1843 / 140 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

0% danieder e R da-Z dia L pa “Pi iaaidcena- baba:

e U G B E aare

ili _ König der Franzosen und auf der anderen Seite KALBA S Fo Werths ub des Prägjahres führen. EEE Zten núd viertel Frankstücke, die in der Folge geschlagen werden, so en mit 50 Cent. und 25 Cent. bezeihunet werden. s wird Fortan nur ein einziges Münzgebäude, und zwar 11 Paris, bestehen. Die Kosten dieser Umschmelzung siud auf 12,960,000 Fr. veranschlagt. J

Jn Folge der durch dic parlamentarische Untersuchung über meh= rere Wahlen zum Vorschein gekommenen Thatsachen sind die Unter= Präfekten von Carpentras und von Langres, die Herren von Ge- raute und von Cajoc abgeseßt worden. :

Die bis vorgestern bei der hiesigen Central-Kasse eingegangenen Beiträge für Guadeloupe beliefen sich auf die Summe vou 2,143,839 Fr.

Am Iten d. M. is in Domremy das zu Ehren der Jungfrau

von Orleans errichtete Denkmal, welches aus einer Statue der Jung=- frau nach dem schönen Modell der verstorbenen Prinzessin Marie be steht, feierlih eingeweiht worden. Der Präfekt des Vogesen-Depar- tements hielt bei dieser Gelegenheit eine Rede, worin er an die ho hen Verdienste erinnerte, die Johanna d’Arc sich um Frankreich ex worben habe.

Man schreibt aus Marseille, daß der (Graf Son Moutfort, Son

des Prinzen Hieronymus Buongparte, am 10ten d., von Spauien fommend, in Begleitung des Herrn Bacciochi daselbst eingetroffen sey.

© Paris, 15. Mai. Die Zucker-Frage scheint die Deputirten bereits ziemlih zu langweilen. Obwohl die heutige Sißung auf 1 Uhr Nachmittags angeseßt war, konnte man gegen 2 Uhr funfzig bis sechzig Deputirte zählen, welche lieber auf dem Plaß de la Concorde auf und ab wandelten, als das Ende der vorgestern abgebrochenen Rede des Herrn Talabot, zu Gunsten der inländischen Zucker - Fabri- cation anhören mochten. Erft als es hieß, daß Herr Thiers heute sprechen werde, sah man die Deputirten sih in den Sibungs =-= Saal begeben. Herr Thiers hatte gewünscht, schon vorgestern zu sprechen, aber da er nicht auf der Redner=Liste steht, so mußte er warten, bis Einer der Eingeschriebenen ihm das Wort abtrete.

Herr Berryer hat es übernommen, Herrn Thiers zu antwor ten. Man erwartet eine sehr {öne und glänzende Rede vom Deputirten von Marseille. Die Abschaffung der inländischen Zuer- Fabrication is, man muß es gestehen, niht populair in Frankreich, weil die Wenigsten im Stande sind, die Frage von einem höheren Standpunkt, als von der Erhaltung einer einheimischen Judustrie aus, aufzufassen. Herr Berryer gehört zu den Oppofitionsmännern, welche wie die Herren Odilon Barrot, Tocqueville und Andere, sich, bevor sie dêèn Mund öffnen, die Frage stellen: „Js die Sache, die ih ver- theidige, nicht vielleicht für meine eigene Popularität gefährlich?‘ Fällt die Antwort bejahend aus, so zögern sie, das Wort zu nehmen, aus Furcht, ihre Popularität zu kompromittiren. Herr Berryer, der wohl weiß, daß die Stimmung des Landes zu Gunsten der Rüben- zuer - Fabrication is und doch in seiner Eigenschaft als Deputirter von Marseille die Juteressen der Hafenstädte nicht vernachlässigen darf, wird sich bestreben, dur besonderen Aufwand seines Redner-Talents seine Popularität eher zu vermehren, als zu vermindern und so erklärt sih, warum man in gewissen Kreisen der Rede des Herrn Berryer als einem Meisterstücke parlamentarisher Beredtsamkeit entgegensieht.

Herr Darblay, welcher nah Herrn Berryer das Wort haben wird, um zu Gunsten der Rübenzucker - Fabrication zu sprechen, wird große Mühe haben, die Langeweile der Kammer zu beschwören. Mau wird ihn nur darum sprechen lassen, weil man weiß, daß Herr Gui zot mit einer großen Rede die allgemeine Diskussion zu beschließen wünscht, um unter dem Eindrucke seines kräftigen Wortes die Kam mer zur Verwerfung des Berichtes der Zucker - ommission zu bewe gen. Der Minister der auswäetigen Angelegenheiten soll die Frage ganz vom diplomatisch=merkautileu Standpunkte auffassen und danach seine Rede einkleiden wollen. Herr Guizot wird nachweisen, daß die Abschaffung der inläudischen Zucker-Jndustrie mächtig dazu beitrageu fann, den übrigen Französischen Judustrie- Zweigen, welche darniederliegen, und deren Werth und Bedeutung weit höher stehen, als die Interessen der bloßen Rübenzucker-Fabrication, auf auswärtigen Märkten, beson- ders in Süd-Amerika, vortheilhaften Absatz zu verschassfen, Es ijt kaum glaublich, daß die Kammer nah der Rede des Herrn Guizot irgend einen anderen Redner wird hören wollen, :

Nichts wird leichter seyn, als die allgemeine Diskussion zu schlie- ßen, um zur Erörterung des Berichtes der Kommission zu gelangen. Man versichert, daß Herr Rumilly, der Berichterstatter, allein eine Rede von drei Stunden zu halten beabsichtigt, um allen Angriffen, denen im Laufe der Debatte das System der Majorität der Kommis- sion ausgeseßt war, zu antworten, Ungeachtet aller Bestrebungen der Deputirten der nördlichen Departements, welche mit s{chwerem Gelde sich die Unterstüßung des Journal des Débats, des Constitutionnel und des Si cle zu versichern wußten, wird, heißt es, der Bericht der Kommission zu Guüusten der inländischen Zucker- Industrie doh uicht achtzig Stimmen für sich haben. Das Kabinet hot täglich mehr auf den Sieg.

{7 Paris, 15. Mai. Die Gesellschast für den Bau der Eisen- bahn nah Lille und Calais wird cinen harten Staud haben. Zu den großen Schwierigkeiten, die sich in der öffentlichen Meinung gegen das zu ihren Gunsten ausgearbeitete ministerielle Projekt angehäust haben, fommt jeßt noch eine Mitbewerberin, welche dem Staate weit vortheil haftere Bedingungen anzubieten im Begriffe steht. Unter diesen Umstäuden bleiben den Herren Rothschild und Comp. kaum irgend welche Aus-= sichten auf das Gelingen jener Unternehmung, die einen so glücklicheu censang genonunen, die durch so mächtige Mittel gefördert wurde, Bun eren vermuthliche Gegner man vou vorn herein größtentheils Dee radit, A Zauber zum Schweigen gebracht hatte, Scheitert haben vie n\lag, so gebührt das Verdienst, ihn vereitelt zu Sache ihrer Pin den zwei oder drei Zeitungen, die in dieser F Aus V mnd ihrem Gewissen treu geblieben sind. Diskussion ungewiser Huller-Frage ist nach der bisherigen viertägigen stem auf die Tribüne r E Zast jeder Reduer hat ein neues Sy nb alfliche Vert eis rat, deren in mehreren Fällen talentvolle mehr hat zersplittern Zung die ohnehin getheilten Ansichten noch 1eyr yat zer}p tern müssen, Bemerkenswerth ist, daß Herr Lamartine diesmal für den Regierungs - Antrag und für die ausschließliche Be- günstigung des Rohrzukers Partei genommen, während er früher

einer der wärmsten Verfechter des Rüben j

, , “K c y zuers war » namentlih ein mächtiges Werkzeug ver EAaden - Emancieation, sabe Zür einen Mann, der si selbst als den Reformator der Französisch :n Politik angekündigt, wechselt Herr Lamartine seine nuten über

die wichtigsten Angelegenheiten des Staats doch ein wenig gar zu oft i -

Grossbritanien und Irland.

Loudon, 13, Mai. Jn Jrland werden gegenwärti L liche Streitkräfte fonzentrirt; Dublin hat 4600 Vbaen “Garidae O'Connell hielt am 11. Mai in demn Repeal-Verein eine sehr heftige Rede; er trobt auf die aht Millionen Jrländer, die den Kampf nit scheuen würden. Unter lautem Beifallsrufen trat er in den Saal. Nach Aufnahme mehrerer neuer Mitglieder erhob sich eines derselben, Herr Langstree, ein Protestant, und dankte dem Vereine für die Auf- nahme. Er sey noch vor kurzem entschieden gegen O'Connell’s An-

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sichten gewesen, habe aber seitdem dessen Gründe reiflich erwogen und sih übérzeugt, daß keine Maßregel, außer der Aufhebung der Union, für Jrland von bleibeudem und bestäudigem Nußen seyn könne. Er wolle jeßt über die neuesten Begebuisse im Londoner Parlamente reden. Die Erklärung Peel’s sey eben so merkwürdig als verdam- menswerth, denn der Minister sage zwar, daß er der einst von Lord Althorp abgegebenen Erklärung zustimme, wolle aber nicht, wie Lord Althorp gethan haben würde, m die Aufhebung der Union einwilligen, selbst wenn alle Jrländische Mitglieder für dieselbe stimmen sollten. O'Connell unterbrach aufspringeud den Redner mit dem Ausruf: „Der Verwegene!‘“’ und nahm daun, nachdem Herr Langstree seinen Vor- {lag geschlossen hatte, seibst das Wort. Er sagte im Wesentlichen :

„Nie noch în meinem Leben habe ih mich mit größerer Freude erho- ben, um zu dieser Versammlung zu sprechen. Heute is ein großer Tag für Jrland. Die Zeitungen haben heute cin Pack angeblich in beiden Parlamentshäusern gehaltener Neden gebracht, Jch weiß nicht, ob sie wirk lih gehalten wurden, danke aber den Londoner Blättern, die bisher von de: Nepeal-Aufregung wenig Notiz nahmen, für die Mittheilung der uuter dem Namen des Herzogs von Wellington, Peel’s, Noden's und Anderer aufgeführten Reden. Das Jrländische Volk wid jeßt bekannt und gefürch tet werden, uud um so weniger kann man es unterjochen. (Dreimaliger Beifallsruf.) Jch danke dem Wellington für seine Nede, welche das Eng lische Volk mit dem Zustande der Jrländischen Nepeal-Aufregung bekanut gemacht hat: ih daufe den Lords Roden und Jocelyn, so wie den jäm merlichen Whigs Lansdowne und Spring-Nice. Es giebt jedoch noch eincn erbärmlichereu, verächtlicheren Politiker, Heury Brougham (lang anhaltendes Murren), diesen Verräther seiner Freunde und kriechenden Schmcichler gegen seine Feinde, dem kein Weg, zur Gewalt zu gelangen, zu schmubig is. Es freut mich, daß ein so verächtlicher Mensch unter Jrlands Feinde gehört, und noch mehr freuen mich die 1m Parlament ge haltenen Neven. Sie werden zur Aufhebung der Union nur um so stärker anfeuern und wahrlich keinen Jrläuder, der sein Vaterland liebt, von Ber folgung jenes Zieles abschrecken. Als die beiden Minister vorgestern die Adressen beider Häuser an Wilhelm 1V. verlasen, worin dieselben sich zur unverlezten Aufrechthaltung der Union verpflichten, ließen sie geflissentlich die Stellen aus, worin beide Häuser sich verbürgen, allen gerehten Klage gründen des Jrländischen Volles abzuhelfen, Die Minister wußten freilich nur zu gut, daß unseren Beschwerden nicht abgeholfen, und daß die feierlich von König, Ober- und Unterhaus eingegangene Verpflichtung gebrochen worden is. Haben etwa Wellington und Peel diese Zusicherung erneuert ? O neinz sie versprechen nichts, und sie sind die Leute, ihr Wort zu hal

ten. Sie haben die frühere Zusicherung nicht erneuert; E sie es gethan, so würde Jrlands Volk nichts darauf geben. Nan hat gesagt, daß bald strenge Maßregeln angewendet werden soll

ten, Allerdings können sie die Constitutiom vernichten; aber be vor sie dics thun, werde ih ins Unterhaus geben und über jede Stelle, über jede Klausel jeder etwa vorzuschlagenden Zwwangsmaßregel auf bstim- mung dringen. Man kann mich unter die Füße treten, aber icl E A Pflicht thun und dann nah Jrland zurücdfehren, das ebenfalls scine P slicht erfüllen wird, Die Regierung kann unseren Berein unterdrüden, aber sie fann fein Zwangsgeseßz durhbringen, ohne sich in Europa’s Augen zu ent- ehren. Und wahrlich, so lange noch ein Stück von der Constitution übrig is, werde ich meinen Fuß darauf stellen und für bie Bewahrung der hin \{chwindenden Freiheiten meines Vandes kämpfen. Man sagt, die Königin habe cine Erklärung gegen die Aufhebung der Union abgegeben z ich glaube dies nit; die Königin gab feine Erklärung, sondern dic Minister für sie, 3ch freue mi, daß ste Jrland besuchen will; alle Mauern aller Städte, durch die sie fommt, sollen das Wort „Nepeal“ tragen, und von allen Sei ten soll ihr der Nuf „Repeal““ entgegenschallen. _Kein Tag soll vorüber gehen, ohne daß ihr Bittschriften mit Hunderttausenden von Unterschriften überreicht werden; und wenn sie ihnen zustimmt, wird die Union binnen 25 Minuten aufgehoben seyn. (Bre.fall.)“ : E E

Herr Steele erhob sich hierauf und rief: „Sir R. Peel spricht von Bürgerkriegz er versuche thn, wenn er sich getraut!“ Die ganze Bersammlung brach in gewaltiger Aufregung auf, und es erscholl ein mehrere Minuten lang anhaltender Beifallsruf. Auf den Londoner Fonds-Markt haben diese Nachrilhten aus Jrlaud heute einen nah- theiligen Einfluß geäußert. i

Der lebte Monatsbericht der Bauk von England ergiebt eine Abnahme ihres Baarvorraths um 104,000 Pf. St, 3

Heute stand ein junger Mensch, welcher am 41. April in der Paulskirche auf den daselbst Gottesdienst haltenden Geistlichen ein Pistol abzufeuern versucht hatte, vor dem Central - Kriminalgericht. Die Zeugen-Aussagen stellten heraus, daß das Pistol mit Pulver und einigen Schrotkörnern geladen gewesen warz der Angeklagte wurde jedoch von der Jury wieder als unzurechuungssähig wegen momeuta nen Wahnsiuns, für nicht schuldig erklärt und darguf freigelassen.

n i —— Deutsche Bundesstaaten.

Múünchen, 15. Mai. Die Kammer der Abgeordneten war heute in öffentliher Sißung versammelt, um den Gesebes Eutwurf wegen einiger Abänderungen der bestehenden strafgeseßlichen Bestim mungen zu berathen. Der Justiz-Minister von Schrenk begleitete diesen Geselz -Entwurf mit folgendem Vortrage: S

„So sehr sich das Strafgeseßbuch vom Jahre 1813 durch eine {arf bestimmte Ausscheidung der strafbaren Handlungen ín Verbrechen und Ber- gehen, durch eine präzise Feststellung der Merkmale einer jeden Nebelthat und durch eine größtentheils richtige Abwägung der Strafbarkeit rechtswt- driger Handlungen auszeichnet, so daß es als Muster einer gelungenen, den Anforderungen des Nechts, den Sitten und Gewohnheiten Des Boltes entsprechenden Strasgesebgebung auderen Negierungen Deutschlands zum Vorbilde gedient hat, so is demselben doch in Ansehung einiger strafbare! Handlungen nicht ohne Grund der Vorwurf einer zu großen Skrenge ge macht and die in einzelnen Gesehen bestimmte Strase in keinem gere ten Verhältnisse zu der Strafbarkeit der Handlung gefunden worden. O ein gerechtes Strasmaß verleßende Strenge hatte zur Folge, daß Hand lungen, welche früherhin der polizeilichen oder der civilgerichtlichen Straf gewalt zugewiesen waren, wie z. B. Körper-Berlehzungen, Entwendungen an Holz im Walde, in das kriminelle Gebiet gezogen, für Berbrechen er flärt und mit friminellen Strafen belegt wurden. Liese Erweiterung des Gebietes der friminell strafbaren Handlungen führte die Folge herbei, daß Au der Wirkungskreis der Kriminalgerichte bedeutend erweitert wurde. “tan agd der für das ganze Neich bestellte oberste Gerichtshof wurde hierdurch mil der Aburtheilung von Verbrehen auf cine Weise belastet , daß el E a ihn gelangten Civilrechtsstreite in angemessener Zeit nicht meh1 E Gl vi digung bringen und selbst bei einer bedeutenden Vermehrung M Ena "l der Näthe die angewachsenen Civilstreits - Retardaten ‘noch nicht 4s ti gen fonnte. Jene Strenge des Gesezes trat am stärksten 1n delt E mungen über Bestrasung der Diebstähle hervor, und es mußle S, hon im dritten Jahre nah der Publication des Strafgese6buches durch die Verordnung vom 25, März 1816 mildernde Abänderung gegen werden. Die seitdem gesammelte Erfahrung hat indessen den taten Dk weis geliefert, daß nach vielfach eingetretenen Aenderungen Me T und der Werths - Verhältnisse zwischen Geld und Waaren die Gränz que zwischen Verbrechen und Vergehen bei Diebstählen, Unterschlagung q Betrug nicht mehr als richtig gezogen betrachtet werden fann, un Ne einige Handlungen zu Verbrechen stempelnde Qualificationen „Milgesiet sind, welche selbst nah strengen Anforderungen der E M nun B s erschwerende Umstände angesehen und bestraft werpen ; v E Ee Körper - Verleßungen insbesondere, deren strafbarer Charakter nach e Dauer der bewirkten Krankheit oder Arbeits - Unfähigkeit bemessen wird, uw die Erfahrung bewiesen, daß die Feststellung des Thatbestandes n (8 en Zufälligkeiten, wie in den vorgelegten Motiven näher erörtert h ah hänge, und daß es eine gerechte Anforderung sev, einerseits eine mildere Abstufung der Strafbarkeit dieser rehtswidrigen Handlungen eintreten zu lassen, um die Gefahr zu beseitigen, daß der Schuldige, der, 1m Augenblicke der That in der Regel in Aufregung sich besindend, den Umsfang der Folgen seiner

Handlungen nicht immer ermessen kann, nicht geradezu zum Verbrecher ge- stempelt werde, andererseits aber gegen gewohnte Raufer mit größerer

Strenge eingeschritten werden soll, um den so sehr sich mehrenden Rauf- händeln mit aller Energie entgegenzutreten. Jun keinem gere@ten Verhält- nisse mit dem Verschulden steht endlich die Strafe auf Widersezungshand lungen, wenn die Widerseßzung gegen obrigkeitlihe Diener in Ansehung der Strafbarkeit auf gleiche Linie gestellt ist mit Widersezungen, welche unmittelbar gegen eine obrigfeitliche Person selbst verübt werden. Das für die bezeichneten strafbaren Handlungen hervortretende Mißverhält niß der Strafe zur Strafbarkeit der That zu heben und ein gerechtes Maß der Strafe gegen den Diebstahl und die mit demselben verwandten Hand- lungen der Unterschlagung und des Betrugs, so wie gegen Körperverlezun gen und Widersezungen gegen obrigkeitliche Diener festzustellen, ist die Ab sicht des vorgelegten Gesez-Entwurfs. Zugleich aber wird dieses Geseh für die Justiz-Verwaltung die wohlthätige Folge haben, daß, indem das Gebiet der Kriminalität der bezeichneten strafbaren Handlungen enger gezogen, da gegen jenes der Vergehen erweitert wird, die Thätigkeit der Kriminalgerichte weniger in Anspruch genommen und auch dem obersten Gerichtshofe die Möglichkeit gegeben werden wird, seine Kräfte der Civiljustizpflege mehr, als bisher geschehen fonnte, zuzuwenden. An der Zustimmung der Stände des Neichs zu diesem (Besch - Entwurfe glaube ih daher auch nicht zweifeln zu dürfen,“

Obschon die Sibung bis gegen zwei Uhr währte, konnte doch nur die allgemeine Debatte stattfinden, und es wird die spezielle erst morgen ihren Anfang nehmen. Die meisten Redner sprachen sür den Entwurf, wenn {hon unter zum Theil bereits von dem Ausschusse vorgeschlagenen, zum Theil in der Mitte der Kammer angekündigten formellen uud materiellen Modisicationen. Die zeitgemäßere Milde in deu strafgeseßlichen Bestimmungen und einige Geschäfts-Erleichte rung für den obersten Gerichtshof, welche dur den Entwurf be zwet werden, wurden vorzugsweise zu dessen Empfehlung hervorge hoben, andererseits zur Rechtfertigung der Nichtzustimmung zu den- felben vor allen anderen Gründen der, daß man iu einer wichtigen Beziehung nicht abermals ein bloßes legislatorisches Fragment anneh- men dürfe, um so weniger, als nur erst n dei allerjüngsten Zeit durch den Gesammtbeschluß beider Kammern die Bitte um Gewäh rung einer allgemeinen Geseßgebung an den Thron gebracht wor

den sey.

München, 15. Mai. (A. Z.) Se. Majestät der König wird dem Vernehmen uach am 4. Juni den Grundstein zu dem bei Aschaffen burg im Pompejanischen Style zu erbauenden Hause legen. Direktor vou Gärtner, welcher vor einiger Zeit vom Monarchen eigens nach Pompeji gesendet worden, um den Organi38mus dieses Baustyls sowohl rücksichtlich seiner Construction als in Beziehung auf Wohulichkeit und bequeme Eintheilung genau zu studiren, is mit der Ausführung die ses cigenthümlihen Bauwerks beauftragt.

Jhre Durchlaucht die Gräfin Theodolinde vou Württemberg ift zum Besuche ihres Durchlauchtigsten Bruders, des Herzogs von Leuch tenberg, und dessen Gemahlin, der Großfürstin Marie, hier angekom men und wird einige Tage hier verweilen. Ihre Durchlauchtige Schwester, die Fürstin von Hohenzollern-Hechingen, wollte, in Ulm mit ihr zusammentreffeud, zu gleichem Zwecke sich nah München vei fügen, ward aber durch Unpäßlichkeit daran gehindert,

Hannover, 17, Mai. Es is hier folgende Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums der geistlichen und Unterrichts - Augele genheiten, betreffend Anordnungen zur Beseitigung des Separatisuus unter den resormirten Glagubensgenossen der Grafschaft Bentheim und der Mißbräuche bei gemeinsamen häuslichen Andachts - Uebungen, erschienen:

„Unter den Eingesessenen der Grafschast Bentheim, welche sich zum (Hslauben der Neformirten bekennen, haben seit einigen Jahren Mehrere den Wunsch ausgesprochen, sich von der bestehenden Kirche zu trennen und eine besondere Neligions-Gesellschaft bilden zu dürfen, in der Meinung, daß dic Lehre einiger Geistlichen der bestehenden Kirche von den Grundsäßen des reformirten Glaubens abweiche; daß eingeführte Kirchengesänge und Zchul- bücher den Glaubenslehren und der heiligen Schrift uicht entsprächen ; daß der Gottesdienst nicht den bestehenden Vorschriften gemäß gefeiert, uud daß die Kirlenzucht nicht, wie es angeordnet ist, gehandhabt werde. 2

Es sind diese Beschwerden einer sorgfälligen und gründlichen Prüfung unterzogen, wie es die Wichtigkeit des Gegenstandes und die Nücksicht auf die Gewissenszweifel der Beschwerdeführer erfordere, E

Bei dieser Untersuchung hat sich aber ergeben, daß die Geistlichen der reformirten Kirche ihre Pflicht vollkommen erkennen, die Glaubenssäße des reformirten Bekenntnuisses unveränderlich zur Nichtschnur ihres Lehramts nebmen, und daß die vermeintlichen Abweichungan davon nur auf einer unrichtigen Auffassung ihrer Vorträge von Seiten der Beschwerdeführer be- ruhen ; daß die eingeführten Kirchengesänge und SZchulbücher von dem ro formirten Glaubensbekenntnisse und der heiligen Schrift nicht abweichen; daß der jelzt bestehende Gottesdienst 11 allen wesentlichen Punkten der re formirten Kirche ere B daß die Kirchenzucht allerdings, so weit es rfordert wird, gehandhabt i}. :

E fich nun auch hiernach solche Mängel der bestehenden Kirche in der Wirklichkeit nicht ergeben, wie sie die Bittsteller darin zu finden ver meinten, und haben diese daher überall feinen Grund, sich von der Kirche loszusagen, und so eine verderbliche Spaltung ohne Noth herbeizuführen, so ist dennoch zur Gewissensberuhigung ängstlicher Gemüther durch die kirch liche Behörde nunmehr besonders noch Fürsorge getroffen, daß 1) bei den Predigten auch den unterscheidenden Lehren der reformirten Kirche nach de- ren Glaubensbefenntnisse eine besondere Berücksichtigung gewidmet: 2) die aufgenommcnen Kirchengesänge und Schulbücher einer nochmaligen sorgfäl tigen Prüfung unterzogen, und diejenigen, welche boi ängstlichen Gemüthern Anstoß erregen könnten, nicht ferner beut; 3) die Zahl der Bußtage um einen vermehrt, öftere Katechisationen zur Vorbereitung auf den (Genuß des heiligen Abendmahls denen, die es wünschen, gehalten, die Feier des (Got tesdienstes dur biblische und evangelische Borlesungen erhöhetz; 4) die Kirchemzucht mit aller Strenge gehandhabt verden whd, i

Durch diese Anordnungen is jeder auch nur scheinbare Grund besci tigt, welcher für eine Trennung reformirter Glaubensgenossen von ihre Kirche angeführt werden tönnte, und bei den unverkennbar verderblichen Folgen solcher Spaltungen für die Wohlfahrt und das Bestehen der Kirche fann von deren Mitgliedern zuversichtlich erwartet werden, daß sie nicht ihre Neligionspflichten durch unnöthiges Beharren bei der beabsichtigten Tren unng {wer verleßen werden, . i

Sollte aber wider Verhoffen dennoch der Eine oder Andere sich von sciner Kirche ferner noch lossagen wollen, so is von Sr, Königl. Majestät, nach vollständiger Kenntnißnahme der obwaltenden Verhältnisse, die Aller- höchste Entschließung ausgesprochen , daß die Bildung einer reformirten Sekte mit der Befugniß zur öffentlichen Religions - Uebung nicht gestattet werden solle, indem Se, Königl, Majeslät dem verderblichen Scktenwesen eine Nachsicht nicht angedeihen lassen wollen, t l e

Solchen Sektirern mag zwar die Religionsübung für sich und die Jhri- gen im Hause gestattel bleiben, Zur Verhütung der sittlichen Mg elte und der polizeilichen Uebelstände, welche erfahrungsmäßig durch Mißbrauch gemeinsamer Andachtsübungen entstehen, wird inzwischen mit Allerhöchster (Genehmigung Seiner Königlichen Majestät Folgendes verordnet : E

4) Der Zutritt zu gemeinsamen häuslichen Andachis Uebungen wird anderen, als den Hausgenossen selbst, bis auf Weiteres und ausnahms weise uur dann gestattet; a) wenn sie das vierzehnte Jahr jurkggeten! haben, und derselben Ortsgemeinde angehören, auch þ) die Zahl der Theil- nehmer nicht über 25 beträgt z c) wenn die Versammlungen nicht an öffent lichen Orten und nicht während des Gottesdienstes stattfinden ; ferner d) nicht über die neunte Abendstunde hinaus verläugert werden; und e) us Predigern und Presbytern der Zutritt dabei migt verwehrt wird, Per tretungen dieser Beschränkungen werden mit polizeilicher Paldhwe. dis zu 10 Nthlr. oder Niger im Wiederholungsfalle zu shärfender Hefängni belegt. : z Befe E ibefudte Vornahme von Taufen, Copulationen , Mebieltung des heiligen Abendmahls, Erwählung von Prädikauten oder Vorstehern bleibt untersagt und wird, soweit sie uicht der peinlichen Bestrafung anheim

fällt, mit polizeilicher Geldbuße bis zu 10 Nihlr, oder angemessener, im Wiederholungsfalle zu schärsender Gefängnißstrafe belegt.

3) Schmähende Aeußerungen gegen Andersdenkende, gegen (Geistliche oder die Kirche werden in den geeigneten Fällen der peinlichen Bestrafung überwiesen, soust aber mit polizeiliher Gefänguißstrafe bis zu 14 Tagen, welche im Wiederholuugsfalle zu schärfen is, geahndet,

4) Jede Uebertretung der vorstehenden Vorschriften, so wie die Theil- nahme daran durch Einräumung des Lokals, zieht außer den angedroheten Strafen den Verlust der Erlaubniß nah sich, an den nicht lediglih auf Hausgenossen beschränlten Andachts-Nebungen ferner Theil zu nehmen.

Die Obrigfeiten sind angéwiesen, auf die Befolgung der vorstehenden polizeilichen Bestimmungen genau zu achten, und deren etwanige Uebertre tung unnachsihtlich zu ahnden,“

exten nie

A M Mel Luzern, 10. Mai. Durch Kreisschreiben vom heutigen Tage bengchrihtigt der Vorort die sämmtlichen Kantone, daß sowohl Graf von Bombelles, Oesterreichisher Gesaudter, als Herr Morier, Groß britanischer Gesandter, in Folge erhaltenen Urlaubs, auf einige Zeit ihre Gesandtschaftsstellen verlassen haben, und daß die Geschäfte des Ersteren durch den Legationsrath von Philippsberg, die des Lebteren aber durch Herrn Sheridan, in der Eigenschaft eines einstweiligen (SGeschäftsträgers, während der Abwesenheit des Gesandten, werden besorgt werden.

Jun dem amn 3, Mai von dem Vorort den Ständen übersandten Traltandeu-Cirfular für die ordentlihe Tagsaßung heißt es bezüglich der Bundes-Revisiou, daß es vor Allem Noth thue, deu dur mau cherlei Ereignisse ershütterten Rechtszustaud neu zu befestigen, und der Borort räth daher au, es solle dem Antrage auf Revision des Bun- des-Vertrags keine weitere Folge gegeben werden, Jun Bezug auf die Aargauische Klosterfrage bringt der Vorort zunächst die Streit frage über den von der Tagsaßung gebotenen status quo in Erinne rung und wünscht, daß die Tagsaßung selbst dur eiue sörmliche Schlußnahme die durch deu Borort aufgestellte Auslegung des Tag \saßungs-Beschlusses über den stalus quo ausdriicklih bestätige oder verwerse, denn es sey für eine sede Behörde weit ehrenvol ler, innerhalb der Schrauken ihrer Befugnisse alle möglichen Schritte zu thun, um den unvandelbaren Grundsäßen des Rechts Anerken nung und Geltung zu verschaffen, als unthätig den Ereignissen es zu überlassen, wichtige Lebensfragen, die auf ihren Entscheid harren, vhne ihre unmittelbare Einwirkung zu lösen, und sich vor Thatsachen zu beugen, die im Widerspruche mit den Grundsäßen des Rechts einseitig und unbefugter Weise vollbraht worden, Ju Bezug auf die Klosterfrage selbst fühlt sich der Vorort verpflichtet, die Kantone vor den Folgen einer folhen Verleßung des bundesgemäßen Rechtszu- standes, vor deu Folgen einer längeren Fortdauer der dermaligen un befriedigenden, aus jener Handlung hervorgegangenen Verhältnisse, vor Allem aber vor den Folgen eines Beschlusses mit allem Nach-= drucke zu warnen, durch welchen die Tagsaßung versucht werden fönnte, sih mit dem bundeswidrigen Benehmen der Behörden des Kantons Aargau zufrieden zu stellen. Die Kantone möchten wohl bedenfen, daß durch die Sanction einer förmlichen Störung: des in der Schweiz gültigen bundesgemäßen Rechtszustandes dieser Zustand in allen seinen verschiedenen hochwichtigen Beziehungen tief erschüt tert würde.

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Semlin, 11, Mai. (Oest. Beob) Am 9ten Vormittags hat zu Belgrad die öffentliche Bekanntmachung des Fermaus, kraft dessen dem Muschir Hafiz Pascha die Stelle eines Gouverneurs der Festung Belgrad verliehen wird, mit den gewöhnlichen Feierlichkeiten in der Festung stattgefunden, Der Ferman wurde blos in Türkischer Sprache den sämmtlichen dabei gegenwärtigen sowohl Türkischen als Serbischen Behörden und einer zahlreichen Bolksmenge vorgelesen.

Alexander Kara Georgiewitsch is von seiner in verschiedene Distrikte Serbiens unternommenen Reise noch uicht nah Belgrad zu rückgekehrt, und seine Rückkehr sollte erst nach vier oder fünf Tagen erfo!gen. ]

Der vorige Gouverneur von Belgrad, Kiamil Pascha, hat be reits alle Anstalten zu seiner Abreise nah Konstantinopel, die er am

l3ten mit einem Dampfboot anzutreten gedenkt, getroffen.

Bi a ria E A Ma A L E R E e Mea. À P P L É Hd u O d A dur Vi EN D D E Bren s B wte mili ri A de P. 0 wi s ati? ui fu cl a MCA E A O er? d

Die politischen Zustände Jrlands. Exritex Avptifel.

Geschichtlihe Uebersicht der Zunge. hs zur. Ne form-=-Afte.

(s ift ein betrübender Anblick, auf ein Land zu s{hauen, welches, von der Natur auf das reichste mit allen Gaben für ein glücklihes Gedeißen ausgestattet, durh das Regiment der Menschen das ärmste und unglücklihste gewordeu i, Cinen solchen Aublick gewährt Jrland, ein Land, das in sih alle die Elemente enthält, welche ein Staatslenker wünschen kann, um eine große Nation dargus zu bilden, und das gegenwärtig hinsichtlich seiner niederen Stufe der Bildung und des Wohlseyus ohne Beispiel in der Europäischen Staaten- Gesellshaft dasteht. Eine zahlreihe Bevölkerung, ein fruchtbarer Boden, eine große Menge von Erzeugnissen der verschiedensten Art, ein gemäßigtes Klima, Reichthum an Mineralien, ausgezeichuete fen, endlich eine Lage, die es zum großen Entrepot zwischen der neuen und alten Welt machen kaun, sind die natürlichen Vortheile dieses Landes, das austatt der daraus hervorgehenden glülichen und wohl habeuden Bevölkerung fast durhgehends nur Arme aufzuweisen hat. Bettler lagern an allen Wegen und Straßen, pestartige Krankheiten befallen zu Zeiten das ganze Land, in Städten und Dörfern zeigt sich der gleiche Fortschritt des Elends und Verfalls. Zu dem äußeren Elende gesellt si ein fozialer Zustand, von dem wir in der Ferne uns kaum eine Vorstellung machen köunen, Das unwissende abergläubische Volk, unter dem Einfluß fangtischer Priester und politischer Agitato- ren, entbehrt jedes Verbandes unter einander und mit den Herren des Landes, sieht auf diese mit Mißtrauen und Haß, den Jahrhunderte genährt haben, und wird von jenen als blinde Werkzeuge gebraucht, zur Bildung feindlich sich gegenüberstehender Parteien,

Und doch hat man keinesweges für solchen sozialen Zustand den Grund in dem National-Charakter des Jrländischen Volkes zu suchen. So wie die Armuth des Volkes im grellsten Widerspruch steht mit dem natürlichen Reichthum des Landes, so auffallend widerspricht seine Charafter=Anlage den bestehenden sozialen Uebeln, und wie jener im natürlihen Gange der Dinge die unversiegbare Quelle der Wohlha-= benheit seyn müßte, so könüte dieser das folgerihtige Elemeut des Volksglücks werden. Hastig, ungestüm, in den meisten Fällen der Klugheit und Ausdauer entbehrend, sind die Jrländer eine für Alles leiht empfängliche, gelehrige Menschenrace; gemüth=-, einsihts- und muthvoll, dem Gegenstande, für den sie eine Vorliebe gefaßt, wie wenig andere Menschen ergeben. Jhre Loyalität ist ein Grundzug, der n seiner ganzen Strenge in Bezug auf die Religion sich zeigt z unter üblem Einfluß sinkt sle jedoch vor demagogischen Prinzipien,

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während diese in finsteren heillosen Aberglauben ausartet. Sie glän- zen in den ersten moralischeu Tugenden ; ihre Dankbarkeit is in Eng- land sprichwörtlih, ihre Liebe zu Vaterland und Familie steigt bis zur Leidenschaft; Offeuherzigleit, Freigebigkeit bis zum Uebermaß, Mildthätigkeit bis zu rücksihtsloser Benachtheilung ihrer selbst, Ge-= selligkeit bis zum Vergessen ihrer häuslichen Pflichten, indem sie der Ausgelassenheit ihres Humors nachgehen, bilden die weiteren Elemente ihres Charafters , die, je nachdem sie entwidelt werden , die Keime des Guten oder Bösen in sih tragen. Jhre Fehler sind meisteutheils ihre ausgearteten Tugenden, ihre Verbrechen und Gewaltthaten gehen am häufigsten aus dem falschen Verständniß des Begriffs der Ge rehtigkeit hervor.

Jeder erkennt hiernah leiht, daß aus diesem eine geshickte und gemäße Regierung ein großes und glüd- lihes gemaht werden fonnte, und wenn das Gegentheil davon der Erfolg is, der Grund nicht im Volke oder Lande, sondern in der Staats-Maschine, der beides unterworfen is, gesucht werden muß. Man würde aber Unrecht thun, wenn mau irgeud einer der neueren Geseßgebungen Englands in Bezug auf Jrland die Schuld an den dort bestehenden Uebeln beimessen wollte, man würde Unrecht thun, wenn man den Grund derselben selbst in einigen früheren sucheu wollte, die wohl das Uebel verschlimmerten, aber nicht verursachten, man würde endlich mit Unrecht in jene immerwährend gegen England erhobene, niht zu rechtfertigende Beschuldigung der systematischen Ty rannei gegen das Jrländische Bolk mit einstimmen, wenn man nicht die Nothwendigkeit, d, h, die natürliche aus den Umständen sich bil dende Folge der Anwendung eiuer solheu Staats-Maschine, wie sie eben eingesezt wurde, in so früben Zeiten, wie die Heinrich's 1, und seiner uâächsteun Nachfolger, suchen müßte (1172), Deun Jrland war bis auf den zweiten Helurih ein von England unabhängiges, von eigenen Königen regiertes Reich, mit eigenthümliher Verfassung und einer Bevölkerung noch rein Celtischen Ursprungs. Als nun mit der Engli schen Juvasion Britische Barone das Laud in Besi nahmen, und Englisches Geseß für die von ihnen offupirten Distrikte eingeführt war, dessen Schubes die eingeborne Bevölkerung mit wenigen dur besondere Privi legien bestimmten Ausnahmen nicht theilhaftig wurde, als für die neuen Herren, die geistlichen und weltlichen Lords und die Ritterschaft die Städte und Flecken zwei Nepräsentantenhäuser errihtet wurden , de reu Ausspruch die aungestammten Jrländer unterworfen waren, spaltete sich das Land in zwei Parteten die Abkömmlinge der alten elten auf der einen Seite, die neuen Britischen Einwohner auf der aude ren welche sih diesen Augenblick noch so {rof gegenüberstehen, wie unter der zweiten vder dritten Generation, nachdem die Barone Heiurich?s ihre weiten Läuderstrecken durchs Schwerdt gewonnen hat- ten, bildete sih cin imperium in imperio, aus welchem wie aus dea Wurzel alles über das Land gekommene Unheil abgeleitet werden fann, Die späteren Herrscher Englands können dafür nicht verant wortlih gemacht werden; sie hatten die historischen Rechte der dorti- gen Besißer zu respektiren, welche alle folgenden Revolutionen, denen das Land unterlag, nicht umzustürzen vermochten,

Das System der Englischen Regierung und ihrer Rechtspflege, obwohl neu und fomplizirt, war dem größten Theil des unterjochten Jrischen Volkes keinesweges zuwider, was unter Eduard's 1. Regie rung sich deutlich zeigte. Das Volk erbot sih damals, dem Könige die Summe von 8000 Mark zu stenern, wenn es des Schubes des Englischen Gesebßes theilhaftig würde, Dieser Vorschlag, dem Parla mente in Jrland vorgelegt, wurde jedoh von dem Englisch-Jrländi- schen Adel verworfen, der einsah, daß sein Einfluß und seine Macht durch die Gewährung der Forderung: geschwächt werden müßte. Eine Wiederhvlung des Antrags hatte den“ gleichen Erfolg. Von da an dehnte der feindselige Geist zwischen den beiden großen Parteien des Landes seine Wurzeln uach allen Seiten hin aus, bis er zu solcher Stärke gedieh, daß die Ausrottung derselben umnöglih wurde. Die Engläuder betrachteten die Jrländer nicht mehr blos als Fremde, sondern als Feinde, welche den Englischen Schuß nur durch mit gro ßen Opfern erkauften besonderen Privilegien, die einzelnen vornehmen Jrländischen Familien bewilligt wurden, erlangen köuntenz die Jrländer vergalten ihnen mit einem tiefen Haß, oft mit thätlichen Augriffen auf Leben und Eigenthum, die man nicht durch Waffengewalt oder milde Gesebgebung, sondern durch jährliche Tribute, bekannt unter dem Namen Black Mails, zu unterdrücken suchte.

Dieser Bruch wurde immer größer, bis unter Eduard's 111, Re gierung das befannte Statut von Killenuy, welches auf die gänzliche Unterdrückung der Jrländischen Nationalität berechnet war, Heirathen mit Zrländern, den Gebrauch ihrer Sprache 2c. untersagte, die lezte Spur von versöhnlichen Gefühlen zwischen den beiden Völkern vertilgte. Doch sank auch von da ab zusehends die Englische Macht. Gespal

ten in Parteien durch die neue Unterscheidung zwischen ihnen selbst, Engländern von Geblüt und Engländern von Geburt, welche eine Königliche Ordre Eduard's 11, hervorgerufen, die alle öffentliche in Jrland Eigenthum besißende Beamte durch solhe n England gebo

rene und hier Güter besißende erseßte, repräsentirte ihr Parlament nux wenige Grafschaften und verlor unter Heinrich V, durch das Pryuings-Law, wodurch es ganz in die Hände des Königs oder sei

nes Geheimen Raths gelangte, allen Einfluß, Die Zeit und die Macht der Verhältnisse glätteten indeß den rauhen Sinn der sih ge=- genüberstehenden Engländer und Jrländer, deren leßteren Unterdrückung ihre fompakte Masse, gegenüber der gebrochenen Kraft der ersteren verhinderte, und der feindliche Geist zwischeu ihnen wäre vielleicht gänzlich geschwuuden, wenn nicht mit Heinrichs VU1, Regierung die religiösen Differenzen demselben neue Nahrung gegeben hätten.

Heinrich VIUl, nahm die neuen Titel König von Irland und Oberhaupt der Kirche au und verlangte die Anerkennung derselben von Seiten der Jrländischen Unterthanen durch Milderung einiger Be- stimmungen des Statuts von Kilkenny. Es is {wer zu bestimmen, wie viel die tiefgewurzelte Eifersucht der Jrländer auf die Englischen Fa- milien dazu beitrug, jene gegen die Lehren der Reformation einzuneh men, aber bas Faftum steht fest, daß, während die neue Lehre von einer großen Majorität dieser mit Eifer erfaßt wurde, jeue sie bis auf den lelzten Mann durchaus zurüchwiesen. So erhob sich ein neues Feld des Streites zwischen den beiden Racen, die ohne dies schon Grund genug dazu hatten, und die Namen Keber und Papisten wur- den die neuen Ausdrücke ihres gegenseitigen Hasses.

Der sonst mehr als pedantishe und {wache Jakob 1. hatte in Bezug auf Jrlaud sehr verständige Absichten. Er wollte die Jrländer auf friedlihem Wege anglisiren und pflanzte durch Gründung der Nieder- lassungen in der nördlichen Provinz Ulster, wo den neu gegründeten Flecken die Befugniß ertheilt wurde, Repräsentanten in das Parla- ment zu \chicken, die Keime einer neuen Civilisation, die für Jrland von großeu Folgen hätte werden können. Das 1613 zusammenberu- fene Parlament zählte 232 Mitglieder, und es fand sich ganz Jrland repräsentirt. Was man früher mit dem Namen Jrisches Parlament bezeihnet hatte, war nichts als eine Kolonie-Versammlung, die aus den Lords und Gemeinen von kaum fünf Grafschaften bestand, wäh-= rend jeßt für jede der 32 Grafschaften zwei Mitglieder, die übrige Anzahl für die Hauptstädte, Städte und Flecken gewählt wur- den. Aber die folgenden Bürgerkriege zerstörten die neu ge- shaffene Ordnung. Die eingeborenen Jrländer in ihrer hastigen Weije beeilten ih, die immer sihtbarer werdenden Spaltun- gen unter ihren Unterdrückern, welche bald zum vollständigen Bürger-

Volke durch

krieg führten, zu benußen und zu vergrößern, und es erfolgte 1641 das shrecklihe Blutbad unter den neuen Englischen Ansiedlern. So vollständig war deren Vernichtung, daß, hätten die Behörden in Du- blin niht vor dem eigentlihen Ausbruhe der Jnsurrection schon Maßregeln dagegen getroffen, feine Spur des Englischen Namens zurückgeblieben wäre. Die blutige That zog indeß auf die Unglück= lichen die {were Rache der Republik, Das Land wurde nah zehn- jahrigem verzweifelten Kampfe von neuem erobert, und Cromwell's Art Gerechtigkeit zu üben, war für die Besiegten mehr als hart. Die eingezogenen Güter der außer dem Geseß stehenden wurden an seine Offiziere und Verwandten gegeben, die unrubigen bigotten Jr= länder so durch die Gegenwart einer starken Partei der Protestanten in Unterwürfigkeit gehalten.

Während der Regierung Karl's U. und seines verleiteten Bru= ders hatte Jrland Ruhe, Die Constitution wurde wiederhergestellt, selbst Katholiken saßen im Parlament , das jedoch, abhängig von der Krone, kein Geseb ohne deren vorherige Zustimmung einbringen durfte. Der heimliche Groll zwischen den beiden Kirchen bestand fort. End- lich fam der wahnsinnige Versuch Jakobs 1, ohne Parlament zu regieren und die katholische Religion in England wie in Jrland wie= derherzustellen, Bertrieben aus dem Reiche fand er bei seinen fatho- lishen Unterthanen in Jrland Schulz, aber die Schlacht an der Boyne

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entschied für immer sein Schicksal, und er ward ein Flüchtling die übrige Zeit seines Lebens. Die Folge seines Sturzes oder der Re= volution von 1688, welche die bürgerlihen Freiheiten Englands rettete, war die dritte Unterwerfung Jrlands, dessen ganze Oberfläche nah dem Vertrage von Limerick mit geringer Ausnahme Englische Herren in Besiß nahmen. Lord Clare sagte darüber 100 Jahre später bei Gelegenheit der Debatten über die Union: „Die ganze Jnsel wurde fonfiszirt, mit Ausnahme der Güter von 5 oder 6 Familien Zrländi= hen Blutes, die schon das gute Glück gehabt hatten, dem Raube der Englischen Republik unter Cromwell zu entgehen; kein unbeträtht= licher Theil war im Laufe jenes Jahrhunderts zweimal, vielleicht dreimal fonsiszirt worden“), Die Lage der Jrländischen Nation in dieser Hinsicht während der Nevolution steht ohne Beispiel în der (Heschihte der bewohnten Welt,“

Das Loos der Jrländer war fortan ein trauriges, Bis dahin hatte man mit ihnen verfahren wie mit einem besiegten Volke, jebt wurden sie behandelt wie Sklaven, die nach einer unglüclihen Revolte zum Gehorsam zurückgebracht sind. Jeder neue Versuch, die Fesseln abzuschütteln, legte ißhuen nur s{werere auf. Familien, die es möglich machen fonnten, wanderten nach Frankreich aus, wo nah amtlichen Nachrichten in den Jahren von 1691 1745 nicht weniger als 450,000 Jrländer im Kriegsdienste starben; die Zurückbleibenden, entweder aus Mangel an Mitteln oder Liebe zum Vaterlande, von ihrer hart verfolgten fanatishen fatholischen Geistlichkeit geleitet, standen von der Bebauung ihrer Aecker ab, die ihnen keine dauernde Unabhängigkeit mehr gewähren konnten, und legten sih auf Weide und Viehzucht, welche die Höhe ihres Gewinnes besser verbargen unö sie gegen die übermäßigen Auflagen {hübßten, eine Existenz, wenig ver= chieden von der ibres Viehs, sih fristend. Die neuen Englischen Ansiedler sahen so ihre Hoffnung auf Reichthümer, welche sie nah Jrland gezogen hatte, durch unvorhergesehene Hindernisse vernichtet. Obwohl in unbestreitbarem Besiß der weiten Länderstreden, waren ihnen diese wenig mehr als Wüsteneien, wenn die Mittel zur Kultur fehlten. Sie selbst in geringer Anzahl, und diese Wenigen erhoben zum Range von Grundbesißern, waren sie gezwungen, die katholische Bevölkerung zur Verrichtung der Land-Arbeiten herbeizuziehen. Jhre Güter wurden dadurch angefüllt mit einer unwissenden, widerstreben= den und {wer zu behandelnden Hörigenschaft, deren Arbeit man durch Abtretung kleiner Ländereien, wo sie ihre Hütten und Kartoffel= felder baute, erfaufte, und dadurch den Grund zu der steigenden Ver= mehrung dieser Volfksklasse, aber auch zur steigenden Armuth und Barbarei derselben legte.

Der Vertrag von Limerick hatte den Katholiken dieselben Privi= legien in Bezug auf ihren Kultus versprochen, welche sie unter Karl’'s 11. Regierung genossen hätten. Aber dieser Artikel des Ver= trages wurde willlürlih verleßt, Die Geschichte Jrlands erzählt bis zum Jahre 1768 fast nur von den Bemühungen Englands, die ka- tholishe Religiou durch harte Strafgeseßbe auszurotten; neben den- selben bilden die vergeblihen Kämpfe der neu gebildeten protestanti= hen Aristokratie, eine Stellung von National=Unabhäugigkeit hin- sichtlih der parlamentarishen Verbindung mit England zu erlangen, die Hauptmomente. Die Strafgeseße gegen die Katholiken enthalten mehrere Parlaments=Akte der Königin Anna, Georgs k. und Georgs I. Heirathen unter Protestanten und Papisten, welche Leßtere Güter in Jrland besißen, wurden uicht gestattet; gemishte Ehen, durch katholische Priester eingesegnet, annullirt; Papisten konnten keine Ländereien kaufen, oder sie länger als auf 31 Jahre in Pacht haben; wem eine solche Pacht mehr als ein Drittel der Rente Gewinn brachte, verlor das Recht der Pacht, das auf den protestantischen Denunzianten überging. Das Gut eines Papisten wurde nach seinem Tode unter seine Kinder oder Berwandte gleich vertheilt ; Papisten durften niht in Galway und Limerick wohnen; die Stimmenden bei den Wahlen sollten des Papstes Oberhoheit ab= und die der Krone beschwören (was sie ganz davon gusschloß); katholishe Priester, die sih bekehrten, sollten ein Jahrgeld von 30 Pfd. erhalten, bis sie besser in der protestan- tischen Kirche versorgt würdea, Belohnungen wurden an diejenigen ertheilt, welhe fatholische Priester und Schullehrer entdeckten, und zwar für einen Erzbischof, Bischof und Vikarius 50 Pfd., für einen gewöhnlichen Priester 20 Pfd., für einen Schullehrer 10 Pfd. Die übrigen Bestimmugen des Strafgeseßbuchs gegen Katholiken, ohne Zweifel das grausamste Verfolgungs-= und Tyrannen-System, das je= mals in einem Europäischen Lande befolgt is, tragen dasselbe Gepräge. Burke sagt über diese Geseße in einem Briefe an Sir Herkules Langrische: „Die Gesehe gegen die Papisten in Jrland waren so blutig, wie es nur jemals die vou fatholischen “ut A und Staaten gewesen sind; und wenn sie nicht blutig waren, so waren sie noch schlimmer; sie waren boshaft, grausam, schandbar in ihrem Charakter, und erhielten Menschen am Leben, um in ihren Personen jedes Recht und Gefühl der Menschlichkeit zu beleidigen... Sie verabscheuten dies Geseßbuch wie ich seiner lasterhasten Vollkommenheit wegen; denn ih muß demselben Gerechtigkeit widerfahren lassen. Es war ein vollständiges System voll Zusammenhang und folgerihtiger Kon- sequenzen, auf alle Fälle wohl berechnet, in allen Theilen wohl ver- faßt; es war eine Maschine geschickter, tief erdahter Vorkehrungen so zur Unterdrückung, Entblößung und Erniedrigung des Volks wie der menschlichen Natur in demselben geeignet, als je eine Maßregel, die das verderbte Genie des Menschen gebar.““

Während die katholishe Bevölkerung, so aller politischen Rechte beraubt, mit dem tiefsten Haß auf ihre Unterdrücker blickte, und nur

*) Unter der Regierung Jakob's I. wurde der größte Theil der Pro- vinz Ulster nah dem Aufstande und der Flucht der Grafen von Tyrone und Tyrconnel, etwa 2,800,000 Jrländische Acres, eingezogen ; die Confiscatio- nen während des Bürgerkriegs unter dem Proteltorat erstreckten sich über 7,800,009 E, die is caggenen. Güter, p Auhzinger Zat Sie 1,000,000. Die ganze erfläche der Znsel en :MPET De R:

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lionen Jrländische Acres oder 18,750 Irländische (] Mel