1843 / 136 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

die Kolonicen eineu Flächenraum einnehmen, welcher dem vierten Theile der Größe Frankreichs gleichkommt; wenn man aber den“ nicht produktiven Boden der einen und des andern abrechnet, so findet man, daß die angebauten Strecken unserer vier Kolonieen nur ein Hundert- undeinundsehzigstel von Frankreih ausmachen. Der Admiral Duperré hat den Kammern gesagt, daß der Kolonial-Handel 15,000 Seeleute beschäftige; die dur den Marine-Minister veröffentlichten Zahlen aber beweisen, daß derselbe nur 4000 Seeleuten Arbeit giebt. Herr Ducos sagt in seinem Berichte vom 2, Juli 1839, daß unsere Handels= Marine ihren Markt und die zu verführende Waare verloren hat; der Tonnengehalt der Französischen Schifffahrt hat aber in den fünf Jahren von 1836 bis 1840 um nicht weniger als 1,060,000 Tonnen zugenommen, Herr Ducos fügt hinzu: unsere Man ufakturen leiden durch die Verminderung unserer Ausfuhr; die Ausfuhr nah den Kolonicen hat sich aber in der bezeichneten fünf- jährigen Periode um 7,963,697 Fr. vermehrt. Die Ein nah mei des Schaßes verringern \ichz die Einkünfte vom Zuer sind in jenen fünf Jahren um 3,721,524 Fr. gestiegen. Unsere Flotte läuft Gefahr, ihre Mannschaft zu verlieren; die seedienst pslichtige Bevölkerung war 1840 um 6198 und 1842 um 28,489 Köpfe stärker als 1836./ Der Prinz Louis Bonaparte leugnet in- dessen nicht, daß die Kolonicen eine große Bedeutung für Frankreich haben, und er is weit entfernt, ihren Ruin zu wollen, um so weniger, „als erx nicht vergessen kann, daß die Kaiserin Josephine eine geborene Kreolin war“, er glaubt vielmehr, daß sich das Junteresse des Rohr mit dem des Nübenzuckers schr wohl vereinigen lasse, und schlägt zu diesem Zwecke eine Reihe von Maßregeln vor, deren Nüglichkeit sich in einigen Punkten durchaus nicht bestreiten läßt, von denen wir es aber dahingestellt seyn lassen, ob sie die schwierige Versöhnung der einheimishen mit der Kolonial=-Judustrie würden bewerkstelligen fönnen. Í :

; Die fraglichen Veränderungen der herrschenden Zucker -=Geseb- gebung sind die folgenden: 1) Herabsezung der auf den Rübenzucker gelegten Steuer um 7Fr. für 100 Kilogr. ; 2) Gleichstellung des Zuckers der Jnsel Bourbon (welcher jeßtin Anbetracht der weiten Entfernung dieser Ko- lonie eines Zoll-Privilegiums genießt) mit dem Zucker der Französischen Antillenz 3) Aufhebung der Mehrbesteuerung des weißen Rohzuckers der Kolonicen, die bis jeßt im Jnteresse der Schifffahrt stattfindet ; 4) Verminderung der Zölle, welche auf denjenigen Kolonial-Produkten liegen, die durch keine Französischen Erzeugnisse erseßt werden können ; 5) bei Berechnung des für die Ausfuhr raffinirten Zuckers zu zah- lenden Rükzolles Feststellung des Verhältnisses des raffinirten Zuckers zum Rohzucker auf 67: 100, wenn derselbe aus den Französischen Kolonieen gekommen, und auf 75: 100, wenn er fremden Ursprungs ist; 6) Freigebung der direkten Ausfuhr (auf Französischen Schiffen) des Kolonial-Zuckers nach dem Auslande; 7) Ermächtigung der Ko- lonieen, den zu ihrem eigenen Bedarf nöthigen Zucker selbst zu raffi- niren (bei dem gegenwärtigen Zustande der Französischen Gesebgebung können die Kolonieen kein Stück ihres eigenen Zuckers verzehren, das nicht in Frankreich raffinirt wäre, und das also nicht zwei- mal den Weg über den Ocean gemacht hättez Alles zum größeren Gedeihen der Französischen Schifffahrt.) ©) Erhebung eines mit dem Zuderpreise steigenden und fallenden und jedenfalls sehr starken Dif- ferential = Zolles von allem ausländischen Zucker. Unter diesen Be- dingungen glaubt der Verfasser, daß die beiden Zweige der Zucer- Industrie vollkommen gut neben einander bestehen können. Troß des Bestrebens, sich gegen beide gleichmäßig billig zu zeigen, ist es in- dessen leicht bemerklich, daß seine Vorliebe eigentlich dem Rübenzucker gewidmet ist, „dieser Schöpfung des Kaiserreichs“ die schon als folche

die größten Ansprüche auf die Gunst des Maunes hat, welcher ih | Ï allor ¡¿Nuapolrounischeu Jbeeu““ angesehen |

für vor Hrutlgen Tüligzev

wissen will. A Grossbritanien und Irland.

Hberhaus. Sißung vom 11. Mai.

habe, ein Mißverständniß hinsichtlich einer Aeußerung desselben über die Auflösung der Union mit Jrland zu berichtigen. Es habe derselbe nämlich nicht, wie berichtet worden, gesagt, daß er diese Maßregel unterstüßen würde, wenn alle Jrländische Parlameuts- Mitglieder sich dafür erklärten, sondern nur, es würde immer noch Zeit seyn, feine Meinung über die Sache zu äußern, wenn erst alle Jrländische Par- laments= Mitglieder sih zur Unterstüßung der Repeal vereinigten, Hierauf übergab Graf Stanhope eine Bittschrift von Pächtern, die in Wallingford eine Versammlung gehalten hatten, und \sprah sich über den Juhalt dieser Petition näher aus, „Die leßte Aerndte, sagte er, habe niht mehr als einen Mittel- Ertrag geliefert, es fönnten ihr daher die niedrigen Preise des Getraides nicht zugeschrieben werden z die Ursache der lebteren sey die ungeheure Einfuhr von fremdem Getraide, welche in Folge des im vorigen Jahre angenommenen Korngeseßes stattgefunden und die bei der früheren Zoll-Sfala nicht würde haben stattfinden könnenz alle Leiden des Landes würden durch legislative Schuß - Maßregeln zu heilen seyn, die man niht Monopole nennen könne, wenn sie red- lich auf alle Juteressen ausgedehnt seyen. Der Herzog von Buckingham behauptete ebenfalls, daß die lebte Abänderung der Korngeseße höchst nachtheilig gewirkt habe, und äußerte die Hoffnung, daß wenigstens feine weiteren Veränderungen stattfinden würden, Er wünschte, die Regierung möchte mit Hinsicht auf die Aufhe- bung der Korngesebe einen eben so entschiedenen Ton annehmen, wie sie es in Bezug auf die Aufhebung der Union gethan, und ausdrücklich erflären, daß sie jeder neuen Aenderung si widerseßen werde. Graf Fihßwilliam, einer der wenigen Gegner der Korngeseße im Ober- hause, räumte seinerseits ein, daß das Land allerdings über die Ab= sichten der Regierung uicht im Dunkeln gelassen werden dürfe, worauf Lord Wharucliffe, der Präsident des Geheimen Raths, erwiederte, man könne dem Ministerium nicht vorwerfen , daß es in dieser Frage irgend eine Ungewißheit veranlaßt hätte, denn es habe den Entschluß ausgesprochen, in dieser Session keine Veränderung in dem besteheuden Korngeseb vorschlagen oder unterstüßen zu wollen, und die Kanadische Korn-Bill köune als keine Veränderung des vor- jährigen Korugesebßes betrachtet werden, da dieselbe im vorigen Jahre hon als ein Theil des Regierungsplanes ausdrücklich angekündigt wordenz au werde er, sobald diese Maßregel zur Diskussion komme, darzuthun unternehmen, daß sie eher vortheilhaft, als nachtheilig für deu Englischen Landmann seyn müsse.

uterhaus. Sißung vom 10, Mai. Die heutige Sihunç wie, ganz e der fortgeseßteu Debatte über die Korngeseße ans enommen, die um Mitternacht abermals mit einer Vertagung der bstimmung endete. Die Argumente für und wider bleiben dieselben, und von Seiten des Ministeriums ließ sich an eson Abend kein Mitglied über die Frage vernehmen, so daß die Diskussion auch kein besonderes Juteresse erhielt.

Unterhaus. Sigzung vom 11. Mai. Herr Roß suchte um die Erlaubniß nach, eine Bill einbringen zu dürfen, wodurch die Fatholishen Unterthanen Jhrer Majestät in Zrland von der Ver- pflichtung entbunden werden sollten, den durch die Akte 10 Georgs IV,

Lord Brougham | machte dem Hause die Anzeige, daß Graf Spencer ihn ermächtigt

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K. 4. vorgeschriebenen sogenannten katholishen Eid bei den Parla- ments-Wahlen zu leisten und zu unterzeichnen. Zwar, sagte er, hät- ten die Katholiken nichts dagegen, diesen Eid abzulegen, aber er möchte sie gern von einer gehässigen unterscheidenden Klassifizirung bei den Wahlen befreit sehen. Der General-Prokurator erklärte darauf, die Regierung habe gegen die Einbringung einer solhen Bill nichts einzuwenden, da jener Eid durch Entscheidungen von Wahl =Unter= suhungs = Kommissionen als unnöthig bezeihnet worden seyz indeß könne sie deshaib noch nicht wissen, ob die Fassung der Bill von der Art seyn würde, daß sie derselben ihre Zustimmung geben könnte. Die beantragte Erlaubniß wurde demnach ertheilt. Die Debatten über den Villiersschen Autrag begannen hierauf von neuem, ohne daß es in dieser Sibung zur Abstimmung kam. Die Hauytredner des Abends waren Sir Edward Knatchbull und Lord John Russell. Ersterer ver= wahrte das Ministerium gegen die Meinung, als ob es bei der von ihm durchgeführten Aenderung der Korngeseße eine endliche vollstän= dige Aufhebung derselben vor Augen gehabt hätte, und er suchte vorzüglich darzuthun, daß freier Handel mit den niedrigen Preisen anch niedrigeres Arbeitslohn zur Folge haben, also der arbeitenden Klasse nichts nüßen würde. Lord J. Russell richtete seine Polemik nur gegen die Beibehaltung der fluktuirenden Zoll - Skala, und hielt einen festen Zoll für unumgänglih und für die beste Abhülfe der fortdauernden Beschwerden. Eben deshalb erklärte er aber auch, daß er den auf gänzliche Abschaffung alles Zolls abzielenden Antrag des Herrn Villiers uicht unterstützen könne.

London, 12. Mai. Lord Fißgerald und Vesey, Präsident der Ostindischen Kontrolle, welchen Posten er erhielt, als Lord Ellen- borough zum General-Gouverneur vou Judien ernannt wurde, Sohn des Herrn James Fibgerald uud im Jahre 1835 zum Baron des Vereinigten Königreichs erhoben, is gestern nah langer Kränklichkeit gestorben. Als seinen wahrscheinlichen Nachfolger bezeichnet die Times heute den jeßigen Präsidenten der Handelskammer, Grafen Ripon, mit der Hinzufügung, daß dann Herr Gladstone vom Vice-Präsiden= ten zum Präsidenten dieses Departements befördert werden und Sih und Stimme im Kabinet erhalten würde. Der Standard erklärt aber, daß ihm vou diesen Anordnungen noch nichts bekannt sey.

Der Globe bemerkt, daß das vom Kanzler der Schaßkammer vorgelegte Budget zwar große Mißstimmung erweckt habe, daß jedoch weder das Defizit noch die Ablehnung neuer Finanz= Maßregeln vou Seiten der Regierung der Mehrzahl der Geschäftsmänner unerwar- tet gekommen sey. | wort l nisters, als erx über seine Absicht hinsichtlich der 35 pCt, Stodcks be- fragt worden, sey man jeßt überzeugt, daß während der Jepigen Session keine Zins = Herabseßung derjelben zum Vorschlag kommen werde. : i Blos aus London und Westminster wurden an einem der lebten Abende durch den Verein gegen die Korngeseße 424 C 180,051 Unterschriften dem Unterhause eingeschickt; der größere Theil der Bezirke in London ift dabei jedoh noch nit vertreten.

Aus Carnarvon wird gemeldet, daß den Arbeitern in den großen Cisengruben und Hüttenwerkeu dieser Grafschast von ihren Brodher- ren eine weitere Herabseßung des seit 1639 schon um 30 pCt. ge- s{hmälerten Tagelohns als demuächst bevorstehend angetündigt worden ist, Sie wird wahrscheinlih 75 bis 10 pCt. betragen. Das fort=- dauernde Heruntergehen der Eisen - Preise und der Mangel an Ab= saß zwingt die Gruben= und Hütten - Besißer zu dieser traurigen Maßregel. f E ;

Herr Brunel kamn beveits sein Kränkeulager wieder Ein neuer Einschuitt, um das 'Goldstück! aus seinem Halse soll in den nächsten Tagen gemacht werden.

verlassen. zu holen,

5 London, 12. Mai. Ju meinem leßten Brief hatte es mir au Raum gefehlt, Sie auf cinen merkwürdigen Umstand aufmerk= sam zu machen. Als nämlich bei Gelegenheit des Vorschlags von Seiten der Regierung für die Besoldung so vieler neuen Geistlichen cinige Mitglieder sich gegen den Puseyismus vernehmen ließen, lobte der eifrige Protestant Plumtree Peel als einen Gegner dieser Neuerer und erwähnte besonders die Ernennung des Dr. Gilbert zu dem zu= leßt erledigten Englischen Bisthum (Chichester) als Beleg. Diese Bemerkungen aber nahm Peel mit einem fo beifälligen hört! hört! auf, daß Plumtree es für eine Bestätigung seiner Meinung vom ersten Minister erklärte und dieser ihm nicht nur nicht widersprach, sondern uachher, so gut es sih thun ließ, guthieß. Die Partei war ihm chou aufsäbßig genug. Dies wird sie wohl noch entschiedener gegen ihn auftreten lassen. i #,

Dieser Staatsmann, so sehr er auch im Ganzen die Mäßigden= fenden von allen Parteien befriedigt, geräth überhaupt täglich mehr im Widerstreit mit denen, welche sich am meisten für seine Erhebung beeifert hatten, oder die man doch zu seinem Anhange zu zählen ge- wohnt war, So wie er auf der einen Seite den Pusegiten mt für einen treuen Sohn der Kirche gilt, sind auf der anderen die Evan= gelischen unzufrieden mit ihm, weil er nicht, wie sie von ihm erwar= tet hatten, Hunderttausende zum Bau neuer Kirchen aus dem Aermel chütteln will, Selbst die seitdem erfolgte Darlegung des Finanz= Zustandes, woraus offenbar erhellt, daß ohne neue Auflagen der Staat hierzu keine Gelder anweisen könute, beruhigt nur wenig, Der neue Erziehungs-Plan scheint (so weit mir ein Blick in die Organe der verschiedenen Unter = Abtheilungen gezeigt hat) nicht eine einzige Partei in der Kirche zu befriedigen. :

Die Debatten über das Korngeseb, ‘welche nun wieder drei Abende gedauert haben, haben gezeigt, daß die ganze ministerielle Partei, ja die Minister selbst, in einem fieberishen Zustande sind, der jie zu keiner Ruhe oder Klarheit kommen läßt. Mehrere Mitglieder sind bereits so weit, daß sie die Sache um jeden Preis zu EINONE Abschluß gebracht zu sehen wünschen, und müßte man sich sogar zum Aeußersten, d. h. der Abschaffung aller Zölle verstehen. Sie machen einander Vorwürfe, daß sie die Pächter im Stiche gelassen hätten und gestehen, daß bereits viele von diesen in dieser verzweifelten Lage sich zur League wendeten. Keiner aber wagt es, zu hoffen, daß man dem Drange würde widerstehen können, und die Zeit nähert sich schnell, wo die Gutsherren froh seyn werden, wenn man ihnen das gewähren will, was die Whigs ihnen in 1841 angeboten und wobei diese noch, wenigstens dem Grundsaße nach, beharren, So wenig festen Grund haben die Minister in der Sache mehr, daß Gladstone und Knatchbull für die Gutsbesißer um Barmherzigkeit flehen. Se jener meint, nachdem man denselben so lange Ninsilichs E eingeräumt, so würde es unbillig seyn, ihnen dieselben auf ein m u entziehen habe man ja gegen die Inhaber von Besoldungen e i L pflichten ähnliche Rücksichten geübt. Dieser dachte, so vie E üter seyen im Vertrauen auf parlamentarishen Schuß mit Jahrge E für Töchter u. #. w. belegt, und auch deswegen dürfe man den Cigen- thümern niht den Schuß, entziehen. Natürlich erwiedert man hier= gegen: Wo blieben Rücssichten dieser Art, als ihr dur Erniedri- gung des Tarifs den Schuß so vieler Fabrikanten und Handwerker vermindertet oder ganz wegnahmt, wodurch das Parlament dieselben

zu allerlei Auslagen und Verpflichtungen verlockt hatte? ;

Jm Oberhause bleiben freilich ein Herzog von uckingham und ein

Graf Stanhope dabei, von den Ministern für das Getraidegeseß cine Erklärung zu verlangen, wie sie sie vor ein paar Abenden in Bezug auf

Ungeachtet der nichtssagenden Antwort des Mi- |

die Erhaltung der Union mit Jrland gegeben. Aber alles was diese Pairs erhielten, war eine kahle Erneuerung des früher gegebenen Versprechens, daß man in dieser Session keine Veränderung darin vorschlagen würde. Jene Erklärung in Bezug auf die Erhaltung der Union aber ist durch den unerwartet schnellen Fortgang, den die OD'Connellsche Bewegung auf einmal genommen, hervorgerufen wor= den, Man hatte hier wenig auf die Sache gemerkt, und war viel= mehr durch die Gleichgültigkeit, ja den Hohn, womit unsere Zeitungen, (selbst die, welhe sons O'Connell’'s Macht und Anschen so hoh zu stellen pflegten) solhe behaudelten, sicher geworden. Jn Jrland aber \cheinen alle Gutgesinnten von jeder Partei schon seit einiger Zeit in Besorgnisse gerathen zu seyn, und der Regierung vielseitige Vor= stellungen gemaht zu haben. Diese verhielt sich aber so ru- hig, daß ihre Freunde an ihr irre wurden, und in jedem Hause einer ihrer Anhänger mit Fragen und Vorwürfen darüber her= vortraten, besonders Graf Roden im Oberhause. Hierauf haben denn Wellington und Peel geantwortet, wie es sich gebührt, und von Seiten der Opposition stimmte man ihnen mit so lautem Beifall bei, daß O'’Connell wohl gewiß seyn muß, Großbritanien werde Jrland nicht ohne Kampf fahren lassen. Er i} jedoch in den leßten Wochen so weit gegangen, daß ihm nur die Wahl bleibt, entweder zurüdckzutre- ten oder es zu einem Kampf zu bringen, dessen Ausgang, o viel Geld und Blut er England auch kosten mag, die Wiederunterjohung seines Vaterlandes seyn muß. Nun aber machen die ministeriellen Blätter felbst den Ministern Vorwürfe darüber, daß sie es haben so weit kommen lassen. Einige meinen, ein gewaltsames Dreinschlagen hätte dem Uebel längst ein Ende machen müssen. Die Times aber denkt, wenn die Regierung Jrland gute Maßregeln gegeben, beson= ders aber das Land wieder von dem verhaßten Armengeseß be= freit hätte, so wäre O'Connell längst wieder in die Unbedeu- tendheit zurückgesunken, in die er seit ein paar Jahren gefal- len war. Meiner Meinung nah aber hatte Lord Melbourne's Verwaltung das zuverlässigste Mittel gefunden, indem sie den thätigen jungen Katholiken Anstellungen gab und weitere Beförderungen hoffen ließ, weun ste sich von der Repeal-Bewegung fern hielten. Da aber diese meistentheils Whigs waren und Peel dieselben niht befördern

fonnte, ohne seinen eigenen Anhang in bittere Feinde zu verwandeln,

| welhe nun seit 10 bis 11 Jahren hatten allen diesen Vortheilen

entsagen müsseu, so scheinen sie alle dem alten Demagogen zugelaufen zu seyn, wenn auch mit keiner anderen Absicht, als um die Konser= vativen vom Ruder zu treiben, Nach dieser Wendung der Dinge aber dürfte eher eine Vereinigung zwischen Whigs und Tories stattfinden. ———— S d Wei.

Brüssel, 12. Mai. Durch Königl. Verfügung vom heutigen Tage is der bisherige Gouverneur von Ostflandern, Baron von Schiervel, zum Gouverneur des Belgischen Limburg und der ehema lige Finanz =Minister Herr Desmaistères zum Gouverneur von Ost= flandern eruannt. Ersterer, der zugleih Präsident des Senates ift, ist bei dieser Gelegenheit zum Groß-Offizier des Leopold-Ordens be= fördert worden. S i

Der hier anwesende Gesandte der Republik Guatemala und Bi= {of von San Salvador, Herr Vitteri, hat gestern dem Kardinal= Erzbischof von Mecheln einen Besuch abgestattet und Abends bei Hof gespeist, wo zugleich mehrere Direktoren der Belgischen Colonisations= Gesellschaft eingeladen waren,

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Deutsche Bundesstaaten. München, 11. Mai. Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl von Bayern i} gestern aus Wien zurück wieder hier eingetroffen.

(Münch. pol. Z) Bereits liegen fünf große Schiffe in dem Hafen von Nürnberg vor Anker, von denen vier morgen mit Getraide befrahtet nah Bamberg und zwei davon weiter nah dem Maine bestimmt sind. Die ueue Erscheinung dieses Schifffahrts- Verkehrs vor den Mauern Nürnbergs solchen Anublicks vorher nie theilhaftig erregte sichtlih einen tiefen Eindruck, insbe sondere bei dem dortigen Handelsstande, der die ganze Bedeutung dieses Verkehrs, neu geschaffen durch ein aus manchen Zweifeln gewiß siegreich her= vorgehendes großes Unternehmen und vermittelt durch jeßt schon so ansehu- liche Fahrzeuge, wohl zu würdigen und jene Zukunft sich zu vergegenwärtigen weiß, welche hieraus den Haupt - Handelspläßen der Kanallinie wie dem ganzen Lande zu erblühen verspricht ; besonders wenn dieses Com- munications-=System der zwei Haupt=-Binnenströme Deutschlands und des Deutschen Rheins mit dem größeren Europäischen Verkehr nach Vollendung der Eisenbahnen und möglichst vervollklommneter Einrich- tung der Dampfschifffahrt auf Donau und Main seine volle Ausbil- dung erlangt haben wird. Die feierlihe Eröffnung des vollende- ten Ludwig-Kanals hat dem Vernehmen nah der erhabene Gründer felbst zu vollziehen sich vorbehalten.

Hannover, 12. Mai. (Magd. Ztg) Die noch mit unse= rer Verfassungs - Angelegenheit zusammenhängende Kriminal-Untersu- chung gegen die Mitglieder des hiesigen Magistrats is nunmehr durch ein Erkenntniß des Ober - Appellationsgerichts zu Celle vollständig beendigt worden. Bekanntlich wurden die Mitglieder des Magistrats durch ein im August 1841 publizirtes Erkenntniß des untersuchenden Gerichts der Königl. Justiz-Kanzlei hierselbst wegen Beleidigung des Kabinets in

Nürnberg, 8. Mai.

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‘iner an den Bundestag gebrachten Schrift zu mehrwöchigem Gefängnif Gtiai ies Woche bis T zwei Wlonitin, je nach dem Grade der Straf- barkeit) und Tragung der Untersuchungskosten verurtheilt, jedoch mit der Befugniß, die Gefängnißstrafe durch Geldstrafe zu reluiren (jede Woche mit 50 Rthlr.), Gegen dieses Erkenntniß legte der Staats- Anwalt die Revision an das Ober - Appellationsgericht ein und trug auf Strafschärfung, wie man sagt, auf mehrjähriges Zuchthaus, an. Jeht nun hat das Ober - Appellationsgericht sowohl auf diese Revi= sion des Staats-Anwalts, als die von den Jnkulpaten zur Hand ge-= nommene weitere Vertheidigung erkannt und zwar, indem dasselbe ein= fah das Erkenntniß erster Justanz bestätigt, die Anträge des Staats= Anwalts aber zuriü@gewiesen hat.

Kassel, 13. Mai. (K. Z.) Jun der Sibung der Stände- Versammlung vom 12ten d. berichtete Herr von Baumbach über eine Petition von 725 Bewohnern der Residenz um Reform des polizei lichen Verfahrens. Jn der Petition wird auf verschiedene polizeiliche Anordnungen hingewiesen, in denen die Nachsucheuden einen Mißstand erblicken, Der Ausschuß \{chlägt vor, das Gesuch in Gemäßheit der §8. 35 und 99 der Verfassungs - Urkunde zuriücckzuweisen, da sich die Bittsteller noch nicht an eine höhere Behörde gewendet. Herr Sch war = zenberg wünschte das Gesuch der hohen taats-Regierung empfoh- len, Herr Wippermann fand in der großen Anzahl der Bittsteller eine Veranlassung, das Gesuch wenigstens zur Kenntnißnahme der Regierung zu bringen. Der Herr Landta s - Kommissar hielt au dieses nicht für geeignet, da sich die Bittsteller direkt an die Regierung hätten wenden können. Es kam zur Verlesung des Gesuchs selbst, dessen Form und Jnhalt von verschiedenen Seiten her als ungeeignet bezeichnet wurde. Der Antrag des Ausschusses wurde

fast einstimmig genehmigt.

c Altenburg, 13. Mai. Vorgestern hatten wir nah meh- reren fühlen Tagen gegen Morgen einen Frost, wodurch in den Thälern ein großer Theil der herrlih entfalteten Baumblüthen, des Weins, der Frühkartoffeln, Bohneu u. \. w. zu Grunde gegangen ist. Auch der Gerstensaat soll er hier und da Schaden gebracht haben. Sonst sind die Aussichten auf die Aerndte ziemli gut. Dagegen werden bei dem Mangel an Futterkräutern die ohnehin nicht sehr starken Aussichten, unseren extensiv und intensiv reduzirten Vi ehstand bald wieder empor zu bringen, immer weiter vertagt, und \{werlich wird derselbe hon wieder seine vorige Höhe erreicht haben, wenn zu Anfange des September die Deutschen Land= und Forstwirthe hierher fommen, um neben den Fortschritten ihres Gewerbes im Gro- pen und Ganzen auch den dermaligen Zustand unserer Landwirthschaft im Besonderen näher ins Auge zu fassen.

Vielleicht tragen ihre Verhandlungen denn auch etwas zur wei= teren Aufhellung und Entscheidung der meines Wissens einzi= gen s{hwebenden Streitfrage zwischen unserer Regierung und un= seren Landständen bei. Jh meine die auch anderwärts viel bespro- chene Frage über die Beförsterung der Privat-Waldungen durch den Staat, welche auch den Vice = Präsideuten unserer Land- stände zur Ausseßung eines Preises von 20 Dukaten auf die beste Beantwortung der Frage: „Wie weit geht die Berehtigung und Verpflichtung des Staats in Beaufsichtigung der Benußung und Be- wirthschaftung der Privat-Holzgrundstücke?““ veranlaßt zu haben scheint. Wenigstens würde sich ein sachkundiger Mann durch eine gründliche und überzeugende Lösung derselben ein wahres Verdienst wie im All- gemeinen, so ins Besondere, um unser Land erwerben, zumal da in leßterem der Behutsamkeit und Sorglichkeit der Regierung die Mehrzahl nicht allein den Besiber von Holzgrundstücken, sondern das Publifum überhaupt entgegen stehen dürfte, indem man sich lediglih daran hält, daß der größte Theil unseres Holzbodens eine entschieden größere Jahresrente geben würde, sobald derselbe in Acker- oder Wiesenland umgeschaffen werden dürfte. |

Eine andere Frage, worüber das Publikum unter sich selbst nicht recht einig werden fann, is der Einfluß unserer Eisenbahn auf die städtischen Zustände. Dabei meine ich nicht sowohl die unseren Bürgervorstand beschäftigende und bekümmernde Frage über die An legung eines neuen Verbindungsweges des Bahnhofes mit der Stadt, als vielmehr die Klagen der Kleinhändler darüber, daß nun selbs die Bauern nach Leipzig reisen, um ihren Bedarf dort wohlfeiler oder besser oder doh mit größerer Auswahl einzukaufen. Eben \o sehen auch die Baugewerke ungern die mit Bruch- und Baksteineu und Kalk beladenen Eisenbahnwagen von hier nach Leipzig gehen, so erwünscht auch den hiesigen Verkäufern dieser erweiterte Absahz seyn mag. Allein, wie überall, sind die Vertheidiger des bereits gemachten Fortschrittes weniger laut und eifrig als die, welche sich dadur irgendwie beein- trächtigt glauben. Uebrigens ist die Frequenz unserer Eisenbahn in öolge der Leipziger Messe jet (verhältnißmäßig) außerordentlich groß.

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Oesterrei. _ Agram, 6. Mai. Die hiesige Zeitung berichtet über die Cröffnung der Landes=Congregation der Königreiche Kroatien, Sla- vonien und Dalmatien : Nachdem die gegenwärtige Landes - Congre- gation dieser Königreiche von Sr. Excellenz dem BVanus guf den 2sten und die folgenden Tage des Monats April l. J. anberaumt worden war, hatte es sich allgemein kund gegeben, daß der Comes von Tu- ropolje, Anton Daniel von Jozipovich, und andere mit ihm Gleich= gesinnte, den niederen Adel des Turopoljer Distriktes gegen den her= fömmlichen Gebrauch (indem der niedere Adel bei den Landes = Con- gregationen und der Wahl der Landes=-Ablegaten bisher noch me unmittelbar betheiligt war) nach Agram zu führen beab- sichtigen ; welche Befürchtungen auh wirklich in Erfüllung gin= gen, mdem an dem bestimmten Eröffnungstage der Landes- Congregation nebst den Turopoljern auch noch eine ‘große Anzahl an= derer Cdelleute unius Sessionis aus dem Agramer Komitate (na= mentlich aus St. Jvan, Maroca, Sasínovec und Jamuica), im Gau- zen über 700 Köpfe mit Säbeln, Haken, Kuitteln, eisernen Stöcken 2c. bewaffnet in Agram erschienen sind, welher Vorfall Se. Excellenz den Banus bewogen hatte, in einer mit den Abgeordneten der Juris= dictionen, den Prälaten und Magnaten dieser Königreiche über die= sen Gegenstand gehaltenen Konferenz mit der Beistimmung der Abgeordneten beider Königreiche den Beschluß zu fassen : . daß die Landes = Congregation unter solchen Umständen und, um allen Exzessen, die durch den erwähnten niederen Adel begangen würden, vorzubeugen, am 22, April nicht eröffnet werden könne, Am 24. April darauf erschien Se. Excellenz der Banus in der Mitte der zahlreih versammelten Stände dieser Königreiche, und nachdem Hochderselbe, vom anhaltenden Vivagtrufe der Anwesenden herzlih begrüßt, seinen Siß an der Spiße der Versammlung einnahm, eröffnete Se. Excellenz die Sißung mit einer äußerst eleganten und gehaltvollen Anrede, Hierauf wurde das Königliche Einberufungs-= Schreiben zu dem am 14. Mai abzuhaltenden Landtage des König- reichs Ungarn und dessen Nebenländern verlesen, und es erfolgten die

nöthigen Wahlen. yIg ) : |

Spanten.

© Madrid, 4. Mai. Die amtliche Gaceta erklärt heute, Herr Cortina hätte den ihm von dem Regenten ertheilten Auftrag, das Ministerium zu bilden, unter dem Vorwande, daß noch keine ent= schiedene Majorität im Kongreß aufgetreten wäre, abgelehnt, sich jedoch bereit gezeigt, das Ministerimn zusammen zu seßen, sobald cine Ma- jorität vorhanden seyn und er selbst zu ihr gehören würde. Jn Betracht dieser Antwort hätte der Regent Herrn Olozaga zu sich be- rufen, damit er das bezeichnete Geschäst übernähme.

Aus anderweitigen Quellen erfahre ih, daß Herr Olozaga sich allerdings zum Regenten verfügte, diesem jedoch erklärte, daß er, bez vor er sich entscheiden könne, untersuchen wolle, ob die Majorität des Kongresses, welche Herrn Cortina zum Präsidenten wählte, guf einer festen Grundlage beruhe, und das von Herrn Cortina zu bildende Ministerium unterstüßen werde, wozu er selbst (Herr Olozaga) mit- zuwirken bereit wäre. Sofort entließ ihn der Regent und berief Herrn Cortina aufs neue zu sich. Dieser bemüht sich nun abermals, ein Ministerium zu bilden.

__ Die Anhänger des Ministeriums Rodil triumphiren aufs neue, indem sie vorausseben, daß ihre Gegner sih vergebens bemühen, zur Gewalt zu gelangen.

Die Herren Cortina haben.

Die Stelle des Entwurfes der Adresse des Senates, welche ge=- gen die Aeußerungen des Herrn Guizot gerichtet is, wurde heute durch 69 Stimmen gegen 15 angenommen.

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Ostindien.

Bombay, 1. April. Der angesehene Hindu Dwarkanauth Tagore ist vou seiner Kaste ausgestoßen und in den Bann gethan worden, weil er gegen das Geseß eine Reise außer Landes gemacht und sich mit den Europäern abgegeben hat, Ein zu Kalkutta in

und Olozaga scheinen sich versöhnt zu

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der Landessprache erscheinendes Journal sagt darüber: „Vor einigen Tagen fand eine große Versammlung statt, iu dem Hause Hurukoo= mar Tagore's, wobei alle im weitesten Sinn zur Familie Gehörigen zugegen waren. Jn dieser Versammlung wurde der Beschluß gefaßt, den Dwarkanauth Tagore, dafür, daß er Curopa besucht, zu strafen durch Ausschließung aus der Gesellschafîi. Die Personen, von wel= hen dieser ungroßmüthige Schlag geführt wird, sind meist seine na= hen Angehörigen; man zählte sie bis jeßt zur liberalen Partei in Kalkutta.‘ Das Verfahren der Zeloten wird von allen Seiten mit Jndignation aufgenommen.

Inland.

Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der König haben Aller= gnädigst geruht, die Annahme: dem Hofmaler Professor Hensel des Ritterkreuzes des Großherzoglih Sachsen-Weimarshen Ordens vom weißen Falfen, so wie dem Deposital= und Salarien - Kassen - Ren= danten beim Land= und Stadtgerichte zu Halle, Lieutenant a. D. Jeremias, der Königlich Hannoverschen Krieges = Denkmünze zu gestatten.

Verlín, 16. Mai, Die in der Geseh -Sammlung ent- haltenen Geseße über die Umschreibung und das Wiederincoursseßen außer Cours geseßter Papiere lauten folgendermaßen :

I. „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. : verordnen zur F.tstellung des Verfahrens bei Umschreibung der unter öf fentlicher Autorität auf jeden Juhaber ausgefertigten Papiere, welche durch darauf geseßte Vermerke oder auf andere Weise zum Umlauf unbrauchbar geworden sind, auf den Antrag Unseres Staats Ministeriums und nach er- fordertem Gutachten Unseres Staats -Naths, für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt : i E

§. 1, Jeder Besißer eines unter öffentlicher Autorität auf jeden Jn- haber ausgefertigten Papiers, welches entweder a) durch Vermerk ciner Be- hörde oder einer Privatperson außer Cours gescßt, oder b) durch Vermerke anderer Art, oder durch Befleckung oder Beschädigung zum ferneren Umlauf unbrauchbar geworden ist, kann auf die Umschreibung des Papiers in ein coursfähiges bei demjenigen Justitute antragen, welchem die Zahlung der Zinfen oder die planmäßige Tilgung solcher Papiere obliegt. Du ch diese Bestimmung wird jedoh in den Vorschriften der §8. 50 und 51. Tit. 15, Th. 1, des Allgemeinen Landrechts und des §, 133, Tit. 51. Th. 1. der Allgemeinen Gerichts-Ordnung nichts geändert. |

§. 2, Hat der Antragsteller sih nah dem Ermessen des Znstituts als der rechimäßige Besizer des umzuschreibenden Papiers ausgewiesen, so wird dasselbe kassirt und ihm an dessen Stelle gegen Entrichtung der Ausferti gungsfosten, wozu bei Pfandbriefen auch die Kosten der Eintragung in das Hvpothekenbuch gehören, ein neues coursfähiges Papier ausgehändigt.

§. 3, Hâlt das Justitut den rechtmäßigen Besiß nicht für nachgewiesen, so hat dasselbe eine öffentliche Bekanntmachung zu erlassen. Diese muß enthalten : a) den Antrag auf die Umschreibung, und den Namen und Wohnsiy des Antragstellers, b) die Bezeichnung des umzuschreibenden Papiers nach sci- nem Betrage, seiner Nummer und den sonstigen Unterscheidungszeichen, welche dasselbe bei der Ausfertigung erhalten hat, c) die Angabe der etwa darauf befindlichen Außercourssezungs-Vermerke oder der sonstigen Vermerke, Flecke oder Beschädigungen, wodurch das Papier zum Umlauf unbrauchbar geworden is, d) die Aufforderung: „daß Jeder, der an diesem Papier ir- gend ein Anrecht zu haben vermeine, dasselbe bei dem Jnstitute innerhalb der nächsten sechs Monate und spätestens an einem genau zu bezeichnenden Tage schriftlich anzuzeigen habe, widrigenfalls die Cassation des Papiers erfolgen und der Antragssteller statt desselben ein neues coursfähiges erhal- ten werde.“ Die Bekanntmachung isst dreimal, in Zwischenräumen von zivci Monaten, in das Jutelligenz- oder “das Amtsblatt des Bezirks, in welchem das Justitut scinen Siß hat, einzurücken. Die von der Haupt- Vertvaltung der Staatsschulden ausgehenden Bekanntmachungen solcher Art erfolgen durch das Berliner Jntelligenzblatt, und wenn der No- minalwerth des umzuschreibenden Papiers mehr als 100 Thaler beträgt, zugleich durch die Allgemeine Preußische Staats-Zeitung. Auch können die Jnstitute, wenn sie es für angemessen erachten, die Bekannt- machung in die Amts- oder Jutelligenzblätter oder Zeitungen des Orts, wo der Antragsteller wohnt, einrüccken lassen.

§. 4. Wird auf die Umschreibung eines von einer Behörde außer Cours geseßten und von derselben überhaupt nicht oder doch nicht gehörig wieder in Cours geseßten Papiers angetragen, so ist das Justitut verpflich- tet, beim Erlaß der Bekanntmachung (§. 3) dieser Behörde, sofern diesclbe aus dem Außercoursschungs - Vermerke noch erkennbar i, davon Nachricht zu geben. ( E

_§. 9. Meldet sich bis zu dem in der öffentlichen Bekanntmachung be zeichneten Tage Niemand mit einem Anspruche, so hat das Institut das Papter zu kafsiren und dem Antragsteller statt desselben ein neues cours- fähiges Papier gegen Entrichtung der Ausfertigungs-Kosten (§. 2), so wie der durch die Bekanutmachung entstandenen Schreib - und Jnsertious (GBe- bühren auszuhändigen. : 5

G. 0. Jst dagegen bei dem Justitute entweder vor dem Erlasse der Bekanntmachung oder bis zum Ablaufe des darin bezeichneten Tages von Sciten einer Belörde oder einer Privatperson die Anzeige gemacht, daß das Papier ihr verloren gegangen sey oder ihr ein Anrecht darauf zustehe, so hai das Zustitvt die Umschreibung zu verweigern und die Betheiligten zum Rechtswege zu verweisen. Das eingereichte Papier is anzuhalten und kann zum gerichtlichen Depositum abgegeben werden. e

Uikundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- drucktem Königlichen Jusiegel, ; j |

Gegeben Berlin, den 4. Mai 1843,

(L. S.) Friedrich Wilhelm. Frhr, v, Müffling, v, Nochow. Mühler. Rother. v. Savigny. Beglaubigt: Jur den Staats-Secvetair : Bornemann,“

ll. „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.

verordnen zur Beseitigung der Zweifel, welche über die Befugniß öffentlicher Behörden zum Wiederincourssezen der unter öffentlicher Autorität auf jeden Jnhaber ausgefertigten Papiere entstanden sind, und zur Feststellung des bei dem Wiederincourssczen zu beobachtenden Verfahren, auf den Antrag Unseres Staats - Ministeriums und nach erfordertem Gutachten Unseres Staats-Raths für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt:

F. 1. Hat eine öffentliche Behörde ein unter öffentlicher Autorität auf jeden Jnhaber ausgefertigtes Papier für sich außer Cours geseßt, so kann dasselbe sowohl von ihr selbst, als auh von der ihr vorgeseßten Behörde wieder in Cours geseßt werden. |

H. 2. Jst eine öffentliche Behörde an die Stelle einer anderen ge- treten, so kann sie die von dieser außer Cours gesezten Papiere wieder in Cours setzen.

§. 37 Außer den Fällen der §§. 1 und 2 findet das Wiederincours- seßen nur durch einen gerichtlichen Vermerk statt, nach vorgängiger Prü- sung der Legitimation dessen, welcher die Aufhebung der Außercoursseßung verlangt. Jm Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln soll die Be- fugniß zum Wiederincoursseßen den Friedensrichtern zustehen. Jn Bezie- hung auf die Befugniß der Jnstitute zum Wiederincourssezen der von ihnen ausgefertigten Papiere verbleibt es bei den bestehenden Vorschriften.

§. 4. Der Wiederincoursseßzungs - Vermerk muß, wenn eine Behörde, ein Gericht oder ein Jnstitut den eigenen Vermerk aufhebt, die Worte: „Wieder in Cours gesezt‘““ enthalten. Hebt eine Behörde den Außercours- sepungs - Vermerk einer anderen Behörde, an deren Stelle sic getreten is wieder auf (§. 2), fo hai sie bei ihrer Unterschrift zu bemerken , daß sie an deren Stelle getreten is. Soll der Vermerk einer Privatperson aufgehoben werden, so is dies durch die Worte: „Wieder in Cours gesezt dur N. N.“ auszudrückea, Geschicht dies für einen Anderen, als denjenigen, welcher das Papier außer Cours geseßt hat, so is dessen Legitimation in dem

Außerdem ist in allen Fällen das vollständige Datum, die Unterschrift und das in schwarzer Farbe auszudrückende Sicgel der Behörde (§§. 1 und 2), des Gerichts oder Justituts (§. 3) dem Vermerke beizufügen. :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige=- drucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Berlin, den 4, Mai 1843.

a.:55 Friedrich Wilhelm. von Müffling, vonNRochow. Mühler. Rother. von Savignv. Beglaubigt : Für den Staats: Secretair. Bornemann.“

Jubiläum des Stadtgerichts - Naths Krüger.

Verlin , 16. Mai. Am Uten d. M. beging der Königliche Stadtgerichts-Rath Herr Johann Christian Krüger sein funfzig= jähriges Dienst-Jubiläum. L

Am 8. Februar 1772 als Sohn des Geheimen Ober-Reyvisions= und Kammergerichts-Raths Krüger zu Berlin geboren, wurde er am

| 14. Mai 1793 als Auskfultator vereidet und im Jahre 1798, furz

| nachdem er zum Kammergerichts - Assessor ernannt worden war, zum

| Assessor bei dem hiesigen Stadtgerichte, welches zu jener Zeit mit dem Magistrate ein Kollegium bildete, erwählt uud als solcher am

| 16. August 1798 eingeführt. Seit dieser Zeit hat der Jubilar un=

| unterbrochen bei dem hiesigen Stadtgerichte fungirt. Außerdem ist er vom Jahre 1802 bis zur Auflösung der Kammer-Justiz-Deputation als Assistenz - Rath bei derselben und in den Jahren 1810 bis 1829 als Mitglied des hicsigen Vormundschaftsgerichts thätig gewesen.

Sein reger Sinn für das Rechte, sein unermüdlicher Diensteifer

| und seine unwandelbare Pflichttreue erwarben und erhielten ihm in

gleichem Grade das Zutrauen der Gerichts = Eingesessenen, die Liebe seiner Amtsgenossen und das Wohlwollen seiner Vorgeseßten. Jn Anerfennung seiner Verdienste wurde er daher niht nur zum Diri= genten der neu gebildeten besonderen Abtheilung des Stadtgerichts für Kredit-, Nachlaß = und Subhastations-Sachen ernanut, sondern auch durch Verleihung des Rothen Adler - Ordens dritter Klasse mit der Schleife Allerhöchst begnadigt. Das Dienst-Jubiläum eines sol= chen Mannes mußte die größte Theilnahme erregen, und diese ofen= barte sich auch vielfa und glänzend.

Am Morgen des Festtages begaben sich sämmtliche Räthe und Assessoren des Königl. Stadtgerichts hiesiger Residenz, die beiden Di= rektoren, Ober=Landesgerichts-Räthe Herren Wenßel und Voigt, an der Spihe, in die Wohnung des Jubilars. Der erste Direktor, Herr Wenzel, überreichte mit einer ergreifenden Anrede ihm im Auftrage des Herrn Chefs der Justiz das Allerhöchste Patent, durch welches Se. Majestät der König den Jubilar zum Geheimen Justizrathe zu ernen= nen geruht haben, so wie ein Glückwunsch-Schreiben des Herrn Justiz= Ministers Mühler Excellenz. Demnächst verehrten sämmtliche Amts= genossen ihm einen silbernen Pokal. Eine Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung, den Bürgermeister Herrn Rehfeldt und Stadtverordneten = Vorsteher Herrn Desselmann an der Spiße, überbrachte dem Gefeierten das in \chönster kalligraphischer Ausstattung prangeude Diplom als Ehrenbürger von Berlin.

An dem Festmahle (im Lokale der Ressource zur Unterhaltung) nahmen viele der höchsten Staatsbeamten Theil. Leider wurden beide Herren Justiz=Minister durch Familien - Angelegenheiten zu erscheinen verhindert z dagegen verherrlihten die Wirkflihen Geheimen Staats-= Minister, Herren Grafen von Alvensleben und von Arnim, die Wirk= lichen Geheimen Räthe, Herren von Grolman, Sethe, Eichhorn, Ex= cellenzen, die Herren: Wüirkliher Geheimer Ober=Justizrath und Direktor

Vermerke jedoch ore umständliche Anführungen oder Bezugnahmen anzudeuten, z, B, „Wieder in Cours geseyzt von den Erben des N. N.“

Ruppenthal, Wirklicher Geheimer Kabinetsrath Müller, Kabinetsrath Uhden und die sämmtlichen Herren Präsidenten des Königlichen Kam- mergerichts, so wie eine große Zahl anderer hochstehender Staats= beamten das Fest durch ihre Gegenwart. Den ersten Toast auf das Wohl Jhrer Majestäten des Königs und der Königin brachte mit tief bewegter dankgerührter Stimme der Jubilar aus, worauf nach alt= herkömmlicher Sitte „Heil dir im Siegerkranz““ von allen Anwesen= den gesungen wurde. Dem Toaste auf das Wohl des Jubilars, wel= hen der erste Direktor Herr Wenbel mit einer geist= und gemüth= vollen Anrede einleitete, ging die Vertheilung eines von einem Amts= genossen verfaßten Gedichts voraus. Demnächst brachten der zweite Stadkgerichts - Direktor Herr Voigt das Wohl der Gäste und Herr Stadtgerichts - Rath Langerhans das Wohl der Stadt Berlin aus, welhem Lebteren der Ober-Bürgermeister Herr Krausnick mit einem Toaste auf das Wohl des Königlichen Stadtgerichts antwortete. An= dere Toaste solgten und so endete das \{öne Fest, dessen Freuden durch Gesang erhöht wurden, erst am späten Abende.

Die neuesten Jrrthümer über Preußens auswärtige Politik. Dritter Artikel.

Herrn von Bülow-Cummero*'s Jdeen über di Bundes-Verhältnisse, Preulrn im Bunde ins As Verein, Einige der wichtigsten Bundesbesc lüsse eit dem Jahre 1840.

Herr von Bülow=Cummerow hat in dem 2ten Theile seines Buches seine Jdeen über Preußens Deutsche Hegemonie a we- niger auffällig als in dem ersten zu machen gesuht: immer aber blidt doch der Vorwurf hindurch, als sey Preußens Deutsche Politik hinter ihrer Aufgabe zurückgeblieben. Er macht der Verfassung des Deutschen Bundes eine Reihe von Vorwürfen, die indessen zum großen Theile guf Vorausseßungen beruhen. Er will, daß „an der Stelle, wo die Trümmer des E Lt dig (Römisch- Deutschen) Aa zerstreut liegen, ein neuer starker Bau für das nächste Jahrtgusend erwachsen solle.“ Er will, daß einer der Deut=a schen Fürsten, begeistert dur die Erhabeuheit des Zweckes und von der Größe seiner Bestimmung ergriffen, den Anstoß gebe und nicht vor den Schwierigkeiten zurückbebe, deren wesentlihste darin liege, 35 Fürsten und 4 Republiken zu vereinigen; dem Bundestag den Ausbau überlassen, hieße darauf verzichten. Ein Kongreß aller Deut= hen Fürsten in Person solle im Jahre 1843 zusammentreten, um das künftige Schidsal Deutschlands zu ordnen, die Wohlfahrt des Volks zu begründen, Da könne Großes geschehen. Hierzu macht Herr von Vülow-Cummerow danu weitere Vorschläge in Hinsicht der landständischen Verfassungen, der kirchlichen und konfessionellen Ver- hältnisse, der Gerichtäweseri, der Preß-Geseßgebung, der Beförderung materieller Juteressen und der Bundes-Kriegsverfassang.

Wir sind nun zwar keine Optimisten weder in Beziehung auf Preußen selbs, noch auf die Bundes-Verhältnissez wir erkennen gern an, daß es zl allen jenen einzelnen Gebieten noch viel zu thun und zu schaffen giebt. Allein die in Herrn von Bülow's Buch entwiiel- ten Jdeen fassen die Sache doch allzu jugendlich auf, sie sind ohne nähere Keuntniß oder Beachtung aller die Ausführbarkeit nothwendig bedin- genden Verhältnisse hingeworfen. Wir könnten den Nachweis hier- über führen, läge die Diskussion dieser Verhältnisse uicht unserem maligen Zwecke zu fern. Aber wir dürfen nit undemerkt eines neuen Baues an die Stelle des Deutsch=Rö feinerlei Umständen bedarf, sondern daß ber Mi stehenden und Begonnenen genügt. E A