1843 / 123 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Diesmal ist man übereingekommen, daß der Mexikanische Schaß am 30. April alle rüdckständigen Interessen bezahlen; daß von der genannten Epoche an die regelmäßigen Zahlungen des Kapitals in dreimonatlichen Fristen und so berehneten Summen bezahlt wer- den sollen, daß die ganze Schuld in fünf Jahren getilgt seyn würde. Die Zahlungen sollen zu Veracruz geleistet werden. Der Ertrag der direkten Steuern ist der Amerikanischen Regierung als Hypothek ver= pfändet. Um diese für die Verzögerung und die aus Nichterfüllung des früheren Vertrages erwachsenen Kosten schadlos zu halten, is noch zu dem Gesammtbetrag der stipulirten Schadloshaltungs-Summe ein halbes Prozent zu Gunsten derselben hinzugefügt worden.

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Texas.

L Paris, 27. April. Man hat auf dem Wege über New- | Orleans und Havre Blätter aus Galveston vom 18. März. Die | Regierung schien sich wenig um den mit den Mexikanern begonnenen Krieg zu kümmern, nicht so das Volk. Ju mehreren Grafschaften | hatte man Versammlungen gehalten, in welchen beschlossen wurde, | eine neue Expedition jenseits des Rio Grande zu unternehmen. Jun | einer an den Präsidenten gerichteten Adresse wird derselbe ersucht, eine | Proclamation zu erlassen, um Freiwillige zur. Theilnahme an der Ex pedition einzuladen. Der General Felix Huston hat erklärt, an jeder Expedition gegen Meriko Theil nehmen zu wollen, und man glaubte, | sein Beispiel werde zahlreihe Nachahmer finden. Die Mehrzahl der | Mexikanischen Familien, die, dem General Woll guf scinem Rückzuge |

Vertrages.

folgend, vou Bexar sich entfernt hatten, sind dahin zurückgekommen. | Jn der Umgegend von Gonzales und Austin hatten einige Haufen | Indianer, wie man glaubt vom Stamme der Kumautschas, einige | Verheerungen angerichtet. |

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Haiti. Geschihtlihe Rücblicke.

9 Paris, 25. April. Ju dem Augenblick, wo eine neue Um wälzung auf der Jusel Haiti den bisherigen Präsidenten Boyer ge- stürzt hat und nach seiner Entfernung eine neue Ordnung der Dinge daselbst beginnen foll, dürften einige kurzgefaßte Notizen über diese Insel sicherlih niht unwillkommen seyn.

Haiti der Name bedeutet in der Sprache der Judianer o viel als Gebirgsland gehört zu der Gruppe der großen Antillen. Die Jnsel liegt zwischen Puerto = Rico, Cuba und Jamaica zwischen 17° 43‘ und 19° 58‘ nördlicher Breite und 70° 45‘ und 70" 55! westliher Länge. Jhr Flächeninhalt ist nur um ein Sechs theil weniger beträchtlih als jener von Cuba, welches die größte unter den Antillen und zugleich die kostbarste Perle unter den Kolo nien is, welhe Spanien noch in den Westindischen Meeren geblieben sind. Haiti erstreckt sich auf 600 Kilometer in die Länge und 232 Kilometer in die Breite. Die Hauptstadt der Jusel ist Port au Prince, welhe Stadt sehr niedrig und auf sumpfigem Boden an dem außersten Ende einer umfassenden Bai in dem westlichen Theile der Insel liegt. Die Zahl der Einwohner wird auf 30,000 angeschlagen.

Die Geschichte von Haiti ist so bekannt, daß es genügt, so kurz als thunlich die vorzüglichsten Begebenheiten derselben zusammenzu=

| | | | | \

| blieb Boyer allein Herr der Gewalt.

| SINTEL

fassen, um daraus die Ursachen begreiflich zu machen, welche die neue Revolution, die für den Präsidenten Boyer "eine so \{chlimme Wen= dung nahm, veranläßt haben.

Am 5. Dezember 1492 entdeckte Christoph Columbus Haiti, welches er Española nannte, um dadur anzudeuten, daß es künftig hin ein Spanisches Besibthum seyn solle. Die Jusel war damals von den Karaiben bewohnt, einem ziemlich sanften, gutmüthigen, nüchternen und gastfreundlihen Volk. Bald aber zwangen die Spa nier die Eingebornen durch ihr Verfahren gegen sie zur Rebellion, die mit der fast gänzlichen Ausrottung dieser Unglücklichen endete ; die Spanier blieben allein und unbestritten Herren der Jusel, die aber fast gänzlih entvblkert wurde, und gaben ihr nun den Na= men San Domingo, nach ciner Stadt, die sie dort gegründet hatten. Jm Anfange des sechzehuten Jahrhunderts bevölkerten sie dieselbe wieder vermittelst Negersklaven, die sie aus Afrika weggeschleppt hatten. a E Im Jahre 1630 gründeten Flibustiers, die damals in jenen Meeren sich so furhtbar gemacht hatten, eine Niederlassung auf dem nördlichen Theile der Jnsel, den die Spauier aufgegeben hatten. Mehrere Male von dort vertrieben, kamen die Flibustiers immer wie- der mit nener Macht zurü, wobei sie von Frankreich besonderen Schub genossen, dessen Oberherrlichkeit sie endlich auch anerkannten. Im Jahre 1664 wurde der erste Französishe Gouverneur dahin ge- -\hick. Von jener Zeit an waren die von ihrem Mutterlaude ver=

lassenen Kreolen genöthigt, einen Theil der Insel abzutreten. Jm Jahre 1689 dur den Vertrag von Ryswick erhielt diese Abtretung eine geregelte Form, indem Spanien dieselbe förmlich anerkannte. Anfangs schickte Frankreich nah seiner neuen Kolonie alle Judividuen, deren es los zu werden wünschte. Aber bald nahm der Negerhandel eine regelmäßige Gestalt an; das Mutterland begünstigte dieses \hmachvolle Treiben, und vermittelst der zahlreichen Arbeiter, welche auf den Boden der Jusel verpflanzt wurden, nahm San Domingo bald einen bedeutenden Aufschwung, freilich auf Kosten der mit Füßen getretenen Menschheit, welche nahmals eine furchtbare und blutige Rache üben sollte. Jm Jahre 1789 zählte man daselbst nicht weniger als 700,000 Sklaven im Besiße vou 28,000 freien Mulatten, und außerdem etwa 40,000 Weiße.

Aber die Zeit nahte heran, wo die Sklaven ihre Freiheit wieder eiringen und an ihren Unterdrückern und Peinigern sich rächen soll- en, Als vie Französische Revolution ausbrach, machte sich der Ge- T gerselben auch auf San Domingo fühlbar, wie überhaupt auf Zand ntillen. u jener Zeit standen sich drei Parteien auf San Unab ¡Ngenüber, nämlich : die großen Eigenthümer, welche die v E P der Jusel wollten; die kleinen weißen Eigenthümer, endi die Museen der Reichen ein Ende zu machen suchten ;

bzusbü Latten, welhe die Tyrannei der beidèn vorgenannten abzuschütteln gedachten, Die Sklaven wagten kaum cinen Wuns

; Befreiung, aven wagten kaum einen Wunsch Ha eyrer Vesreiung: " Abór: sls vie Streithändel unter ibren Herr i händel unter ihren Herren fortdauerten, mehr und mehr über, / Roi: und Mulatten es zu Streig eee erhanduahmen, auch zwischen Weißen Dle fs, g Aeiten fam, da begannen auch sie Hoff-

nungen zu fassen, die sih bald verwi fli : L L

1791 erhob sich der erste Aufstand ir ichen sollten. Am 23. August

väéten ‘fle’ die Englä [tand unter ihnen. Zwölf Jahre später

atten sie die Engländer besiegt welche fi A O

P l, ohe sich der Jusel bemächtigen

wollten, und die Franzosen, welche die rößt ,

; Zröpten Anstrengungen mach= ten, um sie zu erhalten, und waren fast aus\cließlich Herren von San Domingo, dem sie seinen alten Namen H iti wi E E

; s ; „il Haiti wiedergaben. Einmal waren sie nahe daran, wieder unter dis ? G ç iidzufal Ld er die Französische Herrschaft zurückzufallen. Toussaint-Louverture, der Haupt-Anstifter dieser Revolution, der Befreier, der Chef der Schwarzen, die ihn gleih einem Vater verehrten, starb als Opfer eines gehässigen ae rathes im Jura im Fort Joux, wo ihn Napoleon hatte einsperren lassen. Am 30. November 1803 sahen die leßten Trümmer der Fran= zösischen Expedition sih gezwungen, die Stadt am Cap das im vorigen Jahre durch ein Erdbeben zerstörte Cap Haiti den einzi=

|

| | | | | | | |

|

l 1p Krise heraunahe.

| Nuder befindliche Faction zu stürzen.

| gestürzt werden sollte. feine Zuflucht.

938

gen Plat, der ihnen damals noch geblieben war, zu räumen und si auf Gnade und Ungnade den Engländern zu ergeben. Am 1. Ja-= nuar des folgenden Jahres traten Generale und Offiziere der schwar= zen Armee, vierzig an der Zahl, zu einem Kouvente zusammen und proklamirten die Unabhängigkeits-Akte von Haiti, „mit dem Schwure an die Nachkommenschaft und an die ganze Welt, auf im- mer von Frankreich sich loszusagen und eher zu sterben, als unter seiner Herrschaft zu leben.“ Zu jener Zeit war die Gesammt=-Be- völkerung von Haiti anf 400,000 Einwohner zusammengeschmolzen, Jn einem Zeitraume von 14 Jahren hatte der Krieg nicht weniger als 500,000 Opfer dahingerafft.

Am 8. Oktober 1804 wurde Dessalines, der Ober-General der siegreichen Armee, der Nachfolger des unglücklichen Toussaint-Louver- ture, unter dem Namen Jakob 1. zum Kaiser ausgerufen, und sechs Monate nachher, am 28. Mai 1805, brachte eine Versammlung von Generalen die seitdem im Jahre 1816 einer Revision unterworfene

| Constitution des Kaiserthums Haiti zur Oeffentlichkeit.

Dessalines übte seine Autorität auf eine sehr willkürliche Weise

| ausz in Folge davon herrschte er auh nur zwei Jahre. Am 17. Ok- | tober 1809 wurde er ermordet, und sein Nebenbuhler Christoph folgte

ihm nah unter dem Titel als Chef der Regierung von Haiti. Seine

| Macht war übrigens nur im Norden der Jusel wirklih festgeseßt. | Ein Mulatte, Namens Petion, Kommandant von Port au Prince, | | weigerte sich, den neuen Machthaber anzuerkennen, und fünf Jahre

hindurch stritten sih die zwei Nebenbuhler um die höchste Autorität,

| ohne daß es dem einen gelang, den anderen zu überwinden. Endlich | des Krieges müde, legten sie die Waffen nieder. Christoph sebte sich |

selbst die Krone auf unter dem Namen Heinrich 1,; Petion ließ fich zum Präsidenten ernennen, und die beiden Souveraine befaßten si von nun an mit Wiederherstellung der Ordnung und der Prosperität, der eine in scinem Königreiche, der andere in seiner Republik.

| Bei seinem Tode hatte der Präsident Pation im Jahre 1818 | | den General Jean Pierre Boyer zum Nachfolger, einen Mulatteu, | | der in der Revolution uur eine secundaire Rolle gespielt hatte; und

als im Jahre 1820 der König Christoph, 74 Jahre alt, sich ershoß, um nicht lebendig in die Hände seiner empörten Soldaten zu fallen, Zwei Jahre später überlieferte ihm ein Handstreih auch den Theil der Jusel, der noch den Spa- niern gehörte, und vom 28, Januar 1822 an wehte die blau und

rothe Standarte der einen und untheilbaren Republik auf der ganzen |

Von da an gab es nur cine Regierung, nur eine Constitu- tion auf Hatti.

chen Fristen. ( sirten Staaten eingetreten.

Der Präsident Boyer herrschte demnach seit 1818 über Haiti. |

Fragt man aber, was er während dieser fünfundzwanzig Jahre aus dieser fruchtbaren und s{chönen Jusel gemacht hat, so darf man, um

die traurige Wahrheit zu erfahren, nur das Werk des Negerfreundes, |

Herrn Victor Schoelcher, lesen, welches den Titel führt: „Colonies étrangères et Haiti“. Dieser hat im Jahre 1841 Haiti besucht, und entwirst ein schreckhaftes Gemälde von den dortigen Zuständen ; die Städte zerstört oder ihrem Verfall ughe, unbewohnt, und mit verfaulten Stoffen angefüllt; aller öffentlihe Geist unter den Ein wohnern verschwunden, der Bankerott drohend, die Sitten zunehmen- der Verderbniß entgegeneilend. Und alle diese Uebel mißt Herr Schoelcher der Regierung des Präsidenten Boyer bei, der mit seinem Despotismus die Glieder des Volkskörpers nicht brehe, sondern all mälig entnerve. | 4 ‘Wie elend, wie herabgekominen die Nation aber auch seyn mochte, sie kannte die ganze Größe des Uebels, das sie zernagtz sie hoffte noch immer auf bessere Zukunft, gab sich in ihrem Unglücke nicht selbst auf, wie die Partisane der Sklaverei glauben zu machen such ten, und gab seit mehreren Jahren schon deutliche Zeichen, daß die Die Opposition gewann von Jahr zu Jahr bedeu- Im Jahre 1839 schon war sie nahe daran, die am : Boyer, der sah, daß sie die Majorität zu erlaugen im Begriffe war, wendete sich an die Armee

tendere Kräfte.

| und verjagte aus der Deputirten - Kammer diejemgen, welhe ihm

| entgegen zu seyn wagten. 1 hl er d | | behielt, so schreibt sich doch der Anfang zu seinem Falle von jener Cpoche

Allein wiewohl erx damals die Oberhand

her. Die Jdeen der Opposition gewannen immer mehr Boden, Journale

| entstanden, welche mit Energie die Constitution und die allgemeinen Inter | essen vertheidigten. Die im Jahre 1839 ausgeschlossenen Deputirten wur=

den 1841 fast einstimmig wiedererwählt: das Volk begann die Augen zu öffnen über den Abgrund, in welchen es durch Präsident Boyer Boyer nahm zum zweitenmale zur Gewalt Bei Eröffnung der Session stieß die Repräsentanten- Kammer aus Furcht oder bestochen, noch bevor sie selbst konstituirt war, die Deputirten aus, welche der Ostracismus Boyer's getrossen hatte. Um das Maß des Unglücks voll zu machen, zerstörte am 7. Mai 1842 ein furhtbares Erdbeben fast gänzlich die Capstadt mit einem Drittel ihrer Einwohner, und Plünderung und Raub verschonte

| selbst die unter dem Schutte begrabenen Leichname uicht.

| mit der Flucht Boyer's nah Jamaika endete.

Am 26. Februar endlich brach auf E A n Me trioten hingerichtet werden sollten, der Ausstand zu Caÿes aus, de E | 1 Die den Verlauf des

| Aufstandes betreffenden Thatsachen sind in diesen Blättern shon üm- | ständlich mitgetheilt worden.

Allen Freunden und Verehrern Karl Seydelmann's.

Nach dem Tode Karl Seydelmann's, in welchem dic Deutsche Bühne einen so ausgezeichneten Künstler verloren hat, wurde von einigen sciner Freunde und Verehrer der Wunsch ausgesprochen, „die Grabstätte des Verewigten““ mit einem einfachen Denkmale bezeichnet zu sehen. Ueber zeugt, daß diese Empfindung dankbaren Andenkens auf einc weitverbreitcte Theilnahme und allgemeineren Anklang zählen dürfe, wollen die Unterzeich neten, welchen die Hinterbliebenen das s{öne Vorrecht ertheilt haben , die Ausführung jenes Gedankens zu übernehmen, Alle, welche sich an Sevdel mann's Darstellungen erfreut haben, zu Beiträgen auffordern , wie solche dem Zwecke eines prunklosen, aber bleibenden (Hedächtnisses entsprechen.

Wir ersuchen die löblichen Nedactionen der Zeitungen und Journale, dieser Aufforderung ihre Spalten zu öffnen und elwanige Beiträge entgegen- zunehmen, wozu gewiß auch die geehrten Buch - und Kunsthandlungen bereit seyn werden. Sollten sich Verehrer des Verewigten, Bühnenvorstände und Kunstgenosseu, in Orten wo er gelebt und gewirkt, dieser Mühe selbst unter- ziehen, so würde dies unzweifelhaft unserem Unternehmen am förderlich-

1 seyn. M Die einzelnen Sammlungen werden von der Buchhandlung Dunker und Humblot in Empfang genommen werden, welche sich insbesondere, eben so wie die F der Vossischen und Spenerschen Zeitung, erboten hat, Beiträge zu sammeln. ; iy O Am Schlusse der Sammlung werden die Beiträge bekannt gemacht, und über ihre Verwendung Rechnung gelegt werden.

Berlin, den 1, Mai 1843, t Graf Redern. S. H. Spiker. Kiß. Königl, Bibliothekar. Professor,

Karl Duncker.

Weiß. Regisseur.

Teichmann. Hofrath.

Buchhändler.

| Ostpr. Pfandbr. |*.

| 1825 endlih verzihtete Frankreich feierli auf alle | | Ansprüche auf die Souverainetät über jene ehemalige Kolonie, gegen | eine Entschädigung von 150 Millionen Franken, zahlbar in fünf glei

Damit war Haiti in die Reihe der auerkaunten civili= |

| Königl. Balletmeister Hoguet.

Berlin - Potsdamer Eisenbahn.

In der VWWoche vom 295. April bis incl. den 1. Mai c. der Berlin-Potsdamer Eisenbahn 8609 Personen gefahren.

sind auf

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

Abends 10 Ubr.

Nachwittags 2 Ubr.

Morgens

1843, 6 Ubr.

I. Mai.

Luftdruck .…. . |339,35 " Par. |338,88"" Par. [339,55 Par. + 6,8° R. 4 16,3% R. |+ 9,4° R. 2,1° R. |+ 3,8 R. |+ 3,8 R. 68 pCt. 37 pCit. 63 pCt. beiter. wolkig. heiter. ONO, ONO, Wärmewechsel-+16 Wolkenzug - « - ONO, gea -+ S R.

Tagesmittel: 339,26 Far... 410,49 R... +3,2°R... 56 pCi. ONO,

Quellwärme 7,4° R. Flusswärme 10,0° un. Bodenwärme 0, I Ausdünstung Ü,013 ‘Rh, Niederschlag O.

Luftwärme ... Thaupunkt ... + Dunstsättigung

D Len B örs Den 2, Mai 1843.

Cour. | Geld. | Brel. Pots. Bisecub,| 5 104 | 1035 do. do. Prior. Obl. 4 s Preuss. Englische | | Mgd. Lpz. Eisenb,' | Obligat. 30. 4 | 103% | 1027, do. do. Prior. Obl. 4 | Präm, Sch. | | Brl. Aub. Eisenb. - Secobandlung. |-— 91 E do. do. Prior. Obl. Kur- n. Neumüörk.| | | Düss.Elb. Eiscub.' f 3A 102% |

C,

Pr. Cour. Brief. | Geld, | Gem. | 139

102%,

lr.

Brief.

Fonds. s Aclien. |s

St. Schuld-Sch, 3 Va

| 1552 | | 1037 | | 1247 | | 1037 | | 2E | 930 |

der

Schuldeerschr, 1013 do. do. Prior. Obl.‘

Stadt-| Rhein, Obligationen. | 1037 do. do. Prior. Obl.

Dauz, do. in Th.|—| 48

Westpr. Pfandbr. 35 103

Grossh. Pos. do,“ 1063

1025 |

i zisenb. Berliner Eiscnhb

120 | 1035 | FLO/s | U |

Berl. Frankf. Kis. | & do. do. F’rior. Obl. | Ohb,-Schles. Eisb,| Brl.-Stet.E. Li. A.|

do. do. do. Lt.B.|—

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103%; «1 Pomm. G 1032 | Kur- u. Neum. do. 4 1034 | Schblesiscbhe do. 37 102 s |

do. Gold al marco.

‘1 1035 FriedrichsMor. | #6 And.Gldm. à 5 Th.|—

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Disconto.

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr,

Geld,

Wechsel-Cours. Brief.

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V1, Kurz | 1

FI. 2 Mi. | 1 (

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Mk. 150 Mk. 150

LS t. 26! 5300 Fr. 150 FI. 150 FI. 100

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. 100 Thlr. /

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Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 28. April. Niederl, wirkl, Sch. 56! 5% do. 101:

5% Span, 19 e. 3% do. 33 11 « Pass. —, Ausg. e, Zinsl,

Kanz-Bill, —. j , Sch. —. Pol. —. 1% Russ, Hope 907.

Präm. Vesterr, -

Preuss,

Antwerpen, 27. April. Zins]. —. Neue Anl. 19.

Pa ris, A April. 5% Rente fin cour. 120, 50. 3% Rente fin cour. §2, 40, 5% Neapl. au compt. 108, D%5 Span. Rente 29%. Pass. 5.

Lon, 40 April. 5% Mei. 110. 41% 1007. 3% Ca 27% —. 1% , Bank-Actien 1632. Anl. de 1834 141 f. de 1939 LIOE,

Königliche Schauspicle.

Mittwoch, 3. Mai, Jm Schauspielhause: Corona von Saluzzo, Schauspiel in 5 Akten, nach einer alten Novelle, von E, Raupach. (Dlle. Fleischmann, vom Königl, Hof-Theater zu München : Corona, als leßte Gastrolle.) : : S

Donnerstag, 4. Mai. Jm Schauspielhause : Zum Crstenmale: Ehemann und Junggeselle, Lustspiel in 4 Abth., von A. P. Hierauf: Drei Frauen und keine. :

Freitag, 5. Mai. Jm Opernhause: Das Portrait der Ge liebten. Hierauf, zum erstenmale: Die Willys, oder: Gisela, fanta tisches Ballet in 2 Abth., von St. Georges und Coralli, Mujik von Adam. Für die hiesige Königliche Bühne eingerichtet von dem ( Decoration: 1ster Aft, von dem niglihen Decorations - Maler Gerst; 2ter Akt, von dem Königlichen Decorations-Maler Gropius.

Jm Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater.

Mittwoch, 3. Mai. (Italienische Opern-Vorstellung.) Auf Höch= )sten Befehl: Lucrezia Borgia. Opera in 3 Atti, Poesia del Sgr. Romani. Musíca del Macslro Gaclano Donizelli. Donnerstag, 4. Mai. Herr Rochus Pumperniel. L Freitag, 9. Mai. Muttersegen, oder: Die neue Fanchon, (Fräulein vou Trosselt, vom Theater zu Breslau: Marie, als Gast rolle.)

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 1. Mai 1843. :

Zu Lande: Weizen 1 Nthlr. 29 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf. 3 Roggen 2 Rthlr., auch 1 Nthlr. 26 Sgr. 3 Pf. ; große Gerste 1 Riblr. 11 Sgr. 11 Pf.z Hafer 1 Rihlr. 15 Sgr., au 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Nthlr. 6 Sgr. 3 Pf, auch 3 Nthlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 2 Rihlr. ; Roggen 1 Rthlr, 27 Sgr. 6 Pf. auch 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf.z große Gerste 1 Rihlr. 13 Sgr. 9 Pf.z; Hafer 1 Rihlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr, 6 Sgr, 3 Pf.z Erbsen 1 Rthlr. 25 Sgr., auch 4 Nthlr. 20 Sgr. : Sonnabend, den 29. e Si A L

)as Schock Stroh 10_Rthlr. 15 Sgr., auch 9 Rthlr. 15 Sgr, Der Cintáie: dri 1 Rthlr. 10 Sgr., auh 1 Rthlr, 2 Sgr. 6 Pf.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkcisen.

Gedrudft in der Dedcker schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerci, Beilage

Preis: 2 Kthlr. sür { Iahr. 4 Rthlr. - 5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Prciserhöhung.

N 123.

In al L

Amtliche Nachrichten. ¿

“andtags-Angelegenheiten. Provinz thätigkeit der Sechandlung. 1 richtung eines landschaftlichen

Nußlaud und Polen. Armce,

Frankreich. „Paris, Partei - Stellung in der mischtes. Driefe aus P aris. (Zur Charakteristik der Opposition aeae das Zucker-Geseß ; mißliche Lage der Welnbauer trn Eile be 4A von Toulon und die Transatlantische“Dauwfschifffahrt ; neue Hindernisse bei der Eisenbahn nach Nouen, Die Nachricht vom Tod des (Grafen Bastard widerrufen; England und Brasilien. Der Geburtstag der Königin Marie Christine; ihre Papiere zur Geschichte der leßten Jahre: diplomatische Stellung des päpstlichen Nuntius ; Verkauf für Guadeloupe ; „Militairisches.) f

Großbritauien und Jrland. stattung des Herzogs von Sussex, ausgewanderten Cap-Boers.

Niederlande. Ha ag. Graf von Nassau.

Deutsche Bundesstaaten. Mün en, Dof- und Central-Bibliothek.

A U Ad S

2 egypten. Ka )ira. Reise Sr. Königl, Hoheit des Prinenu Albrech

Vereinigte Staaten vou Nord-Amerika. Schreiben 1 A Jork, (Webster's Antwort auf Lord Aberdeen's D epeschez; diploma

qu [he Korrespondenz zwischen Webster und Foxz Prozeß Mackenzie.)

E N aus Paris, (Gerüchte von versöhnlicher Stim

4 Gia B 2 E l F \ Ö 4 S E ana s gegcn Texas und von ciner Verschwörung gegen

Haiti, Po rt au Prince. Proclamation gegen Bover und Verhaftung zweiet Anhänger desselben. Provisorische Regierung. Abdankungs Botschaft Boyer's an den Senat. Schreiben aus Paris. (Die ley-

lel Begebenheiten vor Boyer's Entfernung.) / ; 2

Inlaud. Devi, Brrichtigung in Bezug auf einige Beschwerden über die „ustiz-Berwaltung. j a :

l z Brandenburg. Gewerb- Pr ovinz Sachsen.“ Antrag auf Ex- t Kredit-Vereins.

St. Petersburg. Beförderungen bei der

Zucker - Frage. Ver

London. Vorbereitungen zur Be Erfolg der Maßregeln gegen die

E ( Herzog von Leuchtenberg. Schreiben aus Altona. (Das Dampf

Tlntliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, den 3. Mai.

Se. Majestät der König haben heute dem Grafen von Har- denberg im hiesigen Schlosse cine Privat-Audienz zu ertheilen und aus seinen Händen das Beglaubigungs-Schreiben als Königlich Han noverscher außerordentliher Gesandte und bevollmächtigter Minister an Allerhöchstihrem Hoflager entgegenzunehmen geruht,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem fkatholischen Schullehrer und Organisten Brieger in Thiemendorf, im Steinguer Kreise, des Regierungs-Bezirks Breslau, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

DetaenntmaGUh g.

An den vom 1. Mai d. J. ab für die Sommer-Monate einge richteten täglich dritten Dampfwagenzug zwischen Berlin und Neustadt-Eberswalde, welcher in Berlin 6 Uhr früh und in Neustadt 87 Uhr Abends seine Abfertigung erhält, wird sich in Neustadt, wie an den beiden anderen täglihen Zügen, eine Perso nenpost nach und von Freienwalde a. d, O. ßen, bei welcher Beichaisen nah dem Bedürfniß gestellt werden. Auch bei Benutzung dieser dritten täglichen Post können die Reisen- den zwischen Berlin und Freienwalde a, d. O. das Personengeld, mit

dem Betrage für das Dampfwagen-Billet zusammen , bei dem Post- | Amte in Freienwalde, resp. bei dem Billetverkgufs-= Büreau auf dem

hiesigen Bahnhofe, berichtigen.

Berlin, den 27. April 1843.

General-Post-Amt. A ngekto mmen: Der General =Proviantmeister , Wirkliche Ge

heime Kriegsrath Müller, aus der Provinz Posen.

Abgereist: Ver Fürst Dolgoruckow, uach Lübeck.

Der Königl. Sächsische General - Major und Ober-Stallmeister von Fabrice, uach Dresden.

Landtags - Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 29. April. | ; Plenar-Sibhung. Dem Landtage sind zwei Petitionen zugegan= gen, welche Beschwerden über das Wirken des Kömglichen Sechand= lungs-Jnstituts zum Gegenstande haben und folgende drei mit stäu= disher Befürwortung an des Königs Majestät zu richtende Anträge enthalten: 1) der Sechandlung den inneren Handel zu untersagen und ihr die Veräußerung solcher Anlagen, deren Production nicht bloß zum Export bestimmt is, anzubefehlenz 2) dieselbe unter Ausschlie= ßung vom Betriebe bürgerlicher Gewerbe in den ihr durch die Ka- binets- Ordre vom 17. Januar 1820 vorgeschriebenen Wirkungskreis zurückzuweisen; 3) den Mühlenbesißern in einer Märkischen Stadt wegen Beeinträchtigung ihres Gewerbe-Verdienstes durch eine Seitens der Sechandlung etablirte Dampfmühle eine augemessene Eutschädi- gung zu bewilligen.

Der Ausschuß, welchem diese Petitionen zur Begutachtung über- wiesen worden, hatte es si nit verhehlt, daß diejenigen Verhält- nisse, welche bei einer vollständigen Beurtheilung der Wirksgukeit der Seehandlung als eines sür das ganze Land thätigen Haudels - Justi= tuts zu berücksichtigen sind, in ihrer Gesammtheit von dem provinzial= ständischen Gesichtspunkte kaum zu übersehen seyn möchten. Nichts= destoweniger hatte der Ausschuß si für verpflichtet erachtet, die in

| 1820 finden und daher | |

| klärt, es sey ihr eine

| thre Comtoirs u, st. w., hieraus folge ganz unzweideutig, daß sie eben

genau anschlie= |

29e, 30ste, 31 ste, 32ste und 33ste |

Allgemeine

Berlin, Donnerstag den (teo Mai

der Provinz erhobenen Beschwerden einer möglichst genauen | zu unkerwerfen, und war bei diesem Geschäfte dur die große Bereit

| willigkeit unterstüßt worden, womit ihin von den betreffenden König- erforderlichen thatsächlihen Aufklärungen

lichen Behörden die etwa gewährt worden waren, Zwet Fragen aber waren es, in deren Be antwortung man die Prüfung der erwähnten a) is der angefochtene inläudishe Handels der Seehandlung nah Lage der bestehenden Gesebgebung als recht lich zulässig zu betrachten oder mcht, und þ) i es aus staats PARIRIE ei e Rat pan wünscheuswerth, daß der merkantilisch- 1strielle Verkehr der See im Juteres x Beschwerde

| führer beschrän R andlung im Juteresse der Beschwerde Die Versammlung folgte bei der Berathung im Wesentlichen die | sem im Ausschuß-Gutachteu vorgezeichneten Sanas, L rh, sid zwar gleih Anfangs mehrere Stimmen, welche ‘auf die ganz unve1

| lennbar großen und höchst dankenswerthen Leistungen der Scehaud lung zur Belebung und Beschüßuug inländifcher Gewerbthätigkeit un- ter Anführung von Thatsachen hinwiesen, und wiederum ward von da alle Geschäfte

| anderen Seiten darauf aufmerksam gemacht, daß,

| der Seehandlung, wenn auch uicht auf Rechnung, so doch auf Gefahr des Staats Schabes gemacht würden, bei der Würdigung des Ge

| leisteten auch die gewaltige Ausdehuung der dem Justitute zu Gebote | stehenden Mittel nicht übersehen werden dürfe; allein im weiteren | Verfolg der Debatte beschäftigte man sih zunächst vornehmlich mit dem Rechtspunkte, mit Prüfung der geseblichen Legitimation der See- handlung zu gewerblichen Geschäften im Julande.

L ie Ansichten hierüber waren sehr getheilt, Die Einen dedu- zirten: Die Befuguisse der Scehandlung seyen lediglich aus dem Gesebe vom 17. Januar 1820, welches derselben erst ihre gegen wärtige Stellung im und zum Staate angewiesen, herzuleiten; das Auftreten des Staates als Gewerbetreibender aber sey etwas sv Ex- ceptionelles, daß man eben nur die Geschäfte, welche der Seehand- lung ausdrücklich zugewiesen worden, als solche betrachten fönne, welche ste betreiben dürfe; uun wurde im Abschnitt IV. des erwähnten Ge- sebes bestimmt: unter Nr. 1, daß die bisherige Firma beibehalten werden solle; unter Nr, 2 und 3, daß das Justitut den überseeishen Salz= Debit zu bewirken habez und unter Nr. 4, daß alle im Auslande für Rechnung des Staates vorkommende Geldgeschäfte, und \ elbst die im Julande, wobei eine kaufmännische Mitwirkung nicht füglich ent- behrt werden könne, durch die Sechandlung auf Requisition der Behörden _ besorgt werden sollten; hieraus und besonders aus der Disposition ad 4 ergebe sih, daß die kaufmännische Thâtig= | feit der Scehandlung im Julande lediglih und ausnahmsweise nur | auf den Fall beschränkt seyn solle, wenn für Rechnung des Staates Geldgeschäfte zu besorgeu seyen, überhaupt falle der Gewerbebetrieb der Sechandlung gar nicht allein unter den privatrechtlihen Ge= sichtspunkt, vielmehr müßte sie dabei auch als Behörde aufgefaßt und jedes Geschäft als ein ungehöriges bezeichnet werden, wodurch sie ohne spezielle Anweisung die gewerbliche Thätigkeit der Unter- thanen beengez so lange aber eine andere Justruction nicht beigebracht worden, müsse man diese wiederum in dem Geseße vom 17. Januar he! jede Ueberschreitung der dort vorgezeichneten Visziplinar-Standpunkte aus mißbilligen.

die Seehandlung sey dur das Gesetz - und Handlungs=-Iunstitut des Staates er kaufmännische Organisation gegeben, sie habe

Gränzen auh vom Andere dagegen meinten, als ein selbstständiges Geld-

| die Bestimmung habe, Handel zu treiben, und es würde wohl ein gro= | ßer Widerspruch seyn, wenn man in einem Lande, wo allgemein Ge | werbesfreiheit gelte, davon eine einzige Ausnahme und zwar zum Nach= | theil eines Stags-Justituts machen wolle; das Gesebß vom 17. Ja- | nuar 1820 sey seinem ganzen Juhalte nach ein organisches, welches die | Ressort-Verhältnisse verschiedener Behörden abgränze, es habe also auch gar ' | nicht die Absicht seyn können, in den auf die Seehandlung bezüglichen Vorschriften dieser Verordnung das, was sie im Allgemeinen thun dürfe oder unterlassen müsse, zu bezeihnen, vielmehr habe es sich nur darum gehandelt, festzuseßen, in welhen Fällen díe übrigen Staats- Behörden die Mitwirkung der Seehandlung in Anspruch zu nehmen und diese sie zu gewähren habe; man verkenne demnach den Sinn jenes Geseßes, wenn man darin eine Beschränkung der Gewerbe- Freiheit zum Nachtheil des Staats - Handels - JZustituts finden wolle, und leßteres besinde sich ganz im Rechte, wenu es von dieser Freiheit, so wie jeder Privatmann, Gebrau mache. 5

Eine Vereinigung über diese beiden entgegenstehenden Ansichten

mehr theilte die Versammlung sich rücsihts derselben dergestalt, daß nur eine {wache Majorität für die zuleßt angedeutete si erklärte.

__ Noch lebhafter ward die zweite vom Ausschuß aufgeworfene ezrage, ob nämlih der gewerbliche Verkehr der Sechandlung qus staatswirthschaftlihen Gründen angetragenermaßen zu beschränken sey, erortert. Um hierbei einen thatsächlihen Anhalt zu gewinnen, wandte man sih zuvörderst zur Prüfung der einzelnen in einer der dem Landtage vorliegenden Petitionen vorgebrachten Beschwerde - Puukte, welche sämmtlich eine sehr verschiedene Beurtheilung erfuhren: a) das Wollgeshäft der Seehandlung, hervorgerufen durch momentane Stockungen im Wollhandel, sey mit deren Beseitigung nicht auf- gegeben, vielmehr in einer Weise konsolidirt und ausgedehnt wor- den, daß das Justitut zum großen Nachtheil der Konsumeu- ten und Kaufleute und wahrscheinlich auch zum dereinstigen Nachtheil der Produzenten das Wollgeschäft fast monopolistisch betreibe, ein solches Einschreiten, um höhere Preise, als die Konjunktur sie eben gewähre, zu erkünsteln, sey immer bedeuklih, eine Konkurrenz des. Staates aber in so ausschließlicher Weise und ohne besondere Ver= anlassung gar nicht zu rechtfertigen, wogegen andererseits an die große nicht daukbar genug anzuerkennende Wohlthat erinnert ward, welche das Zutreten der Scehaudlung zu einer Zeit nicht blos den Produzenten, sondern auch den Wollhändlern erzeigte, als es der ausländischen Speculation gelungen war, die Preise übermäßig herab-= zudrücken; von einem Monopole könne bei dem überall freien Verkehre gar nicht die Rede epu und wenn die Seehandlung noch jebt fort- sahre, den Wollpreisen eine vom Einflusse des Auslandes unabhängige Stetigkeit zu erhalten, so sey dies nur mit Dank anzuerkennen ;

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war im Wege der fortgeseßten Besprehung nit zu vermitteln, viel |

Prüfung

Preußische Staats-Zeitung.

Anträge zerlegt hatte : | und Gewerbe - Verkehr

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Alle þÞost - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Besfel- lung an, sür Berlin die Expedition der Staats - Zeifung : Friedrihssftrasse Ur. 72,

E E E EEREEEE:

1843.

Mangel an Fonds ynd an augenblickliher Rentabilität gefä

zu erhalten, sich angenommen und bur Verwendung ing

Zutelligenz diesen Zweck erreicht, Der Vorwurf, daß die Staagts- | Behörden angewiesen seyen, ihren Bedarf von diesem Vie zu ent- | nehmen, war thatsächlich widerlegt, der andere dagegen, daß man die | Fabrications Methode als Geheimuiß behaudle, aus dem Grunde ah- | gelehut worden, weil bei dieser Fabrication außer der Seehandlung | noch eine namhafte Anzahl von Actionairen betheiligt sey und diese [L ! !_haftten, daß die arcana, in deren Besi sie sth be- | fänden, nicht veröffentlicht und dadur im Werthe herabgeseßt würden. | __ Ward num dies cingeräumt, auch nicht in Abrede gestellt, daß | mit der Erhaltung der Maschinen-Papier-Fabrication dem Lande ein | wesentliher Dienst erzeugt worden, so wollte man es doch tadeln, daß | die Seehandlung überhaupt sich mit Actionairen gemeinschaftlih in Geschäfte cinlasse und sich auf diese Weise die Hände binde, ihre An= | stalten für das Publifum nüßlich und lehrreih zu machen, wie denn | überhaupt das Zutreten der Seehandlung zu verfehlten Actien-Unter- nehmen leiht den Charafter der Willkür und Ungerechtigkeit gegen die Actionaire annehmen könne, welche früher sich in die Nothwen- digkeit versebt gesehen hätten, ihre Actien zu niedrigen Preifen zu verkaufen, ein Bedenken, welches man andererseits nicht theilte , da man vielmehr der Ansicht war, gerade dadurch, daß die Sechandlung gemeinschaftlih mit Actionairen gewerbliche Anlagen ins Leben rufe, könne sie diese am besten gemeinnüßig machen und dem Publikum zur Nacheiferung empfehlen; c) die Anschuldigung, daß die Seehandlung den Produkten des unter ihrer Verwaltung stehenden Freienwal- der Algunwerks dadur einen höheren Ertrag hâtte sichern wollen, daß sie durch Vereinbarung mit den übrigen inländischen Produzen= ten die Preise monopolistish festgestellt, erlitt zunächst eine Berichti=- gung dahin, daß die Sechandlung selbs ein Alaunwerk niemals zu verwalten gehabt, sondern nur den Debit des fiskalischen Alaunwer= kes und zweier Privat - Produzenten auf deren Antrag, und um ein ferneres Herabdrücken der Preise zu verhindern, übernommen. Konnte hiernah das Staats -Justitut in dieser Beziehung nicht als bei dem in Rede stehenden Debit selbst betheiligt angesehen werden, mußte ein= geräumt werden, daß eine solche Vereinbarung zwischen den Produ= zenten auch durch Vermittelung jedes anderen Handelshauses zu be- werkstelligen gewesen seyn möchte, und ward auch für diese Operation angeführt, das sey nothwendig gewesen, um die inländische Alaun- Production vor dem Untergange zu retten und den Konsumenten feste Preise zu sichern, \o fanden doch die Stimmen in der Versammlung mehr Anklang, welche ihr lebhaftes Bedauern darüber zu erkennen

| eine Recht darauf hätten,

| finden wollte, hat in den lebten 5 Jahren cinen so unbedeutenden

h) der Fabrication von Maschinen - Papier hat die Sechandlung, um en gemeinnüßiges Unternehmen, dessen Fortbestehen durch den

gaben, daß eine Staats-Anstalt, deren Aufgabe es recht eigentli sev die freie Entwickelung der Judustrie zu au E in besen Sale D ciner Operation die Hand geboten oder gebrauht worden, welche wenn auch an sich nicht verboten, doch vom Standpuukte einer gesun- den Staats-Wirthschaft durchaus nicht gebilligt werden könne. Dage- gen erachtete man die Vorwürfe, welche man der Seehandlung d) wegen Uebernahme der großen chemischen Fabrik in Oranienburg und e) wegen des Betriebs der Dampfschifffahrt auf inländischen Flüssen gemacht, nit für begründet, erkannte vielmehr die großen Verdienste, welche das Instiz tut durch Erhaltung jeuer nicht nur für die zahlreichen, bei der Fa- brication beschäftigten Arbeiter, sondern für den gesammten gewerb- lichen Verkehr des Julandes so höchst wichtigen Anstalt sich erwerbe, mit Dauk an und konnte in der etwanigen Beeinträchtigung eini- ger auf niedriger Stufe stehenden Gewerbtreibenden so wenig einen Grund, den industriellen Fortschritt aufzugeben, erkennen, als die Kla- gen einzelner Schiffer über die ihnen schädliche, dem handeltreibenden Publikum aber sehr nüßzliche Dampfschifffahrt zur Berücksichtigung geeignet erschienen. f) Der Weinhandel der Sechandlung, für dessen Betrieb dur eiu Staats-Justitut mau keine genügende Verailafung gchabt, daß man darin allerdings keine irgend erhebliche Breintuggs tigung des mit diesem Handel sich beschäftigenden kaufmännischen Publikums erkennen mochte, wogegen dabei die Bemerkung laut ward daß ein solches kleinliches Geschäft der Seehandlung nicht würdig sev, und went es nur aus Gefälligkeit noch nebenher besorgt worden, gerade ein Staats-Handels=Jnstitut Handels - Gefälligkeiten Ein= zelnen nah Willkür nicht erzeigen dürfe. g) Die Fabrication von Mehl auf Dampfmühlen hat die Seechaudlung, wie anerkaunt wurde zum wesentlichsten Vortheil des Landes mit hoher Jutelligenz ins Leben gerufen ; diesem ganz besonders auf den übersceischen Export berechneten und für den Ackerbau höchst wichtigen Gabricationszweig im Allgemeinen und au, wenn er von der Seehandlung betrieben würde, entgegenzutreten, fand man keine Veranlassung, dagegen scheine es allerdings, als wenn in dem besonderen Falle, der zu der Beschwerde der Müller einer Märkischen Stadt Veranlassung gegeben, niht überall den geseßlichen Vorschriften genügt, na- mentlih die durch die Kabinets - Ordre vom 29. Oktober 1826 vorgeschriebene Erörterung der Bedürfniß -Frage - nicht gehörig bewirkt worden. Da indeß ein hierbei etwa vorgekommenes Versehen durchaus nicht der Seehandlung, sondern anderen Behörden zur Last fallen würde, so beschloß die Versammlung, diesen Gegenstand getrennt von der die Seehandlung betreffenden Berathung zu behandeln und in einer besonderen Jmmediat=Vorstellung das Gesu der Beschwerde führenden Müller dahin zu befürworten, daß die geseblihen Formen, welche bei Konzessiouirung der ihnen vermeintlih nachtheiligen Müh- len-Anlagen etwa verabsäumt seyn möchten, nachgeholt und. hiernächst über ihren Antrag entschieden werde. e

In Beziehung auf die Klagen aber über den Gewerbebetrieb der Seehandlung im Allgemeinen waren bei Erwägung der vorstehend speziell aufgeführten Beschwerden schon vielfahe Bemerkungen vom staatswirthschaftlihen Standpunkte aus gemacht worden, welche nun- mehr wieder aufgenommen, zusammengestellt und diskutirt wurden. Ohne besonderen Widerspruch ward anerkannt, daß bei den einzelnen zur “Erörterung gekommenen Beschwerdepunkten ein direkter und er- hebliher Nachtheil in nationalökonomischer Rücksicht als Folge der gewerblihen Unternehmung der Seehandlung uicht erweislich gemad worden, wennschon man mit dem Verfahren derselben nicht ül (namentlih niht in Beziehung auf die Feststellung der Alaun- sich einverstanden erklären mochte, man war dagegen fe! einig, daß das Junstitut dem Lande dur Förderung ternehmungen vielfa die ware A

fonnte aber eben so wenig in