1843 / 119 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Die Anglikanische Gesellschaft zur Beförderung christlicher Erzie hung in Syrien hielt gestern eine Versammluug, um einen Bericht über ihren dortigen Agenten und Missionar Ajjaad Ragat vorlesen zu hören, nah welhem derselbe bis jeßt sechs junge yrier nah London gesendet hat, wo sie seitdem auf Kosteu der Gesellschaft un- terrihtet werden. Bereits sind in Syrien Handels = und andere Schulen mit bestem Erfolge errihtet und Ueberseßungen der heiligen Sqhrift, so wie andere religiöse Bücher in Menge vertheilt“ wotden. Trob aller Gegenbemühungen der Muhamedaner gewinnt das Chri- stenthum immer mehr Bekenner in Syrien. Die Gesellschaft beschloß, in ihren Bestrebungen unermüdet fortzufahren.

Ju Liverpool sind so viele Beschwerden gegen die Schäßungen der mit Erhebung der Einkommen-Steuer beauftragten Kommissarien vorgekommen, daß demnächst eine große Versammlung gehalten wer- den soll, in welher man Vorstellungen an die Regierung und zugleich an das Parlament zur Genehmigung vorschlagen will. Man glaubt, daß auch der dortige Stadt-Rath sich zu einer Protestation entschlie en werde.

b Die neuesten Nachrichten aus melden, daß die Consumtion in den Markt bestimmten Artikeln iu \tetem Zunehmen begriffen sey. Auch aus Schottland lauten die Berichte günstiger, wie deun unter An derem in Paisley, wo die Zahl der Unterstüßung erhaltenden Ar men im November v. J. 14,791 betrug, jebt uur noch 835 Judi- viduen unteestübßt werden.

Ju Manchester war dieser Tage zum Zwedcte der Ueberreichung einer Dank-Adresse der dortigen Arbeiter au das Parlaments - Mit glied, Herrn Cobden, ein großes Fest zu Ehren des freien Handels veranstaltet. Die ungeheure Halle war dicht gefüllt, und lauter Bei fall begleitete die Rede, mit welcher ein Arbeiter die vou 11,372 sei ner Genossen unterzeichnete Adresse Herru Cobden übergab, Dieser hielt alsdann einen stundenlangen Vortrag gegen Sir R. Peel und die Korngesebe, worin er die Ueberzeugung aussprach, daß die Päch ter selbst, weun man ihnen die Ermächtigung dazu gäbe, diese ver derblihen Geseße aufheben würden.

Zu Clones in Jrlaud wurde am 417. April eiue sehr zahlreich besuchte Repealer-Versammlung gehalten, in welche sich die Orangi sten aus Fermanagh bewaffnet cindrängten und das Verfahren zu hemmen versuchten. Ju dem daraus hervorgegangenen Handgemenge wurde ein Repealer getödtet. Die Aufregung war groß; es waren jedo zahlreiche Truppen in der Stadt. :

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Deutsche Bundesstaaten.

Müúüncheu, 24. April. Das Nittersest des Skt. Georgen- Ordens würde heute am Königl. Hofe mit herkömmlicher Förmlichkeit begangen. Ein Ritterschlag hatte diesmal nicht statt, doch wurden die Komthure Freiherr vou Povßl und Graf Pompei zu Groß-Kom- thuren und der Ordensritter Zreiherr von Jinslaud zum Komthur befördert.

Ein heute erschienenes Regierungsblatt bringt eine „Be-

kanntmachung des allgemeinen Verwaltungs Ausschusses des Bayer hen Kölner Dombagu-Vereines,“ Nach der am Schlusse angefügten Uebersicht der Leistungen der einzelnen Regierungs - Bezirke beläuft sich die reine Einnahme der Haupt-Kasse pro 1812 auf 28,495 Fl. 947 Kr. Der Verwaltungs-Aus\{huß des Bayerischen Kölner Dombauver- eins theilt im Regierungsblatt nachstehende Worte mit, in welchen Se. Majestät der König das Allerhöchste Wohlgefallen an tem Re sultat des vorigen Jahres gusdrüte : „Mit Freuden sehe Jch den Anklang, den der Ausbau des Kölner Doms gefundenz damit derselbe aber auh zu Stande komme, der Eifer nie erkfalte,“/

den Britischen Fabrikdistrikten meisten für den einheimischen

Dresden, 26. April. Augusta hat getreten.

i _ Ihre Königl, heute eine Reise nach Deßau und Altenburg an

X Dresden, 26. April. Ein interessanter Gegenstand auf der Tagesordnung der 1, Kammer in der Sikunug vom 10ten d. M. war der Geseb=Entwurf, „dieTheilbarkeitdesG rundundBodens und dieAnlegung neuerNahrungen betr effend“, über welchen der Prinz Johanu als Berichterstatter der er sten Deputation auftrat.

Hervorgerufen wurde dieser Geseh - Entwurf durch die sich immer |

fühlbarer machende Nothwendigkeit geseblicher Beschränkung der Zershlagung (Dismembration) des bäuerlichen Grundbesißes, welche leider, in die Hände der Speculation gefallen, ernstlihe Befürchtungen sowohl in staatswirthschaftlicher, wie in politischer und polizeilicher Hinsicht zu erweckeu begonnen hat, um so mehr, als Erfahrungen mehrerer anderer bringenden Folgen eiuer unbegränzten Theilbarkeit des Grund und Bodens bereits unwiderleglih dargethan haben. Dem Geseß=(Eut-= wurfe war ein haudschriftliher Aufsaß, „das Dismem- brationswesen betreffend“, beigegeben, welcher auf An- trag der Deputation unter Zustimmung der Königl, Kommissarien dem Berichte gedruckt beigefügt worden war, Es beschäftigte sich dieser Aufsaß nach Vorausschickung allgemeiner geschichtlicher Bemer- kungen über die Dismembrations-Geseßgebung in Sachsen mit Rück- pn auf den Unterschied zwischen deu Erblanden und der Ob er - ¿ausiß mit folgenden Fragen: T. ob es überhaupt nothwendig sey, das Dismembriren zu beschräukeu ? eiue Frage, welche nah Ausein- gndersevung der nachtheiligen Folgen einer zu großen Zerstückelung es Grund und Bodens, vorzüglih mit Rücksicht auf die dies- fallsigen Erfahrungen in Rhein - Preußen, A

Kurfürstentt e Alt = Württem - E ntyum Hef x ‘ei j L jaht werden mußte, Q Fo Dessen und Frankreich unbedingt be

iehr, als die Erfahrung unleugbar erge- Zertheilung ab felbst in Aerbau treibenden Gegenden die Güter- Ergreifung mehr überhand nehme und auch in Sachsen die

vorbe 4 , ; obgleich das Uebel in Sage, regeln dringend geboten erscheine,

s s im Allgemeinen noch zur Zeit nicht fbr, Lu, bie Güter t habe, Sey dies aber zum Theil darin zu zelner Stücke mit Weit: °{\eu waren und das Abtreunen eiu-

erungen E E E A CUTIbE Mie nète Sten Eidg Kosten verknüpft sey, so würde

; / (19, nah welcher fünftig die einzel- nen Parzellen mit besonderen S ) welcher fünftig die einze rung der Bie tionbitieca, von Einslug (edt sind, auf eine Vermeh- beshäftigte sich mit Beautwortung der A s Ein zweiter Abschnitt der Beschränkung der Dismembratious-Freiheit 4 welche Rücksichten bei sen seyen? und hierbei wurde die thunlichste e ins Auge zu fas Gesichtspunkte empfohlen, daß die Dismembratigy e Lng der drei Fällen als unvermeidlich oder doch dringend nog, O vielen 2) in anderen als nüßlich und rathsam, in uo ane owendig, nigstens als unnachtheilig sich darstellten. eren 3) we-=

Auch der hierauf folgente allgemeine Bericht der Deputati ing von einer historischen Einleitung aus uud daun zur Eb er drei Punkte über: 1. Ob und wie weit eíne Zerstückelung des

Grund-Eigenthums im landespolizeilichen Interesse nachtheilig en? H. Ob eme solche Zerstückelung in Sachsen unter den gegenwärti- gen Verhältnissen zu besorgen sey? und Ul, Ob und welche gesebliche

thut Beharrlichkeit Noth, Noth, daß

Hoheit die Prinzessin |

Länder die unheil- |

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Maßregeln gegen dieselbe auzuempfehlen seyen? Nach einer licht- vollen Charafteristif der naturgemäßen Bestimmung der drei Haup t- Klasseu des Grund-Eigenthums, der großen, mittleren und fleinen Güter, und einer Erörterung der Nachtheile der unverhält- nißmäßigen Vermehrung einer Klasse auf Kosten der anderen aus national-öfonomishem und politischem Gesichtêpunkte betrachtet, wobei statistishe Notizen über die Eintheilung des Grund und Bodens in England und Frankrei ch zur Grundlage dienten, glaubte die De- putation die Frage I, nur bejahend beantworten zu fönnen. In gleicher Weise fiel die Beautwortung der Frage Il. gus, und auf Gruud dessen erklärte die Deyutation zu IIL, daß sie si daher im Allgemeinen nur für die Aunahme des Geseß-Entwurfes seinen Grundideen nah sich aussprechen könne, um so mehr, als auch {ou zwei Petitioneu vom Laude si für eine gesebliche Beschränkung der Grundstücks-Zerstückelung verwendet lätten. Hierauf sprachen si bei der allgemeinen Berathung sämmtliche Sprecher, Biedermaun, Häbler, Graf Hohenthal, Pr. Censius u, st. f. in demselben Sinne aus. Der Minister vou Lindenau aber gab folgende interessante ta tistishe Notizen über Bevölkeru ugs-Zunuahme in Sachsen, als Beantwortung einer Juterpellation des Grafen Hohenthal, ob die Re- gierung ihr Augenmerk der Vorbeugung der Uebervölfkerung durch Auswaunderungs-Organisatiou fortwährend zuwende? Der Minister äußerte: unsere Bevölkerung nälme jährli um 17—18,000 Köpfe zu, wodurch jährlich 2000 neue Häuser erforderli würden. Scy daher eine Ableitung unseïès Ueberflusses allerdings wünscchenswerth, so sey doch vor der Hand der vorhandene aderbare Bodeu zur Er nährung seiner Einwohner noch ausreichend, da bei den im Jahre 1837 vorhandenen 212,00) Häusern, deren jedes durhschuittlih von 8—9 Personeu bewohnt wurde, auf jedes Haus 13-14 Aer Lan d, somit cine zur Ernährung gusreicheude Bodenfläche, kommen.

Man ging hierauf zur \peziellen Berathung der einzelnen Pa- ragraphen des Geseß-Eutwurfs über, deren Juhalk wir Morgen mit zutheilen uns vorbehalten.

(Leipz, Z.) [Fortseßung der speziellen Berathung dîs Preßgeseßes.] Die uun folgende Debatte betraf hauptsächlich zwei Amendemeuts des Abg. von Thielau uud eines des Abg. von der Planiß. Das erste derselben bezweckte eine Abänderung des §. 1 g. und lautete: „Den Verfasser einer censirten Schrift zu benennen, is der Herausgeber, Verleger, Redacteur, Drucker oder wer font darum angegangen wird, nur dann verbunden, wenn darin gegen irgend Jemand eine Beschuldigung oder eine soustige Chrenkräukung enthalten ist; ‘“ das andere folgeuden Zusatz zum Schluß des g. 1 h: ,„Oinsichtlih des einzuleitenden Verfahrens zu Ausmittelung des un- genannten und unbekannten Verfassers einer beleidigenden oder soust strafbaren Schrift zum Behuf seiner gerichtlichen Berfolgung bewendet es bei den bestehenden geseßlichen Vorschristeuz““ das vou der Pla nibsche endlich uach den Worten des §, 1 h : „Darüber, ob eine Ehren kränfung irgend ciner Art vorliege, hat die zuständige Gerichts - Be hörde zu entscheiden“ folgenden Zusaß: „jedoch hat der sich verleßt Glaubende in jedem Falle das Recht, die Ausmittelung des Namens des ungenannten Verfassers zu verlaugen.“ E

Den eigentlichen Mittelpunkt dieser Disfussion bildete die Frage über die Gränzen der Anonymität bei ausgesprochenen Jujurien 2c. Jn diesem Betreff äußerte sich der Abg. Oberländer, welcher das von Thielausche Amendement unterstüßte, dahin: „Steuern wir mit starken Schritten auf die Preßfreiheit los, so müsseu wir auch ihre Bedingungen vorbereiten; mit einer chrlichen, redlichen Preßfreiheit ist aber Anougymität und Pseudonymität nicht verträglich, Feder muß seine Sache vertreten; durch die Anonymität wird aller und jeder Bürgermuth unterdrückt, und jede feige Seele ijt 1m Staude, den ehrlichen Maun zu “brandmarkeu“/; ferner sprach sich der Abg. von Gablenz hierüber folgeldermaßen aus: „Die Deputation hat zwar geäußert, daß sie in kêièr Weise der Anouymität das Wort reden wolle und sie zu ‘hüben gedenke; ih muß aber gestehen, daß die Rechte, welche nah dem Deputations = Gutachten ge shüßt werden, mir eben die Nechte der Anongmität sind, und diese Rechte liebe ih nicht und kaun sie nicht in größeren Schuß neh men, als den ihnen die jeßige Geseßgebung gewährt. Es wird den Gerichten gar oft {wer seyn, zu entscheiden, inwieweit eine Chren verlebung vorliege; denn eine vom Gerichte erfaunte Jujurie und eine herbe Kränkung vetleßen beide gleich und sind uicht gleich strafbar; ich glaube, daß Jeder berechtigt ist, der sih über ihn Ausdrücke erlaubt hat, durch die er verleßt wird, oder sich verleßt fühlt. Außerdem werde ih das erste Amendement des Abg. von Thielau unterstüßen, weil harte“ Beschuldigung mir schon zu viel zu seyn scheint, und es hinreichend ist, wenn auch uur irgend eine Beschuldigung vorliegt. Es liegt oft in dem größten Lobe, in der Satyre eine Beschuldigung, und daun dürste man auch nicht einmal den Namen zu fordern haben, Jch kanm uicht zugeben, daß die Anonymität so weit zu schützen sey, um sie als Schirmman tel zu Beleidigungen zu gebrauchen, um vielleiht gegen einen Vor geseßten bittere Wahrheiten auszusprechen.“

Nicht minder sprachen sich die Staats -= Minister Nostit uud Jänckendorf und von Zeschau gegen die Anonguität ausz der Erstere erklärte, „daß die Regierung 1m Allgemeinen der Anonymität nicht hold sey, am wenigsten aber bei Zeitungs-Artikelu; es wäre zu wünschen, daß jeder Verfasser eines Zeitungs-Artikels sich nennen müßtez freilich die Zeitungen würden daun weniger pikant seynz allein der Lüge und der Verdächtigung würde dann cine sichere Scheide wand eutgegengesebt“, und der Leßtere äußerte; „Zch glaube, man fönnte in Gewährung der Preßfreiheit viel weiter gehen, wenn die Anonymität ganz abgeschafft würde, Die Regierung hat si dafür nicht erklärt aus vielfachen Grüuden, die ih jebt nicht näher berüh- ren will; wird aber die Auonymit#t gestattet, so muß mau wenigstens demjenigen, der durch anonyme Schriftsteller beleidigt wird, schnell und leiht Gelegenheit geben, deu Mann fenuen zu lernen, der glei) sam hinter dem Vorhange nachtheilig von ihm gesprochen uud ge schrieben hat, damit er im Stande sey, ihn zu belangen,“ i

Dagegen hielt der Abg. Bro ckhaus die zur Beschränkung der Anonymität vorgebrachten Amendements uicht für zweckmäßig. _ÎN unseren Verhältnissen“, meiute er, „sind wir häufig in dem Falle, hierbei in eine äußerst unaugenehme Lage zu kommen. Es ist kaum möglich, eine Zeitschrift herauszugeben, wenn der Verfasser irgend eines Artikels genannt werden muß, ohne daß die Justiz = Behörde entschieden hat, daß wirkli ein strafbares Vergehen vorliege. Die Auswittelung des Verfassers durch die Polizei und Verwaltungs-Be- hörden is jedenfalls sehr unpassend. Jh habe in jeder Beziehung allen möglihen Respekt vor deu Polizei= uud Verwaltungs-Behörden, ih möchte sie aber in der Mehrzahl doch uicht für befähigt halten, hierbei in s{wierigen Fällen, bei so feinen Distinctionen, als beson= ders in Bezug auf literarische Jujurien vorkommen, cine Entscheidung zu geben,“ Der Abg. Sachße erklärte ferner: „Im allgemeinen Interesse könne er si doch nicht für gänzliche Beseitigung der Anony- mität verwenden; es würde manches Gemeinnüßige unterdrückt werden, indem Mancher Behauptungen und Tadel aufstellen könute, die begrün- det wären, die er aber wegen seiner Stellung zurückhalten müßte; die Anonymität ganz verschwinden zu machen, scheine nicht die allge= meine Wohlfahrt durch die Schrift fördern zu wollen.“ Eben so sprach der Abg. Tz\chucke gegen die Amendements. „Er sey zwar

Leipzig, 22. April.

den Namen dessen zu erfahren, -|

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ein Freund der Oeffentlichkeit und hasse die Heimlichkeit, aber oft gebe cs höhere Rücksichten, wo eine gewisse Heimlichkeit sogar nothwendig sey. Er habe aber noch ein Bedeufen, daß, wenn der Antrag des Abg. von der Planiß angenommin werde, künftig die Kritik gauz und gar untergehen würde, Es föunten gar feine kritischen Abhandlun- gen, keine Recensionen über ein Buch erscheinen; denn jeder Verfas= ser, desseu Schrift fxitisirt wird, würde nur zu sagen haben, daß er sich beleidigt glaube, und daun würde allemal die Ermittelung des Verfassers nothwendig seyn. Daß dies sehr oft keinen Erfolg ha ben werde und nur unnöthige Differenzen herbeiführen müsse, liege am Tage.“ Auch noch mehrere audere Redner, unter Anderen die Abg. Cisenstuck, Braun, Klinger, Pr. Schröder und von Wabßdorf, erflärten sich, mehr aus formellen Gründen, gegen die Amendements. Em drittes Amendement des Abg. von Thielau, dahin gehend: „Ointer 1 k. noch einen Zusaß des Juhalts anzuschließen: der Ver sajjer einer nach vorgängiger Censur zum Dru gelangten Schrift lann wegen deren Juhalt, insoweit nicht Jujurien gegen Privatper- jonen in Frage kommen, nicht zur Verantwortung gezogen werden“, veranlaßte den Staats-Minister vou Könn er zu der Erklärung: „daß dieser Grundsaß mit deu Prinzipien der Strafrechtspflege durd)- aus nicht vereinbar sey. Die Regierung müsse sich auf das Bestimm teste dagegen aussprehen. Die Censur solle Verbrechen vorbeugen, sie könne aber niht dem Verbrehen im Voraus Straflosigkeit ge währen. Wenn Jemand in Schriften zu Hochverratl, Braudstistung, Mord, Aufruhr auffordere, solle er der Strafe entgehen, weil der Ceusor es habe passiren lasseu; wohin solle dies in der That auch führen? Es brauhe dann uur ein Schriftsteller sich mit dem Censor zu verstäudigeu, um vielleicht im Kom plott mit ihm ein Verbrechen zu begehen. Was uach dem Kriminal- Geseßbuh ein Verbrechen sey, bleibe ein Verbrehen und müsse be- straft werden, selbst wenn es die Verwaltungs-Behbörde zugelassen habe, wir würden sonst einen ganz uenen Sab in das Kriminal-Ge seßbuch bringen müssen, daß Verbrechen nicht bestraft werden sollen, wenn die Polizei sie für straflos erkläre.“ Zur Bestätigung dessen führte der Staats-Minister von Zes chau noch einen aunalogen Fall an. „Es bestehen befauutlich Rechuungs-Behörden, um die Berech= nungen der Kasseu-Beamten zu prüfen und zu justisiziren. Nehme man nun den Fall an, daß eine Nechuung ohne allen Vorbehalt ju stisizirt worden sey, und daß sich später nach Verlauf mehrerer Jahre herausstelle, daß die Belege falsch seyen und sie der Kassirer nach- gemacht habe, so könne man doch uicht bezweifeliu, daß die Unter suchung dann eingeleitet und das Verbrechen noch bestraft werden könne,“ i Bei der nun folgenden Abstimmung nahm die Kanmer die S T Le 1e O, De erei Sa Mee 6, l aber mit 36 gegeu 23 Stimmen an, wodurch das zu dem leßteren gestellte vou Thielausche Amendement abgelehnt wurde. Der zweite Theil des s. 1g ward dann einstimmig, und der erste Theil des §. 1h gegen l Stimmen, der zweite Theil dieses §. aber gegen 29 Stimmen, und zuloßt das Ganze desselben §. gegen 18 Stimmen angenomniei, wodurch die beiden zu demselben gestellten Amendements der Abgg. von Thielau und von der Plauib erledigt wurden. Die §8. 1i und 1k wurden fsodann einstimmig, das zu dem leßteren gestellte Ameu dement des Abg, von Thielau aber, mit der vom Abg. Braun dazu gelommenen Vervollständigung, wonach uach dem Worte: 1 Zisurien“, noch hinzuzufügen sey : ,„Berleumdungen““, gegen 23 Stimmen, der demnach amendirte §. 1k aber gegen 1 Stimme augenommen, und zulebE bie S8. 213, 4, 5a bos Regierungs Entwurfs abgelehnt, resp. gegen 7, 10, 9 und wieder 9 Stimmen, §Karlsrube, 22, April. Die hier erscheinende Deuts\che Wochen - Zeitung (eine Fortseßung der Oberdeutschen - Zei tung) zeigt an, daß sie im Königreiche Bayern nicht mehr burch die Post versandt werden dürfe, R

es

Tessin, 22, April. Der Staats-Rath hat unterm sten d. an sämmtliche eidgenössische Stände ein Kreisschreibeu erlassen, worin er ihnen von dem versuchten Atteutat der politischen Emigrirten auf die gegenwärtige Ordnung der Dinge im Kautou Kenntniß giebt, Fugleich aber glaubt er die Versicherung geben zu können, daß durch die Wachsamkeit der Behörden, durch den Eifer des Volks für Auf rechthaltung der Orduung, so wie durch die freundnachbarlihe Mit wirkung der Sardinischen und Lombardischeu Regierung die Gefah1 beseitigt sey, und daß der Staats-Nath üinnmehr mit aller Sorgfalt auf Mittel denken werde, um so {nell als möglih die Ruhe der Gemüther und mit ihr den gewohuten Lauf der gesellschaftlihen Berrichtungen zurüc{zuführen.

Dem Kreisschreiben is eine Proclamation von gleichem Datum beigefügt, welhe der Staats-Rath an das Volt des Kantons Tessin erlassen hat. Jun dieser wird dem Volke der Zusammenlang der Vorgänge dargestellt und auf dessen Beruhigung hingewirlt, den Mi lizen der Dauk des Vaterlandes ausgesprochen und endlich die Ver sicherung gegeben, daß der Staats Nath das Vertrauen des Volks, welches sih bei dieser Gelegenheit so s{ön bewährt habe, rechtfer- tigen Verde.

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S Pdnien

Paris, 24. April. Das Ayuntamiento von Barcelona hat unterm 7ten d. M. folgende Vorstellung an den Kongreß ge- richtet: | 7

„Zu Folge der unglücklichen Ereignisse vom November v. J. hat tas gegenwärtige Ministerium die Verfassung und die Geseße durch seine eigen- mächtigen und barbarischen Maßregeln guf die shmählihste Weise verleßt. Barcelona is das Opfer der schauderhaftesten Ungerechtigkeit (la4 mas atroz injusticia) und der maßlosesteu Grausamkeit gewesen. Das Herz schaudert vor Entsezen, wenn man an die unseligen blutigen Auftritte zurückdenlt, deren Schauplaß die zweite Stadt des Königreiches gewesen is, und die der Unvorsichtigkeit und der Treulosigkeit der Negierung zugeschrieben werden müssen, welcher, zur unglücklichen Stunde und im Widerspruche mit allem parlamentarischen Gebrauche, die Geschicke dieser hochherzigen Nation anvertraut sind, Die Männer der Gewalt begnügten sich nicht miít dem schrecklichen Kugelregen, den sie am 3. Dezember v. J, von Monjuich auf die Stadt schleudern licßen, sondern, nachdem sie von den Zinnen des Schlosses aus mit höhnischem Lächeln und mit dem fältesten Blute den Flammen einer großen Anzahl von Häusern zugeschen, deren Eigenthümer gar nit einmal an dem beklagenswerthen _Ausstande Theil genommen, legten sie die leßte Hand an das schwere Werk der Züchtigung und der Demüthiguug einer Stadt, welche der Sache der Freiheit so viele Opfer gebracht hat. Wie Eroberer zogen die getreuen Truppen des Heeres in das damals verödete Barcelona ein u. #, w.“

Nach einer leidenschaftlihen Schilderung der nach der Uebergabe der Stadt eingetretenen Reactions-Maßregeln fährt das Aguntamiento ort: y „So wurden die kostbarsten bürgerlichen Rechte durch sechs einfältige und unfähige Menschen, welche nicht verdienen, Spauier zu seyn, auf die roheste Weise mit Füßen getreten. Was nüßt es, daß sie geshworen haben, die Verfassung der Spanischen Monarchie zu beobachten und beobachten zu lassen, wenn sie ungestraft und jeden Augenblick die schönsten Seiten dieser nämlichen Verfassung zerreißen dürfen? ‘Das Ministerium gilt unvergleich-

lih weniger als die Verfassung und als das Volk, und gleihwohl mißhan- delt es das Volk nah Gutdüufen und tritt es die Verfassung unter den Fuß, so oft ihm dies einfällt,. Wenn man nicht sofort das Ministerium zur strengsten Rechenschaft zieht, so is das Staats Grundgeseß eine feier- liche Lüge und hat man die Spanische Nation unvershämt betrogen, Der Artikel 44 der Berfassung sagt: „die Minister sind verantworilich““, und die ösfentliche Gerechtigkeit will, daß diese Bestimmung jeßt in Kraft trete. Lie Cortes müssen diesen Verbrechen ein Ende machen. Der Kongreß durch cine Anklage und der Senat durch einen Nichterspruch. Der Tag der Sühne jür so viele Eingriffe in die Berfassung is endlich gekommen. Da das “Ayuntamiento während jenes shrecklichen Zustandes der Dinge we- der dur Protestationen noch durch unwiderlegliche Beweisführungen etwas ausrichten fonnuten, weil für Barcelona feine audere Verfas jung und feine anderen Gesepe cristirten, als der Wille einiger Personen, die kein anderes Mittel auivendeten, als die Gewalt, da in jencu Tagen der Trauer weder Vitten, noch Klagen, noch Borstcllungen irgend cine Wirkung hervorbrachten, da sie vielmehr verachtet und mit Drohungen zurückgewiesen wurden; so erhebt das Avuntamiento jeßt scine Stimme im Namen seiner Mitbürger, um vom Kongresse zu verlangen, daß er sogleich eine scharfe Anklage gegen das Ministerium formulire, und um den Senat zu bitten, daß er das angeklagte Ministerium mit ver größten Strenge richte, Möge sich die Regierung wenigstens dicsmal dafür zu verantworten haben, daß sie die Art. 2, 7, 8, 9, 12, 63 und 75 der bestchenden Ver sassung in Stücken zerrissen, wie dies durch die amtlichen Bekanntmachungen dargethan und bewiesen ist, Dies is die Bitie, welche díe städtische Be hörde von Barcelona heute an die Väter des Vaterlandes richtet und an deren günstigen Aufnahme sie nicht zweifelt, ta dieselbe mit dem rechtmäßigen Wunsche der ganzen Spanischen Nation zusaumenfällt. Hiermit zahit ras lyuntamiento der Stadt, welche es vertiitt, den schuldigen Tribut und bringt es der öffentlichen Sache die ibr gebührende Huldigung.“ (Folgen die Unterschriften.) i

Dieses Dokument wurde am 16teu „auf Befehl des Ayunta miento“ in den Blättern von Barcelona veröffentlicht. Am 417ten legte die städtishe Behörde ihr Amt in die Hände des neu gewählten Ayuntamieuto nieder, das jeßt endlich nach mehrmaliger Aunullirung der Wahlen zu Staude gekommen ist, Die neue Munizipalität bat den vorschristsmäßigen Eid nur unter der Bedingung geleistet, daß ihre Vorgängerin sofort Rechenschaft vou ihrer Verwaltung ablege, und daß ein genaues Juventarium von dem Bestande der städtischen Kasse u. st. w. aufgenommen werde. Ein Gerücht vou starken Unter \chleifen, die sich das vorige Ayuntamiento angebli zu Schulden kommen lassen, erflärt die BVorsichtsmaßregelu, welche das neue Agun tamiento ergreift, um seine Verantwortlichkeit zu deckeun. Jun der Pro clamation, die es bei seinem Amtsautritte an die Barcelonueser richtet, erklärt das Ayuntamiento, daß es kein Programm verkündigen, sou dern seine Handlungen für sich sprechen lassen wolle.

E

Griechenland.

3 Athen, 12. April, Unsere Zustäude sind für den Augen- bli etwas unbehaglih geworden wegen der sluanziellen Verlegenhei ton, in welche die Regierung gerathen is. Es wird vor der Haud überflüssig seyu, darauf zurüczukommen ; die darauf Bezug habenden L'ofumente sind bekaunt geworden. Die Hauptsache ist, daß, wenn an sich uicht im Junern bloßstellen will, mau sich in der (zum Theil wenigstens unverschuldeten) Unmöglichkeit befindet, dieses Jahr in Bezahlung der Ziusen und Amortisation der großen An leihe fortzufzhren eine Unmöglichkeit, welhe die Regie- ung, den Schubmächten gegenüber, in eine mißliche Lage verseßt, Judeß is die Regierung entschlossen, Alles aufzubieten, um sih aus dieser Lage zu reißen, uud der König is mit großherzigem Beispiele voraugegaugenz am 6, April (25. März) hat er für dieses Jahr und, so lange es nöthig seyn sollte, auch für die folgenden Jahre auf den fünften Theil seiner Civilliste, d. h. auf 200,000 Drachmen, Verzicht geleistet, Um dieses Opfer seinem ganzen Um fange nach würdigen zu föunen, muß man wissen, wie sehr die Ci villiste belastet war und belastet is, besonders dur den Palaisbau, welchen der König bei seinem Regierungs - Antritt als Vermächtniß der zweiten Regentschaft zu übernehmen gezwungen war und zu wel cheim die Morning Chronicle mag sagen was sie will noch nie eine andere Kasse, als die Köugliche Privat Kasse, eine © epton beigetragen hat. És war dieser Schritt der Vorläufer eiuer an deren Ordonnanz, welche chou vorbereitet ist, und vermöge welcher die Gehalte sämmtlicher Civil - und Militair : Beamten einem nach einer gewissen Skala zu regulirenden Abzuge von beilÄusig 10 pCf. unterworfen werden follenu. Die Abueigung der Beamten gegen solcho Abzüge läßt sich erklären, wird aber do vor den stärkeren Gründen der Nothwendigkeit zurücktreten müssen, Andere Reductionen, haupt sächlich in der Armee, werden ebenfalls vorbereitet; sie sind in ge- wisser Beziehung leichter, und hinsihtlih mancher muß man uur be dauern, daß sie nicht schon längst eingeführt worden sind z namentlich ist die Uniform und Ausrüstung der T ruppen zu fostbar und eier großen Vereinfachung fähig. Jn anderer Beziehung wirb sich hier weniger ausrichten lassen, denn eine Hauptlast des Kriegs - Budgets besteht in den vielen Pensionen, welche an die Veteranen des Frei heitslampfes gezahlt werden, und die man do unmöglich einziehen, auch wohl s{werlih verringern kaun, da diese Männer, vermöge ihrer langjährigen Gewohnheiten, zu anderen Beschäftigungen unsähig sind,

Auch sonst läßt sih einige Thätigkeit bemerken; das neue Doug- nengeseb is publizirt worden; ein bestimmtes Urtheil darüber scheint sich indeß noch nicht gebildet zu haben. Eben sto sind in der Art und Weise der Dotation der Veteranen einige Modificationen eingetreten, welche durch die Erfahrung als nothwendig geboten wurden. Die lebt- willige Disposition des G. Rhisaris, von welcher ih schon früher cinmal redete, und vermöge welcher aus seinem Nachlaß ein Priester-Seminar er- richtet werden soll, hat die Königl. Sanction erhalten, eben so der Orgauisatious-Entwurf. Eiu reicher Jpsariot hat sein ganzes bedeu tendes Vermögen ähnlichen wohlthätigen Zwecken gewidmet sein Name ist Warwakis, Die Errichtung einer Marine Schule im Piräus, zur Bildung von Capitainen für die Handels -= Marine, ift, seiner Bestimuumng zufolge, im Werke; eben so hat er zum Bau eines Gymnasial-Gebäudes in Athen, welcher wohl bald beginnen wird, die Summe von 200,000 Drachmen vermacht. Der angefan gene Flügel des nenen Universitäts - Gebäudes wird in diesen Tagen vollendet werden; der Architekt C. Hansen hat den Versuch gemacht, den durch seine architektonischen Verhältnisse ausgezeihneten Bau nach Althellenisher Sitte durch mannigfaltige bunte Bemalung des Mar- mors zur verzíeren. Der Versuch, welcher anfangs viele Tadler fand, ist sehr glücklich abgelaufen, und das Gebäude macht wirklich, unter hiesigem Himmel, einen höchst angenehmen Eindruck. /

Die Feier des 25. März (6. April) ist ganz still und ohne Geräusch abgelaufen z dazu trug wohl hauptsächlich der seit Monaten ersehnte, an jenem Tage zuerst einfalleude Landregen bei; die Dürre in Attika und überhaupt auf dem Festlande war groß und drohte ver= derblih zu werden, während im Peloponnes der Regen in Strömen gefallen war,

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Vereinigte Staaten von Uord - Amerika.

O New- York, 1. April, Die Vermuthung, daß Herr Cushing, der ausgezeichnete Redner uud Freund des Präsidenten Tyler, im Staate Massachussets, dem er durch seine Geburt angehört, als Kandidat auftreten werde, um wieder in den Kongreß gewählt zu

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| Mißhelligkeiten, in

my 525 werden, hat sich nit bestätigt. Bereits streiten sich dort drei Kan= didaten um die Wahl, und Herr Cushing zog daher vor, auf einem so sehr bestrittenen Terrain nicht als ueuer Mitbewerber aufzutreten, Seine momentane Abwesenheit aus dem Kongresse beraubt diesen einer seiner hervorragendsten Notabilitäten und das Laud der Dienste eines der einsihtigsten und beredtesten Vertreter seiner wahren Juteressen,

Die Whig - Partei, welche in der neuesten Zeit aller Orten so bedeutende Niederlagen erlitten hat, hot dieser Tage wieder einmal einen kleinen Triumph zu erlangen. Am 3. April nämlich wird die Wahl eines neuen Gouverneurs im Staate Conunecticut vor si ge- hen, und alle Parteien haben alle ihre Kräfte aufgeboten, um die Wahl zu ihreu Gunsten zu entscheiden, , Die Whigs rechuen mit großer Sicherheit auf Erlaugung einer hinreichenden Majorität für ihren Kandidaten, obgleich bisher die Locofocos dort in der Mehrheit waren, und namentlich die Abolitionisten Alles aufbieten werden, um den Whigs deu Sieg zu eutreißen ; dessenungeachtet cheint in der That die meiste Aussicht auf Erfolg für diese gegeben,

Zum Staate Louisiana is kürzlich eine gerichtliche Eutscheidung erfolgt, die für die Verhältuisse der katholisc{en Konfession in den Vereinigten Staaten überhaupt, gegenüber der Regierung, von Wich tigkeit is, Zwischen einem Theile der katholischen Pfarrgemeinde zu New - Orleans und ihrem Pfarrer bestehen uämlich seit einiger Zeit ) deren Folge die mit dem Pfarrer Unzufriedenen sich au den Bischof wendeten, anfangs um ene Ausgleichung herbei zuführen, und da die Bemühungen zu Erzielung einer solchen sich ver geblich erwiesen, um die Eutfernung des Pfarrers zu verlangen, Der Bischof ging jedoch auf dieses Verlangen nicht ein, worauf die Geguer des Pfarrers sih weigerten, fernerhin die stipulirten Beiträge zur Bezabluug des demselben ansgeseßten Gehaltes zu leisten, Der Pfarrer wendete sich nun, im Cinverständnisse mit dem Bischof, an die Gerichte, um dur dereu Einschreiten dié Widerspeustigeu zu Be zahlung ihrer betreffenden Autleile zu nöthigen. Die Klage wurde darauf begründet, daß der Vischof als rechtmäßiger Vertreter des Papstes das Recht habe, nah freier Wahl diejenigen Priester an zustellen, welche er für die | j enlsprechendsten halte; daß cs aber andererseits auch seine Pflicht sey, für die Auszahlung des Gehaltes an diese Priester Vorsorge zu treffen, und für die betreffenden Gemeindeglieder, solche zu leisten. Allein das Gericht, bei welchem die Klage angebraht worden war, gab einen Ausspruch, der für deu Einfluß und die Macht der katholischen Bischöfe eben uicht günstig lautet. : die Klage sih stüßen wolle, für den Staat Louisiaua durchaus uicht als geltend anerkennen zu föunen. Jn den rein geistlichen Dingen mögen wohl Papst und Bischöfe eine Kontrolle über die Gläubigen ihrer Kirche ausüben, dagegen sey nichts einzuwenden; aber in den zeitlichen Angelegenheiten, in lemporalibus, wie die Kirchensprache sagt, seyen auf dem Gebiete der Union die betreffenden Gesebe jedes Staates und die allgemeinen der Vereinigten Staaten allein gültig und normgebeud, Der Kläger könne nach diesen eine Cutschädigung für geleistete Dieuste uur daun in Auspruch nehmen, wenn er nach zuweisen im Stande sey, daß diese Dienste auf Verlangen der Be klagten geleistet wurden. Dies sey aber im vorliegenden Falle durch- aus nicht geschehen, und daher sey der Kläger mit seiner Klage ab= zuweijen.

Der Winter hat sich in diesem Jahre mit einer ungewöhnlichen Strenge fühlbar gemaht. Seit zehn Jahren erinnert man sich uicht, in den Monaten Februar und März, besoudéèrs aber im leßteren, eine solche Kälte gehabt zu haben, wie dieses Jahr, während die Monate Dezember und Januar durch eine sehr milde Witterung sich aus- zeidneten. i

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Der neulih zwishen Mexiko und den Ve reinigten Staa- ten durch die Mexikanischen Minister der auswärtigen Augelegenheiten und der Finanzen, Bocanegro und Gorostiza, so wie dem Gesandten der Vereinigten Staaten, General Thompson, zu Mexilo abgeschlossene Vertrag enthält folgende Bestimmungen :

C e Zinsen, welche dann für das den Anforderern , vermöge des Bertrags vom 11. April 1839, bezahlen,

Art. 2, Das Kapital dieses Zuerkanunten und die darauf haftenden Zinfen sollen binuen fünf Jahren, vom 30, April 1843 an gerechnet, in gleichen dreimonatlichen Terminzahlungen abgetragen werden, j

Art. 3, Diese_ Zahlungen sollen zu Mexiko in Gold - ober Silber geld an denjenigen stattfinden, den die Bereinigten Staaten zu ihrer Em- pfangnahnure bevollmächtigen, auch soll keine Umlaufs -, Ausfuhr - oder son stige Abgabe davon erhoben werden, und die Merikauische Negierung hat die Gefahr, Kosten und luslagen des Geldtransports nach Beracruz zu tragen.

Art. 4. Die Mexikanische Negierung verpfändet hierdurch feierlich den Erlrag der direkten Steuern der Nepublif Meriko für die Abtragung der vore1wähnten Termin-Zahlungen und Zinsen, und cs wird ausdrücklich bemertt, daß die Negierung der Vereinigten Staaten, da sonst nichts aus drücklich verpfändet worden, verpslichiet is, die Abtragung jener Termin Zahlungen und Zinsen blos von diesem Ertrage zu erwarten,

Art. 5. Da diese neue Vereinbarung, welche im Znteresse Meriko?s abgeschlossen wird, neue Ausgaben für Fracht und Kommission verursacht, willigt die Mexikanische Negierung ein, für diese Auëgaben jede der vorer wähnten Zahlungen um 27 pCt, zu erhöhen, #

Art. 6. Es oll ein* neue Vertrag abgeschlossen werden zur Erle- digung aller Anforderungen der Negierung und. der Bürger der Vereinig- ten Staaten gegen die Nepublik Mexifo, die nicht vollständig durch die alleinige Kommission enischieden sind, welche sich in der Stadt Washington versammelt, so wie auch aller Anforderungen dex Regierung und der Vür- ger Mexilo’s gegen die Vereinigten Staaten. Die Natisicationen dieses Vertrags sollen binnen drei Monaten nach dessen Datum ín Washington ausgewechselt werden, wenn ex vor der Vertagung der Kongreß - Session dort eintrifft, sonst aber binnen einem Monat nach Eröffnung der uächsten Kongreß - Session,

C E a L Au

Julaud.

Berlin, 29. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, die Annahme: dem Königl. Bayerischen Kommerzien - Rath und Konsul Bartels in Kölu, des Offizier - Kreuzes vom Königl. Belgischen Leopold - Orden ; dem Geheimen Medizinal - Rathe und Professor De. Berndt in Greifswald, des Königl. Schwedischen Wasa-Ordens; dem Geheimen Hofrathe und Professor Dr. Harleß in Bonn, des goldenen Ritterkreuzes vom Königl. Griechischen Er- löser-Ordenz so wie dem Rechnungsführer Georg Weiß zu Stag- venow, der Königl. Hannoverschen Krieges-Denkmünze, zu gestatten.

Berlin, 28. April. (Berichtigung. ) Die in Königsberg erscheineude Staats-, Kriegs= und Grtiedens=-Zeitung ent- hält in ihrer Nr. 93 einen Artikel, von Berlin datirt, worin das Be-= denken geäußert wird: ob das Geseß über das Schuldenmachen der Beamten auch auf die Auskultatoren, welche noch in keinem Königli= hen Gehalte stehen, Anwendung finde. i

Daß ein verschuldeter. Beamtenstand ein sehr

t roßes Uebel seyn würde, bedarf keiner Ausführung. Einem solchen Ue

el möglichst ent-

tüchtigsten und bem Zuteoresse seiner Kirche |

Es erflärt, den Grundsak, worauf |

Am 30, April 1843 wird die Merikanische Negierung alle |

Zuerkannte fällig sind, zu Meriko in Gold- oder Eilbergeld |

gegenzuwirken, ist eine dringende Pflicht der Regierung, und sie hat dieser Pflicht vou jeher genügt.

Schon die Allgemeine Gerihts-Ordnung verordnet im 3ten Theil ten Titel §. 2 in Beziehung auf die Rechts- Kandidaten, die sih zur Austellung im praktischeu Justizdieust melden :

Der Rechts-Kaudidat müsse von Mitteln und Unterstüßungen nicht ganz entblößt seyn, damit er währeud der zu seiner Vorbereitung und Prüfung erforderlichen Zeit sich seinen Unterhalt verschaffen und die Gelegenheit zu seiner Versorgung abwarten könne.

Diese Vorschrift is durch das Reskript vom 2. April 1840 (Rabe, Sammlung 2c. Band 10, Seite 310) und durch das Reslript vom 419. Oktober 1831 (Graef. Sammlung 2c. Band 6, Seite 492) wiederholt in Eriunerung gebracht worden.

Des Königs Majestät hat Veranlassung gefunden, die Verwal- tungs -Chefs auf das Schuldenmachen der Beamten besonders auf= merksam zu machen und zu befehlen, daß demselben auf das fräftigste entgegengewirkt werde. Auf diese Allerhöchste Anweisung gründet si der allgemeine Erlaß des Justiz-Ministers vom 24. Jauuar d. J. | (Justiz-Ministerialblatt Seite 23), welcher als eine im Aufsichtêwege | erlassene Verorduuug vou sämmtlichen Gerichten unbedingt befolgt | werden muß, Will man verhüten, daß die Beamten nicht mit Schul= ¡ den belastet siud, so muß man damit anfangen, Niemanden zum | Dienst zuzulassen, der eine solche Schuldenlast hat, daß er sie nicht | |

biunen einem oder zwei Jahren abzubürden im Stande ist, Der Ver= armung fann uur durch einen ordentlichen Haushalt vorgebeugt werdeu, daß man die Ausgaben nah der Einnahme regelt und den Ausfall durch augestrengten Fleiß deckt; hierzu führt aber nur eine frühe Angewöh- nung, Wer dies uicht vermag, bleibe von jedem öffentlichen Amte entferut. Wie dringend die Mahnung hierzu ist, wird dadurch klar, daß mindestens sechs Jahre erforderlich sind, ehe der Rechts - Kan= didat bei aller Austrengung darauf rechuen fanu, ein Gehalt zu be-= | fommen, was ihm ein mäßiges Auskommen gewährt. Für einen ge= | schickten, ordentlichen und fleißigen jungen Manu, der nicht die Mittel | besibt, die Universität zu beziehen und seinen Unterhalt während der | langen Zeit bis zu seiner Anstellung mit Gehalt zu bestreiten, fehlt | es übrigens in dem Preußischen Staate, selbst im Staatsdienste, nohch uicht au Gelegenheit, seinen Unterhalt zu erwerben und für seine Zu- funft zu sorgen, Die kurze Dauer der allgemeinen Militair - Pflich= tigkeit hat die soust große Zahl der Militair - Invaliden außer= ordentlich vermindert. Eine freiwillig eingegangene Verlängerung der Dienstzeit gewährt sedem Unteroffizier die Aussicht auf | Anstellung im Civil - Dieust und den geschickten Männern unter den- | selben die Hoffnung der Ascension bis zu Stellen und einem Einkom- | men, was mancher Richter entbehrt, Der Militgirstand umfaßt alle Klassen der Unterthanen, is ein geahteter Stand, und es wird reih- | lich dafür gesorgt, daß auch der gemeine Soldat noch den Unterricht erhalte, dessen er zu jeinem weiteren Fortkommen bedarf. Aus der Klasse der Unteroffiziere geht die Mehrzahl der Unterbeamten und Subalternen im Staatsdienste hervor, und es is manchem ausgezeich= neten Manne auf diese Art schon gelungen, sich bis zu einem hohen Amte emporzuschwingen.

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So väterlih sorgt der Laudesherr für Alle, die in seinen un= | mittelbaren Dienst treten wollen; die unerläßlihe Bedingung dazu aber ist Orduungsliebe, Tüchtigkeit und Verdienst.

Koblenz, 24. April. (Rhein- u. M. Z.) Heute waren am Königl. Proviant-Amte zahlreiche Fuhren aus der Cifel versam= melt. Ein Theil derselben verlud Saat-Hafer für die Bewohner des Dorfes Müllenbah, welchen das Feuer alle Vorräthe geraubt; eín anderer Theil war zum Transport von Mehl für die Gemeinde der Bürgermeisterei Virneburg bestimmt, wo der Mangel zu einer Höhe gestiegen is, daß nur die Fürsorge der Behörden deu Schrecknissen einer Hungersnoth vorbeugen konnte, Den Gemeinden wird nämlich dieses Mehl aus den Königl. Magazinen verabfolgt mit dem Au- heimstellen, ob sie solches jebt gleich oder nach der Aerndte mit 2 Rthlr. pro Scheffel bezahlen, oder dasselbe um Martini in Natura zurückgeben wollen. Wie wir vernehmen, sind den Gemeinden der Bürgermeistereien Virueburg, Kellberg und Adeuau in dieser Weise über 3000 Schesfel Mehl dur die Fürsorge unseres Ober - Prási= | denten bewilligt worden.

Köln, 25. April, (Kölu, Z.) Heute Vormittag ereignete auf der Rheinischen Eisenbahn ein Unglücksfall, der sehr ernstlich Borsicht bei den Eisenbahnfahrteu mahnt. Ein Dienstmädchen Belgien beging im Köuigsdorfer Tunnel, wo wegen der Dunfkel= die Wachsamkeit der Mitfahrenden unwirksam war, die Unvor= | sichtigkeit, sich über das Wagengeländer hinauszulehnen, und stürzte | auf die Bahn. Ju Königsdorf vermißt, wurde sie sogleih aufge=- | sucht und mit völlig zers{hmetterten Beinen im Tunnel gefunden. | | |

| sich | Ur | aus heit

| j

Man brachte sie darauf in möglichster Eile nah Köln, wo die Eisen= bahn-Verwaltung sie sogleih der ärztlichen Behandlung übergab und | in das Bürger-Spital bringen ließ. Wenn sie auch noch Besiunung | und Kraft genug besaß, um über die Ursache ihres Unglücks hinläng- liche Mittheilungen zu machen, so is doch an ihr Aufkommen nicht zu denfen. N

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

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| Die Kunst : Ausstellung zu Paris, Dritter Brief.

| Zeitung Nr, 81 und 109.) | | | |

Geure- Malerei: Leleux; Guilleminz Hildebrandt ; Meissonier Us few. Landschasts - Malerei: Koekoek, Stillleben. Blumen- Malerei. See - Malerei : Jsabey. Architektur : Granet,

(Vergl, S taats

2) Paris, im April, Im Fach der eigentlihen Genre-Malerxei | findet si eine ziemlihe Anzahl geistreicher und bemerkenswerther Stüde | auf der diesjährigen Ausstellung. Das gelungenste darunter sind wohl

die Navarresischen Landleute, die vor der Thür eines Bauernhauscs | singen und musiziren, von Adolphe Leleux. Eine reihe, ín- | teressante Composition, mit innerster Natur- und National - Eigen- | thümlichkeit malerisch angeordnet. Die Motive sind sehr glücklih ge- | wählt. Die Pbysiognomik i} überall eine durchgreifende, der Gesichts- ausdruck treu natürli, Sämmtliche Figuren sind geshmackvoll lostümirt, trefflich gemalt und heben sich meisterlich vom Grunde ab. Volles, klares Sonnenlicht liegt über der ganzen Darstellung; die verschiedenen Pläne sind zu einer harmonischhen Wirkung genau abgetönt und die Schatten von großer Klarheit, Ueberall ein markiger Farbenauftrag, eine breite Behand- lung der Massen und eine genügende Vollendung der Details. L

Verdiente Anerkennung finden die Bilder von Alexandre Guille- min, welche sih dur Nettigkeit, Reinheit und Geistreichheit der Touche, Frische der Farbe, glücklihe Erfindungs- Und D Rg abe, echte Laune und Komik in hohem Grade geltend machen, Ganz besonders fielen uns der alte Dorf-Zahnarzt, der, wie aus der an der Wand hän- genden Violine und dem im Zimmer stehenden Notenpulte hervorgeht, zu- gleich Gemeinde - Musikus oder Musiknarr für eigene Rechnung und a dem Augenblicke dargestellt ist, wo er sein Mord-Justrument aufgeho Us hat, um einem vierschrötigen, vor Angst laut anssbeeme, SUEEE ei ißenz fer verliebte \ T „Ee

nen Zahn herauszureißen ; ferner der / elche eiu

gottière vor dem Kochheerde eine Liebeserksärung m

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