1843 / 138 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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jeßt. Es war wie eine wunderbare dämonische Gewalt über Cn ian als wären sie vom Gotte besessen, als konzentrirte sih ihr ganzes Leben und Daseyn in der Anbetung dieses einen ausscließ= lichen Gottes, dessen Namen sie ausrufen „des Wahren, des Ewigen, des Einen und Allmächtigen“/ der aber die Freiheit und die Liebe niht kennt. Es stiegen Einem Be Gedanken dabe auf, und manche Erinnerung an die Schelling hen Vorlesungen wurde mir lebendig. Es war wirklich, als sähe man noch eine jener enthu- siastischen, orgiastischen Religionen des Alterthums vor sich, nur mit ihrem ganzen Charakter auf einen Gott übertragen. Der Jslam ist in der That eine ganz vorchristliche Religion, und es ist sehr interessant, mit dieser Stufe des Bewußtseyns einmal in lebendige, sinnliche Be- rührung gekommen zu seyn. Was hat das Christenthum und die Weltgeschichte nicht alles an und in uns Occidentalischen und Germa= nischen Völkern gebildet welhen Rhythmus, welhe Melodie von Seelen- und Geistess{hwingungen sich folgen lassenz der Orient steht im Grunde noch immer da, wo der Jslam ihn gefunden,

Bei Tage sah man viele Frauen unter dem Volksgedränge, bei Nacht auch nicht eine einzige. An einem Tage sah ih, was man eine Derwischin nannte, eine in Lumpen gehüllte Frau, ohne Schleier, mit fliegendem Haar, vom Volke geneckt und auf dasselbe mit einer langen Stange los\shlagend, wahrscheinlich wahnwibig.

Aber das merkwürdigste ist am lebten, dem Haupttage des Festes, Dienstag, den 11ten d. M., die Prozession der Doseh.

Ste erinnern si des chönen Römischen Blumenfestes, der Jufiorata von Genzanoz wie dort die Leute mit Lust und Liebe den ganzen Tag

über den zierlihsten Blumenteppich bereitet und die Erde, über welche |

die Füße der Gesalbten, die das Heilige tragen, hinschreiten sollen, in tausend Farben und Lichtern zu erblühen scheint; wie die weite Straße ein Blumenfeld wird, bis dann endlich in den goldenen Abend=- strahlen auf wallender Fahne das Bild der göttlichen Himmels= Königin heranwallt, von den s{hönsten der irdishen Frauen und Mäd= hen gefolgt. Das ist wohl kein Dienst im tieferen Geiste der christ lihen Wahrheit, aber es is ein findlicher, freundlicher, liebevoller und heiterer Dienst.

Nun sehen Sie die Prozession des Islam.

Der Scheikfh einer der vier Derwisch=Sekten zieht aus der Moschee, wo er gebetet, mit einem großen Gefolge über den Esbekieh - Plaß nach der Wohnung eines anderen Scheikhs, kurz nah der Mittags= stunde. Die Menschenmenge auf dem Plaß drängt sich, essend und trinkend, dazwischen. Endlich wurde die Volksmenge auseinander getrie= benz es bildete fich eine Gassez ih gelangte glückliherweise in die erste Reihe, wo ich mich mit den nächsten zerlumpten und bärtigen Musel= männern umfaßt hielt, um sicher zu seyn gegen das Gedränge. Durch die Gasse kam nun ein wüster Haufe fanatisch aufgeregter Derwische geschritten, gerannt, getaumelt, sich umfäßt haltend, Schaum vor dem Munde, Allah! Allah! rufend, die stieren Augen fast leblos. Nach wenigen Schritten warfen sie sih mitten in der Gasse aufs Angesicht nieder; ihrem Beispiele folgten bald mehrere, und so bildete sich durch die ganze Gasse ein Teppich von Nenlkrieibérn, dicht aneinander gedrängt, quer durch gelegt, die Arme vor sich gestreckt ; unmittelbar an den Köpfen und Füßen standen die dichten Reihen der Zuschauer. Ueber die Menschenleiber hin liefen ein paar an= dere Derwische, sie zurehtlegend, Gebete und den Namen Allgh über sie murmelnd. Es mochten wohl über 100 daliegen, so weit ich sehen konnte, dicht gedrängt, Viele zitterten am ganzen Leibe; Alle murmelten Alla! Jmmer von neuem ergris Einen aus der umste= henden Menschenmenge, alt oder jung, die Wuth, sih plöblih auch ueben die Liegenden zu werfen, Da kam der Zug des Scheikh, voran zu Fuß mehrere Fahnenträger, über die Mänuer hin, dann der Scheikh zu Roß, eine alte, ehrwürdige Gestalt. Das Roß, von zwei Derwischen geführt, scheute sih zuerst, den Fuß auf die Men- hen zu seßeuz aber nah einigem Widerstreben gelang es, und nun

zog es langsam, gemessenen Schrittes, obwohl noch immer etwas widerspenstig, über den Teppich von Menschenleibern hin, Es war ein grauenhafter Anblick! Einige Derwische folgten

noch nachz die Getretenen, von denen jeder zwei Tritte vom Huf bekommen haben mußte (sie hatten so dicht gelegen, daß das Pferd auch nicht ein einzigesmal dazwischen hätte treten können), sprangen meist auf und schlossen sich der Prozession an; einige aber mußten aufgehoben und theils besinnungslos, theils in bitterem Schmerzens= schreien weggeshleppt werden. Das Volk aber sagt, daß Keiner ver= leßt werde, in Folge des Namens Gottes und der Gebete, die der Scheikh in der Nacht zuvor verrichtet. Dieser zieht nun nah dem Hause eines anderen Scheikh ; in dem Hofe desselben wird dasselbe Schauspiel des Hinreitens über die Menschenleiber wiederholt, damit es mit Bequemlichkeit diejenigen schen können, welhe der Scheikh besonders dazu in sein Haus einladet, worunter immer viele angesehene Franken, Jch ging auch noch nach dem Hause des Scheikh; dort waren aber nur die gewöhnlichen Zikr's, und das sonst wohl vorge= fommene Auffressen von Schlangen und Glas fand diesmal nicht statt.

Es ist mir sehr lieb, daß ih diesen grauenvollen Gottesdienst einmal mit angesehen und die Menschen in ihrer Dumpfheit, ihrem Fanatismus und ihrer Gleichgültigkeit dabei beobahtet habe. Aber wie wohl war es mir doch, als ih dem Allen entflohen war und am Gründonnerstag auf meinem Dromedar durch Palmenhaine hindurch unseren Zelten zuritt, zur Feier eines stillen Osterfestes in unserer Wüste.

Ju meinem nächsten Briefe sage ich Jhnen wie ih hoffe wohl hon vou unserer Abreise nah dem Fayum zum Labyrinth und Mörissec.

Ueber deu Bourbonuischen Familien - Vertrag.

Der Bourbonische Familien - Vertrag, welcher in diesen Tagen unter anderem veralteten Geräth der publizistischen Rüstkammer wie- der hervorgesucht worden is, ward bekanntlich am 15. August 1761 zwischen den Kronen Frankreich und Spanien abgeschlossen. Die erste dieser M iegt "e hatte damals in dem mit England unglücklich geführten Kriege so bedenkliche Verluste erlitten, daß ihr die Hülfe Spaniens von größtem Werthe war, und es gelang der Unterhand= lungsfunst des Herzogs von Choiseul, diese Macht in den Krieg ge=- gen England hineinzuziehen, Zu diesem Zweck wurden an jenem

age zwei Verträge unterzeichnet. Der eine, zwischen Frankreich und Spanien, enthielt des Lebteren Zusage, am 1, Mai 1762 England den Krieg zu erklären, wenn bis dahin der Friede zwischen dieser Macht und Frankreich niht zu Stande gekommen seyn werde; er war also nur für einen bestimmten Fall berechnet, hatte am 4. Januar 1762 die Großbritanishe Kriegs - Erklärung an Spanien zur Folge und seine Wirksamkeit erlosch mit dem Pariser Frieden am 410. Fe- bruar 1763. Der andere Vertrag ward von Spanien und Frankreich für sich und in der Hoffnung des Beitritts der beiden übrigen Bour- bonishen Höfe, Sicilien und Parma, also für das ganze Haus Bour- bon geschlossen und ging von dem Gedanken aus, die Nachkommen Ludwig's X[V. für alle Zeiten zu gemeinschaftliher Gewähr aller ihrer Besißungen und zu gemeinshaftlihem Krieg und Frieden zu

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verbinden *). Die desfallsigen Bestimmungen werden in den 22 ersten

Artikeln des Vertrags niedergelegt; der 23ste schafft für die beider= seitigen Unterthanen das Abzugsreht ab, der 24ste und 25ste stellt die Unterthanen in Schifffahrts- und Handelssachen innerhalb Euro= pa's den Eingebornen gleich, und verbietet, fremden Nationen gleiche Rechte einzuräumen z im 26. Artikel wird vollkommenes Einverständ- niß und Vertrauen in den diplomatishen Unterhandlungen verheißen, im 27sten der alte Rangstreit beider Kronen dahin entschieden, daß bei den Familienhöfen Neapel und Parma stets die Gesandten der älteren Linie, bei anderen Höfen aber der erstkommende Gesandte gleihen Ranges den Vortritt haben solle; der 28. Artikel bezieht sich allein auf die Genehmigung des Vertrages.

Da der erwartete Beitritt Siciliens nicht erfolgte, so blieb die

praktische Wirkung dieses Vertrags auf Spanien und Frankreich be- | \{hränkt, und gereichte wesentlih zu Frankreichs Vortheil, welches sei=

nen südwestlihen Nachbar in den siebenjährigen und Amerikanischen Krieg gegen England hineinzog. Jm Jahr 1790, als die Streitig= feiten über den Nootka-Sund einen Bruch zwischen England und Spa- nien herbeizuführen drohten, wandte sih die Spanische Regierung mit Berufung auf den Familien-Vertrag an Ludwig XVI, um Hülfe; der

| König befragte die konstituirende Versammlung, und diese erklärte,

am 26. August auf den Antrag ihres Berichterstatters Mirabeau, daß der Vertrag, so weit er sich auf den Angriffskrieg beziehe, die Nation nicht verpflihte und daß man über einen abgeänderten Vertrag mit Spanien unterhandeln müsse; dagegen sey die Ver- sammlung zu Erfüllung der früher eingegangenen Verpflichtungen, so weit sie die Vertheidigung als Handels =Verhältnisse beträ- fen, bereit, und ersuchte den König, zu diesem Zweck eine Flotte von 45 Linienschiffen ausrüsten zu lassen. Da jedoch unter den damaligen Umständen auf die Wirksamkeit dieser Erklärung wenig zu rechnen war, so entschloß sich die Spanische Regierung zur Nachgiebigkeit ge- gen England und trat am 28. Oktober 1790 durch den Vertrag von Escurial den Nootka-=Sund ab; der Familien-Vertrag selbst aber war durch die Erklärung der konstituirenden Versammlung, daß es einer neuen Unterhandlung zum Behuf eines den jeßigen Verhältnissen Frankreichs entsprehenden Vertrages bedürfe, einseitig aufgehoben und konnte wenigstens die Spanische Regierung nicht ferner verpflich- ten. Der leßte Schein einer Gültigkeit des Vertrags erlos mit der Absehung Ludwig's XVI. und der Errichtung einer Französischen Re- publik im Jahr 1792, Vergebens war die Spanische Regierung auf- gefordert worden, den Familien-Vertrag in einen Vertrag der beiden Nationen zu verwandeln; ihre Weigerung ward am 7. März 1793 im National - Konvent unter den Gründen der Kriegs - Erklärung auf- eführt. **)

gef ‘Die Herstellung des Friedens im Jahre 1795 und die demselben folgende enge Verbindung Spaniens und Frankreichs beruhte auf we- sentlih anderen Grundlagen als dem Familien-Vertrage. Dieser sebte voraus, daß auf beiden Thronen Bourbonische Prinzen, Nachkommen Ludwig's XIV., regiertenz in Frankreich aber war der rechtmäßige König hingerichtet, seine Erben vom Throne fern und die Gewalt in die Hände gewählter Magistrate und später eines glücklichen Feldherrn übergegangen, dessen Bünduiß mit den Spanischen Bourbons selbst dann nicht erschlasste, als er sich mit dem Blute eines Französischen Bourbons, des Herzogs von Enghien, befleckt hatte, und im Jahr 1808 mit der verrätherischen Entthronung der Spanischen Bourbons endigte. Der neue König von Spanien, Joseph Bonaparte, ward dur seinen Ursprung und das strenge Napoleonische Familiengeseß an den Willen seines Bruders geknüpft. /

Als die Spanischen Bourbons durch die Meng ge, ihres Volkes und Englands, und die Französischen durch den Einfluß Eng-= lands, Oesterreichs, Preußens und Rußlands im Jahre 181 “guf ihre Throne zurückgeführt wurden, lag der Gedauke einer möglichen Er- neuerung des Familien-Vertrages nahez jedem Versuch dazu ward je- doh schon im Entstehen durch das Englische Kabinet vorgebeugt, welches ***) durch den Herzog von Wellington dem Französischen Mi- nister der auswärtigen Angelegenheiten, Talleyrand, seinen Einspruch gegen jede Verbindung der beiden Regierungen erklären ließ, wodurch, nach Art des Familien-Vertrages, eine Gemeinschaftlichkeit beider in Beziehung auf Krieg und Frieden, herbeigeführt würde. Der Ein=- spruch Englands war an si völlig begründet, indem der Familien- Vertrag im Wesentlichen gegen England gerichtet is, und England hatte ein Recht, zu verlangen, daß die Höse, welche so eben durch seine Jahre langen unermeßlihen Anstrengungen auf ihre Throne zurückgeführt waren, ihr neues Daseyn niht mit einem Schritte der Feindseligkeit gegen ihren gemeinschaftlihen Wohlthäter und Verbün= deten beginnen sollten; es is also seit jener Zeit weder von einer Erneuerung noch viel weniger aber von einer etwaigen Gültigkeit eines durch den ganzen Gang der Weltgeschichte längst vernichteten Familien=Vertrages die Rede gewesen. :

Hätten aber auch die beiden Höfe den Willen und die Macht besessen, einen Schritt zu wagen, welcher seiner Natur nach als eine Kriegs-Erklärung gegen England gelten mußte, #0 sind seitdem Creig- nisse eingetreten, welche die Grundlagen des Familien-Vertrages völlig umgekehrt haben. Ludwig's XIV. Nachkommen haben seit 1830 aufgehört, in Frankreich zu regierenz derjenige Bourbon, welcher nach dem alten Staatsrecht der Französischen Monarchie den Thron anzu- sprechen hatte, lebt in der Verbannung, und jeder Versuch der Spa- nischen Regierung, ihn unter Berufung auf eine eingebildete Gültig- feit des Familien-Vertrages wiedereinzuseben, würde die Juli-Monarchie als unbefugte Einmischung in die Französischen Angelegenheiten mit einer Kriegs-Erklärung erwiedert haben. “Eben so ist aber auch in_ Spanien ein Zustand eingetreten, welcher jeden Gedanken an die An- wendbarkeit des Familien-Vertrages zurückweist. Der Verkrag spricht nur von „Prinzen“, wie denn nah dem Geseß und Herkommen der Bourbonischen Familie nur die Söhne zur Erbfolge gelangen; das Salische Geseh is bekauntlih durxh Ferdinand V1. ohne Zustimmung der nächstberehtigten Agnaten ümgestoßen worden; eine Prinzessin sit auf dem Spanischen Thron, und derjenige Spanische Bourbon, welcher zu Wiedererlangung seiner etwaigen Rechte in Gemäßheit des Familien=Vertrages, wenn er noch gälte die Hülfe der Franzöüsi= {hen Bourbons wenn sie in rankreich regierten - anrufen fönnte, lebt als Gefangener der Französischen Regierung in Bourges, Man sieht, daß so wenig von einer cinseitig beliebten Gültigkeit als

*) Der Vertrag ward, wie Mirabcau am 25, August 1790 in der konstituirenden Versammlung erklärte, von dem ,„großmüthigen Spanien“ unterzeichnet, „sur les tronçons hr1sés de nos armes, sur la ruine de notre crédit, sur les débris de notre marine.” Moniteur 1790, S, 983,

**) Moniteur vom Jahre 1793, Seite 317.

**%) Die „Dispatches of the Duke of VWellington” enthalten darüber folgenden Bericht : : „The Duke of Wellington to Viscount Castlereagh. Paris, 8. Sept. 1814.

«T repeated to the Prince de Benevent your Lordships language, that the wish of the British Government was, that the best under- standing should prevail between the Kings of France and Spain; and that all, that was objected to, was, that any hostile alliance should be entered into of the nature of the fuinils compact, which should necessaxily conneet the two countries in case either should be invol- ved in war ,..”

von der Anwendbarkeit jenes längst begrabenen Familien-Vertrages von 1761 jebt noch ernstlich gesprochen E E G __ Eine Beziehung jenes Vertrages auf die Vermählung der Kö- nigin von Spanien, und die Forderung eines Rechtes, ihr in Folge desselben einen Gemahl aus dem Harte Bourbon aufzudrängen, ist völlig unhaltbar; au bei dem Hause Orleans am wenigsten voraus= zuseßen, welches ns von Ludwig XIV, Pms und nicht parceque, sondern quoique Bourbon, den Französischen Thron bestiegen hat. So viel ergiebt eine ruhige parteilose Betrachtung. Praktisch aber is die Frage sofort bei ihrem Entstehen von Seiten derjenigen Macht gelöst worden, welche außer Spanien zunächst dabei betheiligt ist, Sir Robert Peel hat im Englischen Parlament gegen Alles, was die vollkommenste Unabhängigkeit der Spanischen Regierung be- einträhtigen könnte, den entschiedensten Widerspruch eingelegt, und damit stillshweigend auch den 25}ten Artikel des Familien-Vertrages beseitigt, welcher, sofern die Gültigkeit des Vertrages überall noch behauptet werden könnte, den Englischen Bemühungen um Abschlie- ßung eines Handels-Vertrages mit Spanien, von Seiten der Fran- zösishen Regierung mit Nußen entgegengestellt werden könnte.

Mcteorologische Seobachtungen.

Abeuds 10 Ubr.

Nacb einmaliger Beobachtung.

Nachmittags

1843. 2 Ubr.

17. Mai. |

Luftdruck .…. . (332,71 Par. (332,66" Par. [333,10 Par.

Morgens 6 Ubr.

Quellwärme T6 R.

Luftwärme ..- -+ 3,89 R. -+ 8,2° R. |+ 5,7° R.| Flusswärwe E: R, Thaupunkt .., + 22° R, + 3,7° R. -+ 57° R.| Bodenwärme 7,9° „R. Duustsättigung 87 pCt. 81 pet. 84 pCt. AusdünstungÜ,012 Rh. Wetler .---.- regnig-. regnig- balbheiter. | Niederschlag 0,069 Rh, A S6 0, 0. O. Wärmewechsel -+8,9° Wolkeuzug - - « SW. -4- 5,0° R.

Tagesmittel: 332,82" Par... +5,9° R... +38 R... 84 pci. 0.

Ber liner B 0r Ss 6 Den 18, Mai 1843. Pr. Cour. Acli ; Pr. Cour. h «1d ctien: |5l Fonds N rief. | Geld. N] Brief. | Geld. | Gem,

[H Brel. Pots. Bisenb.,| 5 | 141 | 140 | St. Schuld-Sch. 31) 103% 103’; Ido. do. Prior. Obl.' 4 | 102% | Preuss. Englische| M&d. Lpz. Kisenb.|—| - | Obligat. 30. |4| 103 do. do. Prior. Obl. 4 | 1037 | Präm. Sch. des Brl. Aub. Eisenb.—| 1263 1255 | Seecbandlung. |—| 9473 94 do. do. Prior. Obl. 4 | 104 103; | Kur- u, Neumärk. Düss.Elb, Kiseub.| 5 71 | Schuldyverschr.|3§| 102% | |do. do. Prior. Obl. 4 | 935 | Berliner Stadt- Rbein. FEisenb. | 5 717 —- | Obligationen. 35) 103% do. do. Prior. Obl. | 4 95” 947 | Danz. do. in Thb. —| 48 Berl. Frankf. Eis. 5 | 120% | 1193 | Weestpr. Pfandbr. 34 102% | 1027 |do. do. Prior. Vbl. 4 _—— 10375 | Grossb. Pos. do. A N 106, orr Eisb. | 4 L N

do. do. |35 244 |[Brl.-Stet.B. Lt.A.— D% %

Ostpr. Pfandbr. 35 104% 103% do. do. do. Lt.B.—| 1 16% I 15;

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Disconto, | 3 4

Pr. Cour.

Wechsel-Cours. Thlr. zu 30 Sgr. Brief. | Geld, Amsdlerdam«-«.e oco) 250 Fl Kurz | 142 | L A S000 00ND E RE 250 Fl 2 Mi. 141 x Hamburg «eere en eter oro 300 Mk. Kurz art 150! O K a0 0000 6 00000000006 300 mk. 2 Mi. 1497 T OUGON «ore ov og dae 00000 0o I LSt. 3 Mt. RE 6 267 R) por o ac p ebet oooooo 6b 300 Fr. 2 Mt. S0 80" Wieu in 20 Xr. «aco e 00e 150 FI. 2 Mt. 104 103% Augsburg-+---«eecceo nor os orer oo 150 FI. 2 Mt. 102% M RIA U se Co vao Cp ec odp ici ot 100 Thir. 2 Mt. 997 Taxe L ggr Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. . 100 Thlr. 2 d 99%, 99 Frankfurt a. M. WZ. «eon ene o 100 FI. 2 Mi. 57 60 20 DACOFAD E o ob odo d ebeda ded e ss) 100 SRbI.} 3 Woch. s | 106?

Auswärtige Börsen. Amstecrdam, 14, Mai. Niederl. wirkl, Sch. 57 5% Span. 207.

Antwerpen, 13. Mai. Zinsl. 57. Neue Aul, 205, I , 8

Hamb urg, 16. Mai. Bank - Actien 1645. Engl. Russ. 1117 G.

Paris, 13, Mai. 5% Rente fin cour. 120. §85. 3% Reute fin cour. 82. 10, 5% Neapl. au compt. 108. 75. 5% Span. Rente 30, Pass. 45.

Wien, 13, Mai. 5% Mei. 110. 4% 101. 3% T7: 1% —. Bank-Actien 1626. Anl, de 1834 141. de 1839 114

21% —.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 19. Mai. Jm Schauspielhause: Die Schule des Lebens, Schauspiel in 5 Abth., von E. Raupach.

Sonnabend, 20. Mai. Im Schauspielhause : (Mad. Haizinger: Die Baronesse, als Gastrolle.)

Sonntag, 21. Mai. Jm Opernhause: Don Juan. (Frau van Hasselt-Barth : Donna Anna; Herr Pfister : Don Octavio, als Gast- rollen. Dlle. Marx: Elvira.) L

Im O Doktor Wespe.

Montag, 22. Mai. Jm Schauspielhause: Zurücksebung. (Dlle. Adolfine Neumann: Marie, als Gastrolle.) Hierauf: Zum ersten- male wiederholt: Der aufrichtigste Freund, Lustspiel in 1 Aft, (Mad. Haizinger: Baronin Elise Seinwald, als Gastrolle.) 5

Dienstag, 23. Mai. Jm Opernhause: Die Hugenotten, (Frau van Hasselt - Barth : Valentine, als Gastrolle.) Anfang der Oper halb 6 Uhr. 7 ! |

Preise der Pläße: Ein Plah in den Logen des ersten Ran- 1 Rthlr. 10 Sgr. 2. ;

Jm Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater. Freitag, 19, Mai. Einen Jux will er sich machen. Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy, Musik von A. Müller, Sonnabend, 20. Mai. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Maria, óssía: La Figlia del Reggimento. (Marie, oder die Tochter des

Regiments.) ; : N Sonntag, 21. Mai. Doktor Faust's Zauberkappchen, oder: Die

Herberge im Walde.

Die Lästerschule.

ges:

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen, Gedrudckt in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei,

Beilage

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Die neueren Straf= und Besserungs-Systeme. Erin- nerungen aus einer Reise durch bemerkenswerthe Gefängnisse in Algier, Spanien, Portugal, Englaud, Frankrei und Hol- land, Von Julius Nudolf vou M Nit 4 radirten Zeichnungen, Berlin, Veit, 1843, 8, 364 Seiten,

Ein belehrendes und zugleich anziehendes Werk. Der Herr Verfasser als Polizei - Direktor und Regierungs - Rath wohl befähigt, über den Gegenstand aus eigener Erfahrung zu urtheilen, verbindet mit dem Ernste und der Gründlichkeit, den der so wichtige Gegenstand erfordert, eine heitere Darstellung, welche er als geschickter Zeichner mit geistreichen Abbildungen der Gefänguisse so wie der Sitten verschiedener Länder erläutert.

In dem ersten Abschnitte: „Ueber den Zweck der Strase und die Mittel zur Erreichung derselben“ führt er die zwei Amerikanischen Gefängniß- Systeme, das Auburnsche mit geselligem, aber shweigsamen Arbeiten und das Pen nsylvanische mit abgesperrtem Arbeiten an, Da er des edlen Briten Howard erwähnt, so hätte er auch des trefflichen Livingston gedenken können, dem Gefängniß - Nesormer der neuen Welt, über den im Magazin für Literatur des Auslandes Nr, 40—44 d. J, nach Mignot ausführlicher berichtet ist. Unser Verfasser giebt der strengen Ab- sonderung der Verbrecher, oder dem Pennsylvanischen Systeme, den Vorzug, wie auh Julius und Tocqueville gethan haben, und allerdings scheint dies zur Selbsterkenutniß, Neue und Besserung hinzuführen. Denn es ist eine Kranlheit unserer Zeit, die zärtlihfste Empfindsamfkeit für Verbrecher und die fälteste Gleichgültigkeit für ehrliche Leute zu äußein. Nimmt diese Krankheit zu, so kommt es noh dahin, wie in Spanien und Jtalien, wo man dem Banditen aus Mitleid noch Mittel zur Flucht giebt, Auch darin muß man dem Herrn Verf. beistimmen, daß nur Männer von Männern, aber Weiber von Weibern besorgt werden müßten, Jedes Gefängniß tönnte zur Juschrift den Spruch des Delphischen Orakels haben; „Erkenne Dich selbst!“ und mit Recht dringt er auf Gleichförmigkeit in allen Gefängnissen im ganzen Lande, Auch gegen die st-rke Anhäufung der Verbrecher in Ei nem Gefängniß spricht der Verf. und führt an, daß die 1300 Gefangenen in Milbark zu London auf 809 haben vermindert werden müssen, weil Au- genleiden, Fieber und andere Krankheiten entstanden, Doch dies lese man im Buche selbst nach, das Ernst und Gründlichkeit mit Scherz und Men schenliebe verbindet. So is der Vorschlag vortrefflich, den Verbrecher nach abgelaufener Strafzeit nicht gleich in die volle Freiheit zu verseßen, weil das Erkennen dex Besserung im Gefängniß nicht möglich is, sondern in einen Mittelzustand, ein empurgatorio nach dem inserno. Er empfiehlt dazu vorzüglich Armen-Kolonieen, wie er sie in Holland und im Mustergesängniß bei London, von wo die Sträflinge nach Kanada verseßt werden sollen,

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613 eußishen Stagats-Ze

gefunden hat. Jch kann noch die Armen- Kolonie Ostwald bei Straß- burg hinzufügen, welche der edle Maire Shüßenberger auf einer un- fruchtbaren Haide anlegte und die jeßt in fruchtbare Felder verwandelt ist. Auch in Dänemark, erinnere ih mich, sind glückliche Versuche mit solchen Zwangs-Kolonieen auf den Haiden Holsteins und Jütlands gemacht worden, Selbst in unserem Staate fehlt es an solchen Stellen nicht, z. B. in Pom mern, Preußen, Posen. Der Zweck der geseßlichen Strafen is Bestrafung des Verbrechens und Besserung des Verbrechers, „der Sache Feind, der Person Freund.“ E .

Jn dem folgenden Abschnitte is die Beschreibung einzelner Gefängnisse, als des Bagno in Toulon, des Militair-Gefängnisses in Algier, der Gefan genhäuser in Barcelona, Valencia, Alicante, Carthagena, Malaga, Lissabon, London, Paris und der Zwangs-Kolonieen in Holland enthalten, Alles mit lehrreichen Bemerkungen über Natur und Sitten des Landes, Seite 45 hätte bei den Bagno-Wagen wegen größerer Deutlichkeit bemerkt werden können, daß es Zellenwagen sind, wo jeder Verbrecher, vom anderen ganz getrennt, aber nur an den Füßen geschlossen ist. Di Provence: „Die Luft is, troy der Nähe des Meeres, trocken und heiß, das Volk ist dumm und grob, Romantisches scheint die Vergangenheit der Gegenwart nicht hinterlassen zu haben; von Sängern habe ih nur Gassenhauer vernommen und von Heldenthaten nur Außergewohnliches im Trinken und Prügeln in den Schänken und im Hafen bewundert,“

Was Algier betrit, so wird es aus der grellen Beschreibung desselben ganz erklärlich, warum die Eingebornen einen so tiefgewurzelten Widerwil len gegen die Franzosen haben. Die Moscheen haben sie zu „Branntwein Spelunken, Puppen - Theatern , Latrinen und Gelagen viehischer Lust“ ent weiht, „Der Marschall Novigo ließ eine Chaussee anlegen und dieselbe direkt über den Todten - Acker der Stadt führen (einen geheiligten Ort), Er begnügte sich nicht damit, die Gerippe ausgraben und rechts und links am Wege zu ganzen Bergen aufthürmen zu lassen, sondern gestattete, daß sie zu Knochenmehl verbrannt und als Düngungsmittel öffentlich versteigert wurden,“ Wie ganz anders ehren die Briten die heiligen Gebräuche in ihren Kolonicen! Jst es da ein Winder, daß ihre Niederlassungen besser blühen als die Französischen? Die Gräuel in Afghanistan geschahen in einem Lande, das sie nicht behalten wollten. Uebrigens verleugnen die leichtblütigen Franzosen auch im Militair-Gefängnisse ihre Natur nicht, und Sonntags, statt der Messe in der Kapelle beizuwohnen, die allerdings sehr feuht und s{chmußig is und also das Niederkuieen fast unmöglich macht, besuchen sie lieber die Theaterproben, welche von lauter Gefangenen aufgeführt werden ; vorzüglih Trauer- und Schauerspiele von Sue, Hugo und Dumas, Von Besserung der Gefangenen kann da uicht die Nede seyn.

Schauderhasft ist es, daß, während in Barcelona die Jrren wie wilde Thiere in weiten Käfigen den Mißhandlungen ihrer Schicksalsgefährten und denen der Vorübergehenden auf der Straße ausgeseßt sind, die Verbrecher vor ihrer Verurtheilung, was gewöhnlich erst nah 2 Jahren geschieht, mit ihren

itung. AC 138.

Spießgesellen in und außer dem Gefängnisse frei verkehren können und als Schoßkinder gehäischelt werden. Dagegen rühmt der Verf. das Zuchthaus zu Valencia als trefflih in Betracht der Reinlichkeit, Behandlung und Be- lehrung der Gefangenen. Nach gleichem Muster sind die Zuchthäuser zu Sevilla und Toledo eingerichtet. Es giebt nämlich drei Arten von Ge- fängnissen in Spanien; 1) Peninsular-Gefängnisse auf 1—2 Jahre, 2) Zucht- und Besserungshäuser auf 2—8 Jahre, 3) Galeeren bis auf 10 Jahre; lebenslängliche Haft is nicht gewöhnlih. Auch das Bagno in dem dürren Alicante is äußerst reinlih, doch findet hier außer den sonntägli- chen Andachten kein Unterricht statt, Murcia verödct seit der Herrschaft der Araber immer mehr, und auch die Seemacht in dem trefflichen Hafen Car- thagena is vernichtet, und wo sonst 10,000 Hafen-Arbeiter beschäftigt waren, stehen jet Distelu, Unkraut und Trümmern. Auch das hiesige Weiber-Gefäng- niß, wo blos Frauen die Aufsicht haben, war musterhaft. Die Wege von Gra- nada machten einen beiteren Abstich gegen die vorigen dürren Strecken. Jn Ma-

| laga wurde am Geburtstage der Königin der Grundstein zu des schändlich hinge-

| i; wogegen der Verf. den Neo S.

Wir geben ein Beispiel über die |

richteten Torrijo’s Denkmale gelegt. Höchst drollig ist die Beschreibung eines durch Nonnen abgeschlagenen Militair-Sturms aufs Kloster, das aufgehoben werden sollte, Das hiesige Polizei-Gesängniß war eine Hölle

| voll Shmuß, Nauh und Verbrechen und die Nachsicht der Polizeidiener

unverantwortlich, Jn Hinsicht der Spanischen Münzen scheinen Jrrthü- mer statizusinden, Ein Neo steht in keinem Wörterbuche und Münztafel, sondern nur Neal, der allmälig von 4 gGr. auf 3 gGr, herabgekommen 184 zu 27 Sgr. und S, 192 zu noch nicht 7 Sgr. angiebt,

Ju Lissabon sind Straßenpflaster, Schauspiel und vorzüglich Gefäng- nisse in gleich elendem Zustande, Verbrecher, wenn sie Caution leisten, wer- den freigelassen, um sich ganz bequem mit ihren Spießgesellen zu besprechen, Nichter zu bestehen und Zeugen über Seite zu schaffen,

“Sehr wahr schildert der Verf. die Prellerei auf den Englischen Dampf- schien, die wir selbst erfahren haben. Dagegen isst die Londoner Straßen- Polizei die ausgezeichnetste, die es giebt, Jn den Gefängnissen herrscht Reinlichkeit, Orduung und Nuhe, nur die Unmöglichkeit, sich durch Arbeit etwas zu verdienen, so wie der Zutritt der Frauen zu männlichen Gefan- genen, sind Mängel, ersteres, weil es sie hülflos entläßt, lehteres, weil es ihre Sinnlichkeit aufregt,

Ju der Noquette zu Paris herrscht stille gemeinschaftliche Arbeit bei Tage und einsames Schlafenz die Gefangenen erhalten 5; des Arbeitsver- dienstes, halb sogleich, halb bei der Entlassung z die Kost ist gut, aber Rein- lichkeit fehlt, Das Knaben-Gefängniß is eine sehsecckige Muster-Anstalt mit strenger Absonderung, Arbeit und Unterricht, aber die Knaben sehen bleich und gedrückt aus, wegen Mangel an frischer Luft und Bewegung.

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Allgemeiner Auzeiger

Seckanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Ober-Landesgericht zu Köslin.

Das UAllodial-Rittergut Gersdorff im Kreise Bütow, abgeschäßt auf 25,445 Thlr, 17 Sgr,, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re gistratur einzusehenden Taxe, foll behufs Auseinander seßung der Erben am 9, August 1843, Vormittags um 11 Uhr, in unserem Kollegienhause subhastirt werden,

Alle unbekannten Nealprätendenten werden aufsgebo- ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Köslin, den 24, Dezember 1842,

Königl. Ober - Landesgericht, Civil - Senat.

Bekanntmawung, Die unbekannten Erben 1) der am 26, September 1840 zu Kirchhayn, Lucfauer Kreises, verstorbenen separirten Lieutenant Beutler, Marie Caroline geborenen Hartmann, und 2) der am 31, Januar 1839 zu Züllichau verstorbe- nen verwittweten Majorin von Troschke i: werden hierdurch aufgefordert, ihre Erbansprüche im Termine am 4. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Referendar Niedel, im Justructions zimmer des Königl, Ober-Landesgerichts hierselbst, ent weder in Person oder durch einen Bevollmächtigten, wozu die Justizräthe Ulrici, v, Beyer und Justiz-Kom- missarius Marquardt in Borschlag gebracht werden, an zumelden und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls bei ihrem Ausbleiben der Nachlaß der Verstorbenen als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugesprochen wer den wird. Frankfurt a. O,, den 31. Januar 1843,

Königl. Preuß, Ober - Landesgericht,

Publicandunm,

Der lettwilligen Anordnung des verstorbenen von Wackenitz, weilaud auf Clevenow 2c., und dem Antrage des für dessen Erbmasse verordneten Curatoris gemäß, wird hierdurch zur Nachricht und Beachtung für Alle, die es angehen kann, bekannt gemacht, daß der im Jahre 18:34 mit Tode abgegangene Gutsbesißer Carl von Wackeniy auf Clevenow 2c. in seinem am 27, No vember 1830 errichteten Testamente seine auf der Jn fel Rügen belegenen Güter Gr, Lipsiß und Namih nebst Saaten und Aer - Arbeit und denjenigen Ju ventarienstücken, welche derselbe den Pächtern dieser Güter zu eisern übergeben, mit einem immerwährenden Fideikommisse in der Maße belegt habe, daß solches in der Familie seiner Tochter Emilie, jezt verwittweten Baronin von der Lancken - Wackenil, als ein untheil- bares Majorat bleiben soll und solches unter keinen Umständen mit Schulden belastet werden darf,

Datum Greifswald, den 26. April 1843,

Königl. Preuß, Hofgericht von Pommern und Nügen,

(L, S,) Quistorp, Königl, Hofgerichtsralh.

Publicandum.

Zum Zwecke der Verpachtung des den Greveschen Minorennen gehörenden, im Grimmer Kreise belegenen Gutes Kirch-Baggendorff auf 15 Jahre von Trinitatis d, J, ab sind Aufbots-Termine auf

den 26. Avril, den 17, und 26, Mai d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgerichte anbe- raumt, wozu Pachtliebhaber mit dem Bemerken hier- mit geladen werden, daß das Gut zu jeder Zeit nach vorgängiger Meldung auf dem Hofe in Augenschein genommen , die grundleglichen Bedingungen aber vom 2ásten d. M. ab in der Kanzlei des Königl, Hofge- richts sowohl, als bei dem Litis Curator der Greve-

E N À RLYE 2 r fr hen Vormundschaft, Assessor Haenisch hiersclbst, einge

sehen werden können, Greifäwald, den 13. April 1843. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen,

(L. S.) v, Möller, Þraeses.

Pr C I As

Der Apothekergehülfe Johann Friedrich Beutler zu Nordhausen,, außereheliher Sohn ves Amtsraths Beut- ler und der unverehelichten Dorothea Krüger, geboren in Dobieszewo am 8, Februar 1784 und seit 1805 verschollen, is durch das rechtsfräftige Erkenntniß des Königl. Ober-Landesgerichts zu Bromberg vom 1, März 1842 für todt erflärt, Der seinen unbekannten Erben zum Kurator bestellte Justizrath Hahn hat ohne Erfolg eine Aufforderung an dieselben in dem Anzeiger des Apotheker - Vereins von Nord - Deutschland ( Brandes Archiv) erlassen, sih zu melden. Nach §. 477, Tit. 9, Thl, T. Landrecht werden nunmehr die unbekannten Er- ben des Johann Feiedrich Beutler und dessen Erbneh- mer oder nâchsten Verwandten hiermit öffentlich vorge- laden , sih zur Begründung ihrer Ansprüche an den in unserem Depositorio befindlichen 806 Thlr. 4 Sgr. “- Pf, betragenden und den übirgen Nachlaß des Beutler vor, oder spatestens in dem vor unserem Deputirten Land nud Stadtgerichts - Assessor v, Soldern hierselbst im Landgerichts-Gebäude auf den 20, Dezember d. J, Vormittags um 11 Uhr, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprü chen an den Nachlaß präkludirt und der Nachlaß dem Fiskus als herrenloses Gut zugesprochen werden soll,

Schneidemühl, den 6, Januar 1843,

Königl, Land- und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. Februar 1843, Das in der Elisabethstraße Nr. 65 und resp. Waß mannsstraße Nr. 34 und 34a belegene Mißigsche Grundstück, welches zum Theil noch nicht ausgebaut und in seinem jeßigen Zustande auf 5678 Thlr, 16 Sgr. 3 Pf. abgeschäßt is, soll | am 43. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, | an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Negistratux einzusehen,

Nothwendiger Verkauf.

Behufs Aufhebung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, den 4, Januar 18423, Das in der Grenadierstraße Nr. 20 belegene Grund stück der Pslesserschen Erben, gerichtlich abgeschägt zu 12002 Thlr, 25 Sgr. 6 Pf., soll Theilungs halber am 29, August 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

P r 0 D l a T a,

Auf den Antrag des Kaufmanns J. H. Z, Suse mihl hierselbst werden alle diejenigen, welche an das von dem Kaufmann L, E, Chrisien hierselb mittelst Kaufkon trafts vom 25, Oftober 1842 an den Extrahenten verkaufte, an der Steinbecker Straße Nr, 34 hierselbst belegeue Wohnhaus e. p. aus der Besitzzeit des Verkäufers oder dessen Vorgänger dingliche Ansprüche und Forde- rungen machen zu können sih berechtigt halten, hier- durch geladen, solche in einem der auf den 16ten u, 30sten k. M, und 13, Juni d. J.,

jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations-Termine vor dem Stadtgerichte hierselb speziell und glaubhast anzumelden, widrigen falls sie damit dur die in Termino den 27, Juni d, J. , Morgens 10 Uhr, zu publizirende Prätlusiv- Sentenz von dem gedachten Hause c, p. für immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden,

Datum Greifswald, den 28. April 1843.

Direktor u, Assessores des Stadtgerichts.

(L. S.) Teßmann,

die Breufßtischen Staaten.

Ueber den Nachlaß und zwar über das Privat- und Handlungs - Vermögen des am 5, Dezember 1842 ver storbenen Kaufmanns und Weinhändlers Jean Baptiste Jeanunottat is heute der erbschaftliche Liquidations-Pro zeß eröffnet und der Herr Justizrath Türcke vorläufig der Masse zum Kurator bestellt. Alle unbekannten Gläu biger des Gemeinschuldners werden hierdurch vorgeladen

1 Son S O L O: im Stadtgericht, Nr, 19, Königsstraße, eine Treppe hoch, vor dem Königlichen Stadtgerichts-Rath Herrn Faelli gen ihre Ansprüche an die Masse gehörig anzumelden und deren Nichtigkeit nachzuweisen, auch sih mit den übrigen Kreditoren über die Beibehaltung des bestellten Interims - Kurators oder die Wahl eines anderen zu vereinigen, unter der Verwarnung, daß die außenblei- benden Creditores aller ihrer etwanigen Vorrechte ver lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an das jenige, was nach Befriedigung der sich meldenden GHläu- biger von der Masse noch übrig bleiben möchte, ver wiesen werden sollen, Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschla gen die Herren Justiz - Kommissarien Moers und von Wrochem,

Berlin, den 22, April 1843,

Königliches Stadtgericht hiesiger Nesidenzien, Abtheilung für Kredit-, Subhastations- und Nachlaß Sachen,

Der Frühjahrs-Wollmarkt in Posen wird auch in diesem Jahre an den Tagen vom 7, bis 10, Juni abgehalten werden. Posen, den 11, Mai 1843,

Q A g i st L. A N

Nieder - Schlesisch - Märkische Eisenbahn. Mit Bezug auf die unter dem 7ten dieses Monats

von dem Comité der Nieder - Schlesisch - Märkischen Ei senbahn - Gesellschaft erlassene Bekanntmachung biin- gen wir hierdureh zur Kenntniß, daß, nach der von des Herrn Finanz-Ministers Excellenz genehmigten Verein barung, die Theilnehmer der ehemaligen Nieder-Schle sischen Gesellschaft berechtigt sind, sih mit einem glei chen oder minderen als dem früher gezeichneten Actien Betrage bei dem neuen Unternehmen unier sofortiger Einzahlung von 10 Prozent der zu zeihnenden Summe zu betheiligen; es bezieht sich dies indeß nur auf die jenigen Juteressenten, welche sih nicht dur Zeichnun- gen bei Herrn Arons Wolf in Berlin betheiligt ha ben, und auch nur auf ursprüngliche Zeichner, nicht auf diejenigen, welche an deren Stelle durch Cession getreten sind,

Jn Folge dessen fordern wir die Theilnehmer der ehemaligen Nieder - Schlesischen Eisenbahn - (Gesellschaft hierdurch auf, sich bis spätestens den 27. Mai zu er- klären, ob sie der Nieder - Schlesisch - Märkischen Cisen- bahn - Gesellschaft auf Höhe oder innerhalb der früher von ihnen gezeichneten Actien - Summen beitreten wol- len? und für den Fall, daß sie dies beabsichtigen, un- ter der Adresse des Handlungshauses C, T. Löbbecke und Comp. hierselbst franko einzusenden.

1) 10 Prozent der Actien-Summe, auf Höhe deren sie sich betheiligen wollen,

2) die ihnen von der früheren Nieder - Schlesischen Eisenbahn - Gesellschaft über ihren Beitritt resp. LOCGEMA ausgestellte Bescheinigung resp. Quit- ung,

3) eine von ihnen unterzeichnete, in der unten ver- merkten Form ausgestellte Beitritts-Erklärung.

Diejenigen, welche sich binnen der gestellten Frist entweder gar nicht erklären oder den vorstehenden Be- dingungen nicht genügen, werden , als auf jede Theil- nahme an der neuen Gesellschaft verzichtend, erachtet.

Die früher geleisteten An- und Einzahlungen auf Actien - Zeichnungen können nah der vom Staate ge- troffenen Anordnung bei dieser neuen Zeichnung nicht in Anrechnung gebracht, mithin von den einzusenden- den 10 Prozent nicht abgezogen werden. Der Plan,

welcher die von dem Herrn Finanz-Minister Excellenz aufgestellten Bedingungen für die Bildung der neuen (Gesellschaft enthält, ist hier innerhalb 8 Tagen in dem Büreau der Ober - Schlesischen Eisenbahn - Gesellschaft, in den Städten Frankfurt, Guben, Sagan, Sorau, Sprottau, Glogau, Bunzlow, Görliß, Haynau, Lieg niz und Neumarkt aber bei den Wohllöblichen Magi- sträten einzusehen,

Breslau, den 11. Mai 1843,

Das Comité der Nieder - Schlesisch - Märkischen Eisen- bahn -Gesellschaft in Breslau. von Löbbecke. Ferd. Schiller. Schema der Beitritts - Erklärung.

Jch Endesunterzeichneter erkläre hierdurch, daß ich der unter dem Namen der Nieder-Schlesish-Märkischen gebildeten, auf ein Kapital von 8 Millionen fundirten Eisenbahn-Gesellschaft mit einem Actien-Kapitale vou S oder Stück Actien beitrete und mich sowohl den von des Herrn Finanz-Ministers Ex- cellenz durch den Erlaß vom 3, Maîí cer, aufgestellten Bedingungen, als dem von der Gesellschaft zu beschlie- ßenden und von dem Staate zu genehmigenden Sta- tute, unterwerfe, auch insbesondere auf jedes Anrecht der Nückforderung der von mir eingezahlten 10 Pro- zent verzichte, sofern die von dem künftigen Gesell= schafts - Vorstande auszuschreibenden ferneren Einzah- lungen auf den gezeichneten Actien - Betrag von mir nicht ín der festzujeßenden Zeit geleistet werden sollen.

(Ort. Datum, Unterschrift.)

Passagier - Dampfschifffahrten zwischen Potsdam und der Pfaueninsel. Während der diesjährigen Sommer-Monate wird, wie in den früheren Jahren, zwischen Potsdam und der Pfaueninsel, wenn lezterer Ort dem Publikum geöffnet ist, vom 18tenec., jedoch nur des Donnerstags, eine regelmäßige Personenfahrt unterhalten werden, Die

Abfahrtsstunden sind sestgeseßt: von Potsdam um 75. 9, 12, 2, 4 5X Ubr » der Pfagueninsel »: 8... 10: 1.2. 0A» Preis eines Fahrbillets zur Hin- oder Rückfahrt 4 Sgr., Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte, Zwischen Potsdam und Hamburg, (Dampfb. „, Falke“)

Abfahrt Freitag den 19ten c, Nachm. 3 Uhr. (Dauer der Reise incl. Aufenthalt 24 à 25 Stunden.)

Bom 22sten c, wird ein zweites neues Passagier- boot („Prinz Carl von Preußen“) zwischen Potsdam und Hamburg in Fahrt gesezt. Die redi dies Ab- fahrten erfolgen dann von Potsdam : Montags u. Freitags 3 Uhr Nachm. » Hamburg: dito » Donnerstag85 » Morg.

Preis eines Passagierbillets zur ersten Kajüte 8 Thlr., zur zweiten Kajüte 6 Thlr., Kinder unter 40 Jahren zahlen die Hälfte, und Familien von drei Pérsonen und darüber genießen die Begünstigung, nur % des Passa- giergeldes zu entrichten. Güterfahrt zwischen Berlin und Hamburg.

(Dampfböte „Delphin““ und „Berlin“.

Die Abfahrten erfolgen regelmäßig von beiden Pläßen

zugleich, jeden Sonntag Morgen, Anker, Dsch. Agent d. Königl. Seehdlg. Taubenstr, 10.

Londoner Union - Lebens - Ver- sicherungs - Societät. Die Grundzüge der obigen Anstalt sind: Vollkommene Sicherstellung ihrer ITuteressenten durch den garantirenden Fonds; keine Verantwortlichkeit der Versicherten für die Verluste der Societät, also: keine Verpflichtung zu Rae e e ate : und gleichwoh E R des Antheil an dem Nutzen aus dem Geschäft (uwe Drittheile des Avances).

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