen hat, welche au in |
den leßten Jahren noch, und bis in die jüngste Zeit herein, der Re-
gierung viel zu schaffen machten. Dieses Uebel auszurotten, oder |
auch nur seine nachtheiligen Wirkungen einigermaßen zu vermindern, hat man bis jeßt noch fein Mittel gefunden.
__ Die Verhältnisse der Regierung zu den auswärtigen Kabinetten | sind durchaus auf dem erwünschten freundshaftlihen Fuße, und im | Zunern hat das Ansehen derselben unbestreitbar unter dem Volke ge- | wonnen, ihre Stellung sich konsolidirt, und wenn auch die Factionen | noch keinesweges ganz vershwunden sind, so werden sie doch jeßt |
mit ziemlich fräftiger Hand darniedergehalten, und {on der allge-
meine Wunsch und das eben so allgemeine Bedürfniß des Friedens |
seßen jedem neuen Versuche zu abermaligen Umwälzungen cinen mächtigen Damm entgegen, Nachdem auch die lange Jahre mit dem Römischen Stuhle obwaltenden Differenzen in der Haupt
sache zu einer Ausgleichung gekommen sind, wie die jeßt erfolgende |
Consecration mehrerer Portugiesischen Bischöfe von Seiten des Papstes |
beweist, is auch von dieser Seite der Horizont wieder aufgeklärt.
Die beiden Kammern hatten durch Deputationen der Monarchin |
ihre Glückwünsche wurden.
datbringen lassen, die huldvollst aufgenommen Nachmittags 2 Uhr war große Cour am Hofe, mit Beob
achtung der strengen Etikette, welche die Portugiesische Sitte mit sh |
bringt. Abends waren eine große Anzahl Häuser der Hauptstadt, sämmtliche Regierungs - Gehäude und das Theater San (Carlos be leuchtet,
E
Ck Von der Türkischen Gráäuze, 10. April, (A. 3.) So eben is auf außerordentlichem Wege die Nachricht hier eingegangen, daß der in Konstantinopel erwartete Russische Courier mit dem Ulti matum des St, Petersburger Hofes wegen der Serbischen Angele genheit am 5ten d, daselbst eingetroffen is. Sofort begab si der
Russische Botschafter zu dem Reis - Efendi und theilte ihm dasselbe |
mit. Sarim versprah, die Sache unverzüglih Sr, Hoheit dem Sultan vorzutragen; da inzwischen Sir Stratford Cauning dem Herrn vou Butenieff erklärte, er vermöge wegen Mangels an gehörigen Justructionen sich über diesen Schritt Rußlauds gar nicht auszusprehen, und Herr von Bourqueney auch jede Theil nahme daran ablehnte, indem er sagte, Frankreih sey bei der Serbischeu Frage zu wenig interessirt, um irgend einen eflatan ten Schritt angemessen zu finden, so besorgte man in Konstantinopel,
daß die Pforte die von ihr in Serbien betretene Bahn nicht ver= | | machte, und man dadurch in den Stand geseht würde, Gebrauch von | den aus dem Britischen Judien nach Aegypten fahrenden Dampf= | \chiffen machen zu können.
lassen, der Russische Botschafter si also bald genöthigt sehen dürfte, den von St. Petersburg erhaltenen Befehlen gemäß, sich von der Türkischen Hauptstadt — vorläufig nah Bujukdere zuriückzuziehen. Dem entgegen follen ausgezeihnete Diplomaten der Meinung s\eyu, daß die Pforte nachgeben und si bequemen werde, die von ihr gegen die ausdrücklihen Staatsgesebe und die von Mahmud an Serbien
verliehenen Privilegien in leßter Zeit begangenen Fehltritte wieder |
gut zu machen, —————_D— G A t l 0 París, 17. April. Präsidenten Boyer von Haiti trüben sich immer mehr, und der Bruch der hisherigen Allgewalt seines Willens nicht nur , fondern sein gänzlicher Sturz wird immer wahrscheinliher, Aus den neuesten bis zum 10. März reichenden Nachrichten, die auf dem Wege über New - York aus Port au Prince hier eingetroffen sind, erhellt das Folgende :
Die von Port au Prince gegen die Jusurgenten nach Jeremie |
abgeschickten Streitkräfte waren theils zu Lande, theils zur See auf der Kriegsbrigg „„Pacisication“ unter dem Capitain Juste Lafonde abgegangen, aber wie wenig auf sie zu rechnen war, zeigt der schon bei ihrem Abgange zu Port au Prince verbreitete Glaube, daß sie feinen ernstlichen Kampf gegen die Jusurgenten, die sih deu Namen Patrioten beilegen, unternehmen würden. Jun der That gingen sie auch, nachdem sie sedoh hartnäckiger gefohten hatten, als man ange= nommen, großentheils in die Reihen der Jusurgenten über. Die Kriegsbrigg „Pacification“ war schon am 1. März Morgens nah Port au Prince zurückgekommen und hatte die Nachricht von dem Umsichgreifen des Aufstandes mitgebracht, so wie daß die Jusurgen ten im Vorrücken gegen die Hauptstadt begriffen wären, auf ihrem Marsch die beste Disziplin beobachtend, was viel dazu beitrug, ihnen dieStimmung des Volkes günstig zu machen. über Leogane hinausgekommen, weil sie dort die Ankunft einer nach Cayes entsendeten Abtheilung, welche nach einem hartnäckigen Kampfe sich dieser Stadt bemächtigt hatte, abwarteten. Diese mußte aber jeden Augenbli eintreffen, und nach der Vereinigung mit dem Haupt-
(Corps sollte dann unverzüglich der Marsch gegen die Hauptstadt Port |
au Prince selbst angetreten werde", Die Gesammtmacht der Jusur genten wird, vielleiht mit einiger Uebertreibung, auf Mann angegeben, während die ganze, dem Präsidenten Boyer zu Gebote stehende Macht nur 4000 Mann betcagen soll. Mit einer solchen Macht, wenn dieselbe gut geübt und wirklich disziplinirt wäre, ließe sih immerhin uoch etwas ausrichten, zumal wenn die Stimmung in der Hauptstadt entschieden für die Regierung wäre. Allein wie es mit der Verfassung der Haitischen Truppen aussieht, haben die übereinstimmenden Berichte aller Reisenden, welche in der leßten Zeit Haiti besuchten, gezeigt; daß die Reiterei dort großentheils barfuß geht, scheint eben fein sehr empfehlender Titel für ihre Furchtbarkeit, und das Fußvolk ist in elende Lumpen gehüllt, die man mit dem glänzenden Namen einer Uniform s{miückt, die Fußbekleidung, wie bei der Reiterei, was allerdings für die Finanzen der Republik sehr zu- träglich, aber nicht sonderlich beitragen mag , den Soldaten ein schr martialisches Aussehen zu geben. Was die Stimmung in der Haupt- stadt Port au Prince anlangt, so war auf dieselbe durchaus nicht zu rechnen, da die Jusurgenten notorisch auch viele Anhänger darin hatten, die im ersten günstigen Augenblicke wohl eine Diversion zu deren Gunsten ma chen könnten und die Jndifferenten wenigstens keine Furcht mehr hegten, vor einem allenfallsigen Eindringen der sogenannten Patrioten, seit- dem diese durch ihr Verhalten gezeigt hatten, daß sie an dem Eigen= thume sih nicht vergriffen. Die materielle Ruhe war bis Abgang der leßten Nachrichten nicht gestört worden, aber eine dumpfe Gäh= rung, eine Art Gewittershwüle, wie sie dem nahenden Sturme vor- ausgeht, machte sih bemerkbar, Wenn der Präsident Boyer in die Anforderungen der Patrioten in Betreff der in der Verfassung und Verwaltung des Landes einzuführenden Aenderungen eingeht, so wird dies wohl das einzige Mittel des Heils für ihn seyn, und zugleich Blutvergießen erspart werden ; wenn er aber wirklih, wie es durch die von ihm gegebene Anordnung des Aufwerfens von Befestigungen
A ail É, N Aa Die Aussichten für die Sache des | A ,
Ln ! | recht eifrig betrieben, | gebräuchlich geworden, Eingeborne auf der, Sumatra's Westküste gegen
| den aus
491
um die Stadt den Anschein hat, bis aufs Aeußerste sich zu verthei- digen gedenkt, so könnte er leiht seinen gänzlichen Sturz herbeifüh- ren, Handel und Verkehr lagen in Port au Prince gänzlich darnie- der, die meisten Läden waren geschlossen. Die Regierung gestatteet Niemanden sich] zu entfernen; die Amerikanische Kriegsbrigg „Bain- bridge“ war im Hafen von Port au Prince vor Anker gegangen, und | um nöthigenfalls das Leben und Eigenthum der dortigen Bürger der Vevoiinden Stan: ten zu hüben. Auch mehrere Britische Kriegsschiffe lagen zu glei chem Zwee für ihre Landsleute daselbst, : j : Uiederländishes Andien.
_ Batavia, 17. Nov. Die neuesten Berichte aus Banka lau-
ten sehr günstig für das Holländische Gouvernement: die insurgiren
den Chinesischen Bergleute haben si, dur Hunger dazu gezwungen, auf Guade und Ungnade ergeben müssen. Die öfteren und stets von
den Niederländisch = Judischen Kriegsheeren und durch Hunger unter-
drückten Jnusurrectionen werden die Chinesen auf Banka nun endlich doch wohl überzeugt habeu, daß sie den Curopäern dort Gesebe vor= zuschreiben zu {wah sind.
Die Nachrichten von der Westküste Sumatra?s lauten jeßt eben auch wieder ziemlich gut für das hiesige Gouvernement, denn die feindlichen Atschinesen, die ohue Zuthun des Königs von Atschin seit einigen Wochen sich feindliche Einfälle ins Niederländische Gebiet er- laubten und alle Seepläße zwischen Tromo und Sinkel belagerten oder blofirten, sind vom Holländischen Gebiete durch die Holländischen Truppen wieder vertrieben worden, Die Feinde der Holländer können sich im freien Felde durchaus niht mit deu Niederländisch Indischen Kriegsschaaren messen und fliehen deshalb vor den lebteren in Höh- len, Gräben oder auf die Gebirge, suhen deu vordringenden Holläu dern die Lebensmittel abzuschneiden und deren arme Nachzügler zu ermorden,
Was den Holländischen Kriegerheeren ungemein s{ädlich wird, ist, daß viele Afrifauishe Neger und Buginesische Soldaten (aus Ce
| lebes) desertiren und ihre Waffeu an die Ätschinefen verfaufen. Kon
men die Holläudischen Truppen in Gegenden, wo viel Pfeffergesträuche gerade in der Blüthe stehen, \o werden den Ausländern Fieber und Cholera morbus gewöhnlih weit gefährlicher wie die Atschinesen ; denn schon mehreremale wurden die Holländischen Heere währeud der Pfefferblüthezeit in jenen Gegenden in zwei bis drei Wochen durch die erwähnten Seuchen guf die Hälfte ihrer früheren Stärke redu
zirt, Noch fortwährend werden frische Truppen von hier nach
Padang eingeschifft; erst am L2teu d. M. ist ein Dampfschiff mit
| Truppen von hier nach Padang abgegangen,
___ Die hier viel erwartete Dampfschifffahrt zwischen dem Nieder- ländischen Judien und dem Mutterlande is noch immer nicht ins
| Leben getreten, und wird auf dem Wege um dgs Cap der guten
Hoffuung auch wohl \{werlich zu Stande kommen; es wäre deshalb
| sehr wünschenswerth, daß alle Monate eines der hiesigen Regierungs-
Dampffahrzeuge eiue Fahrt von hier nah Riouw und Singapor
) Der Schifffahrt Holländischer Fahrzeuge würde dadurch wohl wenig Nachtheil erwachsen (wenn man etwa
| annehmen wollte, daß wegen Benachtheilung der Holländischen Schiffe | die oben erwähnte Dampfschifffahrt nah Singapor noch uicht ins
Leben getreten ist), da ja überflüssig viele Fracht für dieselbe von hier nach Europa vorhanden i} und nur die von Holland kommenden Fahrzeuge zuweilen viel Balast geladen haben.
Der Sklaven- oder richtiger der Menschenhandel wird in neuerer Zeit im Niederländischen Judien, namentlih auf Sumatra’s Westküste, Es is nämlich im Padangschen seit kurzem
über gelegenen Jnsel Nias, aufkaufen zu lassen und in West-Suma tra einzuführen, Da der Nadscha von Nias nah Willkür über einen großen Theil seiner Unterthanen verfügen kann und die Niasischen örauen s{ön und deshalb bei den Europäern und Chinesen auf Su matra sehr beliebt sind, is der Menschenhandel dort immer noch im Zunehmen, Allein niht nur Sklavinnen, sondern auch Sklaven wer= D Nias nah Sumatra gebracht und dort zum Verrichten s{werer Arbeiten gezwungen,
15,000 |
InlandD.
Verlin , 22, April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst | | geruhet: dem Arbeitsmann Heinrih Stresow zu Magdeburg, die | Anlegung der beiden ihm verliehenen Herzoglich Braunschweigschen | Kriegesdenkmünzen für die Theilnahme an den Feldzügen 1809 und | in der Pyrenäischen Halbinsel zu gestatten.
Am 9ten waren sie zwar noch nicht |
Ueber das Geseß vom 31. Dezember 1842 wegen der Verpflichtuug zur Armenpflege.
Mit dem in Nr. 73 erörterten Gesetze über die Berpflichtung zur Aufnahme neu anziehender Personen steht in unmittelbarer Ver. bindung
das Geseß vom 31. Dezember 1842 über die Verpflich tung zur Armenpflege.
Welche große Bedeutung das Armenwesen gegenwärtig für un-= seren ganzen gesellschaftlichen Zustand hat, wird allgemein anerkannt. Mit dem raschen Anwachsen der Bevölkerung, mit der gesteigerten Gewerbsthätigkeit, mit der Zunahme des Wohlstandes in den höheren Klassen selbst, nimmt auch die Zahl der besiblosen Leute, der Prole- tarier, aus denen die der öffentlichen Armenpflege anheimfalleuden Hülfsbedürftigen meist hervorgehen, oft auf eine ershreckeude Weise zu. Es is dies ein Uebel, was von den Fortschritten der Civilisation selbst unzertrenubar scheint, was aber au nur mit Mitteln, die sich aus eben diesem Fortschritte ergeben, mit moralischen Mitteln wirksam bekämpft werden fann, Nur dadurch, daß die wohlhabenden und besißenden Klassen der Gesellschaft sich der besiblosen und dürftigen mit wohlwollender Vorsorge annehmen, kann der mehreren Verar= mung und dem moralischen Verderben der leßteren vorgebeugt werden. Freilich muß diese Vorsorge mit Einsicht gepaart seyn. Allzu reichlich gespeudete oder unzweckmäßig vertheilte Almosen vermehren die Zahl der Almoseusuchenden, und um dem Verarmen vorzubeugen, ist es vor allen Dingen nöthig, daß der Bedürftige zur vollen Anstrengung seiner eigenen Kräfte angehalten wird. Hierzu werden zuweilen sogar strenge und auf den ersten Anblick hart scheinende Mittel nöthig seyn, Die Strenge muß aber immer aus dem Prin- zipe des Wohlwollens hervorgehen, Dieses verwalten zu las= sen, gebietet niht nur die Christenpflicht, es ist auh \chon im eigenen Interesse der besißenden Klassen selbs. Denn die Verschiedenheit ihres Schicksals kann uicht umhin, in der Seele der
| neigt wird, au
günstigten Mitbürger anzuregen. Diese Gefahr kann nur dadur abgewendet werden, daß die Proletarier selbst die Ueberzeugung da= von gewinnen, daß die höher stehenden Klassen si ihrer wohlwollend annehmen, und daß sie dadur an diese wiederum herangezogen und ihnen verpflichtet werden.
Wo Arbeit und Judustrie der allgemeine Zustand des Volkes geworden, da hört die Gastfreiheit und die Konnivenz gegen die An= sprüche Dürftiger, die Jeder zugleich als Müßiggänger anzusehen ge-
f und die Privat-Wohlthätigkeit vermindert sich ; gleih=
| wohl wird man gegen den Anblick des äußersten Elendes immer
empfindlicher und fordert von der bffentlichen Ordnung, ein solches Aecußerstes zu verhüteu. Die Nothwendigkeit treibt dann dahin,
| die Armenpslege in den Kreis der öffentlichen Ordnung zu ziehen,
| wenig geschehe.
eben sowohl damit nicht zu viel und Ungehöriges, als damit nicht zu ) \ Vor allem aber ist es immer und überall unmög- li ch gewesen, der Bettelei und allem damit verbundenen Unfug nur einigermaßen abzuhelfen, ohne eine bürgerlich e Verpflichtung zur Armen-Versorgung anzuerkennen und festzustellen. Fast alle civilisir= ten Staaten sind daher genöthigt worden, die Maxime einer öffent= lichen Verpflichtung zur Armenpflege geseßlich oder faktisch zu adop= tiren. Und das thut auch unsere Geseßgebung seit langer Zeit, und | nicht blos die Altländische in den §§. 1 und 16 Tit. 19 Th. 11. des
Allg. Landrechts, sondern auch nit minder die Rheinländischez denn
auch das dort geltende Französische Recht (Geseß vom 24. Vendemiaire
| des Jahres 11.) fennt das domicile de sécours und enthält sehr de-
taillirte Bestimmungen, die in der Hauptsache mit den diesseitigen so ziemlich übereinstimmen, Es is auch in der That moralisch unmög- lich, das Betteln des Dürftigen und Hungernden, den man an Nie= mand verweisen kann und für dessen Erhaltung nirgends irgend eine Verpflichtung vorhanden is, für ordnungswidrig, ja, nur für unziem- lih zu erklären, oder gar zu verpönen. Denn die Pflicht der Selbst- erhaltung übt eine durchaus unwiderstehlihe und alle Gesebe über= fliegende Gewalt und das Sprichwort „Betteln ist besser denn Stehlen“ tritt dann ín sein volles Recht.
Offenbar kaun man der Bettelei nicht entgegentreten, wenn man denjenigen, der, um den Hunger zu stillen, sich eine Gabe erbittet, nicht irgend wohin verweisen kaun; und was mehr, als diesés ist, man kann den hülflos im Elende, vielleicht auf offener Straße Da- liegenden und Hinsterbenden, {hon um der öffentlihen Ordnung willen, nicht dort liegen lassen; man fann ferner nit die hülflos zurückgelassenen Waisen eines Verstorbenen ihrem Schicksale preisge= ben, sondern muß im Juteresse Aller etwas für sie thun. Nicht also von einer Verpflichtung zur Armenpflege um der Armen willen,
denn das Verhältniß zu diesen läßt sich eine Gewissenspflicht nennen fondern um derer willen, die dadurch, daß sie etwas für die Armen thun follen, bloß einem größeren Uebel entgegentreten, ist die Rede, Von diesem Gesichtspunkte aus berührt die Frage wegen der Verpflihtung zur Armenpflege unzweifelhaft das Rechts= gebiet und zwar ganz in derselben Weise, wie alle übrigen Einixchtungen, die zur Abwendung gemeiner Gefahr oder sonst zum öffentlichen Besten nach obrigfeitlicher Anordnung getroffen werden.
Dieses vorausgeschickt, wird man nicht verkennen, daß das Ge= seß vom 31sten Dezember v. J. ein wahres Bedürfniß befriedigt, indem es allgemeine Bestimmungen darüber ertheilt, wem die Für= sorge für einen Armen, in Ermangelung speziell dazu verpflichteter Personen, obliegt, wobei die Verpflichtung zur Armenpflege als we= sentlich auf dem Domizil beruhend angesehen, das Prinzip des Do= mizils aber durch das Prinzip des bloßen, eine gewisse Zeit lang
Proletarier einen innerlihen Krieg gegen ihre vom Glüde mehr be-
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fortgeseßten Aufenthalts ergänzt ist.
In dem Gesebe wegen der Verpflichtung zur Aufnahme neu an-= ziehender Personen ist ausgesprochen, daß der Wohnsiß als solcher nur dann, wenn er mit Beobachtung der dort vorgeschriebeneu For= malitäten erworben worden, die Verpflichtung der Kommunen zur eventuellen Fürsorge für den Verarmenden begründen könne. Man mußte daher, um Mißverständnissen und irrigen Auslegungen vorzu= beugen, im vorliegenden Gesebe auf die eben erwähnte Vorschrift des anderen Geseßes ausdrücklich hinweisen. Aber hiermit war die Sache noch nicht abgethan.
Man mußte uo folgende Fragen beantworten :
1) innerhalb welcher Frist soll Jemand durch bloßen Aufenthalt an einem Orte daselbst die Angehörigkeit (das domicile de sécours) erwerben ? in welcher Zeit soll die durch den bloßen Aufenthalt eines Menschen im Orte begründete Verbindlichkeit einer Kommune zur eventuellen Unterstüßung desselben durch Abwesenheit wie- der erlo sen? soll dieselbe Frist der Abwesenheit auch in den Fällen, wenn Jemand Bürger oder Mitglied einer Gemeine geworden, oder einen Wohnsiß im rechtlihen Sinne des Worts an einem Orte begründet hat, die Unterstübungspfliht dieser Kommune wieder aufheben ?
Diese Fragen sowohl, als das Prinzip überhaupt behandelt das Geseß in den §§. 1 bis 4, Dabei it eine dreijährige Frist festgeseßt, welche der Bestimmung des Edikts vom 28, April 1748, so wie den in mehreren Provinzen bestehenden Vorschriften entspricht, und wobei noch besonders Folgendes geltend zu machen ist:
Die Begründung der Verbindlichkeit einer Gemeine zur even=- tuellen Unterstüßung eines Menschen dur den bloßen Aufenthalt des= selben stellt sich immer als eine Ausnahme von der Regel dar, daß für den Hülfsbedürftigen am Orte seines eigenen oder des leßten Wohnsißes seiner Aeltern gesorgt werden müsse. Die gewichtigsten Motive für diese Ausnahme sind, abgesehen von den mit der Aus- mittelung des leßten Domizils nach der Erfahrung in vielen Fällen verbundenen Schwierigkeiten und der Besorgniß vor einer Ueber- lastung der größeren (Land-) Armen - Verbände beim Festhalten an dem Prinzip des Domizils, darin zu suchen, daß der Hülfsbedürftige mit der Gemeine, wo er sich faktisch aufhält, meistens durch ein engeres, moralisches Band verbunden ist, als mit der Gemeine seines leßten bereits verlasseuen Wohnsißes, daß es deshalb dem natürlichen Billigkeits - Gefühl und dem eigenen Jnteresse sowohl der Armen, als der Kommunen mehr entspricht, die ersteren an die Gemeine des leßten Aufenthalts zu verweijen, als sie nah dem Orte, wo sie selbst oder ihre Aeltern einmal einen Wohnsiß gehabt und wo sie vielleicht faum noch dem Namen nach gekannt sind, zurückzuweisen. Aber der bloße Aufenthalt an einem Orte ohne Hausstand, ohne eigenen Heerd kann uur erst in längerer Zeit eine innere Verbindung mit der Ge- meine des betreffenden Orts erzeugen und schon deshalb mußte manu die Frist so geräumig bestimmen, als es mit dem Zwedcke, eine Ueber- bürdung der Land - Armen - Fonds zu verhüten, irgend verträglich ist. Hiervon abgesehen, darf man uicht verkennen, daß die Ergänzung des Prinzips des Domizils durch die Thatsache des bloßen Aufenthalts Gelegenheit dazu geben fann, Personen, welche kein Domizil haben, durch Aufkündigung des Dienstverhältnisses, Entziehung der Arbeit u. st. w. vor Ablauf der die Angehörigkeit begründenden Frist des bloßen Aufenthalts von einem Orte zum anderen wegzuschieben. Die hieraus entstehenden Nachtheile müssen sich aber in demselben Maße vermindern, als man jene Frist verlängert. L
Die §8. 5 bis 8 des Gesebes sind den Verhältnissen der Domar- nen und Rittergüter gewidmet, wobei die bis dahin zweife Verhältnisse hinsihtlich der auf Trennstückten solcher