1843 / 124 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

546

Ansicht trat die Versammlung fast einstimmig bei, indem sie sih vor- behielt, bei der fünstigen Begutachtung von den diesmaligen Aus- shuß-Arbeiten den geeigneten Gebrauch zu machen.

Der Abgeordnete einer Märkischen Stadt hat den Antrag an den Landtag gerichtet, des Königs Majestät zu bitten, daß den städ= tischen Kommunal - Behörden die Befugniß beigelegt werde, ihre Stadtverordneten-Versammlungen öffentlich zu halten.

Der Ausschuß hatte in einem über dieses Gesuch erstatteten ausführlichen Gutachten zunächst die für den Antrag angeführten Gründe einer Prüfung unterworfen, und dabei darzuthun sich bemüht, wie schon die Städte-Ordnung möglichste Offenheit der städtischen Verwaltung habe erreichen , allen Bürgern die vollkommenste Einsicht in dieselbe gestatten uud ihuen von allem in dieser Beziehung Wichti- gen Kenntniß geben wollen, daß also, wenn das Gesetz selbst die Antrags in der Versammlung keine Unterstüßung, so fehlte es doch | Oeffentlichkeit nicht schon angeordnet habe, keinenfalls ein Bestreben, nicht au Stimmen, welche der Sache selbst sich mit Wärme annagh= | die Verwaltung geheim zu halten, dabei zum Grunde gelegen habe, men. Man hob zunächst hervor, wie gegenwärtig bei dem gestei= | daß aber allerdings eine unbedingte Oeffentlichkeit der Stadtverord-

j

f s Seminarium verlassen hätten, und in einem Alter be- Bes in welchem AAE amtlihe Verhältnisse gar kein Ein= fommen zu gewähren pflegten.

Nachdem diese Gründe wiederholt erwogen worden, auch mehrere Stimmen noch für den Antrag sih hatten vernehmen lassen, in welchem man ein durch die gesteigerte Anforderung der Zeit geboteues Be= dürfniß erkeunen wollte, ward zur Abstimmung geschritten, bei welcher die Majorität sich dafür aussprach, die beantragte Bitte au Se. Ma= jestät den König nicht zu richten.

Die Ritterschaft zweier Kreise hat den Antrag an den Landtag gerichtet, abhülfliche Maßregelu gegen den Uebelstand zu erbitten, den man darin erfennen wollte, daß mit der Erwerbung eines Ritterguts sofort und ohne Weiteres die Berechtigung zur Kreisstandschaft verbunden sey. Fanden nun auch die einzelnen Modalitäten des

gerten Verkehr mit Rittergütern das dringende Bedürfniß sich heraus= | neten-Versammlungen in den mehrsten Fällen gar nicht ausführbar stelle, hier eine feste Regel einzuführen und cine Lücke in der Geseß= | seyn möchte und erheblihe Gründe derselben entgegenständen. Jn gebung auszufüllen, welche offenbar darin erkannt werden müsse, daß | dem zweiten Theile des Gutachtens war dasjenige bezeichnet worden, die Formen, unter welchen man in die kreisstäudishe Corporation cin | was der Ausschuß in dieser Beziehung als eine anzuerkennende ge treten könne, gar nicht vorgeshriebeu wären; bevor man das Bürger | rechte Forderung betrahtete und für wünschen8werth hielt, wobei recht erlange, würden die Stadtverorducten darüber gehört, ein Glei= | man zunächst auf die vollständige, bisher häufig vernachlässigte Be hes finde nicht cinmal statt bei der freisständishen Corporation, | nußung der im Geseß enthaltenen Vorschriften über Publizität der welche doch wohl noch wichtigere Rechte verleihe, als die bloße Auf= | städtischen Verwaltung hingewiesen und daran Vorschläge gefuüpft nahme als Mitglied einer städtishen Kommune. Man wollte dem hatte, welche sich als Modificationen dieser Vorschriften empfehlen zu nach beantragen, daß der freisständishen Corporation oder einer von | lassen schienen. ihr zu beauftragenden Deputation die Befugniß zugestanden werde, dic | Dem Gutachten ward zunächst der Vorwurf gemacht, daß man Qualification neu hinzutretender Rittergutsbesißer in Beziehung auf } darin angenommen habe, es sey eine unbedingte Oeffentlichkeit der die Kreisstandschaft zu prüfen und lebtere ihnen unter Umständen | Stadtverordneten-Versammlungen beantragt, es verstehe sich von selbst, zu versagen, und man fand es konsequent, daß, wie das Geseß vom | daß die erbetene Maßregel, wenn sie ins Leben treten solle, au ge 8. Mai 1837 den Verlust der Standschaft mit der Unfähigkeit zur | wisse reglementarische Bestimmungen geknüpft werden müsse, welche Ausübung vou Jurisdictions- und Patronats - Rechten verbinde, die | festzustellen, eiue spätere Sorge sey, während es fich gegenwärtig nur Ausschließung von der Standschaft zum Schutze der der Jurisdiction | um das Prinzip handle. Hierauf ward aber eutgegnet, da Bedin- und dem Patronat unterworfenen Einsassen anch die Ausübung dieser gungen, unter welchen die Deffeutlichkeit der Versammlungen stattfin Rechte suspendire; auf diese Weise, meinte man, müsse in der beab- | den solle, in der Petition nicht angegeben wordeu, so habe man an sichtigten Maßregel eine Einschräukung in Beziehung auf die Ritter nehmen müssen, dieselbe sey auf unbedingte Oeffentlichkeit gerichtet ge güter erkannt werden, welche durch das kreisständische Corporations= | wesenz diese Bedingungen seyeu aber keinesweges so sehr Nebeusache, Verhältniß bedingt werde und wesentlih zum Vortheil der übrigen | wie man anzunehmen scheine, vielmehr seyen sie gerade ganz wesent Stände gereiche. lich, und ohne dieselben zu kennen, sey es unmöglich, sich cin lebend Diese Ansicht ward aber von ciner überwiegenden Majorität ges Bild von der ganzeu Maßregel zu machenz es fomme nicht nur dar befämpst: ganz abgesehen von der Unzulänglichkeit und Unzweckmä- auf an, wer zu deu Versammlungeu zugelassen werden solle, sondern . ßigfeit der vorgeschiagenen Maßregel, worüber man einer weiteren auch, welche Angelegenheiten und wie weit dieselben zur. ösfeutlichen (Erörterung sich enthalten wollte, stellte manu auf das bestimmteste das | Erörterung bestimmt seyn sollten, welhe Stellung Magistrat gegen Bedürfniß einer solchen in die Eigenthums-Rechte eiugreifeuden Dis= | über diesem öffentlichen Verfahreu einzunehmen habe u. |. w. Hieran position in Abredez ein unbescholtener Ruf sey Bedingung der Kreis- Type ch uun eine - lebhafte Debatte iber die Materie Standschaft, dieser müsse iu der Regel präsumirt werden, wo er aber | seibst, indem sowohl für als gegen den Antrag ausführliche nicht vorhauden sey, da gewähre das Geseß vom 8 Mat | Reden gehalten und die beiderseits angeführten Gründe von 1837 die Mittel, dem Unwürdigen diese Befähigung, \o wie verschiedenen Seiten beleuchtet wurden. Män müsse die Oeffentlich die Besuguiß zur Ausübung der Burisdiction und des Patrouats | keit der Stadtverordnete Versammlungen als den Shlußstein der zu entziehen, eines Mehreren bedinfe es nicht; wesentliche Uebelstände | Städte - Ordnung betrachten, man erkenne deu unschäßbaren Werth jeyen aus dem bisherigen Verhältniß nicht hervorgegangen, es fehle dieses Gesebes vollkommen an, das schließe aber nicht aus, daß man also an jedem Grunde, des Königs Majestät mit Bitten in Beziehung demselben das noch hinzufüge, was man nach einer 35jährigen Er-= | fahrung und nachdem die Zeit im lebendigen Fortschritte sich eut

auf einen Gegenstand zu behelligen, welcher ticf in die bestehenden ständischen Verhältnisse eingreife, und daher schon um deshalb zu | widcelt habe, als ersprießlich, ja als nothwendig erachten müsse ; durch \ die Oeffentlichkeit der Verhandlungen aber in der Versammlung, in

einer abgesonderten Behandlung gar uicht geeignet sey. A Die Abstimmung ergab eine sehr bedeutende Stimmenmehrheit | deren Hände die Bürgerschaft die Sorge für ihr Gemeinwesen vertrauensvoll und sogar ohne Rechenschaft fordern zu dürfen, nie

gegen die Befürwortung des Autrages.

j | î

Bewußtseyn der Mitglieder der Kommunen und ohne ein solches könne dern der gesammten Kreistags-Versammlung die Befugniß der Wahl | wiederum ein lebendiges Jnteresse au der städtischen Verwaltung nicht zustehen solle. Für den Autrag ward angeführt: die landräthliche stattfinden; in dem Mangel“ dieses lebendigen Bewußtscyns sey gerade Stellung habe sih im Laufe der Zeit weseutlich geäudert, gegenwärtig | der Grund der Theilnahmlosigfe#t au öffentlichen Angelegenheiten, habe der Landrath mit dem zweiten uud dritten Staude ganz eben | namentlich bei Wahlen, zu juchen, worüber mau jo oft lagen höre so viel zu thun, als mit dem ersten, er sey das ausführende Organ der | und welche zu beseitigen verschiedene Mittel bisher ohne Erfolg an lfreisständischen Versammlung, worauf jeßt, nachdem dieser cin Be- | gewendet worden seyen; man möge nur die Deffentlichkeit uicht ohue willigungs- und Besteuerungs-Recht beigelegt worden, besonders ge | Grund als etwas bedenklihes und unausführbares schildern; wenn rücsihtigt werden müsse, und erscheine es daher billig und fonsequent, | man den Städten, wie es der Antrag verlange, nur dic B cfugniß daß bei dem gleihmäßigen hohen Juteresse, welches der gesammte | zugestehe, sich derselben zu bedienen, so werde nah deu verschiedenen Kreis-Verband an der Beseßung des Landrath&- Postens nehme, auch | Verhältnissen und Bedörfaisseu die Sache si von selbst gestalten; in dessen gesammte Vertreter bei der Wahl der Sr. Majestät zu prä | den großen Städten würden die Vüttel zu zweckmäßigen Einrichtun sentirenden Kandidaten in der Weise mitwirkten, wie den einzelnen | gen nicht fehlen und in den kleinen werde es derselben in größerem Ständen diese Vertretung in Anerkeunung ihrer durch die neuere | Umfange gar uicht bedürfen ; gerade für die kleineren Städte lege Geseßgebung jeder Bevormundung entzogenen Sclbststäudigkeit zuge man einen hoheu Werth auf die Veffentlichkeit, denn es sey bekannt, theilt worden sey. Gegen eine Abänderung des bestehenden Verhält- | daß daselbst häufig Parteiungeu vorkämen und theils fäuden dieselben - nisses ward geltend gemacht, dasselbe sey als ein verfassungsmäßiges | sogar Eingang in die Stkadtverordneten-Versammlungen, theils aber, und Recht der Rittergutsbesißer zu betrachten, welches ihnen selbst bei | noch häufiger, werde dies im Publifum ungerechterweise präsumirt, beide Umgestaltung der Geseßgebung im Jahre 1897 und 1811 uicht eut Ueobelstände würden durch das Licht der L esseutlichïeit beseitigt werden, die zogen, im Jahre 1816 aber ausdrücklich wieder auerkaunt sey und in Selbstsucht würde sich scheuen, hervorzutreten und der redliche Stadtver- dessen ungestörtem Besiße sie sich noch bis auf den heutigen Tag be orducte, desseu Wirken offen vor allen Augen liege, uicht fälschlich verdäch fänden, obne daß irgend cin Mißbrauch oder Nachtheil erweislih ge=-= | tigt werden fönnen; alle Kommunal-Lasten würden williger getragen macht worden; in Ermangelung wirklichen Bedürfnisses aber dürfe | werden, wenn man Gelegenheit habe, von der durch öffentliche Be- an bestehenden Rechten nicht geäudert werdci, wie denn des hochseli= | rathung festgestellten Nothwendigkeit sich zu überzeugen, die Leistungs gei Königs Majestät aus diesem Grunde eine Seitens des Provin Fähigkeit der einzelnen Stadkverordneten würde den Wählern Me zial-Laudtags einer auderen Provinz sogar befürwortete gleichartige | bar und der Sinn und das Geschid sür dic Behandlung öffentlichen Petition zurückg gewiesen habe; da übrigens die Landraths-Amts-Kau Angelegenheiten gewedt und geübt werden. E didaten aus dem Stande der Rittergutsbesizer zu wählen seyen, fo Audererseits drang man wiederholt darauf, die beantragk L erschienen allerdings die Rittergutsbesißer zur Beurtheilung ihrer | feutlichkeit uicht in ciner gewissen Allgemeinheit und Unbestimmtheit wählbaren Standesgenossen vorzugsweise gecignet, und die Juteressen | hinzustellen, sondern die Bezie; ung zur Städte Ag E dic der beiden anderen Stände seyen durch ihre Befugniß, gegen die Per- | praktische Verbindung dieser neuen Lehre mit der bestehenden G ejcs \önlichkeit des Gewählten zu protestiren, besonders aber durch die | gebung und mit den Verhältuissen, wie diejelben erfayrungömaßig dem Landesherrn zustehende Auswahl und Ernennung genügend | beständen, sich recht klar zu machen da tönne mau sich deun nicht gewahrt. bergen, daß die beabsichtigte Aenderung das Prinzip der Städte- ___ Bei der durch name*tlihen Aufruf bewirkten Abstimmung ergab | Ordunng so wesentlich berühre und auf ebe, daß maun jie mcht als sich gegen die Befürwortung des Antrages cine Majorität von 4) | den Schlußstein des früheren Gebäudes, joudern als die Grundlage gegen 28 Stimmen. | i: | cines neuen bezeihuen müsse. Eine der deen, welche man Bon zwei Abgeordneten aus dem Stande der Städte waren | als das Fundamcut der Städte - Viduung ansehen ute, jey

dem Landtage zwei verschiedene Petitionen zugegangen, von denen die die, daß den durch die freie Wahl der Bürgerschaft berufenen eine auf Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Straf- \ Stadtverordneten tie Vertretung der Kommunal-Juteressen unter tei- verfahren gerichtet war, die audere aber, diesem Antrage im Allge- | ner anderen Verantwortlichkeit als der vor ihrem eigenen Gewissen meinen si anschließend, noch besonders beautragte, daß dem Volke | anvertraut werdez nah dem Gesebe sollten alle faktischen Ergebuisse eine Mitwirkung bei Abfassung des Urtelspruhs in Kriminalsachen, | unb Ermittelungen möglichst vollständig zur Keuntuiß des gesammten namentlich in Beziehung auf Feststellung des für oder wider den | Publikums gelangen, die Rechnungen öffentlich ausliegen, Berwal= Inquisiten sprechenden Rufes, cin geräumt werde, tungs - Uebersichten gedruckt werden u. st. w. Die Abstimmungen der Der Ausschuß hatte in „nem umfangreichen Gutachten diese | Vertreter aber, worauf cs bei deren Versammlungen doch wesentlich Auträge ciner sorgfältigen Prüfung unkerworfen und dicjenigen Aen- | ankommt, um jeden fremden Einfluß zu entferuen, die greiheit und derungen, deren ihm bas dermalige Kriminal - Verfahren zu bedürfen | Se!bstständigfeit der Versammlung vollständig zu bewahren, nicht öffent- schien, bestimmt hervorgehoben. Ju der Versammlung mate sich | lich seyen; nicht die ausgezeihuete Redegabe des Bürgers sollte aber die Ansicht geltend, daß man durch die bei Berathung über Cas i Wahl zum Stadtverordneten bestimmen, sondern das Vertrauen Strafgesebbuh gefaßten Beschlüsse eine Erörterung dieser Anträge | zu seinem in den eigezenwohlgeordueten Angelegenheiten erprobten Urtheil insofern für jeßt abgeschnitten habe, als man damals nah vielfachen | und zu seiner Pflichttreue; so wie die Stadtverordneten-Versammlung un- Debatten und reiflicher Erwägung beschlossen habe, des Königs Ma- | ter die Kontrolle der Oeffentlichkeit gestellt werde, verliere sie ihre bis- jestät zu bitten, möglichst bald den Entwutf einer neuen Krimingl- herige Stellung, und die Umgestaltung der übrigen erwähnten Verhältuisse Ordnung der, ständischen Berathuug zu unterwerfen; sey demnach dio sey die nothwendige Folge davon. Ueberdies sey eine solche Oeffent- Vorlegung einer solchen bei nächster Einberufung des Landtages zu | lichkeit etwas Neues iu unserer Verwaltung und köune nicht auf einer erwarten, und würden darin jedenfalls auch die hier in Rede eben Stelle eingeführt werden, ohne zuglei schr erhebliche Kollisionen mit den Gegenstände zur Erörterung fommen, so erscheine es vorshnell, | anderen organischen Justituten oder umfassende Aenderungen der= wenn man jeßt auf Grund einer Petition darüber sich im Voraus selben zur Folge zu habeuz sey den Stadtverordneten Gelegenheit, äußern wolle, da doch später gewiß vollständigere Materialien zur | die öffentliche Meinung in den öffentlichen Sißungen für sih zu ge- Begründung eines reifen Urtheils gewährt werden würden, Dieser | winnen, gegeben, so folge daraus die Nothwendigkeit, daß auch dem

fünftig bei Laudraths-Wahlen nicht blos deu Rittergutsbesilzern, son

| | Eine Märkische Stadt hat eine Petition darauf gerichtet, daß | dergelegt habe, kämen die städtischen Justitutionen erst zum klaren \ | | |

Magistrat eine solche niht entzogen werden dürse, und es lassen die weiteren hieraus sich ergebenven Konsequenzen sich gar nicht absehen. Da es nun beim gänzlichen Mangel hierüber gemachter Erfahrungen höchst zweifelhaft sey, ob die Resultate, welhe man von der Oeffent- lichkeit sih versprehe, wirklich erreiht werden würden, da ferner die Kosten der dazu erforderlichen Einrichtungen ret beträchtlih seyn möchten, und da die in der Städte-Ordnung selbst gebotenen Mittel öffentlicher Behandlung städtischer Angelegenheiten noch gar nicht ganz ers{chöpft seyen, so könne man si nicht überzeugen, daß es in der Stellung des Provinzial - Landtags liege, auf den Wunsch einer ein= zelnen Stadt hin hier die Juitiative zu ergreifen und etwas zu er= bitten, von dessen Nübßlichkeit und Ausführbarkeit mau noch keine ganz klare Vorstellung habe, und wovon man uicht wisse, ob es deu übrigen 159 Städ- ten der Provinz genehm und passend erscheinen werde. Wollten einzelne Städte sich die Oeffeutlichkeit der Stadtverordneten-Versammlungen er- bitten, so sey ihnen dieses unbenommen, wie es dem äußeren Ver- nehmen nah schon geschehen seyn soll, ob und aus welchen Gründen diese Anträge genehmigt oder abgelehnt worden, wisse mai nicht, vielleiht aber werde man Gelegenheit finden, über die Ergebnisse der Oeffentlichkeit Erfahrungen zu sammeln, und es werde dann, und wenn sih wirklih ein allseitiges Bedürfniß herausstellen follte, an der Zeit seyn, daß der Landtag, sofern die Sache uicht im Wege der Geseßgebung aufgenommen werde, mit Anträgen hervortrete, ge genwärtig müsse ein solches allgemeines Bedürfniß noch in Abrede gestellt und deshalb auch die erbetene Verwendung Seitens des Landtages nicht für angemesseu erachtet werden z vas andere f tage in dieser Angelegenheit beschlossen hätten, könne a gina O von Cinfluß auf den hier zu fassenden Beschluß seyn, A S nur das Ergebniß sorgfältiger Erwägung und vollster Ueberzeugung yn dürfe. L E Bel der hierauf e “uales Sti u für die Petition, 61 aber dagegen. : 8 Sue e O Vorträge über einige Rechnungs - Angele genheiten vernommei und darüber, so wie über den Anspruch der Erben eines ständischen Beamten Beschlüsse gefaßt. H | Schließlich wurden die an des Königs Majestät einzureichenden

Fmmediat-Vorstellungen unterzeichnet. S i

Nachträglich muß noch erwähnt werden, daß in einer der frühe= ren Sizungen in Folge einer Petition der Beschluß gefaßt worden, an des Königs Majestät die Bitte zu richten, daß die Aufnahme einer neuen Deichrolle für den Deichverbaud des Ober - Oderbruches befohlen werde. | . H

Ucber die in einer besonderen Sißung crfolgte Schließung des

dieómaligen (8en) Provinzial - Landtags ist bereits Bericht erstattet worden.

erklärten si

Provinz Schlesien.

Breslau, 1. Mai. Nachdem die Berathung über deu Eut wurf des Strafgeseßbuchs brendigt worden, ging man zur Begut achtung des Entwurfs eines Geseßes über die Etnführung des Straf geseßbuhs über und erklärte sich unter eimgen, in das betreffende Gutachten gufzunehmenden Bedingungen damit einverstanden, Vie Petition eines Docenteu der Staatswissenschaften wegen Vermind rung der Strafe dcs Duells auf deu Degen zwischen minorennen akademischen Jünglingen auf den vierten Theil derjenigen Strase, welche sie nach erlangter Großjährigfeit treffen würde, is bei Berga= thung des betreffenden Titels in tem Strafgesebbuch berücksichtigt worden.

Mehrere, mit der so eben beendigten Berathung in euger Ver= bindung stehende Petitionen, namentlich drei Petitionen von Land gemeinen des Neisser und des Schweidnißer Kreises, eine Petition des Yiagistrats und der Stadtverordneten einer großen städtischen Kom mune, und die Petition einer städtischen Kommune; sämmklich auf Einführung der Oeffentlich?eit und Mündlichkeit des Prozeßverfa() rens im Kriminal - und Civilprozeß gerichtet, kamen nunmehr zum Vortrage und veranlaßten eine ausführliche Erörterung. theile und Nachtheile eines solchen Prozeßverfahrens wurden reiflid erwogen, vhne daß cine Uebereinstimmung der Meinung bätte her beigeführt werden können, doch einigte mau sich zu dem Beschluß in O E e E O t enden Adresse, - die Greude des Landtages auszusprehen über die in Aussicht gestellte Aufhebung der außerordentlichen Strafen und die Hoffuung, daß es der Weisheit des hohen Gesebgebers ge lingen werde, ein neues Strafverfahren zu ermitteln, welches, unter Berücksichtigung der Wünsche auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, doch die Vortheile des alten Verfahrens zu erhalten wisse. Schon während der Berathung des Entwurfs eines neuen Strafgeseßbuches war man wiederholt darauf aufmerksam geworden, wie wesentlich nüßlich für eine solche Berathung cs gewesen seyn würde, wenn zu gleich mit diesem Entwurf auch ein Geselz über die Einführung einer neuen Kriminal-Prozeß-Orduung vorgelegen hätte, und bei der Be gutachtung der oben erwähnten Petitionen war man noch entschiedener zu der Ueberzeugung gelangt, wie die Berathung über das Strafge seßbuch ohne Kenntniß der Kriminal-Prozeß-Orduung nur unvollkonm- mene und unvollständige Resultate gewähren könne. Es wurde daher beschlossen, in der Adresse an Se. Majestät den König darauf anzutragen: die Publication des Strafgesebbuches so lange zu ver= schieben, bis die Kriminal-Prozeß-Orduung nach erfolgter Berathung derselben von den Provinzial-Landtagen, zugleich publizirt werden kön- nen, weshalb um Vorlegung derselben an die Provinzial - Landtage ausdrücklich gebeten werde, Ju der Ueberzeugung, daß ein so hoch- wichtiges, in alle Verhältuisse des bürgerlichen Lebens tief eingreifen- des Geseß, wie das über das Strafrecht und das Kriminal- Prozeß- Verfahren, uicht vielseitig genug beleuchtet uud begutachtet werden lönne, einigte mau sih ferner zu dem Beschluß, darauf anzutragen : daß der Entwurf des Sirafgeseßbuches nebst deu Motiven zu deum- selben und die Erklärungen sämmtlicher Provinzial Landtage, uachdem solche von deu betreffenden Behörden goprüft und die ctwa zu treffen den Abänderungen desselben in Fassung gebracht worden, in übersicht- licher Zusammenstellung in deu Buchhandel gebracht, für billige Preis- stellung gesorgt, das Zuland und Auslaud zur freimüthigeu Aeußerung über Ganzes und Eiuzelues aufgefordert und der umgearbeitete Ge- scß-Entwurf mit der Kriminal-Prozeß-Ordnung den Provinzial-Land- tagen nochmals vorgelegt werden möge. i ;

Es erfolgte bierauf der Vortrag mehrerer, auf gleichartige Gegenstände gerichteter Petitionen, und zwar: 1) die Petition der Kaufmanns - Aeltesten ciner großen städtischen Kommune, enthaltend dea Wunsch, dem Handel= und Fabrisstande in deu Städten und auf dem platten Lande, cine Vertretuug auf dem Provinzial-Laudtage zu gewähren. 2) Die Petition derselben städtischen Kommune mit Bei= tritt vou 33 Abgeordneten der Städte und Landgemeinen, wegen verhältuißmäßiger Vertretung des Staudes der Städte und Land- gemeinen auf dem Provinzial-Laudkage und wegen Aufhebung einiger Beschränkungen der Wählbarkeit für die Abgeordneten der genannten Stäude. 3) Petition cines Abgeordueten der Städte wegen erwei- terter Vertretung der Städte auf dem Provinzial = Landtage. 4) Petition der Stadtverordneten einer städtischen Kommune wegen numerisher Verstärkung der städtischen Landtags - Abgeordneten und wegen Avschaffung der Wahlbeshränkung des zehnjährigen Grundbeflbes. 9) Petition eines Magistrats um Aufhebung einiger

Die Voi!

Beschränkungen bei der Wahl städtischer Abgeordneten. 6) Petition von 887 Wassertriebwerkbesißern, betreffend die Erweiterung der Re- präsentativ= Verfassung mit Zuziehung der Juteressen der auf dem platten Lande befindlihen Jndustrie, durh Vertretung derselben. 7) Petition der Stadtverordneten einer städtishen Kommune wegen Erweiterung der Repräsentation der Städte beim Provinzial-Landtage. 8) Petitionen dreier Landgemeinen wegen besserer Vertretung des Bau- ernstandes auf dem Landtage. Die Petitionen unter Nr. 6, 7 und 8 sah si der Laudtag veranlaßt, wegen ungeeigneter Fassung derselben den BVittstellern zurückzugeben, die anderen wurden Gegenstände viel seitiger Berathung. Ju Folge dieser wurde die Frage: „Soll einc Petition zum Zweck einer vermehrten Vertretung des Standes der Städte und Laudgemeiuen bei dem xaudtage an Se. Majestät den Kömg gerichtet werden?“ mit 50 Stimmen gegen 33 verneint, weshalb der Stand der Landgemeinen in seiner Gesammtheit auf ilio n parles antrug. Die Frage: „Soll in Bezug auf die historische Entwickelung und Bedeutsamkeit der Stadt Breslau und der in ihr vorzugsweise sih kouzentrirenden allgemeinen Interessen der Pro vinz, um eine vermehrte Vertretung derselben unbeschadet der Vertretung der übrigen Städte der Provinz gebeten wer den?‘ wurde mit 45 Stimmen gegen 35 9 ernetint; eben so die Frage: „Soll gebeten werden, dem Handel und Fabrikstande in Städten und auf dem platten Lande eine Vertretung bei dem Land tage zu gewähren?“ mit 55 Stimmen gegen 28 Stimmen ver ucin t, Dagegen wurde die Frage: „Soll gebeten werden, daß Er forderniß des Betriebes bürgerlicher Gewerbe gls Bedingung der Wählbarkeit städtischer randtags =- Abgeordneten nicht länger bestehen zu lassen?‘ mit entscheideuder Stimmenmehrheit bejaht. Eben so wurde mit entscheidender Stimmenmehrheit beschlos sen, darauf anzutragen : daß das Erforderniß einer zehnjäl nigen Besibzeit für die Wählbarkeit eines städtischen Abgeordueten auf eine fünfjährige Dauer der Besißzeit beschränkt werden möge, und die Grage: Soll darauf angetragen werden, den gls Bedingung d Wahlfähigkeit eines Abgeordneten der Landgemeinden jeßt erfor derlichen jahrlichen Steuer=Betrag von 12 auf 6 Rthlr., und in denen Kreisen, wo er schon jeßt nur auf 6 Nthlr. festgeseßt sey, auf 3 Nthlr. herabzuseßen“, mit entscheidender Stimmen-Mebrheit bee Die hieranf zum Vortrag gebrachte Petition eines Abgeordneten der Städte: „Gaß es nur einer einfachen Majorität bedürfen solte, um eime Petition als verfassungsmäßig vom Landtage angenommen zu jehenz wurde zwar mit 54 Stimmen gegen 51 angenommen, da jedoch durch dieje Abstimmung die gesebmäßige Majorität vou zwei Lrittheil der Stimmen uicht ercciht war, fand sih der Stand der Stadte und der Landgemeinen, welche Stände für die Petition ge- stimmt hatten, veranlaßt, auf ilio in páaries anzutragen. i Fn der Sißung am 24. April kamen 1) die Petition eines Ab geordneten der Städte, wegen öffentlicher Abhaltung der Landtags SlBungen und wegen vollständigen Abdrucks der Protokolle in öffent lichen Blätternz 2) Petition zweier Abgeordueten der Landgemeinden um vollständige Oeffentlichkeit der Landtage durch Zutritt von Zubü rern und freie unecingeschräukte Besprechung ihrer Verhandlungen in den öffentlichen Blättern; 3) Petition eines Abgeordneten der Städte um Veröffentlichung aller Landtags Verhandlungen mit Benennung aller Deputirten, welche für und wider gesprochen haben, zum Vor trage. Einverstanden war die Versammlung darüber, daß die Gegenstände dieser Petitionen von großer Wichtigkeit und von dem entsheidendsten Einfluß auf die Ausbildung des landftändischen Justi= tuts seyen. Gegen die Oeffentlichkeit der Landtags = Sißungen wurde angeführt, daß das Justitut der Landtage noch zu kurze Zeit. bestehe, um ihm eine so große Bedeutsamkeit, einen so großen Einflüß guf die öffentlihe Meinung zu gestatten, als in dem uge standmiß öffentlicher Sibungen liege. Es sey begründet in Tagen des Friedens und der Ruhe, es sey aber sorgfältig zu beachten, daß auch Tage der Gefahr eintreten fönuten, und nicht zu entscheiden, wie es sich dann bewähren werde, wenn die Gemüther, durch Oeffentlichkeit erregt, in sih uneins und zerfallen wären. Durch die festgesebte zweijährige Wiederkehr der Landtage, durch die Gestattung des Drucks der Landtags - Verhandlungen , seyen bereits wichtige Zugeständuisse von Seiner Majestät dem König gemacht worden, man möge wohl bedenken , daß durh die verlaugte Oeffentlichkeit, die dem Provinzial - Landtage gezogenen Gränzen leicht überschritten werden fönnten und daß daun das, was man als ein Mittel zur Beförde= rung und Ausbildung dieses Justituts erbeten habe, ein Grund zu sciner Beschränkung werden könne. Q Die L cssentlichkeit sprach man sih dahin aus: Unter den Mitteln, die öffentliche Meinung zu bilden und zu berichtigen, sie zur Wahrheit zu machen, jey keines o kräftig, als die Oeffentlichkeit der Landtagsversammlungen, Ie Landtage sind das gesebmäßige Organ eines unmittelbaren Verkehrs der Natiou mit dem Monarchen. Ju einem solchen wichtigen Verkehr liegt aber nichts Geheimnißvolles, nichts was die Oeffentlichkeit zu scheuen braucht. Die Landtags-Abg. sind die berufenen Vertreter der Nation in ihren wichtigsten Juteressen, und wie sie nur wünscheu müssen, durch Oef- fentlichkeit der Landtags-Sißungen Rechenschaft über die pslichtgetreue Erfüllung ihres Auftrages ablegen zu könen, haben auf der anderen Seite die Vertretenen ein unbestreitbares Recht, sih dur diescs Mittel zu überzeugen, ob und wie ihre Interessen wahrgenommen werden. Ju den Tagen der Ruße und des örtedens muß ein solches Justitut in seiner Ausbildung fortschreiten, um in den Tagen der Gefahr kräftig dazustehen. Möge der Strom der öffentlichen Mei nung in solchen Tagen ein geebuctes Bett fluden, mt genöthigt werden, sich selbst Bahn zu brechen. Erfahrung hat gelehrt, in wel chem Geist sih die öffentlihe Meinung der Nation am _Lage der Entscheidung ausgesprochen, im Geist der unerschütterlihen Treue und Liebe für Kbnig, Ehre und Vaterland. 0s _ist, wurde ferner an geführt, nh mehr die Frage, ob L esfentlihfelt der Land- tags Verhandlungen statlsinden joll oder ncht?_ Diese rage ist bereits durch Se. Majestät den König selbst entschieden. Durch die gegebene Erlaubniß, die Protokolle der Landtags - Verhandlungen zu drucken, über diese in üffentlihen Blättern zu berichten, is der erste und damit der wichtigste Schritt iu dieser Angelegenheit gesche hen, Es besteht schon Oeffentlichkeit, die Kenntnißnahme der Laud- tags- Verhandlungen is einem Jeden möglich, aber sie ist erschwert und die Oeffentlichkeit der Landtags-Sibungen is daher nur die Ver= vollständigung ciner schon bestehenden Maßregel, „eine Bervoll- ständigung, durch welche jeder Cutstellung der Wahrheit am jicher- sten vorgebeugt wird. Je mehr aber die Landtage nur den Charakter einer berathenden Versammlung Haben, Je ent- feruter von ihnen der Charakter einer entscheidenden Bersammlung ist, um so weniger läßt sih eine Gefahr von der L'osfentlichkeit ihrer Sitzungen befürchten. Jedenfalls wird diese Oeffentlichkeit E sicherste Prüfstein für das Juteresse seyn, welches das Jnstitut der Landtage in der Provinz findet und dieses Zuteresse neu beleben und stärken. Auch für die unbeschränkte Gestattung des zutritts zu den Landtags= Versammlungen glaubt man stimmen zu dürfen, da der Raum und cin Reglement über die Benußung dieser Erlaubniß eine Be-= schränkung von selbst herbeiführt, Als Ergebniß der Be- rathung wurde gegen vier dissentirende Stimmen beschlossen : die Oeffentlichkeit der Landtags -Sibungen von der Gnade Sr. Ma= jestät des Königs zu erbitten, und mit entscheidender Stimmen= Mehrheit der Antrag genehmigt: daß in den Protokollen über die

547

Landtags - Verhandlungen die Namen der Redner genannt werden | Baissiers, die Rente zu werfen, weil sie dabei dur die niedrigeren

möchten und ein vollständiger Abdruck derselben durch Redaction von Notirungen aus London unterstüßt wurden; zuleßt machte sich aber

Landtagsblättern stattfinden möge. | eine günstigere Stimmung gelteud, und die 3proc. Rente schloß zu Der am Schlusse der Sißung vorgetragenen" Petition des Ma- | 82,25. Die politischen Gerüchte waren verstummt.

| gistrats und der Stadtverordneten einer großen Kommune, betreffend | | © Paris, 29. April. Die Naqriht, daß der Spanische

die kräftige Förderung der Regulirung des Oderstromes zur Siche- | rung und Erweiterung der Schifffahrt, wurde einstimmig beigetreten. | Senat in den Entwurf der Adresse eine indirekte Mißbilligung der | in Betreff der Spanischen Angelegenheiten bei der Diskufs

ion der geheimen Fonds in unserer Deputirten - Kammer von Herrn Guizot

| | | |

F. 10 ci id | ausgesprochenen Worte eingerüctt habe, langte gestern Morgen hier Ooctitungs-. a C1 zten. j an und soll um Mittag ein Conseil der Minister unter dem Vorsitz 2) | | solche Mißbilligung von der Deputirten - Kammer, auf welche 4 Cspartero gegenwärtig wenig Einftuß ausübt , ausgegangen, #o FETCEURT ei ch. | unmittelbaren Einfluß, welchen der Regent auf die von ihm gleichsam dn | gewählten Mitglieder des Senats ausübt, nahm man die Sache beute folgeuden Artikel: „Die Nachrichten aus Madrid melden uns, | E E, L 2 S ¡ “qu : e e aa - | deshalb dem Kabinet von Madr Y) den Herzog von G f daß In der Sibung des Senats vom 10ten d. ein Adreß-Entwurf deshalb dem Kabinet vou Madrid durch de erzog von Glüdcksberg N , Z ; URRO: Diesen Morgen hatte Herr Guizot eine lange Unterredung mit Rede protestirt wird, welche Herr Guizot am 2. März in der Depu a S E R D nad Ne A he Herr Guizot a 20 - P errn Hernandez, dem Spanischen Geschäftsträger, um ihm den S jo k E . L t L C 9 N f 9 9 » » § 3 " H S „Ew. Hoheit können überzeugt sevn, daß die unangemessenen Aus E H Vepeschen, welche heute “lbends s ge Ti ieA Toll drüdcke, deren sich ein Staatsmann in ciner öffentlichen Sißung bedient hat, Glüdtsberg abgehen, mitzutheilen. Das Kabinet der Tuilerieen so Unabhängigkeit, diese ersten Erfordernisse jeder Nation, die sich achtet, in | Spanischen Senats, die betreffende Rede unseres Ministers der aus= nnjeren Beziehungen zum Auslande stets werden geshüßt werden. Dic wärtigen Angelegenheiten bezeichnet, hervorheben, und besonders gegen werden nöllbigenfalls noch cben so lange für die Befestigung derselben durch auf die erwähnte Nede des Herrit Guizot angespielt wird, pro= testirei.

7 des Königs in den Tuilerieen veranlaßt haben, Wäre eine ZMusland. hätte man die ganze Sache auf sich beruhen lassen. Aber bei dem Paris, 29. Abri, Das Journal des Débats enthält Z Z / e , 7 L a P , i O : Ae fe ernster, und Herr Guizot soll, wie es heißt, ermächtigt worden seyn, s ; j ; E e E : Vorstellungen machen zu lassen. verlesen worden is, worin auf eine ziemlich heftige Weise gegen die orstellungen machen zu lasse tirten-Kammer gehalten hat. Es wird in dem Entwurfe gesagt: Z feine Folge baben werden, Der Senat hofft, daß die Bürde und die darin die Unangemessenheit, mit welcher der Adreß-Entwurf des Spanier, welche 0 Jahre hinter einander für jene Rechte gekämpst baben, den Gebrauch der Worte : eEXPrCsSSIONS Peu mesurées, wo= moe Ie alaniko / 40 E, Pa P G ; A Es j , tampfen, Wir glauben nicht, daß Cw. Hoheit jemals dulden werden, daß Das Kabinet der Tuilericen fuhrt deit Beweis, daß nicht

sih irgend Jemand das Necht anmaße, nach seiner Laune auf unsere iunc- ren Angelegenheiten einzuwirken, mögen dieselben wichtig sevn oder nicht. Zic werden nicht dulden, daß irgend Jemand Spanien als ein Lehen, als eine Erbschaft betrachte, die ihm angehöôre, und ch, bei Eröiterung unsere!

cin einziger Ausdruck dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten entshlüpft sey, der nicht in dem Familienpakte zwischen den beiden Kronen von Frankreich und Spanien seinen Rehtégrund habe. Eben tbeuersten Juteressen, die Sprache ciner stolzen Ueberlegenheit, oder gar darum seßt unsere Regierung hinzu, nehme man nicht den geringsten cinen drohenden Ton erlaube. | Anstand, schriftlich und auf amtlichem Wege dic Erklärung zu Dies is, man muß gestehen, eine seltsame Art, die offeuste, | geben und zu wiederholen, daß der Hof der Tuilerieen zwar nie loyalste uud passendste Nede auszulegen, die je cin Staatsmann ge- | unberechtigt sih in die inneren Angelegenheiten Spaniens einmischen halten hat. Wir sind überzeugt, daß dic argwöhuischsten Spanischen | wolle, aber nichtsdestoweniger über die Aufrehthaltung der wedhselsei= Patrioten den Zorn der Senats Kommission durchaus nicht begreifen | tigen zwischen den Kronen von Spanien und Frankreich bedungenen werdenz dem wir unehmen keinen Anstand, zu behaupten, daß die | Familien - Rechte und Vorzüge zu wachen wissen werde. Man seßt Nede des Herrn Guizot von allen vernünftigen Mäunern in Frauk= | hinzu, daß Herr Guizot Lord Cowley ebenfalls den Junhalt der rei sowohl als in Spauien als eine feierlihe Bürgschaft für die | erwähnten Depeschen mitgetheilt habe. guten politischen und industriellen Beziehungen zwischen den beiden | Zum näheren Verständniß der Sache erinnere ich blos daran, Landern betrachtet worden ist. Aber es giebt jenseits der Pyrenäen | daß Herr Guizot in der betreffenden Rede nur die Erklärung gab, Männer, die um jeden Preis Frankreich und Spanien mit eingnder | daß Fraukreih keine anderen Ansprüche mache, als die zwischen bei= entzweien möchten, für welche die Uneinigkeit mit ihren Nachbarn ein | deu Wndern bestehenden Familienpakte aufrecht zu erhalten. Der Fa= politisches Dogma geworden is, und die, mit Hülfe der lebten | milienpakt vom Jahre 1761 sagt ausdrüdcklih, daß sich die beiden Umwälzungen, zahlreih in den Senat eingedrungen sind. Es | Könige von Spanien und gFrankreih für sich und ihre Erben und sind die Träumer von 1812 Cine Dare. Ne O | Nachkommen wechselscitig die respektiven Kronen garantiren , und zu schönen Tage und ihre euergischen Männer gehabt hat, die aber ge=- | diesem Zwecke, wenn es nothwendig wäre, bewafsnet interveuiren sol= gemvärtig nur ein alberner Anachrouismus ist. Die Adresse der | len. Darauf gestüßt, hat uun Herr Guizot in seiner Rede erklärt, Senats - Kommission ist weit mehr gegen Spauien selbst, als gegen | daß jede Dynastie=-Aeuderung in Spanien von Frankreich mit bewa rankreich gerichtet. Es is} der leßte Seufzer einer retrograden | neter Macht bekämpft werden müßte. Sv lange der Familienpafkt Graction, die zehnmal lieber Spguien umwälzen, als es in Frieden | zwischen eraukreich und Spauien nicht abgeschafft i}, können die Worte mit seinen Nachbarn leben lassen möchte. Wir haben allen Grund, | des Herrn Guizot keiner Mißdeutung unterliegen. Man will freilich zu glauben, daß die Angriffe des Senats keinen Wiederhall in der | daraus den Schluß ziehen, daß Frankreich die Vermählung der Kü= neuen Deputirten - Kammer finden werden. Um jeve bitteren Recri- | uigin von Spanien bestimmen wolle. Dies is aber eine andere minationen ihrem ganzen Werthe nach würdigen zu können, genügt | Frage, die nicht hierher gehört, Vor der Hand scheint es festzuste= es, einen Blik auf die Stellen der Rede des Herrn Guizot zu wer= | hen, daß in Folge des Familienpaktes der Hof der Tuilerieen berech= fen, welche sih auf Spauien bezogeu. | tigt ist, jeder Heiraths - Combination für die Königin Jsabella entge inaßen : | genzutreten, welche einen Dynastiewechsel auf den Spauischen Throu 7 R flud davon durchdrungen, daß Frankreich in gutem Vernehmen, nach sich ziehen dürfte, ich sage mchr, in wahrl'aft innigen Beziehungen mit Spanicn stehen mußz / n für, A E N C H au | 7 Paris, 29. April. Man uimmt hier in Paris als gewiß NA E E A O! : O O O | al, Daf Der auf das Kabinet der Tuilerieen gemünzte Saß der es natürlich iff, daß die Erinnerungen, die Silten beider Länder, die Mah- | Adresse des Spanischen Senats das Werk der Madrider Neagier nungen der Geschichte ihnen beiden diese Bahn vorzeichnen. Wir haben ch je Des SPanGen Senats as TDEI _der Xadrider egierung in Spanien zwei Dinge angenommen und anerkannt, von denen das eine | sey. Ist diese Vorausseßung gegründet, so darf mau aus ihr die neu, das ande1e durcl Napoleon lebhaft erwedckt worden is. Es sind dies : | ge | A Ñ z / der constitutionelle Geist, der sich uicht mehr mit der Politik verträgt, die | ernstlich an einen der Fälle dente, welche Herr Guizot in der Rede, Tudivig XlV. in Bezug auf Spanien verfolgte, und das Gefühl der Un- | die der Adreß-Entwurf des Senats beantwortet, als Gründe zu einem abhängigkeit, welches lebhaft in allen Spanischen Herzen angeregt worden | Kriege oder zu einer Jutervention in Spanien bezeichnet bat. Dieser 0d seine Nacsfelge (2 brancbten, Bi baben tine ice Achtung Lor! per | Hâlle sind aber zwei? die Abschaffung ver Monarchie mv die Vers Unabhängigkeit der Bölter, vor. der Entwickelung sogar ‘vor den | Oraugung der Bourbouischen Dynastie. 2 zweite Punkt ist der= Berirrungen ihrer Freiheit, Jch habe es bereits auf einer anvs: | jenige, welcher hier ausschließlich ins Auge gefaßt werden muß, denn man ren Rednerbühne gesagt: Niemand hat bis jeßt das Necht, den Re- | darf als ausgemacht ansehen, daß die in Spanten herrschende Partei weit genten von Spanien der Absicht zu beschuldigen, die Rechte seincr Souve- | eutfernt is von dem Gedanken, die monarchische Verfassung umzustürzen. rainin usurpiren zu wollen, Es giebt cinen Punkt, eine Frage, bei welcher, | 3

Dieselben lauteten folgender

Folgerung zicheu, daß die Spauische Regierung mehr oder weniger

: Auch eine Absicht, das Haus Bourbon zu cutthronen, kaun der Mg= unseres Erachtens, die Juteressen Frankreichs, die großen Na'‘ional-Juter- | drider Regierung wohl [{chwerlich von irgend Jemand ernstlich zu= essen so sehr betheiligt sind, daß Frankreich vielleicht Gewalt anlvenden | geschrieben werden. Aber die Worte des Herrn Guizot lassen sich müßie, um fie zu vertheidigen, Wir haben die höchste Achtung vor der | ganz füglih auch vou der Vermählung der Königin Jsabella mit

Unabhängigkeit des Spanischen Volfes und der Zpanischen Monarchie ; : 4 , Ai ees ; t R M / N E mem anderen als einem Bourbo n Prinze x j aber wenn die Spanische Monarchie umgestürzt würde, wenn | © anderen als einem Bourbonischen Prinzen verstehen, und wir

' | die Souverainin, welche jeßt über Spanien herrscht, ihrer Nechte beraubt, | wenn man versuchen würde, Spanien einem für uns gesährlichen und dro- | henden Einflusse zu überliefern; wenn man daxauf ausginge, den Thron | Spaniens der glorreichen Familie zu entziehen, die denselben scit Ludwig X!V. | inne hat, o! dann würde ih meinem Könige und meinem Laude rathen, |

ihre Maßregelu zu tref. S | noch nicht völlig wieder hergestellt scheint.

__Vieje 10 edle id [este Sprache bedarf feines RKommentars. | Die Französische Kolonial-Partei ist eifrig bemüht, Unterstüßung

Diese Politik hat vor allen Dingen das Verdienst der äußersten Frei= | und Auhaltspunkte für ihre Juteressen iu den südlichen Staaten der

\

|

l

|

|

|

l

|

|

l

l

l

alauben, daß die Protestation in der Adresse des Senats für diese (ventualität berechnet is. Wie dem Allen übrigens auch sey, der lebhafte Beifall, den die Madrider ministerielle Presse dem Adress Cutwmf ertheilt, is ein hinreichender Beweis wenigstens dafür, daß das gute Einverständniß zwischen den Kabinets von Paris und Madrid

müthigkeit uicht allein gegen Spauien, sondern gegen alle Mächte. | Nord - Amerikanischen Union und in den Spanischen Kolonieen zu Herr Guizot hat u der Rednerbühne beider ammern e tiefe suchen. Zunächst handelt es sich darum, Geld für die gemeinschast= Achtung vor der Unabhängigkeit Spauieus ausgesprochen ; aber indem | liche Sahe die Aufrechterhaltung des Prinzips und des Instituts er zu gleicher Zeit die Bedingungen aufstellte, die Frankreich au die der Sllgverci aufzubringen. Ju diesem Punkt, so \{wierig er Gewährung etner Freundschaft fuüpft, benußte er das allereinfachste auch is, scheint es der Französischen Anti-Frciheits-Propaganda ziem- Recht, und bei Benußung dieses Rechtes nahm er weder den Tou lich geglückt zu seyn. Auf Cuba namentlich siud, troß des Entgegen- der Vrohung, uoch den der Ucberlegenheit au.“ wirkens des Gouverneurs, General Valdez, bedeutende Summen zu-

Das Minister-Conseil soll iu Betreff der Frage über cine zu er= | sammengebracht worden. Diese Gelder sind aus\chließlich dazu be= theilende politische Anmuestie getheilter Meinung seyn. Die Majori- | stimmt, den Zwecken der Französischen Abolitionisten entgegenzuarbci= tät, heißt es, hätte fich gegen eine solche Maßregel ausgesprochen, | ten, deren Bercitelung die Sicherstellung des Sklaven = Interesses in und hauptsächlich soll der Minister der auswärtigen Angelegeuheiten | Amerika und den Spanischen Kolonieen allerdings in einem gewissen dieselbe bekämpft haben, weil sie als ciu Zeichen der Schwäche der | Sinne zu gewährleisten scheint. Auf das nächste Jahr i} ein allge- Regierung ausgelegt werden könnte, j | meiner Kongreß der Repräsentanten der Sklaven=-Eigenthümer in den

Die von einigen Journalen mitgetheilte Nachricht, es werde ein verschiedenen Ländern nah New-Orlegus ausgeschrieben. So rührt Königlicher Kommissarius ernannt werden, um den Handels - Minister | sich die Kolouial-Partei. Und die Emancipations-Freunde? Sie legeit bei der Debatte über den Zucker-Geseß-Entwurf zu erseßen, wird von | die Häude in den Schooß und schicken fromme Wünsche gen Himmel. dem Moniteur parisien für ungegründet erklärt. Dieses Blatt til i

ügt hinzu: „Herr Cuuin-Gridaine is jeßt so weit wiederber estellt, . : i s j i. Grossbritanien und Irland.

um an jeuer Debatte den Autheil zu nehmen, den seine Stellung im Kabinette ihm zuweist, Die bedeutendsten seiner Kollegen sind übri- Oberhaus. Sitzung vom 28. April. Lord Campbell gens entschlossen, ihm bei der Vertheidigung des Entwurfes kräftig beantragte die zweite Lesung einer von ihm eingebrachten Bill zur Beistand zu leisten.“ : : Abkürzung der gerichtlihen Akte, durch welche Freisassen-Ländereien - Die Zoll-Verwaltung hat eine vergleichende Uebersicht der Wag- übertragen werden, Den {weren Kosten, welche die Käufer jebt in ren-Cinfuhr iu Fraufreich erscheinen lassen. Es ergiebt sich daraus, daß Folge der voluminösen Aftenstücke, die zu einer solchen Uebertragung in dem ersten Vierteljahre 1841 für 26,815,253 Fres. erforderlich sind, sich ausgeseßt sehen, schrieb der Antragsteller es be- 1842 » 32,317,123 » sonders zu, daß der ganze Boden des Königreichs in den Händen 1843 » 35,251,140 » weniger großen Grund-Eigenthümer si befiude, und obglei be- reits vorgenommenen Veränderungen schon heilsam gewir PTEE sey doch nicht zu erwarten, daß die Zahl der Grundbesiper sid ver mehren werde, wenn man diese Steuer auf den O S mehr reduzire, Den Advokaten freilich sey diese S

Waaren eingeführt worden sind.

Börse vom 29. April. Das Geschäft war an der heutigen Börse sehr lebhaft. Seit langer Zeit hatte man die Spekulanten nicht in einer solchen Aufregung gesehen, Anfangs gelang es den