1843 / 143 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

dtags - Marschall Durchlaucht gestellte Frage : Ob e f e A M Köni s Bct abgefaßt werden solle? einstim= iq bejaht. Der zweite Theil des von dem Abgeordneten der Ritterschaft llten Antrages, daß nämlich bis zum Eingange der Allerhöchsten ntscheidung die Veröffentlichung der Landtags=Verhandlungen in der bisherigen Weise, mit Ausnahme der heutigen, unterbleibe, wird un- terstüßt, weil eine verkürzte Veröffentlichung weder ein flares Bild der Verhaudlungen gebe, noch der Würde der Versammlung entspreche. Die gerügte Verzichtleistung auf eine eingeräumte Befugniß sey_nicht vorhanden, da nicht eine Verzichtleistung, sondern eine kurze Stun- dung der Veröffentlichung in Frage stehe. : . E Andererseits wird bemerkt, daß auf ein baldiges Eintreffen der Eutscheiduug keinesweges mit E zu rehnen, daß über die Ausdehnung der gegenwärtig chou gestatteten Veröffentlichungen Auskunft bei dem Herrn Landtags-Kommissar einzuholen sey, und daß der Bericht über die heutigen Verhandlungen sich vorzugsweise dazu eignen werde, das Maß des Zulässigen zu erproben. Bedenklich er- scheint der Umstand, daß die Provinz sich über das Verstummen des Landtages mit Recht beshweren, daß dieses Verstummen beunruhigend und aufregend wirken, daß darin selbs eine Drohung erkannt werden könne.

Der Antragsteller und andere Abgeordnete verwahren sih mit | Lebhaftigkeit gegen die leßtere Unterstellung und gegen den Gebrauch |

eines Ausdrucks, worin eine unstatthafte Verdächtigung erblickt werden könne, Nicht einer solhen Auslegung, so wird geantwortet, sey die Bemerkung fähig, da sie sich lediglich auf die Deutung beziehe, welche dem Beschlusse des Landtages möglicherweise außerhalb der Ver- sammlung durch das Publikum gegeben werden könne, Nachdem noch erinnert worden, einerseits, da die Veröffentlichungen während des vorigen Landtages häufig ausgedehnter und vollkommener gewesen, las das Protokoll selbs, andererseits, daß eine Stundung derselben

nur insofern nöthig erscheine, als der Abdruck des Protokolls überhaupt |

beanstandet werde, {ägt der Herr Landtags-Marschall vor, die Frage zur Abstimmung zu bringen , ob die Versammlung beschließe, mit der

Bekauntmachung ihrer Verhandlungen in der Weise fortzufahren, wie |

es auf dem vorigen Landtage geschehen sey. Gegen diese Fassung der Frage erhebt sich der Antragsteller, welcher dieselbe dahin gerich tet wünscht, ob der Landtag bis zum Eingange der Allerhöchsten Ent= scheidung hinsichtlich der vollständigen Veröffentlichung der Verhand- lungen die Veröffentlihung nur insofern cintreten lassen wolle, als der Herr Landtags-Kommissar den unverkürzten Abdruck der Proto= olle gestatten möchte. Se. Durchlaucht der Herr Landtags-Marschall willigen ein, die Versammlung darüber zu Rathe zu ziehen , ob die örage in der zuleßt vorgeshlagenen Form zu stellen sey, und nach= dem die Mehrheit ih hierfür ausgesprochen, wird zur Abstimmung über die Frage selbst durch namentlichen Aufruf geschritten. Es er-= klären sich 34 Stimmen für die Bejahung und 34 Stimmen für die Verneinung der Frage, welche hierauf durch des Herrn Landtags= Marschall Durchlaucht negativ entschieden wird.

Sißung vom 19, Mai. Ju dieser Sihung sprach sich die Stände - Versammlung durch cinstimmige Beschlußnahme dahin aus, daß vorstehender Bericht über die Sihung vom 14teu d. M. in fol= gender, dem Wortlaute des Protololls entsprechender Weise zu vervoll= ständigen sey. Die Fassung: „Der Reduer verliest den Entwurf einer dieser Auffassungsweise entsprechenden Adresse“ wird dahin ab= geändert: „„Der Redner theilt der Versammlung den ungefähren „Znhalt einer solhen stäudigen Eröffnungsformel mit, und lgutet die= er Jnhalt wie folgt :

„Allergnädigster Herr Landesvater !

,, Recht von Herzen freuen wir uns des Wohlergchens, womit Gott Ew. Majestät bis dahin begnadigt hat. Wir bitten ihn täglich, daß er Cw. Majestät ein langes Leben uud glückliches Re= giment schenken und in dem s{hwierigen Amte mit seiner Weisheit stärken wolle.

¡Wir freuen uns aber auh, daß Ew. Majestät uns wieder zu- sammenberufen, und so durch die That bewiesen haben, daß eine fort- geseßte Entwickelung unserer ständischen Zustitutionen Ew. Majestät wahrhaft am Herzen liegt. Seit dem lebten Landtage sind abermals manche Wünsche bei uns rege geworden. Ueber diese Wünsche so viel als möglich in gnädigem Abschiede eutscheiden und deren so wenig als möglih in ferne Erwägung nehmen zu wollen, bitten wir Ew. Majestät ganz besonders, weil wir in Allem und vor Allem geru wissen, was wir zu hoffen und was zu besorgen haben,

„In tiefster Ehrfurcht

„Ew. Majestät „Unterthänigst treu gehorsamste Stände,“

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Zeitungs -Üachrichten.

Ausland.

Uussland und Polen. Warschau, 19. Mai. Jhre Kaiserl. Hobeit die Großfürstin Helene hat mit ihren Töchtern und ihrem Gefolge gestern Warschau verlassen und is} über Kalisch nah dem Auslande gereist,

——— r Frankreich.

Deputirten-Kammer. Sibung vom 17. Mai. Heute d die Erörterung über das von Herrn Passy im Namen der et der Kommission vorgelegte Amendement fortgeseßt. Die- Se Lm lautet wörtlich folgendermaßen: „8. 1, Die Ab- Greb Lai e Habrication von Runkelrüben-Zucker, wie sie dur das vet Ut L Raw 1837 festgescht worden ist, soll allmälig mit brátht Weiden ‘9omal- Zutcker bezahlten Zoll auf gleiche Höhe ge- RAbLAeude von 1 L 2. Zu diesem Ende soll die Steuer auf den lich er teht G N ugust d. J. an und während 5 Jahre um 4 Fr. jähr= direkt im Wid E A Dieses mit dem Geseß-Entwurfe der Regierung 2E Ba ; “all ) stehende Amendement gab heute zu einer lebhaften ebatte Anlaß. L err Muret de Bort, ein Mitglied der Minorität der Kommission, unterstüßte das Amendement, Er meinte daß es auf den ersten Anblick scheinen fönne , als ob die Majorität. und die Mi- norität der Kommission beinahe dasselbe wollten, weil Beide die all- mälige fe d, der Zölle bezweckten, Der Unterschied sey indeß schr wesentli . Die Minorität wolle die ernste Auwendung des ms und nicht blos ein System im Zustande der Theorie ein fakitltatives oder bedingungsweises System, mit bestiminten Verfall die ten în das Geseb eingerüdt wissen. Die Majorität dagegen ließe es von der Quantität der Fabrication abhängen, ob das Prinzip der Gleichheit überhaupt zur Anwendung kommeu solle, Der Mini- ster des Junern trat zur Bekämpfung des Amendements auf und äußerte sih im Wesentlichen folgendermaßeu: _ Die Kammer ist durch die lange Debatte ermüdet ; indeß is die vor- liegende a o wichtig, sie be1ührt so ernste It die Folgen des zunächst stattfindenden Votums haben cine soiche Bedeutung für die Bukunst

| gehen müssen.

| zu vervollkommnen.

unseres Landes, daß ih Sie dringend bitten muß , mir einige Augenblicke lang Zhre ganze Aufmerksamkeit zu schenken. Jch bin über viele Punkie mit dem vorigen Redner einerlei Meinung, aber ih weiche in Bezug auf die Folgerungen von ihm ab, die er aus seiner Ansicht zieht. Jch glaube mit ihm, daß das Kolonial- und Scc-Jnteresse bei dieser Frage dem Jn- teresse der inländischen Fabrication vorgezogen werden muß; aber ih bin der Meinung, daß die von der Minorität der Kommission vorgeschlagene Lösung nicht die erwarteten Vortheile haben und nicht die Resultate hervor- bringen wird, die wir von dem System der Regierung zu erwarten beredch- tigt sind. Der vorige Redner wirft der Regierung vor, daß sie durch ihren Geseß- Entwurf alle Prinzipien verleße, daß der Staat nicht das Necht habe, die Unterdrückung einer Industrie anzuordnen, daß dies eine Beein- trächtigung der natürlichen Freiheit, des großen Prinzips der Freiheit der dustrie sey, und daß man diese Freiheit einem noch so wichtigen Interesse nicht zum Opfer bringen würde. Dieser Einwand würde schr ernst seyn, wenn er gegründet wäre, aber die Sache stellt sich anders. Die Regierung schlägt cine entscheidende Lösung nur deshalb vor, weil sie das allgemeine Interesse über die Privat - Juteressen stellt. Dies ist der wahre Charakter des (Geseß-Entwurfsz er bemüht sich nicht, die verschiedenen Interessen ins Gleichgewicht zu bringen, dieses zu begünstigen oder jenes zu benachtheili- genz er hat, wie gesagt, nur das allgemeine Interesse im Auge. Die Frage muß mithin so gestellt werden: Jst| man berechtigt, cine Jndustrie zu un- terdrücfen, wenn das allgemeine Juteresse solches erheischt 2 Diese Frage hat bereits früher in Bezug auf dcn Tabacksbgu ihre Lösung erhalten, und ich brauche mich nicht auf eine ausfihrlichere Vertheidigung dieses Grunt- saßes einzulassen. Man hat gesagt, daß England, welches ein weit größeres Znteresse dabei habe, seine Marine zu entwickeln, als wir, deshalb doch nicht die Unterdrückung des Nunkelrüben-Zuckers ausgesprochen, sondern sich darauf bescoränkt habe, zu erklären, daß der Nunkelrübenzucker sogleich denselben Zoll als der Kolonialzucker bezahlen müsse, durch welche Erklärung man jene Zndustrice von Hause aus unterdrückt habe. Jch wundre mich nicht m, H., daß! England, ein Land von so praktischer Erfahrung, das Prinzip

| der Unterdrückung nicht direkt ausgesprochen hat, sondern durch fiskalische

Maßregeln die Fabrication des inländischen Zuckers im Kcime erstikte, was übrigens im Wesentlichen auf Eins herausfommt, Erlauben Sie mir, Zhnen meine Herren in kurzen Worten anzudeuten, welches die Folgen des Amendements, wenn es angenommen würde, seyn müßten, Die Rüben- zucker-Fabriken befinden sich gegenwärtig in einem leidenden Zustande, dies räumt alle Welt einz wenn man sie fünf Jahre hindurch nit einer zunel- menden Steuer belegt, so werden eine große Anzahl jener Fabuken zu Grunde 1. Die inländische Production wird sich daher vermindern, und die Preise der Fabrikate werden steigen. Das Steigen der Preise wird allerdings auch eine Folge des Regierungs - Entwurfes seyn; aber die Negierung hat wenigstens die Mittel in der Hand, jenem Steigen Einhalt zu thun, indem sie den ausländischen zuer mit ciner Mehrtaxe belegt, Die Regierung kann mit Hülfe des Prinzips ver- hindern, daß die Kolonicen ihren Zucker zu übertrieben hohen Preisen ver- kaufen, Mit dem Systeme des Amendements ist dies aber nicht möglich. Wenn sich zwei Französische Industrieen gegenüberstchen, dann kann die Mehrtaxe nicht angewendet werden, Man kann sie bei zu holen Preisen nicht vermindern, ja, die beiden Judustricen tverden noch darauf antragen, sie zu erhöhen, um sich jenen dritten Konkurrenten vom Halse zu schaffen, und dadurch würde jede Möglichkeit \{hwinden, dem Steigen der Preise Einhalt zu thun, Jch frage mich übrigens, warum man, wenn die Zölle gleichgestellt werden sollen, solches nicht sofort, sondern erst nach 5 Jahren thun will. Dies geschehe, sagt man, um der Judustrie Zeit zu lassen, sich Mir scheint cs indeß ein schlechtes Mittel zur Begün= stigung der Fortschritte einer Judustrie, wenn mau sie jährlich mit {were ren Abgaben belastet, und man kann überzeugt sevn, daß die Fabrication nach Verlauf von 5 Jahren sih im \chlechteren Zustande befinden wird, als jeßt, Wenn das Amendement angenommen wird, so werden die Fabrikanten entweder sogleich liquidiren, und dies würde, meines Erachtens, das Vernünsftigste sevn; oder sie werden nah 2, 3 oder 4 Jahren liquidiren, Sie dekretiren also durch das Amendement cine Neihe- folge von Baunkerotten. Für die von der Fabrication abhängenden unter- geordneten Znteressen würde also das Resultat dasselbe scyn, wie bei der Unterdrückung des NRunlelrübenzuckers4 nur daß durch die Verlängerung des Kampfes die Uebelstände noch vermchrt werden würden. Der Geseh - Ent- wurf hat neben der Unterdrückung noch die Entschädigung, mittelst welcher die Fabrikanten ihre Verpflichtung erfüllen können, während das System des Amendements die Fabrikanten und alle von ihnen abhängende Juteressen zu Grunde richtet, Mit dem Svstem der Negierung wollen wir im Namen des Juteresses des Schatzes und der Scemacht des Landes eine Judustrie unterdrücken, die noch durch feinen der gemachten Vorschläge auf wirlsame Weise unterstüßt wird; zu gleicher Zeit wollen wir, daß jene Unterdrückung nicht cine Ursache des Verderbens für die Privat-Juteressen werdez wir wollcn die Verluste so viel als möglich mildern, die Fabrikanten und die Lokalitäten unterstüßen, und so alle Znteressen versöhnen. Das gegenüber= stehende System schlägt ebenfalls der inländischen Zucker - Fabrication un- beilbare Wunden, aber cs gewährt dem Schaßze und dem Seewesen nicht dieselben Vortheile, es verletzt mit einem Schlage alle Interessen. Also, von der einen Seite Berücksichtigung aller Juteressen, von der anderen Seite Gefährdung derselben, die Kammer hat zu wählen. Zwischen einer augen- scheinlich unvollständigen, keinen Theil zufriedenstellenden, und einer großen, nationalen, versöhnenden Lösung kann die Wahl der Kammer nicht zweifel haft sevn. (Beifall im Centrum.)

Eine lange Aufregung folgte dieser Rede und die Sihung blieb geraume Zeit unterbrohen. Demnächst trat noch Herr Dumon in einer ausführlichen und fräftigen Nede zur Vertheidigung des Amen= dements auf, und die weitere Erörterung ward auf den folgenden Tag verschoben.

Sihung vom 18, Mai, Nachdem heute noch Herr Le st i= boudois gegen und Herr Bineau für das Amendement gespro= chen hatten, nahm der Berichterstatter der Kommission das Wort, resumirte die Debatte, und erklärte, daß die Majorität der Kommission sih dem Amendement der Minorität widersebe. Hierauf ward der Schluß der Erörterung beliebt, Man schritt zur Abstimmung über den ersten Paragraphen des Amendemeuts, welcher den Hauptgrund- sab des neuen Gesebes enthält, nämlich die Beibehaltung des Run- felrübenzuckers, Die erste Abstimmung ist zweifelhaft. Bei der zweiten Abstimmung erhoben sich mehrere Mitglieder, die sich bis dahin passiv verhalten hatten, namentlich Herr Thiers und der Mar= schall Sebastiani, für das Amendement und das Büreau erklärte, daß der erste Paragraph des Amendements der Minorität der Kommission angenommen sey, Dieses Votum brachte eine außerordentliche Aufregung in der Kammer hervor. Alle Blicke richteten sih auf die Minister, die sich unter einander zu berathen schienen, Bei Abgang der Post war die Ruhe in der Kammer noch niht so weit wieder hergestellt, daß man die Erörterung fortseßen konnte.

Paris, 18. Mai. Jm Commerce liest man: „Der Deputirten- Kammer liegt in diesem Augenblick eine Kredit-Forderung vor, um die Zahlung der Zinsen von der Griechischen Anleihe zu bestreiten. Wir wissen nicht, welhe Maßregeln unsere Regierung zu nehmen deukt, um die Rückzahlung ihrer Vorschüsse zu erlaugen, aber wir finden in den Jour= nalen vou Smyrna, die uns heute zukommen, die Abschrift einer vom 23, Februar (7. März) datirten, dem Griechischen Kabinet übergebe- nen Note, welche demselben anzeigt, daß es sich in Fassung zu Lhien habe, Rußland die Vorschüsse, welche es sich genöthigt gefunden hat, für Griechenland zu machen, vor dem 1. Juni nächsthin zurückzuzah= len. Ju dieser Note wirst das Russische Kabinet dem Griechischen Kabinet seine schlechte Verwaltung seit zehn Jahren und vorzüglich die übermäßige für die Armee gemachte Ausgabe vör, welche allein das Drittel der Staats-Ausgabe verTdlinae, Diese Note {ließt mit folgender stren- gen Erklärung : „Da Rußland, in Folge des n Reis der Griechischen Regierung, die am 1, März 1843 verfalleneu Zinsen der Auleihe von 60 Milliouen nicht zu zahlen, si in die Nothwendigkeit verseßt ge- sehen hat, den Antheil an diesen Zinsen, die ihm zur Last fallen, ver=

mittelst cines durch das Haus Rothschild u Paris auf 3 Mo s machten Vorschusses von 605,987 s zu L AO so Mets jestät kathegorish von dem Kabinet von Athen, daß dieses auf die Mittel sinue, diesen Vorschuß bis zum 1. Juni nächsthin, in welcher Frist wir selbst den Betrag zurück zu zahlen haben werdeu, zu saldiren. Endlich wird Nußland diese Zwischenzeit benußen, um sich mit den übrigen Mächten über die eventuelle Maßregel zu berathen, welche für den Fall zu nehmen seyn wird, daß Griechenland dieser Forderung nicht Genüge leisten, uoch Bürgschaften anbieten würde, um auf cine stäte und bündige Weije die Zahlung der Zinsen der Anleihe von 60 Millionen, für welche die drei Höfe Bürge geworden sind, zu sichern. Die Grie= ische Regierung darf si über die Wichtigkeit einer solchen Erklärung nicht täuschen. Jh habe schon bemerkt, daß sie eine Frage der Zu- kunft für den neuen Staat in sich faßt. Es wird sih dann nicht von einem einfachen zu ordnenden pecuniairen Juteresse, sondern von einem weit wichtigeren politischen Interesse handelu, für welhes die Mächte die Verantwortlichkeit zu theilen haben werden. Sie fönneit dem Spiele des Zufalls eine Schöpfung uicht Preis geben wollen, welche zu befestigen, sie sich gegenseitig verpflichtet haben, und deren Glück und Wohlfahrt Rußland insbesondere sehnlichst wünscht. Jch bitte Sie 2c. Unterz. Nesselrode.“

Der Na tional is gestern auf der Post und in seinen Büreaus mit Beschlag belegt worden.

Jn Folge der niedrigeren Notirungen aus London waren au der Tas Börse die Renten ausgeboten. Die 3proc. lossen zu 81, 85.

Straßburg, 18. Mai. Der Bischof von Straßburg hat cin Nundschreiben an die Geistlichen seines Sprengels erlasseu, welches hoffentlich bedeutend dazu beitragen wird, die religiöse Aufregung im Elsaß zu stillen und die gestörte Eintracht der beiden Kulten von Neuem herzustellen, Ju dem ganzen Schreiben weht der Geist des Friedens und der Versöhnung. „Es haben sih““, so lautet das Rund schreiben, „auf verschiedeneu Punkten der Diözese betrübende Zerwürf nisse hinsichtlich der gemischten Kirchen erhoben. Diese Zerwürfnisse haben einen Wiederhall und cin Aufsehen erregt, welches wir nicht genug beklagen können. Jch wünsche lebhaft, der Wiederkehr dersel- ben vorzubeugen und so viel an mir liegt, unter den verschiedenen Mitgliedern der Elsassischen Familie Frieden und Eintracht wieder herzustellenz ih hoffe, daß unsere andersglaubenden Brüder ihrerseits Nichts vernachlässigen werden, ein so wünschenswerthes Resultat herbeizuführen. Sollte, gegen mein Erwarten, Etwas vor lommen, was mit den Rechten unserer Kirche und mit der Freiheit

der Religion sih nicht vertrüge, so bitte ih Sie inständig, Hern Pfarrer, mich n kürzester Frist davon in Kenntuiß zu seßen und keine Maßregel zu treffen, ohne zuvor meine Weisungen eingeholt zu haben. Jn gemischten Kirchen soll Alles im Statu quo bleiben, und der ministerielle Erlaß vom 22. April, welchen ich Jhuen neuerdings ins Gedächtniß rufe, zeichnet Jhnen Ihr Benehmen für den Fall vor, wo Jhnen Aenderungen in dem gegenwärtigen Zustande Jhrer Kirche nothwendig erscheinen sollten, Auf jeden Fall können Sie eben so sehr auf meinen Eifer zählen, die Juteressen der Religion zu verthei- digen, als auf den Geist der Gerechtigkeit und Unparteilichkeit, welcher die Regierung beseelt. Jh brauche Sie nicht darau zu erinnern, Herr Pfarrer, daß Jhr Amt vor allen Dingen ein Amt des Frie- dens und der Versöhnung ist, daß wir nah dem Beispiele unseres göttlichen Meisters keine anderen Waffen anwenden sollen, als die der Ueberzeugung, und daß wir durch Mäßigung weit eher unsere Rechte erhalten und Abhülfe unserer Beschwerden finden, als durch Mittel und Wege, welche die christliche Liebe und die evangelische Sauftmut( nicht gut heißen würde. Wenn man Wahrheit und Recht auf seiner Seite hat, so verschafft man seiner Sache am Eude immer den Sieg, mit welchen Wolken menschliche Leidenschaften sie auch bisweilen zu umhüllen vermögen. Sie sind, Herr Pfarrer, mit allen diesen Grund- säßen vertraut, sie waren immer die Richtschuur Jhrer Handlungen ; und ih s{chäße mich wahrhaft glücklich, daß ih sie von unseren gelieb- ten Mitarbeitern so wohl verstanden und so beständig ausgeführt sehe. Genehmigen Sie 2. Andreas, Bischof vou Straßburg.“

= Paris, 18, Mai, Am Anfang der heutigen Sibung dez Deputirten - Kammer bekämpfte Herr Lestibudois das Amendement des Herrn Passy, allein unter allgemeiner Unaufmerkfsamkeit der Kam- merz in der That brachte der Redner durchaus nichts Neues vor, was wohl auch eine \{chwere Aufgabe gewesen seyn würde. Herr Bineau sprach vorzügli gegen den Entwurf der Regierung und das Prinzip der Entschädigung, welches darin aufgestellt wird. Daun nahm der Berichterstatter Gaulthier de Ru milly das Wort und vertheidigte die Kommissions - Vorschläge gegen das Amendement des Herrn Passy. Seiner Behauptung zufolge, war Herr Berryer fast der einzige Redner, der unbedingt dem Regierungs - Entwurfe beige- pflichtet, alle anderen hätten mehr oder miuder sich demselben widersekßt. Ueber den Grundsaß der Nothwendigkeit der Gleichstellung der Aus lage auf beide Zuker-Arten habe auch Cinstimmigleit in der Kommission geherrscht, nur über die Art der Ausführung nicht. Herr Muret de Bort einer der Antragsteller des vorliegenden Amendements habe gesagt, in England habe man diese Gleichstellung vorgenommen, und sie habe hingereiht, den Rüben - Zucker zu tödten. Demnach sey das vorge= shlagene Ameudement uur eiue verhüllte Unterdrückung des Rüben- Zuckers, aber ohne Entschädigung, Er beantragt Namens der Kom- mission selbst die Unterdrückung des 4ten Artikels ihres Entwurfs. Herr Muret de Bort unterbrechend: Sagen Sie uicht im Namen der Kommission, denn diese war durchaus nicht einstimmig. Herr Gaulthier de NRumilly: Also im Namen der Majorität der Kommission, (Lange Unterbrehung.) Herr Dumon will sprechen und gegen diese Unterscheidung in Majorität und Minorität der Kom- mission protestiren, als eines gefährlichen Beispiels für die Zukunft. Allgemeiner Ruf: Zur Abstimmung. Die Kammer beschließt den Schluß der Diskussion des Amendements. Die Unter - Amendements zu diesem wurden verlesen, aber ohue Debatte verworfen, und Herrn Passy's Amendement mit ziemlicher Majorität angenommen. Eine große Aufregung herrschte nachher, und als ih umd Uhr die Kammer verließ, war noch keine weitere Verhandlung vorgenommen,

L idi i Grossbritanien und Arland.

Loudon, 17. Mai. Ministerielle Blätter erklären sich zu der Angabe ermächtigt, daß man über die von Dubliner Zeitungen au- gekündigte Reise der Königin nach Irland bei Hofe nichts wisse; am wenigsteu lasse sich über die Zeit dieses Besuchs, welche von aller= hand Unstäuden abhänge, schon jeßt etwas bestimmen.

Bereits sind mehrere Hof=Beamte des Königs von Hannover mit dem Silbergeschirr und den Sattelpferden hier eingetroffenz der Köuig selbst wird gegen Ende dieses oder zu Anfang des näch= sten Monats erwartet. Bald nah seiner Ankunft findet die Ver= máählung des Erbgroßherzogs von Medlenburg-Streliß mit der Prin= zessin Auguste von Cambridge statt.

Die verwittwete Mo will im Sommer nah Deutschlaub reisen und bis zum Spätherbste dort verweilen.

Sir Ch. Napier hat am Schluß der gestrigen Unterhaus= Sibung seinen Antrag auf verschiedene Marine-Reformen, ohne auf Abstimmung zu bestehen, wieder zurückgenommen.

Auf die vom Unterhaus=-Mitgliede, Herrn Lane Fox, an O’Con- | nell erlassene Aufforderung, sich im Parlamente einzufinden und dort | ihm gegenüber die Aufhebung der Union zu vertheidigen, erklärt O'Connell jeßt in den Zeitungen, mau werde von ihm wohl keine Antwort auf diese unsinnige Zuschrift erwarten; er köune blos die öreunde des Herrn Fox bitten, für ihn jenen Schuß zu erwirken, den die Gerichte în Wahnsinns - Angelegenheiten solchen Personen zu gewäh- ren ermächtigt seyen, welche sich offenbar zur Verwaltung von üf= fentlihen und Privatgeschäften unfähig zeigten,

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Deutsche Bundesstaaten.

München, 16. Mai. Die Berathungen in der heutigen Sibung der Kammer der Abgeordneten umfaßte die erste Materie des Strafgeseß-Entwurfs, „die Körperverleßung.“ Diese Abtheilung besteht aus vier Artikeln. Der erste Artikel lautet: „Die in Art. 179 Theil I, des Strafgeseßbuches zu dem Verbrechen der mit Vor= bedacht verübten Körperverleßnng ersten Grades als erforderlich er- klärte geringste Dauer der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit des Beschädigten wird von einem Monat auf ueunzig Tage erhöht. Hat die Krankheit oder Berufsunfähigkeit nicht neunzig Tage, aber auch nicht we= niger als einen Monat gedauert, so is die mit Vorbedacht begangene Kör per=Verleßzung als Vergehen zu bestrafen und zwar 1) mit Gefängniß nicht unter einem Jahre, wenn die Verleßung oder Mißhandlung in verabredeter Verbindung mehrerer oder mittelst nächtlihen Auf- passens oder mit Waffen verübt worden is; 2) mit Gefängniß niht unter sechs Monaten, wenn die Handlung zwar mit Vorbedaclt begangen wurde, jedoch durch feinen der unter Ziffer 1 bezeichneten Umstände erschwert ist, Was hinsihtlih der Schärfungs - und Mil derungsgründe in Art. 184 und 185 Theil 1. des Strafgeseßzbuches bei dem Verbrechen der Körper- Verleßung bestimmt if, findet auch bei den oben bemerkten Graden des Vergehens der Körper=-Verleßzung Anwendung.“

Der erste Ausschuß hatte diesen Artikel dahin modifizirt, daß er den Anfangs - Termin des Verbrechens - Grades oder der Kriminalität nicht auf 90, sondern nur auf 60 Tage er höhte, während das Strafgeseßbuh jenen Termin nur auf 30 Tage festgeseßt hatte. Ferner hatte der Ausschuß zum Cutwurfe noch die Zusäße gemacht: „Hat dagegen B. die Krauk- heit oder Arbeitsunfähigkeit nicht dreißig, aber auch nicht kürzer als acht Tage gedauert, so ist die mit Vorbedacht begangene Körperver= lebung im Falle Ziff. 1. mit sehsmonatlichem bis zweijsährigem, inm all Ziff. 11, aber mit ein- bis sechsmonatlihem Gefängniß zu be s]strafen. Endlich C. Körperverleßungen, welche eine kürzere als acht tägige Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit bewirkt haben, sollen poli zeilih untersucht und bestraft werden.“ Den Schlußsaß des Eutwur- fes behielt der Ausschuß bei, fügte aber noch hinzu: „Die Art. 367 und 308 Theil 1 des Strafgesebbuches und beziehungsweise Ziff. l, der Verordnung über die Bestrafung geringerer Mißhandlungen d. d. 22, Februar 1814 sind aufgehoben,

ZU den Ausschuß - Modificationen wurden uoch Unter Modisica- tionen, und zwar vom Freiherrn von Welden auf Weglassung des „nächtlichen“ (Aufpassens), die übrigens von der Kammer nicht an genommen wurde, und von Freiherrn von Freyb erg auf 90 statt auf 60 Tage, die ebenfalls verworfen wurde, endlich von diesem und Greiherrn von Thon=Dittmer der Antrag vorgebracht, daß bei der Ausschuß - Modification sub Lit. C. nah dem Worte „sollen“ geseßt werde: „sollen vorbehaltlih der Strafbefugnisse der Patrimo nialgerichte und der einem Königl, Landgerichte untergeordneten Mag- gistrate von den Distrikts -Polizei- Behörden in erster Justanz unter- sucht und bestraft werden, und zwar bei einseitigen Thätlichkeiten mit 1 bis 30 Tagen Arrest; bei gegenseitigen Thätlichleiten oder Rauf- häudeln mit Arrest von 8 Tagen bis 6 Wochen für den Austifter und von Theilnehmer an dem Rauflaudel,““

1 Tag bis 3Wochen Arrest für die übrigen T

Diese Modification wurde angenommen, obgleich sie vom Ministertische aus als Juitiative zu einem Fragment von polizeigeseblicher Natur, daher als außerhalb der Kompetenz der Kammer liegend bezeihnet war. Zusammenhängend mit derselben nahm die Kammer auch folgenden Schluß-Autrag des Frhrn. vou Thon-Dittmer an: „Es múöge bei der den Polizei- Behörden durch den modifizirten Entwurf zuge= henden Etatömehrung und Mehrauslage der aus der Staats = Kasse den städtischen Polizei-Verwaltungen gewährte Zuschuß auf eine an: gemessene Weise erhöht und hierauf bei Feststellung des Budgets Be- dacht genommen werden,“ ; ; :

Art, 2,, der den zweimaligen Urheber eines Rauf handels als gewohnten Raufer bezeichnet, wurde ohne Modification angenommen, : Art. 3, wurde mit dem vou Frhru. von Fu chs zur Aenderung beantragten Citat, nämlich statt „im Art. 17, Th, 1. des Strafge= seßbuches ‘, „im Art. 29, 2c.“ und der Art, 4 unverändert ange- nommen. Beide Artikel handeln über die Strafmaße und deren Schärfungen durch körperliche Züchtigung, so wie über die präven-= tive Detention und Cautionsleistung, so wie Polizei-Aufsicht für Ge= wohnheitsraufer.

Die Debatte hatte der zweite Präsident Dr. von Bayer eröffnet, Derselbe erörterte, was im vorliegenden Straf-Thema jeßt gelte, was der erste Artikel daran ändern wolle, welche Aenderung an diesem noch der Ausschuß beabsichtige. Ex stimmte rüdsichtlich des Kriminalitäts -= Termine auf 90 Tage. Eine größere Milde als früher wolle man erzielen uud die Kompetenz der Po= lizei erweitern. Beides sey der Billigkeit und Humanität ge= mäß. Zugleich stimmte er für die Modificationen des Freiherrn v. Freyberg und v. Thon-Dittmer, weil beide seine Bedenken heben, Darauf nahm das Wort der zweite Secretair Dr. Windwarkt, der insbesondere auh deu durch Kompetenz-Erweiterung der Polizei-Be- hörden herbeigeführten höheren Kostenpunkt berührte. Freiherr vou Welden behauptete, er bringe nit seiner Unter-Modification nichts Neues, da die Novelle von 1814 den Ausdru „nächtlichen“ auch nicht fenne. Jhm \2y der Kriminalitäts - Termin von 90 Tagen viel zu hoch gestellt, ja 60 seyen ihm noch zu viel, Frhr. vou Fuchs widersprach ihm, und vertheidigte die Milde des Entwurfs z alle neueren Kriminalrechts-Lehrer gingen von solher Basis aus. Pr. von We- ning erörterte, wie der Entwurf nur das bisherige Strafmaß des Art, 179 alterire. Bezüglich dessen habe aber der Ausschuß, gestützt auf ärztliche Erfahrungen, deunoh niht 90, sondern nur 60 Tage als Maximal=-Termin der Kriminalität annehmen zu müssen geglaubt, er stimme hierfür, so wie für Polizei-Kompetenz-Erweiterung, und ver- weise bezüglih des dadur erhöht werdenden Kostenpunktes auf das künftige Budget. Dre. Müller sprach sih gegen den Entwurf aus. Den Kriminalitäts-Termin könne kein Geseb, sondern Gott allein be- stimmen; daher gelte ihm die Einführung von Geschwornengerichten als das beste Auskunftsmittel. Auch vermisse er die Vorlage einer Kriminal=-Statistik, wie solche in Württemberg existire, und t, welche hin man Vor- oder Rückschritt der Kriminal-Rechtspflege und der Noth- wendigkeit einer Kriminal-Geseß-Reform bauen könne. Wolle man die Kompetenz der Polizei, also auch der Landgerichte erweitern, so solle vor Allem für Vermehrung des Personals an solchen Untergerichten ge= sorgt werden. Der Abgeordnete von Hagen zeigte sih im Allge= meinen der Novellen-Gesebgebung nicht geneigt, doch stimmte er fir diese, da dieselbe mit den humanen Grundsäßen der neueren Zeit harmonire, Freilih sey ein Polizei-Gesebbuch zu wünschen, da man

ein solches aber gegenwärtig nicht habe, so stimme er für die beregten Modificationen und für Erhöhung des Polizei-Etats. Eben so stimmte der Abg. Rebmann, Noch äußerte sich Freiherr von Schäzler für die Erhöhung des genannten Etats und führte für die Nothwen= digkeit dessen den Polizei-Finanzstand von Augsburg an, Nachdem nun noch Freiherr von Fuchs als Referent die einzelnen Gegen= reden fritish exponirt und die Modification des Ausschusses verthei- digt hatte, äußerte der Königl, Ministerial-Rath Lehn er im Wesent- lichen : i

: „Der vorliegende Geseh - Entwurf kann sich nur an das bereits beste- hende Strafgescß und dessen Prinzip anschmiegen, nach welchem die Gränz

linie zwischen Verbrechen und Vergehen der Körperverleßung nach der Dauer der Arbeits-Unfähigkeit oder Krankheit des Verleßten gezogen werden soll, und deshalb is als erste Frage zu beantworten, welches die Gründe seven statt der bisherigen 30tägigen Dauer der Arbeits - Unfähigkeit, welche cine Körperverleßung zum Verbrechen stempelte, eine 90tägige zu schen. Hierfür sprechen folgende Gründe. Die bisherige Strase des Arbeitshaguses für das Verbrechen der Körperverlezung, das schon bei30tägiger Arbeits-Unfähigkeit an- genommen wurde, ist offenbar zu hart, und hierfür reicht Gefängniß von 6 Mona- ten bis zu zwei Jahren billigerwcise hin, besonders wenn man erwägt, daß die Dauer der Arbeits-Unfähigkeit von der Constitution des Berleßten, von der Behandlung des Arztes, von der Verstellung der Verleßten, die sich oft kränker stellen, und von vielen auderen Zufälligkeiten abhängt, an denen der Verleßende völlig unschuldig ist, die aber häufig ein Vergehen in ein

Berbrechen verwandeln. Um diesem Uebelstande abzuhelfeu, wird durch den Gesez-Entwurf eine V0tägige Arbeits-Unfähigkeit zur friminellen Natur der Körperverlezung erfordert. Die zweite Frage ist, ob die Steigerung der Arbeits-Unfähigkeit bis zu 90 Tagen gereht und nicht zu groß sey, Dies ist der Fall, da ein Gefängniß bis zu 2 Jahren Strafe genug für eine selbst 89tägige Arbeits - Unfähigkeit is und durch cinen kürzeren Termin die Zu- | fälligkeiten nicht beseitigt werden können, die einen Menschen außerdem zun | Verbrecher machen. Dagegen isst die dritte Frage, ob, wie der Ausschuß | wünscht, cine Arbeits - Unfähigkeit von 8 Tagen erst eine Körperverlezung | zum Vergehen machen soll, zu verneinen, Hierdurh würde die Polizei Gewalt zu schr erweitert. Das Strafgeseß schreibt zwar die Strafe für | cine 3tägige Arbeits Unfähigkeit zu, nicht aber für eine die 4 bis 7 Tage dauert, Hiersür is die Strafe gewiß bis auf 8 Wochen zu erhöhen; und | diese Strafe spricht ein Nichter, der summarisch untersucht und feine De- fension gestattet. Acht Wochen Gefängniß sind lang. Dann entstünden | auch noch, eben weil wir keine bestimmten Strafen für derlei Falle haben, Ungleichförmigfeiten, die das Volk erbittern. Ueberdies stehi der Kam mer die Juitiative auf Erweiterung der Polizei-Gewalt nicht zu, nachdem die Regierung keinen Autrag deshalb gemacht hat. Die eingebrachten

| das Wort nit „Vorbedacht‘““ (v. Art. 179,) weglassen, weil sich Art. 101, auf Art. 179, bezicht, indessen steht ja auch in diesem Artikel das Wort mit Vorbedacht, obwohl in jenem bereits von Prämeditation im Marginal | die Nede is, Dex Modification des Baron Welten stimme ich nicht bei, | daß bei den Worten : nächtliches Auspassen das Wort „nächtlich“ gestrichen weiden soll, da im Strafgesezbuch Thl, 1. Art. 368. und 316. dieselben Worte gebraucht sind. Endlich die Erklärung des Abgeordneten Müller | betresfend, daß über den Entwurf die Gerichtshöfe nicht gehört wurden, is | unrichtig, es liegen ganze Fascikel hierüber vor, da diese Frage schon 1831 besprochen und damals schon der Antrag gestellt wurde, die Dauer der Arbeits-Unfähigkeit oder Krankheit auf 90 Tage zu höhern.“

Der Königl, Justiz - Minister Freiherr von Schrenk sprach ließlich:

„Zch habe nur beizufügen, daß die Regierung an den Prinzipien des Strafgeseßbuches durchaus nichts ändern, soudern nur anerkannt zu hohe Strafen herabsezen wollte, Ob eine Arbeits Unfähigkeit von 60 oder 90 Tagen eine Körper-Verleßzung zum Verbrechen machen soll, is wissenschast- lich schwer zu bestimmen, doch wurden in allen früheren wohl überlegten, revidirten Strafgescz-Entwürfen, wie in anderen Strafgeseßgebungen, 90 Tage angenommen. Die höheren Grade der Körper Verlegung sind durch Artikel 180 ohnehin festgeseßt. Der Antrag, die Polizei - Gewalt zu erweitern, is nicht zu billigen, die Regierung hat sich dessen absichtlich ent- halten, da wir fein Polizei - Strafgesezbuch zur Zeit haben, hierdurch nur ein Bruchstück geschaffen und die Existenz des ganzen Entwurfs gefährdet würde, Dies gebe ih wohl zu bedenken.“

Hiermit folgte die oben bereits gemeldete Abstimmung. Nach einer furzen Debatte über eine vou Frhrn, vou Welden eingebrachte Modification des Art, 2 wurde dieselbe verworfen, der Artikel un-= verändert angenommen, Eben so Art. 3 mit der bereits augeführten Modification und Art. 4 ohne eine solhe, da die des Referenten uicht augenommen war. Damit {loß die Sihung.

Modificationen betreffend, so ist bemerkt worden, man könne im Entwurf |

Kassel, 20. Mai. Ju der gestrigen Sißung der Stände=Ver= sammlung erstattete Herr vou Schenk den Bericht des Rechtspflege= Ausschusses über einige Amendements zu dem Geseß-Entwurf, die Äb- stellung mehrerer in der Strafrechtspflege wahrgenommenen Mängel betreffend. Jm §. 1 wurde der Antrag des Herrn vou Eschwege, daß die Ladung an den Angeschuldigten ¡\chriftlih“/ zu geschehen habe, angenommen, dagegen der Vorschlag des Herrn Shwarzenb erg, daß dieselbe dem Augeschuldigten zu behändigen sey, abgelehut. Man ging alsdann zu der Ahsolutio ah Inslantia über. Der Ausführung des Ausschusses, welcher in einem ah inslantia absolvirendeu Spruche allerdings | ein Urtheil erblickt und sich dabei auf die Praxis und die Ansicht bewährter Rechtslehrer beruft, seßte Herr Wippermann den Ausspruch des höchsten Gerichtshofes entgegen, welcher das Erkennen auf absolutio ab instantia als bloße Verfügung betrachte und deshalb die Be- schwerde dagegen zulajse. Der Autrag, im Geseße wenigstens nicht auszusprechen, daß die absolulio ab inslantia ein Erkenntniß fey, ward verworfen, dagegen nach einem von Herrn Nebelthgu ge stellten und von Herrn Wippermann in eine andere ¿Fassung ge= brachten Zusaße das Rechtsmittel der Beschwerde gegen jedes ah in- slantia absolvirende Erkenntniß für zulässig erklärt. Dem von Herrn von Eschwege zu §. 26 gestellten Amendement, die weitere Appellations - Befugniß gegen ein obergerichtlihes in pe- jus reformirendes Erfenntuiß zu gestatten, ward durch einen Zusaß zu §, 22 genügt, dagegen dem Antrage des Herrn Arnold, daß auch von dem Untergerichte, welches das oborgerichtliche Erfenntuiß verkündet habe, der Appellations - Prozeß vollständig instruirt werden fönne, feine Folge gegeben, da man hierin mehr einen Gegenstand der Justruction erblicke, Herr Wippermann berichtete noch zu dem Entwurf, die Abtretung zu Zween der Cisenbahn betreffend, über die beantragte Streichung des §. 10, die Bildung von Ah- schäßungs-Kommissionen betreffend. Die Streichung ward beliebt und im §. 9 der Zusaß beschlossen: „Das gerichtlihe Verfahren ist hier= bei das gewöhnliche, jedoch möglichst zu beschleunigen.“ Auch der Zusaß zu §. 11, daß bei der Abschäßung der besoudere Werth in Anschlag zu bringen sey, ward als nicht erforderlich gestrichen.

XX Frankfurt a. M., 20. Mai, Unsere Börsen-Speku- lanten wurden gestern durch die fühlbar niedrigeren Course und die ungünstigen Berichte aus Amsterdam in einige Bestürzung geseßt. Um so freudiger wurden sie dur die heute eingetroffenen Berichte er- freut, wonach die zweite Kammer der Generalstaaten alsbald die Be- rathung des Konversions-Gesebß - Entwurfes vornehmen wolle, Daß der Geseß-=Entwurf von der Kammer angenommen werde, wird von unseren Spekulanten mit Sicherheit erwartet, und es ist somit wahr- heinlich, daß, so wie heute, die Holländischen Fonds in näch- ster Zeit wieder in die Höhe gehen. Ob sie sich aber auf dieser offenbar künstlich gee Höhe halten werden, is eine andere Frage. Das kümmert freilih wenig die Agiotagez sie will nur den momentanen Gewinn. Der Börsen-Umsaß i sonst fort-

politische Jmpuls fehlt, Die Oesterreichischen Fonds erfahren mitun- ter fleine Veränderungen, so blieben heute Bank-Aktien und 250 Fl. Loose flauer, halten sih aber doch fest; desgleichen die Portugiesi- schen, dagegen gehen Spauische Ardoins durch ihren Rückgang zu Paris und London auch hier niedriger. Die Polnischen Loose unter= lagen in leßterer Zeit wenig Fluctuation. Die Taunus-Eisenbahn= Aktien hatten vor einigen Tagen einen Anflug zum Steigen genom- men, wurden aber durch andauernde Verkäufe wieder zurückgedrängt. Wie es scheint, werden diese Actien nicht viel mehr steigen, aber auh nicht stark fallen, wenn fein ungünstiger Zwischenfall ein- tritt, Die Frequenz der Taunus-Cisenbahn ist noch mäßig im Stei-= gen begriffen. Die Lokal - Dampfschifffahrt zwischen hier und Mainz schadet allerdings der Bahu und macht so gute Geschäfte, daß an einzelnen Tagen {on 400 Fl. eingenommen worden seyn sollen. Das Boot geht zweimal uach Mainz und zweimal zurück. Der Geld- stand unseres Plates is wieder sehr gut, der Diskonto steht kaum 3 pCt. Ju der leßteren Zeit wurden \o starke Geldsendungen in ZFünffrankenstücken von hier nah Frankreich effektuirt, daß diese Geld=- sorte hier fast ganz verschwunden ist.

E

Spanien.

© Madrid, 11. Mai. Der Marine-Minister Frias hat einst weilen das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten übernom- men, bis Herr Aguilar von Lissabon eingetroffen seyn wird.

Dem Vernehmen nah hat Herr Guizot dem hiesigen Französi hen Geschäftsträger die Anzeige gemacht, daß er in den Ausfällen, welche einige Mitglieder des Spanischen Senates gegen ihu gerichtet hätten, nur die Stimme des Parteigeistes, keinesweges aber die der Spanischen Nation erkeunen könne. i

Aus Catalonien geht die Nachricht ein, daß von Frankreich aus zahlreiche Karlistische Banden in die Provinz Gerona eingedrungen sind, Der bekannte Pep del Oli befindet sich an der Gränze, und die ganze Bewegung wird durh ein Comité von Toulouse aus ge- leitet. Gestern aus der Havana eingegangene Nachrichten sind betrü= bender Art. Zwischen Cardenas und Matanzas fand gegen Ende März ein Neger-Ausfstand statt. Er begaun auf den Plantagen Al=- caucia und la Luisa, wo die Negersklaven vier Weiße ermordeten, mehrere andere verwundeten und Feuer anlegten, Dann vereinig- ten sie sich mit den zu einigen anderen Plantagen gehö-= renden Negern und richteten große Verwüstungen an, Vier Plantagen wurden völlig zu Grunde gerichtet. Auf einer anderen Plantage widerseßten sih die Sklaven den eindringenden Negern, Es fam zwischen ihnen zum Handgemenge, und von beiden Seiten wurde mit Erbitterung gefochten. Unterdessen war der Gouverneur von Matanzas, auf Befehl des General - Capitains, mit Infanterie uud Kavallerie gegen die Neger ausgerückt, und von Havana aus gingen ebenfalls Truppen dorthin ab. 200 Neger, die in der Nähe der in Flammen stehenden Plantagen an der Eisenbahn von Cardenas ge= arbeitet hatten, und nah leßterem Orte zurückkehrten, wurden von den weißen Einwohnern für Rebellen gehalten, und in Stücke ge- hauen. Viele der Neger erhenkten sich selbst, da bei ihnen der Wahn herrschend is, daß ihre Seele in Folge cines unblutigen Todes in einen anderen Körper übergehe. Am 27sten erlitten die Neger durch die Truppen cine vollständige Niederlage, und am 29}ten meldete man aus Matanzas, daß der Aufstand völlig unterdrückt wäre. Die An= zahl der Neger, welche daran Theil nahmen , belief sich auf etwa tausend.

| Abends. Nach längerer Unterbrechung hat der Kongreß der

Deputirten heute seine Sißungen wieder eröffnet, Schon früh Mor- gens war das Haus von Neugierigen belagert, die, als endlich die Thüren geöffnet wurden, die Tribünen erstürmten. Allerdings war die Sibung höchst bedeutungsvoll. Zuvörderst legte die Kommission, welche über die von Seiten der Regierung verlangte Ermächtigung, gegen den Obersten Prim gerichtlich einzuschreiten, zu berichten hatte, thr Gutachten vor. Dieses lautete dahin, die Ermächtigung sey zu verweigern, weil fein Grund vorhanden wäre, um gegen den Depu= tirten Prim einzuschreiten. Zugleich wurde der Regierung anempfoh= len, den Behörden einzuschärfen, fernerhin mehr Achtung vor den Vorrechten der Deputirten zu haben.

Darauf wurde der Entwurf der Adresse verlesen. Jn ihm wird die Regierung wegen des uit dem Rothschildschen Hause abge-= schlossenen Queck silber=Kontraktes hart angegriffen, dann auf die Ereignisse von Barcelona Bezug genommen, und darauf angetragen, daß die Regierung wegen thres desfallsigen Benehmens sich zu verantworten habe. Eine allgemeine Amnestie zu Gunsten aller Spanier, die in Folge politischer Verhältnisse ausgewandert sind, wird ausdrücklich verlangt, und der Wunsch ausgedrückt , daß der 10, Oftober 1844 erscheinen möge, damit Jhre Majestät die Königin Isabella 11. die Zügel der Regierung übernehmen könne.

Lauter und allgemeiner Beifall begleitete das Verlesen diescs Adreß-Entwurfes.

Darauf nahm der Minister-Präsident Lopez das Wort. Er erflärte, nur nach langem Kampfe mit si selbst, und den drin= gendeu Aufforderungen seiner Freunde nachgebend, den Auftrag, das Ministerium zu bilden, und au die Spibe desselben zu treten, über= nommen zu haben, und in gleichem Falle befänden sich seine Kollegen. Er und sie hâtteu dem Regenten gegenüber den Grundsaß ausge= sprochen, vollkommen constitutionell regieren zu wollen, „\o daß der König herrsche und nicht regiere“ (que el Rey reine y no go- hierne), Nur die Minister würden und wollten verantwortlih seyn und binnen kurzem ein Geseß vorlegen, kraft dessen dieser Grundsatz sichergestellt würde. (Allgemeiner Beifall.) Er versprah im Namen des Ministeriums, alle Spauier ohne Ausnahme sollten unter den Schuß der Geseße gestellt werden, und ohne Unterschied derselben Rechte genießen und ihre Meinungen frei bekennen dürfen. Dem- gemäß beabsichtige die Regierung vor allen Dingen, den Entwurf eines Amnestie-Gesebes vorzulegen, welches alle nach Beendi= gung des Bürgerkrieges vorgefallenen Ereignisse umfassen solle. Denn er glaube, der Tag wäre erschienen, an welchem #0 viele ausgezeich=- nete Patrioten, die dem Vaterlande außerordentliche Dienste geleistet hâtten, und deren dieses vielleiht nöthig haben würde, in den Schoß ihrer Familien heimkehren müßten. (Äußerordentlicher Bei= fall.) Jm Junern würde die Regierung bemüht seyn, dur organi he Gesebe einen besseren Zustand herzustellen, und im Auslande werde sie mit allen Mächten freundschaftliche Verbindungen festzuhal=- ten oder anzuknüpfen suhen. Der Wahlspruch des Kabinets werde Aussöhuung, Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetze für alle Spanier seyn.

ü fal Schlusse dieses Vortrages wiederholte sich der lauteste eifall.

S Paris, 18. Mai. Der Kontrakt, welchen das Ayunta- miento vou Barcelona, wie schon früher mitgetheilt worden, am 7ten d. M. über Lieferung der rückständigen Kontingente von 1840 und 1841, oder der statt dieser Kontingente zu zahlenden Summen, abgeschlossen hat, is von mehreren Barceloneser Blättern sehr

während ohne alle Bedeutung, da, wie ih schon neulich emerkte, der

angegriffen worden. Die beiden Organe der Christinishen Pa Callien der Papagayo und die Corona, überscütten