1843 / 138 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ehre genießt. Es war wie eine wunderbare dämonische Gewalt über diesen Leuten; als wären sie vom Gotte besessen, als konzentrirte si ihr ganzes Leben und Daseyn in der Anbetung dieses einen ausschließ- lichen Gottes, dessen Namen sie ausrufen „des Wahren, des Ewigen, des Einen und Allmächtigen“ der aber die Freiheit und die Liebe nicht kennt. Es stiegen Einem seltsame Gedanken dabe auf, und manche Erinnerung an die Schellinglchen Vorlesungen wurde mir lebendig. Es war wirkli, als sähe man noch eine jener enthu- siastishen, orgiastischen Religionen des Alterthums vor sih, nur mit threm ganzen Charakter auf einen Gott übertragen. Der Jslam ist in der That eine ganz vorchristliche Religion, und es ist sehr interessant, mit dieser Stufe des Bewußtseyns einmal in lebendige, sinnlihe Be- rührung gekommen zu seyn, Was hat das Chriftenthum und die Weltgeschichte nicht alles an und in uns Occidentalischen und Germa- nischen Völkern gebildet welhen Rhythmus, welhe Melodie von Seelen=- und Geistess{hwingungen sih folgen lassen; der Orient steht im Grunde noch immer da, wo der Jslam ihn gefunden.

Bei Tage sah man viele Frauen unter dem Volksgedränge, bei Nacht auch nicht eine einzige. An einem Tage sah ih, was man

eine Derwischin nannte, eine in Lumpen gehüllte Frau, ohne Schleier, |

mit fliegendem Haar, vom Volke geneckt und auf dasselbe mit einer langen Stange los\{lagend, wahrscheinlich wahnwibig.

__ Aber das merkwürdigste ist am leßten, dem Haupttage des Festes, Dienstag, den 11ten d. M,, die Prozession der Doseh.

Sie erinnern sih des {önen Römischen Blumenfestes, der Jnfiorata von Genzanoz; wie dort die Leute mit Lust und Liebe den ganzen Tag über den zierlihsten Blumenteppich bereitet und die Erde, über welche die Füße der Gesalbten, die das Heilige tragen, hinschreiten sollen, in tausend Farben und Lichtern zu erblühen \cheint; wie die weite Straße ein Blumenfeld wird, bis dann endlich in den goldenen Abend- strahlen auf wallender Fahne das Bild der göttlichen Himmels-= Königin heranwallt, von den s{chönsten der irdishen Frauen und Mäd- chen gefolgt. Das is wohl kein Dienst im tieferen Geiste der christ- lichen Wahrheit, aber es is ein kindlicher, freundlicher, liebevoller und heiterer Dienst.

Nun sehen Sie die Prozession des Islam.

Der Scheikh einer der vier Derwisch=Sekten zieht aus der Moschee, wo er gebetet, mit einem großen Gefolge über den Esbekieh = Platz nach der Wohnung eines anderen Scheikhs, kurz nah der Mittags= stunde. Die Menschenmenge auf dem Plaß drängt sih, essend und trinkend, dazwischen. Endlich wurde die Volksmenge auseinander getrie= benz es bildete sich eine Gassez ich gelangte glüliherweise in die erste Reihe, wo ih mich mit den nächsten zerlumpten und bärtigen Musel= männern umfaßt hielt, um sicher zu seyn gegen das Gedränge. Durch die Gasse kam nun ein wüster Haufe fanatisch aufgeregter Derwische geschritten, gerannt, getaumelt, sich umfäßt haltend, Schaum vor dem Munde, Allah! Allah! rufend, die stieren Augen fast leblos. Nach wenigen Schritten warfen sie sich mitten in der Gasse aufs Angesicht nieder; ihrem Beispiele folgten bald mehrere, und so bildete sich durch die ganze Gasse ein Teppich von Mens\chenleibern, dicht aneingnder gedrängt, quer durch gelegt, die Arme vor sich gestreckt ; unmittelbar an den Köpfen und Füßen standen die dichten Reihen der Zuschauer. Ueber die Menschenleiber hin liefen ein paar an- dere Derwische, sie zurechtlegend, Gebete und den Namen Allgh über sie murmelnd. Es mochten wohl über 100 daliegen, so weit ih sehen konnte, dicht gedrängt, Viele zitterten am ganzen Leibe; Alle murmelten Allah! Jmmer von neuem ergriff Einen aus der umste= henden Menschenmenge, alt oder jung, die Wuth, sich plöblih auch ueben die Liegenden zu werfen, Da kam der Zug des Scheikh, voran zu Fuß mehrere Fahnenträger, über die Männer hin, dann der Scheikh zu Roß, eine alte, ehrwürdige Gestalt. Das Roß, von zwei Derwischen geführt, scheute sih zuerst, den Fuß auf die Men- schen zu seben; aber nah einigem Widerstreben gelang es, und nun zog es langsam, gemessenen Schrittes, obwohl noch immer etwas widerspenstig, über den Teppich von Menschenleibern hin. Es war ein grauenhafter Anblick! Einige Derwische folgten noch nachz die Getretenen, von denen seder zwei Tritte vom Huf bekommen haben mußte (sie hatten so diht gelegen, daß das Pferd auch uicht ein einzigesmal dazwischen hätte treten köunen), sprangen meist auf und schlossen sich der Prozession anz einige aber mußten aufgehoben und theils besinnungslos, theils in bitterem Schmerzens- reien weggeshleppt werden. Das Volk aber sagt, daß Keiner ver= leßt werde, in Folge des Namens Gottes und der Gebete, die der Scheikh in der Nacht zuvor verrichtet, Dieser zieht nun nah dem Hause eines anderen Scheikh; in dem Hofe desselben wird dasselbe Schauspiel des Hinreitens über die Menschenleiber wiederholt, damit es mit Bequemlichkeit diejenigen schen können, welche der Scheikh besonders dazu in sein Haus einladet, worunter immer viele angesehene Franken, Jch ging auch noch nah dem Hause des Scheikh; dort waren aber nur die gewöhnlichen Zikr's, und das sonst wohl vorge- fommene Auffressen von Schlangen und Glas fand diesmal nicht statt.

Es is mir sehr lieb, daß ih diesen grauenvollen Gottesdienst einmal mit angesehen und die Menschen in ihrer Dumpfheit, ihrem Fanatismus und ihrer Gleichgültigkeit dabei beobachtet habe. Aber wie wohl war es mir doch, als ih dem Allen entflohen war und am Gründonnerstag auf meinem Dromedar durch Palmenhaine hindurch unseren Zelten zuritt, zur Feier eines stillen Osterfestes in unserer Wüste.

Jn meinem nächsten Briefe sage ih Jhnen wie ih hoffe wohl schon vou unserer Abreise nah dem Fayum zum Labyrinth und Mörisfee.

Ueber den Bourbonischen Familien - Vertrag.

Der Bourbonische Familien = Vertra - in die

: - g, welcher in diesen Tagen

ume anderem veralteten Geräth der vublizistishen Riüstkammer s Ee gele worden ist, ward bekanntli am 15. August 1761 zwischen den Kronen Frankreich und Spanien abgeschlossen. Die erste dieser N Ste ie hatte damals in dem mit England unglücklich geführten Kriege so bedenkliche Verluste erlitten, daß ihr die Hülfe Spaniens von größtem Werthe war, und es gelang der Unterhand- lungsfunst des Herzogs von Choiseul, diese Macht in den Krieg ge- en England hineinzuziehen, Zu diesem Zweck wurden an jenem age zwei Verträge unterzeichnet. Der eine, zwischen Frankreich und Spanien, enthielt des Lebteren Zusage, am 1, Mai 1762 England den Krieg zu erklären, wenn bis dahin der Friede zwischen dieser Macht und Frankreich uicht zu Stande gekommen seyn werdez er war also nur für einen bestimmten Fall berechnet, hatte am 4. Januar 1762 die Großbritanishe Kriegs -Erklärung an Spanien zur Fol e und seine Wirksamkeit erlosch mit dem Pariser Frieden am 10 4 bruar 1763. Der andere Vertrag ward von Spanien und Frankreich für fi und in der Hoffnung des Beitritts der beiden übrigen Bour= bonishen Höfe, Sicilien und Parma, also für das ganze Haus Bour- bon geschlossen und ging von dem Gedanken gus, die Nachkommen Ludwig's XIV. für alle Zeiten zu gemeinschaftlicher Gewähr aller ihrer Besibuugen und zu gemeinschaftlichem Krieg und Frieden zu

verbinden *), Die desfallsigen Bestimmungen werden in den 22 ersten Artikeln des Vertrags niedergelegt; der 23ste schafft für die beider= seitigen Unterthanen das Abzugsreht ab, der 24ste und 25e stellt die Unterthanen in Schifffahrts- und Handelssachen innerhalb Euro= pa's den Eingebornen gleich, und verbietet, fremden Nationen gleiche Rechte einzuräumen ; im 26. Artikel wird vollkommenes Einverständ= niß und Vertrauen in den diplomatischen Unterhandlungen verheißen, im 27sten der alte Rangstreit beider Kronen dahin entschieden, daß bei den Familienhöfen Neapel und Parma stets die Gesandten der älteren Linie, bei anderen Höfen aber der erstkommende Gesandte gleihen Ranges den Vortritt haben solle; der 28. Artikel bezieht sich allein auf die Genehmigung des Vertrages,

Da der erwartete Beitritt Siciliens nicht erfolgte, so blieb die praktische Wirkung dieses Vertrags auf Spanien und Frankreich be= \hränkt, und gereihte wesentlih zu Frankreihs Vortheil, welches \ei= nen südwestlihen Nachbar in den siebenjährigen und Amerikanischen Krieg gegen England hineinzog. Jm Jahr 1790, als die Streitig= feiten über den Nootka=Sund einen Bruch zwischen England und Spa- nien herbeizuführen drohten, wandte sih die Spanische Regierung mit Berufung auf den Familien-Vertrag an Ludwig XVI, um Hülfe; der König befragte die konstituirende Versammlung, und diese erklärte, am 26. August auf den Antrag ihres Berichterstatters Mirabeau, daß der Vertrag, so weit er sih auf den Angriffskrieg beziehe, die Nation nicht verpflichte und daß man über einen abgeänderten Vertrag mit Spanien unterhandeln müsse; dagegen sey die Ver- sammlung zu Erfüllung der früher eingegangenen Verpflichtungen, so weit sie die Vertheidigung als Handels = Verhältnisse beträ fen, bereit, und ersuchte den König, zu diesem Zweck eine Flotte von 45 Linienschiffen ausrüsten zu lassen. Da jedoch unter den damaligen Umständen auf die Wirksamkeit dieser Erklärung wenig zu rechnen war, so entschloß sich die Spanische Regierung zur Nachgiebigkeit ge= gen England und trat am 28. Oftober 1790 durch den Vertrag von Escurial den Nootka=Sund abz der Familien-Vertrag selbst aber war dur die Erklärung der konstituirenden Versammlung, daß es einer neuen Unterhandlung zum Behuf eines den jeßigen Verhältnissen Frankreichs entsprechenden Vertrages bedürfe, einseitig aufgehoben und konnte wenigstens die Spanische Regierung nicht ferner verpflich- ten, Der leßte Schein einer Gültigkeit des Vertrags erlos mit der Abseßung Ludwig's X VI. und der Errichtung einer Französischen Re= publik im Jahr 1792, Vergebens war die Spanische Regierung auf- gefordert worden, den Familien-Vertrag in einen Vertrag der beiden Nationen zu verwandeln; ihre Weigerung ward am 7. März 1793 im Mert a Konvent unter den Gründen der Kriegs - Erklärung auf- geführt. **)

s Die Herstellung des Friedens im Jahre 1795 und die demselben folgende enge Verbindung Spaniens und Frankreichs beruhte auf we- sentlih anderen Grundlagen als dem Familien-Vertrage. Dieser seßte voraus, daß auf beiden Thronen Bourbonische Prinzen, Nachkommen Ludwigs X1V., regierten; in Frankreich aber war der rechtmäßige König hingerichtet, seine Erben vom Throne fern und die Gewalt in die Hände gewählter Magistrate und später eines glücklichen Feldherrn übergegangen, dessen Bündniß mit den Spanischen Bourbons selbst dann nicht erschlasfte, als er sich mit dem Blute eines Französischen Bourbons, des Herzogs von Enghien, befleckt hatte, und im Jahr 1808 mit der verrätherishen Entthronung der Spanischen Bourbons endigte. Der neue König von Spanien, Joseph Bonaparte, ward dur seinen Ursprung und das strenge Napoleonische Familiengeseß an den Willen seines Bruders geknüpft. | Als die Spanischen Bourbons durch die Anstrengungen ihres Volkes und Englands, und die Franzbsischen durch den Einfluß Eng- lands, Oesterreichs, Preußens und Rußlands im Jahre 1814 auf ihre Throne zurückgeführt wurden, lag der Gedanke einer möglichen Er= neuerung des Familien=Vertrages nahez jedem Versuh dazu ward je= dohch schon im Entstehen -durch das Englishe Kabinet vorgebeugt, welhes ***) durch den Herzog von Wellington dem Französischen Mi= nister der auswärtigen Angelegenheiten, Talleyrand, seinen Einspruch gegen jede Verbindung der beiden Regierungen erklären ließ, wodurch, nah Art des Familien=Vertrages, eine Gemeinschaftlichkeit beider in Beziehung auf Krieg und Frieden, herbeigeführt würde. Der Ein= \spruch Englands war anu sih völlig begründet, indem der Familien= Vertrag im Wesentlichen gegen England gerichtet ist, und England hatte ein Recht, zu verlangen, daß die Höfe, welche so eben durch seine Jahre langen unermeßlichen Anstrengungen auf ihre Throne zurückgeführt waren, ihr neues Daseyn nicht mit einem Schritte der Feindseligkeit gegen ihren gemeinschaftlihen Wohlthäter und Verbün= deten beginnen sollten; es is also seit jener Zeit weder ‘von einer Erneuerung noch viel weniger aber von einer etwaigen Gültigkeit eines dur den ganzen Gang der Weltgeschichte längst vernichteten Familien=-Vertrages die Rede gewesen.

Hätten aber auch die beiden Höfe den Willen und die Macht besessen, einen Schritt zu wagen, welcher seiner Natur nach als cine Kriegs-Erklärung gegen England gelten mußte, so sind seitdem Creig= nisse eingetreten, welhe die Grundlagen des Familien-Vertrages völlig umgekehrt haben. Ludwig's XIV. Nachkommen haben seit 1830 aufgehört, in Frankreich zu regierenz derjenige Bourbon, welcher nach dem alten Staatsrecht der Französischen Monarchie den Thron anzu= sprechen hatte, lebt in der Verbannung, und jeder Versuch der Spa- nischen Regierung, ihn unter Berufung auf eine eingebildete Gültig- keit des Familien=Vertrages wiedereinzusebßen, würde die Juli-Monarchie als unbefugte Einmischung in die Französischen Angelegenheiten mit einer Kriegs-Erklärung erwiedert haben. Eben so is aber au in Spanien ein Zustand eingetreten, welcher jeden Gedanken an die An- wendbarkeit des Familien-Vertrages zurückweist, Der Vertrag spricht nur von „Prinzen“, wie denn nah dem Geseß und Herkommen der Bourbonischen Familie nur die Söhne zur Erbfolge gelangen; das Salische Gese is bekauntlih duxch Ferdinand VII. ohne Zustimmung der nächstberechtigten Agnaten ‘üumgestoßen worden; eine Prinzessin sit auf dem Spanischen Thron, und derjenige Spanische Bourbon, welcher zu Wiedererlangung seiner etwaigen Rechte in Gemäßheit des Familien-Vertrages, wenn er noch gälte die Hülfe der Französi- hen Bourbons wenn sie in Frankreich regierten agurufen fönnte, lebt als Gefangener der Französischen Regierung in Bourges, Man sieht, daß so wenig von einer einseitig beliebten Gültigkeit als

*) Der Vertrag ward, wie Mirabcau am 25. August 1790 in der * konstituirenden Versammlung erklärte, von dem „großmüthigen Spanien“ unterzeichnet, „sur les tronçons brisés de nos armes, sur la ruine de notre crédit, sur les débris de notre marine.” Moniteur 1790, S. 983,

*#*) Moniteur vom Jahre 1793, Seite 317.

*#*#%) Die „Dispatches of the Duke of VVellington” enthalten darüber folgenden Bericht : »„The Duke of Wellington to Viscount Castlereagh. Paris, 8. Sept. 41814.

. «T repeated to the Prince de Benevent your Lordships language, that the wish of the British Government was, that the best under- standing should prevail between the Kings of France and Spain; and that all, that was objected to, was, that any hostile alliance should be entered into of the nature of the finily compact, which should necessarily connect the two countries in case either should be invol- ved in war „,..”

von der Anwendbarkeit jenes längst begrabenen Familien-Vertrage von 1761 levt noch ernstlich gesprochen aan O Ee __ Eine Beziehung jenes Vertrages auf die Vermählung der Kö- nigin von Spanien, und die Forderung eines Rechtes, ihr in Folge desselben einen Gemahl aus dem Hauje Bourbon aufzudrängen, is völlig unhaltbar; auch bei dem Hause Orleans am wenigsten voraus= zuseben, welches niht von Ludwig XIV. Samm, und nicht parceque, sondern quoique Bourbon, den Französischen Thron bestiegen hat. So viel ergiebt eine ruhige parteilose Betrachtung. Prafktisch aber ist die Frage sofort bei ihrem Entstehen von Seiten derjenigen Macht gelöst worden, welche außer Spanien zunächst dabei betheiligt ist. Sir Robert Peel hat im Englischen Parlament gegen Alles, was die vollkommenste Unabhängigkeit der Spanischen Regierung be- einträhtigen könnte, den entschiedensten Widerspruch eingelegt, und damit stillschweigend auch den 25sten Artikel des Familien-Vertrages beseitigt, welcher, sofern die Gültigkeit des Vertrages überall uo behauptet werden könnte, den Englischen Bemühungen um Absclic- ßung eines Handels-Vertrages mit Spanien, von Seiten der Fran- zösischen Regierung mit Nußen entgegengestellt werden könute.

Mcteorologische Seobachtungen.

Nacb einmaliges Beobachtung.

Nachmittags | 2 Ubr.

Morgens

6 Ubr.

1843, 10 Uber.

Aheuds

17. Mai. Luftdruck .... 332,71" Par, [332,66 Par. [333,10 Par. | Quellwärme 7,49 R. ……. |+ 3,8 R. 4+ 8,2 R. 4+ 5,79 R.|Flusswärwie 7,8° R.

21° R, + 37° R. |4 B R.| Bodenwärme 7,9° R. 87 pt. 81 pet. 84 pet. Ausdünstung 0,012 Rh. regnig- regnig- balbheiter. Niederschlag 0,069 Rh.

0. O. O, Wärmewechsel -+8,9° Wolkeuzug - - - E SW. Les + 5,0° R.

Tagesmittel: 332,82" Par... +5,99 R... +3,98 R... 84 pet. 0.

Luftwärme Thaupunkt .., |+ Duustsättigung Wetter

B ö rse. 1843.

Ber lm er Den 18, Mai

Pr. Cour. Brief. | Geld. | Gem,

Bel. Pots. Bisenb.| 5 | 141 140 do. do. Prior. Obl.| 4 | 1023 | Mgd. Lpz. Bisenb. |-—— | _| do. do. Prior. Obl. | 4 | 1037 | Bel. Anh. Eiseub.|— | 126; 1253 | do. do. Prior. Obl.| 4 | 104 103; | Kur- u, Neumärk. Düss.Elb, Eisenb.| A |

Schuldyverschr. 34 do. do. Prior. Obl.| 4 |

Rbein. Eisenb. | 5 | 715 _— | 95% | 943 | 120%, | 1197 |

Berliner Stadt- | 35 1035 do. do. Prior, Obl. | 4 do. do. Prior. Obl. | 4 | 1037 |

Pr. Cour.

Aclien. |s Brief. | Geld.

Fonds. |s

| St. Schuld-Sch. 31 103% | 1035

Preuss. Englische Obligat. 30, 4 Präm. Sch. ders Seehandlung. |— 947;

103 _—

932 |

102% Obligationen. - |

Danz. do. in Tb.|—| 48 Berl. Frankf. Eis.| 5

Westpr. Pfandbr. 34 102% E

Grossh. FPos. do. | 4 106; Ob .-Schles. Eisb. | 4 | 1097; 108% do. do. 35 102% Brl.-Stet.B. Lt.A.|—| 115% 114%

Ostpr. Pfandbr. 35| 1047 do. do. do. Lt.B.' S 116% | 1157

ck: J - |

Pomm. do. î 103% Gold al marco, | —| 214% | 213; |

Kur- u, Neum. do, 35 103% Priéäloteätotr |—| 186 13: |

Schlesische do. |35| 1025 E A O

And.Gldm, à 6 Th. 1 115) Disconto, A 3 |

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief. | Geld, Awmsterdam 250 Fl. Kars | 142 | 250 Fi. 2 mt

do. x

Hamburg «oooooo ra c o ene eres o 300 Mk. Kurz 150/ jo. 300 m. | 2 m. 1497

L Gidon I LSt. | 3 mi. S 16260! S. 300 Fr. | 2 mt. 80! 80 L n 20 A ea 150 fl. | 2 m 104 | 1033 Augsburg 150 FI. 2 Mt. : Breslau 100 Thir. | 2 Mét. 99% i 8 Taxe e 997

100 Thir.) 2 e T y 100 Fil. 2 Mét. 57 00 26 100 SRbL.| 3 Woch, 106%

Wechsel-Cours.

141!

1025

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. Frankfurt a. M, WZ. «ooooo

Petersburg «oco c cou oco eco .

Auswärtige Börsen, Amsterdam, 14. Mai. Niederl, wirkl, Sch. 57%. 5% Span. 20%. Antwerpen, 13. Mai. Zinsl. 57. Neue Aul, 203, Hamburg, 16. Mai. Bank-Actien 1645. Engl. Russ. I! 6.

Paris, 13, Mai. 5% Rente fin cour. 120. §85. 3% Reute fin cour. 82. 10, 5% Neapl, au compt. 108. 75. 5% Span. Rente 30, Pass. 45.

Wien, 13. Mai. 5% Met. 110. 4% 101. 3% T7: 1% —. Bank-Actien 1626. Anl. de 1834 141. de 1839 114

E

Königliche Schauspiele.

Freitag, 19. Mai, Jm Schauspielhause: Die Schule des Lebens, Schauspiel in 5 Abth., von E. Raupach.

Sonnabend, 20. Mai. Jm Schauspielhause : (Mad. Haizinger : Die Baronesse, als Gastrolle.)

Sonntag, 21. Mai. Jm Opernhause: Don Juan. (Frau van Hasselt-Barth : Donna Anna; Herr Pfister: Don Octavio, als Gast- rollen. Dlle. Marx: Elvira.)

Im Schauspielhause: Doktor Wespe.

Montag, 22. Mai. Jm Schauspielhause: Zurückseßung. (Dlle. Adolfine Neumann: Marie, als Gastrolle.) Hierauf: Zum ersten- male wiederholt: Der aufrichtigste Freund, Lustspiel in 1 Akt. (Mad. Haizinger: Baronin Elise Seinwald, als Gastrolle.)

Dienstag, 23. Mai. Jm Opernhause: Die Hugenotten. (Frau van Hasselt - Barth: Valentine, als Gastrolle.) Anfang der Oper halb 6 Uhr. 5 /

Preise der Pläbe: Ein Plaß in den Logen des ersten Ran- ges: 1 Rthlr. 10 Sgr. 2e. s

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 19. Mai. Einen Jux will er sich machen. Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy, Musik von A. Müller.

Sonnabend, 20. Mai. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Maria, ossía: La Figlia del Reggimento. (Marie, oder die Tochter des Regiments.) .

Sonntag, 21. Mai. Doktor Faust's Zauberkappchen, oder: Die Herberge im Walde.

Die Lästerschule.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen, Gedrudt in der Deer schen Geheimen Ober - Hosbuchdrueref,

Beilage

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Die neueren Straf- und Besserungs-Systeme. Erin-

land. Von Julius Nudolf vou M Nit 4 radirten Zeichnungen. Berlin, Veit, 1843. 8.

Ein belchrendes und zugleich anziehendes Werk. Der 7 als Polizei - Direktor und Regierungs - Rath wohl befähigt, über den Gegenstand aus eigener Erfahrung zu urtheilen, verbindet mit dem Ernste und der Gründlichkeit, den der so wichtige Gegenstand erfordert, eine heitere

Darstellung, welche er als geschickter Zeichner mit geistreichen Abbildungen |

der Gefänguisse so wie der Sitten verschiedener Länder erläutert. Jn dem ersten Abschnitte: „Ueber den Zweck der Strafe und die Mittel zur Erreichung derselben“ führt er die zwei Amerikanischen Gefängniß- Svsteme, das Auburnsche mit geselligem, aber shweigsamen Arbeiten und das Pennsylvanische mit abgesperrtem Arbeiten an, Da exr des edlen Briten Howard erwähnt, so hätte er auch des trefflihen Livingston gedenle 4 : T Magazin für Literatur des Auslandes Nr, 40—44 d. J, nach Mignot ausführlicher berichtet is. Unser Verfasser giebt der strengen Ab- sonderung der Verbrecher, oder dem Pennsylvanischen Systeme, den Vorzug,

wie auch Julius und Tocqueville gethan haben, und allerdings scheint | Denn es i | eine Kranlheit unserer Zeit, die zärtlihste Empsindsamfkeit für Verbrecher |

dies zur Selbsterkenntniß, Reue und Besserung hinzuführen.

und die kälteste Gleichgültigkeit für ehrliche Leute zu äuße1n, Nimmt diese Krankheit zu, so kommt es noch dahin, wie in Spanien und Jtalien, wo man dem Banditen aus Mitleid noch Mittel zur Flucht giebt.

aber Weiber von Weibern besorgt werden müßten, zur Juschrift den Spruch des Delphischen Orakels haben; „Erkenne Dich selbst!“ und mit Necht dringt er auf Gleichförmigkeit in allen Gefängnissen im ganzen Lande, Auch gegen die st-rke Anhäufung der Verbrecher in Ci

nem Gefängniß spricht der Verf. und führt an, daß die 1300 Gefangenen |

in Milbark zu London auf 809 haben vermindert werden müssen, weil Au- genleiden, Fieber und andere Krankheiten entstanden, Doch dies lese man im Buche selbs nah, das Ernst und Gründlichkeit mit Scherz und Men- schenliebe verbindet. So is der Vorschlag vortrefflich, den Verbrecher nacl abgelaufener Strafzeit nicht gleich in die volle Freiheit zu verseßen, weil das Erkennen der Besserung im Gefängniß nicht möglich is, sondern in einen Mittelzustand, ein empurgatorio nach dem inserno. vorzüglich Armen-Kolonieen, wie er sie in Holland und im Mustergefängniß bei London, von wo die Sträflinge nah Kanada verseßt werden sollen,

erwa s l | - n | der Gegenwart nicht hinterlassen zu n können, dem Gefängniß - Nesormer der neuen Welt, über den im |

Auch darin |

muß man dem Herrn Verf. beistimmen, daß nur Männer von Männern, | Jedes Gefängniß könnte |

Er empfiehlt dazu |

613

taats-Zeitung. A 138.

gefunden hat. Jch kann noch die Armen - Kolonie Ostwald bei Straß- E hinzufügen, welche der edle Maire Sch üßenberger auf einer un-

fruchtbaren Haide anlegte und die jeßt in fruchtbare Felder verwandelt ist. |

Auch in Dänemark, erinnere ih mich, sind glückliche Versuche mit solchen

nerungen aus einer Reise durch bemerkenswerthe Gefängnisse | Zwangs-Kolonicen auf den Haiden Holsteins und Jütlands gemacht worden. |

in Algier, Spanien, Portugal, England, Frankreich und Hol=-

Selbst in unserem Staate sehlt es an solchen Stellen nicht, z. B, in Pom

mern, Preußen, Posen.

Person Freund.“ E E : E E

Ju dem folgenden Abschnitte is die Beschreibung einzelner Gefängnisse, als des Bagno in Toulon, des Militair-Gefängnisses in Algier, der Gefan- genhäuser in Barcelona, Valencia, Alicante, Carthagena, Malaga, Lissabon,

London, Paris und der Zwangs-Kolonieen in Holland enthalten, Alles mit

lehrreichen Bemerkungen über Natur und Sitten des Landes, Seite 45 hätte |

bei den Bagno-Wagen wegen größerer Deutlichkeit bemerkt werden können,

daß es Zellenwagen sind, wo jeder Verbrecher, vom anderen ganz getrennt, |

aler nur an den Füßen geschlossen ist. Wir geben ein Beispiel über die Provence; „Die Luft ist, troy der Nähe des Meeres, trocken und das Volk ist dumm und grob, ei 19 haben; von Sängern habe ih nux Gassenhauer vernommen und von Heldenthaten nur Außergewohnliches im Trinken und Prügeln in den Schänken und im Hafen bewundert,“

Was Algier betrit, so wird es aus der grellen Beschreibung desselben |

ganz erklärlich, warum die Eingebornen einen so tiefgewurzelten Widerwil len gegen die Franzosen haben, Die Moscheen haben sie zu „Branntwein Spelunken, Puppen - Theatern, Latrinen und Gelagen viehischer Lust“ ent weilt, „Der Marschall Novigo ließ eine Chaussee anlegen und dieselbe direkt über den Todten - Aker der Stadt führen (einen geheiligten Ort). Er begnügte sich nicht damit , die Gerippe ausgraben und rechts und links am Wege zu ganzen Bergen aufthürmen zu lassen, soudern gestattete, daß sie zu Knochenmehl verbrannt und als Düngungsmittel öffentlich versteigert wurden,“ ihren Kolonicen ! blühen als die Französischen ?

einem Lande, das sie nicht

Ist es da ein Wunder, daß ihre Niederlassungen besser Die Gräuel in Afghanistan geschahen in behalten wollten.

sehr feuht und {chmußig is und also das Niederkuieen fast unmöglich macht, besuchen sie lieber die Theaterproben, welche von lauter Gefangenen

aufgeführt werden ; vorzüglich Trauer- und Schauerspiele von Sue, Hugo | | und Dumas, Von Besserung der Gefangenen kaun da nicht die Rede seyn.

Schauderhasft is es, daß, während in Barcelona die Jrren wie wilde Thiere

in weiten Käfigen den Mißhandlungen ihrer Schicksalsgefährten und denen |

Der Zweck der geseßlichen Strafen is Bestrafung | 364 Seiten, | des Verbrechens und Besserung des Verbrechers, „der Sache Feind, der |

Der Herr Verfasser |

heiß, j Romantisches scheint die Vergangenheit |

Wie ganz anders ehren die Briten die heiligen Gebräuche in |

Uebrigens verleugnen | die leichtblütigen Franzosen auch im Militair-Gefängnisse ihre Natur nicht, | | und Sonntags, statt der Messe in der Kapelle beizuwohnen, die allerdings |

Spießgesellen in und außer dem Gefängnisse frei verkehren fönnen und als Schoßkinder gehätschelt werden, Dagegen rühmt der Verf. das Zuchthaus zu Valencia als trefflich in Betracht der Reinlichkeit, Behandlung und Be- lehrung der Gefangenen. Nach gleichem Muster sind die Zuchthäuser zu Sevilla und Toledo eingerichtet. Es giebt nämlich drei Arten von Ge-

| fänguissen ín Spanien: 1) Peninsular-Gefängnisse auf 1—2 Jahre, 2) Zucht-

und Besserungshäuser auf 2—8 Jahre, 3) Galeeren bis auf 10 Jahre; lebenslängliche Haft is nicht gewöhnlih. Auch das Bagno in dem | dürren Alicante is äußerst reinlih, doch findet hier außer den sonntägli- | chen Andachten kein Unterricht statt, Murcia verödet seit der Herrschaft der Araber immer mehr, und auch die Seemacht in dem trefflichen Hafen Car- thagena is vernichtet, und wo sonst 10,000 Hafen-Arbeiter beschäftigt waren, stehen jetzt Disteln, Unkraut und Trümmern, Auch das hiesige Weiber-Gefäng- niß, wo blos Frauen die Aufsicht haben, war musterhaft. Die Wege von Gra- nada machten einen beiteren Abstich gegen die vorigen dürren Strecken, Jn Ma- laga wurde am Geburtstage der Königin der Grundstein zu des schändlich hinge- | richteten Torrijo’s Denkmale gelegt, Höchst drollig i} die Beschreibung eines durch Nonnen abgeschlagenen Militair-Sturms aufs Kloster, das aufgehoben werden sollte, Das hiesige Polizei-Gefängniß war eine Hölle | voll Shmuß, Nauh und Verbrechen und die Nachsicht der Polizeidiener unverantwortlih, Jn Hinsicht der Spanischen Münzen scheinen Jrrthü- mer stattzufinden. Ein Neo steht in keinem Wörterbuche und Münztafel, sondern nur Neal, der allmälig von 4 gGr. auf 3 gGr, herabgekommen ist; wogegen der Verf. den Neo S. 184 zu 27 Sgr, und S. 192 zu noch nicht 7 Sgr. angiebt. E | In Lissabon sind Straßenpsflaster, Schauspiel und vorzüglich Gefäng- | nisse in gleich elendem Zustande. Verbrecher, wenn sie Caution leisten, wer- | den freigelassen, um sih ganz bequem mit ihren Spießgesellen zu besprechen, | Nichter zu bestehen und Zeugen über Seite zu schaffen, Sehr wahr schildert der Verf. die Prellerei auf den Englischen Dampf- schiffen, die wix selbst erfahren haben, Dagegen ist die Londoner Straßen- | Polizei die ausgezeichnetste, die es giebt, Jn den Gefängnissen herrscht | Neinlichkeit, Orduung und Nuhe, nur die Unmöglichkeit, sich durch Arbeit etwas zu verdienen, so wie der Zutritt der Frauen zu männlichen Gefan- genen, sind Mängel, ersteres, weil es sie hülflos entläßt, leßteres, weil es ihre Sinnlichkeit aufregt, l ¿ 1 Ju der Noquette zu Paris herrscht stille gemeinschaftliche Arbeit bei Tage und einsames Schlafen; die Gefangenen erhalten 7 des Arbeitsver- | dienstes, halb sogleich, halb bei der Entlassung z die Kost is gut, aber Rein- lichkeit fehlt. Das Knaben-Gefängniß is eine sechseckige Muster-Anstalt | mit strenger Absonderung, Arbeit und Unterricht, aber die Knaben sehen | bleich und gedrüct aus, wegen Mangel an frischer Luft und Bewegung.

D

der Vorübergehenden auf der Straße ausgeseßt sind, die Verbrecher vor |

ihrer Verurtheilung, was gewöhnlich erst nah 2 Jahren geschieht, mit ihren

HSekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf. -

Königliches Ober Landesgericht zu Köslin.

Das Allodial-Rittergut Gersdorf im Kreise Bütow, abgeshägt auf 25,445 Thlr. 17 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in derx Re- gistratur einzusehenden Taxe, soll behufs Auseinander sezung der Erben am 9, August 1843, Vormittags um 11 Uhr, in unserem Kollegienhause subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufsgebo- ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden,

Köslin, den 24. Dezember 1842,

Königl. Ober - Landesgericht, Civil - Senat,

Befanntmamung, Die unbekannten Erben 1) der am 26, September 1840 zu Kirchhayn, Luckauer Kreises, verstorbenen separirten Lieutenant Beutler, Marie Caroline geborenen Hartmann, und 2) der am 31, Januar 1839 zu Züllichau verstorbe nen verwittweten Majorin von Troschke h werden hierdurch aufgefordert, ihre Erbansprüche im Termine am 4. Dezember cr\., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Referendar Riedel, im Justructions zimmex des Königl. Ober-Landesgerichts hierselbst, ent weder in Person oder durch einen Bevollmächtigten, wozu die Justizräthe Ulrici, v. Beyer und Justiz-Kom- inissarius Marquardt in Vorschlag gebracht werden, an zumelden und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls bei ihrem Ausbleiben der Nachlaß der Verstorbenen als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugesprochen wer den wird, Frankfurt a, O,, den 31. Januar 1843,

=

Königl, Preuß, Ober - Landesgericht,

Pw ca dum:

Der letztwilligen Anordnung des verstorbenen von Wackenitz, weilaud auf Clevenow 2c., und dem Antrage des für dessen Erbmasse verordneten Curatoris gemäß, wird hierdurch zur Nachricht und Beachtung für Alle, die es angehen kann, bekannt gemacht, daß der im Fahre 1834 mit Tode abgegangene Gutsbesiger Carl von Wackeniß auf Clevenow 2c. in seinem am 27, No- vember 1830 errichteten Testamente seine auf der Jn sel Rügen belegenen Güter Gr, Lipsiß und Namiyz nebst Saaten und Aer - Arbeit und denjenigen Ju- ventarienstücken, welche derselbe den Pächtern dieser Güter zu eisern übergeben, mit einem immerwährenden Fideikommisse in der Maße belegt habe, daß solches in der Familie seiner Tochter Emilie, jeßt verwittweten Baronin von der Lancken - Wackenit, als ein untheil- bares Majorat bleiben soll und solches unter keinen Umständen mit Schulden belastet werden darf,

Datum Greifswald, den 26. April 1843,

Königl. Preuß, Hofgericht von Pommern und Nügen,

(L, S) Quistorp, Königl, Hofgerichtsrath.

Publicandum.

Zum Zwecke der Verpachtung des den Greveschen Minorennen gehörenden, im Grimmer Kreise belegenen Gutes Kirch-Baggendorff auf 15 Jahre von Trinitatis d, J, ab sind Aufbots-Termine auf

den 26. April, den 17, und 26. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgerichte anbe- raumt, wozu Pachtliebhaber mit dem Bemerken hier- mit geladen werden, daß das Gut zu jeder Zeit nach vorgängiger Meldung auf dem Hofe in Augenschein genommen , die grundleglichen Bedingungen aber vom 2ásten d. M. ab in der Kanzlei des Königl, Hofge- richts sowohl, als bei dem Litis Curator der Greve-

{hen Vormundschaft, Assessor Haenisch hiersclbst, einge- sehen werden können, Greifêwald, den 13. April 1843.

Königl, Preuß. Hofgericht von Pommern und Nügen, (S) v, Möller, Praeses, Pro Ca as

Der Apothekergehülfe Johann Friedrih Beutler zu Nordhausen, außereheliher Sohn ves Amtsraths Beut- ler und der unverehelichten Dorothea Krüger, geboren in Dobieszewo am 8, Februar 1784 und scit 1805 verschollen, is durch das rechtsfräftige Erkenntniß des Königl. Ober-Landesgerichts zu Bromberg vom 1. März 1842 für todt erklärt, Der seinen unbekannten Erben zum Kurator bestellte Justizrath Hahn hat ohne Erfolg eine Aufforderung an dieselben in dem Anzeiger des Apotheker - Bercins von Nord - Deutschland ( Brandes Archiv) erlassen, sich zu melden, Nach §. 477, Tit. 9. Thl, 1. Landrecht werden nunmehr die unbekannten Er- ben des Johann Feiedrih Beutler und dessen Erbnch- mer oder nächsten Verwandten hiermit öffentlich vorge- laden, sich zur Begründung ihrer Ansprüche an den in unserem Depositorio befindlichen §06 Thlr. 4 Sgr. !- Pf. betragenden und den übirgen Nachlaß des Beutler vor, oder spätestens in dem vor unserem Deputirten Land nud Stadtgerichts - Assessor v. Soldern hierselbst im Landgerichts-Gebäude auf den 20, Dezember d. J,, Vormittags um 11 Uhr, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprü hen an den Nachlaß präkludirt und der Nachlaß dem Fiskus als herrenloses Gut zugesprochen werden soll,

Schneidemühl, den 6. Januar 1843.

Königl, Lanvd- und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, deu 14, Februar 1843, Das in der Elisabethstraße Nr. 65 und resp. Waß mannsstraße Nr, 34 und 34a belegene Mißigsche Grundstück, welches zum Theil noch nicht ausgebaut und in seinem jeßigen Zustande auf 5678 Thlr, 16 Sgr.

3 Pf. abgeschäßt i}, soll

am 13, Oktober d. J, Boxmittags 114 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Tare und Hy- pothekenschein sind in der Negistratux einzusehen,

Nothwendiger Verkauf.

Behufs Aufhebung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, ven 4, Januar 1842, Das in der Grenadierstraße Nr, 20 belegene Grund stück der Pslesserschen Erben, gerichtlich CBaellbabi zu

12002 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf., joll Theilungs halber am 29, August 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Er ola m A Auf den Antrag des Kaufmanns J. H, Z. Suse-

mihl hierselb werden alle diejenigen, welche an das von dem Kaufmann L, E. Chrisien hierselbst mittelst Kaufkon trafts vom 25, Oktober 1842 an den Extrahenten verkaufte, an der Steinbecker Straße Nr. 34 hierselbst belegene Wohnhaus c. p. aus der Besißzeit des Verkäufers oder dessen Vorgänger dingliche Ansprüche und Forde- rungen machen zu können sich berechtigt halten, hier- durch geladen, solche în einem der auf den 16ten u, 30sten k. M, und 13, Juni d. J.,

jedesmal Morgens 10 Uhr, angeseßten Liquidations-Termine vor dem Stadtgerichte hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, widrigen- falls sie damit durch die in Termino den 27, Juni d. J+, Morgens 10 Uhr, zu publizirende Prätlusiv- Sentenz von dem gedachten Hause c, p. für immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden,

Datum Greifswald, den 28. April 1843. Direktor u. Assessores des Stadtgerichts.

(L. S.) Teßmann.

Ueber den Nachlaß und zwar über das Privat- und Handlungs - Vermögen des am 5. Dezember 1842 ver storbenen Kaufmanns und Weinhändlers Jean Baptiste Jeaunottat is heute der erbschaftliche Liguidations-Pro- zeß eröffnet und der Herr Justizrath Türcke vorläusig der Masse zum Kurator bestellt. Alle unbekanuten Gläu biger des Gemeinschuldners werden hierdurch vorgeladen

am 12, September d. J., Vormitt. 11 Uhr, im Stadtgericht, Nr. 19, Königsstraße, eine Treppe hoch, vor dem Königlichen Stadtgerichts-Rath Herrn Faelli- gen ihre Ansprüche an die Masse gehörig anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, auch sich mit den übrigen Kreditoren über die Beibehaltung des bestellten Interims - Kurators oder die Wahl eines anderen zu vereinigen, unter der Verwarnung, daß die außenblei- benden Creditores aller ihrer etwanigen Vorrechte ver lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an das- jenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu- biger von der Masse noch übrig bleiben möchte, ver- wiesen werden sollen, Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschla gen die Herren Justiz - Kommissarien Moers und von Wrochem,

Berlin, den 22, April 1843,

Königliches Stadtgericht hiesiger Rejidenzien, Abtheilung sür Kredit-, Subhastations- und Nachlaß Sachen,

Der Frühjahrs-Wollmarkt in Posen wird auch in diesem Jahre an den Tagen vom 7. bis

10, Juni abgehalten werden.

Posen, den 11. Mai 1843,

Der Md g i st P D

Nieder - Schlesisch - Märkische Eisenbahn.

Mit Bezug auf die unter dem 7ten dieses Monats von dem Comité der Nieder - Schlesisch - Märkischen Ei senbahn - Gesellschaft erlassene Bekanntmachung biin- gen wir hierdurch zur Kenntniß, daß, nach der von des Herrn Finanz-Ministers Excellenz genehmigten Verein barung, die Theilnehmer der ehemaligen Nieder-Schle sischen Gesellschaft berechtigt sind, sih mit einem glei chen oder minderen als dem früher gezeichneten Actien- Betrage bei dem neuen Unternehmen unier sofortiger Einzahlung von 10 Prozent der zu zeichnenden Summe zu betheiligen; es bezieht sich dies indeß nur auf die jenigen Juteressenten, welche sich nicht durch Zeichnun- gen bei Herrn Arons Wolf in Berlin betheiligt ha ben, und auch nux auf ursprüngliche Zeichner, nicht auf diejenigen, welche an deren Stelle durch Cession getreten sind,

In Folge dessen fordern wir die Theilnehmer der ehemaligen Nieder - Schlesischen Eisenbahn - Gesellschast hierdurch auf, sich bis spätestens den 27. Mat zu er- flären, ob sie der Nieder -Schlesisch - Märkischen Eisen- bahn - Gesellschaft auf Höhe oder innerhalb der früher von ihnen gezeichneten Actien- Summen beitreten wol- len? und für den Fall, daß sie dies beabsichtigen, un- ter der Adresse des Handlungshauses C, T. Löbbecke und Comp, hierselbst franlo einzusenden.

1) 10 Prozent der Actien-Summe, auf Höhe deren

sie sich betheiligen wollen,

2) die ihnen von der früheren Nieder - Schlesischen

Eisenbahn - Gesellschaft über ihren Beitritt resp. A ausgestellte Bescheinigung resp. Quit- ung,

3) eine von ihnen unterzeichnete, in der unten ver-

merkten Form ausgestellte Beitritts-Erklärung.

Diejenigen, welche sih binnen der gestellten Frist entweder gar nicht erklären oder den vorstehenden Be- dingungen nicht genügen , werden , als auf jede Theil- U n an der neuen Gesellschaft verzichtend, erachtet.

ie früher geleisteten An- und Einzahlungen auf Actien - Zeichnungen können nach der vom Staate ge- troffenen Anordnung bei dieser neuen Zeichnung nicht in Anrechnung gebracht , mithin von den einzusenden-

den 10 Prozent nicht abgezogen werden. Der Plan, .

Allgemeiner Auzeiger für die Preuftischen Staaten.

welcher vie von dem Herrn Finanz-Minister Excellenz aufgestellten Bedingungen für die Bildung der neuen Gesellschaft enthält, is hier innerhalb 8 Tagen in dem Büreau der Ober - Schlesischen Eisenbahn - Gesellschaft, in den Städten Frankfurt, Guben, Sagan, Sorau, Sprottau, Glogau, Bunzlow, Görliß, Haynau, Lieg- niß und Neumarkt aber bei den Wohllöblichen Magi- sträten einzusehen.

Breslau, den 11. Mai 1843,

Das Comité der Nieder - Schlesisch - Märkischen Eisen- bahn -Gesellschaft in Breslau. von Löbbecke. Ferd. Schiller. Schema der Beitritts - Erklärung.

Jch Endesunterzeichneter erkläre hierdurch, daß ih der unter dem Namen der Nieder-Schlesish-Märkischen gebildeten, auf ein Kapital von 8 Millionen fundirten Eisenbahn-Gesellschaft mit einem Actien-Kapitale von

oder Stück Actien beitrete und mich sowohl den von des Herrn Finanz-Ministers Ex- cellenz durch den Erlaß vom 3, Mai cr, aufgestellten Bedingungen, als dem von der Gesellschaft zu beschlie- ßenden und von dem Staate zu genehmigenden Sta- tute, unterwerfe, auch insbesondere auf jedes Anrecht der Nückforderung der von mir eingezahlten 40 Pro- zent verzichte, sofern die von dem künftigen Gesell= {chafts - Vorstande auszuschreibenden ferneren Einzah- lungen auf den gezeichneten Actien - Betrag von mir nicht in der festzusezenden Zeit geleistet werden sollen.

(Ori. Datum, Unterschrift.)

Passagier -Dampfschifffahrten zwischen Potsdam und der Pfaueninsel. Während der diesjährigen Sommer-Monate wird, wie in den früheren Jahren, zwischen Potsdam und der Pfaueninsel, wenn leßterer Ort dem Publifum geöffnet ist, vom 18tenc., jedoch nur desDonnerstags, eine regelmäßige Personenfahrt unterhalten werden, Die Abfahrtsstunden sind festgeseßt : von Potsdam um /5. 9, 12, 2, 4 0% Ubr, » . der Pfagueninsel », 8. 10; 1,23, Ax 05» Preis eines Fahrbillets zur Hin- oder Rückfahrt 4 Sgr., Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Zwischen Potsdam und Hamburg, (Damypfb. „, Falke“) Abfahrt Freitag den 19ten c, Nachm. 3 Uhr. (Dauer der Reise incl, Aufenthalt 24 à 25 Stunden.) Vom 22f}ten e. wird ein zweites neues Passagier- boot („Prinz Carl von Preußen‘) zwischen Potsdam und Hamburg in Fahrt gesezt. Die o Ruddins Ab- fahrten erfolgen dann von Potsdam : Montags u. Freitags 3 Uhr Nachm. » Hamburg: dito » Donnerstags 5 » Morg. Preis eines Passagierbillets zur ersten Kajüte 8 Thlr., zur zweiten Kajüte 6 Thlr., Kinder unter 10 Jahren zahlen die Hälfte, und Familien von drei Personen und darüber genießen die Begünstigung, nur % des Passa- giergeldes zu entrichten. Güterfahrt zwischen Berlin und Hamburg. (Dampfböte „Delphin““ und „Berlin“Z Die Abfahrten erfolgen regelmäßig von beiden Pläßen zuglei, jeden Sonntag Morgen, Anker, Dsch. Agent d. Königl. Seehdlg. Taubenstr, 10.

Londoner Union - Lebens - Ver- sicherungs - Societät. Die Grundzüge der obigen Anstalt sind: Vollkommene Sicherstellung ihrer ITnteressenten

durch den garantirenden Fonds; L keine Verantwortlichkeit der Versicherten für dié

Verluste der Societät, also: keine Verp flichtung zu Nachschüssen ; E R und gleichwohl ;

Antheil an dem Nutzen aus dem Gesébäft Drittheile des Avances, S